Autor: tka_admin

  • Das menschliche Virus

    In einem Zitat der legendären Science-Fiction-Trilogie Matrix heisst es über die Natur des Menschen: «Ihr seid im eigentlichen Sinne keine richtigen Säugetiere. Jedwede Art von Säuger auf diesem Planeten entwickelt instinktiv ein natürliches Gleichgewicht mit ihrer Umgebung. Ihr Menschen aber tut dies nicht. Ihr zieht in ein bestimmtes Gebiet und vermehrt euch und vermehrt euch, bis alle natürlichen Ressourcen erschöpft sind und der einzige Weg zu überleben ist die Ausbreitung auf ein anderes Gebiet. Es gibt noch einen Organismus auf diesem Planeten, der genauso verfährt. Wissen sie welcher? Das Virus.»
    Das Zitat und der Film sind aus dem Jahre 1999. Heute passt es aber leider mehr denn je. Der Schock über das Coronavirus ist vor allem deshalb so gross, weil sämtliche Aspekte unserer Zivilisation davon betroffen sind und uns auf schmerzliche Weise unsere gnadenlose Verwundbarkeit aufgezeigt wird.
    Die grösste und beinahe einzige menschliche Überlegenheit gegenüber allen anderen Spezies ist unser Gehirn. Evolutionstechnisch haben sich alle unseren anderen körperlichen Fähigkeiten stetig zurückentwickelt, da diese durch die «Macht» unseres Gehirns trivial wurden. Körperlich sind wir Menschen aber schwach, und in der Nahrungskette würde man uns ziemlich weit unten auffinden. Wir haben keine Klauen, scharfen Zähne, Fell oder sonst irgendetwas, was uns in der Wildnis beschützen würde. Und ohne unsere Medizin würden wir auch an fast jedem Virus zu Grunde gehen. Wir wären verloren ohne unser Gehirn und die dadurch entwickelten «Werkzeuge», mit denen wir sämtliche anderen Spezies dominieren und verdrängen. Die grösste Gefahr für Menschen sind prinzipiell andere Menschen. Und nun kommt aus dem Nichts ein Organismus, der nicht mal als Lebewesen klassifiziert ist, tausendmal kleiner als ein Staubkorn, und erobert die Welt im Sturm.
    Der Verlust dieses unverwundbaren, gottesähnlichen Gefühls löst in vielen Menschen Panik aus. Besonders deutlich ist diese Panik hier in der privilegierten westlichen Welt zu spüren. Und am stärksten war die Panik in unseren Breitengraden in den Supermärkten zu spüren, wo die Angstbürger sich ein Gemüse-, Dosen- und Toilettenpapierlager für die nächsten fünf Jahre angelegt haben. Wie ein Virus ergreifen viele Menschen alles, was sie in die Finger bekommen. Die Corona-Situation ist sehr kritisch, aber genau in einer solchen Zeit könnte unsere westliche Gesellschaft dies als Chance sehen, daran zu wachsen und etwas mehr Würde und Anstand zu beweisen.
    Vielleicht ist es langsam auch an der Zeit, dass wir uns daran gewöhnen, dass Luxus und Wohlstand nicht selbstverständlich sind und man sich längerfristig darauf vorbereiten sollte, dass es so nicht immer weitergehen wird. Das würde vieles einfacher machen.

  • Schuss aus dem Hinterhalt

    Schuss aus dem Hinterhalt

    Am Abend des 15.November 1996 kurz nach 21 Uhr fährt ein 34-jähriger Autofahrer mit seinem blauen Chrysler Neon von der Tièchestrasse in Wipkingen zum Bucheggplatz. Als er im Kreisel in die Hofwiesenstrasse stadteinwärts abbiegen will, fällt ein Schuss. Die Kugel durchschlägt Heckscheibe und Nackenstütze des Wagens und trifft den Lenker in den Hinterkopf. Der junge Mann sackt zusammen, sein Wagen prallt führerlos in einen Kandelaber. Sofort bringt die Ambulanz den Schwerverletzten ins Spital, wo er am nächsten Tag seinen schweren Hirnverletzungen erliegt.

    Beim Opfer handelte es sich um einen Informatiker. Der Mann lebte zusammen mit seiner Freundin in Hottingen. Der Schweizer arbeitete bei einer Grossbank und befand sich auf dem Heimweg. Er fuhr mit seinem Wagen von Neuaffoltern kommend durch die Emil-Klöti- und die Tièchestrasse Richtung Bucheggplatz.

    Die Spurensicherung ergab, dass der Täter aus der Tièchestrasse bei der Einmündung in den Verkehrskreisel geschossen haben muss. Als Tatwaffe wurde eine Faustfeuerwaffe vermutet, sie wurde nie gefunden. Der Schuss wurde etwa auf Achselhöhe einer stehenden Person abgegeben. Die Polizei konnte ausschliessen, dass aus einem der angrenzenden Häuser geschossen wurde.

    Obwohl die Polizei einen Zeugenaufruf machte, Dutzende von Wohnungen in der Umgebung aufsuchte und Flugblätter rund um den Bucheggplatz verteilte, erhielt sie keinen entscheidenden Tipp. Niemand hatte den Schützen oder eine verdächtige Person gesehen. Der Lenker, der dicht hinter dem Opfer auf der Tièchestrasse gefahren war und sich später als Zeuge meldete, hatte nichts Auffälliges bemerkt. Auf die Frage, ob jemand beobachtet hatte, dass aus einem anderen Fahrzeug auf den Chrysler geschossen wurde oder ob der Wagen schon zuvor bedrängt oder bedroht worden sei, erhielt die Polizei keine Antwort. Lediglich eine Person in der Nachbarschaft will zwei laute Knallgeräusche gehört haben, ob es sich dabei aber um den tödlichen Schuss handelte, ist ungewiss.

    Auch die hohe Belohnung führte zu keiner heissen Spur. Insgesamt wurden für die Aufklärung des Falles 40 000 Franken ausgesetzt. Neben der offiziellen Belohnung von 5 000 Franken hatten die Eltern des Opfers 30 000 Franken und der Arbeitgeber 5 000 Franken in Aussicht gestellt.

    Der Mord am Bucheggplatz ist einer der mysteriösesten Fälle der jüngeren Schweizer Kriminalgeschichte – wenn es denn ein Mord gewesen ist. Denn dass ein Schütze mit einem Revolver oder einer Pistole aus dieser Distanz und von hinten durch die Heckscheibe und Nackenstütze gezielt jemanden erschiessen kann, ist laut Experten fast nicht möglich. Der Täter hätte ein «Superschütze» sein müssen, sagte damals der Sachbearbeiter der Polizei zu den Medien.

