Autor: tka_admin

  • Menschen mit Down-Syndrom «leiden» nicht

    Menschen mit Down-Syndrom «leiden» nicht

    Mittwoch ist traditionell Wähentag bei Familie Huber Haller in Höngg. Philemon ist gerade dabei, den Teig für zwei Bleche auf dem Stubentisch auszuwallen, sein Vater Stefan bringt verschiedene Früchte aus der Küche. «Meinst Du, der reicht für beide Wähen?», fragt er. Philemon hält kurz inne, begutachtet sein Werk mit prüfendem Blick und antwortet: «Ja, sicher».
    Sie seien sich recht ähnlich, meint Stefan. Vor allem das Zeichnen verbinde die beiden: Der Vater ist Grafiker und Comic-Zeichner, Philemon, der ältere von zwei Söhnen, hat vor ein paar Jahren damit begonnen, die Asterix- und Obelix-Bände abzuzeichnen. Band Fünf ist fast fertig, über 1700 Zeichnungen hat der bald 16-Jährige mittlerweile zusammen. Auch die Wände zeugen von seiner kreativen Ader: Sie sind mit Porträt-Zeichnungen seiner zahlreichen Stofftiere tapeziert. Jedes der Tiere hat einen eigenen Namen, ein Alter und ein Lieblingsessen. Jeden Tag dürfen zwei von ihnen Philemon in die Schule begleiten. Morgen sind es das Büsi und das Säuli.
    Während Philemon mit der Gabel sorgfältig ein Muster in den Teig sticht, erzählt Stefan, dass Philemon ins Lachenzelg zur Schule geht, früher ins Vogtsrain. Dass es an der Sekundarschule anfangs Probleme gab, weil der Junge Mädchen anfasste oder spukte. Dass es Reklamationen gab, weil die Leute nicht Bescheid wussten. Denn: Philemon hat das Down-Syndrom. Das bedeutet, dass das 21. Chromosom in seinen Zellen dreimal vorkommt, also einmal mehr als bei anderen Menschen. Daher kommt auch der Name «Trisomie 21». «Ich bekam ein <Fünf-Minuten-Fenster>, um Philemon an einem Berufswahlabend vorzustellen», erinnert sich Stefan. Das würde nie im Leben reichen, soviel war klar. Also schrieb und zeichnete er mit Philemons Hilfe einen Comic, in dem er Philemons «Anders-Sein» erklärte. Dass der Jugendliche manchmal mit sich selber spricht oder mit seinen Stofftieren, dass manche Dinge ihm schwerer fallen als anderen, oder dass er seine Begeisterung auch gerne offen zeigt. «Die Eltern und Mitschüler*innen haben diese Information sehr geschätzt», meint Stefan. Beim nächsten Mal würde er das von Anfang an so machen.

    Leidenschaftlicher Schauspieler

    In vielen Dingen unterscheidet sich Philemon aber gar nicht so sehr von anderen Jugendlichen: Er spielt gerne Fussball und liebt Musik. Wie die meisten in seinem Alter, will auch er «cool» sein und dazugehören, wobei das Markenbewusstsein bei ihm nicht vorhanden ist. Seine grosse Leidenschaft ist das Theaterspielen. Immer samstags reist er – mitterweile sogar unbegleitet – nach Oerlikon, wo Theaterpädagoge Urs Beeler die TheaterWerkstatt «machtheater» für Kinder und Jugendliche mit einer Beeinträchtigung leitet. Philemon steht schon auf der Bühne seit er neun ist und hat kaum je eine Probe verpasst. Im Juli wird das aktuelle Stück aufgeführt.

    Philemon geht gerne zur Schule, Mathe ist sein Lieblingsfach. Es gibt noch andere Kinder mit einer Beeinträchtigung im Lachenzelg, manchmal arbeiten sie zusammen in einer Kleingruppe, manchmal in der Klasse. Eine Heilpädagogin unterstützt sie jeweils im Unterricht. Mittwochs besucht der Jugendliche die Logopädie und das Sozialtraining an der Heilpädagogischen Schule in Wiedikon, dort lernt er einerseits, wie man richtig mit anderen Menschen umgeht und Konflikte austrägt, andererseits aber auch praktische Dinge wie Einkaufen. Im Sommer wird Philemon ans «15plus» wechseln, ein Anschlussprogramm der Fachschule Viventa. Darauf freut er sich, denn er kennt schon einige andere Jugendliche, die dort zur Schule gehen. Die Ausbildung ist sehr praxisbezogen und dauert zwei bis vier Jahre. Die Schüler*innen können an ein bis zwei Tagen in der Woche an verschiedenen Orten Schnuppern gehen. Was er einmal werden will, weiss Philemon noch nicht richtig. War es früher einmal Bäcker, könnte er sich heute für Comic-Zeichner begeistern. Seine Eltern liebäugeln mit einem Platz in der «Kunstfabrik Wetzikon», in welcher Menschen mit besonderen Bedürfnissen lernen und arbeiten können. «Wenn er in einer geschützten Werkstatt neun Franken in der Stunde verdient, könnte er stattdessen auch gleich auf Kunst setzen», überlegt Stefan. Gerade jetzt ist Philemon aber sehr beschäftigt damit, die Wähenbleche mit Früchten zu belegen. Er verteilt erst Himbeeren, dann Brombeeren und Aprikosen auf das kleinere Blech. «Lass noch etwas Platz für die Bananen und Kiwi», mahnt Stefan. «Und wo kommen jetzt die Zwetschgen hin?»

    Ein Junge mit starkem Willen

    Als die Wähe schliesslich im Ofen ist, hat Philemon ganz kalte Hände von den gefrorenen Früchten. Vor dem Abendessen bleibt noch Zeit für mindestens eine Runde Schach mit seinen Stofftierfreunden. Eine kleine Klavieraufführung für den Besuch? Nein, leider nicht, vielleicht nach dem Essen. Philemon weiss ganz genau, was er will, oder eben nicht, und kann das meistens auch kommunizieren. «Er hat einen klaren Plan, wie sein Tag aussieht», erklärt Stefan. Wenn man etwas von ihm wolle, müsse man das bereits ein paar Tage vorher ankündigen, damit er sich entsprechend arrangieren könne. Inzwischen ist auch Serafin, Philemons jüngerer Bruder, vom Bogenschiessen nach Hause gekommen. Er wird bald 13 Jahre alt und besucht die Rudolf-Steiner-Schule. Der Junge wirkt recht erwachsen, wenn er über seinen Bruder spricht. Von seinem starken Durchsetzungswillen, der jetzt in der Pubertät noch ausgeprägter zu werden scheint. «Wenn er etwas machen soll, das er nicht machen will, funktionieren Druckmittel nicht, er weigert sich dann einfach». Es brauche Geduld und Zeit, aber von guten Argumenten seines Bruders lasse er sich manchmal schon überzeugen, sagt Stefan. Serafins Lehrer*innen attestieren dem Jugendlichen eine hohe Sozialkompetenz und er selber sagt, dass er durch Philemon gelernt habe, dass man Menschen nicht schlecht behandeln dürfe, nur, weil sie anders aussehen oder sich anders verhalten. So langsam wächst auch Philemons Selbstwahrnehmung. «Die Pubertät ist für sich selbst ja schon kompliziert genug. Wenn man zusätzlich feststellt, dass man anders ist, kann das schon negative Gefühle auslösen. Aber bis jetzt geht es ihm gut», meint Stefan.

