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  • Wer einen subventionierten Kita-Platz erhält

    Wer einen subventionierten Kita-Platz erhält

    Im subventionierten Grundangebot beteiligt sich die Stadt mit maximal 240 Tagen und 11,5 Stunden am Tag an den Betreuungskosten. Familien, die sich um einen subventionierten Platz in einer Kita bewerben wollen, müssen den Nachweis erbringen, dass sie entweder erwerbstätig sind (auch freiwillig), sich in einer Aus- oder Weiterbildung befinden, oder, bei Arbeitslosigkeit, Kinderbetreuung benötigen, um vermittlungsfähig zu bleiben. Weiter können die Notwendigkeit der sprachlichen oder sozialen Integration des Kindes sowie physische und psychische Überlastung der Eltern als Grund für eine Unterstützung geltend gemacht werden.
    Die Eltern können über die Web-Applikation des Sozialdepartements «Mein Konto» direkt ein Gesuch stellen. Liegt der Betreuungsgrund in der sozialen oder sprachlichen Integration des Kindes oder der Überlastung der Eltern, müssen sich diese an die entsprechenden Fachstellen wenden, welche die Notwendigkeit bestätigen können. Der Antrag muss jährlich neu gestellt werden. Mit dem Online-Rechner kann einfach festgestellt werden, ob Anspruch auf Subventionen besteht und wie hoch die Betreuungskosten ausfallen.

    Krippengründung leichtgemacht?

    Am 1. Februar 2003 trat das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft, ein befristetes Impulsprogramm, das die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll, damit die Eltern Erwerbsarbeit respektive Ausbildung und Familie besser vereinbaren können. Gerade wird im Parlament die Verlängerung der Frist diskutiert. Mit dem Neuerlass der kantonalen Richtlinien über die Bewilligung von Kinderkrippen, welcher seit 2014 gilt, sollte es den Krippengründern erleichtert werden, eine Bewilligung zu erhalten. Gültig sind sie für Kinderkrippen, die Kinder bis zum Kindergartenalter aufnehmen, mehr als fünf Plätze anbieten und mindestens fünf halbe Tage oder 20 Stunden pro Woche geöffnet haben. Wer eine solche Einrichtung eröffnen will, muss mindestens drei Monate vorher ein Gesuch um Bewilligung einreichen. Darin enthalten sind neu nur noch ein pädagogisches Konzept, welches die pädagogischen Grundsätze, Ziele und Vorgehensweisen aufzeigt, sowie ein Notfallkonzept. Die Grösse der Gruppe ist auf elf Plätze beschränkt, wobei Kinder unter 18 Monaten 1,5 Plätze beanspruchen, Kindergartenkinder nur 0,5 und Kinder mit Einschränkungen je nach Betreuungsaufwand mehr als einen Platz. Die altersmässige Zusammensetzung der Gruppen steht den Krippen frei. In jeder Gruppe muss immer eine ausgebildete Betreuungsperson anwesend sein, ab sieben Kinder zusätzlich eine zweite Betreuungsperson. Pro Gruppe müssen rund 60 Quadratmeter zur Verfügung stehen, Nebenräume wie Nasszellen, Küchen, Korridor und Garderoben sind darin nicht enthalten. Weiter müssen die Räume kindergerecht und sicher sein und über ausreichend Tageslicht und Rückzugsmöglichkeiten verfügen. Neu müssen die Spielmöglichkeiten im Freien nicht in unmittelbarer Nähe der Krippe sein, solange sie gut erreichbar sind und dem Konzept der Krippe entsprechen. Was in den Richtlinien nicht erwähnt wird, ist, dass die Krippen dem Gastronomiegesetz unterstellt sind, welche neue Krippengründer immer wieder in schwierige bis absurde Situationen bringt. So sind dem «Höngger» Fälle bekannt, in denen beispielsweise ein zweites WC für Erwachsene eingebaut werden musste, obwohl die Kinder entweder noch Windeln trugen oder das WC noch gar nicht selber benutzen konnten. Der teure Umbau schlug sich in der Folge auf die Miete nieder. Mit der Krippenaufsicht hingegen haben die meisten Krippen gute Erfahrungen gemacht und erachten auch die Vorschriften als richtig und wichtig.

  • Kita ja oder nein: Eine individuelle Entscheidung

    Kita ja oder nein: Eine individuelle Entscheidung

    Wie viele Frauen heutzutage wusste auch Helena Götte, dass sie irgendwann nach der Geburt ihrer ersten Tochter wieder ins Berufsleben einsteigen würde. Sie stammt aus einer Familie, in der beide Elternteilte gemeinsam ein Geschäft betrieben und immer gearbeitet haben. Es war und ist ihr deshalb sehr wichtig, auch als Berufsfrau wahrgenommen zu werden. Das Ehepaar hatte sich deshalb bereits früh auf die Warteliste einer Krippe in Höngg setzen lassen. Als wenige Monate nach der Geburt ein vielversprechendes Jobangebot an sie herangetragen wurde, bot ihre Tante ihr an, einen Tag in der Woche auf das Kind aufzupassen. Ihr Ehemann konnte sein Pensum nach der Geburt der Tochter auf 80 Prozent reduzieren und übernahm einen weiteren Tag. So konnten sie auf den reservierten Krippenplatz verzichten. Die gleitenden Arbeitszeiten erleichterten die Organisation, und so blieb es auch nach der Geburt ihrer zweiten Tochter bei dieser Lösung. «Dass meine Tante so lange und auch gerne auf die Kinder geschaut hat, war natürlich ein Glücksfall», erzählt Götte, «und wir sind ihr bis heute sehr dankbar dafür». Auch die Schwiegermutter reiste regelmässig nach Zürich, um auszuhelfen, «so konnten wir die Kinderbetreuung sozusagen familienintern lösen». Als mit fünf Jahren Abstand das dritte Kind zur Welt kam, entschieden sie dennoch, den Jungen für die Krippe anzumelden, da ein Säugling neben zwei weiteren und älteren Kindern nochmals ganz andere Betreuung benötigt. Zeitgleich hatte Götte eine Stelle mit mehr Verantwortung übernommen und das Pensum auf 60 Prozent erhöht. Dass ihr Jüngster ab etwa 18 Monaten zwei Tage in der Woche in der Krippe verbrachte, ist für sie noch heute die richtige Entscheidung. «So konnte er mit gleichaltrigen Kindern in Kontakt kommen und hatte zur Abwechslung auch einmal Jungs um sich herum», meint Götte. «Selbstverständlich war es auch für mich wichtig, in einem Job zu sein und den intellektuellen Austausch mit Erwachsenen pflegen zu können». Nach den Vor- oder Nachteilen einer Krippenbetreuung gefragt, meint sie: «Natürlich ist das Vertrauen, das man in Familienmitglieder hat, wenn sie auf die Kinder aufpassen, ein anderes. Ausserdem wird ihr Verhältnis dadurch vertieft, dass sie regelmässig Zeit zusammen verbringen. Dafür fällt es leichter, eine Krippenmitarbeiterin kritisch darauf hinzuweisen, wenn man mit einer Vorgehensweise nicht einverstanden ist, als man es sich bei einer nahestehenden Person trauen würde». Aber es sei nie um die Grundsatzfrage Kinderkrippe ja oder nein gegangen, der Zufall und etwas Glück hätten zu der Konstellation geführt, und darüber seien sie heute noch sehr froh.

  • Derweil auf der Werdinsel…

    Derweil auf der Werdinsel…

    Auf der Werdinsel wurde, noch bevor das Wasser über die Ufer trat, an der Baumpflege gearbeitet: Wohl geordnet und schön hin zur perfekten Form durch Grün Stadt Zürich (Foto Fredy Haffner) und etwas ungeordneter, dafür natürlicher, durch den oder die Biber (Leser-Foto André Hofmann). In einem waren sich die Arbeiter beider Arten einig: das geschnittene und das genagte Fällmaterial wurde feinsäuberlich abtransportiert.

