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  • Herr des Waldes

    Herr des Waldes

    38 Jahre arbeitet Emil Rhyner bereits als Förster bei der Stadt Zürich, seit 1999 ist er Revierförster des Waldreviers Nord. Er hat die Hoheit über 1200 Hektare, ein Gebiet, das sich von der Stadtgrenze in Zollikon bis zum Katzensee erstreckt. Der Hönggerberg gehört dazu. 18 Personen arbeiten mit ihm in seinem Fachbereich, darunter Lernende und Teilzeitangestellte. Ein gewöhnlicher Tag beginnt um sechs Uhr, um sieben ist Mitarbeiterbesprechung. «Ich verbringe etwa die Hälfte der Zeit draussen, die andere benötige ich für Büroarbeiten», erzählt der Revierförster, als der «Höngger» ihn auf dem Platz vor dem Schützenhaus trifft. Grün Stadt Zürich hat den kleinen Waldumgang arrangiert. Was genau macht so ein Förster eigentlich? Kann man den Wald nicht einfach wachsen lassen?

    Die Arbeiten eines Försters sind sehr vielseitig: Er plant die Waldpflege auf zehn Jahre hinaus, berät Privateigentümer und Kooperationen und ist dafür verantwortlich, dass das Waldgesetz eingehalten wird. Im Wald selber zeichnet er an, welche Bäume gefällt werden müssen, vermisst das Holz, verkauft es. Neben viel Erfahrung ist ein gutes Vorstellungsvermögen sehr wichtig, wenn man Holz anzeichnet: «Man muss sehen können, welche Auswirkungen es auf die direkte Umgebung hat, wenn ein Baum rausgenommen wird, nicht nur visuell», meint Rhyner.

    Der forstwirtschaftliche Teil macht etwa einen Drittel der Arbeit seines Betriebes aus, die restliche Zeit fliesst in die Instandhaltung der Wege und Strassen, den Bau und Erhalt von Waldhütten, Tischen und Feuerstellen, die Pflege der Finnenbahnen und der Biketrails, und alles was im Wald sonst noch ansteht an Bau- und Unterhaltsarbeiten. Obwohl der Wald viele verschiedene Funktionen hat, wie die Holznutzung, den Schutz der Stadt oder auch die Erhaltung der biologischen Vielfalt, ist seine Bedeutung als Erholungs- und Naturerlebnisraum eine wichtige. Das wird auch auf der Fahrt durch den Wald deutlich: Ein Vater braust mit Kinderanhänger am Fahrrad über die Strasse Richtung ETH, eine Gruppe von Nordic Walkern kommt im zügigen Schritt vorbei und grüsst den Revierförster, Jogger und Spaziergänger sind schon früh unterwegs.

    Alle sechs Jahre rundum gepflegt

    Die Stadt hat das Ziel, den Wald nach den Prinzipien des naturnahen Waldbaus, auch Dauerwald genannt, zu bewirtschaften. Das bedeutet, dass vor allem Baumarten, die der natürlichen Waldgesellschaft entsprechen, gefördert werden. Zurzeit sind rund zwei Drittel der Bäume Laubbäume, der Rest sind Nadelbäume. Ziel ist eine Entwicklung zu einem artenreichen Mischwald. «Um dem Klimawandel entgegen zu treten, wird man zwangsläufig nicht-heimische Baumarten dazu nehmen müssen», schätzt der Revierförster.

    Im Hönggerwald wird jedes Jahr eine Fläche von rund 16 Hektaren bewirtschaftet. Das bedeutet, dass nach sechs Jahren der ganze Wald einmal komplett gepflegt wurde. «Wir entfernen jeweils die Holzmenge, die in dieser Zeit gewachsen ist. Es handelt sich dabei um Bäume in allen Entwicklungsstadien, von den kleinen bis zu den ältesten, die bis zu 200 Jahre alt werden – die Erfahrung zeigt, dass die meisten Eichen und Buchen ihr Lebensende dann leider erreicht haben.

    Wenn ein Baum ökologisch wertvoller ist als ökonomisch, lässt man ihn stehen und überlässt ihn dem natürlichen Zerfall, erklärt Rhyner die Vorgehensweise. Aus der Hauschicht des Mittelwaldes und allen minderwertigen Holzsortimenten aus den übrigen Holzschlägen wird Brennholz, welches unter anderem als Hackschnitzel an die Spitäler Waid und Triemli geliefert wird. Über Zürich Holz gelangen die Hackschnitzel an den Zoo Zürich und das Holzheizkraftwerk Aubrugg in Wallisellen. Auch Totholz ist wertvoll, denn es bildet ein wertvolles Biotop und Lebensraum für Tiere und Pilze. «Solange die toten Bäume kein Sicherheitsproblem darstellen, lassen wir sie stehen», sagt Rhyner. Wenn sie zu nahe an einer Strasse stehen, stossen wir sie wenn möglich um, lassen sie dann aber liegen. Es sei eine sanfte Art der Waldpflege.

    Im Dauerwald würden keine grossen Flächen geschlagen, sondern nur Einzelstammnutzung betrieben. Dasselbe gilt für das ganze Waldrevier Nord und die meisten Wälder auf Stadtgebiet. «Im Waldrevier Nord können wir meistens alles mit konventionellen Forstmaschinen bewältigen, nur dort wo beispielsweise aus Sicherheits- oder Platzgründen der Baum nicht auf konventionelle Art gefällt werden kann, kommt manchmal ein Helikopter oder Seilkran zum Einsatz. Bei schwieriger zugänglichen Wäldern, wie am Uetliberg mit seinen extrem steilen Partien und geringerer Zuwachsleistung, wird in längeren Zeitabständen eingegriffen.

    Klimawandel macht sich bemerkbar

    Es gibt vieles zu beachten, wenn man einen Wald pflegen will: So müssen die Lichtverhältnisse im Gleichgewicht sein, damit die Jungpflanzen am Boden überhaupt wachsen können. Manche Bäume dienen auch als «Helfer»: Sie geben anderen Windschatten und sorgen für die richtige Waldinnentemperatur. Gegen höhere Gewalten, wie einen Sturm, sind aber auch die Förster machtlos. Der Revierförster zeigt durch die Windschutzscheibe auf eine Lichtung mitten im Wald, wo der Sturm Lothar im Dezember 1999 ein grosses Loch hinterlassen hat, das jetzt mit jungen Bäumen bestockt ist. «Die Natur findet die Schwachstellen, diese werden entsprechend immer wieder angegriffen».

    Dann gibt es Sorten, die mehr Unterstützung brauchen, damit sie gedeihen können. So wie die jungen Eichen, die ohne Schutz dem Rehverbiss zum Opfer fallen würden. «Die Eiche ist ohnehin nicht die Stärkste, und würde ohne Hilfe schnell von anderen Baumarten verdrängt werden». Überhaupt: Liesse man den Wald wachsen, wie er wollte, würde in ein paar Jahrzehnten nur noch die dominante Buche überleben. Gerade die Eiche, aber auch die Weisstanne, mit ihren tiefen Pfahlwurzeln, werden aber in Zukunft wichtig sein, da sie auch grosse Trockenheit aushalten. «Die zwei Grad Klimaerwärmung machen sich bemerkbar», meint Rhyner, «wenigstens haben wir hier noch genügend Niederschlag, aber eine Jahresdurchschnittstemperatur von zehn Grad ist für manche Bäume schwer zu verkraften». Wie sehr der trockene Sommer den Bäumen tatsächlich zugesetzt hat, wird sich erst im Frühling zeigen.

    Neben den erhöhten Temperaturen macht vor allem der Käfer- und Pilzbefall den Bäumen zu schaffen. Die Eschen leiden seit etwa zehn Jahren am Eschentriebsterben, verursacht durch einen Pilz, der aus Asien eingeschleppt wurde. Rhyner deutet auf einen noch dünnen Baum, dessen Blätter bereits braun geworden sind, «das ist nicht der einsetzende Herbst, sondern wird vom Pilz verursacht». Eschen machen rund elf Prozent des Waldes aus, wenn diese fehlen, wird das auch für Laien sichtbar. Die Fichten, die 30 Prozent des Baumbestands stellen, sind die Lieblingsbäume des Borkenkäfers, auch «Buchdrucker» genannt. Dieses Jahr hat er besonders leichtes Spiel, da die Bäume durch die Trockenheit unter Stress leiden und weniger widerstandsfähig sind. Der Borkenkäfer hat in diesem Jahr drei Generationen produziert. Das heisst, von einem weiblichen Käfer im Frühjahr entstehen bis 1000 Käfer. Wenn das so weitergeht, wird die Fichte langsam, aber sicher aus dem Mittelland verschwinden und sich in höhere Lagen zurückziehen. Neben dem Werkhof wird gerade ein grosser Haufen Hackschnitzel in einen grossen Lastwagenanhänger geschüttet. «Das ist vom Borkenkäfer befallenes Holz, das wir zum Heizen verwerten, damit sich der Käfer nicht weiter ausbreitet» erklärt er.

