Autor: tka_admin

  • Die Quartiergruppe Höngg war Pionierin

    Die Quartiergruppe Höngg war Pionierin

    Abfall ist nicht gleich Abfall. Das wusste man seit jeher. Unterschieden wurde aber schon immer zwischen dem was wiederverwendbar ist und jenem, das – zumindest früher – Abfall war und in den nächsten Bach oder Fluss geworfen wurde oder auf einer Deponie landete. Erst im Mittelalter begannen die Schweizer Städte, die Kehrichtabfuhr wenigstens rudimentär zu organisieren. Auch wenn dies lange nur bedeutete, den Müll zu einer Sammelstelle zu tragen, anstatt ihn einfach auf die Strasse zu werfen. Oder wie in Winterthur: Dort musste man den Müll zu einem bestimmten Zeitpunkt in den Stadtbach werfen, der dann geflutet wurde. Erst im 18. Jahrhundert wurde die Abfallentsorgung zur städtischen Aufgabe und mauserte sich im 19. Jahrhundert zum leistungsfähigen Abfuhrwesen, das in Zürich bis 1882 sogar Gewinn abwarf, weil Private alles aufkauften, was sich zu Dünger oder Kompost verarbeiten liess. Zürich nahm 1904 am Standort der heutigen Anlage Josefstrasse die erste Kehrichtverbrennungsanlage der Schweiz in Betrieb. Insbesondere aber während der Weltkriege wurden Altstoffe weiterhin gesammelt. Nach dem zweiten Weltkrieg wuchs – ein Zeichen des wachsenden Wohlstandes und der Konsumgesellschaft – die Abfallmenge stetig an, der «Ochsnerkübel», 1902 eingeführt, wurde dann erst ab 1970 von den Kehrichtsäcken verdrängt.1971 legte das Gewässerschutzgesetz und ab 1983 das Umweltschutzgesetz Leitlinien für die Abfallentsorgung fest. Zahlreiche Verordnungen folgten, doch noch heute liegt der Vollzug in der Kompetenz der Kantone und der Gemeinden. Heute zielen diese vermehrt darauf, Abfall umweltgerecht zu beseitigen, wiederzuverwerten oder im besten Fall gar zu vermeiden.

    Die Quartiergruppe Höngg machte es vor

    Diesem Gedanken lebte die «Quartiergruppe Höngg» – nicht zu verwechseln mit dem Quartierverein, worauf sie selbst damals im «Höngger» hinwiesen – bereits 1978 nach. 15 Jahre bevor die Stadt selbst flächendeckend Altstoffe zu sammeln begann. Die Quartiergruppe engagierte sich damals in vielen Bereichen (siehe Infobox) und natürlich prägte der Umweltschutz, der damals erst richtig in Fahrt kam, die Gedankenwelt. Und man wollte etwas unternehmen in Höngg. Zuerst ging es um das Sammeln von Altglas, das abgesehen von Pfandflaschen zu jener Zeit meistens noch einfach im Kehricht landete. Ein kleiner Leserbericht im «Höngger» vom 2. November 1978 über ein spontanes Fest der Quartiergruppe auf der Schärrerwiese erwähnt zum ersten Mal, dass man sich eine Glassammlung überlege. Bereits am 22. November traf sich die Gruppe im «Sonnegg», um das Thema «Glassammlung und Kulturveranstaltung» zu besprechen, wie im «Höngger» unter Vereinsnachrichten erwähnt wurde. Bereits einen Tag später – der Text dazu musste schon vor der Versammlung an die Druckerei gesandt worden sein – publizierte die Gruppe einen Aufruf im «Höngger», Glas künftig zu sammeln, um es am 2. Dezember, der ersten Sammelaktion der Gruppe, entweder zur Tramendstation Frankental oder an den Meierhofplatz zu bringen. «Wir hoffen, alle Höngger benützen diese Gelegenheit zur direkten Beteiligung am Energiesparen, zum Schutze unserer Umwelt und werfen ihr Glas ab sofort nicht mehr in den Abfall, sondern bringen es an unsere Sammelstellen», schloss der Aufruf. Zusammengearbeitet wurde mit der «Vetrum Genossenschaft für Wiederverwertung». Sie lieferte leere Sammelgitter auf Paletten und holte sie noch am Sammeltag wieder ab. Mitglieder der Quartiergruppe sortierten das Glas feinsäuberlich. Man unterschied nicht nur nach Farben, sondern auch nach Mehrwegflaschen und Einweggebinden. Peter Ruggle, damals mit dabei: «Wir schauten auf das Eichzeichen, das unten am Rand des Flaschenbodens klein erkennbar war. Was ein solches Zeichen hatte, vor allem Weinflaschen, ging an die Wäscherei und danach wieder in die Abfüllanlagen. Einwegflaschen und Bruchglas sortierten wir aus».