  • Von Gärten

    Nicht Wildnis, sondern Paradies – das ist die Idee der Gärten. «Inspirationen – Eine Zeitreise durch die Gartengeschichte» erzählt die Entwicklung der Gärten von ihrem mutmasslichen Beginn in Mesopotamien bis heute. In chronologisch geordneten und mit Stichworten versehenen Abschnitten geht es – mit einem Schwerpunkt auf Mitteleuropa – um die bedeutendsten Stile, Strömungen und Menschen in der Gartenkunst. Dass Sehnsüchte und Weltanschauungen neue Gärten entstehen lassen und dass Gärten zu Kunstwerken inspirieren, soll diese Zeitreise auch vor Augen führen. Jeder Garten spricht alle Sinne an: Vögel zwitschern im Frühjahr und fliegen geschäftig von Busch zu Baum. An Sommervormittagen duftet der frisch gemähte Rasen, im Herbst das Fallobst. Himbeeren direkt von der Staude zu essen, bleibt unvergesslich, die Farben der selbst gezogenen Karotten und Blumen leuchten direkt ins Herz. Und im Winter, wenn es schneit, ist alles in Weiss gehüllt und still, die Pflanzen ruhen aus und sammeln Kraft für den Neuanfang. Auch wenn die berühmten und stilbildenden Gärten oft durch grossen Reichtum möglich wurden, sind schöne Gärten kein Privileg der Wohlhabenden. Ob Schrebergarten, Landschaftspark oder Volkspark, ob Bauerngarten, Balkon- oder Gemeinschaftsgarten in der Grossstadt – kleine und grosse Gärten durchwirken die gebaute Landschaft. Vielleicht sind sie heute noch bedeutsamer als in ihrer bisherigen Geschichte: In Zeiten verdichteten Bauens holen wir in Gärten Luft – in einem umfassenden Sinn –, und für viele Tiere sind sie Lebensraum und Nahrungsquelle. Warum aber schmecken Himbeeren nach Himbeeren? Woher holen Beeren, Früchte, Gemüse und Kräuter ihren Geschmack, wenn nicht aus der Gartenerde, die ein ganzes Universum an Leben enthält, und aus der Luft, dem Regen, dem Sonnenlicht und der Hitze? Wer einen Garten anlegt, verwirklicht sein eigenes Paradies. Die buchstäbliche Verwurzelung von Büschen, Bäumen und Blumen im Garten und die Wiederkehr der Jahreszeiten vermitteln uns ein Gefühl von Beständigkeit und Halt. Gärten lehren uns, im Augenblick zu leben, mit all unseren Sinnen die Umgebung wahrzunehmen und uns auf Wesentliches zu besinnen. Nicht allein Zweck und Arbeit, sondern Lust und Kontemplation: Als imaginierte Glücksorte haben Gärten utopische Kraft. Sowohl die prächtigen historischen Gärten als auch die kleinen idealistisch gehegten Gartenparadiese schenken unseren Lebensorten Zauber und Poesie. Ideen begründen Gärten. In Gärten wachsen Ideen.

    Inspirationen – Eine Zeitreise durch die Gartengeschichte. erschien im Oktober im Birkhäuser Verlag. ISBN 978-3-0356-1383-4. Nadine Olonetzky, 1962 in Zürich geboren, schreibt zu Themen aus Fotografie, Kunst und Kulturgeschichte und ist Autorin sowie Herausgeberin mehrerer Bücher. Sie ist Mitglied von Kontrast (www.kontrast.ch), Projektleiterin/Lektorin im Verlag Scheidegger & Spiess und lebt in Wipkingen.

  • Nutzungskonzept für die Werdinsel

    Die in einem breit abgestützten Informations- und Beteiligungsprozess erarbeiteten Massnahmen (der Höngger berichtete am 29. Juni) zu acht Handlungsfeldern werden ab 2018 umgesetzt. Eigenverantwortung der Besucherinnen und Besucher, möglichst grosse Zugänglichkeit der gesamten Insel sowie der Erhalt des naturnahen Erholungsraums waren die Leitlinien des innerhalb eines Jahres erstellten Nutzungskonzeptes für die Werdinsel. Es zielt darauf, die weitgehend entspannte Situation von heute auch bei zusätzlichem Nutzungsdruck zu bewahren. Die Massnahmen zu acht Handlungsfeldern wurden unter der Federführung von Grün Stadt Zürich im Rahmen eines Informations- und Beteiligungsprozesses mit rund hundert Interessensvertretenden ausgearbeitet.

    Mensch und Tiere

    Während der Badesaison von April bis September gilt auf der ganzen Werdinsel Leinenpflicht für Hunde. In der restlichen Zeit können die Hunde auf der Insel frei laufen. Ausnahme ist die Badeanstalt. Dort sind Hunde während des ganzen Jahres nicht zugelassen. Am Fischerweg wird der Naturschutzbereich aufgewertet und besser vor dem Zutritt von Mensch und Hund geschützt. Auf dem Weg entlang des Naturschutzbereichs gilt Leinenpflicht. An der Böschung und im Wasser können Hunde freigelassen werden.

    Badi Au-Höngg und Inselspitz

    Die Ein- und Ausstiege der Badestrecke werden verbreitert, die Badestrecke verlängert. Für die Umsetzung und die Sicherheit dieser verlängerten Schwimmstrecke müssen bis zu 50 kleine und grössere Bäume gefällt werden. Als Ersatz werden einheimische Gehölze nachgepflanzt. Als Massnahme gegen störende sexuelle Handlungen wird der Unterwuchs des «Wäldchens» ausgelichtet. Plakate und gemeinsam mit Homosexuellenoganisationen durchgeführte Flyeraktionen informieren über die geltenden Regeln. Der etablierte Nacktbadebereich wird in zwei Zonen aufgeteilt: In eine FKK-Zone und einen Bereich, in dem man sich sowohl mit als auch ohne Badebekleidung sonnen kann.

    Infrastruktur und Verkehr

    Durch eine Verkleinerung des Gartenareals wird auf der Ostseite Platz frei für Badende. Währen der Hochsaison werden zusätzliche Veloständer aufgestellt. Übersichtstafeln bei den Inselzugängen zeigen auf, was wo gilt. Es sollen so wenige Tafeln auf der Insel stehen wie möglich. Die Halterinnen und Halter von falsch parkierten Autos und Motorrädern werden weiterhin gebüsst. Zusätzlich soll die Signalisation der offiziellen, kostenpflichtigen Parkplätze bei der Wasserversorgung verbessert werden. Zudem wird die Regelung der Zufahrten und Parkierung auf der Insel überprüft.

    Umsetzung ab 2018

    Die beschlossenen Massnahmen werden in den nächsten Jahren umgesetzt. Einzelne davon, wie beispielsweise das Bauprojekt zur Verlängerung der Schwimmstrecke und die Verfügung über die Hundehaltung, können erst umgesetzt werden, wenn sie rechtskräftig sind. Stadtrat Filippo Leutenegger, der durch die jeweiligen Gespräche führte, zieht ein durchwegs positives Fazit: «Die Vorschläge der Stadt wurden gut aufgenommen, die Gespräche wurden zum Teil hart, aber immer fair und konstruktiv geführt. Darum bin ich überzeugt, dass wir ausgewogene und tragfähige Lösungen ausgearbeitet haben». 

  • Wie viel wird wirklich geschossen?

    Wie viel wird wirklich geschossen?

