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  • Der Schiessplatz Hönggerberg im Fokus

    Die Allmend Hönggerberg war, unter dem Titel «LEK Hönggerberg-Affoltern» Fokusthema der September- und Oktoberausgaben des «Hönggers». Das Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) beschreibt umfangreich, wie sich Hönggerberg und Allmend entwickeln sollen. Detailreich wird dort auf jede «Kleinigkeit» eingegangen, doch der Schiessplatz Hönggerberg wird auf den 140 Seiten des LEK nur genau viermal genannt: Zweimal wird im Sinne von «existierend» auf ihn hingewiesen und zweimal wird er mit einem Stichwort als «störend» knapp erwähnt. Das ist angesichts der Lage in einem beliebten Naherholungsgebiet erstaunlich wenig. Zumal das Thema erfahrungsgemäss bei Befürwortern und Gegnern des Schiessplatzes emotional aufgeladen ist. Das beginnt bereits bei der Bezeichnung: Für die einen ist es ein Schiessplatz, für die anderen ein Schiesssportzentrum. Für die einen ist Schiessen mit Gewehren und Pistolen ein potentiell aggressiver Akt und eine unnötige Lärmbelastung. Für die anderen ist Schiessen ein Sport wie jeder andere auch, der nicht mit Gewehren oder Pistolen, sondern mit Sportgeräten ausgeübt wird, deren Geräuschemissionen sich mit solchen anderen Ursprungs vergleichen lässt. Doch das Zürcher Schiesswesen befindet sich im Umbruch: Der Stadtrat arbeitet derzeit an einer neuen Schiessplatzstrategie, die möglicherweise damit enden wird, dass in Zürich künftig nur noch in den Anlagen Albisgüetli und Hönggerberg geschossen werden kann. Es ist für Höngg also an der Zeit, faktenbasiert und neutral genauer hinzuschauen. In dieser Ausgabe als Start mit einem Blick in die Geschichte des Schiesswesens in Höngg. Danach folgen Artikel über die Entwicklung der Schiesszeiten, über erbrachte und mögliche Lärmschutzmassnahmen sowie über mögliche künftige Entwicklungen.

    Im Wissen um das Konfliktpotential der Thematik ist der «Höngger» redaktionell wie immer auf Neutralität bedacht. Bei der Bezeichnung hält er sich in dieser Fokus-Serie an die Sprachregelung der Website der Stadt Zürich und wird von «Schiessplätzen» und dem «Schiessplatz Hönggerberg» sprechen. Was denken Sie zum Thema? Auf Reaktionen sind wir wie immer gespannt.

    Fredy Haffner, Verlagsleiter «Höngger»

  • Die Geschichte des Höngger Schützenwesens

    Die Geschichte des Höngger Schützenwesens

    Den grossen Aufschwung nahm es mit dem ersten Eidgenössischen Schützenfest und der Gründung des erstens Eidgenössischen Schützenvereins in Aarau 1824. Die nun regelmässig stattfindenden Schützenfeste waren oft Heimat für liberale Erneuerungsbewegungen. Es wurden laufend Schützenvereine gegründet, die, wie das historische Lexikon der Schweiz verrät, zugleich eine nationalpolitische und eine paramilitärische Funktion hatten: «Ihre Mitglieder griffen zum Teil mit der Waffe in der Hand in die politischen Auseinandersetzungen vor 1848 ein. (…) In der Deutschschweiz nahmen ganze Schützengesellschaften an den Freischarenzügen* von 1844 bis 1845 teil». Damals kam es an Schützenfesten auch oft zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen radikalliberalen und konservativen Kräften. Auch Gottfried Kellers 1861 entstandene Novelle «Das Fähnlein der sieben Aufrechten» erzählt davon.

    Obligatorische Mitgliedschaft für Wehrpflichtige

    1848 wurde die allgemeine Wehrpflicht eingeführt und 1874 die ausserdienstliche Schiesspflicht. Mit der Durchführung beauftragte man die Schützenvereine und so entstand fast in jeder Ortschaft ein eigener Verein mit Schützenhaus. Die Schiessdistanz wurde auf 300 Meter festgelegt. 1908 übertrug das Militärdepartement die Organisation der obligatorischen Schiessanlässe den Schützenvereinen und verfügte, dass jeder Wehrpflichtige Aktivmitglied eines Schützenvereins sein müsse. Zivile und militärische Schützenkulturen wurden so vereint und hatten – unter dem Eindruck zweier Weltkriege und der Zwangsmitgliedschaft der Wehrpflichtigen – fast ein Jahrhundert Bestand. Erst 1996 hob der Bundesrat die Pflichtmitgliedschaft wieder auf. Die Mitgliederzahlen im Schweizerischen Schützenverein – heute Schweizer Schiesssportverband – 1986 noch bei 588’401 stehend, sank in der Folge auf 229’371 (1997) und bis 2009 auf 149’977. Seit dem Mittelalter spielte der Wettkampf beim Schiessen, selbst wenn dies militärisch geprägt war, eine Rolle. Doch erst als es 1896 zur olympischen Disziplin erhoben und 1907 die internationale Schützenunion (seit 1998 International Shooting Sport Federation) gegründet wurde, trennten sich das militärische und das sportliche Schiessen zunehmend.

    Höngg, 1540 bis 1888

    Gewehre, damals noch «Büchsen» genannt, tauchten in Höngg bereits 1540 auf, jedenfalls wurde anno dazumal erstmals ein Büchsenschütze schriftlich erwähnt. Doch er blieb scheinbar 32 Jahre alleine, bis erstmals 1572 deren zwei genannt werden. Erst 1697 erwähnt und 1705 auf einem Plan eingezeichnet ist ein erstes Schützenhaus «oben am kleinen Gsteig». «Die Schützengesellschaft zählte damals an die 200 Schützen», erwähnt die Ortsgeschichte Höngg, und fügt an: «Wenn man nicht an Zuzug von auswärts denken will, machte also die ganze männliche Bevölkerung mit». Vermutlich bis 1798 wurde «oben am kleinen Gsteig» geschossen, auf dem Gelände der heutigen Liegenschaft Gsteigstrasse 73. Danach sind die Quellen mager: Wo in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts in Höngg geschossen wurde, ist unbekannt. Erst 1832 ist nachzulesen, dass die Gemeinde Höngg verfügte: «1833 soll auf der Allmend ein Schützenhaus gebaut werden». Offensichtlich verzögerte sich dieser Bau, denn noch 1838 ermahnte der «Commandant des Schiessstandes Höngg, Hauptmann Meister», die Gemeinde, das Gras auf der Allmend zu schneiden, da die Übungen der Scharfschützen anständen. Die Ortsgeschichte kann aufgrund der Quellenlage nur vermuten, dass dies nur ein offener Stand war, also kein eigentliches Haus. Der 1833 angekündigte feste Bau jedenfalls wurde, warum auch immer, erst 1843 abgenommen. Auf der Karte von J. Wild (ca. 1850) ist das Haus eingezeichnet: Es stand, aus heutiger Sicht betrachtet, hinter dem Friedhof Hönggerberg an der Kappenbühlstrasse. Geschossen wurde nicht wie heute westwärts, sondern nordwärts in Richtung Affoltern, direkt in eine dafür angelegte Waldschneise, die auf der Wild-Karte gut erkennbar ist (siehe Bild). Der Scheibenwall befand sich in den «Lehmgruben», zwischen Holderbachweg und Hungerbergstrasse im Bereich des heutigen Lehmgrubenwegs.

    Kugeln bis auf Affoltener-Boden

    Ab 1869 wurde in der Schweiz das Vetterli-Gewehr eingeführt. Es zeichnete sich durch eine gestrecktere Flugbahn der Kugeln aus – was in Höngg zum Ende des Schützenhauses führte. Die Ortsgeschichte berichtet, dass sich im Spätsommer 1874 ein Maurer aus Affoltern, dessen Haus oben am dortigen Waldrand stand, beschwerte, dass zwei Kugeln des «Grümpelschiessens» auf dem Hönggerberg bis in sein Haus gedrungen seien, «eine in die Stube, hart an seiner Frau vorbei». Am Ostermontag 1875 wiederholte sich dies, diesmal mit zehn Kugeln, «er und seine Familie seien des Lebens nicht mehr sicher», beklagte sich der Maurer. Das Stadthalteramt Zürich wies Höngg noch im selben Jahr an, dem Schützenverein das Schiessen in diese Richtung zu verbieten – der neue, zunächst offene Stand und kein eigentliches Gebäude, kam an die Stelle des heutigen Schützenhauses zu stehen und seither wird westwärts geschossen. Im August 1888 konnte das neue Schützenhaus eingeweiht werden.

    Die einzelnen Höngger Vereine

    Was in Aarau 1824 seinen Anfang genommen hatte, zeitigte auch in Höngg Wirkung: Diverse Schützenvereine wurden gegründet. Erstmals ist 1843 eine «Schützengenossenschaft Höngg» bekannt, allerdings nur, weil der «kantonale Kriegsrat» ihr erlaubte, Geld für den Bau des oben erwähnten Schützenhauses aus dem Schützenfond zu entnehmen.
    Mehr weiss man über den Feldschützenverein Höngg (FSV). Er wurde im März 1864 gegründet, wie die 14. Mitteilungen der Ortsgeschichtlichen Kommission des VVH berichtet. Bereits Ende Jahr zählte man 52 Mitglieder, wobei einige auch aus Wipkingen und sogar Weiningen stammten. Geschossen wurde damals stehend auf Distanzen zwischen 150 und 450 Metern. Fünf bis sechs Übungen wurden jährlich abgehalten und das Jahr mit einem Endschiessen abgeschlossen. Im ersten Jahr nach der Gründung des FSV wurden 3640 Patronen verschossen.
    Am 19. Juli 1870 erklärte Frankreich Preussen den Krieg – und in der Schweiz wurde kaum mehr geschossen, denn ein grosser Teil der aktiven Feldschützen sei mit der Scharfschützenkompanie zum Grenzschutz eingerückt. Im Kleinbasler «Café Spitz», so erzählen die Mitteilungen, hätten die Höngger ihr Stammquartier gehabt, und dort sei es «recht fröhlich» zu und hergegangen. Wahrscheinlich aber nur acht Wochen, denn dann wurden die Höngger Schützen wieder abgezogen, weil sich die Schlachten der Franzosen und Preussen fern der Schweizer Grenze zutrugen. Auch 1914, gleich zu Beginn des 1. Weltkrieges, wurden 38 Mitglieder der Feldschützen Höngg zum Wehrdienst eingezogen. Die Schützentätigkeit auf Vereinsebene blieb während den Kriegsjahren stark eingeschränkt. Im Herbst 1918 wurde das Schiessen auf dem Hönggerberg sogar ganz eingestellt: Die Grippewelle, die schweizweit 20’000 Opfer forderte, hatte auch die Reihen der Höngger Feldschützen um 30 gelichtet.

