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  • Grosse Bildergalerie: Widerstand in allen Formen

    Grosse Bildergalerie: Widerstand in allen Formen


    Originaldokument des Befehls von Korpskommandant Miescher vom 12. Mai 1940 an das Stadtkommando. (Bild: Aus dem Nachlass von Oberst Stirnemann, FDP-Stadtrat und Geniechef Stadtkommando Zürich 1939-1945.)

    Am 1. September 1939 begann der militärisch geführte Krieg. Am Tag nach dem Überfall der Wehrmacht auf Polen erliess der Bundesrat die Kriegsmobilmachung. Der «Operationsbefehl 2» von General Guisan legte eine Verteidigungslinie fest. Die «Linie Nord» führte von der Festung Sargans zum Walensee, Linth, Zürichsee, Limmat, Bözberg, Hauenstein, mit der Artillerie auf dem Gempenplateau und Befestigungen bis Basel. Die Verteidigungslinie führte also genau durch Wipkingen. Das «Stadtkommando Zürich» als Teil der 6. Division erhielt im Mai 1940 den Befehl, Verteidigungsstände an der Limmat zu bauen.

    Die Limmatstellungen

    Ein Übergang von Wehrmachtssoldaten über die Brücken in Wipkingen wäre das sichere Ende der Schweiz gewesen. Deshalb gab General Guisan den Befehl, an der Limmat sämtliche Objekte zur Sprengung vorzubereiten und mit getarnten Bunkern durch Maschinengewehrfeuer zu sichern.


    (Foto: BAZ, 1940)

    Blaue Markierung Nr 1: Infanteriestand Sihlquai
    Blaue Markierung Nr 2: Kampfstand Sihlquai
    Blaue Markierung Nr 3: LMg Stand Lettenviadukt
    Blaue Markierung Nr 4: Bunker im SBB-Viadukt

    Rote Markierung Nr 1: Vorbereitete Sprengung Letten-Viadukt
    Rote Markierung Nr 2: Vorbereitete Sprengung SBB-Viadukt
    Rote Markierung Nr 3: Vorbereitete Sprengung Dammsteg

    Blaue Markierung Nr 1: Infanteriestand Sihlquai (Signatur Z 717)


    Infanteriestand Sihlquai (Signatur Z 717). (Foto: Bunkerwanderführer, 2014)

    Im Sockel des ehemaligen Transmissionsriemen von 1875 befand sich ein doppelter Leicht-Maschinengewehrstand (LMg). Die eine Schiessscharte flussabwärts überwachte das Ufer entlang des Sihlquai in Richtung Lettenviadukt und jene flussaufwärts Lettensteg und Kornhausbrücke. Die militärischen Anlagen wurden nach dem Krieg entfernt und die einstigen Scharten verschlossen.

    Blaue Markierung Nr 2: Kampfstand Sihlquai (Signatur A 4855)


    Kampfstand Sihlquai (Signatur A 4855). (Foto: Kurt Gammeter, 2025)

    Blick von der Lettenbadi Richtung Sihlquai 240: Im Sockel befand sich ein betonierter, einstöckiger Maschinengewehrstand des Stadtkommandos. Erbaut wurde er im Mai 1940. Der Zugang erfolgte von der Seite Sihlquai her über einen kleinen Steigschacht. Zielraum war die Lettenbrücke und beide Ufer. Der Bunker wurde im 1982 zurückgebaut.

    Blaue Markierung Nr 3: LMg Stand Lettenviadukt (Signatur A 4856)


    LMg Stand Lettenviadukt (Signatur A 4856). (Foto: Kurt Gammeter, 2025)

    LMg Stand Lettenviadukt (Signatur A 4856). (Foto: Kurt Gammeter, 2025)

    Was aussieht wie eine Holzbaracke am Fuss des Brückenpfeilers war ein betonierter LMg-Stand, erbaut im Mai 1940 als Teil der Limmatstellungen. Zielraum des leichten Maschinengewehrs war flussaufwärts/Lettenbrücke, die damalige Eisenbahnlinie Stadelhofen-Letten-Hauptbahnhof. Rechts am Fuss des Brückenpfeilers war ebenfalls ein betonierter LMg-Stand angebaut mit Zielraum flussabwärts/SBB-Viadukt.

    Blaue Markierung Nr 4 mit Katasterplan: Bunker im SBB-Viadukt (Signatur A 4858, ältere Bezeichnung Z 753)


    Katasterplan vom Technischen Büro Stadtkommando Zürich vom 20. September 1940, aufbewahrt im Stadtarchiv.

    Bunker im SBB-Viadukt (Signatur A 4858, ältere Bezeichnung Z 753). (Foto: Kurt Gammeter, 2002)

    Der am stärksten befestigte Bunker der Limmatstellungen im Abschnitt Wipkingen war im Pfeiler der SBB-Brücke eingebaut. Im zweistöckigen Bunker waren 2 leichte Maschinengewehre in zwei Scharten mit Zielräumen flussaufwärts, abwärts und an das gegenüberliegende Ufer.

    Dieser Bunker wurde bereits im Dezember 1939 geplant, Baubeginn war im Februar 1940, fertig gestellt wurde er im Juli 1940. Als die Schweiz nach der Kapitulation der französischen Armee umzingelt war, wurden die Limmatstellungen aufgegeben und die Armee bezog das «Réduit Nationale». Im Oktober 1941 erliess der Generalstabschef die Anordnung, das gesamte Werk im Viadukt zu räumen, inklusive der Waffen und aller übrigen Installationen.

    Tarnung blaue Markierung Nr 4:


    Bunker Viadukt Holzverkleidung. (Bild: Pläne vom Technischen Büro Stadtkommando Zürich, aufbewahrt im Stadtarchiv)

    Bunker Viadukt Holzverkleidung. (Bild: Pläne vom Technischen Büro Stadtkommando Zürich, aufbewahrt im Stadtarchiv)

    Der Bunker beim SBB-Viadukt war mit einer Holzverschalung getarnt. Diese wurde erst 1993 entfernt. Das Stadtkommando war zuständig für die Tarnung. Rechts die Ansicht der Holzverschalung flussaufwärts. Ein «Deckel zum wegnehmen» verbarg die Schiessscharte.

