Autor: tka_admin

  • Energie aus dem Fluss

    Energie aus dem Fluss

    Um das Thema Wasserkraft kommt die Fokusreihe Energie nicht herum, schliesslich stellt sie in der Schweiz die wichtigste Stromquelle dar. Momentan (Stand 31.12.2019) besteht der Wasserkraftwerkpark der Schweiz nach Informationen des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen aus 674 Grosskraftwerken (Anlagen mit einer Generatorleistung von über 10 MW), mit welchen pro Jahr durchschnittlich rund 36 567 Gigawattstunden Strom produziert werden.  Dazu kommen noch einmal rund 1000 Kleinkraftwerke. Wie bereits im Artikel über die Solarenergie in der letzten Ausgabe dargelegt, werden rund 2/3 der Strommenge schweizweit durch Wasserkraft produziert, für den Strommix in Zürich beträgt der Anteil der Wasserkraft gar 85,7 Prozent, wie Jens Harenberg, Leiter der ewz-Kraftwerke an der Limmat, im Gespräch mit dem «Höngger» erklärt. «Man kann also durchaus sagen, dass die Wasserkraft das Rückgrat unserer Stromversorgung darstellt», führt Harenberg aus.

    Strom für die Stadt

    Dabei ist die Wasserkraft auch eine der ältesten gebräuchlichen Energiequellen: Seit dem Jahr 1892 wird Zürich durch das städtische Unternehmen ewz mit Strom versorgt. Das erste Kraftwerk, das der Bevölkerung Strom lieferte, war das Wasserkraftwerk am Letten. Mit dem hier generierten Strom wurde die Beleuchtung der Stadt elektrifiziert. Nur wenige Jahre später, im Jahr 1898, entstand auch in Höngg, auf der Werdinsel, ein Wasserkraftwerk. Dies befand sich allerdings zunächst in Privatbesitz und gehörte zur «Werdmühle». Tagsüber wurde die Mühle mit dem Strom angetrieben, nachts, wenn die Mühle ruhte, wurde das umliegende Quartier mit Strom versorgt. 1974 schliesslich, nach der Stilllegung der Mühle, wurde das Werk an die Stadt Zürich veräussert. Heute produziert es, so Harenberg, mit einer Leistung von 1,2 MW etwa 8,9 GWh elektrische Energie pro Jahr. «Das entspricht in etwa der Menge, die 2200 Haushalte verbrauchen», erklärt er. Waren es zu Beginn drei Turbinen, die je einen Generator betrieben, wird der Strom heute nur noch mit einer grossen Turbine erzeugt, welche einen Generator antreibt.

    Wachsender Bedarf

    Neben den Kraftwerken Letten und Höngg wird an der Limmat auch in Wettingen Strom produziert. Doch mit der Produktion an der Limmat allein kann die städtische Nachfrage nach Strom natürlich schon längst nicht mehr gedeckt werden. Daher begann das Stromunternehmen, auch ausserhalb des Kantons Strom für die Stadt zu produzieren. Insbesondere in Graubünden wurden grosse Stauseen errichtet, mit denen Speicherkraftwerke betrieben werden können. Für den Transport des hier generierten Stroms wurde eigens eine Leitung bis nach Zürich verlegt. Mittlerweile bezieht ewz Strom hauptsächlich aus den eigenen Kraftwerken in Mittelbünden und im Bergell. In Graubünden, genauer in Sils, steht auch die Zentrale von ewz, von der aus alle Produktionsanlagen, darunter das Höngger Werk, kontrolliert werden.

    Ökologie und Naturschutz

    Im Vergleich mit anderen erneuerbaren Energieträgern, so Harenberg, habe die Wasserkraft den Vorteil, dass sie wenig tageszeitlichen Schwankungen unterworfen sei. Zudem sei sie eine sehr effiziente Energieform: «Der Wirkungsgrad der Wasserkraft liegt bei rund 90 Prozent», erklärt Harenberg. Mit diesem Ausdruck wird der Anteil der zugeführten Energie bezeichnet, die in nutzbringende Energie umgewandelt werden kann. Zum Vergleich: Energie aus Gaskraft kommt auf einen Wirkungsgrad von rund 50 bis 60 Prozent.
    Doch wie jede Technologie hat auch diese ihre Kehrseiten. Nicht nur der Bau von Stauseen, Wehren und Kraftwerken stellt eine Belastung für die Natur dar, auch der Betrieb führt aufgrund der reduzierten Wassermengen im Fliessgewässer, der Zerschneidung von Lebensräumen und der Veränderung der Fliessdynamik zu folgenreichen Veränderungen der Ökosysteme, wie Naturschutzverbände wie «pro natura» beklagen.

    Restwassermenge als wichtige Grösse

    Eine wichtige Grösse im Zusammenhang mit dem Naturschutz ist dabei die sogenannte «Restwassermenge». Das ist der Anteil des Wassers, der nicht durch das Kraftwerk läuft, sondern daran vorbeigeleitet wird, um die natürliche Struktur des Flusses zu erhalten. Wie gross die Restwassermenge im Verhältnis zur verwendeten Menge mindestens sein muss, wird kantonal in der Wasserrechtskonzession festgelegt. «Hier in Höngg laufen immer mindestens 20 000 Liter Wasser pro Sekunde durch den Limmatarm, maximal 50 000 Liter pro Sekunde dürfen durch den Kanal geleitet und turbiniert werden», so Harenberg. Damit sollen Fliessgeschwindigkeit und die natürliche Fauna und Flora der Limmat erhalten bleiben. Die Regulation der Wassermenge erfolgt über das Wehr. Für die rund um das Kraftwerk lebenden Fische ist zudem die Fischtreppe von Bedeutung, die Mitte der 80er-Jahre erbaut wurde. Mittels dieser Treppe soll den Fischen, die zum Laichen flussaufwärts schwimmen, der Aufstieg ermöglicht werden.
    Dank dieser Massnahmen hat das Höngger Kraftwerk das Zertifikat «naturmade star» erhalten, ein Zertifikat, das vom Verein für umweltgerechte Energie vergeben wird. Neben Restwassermenge und Fischtreppe sind auch Beitragszahlungen an einen Fonds, der die Renaturierung von Gewässern und die Aufwertung von seltenen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere unterstützt, eine Bedingung für das Zertifikat. «Pro Kilowattstunde Strom, die wir hier in Höngg produzieren», erklärt Harenberg, «geben wir einen Rappen in diesen Naturschutzfonds.»

    Dem Verbrauch mit erneuerbaren Energien gerecht werden

    In den kommenden Jahren wird die Bedeutung der Wasserkraft für die inländische Stromerzeugung weiter zunehmen. Zwar sinkt nach Angaben des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen aufgrund von Effizienzsteigerungen und Einsparungen der Pro-Kopf-Verbrauch in der Schweiz seit Anfang der 2000er-Jahre, doch im Zusammenhang mit der Abkehr von fossilen Energieträgern und der zunehmenden Elektrifizierung in den Sektoren Verkehr und Wärme dürfte in Zukunft gleichzeitig auch der Strombedarf ansteigen. Im Hinblick auf die Klimaziele ist demzufolge ein starker Ausbau an erneuerbaren Energielieferanten notwendig. Erst vor wenigen Tagen verabschiedete der Bundesrat seine Vorlage für das «Bundesgesetz über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien». Damit will er «den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken, insbesondere auch für den Winter», so der Wortlaut der Vorlage.

    Welches Potenzial bietet die Wasserkraft?