    Warten auf «Kommissar Zufall»?

    Auch die Abklärungen im Umfeld des Opfers brachten nichts Verdächtiges zutage. Weder im privaten noch im beruflichen Umfeld des Mannes fanden die Ermittler Hinweise auf ein absichtliches Tötungsdelikt. Das Opfer hatte sich weder in dubiosen Kreisen aufgehalten, noch gab es Hinweise auf kriminelle Geschäfte wie Geldwäscherei oder Drogenhandel. Der Ort, der stark befahrene Bucheggplatz, sprach ebenfalls nicht für eine gezielte Tat. Deshalb tauchte die Vermutung auf, dass es ein Zufallsschuss gewesen sein könnte. Hatte ein Heckenschütze wahllos auf ein Auto geschossen oder hatte ein Unbekannter aus Übermut eine Kugel abgefeuert?

    2005 überprüfte die Polizei nach einem Hinweis eine Person – das Resultat war negativ. Die Person wurde nach der Befragung wieder entlassen. Zwei Jahre später geriet der Mord wieder in die Schlagzeilen, nachdem ein Unbekannter ein 16-jähriges Mädchen an der Bushaltestelle Hönggerberg erschossen hatte. Die Medien spekulierten, es könnte sich um den gleichen Heckenschützen gehandelt haben. Doch Fehlalarm. Einige Tage später konnte die Polizei den Schützen vom Hönggerberg verhaften. Es war ein 21-jähriger Rekrut, der mit seinem Sturmgewehr die junge Frau erschossen hatte.

    Auch heute, über 23 Jahre nach der Tat, gibt es keinen Hinweis auf ein Motiv. Vermutlich kann nur noch «Kommissar Zufall» das Verbrechen lösen. Der Fall gilt als sogenannter «cold case», als ungelöster Kriminalfall. Er wird als Mordfall behandelt, der Täter hatte besonders skrupellos und kaltblütig gehandelt. Weil alle Möglichkeiten bei der Fahndung ausgeschöpft wurden, landete der Fall im Fahndungsarchiv, das heisst die Polizei ermittelt nicht mehr aktiv.

    Verjährung in 30 Jahren

    Dass das Tötungsdelikt als Mordfall behandelt wird, ist wichtig wegen der Verjährungsfrist. Mord, der mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe geahndet wird, verjährt erst nach 30 Jahren. Bei vorsätzlicher Tötung dagegen beträgt die Verjährungsfrist 15 Jahre, was beim tödlichen Schuss am Bucheggplatz bereits am 15. November 2011 der Fall gewesen wäre.

    Dass ein Mordfall überhaupt verjährt, sorgt immer wieder für Diskussionen. Im Ständerat wurde momentan über eine Standesinitiative aus dem Kanton St. Gallen entschieden, mit der die Verjährungsfrist für Kapitalverbrechen wie Mord aufgehoben werden soll. Der Rat lehnte die Initiative jedoch knapp mit 20 zu 18 Stimmen ab – die Fronten verliefen quer durch die Parteien. Jetzt geht die Vorlage an den Nationalrat. Initiiert hat den Vorstoss der damalige St.Galler SVP-Kantonsrat Mike Egger, der für seine Partei seit März 2019 im Nationalrat sitzt. Für ihn ist unverständlich, dass es selbst bei schwersten Verbrechen ein «Recht auf Vergebung und Vergessen» geben soll.

    Die neue Serie «Tatort Kreis 10» befasst sich mit Verbrechen oder Unfällen, die sich in Wipkingen und Höngg ereignet haben. Die Redaktion ist offen für Hinweise auf weitere Fälle im Kreis 10 aus der Bevölkerung auf redaktion@hoengger.ch