    Rote Markierung Nr 1: Vorbereitete Sprengung Letten-Viadukt (Objekt-Nr M 2315)


    Vorbereitete Sprengung Letten-Viadukt (Objekt-Nr M 2315). (Fotos: Bunkerwanderführer, 2014)

    Sämtliche Flussübergänge waren nach Ausbruch des Krieges zur Sprengung vorbereitet. Jene an der Lettenbrücke war im zweiten Pfeiler versteckt. Der Schlaufkasten lag hinter der Stahltüre im mittleren Pfeiler (Foto rechts). Die Sprengladung selbst war im Pfeiler eingemauert.

    Der Bundesrat kam dem Naziregime weit entgegen mit Verhandlungen und der Zulassung von Materialtransporten durch die Schweiz. Die vorbereiteten Sprengungen – insbesondere alle Alpenquerungen – dienten der Abschreckung. Bei einem Einmarsch der Wehrmacht wäre keine Brücke stehen geblieben. Diese Strategie half mit, dass die Schweiz verschont blieb.

    Im Kalten Krieg wurden die Sprengobjekte in den Brücken gelassen und verbessert. Ab 1970 erfolgte der Zugang zur Sprengkammer durch einen fingierten Dolendeckel am Fussweg bei der Lettenbadi. Die Sprengkammern sind nicht mehr sichtbar, sie wurden 2012 bei der Brückensanierung entfernt.

    Rote Markierung Nr 3: Vorbereitete Sprengung Dammsteg (Objekt-Nr M 2313)


    Vorbereitete Sprengung Dammsteg (Objekt-Nr M 2313). (Foto: Kurt Gammeter, 2025)

    Vorbereitete Sprengung Dammsteg (Objekt-Nr M 2313). (Foto: Kurt Gammeter, 2025)

    Dammsteg, Blick Richtung Sihlquai: Diese Leitung seitlich unter dem Dammsteg ist keine Wasserleitung, sondern ein Relikt der Verteidigungsstellung von 1940: Das Rohr war damals mit Sprengstoff gefüllt. In den Schlaufkästen (die kleinen vertikalen Stahlkästen) lag die Sprengvorrichtung mit dem Zünder. Links der Infanteriebunker im SBB-Viadukt. Die Sprengvorrichtung der Eisenbahnbrücke befand sich in diesem Bunker (Objekt-Nr M 2313).

    Im Feuerraum der Artillerie


    Wipkingen im Krieg: Die Spitze der Verteidigung der «Linie Nord» von 1940 lag bei der reformierten Kirche. Das linke Limmatufer war unter dem Stadtkommando Zürich vom See bis zur Wipkingerbrücke befestigt (dicke schwarze Linie), verlief zur Hohlstrasse nach Altstetten und Albisrieden zur 6. Division. Die Artillerie der Feldhaubitzen-Abteilung 44 (violetter Kreis) mit dem Zielraum Wipkingen und Höngg lag hinter dem Üetliberg bei der Reppisch. (Karte: Walter Lüem)

    Die Limmat war am südlichen Ufer stark befestigt mit getarnten Bunkern und vorbereiteten Brückensprengungen. Beim Durchbruch der Wehrmacht zur Limmat wäre Artillerie zum Zug gekommen. Den Batterien waren klare Feuerräume zugeordnet. Die Feldhaubitzen-Abteilung 44 hatte Wipkingen als Zielraum zugeteilt. Sie bestand aus 3 Batterien mit je 4 Geschützen vom Typ Feldhaubitze 12 (Jahrgang 1912). Die Kanonen waren alt, aber funktionsfähig. Die Kanonen lagen gut getarnt an der Reppisch hinter dem Üetliberg. Ihre Feuerkraft betrug 3-4 Schuss pro Minute, also insgesamt 36 bis 48 Artilleriegranaten pro Minute.

    Violett eingezeichnet ist die Stellung der 3 Batterien hinter dem Üetliberg und ihr Feuerraum, der Wipkingen und Höngg abdeckte.


    (Bild: Sammlung Gammeter)

    Die Kanonen wären bei einem Durchbruch der Wehrmacht vom Rhein nach Zürich zum Schuss gekommen. Wohlgemerkt: Die Kanonen waren im Bogenschuss nicht sehr genau. Die 12-cm-Granaten wären in ganz Wipkingen und Höngg als Bombenteppich eingeschlagen, um einen Brückenbau zu verhindern.

    Der Bunker unter dem Park


    Luftschutzbunker Landenbergpark: Der Eingang an der Habsburgstrasse im Jahr 2025. Heute ist der ehemalige Rundbunker als Zivilschutz-Museum öffentlich zugängig. (Foto: Kurt Gammeter)

    Unter dem Landenbergpark baute die Stadt einen Luftschutzbunker zum Schutz der Zivilbevölkerung. Der Park wurde gemäss «Plan Wahlen» als Kartoffelacker genutzt. 1941 war der Luftschutzbau fertiggestellt. Die geschützte Sanitätshilfsstelle zugunsten der Zivilbevölkerung beherbergte auf drei Etagen Behandlungs-, Pflege- und Mannschaftsräume. Im Bild der Eingang an der Habsburgstrasse. Heute ist der ehemalige Rundbunker als Zivilschutz-Museum öffentlich zugängig.

    Landi-Geist in Wipkingen


    Originaldokument der Erstaugustrede von 1937 aus dem Nachlass von Geniechef Erwin Stirnemann, aufbewahrt im Stadtarchiv.

    Stadtrat Erwin Stirnemann, Oberst und Geniechef des Stadtkommandos Zürich, hielt 1937 eine Erstaugustrede auf der Wiese neben der Waid. Er sprach von der «Landi», der geplanten Landessausstellung im Sommer 1939, vom Wehrwillen und von den grossen Konflikten, die in der Luft lagen. Drei Jahre später, 1942, mitten im Krieg, trat er erneut an der Wipkinger Erstaugustfeier auf. Er erinnerte an die Landi, sprach auch vom Roten Kreuz, Hilfe für kriegsgeschädigte Kinder und Flüchtlinge, von der «Anbauschlacht» und vom Wiederaufleben des Landigeistes.


    Originaldokument der Erstaugustrede von 1942 aus dem Nachlass von Geniechef Erwin Stirnemann, aufbewahrt im Stadtarchiv.