    Alle Kinder können einem Sorgen machen

    Die Eltern haben angefangen, die beiden Jungs auch einmal alleine zu lassen am Abend. Dann übernimmt Serafin die Leitung und bereitet den Znacht vor, während Philemon den Tisch deckt. «Wir möchten sie langsam an die Selbstständigkeit heranführen», so der Vater. Wie alle Eltern, wünschen sich auch Philemons Eltern, dass ihr ältester Sohn einmal auf eigenen Füssen stehen, eine Arbeit und eine Wohnung haben kann. «Es wäre schön, wenn er beruflich etwas machen könnte, das ihm auch gefällt». Dasselbe gilt natürlich für Serafin, aber bei ihm geht es in diesem Fall einfach etwas leichter – was ja nicht zwangsläufig der Fall sein muss: Auch Kinder ohne Down-Syndrom können einem Sorgen bereiten. Man solle ohnehin nicht alle Menschen mit Trisomie 21 über einen Kamm scheren, meint Stefan. Genauso wie alle anderen haben auch sie ihre eigenen Charaktere, geformt durch Sozialisation und Gene. «Die Leute <leiden> auch nicht unter dem Syndrom. Wenn sie leiden, dann höchstens unter den Reaktionen oder Hindernissen, auf die sie treffen», ist er überzeugt.
    Draussen hat sich inzwischen ein kleiner Sturm zusammengebraut, es wird bald regnen. Zeit, den Tisch zu decken für den Znacht, die Wähe steht schon bereit.

    Weiter Informationen zu den erwähnten Institutionen:
    machTheater:
    www.machtheater.ch
    «15plusSHS» an der Fachschule Viventa:
    www.stadt-zuerich.ch/ssd/de/index/jugend-_und_erwachsenenbildung/15plusSHS.html
    Kunstfabrik Wetzikon: www.kunstfabrik-wetzikon.ch

  • Ein ewiger Kampf

    Ein ewiger Kampf

    In früheren Jahren gehörten Behinderungen zum Alltag vieler. Fehlende medizinische Versorgung oder mangelnde Ernährung hatten zur Folge, dass schwere Geburten, Krankheiten oder Unfälle oft zu bleibenden Schädigungen führten. Damals wurden behinderte Menschen entweder nach Art des Gebrechens mit zum Teil abwertenden Begriffen wie «Krüppel» oder «Narr» beschrieben, oder mit breiteren Begriffen wie «arm», «krank» oder «bedürftig». Gewisse Behinderungsarten wurden sogar mit dem Wirken teuflischer oder überirdischer Kräfte in Verbindung gebracht.

    Hofnarren und Bettler

    Im Mittelalter erstaunten Menschen mit einer Behinderung als armlose Schreiber, blinde Musiker oder taubstumme Maler mit ihren Fähigkeiten. Sie weckten dabei sowohl Aufsehen und Faszination als auch Ablehnung und Schrecken. Die im Mittelalter bereits verbreitete Arbeitsteilung ermöglichte diesen Menschen jedoch teilweise auch ein Auskommen in handwerklichen Berufen. Die Mehrheit war aber auf gesellschaftliche Unterstützung angewiesen. Dabei wies die Almosenlehre den behinderten Menschen, die in Städten damit teilweise zu einem Existenz-sichernden Einkommen gelangten, einen Platz in der Gesellschaft zu. Ein grösserer Teil der Menschen mit einer Behinderung war jedoch zu einem ehr- und rechtslosem Dasein gezwungen, zum Beispiel auf Jahrmärkten oder als Hofnarren.
    Ab dem 16. Jahrhundert versuchten die Behörden, das Betteln zu unterbinden. Dabei bemühten sie sich, auch behinderte Bettler*innen weg von der Strasse zu bringen. Diese wurden in Spitäler aufgenommen, waren auf die knappe Unterstützung der Gemeinden angewiesen oder zum Arbeiten angehalten. Da aber für viele Menschen mit Behinderung Betteln die einzige Überlebenschance war, waren die Bemühungen des Staates nicht besonders erfolgreich. Hinzu kam, dass es vielerorts üblich war, behinderten Menschen eine Ausnahmeerlaubnis zum Betteln zu geben. Im Gegensatz zu arbeitsfähigen Bettler*innen galten diese nämlich als «würdige Arme».
    Dabei war die Betreuung behinderter Menschen in erster Linie Sache ihrer Angehörigen. Das war natürlich nicht in allen Fällen möglich, dann galt die Regel, dass die Gemeinde Unterstützung leisten sollte. Diese Leistungen waren je nach Gemeinde sehr unterschiedlich und bestanden aus gelegentlichen Geldspenden, Austeilungen von Mahlzeiten und Lebensmittel oder aus der Gewährung von Spitalpfründen. Fremden Bettler*innen wurde nicht geholfen, vielmehr wurden sie vertrieben, da die Gemeinden nur ansässigen Bettler*innen zur Hilfe verpflichtet waren. Aber auch dieser Pflicht wurde teilweise nicht nachgegangen, wie das Beispiel von Höngg zeigt: Kranke, gehunfähige Bettler wurden nicht in die Stadt ins Spital gefahren, sondern diese «Kunden» wurden einfach an der Grenze zu Wipkingen abgeladen (siehe Höngger vom 31.05.2018).

    Das Aufkommen fördernder Institutionen

    Mit der Aufklärung kam der Glaube an die Bildungsfähigkeit des Individuums auf, was die Wahrnehmung behinderter Menschen beeinflusste und zur Entstehung der Heilpädagogik führte. Bereits im 17. Jahrhundert entstand die Idee, Taubstumme zu fördern, in Tat umgesetzt wurde dies in der Schweiz jedoch erst 1777 mit der Gründung einer Taubstummenanstalt in Schlieren. Durch privat und religiös motivierte Initiative wurden Anfang des 19. Jahrhunderts weitere Institutionen zur Förderung behinderter Kinder eröffnet. Darunter waren Anstalten für Sinnes-behinderte Kinder, wie 1809 die Blindenschule in Zürich, später für geistig behinderte Kinder, wie 1849 eine Anstalt für kretine Kinder bei Interlaken, und noch später auch für körperlich behinderte Kinder, wie 1864 das Mathilde Escher-Heim, ebenfalls in Zürich. Es kamen immer mehr Fördermassnahmen auf, beispielsweise das Unterrichten von Braille-Schrift oder der Laut- und Gebärdensprache. 1874 folgte die Aufnahme der allgemeinen Schulpflicht in die Bundesverfassung mit einer Einführung von Hilfsklassen und Sonderschulen.