    Eine Person, die sich lange Jahre gegen den Schiessplatz Hönggerberg gewehrt hatte, sich heute aber nicht mehr zu diesem Thema äussern will, hatte im Oktober 2008 eine Petition eingereicht, die eine Einschränkung des Schiessbetriebes und ein gänzliches Sonntagsschiessverbot verlangte. In einem Mail an den «Höngger» vor wenigen Jahren erinnerte sich diese Person, dass sie damals auf dem Hönggerberg Unterschriften gesammelt habe und geschätzte 90 Prozent der angesprochenen spontan unterschrieben hätten. Mitte November 2008 beantwortete der Stadtrat die Petition. Er sei sich bewusst, dass die Lärmimmissionen für Anwohnende belastend sein können. Nebst allgemeinen Verweisen auf Schiesspflicht und Rechtslage (siehe Infobox) weist er auf die Bemühungen seitens der Schiessplatz-Genossenschaft Höngg, die Schiesszeiten auf so wenig Tage wie möglich zu konzentrieren, was der Stadtrat als Lösungsansatz unterstütze. Und überdies sei seit 2004 jährlich nur noch an ein bis zwei Sonntagen und höchstens drei Stunden geschossen worden.

    Die Stadtpräsidentin äusserte sich

    Doch man braucht nicht unmittelbarer «Anwohner» des Schiessplatzes zu sein, um akustisch zu wissen, wann der Schiessplatz in Betrieb ist. Speziell bei Nordwind haben «Korridore» wie die Michelstrasse oder der Wildenweg dem Schall nichts in den Weg zu stellen: bis ins Dorfzentrum ist jeder Schuss zu hören. Selbst am hinteren Ende der Riedhofstrasse. Und von dort hatte ein Anwohner 2010 Stadtpräsidentin Corine Mauch per Brief auf den Schiesslärm in Höngg aufmerksam gemacht. Diese äusserte in ihrer Antwort, die dem «Höngger» vorliegt, Verständnis für die Klage, gab aber auch zu bedenken, dass noch 1993 alleine im Albisgüetli mehr geschossen worden sei als nun, 2010, in der ganzen Stadt Zürich. Und dass eine Lärmsanierung durch die Stadt Zürich nicht im Alleingang zu machen sei, weil «die Schiessanlage Hönggerberg nicht der Stadt allein gehört». Wie sie darauf kam ist allerdings fraglich, denn sie gehört der Stadt überhaupt nicht, sondern der Schiessplatz-Genossenschaft Höngg. Aber egal. Jedenfalls, so schrieb die Stadtpräsidentin, werde sie das Anliegen des Anwohners im Auge behalten. Ende August 2011 reichten Gemeinderat Guido Trevisan (GLP) und Gemeinderätin Isabel Garcia (GLP) eine schriftliche Anfrage an den Stadtrat ein, in der es um die Sportplätze und die Planung des Leitbilds «Allmend Höngg» ging. Eine der Fragen betraf aber auch den Schiessplatz Hönggerberg: «Ist geplant, die 300-Meter-Schiessanlage Hönggerberg zu schliessen oder Lärmschutzmassnahmen vorzunehmen?» Mitte November 2011 antwortete der Stadtrat: «Das Polizei- und das Hochbaudepartement sowie das Schul- und Sportdepartement arbeiten momentan an einer Strategie über die Zukunft der städtischen Schiessanlagen. Es ist nicht geplant, die Schiessanlage auf dem Hönggerberg zu schliessen. Diese Anlage hat als einziger Schiessplatz der Stadt Zürich die Sanierung des Kugelfangs gemäss Umweltschutz-Gesetz des Bundes bereits abgeschlossen. Auch lärmtechnisch wurde der Schiessplatz Höngg in den letzten Jahren saniert. Er ist lärmschutzrechtskonform und entspricht den Grenzwerten des Bundes. Der Stadtrat sieht deshalb keinen Handlungsbedarf bezüglich Schliessung oder Lärmschutzmassnahmen». Anmerkung der Redaktion: die hier angesprochene «Schiessplatzstrategie» liegt bis heute nicht vor (siehe Artikel im Höngger vom 9. November) und ein – allerdings erst 2014 – auf Verlangen der kantonalen Fachstelle für Lärmschutz durch die Schiessplatz-Genossenschaft in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu einem anderen Schluss. 

    55 zu 5

    Und so erreichten auch den «Höngger» über die Jahre immer mal wieder Anrufe oder Mails, in denen man sich über den Schiesslärm beklagte. Auch als das GZ Höngg Rütihof und die IG Engagiertes Höngg zwischen September 2015 und Oktober 2016 in Höngg fragten, welche Orte beliebt und welche unbeliebt seien, wurde der Schiessplatz Hönggerberg negativ bewertet: 55 Personen störten sich am Lärm der 300-Meter-Anlage, nur vieren gefiel der Ort und nur jemand gab ihn als Geheimtipp an. Roland Spitzbarth, Präsident der Schiessplatz-Genossenschaft Höngg überrascht dies nicht: «Schiessplätze waren wegen dem Lärm und der nötigen Absperrungen schon immer umstritten», sagt er im Gespräch.

    Reduzierte Schiesszeiten, stabile Schusszahlen

    Vor diesem Hintergrund wollte der «Höngger» wissen, wie sich denn der Schiessbetrieb über die letzten Jahrzehnte tatsächlich entwickelt hat. Die ausgewerteten Zahlen über Schiesshalbtage* und -zeiten stammen vom verantwortlichen Schiessplatzoffizier der Stadtpolizei Zürich, der Schiessplatz-Genossenschaft Höngg sowie aus den im «Höngger» jeweils veröffentlichten Angaben zur 300-Meter-Anlage, auf welche sie sich ausschliesslich bezieht. Das heisst, dass die Zahlen der 50- und 25-Meter-Anlage nicht berücksichtigt wurden. Die Zahlen (siehe Grafiken) belegen, dass sich die Lärmbelastung effektiv reduziert hat, respektive: sie wurde zumindest zeitlich eingegrenzt. Zum Beispiel wurde 1971 noch ausschliesslich an Samstagen und Sonntagen geschossen, an 67 Halbtagen total 280 Stunden. Doch seit spätestens 2001 wurde nur noch an zwei Sonntagen pro Jahr geschossen, der Rest der Übungen fand mittwochs, freitags oder samstags statt.
    Schaut man sich die Entwicklung seit 1971 an, so sieht man auch, dass die Anzahl Schiesshalbtage von damals – nach einem zwischenzeitlichen Anstieg – heute wieder identisch bei 67 liegt. Hingegen haben sich die Schusszeiten über die gleichen 46 Jahre – abgesehen von einzelnen Ausschlägen nach oben – kontinuierlich verringert: von 280 Stunden 1971 auf gerade noch 158 im 2017, also ein Minus von fast 44 Prozent. Was hingegen gleichgeblieben ist, ist die witterungsbedingte Konzentration auf die Monate April bis Oktober. Und die Schusszahlen. Diese liegen zwar nur für die Jahre 1997 bis 2016 vor, doch in diesen 20 Jahren liegt der Durchschnitt bei 89’209 Schüssen über die 300-Meter-Distanz. In den letzten vier Jahren in der Tendenz fallend: 2016 waren es noch 85’422 Schüsse. In anderen Schiessständen ist die Schusszahl allerdings stärker gefallen. Warum nicht in Höngg? Roland Spitzbarth vermutet, dass der Hönggerberg bei Schützen des «Obligatorischen» eben beliebt sei und dass der Zuzug der Feldschützen Zürichberg zur Schiessplatz-Genossenschaft Höngg im Jahr 2014 auch noch einen Teil ausmacht.

    Zuzüge von Vereinen sind möglich

    Solche Zuzüge anderer Vereine stünden allenfalls auch wieder zur Diskussion, wenn die Stadt Zürich tatsächlich beschliessen würde, die Anlagen Probstei und Hasenrain zu schliessen (siehe «Höngger» vom 9. November). Mit den bestehenden Strukturen und Schiesszeiten hätte es gemäss Spitzbarth auf dem Hönggerberg Platz für sicher noch einen weiteren Verein. Dieser müsste drei Anteilscheine zu je 500 Franken an der Schiessplatz-Genossenschaft Höngg erwerben und als neuer Genossenschafter einen Betrag an die bestehende Infrastruktur leisten. Doch das sind alles «wenn» und «aber», denn im Moment bleibt die neue Schiessplatzstrategie der Stadt Zürich abzuwarten.

