Autor: tka_admin

  • Das KESR betrifft alle – wie bitte, KESR?

    Das KESR betrifft alle – wie bitte, KESR?

    Nachdem der National- und Ständerat im Dezember 2008 im Zivilgesetzbuch Änderungen in den Bereichen Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht beschlossen hatte, setzte der Bundesrat per 1. Januar 2013 das neue Kinder- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft. Es löste das seit 1912 kaum veränderte Vormundschaftsrecht ab. Damit einher gingen zahlreiche Änderungen, welche auf ganz persönlicher Ebene der Bürger*innen Konsequenzen haben. Rechte und Pflichten wurden neu definiert. «In Zukunft», so hiess es in einer Medienmitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) im Dezember 2012, «werden massgeschneiderte Massnahmen sicherstellen, dass nur so viel staatliche Betreuung erfolgt wie nötig ist». Das Selbstbestimmungsrecht sollte im Zentrum aller Anstrengungen stehen. Zentrale Rollen kommen dabei der Patientenverfügung und dem Vorsorgeauftrag zu.

    Das weitverbreitete Unwissen

    Vier Jahre nach Einführung des neuen Gesetzes gab Pro Senectute Schweiz 2017 beim Forschungsinstitut GFS eine Studie in Auftrag, um die Bekanntheit der beiden Vorsorgeinstrumente aufzuzeigen. Das repräsentative Ergebnis liess aufhorchen: Nach der Bekanntheit der Patientenverfügung gefragt, gaben gesamtschweizerisch nur 36% an, sie gut zu kennen, 29% hatten schon davon gehört und jeder und jedem Dritten (35%) war sie völlig unbekannt. In den Sprachregionen und nach Altersgruppen aufgeteilt taten sich weitere Unterschiede auf (siehe Grafiken). So erstaunt es wenig, dass bis 2017 schweizweit nur 22% überhaupt eine Patientenverfügung ausgefüllt hatten. Bei den Vorsorgeaufträgen zeigte sich ein zum Teil noch düstereres Bild: Gesamtschweizerisch gaben nur 23% an, sie gut zu kennen, 25% hatten schon davon gehört und 52% gab der Begriff ein totales Rätsel auf, auch hier mit grossen Unterschieden in den Sprachregionen und Altersgruppen. Ausgefüllt hatten schweizweit nur gerade 12% einen Vorsorgeauftrag, von den über 65-Jährigen in der Deutschschweiz 16%, in der Westschweiz 5% und in der italienischen Schweiz gerade noch 2%.

    Was, wenn keine Vorsorge getroffen wurde?

    Diese Zahlen sind insofern erschreckend tief, da in der Schweiz so viel Wert auf Selbstbestimmung oder die Unterstützung aus der Familie gelegt wird. Ist man jedoch nicht mehr urteilsfähig, so kann man vom Gesetz her nicht mehr am Rechtsverkehr teilnehmen, das heisst, man kann zum Beispiel nicht mehr über das eigene Vermögen verfügen und über medizinische Massnahmen entscheiden. Liegen in diesem Fall weder Patientenverfügung noch Vorsorgeauftrag vor, so geht das gesetzliche Vertretungsrecht für finanzielle und administrative Angelegenheiten an Ehegatten oder eingetragene Partner*innen über, vorausgesetzt, sie führen mit der urteilsunfähigen Person einen gemeinsamen Haushalt oder stehen ihr regelmässig bei. Einzig in medizinischen Belangen können auch andere Verwandtschaftsgrade mitentscheiden.
    Das Vertretungsrecht beinhaltet, dass man befugt ist, Handlungen vorzunehmen, die zur Deckung des Unterhalts notwendig sind, inklusive der für den Alltag notwendige Einkommens- und Vermögensverwaltung. Weitergehende Handlungen wie zum Beispiel der Verkauf einer Liegenschaft sind indessen nicht möglich.
    Doch selbst wenn Ehepartner*innen oder eingetragene Partner*innen verfügbar sind – diese Angehörigen stehen ohne Vorsorgeaufträge vor administrativen Hürden, zum Beispiel bei Banken: Diese können beim Vorliegen einer Bankvollmacht die Ausführung eines Auftrages verweigern, selbst wenn dort ausdrücklich vermerkt ist, dass die Vollmacht auch weiter gilt, wenn der Vollmachtgebende urteilsunfähig ist. Dann bleibt dem Bevollmächtigen nur der Gang zur KESB, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, welche die frühere Vormundschaftsbehörde ablöste. Der Kanton Zürich ist in 13 KESB-Bezirke aufgeteilt, die Stadt Zürich bildet einen eigenen. Die KESB der Stadt Zürich schreibt auf die Frage zu solchen Problemen mit Banken, sie erhalte dann jeweils die Meldung von Bevollmächtigten, die Bank habe gesagt, es brauche einen Beistand, sonst gehe gar nichts mehr. Doch das heisse noch nicht, dass es dann effektiv eine Beistandschaft brauche, sondern es müsse im Einzelfall geprüft werden, was überhaupt nötig wäre, damit die Interessen der betroffenen Person gewährleistet werden können. Die KESB nimmt sich also einer Problemsituation an, wenn keine gesetzlichen Vertretungspersonen benannt wurden oder wenn Zweifel daran bestehen, dass diese ihren Aufgaben gewachsen sind oder diese nicht im Sinn der urteilsunfähigen Person wahrnehmen.