    Infanterieschützenverein Limmattal

    1869 wurde der «Infanterieschützenverein Limmattal» gegründet, dem Schützen aus Höngg, Altstetten und Albisrieden angehörten. Geschossen wurde zuerst in Altstetten. Doch dann nahm die Zahl der Mitglieder aus Höngg – viele waren davor Mitglieder beim FSV – derart zu, dass man das Schiessen nach Höngg verlegte. Im Juni 1876 beschloss man die Umbenennung in «Militärschützenverein Höngg» (MSV), dies, weil mittlerweile nur noch ein Schütze aus Altstetten und zwei aus Albisrieden mittaten, der Rest waren alles Höngger.
    1874 wurde vom Bund die allgemeine Schiesspflicht eingeführt. In den Folgejahren wuchs die Zahl der Mitglieder im Verein so stark, dass man zwei Kategorien einführte, eine «Kampf- und Festgruppe» und eine mit «Pflichtschützen». Entlang dieser Trennungslinien teilte sich bereits 1908 auch der MSV auf, insbesondere weil Pflichtschützen, die meist nur das obligatorische Bundesprogramm absolvierten und entsprechend wenig Routine vorwiesen, die Schiessresultate des Vereins an Schützenfesten drückten. Im Stammverein verblieb nur, wer sein Können nach einem genauen Schiessprogramm beweisen konnte, in den neugegründeten «Schiessverein Höngg» kam, wer «nicht schiesstüchtig genug war». Das klingt härter als es war, denn die Trennung der Vereine galt in erster Linie gegen aussen: Man blieb bis 1921 mit einem Freundschaftsvertrag verbunden und kümmerte sich weiterhin gemeinsam um den Schiessbetrieb auf dem Hönggerberg.

    Arbeiterschiessverein Höngg-Wipkingen

    1928 lösten sich einige Mitglieder vom Schiessverein Höngg. Die Arbeiterbewegung hatte an Schwung gewonnen und die schiesspflichtigen Arbeiter wollten einen eigenen Schiessverein gründen, den Arbeiterschiessverein Höngg-Wipkingen. 1950 zählte der Verein über 1000 Mitglieder, mehrheitlich aus Wipkingen, und kümmerte sich ausschliesslich um die Durchführung des obligatorischen Bundesprogrammes.

    Fusion zu den Standschützen Höngg

    Bereits 1908 hatte man über einen Zusammenschluss des Feldschütz- und des Militärschützenvereins nachgedacht. Auch, um bei Wettkampfschiessen nicht die guten Kräfte zu verzetteln. 1931, die Eingemeindung Hönggs durch die Stadt Zürich stand «drohend» am Horizont, sann man erneut darüber nach. Was die Feldschützen in diesem Jahr noch ablehnten, wurde im November 1932 dann doch wahr: Die beiden Vereine fusionierten zu einem, den «Standschützen Höngg».

    Schiessplatz-Genossenschaft Höngg

    Als sich die Stadt Zürich Ende der 1920er-Jahre immer mehr ausdehnte und Gemeinde um Gemeinde ihre Selbstständigkeit aufgaben, witterten die Höngger Schützen Gefahr für ihre Schiessanlage, die sie erst 1911 an die Gemeinde Höngg verkauft hatten – nun würde sie automatisch in den Besitz der Stadt übergehen. 1930 gelangten die Vereine deshalb an den Höngger Gemeinderat, um zu sondieren, unter welchen Bedingungen sie die Schiessanlage zurückkaufen könnten. Im entsprechenden Antrag ist als Begründung zu lesen, dass «In der Anlage sehr viel Arbeit und finanzielle Opfer der Schützen liegen» und «mit dem Übergang wäre für die Zukunft eine viel stärkere Benützung des Platzes zu erwarten, da es der Stadt nachher freistehen würde, beliebig viele Vereine zur Ausübung ihrer Schiesspflicht dem Schiessplatz Höngg zuzuweisen. Es würde dies die Spaziergänger in vermehrtem Masse belästigen sowie auch die Bebauung des Gartenlandes auf der Allmend neben dem Schiessplatz erschweren».
    Die Gemeinde Höngg stimmte dem Ansinnen zu und die Vereine schlossen sich 1930 zur Schiessplatz-Genossenschaft Höngg zusammen, um als Käufer auftreten zu können. Am 28. November 1930 verkaufte der Gemeinderat Höngg der Genossenschaft das Areal – Schützenhaus, Scheibenstand und Umgelände – am 14. Januar 1931 ratifizierte die Gemeindeversammlung den Vertrag, und am 16. Juni 1931 wurde der Kauf für 8000 Franken notariell beglaubigt. Bis heute sind die Besitzverhältnisse unverändert.

    Quellen:
    Historisches Lexikon der Schweiz, https://mobile.hls-dhs-dss.ch
    R. Stahel, Mitteilungen 14 der ortsgeschichtlichen Kommission des VVH, 1950, vergriffen.
    Sibler, Georg: Ortsgeschichte Höngg. Hrsg. Ortsgeschichtliche Kommission des Verschönerungsvereins, 1998, erhältlich im Infozentrum des «Hönggers» am Meierhofplatz 2.

    * Die Freischarenzüge waren zwei gescheiterte antiklerikale Umsturzversuche in der Schweiz in den Jahren 1844 und 1845. Ziel der radikal-liberalen Aufständischen war es, die konservative Regierung des Kantons Luzern zu stürzen und die Jesuiten zu vertreiben. Die Aufstände hatten die Gründung des Sonderbundes zur Folge und waren Auslöser des Sonderbundskriegs. (Quelle: Wikipedia)

  • Ein LEK für alle Fälle, Teil 3

    Ein LEK für alle Fälle, Teil 3

    Was wäre die Stadt Zürich ohne die Diskussion um ihre Radwege? Natürlich darf deshalb auch der Bereich «Massnahmen Fuss- und Radwege» im LEK Hönggerberg-Affoltern nicht fehlen. Allerdings sind nur sechs Massnahmen im Bereich Hönggerberg vorgesehen, denn grundsätzlich sei das bestehende Wegenetz bis auf wenige Lücken vorhanden – es gehe darum, diese Lücken zu schliessen. Eine solche hat das LEK zwischen dem Rütihof und dem «Hölzli», dem Freibad «Zwischen den Hölzern» auf Oberengstringer Gemeindegebiet, erkannt. Im Rahmen des noch zu erstellenden Nutzungskonzeptes Frankenbühl soll die direkte Verbindung zwischen dem Zwischenhölzerweg und dem Engstringerweg ausgebaut werden.
    Ebenfalls ausgebaut werden soll der kleine, aber viel benutzte Trampelpfad, welcher bei der Unterführung der Emil-Klöti-Strasse zwischen ETH und Hönggerwald über ein Wiesenstück in ebendiesen Wald führt, «in Rücksprache mit dem Bewirtschafter und unter Berücksichtigung des Wildaustrittes», so das LEK. Weil hier aber auch eine Abhängigkeit zur Entwicklung der ETH Hönggerberg besteht, wird die Massnahme erst in zweiter Priorität angegangen. Bis dann bleibt es beim inoffiziellen Trampelpfad, der auch von Bikern genutzt wird. Generell erkennt das LEK, dass an der Emil-Klöti-Strasse ein sicherer und attraktiver Übergang fehle. Geplant, geschweige denn umgesetzt, wird auch hier erst etwas, wenn die Anforderungen aus den Erweiterungsplänen der ETH bekannt sind.

    Einwirken durch Beraten: ETH und andere Bauten

    Gerade die ETH Hönggerberg ist es, die mit ihrem laufenden Ausbau in Höngg immer wieder kritische Stimmen weckt. Nicht wegen dieser Stimmen, sondern weil die Stadt generell ein Auge darauf hat, sind im LEK auch Massnahmen in «landschaftssensiblen Baugebieten» festgehalten. In Höngg macht das LEK unter den wenigen verbliebenen Baugebieten sieben «landschaftssensible» aus. Sie liegen im Bereich des Siedlungsrandes oder grenzen an sogenannte Vernetzungskorridore, weshalb das LEK findet, dass neben den jeweiligen Nutzungsansprüchen auch die Eingliederung in die Landschaft als zentrales Thema zu behandeln sei. Besonders genannt wird unter anderem eben auch, dass «die in der offenen Landschaft liegende Bauzone der ETH Hönggerberg in ihrer Ausdehnung wo möglich zu reduzieren» sei. Hier, wie bei allen so definierten Gebieten, kommt dem LEK vor allem beratender Charakter zu. Es sei «mit qualitätsvollen, an den Ort angepassten Gebäudevolumen und einer hochwertigen Umgebungsgestaltung eine gute Eingliederung in die Landschaft anzustreben» und insbesondere seien «die Vernetzungsachsen Käferberg-Hönggerberg südlich und nördlich der ETH Hönggerberg sicherzustellen». Beratung erfuhr auch die bereits realisierte Wohnsiedlung «KraftWerk2» beim Heizenholz, als es darum ging, das Bauprojekt in die Landschaft einzugliedern und die Aussichtslage zu erhalten. Auch die Bauherrschaft der ehemaligen «Ringling»-Parzelle wird bei der Neuplanung auf die Anforderungen des LEK Rücksicht nehmen müssen. Selbiges gilt beispielsweise auch für den Fall, dass die freie Fläche oberhalb des Schulhauses Riedhof je überbaut wird.

