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  • Immer Monat übrig am Ende des Geldes

    Das Fokusthema dieser und der nächsten Ausgabe widmet sich dem Thema Armut. Armut? In der reichen Schweiz? In Höngg? Ja, auch wenn Armut in Höngg kaum sichtbar und statistisch eher eine Ausnahme ist, doch sie existiert.
    Monat am Ende des Geldes übrig zu haben ist etwas, das die grosse Mehrheit von uns nicht kennt. Oder nicht regelmässig. Was aber, wenn das ein Dauerzustand ist? Wann mussten Sie sich zum letzten Mal überlegen, ob sie eine bestimmte Ausgabe tätigen können oder nicht? Nein, ich meine nicht die Ferien auf den Malediven, das wäre ein Luxusproblem. Die Rede ist auch nicht von selbstgewählter Geldknappheit, weil man zum Beispiel auf eine grössere Investition hin spart oder sich aus ideologischen Gründen dem Konsum entzieht. Reale Armut hat andere Gesichter. Oder soll man Fratze sagen? Wie sie sich zeigt, wenn man abwägen muss, ob man nun eher mit ihrem Kind mal wieder in den Zoo will oder ob es diese Woche doch mal noch ein Stück Fleisch auf den Tisch geben soll? Oder ob man sich diesen einen Cafébesuch nun gönnen soll, auch wenn das Budget eigentlich laut «nein!» schreit? Was bedeutet es, in einem reichen Land arm zu sein? Wie fühlt sich das an, wenn ringsum der Luxus Urstände feiert und man selbst von den hintersten Rängen nur zuschauen kann, während man versucht, sich unsichtbar zu machen, weil die Scham zu gross ist? Ich weiss es nicht. Und mit mir die anderen rund 85 Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung auch nicht. Aber 615’000 wissen es dauerhaft und weitere 600’000 sind auf dem traurigen Weg dazu. Auch Menschen in Höngg. Sie wollen wir mit diesem Fokusthema ins Bewusstsein rücken. Auch weil mögliche Ursachen der Armut, so zeigt der Blick in die Höngger Vergangenheit, sich erschreckend wenig geändert haben: Wie früher, so sind auch heute oft Alleinerziehende, Alleinstehende und Kinder betroffen. Und auch wenn man heute nicht mehr in der Kirche anstehen muss, um ein Brot zu erhalten, sondern vom Sozialamt Unterstützung erhält, so überwiegt doch oft die Scham und man bezieht keine Hilfe. Bis es einfach nicht mehr anders geht.
    Ja, auch in Höngg gibt es Armutsbetroffene, mitten unter uns sind sie eine meist unsichtbare Realität. Ihnen gehören ein paar Seiten im «Höngger».

    Fredy Haffner
    Verlagsleiter «Höngger»

  • Hochhäuser im Limmattal

    Hochhäuser im Limmattal

    Das Projekt um das neue Hardturmstadion, «Ensemble», mit seinen beiden Hochhausbauten, hat schon einiges zu reden gegeben. In Höngg hat sich nach Bekanntwerden des Projekts das «Komitee gegen den Höhenwahn» gebildet, das sich zwar für das Stadium, aber klar gegen die Hochhäuser ausspricht (siehe «Höngger» vom 26. Oktober 2017). Doch die beiden Türme sind nur eines der Projekte im Blickfeld von Höngg, die geplant oder bereits im Bau sind.

    Was ist ein Hochhaus und wo darf es stehen?

    «Hochhaus» mag als Begriff individuell verstanden werden. Offiziell aber definiert das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) alle Häuser ab einer Höhe von 25 Metern als Hochhaus. Das sind je nach Terrain sieben oder acht Stockwerke. Auch in Höngg stehen mehrere solcher Gebäude: vier im Gebiet Riedhof und das Pflegezentrum «Bombach» (Verweis auf Artikel «Als man in Höngg noch Hochhäuser baute»).
    Die mit dem kantonalen PBG kompatible Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (BZO) definiert, was wo gebaut werden darf. Sie regelt, wo welche Nutzung – zum Beispiel Wohnen oder Gewerbe – zulässig ist und wie eine Parzelle bebaut werden darf, also die Anzahl Stockwerke und die Ausnützung des Grundstücks. Die BZO definiert also die sogenannte «Regelbauweise». Doch keine Regel ohne Ausnahme: Möchte man von der Regelbauweise abweichen, also beispielsweise eben höher bauen als gemäss BZO erlaubt wäre, ist dies mit dem Mittel eines Gestaltungsplans möglich. Ein Gestaltungsplan erlaubt eine höhere Ausnützung, im Gegenzug muss das Projekt den politisch ausgehandelten Anforderungen eines «Mehrwerts» gerecht werden. Dazu hält das PBG fest, dass Hochhausprojekte «ortsbaulich einen Gewinn bringen» und «architektonisch besonders sorgfältig gestaltet» sein müssen. Was «ortsbaulich ein Gewinn» und was eine «besonders sorgfältige Gestaltung» sei, definiert das Gesetz jedoch nicht. Jeder Gestaltungsplan muss vom Gemeinderat bestätigt werden und unterliegt somit dem fakultativen Referendum. Wird ein solches ergriffen, wird an der Urne über das Bauvorhaben entschieden.

    Hochhausgebiete in Zürich

    Grundsätzlich kann, sofern ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt, überall ein Hochhaus erstellt werden. Doch Fabian Korn, Projektleiter Kommunikation beim Amt für Städtebau präzisiert: «Dies bedeutet aber nicht, dass ein solches Projekt auch überall bewilligt wird». Natürlich gäbe es auch Gebiete, die für den Hochhausbau weniger geeignet seien: «Beispielsweise Gebiete mit kleinteiligen Bebauungsstrukturen oder die Altstadt». 2001 führte die Stadt Zürich deshalb «Richtlinien für die Planung und Beurteilung von Hochhausprojekten» als Ergänzung der BZO ein und definierte darin drei Typen von Hochhausgebieten. In diesen Gebieten kann ein Hochhausprojekt auch ohne Gestaltungsplan realisiert werden, solange die für das Gebiet definierte Maximalhöhe (siehe Abbildung) und erhöhte Anforderungen eingehalten werden. So darf in den Gebieten der Klasse I und II maximal 80 Meter, in jenen der Stufe III 40 Meter hoch gebaut werden. Zudem formulieren die Richtlinien zu jedem Gebietstypen unterschiedliche «erhöhte Anforderungen» bezüglich städtebaulicher Einordnung, architektonischer Gestaltung, dem Bezug zum öffentlichen Raum und Nutzungskonzept, insbesondere im Erdgeschoss.

    Das Baukollegium schaut hin

    Das städtische Hochbaudepartement begleitet die städtebauliche und architektonische Planung eines Hochhauses eng. Das beginnt bereits mit der Beurteilung des Standorts durch das Baukollegium. Dieses besteht aus vom Stadtrat für vier Jahre gewählten externen Fachleuten sowie Mitgliedern der Stadtverwaltung und nimmt, so informiert das Hochbaudepartement, «zu Bau- und Planungsvorhaben und zu städtebaulichen Konzepten sowie Leitbildern Stellung, wenn ihre Bedeutung es erfordert oder, wenn sie zu grundsätzlichen Fragen Anlass geben».
    Erst wenn das Baukollegium einen gewünschten Standort als geeignet einstuft, kann die Bauherrschaft die Planung fortführen. Über die Qualität der architektonischen Gestaltung wacht dann entweder das Baukollegium oder es wird ein Architektur-Wettbewerb ausgeschrieben.