  • Mit Leidenschaft die Welt verändern

    Mit Leidenschaft die Welt verändern

    Aufgewachsen bin ich in Mexiko, mitten in Mexiko-City. Die Familie meiner Mutter stammte ursprünglich aus dem Libanon, mein Vater war Mexikaner, wir sind eine ziemlich multikulturelle Familie. Ich kann jedoch nicht behaupten, dass ich mich wirklich als Mexikanerin fühle, auch wenn ich das Land, das Essen, die Menschen und die Natur dort liebe. Doch generell halte ich es für seltsam, wenn man sich über eine Nationalität definiert – ich bin einfach ich, ein Individuum mit seiner eigenen Geschichte, das irgendwo auf der Welt geboren ist.
    In Mexiko habe ich meine Kindheit und Schulzeit verbracht und anschliessend ein Studium in Bildender Kunst abgeschlossen. Vor 18 Jahren, damals war ich 22, starb mein Bruder und ich hielt es zu Hause nicht mehr aus, wollte weg, möglichst weit weg, um den Verlust verarbeiten zu können. Weil er selbst an einer Behinderung gelitten hatte, war es mir sehr wichtig, ein Kind zu betreuen, das auch eine Behinderung aufwies. In Paris erhielt ich die Chance, als Au-pair in einer Familie leben und arbeiten zu können. Das war sehr lehrreich und intensiv, gleichzeitig aber auch eine äusserst traurige Zeit. Nach einem Jahr kehrte ich zurück nach Mexiko, weil ich Heimweh hatte, doch schon bald zog es mich wieder nach Paris, diesmal an das renommierte Gymnasium Henry IV als Spanischlehrerin.
    Während dieser Zeit lernte ich nicht nur Carlos, meinen Partner, sondern auch die Schweiz kennen. Und bei Carlos wie auch bei Zürich, war es für mich Liebe auf den ersten Blick: ich wusste, dieser Mann wird meine Familie sein, sobald ich ihn das erste Mal gesehen hatte. Keine Ahnung, ob er das auch sofort wusste, aber auf jeden Fall sind wir seither zusammen. Und als ich ihn dann einmal in Zürich besuchte, war mir klar, dass ich hier leben möchte. Ich sagte zu ihm: «Sorg dafür, dass Du in Zürich ein Doktorat finden kannst». Gesagt, getan, er fand eine Stelle an der ETH und seit acht Jahren leben wir nun hier in Höngg.
    Es gibt neben der Wahl des Wohnorts und des Partners noch eine dritte richtungsweisende Entscheidung in meinem Leben, die ich sehr spontan getroffen habe: der Entschluss, mich vegan zu ernähren. Vegetarierin bin ich eigentlich schon den Grossteil meines Lebens; meine Mutter erzählt sogar, dass ich bereits als Baby Fleisch immer ausgespuckt habe. Doch in Mexiko war der gesellschaftliche Druck, Fleisch zu essen, so gross, dass ich erst nach meinen Aufenthalten in Paris dazu bereit war, mich zum Vegetarismus zu «bekennen». Der Schritt zum Veganismus geschah dann erst einige Jahre später, nachdem ich in einer Kunstinstallation ein Video gesehen hatte, in dem ein Schaf geschächtet wurde. Dieser Film hat mich dermassen bewegt und verstört, dass mich ein Freund fragte, warum ich eigentlich keine Veganerin sei. Offen gesagt wusste ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal, was das bedeutet – doch schon am gleichen Abend war für mich klar, dass dies mein Weg sein wird. Das ist nun sechs Jahre her, seither sind Carlos und ich Antispeziesisten und verzichten komplett auf den Konsum von Tierprodukten. Und weil es mich beschäftigte, dass ich so wenig über die Nahrungsmittelproduktion und das damit verbundene Tierleid gewusst hatte, begann ich, mich weiterzubilden und aktiv zu werden. Ich kündigte meinen Job in einem Kinderhort, obwohl ich die Arbeit mit Kindern sehr schätze, um mich für meine Ideale einsetzen zu können.
    Wir begannen, an Demonstrationen teilzunehmen, Flugblätter zu verteilen, Leute zu informieren. Einmal wöchentlich stellten wir uns mit Freunden vor den Schlachthof in Zürich, um gegen das Unrecht, das den Tieren dort angetan wird, friedlich zu demonstrieren und uns von den Tieren zu verabschieden. In diesem Zusammenhang lernte ich auch Michele kennen, die zu einer sehr guten Freundin wurde. Gemeinsam wollten wir mehr erreichen und noch intensiver daran arbeiten, das Bewusstsein der Menschen zu schärfen. Also gründeten wir «Fairändern». Wir sammeln Secondhand-Kleider, bedrucken sie mit politischen Statements und verkaufen sie – oder animieren die Leute, ihre ausgedienten Kleider mitzubringen und sie bedrucken zu lassen. Auch vegane Kosmetik und nachhaltige Schuhe gehören zu unserem Angebot. Nach einer Startphase ohne festen Laden haben wir vor einem Jahr ein Atelier im «Fogo» in Altstetten gemietet und verkaufen hier unsere Produkte.
    Doch nach diesem ersten intensiven Jahr muss ich nun erkennen, dass das Projekt meine Kapazitäten übersteigt. Weil ich mich immer zu 100 Prozent der Sache widme, die mir wichtig ist, habe ich in den vergangenen Monaten – neben meinem «normalen» Job – mehr als 40 Stunden pro Woche in das Projekt investiert und dabei andere Bereiche meines Lebens vernachlässigt. Ich habe kaum mehr Zeit für meine Partnerschaft und meine Kunst, die ich als Ausgleich brauche, und auch meine Gesundheit leidet unter der Belastung. Deshalb habe ich nun schweren Herzens entschieden, den Laden wieder aufzugeben und das Projekt in einem kleineren Rahmen weiterzuführen. Das ist einerseits traurig, weil ich spüre, dass wir etwas erreichen können, andererseits bin ich davon überzeugt, dass sich immer dann, wenn sich irgendwo eine Türe schliesst, an einem anderen Ort eine Türe öffnet. Und tatsächlich, schon jetzt öffnen sich wieder neue Türen: So habe ich die Möglichkeit erhalten, gemeinsam mit einer Kuratorin eine Kunstausstellung zum Thema «Klimawandel» zu gestalten. Damit kann ich endlich wieder im Bereich «Museologie» arbeiten, ein weiterer Schwerpunkt in meinem Leben, der bis anhin zu kurz gekommen ist. Und mit dieser Ausstellung habe ich die Möglichkeit, noch mehr Leute mit dem zu erreichen, was mir am Herzen liegt.

    In diesen monatlichen Beiträgen werden ganz normale Menschen aus Höngg porträtiert: Man braucht nicht der Lokalprominenz anzugehören und muss auch nicht irgendwelche herausragenden Leistungen vollbracht haben, nein, denn das Spezielle steckt oft im scheinbar Un-scheinbaren, in Menschen «wie du und ich».
    So funktioniert’s: Die zuletzt porträtierte Person macht drei Vorschläge, an wen der Stab der Porträt-Stafette weitergereicht werden soll. Die Redaktion fragt die Personen der Reihe nach an und hofft auf deren Bereitschaft. Sollte die Stafette abreissen, sind wir froh, wenn auch Sie uns mögliche Kandidat*innen melden. Kontaktangaben bitte per Mail an redaktion@hoengger.ch oder Telefon 044 340 17 05.

  • Die Corona-Lehre

    Corona hier, Corona dort. Man könnte meinen, die einzige Sorge der Menschheit bestehe darin, dass dieser neue Feind uns alle zugrunde richtet. Natürlich ist die schnelle Ausbreitung des Virus unheimlich. Und ja, es kann vor allem für ältere Menschen gefährlich, sogar tödlich sein. Noch gefährlicher ist aber, wenn man sich durch dieses Virus dazu verleiten lässt, den ganzen Rest des Weltgeschehens ausser Acht zu lassen.
    Das kurze Gedicht zum Coronavirus von Thomas Gsella, einem deutschen Schriftsteller und Satiriker, ist kürzlich in den Sozialen Medien kursiert und hat mich sehr beeindruckt. In nur zwölf Zeilen bringt das Gedicht auf den Punkt, was mich bereits eine Weile beschäftigt. Gsella zeigt darin zwei fundamentale «Lehren» zum Corona auf. Einerseits geht er darauf ein, dass die Welt bewiesen hat, dass sie bei einem wichtigen Problem wie diesem Virus alles daran setzen kann, dieses lösen zu wollen. Im zweiten Teil kritisiert er dann aber die Welt für ihre Untätigkeit und Unfähigkeit, dieselben Ressourcen und dieselbe Energie auch in die Beilegung von Kriegen und die Lösung der Flüchtlingskrise zu investieren.
    Tausende Menschen harren tagelang an der türkisch-griechischen Grenze aus. Weiter nach Europa kommen sie nicht, zurück können sie nicht. Der türkisch-syrische Krieg hat dafür gesorgt, dass diese Flüchtlinge unter unmenschlichen Bedingungen eingesperrt sind und kaum Hoffnung haben auf eine Lösung ihrer prekären Situation. Und trotzdem: Neben dem Coronavirus ist dies nur ein Nebenschauplatz in der medialen Landschaft. Angesichts der Dimensionen dieses Flüchtlingsdramas, das auch Europa selbst schon bald zu spüren bekommen wird, wirkt das unangebracht und unverhältnismässig.
    Es ist die Aufgabe von uns allen, uns mit den Problemen, aber auch mit den schönen Dingen dieser Welt auseinanderzusetzen. Zurzeit interessieren sich viele Menschen aber weder für die Probleme noch für das Gute im Leben und haben nur noch diesen Virus im Kopf. Ich glaube, die Panik vor diesem Virus ist ansteckender als der Virus selbst. Ich hoffe, dass wir alle bald unsere Coronabrille absetzen und den Fokus auch auf andere Dinge richten können. Denn es gibt so viel mehr als Corona auf dieser Welt.