    Probleme gab es verschiedene

    Die Sammlungen jeden ersten Samstag im Monat stiessen in Höngg auf grosses Interesse, allerdings war es nicht immer einfach, genügend Helfende an den Sammelstellen zu haben. So publizierte die Quartiergruppe im «Höngger» vom 1. Juni 1979 (nebst dem Hinweis, dass die Sammlung am 2. Juni nicht stattfinden werde, weil die Gruppe am Pfingstmarsch teilnehmen werde) einen Aufruf, sich zu engagieren: «Bis anhin beteiligten sich nur Leute aus der Quartiergruppe. Wir haben aber Angst, dass sich diese Sammelaktion mit der Zeit als selbstverständlich erweist». Genau das solle sie eben nicht sein, schrieb Max Ruckstuhl, heute Mediensprecher bei Grün Stadt Zürich, damals: «So wie es einen Konsum und eine Migros gibt, gibt es eben auch die Glassammlung? Nein!». Es seien Höngger Quartierbewohner gewesen, die aus Umweltschutzgründen damit begonnen hätten und so solle es auch bleiben. Und deshalb rief man zur Mithilfe an den Sammelstellen auf, mit dem Hinweis, dass man dabei auch viel lerne. Zum Beispiel über verschiedene Weinsorten (wegen dem Eichzeichen, nicht wegen dem Leertrinken, Anm. d. Red.) und über Höngger Probleme, von denen es nicht wenige gebe.
    Eines davon betraf, ähnlich den Recyclingstellen heute, auch die Disziplin der Sammelnden: So ist in den Hinweisen auf die Sammeltage auch immer wieder vermerkt, man möge doch die Sammelzeiten beachten und Säcke mit Altglas nicht nach 14 Uhr einfach noch deponieren, weil sie sonst vier Wochen liegenblieben, was für die Anwohner nicht angenehm sei. Das erlebte auch das ERZ, das Anfang der 1980er-Jahre selbst Versuche mit Glassammelmulden startete. Eine solche stand bei der Tramwendeschlaufe Wartau, musste aber dort nach Lärmklagen der Anwohner wieder entfernt werden. Der Quartierverein Höngg schrieb dazu Ende Juli 1980, die Behörden hätten 20 mögliche neue Standorte geprüft und verworfen – und bat die Bevölkerung um die Meldung möglicher Muldenstandorte.

    Ab 1980 sammelte Höngg auch Aluminium

    Am 2. April 1980 kündete die Quartiergruppe dann unter dem Titel «Stopp dem Aluverschleiss» im «Höngger» auch das Sammeln von Aluminium an. Schon damals wies man darauf hin, dass die Herstellung sehr umweltbelastend sei und «ungeheure Strommengen fresse»: Alleine die drei Aluminiumwerke im Wallis, die es damals noch gab, würden jährlich gleich viel Strom verbrauchen wie das gesamte SBB-Netz. Die Gruppe verteilte sogar Flugblätter, um aufzuzeigen, welche Produkte aus Aluminium sind und gesammelt werden können. Und man bat darum, das Sammelgut für die erste Sammlung am 12. April in «möglichst gewaschenem Zustand zu bringen, was nicht heisst, dass es auf Hochglanz poliert sein muss»! Peter Ruggle erinnert sich gut, wie vor allem ältere Personen dem Aufruf nachkamen: «Sie brachten ihre Zahnpasta-Tuben, die damals noch aus Aluminium waren, aufgeschnitten, flachgewalzt und restlos sauber zu uns». Er habe nie rausgefunden, ob sie dies taten, um sauberes Aluminium abzugeben oder ob es noch eine Angewohnheit aus den Kriegsjahren gewesen sei, in denen man Aluminium eben so sammelte und zudem auch darauf bedacht war, auch den letzten Rest Zahnpasta zu brauchen.

    Ab 1993 «übernahm» die Stadt

    Am 2. Dezember 1990 sagten 70 Prozent des Zürcher Stimmvolks Ja zum neuen Abfallkonzept und bewilligte gleichzeitig einen Kredit von 18 Millionen Franken für die Erstellung von Recycling-Plätzen. Auf Anfang 1993, gleichzeitig mit der Einführung der Kehrichtsackgebühr, standen die ersten Wertstoff-Sammelstellen des ERZ bereit und Zürich begann, «Abfall» zu sortieren: «Seit der Abfallsack etwas kostet und gleichzeitig gratis recycelt werden kann», so gibt Letta Filli, Sprecherin des ERZ Auskunft, «ist die Abfallmenge markant gesunken und die Menge an zurückgebrachten Wertstoffen markant gestiegen». Heute würden rund 43 Prozent aller Wertstoffe, vor allem Glas, Metall, Papier, Karton, Textilien, Elektrogeräte und Bioabfall, zurückgebracht oder für die Sammlung bereitgestellt.

    Die Quartiergruppe Höngg engagierte sich in den 1970ern und 1980ern für viele Höngger Belange. Unter anderem für den Erhalt der alten Bausubstanz im Dorfkern oder des Restaurants Mühlehalde. Auch zu Verkehrsfragen nahm man Stellung, und aus den Reihen der Gruppe kam der Impuls zur Gründung des «3.-Weltladens Höngg» 1984, aus dem später der heutige «Canto Verde» am Meierhofplatz hervorging. Aufruf: Wer der Mitglieder von damals hat noch Foto- oder andere Dokumenten zuhause? Oder erinnert sich sonst an die Aktivitäten der Gruppe? Bitte melden per Mail an redaktion@hoengger.ch oder Telefon 044 340 17 05.

  • Start des Informations- und Beteiligungsprozesses Werdinsel

    Rund hundert Interessenvertreterinnen und -vertreter werden zu Workshops und Runden Tischen eingeladen. Noch vor 35 Jahren stapelten sich Autos darauf, heute ist die Werdinsel ein beliebtes, naturbelassenes Naherholungsgebiet, das vielen Ansprüchen gerecht wird. Auf dieser rund acht Hektar – dies entspricht etwa zwölf Fussballfeldern – grossen Fläche finden Badende mit und ohne Badehosen, Chiller und Griller, Gummibootkapitäne, Eltern mit Kindern, Gärtnerinnen, Theaterschaffende, Flanierende mit und ohne Hund, Ballsportspielende sowie Open-Air-Besuchende ihren Platz. Vor allem an schönen Sommertagen treffen viele Bedürfnisse auf kleinem Raum aufeinander.

    Nutzungskonzept für mittel- und langfristige Entwicklung

    Durch das zu erwartende Bevölkerungswachstum und den ungebrochenen Trend zur intensiveren Nutzung öffentlicher Freiräume wird in Zukunft der Druck auf das Naherholungsgebiet Werdinsel weiter steigen. Die Insel soll aber weiterhin naturbelassen bleiben und möglichst uneingeschränkt zugänglich sein. Die Stadt setzt auf die Eigenverantwortung der Besucherinnen und Besucher und möchte mit dem Erarbeiten eines Nutzungskonzepts die weitgehend konfliktarme Situation von heute auch bei zusätzlichem Nutzungsdruck beibehalten können.