    Richtlinien werden der Zeit angepasst

    Die Richtlinien für die Planung und Beurteilung von Hochhausprojekten stehen, wie das Amt für Städtebau wissen lässt, nun zur Überarbeitung an, denn die lange verpönten Hochhäuser haben besonders in Zürich wieder an Bedeutung gewonnen. Die Richtlinien sollen besonders auch im Hinblick auf die angestrebte Verdichtung und gestützt auf die Bevölkerungswachstumsprognosen angepasst werden: «Die Hochhausgebiete sowie deren Höhen werden überprüft und allenfalls angepasst», so Fabian Korn. Auch wie die Stadt den Begriff «ortsbaulicher Gewinn» definiere, gelte es zu überprüfen. «Kurzum ist das Ziel, die Hochhaus-Richtlinien an die Bedürfnisse unserer wachsenden Stadt anzupassen: städtebaulich, architektonisch und stadträumlich», so Korn.

    Tatsächlich geplant oder im Bau

    Buchstäblich aus Sicht von Höngg interessiert natürlich, was im Limmattal – zwischen Hauptbahnhof und der Stadtgrenze in Altstetten – nicht nur wie vorher beschrieben möglich wäre, sondern speziell, was bereits geplant oder im Bau ist.
    Entlang der Bahnlinie und darüber hinaus befinden sich zusammenhängende Gebiete der Stufe I und II, in denen eine Gesamthöhe bis zu 80 Meter ohne Gestaltungsplan möglich ist. Dort wurde das 80 Meter hohe Hochhaus des Areals «Westlink», gleich beim Vulkanplatz beim Bahnhof Altstetten, vor kurzem fertiggestellt. Fast fertig sind unweit des Bahnhofs Altstetten zudem die drei Wohntürme des Projekts «Vulcano» der Credit Suisse an der Vulkanstrasse mit ebenfalls je 80 Metern.
    An der Hohlstrasse wird momentan von den SBB der 70 Meter hohe «Letzi-Turm» realisiert. Auf der Website der SBB heisst es dazu aufschlussreich: «Dem Gebiet der SBB Werkstätten – von der Flurstrasse bis zur Duttweilerbrücke – steht in den nächsten Jahrzehnten ein intensiver, zukunftsweisender Transformationsprozess bevor. Dabei nimmt der «Letzi-Turm» in diesem übergeordneten Stadttransformationsprozess eine Pionierstellung ein». Wobei der singular benannte «Letzi-Turm» eigentlich zwei Wohnhochhäuser sind, die sich wiederum an der Gebäudehöhe des Projekts «Letzibach D» orientieren, welches die Stadt selbst an der Hohlstrasse plant: Rund 250 gemeinnützige Wohnungen sollen dort entstehen, teilweise in einem Hochhaus von 60 Metern Höhe. Zwischen Hohlstrasse und Albulastrasse überbaut zudem die Mobimo Management AG das Labitzke-Areal neu mit zwei Hochhäusern von 47 und 64 Metern. In Planung ist weiter ein Hochhaus mit 160 Wohnungen der Swiss Life an der Baslerstrasse, gegenüber dem Einkaufszentrum Letzipark. 25 Geschosse werden dort 76 Meter emporragen. Und natürlich das alles überragende Projekt «Ensemble» auf dem Hardturm-Areal mit seinen beiden 137 Meter hohen Türmen und dem Fussballstadion. Der Gestaltungsplan zum Projekt wird derzeit erarbeitet. Das Land gehört der Stadt und wird im Baurecht abgegeben. Weil zwei der drei Baufelder vom Finanz- in das Verwaltungsvermögen umgeteilt werden müssen, wird – die Zustimmung des Gemeinderates zum Baurecht und Übertrag sowie später zum Gestaltungsplan vorausgesetzt – voraussichtlich noch Ende dieses Jahres das Volk an der Urne mitreden dürfen. Ganz abgesehen davon, dass höchstwahrscheinlich das Referendum ergriffen werden wird. Mehr ist derzeit nicht bekannt. Ausser dass es zwar eine BZO, definierte Hochhausgebiete und Richtlinien gibt, die gerade überarbeitet werden – und eben das Mittel des Gestaltungsplans, mit dem theoretisch alles möglich ist.

  • Als man in Höngg noch in die Höhe baute

    Als man in Höngg noch in die Höhe baute

    Ende der 1950er Jahre lösten die Hochhausprojekte in Höngg grosse Diskussionen aus. Allen voran jene beiden Hochhäuser im «Riedhofpark», die noch heute die Silhouette von Höngg prägen. Und das Pflegezentrum Bombach, respektive die Alterssiedlung Bombach. Im «Höngger» vom 6. September 1957 wurde erstmals unter dem Titel «Neuzeitliche Überbauung» über ein grosses Bauvorhaben zwischen Regensdorferstrasse, Wildenweg und Riedhofstrasse, der «Gugolzwiese», wie sie damals auch genannt wurde, berichtet. Dort, wo heute die zwei Hochhäuser der Überbauung «Riedhofpark» stehen, beabsichtigte die Kilintra AG zusammen mit dem Höngger Baumeister Hans Welti, in fünf drei- bis fünfgeschossigen und einem zwölfgeschossigen Bau total 200 Wohnungen und ein grösseres Ladenlokal unterzubringen. Architekt Becherer plante «nach den neuen Erkenntnissen des Städtebaus» durch eine Differenzierung der Baukörper möglichst grosse Freiflächen zu schaffen und «den Wohnungsmietern ein Maximum an Aussicht und Besonnung» zu bieten. Rund neun Millionen waren als Bausumme veranschlagt.
    Zur gleichen Zeit wurde auch weiter unten, bei der Überbauung des «Bombachgutes», über Hochhäuser nachgedacht: Am 13. September 1957 wurde im «Höngger» eine Ausstellung der Entwürfe der Alterssiedlung und des Pflegeheims Bombach angekündigt, was in der Folgewoche erste Reaktionen aus Leserkreisen auslöste – in derselben Ausgabe, in der auch die amtliche Bauausschreibung für das Projekt «Riedhofpark» publiziert wurde.

    «Wie ein Faustschlag ins Gesicht»