    Melderecht und Meldepflicht gegenüber der KESB?

    Doch wie erfährt die KESB von einer Problemsituation? In verschiedenen Gesetzen sind diverse Melderechte und Meldepflichten geregelt. Grundsätzlich regelt Artikel 443 ZGB, dass jede Person berechtigt ist, bei der KESB eine Gefährdungsmeldung zu tätigen, sollte sie von einer hilfsbedürftig erscheinenden Person wissen. Oder von einer Situation, in der die Rechte einer urteilsunfähigen Person von deren Vertretung nicht wahrgenommen wird. Wer hingegen in einer amtlichen Tätigkeit von einer Gefährdung erfährt, also Mitarbeiter*innen von Behörden, Ämtern und Gerichten, ist der Meldepflicht unterstellt, muss dies also der KESB melden. Heimen, Wohn- und Pflegeeinrichtungen ist gemäss ZGB zum Beispiel explizit vorgeschrieben, dass sie eine Gefährdungsmeldung machen müssen, wenn sich niemand von ausserhalb des Heims um die betroffene Person kümmert. Zu beachten sind dabei immer der Datenschutz und gesetzliche Geheimhaltungspflichten. Das sei zuweilen knifflig, schreibt die KESB Zürich auf Anfrage: «Wir erhalten die meisten Meldungen von Seiten der Angehörigen, der Polizei oder von Spitälern und Heimen. Die Ärzteschaft untersteht grundsätzlich dem Arztgeheimnis. Meistens ist es deshalb so, dass sich Ärztinnen und Ärzte im Einverständnis mit ihren Patienten und Patientinnen melden. Liegt dieses nicht vor, können sie die Gesundheitsdirektion um Entbindung vom Arztgeheimnis ersuchen, um eine Meldung machen zu können. Sie tun dies jedoch aufgrund des Vertrauensverhältnisses nur, wenn sie keinen anderen Weg mehr sehen, um die betroffene Person zu schützen». Oft sei es jedoch so, dass die KESB in solchen Fällen schon viel früher eine Meldung erhalten habe, zum Beispiel von besorgten Nachbarn oder von der Polizei, die eine verwirrte Person auf der Strasse aufgegriffen und keine Person ausfindig machen konnte, die sich um deren Wohl gekümmert hätte, so die KESB der Stadt Zürich.

    Massnahmen meistens im Einverständnis

    Im KESB-Alltag jedoch würden, abgesehen von den fürsorgerischen Unterbringungen, die allermeisten Erwachsenenschutzmassnahmen auf expliziten Wunsch oder zumindest im Einverständnis der betroffenen Personen und ihren Angehörigen getroffen, betont die KESB der Stadt Zürich: Vor allem im Bereich Altersbeistandschaften seien die meisten Personen sogar sehr froh, wenn sie Hilfe erhalten können, denn sie seien an einem Punkt angelangt, wo sie sich selber überfordert fühlen, sich aus Scham oder Angst aber nicht gewagt haben, Hilfe zu holen. Doch wie auch immer die KESB informiert wird, sie muss dann die Verhältnisse prüfen: Kommt das interdisziplinär arbeitende Team – in der Regel ein Dreiergremium – zum Schluss, dass eine Gefährdung vorliegt, bestehen verschiedenste Handlungsmöglichkeiten. Im Fall einer Urteilsunfähigkeit muss die KESB zuerst abklären, ob nicht ein Vorsorgeauftrag besteht und falls nicht, ob nicht eine gesetzlich berechtigte Bezugsperson die nötige Hilfe und Unterstützung bieten könnte. Erst wenn dies nicht der Fall ist, verfügt die KESB eine Beistandschaft, die individuell auf die Bedürfnisse der betroffenen Person angepasst wird. Als Beistand kann eine professionelle Person, aber auch jemand aus dem Umfeld der betroffenen Person oder eine andere Privatperson benannt werden.