    Die Zukunft ist olympisch

    Nur etwas ist immer wieder zu hören: Die Zukunft des Gewehrschiessens gehört der 50-Meter-Distanz, weil diese olympisch ist. Sollte in der Schweiz das Schiessobligatorium für Militärangehörige eines Tages wegfallen, würde es die 300-Meter-Distanz schwer haben, sagen sogar die Schützen selbst: Durchsetzen würde sich dann die olympische 50-Meter-Disziplin – und diese ist weit weniger umstritten als die traditionelle Distanz: Sie braucht weniger Gelände, ist in Höngg ohnehin tiefer gelegt und ihre viel geringeren Lärmimmissionen stören kaum jemanden.

    Präzisierung
    * Ein Schiesshalbtag (SHT) ist eine in der Lärmschutzverordnung verwendete Grösse, um die Benützung von Schiessanlagen zu beschreiben. Er ist definiert als ein Schiessen vormittags oder nachmittags, das länger als zwei Stunden dauert. Dauert es zwei Stunden oder kürzer, so gilt es als halber Schiesshalbtag.
    Die Schiessplatz-Genossenschaft Hönggerberg legt Wert darauf, dass von den in diesem Text und den Tabellen genannten 67 Schiesshalbtagen
    viele nur halbe Schiesshalbtage sind und dass das vom kantonalen Amt für Lärmschutz verfügte Limit von 50,5 Schiesshalbtagen werktags und 1,5 Schiesshalbtagen sonntags strikt eingehalten und zurzeit sogar unterschritten werden.

    Was per Verordnung erlaubt wäre
    Die «Verordnung über die Schiesszeiten», ein Stadtratsbeschluss vom 21. Januar 1971, gilt für sämtliche privaten und städtischen Schiessplätze (300, 50 und 25 m) in der Stadt Zürich. Hier ein unvollständiger Auszug:

    Schiesszeiten
    300-Meter, 50-Meter-Pistolen und 25-Meter-Grosskaliberpistolen: Werktags 8 bis 12 und 14 bis 19 Uhr sowie sonntags 8 bis 12 und 14 bis 17 Uhr.
    50-Meter-Kleinkaliber, 50-Meter-Matchpistolen und 25-Meter-Silhouettenpistolen: Täglich 7 bis 12 und 13 bis 20 Uhr.
    Der Polizeivorstand kann für einzelne Schiessplätze Abweichungen von diesen Schiesszeiten anordnen. Für das Feldschiessen und grössere Festanlässe kann er insbesondere die Schiesszeiten ausdehnen.

    Sperrtage
    An Neujahr, Palmsonntag, Karfreitag, Karsamstag, Ostersonntag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstsamstag, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, Bettag, 24. Dezember, Weihnachts- und Stephanstag darf nicht geschossen werden.

    Sonntagsschiessen
    Jeden Monat ist eine gewisse Zahl von Sonntagen schiessfrei zu halten. An den Schiesssonntagen darf zudem nur vor- oder nachmittags geschossen werden. Es gilt folgende Regelung:
    Januar und Februar je drei schiessfreie Sonntage.
    November und Dezember je drei schiessfreie Sonntage.
    März, April und Oktober je zwei schiessfreie Sonntage
    Mai bis September je ein schiessfreier Sonntag.
    Für Festanlässe kann der Polizeivorstand zusätzliche Sonntage freigeben.

    In diesem Fokus bereits erschienen:
    26. Oktober: Der Schiessplatz Hönggerberg im Fokus
    26. Oktober: Die Geschichte des Höngger Schützenwesens
    9. November: Ringen um Stadtzürcher Schiessplätze
    9. November: Neues Waffenrecht stösst auf Widerstand
    Alle abrufbar unter www.hoengger.ch/archiv

  • Schiesslärm, ein Dauerthema

    Schiesslärm, ein Dauerthema

    Die Lärmvorschriften auf Schiessanlagen sind, wie alles, das Lärmimmissionen verursacht, bundesrechtlich geregelt. Für den Vollzug zuständig sind die Kantone. Die Stadt Zürich und die privaten Schiessstandbetreiber sind an die Vorgaben gebunden.
    Die gültige Lärmschutzverordnung des Bundes stammt aus dem Jahr 1986 und wurde bis 2016 laufend ergänzt. Detailliert und formelreich ist dort aufgeführt, was an Belastungsgrenzwerten bestimmt wurde, unterteilt in Planungswerte, Immissionsgrenzwerte und Alarmwerte. Eine Wissenschaft für sich – und im Zweifelsfall bestimmt Arbeit für Juristen.
    Gemessen im herkömmlichen Sinn, also mit entsprechenden Geräten vor Ort, wird Schiesslärm in der Regel nicht. Es wird nur flächendeckend berechnet. Das hochkomplexe Programm dazu heisst «sonArms» und wurde von der EMPA mitentwickelt. Bei der Berechnung fliessen zahlreiche Faktoren mit ein. Gemäss der gültigen Lärmschutzverordnung wird der Emissionspegel für jede Waffenkategorie getrennt ermittelt und hängt von der Anzahl Schüsse pro Jahr und den Betriebszeiten ab. Auch die Tage werden unterschieden: Schiessanlässe an Sonntagen werden beispielsweise verglichen mit solchen an Werktagen mit dem Faktor drei gezählt. Ebenfalls berücksichtigt werden in den Berechnungen Wind- und Temperaturschichtungen sowie Hinderniswirkung von Gelände und Gebäuden, selbst Reflexionen an Gebäuden und Waldrändern werden mitberechnet. Gerade in Höngg sind einige dieser Faktoren von zentraler Bedeutung (siehe Artikel auf Seite XY), wie auch die Fachstelle Lärmschutz der Baudirektion des Kantons Zürich auf Anfrage des «Hönggers» bestätigt: «In den 1990er-Jahren wurden an einzelnen Punkten Schiesslärmmessungen durchgeführt. Dabei wurde tatsächlich eine grosse Abhängigkeit der Immissionspegel von der meteorologischen Situation festgestellt, insbesondere von den Windverhältnissen».

    Überschrittene Grenzwerte

    Im Jahr 2014 wurde dann mit «sonArms» ein detailliertes Lärmgutachten für die Schiessanlage Höngg erstellt. Dabei hat sich gezeigt, dass der Schiessbetrieb der Jahre 2012 bis 2014 bei 14 Liegenschaften zu Grenzwertüberschreitungen geführt hatte. In der Betriebszeit 2014 bis 2016 wurden die Immissionsgrenzwerte noch bei 13 Liegenschaften überschritten. Im erstellten Gutachten wurden daraufhin bauliche und betriebliche Lärmschutzmassnahmen geprüft und vorgeschlagen, doch offene Fragen bezüglich der zukünftigen Schiessplatzstrategie der Stadt Zürich hätten zu einer Verzögerung des Entscheids und der Umsetzung der Massnahmen geführt, so die Fachstelle Lärmschutz. Zu Verzögerungen führt dies auch in der Nähe des Schiessplatzes: Baugenossenschaft für neuzeitliches Wohnen, die für ihre Siedlung am Engadinerweg einen Ersatzneubau plant (siehe «Höngger» vom 30. März 2017), hat einen Planungsstopp verfügt. Nicht nur, aber auch wegen der unklaren Situation auf dem Hönggerberg, wie Genossenschaftspräsident Markus Steiner sagt: «Wir wollen zwecks Planungssicherheit einen rechtsverbindlichen Beschluss zum Umgang mit dem Schiessplatz, der in direkter Nachbarschaft zu unserer Siedlung ist, abwarten».

