Autor: tka_admin

  • Mehr Schulen für den Waidberg

    Mehr Schulen für den Waidberg

    Die letzte Ausgabe des «Hönggers» beschäftigte sich im Rahmen der Fokusreihe «Schulraumplanung» mit der Geschichte der Höngger Schulhäuser, von den ersten dokumentierten Unterrichtsstunden im 16. Jahrhundert bis heute. Nun soll der Blick in die Zukunft erfolgen und die Pläne und Strategien des Schulamtes im Hinblick auf Bevölkerungswachstum und Platzbedarf in den Schulhäusern des Quartiers etwas näher beleuchtet werden.

    Fast 20 Prozent mehr Schüler*innen

    Die Gesamtbevölkerung der Stadt Zürich steigt, nach einem zwischenzeitlichen Rückgang während der 60er bis in die 80er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts, seit den 1990ern wieder deutlich an. Eine Ausnahme macht den neuesten Daten der Bevölkerungsstatistik zufolge das Jahr 2020, was aber zumindest teilweise wohl auf die Pandemie zurückzuführen ist. Mit der Zunahme der Stadtbevölkerung nimmt auch die Anzahl der Schüler*innen in der Stadt zu: So geht das Schulamt in seinem jüngsten Bericht zur Schulraumplanung aus dem Jahr 2020 für das Jahr 2027/2028 insgesamt für die gesamte Stadt von einem Wachstum von rund 18 Prozent im Vergleich zum Ist-Zustand aus. Das bedeutet, dass bis 2028 zu den 33400 Kindern und Jugendlichen, die momentan auf Stadtgebiet eine öffentliche Schule oder einen Kindergarten besuchen, rund 6000 weitere dazukommen werden. Mit der Schulraumplanung steht die Schulbehörde daher vor der Aufgabe, anhand möglichst verlässlicher Prognosen genügend Schulhäuser, Klassenzimmer, Lehrpersonen und Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, um diesem Wachstum gerecht zu werden.

    Vielfältige Gründe für Wachstum

    Für den Anstieg, so das Schulamt in seinem Bericht, sind verschiedene Gründe verantwortlich: da ist zum einen die anhaltend hohe Zahl von Geburten, ein Trend, der sich, wenn auch in etwas abgeschwächter Form, nach Ansicht der Stadt weiter fortsetzen wird.
    Andererseits führen die Bautätigkeiten in den einzelnen Quartieren zu einer Zunahme der dortigen Wohnbevölkerung. In den letzten drei Jahren wurde besonders viel gebaut – so entstanden dem Bericht zufolge 2018 «in der Stadt 3360 neue Wohnungen. Das ist die intensivste Neubautätigkeit seit 1954.» Dazu kommt die zunehmende Verdichtung von Wohnraum. Damit verbunden ist ein positiver Wanderungssaldo, was bedeutet, dass deutlich mehr Personen in die Stadt ziehen als aus der Stadt ausziehen. Und auch die Verschiebung des Einschulungstermins in den Kindergarten spielt eine Rolle: weil schrittweise das Stichdatum für die Einschulung um mehrere Wochen verschoben wird, vergrössern sich die Klassengrössen bestimmter Jahrgänge. Zu guter Letzt führt zudem die integrative Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, die eine Integration der Kinder in die Regelklassen vorsieht, zu einer Vergrösserung der Regelklassen, einer intensiveren Nutzung von Therapie- und Gruppenräumen sowie dem Wunsch nach grösseren Klassenzimmern. 

    49 neue Schulklassen im Waidberg

    Auch für den Schulkreis Waidberg lässt sich dieser Wachstumstrend beobachten. Der Schulkreis umfasst die Quartiere Höngg, Wipkingen, Unter- und Oberstrass. 5800 Kinder und Jugendliche besuchen in den 15 Schulhäusern des Kreises die Primar- und Sekundarschule. Vergleicht man die Zuwachszahlen der sechs städtischen Schulkreise, gehört Waidberg momentan neben Letzi und Uto zu den drei am stärksten anwachsenden Kreisen. Hier rechnet die Stadt bis zum Schuljahr 2027/28 mit einer Zunahme von rund 930 Schüler*innen.  Das bedeutet, dass hier insgesamt rund 49 neue Schulklassen entstehen werden, für die Platz gefunden werden muss. Dabei sind es selbstredend nicht nur die Klassenzimmer, die Raumbedarf verursachen, sondern zudem die Betreuungsreinrichtungen wie Horte, Räumlichkeiten für Musikangebote, Sporteinrichtungen, Büro- und Verwaltungsräume sowie im Hinblick auf die Einführung der Tagesschule zusätzlich noch Küchen und Aufenthaltsräume, in denen die Schüler*innen ihr Mittagessen einnehmen können.

    Neue Schulhäuser im Riedhof und beim Waidspital

    Aufgrund dieser Entwicklungen sind in den nächsten Jahren im Schulkreis nicht nur weitere provisorische Ergänzungen durch die bekannten «Züri Modular –Pavillons», sondern zusätzlich mehrere Erweiterungs- und Neubauten von Schulhäusern in Planung.
    Bei den Primarschulhäusern in Höngg ist insbesondere im Schulhaus Riedhof der Platzbedarf zurzeit besonders gross. Um hier den Bedarf zu decken, so die Stadt, «steht die Erweiterung respektive der Bau einer weiteren Schulanlage neben dem Schulhaus Riedhof im Vordergrund.» Der Erweiterungsbau soll bis im Jahr 2027 bezugsbereit sein und Platz für zusätzliche zwölf bis 18 Klassen bieten. Eine gänzlich neue Schulanlage ist zudem auf dem Areal des Waispitals geplant, das Schulhaus «Höngg Ost». 18 Schulklassen sollen hier untergebracht werden können, der Bezug ist auf das Jahr 2029 geplant. Damit können die Häuser Bläsi und Vogtsrain sowie das Schulhaus Waidhalde entlastet werden.
    In Wipkingen kann der Platzbedarf «vorerst mit einem Provisorium auf der Lettenwiese gedeckt werden. Für das Wachstum im Letten ab 2024 bis zum Bezug eines neuen Schulhauses auf der Lettenwiese muss noch eine Strategie der Bedarfsdeckung entwickelt werden. Weitere Massnahmen sind in Prüfung.»
    In der Oberstufe wird die Anzahl der Schulklassen voraussichtlich im Zeitraum bis 2027/28 um rund acht bis zehn Klassen steigen. Um den Platzbedarf auf Sekundarschulniveau zu decken, sind Pavillons vorgesehen.

    Ausserschulische Betreuung

    Auch das Betreuungsangebot ausserhalb der Schulzeit, sprich die Anzahl der verfügbaren Hortplätze, wurde in den letzten Jahren kontinuierlich erweitert. Für den Schulkreis Waidberg gibt die Schulbehörde folgende Daten an: für die 5448 Schüler*innen inklusive Kindergartenkinder, die im Jahr 2020 hier zur Schule gingen, standen 2829 Hortplätze zur Verfügung, was einem Betreuungsschlüssel von 52 Prozent entspricht. Weil viele der Kinder den Hort lediglich Teilzeit besuchen, ist die Betreuungsquote de facto noch etwas höher. Auch in diesem Bereich wird ausgebaut – in Vorbereitung ist etwa bereits die Eröffnung eines weiteren Horts im ehemaligen Restaurant Rütihof, der 40 Kindern Platz bietet (der Höngger berichtete). Im Hinblick auf die Einführung der Tagesschule wird sich die Betreuung jedoch ohnehin entscheidend verändern.