    Ein vielseitiger Wald ist ein schöner Wald

    Die Fahrt führt wieder in den Wald hinein, an einer Kreuzung hält Rhyner an. «Dies hier ist der sogenannte Mittelwald», erklärt er. «Er wurde angelegt, um zu zeigen, wie die ursprüngliche Waldform der früheren Jahrhunderte einmal aussah. Man liess die grossen Bäume, Oberholz genannt, stehen, und nutzte sie als Bauholz. Die darunterliegende Schicht nennt sich Hauschicht und diente der Produktion von Brennholz». Anfang des 20. Jahrhunderts sank die Nachfrage nach Brennholz, und der Mittelwaldbetrieb wurde durch den heute noch praktizierten Hochwaldbetrieb abgelöst. Alle 20 bis 25 Jahre wird hier im Mittelwald die Hauschicht geschlagen und einzelne der ältesten, grossen Bäume geerntet.

    Wann spricht eigentlich ein Förster von einem «schönen» Wald? «Für mich persönlich ist der überführte Mittelwald solch ein schöner Wald», sagt Rhyner. «Er ist vielseitig, es gibt Bäume allen Alters und viele verschiedene Laubholzarten». Der Nachwuchs für die kommenden 100 bis 150 Jahre sei gesichert, meint er. Man könnte meinen, wer in solchen langen Etappen plane, sehe nicht, was er erreicht habe. «Das stimmt so nicht», entgegnet Rhyner. «Für einen Laien mag es den Anschein haben, dass der Dauerwald immer gleichbleibt. Wenn man aber so viel Zeit darin verbringt, wie die Förster, sieht man, dass er sich in den vergangenen 20 Jahren stark verändert hat». So gäbe es im Gegensatz zu früher keine einförmigen, gleichaltrigen Baumbestände mehr. Die Artenvielfalt wurde auch auf kleinen Flächen erhöht und der Totholzanteil hat zugenommen. Der Wald weist praktisch auf der ganzen Fläche Nachwuchs auf, junge Bäume müssen nur noch in Ausnahmesituationen gepflanzt werden. Allgemein könne man sagen, dass die Wälder stabiler geworden seien und eine erhöhte Biodiversität aufwiesen.

  • Auf in den Wald

    Wald löst Emotionen aus. Das zieht sich vom biblischen Baum der Erkenntnis, von dessen Ast die eine Hälfte der damaligen Menschheit bekanntlich eine verbotene Frucht genossen hatte, bis heute hin, wenn, wie aktuell am Üetliberg, grössere Flächen «gerodet» werden und darüber die Meinungen auseinandergehen wie bei jedem einzelnen mächtigen Stadtbaum, der gefällt und durch einen Winzling ersetzt wird, der zeitlebens nie zu einem vergleichbaren Riesen heranwachsen wird. Oder wer mag sich noch an das in den 1980er-Jahren prognostizierte «Waldsterben» als Folge des «sauren Regens» erinnern? Nun, so dramatisch wie damals befürchtet ist es dann ja doch nicht gekommen und so streifen wir auch heute noch durch Wälder, die diesen Namen verdienen. Meistens wenigstens.
    Doch im Fokus-Thema dieser und der nächsten Ausgabe geht es nicht um diese Geschichten, sondern einzig um den Höngger Wald, den hier alle als Naherholungsraum schätzen – und dies nicht nur bei diesem herrlich bunten Herbstwetter.
    Wem gehört eigentlich dieser für alle immer frei zugängliche Wald? Wie wurde er vom einstigen Urwald zum «Höngger Wald»? Wie wurde er früher bewirtschaftet und wer pflegt und hegt ihn heute unter welchen Gesichtspunkten? Was wird in der Schweiz vom Gesetzgeber bestimmt, der den Wald schützt? Woran forscht die ETH im Hönggerwald und gibt es Unterschiede zwischen der Waldbewirtschaftung auf öffentlichem und privatem Grund?
    Wir hoffen, Ihnen damit wieder ein spannendes Fokus-Thema recherchiert zu haben und Ihnen darin einiges an neuem Wissen vermitteln zu können – oder Sie damit im Mindesten zu einem Spaziergang durch den Höngger Wald animieren zu können.

    Fredy Haffner, Verlagsleitung

  • Und plötzlich war da Tempo 30

    Und plötzlich war da Tempo 30

    Die Verkehrssituation auf der Verkehrsachse Am Wasser/Breitensteinstrasse ist – nebst einem seit 2012 auf Eis gelegten Sanierungsprojekt – seit Jahren ein Thema. Nebst zum Teil engen Passagen und hohen Verkehrsaufkommen ging es immer auch darum, die Höchstgeschwindigkeit von der Europabrücke bis zum Wipkingerplatz auf Tempo 30 zu beschränken.
    Bereits am 8. Januar 2014 hatte die Stadt Zürich einen Pilotversuch mit «Tempo 30 nachts» für den Sommer desselben Jahres ausgeschrieben. Doch dagegen erhoben die Autoverbände ACS und TCS – wie gegen alle solche Versuche auf Stadtgebiet – umgehend Einsprache. Der Versuch war somit blockiert und konnte erst nach Abschluss der Rechtsmittelverfahren durchgeführt werden. Zwischen 8. Juli und 8. Oktober dieses Jahres war es denn endlich so weit.

    Die Weisung überholte den Versuch

    Doch unterdessen war auf der Ebene des Lärmschutzes ebenfalls Bewegung in die Geschichte gekommen: Am 18. Januar 2017 wurde im Tagblatt der Stadt Zürich – gemäss dem Strassengesetz des Kantons Zürich – die permanente Höchstgeschwindigkeit 30 aus Lärmschutzgründen auch für die Achse Am Wasser/Breitensteinstrasse ausgeschrieben. «Natürlich» wurden dagegen ebenfalls Einsprachen erhoben, diese wurden jedoch im Juni 2018 erstinstanzlich durch den Stadtrat abgewiesen. Und da die Rekurrenten diesen Entscheid nicht weiterzogen, wurde die Verfügung rechtskräftig.
    Damit hätte also das generelle Tempo 30 bereits vor dem Start des Versuches mit «Tempo 30 nachts» eingeführt werden können. Doch die Stadt, so gibt Heiko Ciceri, Kommunikationsverantwortlicher der Dienstabteilung Verkehr der Stadt Zürich (DAV) auf Anfrage des «Hönggers» bekannt, wollte auf diese Örtlichkeit als Versuchsstrecke nicht verzichten, weil es die längste aller für solche Versuche ausgeschriebenen Strecken war und man sich einen Erkenntnisgewinn für die Beurteilung anderer langer Strassenabschnitte in Zürich versprach.

    Überraschte Anwohner*innen

    Als der Versuch nun abgeschlossen war, wurden folglich nur die Beitafeln «Lärmschutz 22.00 – 06.00 Uhr» entfernt und die temporären Hinweise «Signalisationsänderung» aufgestellt, um die Verkehrsteilnehmer auf das neue Tempolimit hinzuweisen – was für viele Anwohner*innen überraschend kam und für Gesprächsstoff sorgte. Dabei sei es, so ein Leser gegenüber dem «Höngger», nicht primär über Sinn oder Unsinn von Tempo 30 gegangen, sondern warum man nicht über die definitive Einführung orientiert worden sei und warum man nun nicht zuerst die Versuchsergebnisse abgewartet habe. Nun, eigentlich hätte der voraussichtliche Ablauf anhand der Publikationen im Tagblatt klar sein können, doch das hat, zugegebenermassen, selbst der «Höngger» übersehen.
    Die Auswertung des Nacht-Versuchs läuft derzeit, mit Ergebnissen ist nicht vor dem ersten Quartal 2019 zu rechnen. Auf das nun definitiv geltende Temporegime auf der Achse Am Wasser/Breitensteinstrasse werden sie keine Auswirkung mehr haben, auf andere Gebiete der Stadt jedoch schon.

