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  • Im Müll statt im Magen

    Im Müll statt im Magen

    Die schlechte Nachricht zuerst: Es sind nicht die «anderen», sprich Detailhändler oder Bauern, die am meisten Nahrungsmittel verschwenden, es sind die Privathaushaltungen: 45 Prozent aller Lebensmittelabfälle werden von den Konsument*innen selbst verursacht. Das ist gleichzeitig aber auch die gute Nachricht. Denn sie bedeutet, dass endlich einmal «jeder einzelne etwas tun kann». Oder könnte.

    Obwohl das Thema Foodwaste schon seit einigen Jahren immer wieder in den Medien auftaucht, wurden bislang nur wenig Daten dazu erhoben. Laut foodwaste.ch landen in der Schweiz jährlich insgesamt rund 2,3 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Dies entspricht einem Drittel der gesamten Nahrungsmittel oder einer Ladung von 140’000 Lastwagen, die aneinander gereiht eine Kolonne von Zürich bis nach Madrid bilden würden. Während man bei Lebensmitteln, die bereits im Laufe des Produktionsverfahrens verloren gehen, von «Verlusten» spricht, bezeichnet «Lebensmittelverschwendung» die Produkte, die nicht verwertet werden, weil sie zu viel eingekauft oder falsch gelagert wurden, die Portion im Restaurant zu gross war oder wir auf etwas anderes Lust haben. Rüstabfälle, Knochen, Kaffeesatz oder nichtessbare Schalen gehören nicht dazu.

    Nicht schön genug für ins Regal

    In der Landwirtschaft entstehen je nach Quelle 20 bis 27 Prozent aller Verluste. Grund dafür können Schädlinge, das Wetter oder auch technische Defekte sein. Einen grossen Teil macht hier die Ware aus, die aufgrund ihres Aussehens aussortiert wird, weil sie zu klein oder zu unförmig ist oder die falsche Farbe hat. Hier geben manche Grosshändler Gegensteuer, in dem sie auch diese Ware in ihr Sortiment aufnehmen und zu günstigeren Preisen verkaufen. 2015 hat Coop unter dem Label «Ünique» 690 Tonnen Gemüse und Früchte verkauft, die nicht der aktuellen Norm entsprechen, 2016 waren es bereits über 900 Tonnen. Im Vergleich zu den herkömmlichen Früchten und Gemüsen ist der Ünique-Anteil aber nur gering, da es nicht mehr normabweichende Produkte gäbe, meint Coop auf Anfrage. Auch Migros verkauft Über- und Untergrössen von Früchten und Gemüse unter dem Label M-Budget. Eine separate Linie wird nicht geführt. Dies auch darum, weil die Gefahr von zusätzlichem Foodwaste in der Wertschöpfungskette bestünde, so die Auskunft. Im schlimmsten Fall heisst das: Doppelte Lagerbestände, doppelte Fläche und mehr Restbestände am Abend.

    Gemäss foodwaste.ch gehen weitere 30 Prozent der Nahrungsmittel während der Verarbeitung verloren. Dies unter anderem, weil nicht alle Nebenprodukte wie Innereien, Molke oder Teigresten verarbeitet werden. Weitere vier bis fünf Prozent der Verluste entstehen schliesslich im Gross- und Detailhandel, wobei man hier bereits von Verschwendung spricht. Diese wird durch abgelaufene oder verdorbene Ware verursacht. Wie die Händler in Höngg mit dieser Thematik umgehen lesen Sie hier.

    Essen wegwerfen – wieso?

    Wie anfangs erwähnt ist der mit Abstand grösste Verursacher von Foodwaste der Privathaushalt. Wieso aber werfen wir im Schnitt täglich 320 Gramm geniessbare und gesundheitlich einwandfreie Lebensmittel weg? Ein Grund dafür sind die tiefen Preise: In der Schweiz liegt der Anteil des Haushalteinkommens, der für Lebensmittel ausgegeben wird, bei sieben Prozent. Im Vergleich dazu werden laut dem International Food Policy Research Institute in Entwicklungsländern rund 70 Prozent des Einkommens für Nahrung ausgegeben – und nur drei Prozent der Lebensmittel landen im Abfall. Dafür sind die Verluste in diesen Ländern bei der Ernte, der Lagerung und der Verarbeitung höher, weil Know-how und Technologien fehlen.

    Eine wichtige Rolle spielt auch die Haltbarkeit der Produkte, respektive deren Etikettierung. Während Produkte mit der «zu verbrauchen bis»-Bezeichnung aus gesundheitlichen Gründen nach Ablauf des Datums nicht mehr gegessen werden sollten – das trifft meist auf Fleisch oder Fisch zu – sind Nahrungsmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum oft lange darüber hinaus geniessbar. Hier kann man sich eigentlich auf die eigenen Sinne verlassen.

    Umweltbelastung und Geldverschwendung

    Die Bereitstellung der Nahrungsmittel für den Konsum in der Schweiz verursacht insgesamt 30 Prozent aller Umweltbelastungen. So werden für die Herstellung eines Kilos Käse 5’000 Liter Wasser benötigt, 85 Prozent davon sind Trinkwasser und Wasser für das Wachstum der Futtermittel für die Kuh. Jedes Lebensmittel braucht Ressourcen wie Ackerland, Wasser, fossile Energien und so weiter. «Gleichzeitig verknappt eine durch Verluste erhöhte Nachfrage das weltweite Angebot, während die Ernährungssicherheit vieler Menschen nicht garantiert ist», schreiben die Verantwortlichen bei foodwaste.ch. Nicht jeder lässt sich von moralisch-ethischen Argumenten dazu bewegen, sein Verhalten zu ändern. Nicht weil man nicht wollte, sondern weil es schwierig ist. Was allerdings bei vielen gut zu funktionieren scheint, ist der Weg über das Portemonnaie. Im Jahr gibt eine Person etwa 500 Franken für Nahrungsmittel aus, die sie am Ende nicht konsumiert.

  • Die zehn städtebaulichen Grundsätze zur Überbauung des «Grünwaldareals»

    Die zehn städtebaulichen Grundsätze zur Überbauung des «Grünwaldareals»

    «Identität»

    Die neue Überbauung fügt sich städtebaulich und stadträumlich sorgfältig in die bestehende Rütihofbebauung ein. Sie trägt dazu bei, dass die Identität und die Adressbildung des Quartiers gestärkt wird.
    «Eigentlich ist der Name ‹Grünwaldareal› falsch. Korrekt hiesse es an dieser Stelle ‹Grossried›, so heisst dieses Grundstück nämlich. ‹Grünwald›, das ist das Restaurant und seine Umgebung.»
    «Auch der ‹Ringling› wurde damals als ‹identitätsbildend› angekündigt.»

    «Bebauungsstruktur»

    Die Bebauungsstruktur soll offen und durchlässig gestaltet werden. Dies ermöglicht Durchblicke und Verbindungen ins Quartier. Entlang der lärmbelasteten Frankentaler- und Regensdorferstrasse soll die Bebauung so konzipiert werden, dass sie den Lärm so gut wie möglich abschirmt.
    «Der Lärm muss so gut wie möglich abgeschirmt werden. Es braucht Lärmschutzmassnahmen an der Strasse selbst, seien dies nun Erdwälle oder Lärmschutzwände.»

    «Gebäudehöhen»

    Die Gebäudehöhen sollen variieren, nicht alle gleich hoch sein und auf angrenzende Siedlungen Rücksicht nehmen. Die Gebäude weisen maximal sieben Vollgeschosse auf.
    «Vielleicht ist das ja naiv, aber warum nimmt man beim Streit um die Bruttogeschossflächen als Kompromiss den Mittelwert der tiefen Zahl des Quartierplans und des rechtlich höchstmöglichen?»

    «Aussenräume»

    Die Aussenräume sollen für Alt und Jung vielfältig nutzbar sein. Mit naturnahen Bereichen, die eher Ruhe versprechen, aber auch kleineren Plätzen soll die Qualität und die Vielfalt der gut durchgrünten Aussenräume im Rütihof ergänzt werden. «Man sollte unbedingt die Modelle der Kinder und Jugendlichen miteinbeziehen.»