    Informations- und Beteiligungsprozess

    2016 wurden in einem ersten Schritt der Handlungsspielraum überprüft, Handlungsfelder festgelegt und erste Massnahmen umgesetzt. Der zweite Schritt, der Informations- und Beteiligungsprozess, startet 2017 und wird voraussichtlich das ganze Jahr dauern. Für die Diskussion von vier Handlungsfeldern werden total rund hundert Interessenvertreterinnen und -vertreter zu Workshops und Runden Tischen eingeladen. Zudem ist eine Grossgruppenveranstaltung geplant, an denen die Ergebnisse aller Handlungsfelder vorgestellt werden. Stadtrat Filippo Leutenegger wird in den nächsten Wochen zu Workshops und runden Tischen einladen. 

  • Die Biber sind auf der Werdinsel

    Die Biber sind auf der Werdinsel

    Wildschweine im Höngger Wald? Längst Realität. Luchse? Wurden auf Kantonsgebiet auch schon gesichtet. Bären? Noch weit entfernt, aber wer weiss, wann der Allesfresser die Vorzüge der Agglomerationswälder ebenfalls entdeckt, weil ihm im Wallis nach Schafrissen die Luft zu bleihaltig ist? Der Biber jedenfalls, dieser pelzige Geselle, ist seit seiner Wiederansiedlung 1956 kontinuierlich auf dem Vormarsch, beziehungsweise «Vorschwimmen» und nun offenbar auf der Werdinsel angekommen. Und diesmal ist es nicht wie im Frühjahr 2015 vom «Höngger» vermeldet ein Aprilscherz, sondern Tatsache. Damals behauptete diese Zeitung, der Natur- und Vogelschutzverein Höngg (NVV) plane die Wiederansiedlung der Biber auf der Werdinsel – und setzte in die Bildmontage fälschlicherweise anstatt Biber Fischotter ein, was aber ausser Dorothea Häberling, Co-Präsidentin des NVV Höngg, niemandem aufzufallen schien. Den 1.-April-Artikel aber nahm sich tatsächlich ein Biber zu Herzen: Bereits am 21. Mai 2015 konnte gemeldet werden, dass einer der damals geschätzten 300 auf Kantonsgebiet lebenden Biber den Fischpass, übrigens dem längsten Europas, beim ewz-Kraftwerk Wettingen passiert hatte und dabei von einem Mitarbeiter fotografiert worden war. Von dort aus war es also nur eine Frage der Zeit, bis das geschützte Tier auf Zürcher Stadtgebiet ankommen und auf der Werdinsel Halt machen würde. Die Anstrengungen vom ewz zur ökologischen Aufwertung der Limmat in den letzten Jahren haben sich offenbar gelohnt.

    Der «Höngger» selbst, wie eben anhand des 1.-April-Bildes ersichtlich, kein Biberexperte, fragte Dorothea Häberling vom NVV an. Sie meldete zurück: «Mir sind die Spuren auf unserem Naturspaziergang auch aufgefallen. Einige Verletzungen an den Bäumen scheinen hoch, aber ich habe keine Zweifel: Ein Mensch hätte absichtlich einen Biber imitieren müssen, um diese Spuren zu hinterlassen. Der Aprilscherz wird also Wirklichkeit, auch ohne Mitwirkung des NVV».

    Sichtung bereits im Frühling

    Auch Grün Stadt Zürich bestätigt diese Einschätzung: «Für einmal haben nicht Menschen Hand angelegt, sondern der geschützte Kerl mit den markanten Zähnen», schreibt Kommunikationsleiter Marc Werlen. Der Biber sei im ganzen Kanton auf dem Vormarsch, und auch die Gewässer der Stadt Zürich seien für ihn natürlich attraktiv, besonders die Werdinsel und die Limmatauen Werdhölzli. «Die Bäume wurden vom Biber gefällt, das zeigen die Frassspuren, wie auch weitere Indizien», so Werlen, und: «Übrigens wurde bereits dieses Frühjahr ein Biber auf der Werdinsel gesichtet». Im Winterhalbjahr, so Werlen, werde der Biber durch den geringen Betrieb auf der Insel weniger gestört, und es gehöre vor dem Winter zum normalen Verhalten dieser Tiere, die keinen Winterschlaf halten, sich das Futter aus der Baumkrone zu sichern: «Darum werden wir auch nur Bäume wegräumen, von denen eine unmittelbare Gefahr ausgeht».

    Schutz und Erhalt

    Der Biber und sein Lebensraum sind seit 1962 bundesrechtlich geschützt. Die Bestandserhebung 1993 zählte noch rund 350 Biber in kleinen, räumlich voneinander getrennten Populationen. 1994 wurden Biber deshalb auf der Roten Liste als eine vom Aussterben bedrohte Art in die Kategorie 1 eingestuft. Doch bereits im Winter 2007/2008 zählte man rund 1600 Tiere. Heute wird der Bestand auf 2800 Biber geschätzt. Bei der nächsten Revision der Roten Liste der Säugetiere könnte er deshalb um zwei Kategorien auf «verletzlich» zurückgestuft werden. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat per 5. September 2016 das neue «Konzept Biber Schweiz» in Kraft gesetzt, um den Umgang mit dem Nagetier zu regeln.