    200-Restmeter für Tempo 50

    Nun ist also die ganze Achse eine Tempo-30-Zone. Abgesehen von den 200 Metern zwischen Europabrücke und dem Haus Am Wasser 134: Dort darf Tempo 50 gefahren werden. Das sei deshalb so, schreibt die DAV, weil dort «das Erscheinungsbild der Strasse nicht Tempo-30-typisch» sei, «die Strasse ist dafür eigentlich viel zu breit. Daher können die Verkehrsteilnehmenden nicht aufgrund der Strassengeometrie darauf schliessen, dass hier Tempo 30 gilt». Was alle verwirren mag, welche dachten, massgebend für das Tempo sei die signalisierte Höchstgeschwindigkeit und nicht die Breite einer Strasse. Dem sei aber so, und es werde in der Praxis wie auch in der Rechtsprechung so gehandhabt, so die DAV, die aber selbst anfügt, dass man sich über Sinn und Unsinn hier sicher streiten könne.

    Alle Artikel zum Thema «Am Wasser/Breitensteinstrasse» unter www.hoengger.ch/dossiers

  • Der Wald – keine rechtsfreie Zone

    Der Wald – keine rechtsfreie Zone

    Während Jahrhunderten wurden die Schweizer Wälder massiv übernutzt. Die Folge waren Überschwemmungen und Erdrutsche. Als sich die Hochwasser Mitte des 19. Jahrhunderts häuften, wurden einerseits zahlreiche Flüsse eingedämmt, andererseits begann man das Hochgebirge aufzuforsten, in welchem zuvor stets gerodet worden war. Dieser Zeit entsprang das Forstpolizeigesetz, das 1876 in Kraft trat. Es verbot vorerst nur das Roden in den Alpen. Später wurde es in «Bundesgesetz über den Wald», oder kurz: Waldgesetz, umbenannt und auf die ganze Schweiz ausgeweitet. Seither sorgt es dafür, dass die Schweiz zu 30 Prozent bewaldet bleibt. Wer roden will, braucht eine Bewilligung und muss die gefällten Bäume wieder aufforsten. Der Wald hat nicht nur eine Schutzfunktion, sondern gewährt eine nachhaltige Holznutzung. Daneben dient er den Tieren als Lebensraum und den Menschen als Ort der Erholung. In den 1990er-Jahren hatte sich der Wald regeneriert, doch die Forstbetriebe schrieben rote Zahlen, eine Revision sollte die Balance zwischen Holznutzung und Schutz herstellen. Der Rodungsersatz wurde in der Folge gelockert, auf den Ersatz der Bäume im Gebirge wurde verzichtet.

    Klimawandel birgt neue Herausforderungen

    2016 wurde das Waldgesetz komplett überarbeitet und am 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurde eine angepasste Waldverordnung genehmigt. Besonders eingeschleppte Schädlinge wie der Asiatische Laubholzbockkäfer und die Klimaveränderung stellen die Waldeigentümer vor neue Herausforderungen. Das revidierte Gesetz erlaubt es dem Bund deshalb unter anderem, auch ausserhalb des Schutzwaldes Massnahmen gegen Waldschäden zu ergreifen. Ausserdem sieht es vor, dass die Waldverjüngung mit zusätzlichen zehn Millionen Franken jährlich gefördert wird. Auch der Absatz von nachhaltig produziertem Holz soll gefördert werden.

    Waldentwicklungspläne

    Zum Waldgesetz gibt es eine untergeordnete Verordnung. Darin werden Gesetzesartikel konkretisiert und deren Umsetzung geregelt. Zuständig ist das Bundesamt für Umwelt (BAFU). Auch der Kanton besitzt sein eigenes Waldgesetz und eine dazugehörende Verordnung. Sie dürfen Regelungen im Vergleich zum Bundesgesetz verschärfen, aber nicht lockern.
    Ausserdem existiert seit 2010 der Waldentwicklungsplan (WEP) Kanton Zürich, der die verschiedenen Interessen und Ansprüche an den Wald koordiniert. Darin festgehalten ist die – mit einem Zeithorizont bis 2025 – angestrebte Entwicklung des Zürcher Waldes, sowie die Handlungsfelder der betroffenen Akteure. Die darin enthaltenen Pläne «Planungsgrundlagen», «Waldfunktionen» und «Besondere Ziele» dienen als Grundlage für den Waldentwicklungsplan der Stadt Zürich (WEP). Übergeordnete Strategien sind die Strategien Zürich 2025, die räumliche Entwicklungsstrategie des Stadtrats und die Legislaturziele des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements 2010-2014. Im WEP werden die Leitbilder und Strategien des «Grünbuch der Stadt Zürich» konkretisiert. Der gesamte Wald erfüllt mehrere Funktionen zugleich und wird deshalb als «multifunktionaler Wald» bezeichnet. Für die ganze Waldfläche hat die Stadt Zürich die Ziele Bodenschutz, Grünes Wissen und Öffentlichkeitsarbeit, Neophyten und Gesundheit und Bewegung definiert. Weitere Waldfunktionen sind Schutz, Holznutzung, Biologische Vielfalt und Erholung. Auch hier hat die Stadt langfristige Ziele gesetzt, damit diese Nutzungen nachhaltig erfüllt werden können.
    Der Wald ist grundsätzlich für alle frei betretbar – auch die Privateigentümer verpflichten sich, den Zugang im ortsüblichen Umfang zu gewährleisten. Auf Waldwegen und Waldstrassen gilt jedoch generelles Fahrverbot für Motorfahrzeuge. Fahrradfahrer*innen bleiben auf befestigten Wegen, Strassen oder den speziell für sie eingerichteten Bike-Trails. Das Befahren von Trampelpfaden ist verboten. Allgemeine Fahrverbote gelten auch für Mountainbikes. Reiten ist nur auf den entsprechend gekennzeichneten Wegen erlaubt.

    Weitere Links und Informationen zum Waldentwicklungsplan der Stadt Zürich sind unter www.hoengger.ch im Fokusthema Wald zu finden.

  • Wem gehört der Wald?

    Wem gehört der Wald?

    Zürich, so könnte man flächenmässig sagen, ist eine Waldstadt: Rund ein Viertel, oder 2230 Hektaren (ha), sind Waldfläche, pro Einwohner macht das rund 57 Quadratmeter Wald. Von den 2230 Hektaren Wald auf Stadtgebiet gehören 1420 ha (63%) der Stadt selbst, 172 ha (8%) dem Kanton, 443 ha (20%) verschiedenen Waldkooperationen und 195 ha (9%) privaten Waldeigentümern. 13’500 Kubikmeter Holz werden auf diesen Flächen jedes Jahr geschlagen und 9.5 Kubikmeter wachsen pro Jahr und Hektare nach – darunter, nebenbei bemerkt, auch 5000 Weihnachtsbäume.

    Wie die Besitzverhältnisse in den Wäldern auf dem Höngger- und Käferberg verteilt sind, zeigen die Abbildungen zu diesem Artikel. Das «Gemeindegebiet» von Höngg umfasst total 698.35 ha Land und knapp ein Drittel davon, 220.6 ha und damit mehr als im städtischen Durchschnitt sind Waldgebiete. Zum Vergleich: Gebäude und Hausumschwung mit Garten in Höngg machen zusammen nur wenig mehr aus, nämlich 241.6 ha (Stand 2014). Doch wem gehört eigentlich dieser Wald, dieser für alle immer und überall zugängliche Naherholungsbereich und Lebensraum von Flora und Fauna? Auf dem Hönggerberg gehören der Stadt Zürich 88,3 ha (dunkelgrün), dem Kanton Zürich 68,7 ha (hellgrün) und Privaten 23,7 ha (grau). Beim Käferberg gehören 101.8 ha der Stadt (grün), 0.4 ha dem Bund (rosa) und 17.2 ha privaten Eigentümern und Kooperationen.

    Ein Wald ohne Unterschiede

    45 private Waldbesitzer sind seit 1999 im Privatwaldverein Höngg/Affoltern zusammengeschlossen. Das Ziel solcher Vereine, andernorts in Zürich als Waldkooperationen organisiert, ist es, die Interessen der einzelnen Waldeigentümer besser zu vertreten und eine fachgerechte Bewirtschaftung des Waldes sicherstellen zu können, wie die Stadt Zürich schreibt. Und dies geschieht meistens in langjähriger Familientradition: Zu Besitzerwechseln privater Waldflächen kommt es kaum je, meistens wird der Besitz weitervererbt.
    Das erstaunliche am Wald der Stadt Zürich ist eigentlich, dass man ihm nicht ansieht, ob er in privatem oder öffentlichem Besitz ist. Keine Schilder und keine Zäune grenzen ab oder aus. Wer nicht mit den hier abgebildeten Karten durch den Wald spaziert, wird kaum irgendwo erkennen können, wo privater Besitz aufhört und wo öffentlicher beginnt. Überall wird nach den gleichen Regeln bewirtschaftet und jedes Grundstück ist jederzeit und überall frei zugänglich.