    Nach dem Besuch der Ausstellung habe man feststellen müssen, heisst es in der unsignierten Reaktion vom 20. September 1957, dass jene Projekte, die auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen abstützten, bei der Expertenkommission wohl keinen Anklang gefunden hätten. Die massgebenden Funktionäre der Stadt hätten, mit Hinweis auf die bereits geplanten Hochhäuser im «Riedhofpark», offensichtlich schon im Voraus den Bau von Hochhäusern ins Auge gefasst. Jedenfalls würden für das Pflegeheim Bombach nur jene zwei Entwürfe weiterbearbeitet, die ebenfalls Hochhäuser vorsähen. Die einsendende Person holte aus: «In unserer ausgesprochen aufgelockerten Wohnlage wirken diese drei Bauklötze wie ein Faustschlag ins Gesicht. Nicht umsonst hat man vor zehn Jahren von den gleichen Baufunktionären, die heute auf Hochhäuser eingestellt sind, Überbauungsquoten vorgeschrieben, welche bereits für ein kleines Einfamilienhaus 2000 m2 Land erforderten. Diese Vorschriften wurden seinerzeit durch die Volksabstimmung bestätigt, gelten nun aber wohl nicht für die Verwaltung. Diese will nun allen, welche sich an die städtischen Vorschriften gehalten haben, Betonklötze vor die Nase stellen». Es sei an allen, gegen diese Bauweise in unserem Wohnquartier zu kämpfen, hiess es zum Schluss.
    Am deutlichsten und mit Namen signiert brach es aus Dr. Werner Kündig im selben «Höngger» heraus: «Soll das Quartier Höngg verschandelt werden? (…) Das ausgeschriebene Bau-Monstrum gehört an den Pranger. (…) Bekanntlich kostet ein Quadratmeter Bauland irgendwo in Höngg mindestens 100 Franken. Zufolge dieser Bodenspekulation kann eben nur mit einer höchst rücksichtslosen Ausbeutung der Baufläche eine ‹interessante› Geldanlage ermöglicht werden». In kritischen Betrachtungen fährt Kündig fort, bis er mit einem Aufruf an den QVH endet: «Wird man die Chance ergreifen und dafür einstehen, dass Höngg nicht verschandelt wird? Denn in diesen Dingen entscheidet nur Verantwortungsgefühl – und etwas persönlicher Mut». Der QVH reagierte und kündete für den 11. Oktober in der «Mühlehalde» eine öffentliche Informationsversammlung «über die neuen Bauprojekte in Höngg» an. Darüber berichtet wurde dann allerdings erst im Jahresbericht, im «Höngger» vom 2. und 9. Mai 1958, und dies sehr knapp: Stadtrat Dr. S. Widmer habe über «die Bauplanung in Höngg», Max Aeschlimann über die «Alterssiedlung Bombach» und Architekt O. Becherer über «den Riedhofpark» referiert, was eindringlich gezeigt habe, wie die Überbauung in Höngg mit Riesenschritten vorwärtsgehe und dabei nicht nur die private Unternehmerlust daran teilnehme, sondern auch die Stadt.

    Nur der Beginn einer grosszügigen Planung

    Schneller reagierte die Bauherrschaft und liess im «Höngger» vom 4. Oktober 1957 einen Herrn «K» eine Replik an Dr. Werner Kündig verfassen. Er verweist darauf, dass man das Terrain leicht «mit den üblichen, zwei bis dreigeschossigen, schön säuberlich hinter und nebeneinander aufgereihten Bauten» hätte überstellen können. Ein solches Projekt «wäre aber ein weiteres Beispiel für eine überlebte Bauweise, mit der man sich in den letzten Jahrzehnten in der Stadt Zürich leider abfinden musste». «K» preist unter anderem, dass so nur 3900 m2 Land überbaut werden, anstatt 7600 m2 wie bei einer herkömmlichen Bauweise. «Zusammenfassend darf gesagt werden», schliesst er, «dass gegen ein fortschrittliches Bauvorhaben in einer Art und Weise Sturm gelaufen wird, wie es sich objektiv gesehen nicht rechtfertigen lässt». Am 4. Oktober 1957 schreibt dann Anwohner «F.D.», dass er das Projekt genau studiert und beim Architekten sogar die Gipsmodelle der ebenfalls geprüften Überbauung mit kleineren Häusern angeschaut habe. Das neue Projekt sei eindeutig besser: «Man ist vorbehaltlos überzeugt, dass eine Überbauung mit Grünflächen, Spazierwegen und Parks das Richtige ist und nimmt deshalb den Nachteil von mehrgeschossigen Bauten als das kleinere Übel in Kauf». Und er verweist überraschend auch auf weitere, bei Architekt Becherer gesehene Gipsmodell-Projekte, welche die Überbauung der weiter westwärts anschliessenden Grünflächen bis zum Riedhof als überbaut zeigen. Die Überbauung «Riedhofpark» sei nur «der Beginn einer grosszügigen Planung» und nun, es sei halt nicht jedermanns Sache, sich von alten Überlieferungen zu trennen und genügend Fantasie und Mut für das Neue aufzubringen, schloss «F.D.». Auch Karl Erb verfolgte die Diskussion und schrieb am 11. Oktober, dass im Artikel der Bauherrschaft einen Hinweis auf die Rentabilität vermisst habe: «Nimmt man den Artikel von ‹K› als bare Münze hin, so müsste man im Glauben verbleiben, dass bei der Ausarbeitung des Projekts nur ideale Ziele verfolgt wurden. Dabei soll doch für das Grundstück ein namhafter Betrag ausgelegt worden sein, der vermutlich auch die Gestaltung des Projekts bestimmt hat». Und wenn die Befürworter darauf pochen, mit einer überholten Bauweise Schluss machen zu wollen, dann antworte er: «Dass der Hönggerberg der richtige Platz für ein Hochhaus ist, wage ich ernsthaft zu bezweifeln. (…) Der Betonturm von Höngg wird als neues Wahrzeichen aus der Landschaft herausragen und wahrscheinlich auch bei sehr fortschrittlich gesinnten Bürgern kaum eitel Freude auslösen». In den folgenden Monaten blieb es im «Höngger» still. Ob es wohl auch im Quartier still geworden war?

    Abgesänge auf Verschwundenes – und auf die Rechtsgleichheit

    Erst am 24. Januar 1958, im Zusammenhang mit der Überbauung im Bombach, schreibt ein «R.W.»: «Manches Quartier hat sein Gesicht verändert, und doch hat man sich meistens bald an das Neue gewöhnt. Wer kann sich etwa noch an den Bäckerladen von Herrn Fasnacht beim «Central», an das kleine Häuschen der Familie Neidhart am Wettingertobel, an den Korbwarenladen von Herrn Duttweiler oder an die alten Bauernhäuser an der Regensdorferstrasse erinnern? Ist es schon so lange her, dass wir im «Central», im «Gsteig» oder im «Kempfhof» ein Bier getrunken haben? Bald wird man auch die Sägerei Mäntele bei der Wartau, das Imbisbühlgüetli, das Arzthaus an der Bäulistrasse, den «grauen Ackerstein» und anderes mehr vergessen haben! Und doch ist Höngg trotz diesen vielen Veränderungen ein schönes Quartier geblieben».
    In der Folgewoche entgegnet ein nur als «eingesandt» gekennzeichneter Beitrag, dass sich die Verantwortlichen einmal die Mühe machen sollten, «jetzt im Winter den Schattenwurf eines Hochhauses am Höngger Hang neutral abzuschätzen». Das Modellfoto der projektierten Alterssiedlung Bombach scheine nämlich den Schatten vom 21. Juni mittags zu zeigen. Und was die anderen, abgerissenen Bauten angehe, so hätten sich die Neubauten an diesen Stellen an alle Bauvorschriften gehalten und die Bauherrschaften hätten sich sogar noch weitere Einschränkungen gefallen lassen müssen: «So durfte zum Beispiel die Westporte (das Haus der heutigen Polizeiwache, Anm. d. Red.) nur mit drei, statt der projektierten vier Stockwerke gebaut werde. Es stellt sich nun die Frage, ob die zonengemässen Vorschriften nur für die Steuerzahler gelten, oder ob sich auch die Stadtverwaltung an die von ihr aufgestellte Bauordnung zu halten hat», schloss «R.W.»
    Ins gleiche Horn stiess ein anderer anonymer Einsender am darauffolgenden 7. Februar. «Noch vor nicht allzu langer Zeit hat man uns doziert, dass Hochhäuser in eine weite Ebene gehören. Gilt das nun plötzlich nicht mehr? Noch vor kaum zwei Jahren mussten sich private Bauherren minutiösen Kontrollen der Baupolizei unterziehen, die eifersüchtig darüber wachte, dass ja kein Zentimeter höher gebaut werde als vorgesehen und bewilligt. Heute kommt dieselbe Stadtverwaltung als Bauherrin und stellt in ein fast ausschliesslich mit ein- bis zweigeschossigen Häusern locker überbautes Quartier Hochhäuser vor die Nase der verdutzten Anwohner». Der Einsender bezieht sich auf die projektierte Alterssiedlung und das Pflegeheim Bombach und merkt an, dass das Projekt «Riedhofpark» ja auch noch im Stadium des Studiums sei. Und wie man höre, seien aus dem einen bereits zwei Hochhäuser geworden: «Diese Situation zeigt uns klar, wo hinaus die Entwicklung geht. In absehbarer Zeit werden wir einen ganzen Kranz solcher niedlichen Dinger um uns herum ‹bewundern› können». Dann kehrt wieder über Monate Ruhe ein, bis am 5. Dezember in einer Abwägung von Pro und Kontra ein «R» Stellung zu den Hochhäusern «Riedhofpark» bezieht: «Gut, es sollen einzelne Häuser etwas höher erstellt werden dürfen, aber Wolkenkratzer müssen es nicht sein, diese gehören nicht an die Peripherie der Stadt, wo eher eine aufgelockerte Überbauung am Platz ist». Bemängelt wird auch, dass vorher die Verkehrsverhältnisse abgeklärt werden müssten.