    Erlebbare Landschaftsbilder

    Geplante oder realisierte Bauten wie die eben beschriebenen stechen in einer Landschaft zwangsläufig ins Auge. Doch auch um das Landschaftsbild generell aufzuwerten (L1) sind in Höngg sieben Massnahmen formuliert, welche die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der verschiedenen Landschaftsräume erhalten und stärken sollen. Hier geht es besonders um Aussichtslagen und sogenannte Sichtachsen: Sie sind es, welche es – oft unmerklich – ausmachen, wie man eine Landschaft überhaupt wahrnimmt. Und sie sollen nicht nur erhalten und betont werden, sondern auch das Landschaftsbild in seiner Umgebung aufwerten. Das Anlegen und Pflegen von Obstgärten, Baumreihen und Hecken wird mit den Sichtbeziehungen abgestimmt; auch das Entfernen von wenig genutzten Infrastrukturen kann von Bedeutung sein. Viele dieser Massnahmen vernetzen auch die Lebensräume der Tierwelt. Wie zum Beispiel die Pflanzung von Einzelbäumen in den «Kalchtaren». Das ist jene Wiese links der Rütihofstrasse, wo diese den Rütihof Richtung Oberengstringen verlässt. Hier sind die Massnahmen jedoch mit der Förderung von Glühwürmchen abzustimmen, für die ein offener, extensiv genutzter Wiesenstreifen entlang der Strasse wichtig ist.
    Was mit der «Betonung von Sichtachsen an Aussichtslagen» gemeint ist, zeigt sich exemplarisch im Bereich Breitenloo. Das ist jene Landwirtschaftsfläche, welche gleich hinter dem abgegrenzten Waldstück oberhalb des «Müseli» in der Waid liegt. Würden hier dauerhaft hohe Kulturen, zum Beispiel Obstbäume, gepflanzt, wäre es mit der Aussichtslage dahin – doch dies wird bereits in den Pachtverträgen verhindert.

    Wiederherstellen und vernetzen

    Geht es für den Menschen um visuell erfahrbare Achsen und Verbindungen, so geht es bei Tieren – und manchmal auch bei Menschen – um ganz physische Bedürfnisse. Um Verbindungsmöglichkeiten zwischen Lebensräumen, die durch Strassen voneinander getrennt sind. Solchen Orten wird im LEK unter dem Thema «Wiederherstellen Landschaftsverbindung» (L2) hohe Priorität eingeräumt, wenn es heisst, dass bei der Sanierung von stark befahrenen Hauptverkehrsstrassen generell zu prüfen sei, wie die Barrierewirkung für Mensch und Tier gemindert werden könnten.
    In Höngg wird dazu die Emil-Klöti-Strasse genannt. Das LEK formulierte 2011 noch, dass eine teilweise Überdeckung in Kombination mit einer Tieferlegung der Strasse und einer Spurreduktion zu prüfen sei, um so die Querungsmöglichkeiten für Wildtiere – und nebenbei für Fussgänger und Velofahrende – aufzuwerten. Unterdessen ist diese Idee in die dritte Priorität gerutscht. Auch hier wartet man auf die Anforderungen aus den Erweiterungsplänen der ETH.

    Ökologische Vernetzungen sind wichtig

    Doch ganz generell und in allen vom LEK erfassten Gebieten wird viel Wert auf die ökologische Vernetzung gelegt, zusammengefasst unter dem Titel «Verbessern der ökologischen Vernetzung» (N2). So soll sichergestellt werden, dass nicht nur kleinere Vernetzungen, sondern auch die grossräumigen Vernetzungsachsen zwischen den Landschaftsräumen Katzenseen-Katzenbach, Käferberg-Hönggerberg und Limmat über das Siedlungsgebiet hinweg aufgewertet oder wiederhergestellt werden. Für Tiere unüberwindbare Barrieren wie Strassen oder Zäune sollen auf diesen Achsen verhindert oder deren Auswirkungen gemindert werden. Punktuell seien «bauliche Massnahmen für die sichere Querung der Strassen zu prüfen». Das bedeutet, dass im Rahmen von Strassen- und Bauprojekten genau hingeschaut wird, was der Tierwelt zugutekommt. Zum Beispiel das Erstellen von Grünbrücken oder Kleintierdurchlässen.
    Aber auch andernorts tragen Hecken, Kleinstrukturen, Ackerrandstreifen und artenreiche Wiesen zur ökologischen Vernetzung bei – oder wie zum Beispiel im Rebberg Chillesteig bereits realisiert, auch Steininseln.
    Für viele Tier- und Pflanzenarten verlaufen solche Korridore entlang von Bächen und Flüssen. Auch diese sollen geschützt oder aufgewertet werden. In Höngg sollen an fünf Orten eingedolte Bäche geöffnet oder bereits offene ökologischer gestaltet werden. Das LEK benennt sie unter «Massnahmen Fliessgewässer» (N3). Besonders im Rütihof scheint es da noch viel Arbeit zu geben. Verschiedene Massnahmen sind für den Weidtobelbach, den Fürtli- und den Steinwiesbach vorgesehen. Allerdings verlaufen diese ganz oder teilweise über Privatgrund und die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer ist entscheidend.
    In der Dokumentation des Umsetzungsstandes zum LEK Hönggerberg-Affoltern sind ganz zuletzt einige Massnahmen aufgelistet, die bereits abgeschlossen wurden. Dazu gehören unter anderem die Sanierung eines Waldweges im Rütihof, die Aufwertung des Rebbergs Chillesteig oder die Förderung der Mehlschwalben, die in Zusammenarbeit mit dem Natur- und Vogelschutzverein Höngg realisiert wurde.

    Das Ringen wird fortdauern

    Geht man die Liste durch, so fällt auf, dass die Massnahmen, welche direkt dem Schutz von Tieren und Pflanzen dienen, die grosse Mehrheit ausmachen. Und wo immer möglich wurden sie bereits realisiert oder sind in Arbeit, was Flora und Fauna zu gönnen ist. Naturschutz geht schneller, anderes ist komplexer. Zwar führt das LEK alle Themen auf, auch komplizierte und heiklere, bei denen verschiedenste Ansprüche aufeinandertreffen. Deren Umsetzung wird dann auf die Ebene der Leitbilder und Nutzungskonzepte verschoben. Das ist formal korrekt, doch fragt es sich, ob nicht durch eine bereits klarere Definition innerhalb des LEK ein deutlicherer Rahmen für Wünsche und Ansprüche hätte formuliert werden müssen. Denn auf der Ebene der Leitbilder und Nutzungskonzepte wird erfahrungsgemäss mit harten Bandagen um Ansprüche, Pfründe und Besitzstandswahrung gefeilscht bis jener vielbeschworene helvetische Kompromiss gefunden ist, der oft genug niemanden richtig glücklich macht. Ob für diesen Kompromiss in durch die zunehmenden Nutzerzahlen enger werdenden Erholungsräumen jedoch Platz bleibt? Jedenfalls bleibt das Ringen um Räume wie die Allmend Hönggerberg bestimmt weiterhin so spannend, wie es seit jeher war, als sich der Name einbürgerte: «Allmend» bezeichnete ab dem 11. Jahrhundert jenes Grundeigentum einer Gemeinde, an dem alle Bürgerinnen und Bürgern dieser Gemeinde ein Nutzungsrecht haben.

    Im diesem Fokus bereits erschienen:
    31. August 2017: «Ein LEK für alle Fälle» (Teil 1)
    31. August: «Begehrte Höngger Allmend» (historische Betrachtung)
    14. September: «Ein LEK für alle Fälle» (Teil 2)

  • Massgeschneiderte Vorsorge in allen Lebensphasen

    Es entsteht eine Vorsorgelücke, die jede Person in Eigenverantwortung mit der 3. Säule, der privaten Vorsorge, schliessen sollte. Diese umfasst alle möglichen Formen der freiwilligen Vermögensbildung, vom Sparkonto übers Wertschriftendepot bis zum Eigenheim oder zur Lebensversicherung. Es gibt zwei Formen der privaten Vorsorge: Die Säule 3a ist das gebundene, steuerbegünstigte Vorsorgesparen. Man kann jedes Jahr einen Betrag einzahlen und diesen von den Steuern abziehen; allerdings steht einem das angesparte Guthaben vor der Pensionierung nur unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel für den Erwerb von Wohneigentum zur Verfügung. Die Säule 3b ist das freie Sparen. Sie bietet viel Flexibilität, denn man kann jederzeit frei über das gesparte Geld verfügen.

    Die junge Familie

    Mit der Geburt eines Kindes beginnt für die Eltern ein neuer Lebensabschnitt. Schon während der Schwangerschaft sollte man sich Gedanken über die finanzielle Absicherung der Familie machen. Dabei ist es wichtig, auch unangenehme Fragen wie Invalidität oder Tod zu thematisieren. Wird ein Elternteil invalide oder stirbt er gar, schützt eine private Vorsorge die Familie. Im Invaliditätsfall sichert sie den gewohnten Lebensstandard, denn die Renten von IV und Pensionskasse sind tiefer als der ursprüngliche Lohn. Und im Todesfall bietet die private Vorsorge den Hinterbliebenen finanzielle Sicherheit.

    Mitten im Berufsleben

    Wer mitten im Leben steht, hat viele Träume. Man will sich vielleicht selbstständig machen, endlich das langersehnte Eigenheim kaufen oder ein Vermögen aufbauen. Träume wollen allerdings auch finanziert sein und das Leben hat nicht nur Sonnenseiten. Sind die Angehörigen oder die Geschäftspartner bei einem Todesfall abgesichert? Was passiert bei Arbeitsunfähigkeit? Mit der auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Vorsorgelösung kommt man nicht nur einfacher, sondern auch sicherer ans Ziel.

    Ab 50 Jahren

    Die Renten der 1. und 2. Säule decken etwa 60 Prozent des früheren Erwerbseinkommens. Die 3. Säule hilft, den bisherigen Lebensstandard zu sichern. Viele Berufstätige in der Schweiz wünschen sich schon vor dem regulären Alter in Pension zu gehen, doch eine Frühpensionierung ist teuer: Wer sich bereits mit 60 Jahren pensionieren lässt, muss auf rund einen Drittel der Rentenleistung verzichten. Deshalb gilt es, rechtzeitig die Altersvorsorge zu optimieren und die Pensionierung frühzeitig zu planen. Eine persönliche Vorsorgeberatung durch die Versicherungsfachleute hilft in all diesen Belangen, die massgeschneiderte private Vorsorge zu planen und Sicherheit zu schaffen.