    Das Erkämpfen der Invalidenversicherung

    Mit der Industrialisierung kamen neue Behinderungsursachen, unter anderem wegen Kinderarbeit, schlechten Arbeitsbedingungen und Unfällen in den Fabriken. Durch die Arbeiterbewegungen konnten die Arbeitsbedingungen verbessert werden, die Haftpflicht der Unternehmen blieb jedoch begrenzt. Erst mit der Unfallversicherung 1918 wurden solche Menschen entschädigt. Die Reichweite dieser Versicherung blieb beschränkt, nur ein Teil der Beschäftigten war versichert. Zusätzlich waren Frauen und Menschen mit Geburtsgebrechen davon ausgeschlossen. 1919 wurde im Parlament die Einführung der Invalidenversicherung (IV) mit einem negativen Ausgang diskutiert, worauf verschiedene in der Behindertenfürsorge tätige Gruppen und Vereine gegründet wurden. Der Dachverband «Vereinigung für Anormale», später Pro Infirmis, leistete vielen behinderten Menschen bis zur Einführung der IV vor allem finanzielle Hilfe. Die IV wurde erst 1959 eingeführt, nach langer Vorgeschichte und auf Druck von Behindertenorganisationen. Diese Versicherung schliesst auch Personen mit einer geistigen Beeinträchtigung und Geburtsgebrechen mit ein. Die bescheidenen Leistungen der IV wurden in Folge wiederholt ausgebaut.

    Eugenische Zwangssterilisation

    Nach 1900 kamen im Umgang mit behinderten Menschen jedoch neue Ängste auf. Entdeckungen und Annahmen der Erbforschung führten dazu, dass sie als «minderwertig» tituliert wurden. Innerhalb der Psychiatrie und Heilpädagogik kamen Bestrebungen zur Verhütung «erbkranken Nachwuchses» auf, was konkret Massnahmen wie Heiratsverbote und Sterilisationen zur Folge hatte. Das eugenische Paradigma besagte, dass der Prozentsatz an geisteskranken Menschen ohne diese Massnahmen zunehmen würde. An einer Jahresversammlung der Schweizer «Irrenärzte» 1905 wurde gemeinsam beschlossen, die Unfruchtbarmachung der «Irren» sei wünschenswert und bedürfe einer gesetzlichen Regelung. Es kam schlussendlich nur in Waadt zu einer solchen Regelung, die Sterilisationen wurden dennoch in allen psychischen Kliniken durchgeführt. Anfangs des 20. Jahrhunderts wurden in der Schweiz deshalb zahlreiche geistig behinderte Menschen, meist Frauen, zwangssterilisiert. Das für diese Sterilisationen juristisch erforderliche Einverständnis verschafften sich die Behörden mitunter durch Überredung oder Erpressung. Fürsorgeempfänger*innen wurde beispielsweise mit dem Verlust der Unterstützung gedroht, anderen mit einer Anstaltsverwahrung. 1922 forderte Alfred Hauswirth in einer Motion im Grossen Rat des Kantons Bern sogar die Tötung von Menschen mit einer Behinderung, was weder in der Presse noch im Rat einen allgemeinen Sturm der Entrüstung auslöste. Auch nach dem zweiten Weltkrieg wurden solche Sterilisationen noch ausgeführt. Bald darauf führten jedoch Fälle in der psychiatrischen Klinik St. Urban zu einer öffentlichen Debatte: Dabei wurden Personen, die von Ärzten als «normal intelligent» eingestuft worden waren und sich ausdrücklich gegen eine Sterilisation ausgesprochen hatten, sterilisiert. Dies löste heftige Diskussionen aus. Die Praktiken wurden in der Schweiz 1980 vollständig eingestellt. Erst 2000 erklärte der Nationalrat diese Vorgänge als rechtswidrig, darauf wurde den Opfern das Recht auf Entschädigung zugesprochen.

    Gleiche Rechte für behinderte Menschen

    Demnach blieb nicht nur die Sozialpolitik, sondern auch die IV lange Zeit Angelegenheit von Verwaltungsbeamten, Juristen, Ärzten und Versicherungsmathematikern, die Betroffenen selber hatten wenig zu sagen. Im Anschluss an die 68-er Jahre stellte eine jüngere Generation von engagierten Menschen mit Behinderung die Definitionsmacht der Behörden jedoch zunehmend in Frage. Auf öffentlichen Druck dieser Bewegungen hin wurde 1995 eine parlamentarische Initiative eingereicht, die ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot und ein Gleichstellungsgebot für behinderte Menschen forderte. Unzufrieden mit den Ergebnissen der parlamentarischen Beratungen lancierten die Behindertenbewegungen 1998 die Volksinitiative «Gleiche Rechte für Behinderte». Parallel dazu war die Reform der Bundesverfassung im Gang und dank des öffentlichen Drucks zusammen mit der drohenden Initiative flossen wesentliche Teile der Initiative in die neue Verfassung ein. Dank weiterem Engagement der Behindertenorganisationen konnte 2004 das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) durchgesetzt werden. Dieses Gesetz fordert den Zugang zu öffentlichen Bauten, zum öffentlichen Verkehr und zu Verwaltungsdienstleistungen. Zusätzlich stellt es die Förderung der Integration und Autonomie ins Zentrum.
    2014 ratifizierten beide Parlamentskammern die UNO-Behindertenrechtskonvention. Dies war für Behindertenorganisationen nochmals ein Meilenstein, da diese UNO-Konvention 2006 verabschiedet worden war und lange für die Unterzeichnung dieses Menschenrechtsabkommens gekämpft werden musste. Mit einem Beitritt zu diesem Übereinkommen verpflichtete sich die Schweiz, die Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit einer Behinderung konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierung zu schützen und ihre Inklusion und Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern. Der Nationalrat beschloss 2019 trotzdem eine Kürzung der Elternzulage, das heisst, Zusatzbeiträge für IV-Rentner mit Elternpflichten sollen von 30 auf 40 Prozent sinken. Diese Ereignisse zeigen: Die Diskussion um die Rechte von behinderten Menschen ist noch nicht beendet.

  • Jede fünfte Person hat eine Behinderung

    Das Behindertengleichstellungsgesetz definiert «Menschen mit Behinderung» als Personen «die ein dauerhaftes Gesundheitsproblem haben und die bei Tätigkeiten des normalen Alltagslebens (stark oder etwas) eingeschränkt sind». Von den 1,8 Millionen Menschen, die 2017 als Menschen mit Behinderung erfasst wurden, sind 470’000 stark beeinträchtigt. Im Alter steigt das Risiko einer Behinderung: Zwischen 16 und 24 Jahren sind neun Prozent davon betroffen, während es in der Altersklasse von 45 bis 64 Jahren 60 Prozent sind. Allgemein kann man sagen, dass die Frauen etwas öfter betroffen sind, wobei der Unterschied bei stark eingeschränkten Personen kleiner ist. Bei Kindern ist die Zahl schwer abzuschätzen, das BFS ermittelte im Jahr 2012, «dass rund 20’000 Kinder mit schweren Behinderungen und weitere rund 130’000 mit einer leichten Behinderung konfrontiert waren».

    In den kommenden Ausgaben wird sich der «Höngger» vertieft mit dieser Thematik auseinandersetzen. In Höngg selber gibt es Institutionen wie die Espas und das Wohnzentrum Frankental, die in unterschiedlicher Form tätig sind. Im Zentrum sollen aber vor allem betroffene Menschen stehen, weshalb besonders viel Wert auf Porträts gelegt wird. Wie und wo leben und arbeiten Menschen mit Behinderung, was wünschen sie sich von ihren Mitmenschen, inwiefern fühlen sie sich integriert? Eine wichtige, wenn auch vermeintlich banale Erkenntnis aus den vielen geführten Gesprächen: Es gibt ihn nicht, «den» Menschen mit Behinderung. Jeder ist individuell, mit seinem eigenen Charakter und seinen Bedürfnissen, etwas, das Nicht-Behinderte ganz selbstverständlich für sich in Anspruch nehmen. «Das ist ja klar», denkt man sich, ertappt sich dann aber nicht selten dabei, dass man Angehörige einer Gruppe aus Ignoranz vorschnell über einen Kamm schert. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich bezüglich Gleichstellung von Menschen mit Behinderung einiges getan. Den Anfang des Fokusthemas macht deshalb, neben einem ersten Porträt, ein historischer Rückblick.