    Informationen zum Biber
    unter www.cscf.ch/cscf/de/home/biberfachstelle
    oder bei der kantonalen Biberfachstelle: https://greifensee-stiftung.ch/home.html

  • Urteil mit unklaren Folgen

    Urteil mit unklaren Folgen

    Am Montag, 7. November, hatte die Zeitschrift «Hochparterre» Fachleute und Interessierte zum Städtebau-Stammtisch ins Restaurant Desperado nach Höngg geladen. Moderatorin Rahel Marti brachte die Post-«Ringling»-Stimmung in Architekturkreisen gleich in der Einleitung auf den Punkt: Sie passe zum Namen des Veranstaltungsortes, «Desperado», der Verzweifelte, so fühle man sich. Dass diese «Verzweiflung» insbesondere auf verschiedenen Interpretationen des Urteils beruht, sollte sich in der Diskussion dann gebührend zeigen. Nach der Einleitung durch Ursula Müller, Mitglied der Geschäftsleitung im Amt für Hochbauten der Stadt Zürich und Adrian Streich, Architekt und Mitglied der Jury des Ringling-Projektwettbewerbs, waren alle im Saal auf dem gleichen Stand. Streich begründete nochmals den damaligen Entscheid für das Projekt «Ringling» und blieb bei der Einschätzung, dass es einen guten Bezug zum Rütihof nehme. Dem widersprach zuerst der emeritierte ETH-Professor für Raumordnung und Ringling-Gegner Jakob Maurer aus raumplanerischer Sicht. Gefragt nach dem Hauptmotiv für den Widerstand gegen den Ringling: «Höngg ist offen bebaut, eine Hofrandbebauung ist hier komplett falsch». Schützenhilfe bekam Maurer dabei von Alt-Bundesrichter, Planungs- und Baurechtsexperte Heinz Aemisegger. Selbst nicht am Urteil beteiligt hatte er die Akten studiert und wies das ganze Projekt vom Planungsbeginn bis hin zum Bundesgerichtsurteil mit zwei Kernaussagen in seine Schranken. Zuerst mit Blick auf das gross auf die Leinwand projizierte Bild des Stadtmodels: «Es kommen im Rütihof keine Blockrandbebauungen vor und sie, Stadt und Architekten, wussten, dass sie mit Paragraf 71 des PBGs konfrontiert werden würden». Jener Artikel, der verlangt, dass sich Arealüberbauungen «besonders gut» in die Umgebung einzupassen hätten. Und im Nachsatz dazu hielt Aemisegger fest, dass es nach seiner Auslegung des Urteils so einfach nicht rechtskonform gewesen sei und das Projekt mit seiner schieren Grösse die Dimensionen einer Arealüberbauung überstiegen habe. Mit dem richtigen Vorgehen hingegen, nämlich dem Weg über einen Gestaltungsplan, wäre der Ringling möglicherweise bewilligungsfähig gewesen. Im Gegensatz zum Instrument der Arealüberbauung, zu der die Behörden selbstmächtig eine Bewilligung erteilen, redet bei einem Gestaltungsplan das Parlament mit, und damit indirekt auch die Bevölkerung. Der zentrale Punkt des Bundesgerichtsurteils ist laut Aemissegger, der seine Voten eloquent vorbrachte, also, dass ein so grosses Projekt nicht an den Stimmberechtigten vorbeigeplant werden darf. Dass ihm diese wohl zustimmen, zeigte sich bereits in den letzten Jahren bei anderen Arealüberbauungen in ganz Zürich mit Widerstand aus der Bevölkerung. Bislang setzten sich die Baubehörden immer durch, nun wurde ihnen eine Grenze gesetzt. Wo die genau liegt, ist allerdings noch nicht klar definiert.

    Die Grundordnung darf nicht ausgehebelt werden

    Was weder die damit direkt angesprochenen, Ursula Müller und Adrian Streich, auf dem Podium noch eine Mehrheit der Fachleute im Saal lange nicht zu verstehen schienen, obwohl der Alt-Bundesrichter mehrfach darauf hinwies: Das Urteil kritisierte nicht die Arbeit der Architekten oder die Gestaltung des «Ringlings», sondern vor allem das angewandte Bewilligungsverfahren. Und er hält an die Adresse der Stadt Zürich fest: «Man kann mit einem Sondernutzungsplan (was Arealüberbauungen nun mal sind, Anm. der Redaktion) nicht die Grundordnung aushebeln». Die Stadt müsste, um für die angestrebte Verdichtung gewappnet zu sein, aufzonen, also zum Beispiel dort wo heute nur dreigeschossige Bauten zulässig sind, viergeschossige erlauben. Doch das könne sie, so kurz vor der Einführung des Mehrwertausgleiches, bei dem der durch die Aufzonung für die Landbesitzer entstehende Mehrwert abgeschöpft werden soll, nicht tun. Ob das «Ringling»-Urteil nun ein Einzelfall bleibt, wird sich zeigen. Dass die Diskussion nicht abgeschlossen und die Verwirrungen nicht behoben sind, zeigte eine Frage aus dem Publikum exemplarisch: Da wollte jemand das Gespräch auf den massiven Ausbau des Uniquartiers lenken und wurde von der Moderatorin, weil dies nicht das Thema des Abends war, abgeblockt und gleichzeitig von der grossen Mehrheit im Saal mit unverständlichem Lachen zum Schweigen gebracht. Verdichtung – egal ob unter kommunaler oder kantonaler Hoheit geplant – und wie sie ortsverträglich umzusetzen ist, wird sicher weiterhin für Streitigkeiten bis vor Bundesgericht sorgen.