    Stirnemann hielt hunderte Vorträge und Referate im Verlauf des Krieges. Sie waren Teil der landesweiten Kampagne «Heer und Haus», bei welcher Persönlichkeiten den Wehrwillen stärken und gegen den Defätismus und die Mutlosigkeit antraten.


    Das Restaurant Waid in Wipkingen ist einer der wenigen erhaltenen Bauten im Landi-Stil. (Foto: BAZ, 1939)

    Die «Landi» im Sommer 1939 enthielt auch eine Kulturbotschaft des Bundesrates unter dem Titel «Sinn und Sendung der Schweiz». Sie hatte einen politischen Hintergrund und war Teil der so genannten «Geistigen Landesverteidigung».

    Die Wipkingertagungen


    Pfarrer Bäumle an einer Feier im Kirchgemeindehaus Wipkingen. (Foto: ref. Kirche Wipkingen)

    Fritz Bäumle wurde 1937 Pfarrer in Wipkingen. Er organisierte Sitzungen und Tagungen im reformierten Kirchgemeindehaus. Kirchenvertreter stellten sich gegen die bundesrätliche Zensur und kritisierten den Umgang der Behörden mit Nazi-Propaganda. Sie setzten sich für Flüchtlinge ein und verlangten von der evangelischen Kirche klare Bekenntnisse gegen die Tyrannei.


    Im reformierten Kirchgemeindehaus fanden während des Zweiten Weltkriegs die Wipkingertagungen statt. Pfarrer Bäumle hatte diese ins Leben gerufen. An den Tagungen nahmen bis zu 500 Personen teil. Man kritisierte die Zensur, setzte sich für Flüchtlinge ein und verlangte von der evangelischen Kirche klare Bekenntnisse gegen die Tyrannei. Das Kirchgemeindehaus war in den Kriegsjahren ein Hort der geistigen Landesverteidigung. (Foto: BAZ, 1944).

    Häufiger Tagungsteilnehmer im reformierten Kirchgemeindehaus war Karl Barth. Die Versammlungen fanden starke Beachtung und wurden «Wipkingertagungen» genannt. Tatsächlich war das Kirchgemeindehaus in den Kriegsjahren ein Hort der «Geistigen Landesverteidigung». Diese war ebenso wichtig wie die militärische Verteidigung. Pfarrer Bäumle amtierte bis 1963 als Pfarrer in Wipkingen.

    Wipkingen in der Kriegszeit


    Die Vorbereitung zur Vereidigung eines Bataillons auf der Turnwiese vor dem Waidhaldeschulhaus. (Foto: BAZ, 1939)

    Die Schweizer Armee war 1939 mangelhaft ausgerüstet, aber einsatzfähig und gut organisiert. Die neue Truppenordnung (TO) war sehr modern und auf den schnellen Bewegungskrieg der Wehrmacht ausgerichtet. Im Verlaufe des Krieges gab es mehrere Mobilmachungen.


    Die «Rationierungskarten-Ausgabe» an der Hönggerstrasse. (Foto: BAZ, 1944)

    Im Neuhof an der Hönggerstrasse war die «Rationierungskarten-Ausgabe» einquartiert. Lebensmittel gab es gegen Marken; Zucker, Milch, Brot waren rationiert. «Lebensmittelabteilung der Zentralstelle für Kriegswirtschaft» steht an der Türe (Foto BAZ 1944).

    Hauptartikel

    Diese Bildergalerie gehört zum Artikel:

    www.wipkinger-zeitung.ch/widerstand-in-allen-formen

    Quellen

    Nachlass Erwin Stirnemann, Geniechef Stadtkommando Zürich, Stadtarchiv, Signatur VII. 76.
    Walter Lüem, «Hütet Euch an der Limmat!», Baden Verlag, 1997.
    Matthias Dürst, Felix Köfer, Die Verteidigungswerke der Stadt Zürich, «Der Zürcher Bunkerwanderführer», Eigenverlag, Zürich, 2014.
    Martin Bürlimann, Kurt Gammeter: «Damals», Wibichinga Verlag, 2023.

  • Erhöhte Sichtbarkeit dank neuer Einsatzweste

    Erhöhte Sichtbarkeit dank neuer Einsatzweste

    Die Stadtpolizei Zürich gibt seit 1991 persönlich zugeteilte Unterziehschutzwesten ab. Ursprünglich wurden rund 100 Mitarbeitende ausgerüstet, die in der offenen Drogenszene tätig waren. Damals wurde die ballistische Schutzweste mit zusätzlichem Stichschutz entwickelt – insbesondere zum Schutz vor Angriffen mit Injektionsnadeln. 

    Dieses Konzept hat sich bewährt und wurde seither kontinuierlich weiterentwickelt. Mit der neuen Ausrüstung erhöht die Stadtpolizei Zürich die Sicherheit und den Komfort ihrer Einsatzkräfte.

    Wie an der Medienkonferenz zur letztjährigen Sicherheitsumfrage vom 11. November 2024 durch Kommandant Beat Oppliger angekündigt, soll mit den neuen Westen die Sichtbarkeit der Einsatzkräfte verbessert werden. Das ist bei der neuen Ausrüstung ein zentrales Element.

    Die Schutzweste ist mit lemonfarbenen Beschriftungselementen auf Brust, Rücken und Schultern ausgestattet. Zusätzlich können je nach Einsatz weitere gut sichtbare Beschriftungselemente angebracht werden, um die Erkennbarkeit zu erhöhen. 

    «Ich bin überzeugt, dass unsere Mitarbeiter*innen mit den neuen Westen noch besser wahrgenommen werden und dadurch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung weiter verbessert wird», sagt Kommandant Beat Oppliger.

    Optimierter Schutz

    Die bisherige Schutzweste musste bei erhöhten Bedrohungslagen durch eine schwere Überziehweste ersetzt werden. Die neue persönliche Schutzweste ermöglicht eine schnellere Reaktion: Sie kann einfach mit ballistischen Schutzplatten verstärkt werden und bietet dann Schutz gegen Lang- und Kurzwaffen.

    Zudem kann die Schutzweste mit Armprotektoren ausgerüstet werden, um bei spontanen Ordnungsdiensteinsätzen optimalen Schutz zu gewährleisten. Je nach Einsatzart können an der Weste flexibel weitere Ausrüstungsgegenstände angebracht werden. 