    Tagesschulen

    Auf lange Sicht sollen die Zürcher Schulhäuser im Rahmen des Projekts «Tagesschule 25» zu Tagesschulen umstrukturiert werden. Das bedeutet, dass den Schüler*innen an den Tagen, an denen sie nachmittags die Schule besuchen, ein Betreuungs- und Mittagsangebot zur Verfügung gestellt wird. In einem Pilotprojekt haben zwischen 2015 und 2018 die ersten sechs Schulen mit dieser neuen Struktur gestartet, darunter etwa die Höngger Schule Am Wasser. Momentan läuft bereits die zweite Projektphase, in der insgesamt 30 Schulen zu Tagesschulen umgewandelt werden. Ab 2023 ist vorgesehen, die Struktur flächendeckend und etappenweise an allen Schulen einzuführen. In der ersten Etappe im Schuljahr 2023/24 sollen die Schulhäuser Rütihof und Lachenzelg umfunktioniert werden, Letten und Waidhalde 2026/27, Riedhof-Pünten, Bläsi und Vogtsrain sollen schliesslich in der letzten Projektetappe 2028/29 folgen. Bevor die Einführung der Tagesschulen definitiv erfolgen kann, ist jedoch noch die Zustimmung des Stimmvolks vonnöten. Hierzu ist im Mai 2022 eine Volksabstimmung geplant. Die zeitliche Umsetzung der Pläne ist demnach also unsicher, der Einstiegszeitpunkt der einzelnen Schulen in das Modell kann noch starke Veränderungen erfahren, wie Barbara Willimann, Leitung Schulraumplanung, dem Höngger auf Anfrage bestätigt.

  • Schulraum ist ein knappes Gut

    Schulraum ist ein knappes Gut

    In der Stadt Zürich allgemein und in Höngg im Besonderen wächst die Bevölkerung und mit ihr die Zahl der schulpflichtigen Kinder. So hat die Anzahl der Schüler*innen und Kindergartenkinder im Schulkreis Waidberg seit dem Schuljahr 2011/12 um 1376 Kinder und um 65 Klassen zugenommen. Es ist zu erwarten, dass mittelfristig 610 und langfristig nochmals 320 Kinder mehr die Schule und den Kindergarten besuchen werden. Voraussichtlich braucht es weitere 49 Schul- und Kindergartenklassen. So steht es im Papier «Schulraumplanung Stadt Zürich – Raumbedarfsstrategie Schulen», der Fachstelle für Schulraumplanung, das im Juli 2020 publiziert wurde. Die neue Fokusreihe befasst sich deshalb mit dem Thema der Schulraumplanung in den Quartieren Höngg und Wipkingen, die beide dem Schulkreis Waidberg angehören. Wie die meisten vergangenen Fokusreihen, beginnt auch diese mit einem kleinen Stück Geschichte aus dem Archiv der Höngger Quartierzeitung.

    Lange Zeit reichte ein einziges Schulhaus

    Einen ersten Hinweis auf schulische Aktivitäten in Höngg liefert nach Markus Eisenring (1945-2019), der sich vor sechs Jahren für diese Zeitung ausführlich mit der Geschichte der Schulen in Höngg auseinandergesetzt hat, ein Eintrag in der Kirchengutsrechnung aus dem Jahr 1579. Es handelt sich dabei um eine Lohnzahlung an Schulmeister Oth (Otto) Guldibeck in der Höhe von zwei Pfund für ein halbes Jahr Unterricht. Zusätzlich mussten die Schüler*innen jede Woche Schulgeld abliefern. So variierte der Lohn des Lehrers auch nach Jahreszeiten, denn im Sommer mussten viele Kinder im Elternbetrieb mitarbeiten und blieben deshalb der Schule fern. Im Winter hingegen unterrichtete Guldibeck an die 100 Schülerinnen und Schüler, schreibt Eisenring. Eine beachtliche Zahl, zählte Höngg im Jahr 1634 doch erst 629 Einwohner*innen. Zwingend wurde der Schulbesuch jedoch erst viel später, nämlich 1874, als die obligatorische, kostenlose Primarschule in der Bundesverfassung verankert wurde. Unterrichtet wurde vorerst im Haus des Schulmeisters, 1615 richtete die Gemeinde Höngg ein Schulzimmer im Gemeinde- und Gesellenhaus Rebstock beim Meierhofplatz ein. Irgendwie schienen Schule und Gesellenbetrieb aber nicht so richtig zusammenzupassen, weshalb man froh war, im Jahr 1643 das erste Höngger Schulhaus am Wettingertobel einrichten zu können, dort wo heute ein Kindergarten, eine Klasse der heilpädagogischen Schule, ein Hort sowie Räume für das Musikkonservatorium untergebracht sind. Im Unterricht ging es in erster Linie darum, Lesen und Schreiben zu lernen, rechnen konnten nur wenige. Während es bis 1750 vorrangig um kirchliche Erziehung ging, beeinflussten ab dem 19. Jahrhundert verstärkt Aufklärer wie Pestalozzi und Rousseau die Art und Weise, wie unterrichtet wurde.

    Reaktion auf rasantes Bevölkerungswachstum

    Das älteste Schulhaus nach dem Wettingertobel war das Bläsischulhaus B, welches 1883 eingeweiht wurde und vier Zimmer besass. Um 1900 lebten rund 3100 Personen in Höngg und Rütihof. 1907 wurde schliesslich das Bläsischulhaus A mit neun Zimmern und einer Turnhalle eröffnet. Bis das Bläsi B 1977 abgebrochen und 1978 das Hallenbad und eine Turnhalle eingeweiht wurden, war die Bevölkerung von Höngg auf über 17000 Personen gewachsen. 2013 bis 2015 wurde das Schulhaus gesamtsaniert.
    Nachdem die älteren Höngger Kinder jahrelang erst in Regensdorf und später in Oberengstringen in die Sekundarschule hatten gehen müssen, wurde ab 1871 im Wettingertobel die Sekundarschule Höngg-Oberengstringen eingerichtet. Später zog sie ins neu errichtete Bläsi A. Die Planung der heutigen Sekundarschule Lachenzelg begann bereits im Jahr 1933, wurde aber durch die Eingemeindung 1934 unterbrochen und erst 1943 wiederaufgenommen. 1953 konnte die Oberstufe schliesslich eröffnet und 1957 durch die Schulhäuser Imbisbühl und Pünten erweitert werden. Später wurden Lachenzelg und Imbisbühl zum Oberstufenzentrum umgebaut.
    1963 wurde das Riedhof-Schulhaus errichtet, welches wegen seiner Pavillonstruktur zum Anschauungsobjekt für Architekturstudenten aus der ganzen Welt wurde. 1973 folgten das Vogtsrain- und 1994 das Rütihofschulhaus. Letzteres war eine Antwort auf die rasante Entwicklung der letzten 40 Jahre im Satelliten-Dorf Rütihof: «Von rund 80 Personen in den 1970ern stieg die Einwohnerzahl des Rütihofs auf rund 4000 an – mit entsprechend vielen Kindern», schrieb Eisenring in einem seiner Texte.