    Quelle: Bundesamt für Statistik

  • Conscious Collection

    H&M war eigentlich nie wirklich ein Laden, der mich ansprach. T-Shirts mit Aufdrucken wie «Donut talk to me» oder «show more love» schreckten mich ab. Vieles ist zwar billig, aber die Qualität ist dementsprechend auch schlechter. Trotzdem blieb mein Blick letztens an einer H&M-Werbung hängen: «H&M Conscious Collection» stand da, vor einem Bild mit einer Frau in einer Hose mit Blumenmuster, im Hintergrund eine Wiese mit Bäumen. Nicht schlecht, dachte ich. Denn Textilien sind oftmals eine grosse Belastung für die Umwelt, ich bin immer auf der Suche nach Kleidern, die nachhaltig und trotzdem noch schön sind. Doch dann stach mir der Preis dieser «nachhaltigen» Hose ins Auge: 19.95 Franken. Mit «conscious», bewusst, muss wohl bewusst billig gemeint sein. Eine Hose kann unmöglich nachhaltig und fair sein und gleichzeitig ein solches Preisschild haben! Durch einen anerkannten Standard zertifiziert sind die Kleider nicht. Diese Rechnung geht genauso wenig auf, wie wenn Petra Gössi die FDP plötzlich zu einer klimafreundlichen Partei machen will.
    Ich finde Secondhand-Läden eine gute Alternative, und da heutzutage die Kleider von gestern trendy sind (siehe meine Kolumne vom 11. April), kann man sich in solcher Kleidung auch auf die Strasse trauen. Natürlich sind es auch andere Bereiche, wo der eigene Konsum klimafreundlicher gestaltet werden kann. So etwa beim Essen: Im Laufe des letzten Jahres habe ich zum Beispiel meinen Fleischkonsum auf Null reduziert. Aber wie bei den Kleidern ist es auch beim Essen nicht ganz einfach, gute und nachhaltige Alternativen zu finden. So ist der Anbau von Palmöl für die weiträumige Abholzung in vielen Ländern verantwortlich. Ich suchte in der Migros also nach Keksen ohne Palmöl, doch es gelang mir schlichtweg nicht, eine Packung zu finden, bei der hinten nicht «enthält pflanzliche Öle (Palm-…)» stand. Und natürlich kann man auch an die Klimastreiks gehen. So kann man nicht nur auf individueller, sondern auch auf politischer und gesellschaftlicher Ebene etwas verändern. Wobei es den Streikenden ja angeblich nicht um den Klimawandel geht, sondern nur darum, «die Schule zu schwänzen…» Der nächste Klimastreik findet am 24. Mai statt.

    Lina Gisler,
    Praktikantin beim «Höngger»

  • «Mundtot»? Ich? Vonwegen!

    Was glaubt die Redaktion dieser Zeitung eigentlich? Ein Frank Frei könne man einfach so zum Schweigen bringen, den Mund verbieten, wegzensurieren und schnöde einer Extra-Ausgabe opfern? Nicht mit mir – dachte ich, und versuchte, diese Zeilen doch noch in die Sonderausgabe letzter Woche zu drücken. Doch weder der Layouter noch die Druckerei liessen sich bestechen, um die Redaktion zu umgehen.
    Diese Woche aber habe ich wieder freie Hand. Und die setze ich ein, schliesslich geht es um meine Existenz! Nein, ich liege Ihnen nicht mit der öden Leier von der Arbeitsplatzsicherung in den Ohren, die jeweils bei Volksabstimmungen als peinlicher Argumentekiller dient, damit man sich nicht mit unbequemen Themen wie beispielsweise Waffenexporten beschäftigen muss. Mir geht es nicht ums Geld und auch nicht um Arbeit. Es geht um meine EXISTENZ!!!!! Nebenbei bemerkt: Diese Grossbuchstaben gehen hier nur durch, weil sie für die Sonderausgabe vorgesehen waren, in der alle Regeln über die Reling der stilistischen Vorgaben geworfen wurden. Im Normalfall lässt die Redaktion so viele GROSSBUCHSTABEN und Ausrufezeichen NIE und NIMMER durch!!!
    Wo war ich? Ach ja, bei der Existenz. Also DER (!) Existenz. Verstehen Sie? Wenn das so weitergeht im Lokalmedienmarkt, dann ist ein Wesen wie ich bald TOT. Weg vom Fenster, ausgelöscht, eingedampft, gebündelt am Strassenrand. Sowas wie mich gibt es nur hier, Schwarz auf Weiss und bildlich sogar in Farbe. Oder glauben Sie, ich solle mich einfach so ins digitale Netz der Einsen und Nullen verkrümeln, wo irgend so ein algorithmischer Guugel entscheidet, ob Sie mich finden oder nicht und wenn ja, wie lange noch? Ich bitte Sie, da kann ich mich ja gleich selbst wegzensurieren und ans virtuelle Seil der Web-Decke knüpfen. Nennen Sie es meinetwegen altmodisch, voll das Retro-Ding, aber ohne Zeitung kein Frank Frei. Sie hat mich zum Leben erweckt und hier bleibe ich. Und ich mache das weiterhin, der Unabhängigkeit und Anonymität zuliebe, GRATIS. Für diese Zeitung und Sie, meine treuen «Follower», meine «Likers», meine «Sternchenverteiler», meine «Haters» und «Lovers». Das ist meine Existenz.