    Michael Bauer
    AXA Winterthur
    Hauptagentur Zürich-Höngg
    Limmattalstrasse 170
    8049 Zürich
    043 488 50 70
    www.axa.ch/zuerich-hoengg

  • Fragen zur Kernzonenerweiterung

    Fragen zur Kernzonenerweiterung

    Die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Zürich benennt heute 26 Kernzonen, doch es war Höngg, das 1984 die erste solche Kernzone erhielt. (siehe «Höngger» vom 18. Mai 2017). Und diese Kernzone wurde nun erweitert, namentlich um die Gebäude Limmattalstrasse 159 (Socar Tankstelle), 157, 155, 151, 149, 147 und 147a sowie Bäulistrasse 53, 51, 47, 45 und gleich gegenüber des Ortsmuseums die Gebäude Vogtsrain 5, 5a, 7, 7a. Gut möglich, dass die betroffenen Grundeigentümer hier zum erste Mal von ihrem «Glück» erfahren, denn sie wurden von den Amtsstellen nie persönlich darauf aufmerksam gemacht. Man verlässt sich da ganz und gar auf die Publikation im städtischen Amtsblatt, dem «Tagblatt der Stadt Zürich». Rechtlich korrekt, doch in Anbetracht der geringen Zahl Betroffener, die leicht hätten benachrichtigt werden können, doch zumindest fraglich. Fabian Korn, Projektleiter Kommunikation beim Amt für Städtebau, sieht dies anders: «Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung ist ein gesamtstädtisches Projekt, das bereits während der öffentlichen Auflage 2013 breit kommuniziert und diskutiert sowie von Veranstaltungen begleitet wurde».
    Architekt Urs Esposito hingegen, der sich mit Kernzonenregelungen auskennt, findet es trotzdem bedenklich, denn hier, so sagt er, finde ein Eingriff in die Nutzungsrechte der Eigentümer statt, den man persönlicher kommunizieren sollte. Anhand der Gebäude Bäulistrasse 53, 51 und 47 führt er aus: «Das Haus Nummer 47 wurde Mitte der 1950er-Jahre erstellt, die zusammenhängenden Nummern 51 und 53 sind sogar erst kürzlich erstellte Ersatzneubau. Bei diesen Liegenschaften, welche vorher in der W2 lagen, können in Zukunft weder die Dachgeschosse aufgestockt- noch Balkonvergrösserungen oder Anbauten erstellt werden». Überhaupt ist er überzeugt, dass es «sowohl architekturgeschichtlicher als auch städtebaulicher Humbug» sei, diese Gebäude in die Kernzone aufzunehmen. Doch genau diesen Anspruch der «architekturgeschichtlichen Bedeutung» hätte die Kernzone eigentlich, denn, wie es im Erläuterungsbericht der BZO heisst, soll die Erweiterung «Gebäude umfassen, die aufgrund ihrer Lage und Gestaltung die jeweilige Kernzone wesentlich prägen oder für die geschichtliche Entwicklung des Ortskerns wichtig sind».

    Historisch oder nicht?

    Für das Amt für Städtebau stellt konkret die Bäulistrasse die historische Erschliessung des ursprünglichen Dorfkerns von Höngg dar: «Das Gebäude Bäulistrasse 45, das den Auftakt des Dorfkerns bildet, sowie die bestehende Mauer, welche die Bäulistrasse auf deren Südseite begleitet, sind prägende Elemente der alten Dorfstruktur». «Historisch?», fragt Esposito. Für ihn ist die amtliche Einschätzung nicht nachvollziehbar: «Die historischen Karten von J. Wild (~1850) oder die Siegfriedkarte von 1880 zeigen, dass der Hauptzugang von Zürich nach Höngg über die Limmattalstrasse führte». Und ganz abgesehen davon fragt er sich, was die besagten Neubauten in der Kernzone verloren haben? Korn dazu: «Nicht jedes einzelne Gebäude in einer Kernzone muss für sich genommen wesentlich prägend oder für die geschichtliche Entwicklung eines Ortskerns wichtig sein». Der Perimeter einer Kernzone werde so angelegt, dass die «prägenden und geschichtlich wichtigen Gebäude eines Dorfkerns» darin erfasst seien. «So können auch Gebäude einbezogen werden, die als Einzelobjekte diese Kriterien nicht erfüllen», erläutert Korn. Das bedeute dann, dass bei solchen Bauten lediglich ein Baubereich zugeordnet werde, in dem folglich ein Neubau gleichen Volumens gebaut werden könne. Betrachtet man dies anhand der Socar Tankstelle wirft das eine «historische» Frage auf: Hier stand bis 1960 das Restaurant zur Rose – doch würde die Tankstelle eines Tages abgebrochen, so könnte gemäss BZO an dieser Stelle nur ein Gebäude mit der Baumasse der heutigen Tankstelle gebaut werden und die Gestaltung müsste dem BZO-Gebietscharakter «Bäuerliche Dorfkerne» entsprechen. «Historisch» betrachtet würde hingegen ein Gebäude wie die damalige «Rose», grösser als die Tankstelle und anders platziert, mehr Sinn machen. Korn dazu: «Ob der Nachbau eines historischen Restaurants möglich ist, müsste anhand eines konkreten Projekts besprochen werden». Fest steht einzig: wären für die genannten Gebäude in der Kernzone keine Baubereiche definiert, dürfte nach einem allfälligen Abbruch gar nichts mehr gebaut werden.

    Auch Übergänge sind wichtig – fragt sich bloss wo?

    Dass die Gebäude am Vogtsrain, gegenüber des Ortsmuseums, in die Kernzone aufgenommen wurden, begründet das Amt für Städtebau damit, dass sich Kernzonen harmonisch in das übrige Quartier einbetten sollen. Entsprechend wichtig seien die Übergänge in die Nicht-Kernzone: «Mit dem Einbezug in die Kernzone kann dies beispielsweise über die Bauhöhe gewährleistet werden», erläutert Korn. Was die Frage aufwirft, warum die Kernzone an der Gsteigstrasse nicht bis und mit der Hausnummer 23 erweitert wurde, dem alten Bauernhaus im Rank? Immerhin liesse sich dort noch der Begriff «bäuerlich» anwenden und sollte – es möge nicht eintreten – das Haus eines Tages einem Neubau weichen müssen, so wäre an dieser Stelle doch auch ein Auge auf den «Übergang zur Nicht-Kernzone» zu werfen. Nun, gemäss Raumplanungsgesetz müssen Nutzungspläne, und Kernzone sind solche, spätestens nach 15 Jahren überprüft und angepasst werden. Bis dann haben sich die Haltungen seitens der Behörden und der Grundeigentümer vielleicht geändert und im besten Fall angenähert.
    Vielleicht ist dann auch für den Laien die Kernzonenerweiterung so nachvollziehbar wie es diesmal für die Kommission und den Gemeinderat war, wo sie ausführlich diskutiert und mit grosser Zustimmung verabschiedet worden seien, wie das Amt für Städtebau betont. «Dies, sowie die Genehmigung durch den Kanton, setzt selbstredend die Nachvollziehbarkeit der Änderungen voraus» hält man dort fest, nachdem der «Höngger» gefragt hat, ob man verstehen könne, dass Laien den Sinn dieser Erweiterung nicht ganz verstehen würden.

    Die von der Kernzonenerweiterung betroffenen Grundeigentümer haben bis und mit 2. Oktober 2017 Gelegenheit, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich schriftlich Rekurs zu erheben.

     

  • Ein LEK für alle Fälle, Teil 2

    Ein LEK für alle Fälle, Teil 2

    Fast 80 Projekte und Massnahmen wurden alleine für die Südflanke des LEK Hönggerberg-Affoltern, also den Raum Höngg, Hönggerberg und Käferberg, definiert. Von der Konzeptebene bis in die «Niederungen» der detailreichen Umsetzung. Wer sich in die Materie einarbeitet, fühlt sich bald wie ein hilfloses Insekt im Urwald. Und da man diesen ja nicht abholzen will, um dann auf Zeitungspapier im Detail über alles zu berichten, folgen hier zu den ausgesuchten Kapiteln jeweils nur Beispiele – was es besagtem «Insekt» natürlich nicht ersparte, sich durch alle Kapitel «durchzukrabbeln».

    Aus dem Blätterdach…

    Sozusagen im Dach des Urwalds angesiedelt sind die «Konzepte für Erholungslenkung und Landschaftsentwicklung». Vor dem Hintergrund des starken Bevölkerungswachstums in Zürich – Stichwort verdichtetes Bauen – und Höngg, zum Beispiel durch den Ausbau der ETH Hönggerberg oder die kommende Überbauung im Rütihof, ehemals «Ringling»-Areal, ist der steigende Nutzungsdruck auf die angrenzenden Landschaftsräume absehbar. Natur- und Kulturlandschaften werden vermehrt als Erholungsraum beansprucht. In einer vertieften Planung, aus der Leitbilder und Nutzungskonzepte abgeleitet und mit allen Beteiligten Nutzergruppen erarbeitet werden, sollen für die Gebiete innerhalb des LEK die künftige Landschaftsnutzung und -gestaltung definiert sowie daraus Massnahmen abgeleitet werden.

    … zu den Leitbildern

    Ein solches Leitbild entsteht gerade zur Allmend Hönggerberg. Allerdings ist dieses nur ein internes Arbeitspapier, das vorwiegend der koordinierten Planung innerhalb der involvierten Dienstabteilungen dient. Es wird also nicht vom Stadtrat festgesetzt und auch nicht publiziert – nur die bereits im Prozess involvierten Vereine werden informiert. Das LEK verlangt innerhalb dieses Leitbildes unter anderem Antworten auf die Frage, welche zweckgebundenen Erholungsflächen, zum Bespiel für Sport, in diesem Landschaftsraum verträglich sind. Insbesondere sei zu prüfen, wo «der Bedarf nach einem zusätzlichen Fussballplatz» abgedeckt werden könne. Multifunktionale Erholungsflächen seien zu ergänzen und «ein attraktives Wegenetz mit Aufenthaltsbereichen» anzubieten. Der Raum soll ein breit gefächertes Erholungsangebot aufweisen. Abgestimmt auf die Ziele des Leitbildes, wurde bereits ein Fussballplatz mit einem Kunstrasen versehen, um die Nutzungsintensität zu erhöhen, sodass die Erstellung eines weiteren Fussballfelds vermieden werden konnte. Ebenfalls im Rahmen des Leitbildprozesses hat sich Grün Stadt Zürich in der Jury des Wettbewerbs für das neue Garderoben- und Clubgebäude des SVH für eine landschaftsverträgliche Lösung eingesetzt.