    PDF zum Fach-Artikel im Hochparterre

  • Nachtrag Ringling: Bauträgerinnen sind bereit für neues Projekt

    Die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich und die Genossenschaften GBMZ und Sonnengarten wurden vom letzte Woche veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts überrascht und sind erstaunt über dessen Begründung, wie sie in einer Medienmitteilung vom 2. September verlauten lassen. «Trotz vieler Fragezeichen zum Entscheid des Bundesgerichts ist das Urteil als letztinstanzliches Verdikt zu akzeptieren», heisst es weiter und: Nach einer ersten gemeinsamen Beurteilung der neuen Situation sprechen sich die Bauträgerinnen jedoch mit Überzeugung für einen Neuanfang aus – die Zustimmung ihrer Gremien und der Stadt vorausgesetzt. Das baureife Grundstück, die Nachfrage nach gemeinnützigem Wohnraum und der Bedarf an verschiedenen Nutzungen für das Quartier sprechen dafür. Die Bauträgerinnen werden nun die Erfahrungen und aufgelaufenen Kosten für das bisherige Projekt bilanzieren und möglichst rasch im Gespräch mit der Stadt das weitere Vorgehen besprechen. Einigkeit mit der Stadt als Baurechtsgeberin vorausgesetzt, werden sie in ihren Gremien beantragen, die Planung eines neuen Projekts in Angriff zu nehmen. (e)

  • «Ringling»: Endgültig begraben

    «Ringling»: Endgültig begraben

    1999 war es, als die Stadt Zürich, Besitzerin der 31 598 Quadratmeter grossen Bauparzelle an der Ecke Regensdorfer- und Frankentalerstrasse im Rahmen des Legislaturziels «10 000 Wohnungen», diese zur Überbauung freigab und gemeinnützige Investoren suchte, die sie überbauen und die im Rahmen der offenen Planung gesammelten Wünsche der Bevölkerung aufnehmen würden. Nach einem Architekturwettbewerb wurde im Sommer 2006 das Projekt «Ringling» präsentiert, als Bauträgerschaft zusammengefunden hatten sich die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich, die Gemeinnützige Bau- und Mietergenossenschaft (GBMZ) und die Baugenossenschaft Sonnengarten. Im Baurecht sollten Familien- und Alterswohnungen, Kinderkrippe, Kindergarten, Cafeteria, Mehrzwecksaal, Jugendraum und Ladenlokale entstehen. Bereits im Herbst 2006 formierten sich die Gegner in der IG pro Rütihof – contra Ringling, wobei sie stets betonten, nicht gegen eine Überbauung per se, sondern nur gegen den «Ringling» zu kämpfen.

    Bewilligt, abgelehnt, bewilligt …

    Als im Januar 2009 die erste Baubewilligung erteilt wurde und die Bauprofile standen, beschritt die IG den Rechtsweg. Rekurriert wurde über verschiedene Instanzen, und im Juni 2010 wurde, wegen Mängeln in der Verkehrserschliessung, bei der Baurekurskommission die Aufhebung der ersten Baubewilligung erreicht. Doch Stadt und Bauträgerschaft hielten am Vorhaben fest, überarbeiteten es und erhielten im Januar 2013 erneut grünes Licht. Und wieder erhoben die Gegner Beschwerde: «An der baulichen Gestaltung, dem achtstöckigen, gleichförmigen Mauerbaurings um das Areal herum hat sich leider nichts geändert. Deshalb werden wir erneut dagegen rekurrieren», liess Jean E. Bollier, Präsident der IG pro Rütihof, umgehend verlauten. Hauptsächlich kritisiert wurde stets die Nichterfüllung der erhöhten Anforderungen für Arealüberbauungen. Als solche hätte der «Ringling» von einer höheren Geschosszahl und eine höhere Ausnützungsziffer profitieren können, als sonst in dieser Bauzone zugelassen. Gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz (PBG) müssten solche Bauten im Gegenzug besonders gut gestaltet sein und sich in die Umgebung einfügen – was die Gegner dem «Ringling» beharrlich aberkannten.

    Vernichtendes Urteil

    Nun hat ihnen das Bundesgericht Lausanne, entgegen aller Vorinstanzen und Fachpersonen und -gremien, die sich je mit dem «Ringling» beschäftigt hatten, Recht gegeben. Und dies mit deutlichen Worten: «Im zu beurteilenden Fall fällt die geplante Baute klar aus dem Rahmen des in der Umgebung Üblichen. Sie tritt in keiner Weise in eine Beziehung zum Ortsbild sowie zur baulichen und landschaftlichen Umgebung. Eine Eingliederung in die bauliche Umgebung und die Rücksichtnahme auf diese fehlen vollständig», heisst es da. Die Anforderungen des PBGs würden «offensichtlich nicht erfüllt» und die gegenteilige Auffassung der Vorinstanz sei «nicht haltbar». Überdies sei auch zweifelhaft, dass das Projekt mit Blick auf die Wohnlichkeit und die Wohnhygiene von besonders guter Qualität sei.
    Somit verweigert das Bundesgericht mit Urteil vom 10. August die Baubewilligung und ging auf die weiteren von den Beschwerdeführern erhobenen Rügen gar nicht mehr ein.

    Die Gegner jubeln, die Bauherrschaft ist enttäuscht

    «Wir sind, nach zehnjährigem Kampf, hocherfreut», schreibt Jean E. Bollier in einem ersten Kommentar und fügt an: «Neun Gerichtseingaben waren nötig. Im Februar 2008 gegen den Baurechtsvertrag wegen zu niedriger Baurechtszinse, zuerst an den Bezirksrat, dann ans Verwaltungsgericht und schliesslich vor Bundesgericht, welches 2010 den Rekurs ablehnte beziehungsweise nicht darauf eintrat. Ab Juli 2009 bis 2011 gegen die erste Baubewilligung: zuerst an das Baurekursgericht, dann bis vors Verwaltungsgericht, welches in der Sache Verkehrserschliessung diese Baubewilligung letztlich ablehnte. Und schliesslich seit Februar 2013 gegen die zweite Baubewilligung bis vor Bundesgericht». Und während dem ganzen Kampf habe sich die IG pro Rütihof immer gewundert: «Warum gaben alle vorgelagerten Gerichte keine oder nur eine schludrige Stellungnahme zur entscheidenden Frage ab, ob der Ringling die besonderen Anforderungen, die Artikel 71 des PBGs für Arealüberbauungen vorsieht, erfüllt oder eben nicht?» Genau dies hat das Bundesgericht nun getan.
    Die Bauherrschaft dagegen ist natürlich enttäuscht. Sie trifft sich erst diese Woche, um das Urteil und die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, zu besprechen. Die Stadt Zürich als Grundeigentümerin hofft ihrerseits, dass dieses Urteil gegen eine Arealüberbauung ein Einzelfall bleibt, wie Matthias Wyssmann, Leiter Kommunikation beim Hochbaudepartement, auf Anfrage sagt, doch: «Sicher hat das Bundesgericht ein Signal ausgesendet. Es kann also gut sein, dass Gegner von anderen Bauprojekten sich nun ermutigt fühlen». Angesprochen auf das Hardturm-Areal, das in Höngg wegen den geplanten Hochhäusern bestimmt auch zu Kontroversen führen wird, meint Wyssmann: «Letztlich ist jedes Projekt anders. Das Hardturm-Areal befindet sich in einem ganz anderen Umfeld, wo die Argumente ganz andere wären».