    «Am Wasser» musste bereits erweitert werden

    Das jüngste Schulhaus Hönggs, «Am Wasser», stammt aus dem Jahr 2000. Es wurde als Teil eines grossen Bauprojekts im Verbund mit der ehemaligen «Seidenstoffweberei Höngg» geplant. Nach der Schliessung der Seidenstoffweberei hatte die Stadt das Areal 1942 gekauft und vermietete es an Gewerbetreibende. 1992 wurden grosse Teile der Anlage durch einen Brand zerstört, wodurch sich aber neue Möglichkeiten für das kurz zuvor unter Denkmalschutz gestellte Gebäude eröffneten. Da mittlerweile viele Familien an die Limmat gezogen waren, wuchs auch hier der Bedarf an Schulräumen, und so konnte im Jahr 2000 die Schule «Am Wasser» eröffnet werden und wenig später auch ein Kindergarten und ein Hort einziehen. Bereits 2004 mussten auf der anderen Seite der Limmat zwei Ersatz-Pavillons erstellt werden, 2007 wurde das Schulhaus «Am Wasser» im Obergeschoss erweitert.
    Wer genaueres zu diesen Schulhäusern nachlesen möchte, sei auf die Artikel aus dem Jahr 2015 verwiesen, Link in der Infobox. Im kommenden Teil der Fokusreihe Schulraumplanung wird es um die aktuellen Zahlen und die Prognosen für die kommenden Jahren gehen. So viel sei verraten: Mindestens ein neues Schulhaus im Schulkreis Waidberg ist in Planung.

     

    2015 erschien im «Höngger» eine Serie zu den Schulen in Höngg. Der 2019 verstorbene Autor Markus Eisenring erzählte die Geschichten der Schulhäuser in neun Teilen, nachzulesen unter www.hoengger.ch/dossiers. Dieser Artikel basiert auf seinen Berichten, wo auch weiterführende Literatur aufgelistet ist.

  • Letten: vom Drogensumpf zum Hotspot

    Letten: vom Drogensumpf zum Hotspot

    Wer heute an den Letten geht, besucht einen der beliebtesten Treffpunkte der Stadt Zürich. Vor allem in den Sommermonaten ist der Platz unterhalb der Kornhausbrücke an der Grenze zwischen Wipkingen und Unterstrass dicht besiedelt; viele junge Menschen treffen sich hier zum Volleyballspielen, zum Schwimmen, Skateboarden, Sonnenbaden. Doch der einstige Hotspot war vor mehr als 25 Jahren die grösste offene Drogenszene Europas. Hunderte Fixer bereiteten sich in Dreck und Armut ihre Spritzen zu, es tobten harte Dealerkriege. In den Hauseingängen an der Wasserwerkstrasse waren die herkömmlichen Lampen mit Blaulichtlampen ersetzt worden, damit die Süchtigen sich dort keinen «Schuss» mehr setzen konnten. Das spezielle Licht erschwerte den Einstich mit der Nadel in die Arme. Und auch die Nischen im Bereich der SBB-Tunnelausgänge beim Bahnhof Wipkingen wurden statt mit weissen Neon- mit Blaulichtlampen ausgerüstet.

    Kurz: der Letten war früher das komplette Gegenteil von heute, ein schmutziger, trostloser Ort, an dem viele Süchtige ihre letzte Ruhestätte fanden. Täglich patrouillierte die Polizei, und die Dealer lieferten sich ein Katz-und-Maus-Spiel mit ihr. Aber bevor die Szene an den Letten zog und sich somit auch im angrenzenden Quartier Wipkingen verbreitete, befand sie sich auf dem Platzspitz hinter dem Hauptbahnhof. Die Drogenabhängigen und Dealer blieben unter sich. Doch am 5. Februar 1992 wurde der Platzspitz in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von der Stadt dichtgemacht. Die Junkies mussten sich einen neuen Ort suchen, was zur Folge hatte, dass die Szene in die Kreise 5, 6 und 10 überschwappte. Die Quartiere verelendeten und der Staat verlor zeitweise die Kontrolle.

    Der Letten mutierte zu einer der brutalsten Fixerszenen in Europa. Es gab mehrere Morde unter den verschiedenen Dealerbanden, die Polizei erschien nur noch in kugelsicheren Westen auf dem Platz. Auch der damalige Zürcher SP-Stadtpräsident und Wipkinger Josef Estermann war schockiert von der dortigen Hoffnungslosigkeit und Gewalt. Jeden Tag spazierte er über die Kornhausbrücke und dachte sich: «Ich muss etwas dagegen tun».

    Lettenschliessung drei Jahre später

    Am 14. Februar 1995 war es soweit, die Anwohner*innen konnten endlich aufatmen: der Letten wurde von der Polizei offiziell geschlossen und abgeriegelt. Wer aus der Stadt selbst kam, wurde einer Behandlungsstation zugeteilt, wer von ausserhalb anreiste, wurde in seine Heimatgemeinde zurückgebracht. Zahlreiche lokale und internationale Journalist*innen und Medienschaffende strömten nach Zürich, um den historischen Moment mit der Kamera festzuhalten.

    Die Polizei verstärkte die Präsenz, gut 3000 Dealer wurden verhaftet. Provisorisch errichtete man sogar ein Notgefängnis in der Zivilschutzanlage Waid, um die Kriminellen unterzubringen. Der ehemalige Bahnhof Letten an der Wasserwerkstrasse glich damals einer Geisterstadt – die Junkies waren zwar verschwunden, übrig blieben jedoch Gestank, Dreck und Ratten. Eine 20 Zentimeter dicke Schicht Dreck bedeckte die Gleise. Doch bis zur Schliessung war es ein langer Weg und Kampf, so Estermann. Denn erst als die Lage eskaliert war und der Letten ein immer schlimmerer Ort wurde, konnten der Bund und andere Kantone hinzugezogen und der Platz definitiv geschlossen werden. «Wir mussten das Verständnis für die Stadt Zürich stärken, dass sie das Problem nicht alleine lösen kann», berichtete Estermann in einem Interview mit SRF.

    Das damalige Konzept des Zürcher Stadtrates konnte die Drogenproblematik nachhaltig bekämpfen: Prävention, Repression, Schadensminderung und Therapie haben sich bis heute bewährt. Die damaligen Junkies sind mehrheitlich verschwunden, die Szene existiert nur noch in kleinem Rahmen. Vereinzelt sieht man noch Süchtige am Limmatplatz oder am Stauffacher. Für Estermann war die Lettenräumung ein grosser Erfolg, der Auswirkungen weit über Zürich hinaus hatte.

    Pfarrer Ernst Sieber, der im Mai 2018 verstarb, kümmerte sich damals um die Junkies am Letten. Sieber hatte im März 1989 das Kleinspital «Sune-Egge» an der Konradstrasse im Kreis 5 eröffnet, das sich vor allem an Akutkranke aus der Drogen- und ¬Obdachlosenszene richtete. Dort behandelte er auch Aidspatienten im Endstadium und bot ihnen Betreuung und Unterschlupf. Später gründete er mit Unterstützung der damaligen Zürcher Sozialvorsteherin Emilie Lieberherr das «Letten-Dörfli», eine provisorische Container-Siedlung für Obdachlose am Letten. Die von ihm ins Leben gerufene Stiftung «Sozialwerke Ernst Sieber» war bereits zu dieser Zeit eine bedeutende Hilfsorganisation und hatte zwölf Einrichtungen. Ein Vierteljahrhundert später konnte die Stadt Zürich eine positive Bilanz ihrer Drogenpolitik der frühen 90er-Jahre ziehen. «Es gibt keine kollektive Verwahrlosung mehr, weniger Fixer, weniger Beschaffungskriminalität, weniger Obdachlose und weniger Drogentote»», sagte Michael Herzig, der damalige Drogenbeauftragte der Stadt Zürich in einem Interview. Junkies können legal Methadon beziehen, es gibt zahlreiche Anlaufstellen für Süchtige. In einer Volksabstimmung vom 2. Dezember 1990 hatten die Zürcher Stimmberechtigten für eine niederschwellige Methadonabgabe sowie für sieben Kontakt- und Anlaufstellen gestimmt.