    Bachöffnung

    Der Steinwiesbach soll offengelegt werden. Dabei wird die Gestaltung sorgfältig in die Gesamtkonzeption der Überbauung eingebunden. Die Bachöffnung wertet den öffentlichen Freiraum auf und bietet dem gesamten Rütihof einen Mehrwert.
    «Da gibt es eigentlich nichts zu diskutieren, denn das ist vom Gewässerschutzgesetz her vorgeschrieben.»

    Wegnetz

    Anknüpfend an bestehende Fusswegverbindungen benachbarter Siedlungen soll auf dem Areal ein feinmaschiges Fusswegnetz entstehen. Damit wird die Erschliessungsqualität für Fussgängerinnen und Fussgänger im Rütihof weiter ausgebaut.(Keine Voten)

    Verkehr

    Es wird autoarmes Wohnen angestrebt. Die Erschliessung der Tiefgarage soll über den nördlichen Bereich der Geeringstrasse erfolgen. Dadurch wird zusätzlicher Autoverkehr im Quartier verhindert. Die Bushaltestellen sollen in die Aussenraumkonzeption eingebunden werden. Sie sind gut auffindbar und sicher erreichbar.
    «Diese Erschliessung war auch für den ‹Ringling› geplant und wurde vom Baurekursgericht abgelehnt.»
    «Der Kreisel an der Frankentalerstrasse soll nach dem Stadtratsbeschluss im Oktober ausgeschrieben werden.»
    «Das Thema Verkehr sollte an einer separaten Veranstaltung mit dem Quartier diskutiert werden.»

    Begegnungsorte

    Es sollen neue Treffpunkte und publikumsorientierte Erdgeschoss-Nutzungen geschaffen werden, z.B. Gemeinschaftszentrum, Jugendtreff, Laden, Gastronomie. Die Angebote sollen für das ganze Quartier offen sein. Das bestehende Angebot soll ergänzt werden.

    «Wir Jugendlichen brauchen einen Ort an dem wir uns treffen können. Und der soll, wegen dem Lärm, nicht in der Siedlung sein, sondern darf auch am Rande sein.»
    «ich setze mich für diesen Jugendtreff ein im Wissen, dass ich ihn selbst, als Jugendlicher, nicht mehr erleben werde, aber ich mache das für die uns nachfolgenden.»

    «Die bestehenden Begegnungsorte beim heutigen Coop und Umgebung sollte man aufwerten. Für neue besteht kein Bedarf.»

    «Ein Zentrum besteht ja nicht nur aus einem Laden, auch Räume, die man zum Beispiel mieten kann, dienen der Begegnung.»

    Wohnformen

    Die Überbauung soll sich durch vielfältige und durchmischte Wohnformen auszeichnen. Jung und Alt sollen sich begegnen. Es soll Platz haben für Familien, Wohngemeinschaften und Einzelpersonen. Der bestehende Kindergarten mit dazugehörigem Aussenraum soll an geeigneter Lage in die Wohnsiedlung integriert werden.
    «Das Quartier ist für uns Junge Heimat – macht bitte schnell vorwärts und baut günstige Wohnungen, damit wir auch als junge Erwachsene hier bleiben können.»

    Mitwirkung

    Eine Quartiervertretung soll in der Jury des Architekturwettbewerbs mitwirken. Das Quartier soll über die Resultate des Wettbewerbs in einer öffentlichen Veranstaltung informiert werden. Die Quartierbevölkerung soll in geeigneter Form über den gesamten Planungs- und Realisierungsprozess miteinbezogen werden.
    (siehe Haupttext «Drei Workshops und die Fragezeichen bleiben»)

  • Drei Workshops und die Fragezeichen bleiben

    Drei Workshops und die Fragezeichen bleiben

    An die hundert Personen waren zur Abschlussveranstaltung «Entwicklung des Grünwaldareals» in die Turnhalle des Schulhauses Riedhof gekommen, um zu erfahren, welche Ergebnisse die beiden vorgängigen Workshops gebracht hatten und wie es nun weiter gehen soll. Mit dabei auch wieder die beiden Stadträte André Odermatt und Daniel Leupi.

    Wann der Wettbewerb startet ist ungewiss

    Odermatt ergriff, als Vorsteher des Hochbaudepartements, das Wort zur Begrüssung und kam gleich zur Sache: Geplant sei ursprünglich ja gewesen, den Architekturwettbewerb gleich nach den Workshops aufzugleisen. Zwei Angelegenheiten machen dies nun aber fraglich. Zum einen ist dies das Strassenbauprojekt Geering-, Frankentaler-, Regensdorferstrasse, Stichwort Kreisel. Dieses wurde unterdessen vom Tiefbauamt angepasst und ist nun abgeschlossen, so dass es voraussichtlich diesen Oktober vom Stadtrat festgesetzt werden kann. Doch dagegen könnte natürlich rekurriert werden. Der zweite und bedeutend heiklere Punkt ist der hängige Rekurs gegen den Stadtratsentscheid zur Aufhebung des Quartierplans Rütihof, in dem es letztlich um die Frage geht, welche Buttogeschossfläche auf dem «Grünwaldareal» gebaut werden darf (siehe «Höngger» vom 29. März 2018). Wird dieser Rekurs bis vor Bundesgericht gezogen, so rechnet man mit einem Ergebnis nicht vor Herbst 2020.
    Doch was soll die Stadt nun tun? Den Wettbewerb bis zum Abschluss des Verfahrens verschieben und damit den möglichen Baubeginn entsprechend in die ungewisse Zukunft datieren? Oder soll sie den Wettbewerb ohne Rechtssicherheit ausschreiben? Auf das eigene Risiko hin, dass das Ergebnis eines Tages unbrauchbar sein wird?
    Stadtrat Daniel Leupi erläuterte, dass Anfang Juli ein Steuerungsausschuss diese Frage klären wird.

    Beantwortete und offene Fragen

    Katrin Gügler, Direktorin des Amtes für Städtebau, lobte anschliessend in ihrem Rückblick die Arbeit aller Teilnehmer*innen als sehr engagiert. Und sie betonte, dass das Ergebnis dieser Arbeit, die zehn städtebaulichen Grundsätze, auf jeden Fall in das Wettbewerbsprogramm einfliessen werden, wann auch immer dieses lanciert werde. Gügler beantwortete auch noch die Frage aus dem letzten Workshop, wo denn die zu erwartenden Kinder zur Schule gehen sollen, schliesslich habe das Schulhaus Rütihof heute schon seine Kapazitätsgrenze erreicht. Dem sei nicht so, habe ihr das zuständige Amt versichert, und sollte es dereinst doch eng werden, so soll das Schulhaus Riedhof ausgebaut werden, um den Rütihof zu entlasten. Unmittelbar danach wurde Jean E. Bollier das Wort erteilt, der im Namen jener Gruppe sprach, die damals gegen den «Ringling» rekurriert hatte und die sich nun auch mit dem neuen Projekt und dem Vorgehen der Stadt kritisch auseinandersetzt. Man sei der Meinung, dass dieser dritte Workshop-Abend nicht der letzte sein könne, denn wegen des hängigen Rekurses gegen die Aufhebung des Quartierplans würden die Grundlagen für einen Wettbewerb absolut fehlen, so Bollier. Denn ob man nun mit einer Bruttogeschossfläche von knappen 23’000m2, wie der Quartierplan von 1975 vorsieht, 36’000m2 wie sie «Ringling II» vorsah oder gar mit über 50’000 m2 wie es die BZO erlauben würde plant, sei schliesslich ein erheblicher Unterschied. Die Arbeit sei deshalb noch nicht beendet, denn je nach Ergebnis des Rekurses würden sich die Vorgaben – und damit auch die überhaupt realisierbaren Wünsche und Ansprüche des Quartiers – erheblich ändern. Die Gruppe würde deshalb am liebsten beantragen, die ganze Geschichte bis zum Abschluss der Verfahren wegzuschliessen und dann, auf rechtssicherer Grundlage, wieder neu aufzunehmen. Das Votum erhielt Applaus, wurde aber unbeantwortet stehengelassen. Dafür wurden die zehn städtebaulichen Grundsätze, die allen Teilnehmer*innen vorgängig zugestellt worden waren, kurz vorgestellt und danach von den Anwesenden an den umliegenden Stellwänden abschliessend kritisch bewertet. Die dafür angebrachten Klebezettel zeigten gut auf, was als «passend» mit grünen und was als «zu modifizieren oder zu ergänzen» mit orangen Zetteln bewertet wurde.