  • Vom Urwald zur Anbauschlacht

    Vom Urwald zur Anbauschlacht

    Der bedeutendste Grundbesitz der Gemeinde Höngg, so ist in der Ortsgeschichte Höngg (OGH) nachzulesen, bestand aus Wald – allerdings liegen die Ursprünge dieses Besitzes im Dunkeln, denn zwischen den verstreuten Dörfern lag ursprünglich herrenloser Urwald. «Wald», so die OGH, «stand in der ersten Zeit nach der alemannischen Landnahme in so reichlichem Mass zur Verfügung, dass alle Bedürfnisse für Brennholz, für Bauholz, aber auch als Weide für das Vieh gut befriedigt werden konnten». Wurde Wald gerodet und der Boden urbar gemacht, so ging er meist als freies Gut an den Rodungsbauer über – und mit ihm der angrenzende Wald.
    Doch, so schreibt die «Geschichte des Zürcher Waldes», noch im Spätmittelalter waren diese Bauernhöfe meistens Lehenshöfe und unterstanden einem Grundherrn, erst gegen 1800 waren die meisten Lehenwälder Eigentum der Hofbesitzer geworden. So war mit dem Anwachsen der Dorfgemeinschaften über Jahrhunderte der «herrenlose» Urwald langsam aber sicher verschwunden, bis die einzelnen Gemeinden in genau umschriebenen Linien aneinandergrenzten.

    Der «Mittelwald» war auf Weideland

    Dass die Pflege des Gemeindewaldes eine öffentliche Aufgabe war, ist für Höngg bereits aus der «Offnung», der Aufzeichnung des Dorfrechtes, von 1338 bekannt, in der auch die Wahl des Försters geregelt wurde, damals übrigens die einzige explizit genannte Sparte des landwirtschaftlichen Lebens. Auch bekannt ist, dass die Gemeinde sich seit dem 16. Jahrhundert bemühte, zusätzliche Waldgebiete zu kaufen. Gelegen kam ihr da auch, dass im Zuge der Reformation die Stiftswälder aufgelöst wurden. Wie sich das Wald- und Landwirtschaftsland in Höngg aufteilte, ist erstmals aus dem Jahr 1772 bekannt: Höngg bestand damals zu 45% aus Wiesen und Äckern, zu 20% aus Rebflächen und zu 35% aus Wald. 1850 besass Höngg ganze 422 Juchart Gemeindewald und weitere 150 Juchart waren in Privatbesitz. Eine Juchart Wald entspricht rund 3600 m2 (0.36 ha).
    Nur ein kleiner Teil davon waren Rottannen und Föhren, der Hauptanteil machte der sogenannte «Mittelwald» aus, eine Waldbewirtschaftungsform mit reinen Laubbäumen, wie sie seit dem 13. Jahrhundert betrieben wurde. Charakteristisch dabei – was auf dem Hönggerberg seit 1984 auch wieder rechts der Kappeliholzstrasse zu sehen ist – ist der zweischichtige Aufbau aus «Oberholz» und «Hauschicht». Das «Oberholz», die wenigen, in grossen Abständen stehenden, grossen Bäume, lieferten das Bauholz, während die «Hauschicht» dazwischen zur Brennholzgewinnung alle 20 Jahre als «Stockschlag» abgeholzt wurde und danach wieder austrieb. Der Wald von früher war also in der Regel nicht dicht, sondern eher locker bepflanzt und diente auch als Weideland für das Vieh – was aber auch zu Interessenskonflikten führte. So erliess der Zürcher Rat im Jahr 1597 auf Wunsch der Höngger höhere Bussen für Schäden, die durch weidendes Vieh entstanden, was auf eine Sorge um knapper werdende Holzbestände schliessen lässt.

    Der Wald als Gemeindewerk

    So wurden denn jedes Jahr nach einem Wirtschaftsplan Waldflächen in gleichmässige Stücke eingeteilt und durch das Los unter die berechtigten Bürger verteilt. Doch natürlich musste es zuerst geschlagen werden: Rudolf Grossmann (1877 – 1958) beschreibt in seinen «Erinnerungen aus dem alten Höngg» wie in der Zeit um 1890 jeder Bürger jährlich im Winter drei Tage Frondienst in den Bürgerwaldungen leisten musste. Und wie es dabei trotz strenger Arbeit an den Feuern, die zum Mittagessen angezündet wurden, zum Verdriessen des Försters manchmal so feucht-fröhlich zu und her ging, dass die Arbeiten auf vier bis fünf Tage ausgedehnt werden wussten, bis sie erledigt waren – er beschreibt dies so lebhaft, dass sich leicht sagen lässt, dass sich da eine über Jahrhunderte gelebte «Tradition» fortgesetzt hatte.
    Wem wie viel Holz zugeteilt wurde, war streng geregelt. Man unterschied zwischen der Bürgergemeinde, also alle, welche das Höngger Heimatrecht besassen, und der Einwohnergemeinde, jenen, die hier wohnten, aber nicht heimatberechtigt waren. Der Wald war Eigentum der Bürgergemeinschaft, doch auch da wurde noch lange zwischen Nutzungsberechtigten und Nichtnutzungsberechtigten unterschieden. Erst 1903 verfügte ein Regierungsratsbeschluss, dass alle Bürger den Bürgernutzen erhalten müssen. Die Zahl der Bezugsberechtigten stieg auf einen Schlag und der Anteil der einzelnen wurde massiv kleiner. Die Gemeinde begann deshalb, das Holz ab 1904 zu verkaufen und nur noch die Reisigwellen, das aus Tannenästen gebündelt Feuerholz, auch «Heizi-Wellen» genannt, zu verteilen. 1926 gab die Gemeinde letztmals einen solchen Bürgernutzen ab. Bis 1933 vergantete sie das Brennholz weiter. 1934 wurde Höngg eingemeindet und so fielen auch die Waldgebiete an die Stadt Zürich.

    «Anbauschlacht» auf dem Hönggerberg

    Eine besondere Episode erlebte der Höngger Wald während des zweiten Weltkrieges. Als im Zeichen der Lebensmittelknappheit ab November 1940 der «Plan Wahlen» den schweizerischen Lebensmittelanbau zur eigentlichen «Anbauschlacht» trieb, wurde nicht nur die Zürcher Sechseläutenwiese umgepflügt, sondern unter anderem auch im Hönggerwald grosse Flächen gerodet und mit Kartoffeln bepflanzt. Nicht nur Höngger, sondern auch Kriegsinternierte und Taglöhner, machten sich ans Werk, um mit Axt und Säge, Pferden, Kettenzügen und für die Wurzelstöcke auch mal mit Sprengstoff, aus dem Wald urbare Fläche zu machen. Speziell das Gebiet zwischen Grünwaldstrasse und, bezeichnenderweise, dem Rodungsweg wurde abgeholzt – und erst lange nach dem Krieg wieder aufgeforstet, wie die Luftaufnahme von 1964 zeigt, wo die Fläche noch immer gut als Wiesland zu erkennen ist.

    Quelle:
    – «Erinnerungen aus dem alten Höngg», Mitteilungen Nr. 28 der Ortsgeschichtlichen Kommission des Verschönerungsvereins Höngg.
    – Ortsgeschichte Höngg, Georg Sibler.
    – Stadt Zürich, «Geschichte des Zürcher Waldes», www.stadt-zuerich.ch

  • «Ich male, was ich sehe»

    «Ich male, was ich sehe»

    In ihrer Wohnung reiht sich Mappe an Mappe, gefüllt mit Skizzen, Stillleben, Porträts, Landschaftsmalereien. Arbeiten aus über 30 Jahren. Nun will sie nach und nach reduzieren, loslassen. Wehmütig ist sie nicht, im Gegenteil, sie freut sich, wenn ihre Bilder auch später noch weiterleben, irgendwo. Gerade ist sie zurück von einer Ausstellung in Wien. Für Freunde und Bekannte aus den verschiedenen Gruppen, in denen sie sich engagiert, veranstaltet sie Dinners in ihrer Wohnung und legt die Werke auf. Zum Mitnehmen. «So ist schon einiges weggekommen», lächelt sie zufrieden.