  • Steuern im Quartier

    Steuern im Quartier

    Steuern zahlen bereitet wenig Freude. Das Ausfüllen der Steuererklärung noch weniger. Dennoch erfüllen die Steuern einen wichtigen Zweck in der Gesellschaft. Die Finanzierung von Infrastruktur und vielen öffentlichen Gütern wäre ohne die Steuerbeiträge nicht möglich. Gemäss Patrick Pons, Leiter Kommunikation Finanzdepartement, verfügt die Stadt Zürich aktuell über ein Budget von rund neun Milliarden Franken, wovon rund ein Drittel durch Steuereinnahmen von juristischen und natürlichen Personen sowie aus Grundstückgewinnen generiert werden. Wie wird dieses Geld auf die Stadt verteilt und wieviel davon erreicht schlussendlich das Quartier Höngg?

    Aufteilung nach Bedarf, nicht nach Quartier

    Braucht es einen Brunnen am Meierhofplatz oder eine neue Sitzbank auf dem Werdinseli? Entscheidungen wie diese und deren Finanzierung fallen in die Kompetenz der zuständigen Departemente. Es gibt keine genauen Richtlinien, welcher Anteil der Steuergelder jeweils in die verschiedenen Quartiere fliesst. Denn das Budget ist nach Bedarf und Dienstabteilungen aufgeteilt, nicht nach Quartieren oder Stadtteilen. Das Finanzdepartement der Stadt Zürich erstellt jedes Jahr basierend auf den Bedürfnissen der verschiedenen Departemente eine Budgetierung und einen Finanz- und Aufgabenplan (FAP), welcher vom Stadtrat abgesegnet wird. Dieser ist öffentlich zugänglich und kann in den Publikationen des Finanzdepartements abgerufen werden (siehe Infobox am Ende des Artikels). Der FAP ist jeweils eine Vorplanung für das aktuelle Jahr sowie die drei folgenden Jahre. Der FAP 2020 enthält also auch eine Planung für die Jahre 2021 bis 2023.

    Aufwand und Investitionen

    Die Ausgaben der Stadt Zürich werden in verschiedene Bereiche gegliedert. Einerseits sind darin Investitionsvorhaben enthalten, andererseits aber auch der allgemeine Aufwand. Letzterer setzt sich in erster Linie aus Personalkosten sowie Transfer- und Sachaufwänden zusammen. In der Investitionsrechnung liegt der Fokus auf Bauprojekten, Sanierungen und Instandhaltungen.
    Im Budget 2020 sind auf der Investitionsseite Nettoinvestitionen von 1,141 Milliarden Franken vorgesehen. Für die Planjahre 2021 bis 2023 sind jährliche Nettoinvestitionen in der Grössenordnung von 1,2 bis 1,4 Milliarden Franken geplant. Dies ist etwas mehr als in den Jahren 2017 bis 2020, da einige grössere Investitionen erwartet werden. In der aufgeführten Infografik ist dargestellt, für welche Projekte und Institutionen bis zum Planjahr 2023 die grössten Investitionskosten zu erwarten sind.
    Es wird ersichtlich, dass der Erwerb und die Erstellung von Liegenschaften mit 1,09 Milliarden Franken besonders stark ins Gewicht fällt. Eine für das Jahr 2022 geplante, gross angelegte Trambeschaffung der VBZ über 431 Millionen Franken ist der zweitgrösste investitionstechnisch geplante Kostenpunkt.

    Departementsverteilung

    Betrachtet man die gesamte Erfolgsrechnung inklusive der Aufwände, zeigt sich ein anderes Bild. In einer Aufgliederung auf die verschiedenen Departemente fällt als erstes auf, dass besonders das Schul- und Sportdepartement sowie das Sozialdepartement, welche in der zuvor gezeigten Investitionsgraphik kaum ins Gewicht fallen, einen Grossteil des Budgets ausmachen. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass der Bildungs- und Sozialbereich mit grossen Personal- und Sachkosten verbunden ist, jedoch aber mit verhältnismässig geringen Investitionskosten – es sei denn, dass grossflächige Schulhaussanierungen oder Ähnliches bevorstehen. Das Budget 2020 der Stadt Zürich weist bei einem Ertrag von 9,002 Milliarden Franken und einem Aufwand von 8,97 Milliarden Franken eine knapp positive Bilanz, mit einem Ertragsüberschuss von 32,2 Millionen Franken, aus.
    Bei der Aufgliederung auf die Departemente ist zu beachten, dass negative Zahlen die Einnahmen darstellen und positive Zahlen die Ausgaben. Deshalb hat auch das Finanzdepartement, welches die Steuereinnahmen generiert, eine derart hohe negative Zahl.

    Höngger Projekte

    Im Finanz und Aufgabenplan der Stadt sind auch Projekte für Höngg enthalten. Ein sehr grosses Projekt aus dem Bereich des Schul- und Sportdepartements ist der erweiterte Ersatzneubau des Garderoben- und Clubgebäudes Hönggerberg für den SV Höngg. Die geschätzten Kosten für das Projekt auf dem «Hönggi» betragen rund 9,5 Millionen Franken.
    Ein weiteres Beispiel für ein Projekt in Höngg, das durch Steuergelder und die Stadt Zürich finanziert wird, ist die Sanierung des beliebten QuarTierhofs. Wie der Höngger im April letzten Jahres berichtete, soll der Umbau noch in diesem Jahr starten und zirka 2,8 Millionen Franken kosten. Geplant ist der Beginn der Bauarbeiten für den April.
    Alles in allem sei die aktuelle, finanzielle Situation der Stadt Zürich gemäss dem städtischen Finanz- und Aufgabenplan ziemlich sicher und stabil. Und damit dies auch in Zukunft so bleibt und auch im Quartier Höngg neue Projekte, Sanierungen und andere öffentliche Güter entstehen und zur Verfügung gestellt werden können, füllen alle pflichtbewusst und zuverlässig die Steuererklärung aus und tragen so einen Teil zum Ganzen bei.