    Mit der Lizenz zum Erröten

    Frank Frei

  • Die englische Verrücktheit

    In den letzten Monaten dachte ich mir beim Zeitunglesen oftmals: «Die spinnen, die Briten!» Tatsächlich habe ich diese Verrücktheit schon früher erlebt: Ich wohnte eine Zeit lang mit meiner Familie in London und da gab es einiges, was mir anders vorkam. Der Schulweg, zum Beispiel: So war es keinem Primarschulkind erlaubt, alleine zur Schule zu kommen oder von der Schule alleine nach Hause zu gehen. Sogar ein Junge aus meiner Klasse, der in der Strasse wohnte, an der sich die Schule befand, durfte die paar Schritte zur Schule nur unter höchst sicherer Begleitung seiner Mutter gehen. Zusätzlich gab es bei der Strasse, die zur Schule führt, eine «Lollipop-Lady». Ich war enttäuscht, als ich merkte, dass diese nicht für das Verteilen von Lollipops zuständig war, sondern sie führte die Schüler*innen sicher über die Strasse mit einem Schild, das die Form eines grossen Lollipops hatte. Die Namen meiner Mitschüler*innen: «Trinity», nach der heiligen Dreieinigkeit, «Gem», der Diamant, oder «Godsgift», das Gottesgeschenk – herrlich! Vergessen werde ich auch nie die Namen des Geschwisterpaares «Blue» und «Ocean».
    Und dann der Unterricht selber: Ein für mich besonders schwerer Teil waren die «Spelling-Tests», wobei man Worte, die mir wie zufällig zusammengewürfelte Buchstaben vorkamen, beispielsweise neighbour, buchstabieren musste. In Mathematik war man dann dafür nicht so streng, in der vierten Klasse waren wir gerade einmal beim Einmaleins. Dies bekam ich zu spüren, als ich zurück in die Schweiz kam: Während ich stolz war, sechs mal sieben im Kopf ausrechnen zu können, war das Thema der Schweizer*innen schon das schriftliche Dividieren… In Geschichte war das Thema «Henry the 8th» und seine zahlreichen Frauen das wohl Wichtigste. Es wurde erwartet, dass wir genauestens über jede Ehefrau (und deren Tode) Bescheid wussten.
    Als es einmal schneite, in England eine absolute Seltenheit, und sich meine Mutter lediglich Gedanken dazu machte, welche der aus der Schweiz mitgebrachten Schuhe für das Winterwetter taugten, kam der Anruf, dass die Schule wegen des Wetters geschlossen würde: Alle Schüler*innen hatten wegen der paar Schneeflocken sofort schulfrei! Und natürlich ist da diese unglaubliche Obsession mit der Queen of England, von der auch das neunjährige Ich bald angesteckt wurde. So kam es, dass ich und meine Freundin Zeichnungen bastelten, auf denen Kronen abgebildet waren, mit goldenem Stift und viel aufgeklebtem Glitzer, versteht sich. Diese Kunstwerke schickten wir mit einem Begleitbrief an die Queen herself. Und siehe da: Die Queen selber antwortete zwar nicht auf unsere Fanpost, jedoch eine «Lady-in-Waiting», eine ihrer Sekretärinnen. Diesen Brief habe ich heute noch, ein Beweisstück dafür, dass wir wohl alle irgendwo ein Stück englische Verrücktheit in uns tragen.

    Lina Gisler, Praktikantin

  • Sonnenklar

    Es war vor sieben Jahren, ich hatte drei Tage frei und absolut nichts vor. Das heisst was. Die Sonnenstrahlen des ersten richtigen Frühlingsmorgens des Jahres reckten sich gerade über das Dach des Nachbarhauses und ich sass am Frühstückstisch, den ersten Zeitungsbund neben mir. Absolute Idylle – nur eines störte: meine stumpfen Fensterscheiben. Vergeblich bemühte sich die Sonne, die beiden Dreckschichten zu durchdringen. Die CO2-schwarze aussen ebenso vergeblich wie die nikotingelbe innen. Was nützt mir ein knackiger Frühlingsmorgen, der nicht durch meine Fenster dringt? Also entschloss ich mich, zu Putzlappen und Fensterklar zu greifen und da ich, wie gesagt, nichts Wichtigeres vor hatte, putzte ich sie gleich alle, meine Fenster. Danach setzte ich mich wieder zu Kaffee und Frühstück, die Sonne schien nun hell und klar auf meinen zweiten Zeitungsbund. Und auf eine Staubschicht auf dem Küchenregal, die, ich hätte es beschwören können, vor einer Stunde noch nicht existierte. Also kurz den Staublappen geschwungen, aber vorsichtig, man will ja nichts aufwirbeln. Prima, wie das alte Holz wieder warm leuchtete – ungefähr so auffällig, wie der fettige Saucenstriemen an der Küchenwand. Ich mochte mich nicht erinnern, wann ich wem zuletzt eine derart fettige Sauce zugemutet hatte. Aber es gibt ja Scheuerpulver, was soll´s? Es soll jedenfalls nicht mit jenem Chromstahl in Berührung kommen, dessen Stumpfheit mir nun ebenfalls säuerlich anklagend ins Gesicht stach. Also nächster Griff in den Putzschrank. Den hätte ich unterdessen auch im Schlaf gefunden. Was erstaunt, denn noch vor knapp zwei Stunden hatte ich das Fensterklar im Keller gesucht.
    Nachdem auch sämtliche Pfannen, Geschirrschränke, Lampenschirme, Bilderrahmen und selbst die Lichtschalter von prähistorischem Schmutz befreit waren, unternahm ich noch eine Polarexpedition durch mein Eisfach und kratzte danach die kläglichen Überreste eines vergessenen Fertigmenüs aus dem Backofen. Das pelzige kleine Tier, das ich hinter dem Küchenschrank entdeckte, entpuppte sich nach vorsichtigem Anstupfen als Dörrpflaume, welche in vergessener Zeit einmal die lieblich bereitgelegte Beilage eines Kaninchenragouts hätte werden sollen. Dass der Übergang vom frisch gewienerten Küchenboden zum Wohnzimmer nun plötzlich wie die Grenze zwischen erster und dritter Welt daherkam, war natürlich nicht tolerierbar und eine UNO-Vollversammlung in meinem Hirn entschloss sich zu weiterem, entschlossenem Vorgehen.
    Und so ging dann meine Reise durch verschiedenste Ablagerungsschichten meines Lebens weiter. Dass ich dabei auf Zeitzeugen ganz sonderlicher Art stiess, liegt wohl in der Natur solcher Akte, und hätte ich Zeugen für meine Akribie gehabt, ich hätte mich problemlos um die Stelle als leitender Archäologe bewerben können. Eine solche war nämlich in der Zeitung inseriert, die ich in meinem Briefkasten – letzte Station meiner Putzwut – vorfand. Das Datum war um drei Tage gealtert. Um drei ursprünglich unverplante Freitage. Wen wundert´s, dass meine Fenster in den letzten sieben Jahren vergessen haben, wie sich Fensterklar anfühlt?

    Frank Frei

  • Impfen auf dem Weg zum Einkaufen

    Impfen auf dem Weg zum Einkaufen

    Ein englischer Landarzt war es, der 1796 entdeckte, dass Kinder, die er mit den ungefährlichen Kuhpocken geimpft hatte, gegen die echten, tödlichen Pocken geschützt waren. Seither haben Impfungen weltweit einen Siegeszug angetreten.
    Dank den Kampagnen der Weltgesundheitsorganisation WHO wurden die Pocken 1977 ausgerottet, und die Zahl der Poliofälle sank weltweit von 350’000 (1988) auf 22 Fälle. Geleugnet werden diese Impferfolge nur von wenigen, aber sehr sendungsbewussten Impfgegnern, welche behaupten, Impfungen können schwerwiegende Komplikationen verursachen. Sie berufen sich dabei auf Studien, die allerdings alle mehrfach widerlegt wurden. Natürlich behaupten die Impfgegner gerne, die WHO sei von der Pharmaindustrie gekauft – was nur schon wegen dem mit vier Prozent geringen Anteil der Impfpräparate am weltweiten Pharmaumsatz lächerlich ist.
    Doch die Kritiker scheinen Aufwind zu haben. Jedenfalls legen dies Zahlen nahe. Zum Beispiel zum Ausbruch von Masern, einer nicht ungefährlichen «Kinderkrankheit»: Nachdem sie in Amerika bereits als ausgerottet galten, sind sie unterdessen wieder eine Epidemie, und weltweit wird ein Anstieg von rund 30 Prozent festgestellt. Im Februar kam es auch in der Schweiz wieder zu einem Ausbruch, in Biel, an einer Rudolf Steiner Schule.
    Die WHO führt diesen Anstieg alleine auf das Verhalten der Impfgegner zurück und hat deutlich reagiert: Anfang Jahr erklärte sie Impfgegner zur globalen Bedrohung und stellt sie damit auf die gleiche Stufe wie beispielsweise HIV oder Ebola.