    Offene Entschädigungsfrage

    Die Baurechtsverträge von 2007 sehen vor, dass das Baurecht erst nach Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung im Grundbuch eingetragen wird. Lässt sich das Projekt nicht realisieren, muss die Stadt die beiden Genossenschaften und die Stiftung Alterswohnungen insgesamt mit maximal 800 000 Franken für die entstandenen Wettbewerbs- und Projektkosten entschädigen. Voraussetzung ist, dass die Baurechtsnehmer kein Verschulden trifft. In den Verträgen werden zwei Beispiele erwähnt: wenn der Gemeinderat den Baurechtsvertrag ablehnt oder wenn sich die baurechtlichen Voraussetzungen seit der Projektierung verändert haben. Die Baurechtsnehmer müssen in einem solchen Fall aber einen Risikobetrag von gesamthaft 90 000 Franken übernehmen.
    Wyssmann sagt: «Der Bundesgerichtsentscheid ist ein Novum. Stadt und Baurechtsnehmer werden nun die Auswirkungen auf die Baurechtsverträge sorgfältig prüfen».
    Auch wenn in Sachen «Ringling» das letzte Urteil gefällt ist, das letzte Wort dazu wird es noch nicht gewesen sein.

    AKTUELL: Medienmitteilung vom 2. September 2016
    Gemeinnütziges Projekt «Wohnen für alle am Grünwald»: Die Bauträgerinnen sind bereit, ein neues Projekt zu planen. Nachdem das Bundesgericht die Baubewilligung für das als «Ringling» bekannte gemeinnützige Wohnbauprojekt «Wohnen für alle am Grünwald» aufgehoben hat, wollen die drei beteiligten Bauträgerinnen die Planung eines neuen Projekts in Angriff nehmen.
    Die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich und die Genossenschaften GBMZ und Sonnengarten wurden vom letzte Woche veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts überrascht und sind erstaunt über dessen Begründung. Nach einer ersten gemeinsamen Beurteilung der neuen Situation sprechen sich die Bauträgerinnen jedoch mit Überzeugung für einen Neuanfang aus – die Zustimmung ihrer Gremien und der Stadt vorausgesetzt. Das baureife Grundstück, die Nachfrage nach gemeinnützigem Wohnraum und der Bedarf an verschiedenen Nutzungen für das Quartier sprechen dafür.
    Trotz vieler Fragezeichen zum Entscheid des Bundesgerichts ist das Urteil als letztinstanzliches Verdikt zu akzeptieren. Die Bauträgerinnen werden nun die Erfahrungen und aufgelaufenen Kosten für das bisherige Projekt bilanzieren und möglichst rasch im Gespräch mit der Stadt das weitere Vorgehen besprechen. Einigkeit mit der Stadt als Baurechtsgeberin vorausgesetzt, werden sie ihren Gremien beantragen, die Planung eines neuen Projekts in Angriff zu nehmen.

     

    Alle Artikel zum Thema «Ringling» seit 2009 auf www.hoengger.ch, Archiv, Dossiers.

     

  • Fahrbericht: Noch sparsamer, noch praktischer

    Fahrbericht: Noch sparsamer, noch praktischer

    Auf einen Prius muss man sich einlassen. Wer von einem Auto eine kräftige Beschleunigung, sportliches Fahrverhalten oder ein gehobenes Image wünscht, der wird mit dem Pionier aller Hybride nie glücklich. Er wird sich über das gequälte Losheulen beim Beschleunigen nerven, über den fehlenden Durchzug und das zu weich ausgelegte Fahrwerk.

    Eine Frage der Einstellung

    Wer sich jedoch für technische Spielereien begeistern kann, den wird bald der Ehrgeiz packen, den Verbrauch bei jeder einzelnen Fahrt noch etwas weiter nach unten zu drücken. Und genau darum geht es beim Prius, darauf wurde jedes Detail getrimmt. Möglichst wenig Benzin zu verbrauchen. Im Vergleich zum Vorgänger haben die Toyota-Ingenieure den Normverbrauch von 3,9 auf 3,0 Liter gesenkt. Das gilt jedoch nur beim Basismodell mit 15-Zoll-Rädern. Beim Testauto, das in der höchsten Ausstattungslinie Sol Premium mit 17-Zoll-Rädern kam, liegt der Normverbrauch bereits bei 3,3 Litern. Und wieviel sind es in der Praxis? Im über knapp 1700 Kilometer führenden Test, der mehrere längere Touren in die Berge enthielt, waren es 4,1 Liter. Auch das ist deutlich besser als der Vorgänger, der unter ähnlichen Bedingungen 4,9 Liter verbrauchte. Wer es darauf anlegt und auf der Autobahn nicht schneller als 110 fährt, der schafft ohne Probleme Werte mit einer Drei vor dem Komma.
    Auch wenn der Verbrauch die Paradedisziplin des Prius ist: er kann noch mehr. Und das besser denn je zuvor. In seiner neusten Generation ist er nämlich ein noch praktischerer Alltagsbegleiter geworden. Er hat in der Länge zugelegt, was den Passagieren auf den Rücksitzen und vor allem dem Kofferraum zu Gute gekommen ist. Unter der schrägen Heckklappe hat erstaunlich viel Gepäck Platz. Und bei umgeklappten Rücksitzen kommt der Prius auch mit sehr sperrigen Stücken klar. Beim Komfort hat Toyota ebenfalls Fortschritte gemacht, und die Assistenzsysteme sind nun auch auf der Höhe der Zeit. Und sogar das Fahrverhalten wurde besser. Vor allem die Lenkung ist nun deutlich präziser als früher.