    Nirgends mehr sehe man Menschen, die sich öffentlich einen Schuss setzen. Herzig: «Die Szene ist Geschichte». Auch wenn es heutzutage nach wie vor Heroinabhängige gibt, sei die Situation unter Kontrolle.

  • Kontrolle aus der Luft

    LED-Feuerwerk am Zürifäscht, Desinfektion ganzer Strassenzüge gegen das Coronavirus in China, Steuerung des Einsatzes von Düngemitteln in der Landwirtschaft, Landvermessung zur Kartographierung aus der Luft – die Aufgabenbereiche, in denen Drohnen eingesetzt werden können, sind schier endlos. Auch im privaten Bereich wächst die Zahl der Nutzer*innen – als Hobby, für Filmaufnahmen oder zur Überwachung ansonsten nicht gut zugänglicher Bereiche. Laut Informationen von Swissinfo gehen in der Schweiz jedes Jahr rund 20 000 Drohnen über den Ladentisch, über 100 000 sind im Luftraum bereits unterwegs. Der Marktführer im Bereich privater Drohnen, die chinesische Firma DJI, verkauft nach Angaben von Prof. Roland Siegwart, Director Autonomous Systems Lab, weltweit über eine Million Drohnen pro Jahr. Auch in Höngg gehören die surrenden Flugobjekte mittlerweile zum Alltagsbild. Doch mit den Möglichkeiten steigt gleichzeitig die Gefahr unerwünschter Folgen. Und weil in nahezu jeder Drohne eine Kamera installiert ist, ist auch bei diesen Flugobjekten das Thema Datenschutz und Überwachung relevant.

    Flüge bislang ohne Bewilligung und Registrierung möglich

    Grundsätzlich kann sich jede*r für schon relativ wenig Geld eine Drohne kaufen. Selbst für Kinder sind bereits günstige Modelle erhältlich, die mit Kamera ausgerüstet durch die Nachbarschaft fliegen können. Rechtlich sind die Drohnen hier in der Schweiz den Modellflugzeugen gleichgestellt und unterstehen damit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt. Solange eine Drohne weniger als 30 Kilogramm wiegt, bedarf es keiner Bewilligung, sie zu erwerben und zu fliegen. Dennoch haben sich die Piloten laut BAZL beim Flug an gewisse Regeln zu halten: der oder die Drohnenpilot*in muss Sichtkontakt zum Fluggerät gewährleisten. An Flugplätze darf eine Drohne nicht näher als fünf Kilometer heranfliegen. Zu Menschenansammlungen, per Definition des BAZL «Versammlungen von Menschen mit mehr als 24 Personen», muss die Drohne einen Mindestabstand von 100 Metern einhalten – ausgenommen sind hierbei ganz kleine Flugobjekte, die weniger als 500 Gramm wiegen. Die Flughöhe der Drohne sollte nicht mehr als 150 Meter betragen, andernfalls wäre eine Bewilligung notwendig. Auch in Naturschutzgebieten ist das «Flugrecht» eingeschränkt. Wer auf Nummer sicher gehen und unliebsame Überraschungen bei Übertreten von Flugverboten vermeiden möchte, kann sich auf Flugzonenkarten und entsprechenden Apps darüber informieren, wo es Einschränkungen gibt.  
    Darüber hinaus gelten hier wie bei der statischen privaten Videoüberwachung die gleichen Grundsätze: die Privatsphäre der anderen ist zu respektieren. Über Nachbars Garten oder entlang von Gebäuden mit Fenstern darf eine Drohne mit installierter Kamera nur mit dem Einverständnis aller auf dem Grundstück anwesenden Personen fliegen – selbst dann, wenn die Aufnahmen weder gespeichert noch veröffentlicht werden.

     

    Beitritt zum EU-Recht

    In Kürze wird sich die Rechtslage voraussichtlich noch einmal entscheidend verändern. In der EU gilt ab 1. Januar 2021 ein einheitliches Drohnenrecht, welches die Schweiz im Rahmen der Bilateralen Abkommen eigentlich übernehmen müsste. Doch National- und Ständerat forderten eine Herauslösung des Modellflugs aus dem Gesetz, so dass die Regulierung vorläufig nicht übernommen werden kann und Neuverhandlungen mit der EU erforderlich sind. Sollte das Gesetz in Kraft treten, wären neu Drohnen ab einem Gewicht von 25 Kilogramm – statt wie bisher 30 – bewilligungspflichtig. Ausserdem – und das ist ein entscheidender Punkt – würden dann alle, auch die kleinen Drohnen, registriert werden müssen.

     

    Drohnen im professionellen Gebrauch

    Natürlich werden Drohnen nicht nur durch Private genutzt. Wichtig sind zivil genutzte Drohnen – auf die militärische Nutzung soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden – momentan vor allem in der Landwirtschaft, wo sie nicht nur zur Überwachung und zum Monitoring von Feldern dienen, sondern zudem zunehmend gezielte Aufgaben übernehmen können – etwa durch punktgenauen Einsatz von Spritz- und Düngemitteln. Zur Suche von Verschütteten und Verschollen nutzt die REGA bereits jetzt Drohnen, und auch die Polizei bedient sich der intelligenten Technologie in zunehmendem Masse und für unterschiedliche Zwecke. So wurden aktuell etwa nach Angaben des «Tagesspiegels» in Deutschland in manchen Städten Drohnen eingesetzt, um die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus durchzusetzen und während des Lockdowns die Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen, zu Hause zu bleiben. In Zürich waren derartige Einsätze bis anhin kein Thema, doch auch hier verfügt die Stadtpolizei über mehrere Drohnen, wie  in einer E-Mail an den «Höngger» mitgeteilt wird: «Die Stadtpolizei Zürich ist im Besitz von mehreren Drohnen, bzw. Multikoptern. Diese nehmen infolge des stetigen technischen Fortschritts bezüglich Fotoqualität und Vermessungsmöglichkeiten durch Fotografie als ergänzendes Einsatzmittel einen stark wachsenden Stellenwert ein. Zunächst wurden sie nur vom Unfalltechnischen Dienst der Stadtpolizei Zürich im Zusammenhang mit Tatbestandsaufnahmen bei Unfällen, oder im Bereich von Crowd Management eingesetzt. Derzeit laufen auch Pilotversuche in anderen Bereichen, wie zum Beispiel bei der Interventionseinheit, im Zusammenhang mit der Abwehr von unmittelbar drohenden Gefahren für Menschen oder zur Aufklärung und Erkundung und allfällig zur Beweissicherung in Strafverfahren.»