    Schon als Kind fiel den Lehrer*innen ihr musisches Talent auf, das Malen und Schreiben ging ihr ring von der Hand. «Damals träumte ich noch davon, Sängerin zu werden», erinnert sie sich. Dennoch wusste sie schon zu jener Zeit, dass sie einmal ganz und gar der Malerei verfallen würde, wenn sie sich darauf einlassen würde. Denn den inneren Drang zu zeichnen und malen verspürte sie schon damals. Doch erst kam die Familie. Daneben besuchte sie stets Handwerkskurse bei der Viventa, vom Wasserschöpfen bis zum Körbeflechten. «Ich wollte diese Zeit nutzen, um alles andere zu lernen, denn wenn ich einmal male, mache ich nichts mehr anderes, das war mir immer klar», meint sie. Es war 1984, als sie zusammen mit einer Freundin anfing, bei einer Grafikerin Malstunden zu nehmen. Vier Jahre später verstarb ihr Mann. Es war eine schwierige Zeit für die Witwe, «am schlimmsten waren die Sonntage, wenn alle anderen bei ihren Familien waren», erinnert sich Bolliger. Das Malen habe ihr sehr geholfen, auch um eine Tagesstruktur zu haben, einen Grund morgens aus dem Bett zu kommen. Sie fühlte sich noch zu jung, um einfach zu Hause Däumchen zu drehen. «Ein Sonntagsjob war schliesslich meine Rettung», meint sie rückblickend. Er ermöglichte ihr auch auf Reisen zu gehen, eine weitere ihrer vielen Leidenschaften. «Ich musste zwar erst lernen, alles alleine zu machen, fand aber mit der Zeit auch Gefallen daran, weil man alleine einfach viel mehr erlebt».

    Malen im Zoo

    Bald füllten sich die Wochen mit verschiedenen Veranstaltungen, freiwilligen Einsätzen, Chorstunden, regelmässig organisierte sie Gesellschaften. Schliesslich entschloss sie sich bei der «Kunsti» vorzusprechen und wurde für die Wochenkurse zugelassen. 16 Jahre lang hat sie einmal in der Woche einen Kurs belegt und sich eine solide Ausbildung angeeignet. «Es fing mit einem Semester Farbenlehre an, danach zeichneten wir ein halbes Jahr lang Skelette, bevor wir ein Semester lang die Tiere im Zoo malten», erzählt die lebhafte Frau. «Ich ging zu den Menschenaffen. Nach einer Weile kannten sie uns, immerhin verbrachten wir einen ganzen Tag pro Woche vor ihrem Gehege. Einer der Orang-Utans zeigte sogar einen Anflug von Eitelkeit, denn er kämmte sich immer mit den Fingern die Haare, wenn er uns kommen sah». Nach den Tieren folgten endlich die Menschen, sie lernte das Aktzeichnen, überwiegend an weiblichen Modellen. Nach einigen Jahren beschloss sie, dass sie sich den Bäumen zuwenden wolle und verbrachte viel Zeit auf dem Platzspitz.

    PinUps für Frauen

    Mittlerweile blickt sie auf 34 Einzelausstellungen zurück, hauptsächlich in Paris, Wien und Salzburg, darunter eine im Zentrum Klus zum Thema «Rundes, Rundungen und rund um die Welt». «Auf meinen Reisen skizzierte ich immer wieder, was um mich herum geschah, so wie andere fotografieren», erzählt sie. «Das verbindet mich mit dem Maler Édouard Manet, der meinte <Je fais ce que je vois> – auch ich malte, was ich sah». Während einer Gruppenreise nach Indien wurde sie von einem Mann angesprochen, als sie gerade dabei war, etwas zu skizzieren. «Er fragte mich, ob ich ihn zeichnen würde. Und zwar nackt. Ich dachte mir, wieso nicht, versuchen kann ich es ja. Seine Frau, die ihn begleitete, meinte nur: «Er wäre sehr stolz ein Bild von sich zu haben». Er war sehr gutaussehend, ein Ebenbild der Figur David von Michelangelo. «Damals sah man selten Männerakte und ich fand: So einen schönen Körper darf man den Frauen doch nicht vorenthalten!», erzählt die Künstlerin lachend. Der Adonis wurde ihr erstes Modell und blieb es über lange Jahre hinweg. An ihren Ausstellungen erhielt sie immer öfter Anfragen von Männern, die sich zeichnen lassen wollten. Für einen fuhr sie sogar regelmässig nach Paris, um ihn zu porträtieren. Als der Galerist einer Ausstellung in Männedorf auf der Homepage verkündete, sie würde gratis Akt-Porträts zeichnen, reisten sechs Männer aus der ganzen Schweiz an. Es sei unglaublich gewesen, erzählt Bolliger und scheint noch immer leicht erstaunt darüber. Das Live-Porträtieren ist eine Marktlücke, davon ist die Malerin überzeugt. Sie erhielt auch Aufträge von Frauen, die zwar nicht den Mann vorbeischicken wollten, aber immerhin eine Fotografie einsandten, die sie zeichnen sollte. Damit liesse sich sicherlich ein Geschäft machen, aber da wolle sie jetzt nicht mehr einsteigen. «Ich habe es eine Zeit lang gemacht und war erfolgreich, wurde fast ein wenig berühmt damit». Heute seien die Menschen durch die Werbung aber schon recht an die männlichen Körper gewohnt, meint sie.

    «Vieles fiel mir in den Schoss»

    Das Reisen, das Malen, die vielen Begegnungen: Sie hat in den letzten 30 Jahren viele schöne Erinnerungen gesammelt. Einmal hing ein Bild von ihr im Kunsthaus, dass sie bei Rosina Kuhn für eine Caran-d’Ache-Ausstellung gefertigt hatte. Ihr persönliches Highlight, bei dem sie heute noch ins Schwärmen gerät, war eine Ausstellung im Pariser Viertel Montmartre. Gleich gegenüber der «Moulin de la Galette» durfte ich meine Werke präsentieren. Man stelle sich vor: Im renommiertesten Künstlerviertel überhaupt!» Immer wieder sagt sie, sie habe Glück gehabt, vieles sei ihr im richtigen Moment in den Schoss gefallen. Natürlich sei sie auch sehr offen dafür gewesen, neue Dinge auszuprobieren. Ob sie denn keine Berührungsängste gehabt habe, nackte Menschen zu malen? «Ach», meint sie lachend, und winkt ab, «in der Schule haben wir so viele Nackte gesehen. Es ist vielleicht unanständig, das zu sagen, aber man sieht sie nicht mehr als Menschen, sondern als Objekt. Man spricht über die Proportionen der Figur, nicht über die Person. Das muss so sein.
    Im Leben einer Malerin gäbe es verschiedene Phasen, sagt Heidi Bolliger zum Schluss. Erst habe sie Häuser gemalt, dann Bäume, Gläser, Landschaften und irgendwann schliesslich menschliche Figuren. Heute aber habe der Drang, alles zeichnerisch festzuhalten, nachgelassen. Auch diese Phase scheint jetzt ein Ende zu haben. Jedoch nicht, ohne durch etwas Neues ersetzt zu werden: Gerade entdeckt sie das Tanzen für sich.

    Heidi Bolliger stellt ihre «Menschenbilder» im Tertianum Im Brühl aus. Vernissage: Samstag, 13. Oktober, 14 bis 16 Uhr. Danach jeden Tag von 10 bis 20 Uhr. Tertianum Im Brühl, Kappenbühlweg 11.

  • Im Stillen – Tag des Friedhofs

    Im Stillen – Tag des Friedhofs

    Friedhöfe sind in erster Linie Orte der Ruhe, der Besinnung und des Trosts, aber auch Orte, wo Menschen sich mit ihrer Geschichte und ihrer eigenen Vergänglichkeit auseinandersetzen und wo sie trauern dürfen.
    Auf dem Hönggerberg begrüsste der Friedhofsverantwortliche, Paul Meyer, die kleine Gruppe Interessierter und liess diese in rund zwei Stunden hinter die Kulissen eines Friedhofes schauen. Meyer und sein 20-köpfiges Team sind von Grün Stadt Zürich für die Grünpflege des öffentlichen Grüns (Friedhöfe, Parkanlagen, Sportanlagen Strassenbäume etc.) im Quartier Höngg und Grünau angestellt. Das Team im Friedhof versteht sich als Schnittstelle zum Bestattungsamt, dann nämlich, wenn die Urne oder der Sarg auf den Hönggerberg kommt und es um die Wahl und die Vorbereitung des Grabes und der Bestattung oder der Aufbahrung geht.