    KESB Stadt Zürich
    Stauffacherstrasse 45
    Postfach 8225
    8036 Zürich
    Telefon 044 412 11 11
    www.stadt-zuerich.ch/kesb

    Gefährdungsmeldungen können in Zürich zum Beispiel mit einem Meldeformular getätigt werden, das auf der Website der KESB zu finden ist. Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der KESB ist der Bezirksrat, bei Verfahren im Rahmen der fürsorgerischen Unterbringung das Bezirksgericht.
    Alle in diesem und den folgenden Beiträgen zu diesem Fokus-Thema gemachten Angaben beziehen sich auf die Ausführungsbestimmungen des Kantons Zürich zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR).

    Stichwort Urteilsfähigkeit / Urteilsunfähigkeit
    ZGB Art. 16: «Urteilsfähig im Sinne des Gesetzes ist jede Person, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störungen, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt vernunftgemäss zu handeln.»
    Urteilsfähigkeit ist nicht an ein Alter gekoppelt. Grundsätzlich können, abhängig von ihrer Reife, auch Minderjährige eine Patientenverfügung erstellen.
    Urteilsfähigkeit beinhaltet, dass jemand Informationen in Bezug auf eine Entscheidung verstehen, sich ein Urteil bilden, Vor- und Nachteile abwägen und eine Entscheidung ausdrücken kann.

  • Grünwaldareal: Wettbewerb liegt auf Eis

    Grünwaldareal: Wettbewerb liegt auf Eis

    Das Mitwirkungsverfahren zur Erarbeitung von Grundsätzen für die Neuüberbauung des Grünwaldareals in Höngg ist im Juni abgeschlossen worden (der «Höngger berichtete»). Damit wurde Basis für den geplanten Architekturwettbewerb der drei Bauträgerinnen Baugenossenschaft Sonnengarten (BGS), Gemeinnützige Bau- und Mietergenossenschaft Zürich (GBMZ) und Stiftung Alterswohnungen (SAW) der Stadt Zürich geschaffen. Noch sind aber zwei Rechtsverfahren hängig: Die Einsprache gegen das Strassenprojekt Geering-, Frankentaler-, Regensdorferstrasse und das  Rekursverfahren gegen die Aufhebung von Ausnützungszuteilungen im Quartierplan.
    Stadtrat Daniel Leupi und Stadtrat André Odermatt haben nun gemeinsam mit den Bauträgerinnen entschieden, dass der Architekturwettbewerb erst starten kann, wenn rechtskräftige Urteile vorliegen: voraussichtlich Ende 2019 beim Strassenprojekt, möglicherweise erst im Herbst 2020 im Rekursverfahren zum Quartierplan.

  • «Tempo 30 nachts» während dreier Monate

    «Tempo 30 nachts» während dreier Monate

    Nachdem die im Januar 2014 publizierten Verkehrsvorschriften im September 2017 mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig wurden, kann die DAV in Zusammenarbeit mit Umwelt- und Gesundheitsschutz, dem Tiefbauamt und den Verkehrsbetrieben Zürich den Versuch mit einer nächtlichen Temporeduktion durchführen. Auf vier Strassenabschnitten gilt versuchsweise ab 8. Juli während dreier Monate zwischen 22 und 6 Uhr Tempo 30. In Höngg betrifft dies die Strecke Am Wasser/Breitensteinstrasse zwischen Europabrücke und Wipkingerplatz.