    Man prüft, wartet ab und zweifelt

    Roland Spitzbarth, Präsident der Schiessplatzgenossenschaft Höngg, sagt, dass man selbstverständlich weitere Lärmschutzmassnahmen prüfe: «Das kantonale Amt für Lärmschutz schlägt uns Schiesstunnels vor. Die Kosten haben wir noch nicht erhoben, doch wir können auch keine weiteren Investitionen tätigen, solange die Schiessplatzstrategie des Stadtrates noch aussteht». Um als «lärmtechnisch saniert» zu gelten, braucht die Schiessanlage die Schiesstunnels. Spitzbarth ist persönlich jedoch nicht Fan dieser Technik: «Ich schaue lieber in die schöne Landschaft als durch einen dunklen Tunnel. Andere Schützen hingegen schätzen zum Zielen gerade diese Dunkelheit. Doch hauptsächlich kritisiere ich an den Tunnels das Gesundheitsrisiko: In ihnen sammeln sich Bleirückstände an, die bei jedem Schuss entstehen und von jedem neu aufgewirbelt werden – man atmet sie direkt ein». Zudem gebe es Schützen, die kniend oder stehend schiessen, zum Beispiel für den Dreistellungsmatch, gibt er zu bedenken: «Also braucht man entweder höhenverstellbare Tunnels oder einfach grosse. Beides ist eine Kostenfrage – und woher wir das Geld für diese Sanierung nehmen sollen, ist generell noch offen».
    Doch mit Schiesstunnels würde so oder so nur der Mündungsknall gedämpft. Viel lauter ist der Überschallknall, den die Geschosse verursachen. Dieser ist nur durch Schallschutzwände oder zum Beispiel durch die Verlängerung des hinter dem Fussballfeld bereits bestehenden Walls etwas zu mildern. «So einen Hügel prüfen wir», so Spitzbarth, «doch es ist kompliziert zu berechnen, wie hoch so ein Wall sein müsste, damit er etwas bewirkt». Das Amt für Lärmschutz gibt aufgrund von Berechnungen mit «sonArms» zu bedenken, dass «zusätzliche Hindernisse wie die Verlängerung des Lärmschutzwalles den Lärm nicht wesentlich verringern würden». Abgesehen von der geringen Wirksamkeit ist auch fraglich, ob solche Erdaufschüttungen, geschweige denn Lärmschutzwände auf der Allmend Höngg überhaupt erlaubt wären.
    Dann gebe es theoretisch noch die Möglichkeit, Unterschallmunition zu verwenden, wie Spitzbarth erklärt: «Bei solcher Munition entsteht kein Überschallknall, man hört die Kugeln nicht mehr, weshalb sie auch gerne von Geheimdiensten verwendet werden. Aber jeder einzelne Schuss würde für den Schützen um ein Mehrfaches teurer als die heute überall verwendete Armeemunition». Spitzbarth schätzt, einen Preis von zwei bis drei Franken, anstatt die 60 Rappen pro Schuss mit der Armeemunition. Und er wisse auch nicht, ob es überhaupt für die im Schweizer Schiesssport üblichen Kaliber und Gewehre zugelassene Unterschallmunition gebe. Man habe sich schon viel überlegt, gerade weil man sich der Diskussion um den Schiesslärm bewusst sei. Auch Schalldämpfer auf den Gewehren habe man ernsthaft in Erwägung gezogen, doch zugunsten der Präzision darauf verzichtet, und in der Schweiz seien sie für Privatpersonen sowieso verboten.

    Warten auf die Schiessplatzstrategie der Stadt Zürich

    Egal welche Massnahmen man treffen wird, einen Einfluss darauf, wie der Schiesslärm der 300-Meter-Anlage wahrgenommen wird, hat auch die Anzahl der schiessenden Vereine. Würde die Stadt tatsächlich einen oder zwei ihrer eigenen Schiessplätze spätestens 2020 schliessen, würden gewisse Vereine nach Höngg ausweichen. Das sieht auch die Schiessplatz-Genossenschaft Höngg so, bestätigt Spitzbarth: «Mit den bestehenden Strukturen und innerhalb der bestehenden Schiesszeiten könnten wir sicher noch einen Verein mehr aufnehmen». Er sei auch schon mit potentiellen Zuzügern im Gespräch gewesen, doch Schützen seien sehr lokalverbunden und liessen sich nicht gerne entwurzeln: «Man ist vielleicht bereits seit man Jungschütze war einem Schiessstand verbunden, den verlässt man nicht gerne. Die letzten, die zu uns stiessen, waren die Feldschützen Zürichberg, die durch den Bau der Masoalahalle ihre Heimat verloren». In den Gesprächen, sagt Spitzbarth nebenbei, habe ihm ein Vereinspräsident gesagt, dass noch Jahre vergehen, bis sein Stand – wenn überhaupt – geschlossen werde. Und es gäbe ja auch vor allem noch das Albisgüetli – ergo würde dieser Verein wohl eher dorthin ziehen. «Ein anderer Verein findet die Zufahrtsmöglichkeit nach Höngg ungünstig, überlegt es sich aber», schliesst Spitzbarth, und: «Im Moment warten alle Vereine notgedrungen die künftige Schiessplatzstrategie der Stadt ab». Und mit ihnen wartet Höngg.

    Zürcher Kantonalschützenfest 2018
    Das 26. Zürcher Kantonalschützenfest findet an drei Wochenenden nacheinander vom Freitag, 15. Juni, bis Sonntag, 1. Juli 2018 im Limmattal statt. Der Schiessplatz Hönggerberg ist einer der fünf Austragungsorte, er erwartet täglich rund 350 Schützen und Schützinnen.
    Die Schiesszeiten auf dem Hönggerberg:
    Freitag, 15. Juni, 8 bis 12 und 14 bis 19 Uhr
    Samstag, 16. Juni, 8 bis 12 und 14 bis 19 Uhr
    Sonntag, 17. Juni, 8 bis 12 und 14 bis 17 Uhr
    Montag, 18. Juni, 8 bis 12 und 14 bis 19 Uhr
    Freitag, 22. Juni, 8 bis 12 und 14 bis 19 Uhr
    Samstag, 23. Juni, 8 bis 12 und 14 bis 19 Uhr
    Sonntag, 24. Juni, 8 bis 12 und 14 bis 17 Uhr
    Montag, 25. Juni, 8 bis 12 und 14 bis 19 Uhr
    Freitag, 29. Juni, 8 bis 12 und 14 bis 19 Uhr
    Samstag, 30. Juni, 8 bis 12 und 14 bis 19 Uhr
    Sonntag, 1. Juli, 8 bis 12 und 14 bis 17 Uhr
    Die Schiessplatz-Genossenschaft Hönggerberg bittet um Verständnis.
    Weitere Informationen unter www.zhksf2018.ch

    Der Martin Cup wurde auf das Wochenende vom Freitag 6. bis Sonntag, 8. Juli 2018 verschoben.