    Technologie «made in Zurich»

    Der Einsatz dieser Flugkörper wird in den nächsten Jahren mit Sicherheit stetig zunehmen – sowohl im privaten als auch im professionellen Bereich. Und ein nicht unbedeutender Teil der wissenschaftlichen Forschung dazu geschieht direkt hier in Zürich: In Bezug auf die Entwicklung von Drohnen und deren Einzelkomponenten gehören die Schweiz und insbesondere die ETH Zürich gemeinsam mit der ETH Lausanne nämlich zur Weltspitze. Prof. Roland Siegwart, Director Autonomous Systems Lab, forscht seit über 20 Jahren zum Thema. Wurden damals für die zivile Nutzung noch die kleinen Drohnen entwickelt, die Fotos schiessen konnten, forsche die ETH heute, so Siegwart, bereits an Flugkörpern, die autonom ihre Umgebung wahrnehmen, sich orientieren und selbstständig Hindernissen ausweichen können. Die neueste Generation könne zudem ihre Umgebung nicht nur wahrnehmen, sondern auch mit ihr interagieren – etwa an Gebäude direkt heranfliegen und sie berühren. Das wird vor allem in Bezug auf Wartungs- und Reparaturarbeiten in grossen Höhen oder an schlecht zugänglichen Orten in Zukunft von grossem Interesse sein. Über 20 Startups sind bis jetzt aus den Forschungsarbeiten an der ETH hervorgegangen, Tendenz steigend.

    Unbeobachtet beobachten?

    Doch die technologische Entwicklung ist nicht ganz ungefährlich. Neben all den Vorteilen, die die Fluggeräte mit sich bringen, können sie auch eine verstärkte und noch diskretere Kontrolle und Überwachung bedeuten – von öffentlicher wie von privater Seite. Vor allem die private Nutzung der Flugkörper ist bis anhin in der Schweiz noch kaum überschaubar. Wie gross die Anzahl Drohnen ist, die unsere Siedlungen überfliegen, darüber fehlt momentan jegliche Kontrolle. Eine Übersicht darüber, wer als Privatperson Dinge filmt, die eigentlich unter den Datenschutz fallen und die Privatsphäre verletzen, ist daher kaum möglich. So ist es schwierig, sich dagegen zu wehren, wenn man den Eindruck hat, der Nachbar spioniere mit der Drohne im Garten herum. Da kommt es schon mal zu Selbstjustiz: in Deutschland wurde etwa 2018 in einem Rechtsstreit einem Betroffenen recht gegeben, der zu radikalen Mitteln gegriffen hatte und die Drohne mit einem Luftgewehr vom Himmel geholt hatte, wie der MDR Sachsen berichtet. Das Gericht sah diese Massnahme als angemessen an, um die eigene Privatsphäre zu schützen. Auch in der Industrie können Drohnen durchaus zu unlauteren Zwecken verwendet werden: unbemerkt können sie sich auf Firmengeländen Überblick über die Konkurrenz verschaffen und Industriespionage betreiben.

    Regulierung und Anti-Drohnen-Technologie

    Eine Regulierung, wie sie die EU-Verordnung bringen würde, ist daher aus Sicht von Siegwart dringend notwendig. Mit einer Registrierungspflicht liesse sich wenigstens nach Zwischenfällen mit Drohnen – etwa, wenn Drohnen in den Luftraum des Flughafens eindringen und den Luftverkehr gefährden – ermitteln, wer der Eigentümer ist. Für den Forschungsstandort Schweiz sei es, so Siegwart, wichtig, die unbemannten Flugobjekte durch Regulierungen richtig in den Flugraum zu integrieren, um die Möglichkeiten der Technik optimal nutzen zu können. An einer weiteren Möglichkeit, sich unliebsamer Drohnenbesuche zu erwehren, arbeitet das Team von Siegwart momentan gerade: an der ETH wird nicht nur an der Entwicklung von Drohnen, sondern auch an einer Technologie zu ihrer Abwehr geforscht.

     

  • Vorsicht, Kamera!

    Vorsicht, Kamera!

    Die technischen Möglichkeiten zur Überwachung von Innen- und Aussenräumen mittels Videokameras oder Drohnen wurden in den letzten Jahren stark verbessert und ausgebaut. Videokameras, die via App mit dem Handy verbunden werden können und somit eine bequeme und ständige Überwachung ermöglichen, sind mittlerweile schon für wenig Geld erschwinglich. Auch Privatpersonen nutzen daher die Technologie zunehmend, um ihr Hab und Gut zu schützen und ihr Sicherheitsbedürfnis befriedigen zu können – ein Thema, das gerade in der dunklen Jahreszeit besonders aktuell ist. Wie der «Beobachter» in einem Artikel zum Thema schätzt, gibt es schweizweit bereits weit mehr als eine halbe Million privat installierter Kameras. Doch was sind eigentlich die rechtlichen Grundlagen für diese private Überwachung? Der «Höngger» hat einige Informationen zusammengetragen.

    Prinzipien der Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit

    Bruno Etter, Kreischef 10 der Stadtpolizei, bestätigt auf Anfrage, dass auch in Höngg sehr häufig nachgefragt werde, ob es erlaubt sei, Videokameras auf Privatgrund aufzustellen. Die Antwort ist eindeutig: Grundsätzlich ist es gestattet, es muss aber deklariert werden, etwa durch den Hinweis «Verkaufslokal ist videoüberwacht» oder durch einen Aufkleber, auf dem eine Videokamera abgebildet ist. Selbst in den eigenen vier Wänden müssen alle, die die Wohnung betreten, darüber informiert werden, dass sie gefilmt werden. Gemäss Informationen der Website des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) hat die Videoüberwachung entsprechend dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) zudem stets den Prinzipien der Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit zu genügen. Mit Videoaufnahmen, auf denen die betroffenen Personen zu erkennen sind, wird massiv in das Grundrecht auf persönliche Freiheit und in die Privatsphäre der betroffenen Personen eingegriffen. Dieser Eingriff muss daher entweder mit der Zustimmung der Betroffenen erfolgen oder «durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse beziehungsweise ein Gesetz gerechtfertigt werden», so die Informationen des EDÖB. Der Schutz des Eigentums vor Diebstahl etwa kann als ein solches überwiegendes Interesse angesehen werden und rechtfertigt deshalb die Videokameras – wenn, so das Prinzip der Verhältnismässigkeit, andere, mildere Massnahmen nicht den gewünschten Zweck erreichen. Eine breitflächige Überwachung ist nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit nicht zulässig, der überwachte Bereich muss sich auf bestimmte neuralgische Punkte beschränken. Videokameras in Umkleidekabinen oder Toiletten sind ebenfalls unverhältnismässig, hier wiegt das Recht auf Privatsphäre mehr.

    Aufnahmen nur für Schutzzwecke und nur im Bedarfsfall verwenden

    Wer als Privatperson eine Kamera auf seinem Gelände aufstellt, darf damit nur den eigenen Bereich abdecken. Filmaufnahmen dürfen also nicht das Nachbargrundstück mit aufnehmen – es sei denn, der Nachbar hat seine Zustimmung dazu gegeben. Auch öffentlicher Raum darf von Privatpersonen nicht überwacht werden, in Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.
    In Mehrfamilienhäusern müssen bei gemeinsam genutztem Raum alle dort wohnhaften Parteien ihr Einverständnis gegeben haben, damit eine Kamera installiert werden kann – etwa, wenn die Garage oder das Treppenhaus überwacht werden sollen. Es darf ausserdem bei Aufnahmen öffentlich zugänglicher Bereiche – beispielsweise bei den Briefkästen oder Türklingeln – nicht erkennbar sein, wer welche Wohnung betritt. Auch die Installation von Kameraattrappen kann übrigens bereits eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen. Selbst nur das Gefühl, beobachtet zu werden, kann einen Verlust von Freiheit und Unbeschwertheit bedeuten und ist daher ein Eingriff in die persönlichen Rechte.
    Die aufgenommenen Bilder dürfen ausschliesslich für den Schutz von Personen und Sachen verwendet werden, andere Zwecke sind nicht zulässig. Die Daten müssen vor unbefugten Zugriffen geschützt und nur einer begrenzten Anzahl Personen zugänglich sein, zudem dürfen die Aufnahmen, die beispielsweise zur Verhinderung von Sachbeschädigung gemacht werden, nur dann eingesehen werden, wenn tatsächlich eine derartige Straftat stattgefunden hat. In der Regel müssen die Daten innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden.