    Ein Wettbewerb braucht viel Zeit

    Wann auch immer der Wettbewerb nun gestartet wird, von da an bis zum Abschluss dauert es ein weiteres ganzes bis anderthalb Jahre. Die erste Phase, die Erarbeitung des Wettbewerbprogramms, wird drei bis sechs Monate dauern. Der Entwurf des Programms wird im Quartier vorgestellt werden, danach wird er durch die Jury genehmigt. Es folgt die zweite Phase, die öffentliche Ausschreibung, in der sich die Architekturteams bewerben können. Die Jury wählt dann eine Anzahl geeigneter Bewerber aus und diese reichen ihre Projekte ein. Neun bis zwölf Monate sind für diese zweite Phase anberaumt. Danach nimmt die Jury die Beurteilung vor, stellt das Siegerprojekt im Quartier vor und erläutert ihren Entscheid.

    Wer ist in der Jury?

    Die Jury, bestimmt durch die Stadt und die Bauträger*innen, besteht aus zwei Gremien, die immer zusammen tagen. Zum einen ist dies das Fachpreisgericht, das sich aus je einer Vertreterin des Hochbauamtes und des Amts für Städtebau sowie fünf Architekt*innen plus einem Ersatz zusammensetzt. Alle Mitglieder sind bereits bestimmt. Ihre Aufgabe ist es, neutral die fachliche Qualität der Arbeiten zu beurteilen. Hinzu kommt das Sachpreisgericht, das sich aus den Bauträger*innen, dem Grundeigentümer – hier die Stadt Zürich – und bei diesem Projekt auch noch aus einer Soziologin und einer bis zwei Quartiervertreter*innen zusammensetzt.

    Und wer vertritt «das Quartier»?

    Diese Quartiervertretung war an diesem Abend noch die einzige Vakanz in der Jury. Das Ziel sei es, so Städtebau-Direktorin Katrin Gügler, dass jemand aus dem Quartier in der Jury mitwirkt, der oder die im Quartier breit abgestützt und vernetzt ist und an allen drei Workshops teilgenommen hat. Wer dies sein soll, wird in Absprache mit dem Quartierverein Höngg (QVH) bestimmt werden – was insofern korrekt ist, dass aus Sicht der Stadtverwaltung die Quartiervereine die Ansprechpartner für Quartierfragen im Quartier sind. So hatte der QVH auch bereits eine Person für die Jury vorgeschlagen, diese wurde jedoch abgelehnt. Dies geschah, so erklärte Ursula Müller vom Hochbauamt auf eine entsprechende Frage eines Anwesenden hin, nicht auf einer rechtlichen Basis, sondern weil man Wert darauflege, dass niemand in der Jury Einsitz nehme, der oder die schon damals am Wettbewerb zum «Ringling» teilgenommen hatte. Was hier eben der Fall gewesen sei. Und sie betonte, dass die Stadt eine Mitgliedschaft im QVH nicht vorschreibe, um Jurymitglied zu werden. Im Saal wurden denn auch Stimmen laut, die bezweifelten, dass der QVH überhaupt legitimiert ist, Jurymitglieder vorzuschlagen, denn nicht «ganz Höngg» fühle sich vom Quartierverein vertreten, dessen politische Ausrichtung, so ein Votum, schon seit Generationen eindeutig bekannt sei. Was Alexander Jäger veranlasste, den guten Willen des QVH’s zu betonen, das ganze Quartier zu vertreten – er forderte den Vorredner direkt auf, beim QVH Mitglied zu werden und in der Jury teilzunehmen. Man müsse nicht Architekt sein, um diese Aufgabe wahrzunehmen. Worauf die Frage aufkam, warum man offenbar doch Mitglied des QVH’s sein müsse, um in die Jury zu kommen. Was Jäger damit erklärte, dass man bei einer solchen Anfrage seitens der Stadt eben die eigenen Mitglieder konsultiere, weil man von den anderen gar keine Adressen habe. Bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe war noch nicht bekannt, wer «das Quartier» in der Jury nun vertreten soll. (Die Anfrage dazu ging an Alexander Jäger raus.)

    Der Abend wurde mit der Versicherung durch Stadtrat Odermatt beschlossen, dass der Stadtrat das Projekt sehr eng begleiten werde, bis zum Schluss. Und nach verschiedentlich von allen Seiten geäusserten guten Wünschen und Anregungen für die Zukunft wurde auf eben diese bei einem Apéro angestossen.

    Die zehn städtebaulichen Grundsätze zur Überbauung des «Grünwaldareals» finden Sie hier.

     

  • Mitwirkungsverfahren Rütihof: Gastkommentar

    Gute Absichten und Allgemeinheiten reichen bei Weitem nicht. Das Verfahren endete damit. Werden Probleme nur gestreift, werden Grundsätze nicht konkretisiert und anschaulich dargestellt, so bleibt die Mitwirkung Stückwerk. Die Gefahr wichtiger Fehler zu Beginn nimmt zu. Im Frühjahr 2017 wurde bei der Stadt beantragt, die wichtigen Unterlagen zu erarbeiten und verständlich darzustellen. Das erfolgte nicht.
    Die Konsequenzen aus den Rechtsverfahren Ringling und Verkehrsprojekt Einfahrt wurden nicht dargelegt. Namentlich betreffen sie die Anforderungen an eine Arealüberbauung, wie die Einordnung in das Quartier und den Lärmschutz, sowie beim Verkehrsprojekt die Sicherheit. Die für rund 4’000 Einwohner sinnvollen Vorkehrungen für Läden, Dienste und Einrichtungen im Bestand und im Projekt Grünwaldareal wurden nicht systematisch untersucht. Dazu gehört der Rahmen für die Gestaltung der Achse Rütihofstrasse zusammen mit den bestehenden und beabsichtigten Plätzen. Die zulässige Ausnützung des Grünwaldareals für eine lockere, durchgrünte Überbauung mit ruhigen Wohnungen wurde nicht ermittelt; der Lärmschutz beeinflusst Lage und Höhe der Bauten sehr. Das mehr als zehn Jahre alte Verkehrsprojekt für die Zufahrt: Busstation Geeringstrasse auf die Frankentalerstrasse verschoben, die Einfahrt auf drei Spuren mit je drei Meter Breite zusammengepresst, wurde von der Mitwirkung ausgeschlossen. Befürchtet die Stadt die harsche Ablehnung? Will sie mit einem Beschluss im Oktober das Verkehrsprojekt durchsetzen, ohne auf die Meinungen der Einwohner zu achten? Dann folgt ein neuer Prozess. Trotz den Mängeln diskutierten die Teilnehmer lebhaft. Die Vertreter der Stadt wiesen zu Recht auf die rechtlichen Unsicherheiten hin. Sie versprachen ein fachkundiges, gründliches, offenes, die Kritik beachtendes Vorgehen. Hoffentlich trifft das ein. Ratsam bleibt die dauernde Achtsamkeit.

    Gastkommentar von
    Prof. Dr. sc. tech. Jakob Maurer,
    Delegierter des Quartiervereins

  • Rezepte mit Resten

    Rezepte mit Resten

    Reste: Ratatouille oder Gemüse vom Grill

    Bruschetti

    (Alte) Brotscheiben* toasten oder in der Pfanne anrösten, mit einer Knoblauchzehe einreiben, kalte Gemüseresten (Peperoni, Zucchetti, Auberginen und vieles mehr) in Streifen, Würfel oder als Püree verarbeiten, auf den Brotscheiben verteilen, mit Rucola oder Zutaten nach Wahl garnieren – fertig.