    Ergänzend zur neuen Schutzweste wurde ein neuer Waffengurt beschafft. Dieser ist optimal auf die Einsatzweste abgestimmt. Die moderne Polizeiarbeit erfordert das Mitführen zahlreicher Ausrüstungsgegenstände, was die Gewichtsbelastung auf der Hüfte der Einsatzkräfte erhöht.

    Der neue Waffengurt ist anatomisch vorgeformt und gepolstert, um den Tragekomfort deutlich zu verbessern, indem die Belastung bestmöglich verteilt wird und um Druckstellen vorzubeugen.

    Quelle: Medienmitteilung Stadtpolizei Zürich

  • Ein Happy End für Hannibal

    Ein Happy End für Hannibal

    Roman Wasik

    Hannibal Buris Handy klingelt ununterbrochen. «Es hört nicht mehr auf», sagt der von Krankheit gezeichnete, aber sehr glückliche Wipkinger mit Luzerner Wurzeln. Ein öffentlicher Hilferuf hat eine Solidaritätswelle ausgelöst, die der quartierbekannte Musiker nicht für möglich gehalten hätte.

    Grund dafür ist seine elfjährige Appenzeller Hündin Lillifee, für deren Spaziergänge der 61-Jährige kaum mehr Kraft hat. Hannibal Buri leidet unter Achalasie, einer Funktionsstörung der Speiseröhre, und wiegt anfangs Februar nur noch 44 Kilogramm.

    Er leidet, aber mehr als seine Krankheit schmerzt ihn, dass er nicht mehr adäquat für seine Lillifee sorgen kann. In den sozialen Medien bittet er deshalb um Unterstützung und auch im «TeleZüri» erzählt er von seinem Schicksal.

    Grosse Solidarität

    Die berührende Geschichte bewirkte ein enormes Echo und Lillifee wird seither täglich mehrmals von diversen Freiwilligen spazieren geführt. Hannibal Buri, dessen Verpflegung über eine Magensonde bis zu zwei Stunden dauert, ist erleichtert: «Dank dem Verein Mensch und Tier im Glück ist für Lillifee auch langfristig gesorgt.»

    Der Verein unterstützt, koordiniert die Spaziergänge und sorgt damit, dass die Lebensgemeinschaft von Mensch und Tier bestehen bleiben kann. Hannibal Buri ist überglücklich. Die grosse Solidarität verleiht ihm neue Kräfte: «Bald will ich wieder Musik machen und mein Solo-Album fertigstellen.» 

    Ein Beitrag des Quartiervereins Wipkingen

  • «Fälleler» in flagranti erwischt

    «Fälleler» in flagranti erwischt

    Ein Anwohner der Nordstrasse meldete am Montagabend, 24. März, um 22.30 Uhr der Stadtpolizei Zürich, dass er eine Gruppe «Fälleler» beobachte, die von Fahrzeug zu Fahrzeug gehe.

    Sofort rückten mehrere Uniformpatrouillen aus. In der Folge kontrollierten Polizisten*innen eine Dreiergruppe, die auf das Signalement passte.

    Bei der Kontrolle stellten sie bei einer Person mutmassliches Deliktgut sicher, das einem soeben verübten Diebstahl aus einem Fahrzeug zugeordnet werden konnte.

    Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um eine 20-jährige Schweizerin, einen 24-jährigen Schweizer und um einen 23-jährigen Spanier.

    Alle drei wurden festgenommen und für weitere Abklärungen auf eine Polizeiwache gebracht. Eine umfassende Spurensicherung wird vom Forensischen Institut Zürich gemacht.

    Quelle: Medienmitteilung Stadtpolizei Zürich

  • Warum Igel nun Hilfe benötigen

    Warum Igel nun Hilfe benötigen

    Dem heimischen Braunbrustigel geht es schlecht – nach Millionen von Jahren auf unserem Planeten steht er mittlerweile auf der roten Liste der gefährdeten Tiere. Laut einer Medienmitteilung vom Verein Tierschutz beider Basel (TBB) kann jede kleine Massnahme helfen, das Leben dieser faszinierenden Tiere zu schützen.

    Grosser Nahrungsbedarf nach dem Aufwachen

    Nach dem langen Winterschlaf haben Igel oft ein Drittel ihres Körpergewichts verloren. Um ihre Reserven wieder aufzufüllen, benötigen sie dringend Wasser und Nahrung. Als Insektenfresser ernähren sich Igel von Käfern, Larven, Puppen, Raupen, Ameisen, Mücken und Spinnen.

    Doch das Insektensterben macht es den Tieren schwer, ausreichend Nahrung zu finden. Aufgrund der schwindenden Nahrungsgrundlage wird in der Not die natürliche, artgerechte Insektennahrung immer mehr durch für Igel schädliche Schnecken ersetzt. Durch diese Nahrung werden Parasiten übertragen und die unterernährten Tiere werden noch zusätzlich krank, wie die Medienmitteilunge erklärt.

    Futterangebot

    Ein kurzfristiges, gezieltes Futterangebot durch den Menschen kann vom Winterschlaf geschwächten Igeln helfen. Dazu eignet sich Nass- oder Trockenfutter für Jungkatzen mit hohem Eiweissanteil. Kommerzielle Igelfutter enthalten oft zu viele Kohlenhydrate und sind für Igel ungeeignet. Wichtig ist, dass das Futter vor anderen Tieren wie Katzen, Mardern oder Füchsen geschützt wird – hierfür werden im Handel spezielle Futterhäuser angeboten.

    Für kommerziell oder selbstgebaute Futterhäuser sollte gemäss TBB gelten: Das Futterhaus sollte mindestens 40 x 60 x 40 Zentimeter gross sein, damit zwei Igel aneinander vorbeikommen. Es sollte zwei Öffnungen (10 x 10 Zentimeter) mit Labyrintheingängen haben, evtl. Rattenklappen (Schwingtüren in den Eingängen). Die Hygiene am Futterplatz ist sehr wichtig. Eine regelmässige Reinigung des Futterhauses ist unabdingbar, um eine Übertragung von Krankheitserregern zu vermeiden.

    Deswegen sollte das Haus entweder eine Bodenplatte haben, welche regelmässig gereinigt oder mit Zeitung ausgelegt (leicht zu wechseln) wird, oder auf Fliesen oder Stein gestellt werden. Falls eine Seitenwand durchsichtig ist, können zudem die Igel beobachtet werden.