    Lärmemissionen deutlich verringern

    Im Vorgang zum Versuch erfolgten bereits verschiedene Messungen wie Fahrzeugmengen, Geschwindigkeiten und Lärmpegel. Während der Versuchsphase finden ebenfalls Messungen statt, die Vergleichswerte liefern. Damit lassen sich die Auswirkungen und der Nutzen von «Tempo 30 nachts» auswerten. Mit «Tempo 30 nachts» wird angestrebt, in Wohngebieten die übermässigen Lärmimmissionen während der Nachtstunden wahrnehmbar zu reduzieren. Damit soll ein Beitrag zum Gesundheitsschutz und zur Verbesserung der Wohnqualität geleistet werden. Der Versuch wird Erkenntnisse über die Wirksamkeit dieser Massnahme bringen. Auf drei Abschnitten verkehren öffentliche Verkehrsmittel. Die Fahrzeitenverlängerung durch die Temporeduktion während der Nachtstunden wird von den VBZ als zumutbar eingestuft.
    Die Interessensgruppe Am Wasser Breitenstein (IG AWB) äussert sich auf ihrer Homepage erfreut über den Bescheid der Stadt und ist überzeugt, dass der Strassenlärm abnehmen wird. Sie fordert deshalb, dass Tempo 30 nachts nach dem dreimonatigen Testlauf definitiv eingeführt wird, «so, wie das an Wohnstrassen dem Normalfall entspricht». Ein generelles Tempo 30 wurde vom Stadtrat bereits beschlossen, ist derzeit aber noch durch Rekurse von ACS und TCS blockiert.

  • Was auf den Tisch kommt…

    … wird gegessen. Schön wär’s. Oder vielmehr: Schön war’s, denn es kommt schon lange nicht mehr alles auf den Tisch. Was nicht der Norm entspricht, wird schon auf dem Feld aussortiert und was früher an spezielleren Fleischstücken noch als normales Sortiment einer Metzgerei galt, muss dort heute vorbestellt werden. Und von all dem, das letztlich noch auf den Tisch darf, wandert viel von dort direkt in den Abfall. Das zeigt das Fokusthema «Foodwaste» dieser Ausgabe, das meine Kollegin Patricia Senn recherchiert hat. Die Zahlen sind erschreckend und weisen die Hauptschuld für die Verschwendung von Lebensmitteln den Haushaltungen zu. Fragt man jedoch im Bekanntenkreis nach, dann trifft man dort nur auf Unschuldslämmer. Sünder sind immer die anderen.
    Im Keller meiner Grossmutter standen noch Einmachgläser. Aus einer Zeit, da noch lange nicht jeder Haushalt einen Kühlschrank besass und man noch wusste, wie man aus Resten – falls es denn welche gab – Neues zubereitet. In jener Zeit galt auch noch die Faustregel, nach der man das Einkommen drittelte: In Ausgaben für Miete, Ernährung und den ganzen Rest. Im Schnitt geben wir heute aber nur noch sieben Prozent für Nahrungsmittel aus. Nahrung hat bei uns keinen monetären Wert mehr – und was keinen Wert hat, mit dem geht man nicht haushälterisch um.
    Unsere Gesellschaft ist auf den schnellen Einkauf ausgerichtet – was dabei zu viel im Einkaufswagen landet, wird später entsorgt. Dabei spielen auch Haltbarkeitsdaten eine wichtige Rolle. Wie die definiert werden, das wäre eine eigene Reportage wert. Als Konsument denke ich oft, dass alleine dort vieles im Argen liegt, geboren aus einer Übervorsichtigkeit vor Haftungsklagen oder schlicht, um den Konsum anzuheizen. Und Konsument*innen machen aus Unwissenheit mit. Zum Beispiel Brie ist erst geniessbar, wenn er das aufgedruckte Haltbarkeitsdatum erreicht hat. Im Laden zu erkennen am alarmrotleuchtenden Reduziert-Kleber – und auf dem Tisch daran, dass er schneller wegkommt, als dem Gourmet lieb ist. Ja, Foodwaste liesse sich oft auch mit dem guten alten Geschmackssinn reduzieren. En Guete.

    Fredy Haffner, Verlagsleiter

  • Detailhandel ist sensibilisiert

    Detailhandel ist sensibilisiert

    Die grossen Händler wie Coop, Migros und Denner beschäftigen sich bereits seit Jahren mit dem Thema Foodwaste und haben einige Sensibilisierungsmassnahmen getroffen – denn alles, was weggeworfen werden muss, bedeutet für die Unternehmen neben dem Verlust wertvoller Ressourcen natürlich auch hohe Kosten. Die Genossenschaft Migros Zürich meldet, dass ihre Bemühungen, Verschwendungen zu reduzieren, Früchte tragen: Nur noch 1,4 Prozent der angebotenen Lebensmittel würden nicht als solche verwendet, wiederum 1,1 Prozent davon landet in der Biogasanlage, der Rest wird entweder zu Tierfutter oder Kompost verwertet. Auch Coop hat die Menge der zu entsorgenden Lebensmittel auf 0,2 Prozent senken können. Interessant ist allerdings, dass sowohl Coop als auch Denner – der keine Mengenangaben erhebt – die Vergärung in der Biogasanlage nicht als Vernichtung betrachten. Es stellt sich die Frage, ob die so gewonnene Energie die zur Produktion der Lebensmittel aufgewendete Energie aufwiegen kann.