    Später dann soll auch für die Allmend Käferberg ein Leitbild «für eine allmend- und parkartige Nutzung des Gebietes Käferberg Süd» erstellt werden. Doch dieses Leitbild ist abhängig von den Ausbauplänen der ETH und anderen Einzelmassnahmen, es soll aber «als einen der nächsten Schritte» angegangen werden. In zweiter und dritter Priorität sollen für das Gebiet nördliches Frankenbühl (beim Rütihof) sowie zum Raum Heizenholz ebenfalls Leitbilder und Konzepte entstehen.

    Abfall und Hunde betreffen alle Gebiete

    Innerhalb solcher Leitbilder werden auch unter dem Kapitel «Massnahmen Gesamtraum» Themen konkretisiert, welche das ganze LEK übergreifend betreffen: Abfall-Entsorgung, Parkierungsmöglichkeiten oder die zu verbessernde Erreichbarkeit zu Fuss oder mit dem Velo. Nicht zuletzt soll mit dem gesamtstädtischen «Hundeprojekt» dafür gesorgt werden, dass eine «verantwortungsvolle Hundehaltung» gefördert und «Konflikte mit anderen Nutzergruppen sowie Störungen von empfindlichen Wildlebensräumen» vermindert werden: Angestrebt wird gemäss LEK «unter anderem ein Zonenplan für Hundehaltende, der die hundefreundlichen Zonen sowie die Zonen mit Leinengebot und mit Hundeverbot zeigt». Doch hier präzisiert Jürgen Faiss, verantwortlicher Projektleiter Freiraumplanung bei Grün Stadt Zürich, die damalige Ausgangslage: «Im Bereich Allmend Höngg wird es die hier erwähnten Restriktionen nicht geben, es gilt das kantonale Hundegesetz, das seit Januar 2010 in Kraft ist und die Hundehaltung regelt. Konkret: Auf Spiel- und Sportfeldern dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.

    Themenrouten für ein Miteinander

    Mitunter auch um ein friedliches Miteinander auf «engem» Raum zu fördern, sind über den Hönggerberg zwei Themenrouten geplant. Einerseits die «Waldroute Käferberg-Hönggerberg», welche als informativer Weg im Schatten der Wälder vom Bucheggplatz über den Käferberg, Hönggerberg und weiter Richtung Gubrist führen soll. Angedacht ist, dass dieser Weg die «historische Entwicklung des Erholungswaldes» aufzeigen soll. Als wichtige Grundlage dafür wird derzeit das Archiv des Verschönerungsvereins Höngg (VVH) aufgearbeitet. In Betracht gezogen wird auch eine Panoramaroute Käferberg-Hönggerberg, als Verbindung vom Bucheggplatz über den Hönggerberg zum Rütihof, wie es heisst: «durch Kleingärten, Landwirtschaftsland und Obstgärten, zwischen Siedlung und Wald sowie mit Ausblick auf die Alpen». Sie führt über bereits bestehende Wege und Strassen wie zum Beispiel der Kappenbühlstrasse.

    Entlang dieser Wege sind in Höngg auch zwei sogenannte «zweckgebundene Erholungsflächen» dargestellt. Eine davon ist der Friedhof Hönggerberg, an dessen unterem Rand entlang die Panoramaroute Käferberg-Hönggerberg hätte führen sollen, wo heute der schmale Ruggernweg verläuft. Um den Weg zu verbreitern, war vorgesehen, den Zaun zum Friedhof zu entfernen oder an den oberen Böschungsrand zu versetzen. Mit Entfernen wird nichts, denn sonst, so die Erkenntnis, hätten auch die Wildschweine freie Bahn in den Friedhof und eine Versetzung geht auch nicht, weil dort bereits Familiengräber angrenzen. Die Idee ist nun, den Panoramaweg direkt durch den Friedhof zu führen, was zum Vorteil hätte, dass von dort auch die Aussicht besser ist als vom Ruggernweg aus.
    Die zweite solche Erholungsfläche ist das Areal des früheren Waidbad, hinter dem heutigen Restaurant Tessin Grotto (ehemals «Jägerhaus»), wo nebst der bestehenden Spiel- und Freizeitinfrastruktur «bei Bedarf Erholungsinfrastrukturen» geschaffen werden könnten. Die Planung wird Teil des Leitbilds Allmend Käferberg sein.

    Landschaften erleben

    Gleich an zehn Orten sind auf Höngger Gebiet Massnahmen in «landschaftlich geprägten Aufenthaltsbereichen» vorgesehen. Diese Erholungsflächen sollen sich gut in die Landschaft eingliedern, öffentlich zugänglich sein und je nach Bedarf Sitzgelegenheiten, Feuerstellen sowie Spiel- und Liegewiesen bieten. Einheimische Pflanzenarten und natürliche Baumaterialen, die auch als «Strukturen für kreatives Kinderspiel» dienen können, sollen zur Anwendung kommen. Der Bereich Oberleewiesen, so heissen Wiese und Waldrand hinter dem Restaurant Grünwald, ist zum Beispiel als solches Gebiet vorgesehen. Dort könnte gemäss LEK die Waldbewirtschaftung auf die Ansprüche der Erholungssuchenden abgestimmt werden und neue Infrastruktur wie Sitzgelegenheiten, Feuerstellen oder «Strukturen für kreative Kinderspiele» realisiert werden. Dies in Abstimmung mit dem Kanton, dem der angrenzende Wald gehört – der Verschönerungsverein Höngg kümmert sich bereits um die Feuerstellen und Sitzbänke (siehe «Höngger» vom 17. August, «Dumpfer Vandalismus»). Konkretisiert werden soll die Idee im Zusammenhang mit dem Nutzungskonzept Heizenholz.

    Interessant dürfte die Ausgestaltung des «Aufenthaltsbereich Huberwiesen» werden. So wird das Gebiet entlang dem Waldrand hinter dem Schützenhaus Hönggerberg, Teile des angrenzenden Waldes und die Wiese hinter dem 300-Meter-Zielhang genannt. Das LEK sieht dort noch eine «potenzielle Fläche für zusätzliche kleinere Aufenthaltsbereiche» und will das Gebiet zu Gunsten der Erholungsnutzung – unter Berücksichtigung des Wildaustrittes – aufwerten.
    Unterdessen heisst es seitens GSZ, dass die Aufwertung des Waldrandes als «ökologisch und gestalterisch aufwertende Massnahme» in Abstimmung mit dem Betriebsplan und der Eichenförderung des Kantons Zürich angedacht und keine Erholungsinfrastruktur geplant sei. Der Schiessbetrieb werde «mittelfristig bestehen bleiben».

    Auch zu erwähnen ist die «Waldfläche Frankenbühl», das ist der Wald oberhalb des Rebbergs des Obsthauses Wegmann, wo das LEK «Potenzial für kleinere Aufenthaltsbereiche» sieht. Allerdings ist dies ein Privatwald, das LEK hat hier keine rechtlich bindende Wirkung. Selbiges gilt für die Waldfläche «Giblen», die kleine Waldfläche unterhalb der Giblenstrasse.

    Pflanzen und Tiere gehen vor – oder über ein Dach?

    15 und damit am meisten Massnahmen sind im Bereich «Lebensräume für Tiere und Pflanzen» vorgesehen, wurden bereits umgesetzt oder werden im Rahmen normaler Pflegearbeiten laufend realisiert. Grundsätzlich sollen unter diesem Oberbegriff «vorhandene wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen erhalten und bei Bedarf gezielt aufgewertet werden». Herausgegriffen sei hier der «Obstgarten Notzenschürli» am Ruggernweg, der vom Natur- und Vogelschutzverein Höngg (NVV) bewirtschaftet wird. Dort sollten – und werden dank dem NVV auch – die ökologisch wertvollen Kleinstrukturen erhalten bleiben und absterbende Bäume ersetzt werden. Im Fokus hat das LEK auch den Holderbach, der in seinem Tobel aus dem Hönggerwald nach Affoltern fliesst. Der «weitgehend unverbaute Holderbach» sei in seiner Eigenart und Naturnähe zu erhalten. Gezielte Massnahmen für das Naturerlebnis seien zwar denkbar, sagt das LEK, «jedoch mit grosser Zurückhaltung bezüglich weiterer Erholungsinfrastrukturen». Fraglich mag sein, wie lange dieses bei Pfadis, Familien und Bikern beliebte Gebiet dem Nutzungsdruck standhalten kann.

    Interessant klingt, was das LEK zum Thema «Wildwechsel Regensdorferstrasse» festhält: die Querung für das Wild sei sicherer zu gestalten. Herkömmlich beispielsweise durch die Entfernung von Sträuchern oder die Installation eines Warnsystems. Es sei aber auch die Kombination mit einem sicheren Übergang für Fussgänger und Velofahrer zu prüfen und, dies aber nur langfristig, ob ein Teil der Strasse überdeckt werden könnte. Damals dachte man noch, dies alles im Zusammenhang mit dem Bauprojekt «Ringling» und den damit zusammenhängenden Strassenbaumassnahmen vorzubereiten. Weil das Bundesgericht die Baubewilligung für die geplante Siedlung aufgehoben hat, existiert dafür momentan kein konkreter Zeitplan mehr.

    Um ökologische Vernetzung, Fuss- und Radwege und vieles mehr geht es im letzten Teil dieses Fokus-Themas im «Höngger» vom 12. Oktober.