    Die Zufütterung sollte jedoch zeitlich begrenzt sein und nicht dazu führen, dass sich mehrere Igel an einem Ort sammeln – das erhöht das Risiko von Infektionen und Parasitenübertragungen.

    Der «Höngger Podcast» zum Thema Igel:

    Heckenränder bitte stehen lassen

    Der dazugehörige «Höngger» Artikel: https://hoengger.ch/igel-in-noeten/

    Vorsicht bei Gartenarbeiten

    Mit dem Frühlingsbeginn starten viele Menschen mit den Gartenarbeiten – dabei lauern Gefahren für Igel. Achten Sie auf versteckte Igel, bevor Sie mit einer Mistgabel in Laub-, Ast- oder Komposthaufen stechen. Wird ein Igel versehentlich aufgestöbert, decken Sie ihn sofort wieder zu und lassen Sie ihn in Ruhe. Verwenden Sie Mähroboter nur tagsüber und nutzen Sie Fadenmäher nur, wenn Sie die zu mähenden Flächen vorher kontrolliert haben, vor allem unter Hecken und Büschen.

    Naturnahe Gärten schützen Igel langfristig

    Der beste Schutz für Igel ist ein intakter Lebensraum. Gärten, die naturnah gestaltet sind, bieten Nahrung und Rückzugsorte. Laub-, Ast- und Komposthaufen sind wertvolle Lebensräume für Insekten – und damit auch für Igel.

    Zusätzlich sollten Schächte und Wasserbecken abgedeckt oder mit einer Ausstiegshilfe versehen werden, um zu verhindern, dass Tiere hineinfallen und nicht mehr herauskommen.

    Appell an Autofahrer

    Im Frühling überqueren viele Igel auf der Suche nach Nahrung oder einem Partner die Strassen – mit oft tödlichen Folgen. Bitte fahren Sie besonders in Dörfern und Städten aufmerksam. Falls ein Igel auf der Fahrbahn sitzt, tragen Sie ihn vorsichtig in seiner Laufrichtung über die Strasse und setzen Sie ihn 2 – 3 Meter vom Strassenrand entfernt ab. Verwenden Sie dafür Handschuhe oder ein Tuch und achten Sie auf die eigene Sicherheit.

    Falls Sie einen kranken oder verletzten Igel finden, sichern Sie das Tier vorsichtig mit Handschuhen oder einem Tuch und setzen Sie es in eine mindestens 30 Zentimeter hohe Kiste. Schwer verletzte Igel sollten schnellstmöglich zu einem igelkundigen Tierarzt gebracht werden. Holen Sie sich Rat bei Igel-Experten:

    Anlaufstellen bei Igel-Fragen

    Pro Igel Notfallnummer: 0800 070 080 (täglich 16–20 Uhr)

    Igelzentrum Zürich: 044 362 02 03
    Mo–Fr: 16–18 Uhr 
    www.igelzentrum.ch

    Weitere Pflegestationen finden Sie auf: www.proigel.ch

    Allgemeine Anfragen per Mail: tierschutz@tbb.ch

  • Hönggerinnen in der Regionalmeisterschaft

    Hönggerinnen in der Regionalmeisterschaft

    Am Wochenende vom 22. und 23. März lädt ein sportliches Highlight ins Hallenbad Bläsi: Hier werden die Regionalmeisterschaften der Synchronschwimmerinnen abgehalten. Es ist der erste grosse Küren Wettkampf in dieser Saison, der zwei Tage voller beeindruckender Choreografien und sportlicher Höchstleistungen verspricht, wie einer Medienmitteilung der Limmat-Nixen Zürich zu entnehmen ist.

    Die Clubs des Regionen Zentralschweiz Ost (RZO), Ostschweiz (ROS) und Svizzera Italiana (RSI) fiebern dem Event entgegen und möchten ihre über den Winter einstudierten Küren präsentieren. Über 200 Athletinnen aus der ganzen Schweiz – von Lugano über Buchs bis Zürich – werden erwartet.

    Es wird ein besonderes Erlebnis: «Die Regionalmeisterschaften sind nicht nur für unsere Athletinnen ein Highlight, sondern auch für das Publikum eine einzigartige Gelegenheit, die Eleganz und Präzision unserer Sportart hautnah zu erleben», sagt Olga Smal, Fachwärtin Artistic Swimming im Vorstand des RZO. «Wir freuen uns über jede Unterstützung von den Rängen – sie gibt den Schwimmerinnen zusätzlichen Antrieb.»


    (Foto: zvg)

    Vier Hönggerinnen am Start

    Bestimmt freut sich auch der Zürcher Traditionsverein Limmat-Nixen, der mit vier talentierten Schwimmerinnen aus Höngg vertreten ist, über Unterstützung aus dem Publikum. Namentlich sind das Malea, Gemma, Sienna und Iman. Seit ihrer Gründung im Jahr 1961 konnten sich die Limmat-Nixen Zürich insgesamt 41 Schweizermeistertitel holen.

    Gemäss Medenmitteilung sind sie einer der führenden Artistic Swimming Vereine der Schweiz, aber auch weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt, dies dank spektakulären Gala-Shows, dem Engagement von Top-Trainerinnen und Teilnahme an internationalen Wettkämpfen.

    Wer sich beim Zuschauen des Wettkampfs inspiriert fühlt, kann bei den Limmat-Nixen Zürich schnuppern gehen: Der Club führt regelmässig Schnupper- und Anfängerkurse durch und bildet Schwimmer*innen – sowohl Kinder als auch Erwachsene – auf allen Teststufen des Artistic Swimming aus.

    Die Türen des Hallenbads Bläsi stehen während der Regionalmeisterschaften allen offen, der Eintritt ist kostenlos, und die Zuschauer*innen dürfen sich auf ein vielfältiges Programm freuen: Von anspruchsvollen Figurenwettkämpfen und technischen Küren einzelner Solistinnen bis hin zu mitreissenden Team-Programmen mit bis zu zehn Schwimmerinnen.

    Die Nixe aus Höngg

    Die Limmat-Nixen legen besonderen Wert auf die Förderung junger Talente. Gemma, eines dieser Nachwuchstalente, hat der «Höngger Zeitung» von ihrer Leidenschaft erzählt.

    Hier gehts zum Interview.

    Regionalmeisterschaften im Artistic Swimming

    Das Programm startet am Samstag, 22. März, um 9 Uhr und dauert bis 20.30 Uhr.