  • Ringen um Stadtzürcher Schiessplätze

    Ringen um Stadtzürcher Schiessplätze

    Ursprünglich existierten in Zürich sechs grosse Schiessanlagen, doch seit jene in der Rehalp 1995 wegen lärmtechnischen Problemen und jene in Fluntern 2000 wegen dem Bau der Masoala-Halle geschlossen wurden, konzentrieren sich die Vereins- und Bundesübungen der 300-Meter-Schützen auf die verbliebenen vier Anlagen. Jene im Albisgüetli und der Schiessplatz Hönggerberg sind in privatem Besitz, die Probstei in Schwamendingen und der Hasenrain in Albisrieden gehören der Stadt. Doch Anfang dieses Jahres wurde bekannt, dass Stadtrat Richard Wolff, Vorsteher des Sicherheitsdepartements, beabsichtige, diese beiden letzten städtischen Schiessanlagen aus verschiedenen Gründen bis 2020 zu schliessen. Danach genüge das Albisgüetli links und Höngg rechts der Limmat. Die Proteste folgten umgehend. Zuerst aus Albisrieden. Am 7. Februar teilte das Komitee «Schliessung Hasenrain NEIN» mit, dass auf Initiative von Thomas Osbahr, Präsident der Schützengesellschaft Züri 9, die den Hasenrain betreibt, innert knapp drei Wochen 1600 Unterschriften für die Petition gesammelt worden seien, welche den Verzicht auf die Schliessung des Hasenrains forderte. Die Petition wurde tags darauf Stadtrat Wolff übergeben, einige Hundert Unterschriften wurden später sogar noch nachgereicht, bis heute kamen total 2500 zusammen. Am selben Tag reichten die SP-Gemeinderäte Pascal Lamprecht, Marcel Savarioud und acht Mitunterzeichnende eine schriftliche Anfrage ein, um mehr über die Gründe des stadträtlichen Vorhabens zu erfahren. Sie fragten nach Mitgliederzahlen der Schiessvereine, Schusszahlen, Auslastungen der Anlagen, Unterhalts- und Sanierungskosten und Lärmemissionen. Sie wollten wissen, ob der Stadtrat nicht auch befürchte, dass sich nach einer Schliessung der Hälfte der Anlagen der Lärm in Höngg und im Albisgüetli verdoppeln würde und sie fragten sogar, für was die Öffentlichkeit geschlossene Anlagen später nutzen könnte.

    Umfangreiche Antwort des Stadtrates

    Einleitend wies der Stadtrat in seiner Antwort vom 10. Mai darauf hin, dass die Gesamtschusszahlen der Vereinsübungen auf allen Zürcher Anlagen von 1999 bis 2015 um mehr als ein Drittel und bei den Bundesübungen um mehr als die Hälfte abgenommen hätten. Und dass, solange das Militärorganisationsgesetz die Gemeinden verpflichtet, den Armeeangehörigen das Schiessen zu ermöglichen, der Stadtrat mindestens eine Anlage rechts und links der Limmat vorsehe. Auch wolle er den Sportschützen ermöglichen, ihren Sport auf Stadtgebiet auszuüben. Doch bis 2020 müssen Kugelfänge auch ausserhalb der Grundwasserschutzzone saniert sein. Darüber hinaus müssten alle vier Anlagen lärmtechnisch saniert werden (unterdessen zeigt ein neues Gutachten jedoch, dass der Hasenrain die Vorschriften erfüllt). Es soll eine effiziente Nutzung angestrebt werden, schreibt die Stadt, und, dass «aufgrund der Abnahme der Mitglieder, Schusszahlen, Bundesübungen und auch aufgrund der immer höher anfallenden Kosten wie Sanierungen (Kugelfänge, Lärm, Gebäude usw.)» es nicht zweckmässig sei, zugunsten der städtischen Schiessanlagen weitere Investitionen zu tätigen. Deshalb sollen die 300-Meter-Schiessanlagen Probstei und Hasenrain maximal noch bis 2020 in Betrieb bleiben, die privaten Anlagen Höngg und Albisgüetli sollen weiterhin finanziell unterstützt werden.

    Um welche Kosten geht es?

    Der Schiessplatz Hönggerberg bekommt von der Stadt jährlich 36’252 Franken Unterhaltsbeiträge, das Albisgüetli deren 92’574. Der Unterhalt der Anlage Probstei kostet die Stadt rund 24’000 und diesem beim Hasenrain rund 12’800 Franken pro Jahr. Wohl kein Grund, um die beiden Anlagen zu schliessen – wäre da nicht der Investitionsbedarf. Bei der Probstei rechnet die Stadt mit mindestens 690’000 Franken: 300’000 für den künstlichen Kugelfang und 390’000 für den Ersatz der elektronischen Trefferanzeige aus dem Jahr 1991. Marcel Meier, Präsident des Schiessplatzverbandes Probstei, widerspricht diesen Zahlen: «Die stammen aus einem veralteten Gutachten. Wir haben schon lange aufgezeigt, dass 400’000 genügen würden, wenn wir auf 16 Scheiben reduzieren. Von diesem Betrag müsste die Stadt selbst nur rund 250’000 übernehmen und das könnte man zeitlich auch noch staffeln: Den Kugelfang jetzt sanieren und die Trefferanlage später, denn die funktioniert derzeit noch, bloss sind die Ersatzteile etwas schwer zu beschaffen». Der Schiessplatzverband Probstei habe die politischen Dimensionen bislang etwas unterschätzt, so Meier gegenüber dem «Höngger», man werde nun aber auch eine Petition lancieren und Gemeinderäte einschalten, um mit einer Anfrage an den Stadtrat zu gelangen.
    Was das Thema Lärmsanierung der 300-Meter-Anlage in der Probstei angeht, schrieb der Stadtrat in seiner Antwort, dass man mangels aktuellem Gutachten nicht wisse, ob eine solche nötig wäre – einzig für die Kurzdistanz wisse man, dass «die Lärmwerte jährlich überschritten werden» – allein dafür rechne man mit «Lärmsanierungskosten in unbestimmter Höhe».
    Im Hasenrain müsste der künstliche Kugelfang ebenfalls bis 2020 erstellt sein, rund 150’000 Franken wären nötig. Hingegen ist eine lärmtechnische Sanierung des Hasenrains nicht nötig: Ein kürzlich der Stadt eingereichtes Lärmgutachten zeigt, so sagen die Verantwortlichen der Schützengesellschaft Züri 9 gegenüber dem «Höngger», dass der Hasenrain als einzige Anlage auf Stadtgebiet alle Lärmvorschriften erfülle. Vom Albisgüetli, im Besitz der privatrechtlichen Schützengesellschaft der Stadt Zürich, weiss man, dass die lärmtechnische Sanierung, die gemacht werden soll, 350’000 Franken kostet – zusätzlich zu der auch dort notwendigen Sanierung des Kugelfangs für 570’000 Franken. Wie sich die Stadt an diesen Kosten beteiligen würde, ist offen. «Für Höngg», so der Stadtrat, «sind die Kosten der lärmtechnischen Sanierung noch nicht erhoben», (mehr dazu im nächsten «Höngger»). Dafür wurden bereits Anfang 2009 neue Kugelfänge montiert. Das Erdreich des Zielhangs wurde hingegen nicht saniert.

    Folgen für Albisgüetli und Höngg

    In der Anfrage war die Befürchtung geäussert worden, dass sich nach der Schliessung der beiden städtischen Anlagen «der Lärm der verbleibenden zwei Schiessanlagen verdoppeln» würde. Gefragt wurde, ob der Stadtrat diese Einschätzung teile, welche Lärmschutzmassnahmen man in Betracht ziehe und wie man die Entwicklung der Schusszahlen einschätze.
    Der Stadtrat gibt in seiner Antwort zu, dass sich der Lärm im Albisgüetli und in Höngg erhöhen würde, geht aber nicht von einer Verdoppelung aus, sondern nur von einer «teilweisen Verlagerung», da «kaum alle Schiessveranstaltungen der Anlagen Hasenrain und Probstei nur auf eine der beiden anderen Schiessanlagen verlegt würden». Und, so ist zu lesen, es gäbe heute «im Bereich der Schiessanlagen in der Stadt Zürich nur sehr wenige Lärmklagen». Grundsätzlich wird aber darauf verwiesen, dass die Lärmvorschriften auf den einzelnen Schiessanlagen ohnehin weiterhin eingehalten werden müssten. Festgelegt werden diese durch Bundesrecht, für den Vollzug zuständig sind die Kantone. Damit diese Werte eingehalten werden, sind die Schiessvereine beispielsweise angehalten, ihre Schiessveranstaltungen auf möglichst wenige Schiesshalbtage zu konzentrieren – «zu einer Ausdehnung der Schiesszeiten sollte es nicht kommen», so der Stadtrat, der von einem geringen Einfluss auf die Lärmemissionen ausgeht. Und er verweist auch auf eine andere Entwicklung: «Die Mitglieder der Schützenvereine und die Schusszahlen», so heisst es, «haben auf allen Schiessplätzen der Stadt Zürich in den letzten Jahren stetig abgenommen. Es ist deshalb auch bei einer Schliessung der beiden Anlagen langfristig auf den verbleibenden Anlagen mit sinkenden Schusszahlen zu rechnen» (siehe Grafiken). Diese Entwicklung hatte Auswirkungen auf die Schiessplätze: So wird zum Beispiel seit zehn Jahren im Albisgüetli, 1962 neu mit 120 Scheiben für die 300-Meter-Distanz eingeweiht, das Obergeschoss nicht mehr für den Schiessbetrieb, sondern von der Stadtjugendmusik Zürich als Übungsraum genutzt. Was die letzten drei bis vier Jahre angeht, widersprechen jedoch verschiedene Vereine der Einschätzung des Stadtrates: Gemäss ihnen sind die Mitgliederzahlen, gerade bei den Jungschützen, in den letzten Jahren wieder im Steigen begriffen.