    Im Fokus bereits erschienen:
    31. August 2017: «Ein LEK für alle Fälle» (Teil 1)
    31. August: «Begehrte Höngger Allmend» (historische Betrachtung)

     

  • Ein LEK für alle Fälle

    Ein LEK für alle Fälle

    Freiräume sind begehrte Räume. Das wusste schon Stadtpräsident Emil Klöti, als er sich in seinen Amtsjahren bis 1942 unter anderem für die Erschaffung des heute als «Grüngürtel» bekannten Raumes rund um Zürich einsetzte. Jener Zone also, die bis heute die Stadt davon abhält, sich grenzenlos auszudehnen und Naturräume zu überbauen, sondern diese gezielt zu erhalten. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie des Schicksals, dass mit der Verbindungsstrasse vom Bucheggplatz zur ETH Hönggerberg und weiter Richtung Affoltern ausgerechnet eine jener Strasse nach ihm benannt wurde, die ein solches Gebiet nachhaltig – zumindest bis heute – durchtrennt. Emil Klöti erkannte also schon damals den Wert solcher Freihaltegebiete. Und auch Nutzungskonflikte in solchen Freiräumen waren und sind seit jeher vorgezeichnet, und zunehmender Nutzungsdruck war schon im letzten Jahrhundert ein Thema.

    Vom Grünbuch zum LEK

    Grün Stadt Zürich (GSZ) legte im «Grünbuch der Stadt Zürich» bereits 2006 fest, mit welchen heutigen Strategien und Zielen sich Zürich «Grün» entwickeln soll. Die Landschaftsentwicklungskonzepte (LEK), von denen Zürich zwei fertiggestellt hat, basieren auf diesem «Grünbuch» und berücksichtigen Vorgaben von Bund und Kanton. Mit der LEK-Strategie soll, kurz zusammengefasst, in Gebieten ausserhalb des überbauten Raumes die nachhaltige Landschaftsentwicklung unter Berücksichtigung der verschiedensten Ansprüche sichergestellt werden. Ein LEK ist ein partizipatives Verfahren, die Nutzergruppen werden also bei der Erarbeitung miteinbezogen. So geschehen auch in Höngg und Affoltern, wo bis zu 140 Personen damals an mehreren Workshops teilnahmen. Sie haben damit, um es mit den Worten der Verantwortlichen zu sagen, «das Grundmuster eines Bildes, das sich über die Jahre weiterentwickeln wird» geschaffen. Oder anders gesagt, sind die im LEK formulierten Ziele wie die Kettfäden eines Webstuhls, welche in diesem Gewebe die Schussfäden, also die Massnahmen, zusammenhalten, um das angestrebte Bild, das LEK, zu realisieren.
    Alles was im LEK Hönggerberg-Affoltern formuliert ist, beruht also auf dem Planungsstand und Annahmen aus dem Jahr 2006. «Das LEK», so sagt Jürgen Faiss, der Projektleiter Freiraumplanung bei Grün Stadt Zürich, «ist kein Projekt mit einem Anfang und einem klar definierten Ende, sondern dynamisch». Es zeigt nur eine grundsätzliche Richtung auf und wird laufend aktualisiert. So sind seit 2006 weitere planerische Aufgaben hinzugekommen, es haben sich neue Abhängigkeiten – zum Beispiel im Zusammenhang mit Bauprojekten – oder auch neue Erkenntnisse ergeben, die sich im LEK niederschlagen. Als amüsantes Beispiel für letzteres sei hier vorweggenommen, dass man beabsichtigte, den Zaun unterhalb des Friedhofes Hönggerberg zu entfernen: Die seit 2006 stark angestiegene Wildschweinpopulation würde sich darüber heute sehr freuen und so arbeitet man nun an einer neuen Lösung für das «Problem», welches sich dort im Zusammenhang mit einer geplanten Panoramaroute stellte. Mehr dazu im nächsten «Höngger».

    Umfassend und behördenverbindlich

    Solche und weitere Projekte und Massnahmen definiert das LEK. Nach Prioritäten geordnet erfolgt deren Umsetzung etappenweise. Sinnvollerweise im Zusammenhang mit anderen geplanten Projekten, was aber auch bedeutet, dass sich die Prioritäten ändern können. Integriert in ein LEK werden auch der Waldentwicklungsplan (WEP) und die Vernetzungsprojekte (VNP), welche in landwirtschaftlichen genutzten Zonen die für die ökologische Vernetzung nötige Flächen bestimmen, also dafür sorgen, dass für Tier- und Pflanzenwelt Lebensräume und Korridore zwischen diesen gesichert werden. Mit der Verabschiedung durch den Stadtrat im Juli 2011 wurde das LEK Hönggerberg-Affoltern behördenverbindlich. Für Privateigentümer im betroffenen Gebiet ist die Umsetzung freiwillig. Der Planungshorizont eines LEK liegt im Schnitt bei zehn Jahren, viele Massnahmen sind aber noch längerfristiger angelegt. Der Stand der Umsetzung wird dem Steuerungsausschuss von GSZ jährlich berichtet. In diesem LEK wurden 160 Massnahmen definiert, davon betreffen an die 80 direkt Höngger Gebiet. Den Überblick und damit die Umsetzungskontrolle zu behalten, ist Aufgabe von Grün Stadt Zürich. Der «Höngger» hat sich – wie immer mit Fokus auf Höngg – durch eine Dokumentation des Umsetzungsstandes gelesen. Selbst für den ortskundigen Eingeborenen eine aufschlussreiche Reise entlang alter Flurnamen. Die Ergebnisse erscheinen in den Ausgaben vom 14. September.

    Infobox
    Das 140 Seiten starke LEK Hönggerberg-Affoltern ist unter www.stadt-zuerich.ch, Suchbegriff «LEK Hönggerberg» auch als PDF verfügbar.

  • Begehrte Höngger Allmend

    Die Allmend Hönggerberg erstreckt sich vom Waldrand hinter dem 300-Meter-Zielhang des Schiessstandes zur Kappenbühlstrasse und in östlicher Richtung bis zur Höhe Gsteigstrasse. Heute finden der Turnverein, die Schiessplatzgenossenschaft, zwei Fussballfelder des SVH, der Findlingspark und Familiengärten auf dieser Fläche Platz. Wie in allen Erholungsgebieten rund um die Stadt beanspruchen auch Sportler, Spaziergänger und Hundehalter diesen Raum. Wahrscheinlich entstanden die Allmenden der Stadt bereits zu der Zeit der ersten Besiedlungen. Sie waren jeweils im gemeinsamen Besitz der Gemeinde und wurden entsprechend gemeinschaftlich genutzt und bewirtschaftet. Bis 1933 vergantete auch die damals noch selbständige Gemeinde Höngg jährlich das Heu und Gras dieser Fläche, so ist es in der Ortsgeschichte Höngg nachzulesen. Mit der Bauzonenordnung (BZO) von 1946 führte die Stadt die sogenannte Grünzone oder Freihaltungszone ein. Davor gab es, abgesehen von Wald und Gewässern, keine Zonen, auf denen nicht grundsätzlich hätte gebaut werden können. Angesichts der hohen Bautätigkeit in der Stadt wollte man sicherstellen, dass manche Flächen frei bleiben würden. Bei den Landbesitzern regte sich starker Widerstand, es ging bis vor das Bundesgericht, welches die Grünzonen als nicht gesetzeskonform bewertete. Erst musste das Kantonale Baugesetz geändert werden. In «Gerechter – Die Entwicklung der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich» ist dazu zu lesen: «Mit Freihaltezonen sollten das Orts- und Landschaftsbild oder Aussichtslagen geschützt werden; gleichzeitig dienten sie der Gliederung grösserer zusammenhängender Siedlungsgebiete und als Erholungsräume für die Bevölkerung. In der Freihaltezone waren nur Bauten zulässig, die für deren Bewirtschaftung nötig waren und sich mit dem angestrebten Zonenzweck vertrugen. Dabei dachte man – ausser an landwirtschaftliche Gebäude – vor allem an kleine Sportplatzbauten und an Häuschen in Schrebergärten». Erst 1969 konnten Freihaltezonen, die eigentlich bereits seit 1946 vorgesehen waren, in der BZO rechtlich umgesetzt werden. Für bestimmte Bereiche – wie den Hönggerberg, die Altstadt und die Bahnhofstrasse – wurden anfangs der 1960er Jahre Spezialbauordnungen erlassen.

    «Olympikon» auf dem Hönggerberg

    Bereits im Juni 1963 wurde eine neue Bauzonenordnung verabschiedet. Diese spiegelte den Bau-Grössenwahn der späten 50er und frühen 60er Jahre. Selbst die Stadt schreibt im oben erwähnten Bericht, dass die BZO 63 «aus heutiger Sicht zu grosse Kapazitäten und Ausnützungsreserven in den Bauzonen [schuf], ohne deren Sinn zu hinterfragen». Mit dieser Einsicht im Hinterkopf lässt sich vielleicht verstehen, wie es zu der Idee kommen konnte, auf der Allmend Höngg ein riesiges Sportzentrum entstehen zu lassen. Kurz zuvor hatte die Stadt das sogenannte «Raumprogramm» genehmigt: Nicht weniger als sieben Spielplätze für Fuss- und Handball, ein Leichtathletikplatz mit 400-Meter-Rundbahn, eine Schulspielwiese und Hockeyplatz, ein Hartplatz mit Beleuchtung, der im Winter als Eisbahn benützt werden kann, vier bis sechs Tennisplätze, eine Kunsteis- und Rollschuhbahn und 300 unterirdische Parkplätze waren angedacht – kurz: Magglingen hätte alt ausgesehen daneben. Der Stadtrat begründete die Idee damit, dass eine Kunsteisbahn auf dem Hönggerberg, aufgrund der gewachsenen Bevölkerung in den Quartieren Höngg, Altstetten, Wipkingen und Affoltern einem Bedürfnis entspräche. Just in dieser Zeit rückte allerdings die Zentrumsplanung Höngg stärker in den Vordergrund, sodass das Thema höchstens noch als Randnotiz in den Medien auftauchte. Erst mit dem Beginn des Ausbaus der Emil-Klöti-Strasse 1971 rückte der Hönggerberg schliesslich wieder ins Blickfeld und damit auch das geplante Sportzentrum.