    Finanz- und Aufgabenplan 2020-2023
    https://www.stadt-zuerich.ch/fd/de/index/finanzen/fap/fap-2020-2023.html

     

  • Steuern – historisch gewachsen

    Steuern – historisch gewachsen

    Die wahrscheinlich älteste Steuer ist der sogenannte Zehnt, welcher ursprünglich die Abgabe des zehnten Teils wirtschaftlicher Erträge und Einkünfte bezeichnete. Typisch war die Erbringung eines Zehnt an die zuständige Pfarrkirche, so zahlten Höngger Bauern und Gutbesitzer lange dem Fraumünster den sogenannten Kirchenzehnt, wenn auch nicht immer in Form von Geld, sondern auch als Naturalien wie Hühner oder Getreide. Zehntbezüger waren neben den religiösen Institutionen auch lokale Adlige und in den reformierten Gebieten nach der Verstaatlichung der Kirchengüter und Klöster schliesslich der Staat. «Durch die ab dem Spätmittelalter erfolgte weitgehende Ablösung der Zehnten im voralpinen und alpinen Raum war diese Abgabe jedoch nur noch im Mittelland bedeutsam», ist im Historischen Lexikon der Schweiz nachzulesen. In der Schweiz wurden direkte Steuern ab dem Spätmittelalter erhoben, dann aber wieder abgeschafft, weil die Einnahmen aus indirekten Steuern für die Deckung der öffentlichen Ausgaben ausreichten. Diese Abgaben wurden beispielsweise auf Handel und Konsum erhoben, möglicherweise ähnlich wie die heutige Mehrwertsteuer. Alkoholische Getränke wurden besonders hoch besteuert. Während anfänglich vor allem die Städte diese indirekten Steuern erhoben hatten, wurden sie zunehmend auch in ländlichen Gebieten eingeführt. Scheinbar waren vor allem die reichen Führungsschichten an dieser indirekten Besteuerung von Waren interessiert, weil dadurch die direkte Besteuerung ihres Vermögens niedriger ausfiel.

    Kurze Zeit galt gleiches Recht für alle

    Das Schweizerische Steuersystem ist historisch gewachsen und zeichnet sich dadurch aus, dass auf drei Ebenen Steuern erhoben werden: Auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Wie für die föderalistische Staatsstruktur typisch, besitzt jeder der 26 Kantone sein eigenes Steuergesetz. Sofern sie nicht gegen die Bundesverfassung verstossen und Gelder erheben wollen, die dem Bund vorbehalten und deshalb verboten sind, sind die Kantone frei in dessen Gestaltung. Und auch die rund 2600 Gemeinden dürfen – im Rahmen der ihnen vom Kanton erteilten Ermächtigung – Steuern erheben. Den Gemeinden kommt eine grosse Bedeutung zu, da sie für ganz konkrete Aufgaben wie Abfallentsorgung, Primarschulwesen und die Sozialfürsorge zuständig sind. Das war aber nicht immer so: In der Zeit der Helvetischen Republik zwischen 1798 und 1848 galt eine zentralistische Steuergesetzgebung, die bisher einzige ihrer Art. Ein System aus direkten und indirekten Steuern ersetzte die Vielzahl von bestehenden Feudalabgaben. Besteuert wurden Vermögen und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuersubjekts, aber nicht der Grundbesitz. Das Einkommen wurde jedoch nicht besteuert. Bis 1804 wurden insgesamt vier Kriegssteuern eingeführt, was aber immer noch nicht reichte, um die öffentlichen Ausgaben zu decken, was auch damit zusammenhing, dass «der Vollzug nur mangelhaft funktionierte», so der Autor des Historischen Lexikons. In der Mediationszeit zwischen 1803 und 1813 entwickelte sich die Schweiz von der Helvetischen Republik zur föderalistischen Schweizer Genossenschaft und kehrte zur kantonalen Steuerhoheit zurück und führte auch einen Teil der abgeschafften Feudalabgaben wieder ein. Die Einnahmen des Bundes stammten während der Mediation vor allem aus den kantonalen Finanzkontingenten sowie aus Importzöllen. Auch die Bundesverfassung von 1848 beliess das Recht zur Besteuerung der Bürger bei den Kantonen, übertrug dem Bund aber neben dem Post- und dem Pulverregal die Zolleinnahmen. Das bedeutete für die Kantone weniger Einnahmen aus der indirekten Besteuerung, worauf sie sich vermehrt auf die direkten Steuern konzentrierten. In der Folge erhöhte sich deren Anteil an den gesamten Steuererträgen der Kantone von 1856 bis 1886 von 30 auf fast 50 Prozent. Ausserdem gelangte die Besteuerung des Vermögens in den Fokus: Anfang des 20. Jahrhunderts besteuerten die Kantone Schwyz, Nidwalden, Glarus, Appenzell Innerrhoden und Genf nur das Vermögen, nicht aber das Einkommen.

    Der Bund generiert um 1900 erstmals höhere Einnahmen

    Ab 1878 bezog der Bund mit der – zuvor zweimal abgelehnten – Militärpflichtersatzabgabe auch erstmals eine direkte Steuer, die Hälfte davon ging aber weiterhin an die Kantone. Haupteinnahmequelle des Bundes blieben die Zölle. Diese machten bis zum Ersten Weltkrieg etwas über 80 Prozent der Bundeseinnahmen aus. Um 1900 überstiegen die Gesamteinnahmen des Bundes erstmals jene der Kantone. Im Vergleich mit anderen europäischen Staaten lag die Steuerlast pro Kopf in der Schweiz jedoch weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt. 1918 wurde ein Initiative der Sozialdemokratischen Partei für eine direkte Bundessteuer knapp und 1922 diejenige für die einmalige Vermögensabgabe massiv abgelehnt. Zwischen den beiden Weltkriegen musste der Bund neue Verbrauchssteuern auf Tabak und Getränke, insbesondere Bier, erheben und führte eine sogenannte «Krisenabgabe» ein, die 1940 von einer progressiven, direkten Einkommens- und Vermögenssteuer, die Wehrsteuer, abgelöst wurde.