    Impfen in der Schweiz

    Wer in der Schweiz welche Heilmittel verkaufen oder verabreichen darf, ist in diversen Bundesgesetzen geregelt. Seit 1. Juli 2015 ist dort auch die Verabreichung von Impfstoffen in den Apotheken geregelt, die Umsetzung jedoch den Kantonen überlassen. Der Vollzug ist in den Kantonen auf unterschiedlichem Stand: Aktuell ist in 19 Kantonen die Impfung gesunder Personen über 16 Jahre mit bestimmten, rezeptfreien Wirkstoffen durch dafür ausgebildete Apotheker*innen erlaubt. Zürich setzte die Verordnung bereits per 1. September 2015 um. Seither darf in Apotheken gegen Grippe und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME, «Zeckenimpfung», siehe Infobox) geimpft werden, ebenso, nach erfolgter Erstimmunisierung durch den Arzt, die Hepatitis A-und B-Folgeimpfungen. «Grundsätzlich», so erklärt Moritz Jüttner, Apotheker der Limmat-Apotheke, «dürfen wir andere Immunisierungen nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder auf ärztliches Rezept in der Apotheke durchführen».

    Strenge Vorgaben, hinterherhinkende universitäre Ausbildung

    Allerdings sind die Apotheken an strenge Vorgaben gebunden. Diese reichen von Vorschriften über die Raumgestaltung und -ausstattung über Notfallequipment und -konzept bis zu Patientendokumentation und Haftpflichtversicherung – und natürlich den entsprechenden Ausbildungen: Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die Apotheker*in über eine genügende Aus- oder Weiterbildung verfügt. Und es besteht eine Fortbildungspflicht, man muss also beispielsweise stets auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand in Sachen Impfstoffe und Impfplan sein und auch alle zwei Jahre Weiterbildungen besuchen.
    Da die Ausbildung der Apotheker*innen noch nicht an allen Universitäten beziehungsweise an der ETH gleich angepasst wurde, müssen bis anhin Zusatzausbildungen absolviert werden. Konkret braucht es den Fähigkeitsausweis «Impfen und Blutentnahme FPH», der in drei Modulen vermittelt wird: dem BLS-AED Reanimationskurs, zwölf akademische Stunden «Impfungen» und 20 Stunden zu Injektions- und Blutentnahmetechniken.

    Unkompliziert und doch gewissenhaft

    Moritz Jüttner fand die Ausbildung zum Impfapotheker sehr fundiert: «Wir wurden in der Theorie vom früheren Leiter des Impfzentrums für Reisemedizin an der Universität Zürich geschult und in der Praxis von mit Injektionen und Blutentnahmen erfahrenen medizinischem Personal instruiert».
    Das Angebot der Apotheken stösst bei der Kundschaft auf positive Resonanz. Man schätze insbesondere, dass man sich ohne Voranmeldung über Impfungen beraten und gleich impfen lassen könne. Bei ihm, so Jüttner, sei es vor allem Stammkundschaft, die davon Gebrauch mache, die Laufkundschaft sei vielleicht einfach noch zu wenig über die Serviceleistungen informiert, mutmasst der Apotheker.
    Bevor Jüttner zum Stich ansetzt, ist es ihm wichtig, genau zu informieren: «In der Anamnese stellen wir sicher, dass der Kunde keine aktuellen Leiden hat oder Medikamente einnimmt, welche sich nicht mit der Impfung vertragen oder ob es bei früheren Impfungen zu Nebenwirkungen kam». Er verweise immer wieder impfwillige Kunden an den Arzt, zum Beispiel bei akuten oder chronischen Erkrankungen.
    Gesetzlich noch nicht geregelt ist die Übernahme der Kosten einer Impfung in den Apotheken durch die Krankenkassen, Jüttner sagt aber, dass viele Kassen den Preis für den Impfstoff, nicht aber für die Impfpauschale, die Leistung des Apothekers, übernehmen. Diese muss der Kunde selbst übernehmen.

    Die Ärzteschaft meldet Vorbehalte an

    Die Ärzteschaft hat gewisse Vorbehalte dem Thema «Impfen in Apotheken» gegenüber. Wie die FMH, die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, auf Anfrage schreibt, begrüsse man den einfachen Zugang zu Impfungen, denn die Erhöhung der Impfrate sei wichtig. «Speziell die Grippe-Impfung ist ideal, da jedes Jahr nur ein Impftermin wahrgenommen werden muss», so Dr. med. Carlos Quinto, Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, und er fügt nachdenklich an, dass es schwieriger werde, wenn mehrere Impftermine in definierten Zeitabständen zur Erreichung des Impfschutzes zuverlässig wahrgenommen werden müssen. Überdies fehle bislang die wissenschaftliche Evaluation, inwieweit das Impfen in den Apotheken die Impfrate tatsächlich erhöht.

    Wer sollte sich nicht in der Apotheke impfen lassen?

    Abgesehen von Kindern unter 16 Jahren sollten sich generell Personen, welche ein erhöhtes Risiko für Komplikationen haben, beim Arzt und nicht in der Apotheke impfen lassen, schreibt Quinto: «Dazu gehören Schwangere, alle Patient*innen mit bekannten Allergien, alle deren Abwehrsystem geschwächt ist oder die unter Behandlung mit Medikamenten stehen. Zum Beispiel für HIV, Tumorleiden oder entzündlichen Autoimmunkrankheiten, um nur ein paar Gruppen zu nennen». Ferner seien Personen, für welche bestimmte Impfungen nicht gemacht werden dürfen, von einer Impfung in der Apotheke abzuraten. Dazu gehören nebst Schwangeren auch Menschen mit chronischen Krankheiten oder sonst medizinisch komplexen Situationen. Wichtig sei auch, die Impfungen dem Hausarzt mitzuteilen, damit sie in der elektronischen Krankengeschichte nachgeführt werden kann, um doppelte oder unkoordinierte Impfungen zu vermeiden.

    Stichwort Zeckenimpfung
    Zecken sind Überträger der Lyme-Borreliose und der Zeckenenzephalitis, auch Frühsommer Meningoenzephalitis FSME genannt. Während die Borreliose durch ein Bakterium übertragen und mit Antibiotika behandelt werden kann, gibt es gegen die virusübertragene FSME keine Behandlung. Einziger Schutz gegen die Krankheit, die gravierende Folgen bis hin zum Tod haben kann, bietet die Zeckenimpfung.
    Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stuft, abgesehen von den Kantonen Genf und Tessin, die ganze Schweiz als Risikogebiet ein und empfiehlt allen Personen, die sich viel in der Natur aufhalten, die FSME-Impfung. Es braucht zwei Impfungen im Abstand von mindestens einem Monat. Mit der dritten Impfung nach einem Jahr kann ein Schutz für zehn Jahre erreicht werden.
    Ist der Impfschutz noch gegeben?
    Der Impfschutz aller Impfungen sollte regelmässig überprüft werden. Die Impfung gegen Diphterie, Tetanus und Keuchhusten sollten zum Beispiel mit 25 und 45 Jahren aufgefrischt und ab 65 Jahren alle zehn Jahre wiederholt werden. Damit man den Überblick nicht verliert, kann man sich auch in Apotheken einen elektronischen Impfpass erstellen lassen.