    Am Sonntag, 23. März, können Besucher*innen von 9 bis 18 Uhr weitere Küren bestaunen.

    Der Eintritt ist frei.

    Hallenbad Bläsi, Limmattalstrasse 154, 8049 Zürich.

  • «Wir setzen auf Vertrauen»

    «Wir setzen auf Vertrauen»

    Der Besuch in der Zahnarztpraxis von Dr. med. dent. Martin Lehner mutet behaglich an, liegen die Räumlichkeiten doch in einem schön gelegenen Wohnhaus an der Limmattalstrasse in Höngg. Das soll nicht von der Professionalität ablenken: Die Praxis bietet das gesamte Spektrum der zahnmedizinischen Behandlungen an: Füllungen, Kronen, Implantate, Dentalhygiene und auch Kinderzahnmedizin – um nur einige zu nennen.

    Lehner führt die Praxis seit 16 Jahren, ist aber seit 20 Jahren dort tätig, zunächst als Vertretung des damaligen Zahnarztes. «Dass mich die Arbeit nach Höngg brachte, war purer Zufall», sagte er. In der Zahnmedizin sei man untereinander sehr gut vernetzt.

    Der in Oberbayern geborene Zahnarzt liess sich ursprünglich zum Zahntechniker ausbilden. «Dieses Handwerk hat mich stets fasziniert, aber der Kontakt zu den Menschen fehlte mir, also führte mich der Weg in die Zahnmedizin», erzählt er. Mit Erfolg: Seine Praxis geniesst heute einen ausgezeichneten Ruf über die Quartiergrenzen hinaus. Dazu hat auch das exzellente Team beigetragen. An Lehners Seite arbeitet seit rund sechs Jahren Dr. med. dent. Marie Montefiore.

    Ästhetik wird immer wichtiger

    Zum Team gehören noch zwei festangestellte Dentalassistentinnen sowie zwei Lernende. Gemeinsam ist es ihnen wichtig, sich bei den Behandlungen Zeit zu nehmen und die einzelnen Arbeitsschritte zu erklären. Bei neuen Patientinnen sei es zudem wichtig, Vertrauen aufzubauen, wie Montefiore sagt. «Wir setzen auf eine freundliche Atmosphäre und erleben kaum noch Menschen, die sich vor dem Zahnarztbesuch ängstigen.»

    Im Gegenteil, stärker in den Vordergrund rücken heute ästhetische Behandlungen: «Viele wünschen sich beispielsweise eine Aufhellung der Zähne oder eine kieferorthopädische Behandlung, sprich, eine Zahnspange», so Lehner. Für letztere Behandlung arbeite man nach einer ersten Analyse mit Spezialistinnen zusammen. Ebenfalls gefragt sind Schienen, die man über Nacht trägt, um dem Knirschen, in der Fachsprache Bruxismus, entgegenzuwirken. Doch der Hauptfokus liege nach wie vor auf der Gesundheit der Zähne.

    In der Schweiz sind Zahnarztkosten relativ hoch, nicht selten warten die Menschen ab oder reisen ins nahe Ausland, um eine kostengünstigere Behandlung zu erhalten. Er verstehe das durchaus, sagt Lehner. «Die Ergebnisse überzeugen aber nicht immer, gerade bei komplexen Behandlungen, die Zeit beanspruchen.» Manchmal müsse man abwarten, was bei einem kurzen Aufenthalt nicht immer möglich sei.

    Schliesslich steht auch die Prophylaxe im Vordergrund. «Es lohnt sich, auf die Ernährung zu achten, Zucker zu reduzieren und wenige Zwischenmahlzeiten zu sich zu nehmen», sagt Lehner. Auch bemerke er, gerade bei jungen Patientinnen, wie der Konsum von Süssgetränken Auswirkungen auf die Zähne habe. «Der Energydrink nach dem Aufstehen ist keine gute Idee, ich sehe manche Zähne mit Verätzungen.» Je nach Schweregrad könne man mit Füllungen arbeiten, andere bevorzugen Veneers, Keramik-Verschalungen der Zähne, die schon seit den 1930er-Jahren angewendet werden.

    Das Team um Martin Lehner zeigt für jeden Fall Verständnis, bietet Hilfe an und ermutigt seine Patienteninnen, sich bei Schmerzen zu melden. «Eine Kontrolle kann nie schaden», so Montefiore.

    Vor einer Behandlung erhalten die Patient*innen stets eine Offerte. Es sei auch möglich, die Rechnung in Raten zu bezahlen. So geniesst das Team das volle Vertrauen. «Wir sind sehr dankbar für diese Treue», ergänzt Lehner. Neue Patient*innen sind jederzeit willkommen.

    Zahnarztpraxis Dr. Lehner

    Limmattalstrasse 25
    044 342 19 30
    trio@zahnaerztehoengg.ch

  • Die Vorsorge für den Ernstfall

    Die Vorsorge für den Ernstfall

    Es gibt Situationen im Leben, vor denen sich wohl alle fürchten. Dazu gehört das Szenario, aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls urteilsunfähig zu werden und auf die Unterstützung, Pflege und auch die Entscheidungen des Umfelds, von Angehörigen, der Ärzteschaft und Pflegeverantwortlichen angewiesen zu sein.

    Wie kann man sich sicher sein, dass diese im eigenen Interesse entscheiden? Wie lässt sich verhindern, dass medizinische Massnahmen getroffen werden, die man selbst ablehnen würde? Oder drastischer formuliert: Wer entscheidet für Betroffene, wie lange deren Leben noch lebenswert ist, wenn dramatische Schicksalsschläge eintreten?

    Für viele sind diese Vorstellungen zwar furchteinflössend, liegen aber noch in weiter Ferne. Gerne werden die Sorgen ignoriert und die Beschäftigung damit auf später verschoben, bedeutet sie doch auch eine explizite Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit und dem Tod. Gleichzeitig haben die meisten Menschen jedoch klare Vorstellungen davon, welche Massnahmen sie für sich am Lebensende befürworten oder ablehnen würden.