    Aufklärung von Straftaten mittels Videoaufnahmen

    Wenn eine Straftat begangen worden ist und die Videoaufnahmen zur Aufklärung dieser beitragen können, können sie an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden. Wie Etter berichtet, werden Videoaufnahmen durch die Polizei häufig bei Vermögensdelikten verwendet. Diesen Frühling konnte etwa in einem Geschäft in Höngg ein Täter des Diebstahls überführt werden, der mehrmals in Folge Gegenstände aus dem Laden entwendet hatte, was jeweils erst bemerkt wurde, nachdem er das Lokal verlassen hatte. Auf den Videoaufnahmen war die Tat eindeutig zu erkennen, so dass er verhaftet werden konnte, als er das Geschäft zum wiederholten Mal betrat.
    Gemäss den Informationen des Datenschutzbeauftragten muss «die konkret verfolgte Straftat dabei jedoch eine gewisse Schwere aufweisen, damit sich die Herausgabe von Videobildern rechtfertigt. Während zum Beispiel Delikte gegen Leib und Leben genügend schwer wiegen, ist diese Voraussetzung bei Bagatelldelikten wie Littering, kleineren Sachbeschädigungen oder Taschendiebstählen mit geringem Schaden in der Regel nicht gegeben.» Die Entscheidung darüber, ob eine Überwachung im Einzelfall zulässig ist oder nicht, ist nicht immer eindeutig und gibt oft Anlass zu Diskussionen.

    Private Überwachung mal anders

    Manchmal geht Überwachung jedoch auch ohne die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen: So manch ein*e Hundebesitzer*in nutzt die moderne Technik, um alltäglichen Vandalismus in den eigenen Räumen besser überwachen zu können – mit Videokameras lassen sich die eigenen Vierbeiner dabei beobachten, was sie zu Hause in Abwesenheit ihrer Herrchen oder Frauchen so alles anstellen. Bellt der Hund, klingelt beim Besitzer das Handy, sieht er gelangweilt aus, kann per Knopfdruck auf die App durch die Videokamera dem Hund ein Leckerli gegeben werden. Und wenn der Hund dann seinerseits durch seine Anwesenheit das Grundstück vor Einbrechern schützt, erübrigt sich damit gleich auch die weitere Überwachung des Privateigentums.
    Foto: Die Kamera ist schon leicht in die Jahre gekommen, doch das Thema ist topaktuell: auch Privatpersonen setzen immer mehr auf Videoüberwachung, um ihr Eigentum zu schützen.

    Quellen
    Beobachter, Patrick Staub, aktualisiert 5.3.2019. «Sie werden gerade gefilmt».
    Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, Merkblatt «Videoüberwachung durch private Personen».
    HEV Hinterthurgau, «Darf ich meine Mieter und Nachbarn überwachen?».
    HEV Zürich: Der Zürcher Hauseigentümer. Schwerpunkt: Sicherheit.

  • Züri Brot – eine hausgemachte Erfolgsgeschichte

    Züri Brot – eine hausgemachte Erfolgsgeschichte

    Angefangen haben die beiden Selfmade-Bäcker*innen Anfang 2019 zu Hause in den eigenen vier Wänden ihrer Zwei-Zimmer-Wohnung. Weil sie selbst auf der Suche nach einem leckeren Brot ohne Zusatzstoffe waren, in Zürich aber keines fanden, das ihren Vorstellungen entsprach, fingen sie kurzentschlossen selbst an zu backen.

    Brot aus der guten Stube

    Ihr erster Kunde war ein Bekannter, der via soziale Medien von ihrem Experiment erfuhr und bei ihnen ein Roggenbrot mit Gewürzen orderte. Aus dem einen Kunden wurden schnell mehrere, ein Brotbackofen musste her. «Also», so erzählt Sascha Graf im Gespräch, «besorgten wir uns – in Absprache mit der Genossenschaft, in der wir leben – einen Steinbackofen für unsere Wohnung, mit dem wir zehn Kilo Brot auf einmal backen konnten». Während des Lockdowns im Frühling bauten die beiden das Projekt aus. Larissa Stamoulos, die ursprünglich aus der Elektronikbranche kommt, kümmerte sich nun hauptberuflich um das Backen, Graf begann, neben seiner Tätigkeit als Hauswart, mit seinem Roller Brote auszuliefern, die Firma «Züri Brot» wurde gegründet.

    Bio, regional und ohne Zusatzstoffe

    Das Grundprinzip von «Züri Brot» sind handgemachte Biobackwaren aus möglichst regional produzierten Bestandteilen. «Wir legen sehr viel Wert darauf, alle einzelnen Bestandteile unserer Brote genau zu kennen und zurückverfolgen zu können», erläutert Graf. Die Brote sind allesamt ohne Zusatzstoffe angefertigt und bestehen in der Basis lediglich aus Wasser, Salz, Mehl und hausgezüchteter Hefe. Das Sortiment ist mit acht verschiedenen Brotsorten «klein, aber fein», alle Rezepte wurden von den beiden selbst entwickelt.

    Ein eigenes Café

    Im Sommer 2020 ergab sich für die beiden leidenschaftlichen Bäcker*innen die Möglichkeit, an der Breitensteinstrasse das im Ladenlokal integrierte Café im ehemaligen «26 Rose Garden» zunächst vorübergehend zu übernehmen. Mittlerweile hat auch Graf seinen Job gekündigt, so dass sich beide ganz um ihren Laden kümmern können. Neben den Backwaren bietet das Paar hier zusätzlich Frühstück und Mittagessen an, selbstverständlich alles frisch und vor Ort zubereitet. In den nächsten zwei Wochen wird die Baugenossenschaft Denzlerstrasse Zürich, die die Räumlichkeiten vermietet, entscheiden, ob sie das Café auch dauerhaft übernehmen können.

  • Vater tötete Tochter mit einer Axt

    Vater tötete Tochter mit einer Axt

    Swera hatte einen christlichen Freund, hatte sich geschminkt und westlich gekleidet und war ein selbständiges junges Mädchen – doch das passte nicht in das konservative Weltbild ihres muslimischen Vaters. Mit mindestens 19 Beilhieben erschlug der Vater am 10. Mai 2010 seine 16-jährige Tochter in einer Genossenschaftswohnung im Rütihof. Denn Swera plante auszuziehen, was zu einem heftigen Streit führte. Noch während sie ihre Sachen packte, schlug der Vater mit der Axt auf sie ein: Zwölfmal mit der Schneide, siebenmal mit dem stumpfen Hinterteil. Die junge Frau verstarb allerdings erst nach einigen Minuten. Am gleichen Tag hatten die Eltern ihre Tochter auf der Uraniawache der Stadtpolizei abgeholt, weil sie dort wegen eines geringfügigen Ladendieb-stahls festgehalten wurde. Das Mädchen hatte zusammen mit einer Freundin ein Päckchen Zigaretten mitgehen lassen und wurde dabei erwischt. Laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft lehnte die Tochter aber den Kontakt mit der Mutter ab, sodass der Vater mit ihr getrennt in die Wohnung nach Höngg fuhr. Dort wies die Tochter die Mutter erneut zurück. Auf Anraten des Mannes verliess die Ehefrau mit den beiden anderen Kindern die Wohnung und fuhr in die Stadt.