    Online zum Download:
    Schweizerischer Impfplan (BAG)
    Kinder impfen? Ja! Wieso? (BAG)

    Infobox zu jedem der 12 Artikel
    Dieser Artikel ist Teil einer Serie, die finanziell durch die vier Höngger Rotpunkt-Apotheken und Drogerien unterstützt wurde. Die Artikel wurden ohne redaktionelle Einschränkungen erstellt.
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    Alle Artikel online unter www.hoengger.ch/archiv/dossiers/ «Apotheken»

Stichwort Rotpunkt
Die Rotpunkt-Pharma AG wurde 2001 gegründet und hat heute 105 selbstständige Mitglieder in 15 Kantonen. Sie zeichnet sich nebst ihrem Kerngebiet auch durch ihr soziales Engagement aus: Einen grossen Anteil der anfallenden Konfektionierungsarbeiten lässt sie von der Vebo-Werkstatt Oensingen ausführen und hilft so mit, Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung zu sichern.
Der Höngger Zünfter, Dr. Rudolf Andres, ist Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer der Rotpunkt-Pharma AG.

  • Denkmalschutz stärkt die Beziehung zu einem Haus

    Denkmalschutz stärkt die Beziehung zu einem Haus

    Über den Höngger Architekten Marcel Knörr kursiert ein wohlmeinendes Gerücht: Lässt man sich von ihm ein altes Haus renovieren und in einer Mauer fehlt ein Stein, so lässt er nicht locker, bis er den genau passenden gefunden hat – wobei die Chance gut steht, dass er einen solchen bereits irgendwo eingelagert hat. Knörr schmunzelt, als ihn der «Höngger» an der Limmattalstrasse 209, dem denkmalgeschützten Haus, in dem er lebt und auch sein Architekturbüro hat, mit dem Gerücht konfrontiert.
    Seinem Ruf gerecht werdend hat Knörr schon diverse sensible Gebäude renoviert oder umgebaut und hatte dabei oft mit der Denkmalpflege zu tun. Persönlich machte er mehrheitlich gute Erfahrungen, «wahrscheinlich auch, weil ich sowas wie ‹vom Fach› bin», sagt er. Erste Erfahrungen sammelte er gleich nach dem Studium, bei Architekt Pit Wyss, der damals Präsident des kantonalen Heimatschutzes war. Wyss hatte den Auftrag, das Haus zum Kranz, in welches später das Ortsmuseum Höngg einziehen sollte, zu renovieren, Knörr amtete als Bauführer und hatte so erstmals Kontakt mit der Denkmalpflege. Später war Knörr von 2005 bis 2008 selber Präsident des kantonalen Heimatschutzes und vertiefte dort sein Wissen.

    Trotz Kompromissen bleiben Unstimmigkeiten

    Dass Denkmalschutz nur funktioniert, wenn Bauherrschaft, Architekt und Denkmalpflege zusammenarbeiten, betont auch Knörr. Man müsse immer Kompromisse finden. Da er aber schon in fast allen Zürcher Quartieren gearbeitet hat und für jedes Quartier ein anderer Denkmalpfleger – im Kreis 1 sogar mehrere – zuständig ist, stellt er auch fest, dass es strengere gibt und solche, bei denen mehr Handlungsspielraum besteht. Er nennt ein Beispiel, dass hier, um die Bauherrschaft zu schützen, etwas verfremdet ist: An einem geschützten Haus wurde die Fassade neu gestrichen und als die Arbeiten fast fertig waren, wollte man auch noch die hölzernen, grau gestrichenen Fensterläden neu streichen. Knörr hätte sie neu lieber in Grün gesehen und konnte dies auch gut begründen. Doch im Schutzvertrag hiess es klar, dass die Denkmalpflege hier mitzureden habe – entsprechend verlangte der Zuständige für das spontane Streichen der Läden eine zusätzliche Baueingabe. Das hätte aber bedeutet, dass das Gerüst mindestens weitere drei Monate hätte stehen bleiben müssen. Für die Bauherrschaft inakzeptabel, und so wurden die Läden eben wieder im gleichen Grau gestrichen wie vorher. «Das hat mich», erinnert sich Knörr, «doch etwas geärgert». In einem anderen Quartier mit einem anderen Denkmalpfleger hätte sich vielleicht eine unbürokratische Lösung finden lassen.
    Genau solche Geschichten sind es, welche das Bild, das Bauherrschaften von der Denkmalpflege haben, manchmal negativ prägen: Es werde für kleinste Details ein unverhältnismässiger bürokratischer Aufwand betrieben – mit entsprechenden finanziellen Folgen.
    Knörr kennt auch Beispiele von Konflikten unter den Behörden. Wie jenes einer minuziös restaurierten hölzernen Kassettendecke: Bei der Bauabnahme verlangte die Feuerpolizei dann, dass diese unter einer Gipsdecke zu verschwinden habe. Die Renovation war umsonst, die Kassettendecke nun unsichtbar. Das Beispiel zeigt, welche Gratwanderung Denkmalschutz sein kann.
    Stimmt es, dass, hätte es die Denkmalpflege schon zur Steinzeit gegeben, wir heute noch in Höhlen wohnen würden? Das stimme wohl, lacht Knörr, doch man habe zu allen Zeiten alte Gebäude renoviert und den neuen Bedürfnissen angepasst, das sei auch unter Denkmalschutz möglich. Selbst die Nutzung könne unter Umständen verändert werden, beispielsweise von einer Fabrik hin zu Wohnraum. Doch dabei kann es zu kuriosen Entscheiden der Denkmalschutzbehörde kommen, wenn zum Beispiel im Innern architektonische Elemente erhalten bleiben müssen, die auf die Vergangenheit des Hauses als Industriestandort hinweisen: «Das ist dann schwer erklärbar, weil etwas geschützt wird, das für die Allgemeinheit nicht sichtbar ist und die Hausbewohner stört». Anders sei das natürlich, wenn etwas von aussen sichtbar ist, wie etwa ein alter Hochkamin, betont Knörr.

    Denkmalschutz macht ein Haus besonders

    Nebst dem Erhalt historischer Bauten, der Knörr selber sehr am Herzen liegt, ist es eine wichtige Funktion des Denkmalschutzes, den Hausbesitzern zu erklären, was und warum etwas an ihrem Haus besonders ist. Oft erlebe er, wie dann plötzlich eine schräge Wand oder ein anderes Detail neu gesehen werde und besondere Wertschätzung erfahre. Erklärend weist er auf eine Bruchsteinmauer in seinem Sitzungszimmer hin: «Das war einst eine Aussenmauer und seit ich das weiss, zeige ich sie besonders gerne in ihrem rohen Zustand. Es wäre schade gewesen, sie zu verputzen». Könne solches Verständnis gefördert werden, dann habe man die Hausbesitzer auf der Seite des Denkmalschutzes: «Die Beziehung zu einem Haus wird durch den Denkmalschutz gestärkt, zum Beispiel durch die Altersbestimmung, da ist man plötzlich wie ich stolz, als mir das dendrochronologische* Gutachten zeigte, dass die Deckenbalken meines Hauses im Jahr 1473 geschlagen wurden».