    In punkto Wasserkraft ist in der Energiestrategie 2050 laut Informationen des Bundesamtes für Energie vorgesehen, dass mit Erneuerungen, Um- und Neubauten von Kraftwerken die durchschnittliche jährliche Stromproduktion bis zum Jahr 2035 auf 37 400 Gigawattstunden (GWh) und bis 2050 auf 38 600 GWh erhöht wird. In diesem Zusammenhang hat auch das ewz im vergangenen Jahr ein weiteres Kraftwerk in Graubünden erstellt sowie zwei Dotierungskraftwerke, welche die nicht turbinierte Restwassermenge für die Stromerzeugung nutzbar machen können.
    Generell ist jedoch nach Angaben von VSE die Kapazität zum Ausbau der Technologie schweizweit ziemlich ausgeschöpft: «Das technische Wasserkraftpotenzial (…) bezeichnet die Energiemenge, die unter Berücksichtigung von technischen Belangen tatsächlich nutzbar ist. In der Schweiz wird dieses auf circa 40 TWh geschätzt, ist aber bereits zu 90 bis 95 % realisiert.» Gerade der Bau grosser Kraftwerke und Staudämme ist im dichten Netz an Produktionsanlagen in den Alpen kaum mehr möglich – nicht nur aus technischen, sondern auch aus ökologischen Gründen. Insbesondere in Bezug auf den Ausbau an kleineren Kraftwerken spielen auch die politischen Rahmenbedingungen und die Förder- und Vergütungsmassanahmen im Spannungsfeld zwischen Gewässerschutz und Stromproduktion eine gewichtige Rolle.
    Die Zukunft der Wasserkraft ist daher ein Thema, das kontrovers diskutiert wird. Ob der Bund das Ausbauziel bis zum Jahr 2050 überhaupt wird erreichen können, ist unsicher, wie eine Studie des Bundesamtes für Energie aus dem Jahr 2019 belegt: «Der in der Botschaft zur Energiestrategie 2050 postulierte Aus-, bzw. Zubau bei der Wasserkraft bis 2050 bleibt aufgrund der vorliegenden Analyse unklar.»

  • Strom vom Dach

    Strom vom Dach

    Mit ihren Energie- und Klimastrategien haben sich Bund, Kanton und Stadt dem Ziel verschrieben, die Energieversorgung bis spätestens 2050 (schweizweit) oder bereits 2040 (auf Stadtebene) klimaneutral zu gestalten. Für die Energieversorgung bedeutet die damit zusammenhängende «Energiewende», also die Abkehr von fossiler Energie gemeinsam mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Kernkraft nicht nur eine Reduktion des Gesamtverbrauchs, sondern auch einen deutlichen Ausbau der erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Wind, Wasser, Biogas und Erdwärme sowohl bei der Wärmeerzeugung als auch im Sektor der Mobilität und bei der Stromerzeugung.

    Woher stammt unser Strom?

    Während beim Gesamtenergieverbrauch der Schweiz die Fossilen nach wie vor zwei Drittel des Gesamtkonsums ausmachen, haben die Erneuerbaren im Hinblick auf die Stromproduktion in der Schweiz insgesamt bereits jetzt einen hohen Anteil an der gesamten produzierten Energiemenge. Wie das Bundesamt für Energie mitteilt, stammte der Strom in der Schweiz im Jahr 2019 zum überwiegenden Teil, nämlich rund 75 Prozent, aus erneuerbaren Energien. Den Löwenanteil machte hierbei mit 66 Prozent allerdings die Wasserkraft aus, auf die «neuen» Erneuerbaren wie Wind und Photovoltaik, Biomasse und Kleinwasserkraftwerke entfielen dagegen insgesamt nur rund 8,4 Prozent des produzierten Stroms. 19 Prozent stammten aus Kernkraftwerken.

    Strommix in Zürich zu 100 Prozent erneuerbar

    Die Zusammensetzung des Stroms, der für die Stadt Zürich produziert wird, deckt sich nicht ganz mit den Daten der Schweiz. Hier stammt der Strom, so die Daten, die ewz zur Verfügung stellt, insgesamt zu knapp 95 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen. Wie in der Gesamtschweiz ist es auch in Zürich die Wasserkraft, die den Grossteil der Strommenge liefert, wogegen der Anteil der Sonnenenergie lediglich 0,6 Prozent beträgt. Die Kernkraft ihrerseits macht beim ewz heute zwar nach eigenen Angaben noch einen Anteil von 4,4 Prozent an der Gesamtstrommenge aus, ist allerdings nicht im Produktemix für die Privathaushalte in Zürich enthalten. «Diese Menge ging 2019 ausschliesslich an Geschäftskunden im freien Markt (Verbrauch von 100 000 Kilowattstunden pro Jahr und mehr), 2020 haben auch Geschäftskunden nur noch ökologischen Strom bezogen. Der Anteil Kernenergie wurde im Energiehandel abgesetzt», erklärt Thöme Jeiziner, Mediensprecher des ewz, in einem Gespräch mit dem «Höngger». Der Strommix, der hier in der Stadt an die Privathaushalte geliefert wird, bestehe also, so Jeiziner, seit 2015 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien. Die Kund*innen können dabei zwischen drei verschiedenen Stromprodukten wählen, welche sich in der Zusammensetzung und Herkunft des Stroms unterscheiden. 5,8 Prozent des Stromverbrauchs der Stadt wird nach Angaben des ewz auf Stadtgebiet produziert. Energie liefern hier die Wasserkraftwerke Höngg und Letten, diverse Solaranlagen sowie die Kehrichtverbrennungsanlagen. Nicht eingerechnet sind in diese Zahl Photovoltaikanlagen, deren Strom im Eigenverbrauch verwendet wird, also nicht durchs Netz geleitet wird. Strom für Zürich liefern auch die eigenen sowie die Partnerkraftwerke des ewz in Graubünden und im Berner Oberland. Schliesslich wird etwas mehr als ein Drittel des hier verbrauchten Stroms aus dem Ausland importiert – hauptsächlich Windstrom aus Deutschland, Frankreich, Schweden und Norwegen.

    Photovoltaik noch stark ausbaufähig

    Mit diesen Zahlen schneidet die Schweiz, was die Produktion von Wind- und Sonnenstrom angeht, im internationalen Vergleich schlecht ab. Wie eine Studie der Schweizerischen Energiestiftung belegt, stellte die Schweiz im Jahr 2018 von allen in der Studie untersuchten Ländern europaweit das Schlusslicht dar, zählt man die pro Einwohner*in produzierte Menge an Strom aus Wind- und Sonnenenergie zusammen. In punkto Photovoltaik ist die Produktion insbesondere in Deutschland und Italien sehr viel weiter ausgebaut. In einer eigenen Studie zur Bedeutung der Sonnenenergie kommt der WWF daher zum Schluss, dass die Photovoltaik in der Schweiz noch ein grosses Potenzial hat, das es auszuschöpfen gilt. Seinen Berechnungen zufolge könnte sich die Menge des produzierten Stroms aus Photovoltaik-Anlagen hierzulande bis zum Jahr 2035 um mehr als den Faktor zehn vergrössern. Auch der Verband «Swissolar» ist überzeugt, dass der Ausstieg aus der Atomenergie und der Verzicht auf fossile Energien nur durch einen «massiven Ausbau» von Photovoltaikzellen erreicht werden kann.

    Ausbau der Solarmodule auf den Dächern

    Wie aber sieht es in Stadt und Kanton Zürich mit dem Ausbau der Sonnenenergie aus? In ihrem Klimaziel «Netto-Null 2040» hat die Stadt Zürich unter anderem das Ziel formuliert, mit energieeffizienten Gebäuden den Treibhausgasausstoss zu reduzieren. Im öffentlichen Bereich werden daher Photovoltaikanlagen dort installiert, wo es möglich ist: «Bei Gebäuden im Besitz der Stadt macht es am ehesten Sinn, bei anstehenden Sanierungen oder Umbauten darauf zu achten, Solarmodule auf den Dächern zu installieren – zumindest bei jenen Gebäuden, die nicht im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder erfasst sind oder aus statischen Gründen nicht geeignet sind», erklärt Jeiziner.

    Förderinstrumente für Eigentümer*innen

    Viel freie Dach- und Fassadenfläche bestehe darüber hinaus bei den Liegenschaften im Privatbesitz, ergänzt Iris Hassenpflug, Projektleiterin Realisierung beim «ewz». Mit der Energiestrategie 2050 hat der Bund in diesem Zusammenhang die Vergütungen für Solarmodule angepasst: so sind seit 2018 mehrere Förderinstrumente für PV-Anlagen, bestehend aus Einmal- sowie Einspeisevergütungen, vorgesehen. Auf kantonaler Ebene sieht die neugestaltete Revision des Energiegesetzes für Neubauten die Verpflichtung vor, einen Teil des von ihnen benötigten Stroms selbst zu produzieren – mittels einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder in der Fassade. Ob die Revision des Energiegesetzes allerdings tatsächlich umgesetzt oder ob die SVP das Referendum dagegen ergreift, entscheidet sich erst in den kommenden Tagen. Auf Stadtebene schliesslich werden auch im Rahmen der 2000 Watt-Gesellschaft vom ewz Förderbeiträge und Leistungen im Bereich erneuerbarer Energien geleistet.