    Als Erstes ging es aber gleich einmal raus aus dem Friedhof, hinaus in ein kleines Waldstück auf der Seite der Notzenschürlistrasse, wo seit 2003 Aschenbeisetzungen an sogenannt gemieteten Bäumen stattfinden. Aktuell sind dies schon über 370 auf insgesamt 3,3 Hektaren Wald. Vermehrt gewünscht sind Laubbäume, aber die gehen langsam aus. Paul Meyer meinte zudem: «Über all die Jahre hielt sich das Bedürfnis nach Wald-Aschenbeisetzungen die Waage, leicht steigend, aber der totale Trend, wie ursprünglich vermutet, ist es nicht.» Auf den Bäumen sind keine Inschriften erlaubt, den Angehörigen wird auch nahegelegt, dass keine Blumen oder Kerzen zum Gedenken an die Verstorbenen platziert werden sollten. Denn der Wald gehört nach wie vor allen; den Menschen und den Tieren, und zudem geht die Forstwirtschaft normal weiter. Allerdings dürfen die «vermieteten» Bäume grundsätzlich nicht gefällt werden, nur interessiert das – dieses Jahr offenbar ganz besonders – den Borkenkäfer keineswegs. Die gefällten Bäume, die zurzeit beispielsweise an der Emil-Klöti-Strasse mit einem Abstand von 500 Metern zum Waldrand zu sehen sind, mussten wegen des Borkenkäfers gefällt werden. Das Holz wartet nun auf eine Sägerei, aber diese sind komplett überlastet. Vor kurzem mussten wegen des Käfers auch im Wald für Aschenbeisetzung vermietete Bäume gefällt werden. Meyer nimmt dann Rücksprache mit den Angehörigen, «denn eine Garantie gibt es nicht, das ist die Natur, und bis jetzt konnten wir immer eine Lösung finden». Eine Baummiete kostet 1’500 Franken plus 400 Franken Bewirtschaftungsgebühr für Stadtbewohner, für Auswärtige ist sie teurer, aber ebenfalls möglich, denn der Wald gehört ja allen.

    Prächtige Parkanlage mit Blick auf Stadt und Berge

    Die botanische Vielfalt im Friedhof selbst, wo die Führung weiterging, ist speziell. Während die Bepflanzung gegen den Wald hoch und dicht ist, säumen niedere Gehölze die Ränder gegen die Stadt. Die Grabfelder liegen in Kammern, die von erlesenen Gehölzen gebildet werden. Dadurch entsteht der Eindruck einer Parkanlage mit Gräbern, in der man Ruhe und Geborgenheit findet. Der Baumbestand ist teilweise selten, diesen kann man im Baumkataster der Stadt Zürich einsehen. Geplant haben den Friedhof Hönggerberg die Architekten Johann Albert Freytag (1880-1945), dessen Nachfolger Walter Gachnang (1892-1983) sowie der Gartenarchitekt Gustav Amman (1885-1955). Letzterer begründete die moderne schweizerische Gartenarchitektur und gestaltete in Zürich unter anderem die Anlagen der Freibäder Allenmoos und Letzigraben.

    Imposante Zahlen

    Weiter ging es zu den Gräbern: Ein Gemeinschaftsgrab mit über 1800 Beisetzungen, 1300 Reihengräber und 550 Erdbestattungsgräber sowie 400 Familiengräber. «Erdbestattungen sind immer weniger gewünscht, eine Grabstelle ist aber immer vorbereitet und wird dann frühestens nach 20 Jahren geräumt – nur die Gebeine bleiben in der Erde», sagt Meyer. Das Gemeinschaftsgrab, das 1985 im Zentrum der Anlage eingerichtet wurde, erinnert an eine Kathedrale, geformt aus Bäumen und Sträuchern und dem Himmel als Dach. «Es braucht natürlich viel weniger Platz, es ist nicht limitiert», so Meyer. Seit 1988 ist der andächtige Platz frei für Aschenbeisetzungen mit einer Holz- oder einer löslichen Ton-Urne. Zurzeit ist es zu mehr als dreiviertel belegt, danach wird die Anlage neugestaltet. Das Besondere am Gemeinschaftsgrab ist, dass es auch hier keine Inschriften gibt. Das soll sich aber mit der Neugestaltung ändern, denn es wird vermehrt gewünscht. Und auch hier wird den Angehörigen nahegelegt, keine Andenken zu platzieren.
    Familiengräber, Gemeinschaftsgräber, Erdbestattungen: Die Grössen und Varianten sind im Preis unterschiedlich, nur die Bepflanzung ist identisch. Da macht man keinen Unterschied, es ist eine Pauschale. Oft machen Meyer und sein Team einen Spagat zwischen Intensivbepflanzung und Wildblumenwiese. Im Moment läuft ein Test auf einem anderen Friedhof mit Stauden auf dem Grab, aber das Resultat ist noch nicht befriedigend. Rosen werden übrigens biologisch gespritzt, angestrebt wird eine Vielseitigkeit mit praktisch keinen Pflanzenschutzmitteln oder Chemie.

    Grabvorsorge, Übrigbleibsel und Promis

    «Was muss ich tun, wenn ich eine Grabvorsorge machen will, damit meine Nachkommen nichts damit zu tun haben?», fragt jemand aus der Gruppe. Meyer erklärt: «Für die Miete des Grabplatzes (Familiengrab, Reihenmietgrab oder Familienbaum ist eine Vorauszahlung nötig. Für die Grabpflege, Grabbepflanzung kann beim Bestattungsamt eine Vorauszahlung geleistet werden. Dieses Geld ist zweckgebunden und gibt – oder gab einmal – Zinsen. Die Pflegekosten des Grabes und Grabbepflanzung werden jährlich separat verrechnet, bzw. von einer allfälligen Vorauszahlung abgebucht».
    Zum Schluss des Rundganges führte Meyer die Gruppe zur Kappelle und zur Abdankungshalle, welche ein auffallendes Fresko von Max Gubler aus dem Jahre 1948 ziert. Auf dem Vorplatz präsentiert sich eine alte und aussergewöhnliche Sammlung von Holzkreuzen. Diese stammen aus Grabräumungen oder werden von Angehörigen überlassen, die diese nicht mehr wollen. Der Friedhof Hönggerberg behält die Wertvollen und speziell Schönen. Apropos speziell: Im hinteren Teil des Friedhofes liegen verstorbene Prominente. Zum Beispiel Sasha Morgenthaler-von Sinner, die Schöpferin der Sasha-Puppen, Frauenrechtlerin Paulette Brupbacher oder der Sohn von Albert Einstein (Grabstelle nicht sichtbar), die Frau von Einstein ruht auf dem Friedhof Nordheim.

    Friedhof Hönggerberg, Notzenschürlistrasse 30, täglich geöffnet
    Baumkataster Stadt Zürich: www.stadt-zuerich.ch, Stichwortsuche: Grün Stadt Zürich/Inventare und Grundlagen/Baumkataster
    Liste der verstorbenen Prominente: www.stadt-zuerich.ch, Stichwortsuche: Friedhöfe/Orientierungspläne

  • Friedhöfe und Bestattungswesen in Höngg

    Friedhöfe und Bestattungswesen in Höngg

    Beerdigt wird in Höngg schon seit Urzeiten, wovon die Grabhügel im Heizenholz zeugen. Der älteste gesicherte Friedhof lag jedoch zwischen der Reformierten Kirche und dem Schulhaus Wettingertobel, wie die Ortsgeschichte Höngg zu berichten weiss.
    Bereits 870 wurde dieser, laut der Stadt Zürich, erstmals urkundlich erwähnt und diente seit dem 15. Jahrhundert als Begräbnisstätte. Wie er in der Zeit davor genutzt wurde, wird in keiner Quelle explizit erwähnt. Jedenfalls variierte er im 15. Jahrhundert noch in Grösse und Lage, aufgrund des stufenweisen Ausbaus der nebenanstehenden Kirche. Wie es an vielen Orten üblich war, wurden auch in Höngg Knochen, die in alten Gräbern gefunden wurden, in einem sogenannten Beinhaus gesammelt, welches jedoch spätestens 1642 aufgehoben wurde. 1703 fiel ein wesentlicher Teil des alten Friedhofs der Kirchenvergrösserung zum Opfer und das stetige Wachstum der Bevölkerung, gepaart mit verlängerten Ruhezeiten der Gräber, verstärkte den Platzmangel. Teil des Problems: Das Land rund um den Friedhof gehörte dem Kloster Wettingen, welches sich gegen eine Landabtretung wehrte. Ein jahrelanger Rechtsstreit begann, wobei schliesslich die Auflösung des Klosters und 1845 der Erwerb der Wettinger Güter durch die Gemeinde Höngg die schwierige Lage bereinigten.