    Schützen oder nicht?

    Oft denken Hausbesitzer, deren Haus inventarisiert wird, es verlöre dabei an Wert, weil man «nichts mehr daran machen» könne, dabei sei beim richtigen Verständnis, sogar unter späterem völligem Schutz, eine Wertsteigerung möglich, weiss Knörr. Kraft seines Rufes ist er allerdings mehrheitlich für Bauherrschaften tätig, denen ihre inventarisierten Häuser mehr als blosses Investment bedeuten. Stehe dann ein Umbau an, sei eine Unterschutzstellung und damit ein detaillierter Schutzvertrag auch eine Frage des Abwägens, weiss Knörr: Mehr bauliche Freiheiten mit einem nur inventarisierten Haus gegen die finanzielle Unterstützung durch die Denkmalpflege bei einem geschützten? Dies könne schon einmal ein fünfstelliger Betrag im unteren Bereich sein – das sei natürlich auf die Totalkosten gesehen oft nicht viel, aber dennoch zu bedenken, so Knörr.
    Gefragt, was er in Höngg unter Denkmalschutz stellen würde, zögert Knörr. Es gebe zum Beispiel viele dieser «Crémeschnittenhäuser», wie er die Mehrfamilienhäuser aus den 1960ern nennt, die seien kaum besonders schützenswert. Unter Schutz stellen würde er dagegen das inventarisierte Ensemble der Häuser Limmattalstrasse 106 bis 116, gleich beim Schwert hangwärts. Ebenso alle Landsitze, die es noch gibt – dabei kommt er ins Sinnieren: «Der Landsitz Bombach, der dem Pflegeheim weichen musste, das wäre heute nicht mehr möglich». Das gelbe Haus Regensdorferstrasse 19, mit der Boutique Il Punto würde er aus städtebaulichen Gründen ebenfalls unter Schutz stellen.

    Ein kritischer Blick zurück

    Abschliessend wirft Knörr einen kritischen Blick zurück auf den Abriss der Handwerker- und Wohnhäuser, die einst im Höngger Dorfzentrum standen und dem «Hönggermarkt» weichen mussten. Er glaubt heute, etwas über 30 Jahre später, dass wohl einige der Häuser hätten erhalten werden können, trotz vernachlässigter Bausubstanz. Man hätte den alten Dorfkern nicht fast komplett abreissen und durch in Kubatur und Gestaltung sehr ähnliche Bauten – einem «potemkinsches Dorf», wie heute noch viele beklagen – ersetzen müssen.
    Der Unterschied alt zu neu ist auf der anderen Seite der Limmattalstrasse zu sehen: Die meisten der privaten Liegenschaften wurden damals abgerissen und neu aufgebaut, jene der Stadt renoviert. Dies, weil die Stadt als Eigentümerin der sogenannte «Selbstbindung» nach Paragraph 204 des Planungs- und Baugesetzes verpflichtet ist, der sie zur Schonung ihrer inventarisierten Gebäude anhält. Deshalb werden städtische Liegenschaften in der Regel nicht formell unter Denkmalschutz gestellt.

    * Dendrochronologie
    Jahrringforschung. Verfahren zur Bestimmung des Alters vorgeschichtlicher Funde mithilfe der Jahrringe mitgefundener Holzreste. Bei Balken wird beispielsweise eine Kernbohrung gemacht und ausgewertet.

    Alle Artikel unter www.hoengger.ch/fokusthemen/ «Denkmalpflege» und unter «Baugeschichte Höngg».
    Trotz mehrfachem Aufruf gelang es leider nicht, eine Bauherrschaft zu finden, die bereit war, über ihre Erfahrungen mit der Denkmalpflege zu berichten.

  • Löölizüügs

    Neulich in einem Open-Space-Workplace. Ich musste mich in so einen «trendy» Raum verziehen, weil ich anderswo keine Ruhe fand. Dort allerdings auch nicht, denn am Tisch gegenüber von mir arbeitete so ein Typ. Hoch konzentriert, und der hatte, im Gegensatz zu mir, sein Umfeld komplett ausgeblendet. Dies nicht wissend hatte ich begrüssend meinen Namen genannt und er mürrisch «Mike» geknurrt. Dann schwiegen wir. Bis er plötzlich laut «Jetzt haut’s mer dänn aber dä Nuggi use!» schnaubte. Ich schaute ihn an und fragte mich wo? Denn im Mund hatte er keinen. Dann war wieder Ruhe – bis zu diesem vorwurfsvollen «Warum machsch du das jetzt nöd?». Vorsichtig hob ich den Kopf, doch Mike schaute nicht mich an, sondern seinen Bildschirm, in den er nun ein «Woher söll ich DAS denn jetz wüsse?» murmelte. Er tippte irgend etwas ein und liess sein für ihn nicht existentes Umfeld dann wissen «Also da isch es nöd». Weiteres Getippe, stummes Warten und dann laut: «lies doch eifach mis Mail, du Lööli!». Das war aber glaub nicht das, was er dem Lööli gleich schrieb, denn einen Schluck Kaffee später kombinierte ich, dass Mike versucht hatte, etwas in eine Eingabemaske der Webseite des Löölis einzugeben. Und das klappte eben nicht. Klar, Löölis machen eben Lööliseiten. Worauf Mike dem Support-Lööli eben ein fragendes Mail gesandt hatte und nun eine Antwort las. «Guet dänn machemer das halt au no», murmelte er verzweifelnd, tippte, fluchte, zückte seine Kreditkarte und… «Was!? ‹Nöd korräkt oder abglaufe›, gaht’s no!». Ich duckte mich instinktiv, was hinter einem iPad-Mini gar nicht so einfach ist. «Blaas mer doch, du (hier wurden Adjektive zensuriert) Tubel, dänn gani ebe doch is Gschäft», manifestierte sich Mikes Nuggi-Rausgedönnere, er schlug seinen Laptop zu und stampfte aus dem Open-Space.
    Ich blieb geduldig sitzen und verschob meinen nächsten Termin, damit ich die nächste Stunde sicher nicht Tramfahren muss. Denn bei meinem Glück wäre ich dem Mike dort wieder begegnet. Man kennt sie ja, diese potent bedrohlichen Typen, die sich in leeren öffentlichen Verkehrsmitteln neben einem setzen und dann lautstark wirres Zeugs absondern, über «Tuble», den FCZ, die «Manager», die versteckten Medikamente in der Gassenküche und wir, ihre Sitznachbarn, seien bestimmt darin verwickelt und sollen uns doch weiss Gott was alles. Derweil wir uns mit Liftfahrerblick versuchen unsichtbar zu machen und sieben Haltestellen zu früh aussteigen. Nun aber würde irgend ein ahnungsloser öV-Fahrgast Mikes Gebrabbel mitanhören müssen, über diesen Internet-Lööli und seinen Vetter im Geschäft danach, der sich mit ihm verschworen hatte und die Kreditkarte auch nicht akzeptieren wollte. Steig sofort aus, lieber öV-Benutzer, denn ich kann dir nicht sagen, wie lange Mike sein Löölizüügs nur verbal durchzieht.

    So von Löu zu Löu
    Frank Frei