    Gemeinschaftsprojekt «solarzüri»

    Wer kein eigenes Dach zur Verfügung hat, kann sich zudem im Rahmen des Beteiligungsmodells an den öffentlichen Solaranlagen, beispielsweise auf Schulhausdächern beteiligen. Unter dem Titel «ewz.solarzüri» bietet das Unternehmen einzelne Quadratmeter einer Photovoltaikanlage zum Kauf an. Ein Quadratmeter einer solchen Solaranlage kostet in Zürich einmalig 250 Franken und berechtigt zum Bezug von 80 kWh pro Jahr für die Dauer von 20 Jahren. Mit dem Verkauf der Quadratmeter wird die Anlage vorfinanziert, sobald 80 Prozent der verfügbaren Einheiten verkauft sind, kann mit der Installation der Anlage begonnen werden. 20 dieser Anlagen sind in Zürich bereits realisiert, vier neue finanziert und zwei in der Vermarktung. «Wir sind begeistert vom Echo, dass dieses Beteiligungsmodell bei der Bevölkerung ausgelöst hat», schwärmt Hassenpflug, die Projektleiterin. «Innerhalb von fünf Wochen konnten wir 4000 Quadratmeter auf Zürcher Dächern verkaufen. Von den gemeinschaftlich finanzierten Anlagen sind praktisch alle bereits ausverkauft, momentan sind nur noch auf der Sportanlage Sihlhölzli freie Quadratmeter erhältlich.» Finanziell liegt der Preis für eine Kilowattstunde bei diesem Modell umgerechnet bei rund 15,6 Rappen. Für 80 kWh käme es dadurch, so Hassenpflug, für die Kund*innen gegenüber dem Naturstrom zu einem Aufpreis zwischen drei und fünf Franken. 

    Auch in Höngg Gemeinschaftsprojekte

    Auch in Höngg sind mittlerweile einige der gemeinschaftlich finanzierten Solaranlagen realisiert oder in Vorbereitung. So wurden etwa das Schulhaus Lachenzelg sowie das Clubhaus des SV Höngg mit Solarmodulen bestückt. «Schulhäuser eignen sich für solche Gemeinschaftsprojekte besonders gut», erklärt Hassenpflug, «da sie in den 13 Wochen Ferien pro Jahr keinen Strom verbrauchen. Das macht sie für unser Projekt umso interessanter.» Ebenfalls fertig installiert ist die Anlage auf dem Dach des Schulhauses Rütihof: Weil im Jahr 2020 eine Sanierung des Flachdaches notwendig wurde, musste die hier bereits seit den 90er-Jahren bestehende Photovoltaik-Anlage demontiert werden. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ersetzte das ewz die alte Anlage durch ein moderneres Modell, das nun einerseits Strom für die Schule, andererseits für ihre «Eigentümer*innen» aus dem Quartier liefert. «Mit den Solarzellen auf dem Dach kann die Schule rund 30 Prozent ihres Eigenbedarfs an Strom decken», so Hassenpflug bei einer Besichtigung der Anlage direkt vor Ort. «Dieser fliesst mittels eines Wechselrichters direkt in die Steckdosen des Schulhauses, muss also nicht den Umweg über das Netz nehmen. Das ist nicht nur effizienter, sondern auch günstiger, weil keine Netzgebühren anfallen.» Für das Beteiligungsmodell wird der Strom in das Netz eingespeist und den Besitzer*innen mit der Stromrechnung gutgeschrieben.

    Wie geht es weiter?

    Für die nahe Zukunft sind bereits weitere derartige Anlagen geplant. So sollen im Rahmen von «solarzüri» im Sommer auf den Schulhäusern Falletsche und im Herbst Kolbenacker und Rebhügel gebaut werden. Für die Sportanlage Sihlhölzli stehen weitere Module zum Verkauf. Auch für eine Fachklinik in Wipkingen stellt das Energieunternehmen eine Anlage in Aussicht. Der Ausbau des Beteiligungsmodells ist jedoch insofern etwas beschränkt, als mit der Planung und Finanzierung einige Zeit verstreicht, bis die Anlage dann tatsächlich Strom liefern kann. «Es macht keinen Sinn, jetzt schon die Installation von Anlagen zu planen und durch die Bevölkerung finanzieren zu lassen, wenn der Aufbau erst in drei oder vier Jahren erfolgen kann. Da wird es schwierig, den Kund*innen zu vermitteln, dass sie ihre Rechnung für den Quadratmeter erst in zwei, drei Jahren erhalten», gibt Hassenpflug zu bedenken. Weitaus grösseres Potenzial liegt demnach in den Dächern und Fassaden, die im Privatbesitz sind. Inwiefern hier die Eigentümer*innen bereit sind, in eine Anlage zu investieren oder bei Neubauten direkt Solarzellen in den Bau zu integrieren, hängt allerdings nicht zuletzt von den politischen Entscheidungen ab, die in den nächsten Wochen und Monaten anstehen. Im günstigsten Fall wäre dann, so Jeiziner und Hassenpflug, in der Stadt Zürich statt des momentanen 0,6 Prozent- Anteils an der Gesamtstrommenge «ohne weiteres und ohne allzu grosse Anstrengungen ein Ausbau auf bis zu 17 Prozent Solarstrom möglich.»

     

  • Stadt hält an Netto-Null bis 2040 fest

    Stadt hält an Netto-Null bis 2040 fest

    In den vergangenen 30 Jahren sind die direkten Treibhausgas­emissionen in der Stadt Zürich um rund 25 Prozent gesunken. Seit 2008 ist in der Gemeindeord­nung das Ziel verankert, den CO2- Ausstoss pro Person und Jahr bis 2050 auf eine Tonne zu reduzie­ren. Mit dem Ausbau der Fern­wärme und der Energieverbun­de, Investitionen in erneuerba­re Energien, der Umstellung der städtischen Fahrzeugflotte auf al­ternative Antriebe und dem Bau energiegerechter, städtischer Bau­ten konnten bereits einige Mass­nahmen umgesetzt werden. Diese reichen jedoch nicht aus, um das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkom­mens zu erreichen. Das neue Kli­maschutzziel Netto-Null bis 2040, welches der Zürcher Stadtrat En­de April kommuniziert und dem Gemeinderat vorgelegt hat, will die in der Stadt produzierten CO2- Emissionen in den kommenden 20  Jahren um 90 Prozent gegenüber 1990 auf maximal 0,4 Tonnen pro Einwohner*in und Jahr senken. Die Stadtverwaltung soll diesen Wert sogar schon 2035 erreichen. Der unvermeidbare verbleiben­de Ausstoss soll durch negati­ve Emissionen ausgeglichen wer­den. Das grösste Potenzial sieht die Stadt hier in der technischen Abscheidung und der geologi­schen Speicherung der CO2-Emis­sionen, die bei der Abfallverwer­tung entstehen. Bis 2030 soll als Zwischenziel eine Reduktion von mindestens 50 Prozent erreicht werden.

    Der grösste Ausstoss wird ausserhalb verursacht

    Die direkten Emissionen machen jedoch nur einen Viertel der Ge­samtemissionen aus. Der Rest sind die sogenannten indirekten Emissionen, die durch Stadtzür­cher Aktivitäten ausserhalb der Stadtgrenzen verursacht werden, also durch Reisen inklusive Flug­verkehr, die Herstellung und Lo­gistik aller in Zürich konsumierter Produkte und Dienstleistungen, die Energie-Vorketten. Diese indi­rekten Emissionen haben in den letzten 30 Jahren von 9,2 auf 9,9 Tonnen pro Kopf und Jahr zuge­nommen, weshalb sich die gesam­ten Treibhausgasemissionen in dieser Zeit lediglich um eine Ton­ne von 14 auf 13 Tonnen reduziert haben. Der Stadtrat will den Wert der indirekten Treibhausgasemis­sionen gegenüber 1990 bis 2040 um 30 Prozent senken, respektive bis 2035 für die Stadtverwaltung. Doch die Einflussmöglichkeiten sind hier beschränkt. Potenzial sieht der Stadtrat in der Entwick­lung neuer Technologien und in der Sensibilisierung der Bevölke­rung in den Bereichen Ernährung, Mobilität und Wohnen. Hier müs­sen jedoch noch Massnahmenplä­ne ausgearbeitet werden, wie die­ses Ziel genau zu erreichen ist. «Die Massnahmen sollen so aus­gestaltet werden, dass sich für die lokale Wirtschaft neue Mög­lichkeiten ergeben und negative Effekte minimiert werden», ver­spricht der Stadtrat in seiner Wei­sung an den Gemeinderat.