    Es begann nun ein langer Streit zwischen dem Vater und dem Mädchen, wobei die 16-Jährige den Vater heftig beleidigte und ihre Sachen packte und zum Freund ziehen wollte. Als sie im Keller war, um ein Paar Schuhe zu holen, holte der Vater vom Balkon ein Beil, das dort schon seit vielen Jahren deponiert war und versteckte es im Elternschlafzimmer. Als Swera, die inzwischen wieder in der Wohnung war, kniend Gegenstände in einer Kommode im Elternschlafzimmer suchte, schlug der Vater mit grosser Wucht auf ihren Hinterkopf. Nach der Tat platzierte der Vater das Beil sorgfältig auf dem Gesäss der Tochter, wusch sich die Hände, verliess die Wohnung, rief seine Frau an und sagte ihr, dass er die Tochter umgebracht habe. Eine Viertelstunde später informierte er die Polizei, welche ihn an der Regensdorferstrasse unweit der Wohnung verhaften konnte.

    Vater war schon länger polizeibekannt

    In der Genossenschaftswohnung in Höngg lebten Vater, Mutter sowie ein Knabe und drei Mädchen. Die sechsköpfige Familie galt in der Nachbarschaft als freundlich und nett. Doch gab es in der pakistanischen Familie immer wieder Streit, wie Nachbarn sagten. Auch den Behörden war der Vater bekannt. «Wir haben etliche Male bei der Polizei angerufen. Swera hat erklärt, dass sie geschlagen wird, weil sie ausgerissen ist und dass sie Angst hat», berichtete ihr Freund. Schon im Jahr 2007 machte die Schule für alle drei Kinder eine Gefährdungsmeldung, weil sie blaue Flecken im Gesicht hatten. Als Hilfe erhielt die Familie einen Erziehungsbeistand sowie einen Familienbegleiter muslimischer Herkunft, der zwei- bis dreimal pro Woche Kontakt aufnahm. Solche Beistandschaften werden angeordnet, wenn Verdacht besteht, das Wohl des Kindes könnte gefährdet sein. Die Familie stand der Massnahme positiv gegenüber und arbeitete mit dem Begleiter einen Plan aus, den alle Familienmitglieder unterschrieben. Direkte Anzeichen für eine akute Gefährdung der Tochter habe es nie gegeben, sagte damals ein Vertreter der Sozialen Dienste. Bereits drei Wochen vor dem Mord hatte der Vater versucht, seine Tochter umzubringen, weil sie Marihuana geraucht haben sollte. Laut der Anklageschrift hatte er seine Tochter geschlagen, in die Badewanne gezerrt, diese volllaufen lassen und dann einen Föhn in die Wanne geworfen. Swera konnte sich wehren und überlebte den Anschlag. In durchnässten Kleidern floh das verängstigte Mädchen zu einer Freundin.

    Dreizehneinhalb Jahre Haft wegen Mordes

    Im April 2012 verurteilte das Zürcher Bezirksgericht den Vater zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren wegen Mordes. Der Staatsanwalt hatte in der Tat einen Ehrenmord gesehen und wegen Mordes und versuchter vorsätzlicher Tötung eine Strafe von 20 Jahren gefordert. Der Verteidiger sprach lediglich von Totschlag und forderte viereinhalb Jahre. Es sei eine Tat im Affekt gewesen. Für seinen Mandanten habe die Tochter mit ihrem Verhalten seine Ehre und diejenige der Familie in Pakistan beschmutzt. Das Obergericht senkte das Urteil auf dreizehneinhalb Jahre Gefängnis, bestätigte die Tat jedoch als Mord. Der Grund für die Strafsenkung: «Schwerwiegend verminderte Schuldfähigkeit». Das Obergericht verneinte in seinem Urteil einen Ehrenmord oder kulturelle Besonderheiten. «Wer seit 25 Jahren in der Schweiz lebt, kann sich nicht mehr auf die kulturellen Eigenheiten seiner Heimat berufen», sagte der Richter.

    Bundesgericht bestätigte Mordvorwurf

    Der Pakistani zog daraufhin das Urteil vor das Bundesgericht mit der Be-gründung, dass er unter grosser psychischer Belastung und heftiger Gemütsbewegung gehandelt habe und plädierte auf Totschlag. Das oberste Gericht wies den Antrag jedoch ab und bestätigte das Urteil des Oberge-richts. Der Vater sei heimtückisch und kaltblütig vorgegangen, das Tatmotiv zudem krass egoistisch gewesen. In der Anklageschrift war die Rede von einem richtiggehenden Abschlachten und einem Massaker.
    Laut dem Urteil seien die Beleidigungen «Schwein» und «Arschloch» der Tochter gegen den Vater sowie die Ankündigung, auf den Strich gehen zu wollen, kränkend und nicht dem üblichen Umgangston in einer Familie ent-sprechend gewesen. Jedoch sei dies eine Eskalation eines mehrjährigen Konflikts in der Familie gewesen. Der Vater habe das Leben seiner 16-jährigen Tochter ausgelöscht, weil ihre Ansichten und Zukunftspläne nicht seinen moralisch-muslimischen Wertvorstellungen entsprachen. Der Mann habe den grausamen Mord kaltblütig geplant und ihn auf hinterhältige und ausserordentlich grausame Art durchgeführt. Mit der Tat habe er erreichen wollen, dass endlich wieder Ruhe einkehrte.

     

  • «Weihnachtsbäume für alle» im Rütihof

    Die Kulturgruppe der Baugenossenschaften Sonnengarten und KV Zürich hat Nägel mit Köpfen gemacht und für die Siedlung im Rütihof insgesamt vier Weihnachtsbäume bestellt. Anfang Dezember werden die nachhaltigen Tannenbäume im Topf geliefert und an zwei verschiedenen Standorten in der Siedlung aufgestellt. Ab dem 6. Dezember sind alle Bewohner*innen eingeladen, mitzumachen und ihren Beitrag zu einem festlich dekorierten «Rütihof- Weihnachtsbaum» zu leisten. Zu diesem Zweck verteilt die Kulturgruppe in jeden Haushalt einen Holzstern, der nach Lust und Laune bemalt und geschmückt werden darf – es sind jedoch zusätzlich auch alle anderen wasserfesten Dekorationen willkommen. Bis zum 8. Januar bleiben die Bäume in der Siedlung, danach werden sie abgeholt und wieder zurück in den Wald gepflanzt.

  • War in Höngg ein Hundehasser unterwegs?

    War in Höngg ein Hundehasser unterwegs?