    Eine Mauer für den Friedhof

    Nachdem das Platzproblem vorerst nicht mehr im Vordergrund stand, wurde ein neues Projekt in Angriff genommen. Der Architekt August Stadler baute die Schwergewichtsmauer, die den Friedhof damals begrenzte und heute mittendrin steht, 1846 erfolgte feierlich die Einweihung. Nach dieser Erfolgsgeschichte wurden einige Umstrukturierungen vorgenommen. Das Amt des Totengräbers wurde besetzt und nicht mehr, wie bisher, vom Sigrist ausgeführt, und für die einheitliche Bepflanzung der Gräber war ab 1867 ein Friedhofsgärtner zuständig. 1857 erschien erstmals etwas über die Funktion der Leichenbitterin in den Aufzeichnungen, doch muss gemäss der Ortsgeschichte Höngg dieses Amt schon viel älter sein als etwa jenes des Friedhofgärtners. Die Aufgabe einer Leichenbitterin war es, den Dorfbewohnern mündlich die Todesnachricht zu überbringen und zur Bestattung einzuladen. Ab 1905 ersetzten Todesanzeigen in schriftlicher Form diese Funktion in Höngg, Oberengstringen behielt sie bis mindestens 1925 bei.

    Leichenwagen und Begräbnisrituale

    Mit neuen Ämtern waren die Erneuerungen jedoch noch nicht abgeschlossen. 1873 spendete eine Leichenbitterin der Kirche 500 Franken, um einen Leichenwagen anzuschaffen. Zusätzlich wurde 1902 ein Leichenhaus gebaut, welches heute noch unterhalb der Kirchhofmauer steht, jedoch für andere Zwecke genutzt wird. Momentan dient es als Dienstgebäude für Grün Stadt Zürich. Auch die Begräbnisrituale haben im Lauf der Jahre einen Wandel erlebt. Um 1850 wurden die Leichen vor der Beerdigung öffentlich durch die Kirche getragen und während der Abdankung neben den Taufstein gelegt. Auch war es üblich, im Haus der Angehörigen zu kondolieren und jedem einzeln die Hand zu reichen, das sogenannte «Leidergetze». Ende 1902 wurde aber auch mit diesem Brauch gebrochen und den Trauernden schloss sich seither, sobald diese das Haus verliessen, ohne weiteres ein Trauerzug an. Die Männer den Männern, die Frauen den Frauen.

    Die Ablösung folgt mit der Eingemeindung

    Im Zusammenhang mit der Eingemeindung von Höngg 1934, wurde der Friedhof ein weiteres Mal vergrössert und 1948 schliesslich vom neu gebauten Friedhof Hönggerberg ganz abgelöst. Danach wurden die Grabfelder mit der Zeit in beiden Teilen des Friedhofs aufgehoben, und ab 1973 war der Friedhof stillgelegt. Geblieben sind nur einige Familiengräber, die heute noch davon zeugen, dass dieser Ort über eine lange Zeit vielen Menschen als letzte Ruhestätte diente. Ausserdem ist der historische Ort heute ein idealer Aussichtspunkt mit einem herrlichen Blick über die Stadt und auf die Berge, der genauso als ruhige Parkanlage geschätzt wird. Der 1948 neu gebaute Friedhof liegt auf dem Hönggerberg am Waldrand und erinnert ebenfalls stark an eine Parkanlage, in der man Ruhe und Geborgenheit findet. Siehe dazu den Beitrag «In Stille – Tag des Friedhofs».

    Quelle
    Ortsgeschichte Höngg, Ortsgeschichtliche Kommission des Verschönerungsvereins Höngg, Georg Sibler. Erhältlich im Ortsmuseum, Vogtsrain 2, oder im Infozentrum des «Hönggers», Meierhofplatz 2.

  • Mein Wille geschehe

    Mein Wille geschehe

    Um das Thema Testament und die Erbschaft ranken sich teilweise wilde Geschichten: In Seifenopern werden reihenweise Töchter und Söhne enterbt, weil sie sich nicht konform verhalten oder – aus Sicht der Erblasser*innen – die falschen Beziehungen führen. Plötzlich taucht ein Anwalt auf und eröffnet einer alleinstehenden Mutter, dass ein entfernter Onkel ihr Millionen vermacht habe. Letzteres ist zwar möglich, aber ungefähr so unwahrscheinlich wie ein Lottogewinn. Doch was ist der Zweck eines Testaments? Was gehört in diese Verfügung, und was eben nicht? Worauf muss man achten, damit der letzte Wille auch Gültigkeit hat? Diese und andere Fragen sollen hier geklärt werden.

    Wozu ein Testament?

    Wozu braucht es überhaupt ein Testament? Immerhin regelt das Gesetz bereits, wer erbt und zu welchen Teilen der Nachlass an die Hinterbliebenen verteilt wird. Der sogenannt «letzte Wille» kommt dann zum Zug, wenn die Erbmasse eben anders verteilt werden soll, als gesetzlich vorgegeben. Wenn zum Beispiel die Ehegattin oder der Ehegatte mehr erben, oder andere Personen, die sonst nicht erbberechtigt wären, berücksichtigt werden sollen. Es handelt sich also tatsächlich um den letzten Wunsch. Doch auch dieser muss sich an gewisse Regeln halten: Ein gültiges Testament wird entweder persönlich und handschriftlich abgefasst, mit einem vollständigen Datum und der Unterschrift versehen und am besten bei einer Vertrauensperson deponiert. Eine notarielle Beglaubigung ist bei dieser Variante nicht erforderlich. Oder man macht ein öffentliches Testament. Dieses wird im Kanton Zürich von einem Notar und vor zwei unabhängigen Zeugen erstellt und kommt insbesondere bei Personen zum Zug, die nicht mehr in der Lage sind, selber zu schreiben oder zu lesen.

    Eherecht vor Erbrecht

    Für Eheleute gilt: Bevor die Erbschaft an die Erb*innen verteilt werden kann, muss eine güterrechtliche Abrechnung gemacht werden. Ohne Ehevertrag setzt sich der Nachlass der verstorbenen Person aus ihrem Eigengut – also den in die Ehe eingebrachten Vermögenswerten, Erbschaften, Schenkungen und ähnliches – und der Hälfte der Errungenschaften beider Ehepartner – also den während der Ehe erarbeiteten Vermögen und Erträgen – zusammen. In einem Ehevertrag kann nun festgelegt werden, dass lediglich das Eigengut in den Nachlass gelangt, während die gesamten Errungenschaften dem überlebenden Ehegatten oder der Ehegattin zugewiesen werden. Neben dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung existieren auch noch die Gütertrennung sowie die Gütergemeinschaft.

    Pflichtteile und frei verfügbare Quoten

    Wer erbt denn nun eigentlich wie viel? Laut Gesetz sind der Ehemann oder die Ehefrau immer erbberechtigt. Die restlichen Familienmitglieder sind in drei sogenannte Stämme eingeteilt: Zum ersten Stamm gehören Kinder und Grosskinder, zum zweiten Eltern, Geschwister und deren Nachkommen. Grosseltern, Cousins und Cousinen, Onkel und Tanten bilden schliesslich den dritten Stamm. Ein Beispiel: Ein Mann stirbt und hinterlässt Frau und zwei Kinder. Ohne anderslautendes Testament erbt die Witwe die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen den Kindern verteilt. Sind keine Kinder vorhanden, erhält die Ehepartnerin drei Viertel der Erbschaft, ein Viertel geht an die Eltern oder Geschwister. Sind nur noch Angehörige des dritten Stammes vorhanden, bekommt die Gattin die gesamte Erbschaft. Soweit das Gesetz.
    Mit einem Testament oder einem Erbvertrag (siehe Kästchen) kann diese Verteilung nun verändert werden, allerdings existiert ein sogenannter Pflichtteil, der zwangsläufig an Ehepartner*innen und Nachkommen, oder, falls keine Kinder vorhanden sind, an die Eltern vermacht werden muss (siehe Grafik). Im Kanton Zürich sind Ehepartner*innen und Nachkommen von der Erbschaftssteuer ausgeschlossen. Alle anderen nicht, auch Konkubinatspartner nicht.
    Der Teil, der nach Verteilung dieser Pflichtteile noch übrigbleibt, heisst «frei verfügbare Quote». Dieser Teil kann nach Gutdünken als Vermächtnis oder Legat an Personen oder Institutionen übertragen werden. Erst kürzlich hat der Bundesrat eine Revision des Erbgesetzes in die Vernehmlassung geschickt, welche vorsieht, die Pflichtteile zu senken, damit der Erblasser freier über sein Vermögen verfügen kann.