    Bundes- und Kantonsgesetz bilden Grundlage

    Die Herausforderung der Klimast­rategie der Stadt Zürich ist, dass sie von der kantonalen und bun­desweiten Gesetzgebung abhän­gig ist. So wurde das revidier­te CO2-Gesetz am vergangenen Sonntag von der Stimmbevölke­rung abgelehnt. Ausstehend ist die Entscheidung bezüglich das revidierte kantonale Energiege­setz. Hier läuft die Referendums­frist am 23. Juni ab. Der Hausei­gentümerverband (HEV) und die SVP sind daran, Unterschriften zu sammeln. Kommt das Referen­dum zustande, muss auch das re­vidierte Energiegesetz vor das Volk. Mehr zu den Argumenten der HEV im Artikel zu den Mass­nahmen im Gebäudebereich.

    «Eine verpasste Chance für den Klimaschutz»

    Der grösste Teil dieses Textes war bereits geschrieben, als das Abstimmungsresultat vom 13. Ju­ni feststand. Plötzlich stand die Frage im Raum, ob die im Artikel erwähnten Ziele überhaupt noch Gültigkeit haben würden. Wür­den die Pläne der Stadt nun zu­nichtegemacht? Der «Höngger» fragte beim zuständigen Departe­ment nach und erhielt umgehend eine Antwort von Stadtrat Andre­as Hauri: «Als Vorsteher des Um­welt- und Gesundheitsdeparte­ments bedauere ich den gestri­gen Entscheid natürlich sehr. Das Nein ist eine verpasste Chance für den Klimaschutz. Die Zeit drängt. Das CO2-Gesetz hätte uns einen wichtigen gesetzlichen Rahmen gegeben und vor allem die Trans­formation im Gebäude und Ver­kehrsbereich vorangetrieben. Nun müssen wir nach vorne schauen». Die städtische Stimmbevölkerung habe dem revidierten CO2-Gesetz mit über 70 Prozent zugestimmt. Dieses Resultat bestärke Hau­ri darin, dass die Stadt mit Net­to-Null bis 2040 das richtige Ziel gesetzt habe, sie halte daran fest und werde innerhalb ihres Hand­lungsspielraums den Klimaschutz konsequent und mit hohem Tem­po weiter vorantrieben. Hauri er­warte zudem auch vom Bund, dass er rasch alternative Lösun­gen erarbeite und die Städte ange­messen eingebunden würden.

  • Schule oder Spielen

    Schule oder Spielen

    Dass die Anzahl Schülerinnen und Schüler in der ganzen Stadt und insbesondere im Schulkreis Waidberg stetig wächst, ist mittlerweile bekannt. So werden in den Schulhäusern Riedhof und Pünten langfristig insgesamt 26 Primarklassen erwartet, heute sind es 17 Primar- und acht Kindergartenklassen. Bereits 2016 und 2019 wurden beim Schulhaus Riedhof deshalb zwei sogenannte Züri-Modular-Pavillons (ZM-Pavillon) als Provisorien aufgebaut. Gerade laufen die Arbeiten für den ZM-Pavillon Pünten I, der unterhalb des Schulhauses Pünten auf einem der vier Tennisplätze gebaut wird.

    Zwei Pavillons auf der Spielwiese geplant

    Wie Immo Zürich kommuniziert hat, werden nun noch zwei weitere ZM-Pavillons auf der Schulanlage Lachenzelg notwendig. Einer davon wurde am 2. Juni öffentlich ausgeschrieben und ausgesteckt. Die dreigeschossige Anlage kommt auf der Spielwiese zwischen den Schultrakten Lachenzelg West und Lachenzelg Ost zu stehen. «Dabei wird auf eine kompakte Anordnung geachtet, bei welcher der Aussenraum möglichst wenig tangiert wird», schreibt die Projektorganisatorin auf der Bauinformation. Und etwas konkreter wird die Immobilien Stadt Zürich (IMMO) auf Anfrage: «Der vorgesehene Standort auf der Schulanlage Lachenzelg liegt parallel zur Geländeböschung. Der ZM fügt sich dort gut in die Anlage ein und tangiert die Spielwiese dank der Lage am Rand so wenig wie möglich, sodass die Wiese nutzbar bleibt». Als alternativer Standort sei unter anderem auch der Allwetterplatz nördlich des Schulhauses Lachenzelg Ost geprüft worden. «Um den Allwetterplatz als ganzjährig nutzbare Fläche zu erhalten, wurde diese Option jedoch verworfen», so die IMMO. Baubeginn ist im Januar 2022, bis August sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Ein zweiter auf der Schulanlage Lachenzelg geplanter ZM soll im Schuljahr 2023/24 direkt an den ersten anschliessend auf der Wiese zu stehen kommen. «Auch bei der Ergänzung durch einen zweiten ZM bliebe die Spielwiese für die Schülerinnen und Schüler nutzbar», so die IMMO.

    Neue Schulanlage Riedhof für 2027 geplant

    Wie der «Höngger» bereits anlässlich des Fokusthemas «Schulraumplanung» berichtete, ist der Platzbedarf in den Primarschulhäusern in Höngg und insbesondere im Schulhaus Riedhof zurzeit besonders gross. Aus diesem Grund steht der Bau einer weiteren Schulanlage neben dem Schulhaus Riedhof im Vordergrund. Dieser soll bis im Jahr 2027 bezugsbereit sein und Platz für zwölf bis achtzehn Klassen bieten. Auch auf dem Areal des Waidpitals soll eine neue Schulanlage für insgesamt 18 Klassen gebaut werden, das Schulhaus «Höngg Ost». Der Bezug ist auf das Jahr 2029 geplant. Damit sollen sowohl die Schulhäuser Bläsi und Vogtsrain sowie das Schulhaus Waidhalde entlastet werden.

    Grünfläche an Riedhofstrasse

    Bei einer kurzen Besichtigung vor Ort fiel eine eingezäunte Grünfläche auf, die fünfzig Meter vom Schulhaus Lachenzelg, an der Kreuzung Riedhofstrasse, Imbisbühlweg, liegt. Ein Schild weist darauf hin, dass die Fläche per Verfügung von 1971 den Schüler*innen zum Fussballspiel vom 1. April bis Mitte Oktober offensteht. Die Wiese ist jedoch unbewirtschaftet. Die Verwaltung der Grünfläche sei vor Kurzem an Grün Stadt Zürich (GSZ) übertragen worden, sagt Marc Werlen, Leiter Kommunikation bei GSZ auf Anfrage. Sie sei bisher kaum genutzt worden. Die Grünfläche liegt in einer Freihaltezone Sport- und Badeanlagen und soll daher auch künftig dem Sport gewidmet werden können. «Wie das genau erfolgen wird, ist noch nicht festgelegt und wird zusammen mit dem Sportamt erörtert», ergänzt Werlen.