    Für Hundebesitzer war es ein Albtraum: Bei der Stadtpolizei Zürich gingen im Februar 2010 sieben Anzeigen wegen vergifteter Hunde ein, drei der Tiere starben an Nierenversagen. Hatte jemand Wursträdchen mit Frostschutzmittel versehen, um Hunde zu töten? Betroffen von den Vergiftungen waren diverse Hundearten – vom Pudel bis zum Golden Retriever. Ihre Besitzer*innen hatten die Tiere im Gebiet Hönggerberg–Rütihof–Friedhof-Oberengstringen ausgeführt. Daher drängte sich der schreckliche Verdacht auf, dass zwischen Höngg und Oberengstringen ein Hundehasser sein Unwesen treiben könnte. Die Gerüchteküche brodelte. Eine Hundehalterin machte sich Gedanken, ob ein Zusammenhang zwischen den mysteriösen Hundeerkrankungen und der aufgeregten Debatte um die schweizweite Einführung eines Tieranwalts bestehen könnte.
    Unter den vergifteten Vierbeinern litt auch der Hund des Blickredaktors Peter Padrutt schwer an einem Nierenversagen, aber er überlebte. Im Blick veröffentlichte der Hundebesitzer damals rührende Worte:
    «Ach Timo, was warst du für ein selbstbewusster, starker Hund. So wie du letzten Donnerstag noch durch den Schnee getollt bist, hätte keiner geglaubt, dass du schon zehn Jahre alt bist. Du warst ein Hund wie Labrador Marley aus der Kino-Komödie. Ein Hund mit Flausen im Kopf [… ]. Letzte Woche hast du nach einem Spaziergang in Zürich-Höngg plötzlich erbrochen. Du hast mal wieder was zusammengefressen. Ja, deine Lieblingsbeschäftigung wurde dir zum Verhängnis. In der Nacht auf Samstag bist du unruhig durchs Haus gelaufen, wolltest raus. Vermutlich hattest du fürchterliche Schmerzen. Dann bist du apathisch in der Kälte gestanden und hast gezittert.»
    Der Fall erinnerte an ähnliche Ereignisse: 2002 waren in Zürich-Affoltern vergiftete Fleischstückchen verstreut worden. Anfang 2007 starben in Bettwiesen TG zwei Pudel, nachdem sie unbekannte Happen von der Strasse gefressen hatten. Im Dezember 2007 verendeten in der Region Härkingen in Solothurn zwei Hunde: Sie hatten vergiftete Wurststückchen gefressen. Kurze Zeit später wurden im bernischen Oberaargau vergiftete Würste gefunden. Und 2009 verfütterten Unbekannte im Kanton Solothurn vergiftetes Fleisch an Hunde – ein Tier verendete.

    Hunde frassen Traubentrester

    Nachdem Abklärungen der Polizei gezeigt hatten, dass mindestens drei Hunde fast am selben Ort auf einem Feld nahe des Rütihofs etwas verzehrt hatten, wurden Ermittlungen eingeleitet. Die Untersuchungen brachten Erstaunliches zutage: Es trieb kein Hundehasser sein Unwesen und die vergifteten Hunde hatten keine mit Frostschutzmittel präparierte Cervelat-Rädchen gefressen, sondern Traubentrester. Just an dieser Wiese, wo die Hunde etwas verzehrt hatten, lag auch eine Anhäufung von Naturdünger, in der sich eine grössere Menge von Traubentrester befand. Der Trester war vom städtischen Gutshof Juchhof als Dünger ausgebracht worden. Traubentrester ist Abfall, der beim Pressen entsteht und zu drei Vierteln aus Schalen und einem Viertel aus Kernen besteht. Das Düngen mit dem nährstoffreichen Trester wurde schweiz- und europaweit praktiziert.
    Vom Mist und vom Trester wurden Proben sichergestellt und vom wissenschaftlichen Dienst der Stadtpolizei Zürich untersucht.
    Gleichzeitig fanden in der Tiermedizin in Bern eine Autopsie und Abklärungen statt. Dabei fand man jedoch keinerlei toxischen Stoffe. Die Polizei wies die Hundesbesitzer an, ihre Tiere zu beobachten, auch wenn diese ohne Leine herumliefen. Bei ungewöhnlichen Symptomen wie Erbrechen, Durchfall, Krämpfe oder Zittern, sollten sich die Hundebesitzer an einen Tierarzt wenden und diesem eine Probe des Erbrochenen mitbringen.
    Was genau zum Tod führte, fanden die Veterinäre jedoch nicht heraus. Der Verzehr von Traubentrester könne bei Hunden aber zu Nierenproblemen bis hin zu Nierenversagen führen. Rehe hingegen werden mit dem als wertvoll angesehenen Trester gefüttert. Auch in der Nahrungsmittelergänzung für Menschen findet er Verwendung.
    Wegen der vergifteten Hunde unterbrach die damalige Zürcher Stadträtin Ruth Genner (Grüne) sogar ihre Graubünden-Ferien und reagierte mit einer Medienorientierung. Dies hatte zur Folge, dass der stadteigene Gutsbetrieb Juchhof, der seinen mit Trester versetzten Dünger in Höngg verteilt hatte, nicht mehr ausbringen durfte. Anderen Landwirtschaftsbetrieben wurde ebenfalls nahegelegt, auf diesen Dünger zu verzichten. Ausserdem hatte Grün Stadt Zürich Warnschilder mit Hinweisen für Hundebesitzer im betroffenen Gebiet angebracht und die Stadt Zürich gab ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag. 

    Was tun, wenn ein Hund etwas Vergiftetes frisst?

     Bei Verdacht auf Vergiftung sollten Hundebesitzer so schnell wie möglich einen Tierarzt oder eine Tierklinik aufsuchen. Denn oftmals sind Hundehalter selber nicht in der Lage, genau zu definieren, was der Hund gefressen haben könnte. Folgende Angaben sollte man für den Tierarztbesuch so genau wie möglich zusammentragen: was wurde gefressen, wieviel wurde davon gefressen und vor allem, wie lange ist es her? Allfällige Essensreste sollte man ebenfalls mitbringen. Zu den häufigen Symptomen einer Vergiftung gehören nebst Übelkeit und Durchfall auch starkes Speicheln, ein schwankender Gang, Atemstillstand und Krämpfe. Ausserdem ist es wichtig, kein Erbrechen auszulösen, da sonst der vergiftete Mageninhalt wieder nach oben gelangt. Zu den häufigsten Vergiftungen bei Hunden und Katzen gehören unter anderem: Ratten- und Mäusegift, Frostschutzmittel, Giftpflanzen sowie Insektizide und Medikamente.

    Die Serie «Tatort Kreis 10» befasst sich mit Verbrechen oder Unfällen, die sich in Wipkingen und Höngg ereignet haben. Die Redaktion ist offen für Hinweise auf weitere Fälle im Kreis 10 aus der Bevölkerung auf redaktion@hoengger.ch

  • «Russenhöhle» gefunden

    «Russenhöhle» gefunden

    In der Rubrik «Tatort Kreis 10» wurde im letzten «Höngger» vom 1. Oktober nach der Russenhöhle im Gubristgebiet gesucht. Beschrieben wurde der ehemalige Pfadfinder, Walter Sommerhalder, der damals mit elf Jahren die Höhle zum ersten Mal betreten hat und viele Jahrzehnte später mit seiner Tochter wieder danach suchte. Sommerhalder und viele andere Neugierige können jetzt aufatmen, denn der aufmerksame und waldkundige Leser, Jürg Robustelli, hat uns den Ort verraten und uns die eindrücklichen Fotos zur Verfügung gestellt. Die «Russenhöhle», die anfangs kriechend und kurz danach stehend begehbar ist, führt zirka 50 Meter in den Berg hinein. Der Eingang befindet sich direkt am Waldrand, links des Regensdorferwegs. Der Regensdorferweg bildet die Verlängerung der Ankenhofstrasse, welche die Sonnenbergstrasse oberhalb des Sonnenberggutes kreuzt oder einfacher gesagt, die Verbindung zwischen dem Sonnenberggut in Oberengstringen und dem Rütihof ist.