    Die Steuereinnahmen des Bundes stiegen im Laufe der Zeit immer weiter an «2000 erhielt der Bund fast die Hälfte aller Steuereinnahmen, die Kantone 30 Prozent und die Gemeinden 25 Prozent. Die bedeutendste Neuerung im schweizerischen Steuersystem nach dem Zweiten Weltkrieg war die Ablösung der Wust durch die Mehrwertsteuer (MWSt.) 1995». Diese war zuvor dreimal an der Urne gescheitert. Ähnlich erging es auch anderen Vorstössen: Die Steueramnestievorlage wurde 1964 erst abgelehnt und 1968 dann schliesslich doch angenommen. Sie sollte dem Kampf gegen Steuerhinterziehung dienen. 1971 wurde der Ausgleich der kalten Progression in die Verfassung aufgenommen. Eine Initiative, die eine Energiebesteuerung zur Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung verlangte, wurde 2001 ebenso abgelehnt wie die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer. Das Schweizerische Steuersystem blieb aber weiterhin föderalistisch und die Unterschiede zwischen den Kantonen vergrösserten sich zusehends: so betrug beispielsweise die Steuerbelastung im Kanton Zug lediglich einen Drittel derjenigen in den Kantonen Jura, Uri oder Obwalden. Diese Entwicklung sowie die zunehmende Komplexität des Steuerrechts führten gemäss Historischem Lexikon der Schweiz unter anderem zur Einrichtung und zum Ausbau des Finanzausgleichs.

    Quelle: Das Schweizerische Steuersystem, Schweizerische Steuerkonferenz (Hrsg.), Eidg. Steuerverwaltung.
    Historisches Lexikon der Schweiz

     

  • Die etwas andere Klimafrage

    Die etwas andere Klimafrage

    Kann ein Schneemann in einem schneearmen Winter trotzdem Schneearme haben? Diese Frage beschäftigt mich, seit sich abzeichnet, dass es im Unterland diesen Winter wohl keinen Schnee mehr geben wird. Ich bin hin und her gerissen zwischen dem Argument, dass es in schneearmen Winter gar keine Schneemänner gebe, also auch keine mit Armen – und dem Einwand, dass schneearm ja nicht schneelos bedeute, und wenn man den Schnee genug zusammenkratze wie Schuppen aus den Haaren, dann gebe das schon noch einen Mann, vielleicht sogar mit Armen, wenn man den Bauch etwas weniger ausformt. Doch egal, denn ob nun mit oder ohne Arme: ein Schneemann allein macht noch keinen Winter. Alleine macht so ein Schneemann naturgemäss schnell die Schwalbe. Ganz im Gegensatz zur Klimabewegung. Da reichte eine einzige sitzende Greta, und sie stand. «Klar, dass dieses Frank auch noch über die Klimadebatte faseln muss», höre ich Sie bereits aufstöhnen, die Klimaerwärmungsleugner, direkt hinter den Brettern, die sie vor den Köpfen haben. Leider sind das ja keine Schneebretter (nicht mal dafür reichte der Schnee!), sonst wären sie von der Hitze, welche die TV-Bilder aus Australien ausstrahlen, längst weggeschmolzen. Ne-ne, es sind ganz währschafte Bretter, ganz traditionell aus Arvenholz geschnitzt und vom nie untergehenden SVP-Sünneli getrocknet. Das altert so heimelig: zuerst wird es grau und später fast weiss. Vor Köpfe genagelt wird es mit den Jahren sogar dicker, ehrlich! «Boomer», stöhnt die Klimajugend reflexartig, «seid gewappnet, denn dass die Menschheit bei den letzten vier Artensterben nicht umkam, liegt im Fall nur daran, dass sie damals noch gar nicht auf der Bildfläche erschienen war!»
    Doch wo ist die Uhr mit meinen Gedanken schon wieder hingesprungen? Lassen wir die Arvenholzvernagelten und die Grünschnäbel doch alleine weiterkeifen und kehren zur Ursprungsfrage zurück: «Kann ein Schneemann in einem schneearmen Winter trotzdem Schneearme haben?»
    Ich befragte Regenass. René Regenass, den Schriftsteller. Doch er meinte bloss, dass wenn er sein einziges Ass ausspielen würde, dann bliebe da nur der Regen. Und wenn er das rege tun würde, wäre er dauernd nur nass, und von beidem hätten wir diesen Winter ja alle genug. Also antworte er mir besser nicht, sondern blättere lieber gedankenverloren in seinen alten «Nebelspalter»-Texten. Und mit der Erwähnung dieses genialen Heftes hat er mich wohl für den Rest des mittelländlichen Nichtwinters von der Schneemannarm-Thematik abgelenkt. «Nebelspalter»! Noch so ein Wort, das Fragen aufwirft wie Dauerwellen hinter meinem Haarföhnsturm. Sollte sich im Nebelspalt eine Antwort auf alle Fragen nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest abzeichnen, die anders lautet als 42, dann werde – werd’ ichs Sies wissen lassen.