    Pizzabaguette

    (Altes) Baguette oder Brotscheiben mit Gemüseresten, Mozzarella und weiteren Zutaten nach Wahl belegen, im Ofen backen bis der Mozzarella geschmolzen ist (zehn bis 15 Minuten bei 180°).

    Pizza

    Die Resten von Ratatouille oder Grillgemüse zusammen mit Mozzarella und weiteren Zutaten nach Wahl auf dem ausgewallten Pizzateig** verteilen, zirka 20 Minuten bei 180° im Ofen backen.

    Reste: Brot und reife Tomaten

    Italienischer Brotsalat

    Brotresten* in fonduegrosse Stücke würfeln, mit etwas Öl in einer Pfanne rösten und dann beiseitestellen. Tomaten grob würfeln, reichlich Kräuter nach Wahl (Ruccola, Basilikum, Oregano, Peterli), eine fein gehackte Knoblauchzehe sowie weitere Zutaten nach Lust und Verfügbarkeit daruntermischen. Olivenöl und Balsamico-Essig hinzufügen, mit Pfeffer und Salz würzen. Brotwürfel vor dem Servieren unter den Salat mischen. Je nachdem, wie hart das Brot ist, zum Aufweichen im Salat etwas ziehen lassen oder – damit es knusprig bleibt – erst kurz vor dem Servieren daruntermischen.

    Pa amb Tomàquet (katalanisches Tomatenbrot)

    Altes Brot in grosszügige Scheiben schneiden und beidseitig in der Pfanne anrösten. (Über-)reife Tomaten halbieren und auf den Brotscheiben zerreiben, bis nur noch die Haut der Tomate übrig ist – diese wird nicht verwendet. Mit Olivenöl beträufeln und mit Pfeffer und Salz würzen.

    * Nur einwandfreies, trockenes Brot verwenden.
    **Selbstgemachter Pizzateig für ein grosses, eckiges Blech: 350 Gramm Mehl und ein Teelöffel Salz in einer grossen Schüssel mischen, zehn Gramm Hefe in zwei Deziliter lauwarmem Wasser auflösen und zusammen mit zwei Esslöffel Olivenöl zum Mehl hinzugeben und leicht kneten, bis ein weicher, nicht klebender Teig entsteht. Eine Stunde bei Zimmertemperatur aufgehen lassen, mit genügend Mehl von Hand oder mit dem Nudelholz auf die gewünschte Form auswallen.

  • «… und schon zweimal unehelich geboren…»

    Steuerdaten waren, wie heute auch noch, so schon früher mehr oder weniger verlässliche Quellen, um zu erfahren, wie gut es den Bürgerinnen und Bürgern einer Gemeinde geht. Oder früher ging. So zeigt auch die «Ortsgeschichte Höngg» (OGH) anhand von Steuerdaten des Jahres 1467 auf, dass sich «in Höngg eine Beobachtung einer Oberschicht und einer deutlich abgesetzten Unterschicht» nicht nachweisen lässt. Doch «sicher gab es Arme und Reiche», so die OGH, «diese lebten aber offenbar nicht in klar geschiedenen Klassen». Die eigentliche Armenfürsorge war in jener Zeit eine Aufgabe der Kirche. Im frühen Mittelalter galt die Regel, dass ein Viertel der Einnahmen des Zehnten, welche an die Kirchgemeinde flossen, den Armen zu Gute kommen sollte. Doch erst die Reformation brachte im Zürcher Gebiet mit der Almosen-Ordnung von 1525 eine dauerhafte Regelung.

    Bettlerjagden und Bettlerfuhren

    Eine seltsame Art der «Fürsorge» waren die sogenannten «Bettlerjagden» oder «Bettlerfuhren». Um die Bettler loszuwerden, wurden diese kurzerhand eingesammelt und zur Gemeindegrenze geführt. Kranke, gehunfähige Bettler wurden in die Stadt ins Spital gefahren – wenigstens hätte man dies tun sollen, doch die Höngger beliessen es oft dabei, diese «Kunden» einfach an der Grenze zu Wipkingen abzuladen. Sollten doch die Nachbarn schauen. Die Höngger wurden für dieses Tun regelmässig verurteilt. So klagten 1626 die Wipkinger über das Tun der Höngger, und der Zürcher Rat gab ihnen Recht: die Höngger sollen ihre Bettler bis zum Spital führen und nicht in Wipkingen abladen. Das Urteil wurde 1694 bestätigt, was zeigt, dass die Höngger dem Urteil von 1626 wohl keine nachhaltige Beachtung geschenkt hatten.

    Parallelen zu heute

    In die andere Richtung, von der Stadt auf das Land, wurden Arme mit Brotlieferungen unterstützt. Erste Hinweise darauf gibt es gegen Ende des 16. Jahrhunderts und bis 1839. Das Almosenamt in Zürich unterstützte Bedürftige auf dem Land, also auch in Höngg, zudem mit Geld oder Winterkleidern. Für das Jahr 1590 sind in Höngg fünf Erwachsene und 23 Kinder vermerkt, die zu Brot kamen und «wenig später» 15 Erwachsene und über 30 Kinder. Der Rat von Zürich liess ihnen wöchentlich elf Viertel Brot liefern.

    Im Hungerjahr 1692 hatten die Pfarrer der Landschaft ihre «Sozialfälle» dem Zürcher Almosenamt zu melden. Der Höngger Pfarrer meldete 23 «Almosengenössige», sieben weitere, die nur Winterkleider bezogen und 14 Personen, «die sich nicht mehr durchbringen mögen». Zürich lieferte daraufhin wöchentlich 43 Brote für 21 Empfänger und zur Verteilung an sieben Empfänger monatlich 11 Pfund 5 Schilling Bargeld. An 21 Personen wurden 48 Paar Schuhe, 13 Paar Strümpfe und ein Unterrock verteilt.

    «gutmütig, leichtsinnig, ab 1875 Wittwer, gebrechlich, sank er mehr und mehr ins Trinken, und ward arbeitsunfähig»

    Interessant und mit deutlichen Parallelen zu heute noch armutsgefährdete Personengruppen ist, was über die Bezüger dieser Gaben vermerkt wurde: Elf Frauen, deren Männer «entlaufen» waren, zwei davon in ausländische Militärdienste. Ferner vier Ehepaare, neun Witwen, zwei Wittwer und je zwei alleinstehende Frauen und Männer. Und auch die Scham, Hilfe entgegen zu nehmen, war damals schon gegeben. Zumal zum Beispiel die Brote in der Kirche, öffentlich, abzuholen waren: 1804 wurde auch für einen Jakob Grossmann wöchentlich ein Brot zugeteilt, dann aber wieder abgeschrieben, weil er zu stolz gewesen sei, es abzuholen.

    Ab 1871 führte Pfarrer Weber einen «Armenrodel», ein Verzeichnis, das 16 und später bis zu 74 Personen auflistete. Dabei fügte er jedem Namen eine kurze Charakterisierung an. So über einen Kaminfeger, dass dieser «gutmütig, leichtsinnig, 1875 Wittwer, gebrechlich, sank er mehr und mehr ins Trinken, und ward arbeitsunfähig». Die OGH nennt auch ein Beispiel dafür, wie hart es bei der Armenpflege zugehen konnte: 1902 hatte «Jungfer» Elise Notz vor der Armenpflege zu erscheinen, wo man ihr vorwarf, einen leichtsinnigen Lebenswandel zu führen und schon zweimal unehelich geboren zu haben. So könne es nicht weitergehen, wurde befunden, und man steckte sie für drei Jahre in das «Asyl für gefallene Mädchen Refuge». Wie die OGH lakonisch vermerkt «mit durchschlagendem Erfolg», habe sie doch erst anderthalb Jahre nach ihrer Entlassung aus dem Asyl ihr drittes Kind zur Welt gebracht.