    Aktuellste Entwicklung Hasenrain

    Nach künftigen Nutzungsmöglichkeiten gefragt, antwortete die Stadt den Gemeinderäten, dass bis jetzt keine Änderungen der Bau- und Zonenordnung geplant seien, der Stadtrat sich aber vorstellen könne, dass «die beiden Areale Hasenrain und Probstei künftig als Sportanlagen für verschiedene Sportarten genutzt werden». Noch ist nichts entschieden und die eingereichte Petition «Schliessung Schiessplatz Hasenrain NEIN!» bei der Stadt in Bearbeitung. Und die Stadt muss ja auch noch das Übernahmeangebot des Schützenvereins Züri 9 für den Hasenrain prüfen: Bereits im Februar hatten die Albisrieder Schützen der Stadt ein solches unterbreitet, inklusive einem Nutzungskonzept und einem Vorschlag, wie der Verein künftig für die Kosten von Sanierung, Unterhalt und Betrieb selbst aufkommen könnte. Unter all diesen Umständen ist die Stadt daran, die Situation neu zu beurteilen. Sie arbeitet an einer entsprechenden «Schiessplatzstrategie» – wann diese fertig sein soll, ist nicht in Erfahrung zu bringen. Das Ringen um die Zukunft der städtischen Schiessanlagen geht derweil weiter: Am 1. November reichten Pascal Lamprecht (SP), Markus Baumann (GLP) und zwei Mitunterzeichnende ein Postulat ein, das den Stadtrat auffordert zu prüfen, wie der Schiessstand Hasenrain aufgehoben werden könnte und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Hasenrain-Wiese für die Bevölkerung frei bleibt und die städtische Anlage nicht verkauft wird. Was den Hasenrain betrifft, dürfte es die Stadt Zürich schwer haben, in Anbetracht der erfüllten Lärmvorschriften und der angebotenen Übernahme der Anlage und ihrer Kosten durch die Schützen eine Schliessung durchzusetzen. Es sei denn, sie fällt einen politischen Entscheid mit der klaren Aussage, dass man die Schiessplätze eigentlich aus dem Stadtgebiete verbannen möchte – wäre da nicht das Militärorganisationsgesetz, das die Gemeinden in die Pflicht nimmt.

    Quellen:
    Text und Zahlen der Statistiken: Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich, GR Nr. 2017/29, vom 10. Mai 2017

    Im nächsten «Höngger»:
    Wie hat sich der Schiessbetrieb auf dem Hönggerberg in den letzten Jahrzehnten entwickelt?
    Was wäre maximal an Schiesstagen und -zeiten erlaubt?
    Wie wird Schiesslärm gemessen?

     

  • Neues Waffenrecht stösst auf Widerstand

    Neues Waffenrecht stösst auf Widerstand

    In der Folge der terroristischen Anschläge in verschiedenen Städten Europas im Jahre 2015, hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Anpassung der geltenden EU-Waffenrichtlinie vorgelegt. Die neue Richtlinie wurde am 17. Mai dieses Jahres verabschiedet. Als Mitglied des Schengen Assoziierungsabkommens (SAA) muss die Schweiz diesen Rechtsakt übernehmen und umsetzen, sofern sie nicht riskieren will, aus den Abkommen von Schengen und Dublin ausgeschlossen zu werden. Der Bundesrat beschloss daraufhin am 16. Juni, die geänderte EU-Waffenrichtlinie in das Schweizerische Waffengesetz zu integrieren, sofern sie die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Mit Hilfe des juristischen Gestaltungsspielraums hat er eine Lösung ausgearbeitet, die sowohl dem traditionellen Schweizer Schiesswesen als auch den Anforderungen der Europäischen Union gerecht werden soll. Ob dies gelingen kann, wird die Zukunft zeigen.

    Was sich ändern soll

    Neu wird der Anwendungsbereich der Waffenrichtlinie auf zu Nichtfeuerwaffen umgebaute Feuerwaffen erweitert. Dies können zum Beispiel sogenannte Salutwaffen oder akustische Waffen sein. Gleichzeitig sind neu auch Nichtfeuerwaffen, die eigentlich dafür ausgelegt sind, Platzpatronen, Reizstoffe oder sonstige aktive Substanzen abzufeuern, als vollwertige Waffen einzustufen, da sie zu solchen umgebaut werden können. Bislang teilte die EU-Waffenrichtlinie Feuerwaffen je nach Gefährlichkeitsgrad in vier Kategorien ein:
    Grundsätzlich «verbotene» Feuerwaffen (Kategorie A) bedürfen einer Ausnahmebewilligung.
    «Genehmungsbedürftige» (Kategorie B.) können mit einem gewöhnlichen Waffenerwerbsschein erworben werden.
    Der Erwerb von «meldepflichtigen» (Kategorie C) und «sonstigen Feuerwaffen» (Kategorie D) ist nur durch die Mindestaltersgrenze beschränkt. Durch die Änderung des Gesetzes wird einerseits die Kategorie D in die Kategorie C übertragen und aufgelöst, sodass es nur noch drei Gefährlichkeitsstufen gibt. Ausserdem, und dies ist für die Schweiz relevant, wurde der Katalog der «verbotenen» Waffen (Kategorie A) erweitert, und zwar um jene Waffen, deren Einsatz viele Menschenleben fordern können. Darunter fallen Serienfeuerwaffen, die zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaut wurden. Hierzu gehören auch die im Militärdienst verwendeten Sturmgewehre 57. Weiter verboten sind halbautomatische Zentralfeuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als 21, respektive elf Patronen bei Handfeuerwaffen, abgegeben werden können. Dies ist beispielsweise bei der zivilen Version des Sturmgewehrs 90 der Fall. Schliesslich wurden auch halbautomatische Handfeuerwaffen, die mit oder ohne Hilfsmittel auf eine Länge von unter 60 cm gekürzt werden können, als hochgefährlich eingestuft. Neu bedarf der Erwerb aller erwähnten Geräte einer Ausnahmebewilligung, wie es bereits nach geltendem Recht für die anderen Waffen dieser Kategorie der Fall war. Wer aber schon in Besitz eines der neu zugeordneten Geräte ist, kann sich dies bestätigen lassen, sofern er oder sie es unter den damals geltenden Voraussetzungen rechtmässig erworben hat.