    Es grüsst, arm dran oder nicht,
    Frank Frei

  • Die Kunst der Verdrängung

    Unser Leben geht Tag für Tag den gewohnten Gang. Und alle sind damit beschäftigt, etwas Sinnvolles aus ihrem Dasein zu machen. Umwelt- und Klimaschutz gehört in der Regel nicht dazu. Doch ist das verwerflich? Auch ich fliege hin und wieder in die Ferien, versuche aber, wenn möglich den Zug zu benutzen. Kann man von jedem erwarten, nie mehr in ein Auto oder Flugzeug einzusteigen, die komplette Ernährung umzustellen und vollkommen CO2-neutral und «unschuldig» zu leben? Wohl kaum. Oder härter ausgedrückt: Es ist eine Utopie. Solange nicht Verbote und gesetzliche Massnahmen das «richtige» Verhalten erzwingen und unseren Lebensstandard einschränken, wird alles so bleiben wie es ist. Bis der Tag kommt, an dem es nicht mehr weitergeht.
    Die Widersprüchlichkeit und Irrationalität unseres Handelns sind allgegenwärtig. Jede*r weiss, wie kritisch die Lage ist. Die Klimajugend ist engagiert und geht auf die Strasse. Das Bewusstsein für die Probleme scheint zumindest hier geschärft. Das mag ein gutes Zeichen sein. Und doch braucht es mehr.
    Doch was braucht es mehr? Wie nicht in Resignation verfallen, bei all den Warnungen und Hiobsbotschaften, die jeden Tag in den Medien und übers Netz verbreitet werden? Wo soll man beginnen? Was kann ich als einzelne Person überhaupt machen?
    Die beruhigende Antwort liegt vielleicht darin, dass kein einzelner Mensch die globalen Probleme lösen kann und muss. Ein bisschen weniger verdrängen reicht vielleicht schon. Ein bisschen bewusster leben. Im Rahmen unserer winzigen, begrenzten Möglichkeiten unseren Teil dazu beitragen und so vorbildlich wie möglich zu leben. Unsere «winzigen, begrenzten Möglichkeiten» schreibe ich, weil es nicht der einzelne Bürger ist, der den Unterschied herbeiführen kann. Meiner Meinung nach liegt die Verantwortung ganz klar in den Händen von grossen Konzernen, welche das Konsumverhalten kontrollieren, und der Politik, die dieses Verhalten regulieren und beschränken könnte. Schlussendlich bleibt zu hoffen, dass meine eigene Generation und alle kommenden Generationen nicht mehr verdrängen, sondern nach und nach zu handeln beginnen, bevor es definitiv zu spät ist.

  • Neue Entscheidungshilfen in der Apotheke

    Neue Entscheidungshilfen in der Apotheke

    Bereits seit längerer Zeit bietet die Limmat Apotheke in der Wartau eine Impfberatung und einen Impfservice an. Seit Anfang letzten Jahres hat die Apotheke, die mittlerweile auch durch die Drogerieabteilung der ehemaligen Apotheke und Drogerie Hönggermarkt erweitert wurde, ihre Serviceleistungen um einige Angebote erweitert. So führt sie beispielsweise einen Allergie-Check durch, anhand dessen zehn häufige Allergene getestet werden können. Bei Verdacht auf eine Blasenentzündung kann aufgrund einer Checkliste eruiert werden, ob eine ärztliche Konsultation empfohlen ist, oder ob der zuständige Apotheker, in diesem Fall Dr. Moritz Jüttner, nach einem Urintest ein Antibiotikum verschreiben kann. Noch befindet sich das Beratungszimmer im hinteren Bereich der Limmat Apotheke im Umbruch, aber schon im Frühjahr sollen hier zwei Räume für die Konsultation mit Patienten zur Verfügung stehen. Wenn jemand schon eine längere Leidensgeschichte habe oder die Schmerzen gerade schlimmer geworden seien, könne man anhand solcher Abklärungen präziser entscheiden, ob für den Kundenin der Apotheke ein Therapieplan erstellt werden kann oder ob er sofort in den Notfall oder zum Hausarzt überwiesen werden muss, sagt Apotheker Jüttner im Gespräch.

    Rote Flaggen = sofort zum Arzt

    Für jeden Check existiert ein sogenannter Beratungsleitfaden, der auf Algorithmen basiert, die von Ärzten validiert wurden. Es gibt Ausschlusskriterien oder «Red Flags», die einen Test von vorneherein unnötig machen. Klagt beispielsweise ein Mann über schmerzhaftes Wasserlösen und Schmerzen in der Nieren- und Beckengegend, schickt Jüttner ihn gleich zum Arzt: «Blasenentzündungen sind bei Männern eher selten. Eine Überweisung an den Arzt für weiterführende Untersuchungen ist dadurch zwingend», sagt er. Beliebt ist die Überprüfung des Langzeitblutzuckers. Kunden, welche über typische Symptome für Diabetes wie häufiges Wasserlassen und ständigen Durst klagen, können so einfach eine Früherkennung von Diabetes durchführen um Folgeschäden zu verhinden. Bereits an Diabetes erkrankte Personen können mit der Messung ihrer Werte feststellen, ob ihre Therapie wirksam ist. Etwas komplexer ist die sogenannte CRP-Messung. Der CRP-Wert (Wert des C-reaktiven Proteins) gibt Auskunft darüber, ob eine Entzündung oder ein Infekt vorhanden ist und hilft bei der Unterscheidung zwischen bakteriellem oder viralem Auslöser. Geringe Aussage machen kann der Test aber zur genauen Ursache der Erkrankung. Jüttner zückt eine eingeschweisste Cartouche, die eine Art «Mini-Labor» enthält und nimmt eine geheftete Checkliste aus einem Ordner. «Dieser Beratungsleitfaden ist komplexer als bei den anderen Checks», sagt er.

    Unterscheidung viraler und bakterieller Infekt

    Je nachdem, welche Organe betroffen sind, spricht man zum Beispiel von Erkrankungen der oberen oder unteren Atemwege. Eine klassische Erkältung mit laufender Nase, leichten Schluck- und Halsschmerzen gehört zum Beispiel zu den oberen Atemwegen, während starker, länger andauernder Husten die unteren Atemwege betrifft. Nach dieser Vorabklärung geht der Apotheker nun Schritt für Schritt die Anamnese, also die Krankengeschichte des Patienten oder der Patientin durch und achtet auch hier stets auf die roten Flaggen. Hat jemand beispielsweise die erwähnten Erkältungssymptome, dazu aber starke Kopf- oder Ohrenschmerzen, die auch schon länger andauern, ist ein Arztbesuch angezeigt. Wurden alle Fragen durchgearbeitet und keine Ausschlusskriterien entdeckt, kann schliesslich der CRP-Bluttest gemacht werden. Dazu wird mit einer winzigen Nadel ein Stich in den Finger gemacht, und die Kanüle des «Mini-Labors» saugt den kleinen Tropfen Blut auf. Dann rattert das Gerät mit einem Geräusch, das wie eine Mischung aus Scanner und R2-D2 klingt, und wenig später ist der CRP Wert ermittelt. «Ist der Wert sehr hoch, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine bakterielle Erkrankung vor», erklärt Jüttner. «Dann schicken wir die Leute direkt zum Arzt». Früher war eine solche Diagnose schwieriger, man konnte nicht wissen, ob es sich um eine bakterielle Entzündung oder um einen Virus handelt, der nicht mit Antibiotika behandelbar ist. Trifft letzteres zu, kann eigentlich nur abgewartet werden, da hilft auch der Arzt nicht weiter, selbst wenn dieser natürlich noch andere Möglichkeiten der Abklärung habe. Dann schickt man den Patienten lieber nach Hause als ins Wartezimmer. Die Beratung kostet natürlich mehr Zeit, eine CRP-Messung kostet in der Limmat Apotheke 20 Franken pauschal und dauert 10 bis 15 Minuten. Bei gewissen Erkrankungen wie Sinuitis, Mittelohrentzündung oder Pharyngitis liegt es auch in der Kompetenz der Apotheker*innen, die entsprechenden Medikamente abzugeben. Wird der oder die Patient*in nach einem CRP-Test mit Medikamenten nach Hause geschickt, ruft der Apotheker der Limmat Apotheke nach zwei Tagen an, um nachzufragen, ob und wie der gesundheitliche Zustand sich verändert hat. Sind die Beschwerden noch immer nicht besser geworden, wird allenfalls ein zweiter Test durchgeführt oder gleich ein Arztbesuch empfohlen. Jüttner sieht diese Tests als klaren Mehrwert, den die Apotheken ihren Kund*innen bieten könnten. Besonders in der Grippe- und Erkältungsphase der kalten Monate würden diese Serviceleistung immer häufiger genutzt.