    Ein Brauch hielt sich bis heute

    Doch drehen wir das Rad der Geschichte zurück ins Jahr 1667. Damals wurde auf dem Land eingeführt, was in der Stadt schon seit 1525 Brauch war: Nach dem Gottesdienst wurden beim sogenannten «Säcklein-Aufheben» beim Kirchenausgang an einer Stange befestigte Beutel jedem hingehalten. Daraus entwickelte sich die heute noch übliche Kollekte. Für 1795 wurde festgehalten, dass zwei Drittel des «Säckli-Gutes» für «Tischgelder, Kleider-, Arzt und Leichenkosten», also Armenunterstützung, dienen solle. Der letzte Drittel ging mutmasslich ins Kirchengut.
    Seit mindestens 1769 führte der Pfarrer in Höngg eine Rechnung über das «Almosengut». Um 1799, mit Anfang der Revolution, setzte man einen Armenpfleger ein, doch bereits vier Jahre später übernahm der Pfarrer wieder dieses Amt.

    Von der Kirche zum Staat

    Nur langsam und über einen Zeitraum von fast 80 Jahren wurde die Armenfürsorge von der Kirche gelöst. 1831 übernahm wieder ein «Armenpfleger» der Gemeinde die Rechnungsführung, zuständig blieb aber der «Stillstand», eine Vorläuferbehörde der heutigen Kirchenpflege: Schon seit 1525 wurden in jeder Kirchgemeinde zwei bis vier Männer bestimmt, die nach der Predigt nicht gleich weggingen, sondern «stillstanden», daher der Name, um Verhandlungen zu führen, wobei es allerdings meistens um Sittenvergehen ging.
    Erst 1840, als sich die drei Gemeinden Höngg, Oberengstringen und Rütihof einen Dotationsvertrag aufsetzten und so das mit 16’932 Gulden dotierte Armengut äufneten, bekam der «Stillstand» einen festen Betrag, den er auch verwalten konnte. 1841 zählten 18 von etwas über 300 Höngger Haushaltungen als armengenössig. Doch Zinsen aus dem Armengut und «Säckli-Geld» reichten nicht aus und so erhob Höngg 1855 erstmals eine Steuer für das Armengut. So auch 1874, 1880 und dann, ab 1882, regelmässig.

    Beiträge reicher Bürger

    Es kam auch immer wieder vor, dass einzelne Bürger sich für die Armenpflege finanziell engagierten. Zum Beispiel Kaspar Appenzeller, der es vom armen Fischerknaben, aufgewachsen im Haus Am Wasser 87, in Seidenhandel und -fabrikation zum Millionär gebracht hatte. 1859 gingen die Geschäfte so gut, dass er beschloss, künftig zwei Drittel seines jährlichen Ertrags wohltätigen Zwecken zu widmen. Anlässlich der Hochzeit seiner ältesten Tochter begründete Appenzeller 1870 das «Spendgut», das vom Pfarrer verwaltet und nach eigenem Gutdünken eingesetzt werden konnte. 1874, allerdings in Brüttisellen, gründete er eine Erziehungsanstalt für Knaben, die sich mit der Fabrikation von Schuhen beschäftigte – daraus hervorgegangen ist später die Schuhfabrik Walder.

    «1841 galten 18 von etwas über 300 Haushaltungen als armengenössig, 1955 erhob Höngg erstmals eine Steuer für das <Armengut>»

Auch das Pestalozzi-Denkmal an der Bahnhofstrasse wurde von Appenzeller gespendet – dies zwar kein direkter Beitrag an die Armen, doch eine Ehrung jenes Pädagogen und «Waisenvaters», der viel Zeit bei seinem Grossvater, Pfarrer zu Höngg, verbracht hatte. 1893 gründete der Höngger Posthalter Jakob Winkler den Armenverein, der um die 200 Mitglieder zählte und ähnlich wirkte wie das Spendgut. 1918 vermachte der in Höngg aufgewachsene und als Kaufmann in Alexandrien reich gewordene Jakob Albert Schmid-Wörner der Gemeinde Höngg 150’000 Franken, deren Ertrag für Alters- und Jugendfürsorge verwendet werden sollte – was bis heute in der Schmid-Wörner-Stiftung Höngg geschieht. Ein Artikel zu dieser Stiftung erscheint anlässlich deren 100-Jahr-Jubiläum im «Höngger» vom 14. Juni)

Von der Selbsthilfe zum Schrebergartenverein

1910 teilte sich in Höngg die Armenpflege auf: in die Kirchenpflege, die sich nicht mehr mit der Armenfragen beschäftigen musste, und in die Armenpflege der Gemeinde. Der erste Weltkrieg brachte der Armenpflege dann viele neue Aufgaben, da der «Lohnausgleich», die Hilfeleistung für Wehrmänner und ihre Familien, erst im zweiten Weltkrieg eingeführt wurde. So gab es von 1914 bis 1916 eine «Mietnotkommission», die bei Schwierigkeiten mit Vermietern verhandelte und sich um Zuschüsse von den Heimatgemeinden Bedürftiger bemühte. Diese Kommission ging später in die «Hilfsstelle» über, die aus eigenen Quellen Hilfe leistete und allgemein Unterstützung der Heimatgemeinden vermittelte.
Ferner wurden in den Kriegsjahren eine Suppenküche betrieben und die Gemeinde Höngg gab ab 1915, als Hilfe zur Selbsthilfe, Pflanzland für Gemüse in Pacht ab – 1919 ging daraus der «Verein für Familiengärten Höngg» hervor.

1927 wurde das neue Armengesetz eingeführt, das die Zuständigkeit vom Heimatort weg zum Wohnort der Bedürftigen verlegte. Höngg gab so 31 «Fälle» ab, also Höngger Bürgerinnen oder Bürger, die in anderen Gemeinden wohnten, die Armenunterstützung aber bislang von ihrer Heimatgemeinde bezogen hatten. Gleichzeitig musste Höngg aber auch 28 Personen übernehmen, die aus anderen Heimatgemeinden kommend hier wohnten und nun neu von Höngg versorgt werden mussten. Bereits sieben Jahre später, 1934, wurde Höngg von der Stadt Zürich eingemeindet – die Fürsorge ist seither Sache der städtischen Instanzen, wenn auch verschiedene Höngger Institutionen weiterhin engagiert sind.

Quelle
Ortsgeschichte Höngg, Georg Sibler, sowie in verschiedenen «Mitteilungen der Ortsgeschichtlichen Kommission des Verschönerungsvereins Höngg, erhältlich im Infozentrum des «Hönggers» am Meierhofplatz 2 oder im Ortsmuseum Höngg, Vogtsrain 2.

  • «Es darf nicht peinlich sein, um Hilfe zu fragen»

    «Es darf nicht peinlich sein, um Hilfe zu fragen»

    Wie im Artikel zur Geschichte der Armut in Höngg zu lesen war, ist die Fürsorge seit der Eingemeindung 1934 Sache der Stadt. Dennoch sind die Kirchgemeinden auch heute noch Anlaufstellen für Menschen in verschiedenen Notlagen. Das können sogenannte «Passanten» sein, die bereits beim Sozialamt gemeldet sind, Suchtkranke oder Obdachlose, die mit einer gewissen Regelmässigkeit beim Pfarrhaus anklopfen und um eine Spende bitten. «In diesen Fällen vergeben wir beispielweise Gutscheine von der Migros oder Coop», sagt Patricia Lieber, Sozialdiakonin und Integrationsbeauftrage der Katholischen Pfarrei Heilig Geist. Matthias Reuter, Pfarrer der Reformierten Kirche in Höngg, ergänzt: «Wenn es körperlich und psychisch möglich ist, kann jemand bei uns gewisse Arbeiten übernehmen und erhält dafür eine Entschädigung». Bei Anfragen von Personen aus anderen Quartieren, verweise man auf deren eigene Kirchgemeinde. Dies mag für die Betroffenen ärgerlich sein, bietet aber auch einen gewissen Schutz davor, ausgenutzt zu werden, sind sich die beiden Kirchenleute einig. Manchmal suchen die Menschen aber nicht nur Geld, sondern auch das Gespräch. Sich die Sorgen von der Seele zu reden, kann die Verzweiflung bereits etwas lindern.