  • Von Atomkraftwerk bis Windenergie

    Von Atomkraftwerk bis Windenergie

    Die Versorgung mit Energie gehört weltweit zu den zentralen Themen der heutigen Zeit. Der global kontinuierlich wachsende Energieverbrauch, die Gewinnung und der Zugang zu Primärenergie (siehe Glossar), die Endlichkeit der fossilen Brennstoffe und die durch die Emissionen entstehenden Auswirkungen auf das Klima sind Probleme, mit denen sich Energiepolitik sowohl im nationalen, als auch im internationalen Kontext auseinandersetzen muss. Der folgende Einführungstext soll einen Kurzabriss über die Probleme und die politischen Antworten liefern, die sowohl bundesweit, als auch in Zürich darauf gegeben werden – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

     Hoher Energieverbrauch aus fossilen Quellen

    Im internationalen Vergleich gehört die Schweiz zu den Ländern, die einen überdurchschnittlich hohen Pro-Kopf-Energieverbrauch aufweisen. Während global gesehen der durchschnittliche Bruttoenergieverbrauch nach Angaben von «Energie Schweiz» 2012 bei rund 22 000 Kilowattstunden (kWh) pro Kopf und Jahr lag, beträgt er in der Schweiz 37 500 kWh. Auch die anderen europäischen Industrienationen weisen ähnlich hohe Zahlen auf. «Der Kontinent mit dem höchsten Pro-Kopf-Verbrauch ist Nordamerika mit rund 80 000 kWh pro Kopf und Jahr. Das ist rund zehnmal mehr als Afrika», so die Angaben von «Energie Schweiz» weiter. Zum Vergleich: Mit einer Kilowattstunde Strom lässt sich etwa ein Waschgang mit der Waschmaschine machen oder rund 50 Stunden aktiv am Laptop arbeiten.
    Zwei Drittel der hierzulande konsumierten Energie stammen dabei aus fossilen Energieträgern wie Treibstoffe, Erdöl oder Erdgas, die importiert werden, ein Drittel wird durch Elektrizität und erneuerbare Energien gedeckt. Dabei machen die erneuerbaren Energien zurzeit nach Informationen des Bundesamtes für Energie aus dem Jahr 2017 nur rund 20 Prozent des Endenergieverbrauchs aus. Betrachtet man den Verbrauch aufgeschlüsselt auf die Sektoren, fällt der Löwenanteil des Verbrauchs mit 38 Prozent auf den Verkehr. An zweiter Stelle liegen die privaten Haushalte, welche 27 Prozent des Gesamtverbrauchs für sich beanspruchen, gefolgt von Industrie und Dienstleistungssektoren.

     Emissionen weit über der Belastbarkeitsgrenze

    In Bezug auf die durch den Verbrauch an fossilen Brennstoffen entstehenden Emissionen beziffert das Bundesamt für Umwelt (BAFU) den Treibhausgasausstoss pro Kopf für das Jahr 2019 auf 5,5 Tonnen CO2-Äquivalente (siehe Glossar) pro Jahr, davon 4,4 Tonnen CO2. Dazu kommen noch die in dieser Berechnung nicht einbezogenen «indirekten Emissionen», die durch Importgüter aus dem Ausland entstehen. Für das Jahr 2015 gibt das BAFU somit eine Gesamtzahl von 14 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Kopf und Jahr an. «Damit», so das BAFU, «liegt der Treibhausgas-Fussabdruck der Schweiz deutlich über dem weltweiten Durchschnitt von knapp 6 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Kopf.»

    Energiepolitik – im Spannungsfeld zwischen Konsumenten, Produzenten und politischen Rahmenbedingungen

    Die Aufgabe der Energiepolitik ist daher nicht nur, die Energieversorgung innerhalb der Schweiz zu gewährleisten, regulieren und reglementieren, sondern vielmehr auch, eine generelle Richtung festzulegen, in die sich Bund, Kantone und Städte in Zukunft im Hinblick auf ihre Energieversorgung bewegen. Die Stichworte Emissionssenkungen, Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind nicht zuletzt aufgrund der Klimabewegung in jüngster Zeit wieder stärker ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Sowohl auf internationaler, als auch auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene wurde in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Gesetzen und Regulierungen aufgesetzt, die eine Energiewende hervorrufen und die Folgen des Klimawandels aufhalten sollen – ein nicht ganz einfach zu durchschauender Flickenteppich der Gesetzgebung, mit ganz unterschiedlichen Verbindlichkeiten und Reichweiten.
    Auf Zürcher Stadtgebiet wird das energiepolitische Vorgehen unter dem Titel «Masterplan Energie 2020» zusammengefasst. Diese Zusammenfassung der politischen Strategien und Massnahmen wird alle vier Jahre aktualisiert. Der Masterplan umfasst zur Hauptsache die folgenden fünf Handlungsbereiche: Siedlungen, Energieversorgung, Gebäude, Mobilität und Konsum. Auf sie soll in den folgenden Ausgaben spezifischer eingegangen werden.

    Die städtischen Klimaziele

    In punkto Klimaschutz hat sich die Stadt Zürich politisch bereits 2008 in einer Volksabstimmung dem Ziel der 2000 Watt-Gesellschaft verschrieben und diese in der Gemeindeordnung verankert. Bis spätestens 2050, so der damalige Wortlaut der Zielsetzung, sollte der Pro-Kopf-Energieverbrauch dementsprechend auf 2000 Watt sowie die dadurch verursachten Treibhausgasemissionen auf eine Tonne reduziert werden.
    Mit ihrem neuen Klimaziel, das vom Stadtrat im April dieses Jahres beschlossen wurde, geht die Stadt mittlerweile noch einen entscheidenden Schritt weiter: «Netto-Null», also Klimaneutralität in Bezug auf die CO2-Emissionen soll auf Stadtgebiet bereits bis zum Jahr 2040 erreicht werden, in der Stadtverwaltung selbst bis 2035. Bis 2030 ist eine Reduktion von mindestens 50 Prozent gegenüber 1990 vorgesehen. Zudem hat der Stadtrat, wie das Gesundheits- und Umweltdepartement Ende April in einer Medienmitteilung schreibt, «erstmals auch ein Reduktionsziel für indirekte Treibhausgasemissionen [beschlossen]: 30 Prozent gegenüber 1990 pro Person und Jahr bis 2040. Die Stadtverwaltung soll auch hier schneller sein: Sie reduziert ihre indirekten Emissionen um 30 Prozent bis 2035.»
    Gegenüber den schon budgetierten Investitionskosten von 430 Millionen Franken, die die 2000 Watt-Gesellschaft verursachen würde, stiegen die Investitionskosten zur Erreichung des neuen Klimaziels um rund 90 Millionen auf 520 Millionen Franken jährlich, wie Stadtrat Andreas Hauri in einer Podiumsdiskussion zum neuen Klimaziel bestätigte. Dies sind die geschätzten Kosten für die notwendigen Sanierungen von Gebäuden, den Ausbau der thermischen Netze, Photovoltaik, Ersatz von Heizungen und verkehrspolitische Massnahmen. Der Entscheid des Stadtrats geht nun noch zur Vernehmlassung vor den Gemeinderat.

    Umstrittenes Energiegesetz im Kanton

    Auch auf den der Stadt übergeordneten Ebenen sind in jüngster Zeit neue Energiegesetze erarbeitet worden. So wurde das kantonale Energiegesetz vom Kantonsrat erst vor wenigen Wochen revidiert. Insbesondere in Bezug auf die Wärmeversorgung von Gebäuden enthält das Gesetz gegenüber seinem Vorgänger einige entscheidende Neuerungen: Nach der Revision dürfen Heizungen in Neubauten nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, zudem sollen Heizung und Warmwasser teilweise mittels erneuerbarer Energien selbst produziert werden. Uneinig waren sich die Parteien im Rat bei der Gestaltung des Gesetzes jedoch in Bezug auf den Umgang mit älteren Öl- und Gasheizungen: auch sie sollen in Zukunft nicht mehr durch fossil betriebene ersetzt werden dürfen – ein Passus, welchen die SVP aus dem Gesetz streichen möchte. Sie droht nun, das Referendum dagegen zu ergreifen. Kommt es so weit, wird das Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.

    Weg von der Kernenergie als Strategie des Bundes

    Auf Bundesebene verfolgt die Schweiz aktuell die «Energiestrategie 2050», die das Stimmvolk im Mai 2017 in einer Abstimmung angenommen hat. Damit wurde die zuvor bestehende «Energiestrategie 2007» revidiert. Bedeutendster Teil der Überarbeitung der Strategie ist der geplante, schrittweise Ausstieg aus der Atomenergie, welcher unter anderem als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 von Bundesrat und Parlament beschlossen wurde. Der Bau neuer Kernkraftwerke wird darin verboten, die bestehenden Kraftwerke sollen nach dem Erreichen ihrer maximalen Lebensdauer vom Netz genommen werden. Weitere Eckpunkte der Strategie sind der Ausbau der erneuerbaren Energien wie Erdwärme, Biomasse, Wind- und Sonnenenergie sowie die Steigerung der Energieeffizienz und Senkung des Energieverbrauchs. Durch Prämien, Förderbeiträge und Steueranreize für erneuerbare Energien sollen einerseits Anreize geschaffen werden, auf fossile Brennstoffe zu verzichten, andererseits werden die Abgaben auf Emissionen verschärft.
    Klimapolitisch hat sich die Schweiz mit der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens dazu verpflichtet, ihren Treibhausgasausstoss bis 2030 um die Hälfte gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Zudem hat der Bundesrat im August 2019 entschieden, bis im Jahr 2050 in der gesamten Schweiz klimaneutral zu produzieren.
    Im Zusammenhang mit der Klimapolitik des Bundes ist auch die Revision des CO2-Gesetzes von grosser Bedeutung, die am 13. Juni zur Abstimmung kommt. Ausführlichere Informationen zu diesem Gesetz siehe auch den Artikel «pro und contra CO2-Gesetz» in dieser Ausgabe.