    Beim «Riedhofpark» erlaubt, gleich daneben nicht?

    Dann wurde es im «Höngger» wieder seltsam still, während sich Höngg in einem Baurausch befand: Neben zahlreichen anderen Bauten wurden Anfang der 1960er Jahre auch die Rebstock-Überbauung am Meierhofplatz und die neue Post eingeweiht. Und überall wurden alte Gebäude abgerissen und durch Neubauten ersetzt. Selbst das Ende von Häusern wie der «Mühlehalde» oder dem «alten Meierhof», beide schon damals im Besitz der Stadt, schien nur eine Frage der Zeit: Man ging davon aus, dass sie der Verbreiterung der Limmattalstrasse weichen müssten. Auch die beiden Hochhäuser im «Riedhofpark» waren unterdessen, 1964, im Rohbau fertig und das Schulhaus Riedhof eingeweiht. Und unmittelbar westlich davon waren weitere Hochhäuser ausgesteckt. Im Jahresbericht des QVH heisst es im «Höngger» vom 8. Mai 1964: «Die Schulhausanlage ist sicher sehr gut gelungen (…), was man nun aber gar nicht verstehen kann ist die Absicht gewisser Grundeigentümer, diese schöne Schulhausanlage durch Grossüberbauungen förmlich zu ersticken. Wir geben heute schon der Hoffnung Ausdruck, dass hier die Stadt Zürich ihr Veto einlegt. Es soll doch nicht so sein, dass man der Bevölkerung einerseits mitteilt, man könne die Schulhäuser nicht höher bauen, andererseits aber im gleichen Gebiet solche Hochbauten bewilligt».

    Im Westen wollte man noch mehr

    Irgendwann im Frühling 1964 wurden westlich des Schulhauses Riedhof weitere Bauprofile für Hochhäuser ausgesteckt. Am 20. Mai 1964 reichten Gemeinderat Hans Pfister und vier Mitunterzeichner dazu eine Interpellation ein: Schon die beiden Hochhäuser «Riedhofpark» seien hier ein Fremdkörper, deshalb wolle man vom Stadtrat wissen, ob für die ausgesteckten weiteren Hochbauten schon Zusicherungen gemacht worden seien und ob man sie an dieser Stelle aus städtebaulicher Sicht überhaupt verantworten könne? Kurz darauf hinterfragt ein «Schbg» im «Höngger» die Logik des Hochbauamtes, das alle Einsprachen gegen die beiden Hochhäuser «Riedhofpark» ignoriert und einen Präzedenzfall geschaffen habe, doch gleich daneben das Schulhaus Riedhof nur zweistöckig gebaut habe. Und nun stünden westlich davon bereits zwei Baugespanne für 13-stöckige Hochhäuser, was ihn zur Frage führte, ob es der Stadtrat gegenüber den Stimmbürgern verantworten könne, «seine Willkür nach Belieben walten zu lassen?».
    Derweil publizierte die NZZ am 16. Juni 1964 ein Loblied auf die Überbauung «Riedhofpark», was Dr. Werner Kündig im «Höngger» vom 19. Juni vermuten liess, das sei wohl nicht zuletzt mit dem Zweck geschehen, den Hönggern weitere Hochhausbauten schmackhaft zu machen, denn: «Es ist nun eine Tatsache, dass im Riedhofquartier der ‹Appetit› zum Bau weiterer Wohntürme mächtig angeregt wurde, städtebauliche Konsequenzen hin oder her».

    1964 kam das Nein

    Die «Entwarnung» folgt dann am 28. August 1964, als der «Höngger» kurz vermeldet, dass der Stadtrat die Interpellation vom 20. Mai beantwortet habe. Der Stadtrat schrieb: «Das Gebiet, in welchem die umstrittenen Hochhäuser projektiert wurden, liegt gemäss Zonenplan 1963 in der Wohnzone C. (…) Um eine aufgelockerte Überbauung zu erhalten, die zum Vorteil der näheren Umgebung gereicht, ist daher ein beträchtlicher Anteil hoher Gebäude notwendig. Für die angrenzende Schule und die künftige Kirche (die man damals dort vorsah, wo heute das Altersheim Riedhof steht. Anm. d. Red.) entstehen durch die differenzierte Bauweise eine willkommene Ausweitung der Grünflächen sowie grössere Gebäudeabstände. Grundsätzlich ist eine derartige Mischbebauung zu begrüssen. Dagegen sieht das eingereichte Projekt Hochhäuser vor, die infolge ihrer übermässigen Höhe städtebaulich unbefriedigend wirken, wie sich aus den ausgesteckten Profilen ergab. Die Baubewilligung wird daher nicht infrage kommen».

    Zweimal Ja, für 1975 und 1985

    «Städtebaulich befriedigend» scheinen wenige Jahre später die Hochhäuser am Ende der Riedhofstrasse geraten zu sein: Gestützt auf die Bauordnung und das alte Baugesetz wurde 1972 als Teil einer Arealüberbauung das Hochhaus an der Riedhofstrasse 378 durch die damalige Bausektion II des Stadtrats bewilligt. Die kommunale Baubewilligung musste anschliessend vom Regierungsrat genehmigt werden, was unter Auflagen – so musste etwa ein Kinderspielplatz von genügender Grösse angelegt werden – 1973 geschah. 1975 stand der Bau. Zehn Jahre später erstellte die Gewerkschaftliche Wohn- und Baugenossenschaft (GEWOBAG) gleich daneben das bis heute letzte Hochhaus von Höngg.

    Und heute?

    Heute liegt Höngg nicht in einem der in Zürich festgelegten Hochhausgebiete. Entsprechend wären nach geltender BZO keine Hochhäuser mehr realisierbar – ausser man bediene sich des Mittels des Gestaltungsplanverfahrens.

  • Warum stösst sich da niemand?