    Ist der erste Schritt getan, kann die Hilfe beginnen

    Sowohl die katholische als auch die reformierte Kirchgemeinde unterstützt ihre Mitglieder, wenn sich diese beispielsweise eine Gemeindereise nicht leisten können oder das Geld nicht reicht, um die Kinder auf eine Konfirmations- oder Firmenreise zu schicken. Auf den jeweiligen Flyern wird jeweils auf diese Möglichkeit hingewiesen. «Die betroffenen Personen müssen allerdings die eigene Scham überwinden und von sich aus auf uns zu kommen. Von aussen ist für uns nicht immer sichtbar, wer von Existenznöten betroffen ist. Und proaktiv zu fragen, ob jemand Unterstützung braucht, ist auch heikel», meint Reuter. «Wir versuchen, den Menschen zu vermitteln, dass es ihnen nicht peinlich sein muss, wenn sie um Hilfe bitten müssen», sagt Lieber. «Ist der erste Schritt einmal getan, können wir sie weiter beraten, gemeinsam ein Budget erstellen oder andere Massnahmen treffen, um das Problem längerfristig zu entschärfen – wenn es geht».

    Bargeld gibt es eigentlich nie. Eher wird in Notfällen einmal eine Rechnung übernommen oder punktuell mit Sachspenden ausgeholfen, beispielsweise wenn das Geld für Wanderschuhe fehlt, die ein Kind für ein Lager benötigt. «Wir treffen zusammen mit den Hilfesuchenden vertragsartige Abmachungen, um eine nachhaltigere Verbesserung der Lage zu ermöglichen», erklärt die Sozialdiakonin. Manchmal sei eine punktuelle Hilfe aber nicht genug, bei langanhaltender Armut komme auch die Kirche an ihre Grenzen, «da bemühen wir uns aber, die betroffenen Personen an die richtigen Stellen in der Stadt zu vermitteln». Der Vorteil der Stadt im Gegensatz zu ländlichen Gebieten ist, dass es viele Anlaufstellen gibt, die Menschen in Notlagen unterstützen können, wie der reformierte kirchliche Sozialdienst oder das Café Yucca der Zürcher Stadtmission im Kreis 1.

    Anlässe ohne Konsumationszwang sind wichtig

    Eine Möglichkeit, um Menschen mit wenig Geld den Zugang zur Gesellschaft zu ermöglichen, ist bei der reformierten Kirche zum Beispiel das Kafi & Zyt. Es gibt keine Konsumationspflicht und der Kaffee kostet zwei Franken. In Oberengstringen veranstaltet die Reformierte Kirche einmal im Monat einen Spaghetti-Plausch, wo sich Erwachsene für fünf Franken und Kinder sogar gratis sattessen können, und auch in Wipkingen gibt es ähnliche Angebote.

    Die Katholische Kirche bietet kostenfreie Veranstaltungen an, unter anderem einen regelmässigen Spielnachmittag und den Suppenzmittag während der Fastenzeit. «Diese Angebote richten sich aber nicht explizit an Arme, sondern an alle», betont Patricia Lieber. «Es wäre kontraproduktiv, wenn man Einschränkungen machen, und so die ärmeren Menschen weiter isolieren würde». Ähnlich sieht es auch Matthias Reuter: Das «Mittagessen für Alle» sei, wie der Name schon sagt, für alle gedacht, wobei die Preise bewusst so gesetzt seien, dass sie auch für tiefere Einkommensschichten erschwinglich bleiben. «So muss sich niemand eine Blösse geben». Mit ihren niederschwelligen Angeboten haben die Kirchengemeinden in Höngg einen guten Weg gefunden, mit einem sensiblen Thema auch sensibel umzugehen.

     

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  • Wenn 2247 Franken im Monat reichen müssen

    Wenn 2247 Franken im Monat reichen müssen

    Im April hat das Bundesamt für Statistik (BfS) die Armutsquoten in der Schweiz veröffentlicht. Laut seinen Erhebungen waren im Jahr 2016 7,5 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung in Privathaushalten von Einkommensarmut betroffen. Das sind rund 615‘000 Personen, die laut den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) unter dem Existenzminimum leben. Das BfS ermittelte für das Jahr 2016 eine Armutsgrenze von 2247 Franken pro Monat für eine Einzelperson und 3981 Franken für zwei Erwachsene und zwei Kinder unter 14 Jahren. Die durchschnittliche Armutsgrenze liegt gemäss SKOS bei 2600 Franken für eine Einzelperson. Abzüglich Miete und Krankenkassenprämie bleiben noch 986 Franken, für eine Familie mit zwei Kindern 2110 Franken. Davon müssen Essen, Kleider, Kommunikation, Mobilität, Gesundheitspflege, Bildung, Vereinsmitgliedschaften und Hobbies bezahlt werden.

    Arm trotz Arbeit

    Als armutsgefährdet gelten Personen, die weniger als 60 Prozent des medianen Einkommens verdienen. Neben der prekären finanziellen Situation, die dazu führt, dass eine unerwartete Zahnarztrechnung die betroffenen Personen bereits in eine Notlage bringt, sind sie auch dem Risiko des sozialen Ausschlusses ausgesetzt, weil sie an vielen Aktivitäten nicht teilnehmen können. Rechnet man diese Gruppe mit, so informiert Caritas Schweiz, sind rund 1,2 Millionen Menschen in der Schweiz armutsbetroffen oder -gefährdet. Zur Erinnerung: Zurzeit leben insgesamt 8,32 Millionen Menschen im Land. Darunter sind rund 140’000 sogenannte «Working Poors», die trotz Anstellung von mindestens 36 Stunden das Existenzminimum nicht erreichen. Es handelt sich dabei meist um Personen, die Teilzeit, saisonal oder befristet angestellt, selbstständigerwerbend oder in kleinen Betrieben tätig sind.
    Das Bundesamt für Statistik hat erstmals auch untersucht, wie lange einzelne Personen von Armut betroffen sind und erhob dafür während vier Jahren Daten. Zwischen 2013 und 2016 wurde jede achte Person mindestens in einem Jahr als arm bewertet, dies entspricht 12,3 Prozent. Die meisten Betroffenen gelangten aber rasch wieder über die Armutsgrenze. Während des gesamten Erhebungszeitraums von Armut betroffen waren gemäss BfS lediglich 0,9 Prozent der Stichprobe von 17’000 Menschen.

    Dunkelziffer beträgt 30 bis 50 Prozent

    Für den Kanton Zürich gibt es keine offizielle Armutsstatistik. 2016 bezogen aber 115’000 Personen (7,9 Prozent) Unterstützung in Form von Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen, Alimentenbevorschussung und Kleinkinderbetreuungsbeiträge. Die letzten Erhebungen für die Stadt Zürich sind aus dem Jahre 2015. Damals waren rund 20’000 Menschen bei der Sozialhilfe gemeldet, dies entspricht etwa fünf Prozent der Bevölkerung. Die grosse Mehrheit davon war alleinstehend oder alleinerziehend mit Kindern. Dazu kommen rund 15’500 Personen, die AHV-Zusatzleistungen beziehen mussten, um die minimalen Lebenserhaltungskosten decken zu können. Caritas schätzt die Dunkelziffer von Personen, die aus Scham, Stolz oder auch aus Angst, ihre Aufenthaltsgenehmigung zu gefährden, keine Sozialhilfe beanspruchen, auf 30 bis 50 Prozent. Manchmal wohl auch aus Unwissenheit: Das illustriert eine Geschichte, die sich unlängst im Infozentrum des «Höngger» zutrug: Im Gespräch erwähnte eine ältere Dame nebenbei, dass sie sehr auf ihre Ausgaben achten müsse, weil AHV und Pensionskasse sonst nicht reichen würden. Angesprochen, ob sie denn keine Ergänzungsleistungen beziehe, blickte sie nur fragend. Es zeigte sich, dass ihr nicht bewusst war, dass sie Hilfe beanspruchen konnte. Der «Höngger» gab ihr entsprechende Adressen und ein paar Wochen später bedankte sich die Dame: Hätte sie doch nur früher von diesen Leistungen gewusst und sie auch beansprucht, wie viel leichter wäre es ihr doch ergangen.