    Was gehört ins Testament und was eben nicht

    Auch wenn Beziehungen zu Angehörigen schwierig sein können: Das Testament ist nicht der richtige Ort für letzte Abrechnungen mit unliebsamen Personen. Auf Beleidigungen ist deshalb zu verzichten. Die Sätze sollten präzis und einfach formuliert und berücksichtigte Personen eindeutig identifizierbar sein: Wenn Hansruedi aus Höngg den Picasso erben soll, ist es wichtig, auch seinen Nachnamen, sein Geburtsdatum und seine Adresse niederzuschreiben. Es empfiehlt sich, beim Verteilen von Erbgegenständen nicht zu sehr ins Detail zu gehen. Dass der Sohn früher gerne mit der teuren Modelleisenbahn gespielt hat, bedeutet nicht, dass er sie als Erwachsener in seine Zweizimmerwohnung stellen möchte, zumal die Kinder der Tochter viel mehr Freude daran hätten und ausserdem den Platz. Wenn die Verhältnisse nicht komplett zerrüttet sind, sollte man davon ausgehen, dass die Hinterbliebenen solche Güter selber untereinander aufteilen können.
    Wie ist es nun mit Schäferhund Rex, dem lebenslangen, treuen Begleiter? Erbfähig ist er nicht, man kann ihn also nicht als Erben einsetzen. Aber wem gehört er nach dem Tod seines Besitzers, seiner Besitzerin? Tiere, obwohl gesetzlich keine «Sachen», fliessen in die Erbmasse ein. Der oder die Erblasser*in kann im Testament eine Auflage machen, dass der Hund von einer bestimmten Person versorgt werden muss. Diese hat das Tier aufzunehmen oder verantwortungsvoll bei Dritten zu platzieren. Die Mittel für Futter-, Pflege-, Unterbringungs- und Tierarztkosten können aus dem Erbteil oder dem Vermächtnis beglichen werden. Existiert keine solche Auflage, einigt sich die Erbgemeinschaft darauf, wer den Hund übernehmen darf. Will sich niemand um Rex kümmern, wird er verkauft oder verschenkt, wobei ein allfälliger Erlös in den Nachlass fällt und unter den Erben aufgeteilt wird.

    Keine Bestattungswünsche!

    Das Testament wird erst nach der Beerdigung eröffnet, dann ist es zu spät für allfällige Bestattungswünsche. Auch wenn es nicht immer einfach ist: Am besten spricht man frühzeitig mit seinen Angehörigen über die eigenen Vorstellungen und Wünsche im Falle eines Todesfalls oder hält diese schriftlich fest und bewahrt das Schreiben so auf, dass es rasch gefunden werden kann. Bestattungswünsche können auch beim Bestattungsamt deponiert werden.

    Spezialfall Konkubinat

    Das Erbrecht wird im Zivilgesetzbuch geregelt und geht auf das Jahr 1912 zurück. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft – das Konkubinat – war im Kanton Zürich bis 1972, im Wallis gar bis 1995 verboten. Entsprechend haben unverheiratete Partner gesetzlich gesehen keine güter- und erbrechtlichen Ansprüche. Stirbt einer der beiden Partner und es gibt kein Testament, wird der Nachlass gemäss der gesetzlichen Erbfolge verteilt – und darin kommen «wilden Ehe»-Partner*innen auch heute noch nicht vor. Es ist deshalb umso wichtiger, ein Testament aufzusetzen, in dem der oder die Partner*in als Erbe oder Erbin eingesetzt wird. Wenn allfällige nächste Angehörige, die Anspruch auf einen Pflichtteil haben, einen Erbverzichtsvertrag unterzeichnen, kann bis zu 100 Prozent des Nachlasses dem oder der Konkubinatspartner*in zugesprochen werden. Ohne Erbverzicht erhalten erst Eltern und Nachkommen ihren Pflichtteil, und die oder der hinterbliebene Partner*in erhält die frei verfügbare Quote – allerdings vorausgesetzt, es besteht ein Testament.

    Versicherungen nicht vergessen

    «Ich habe doch gar nichts zu vererben», denkt sich manch einer, der keine Ersparnisse, kein Eigentum und keine wertvollen Kunst- oder Möbelstücke besitzt. Dabei gehen oft die Pensionskasse und allenfalls die 3. Säule vergessen, bei welchen separate Begünstigungsmöglichkeiten abzuklären sind. Besonders Konkubinate sollten sich unbedingt frühzeitig bei ihrer Pensionskasse erkundigen, ob und welche Leistungen ausgerichtet werden und in welcher Form die Partnerschaft gemeldet werden muss.

    Enterben? Schwierig

    Es ist zwar durchaus möglich, jemanden mittels Testament zu enterben, aber die Gründe dafür müssen triftig sein. Nur, wenn der Erbe oder die Erbin eine schwere Straftat gegen den Erblasser oder ihm nahestehende Personen begangen hat, oder seine familienrechtlichen Pflichten ihm oder ihr gegenüber schwer verletzt hat, ist eine solche Enterbung zulässig. Falsche Partnerwahl, religiöse oder andere Differenzen sind keine ausreichenden Gründe, eine Erbschaft zu entziehen.

    Weitere Verfügungen

    Manchmal werden sogenannte Willensvollstrecker vom Erblasser oder der Erblasserin damit beauftragt, nach deren Ableben die Erbteilung durchzuführen. Besonders bei schwierigen Verhältnissen oder komplexen Erbschaften fungieren sie als Schiedsrichter. Sie setzen sich dafür ein, dass der letzte Wille respektiert wird und die Erbteilung richtig vonstattengeht. Üblicherweise werden Willensvollstrecker bezahlt. Es lohnt sich abzuwägen, ob wirklich eine Person damit betraut werden soll, oder ob den Erb*innen zugetraut werden kann, dass sie sich selber einigen. Wird der überlebende Ehepartner als Willensvollstrecker eingesetzt, erhält dieser mit dem Willensvollstreckerzeugnis die Verfügungsfähigkeit über allenfalls gesperrte Bankkonten schneller. Manchmal wird im Testament der Wunsch geäussert, eine Stiftung für einen bestimmten Zweck einzurichten. Dies ist theoretisch möglich, sollte aber gut durchdacht sein. Einerseits muss genügend Vermögen vorhanden sein, um den beabsichtigten Zweck erreichen zu können. Andererseits muss eine Stiftung bestimmten gesetzlichen Vorschriften entsprechen: So müssen Richtlinien formuliert werden, ein Stiftungsrat ernannt und ein Revisor bestimmt werden.

    Änderungen oder Aufhebung

    Ein Testament kann jederzeit verändert oder ganz aufgehoben werden, sofern der oder die Erblasser*in noch urteilsfähig ist. Am einfachsten ist es, das Original-Testament und alle Kopien zu vernichten und ein neues aufzusetzen. Es ist auch möglich, lediglich Passagen zu ändern, hier ist allerdings das Risiko für Missverständnisse grösser.

    Was ist ein Erbvertrag
    Ein Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen im Beisein von zwei Zeugen abgeschlossen und legt verbindlich fest, wer was erben soll. Um Gültigkeit zu erlangen, muss er zwingend im Notariat oder von einer anderen Person mit entsprechender Befugnis erstellt werden. Der Erbvertrag unterscheidet sich vom Testament dadurch, dass alle am Vertrag beteiligten Personen einer Änderung zustimmen müssen.

     

    Das Nottestament
    Eine dritte Variante, die nur in ausserordentlichen Situationen wie Krieg oder Unfall in Frage kommt, ist das mündliche Testament, auch Nottestament genannt. In diesem Spezialfall kann der oder die Erblasser*in den letzten Willen mündlich zwei unabhängigen Zeug*innen mitteilen, die das Testament unverzüglich beim Gericht – im Kanton Zürich ist dies das Bezirksgericht – zu Protokoll geben. Testamente müssen zwingend in urteilsfähigem Zustand verfasst werden, was insbesondere Spitaltestamente heikel macht. Es ist in jedem Fall besser, eine Notarin oder einen Notar herbeizurufen, als es auf ein Nottestament ankommen zu lassen.

     

    Ein Mustertestament für Personen ohne pflichtteilsgeschützte Erben ist online erhältlich unter https://www.notariate.zh.ch/deu/notariat/erbrecht/testament/mustertestament/