    Nein, gegen Demokratie hat hier niemand etwas. Doch demokratisch wurde auch über das Swissmill-Silo entschieden. Auch dort kam ein Gestaltungsplan vors Volk und die Stimmberechtigten der ganzen Stadt, ob sie den Turm überhaupt je zu Gesicht bekommen würden oder nicht, durften mitentscheiden, ob er gebaut wird oder nicht. Das Ergebnis ist bekannt und steht seither als selbst von der NZZ am Sonntag mit «118 Meter Hässlichkeit» titulierter Betonklotz beim Escher-Wyss-Platz an der Limmat. Damit leben und ihn täglich betrachten, muss den Bau die unterlegene Minderheit aus Wipkingen (und Höngg) alleine. Jegliche Versuche, ihn wenigstens zu begrünen oder als Kletterwand nutzbar zu machen, sind bislang am Widerstand der Eigentümerschaft gescheitert.

    Ja, Demokratie in Ehren. Auch Verlieren zu können, gehört dazu. Doch verwunderlich und eigentlich stossend sollte sein, dass es zwar Bauordnungen und -gesetze aller Art gibt, diese aber mit jedem «Gestaltungsplan» oder dem Mittel der «Arealüberbauung» ausgehebelt werden können. Das öffnet für potente Bauherrschaften Tür und Tor und politisch wird sich dafür immer ein guter Grund finden, um die Projekte schönzureden, abzunicken und durchzuwinken. Argumente wie Wohnbau-, Wirtschafts-, Sport- oder Weiss-Gott-was-Förderung lassen sich rechts, links und auch in der politischen Mitte kreieren. Und dann braucht es Rekurse, Abstimmungen oder Gerichtsverfahren. Immerhin haben wir in der Schweiz diese rechtsstaatlichen Möglichkeiten. Doch es braucht Menschen, die das Geld und die Nerven aufbringen, um sie zu nutzen.

    Es sollte stossend sein, doch offenbar stösst es niemanden, dass hier, wie in einigen Kreisen gesagt wird, eine eigentliche Behördenwillkür herrscht. Soll es beruhigen, dass dem schon Mitte des letzten Jahrhunderts so war? Im Artikel «Wie die Hochhäuser nach Höngg kamen» ist das herauszulesen. Schon damals wurden bestehende Baugesetze für Grossprojekte ausgehebelt, während einfache Hausbesitzende um den Einbau jedes Dachfensters kämpfen mussten. Auch in diesem Jahrhundert ist das noch so, wie dieses Beispiel zeigt: Ein 1999 in Höngg bewilligtes Dachfenster war neun Jahre später, als im selben Dach ein weiteres Fenster geplant wurde, natürlich im Bauplan ersichtlich. Der Kreisarchitekt staunte das Fenster von 1999 an und meinte nur: «Das würde heute so nicht mehr bewilligt».
    Nein, beruhigend ist das nicht. Die Schlussfolgerung: Was bewilligt wird und was nicht, ist reine Glückssache und hängt vom Zeitpunkt ab. Oder doch nur von der Grössenordnung des Bauvolumens?

    Fredy Haffner
    Verlagsleiter Quartierzeitung Höngg GmbH

  • Zweiter Workshop Grünwald

    Eingangs der Veranstaltung wurde seitens des Hochbauamtes kurz informiert, dass die Planung des Verkehrskreisels an der Frankentalerstrasse, Einmündung Geeringstrasse, tatsächlich wie im «Höngger» berichtet, noch nicht abgeschlossen sei, da man neu einen Veloweg auf der Frankentalerstrasse einplanen müsse. Und dass die Stadt zum Rekurs, der gegen die Aufhebung des Quartierplans Rütihof eingegangen sei, keine Stellung beziehe, da es sich um ein laufendes Rechtsmittelverfahren handle. Auf den nun laufenden Mitwirkungsprozess habe der Rekurs jedoch keinen Einfluss.
    Einen solchen wird der Ausgang des Verfahrens, das mit ziemlicher Sicherheit von der einen oder anderen Partei bis vor Bundesgericht gezogen werden wird, jedoch auf den geplanten Projektwettbewerb haben, denn es ist ein Unterschied, ob mit rund einem Drittel mehr oder weniger Bruttoschossfläche geplant werden kann. Offen ist derzeit, ob die drei Bauträger das Urteil abwarten werden, um den Wettbewerb auszuschreiben: Theoretisch könnten sie diesen auch schon vorher lancieren, auf das Risiko hin, dass er, sollte das Urteil die Bruttogeschossfläche verändern, neu aufgelegt werden müsste – bliebe die Fläche gleich, wären sie hingegen schneller bereit für die Baueingabe.

    Heterogene Wünsche und Ansprüche

    Doch an diesem zweiten Workshop ging es nicht um solche Fragen, sondern um die Vertiefung von sechs im ersten Workshop formulierte Thesen. Dazu hatten die Planer die Baustrukturen im Rütihof analysiert und die drei vorherrschenden Bauformen – Zeilenbau, Hofbau und Punktbau – auf das freie Areal adaptiert. Die Teilnehmenden waren nun gefordert, die drei Varianten, die, was immer wieder erklärt werden musste nur als konzeptuelle Ausgangslagen dienten, auf ihre Kompatibilität mit den sechs Thesen zu prüfen und diese zu verfeinern. Die Ergebnisse des Abends zeigten ein sehr heterogenes Bild. Nur einige Beispiele: Während die einen um ihre persönliche Aussicht bangten, zogen die anderen sogar den Bau eines Hochhauses in Betracht. War ein Dorfplatz für die einen wichtig, mahnten die anderen, es habe ja bereits Dorfplätze im Rütihof. Diese wollten neue Begegnungszonen und jene fürchteten deren Auswirkungen. Hier mass man der Bachöffnung zentrale Bedeutung zu, dort fand man, der Bach habe sich nach den Bauten zu richten und nicht umgekehrt. Die einen wollen den Grünraum aktiv gestalten, die anderen fanden das absurd, da man ja im Rütihof von Grünräumen umgeben sei. Soll das Wegnetz offen für alle sein oder doch eher nur für die neuen Bewohner? Oder welche Bedeutung misst man dem Lärmschutz gegen die Regensdorferstrasse hin zu? So liesse sich die Aufzählung fortführen. Aber das ist normal, denn genau dafür sind solche Prozesse geschaffen. Mitte Juni wird der dritte und letzte Workshop stattfinden, im «Höngger» wird rechtzeitig über ein Inserat dazu eingeladen.

  • In Öl gebanntes, pures Licht

    In Öl gebanntes, pures Licht

    «Ich bin kein lauter Maler und kann mich selbst nicht gut verkaufen.» Das ist etwas vom Ersten, was Heiner Fierz sagt, als ihn der «Höngger» in seinem Atelier unterhalb der Hohenklingenallee besucht, wo er seit 20 Jahren zu Hause ist. Klein ist hier alles und wohl verstaut, doch Fierz malt ohnehin meistens draussen, vor Ort, mitten im Licht, das er so treffend einzufangen weiss. Vielleicht eine Reminiszenz an seine Jugend in Au-Wädenswil, wo er 1957 als Sohn einer Bauernfamilie zur Welt kam und aufwuchs? Das Zeichnen entdeckte er dort in der Sekundarschule und blieb ihm auch in der Mittelschule und später als Elektroingenieur ETH treu. Diese erste Berufswahl war jedoch ein Vernunftsentscheid, der ihn nie glücklich machte. Also entwickelte er sich weiter, fand in den grafischen Bereich und später über seine Liebe zur Sprache zur Arbeit als Korrektor, seinem heutigen «Brotjob», wie er es nennt, der ihm aber auch ein guter Ausgleich zur Malerei sei.
    Erste Gehversuche als Kunstmaler machte Fierz mit der Airbrush-Technik. Dann wechselte er zu Öl und Pinsel, was er viel persönlicher fand. Das liegt rund 30 Jahre zurück. Seither malt er in Öl. Immer mehr. Und intensiver. Landschaftsmotive prägen sein umfangreiches Werk, zwischendurch auch Porträts. Fierz malt in dezenten, nicht aufdringlichen Farben, mit denen er das Licht Südfrankreichs einfängt, sogar auf Motiven aus Zürich. Er schmunzelt über diese Beschreibung: «Ich bin tatsächlich oft in Südfrankreich, das Licht dort ist wirklich fantastisch. Wenn man mit Licht und Schatten in einem Bild etwas übertreibt und ‹in die Farben› geht, dann weicht auch in Zürich das Grau, alles wird hell und leicht.»