    Ein bislang wenig bekannter und deshalb selten genutzter Service der Apotheken ist der sogenannte Blisterservice: Patient*innen, die täglich zahlreiche Medikamente einnehmen müssen, erhalten Hilfe beim Einteilen der Pillen in Wochentage und Tageszeiten. «Gerade ältere Menschen mit vielen verschiedenen Medikamenten tun sich schwer damit, die Tabletten in der richtigen Dosierung zu sich zu nehmen, obwohl dies sehr wichtig wäre», meint Jüttner. Der Blisterservice kann von der Ärztin verschrieben werden und wird von der Krankenkasse vergütet. Dabei werden den Kund*innen von der Apotheke wöchentlich die Medikamente hygienisch verpackt in Beuteln übergeben. Jeder Beutel ist mit dem Inhalt und Einnahmezeitpunkt beschriftet. Tatsächlich beanspruchen aber nur die wenigsten diesen einfachen Service.

    Diese Serie wird finanziell durch die drei Höngger Rotpunkt Apotheken und Drogerien unterstützt.
    Alle Artikel online unter www.hoengger.ch/archiv/dossiers/ «Apotheken»

     

     

  • Wohin die Steuern fliessen

    Wohin die Steuern fliessen

    Wenn Anfang Jahr die Steuererklärung ins Haus flattert und wenig später bereits die provisorische Rechnung für das laufende Jahr, fühlt die eine oder der andere manchmal schon einen gewissen Widerstand in sich aufkeimen. So viel Geld, meist mehr als ein Monatslohn, soll einfach abgedrückt werden? Vielleicht fällt es leichter, den «Zehnten» zu überweisen, wenn man weiss, wofür das Geld überhaupt eingesetzt wird.
    Vor rund einem Jahr hat das Schweizer Radio und Fernsehen auf ihrer Online-Plattform ein interaktives Tool aufgeschaltet, mit dem man auf spielerische Weise berechnen kann, wie viel Steuern man zahlt und wo diese Gelder hinfliessen. Ganz exakt ist diese Wissenschaft nicht, denn sie basiert auf dem Bruttoeinkommen, und jede Person macht andere Abzüge geltend, wodurch sich das steuerbare Einkommen erheblich unterscheiden kann. Aber lustig ist es allemal und so hat der «Höngger» zwei Situationen durchgespielt.

    Steuern in Bern deutlich höher

    Gemäss Amt für Statistik betrug der Median bei den steuerbaren Einkommen in Höngg im Jahr 2015 für eine unverheiratete Person 47’200 Franken. Der Median der verheirateten Paare lag bei 94’850 Franken. Beim Median handelt es sich nicht um den Durchschnitt, sondern um die Zahl, die von allen erhobenen Werten genau in der Mitte liegt. Oder anders gesagt: 50 Prozent der Bevölkerung hatten ein höheres steuerbares Einkommen und 50 Prozent ein tieferes. Nun sagt das steuerbare Einkommen nicht viel aus über das Bruttoeinkommen, das dahintersteckt, denn die Abzüge können, wie erwähnt, sehr individuell ausfallen. Bekanntlich werden in der Schweiz in jedem Kanton unterschiedlich hohe Steuern erhoben, und auch der Zivilstand und die Anzahl Kinder beeinflusst, wie hoch die Steuerbelastung ist. Für die Beispiele in diesem Artikel wurden einerseits sämtliche Abzüge berücksichtigt, die ohne Nachweis vorgenommen werden können, und andererseits der nachweispflichtige Abzug für Versicherungsbeiträge. Das heisst, beim Einzelhaushalt wurde durch Addition der Sozialabgaben (AHV/IV/EO, Pensionskasse, ALV), der Abzüge für Berufsauslagen (mindestens 2000 Franken) und der Abzüge für Beträge an die Personenversicherung sowie Zinsen von Sparkapitalien ein theoretisches Bruttoeinkommen eruiert. Beim Beispiel des verheirateten Paares mit zwei Kindern wurden ausserdem Kinderzulagen in der Höhe von 18000 Franken berücksichtigt. So ergab sich für eine ledige Person ein Bruttoeinkommen von 58863 Franken, während ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern über 138158 Franken Haushaltseinkommen verfügte. Wie viel Steuern für diese beiden unterschiedlichen Lebensmodelle anfallen und wie sie sich auf die verschiedenen Bereiche verteilen, ist der nachfolgenden Grafik zu entnehmen. Mit dem Tool des SRF lassen sich auch Gemeinden miteinander vergleichen. Im Vergleich mit der Hauptstadt der Schweiz kommen die Steuerzahler*innen in Zürich um einiges besser weg, zumindest in diesem Lohnsegment: Während die Steuerbelastung auf ein Bruttoeinkommen von 60000 Franken für einen Single in Zürich bei 7,63 Prozent liegt (darin enthalten sind Kantons- und Gemeindesteuern sowie die Kirchensteuer), müssen die Stadtberner*innen 12,61 Prozent ihres Gehalts abgeben.

    Andere Gemeinden im Vergleich

    Eine ledige Person ohne Kinder mit einem Bruttoeinkommen von 60000 Franken, zahlt in Zug am wenigsten Steuern, nämlich 2535 Franken, im Vergleich dazu liegen die Steuern für Personen, die in Zürich angemeldet sind bei 4808 Franken. Den grössten Betrag holt sich der Fiskus in der Stadt Neuenburg: Satte 8591 Franken zahlt der oder die Steuerzahler*in an die Seegemeinde.