    Konkrete Wünsche festlegen

    Damit aber diese Vorstellungen und Wünsche im Falle einer Urteilsunfähigkeit auch tatsächlich vom Fachpersonal berücksichtigt werden können, müssen sie schriftlich festgehalten werden – und dies bereits vor dem Eintritt einer Urteilsunfähigkeit. Auch den Angehörigen erleichtert es den Umgang mit bestimmten Situationen, wenn schriftliche Wünsche formuliert sind. Für diesen Zweck ist es möglich, eine Patientenverfügung aufzusetzen. Sie dient als Instrument, welches die medizinischen Fragen im Interesse der betroffenen Person regelt.

    Konkret beinhaltet die Verfügung mehrere Punkte: So wird hier zunächst festgehalten, wer nach dem Gesetz und dem Willen der verfassenden Person vertretungsberechtigt wird. Auch die grundsätzlichen Einstellungen zum Leben und zum Tod werden thematisiert. Schliesslich werden die konkreten Behandlungsziele und medizinischen Massnahmen betrachtet: Die verfügende Person entscheidet, in welchen Situationen – wenn überhaupt – bei ihr eine Reanimation durchgeführt werden soll und erklärt, in welchem Rahmen lebenserhaltende oder lebensverlängernde Massnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen.

    Und wenn es keine Verfügung gibt?

    Die Patientenverfügung tritt dann in Kraft, wenn die Urteilsunfähigkeit vorübergehend oder dauerhaft eingetreten ist und medizinische Massnahmen unternommen werden müssen. Für die Feststellung der Urteilsunfähigkeit ist ein Arzt zuständig.
    Falls keine explizite Verfügung vorhanden ist, kommt das Erwachsenenschutzrecht (Artikel 378, ZGB) zum Tragen.

    Dieses bestimmt der Reihe nach Personengruppen, welche Entscheidungsgewalt erhalten: Beistände, falls diese ein Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen haben, Ehepartnerinnen, eingetragene Partnerinnen, Konkubinatspartnerinnen, Personen, die im selben Haushalt wohnen, Nachkommen, Eltern und Geschwister. Alle jedoch nur, wenn sie sich «regelmässig und persönlich kümmern und Beistand leisten». Ist von diesen Personengruppen niemand verfügbar oder bereit zu entscheiden, handelt das medizinische Personal «gemäss dem mutmasslichen Patientenwillen».

    Vielzahl von Anbietern

    Wer sich mit einer Verfügung absichern möchte, findet im Internet eine Vielzahl an Vorlagen und Dokumenten von den unterschiedlichsten Organisationen. So bieten etwa Pro Senectute, das Rote Kreuz, Exit, aber auch der Dachverband der Ärzteschaft FMH jeweils eigene Verfügungen an. Spezifischere Verfügungen, die sich auch auf konkrete Krankheiten beziehen, bieten Organisationen wie die Krebsliga oder Alzheimer Schweiz an.

    Grundsätzlich gibt es in der Schweiz, wie eine Studie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaft festhält, anders als in den Nachbarländern Österreich und Deutschland, kein standardisiertes Formular, sondern jeder Anbieter verfügt über ein eigenes. Deswegen unterscheiden sich die verschiedenen Verfügungen auch in ihrer Ausführlichkeit und der Detailliertheit der Angaben, welche die Menschen bezüglich ihres Willens machen können.

    Ergänzt werden können die Verfügungen zudem durch Aussagen zu gewünschten Organspenden, zu Autopsie nach dem Tod oder zu Bestattung. Allgemein wird empfohlen, die Verfügung alle zwei Jahre anhand der aktuellen Vorstellungen und Wünsche zu aktualisieren und zu erneuern.

    Auch für finanzielle Fragen kann vorgesorgt werden

    Neben den medizinischen Fragen müssen im Falle einer Urteilsunfähigkeit natürlich noch eine Vielzahl weiterer Entscheidungen delegiert werden. Für finanzielle, persönliche und rechtliche Vertretung kann mit einem sogenannten Vorsorgeauftrag Abhilfe geschaffen werden. Hier wird genau geregelt, wer im Interesse der betroffenen Person handeln darf. Dabei kann es sich sowohl um eine natürliche Person als auch eine juristische Person, wie etwa eine Institution, handeln.

    Wie die Patientenverfügung tritt auch der Vorsorgeauftrag bei Urteilsunfähigkeit des Betroffenen in Kraft, allerdings nur, wenn er, ähnlich wie ein Testament, von Anfang bis Ende handgeschrieben oder notariell beurkundet und durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) validiert wurde. Liegt kein Vorsorgeauftrag vor, sind lediglich Ehepartnerinnen oder eingetragene Partner*innen entscheidungsbevollmächtigt. Dies gilt jedoch nur für Alltagsgeschäfte. In allen anderen Fällen bestimmt die Behörde die Beistandschaft für den urteilsunfähig gewordenen Menschen.

    Wer setzt eine Verfügung auf – und wer nicht?

    Das Ziel der beiden Vorsorgeinstrumente Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag ist die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts in der Schweiz. Mit dem im Januar 2013 in Kraft getretenen neuen Erwachsenenschutzgesetz wurde dieses auch gesetzlich verankert.

    Und dennoch ist die Vorsorge noch lange nicht für alle ein Thema: Wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Pro Senectute aus dem Jahr 2022 ergab, liegt der Anteil der Bevölkerung, der eine Patientenverfügung verfasst hat, bei 24 Prozent der rund 1200 befragten Personen, 18 Prozent waren im Besitz eines Vorsorgeauftrags.

    Dabei sind nicht nur in den verschiedenen Altersgruppen Unterschiede auszumachen – bei den über 65-Jährigen liegt der Anteil derjenigen, die eine Patientenverfügung aufweisen können, bei 53 Prozent – sondern auch regionale: In der Deutschschweiz sind die Vorsorgeinstrumente offensichtlich besser bekannt als in der Westschweiz und im Tessin.

    Wie setze ich eine Patientenverfügung auf?

    Hubert Kausch, Verantwortlicher für Patientenver­fügungen beim Schweizerischen Roten Kreuz Kanton Zürich, beantwortet praktische Fragen.

    Hier gehts zum Artikel.

    Im Fokus: Wertvolle Jahre

    Der «Höngger» veröffentlicht in diesem Jahr erneut die Reihe «Wertvolle Jahre», die sich der Lebensrealität von betagten Menschen widmet

    Diese Artikel entstehen mit freundlicher Unterstützung der Luise Beerli Stiftung, die sich für solche Menschen stark macht.