    Noch ein weiter Weg bis ans Ziel

    Ob die Schweiz und auch die Stadt Zürich ihre selbst auferlegten Ziele zum Klimaschutz erreichen wird, ist momentan noch fraglich. Zwar konnten Energieverbrauch und Emissionen in den vergangenen Jahren bereits gesenkt werden, doch bis zu einer wie von Bund und Stadt vorgesehenen, klimaneutralen Lebensweise, sei es 2040 oder 2050, ist es noch ein weiter Weg. Eine weitere Verlagerung zu den erneuerbaren Energien, eine Steigerung der Energieeffizienz sowie vor allem eine drastische Reduktion der Emissionen sind wichtig, sollen die Ziele von Paris weiterhin realistisch bleiben. In den kommenden Schwerpunktartikeln wird sich der «Höngger» damit auseinandersetzen, wie diese Massnahmen konkret aussehen sollen und können.

     

  • Glossar – Die wichtigsten Begriffe zur Energie- und Klimapolitik

    CO2-Gesetz
    Revision des bestehenden Gesetzes zum Umgang mit CO2-Emissionen. Das Gesetz beinhaltet Lenkungsabgaben für Emissionen und eine Umverteilung der Zahlungen via Klimafonds und Krankenkassen. Eidgenössische Abstimmung erfolgt am 13. Juni.

    Endenergieverbrauch
    Nach Energieumwandlungs- und Übertragungsverlusten übrig gebliebener Teil der Primärenergie – also der Teil der Energie, der tatsächlich beim Endkonsumenten ankommt.

    Energiegesetz
    Kantonales Energiegesetz, vom Kantonsrat teilrevidiert. Die SVP hat das Referendum gegen das Gesetz angedroht, die Schlussabstimmung im Kantonsrat erfolgt in den nächsten Wochen.

    Energiestrategie 2050
    Bundesweites Massnahmenpaket zur Energiepolitik, beinhaltet Ausstieg aus der Atomenergie, Förderung erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz. Am 21.05.2017 in Abstimmung angenommen.

    Fossile Energieträger
    Fossile Energie, die aus Abbauprodukten von toten Organismen gewonnen wird. Dazu gehören Braunkohle, Steinkohle, Torf, Erdgas und Erdöl. Die Verbrennung dieser Energieträger setzt CO2 frei.

    Graue Emission
    Als «graue Energie» oder «graue Emission» werden indirekte Emissionen bezeichnet. Auf die Stadt Zürich bezogen bezeichnet dieser Ausdruck also all diejenigen Emissionen, die zwar durch Aktivitäten von Zürcher*innen ausgelöst werden, jedoch nicht auf Stadtgebiet anfallen.

    Kyoto-Protokoll
    Zusatzabkommen zur Klimakonvention von Rio aus dem Jahr 1992, mit dem global erstmals verbindliche Emissions-Reduktionsziele für Industriestaaten vereinbart wurden.

    Masterplan Energie
    Stadtzürcher energiepolitische Strategie, wird alle vier Jahre aktualisiert.

    Negative Emissionen
    Technologien, welche der Atmosphäre bereits vorhandenes CO2 entziehen und dauerhaft speichern. Methoden hierbei sind etwa Aufforstung von Wäldern, energetische Nutzung von Biomasse, Biokohle sowie technische Lösungen.

    Netto-Null-Emissionen
    Politisch vereinbartes Ziel, unter dem Strich keine Treibhausgase mehr zu produzieren. Noch vorhandene Restemissionen durch Massnahmen zur Aufnahme von CO2 (negative Emissionen) zu kompensieren.

    Paris-Abkommen
    Internationales Klimaschutzabkommen von Paris, von 195 Staaten im Dezember 2015 unterzeichnet. Folgekonferenz zu Kyoto, Ziel: Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnitttemperatur auf deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad über dem vorindustriellen Niveau.

    Primärenergie
    Direkt in der Natur vorkommende Energieträger wie Kohle, Erdöl, Erdgas, aber auch erneuerbare Energiequellen wie Wind und Sonne.

    Treibhausgase
    Gase, die Treibhauswirkung in der Atmosphäre hervorrufen. Dazu gehören hauptsächlich CO2, aber auch Methan, Lachgas und Fluorkohlenwasserstoff. Die Berechnung der Emissionen erfolgt meist in CO2-Äquivalenten.

    2000-Watt-Gesellschaft
    2008 für die Stadt Zürich beschlossenes Massnahmenpaket zur nachhaltigen Entwicklung. Ziel: Pro-Kopf-Verbrauch an CO2 beträgt pro Jahr nicht mehr als 2000 Watt Energie-Dauerleistung sowie Emissionen von maximal einer Tonne CO2.

     

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  • Pro und Contra CO2-Gesetz

    Im Herbst 2020 hat das Parlament das revidierte CO2-Gesetz verabschiedet. Ziel des neuen CO2-Gesetzes ist es, den Ausstoss an Kohlendioxid-Emissionen weiter zu senken, um die im Rahmen des Pariser Abkommens gesteckten Ziele einhalten zu können. Bis 2030 soll der Treibhausgas-Ausstoss der Schweiz gegenüber dem Wert von 1990 mindestens halbiert werden. Dabei soll nach dem Verursacherprinzip etwa die Abgabe auf Heizöl und Erdgas erhöht werden sowie der Benzinpreis steigen. Auch im Flugverkehr hat eine Annahme des Gesetzes Folgen: hier soll eine Flugticketabgabe etabliert werden. Für einen Kurzstreckenflug werden 30 Franken Abgabe fällig, bei mittleren oder langen Flügen bis zu 120 Franken. Der Bund erhebt die Abgabe bei den Fluggesellschaften.
    Bereits seit 2008 wird bundesweit eine CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe erhoben. Wer überdurchschnittlich viel CO2 produziert, zahlt mehr, andere weniger. Heute belaufen sich die Kosten der Abgabe auf 96 Franken pro Tonne CO2, könnten aber maximal auf 120 Franken erhöht werden, was bislang nicht nötig war. Mit dem revidierten Gesetz wird dieser Betrag erhöht, allerdings nur, wenn der Ausstoss nicht genügend stark sinkt. Neu beträgt die Abgabe maximal 210 Franken.

    Das Geld soll rückverteilt werden

    Die Einnahmen aus den CO2-Abgaben sollen zu einem Drittel in einen Klimafonds fliessen. Mit diesem sollen klimafreundliche Investitionen unterstützt werden, dazu gehören auch Sanierungen und Einbau von CO2-freien Heizungen oder Ladestationen für Elektroautos. Auch vom Klimawandel betroffene Regionen sollen aus diesem Topf Unterstützung zum Schutz vor Gefahren erhalten.
    Die restlichen zwei Drittel sollen an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückfliessen. Jede Person erhält via Krankenkasse denselben Betrag ausbezahlt, auch Kinder, unabhängig davon, wie viele fossile Brennstoffe sie verbraucht. Diese Rückvergütung existiert bereits heute: Im vergangenen Jahr erhielt jede Person so 87 Franken zurück. Neu können sich alle Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien lassen, sofern sie in klimafreundliche Massnahmen investieren.

    Pro und Contra

    Nicht alle sind mit den Forderungen des Gesetzes einverstanden. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen, weswegen es nun am 13. Juni bundesweit zur Abstimmung kommt. Zu den Gegnern gehören die Verbände Swissoil, Auto Schweiz und der ACS. Aus ihrer Sicht ist das Gesetz «teuer, nutzlos und ungerecht». Der «Höngger» hat sich auf beiden Seiten nach Argumenten umgehört.