    Weise Voraussicht des Verschönerungsvereins

    Aus heutiger Sicht, da der Naherholungsraum immer stärker unter Druck gerät, kann man froh sein, bewies der inzwischen verstorbene, ehemalige Präsident des Verschönerungsvereins Höngg, Peter Trautvetter, Weitsicht. Er setzte sich vehement gegen das geplante Grossprojekt auf dem Hönggerberg ein. Unter dem Titel «Kampf um den Hönggerberg» publizierte der Vorstand des Vereins im Jahr 1971 mehrere Artikel im «Höngger» und machte sich für die Erhaltung des Hönggerbergs stark. Er appellierte nicht gegen die Sportanlage, sondern für eine «passive Erholung»: «(…) das Spazieren, das Sitzen auf einer Bank, das Betrachten der Natur». Entschleunigung war scheinbar schon damals ein Thema. Ein solches Erholungsgebiet müsse schön sein und leicht zu erreichen, der Hönggerberg erfülle eben diese Eigenschaften. Innert weniger Tage sammelte er 350 Unterschriften und zahlreiche Wortmeldungen aus der Bevölkerung. Im Rahmen der Zürcherischen Umweltschutzwoche liess der Verschönerungsverein den Artikel sämtlichen Stadträten und dem Stadtpräsidenten zukommen, doch nur Stadtrat Baur reagierte. Aus noch unerfindlichen Gründen verschwand dieses Thema jedoch plötzlich aus dem öffentlichen Blick, bis Redaktionsschluss konnte nicht herausgefunden werden, wie und wann die Stadt entschlossen hatte, die Idee eines Sportzentrums auf dem Hönggerberg fallen zu lassen. Gemäss Auskünften des Hochbaudepartements ging dieses Projekt nie über die Vorprojektphase hinaus.

    Nichts gegen die Grasshoppers, aber …

    Als Ende der 90er Jahre die Fussballer des GC Zürichs nach neuen Trainingsplätzen suchten, kam das Areal «Im Grund» auf dem Hönggerberg in den Fokus der Stadt. Das ist das Gebiet zwischen Turnplatz, Waldrand und Emil-Klöti-Strasse. Die Bau- und Zonenordnung 1998 hatte diese Ebene in die Erholungszone Zone E1 eingeteilt, welche auch Sportanlagen inklusive Garderoben und Verpflegungsstätten erlaubt. Geplant waren rund fünf Fussballfelder mit Flutlichtanlagen, Ballfangeinrichtungen und Garderoben. Die Vereine Hönggs, ein grosser Teil der Bevölkerung und Politiker von links bis rechts wehrten sich daraufhin so entschieden gegen die Idee, dem GC das Baurecht auf dem Höngger Berg abzutreten, dass die Neue Zürcher Zeitung das Verhalten der Höngger mit der Abwehrtaktik «Catenaccio» verglich: «Beim Catenaccio zieht sich die ganze Mannschaft vor dem Strafraum zusammen und verteidigt mit vereinten Kräften». In einem Leserbrief schrieb Trautvetter: «Nichts gegen den GC, aber Fussball spielen kann man auch anderswo». In einem offenen Schreiben im «Höngger» vom 30. April 1998 forderte der damalige Gemeinderat und Architekt Marcel Knörr die Bevölkerung auf, sich am Mitwirkungsverfahren der Stadt zu beteiligen und – seinem Beispiel folgend – der Stadt zu schreiben, dass das Gebiet «Im Grund» in eine Freihaltezone A (Allmend) eingeteilt werden solle. Knörr erinnert sich noch gut an eine «Kontradiktorische» Veranstaltung in der Mülihalde. Nationalrat Ueli Bremi moderierte die Diskussion, Ernst Cincera vertrat die Höngger Politik und der GC war durch Heinz Spross und Erich Vogel vertreten. Die Tendenzen im Saal seien sehr schnell klar gewesen, und bei einer Abstimmung unter den Anwesenden stimmte eine deutliche Mehrheit gegen die geplanten Plätze – darunter auch bekennende Fussballfans, erzählt Knörr. Der Natur- und Vogelschutzverein (NVV) hatte ebenfalls einen Antrag auf Umzonung eingereicht mit der Argumentation, dass das Gebiet zusammen mit dem angrenzenden Wald und den bestehenden Obstgärten eine Einheit bilde, die insbesondere für die Tierwelt von grosser Bedeutung sei. Peter Trautvetter fand klare Worte, als er darauf aufmerksam machte, dass mit dem Bau dieser Sportplätze das Problem der mangelnden Fussballfelder in der Stadt nicht gelöst sei, denn diese kämen nicht der Öffentlichkeit zugute, sondern dürfen lediglich vom GC genutzt werden. Am Ende gingen 180 Schreiben mit rund 1000 Unterschriften beim Hochbaudepartement ein. Noch bevor es jedoch zu einer Abstimmung kommen konnte, lenkte die Stadt ein und liess von der Idee eines GC Campus auf dem Hönggerberg ab. Die Grasshoppers fanden stattdessen in Niederhasli ein Zuhause für ihr Trainings- und Ausbildungszentrum und konnten 2005 dort einziehen. Heute befindet sich an diesem Ort auch das Internat des GC Nachwuchs sowie die Geschäftsstelle der Neuen Grasshopper Fussball AG. In der neuen, revidierten Bauzonenordnung, die demnächst aufgelegt werden soll, ist das Gebiet «Im Grund» neu der Freihaltungszone zugeordnet und nicht mehr nur Erholungszone. Bis auf das Gebiet um den Schiessplatz und die Familiengärten ist auch die restliche Höngger Allmend der Freihaltungszone zugewiesen. Doch auch in diesen Räumen steht das Rad der Zeit nicht still – dass es sich nicht ziellos dreht, dafür soll das LEK Hönggerberg-Affoltern Leitplanken setzen. 

    Quellen:
    Sibler, Georg: Ortsgeschichte Höngg. Hrsg. Ortsgeschichtliche Kommission des Verschönerungsvereins, 1998.
    Höngger Zeitungsarchiv. NZZ Archiv.
    Amt für Städtebau der Stadt Zürich. «Gerechter. Die Entwicklung der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich.

  • Ein Königreich für einen «Dorfplatz»?

    Ein Königreich für einen «Dorfplatz»?

    Es war eine überschaubare Runde, die sich an diesem lauen Sommerabend im Fasskeller des Zweifel Vinariums eingefunden hatte, um über die Vision «Höngger Dorfplatz» zu diskutieren. Eine reine Männergruppe hatte sich an dem Stehtisch-Podium versammelt: Andy Egli, Gemeinderat der FDP und Vorstandsmitglied des Quartiervereins Höngg, Daniel Fontolliet, Drogist und seinerzeit aktiv im «Netzwerk Höngg», Florian Berner, Architekt und Stadtplaner, sowie Beni Weder, Präsident des Quartiervereins Wipkingen. Radiomoderator Patrick Hässig war eingeladen worden, die Diskussion zu leiten. Begrüsst wurde das Publikum von Franziska Lang, Stiftungsrätin der Stiftung Höngger Quartierzeitung. In ihrer eindringlichen Eröffnungsrede machte sie klar, worum es an diesem Abend gehen sollte: Kann ein Dorf – oder ein Quartier – lebendig sein, ohne einen zentralen Ort der Begegnung? Oder braucht es überhaupt keinen «Dorfplatz»? Dies sei die Gelegenheit, die verschiedenen Bedürfnisse der Anwohner abzuholen und miteinander ins Gespräch zu kommen. Aber sie erhoffe sich noch mehr, nämlich, dass dies nur der Auftakt einer Diskussion sei, die auch nach diesem Abend noch weitergeführt wird. Damit war das Gespräch eröffnet.

    Ein Dorfplatz ist ein Wohlfühlfaktor

    Eine kleine Bemerkung gleich zu Beginn zur Verwendung des Begriffs «Dorfplatz»: Im Laufe des Abends äusserten manche ihr Befremden darüber, Höngg als «Dorf» zu bezeichnen, es handle sich schliesslich um ein Stadtquartier. Alteingesessene Höngger sprechen jedoch immer noch – und nicht ohne einen gewissen Lokalstolz – von einem Dorf. Nichtsdestotrotz ist Höngg ein Teil der Stadt, was sich zum Beispiel darin äussert, dass es nicht unabhängig über die Finanzen verfügen kann, wie Andy Egli richtig anmerkte. Dennoch wird in diesem Artikel von einem «Dorfplatz» die Rede sein, denn auch in einem Quartier gibt es – im besten Fall – solche Begegnungsorte, egal wie man sie bezeichnet. Wie es denn um die Entwicklung des Quartiers stehe, wollte Patrick Hässig, der selber in Oerlikon lebt, als erstes von Andy Egli wissen. Es sei tatsächlich so, dass sich Höngg mehr und mehr zu einem Schlafquartier entwickle, meinte der FDP Gemeinderat. Es «verslume» zwar nicht, wie Presseartikel vor ein paar Jahren suggerierten, aber der Leerstand der Gewerberäume sei ein reales Problem. Andererseits sehe er auch gute Entwicklungen, zum Beispiel die Eröffnung der «Osteria Da Biagio». Auf einer Skala von eins bis zehn würde Egli dem Quartier eine Acht geben, allerdings mit Tendenz zu einer Sieben. Er sei sich dennoch nicht sicher, ob ein Dorfplatz alleine matchentscheidend sei für eine Verbesserung der Lage. Auch Daniel Fontolliet glaubt nicht, dass ein zentraler Platz dem Gewerbe grundsätzlich auf die Beine helfen würde, zu mannigfaltig seien die Gründe für die Leerstände. Bei einem Dorfplatz gehe es aber um etwas anderes: Er sei ein Wohlfühlfaktor. Fontolliet, der vor einigen Jahren die mittlerweile wieder aufgelöste Gruppe «Netzwerk Höngg» mitbegründete und sich als dezidierter Befürworter eines Dorfplatzes outete, verwies auf die grosse HGH-Umfrage, die im Jahr 2012 durchgeführt worden war. Diese hatte ergeben, dass sich die Menschen in Höngg sehr wohl fühlten, aber dass vor allem der Altersgruppe zwischen 15 und 44 ein Begegnungsort fehle.