  • «Für Menschen jeden Alters sinnvoll»

    «Für Menschen jeden Alters sinnvoll»

    Herr Kausch, welche Dokumente sollte man Ihrer Meinung nach als Vorsorge für Alter und Pflegebedürftigkeit aufsetzen?

    Hubert Kausch: Man sollte Vorsorge treffen für spezifische medizinische und pflegerische Aspekte, die mit einer Patientenverfügung geregelt werden können. Darüber hinaus sorgt ein Vorsorgeauftrag dafür, dass eine Person meines Vertrauens die Verantwortung übernehmen kann, wenn ich selbst urteilsunfähig werde.

    In welchem Alter sollte dies geschehen?

    Die Errichtung einer Patientenverfügung empfiehlt sich für Personen jeglichen Alters, da man auch nach einem Unfall oder aufgrund einer plötzlichen Erkrankung in die Situation kommen kann, nicht mehr selbstständig entscheiden zu können. Es gibt kein spezifisch empfohlenes Alter.

    Muss man ein bestimmtes Formular verwenden oder kann man den Text selbst verfassen?

    Es gibt lediglich zwei Form-Anforderungen an die Patientenverfügung: Sie muss schriftlich sein (handschriftlich oder gedruckt, frei formuliert oder in einer Formularvariante erstellt) und handschriftlich datiert und unterschrieben werden.

    Wo sollte man sie deponieren?

    Die Patientenverfügung sollte dort aufbewahrt werden, wo sie gut gefunden werden kann. Die vertretungsberechtigten Personen sollten Zugang zum Original haben, wenn dieses zu Hause aufbewahrt wird. Mit Vorteil hat man nahe bei der Krankenversicherungskarte eine Information im Portemonnaie, dass man eine Patientenverfügung errichtet hat und wo sie sich befindet. Es gibt auch Organisationen, die Verfügungen hinterlegen und die dort jederzeit abrufbar sind. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn man keine vertretungsberechtigten Personen benannt hat. Informiert sein sollten auf jeden Fall die nächsten Angehörigen. Mit Vorteil errichtet man mit diesen zusammen die Patientenverfügung.

    Wie und wann lässt sich eine Patientenverfügung revidieren?

    Eine Patientenverfügung kann jederzeit geändert werden. Wichtig ist, dass man darauf achtet, dass allfällige Kopien, die möglicherweise bei Bezugspersonen im Umlauf sind, ebenfalls wieder auf den neuesten Stand kommen. Es gilt auf jeden Fall immer das Original mit dem neuesten Datum.

    Was passiert, wenn die Angehörigen Bedenken haben, die Patientenverfügung umzusetzen? Oder wenn sich Arzt und Angehörige nicht einig sind, wie die Verfügung umzusetzen ist?

    Hier gilt: Eine möglichst klare Patientenverfügung verfassen und eigene Vorstellungen genug deutlich formulieren. Neben der Patientenverfügung werden alle Informationen zu einer guten Entscheidung zu berücksichtigen sein, sowohl solche zur psychosozialen Situation der Patienten wie auch die medizinische Indikation. Es braucht also ein Gespräch, in dem alle Aspekte unter Einbezug der Patientenverfügung besprochen und schliesslich untereinander abgewogen werden im Sinn einer guten medizinischen Entscheidungsfindung.

    Die Vorsorge für den Ernstfall

    Schicksalsschläge, die zum Verlust der Urteilsfähigkeit führen, lassen sich nicht verhindern. Was sich aber verhindern lässt, ist eine ­medizinische Behandlung, die nicht den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Für diese Fälle gibt es die Patientenverfügung.

    In diesem Artikel erfahren Sie das Wichtigste zur Patientenverfügung.

    Im Fokus: Wertvolle Jahre

    Der «Höngger» veröffentlicht in diesem Jahr erneut die Reihe «Wertvolle Jahre», die sich der Lebensrealität von betagten Menschen widmet

    Diese Artikel entstehen mit freundlicher Unterstützung der Luise Beerli Stiftung, die sich für solche Menschen stark macht.

  • Raubüberfall auf Höngger Postfiliale

    Raubüberfall auf Höngger Postfiliale

    Wie die Stadtpolizei Zürich mitteilt, betrat heute kurz nach 11 Uhr ein unbekannter Mann die Poststelle an der Gsteigstrasse, bedrohte die Angestellte und forderte die Herausgabe von Bargeld. In der Folge flüchtete der Unbekannte mit mehreren hundert Franken. Verletzt wurde niemand.

    Die Stadtpolizei Zürich leitete umgehend eine Fahndung nach dem Unbekannten ein und führt die weiteren Ermittlungen. Für eine umfassende Spurensicherung wurden Spezialist*innen des Forensischen Instituts Zürich zugezogen.

    Der Unbekannte wird wie folgt beschrieben: Ein Mann im Alter von etwa 40 bis 45 Jahren mit dunklerem Teint. Er ist etwa 175 bis 180 Zentimeter gross mit schlanker Statur und trug eine schwarze Jacke, eine blaue Wintermütze und hatte sein Gesicht mit einer schwarzen Hygienemaske sowie einer Sonnenbrille mit blauer Spiegelung verdeckt.

    Zeugenaufruf

    Personen, die Angaben zum Raubüberfall vom Freitagvormittag, 28. Februar 2025 um etwa 11 Uhr, auf die Postfiliale an der Gsteigstrasse 8, direkt beim Meierhofplatz machen können, werden gebeten, sich bei der Stadtpolizei Zürich unter 044 411 17 17 zu melden.

    Mitarbeitende werden geschult

    Wie die Schweizerische Post AG auf Anfrage der «Höngger Zeitung» mitteilt, könne man auf den genauen Tathergang derzeit nicht eingehen. Dieser sei aktuell Gegenstand der Ermittlungen. Die Sicherheit der Mitarbeitenden habe aber oberste Priorität. Darum optimiere die Post laufend ihre Sicherheitsprozesse- und -vorkehrungen.

    Die Mitarbeitenden werden weiter im Umgang mit herausfordernden Situationen laufend geschult. Dazu gehöre auch das Verhalten im Fall eines Überfalls. Im Nachgang eines solchen Ereignisses stehe betroffenen Mitarbeitenden bei Bedarf jederzeit der interne Sozialdienst zur Verfügung.

    Quelle: Medienmitteilung Stadtpolizei Zürich