    Repräsentative Zahlen sind schwierig zu finden

    Der Tages-Anzeiger hat basierend auf die Zahlen der bei der Sozialhilfe gemeldeten Personen eine Infografik erstellt, aus der hervorgeht, dass 2015 in Höngg 461 Menschen oder 2,2 Prozent der Bevölkerung Sozialhilfe bezogen. Um die «relative Armut» zu ermitteln, die Menschen betrifft, die weniger als die Hälfte des durchschnittlichen Einkommens erhalten, wurden deshalb die Steuerdaten konsultiert. Daraus ergab sich, dass 2014 in Höngg 1863 Ledige und 366 Ehepaare in relativer Armut lebten. Diese Berechnungen sind nicht makellos, weil einerseits Konkubinate nicht als solche erfasst werden und freiwillig gewähltes geringes Einkommen, wie es Studierende oft haben, nicht als solches deklariert wird. Ausserdem sind die Zahlen der quellenbesteuerten Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung nicht in die Statistik eingeflossen. So zeigt sich in der Recherche zum Thema Armut Ähnliches, wie in der Realität: Man weiss, dass es sie gibt, doch sichtbar ist sie bei allen Zahlen irgendwie doch nicht. Als würden die Armutsbetroffenen Menschen, die oft aus Scham nie oder erst spät Hilfe beanspruchen, auch durch die Maschen der Statistiken und Erhebungen fallen. Hinzu kommen all jene, die zwar den Berechnungen der Ämter entsprechend als arm gelten, dies aber selbst nicht zwingend so wahrnehmen. Armut in der reichen Schweiz, in Höngg? Ein Thema mit vielen, oft gut maskierten Gesichtern.

  • Wer wird arm und warum?

    Wer wird arm und warum?

    Die «wer will, der kann»-Mentalität ist verbreitet, greift jedoch meist nur in sozialen Schichten, die ohnehin schon alles haben. Armut ist nämlich auch vererbbar: Kinder aus armen Verhältnissen haben schlechtere Startbedingungen und ein erhöhtes Risiko, auch im Erwachsenenalter arm zu bleiben. Zu diesem Schluss kam zuletzt eine Bertelsmann-Studie 2017.
    Doch wie wird man als Erwachsener plötzlich arm? Oft ist es eine Krankheit oder ein Unfall, der einen aus der Bahn wirft. Ein Jobwechsel oder -verlust kann der Beginn einer Armutsbetroffenheit sein, aber auch die Trennung von einem Ehepartner oder die Geburt eines Kindes. Letzteres liege auch daran, dass Kinder zu haben in der Schweiz immer noch weitgehend Privatsache sei, erklärt Anne-Käthi Thürer, Fachbereich Grundlagenforschung zum Thema Armut bei der Caritas Zürich. Die auswärtige Kinderbetreuung funktioniere je nach Wohnort besser oder weniger gut, dasselbe gelte für subventionierte Plätze. Eltern mit Anstellungen im Tieflohnsektor arbeiten oft in Schicht, das heisst sehr früh morgens, abends oder sogar nachts, nicht selten auch zwei Schichten pro Tag. Diese Zeiten würden von Kinderkrippen und Horten nicht abgedeckt. «Dort spielt das soziale Netzwerk eine wichtige Rolle, das heisst, ob es Verwandte oder Freunde gibt, die bei der Betreuung der Kinder mithelfen können», meint Thürer. Zu den besonders armutsgefährdeten Gruppen gehören Alleinerziehende, Unterhaltspflichtige, Familien mit mehr als drei Kindern, wenig qualifizierte Arbeitnehmende, Migrantinnen und Migranten sowie alleinstehende Personen.

    «Es geht um die Existenz»

    In der Abteilung Beratung der Caritas Zürich an der Beckenhofstrasse arbeitet Dejan Mikic. An vier halben Tagen in der Woche können die Leute telefonisch, schriftlich oder persönlich eine kostenlose Kurzberatung in Anspruch nehmen. Für das weiterführende Beratungsangebot kennt die Caritas klare Richtlinien. Es richtet sich grundsätzlich an Personen, die keine Sozialhilfe beziehen. Dennoch lässt man andere Hilfesuchende nicht im Regen stehen, sondern vermittelt sie an die entsprechenden Behörden, Organisationen oder eigene Fachbereiche weiter. «In den Gesprächen der Kurzberatung, die meist 15 bis 20 Minuten dauern, klären wir ab, aus welchem Grund sich die Person bei uns meldet und wie wir konkret behilflich sein können», erklärt Mikic. Rund ein Drittel (36% im 2017) der Kontaktaufnahmen in der Kurzberatung betreffen Schuldenfragen, bei einem Viertel (24% im 2017) der Anfragen geht es um ein zu geringes Einkommen. Weitere Themen sind Migration, Erwerbslosigkeit, Gesundheit, Bildung und Wohnen. Die meisten Menschen, die zu Caritas Zürich in die Beratung kommen, leben knapp über dem Existenzminimum. «Bei einem grossen Teil unserer Klienten geht es um existenzielle Ängste, die oft auch mit ihrer Migrationsgeschichte verbunden sind», erzählt Mikic. Im Alltag dieser Menschen drehe sich alles darum, sicher und unabhängig ihr Leben führen zu können, andere Themen wie Bildung und Gesundheit rückten in den Hintergrund. «In diesen Fällen prüfen wir, wie wir ihre gesamtfamiliäre Lage verbessern können».

    Situation nachhaltig verbessern

    Ein wichtiger Punkt ist die Verbesserung der beruflichen Qualifikationen», meint Mikic. «Wir unterstützen beispielsweise Frauen, die eine SRK Pflegeausbildung machen möchten, um in Pflege- und Altersheimen arbeiten zu können». Manchmal sei es auch ein Teufelskreis: Denn gerade Menschen mit Migrationshintergrund, die noch nicht lange in der Schweiz leben, bemühen sich um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, damit sie nicht mehr von der Sozialhilfe abhängig sind. Doch mit den Jobs, die sie dann effektiv erhalten, generieren sie ein Einkommen, das zum Überleben nicht reicht. Am Ende landen viele dann trotz aller Bemühungen dennoch wieder bei der Sozialhilfe. Finanzielle Existenzsicherung in Notlagen ist Aufgabe des Staates. Solche Lücken zu füllen, das kann und will die Caritas Zürich nicht leisten. Stattdessen bietet sie Menschen, die knapp am Existenzminimum leben, Entlastung, indem sie beispielsweise im Rahmen von Themenpatenschaften die Kosten für Freizeit- und Förderangebote für Kinder übernimmt. Oder sie ermöglicht Erwachsenen Bildungsangebote wie Sprachkurse. Hierfür arbeitet sie auch eng mit verschiedenen Stiftungen und Fonds zusammen. «Bei unerwarteten extremen Engpässen leisten wir nach umfassender Abklärung natürlich punktuell finanzielle Hilfe», meint Mikic. «Aber längerfristig ist es in unserem Interesse, die Situation nachhaltig zu verbessern. Es geht ja auch um eine Befähigung der betroffenen Personen».

    Die Schere geht weiter auf

    Die Caritas engagiert sich auch politisch und organisiert einmal im Jahr ein Forum zum Thema Armut. Dazu erheben sie die Grundlagen zu den aktuellen sozialpolitischen Fragen im Kanton. «Die Themen Wohnen und Wohnkosten sind zum Beispiel sehr zentral, wenn es hierzulande um Armut geht», erzählt Thürer. «Ein Beispiel: Im Sommer wird die Stadt Zürich die Mietzinsrichtlinien für Sozialhilfebeziehende dem aktuellen Markt anpassen und die Obergrenze für die Wohnkosten erhöhen. Für die betroffenen Sozialhilfebeziehenden sind das gute Neuigkeiten, für unsere Klienten macht das insofern keinen Unterschied, da sie nicht bei der Sozialhilfe sind. Aber: Voraussichtlich werden viele Vermieter von sehr günstigem Wohnraum auf die Erhöhung reagieren und ihre Mieten entsprechend nach oben korrigieren. Dadurch wird es für Menschen, die ohne Sozialhilfe am Existenzminimum leben, noch schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden». Obwohl die Schweizer Armutszahlen in den letzten Jahren ungefähr gleichgeblieben sind, befürchtet die Fachfrau, dass die Schere in Zukunft noch weiter aufgehen wird. «Mit der Digitalisierung wird es immer schwieriger für Personen mit geringer oder fehlender Berufsausbildung, eine Anstellung zu finden. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt wird sich für sie deshalb vermutlich noch verschärfen».