    Ein Ort der Begegnung schafft Identität

    Das «Wohlfühlen» sei essentiell für ein funktionierendes Quartier, stimmte auch Architekt Florian Berner zu und gab einen kurzen Einblick in die Theorie des Städtebaus. Ein Platz habe das Potential, identitätsstiftend zu sein – oder in Fontolliets Worten: Ein «Wir-Gefühl» zu generieren – er müsse jedoch zum Quartier passen, seinen Charakter stärken. Ein Prozess namens «placemaking» untersucht, wieso Plätze funktionieren. Es sei offensichtlich so, dass öffentliche Orte, die von aussen aktiviert werden müssten, meist nicht nachhaltig Bestand hätten. Deshalb sei es auch nicht sinnvoll, eine Lösung für alle Quartiere der Stadt zu entwickeln und sie ihnen «überzustülpen», vielmehr müsse die Entwicklung von der ansässigen Bevölkerung den eigenen Bedürfnissen entsprechend angestossen werden. Früher seien Dorfplätze dort entstanden, wo man sich zufällig und informell getroffen habe, wie es in Höngg heute vor dem Coop und der Migros der Fall sei. Nur gibt es dort aufgrund der Strasse keine Möglichkeit für eine Erweiterung des Platzes. Ein Beispiel eines von unten her entwickelten «Dorfplatzes» ist der oft erwähnte Röschibachplatz in Wipkingen. Beni Weder, Präsident des dortigen Quartiervereins, erzählte, wie alles vor bald zehn Jahren mit einer provisorischen Petangue-Bahn begann. Die Initiative kam damals vom Quartierverein. Es waren kleine Dinge: ein paar Stühle auf dem Platz, ein Open-Air-Kino, ein Quartierplatzfest. «Den Leuten im Quartier gefiel das, darum war die Unterstützung auch da und es gab automatisch weniger Reklamationen», sagt Weder. Ausserdem habe es in diesem Fall einen Einfluss auf das Gewerbe, denn Leerstände gäbe es rund um den Röschibachplatz keine. Keine zehn Minuten waren vergangen, als bereits die ersten Wortmeldungen aus dem Publikum kamen. Eine Anwohnerin machte die Podiumsgäste darauf aufmerksam, dass die Schärrerwiese bereits heute einen solchen «Ort der Begegnung» darstelle, eine natürliche Erholungsoase, die von Jugendlichen, Familien und älteren Personen genutzt werde. Gemeinderätin Claudia Simon, ebenfalls Anwohnerin, wies ausserdem darauf hin, dass sich die Zürcher Stadtbevölkerung diesen Frühling für den Schutz von Grünflächen ausgesprochen habe und es bestimmt nicht in deren Sinn sei, eine Wiese zuzupflastern. Es sei an dieser Stelle – nachträglich – noch einmal betont, dass es sich bei der im letzten «Höngger» gedruckten Visualisierung lediglich um ein Beispiel, einen Denkanstoss gehandelt hat. Nachdem man sich eine Weile über das Für und Wider eines Dorfplatzes auf der besagten Wiese unterhalten hatte, war die Stimmung so weit aufgewärmt, dass man den Blick öffnen konnte und auch über andere Möglichkeiten zu sprechen begann. Gemeinderätin Simon brachte den Kirchenplatz ins Gespräch, der an den meisten Orten traditionellerweise auch als Dorfplatz funktioniert und in Höngg ja als historischer Dorfkern gilt. Dieser verfüge über eine wunderbare Kulisse und eigne sich zum Beispiel ideal für einen Weihnachtsmarkt.

    Wer ist zuständig?

    An Ideen mangelte es an diesem Abend kaum. Man war sich einig darüber, dass es in Höngg einige Orte wie den erwähnten Kirchenplatz, aber auch den kleinen Platz vor dem «Höngger», den Weingarten und die Pergola des Zweifel Vinariums gibt, die man mit kleinen Massnahmen aufwerten und so schöne Begegnungsorte bilden könnte. Vielleicht, so bemerkte Walter Zweifel, der ebenfalls im Publikum sass, braucht es nicht einen zentralen Dorfplatz, sondern verschiedene kleinere Plätze für unterschiedliche Bedürfnisse und unterschiedliche Tageszeiten. Auch das Generationenhaus Sonnegg sei grundsätzlich offen, der Umbau geschah schliesslich auch mit der Idee, den Platz zu beleben. Die Schwierigkeit sei – wie an den meisten Orten – die Anwohner ins Boot zu holen, die sich am Lärm störten. Fontolliet thematisierte schliesslich den Elefanten im Raum: Niemand ist zuständig. Es brauche jemanden, der die Koordination der verschiedenen Akteure an die Hand nehme. Quartiermarketing fehle hier gänzlich. «Wir haben in Höngg ein gutes Image, die Menschen leben gerne hier. Aber wir dürfen uns nicht auf diesen Lorbeeren ausruhen», mahnte er eindringlich, «jemand muss den Samen pflanzen». Auf Patrick Hässigs Frage, ob dies nicht die Aufgabe des Quartiervereins sei, blieb Andreas Egli als Vertreter des QV eine Antwort schuldig. Bezogen auf die Schärrerwiese sagte er, dass man sicherlich nicht gegen den Willen der Anwohnerschaft einen Dorfplatz durchsetzen würde. Zur nötigen Koordination meinte er, man wisse aus Erfahrung, dass zwar alle am selben Strang ziehen würden, aber nicht in dieselbe Richtung. Allein die Meinungen darüber, wo ein solcher Begegnungsort angelegt sein sollte, gingen weit auseinander. Ausserdem gäbe es dafür kein Budget in Höngg. Der eigentliche Dorfplatz sei hier die Höngger Zeitung, in diese investiere das Gewerbe viel Geld. Dessen müsse man sich bewusst sein und den Wert auch anerkennen. Deshalb sei ein Dorfplatz auch nicht das prioritäre Anliegen des Quartiervereins. Ausserdem, so Egli entschieden, müsse nicht jedes Quartier gleich sein wie das andere, und Höngg sich auch nicht zwingend zu einem Ausgangsviertel entwickeln.

    Taten statt Worte

    Es ist klar: Jedes Quartier ist anders und selbst wenn es, wie Wipkingen und Höngg, im selben Kreis liegt, können die Bedürfnisse der Anwohner komplett verschieden sein. Patrick Bolle, Leiter des GZ Höngg/Rütihof, gab auch zu bedenken, dass die Entwicklung in Wipkingen schon viel früher angefangen hat und viel schneller vorangeschritten sei, und die Beizen einen wesentlichen Einfluss darauf hatten. Die demografische Struktur sei (noch) eine andere und die Orte in Höngg bereits von verschiedenen Nutzern «besetzt» und deshalb eben nicht offen für alle. Dies mache es schwierig, die beiden Quartiere miteinander zu vergleichen. Beni Weder appellierte dennoch an die Anwesenden, eine Politik der kleinen Schritte zu wagen: Ein paar Stühle auf einen Platz stellen, das Sonnegg vielleicht einmal abends länger offen zu lassen und dann zu sehen, ob sich daraus etwas entwickle. Wenn es nicht funktioniere, könne man wenigstens sagen, man habe es versucht. Nichts tun sei einfach keine Lösung. Auch Franziska Lang plädierte für mehr Mut, Dinge auszuprobieren. Patrick Hässig rundete die Diskussion nach fast zwei Stunden mit einem Vier-Punkte-Programm ab: Den Kirchenplatz nicht vergessen, Samen streuen, kleine Schritte tun, und die Schärrerwiese muss kein Dorfplatz sein, aber man könnte sie noch besser machen. Vielleicht könnte man noch einen fünften Punkt hinzufügen: Dranbleiben, am Gespräch und vor allem mit konkreten Taten. Denn Daniel Fontolliet hatte recht, das Appenzeller Sprichwort zu bemühen: Von nichts kommt nichts.
    Um dieses «Nicht Nichts aus dem Nichts» ging es gesprächlich im anschliessenden Apéro, zu dem der «Höngger» geladen hatte. Dort wurde noch lange über das eine oder andere Thema von eben und über Lösungsansätze diskutiert. An mehr als einem Tisch war man sich einig, dass wo ein Wille ist, auch ein Weg zu finden wäre – und ähnlich wie zu der Verkehrsthematik in Höngg gelte vielleicht auch hier: Wenn jede Seite bereit ist, sich zu bewegen, da auf etwas zu verzichten, um dafür andernorts etwas zu erhalten, würde die grosse Mehrheit im Endeffekt nur profitieren.

  • Lust und Frust mit dem «mer»

    Der «Höngger» brachte das Thema «Dorfplatz» auf und visualisierte einen solchen provokativ auf der Schärrerwiese. Mit Lust. Zum Podiumsabend zum Thema erschien nur eine kleine Gruppe an Interessierten. Diesen jedoch gebührt Dank, denn sie zeigten, dass ihnen nicht egal ist, was in Höngg geschieht oder eben nicht. Sie kamen, je nach dem, aus Lust und Frust zur Sache.
    Alle Abwesenden aber bestätigten leider etwas, das mir länger schon zu denken gibt: In Gesprächen über Höngg, auf der Strasse oder im Bekanntenkreis, werde ich immer wieder auf dieses oder jenes hingewiesen, das «mer» in Höngg vermisst. Oder dass es anders laufen sollte. Leicht einigt man sich auf die schöne Wohnlage, sobald es aber um Begegnungsmöglichkeiten in fehlenden Bars und auf öffentlichen Plätzen geht, ist die latente Unzufriedenheit mit Händen greifbar, wie wenn man über den Verkehr redet. Doch ebendiese Hände bleiben immer in den sprichwörtlichen Hosentaschen, wenn es darum ginge, etwas zu unternehmen. Und sei es nur, sie sich an einer Informationsveranstaltung an die Ohrmuscheln zu halten oder sie zu erheben, um seine Meinung kund zu tun. Der «mer» tut sowas nicht. Das eigentliche Problem aber manifestiert sich darin, dass sich in Höngg generell niemand «zuständig» fühlt für alles, was über das Organisieren eines Vereinsanlasses hinausgeht. Wo sind die Hönggerinnen und Höngger, die sich zusammenschliessen, im Quartierverein, einer anderen oder gar einer neuen Gruppierung, um lustvoll nach Lösungen zu suchen? «Jemand muss den Samen pflanzen», wurde am Podiumsabend gesagt. «Dä ˂mer˃» soll es richten. Frage an alle: Kennt jemand den «mer»?
    Auch wenn Lust und Frust enge Verwandte sind, der «Höngger» wird weiterhin thematisieren, was Höngg bewegt und publizistisch den «mer» so gut wie möglich unterstützen, wenn, wann und wo auch immer er sich bewegt.

    Fredy Haffner, Verlagsleiter «Höngger»