    Konkurrenzfähiger Preis

    Waren die ersten Prius noch vergleichsweise teuer, kommt der neue günstiger als ein gut ausgestatteter VW Golf. 41’350 Franken kostet der Testwagen, einen weniger luxuriösen Prius bekommt man aber schon für 34’500 Franken. Auf längere Sicht – dank niedriger Betriebskosten – fährt man mit einem Prius sehr günstig. Bleibt nur noch die Sache mit dem Design. Man kann sich verrenken wie man will. Dieses Auto ist wirklich aus jeder erdenklichen Perspektive hässlich. Man kann sich kaum vorstellen, dass die Designer vor dem fertigen Modell sassen und stolz zueinander sagten: «Der ist uns wirklich gelungen.» Doch vielleicht soll der Prius den Leuten gar nicht gefallen. Vielleicht geht es darum, dass die Leute sagen: «Er ist zwar hässlich, aber sonst super.» Recht hätten sie.

    Technik
    Toyota Prius, Sol Premium
    Treibstoff: Benzin
    Hubraum: 1’798 cm3
    Leistung: 122 PS
    Drehmoment: 163 Nm
    Getriebe: Automatisch stufenlos
    Gewicht: 1’475 kg
    Normverbrauch: 3,3 l/100 km
    Testverbrauch: 4,1 l/100 km
    Testdistanz: 1’680 Kilometer
    Reichweite: 1’303 Kilometer
    Abgasnorm: Euro 6
    NCAP-Sterne: 5
    Laderaumvolumen: 502 bis 1633 Liter
    Grundpreis: 36’900 Franken
    Testwagenpreis: 41’350 Franken
    Garantieleistungen: drei Jahre, fünf Jahre auf
    Hybridkomponenten.

  • Einblick in das Herz eines Fussballvereins

    An dieser Stelle soll kein Spiel von Verein XY gegen den SCW beschrieben werden. Vielmehr soll allen Trainerinnen und Trainern des SC Wipkingens sowie auch denjenigen der sportlichen Gegner Dank ausgesprochen werden. Ja, eigentlich sind die Trainerinnen und Trainer der anderen Teams die Verbündeten des SCW, denn ohne ihre Arbeit gäbe es gar keine Spiele. Ohne ihre engagierte und zeitaufwändige Leistung würde kein Kind auf dem Platz stehen und leidenschaftlich für das eigene Team rennen – auch nicht für den SC Wipkingen.
    Die Kinder, von den kleinsten bis hin zu den grössten, lernen, dass es nur im Kollektiv funktioniert. Nur eine verschworene Truppe wird zu einem guten Team. Unterschiedlichste Kulturen und soziale Schichten spielen zusammen für den Erfolg. Trainerinnen und Trainer haben eine hohe Verantwortung und können unglaublich viel bewirken – gerade in Aspekten, die weit über den Fussball hinaus gehen.
    Das Trainer-Team verrichtet für ein Trinkgeld einen grossen Dienst für jedes Quartier, welches einen Fussballverein führt. Leider gibt es einen Mangel an gewillten und geeigneten Personen, was die Arbeit der Vereine nicht einfacher macht. Jeder Club kämpft um Trainerinnen und Trainer. Jeder Verein kämpft um Menschen, die im ehrenamtlichen Bereich aktiv mitwirken – dies ist in einer Stadt wie Zürich nicht einfach, denn zu sehr ist man hier von der Arbeitswelt geprägt, und so stellen sich viele die Fragen: Wie sieht meine Zeitplanung aus? Was ist der «return on investment»? Ja, diesen «return» gibt es tatsächlich – es ist jener zu wissen, dass man die Verantwortung in der Gesellschaft wahrnimmt und ihr etwas zurück gibt. Dies ist leider überhaupt nicht mehr selbstverständlich. Zu sehr ist man im Röhrenblick der «Karriere» gefangen und betrachtet freiwilliges Engagement in einem Verein eher bremsend.
    Daher dieser öffentliche Dank an die Trainerinnen und Trainer des SV Höngg, des FC Blue Stars, des FC Industrie Turicum, des US Avellino Zurich, des BC Albisrieden, des FC Altstetten, an alle Trainer-Teams überhaupt und natürlich an jenes des SC Wipkingen: Danke allen, dass sie Woche für Woche auf dem Platz sind und sich für tausende fussballspielende Kinder und Jugendliche einsetzen! So gewinnen für einmal alle Teams und zwar gleichzeitig.