     

  • Tödliche Eifersucht – Junger Mann erschoss Freundin

    Tödliche Eifersucht – Junger Mann erschoss Freundin

    Es sei ihm «eine Sicherung durchgebrannt», erklärte der junge Lastwagenchauffeur den Oberrichtern an seinem Prozess im Jahre 1997. Zwei Jahre vorher hatte der damals 27-Jährige seine 23-jährige Freundin, eine Serviertochter, mit einem Sturmgewehr aus nächster Nähe erschossen. Das Motiv war Eifersucht – der junge Mann hatte Angst, seine Freundin, die er als seine «Traumfrau» beschrieb, an einen Nebenbuhler zu verlieren.

    Das Paar plante bereits seine Hochzeit

    Dabei begann die Liebesgeschichte der beiden sehr harmonisch. Das Paar lernte sich in der Stammkneipe des 27-Jährigen kennen, in welcher die Frau als Kellnerin arbeitete. Es war Liebe auf den ersten Blick – nur wenige Tage später zogen die beiden in die gemeinsame Wohnung Am Wasser. Die Verliebten schwebten im siebten Himmel. Sie planten, auf dem Säntis mit Trachtenkleidung und Musik zu heiraten und schon bald eine Familie zu gründen. Doch dazu sollte es nie kommen. Von ihren Freundinnen wegen ihrer Promiskuität als «Schmetterling» bezeichnet, begann die 23-Jährige mit einem Ex-Freund anzubandeln. Als ihr Freund ein Präservativ im Abfall fand, stellte er sie wütend zu Rede. Sie soll damals gesagt haben, sie schlafe mit wem sie wolle. Daraufhin verlor der junge Mann die Nerven, ging in den Keller, öffnete die Büchse mit Kriegsmunition und lud sein Sturmgewehr aus Armeezeiten. Als er kurz darauf seine Freundin friedlich im Bett schlafen sah, kam er zu Besinnung. Er rückte von seinem tödlichen Plan ab und versteckte die Waffe unter dem Bett.

    Erschossen aus nächster Nähe

    Am nächsten Morgen wollte sich der eifersüchtige junge Mann mit seiner Freundin versöhnen und verlangte von ihr einen Morgenkuss. Diese antwortete jedoch nur, er solle «verreisen» und erhob die Faust gegen ihn. In diesem Moment brannten bei dem Mann alle Sicherungen durch. Er griff zum Sturmgewehr und schoss ihr aus 50 Zentimeter Distanz eine Kugel in den Kopf. Um das Leiden der Sterbenden zu verkürzen, so der Angeklagte am Prozess, stach er ihr mit einem Messer noch zweimal in den Bauch: «Als sie stöhnte, gab ich ihr mit einem Küchenmesser den Gnadenstoss». Daraufhin habe er sich selbst töten wollen, stattdessen alarmierte er die Stadtpolizei über den Notruf 117: «Jetzt habe ich meine Freundin erschossen. Kommen Sie vorbei». Er liess sich von den ausgerückten Beamten ohne Gegenwehr verhaften.

    Staatsanwaltschaft forderte zwölf Jahre und Verwahrung

    Zwei Jahre später musste sich der Angeklagte der Justiz stellen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft forderte zwölf Jahre Zuchthaus. Die Tat sei in einem Zustand der Aufgewühltheit reflexartig passiert, von Mord könne man nicht reden. Der Staatsanwalt verlangte jedoch eine Verwahrung: «Vom Angeklagten geht eine grosse Gefahr für die Öffentlichkeit aus», begründete der Staatsanwalt die Massnahme. Der Lastwagenchauffeur hatte sich bereits in der Vergangenheit gewalttätig verhalten, als seine früheren Beziehungen in die Brüche gingen. Einmal habe er mit einem Sprengstoffattentat gedroht, ein anderes Mal sei es beinahe zu einem Selbstmordversuch in einem fahrenden Auto gekommen.

    Der Anwalt des Angeklagten erklärte, dass sich sein Klient in einem Abhängigkeitsverhältnis zu seiner Freundin befunden und unter grossen Verlustängsten gelitten habe. Sein Mandant habe panische Angst gehabt, die Freundin an einen anderen zu verlieren. Die Tat sei reflexartig passiert und nicht geplant gewesen. Ausserdem sei er mit seiner Eifersucht und der Trennung überfordert gewesen. Des Weiteren erklärte der Verteidiger, dass der Vater des Angeklagten ein gewalttätiger Alkoholiker gewesen sei, der ihn unterdrückt habe. Das Gericht verurteilte den Lastwagenchauffeur zu acht Jahren Zuchthaus wegen vorsätzlicher Tötung und Missbrauch von Armeematerial. Ausserdem musste er der Opferfamilie Schadensersatz und Genugtuung von 135’000 Franken bezahlen.

  • Gewerbe Wipkingen archiviert Dokumente

    Gewerbe Wipkingen archiviert Dokumente

    An der Abschluss-Generalversammlung des Gewerbe Wipkingen in der Lettenkirche im letzten Herbst hatten die anwesenden Mitglieder den Beschluss gefasst, die wichtigsten Unterlagen zu archivieren. Das Interimspräsidium, bestehend aus Martin Bürlimann und Barbara Schürz, hat Kontakt mit dem Stadtarchiv aufgenommen, ob Interesse besteht und welchen Teil der Unterlagen interessant für spätere Generationen sein könnten.
    Für Vereine besteht wie auch für Firmen eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren für Kassa, Revision und Jahresberichte. Diese Unterlagen sind bereits pflichtgemäss eingelagert.

    Ein klassischer Verein

    Das Gewerbe Wipkingen war nicht der erste Verein seiner Art. Der älteste Gewerbeverein ging auf die Initiative der Gemeinnützigen Gesellschaft Wipkingen zurück. Damals war Wipkingen noch eine eigenständige Gemeinde. Die GGW regte die Gründung eines Gewerbevereins an, welcher 1886 die Gewerbeschule eröffnete. Es gab einige Ausstellungen zu landwirtschaftlichen und gewerblichen Themen in Wipkingen. Wie lange der Gewerbeverein aktiv war, ist nicht mehr bekannt.
    1953 entstand die «Vereinigung der selbstständigen Handels- und Gewerbetreibenden von Wipkingen». Mitglieder waren vorab Handelsfirmen, Dienstleister, Handwerker und Fachgeschäfte. Sie nannte sich auch «Geschäftsleutevereinigung Wipkingen» oder meist einfach «Käferbergler». Erster Präsident der Geschäftsleutevereinigung war Bäckermeister Piller.
    Die Geschäftsleutevereinigung gründete eine Quartierzeitung, den «Käferberg». Diese Zeitung ging in die Hände der Lokalinfo über, die sie als «Käferberg/Affoltemer» mehrere Jahrzehnte als Quartierzeitung publizierte. Der Verleger benannte die Zeitung Anfang 2006 um in «Zürich Nord», da sie auch Quartiere aus diesem Gebiet abdeckt.
    Die Geschäftsleutevereinigung endete in den 1980er-Jahren mangels aktiver Mitglieder. Viele Kleinunternehmen vermissten eine Gewerbevereinigung im Quartier. Bei der Gründung des Gewerbe Wipkingen waren vom Vorläufer einige Mitglieder vertreten.
    Das Gewerbe Wipkingen, jener Verein, der letztes Jahr aufgelöst wurde, bestand seit 1993. Es war eine Vereinigung der Fachgeschäfte, Handwerker, Selbstständigen und Dienstleister im Quartier.