  • «Das schlechte Gewissen ist ein ständiger Begleiter»

    «Das schlechte Gewissen ist ein ständiger Begleiter»

    So hatte sie sich das nicht vorgestellt. Das Kind war geplant, der Vater sollte die erste Zeit zu Hause bleiben, sie weiterhin 100 Prozent arbeiten. So hatten sie das abgemacht. Und sich darauf gefreut. Waren in eine grosse Wohnung in die Agglomeration gezogen. Schön sollte das werden. Ein gesunder Junge kam zur Welt. Doch dann wurde es dem Mann plötzlich zu viel. Nach wenigen Monaten packte er unvermittelt seine Sachen und verliess die junge Familie überfordert. Da stand sie nun. Alleine mit einem Kind und einer viel zu teuren Wohnung. Ihr Arbeitgeber sagte, 100 Prozent oder nichts. Sie fiel in ein Loch, wurde krank, musste auf ein Baby aufpassen, gleichzeitig die Arbeitslosigkeit aushalten und eine Trennung verarbeiten. «Die ersten drei Jahre waren wirklich schwierig». Alleinerziehend zu sein verlangte ihr alles ab. «Da bleibt nicht viel von den romantischen Vorstellungen übrig, die man davon hat, wie es ist, ein eigenes Kind zu haben», erzählt die gepflegte Frau, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Sie sitzt in ihrer kleinen Küche – erst vor kurzem konnten sie endlich in eine Genossenschaftswohnung im Kreis 10 umziehen, eine riesige Entlastung, nicht nur finanziell – mit ihrer weissen Bluse und den schwarzen Hosen sieht sie aus, als würde sie gleich zur Arbeit aufbrechen. Irgendwie schaffte sie es, eine 80 Prozent-Anstellung zu finden. Als sie vom Patenschaftsprojekt «mit mir» der Caritas Zürich hörte, war das ein Rettungsanker, nach dem sie ohne zu zögern griff. Die Organisation vermittelt Freiwillige an von Armut betroffene Familien. Ein- bis zweimal im Monat verbringen die sogenannten Patinnen und Paten einen halben oder ganzen Tag mit ihrem Patenkind. Sie unternehmen kleine Ausflüge, besuchen ein Museum, gehen spazieren, lesen Geschichten vor, solche Sachen. Anfangs waren es nur ein, zwei Stunden wöchentlich, in der eine Patin Zeit mit ihrem Sohn verbrachte, «doch das war bereits eine grosse Entlastung, eine kleine Pause, um Luft zu holen». Mittlerweile ist die Patin zu einer Bezugsperson ihres Jungen geworden.

    Filterkaffee und Brockenstube

    Inzwischen hat die Mutter auf 70 Prozent reduziert, dadurch hat sie weniger Geld zur Verfügung, als wenn sie Sozialhilfe beziehen würde. Zum Sozialamt will sie trotzdem nicht, denn: «meine Mutter hat ein Sparkonto für meinen Sohn eingerichtet. Dieses müsste ich bis auf einen Freibetrag aufbrauchen, wenn ich Sozialhilfe beantragen wollte». Ausserdem gefalle ihr der Gedanke nicht, von anderen abhängig zu sein. Lieber verzichtet sie auf neue Möbel und Kleider, «da ich ohnehin eine Brockenstuben-Liebhaberin bin, fällt mir das nicht besonders schwer», meint sie und lächelt. Ihr Sohn sei in einem Alter, in dem coole Schuhe und Kleider noch nicht so wichtig seien, daher störe ihn das auch nicht. Auch beim Kaffee macht sie Abstriche: «Ich trinke nur noch Filterkaffee. Das machen die Hipster heute ja auch», lacht sie. Manchmal aber fällt ihr der ständige Verzicht schwer. Dann besucht sie dennoch ein hübsches Bistro und trinkt eine Tasse «richtigen Kaffee», die dann eben fünf Franken kostet. «In solchen Momenten denke ich, ich arbeite doch, habe ich das nicht auch verdient? Aber das schlechte Gewissen bleibt halt immer». Trotzdem: Es gehe ihr gut, viel besser als früher. «Dank der KulturLegi der Caritas Zürich können wir auch am sozialen Leben teilnehmen», erzählt sie. «Am Dienstag haben mein Sohn und ich frei, dann gehen wir ins Museum oder ins Hallenbad. Der Junge liebt die Pestalozzi Bibliothek, dort dürfen wir für ihn gratis Bücher ausleihen». Manchmal fragt sie Freunde an, ob sie babysitten könnten, damit sie am Abend einen Gelegenheitsjob wahrnehmen kann. «Aber das geht natürlich nicht oft». Glücklicherweise kann sie ab und zu Nahrungsmittel von ihrem Arbeitgeber mit nach Hause nehmen. «Das hilft uns enorm», sagt die Mutter, «gesundes Essen ist mir sehr wichtig, dort möchte ich nicht sparen müssen. Lieber verzichte ich auf andere Dinge». Gerne würde sie wieder aufstocken bei der Arbeit, aber das sei bei ihrem Arbeitgeber nicht möglich. Manchmal beschleicht sie die Angst, dass sie zu denen gehören könnte, die mit 55 Jahren keinen Job mehr bekommen. «Ich habe die Matur, einen Lehrabschluss und eine weitere Schule abgeschlossen. Meine Ausbildung ist gut. Dennoch muss ich im Geschäft darum kämpfen, dass auch ich Weiterbildungen besuchen darf. Aber ich habe sie jetzt gekriegt, die Weiterbildung», fügt sie stolz an.

    Die anderen sind die Armen

    Ja, ihr Umfeld wisse schon, wie es ihr finanziell gehe, sagt sie. «Manche Leute wenden sich ab, weil ich halt nicht alles mitmachen kann. Aber das kommt sehr selten vor». Am schwierigsten sei eigentlich der Verzicht auf Ferien. Das letzte Mal waren sie vor anderthalb Jahren weg, ein unglaubliches Schnäppchen sei das gewesen: billiger Flug, Hotel für 20 Franken am Tag. Bezahlt mit dem 13. Monatslohn. «Eigentlich mag ich einfache Ferien, zelten in der Schweiz zum Beispiel. Aber das ist nicht unbedingt billiger als solche Pauschalangebote», sagt die Frau. Klar fragt sie sich manchmal, ob sie früher mehr hätte sparen sollen. Aber dieses Hadern bringt nichts. «Es könnte schlimmer sein», meint sie, «wir sind gesund. Mein Sohn ist intelligent und lustig. Ich bin spät Mutter geworden und habe das Leben davor in vollen Zügen genossen, viel erlebt, viel gesehen. Eigentlich vermisse ich nichts». Nein, sie fühle sich nicht am Rande der Gesellschaft. Obdachlose, Bettler oder Suchtkranke, das seien die wirklichen Armen.

    Und für die Zukunft?

    Für ihren Sohn hofft sie, dass er jede Ausbildung machen kann, die er möchte. Vor Kurzem seien sie an der ETH vorbeigefahren und sie habe, nur halb im Scherz, zu ihm gesagt: «hier gehst du mal zur Schule». Dass Bildung sehr wichtig ist, hat sie am eigenen Leib erfahren. Das könne aber auch eine Lehre sein. Sie selber wünscht sich, zehn Prozent mehr arbeiten zu können, das alleine wäre eine grosse Entlastung, so müsste sie nicht jeden Monat das Konto überziehen. «Das Schlimmste haben wir überstanden, das waren die ersten drei Jahre. Heute haben wir Spass zusammen. Zürich hat viel zu bieten, wir wollen hierbleiben so lange es geht. Und wenn der Sommer kommt, ist es in der Stadt ja auch ein wenig wie in den Ferien».