    Eingesandt von Nico Gutmann, Kommunikation SC Wipkingen

  • Sommergedanken am Münsterplatz

    Sommergedanken am Münsterplatz

    So wandle ich denn über den neuen Münsterplatz und muss zugeben: Er ist wirklich schön geworden. Wir vom Gewerbe waren zwar kritisch, denn Parkplätze sind die besten Umsatz-Generatoren, und davon gibt es auf diesem «zurückhaltend gestalteten Freiraum» (Wording aus stadt-zuerich.ch) keinen einzigen. So hoffe ich als Gewerbeverbandspräsidentin, dass die Velofahrer hier ebenso fleissig einkaufen wie die Autofahrer. Oder werden hier dereinst nur noch Cybercafés und Money Change neben einem Kirchendenkmal stehen? Der Mensch geht gerne davon aus, dass das Gute sowieso so bleibt, wie es ist, und das Schlechte sich problemlos abschaffen lässt. Dass wir in Zürich etwas anderes sein könnten als reich, ist schon länger nicht mehr auf dem Kompass. Aber vielleicht muss man dem, was gut und wichtig ist, auch Sorge tragen, damit es nicht verschwindet.
    In diese Gedanken versunken blicke ich auf die «durchgängige Pflästerung aus Naturstein ohne Trottoirs» und male mir die ersten unfreundlichen Begegnungen zwischen Fussgängern und Velofahrern aus, denn den letzteren gehören die Stadt und ihre Plätze. Noch präsentiert sich der neue Münsterhof etwas leblos. Zukünftig soll er jedoch für Grossanlässe zur Verfügung stehen und zum «Flanieren und Verweilen» einladen. Flanieren dürfte gehen, mit dem Verweilen ist es schon schwieriger, weil die «Sitzelemente» (volkstümlich Bänke genannt) keine Rückenlehne haben. Vielleicht spürt man insgeheim doch, dass wir uns nicht zu bequem zurücklehnen sollten? Übrigens: Wirklich entspannen lässt es sich in den Schweizer Bergen… ich wünsche Ihnen einen schönen Sommer!

    Nicole Barandun, Präsidentin Gewerbeverband der Stadt Zürich

  • Wipkingen gewinnt das Freundschaftsderby

    Wipkingen gewinnt das Freundschaftsderby

    Eines vorweg: Wer mal wieder Lust hat, so richtig mit Leidenschaft gespielten Fussball zu sehen, schnell vorgetragen, ohne taktisches Geplänkel und simulierte Verletzungen, der sollte sich einen Match der E-Juniorinnen anschauen gehen, denn kaum war der Match angepfiffen, ging es beidseits engagiert zur Sache. Schnell war sichtbar, dass beide Mannschaften in der Winterpause fleissig trainiert hatten, auch wenn der Rudeltrieb immer wieder obsiegte und sich alle zwölf Feldspielerinnen um den Ball scharten.
    Nach einem ersten Abtasten setzten die Hönggerinnen in der zehnten Minute nach einem Corner mit einem satten Schuss an die Latte des Wipkinger Kastens ein erstes Ausrufezeichen, doch der Ball prallte nur wembley-mässig in den Bereich der Torlinie hinunter.
    Gleich im Gegenzug vertändelten die Wipkingerinnen einen Ball im gegnerischen Strafraum und schon wogte das Spiel wieder in die andere Richtung. Höngg machte Druck und liess Wipkingen nicht ins Spiel kommen, die wenigen Konter wurden von den auch körperlich mit grossem Einsatz spielenden Hönggerinnen abgeblockt. Erst nach einem Corner flog der Ball erstmals gefährlich nahe am Höngger Tor vorbei. Doch Höngg blieb am Drücker, auch weil den Wipkingerinnen in den wenigen Abschlussversuchen die Entschlossenheit fehlte.
    Höngg dagegen liess die Gäste kaum aus der eigenen Platzhälfte und dann, in der 20. Minute, nach einem schlecht getretenen und sogleich abgefangenen Abstoss flankte die linke Höngger Flügelspielerin zur Mitte und der Ball musste nur noch zum 1:0 versenkt werden.
    Keine fünf Minuten später, nach einem Sturmlauf fast über den ganzen Platz, doppelte Höngg gar zum 2:0 nach.
    Jetzt endlich, nachdem man regelmässig an den selbstsicher auftretenden Höngger Verteidigerinnen gescheitert war, wurde Wipkingen hartnäckiger und erzielte prompt den in dieser Schlussphase der ersten Halbzeit doch verdienten Anschlusstreffer, ja es drängte nun sogar auf den Ausgleich und die Gastgeberinnen retteten ihre Führung nur knapp in die Pause.

    In der zweiten Halbzeit wie ausgewechselt

    Dort hielt Trainer Tugay Usta seinen niedergeschlagenen Wipkingerinnen einen engagierten Vortrag über Kampfwille und Strategie. Seine Motivationsrede schien zu wirken, denn in der zweiten halben Stunde war seine Truppe nicht wiederzuerkennen. Nun war es Höngg, das kaum mehr aus der eigenen Platzhälfte kam. Das Spiel wurde nun vermehrt über grössere Räume verteilt, Steilpässe erreichten ihr Ziel und speziell über den rechten Flügel erfolgte ein gefährlicher Angriff dem nächsten. Der Ausgleichstreffer in der 40. Minute war die logische Konsequenz. Nun war bei Höngg die Luft draussen: Das Mittelfeld zerfiel förmlich und die Verteidigung wurde immer wieder überlaufen. Die wenigen Angriffe der Hönggerinnen endeten meistens in brandgefährlichen Kontern, und ein solcher führte in der 50. Minute zum 2:3-Führungstreffer für Wipkingen. Keine drei Minuten später kam es für die Wipkinger Girls noch besser: Ausnahmsweise über den linken Flügel gelang ein herrlicher Pass auf die völlig freistehende Mittelstürmerin, die den Ball ohne lange zu fackeln an der sonst guten, aber hier chancenlosen Höngger Keeperin vorbei zum 2:4-Schlusstand in die Maschen hängte.
    Gross war der Jubel auf Wipkinger Seite nach dem Abpfiff. Ein mitgereister Vater schüttete als Siegprämie eine Tüte Schokoriegel auf den Kunstrasen, Trainer Tugay strahlte und seine E-Juniorinnen taten es ihm gleich. Sie hatten sich in der zweiten Spielhälfte selbst bewiesen, dass sie auch einen in der ersten Halbzeit übermächtig scheinenden Gegner durch spielöffnenden Kampf- und Teamgeist zu bezwingen vermochten.

    Für Höngg bietet sich am Samstag, 2. April, um 15 Uhr, dann in der neuen Meisterschaftssaison, auf dem Hardhof die Chance auf eine Revanche.