    Ordonnanzwaffe nicht betroffen

    Obwohl es sich beim im Militärdienst verwendeten Gerät um eine umgebaute automatische Feuerwaffe handelt, sieht der Bundesrat bei Besitz und Erwerb der Ordonnanzwaffen keine Änderungen im schweizerischen System vor: Wer die Ordonnanzwaffe nach Beendigung des Militärdienstes behalten möchte, kann das auch künftig unter den derzeit geltenden Bedingungen tun. Gleiches gilt für Schützen, die bereits eine solche Waffe besitzen. Bei ehemaligen Angehörigen der Armee soll spätestens alle fünf Jahre überprüft werden, ob sie die Bewilligungsvoraussetzungen noch erfüllen. Wie das genau gemacht werden soll, ist zu diesem Zeitpunkt aber noch unklar. Sportschützen, die Waffen der Kategorie A erwerben möchten, können das auch weiterhin tun. Ursprünglich war ein Vereinszwang diskutiert worden, da dieser aber verfassungswidrig wäre, passte der Bundesrat die Bedingungen insofern an, dass die Schützen entweder Mitglied eines Schiessvereins sein müssen oder gegenüber der zuständigen kantonalen Behörde auf andere Art nachweisen können, dass sie ihre Feuerwaffe regelmässig für das sportliche Schiessen nutzen. Sportschützen, die bereits eine der neu der Kategorie A zugeteilten Waffen besitzen, müssen sich diesen Besitz von der zuständigen Behörde des Wohnsitzkantons bestätigen lassen, sofern die Waffe nicht bereits in einem kantonalen Waffenregister verzeichnet ist. Auch Waffensammler und anerkannte historische und kulturelle Einrichtungen, wie Museen, können eine Ausnahmebewilligung erhalten, wenn sie den Nachweis erbringen, dass sie die angemessenen Vorkehrungen für eine sichere Aufbewahrung der Sammlung getroffen haben, den Zweck der Sammlung darlegen können. «Ferner müssen sie alle in ihrem Besitz befindlichen Feuerwaffen der Kategorie A in einem Verzeichnis erfassen, auf das die nationalen zuständigen Behörden zugreifen können», ist den Erläuterungen zum Bundesbeschluss zu entnehmen. Das Jagdwesen ist von den neuen Richtlinien nicht tangiert, weil für die Jagd keine der fraglichen halbautomatischen Waffen, sondern klassische Jagdwaffen genutzt werden.

    Waffenhändler in der Pflicht

    Die neue Richtlinie verlangt unter anderem weiter, dass die Tätigkeit von Maklern, also Vermittlern, denselben Regeln unterworfen wird, die auch für Waffenhändler gelten. Sowohl Waffenhändler als auch Makler sind verpflichtet, den kantonalen Waffenbüros alle Transaktionen im Zusammenhang mit Waffen so schnell wie möglich auf elektronischem Weg zu melden. Waffenhersteller müssen die wesentlichen Bestandteile einer Waffe markieren, damit sie identifiziert und rückverfolgt werden können. Ein zentrales Waffenregister soll laut Bundesbeschluss jedoch keines geführt werden, und auch medizinische oder psychologische Tests werden nach der Umsetzung der Richtlinie für den Erwerb und Besitz der betroffenen Waffen nicht verlangt.

    SSV und proTELL wehren sich

    Anders als vom Bundesrat mehrfach betont, hält der Schweizer Schiesssportverband (SSV) den Vorschlag zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie für alles andere als pragmatisch. In einer Stellungnahme von Ende Oktober erklärt sich der Verband nicht einverstanden mit dem Vorschlag, da dieser den Handlungsspielraum nicht voll ausgenutzt habe. Unter anderem stören sie sich daran, dass, wer bereits in Besitz einer Ordonnanzwaffe ist, dies bestätigen lassen muss: «Das kommt einer Nachregistrierung von hunderttausenden Waffen gleich, die von Volk (2011) und Parlament (2015) mehrmals abgelehnt wurde», so der SSV. Ausserdem fehle im Gesetz unter den Erwerbsbedingungen die Definition, was «Regelmässigkeit des sportlichen Schiessens» genau bedeute. «In unseren bestehenden Vereinen sind viele legale Besitzer anderer Typen von halbautomatischen Gewehren gar nicht in der Lage, diese einzusetzen, da der Grossteil unserer Schiessanlagen ausschliesslich für Ordonnanz- und Sportgewehre zugelassen ist» schreibt der SVV weiter. Ihrer Ansicht nach erfüllt das bestehende Schweizer Waffenrecht die Ziele der Richtlinie, Waffenmissbrauch im Umfeld des internationalen Terrorismus einzudämmen, bereits mehr als genügend. Noch dezidierter wehrt sich die «Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht» proTELL gegen den Entwurf des Bundesbeschlusses zur Übernahme und Umsetzung der EU-Richtlinie. In ihrer Stellungnahme sieht sie den Erwerb von Feuerwaffen durch die neue Kategorisierung «drastisch erschwert». Sie stört sich daran, dass der Waffenbesitzer aufgrund der neuen Richtlinien zum Waffenhalter werde, «der nur aufgrund des Wohlwollens des Staates eine Waffe halten darf, die aber jederzeit und unentgeltlich beschlagnahmt werden» könne. Durch die Zuordnung der Sturmgewehre 57 und 90 zu der Kategorie der «verbotenen Waffen» würden «hunderttausende von Bürgerinnen und Bürger, (…) von einem Tag auf den anderen von legalen Waffenbesitzern zu Haltern einer verbotenen Waffe, und müssen sich so (…) alle möglichen Schikanen gefallen lassen», schreibt proTELL weiter. Beide Organisationen sind bereit, das Referendum zu ergreifen, sollte das Parlament die vorliegende Version genehmigen.

    Der Gesetzesentwurf befindet sich bis zum 5. Januar 2018 in der Vernehmlassung. Der Bundesrat wird dem Parlament voraussichtlich im Frühjahr 2018 eine Botschaft vorlegen. Zur Durchführung des gesamten Verfahrens der Umsetzung hat die Schweiz Zeit bis zum 31. Mai 2019.

    Quellen:
    Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG).
    Faktenblatt Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD.
    Broschüre Schweizerisches Waffenrecht.
    www.protell.ch
    www.Ssv.ch

     

  • Der Biber bedient sich

    Der Biber bedient sich

    Nicht schlecht staunt, wer auf der Werdinsel, beim obersten Einstieg in die Kanal-Badi, ans andere Ufer blickt: Dort hat der Biber begonnen, einen grösseren Baum zu fällen. Der «Höngger», der die weiss leuchtenden Frassspuren entdeckte, hat nachgefragt, ob dies nicht problematisch ist. Obwohl die Bäume entlang des Kanals in die Zuständigkeit des ewz gehören – wogegen für jene beim Limmatufer der Werdinsel der Kanton und entlang des Fischerwegs Grün Stadt Zürich zuständig ist, ja es ist kompliziert – beantwortete Lukas Handschin, Kommunikationsbeauftragter von Grün Stadt Zürich, die Fragen stellvertretend für alle. Ja, das Fällen von Bäumen durch den Biber, ebenso das Aufstauen, könne zu Konflikten führen. Es gelte einen guten Umgang mit dem geschützten Tier zu finden und Massnahmen zu treffen, die langfristig wirken. «Dazu sind wir in Kontakt mit der Biberfachstelle des Kantons, doch bei der betroffenen Weide gibt es im Moment noch keinen Grund, einzugreifen», so Handschin. Allenfalls werde man aber einzelne Bäume künftig schützen müssen: «Dieses Thema wird jetzt aktuell, und wir werden zusammen mit der Biberfachstelle, ewz und AWEL eine Begehung vornehmen, um das weitere Vorgehen festzulegen». Und der «Höngger» erlaubt sich die Empfehlung, dem pelzigen Gesellen, sollte man ihn bei dieser Gelegenheit antreffen, doch nahezulegen, er solle sich an jene Bäume entlang des Kanals halten, die für die geplante Erweiterung der Badi sowieso ausgelichtet werden müssen.