    Zürich liegt in Frankreich

    Das zeigt vielleicht am besten ein Bild, das im kleinen Atelier ins Auge sticht. Es zeigt eine Szene in einer französischen Stadt am Meer: Lichtdurchflutet leicht, imposante Gründerzeitbauten im Hintergrund, ein Strassencafé mit Sonnenschirmen, spielende Kinder, und im Vordergrund wiegen sich sanft angedeutete Wellen an einen flachen, warmen Sandstrand – bis Fierz nebenbei bemerkt, das sei der Sechseläutenplatz. Himmel, natürlich: Da ist tatsächlich das Opernhaus, und da, das ist der Pavillon des Parkhauslifts, und das ist kein Strand, sondern der freie Platz. Plötzlich liegt Zürich in Frankreich.
    Natürlich spricht man bald über den Impressionismus. Fierz sagt, «impressionistisch» sei ihm stets ein Kompliment gewesen, doch heute finde er seine Bilder in diesem Begriff nicht so richtig wieder. Ja, Fierz malt nicht naturalistisch, aber sehr wohl gegenständlich. Er vereinfacht Formen eher mit Flächen als mit Strichen, Verläufe fehlen völlig, alles ist zoniert, und so entstehen mit einfachsten Pinselstrichen Eindrücke von Räumen und Gegenständen.
    Eindrücke, die den Betrachtenden binden. Auch nach Jahren. «Manchmal kommen Leute an meine Ausstellungen, die früher schon ein Bild gekauft hatten», erzählt der Künstler, «sie erzählen mir, wie viel Freude sie noch immer daran haben.» Das sei ihm die schönste Anerkennung. Eine, die ihm sonst als «60-jähriges Jungtalent», wie er sich selbst nennt, bis heute versagt blieb. Doch Fierz weiss, dass Kunst und Kunstmarkt «zwei Paar Schuhe» sind. Doch er müsse ja nicht, sondern dürfe malen, sagt er zum Schluss bescheiden – und erwähnt ganz nebenbei, dass er auf der Liste der Porträtmaler für Regierungsratsmitglieder sei, bisher aber noch nicht von einem zurücktretenden Mitglied ausgewählt worden sei. Eine Anerkennung, die er bestimmt nicht ablehnen würde.

    Heiner Fierz, Ölbilder, «Stadtsichten – Stadtfluchten – Stadtleben»
    Donnerstag, 19. April, bis Donnerstag, 30. August, im Infozentrum und den Redaktionsräumen des «Hönggers» am Meierhofplatz 2. Öffnungszeiten Montag bis Freitag während Bürozeiten oder auf Anfrage.
    Vernissage: Donnerstag, 19. April, 17 bis 20 Uhr in Anwesenheit des Künstlers.

  • Einsprache im Rütihof

    Der «Quartierplan Nr. 458, Rütihof» wurde damals vom «Grundeigentümer-Verein Rütihof-Zürich» ausgearbeitet und am 11. Juni 1975 vom Zürcher Stadtrat, mit einem Vorbehalt bezüglich künftiger Bauordnungen, festgesetzt. Im diesem Quartierplan wurde auch die Bruttogeschossfläche des ganzen Bebauungsgebietes Rütihof, insgesamt 267’500 Quadratmeter, geregelt und die Ausnutzung auf die einzelnen Grundstücke verteilt.
    Nun, da die Überbauung des letzten grossen Areales (Kataster HG7471), dort, wo der «Ringling» hätte gebaut werden sollen, ansteht, klärte die Stadt «ergänzend zum Mitwirkungsverfahren» ab, wie es im Protokoll des Stadtrates vom 10. Januar heisst, inwiefern die 1975 im Quartierplan festgehaltenen Bruttogeschossflächen heute noch rechtswirksam seien. Sie sind es nicht mehr, kam die Stadt, die brisanterweise über eine der drei Bauträgerinnen des Projekts – die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich – selbst am Bauprojekt beteiligt ist, zum Schluss. Die zulässige Ausnutzung einer Parzelle werde heute im Planungs- und Baugesetz (PBG) geregelt, das erst nach dem Quartierplan 458 in Kraft trat. Da das PBG dem Quartierplan rechtlich vorgehe, sei die im Quartierplan festgesetzte maximale Bruttogeschossfläche von maximal 22’738 Quadratmetern für das Areal HG7471 nicht mehr geltend. Das habe auch das Verwaltungsgericht 2014 festgehalten, nennt der Stadtratsbeschluss.
    Vor diesem Hintergrund beschloss der Stadtrat, die «öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung betreffend Ausnutzung», die er 1975 selbst festgesetzt hatte, ersatzlos aufzuheben. Der restliche Beschluss von damals bleibe aber gültig.
    Geht man davon aus, dass nun die bereits für «Ringling II» vorgesehene Bruttogeschossfläche realisiert werden dürfte, so wären das 36’155 Quadratmeter, also die Hälfte mehr als dem Areal im Quartierplan damals zugeteilt worden war.

    Es geht auch um die Rechtsgleichheit

    Gegen den Beschluss des Stadtrates hat nun Ernst Geering, Grundeigentümer im Rütihof, Rekurs eingereicht. Vertreten wird er durch die Kanzlei Voser Rechtsanwälte, die seinerzeit den «Ringling» zu Fall gebracht hatte. Der Quartierplan sei, heisst es im Rekurs, auch heute noch rechtsgültig. Es gäbe «keine Änderung des übergeordneten Rechts, welche etwas an der Ausnützungsregelung verändern würde. Es ist auch heute noch zulässig, in einem Quartierplan die Ausnützung zu regeln», dass der Quartierplan Rütihof auf der Parzelle HG7471 eine kleinere Ausnützung festlege als die Bau- und Zonenordnung (BZO) heute erlaube, mache den Quartierplan nicht rechtswidrig. Es bestehe somit kein Grund, die Regelung abzuändern, auch wenn sich übergeordnetes Recht geändert hätte. Überdies gehe es auch um Rechtsgleichheit, denn der Quartierplan von 1975 sei von den Zürcher Baubehörden für die Bewilligung von Neubauten auch noch angewendet worden, nachdem das neue PBG längst in Kraft war. Im Rekurs werden dafür Beispiele genannt. Ferner sei zu bedenken, dass auch die Verteilung der Erschliessungskosten eines Baugebietes an die Bruttogeschossflächen gekoppelt sind: Je höher die Ausnutzung, desto höher der an die Erschliessungskosten zu leistende Betrag. Erschlossen ist das Baugebiet indes längst, abgerechnet anhand der alten, «tiefen» Bruttogeschossflächen – würden diese nun für die letzte Parzelle erhöht, müssten auch die Erschliessungskosten nachträglich angepasst werden.
    Der Stadt, so weiss der «Höngger» aus anderer Quelle, sei schon vor Jahren geraten worden, das im kantonalen Planungs- und Baugesetz festgelegte Verfahren für die Revision eines Quartierplans einzuleiten, sofern sie die Nutzungsbeschränkung auf dem Grünwaldareal aufheben wolle. Geschehen ist das nicht, was das Vertrauen der Grundeigentümer im Rütihof in die Behörden nicht gerade fördert. Dass der Quartierplan von damals, ein sehr umfassendes Vertragswerk, das zahlreiche, miteinander verbundene Regeln festlegte, nun einfach ausgehebelt werden soll, damit die Stadt auf ihrem Grundstück mehr bauen darf, stösst sauer auf: Die Vermutung steht im Raum, dass nur die anderen, grossen Grundstücke von der Möglichkeit der Arealüberbauungen profitieren könnten.