    Lokalgeschichtliche Dokumente

    Von den Vorgängervereinen «Geschäftsleutevereinigung» und vom 1886 gegründeten Gewerbeverein ist praktisch nichts erhalten geblieben. Aus lokalhistorischer Sicht ist dies bedauerlich, da diese Vereine eine gewisse gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung hatten. Welche Rolle die organisierten Unternehmer beispielsweise bei der Eingemeindung 1893 spielten, ist nicht mehr aus Quellen erster Hand recherchierbar.
    Vielleicht interessiert sich in vielen Jahren jemand für einen Verein, der als typisch für unsere Zeit steht. Entstehung, Aktivitäten und die Auflösung sind dann chronologisch einsehbar. Lange Zeit war Sepp Bamert Aktuar des Gewerbe Wipkingen. Die Unterlagen wurden sorgfältig gesammelt und im Lagerraum des Gewerbe Wipkingen an der Rousseaustrasse aufbewahrt, zusammen mit dem anderen Material. Insbesondere die Protokolle, Jahresberichte, Unterlagen von Aktivitäten, Fotos von Ausflügen und geselligen Anlässen sowie Kassa- und Revisionsberichte sind in mehreren Laufmetern Bundesordnern erhalten geblieben.
    Der Auflösungsvorstand hat sich beim Stadtarchiv erkundigt, welche Unterlagen aufbewahrungswürdig sind. Zusammen mit Kurt Gammeter werden diese Dokumente zusammengestellt und dem Stadtarchiv übergeben.

    Stadtarchiv ist öffentlich

    Das Stadtarchiv befindet sich am Neumarkt 4 im Haus zum untern Rech. Die Benutzung des Stadtarchivs ist kostenlos, im Moment allerdings stark eingeschränkt. Es gibt einen Lesesaal, der in normalen Zeiten frei zugänglich ist. Dort befindet sich eine Handbibliothek. Verschiedene Bücher über Wipkingen und die anderen Stadtquartiere sind einsehbar. Momentan ist der Lesesaal nur eingeschränkt geöffnet. Es besteht eine Anmeldepflicht. Wer spezielle Themen aus Wipkingen sucht, findet Rat und Hilfe beim Personal. Es gibt auch Einführungskurse und Merkblätter, wie man nach besonderen Themen sucht. Die gewünschten Akten – beispielsweise Unterlagen zum Männerchor Wipkingen oder zum Quartierverein – werden dann bereitgestellt und sind nach kurzer Wartefrist einsehbar.
    Viele Dokumente, Bilder und historische Unterlagen sind auch elektronisch abrufbar. Die Suche ist allerdings nicht ganz einfach; es empfiehlt sich, die Einführung genau zu lesen, damit die Suchergebnisse dem Gewünschten entsprechen.

    Eingesandt von Martin Bürlimann

  • Lautes Fest mit 15 Schüssen beendet

    Lautes Fest mit 15 Schüssen beendet

    In einer Aprilnacht im Jahr 1995 veranstaltete eine Gruppe von rund dreissig Jugendlichen auf einem Feuerplatz in der Nähe des Restaurants «Jägerhaus» während mehreren Stunden ein Fest. Es wurde gegrillt, getrunken und gelacht und aus einem Kassettengerät lief türkische Volksmusik und Techno. Doch nach Mitternacht wurde die Feststimmung jäh von mehreren Schüssen unterbrochen. Ein 14-jähriges Mädchen und ein 19-jähriger Bursche wurden am Bein, beziehungsweise am Rücken verletzt. Einige der Feiernden brachten die beiden ins nahe Waidspital, wo die nicht lebensgefährlich Verletzten behandelt wurden. Beim Schützen handelte es sich um den damals 63-jährigen Wirt des Restaurants «Jägerhaus». Er war geständig und gab an, er habe sich durch den Lärm gestört gefühlt. Darauf schoss er von der Terrasse aus sieben Mal in die Luft. Dann machte er eine Pause und gab nochmals acht Schüsse ab. Diesmal aber nicht mehr in die Luft, sondern in Richtung der 45 Meter entfernten Gruppe, die am Feuer sass.

    Drei Jahre später stand der Wirt vor dem damaligen Geschworenengericht, angeklagt wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Es sei ein grosser Lärm gewesen, sagte der Beizer, der das Restaurant elf Jahre lang geführt hatte. Selbst als er dann um 0.30 Uhr den feiernden Jugendlichen auf dem Festplatz hinter dem Haus den Strom abgeklemmt habe, sei es nicht ruhiger geworden. In seinem Zorn habe der Wirt ein Messer aus der Küche genommen und unbemerkt bei einem parkierten Auto den Pneu zerschnitten. Der Lärm blieb. Darauf sei er wutentbrannt in den oberen Stock des Restaurants gerannt und habe gedacht: «So, jetzt jag ich es paar Schüss i d‘ Luft.» 15 Schüsse später war das Magazin leer, und neben dem Grillfeuer lagen ein 14-jähriges Mädchen und ein 19-jähriger Mann verletzt am Boden. Das Mädchen wurde am Unterschenkel getroffen, den jungen Mann traf es knapp neben der Wirbelsäule. Wie später die Ärzte am Prozess sagten, hätten die beiden Jugendlichen keine dauerhaften schweren Schädigungen erlitten. Das Mädchen könne sich wieder normal bewegen, und auch der junge Mann ist voll arbeitsfähig. Allerdings musste er seinen angestammten Beruf als Bäcker aufgeben. Das Projektil in seinem Rücken hatte zwar die Wirbelsäule um knapp vier Zentimeter verfehlt, die Narbe schmerzt ihn aber noch heute, wenn er Lasten tragen sollte. Eine weitergehende Beeinträchtigung sei aber nicht zu befürchten.

    Es war nicht der erste Vorfall dieser Art. Immer wieder gab es auf dem Waidberg lärmige Feste. Der Wirt hatte bei Nachtruhestörungen schon früher hin und wieder seine Pistole eingesetzt, die er sich wegen der sogenannten Schlafzimmerräuber zugelegt hatte. So habe er beispielsweise zweimal in die Luft geschossen, als eine Tessinergruppe um zwei Uhr morgens lautstark «La Montanara» sang. Es sei dann blitzartig ruhig gewesen. Warum er denn jeweils bei solchem Lärm nicht die Polizei gerufen habe, wollte der Gerichtsvorsitzende wissen. «Auf diese Idee bin ich nie gekommen», sagte der Wirt, der sich selber als ungeduldig und aufbrausend beschrieb. Er hatte am Tag zuvor einen strengen Tag hinter sich gehabt. Nach nur drei Stunden Schlaf war er frühmorgens geweckt worden, weil ein Holzschopf neben dem Gasthaus brannte. Nach der Löschaktion musste er ein Festessen vorbereiten, und als er gegen Mitternacht endlich schlafen wollte, feierte eine Gruppe von Jugendliche am Lagerfeuer ein lautes Fest.

    Der Staatsanwalt hatte den Wirt ursprünglich wegen mehrfacher Körperverletzung angeklagt. Das akzeptierten die Anwälte der Opfer nicht, worauf der Staatsanwalt den Wirt auch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung anklagte. Er habe den Tod von Menschen zumindest in Kauf genommen. Dies bestritt der Wirt am Prozess: «Ich schoss nur in die Luft. Verletzen wollte ich niemanden, bloss die jungen Leute vertreiben.» Warum er bei der zweiten Salve aber seine Pistole gesenkt hatte, konnte er nicht sagen.

    Nach einem mehrjährigen juristischen Geplänkel – die Urteile des Geschworenengerichts wurden vom damaligen Kassationsgericht zweimal aufgehoben – wurde der Wirt im Mai 2001 rechtskräftig wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und Sachbeschädigung zu 27 Monaten Zuchthaus verurteilt. Der Staatsanwalt hatte immer argumentiert, dass der Wirt zwar eine schwere Körperverletzung in Kauf genommen habe, nicht aber die Tötung eines Menschen. Dem widersprach aber das Geschworenengericht auch im dritten Verfahren in der gleichen Sache. Jemand der schiesse, wisse, wohin er schiesse. Und wer mit einer grosskalibrigen Waffe aus 45 Metern auf eine Gruppe von 30 Personen schiesse, müsse damit rechnen, jemanden zu treffen. Es sei allgemein bekannt, dass jeder Treffer tödliche Verletzungen verursachen könne. Der Wirt habe deshalb auch mehrere Tötungen in Kauf genommen.

    Der Wirt sagte in seinem Schlusswort: «Ich werde nie mehr eine Waffe in die Hände nehmen. Es ist eine absolut irrsinnige Idee, damit irgendwelche Probleme zu lösen.» Nach seiner Tat hatte sich seine zweite Frau von ihm scheiden lassen. Der inzwischen pensionierte Wirt ist in den Kanton Tessin gezogen.