    Welchen Einfluss das nun eingeleitete Rekursverfahren auf die weitere Planung der Überbauung Grünwaldareal hat, insbesondere auch den zeitlichen Verlauf, ist unklar.

  • M.I.A. P3 – Albtraum im Doppelpack

    Miami 2013: Nach einem Bancomat-Bezug wird Monique auf offener Strasse von drei Schlägertypen brutal überfallen. Nur dank Hilfe eines Passanten überlebt sie und flüchtet von der Polizei nicht ernstgenommen schwer verletzt nach Hause. Ihre Freundin rät ihr, einen Anwalt aufzusuchen, um die Bank, welche es gesetzlich vorgeschrieben unterlassen hat, beim Bancomaten eine Überwachungskamera zu installieren, einzuklagen. Damit erst beginnt für Monique der Horrotrip. Im Miami Hospital, wo sie sich ein zweites Mal auf Ihre Nierenverletzungen untersuchen lassen soll, wird sie mit Verdacht auf Suizidgefahr in die Psychiatrie eingeliefert. Umgeben von Psychopathen, der Freiheit bis auf ein trauriges Nachthemd beraubt und wo nicht einmal Kakerlaken und Ratten sich wohl fühlen würden, kämpft sie mit einem enormen Überlebenswillen gegen Gehirnwäsche, Medikamentencocktails, Kältetod, Blutverlust und Nierenversagen, während «draussen», im Land der unbegrenzten Möglichkeiten, Weihnachten und Hanukkah gefeiert wird.

    Die Wipkinger Autorin, Monique Wegmüller, lebte zehn Jahre in Los Angeles, New York und Miami. Sie ist Autorin, VIP-Assistentin, Kunstmalerin und liebt die Unterwasserwelt. Ihr Erstlingswerk «Maholo Sunrise» (Schauplatz Hawaii) wurde mit dem internationalen Buchpreis 2011 in der Kategorie «wahre Geschichte» in Los Angeles ausgezeichnet. Mit «M.I.A. P3 – Albtraum im Doppelpack» erzählt sie ihr zweites Albtraumerlebnis, als sie in Miami auf offener Strasse brutal überfallen wird und schlussendlich in der Irrenanstalt landet.

    M.I.A. P3 – Albtraum im Doppelpack.
    Taschenbuch
    Erscheinungsdatum: 5.11.2017
    Preis: Fr. 38.90
    ISBN: 978-1-387-20608-7 (396 Seiten)
    Direktbestellung mit persönlicher Widmung bei: monique.wegmueller@bluewin.ch oder ohne Widmung in jeder Buchhandlung oder im Infozentrum des «Hönggers» am Meierhofplatz 2 erhältlich.

  • Doch noch nicht bewilligt

    Doch noch nicht bewilligt

    Am ersten Workshop «Mitwirkung Entwicklung Grünwaldareal» vom 29. Januar («Höngger» vom 8. Februar), wo es darum ging, was nun auf dem ehemaligen «Ringling»-Areal gebaut werden soll, wurde auf einer der Stellwände auch der Plan des vorgesehenen Verkehrskreisels an der Frankentalerstrasse, bei der Einmündung der Geeringstrasse, präsentiert. Das Rekursverfahren sei abgeschlossen und 2019 solle mit dem Bau begonnen werden, wurde dazu von einem Mitarbeiter des Tiefbauamtes erklärt. Jakob Maurer, Delegierter des Quartiervereins Höngg, schaute sich die ausgehängten Pläne genau an und bezweifelte daraufhin in einem Leserbrief im «Höngger» vehement, dass die Stadt überhaupt berechtigt sei, das Projekt ohne neue Ausschreibung zu realisieren, da die nun gezeigten Pläne, abgesehen von geringen Änderungen, jenen entsprächen, die bereits 2010 aufgelegt und vom Verwaltungsgericht 2012 an den Regierungsrat zurückgewiesen worden waren. Gleichzeitig interessierte es den «Höngger», ob im Zusammenhang mit diesem Bauprojekt, das auch an der Einmündung der Frankentaler- in die Regensdorferstrasse Veränderungen zeitigen würde, nicht auch das LEK konsultiert worden sei. Dort heisst es, dass in einem dieser Einmündung nahen Bereich, dem Waldabschnitt Richtung Regensdorf, langfristig eine teilweise Tieferlegung zu prüfen sei, um die Querung für das Wild sicherer zu gestalten. Angefragt, ob sich bei der Planung des aktuellen Bauvorhabens nicht die Gelegenheit geboten hätte, das Projekt im Sinne des LEK auszuweiten, antwortete Evelyne Richiger, Leiterin Kommunikation beim Tiefbauamt der Stadt Zürich: «Das Projekt Regensdorfer-/Frankentalerstrasse ist noch nicht abgeschlossen und weder vom Stadtrat festgesetzt noch vom Regierungsrat bewilligt». Und die eigentlich gestellte Frage? Eine teilweise Tieferlegung der Regensdorferstrasse wurde aktuell nicht geprüft, hingegen soll eine Baumallee in diesem Bereich der Regensdorferstrasse gemäss Alleenkonzept und LEK umgesetzt werden.

     

  • Höngg ist statistisch betrachtet multikulti

    Höngg ist statistisch betrachtet multikulti

    Als 2016 die letzte Volkszählung durchgeführt wurde, zeigten die Zahlen, dass von den total 23’423 in Höngg lebenden Personen 5’785 ausländischer Herkunft waren und diese aus 120 verschiedenen Nationen hierher gezogen sind. Das war knapp ein Viertel (24,7 %), während der Anteil über die ganze Stadt betrachtet knapp ein Drittel betrug (32,1 %). Die Zahlen dürften sich seither nur unwesentlich verändert haben.
    Anders sieht das aus, wenn man den Zeitraum 1993 bis 2016 betrachtet. In diesen 23 Jahren hat die Bevölkerung in Höngg um total 4305 Personen zugenommen. Die meisten Neuzuzüger waren deutscher Nationalität (1522 Personen), gefolgt von Schweizerinnen und Schweizern (1234) und, mit grossem Abstand, den österreichischen Staatsangehörigen (153). Auf Rang vier folgt bereits China mit 150 Personen, und erst dahinter tauchen «traditionelle» Einwanderungsländer wie Italien, Frankreich und Portugal auf (siehe Abbildung 1). Betrachtet man die elf Nationen mit den meisten Zunahmen in Höngg nach Prozenten, so staunt man im ersten Moment nicht schlecht: Obenauf schwingt mit einer Zunahme von 577% China, gefolgt von Deutschland (plus 310%) und Polen (plus 261%). Auf dem letzten der elf Plätze erst folgt die Schweiz mit einem Plus von 8 Prozent (Abbildung 2).
    In absoluten Zahlen betrachtet relativiert sich der Eindruck natürlich, dass Höngg – wie es in früheren Zeiten ja für die ganze Welt heraufbeschworen wurde – von Chinesischen Staatsbürgern überschwemmt werde: lebten 1993 noch 26 Personen aus China in Höngg, waren es 2016 auch erst deren 150. Für «die Dütsche» gelten die Zahlen 491 (1993) und 2’013 (siehe Abbildung 3 und 4) und die Schweizer selbst bleiben in der Mehrheit, 1993 mit 16’404 Personen und 2016 mit deren 17’638. Aus allen anderen Nationen fielen die Veränderungen moderat aus. Nicht miteinberechnet ist die Zunahme an Schweizerinnen und Schweizern durch Einbürgerung, doch diese fällt kaum ins Gewicht: Für das Jahr 2014 liegen Zahlen vor, die besagen, dass sich in Höngg nur 119 Personen einbürgern liessen.

    Jede zehnte Person zieht in die Stadt Zürich

    Dass Zürich, und somit auch Höngg, für ausländische Zuwandernde besonders attraktiv ist, zeigt auch das «Factsheet Zuwanderung» des Präsidialdepartements, dem die Stadtentwicklung und auch die Integrationsförderung unterstellt ist: «Knapp jede fünfte ausländische Person, die aus dem Ausland in die Schweiz migriert, zieht in den Kanton Zürich – mehr als die Hälfte davon in die Stadt Zürich. Jede zehnte ausländische Person, die in die Schweiz einwandert, kommt damit in die Stadt Zürich», heisst es dort. In Zahlen für das Jahr 2016 ausgedrückt: Von den total 244’859 Personen (ständige und nichtständige Wohnbevölkerung), die in die Schweiz zogen, zogen 9,37 % in den Kanton Zürich und 10,01% in die Stadt. «Die Bedeutung der Stadt Zürich als Eintrittsportal ist seit Jahren ein Fakt – und damit auch die Bedeutung der Stadtzürcher Willkommenskultur in der schweizerischen Integrationslandschaft», konstatiert das Factsheet. Zu dieser «Willkommenskultur» gehört eine Vielzahl an integrationsfördernden Massnahmen.

    Der Ausländerbeirat des Stadtrates

    Eine davon ist der Ausländerinnen- und Ausländerbeirat der Stadt Zürich (ABR), mit dem seit 2010 ein Gremium aus aktuell 23 Personen mit Migrationshintergrund, derzeit aus 17 Ländern, besteht, das den Stadtrat beraten soll. Der ABR nimmt für die ausländische Bevölkerung eine «Sprachrohrfunktion» wahr, damit diese ihre Bedürfnisse gegenüber Politik und Verwaltung formulieren kann. Der ABR kann gegenüber der Stadt Empfehlungen abgeben und direkt bei der Stadtpräsidentin – oder dem Stadtpräsidenten – Anträge einreichen sowie eigene Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Im Jahresbericht 2017, der bereits eine Bilanz der Legislatur 2015 bis 2018 zieht, ist zum Beispiel erwähnt, dass Zürich dank dem ABR der Städtekoalition gegen Rassismus beigetreten ist und dass Rassismus zumindest unterschwellig noch immer ein Thema sei. In diesem Zusammenhang stand auch die Polizei im Fokus, der vorgeworfen worden war, Personenkontrollen nach rassistischen Kriterien, einem «Racial Profiling», vorzunehmen. Der ABR lobt jedoch die Polizei dafür, unterdessen reagiert zu haben. Die Arbeitsgruppen des ABR engagieren sich ferner zu den Themen «Sans-Papiers», «Gesundheit und Alter», und vehement für ein Mitbestimmungs- beziehungsweise Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeindeebene.

    Das ausgezeichnete Vorzeigeprojekt

    Das Vorzeigeprojekt des ABR heisst jedoch «Gemeinsam ausbilden». 2009 als Projekt «Migration = Chance» lanciert und 2011 umbenannt, hat es zum Ziel, Ressourcen, die sich aus einem Migrationshintergrund ergeben, nutzbar zu machen und bisher nicht genutzte Arbeits- und Ausbildungsoptionen für Jugendliche bei Unternehmern zu schaffen, die selbst einen Migrationshintergrund mitbringen. So sollen vom Kurzpraktikum bis zu normalen Lehrstellen dort neue Angebote geschaffen werden, wo ein Migrationshintergrund auf besonders viel Verständnis stösst. Seit 2012 arbeitet man dafür mit der «Stiftung Berufslehr-Verbund Zürich» (bvz) zusammen. Diese tritt für die Lehrlinge in 22 Berufen (Stand Juni 2017) als verantwortlicher Lehrbetrieb auf, schickt seine 180 Lernenden für die praktische Ausbildung aber in einer der 150 Partnerbetriebe, für die er die ganze Administration übernimmt, die Verantwortlichen im Betrieb schult und sie und die Lernenden gleichermassen begleitet. 840 Lernende haben so bis Mitte 2017 erfolgreich eine Berufslehre abgeschlossen – der Arbeitsweg steht offen, wohl einer der besten Wege zur Integration. Das fand auch die Menschenrechtskommission des Europarates, welche das Projekt als «Good practice example» auszeichnete.

    Der Ausländerinnen- und Ausländerbeirat der Stadt Zürich wird per 1. September 2018 neu gewählt. Die Ausschreibung für die Amtsperiode 2018 bis 2022 läuft noch bis zum 31. März 2018. Als Mitglied bewerben können sich in der Stadt Zürich wohnende Ausländerinnen und Ausländer.
    Weitere Informationen und Bewerbungsformulare unter: www.stadt-zuerich.ch/auslaenderbeirat
    Telefon 044 412 37 73

    Infobox zu Abb. 3
    Weitere Nationalitäten 2016 in Höngg:
    51 bis 100 Personen: Brasilien, Indien, Kosovo, Niederlande, Russland, Schweden, Serbien, Ungarn, USA.
    21 bis 50 Personen: Belgien, Bosnien und Herzegowina, Dominikanische Republik, Eritrea, Finnland, Iran, Japan, Kolumbien, Liechtenstein, Luxemburg, Mazedonien, Rumänien, Slowakei, Slovenien, Sri Lanka, Thailand, Tschechische Republik.
    11 bis 20 Personen: Afghanistan, Algerien, Australien, Chinesisch Taipei, Dänemark, Indonesien, Irland, Kamerun, Kanada, Marokko, Mexiko, Peru, Philippinen, Somalia, Südkorea, Tunesien, Ukraine.
    1 bis 10 Personen: Ägypten, Albanien, Angola, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Belarus, Chile, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Ecuador, Estland, Gambia, Georgien, Ghana, Guatemala, Guinea, Haiti, Honduras, Irak, Island, Israel, Jamaika, Kambodscha, Kenia, Kirgisistan, Kongo (Brazzaville), Kongo (Kinshasa), Kuba, Lettland, Litauen, Malawi, Malaysia, Moldova, Montenegro, Mosambik, Myanmar, Nepal, Neuseeland, Nigeria, Norwegen, Pakistan, Paraguay, Ruanda, San Marino, Senegal, Seychellen, Simbabwe, Singapur, Staat unbekannt, staatenlos, Südafrika, Sudan, Syrien, Tansania, Togo, Turkmenistan, Uganda, Usbekistan, Venezuela, Vietnam, Zypern.