    Gratis Abgabe an spezialisierte Organisationen

    Migros und Coop arbeiten ausserdem mit sozialen Institutionen zusammen und geben Produkte, die sich dem Verbrauchsdatum nähern, kostenlos an Organisationen wie «Schweizer Tafel», «Aufgetischt, statt weggeworfen», «Tischlein deck Dich» und andere ab. Für Denner ist der logistische Aufwand mit seinen Filialen mit wenig Mitarbeitern zu gross, «wir unterstützen daher nationale Projekte, wie die Caritas-Märkte in der Schweiz, seit Jahren mit Produktspenden – neuwertige, nicht unverkaufte – im Wert von 250’000 Franken jährlich». Auch die Steiner Flughafenbeck AG arbeitet mit verschiedenen Unternehmen zusammen, um ihre rund zehn Prozent produzierte, aber unverkaufte Ware nicht entsorgen zu müssen. So holt zum Beispiel die «Ässbar», die auch auf dem Areal der ETH Hönggerberg einen Stand betreibt, am Abend die übriggebliebenen Produkte ab und verkauft sie am nächsten Tag als «Frisch von gestern» zu günstigeren Preisen weiter. In den Herbst- und Wintermonaten holt zusätzlich die Pfarrer-Sieber-Stiftung in der Höngger Filiale unverkaufte Ware für den «Pfuusbus» ab. Trotz dieser und weiteren Massnahmen sei Foodwaste schwierig zu vermeiden, schreibt Oliver Häni von Steiner. Deshalb sei die Bäckerei auch Mitglied im Verein «United Against Waste», einem Branchenzusammenschluss im Food Service Sektor, der sich zum Ziel gesetzt hat, bis 2030 den Foodwaste pro Kopf zu halbieren.

    Rabatte und kleinere Verpackungen

    Detailhändler geben ausserdem an, schon beim Einkauf exakt zu planen, um Überschüsse zu vermeiden. Dazu braucht es geschultes Personal und gut abgestimmte Prozesse, meldet zum Beispiel die Migros auf Anfrage. «Flexible Bestellsysteme reduzieren Lebensmittelabfälle auf ein Minimum», ist auf der Homepage von Coop zu lesen. Neben den Preisreduktionen bei bald unverkäuflicher Ware macht Denner mit einem Kleber mit der Aufschrift «Save Food – Lebensmittel sind wertvoll» auch die Käufer*innen auf die Thematik aufmerksam. Bei den Eigenmarken könne sie ausserdem auf die Verpackungsgrösse Einfluss nehmen, «Grosspackungen bietet Denner heute tendenziell bei verderblicher Ware weniger an», schreibt Mediensprecher Thomas Kaderli auf Anfrage. «Zu beachten ist allerdings, dass die Verpackungsmaterialien bei kleineren Grössen die Umwelt stärker belasten. Es ist also oft ein Abwägen zwischen einer Reduktion von möglichem Foodwaste oder dem ressourcenschonenden Einsatz der Verpackungsmaterialien». Auch Coop hat den Anteil an Früchten und Gemüse im Offenverkauf erhöht und die Verpackungsgrössen den demografischen Entwicklungen angepasst.

    Kreative Verwertungsmethoden

    Kleinere Detailhändler wie die Höngger Geschäfte Canto Verde oder Terra Verde setzen vor allem auf ihre Erfahrungen und kaufen nur so viel ein, wie sie auch verkaufen können. Bleiben dennoch Waren liegen – bei Canto Verde sind es etwa drei Prozent – werden diese oft an Kunden verschenkt oder den Mitarbeitern mitgegeben. Bei Produkten, die nahe am Mindesthaltbarkeitsdatum sind, reduzieren beide die Preise. Während Terra Verde mit Organisationen wie «Tischlein deck dich», «Bio für jede» oder Caritas zusammenarbeitet, gibt Canto Verde überschüssige Ware an eine Studenten-WG weiter, hartes Brot nimmt ein Lieferant für seine Schafe mit.

    Haltbar machen und kompostieren

    Nochmals anders stellt sich die Situation für Betriebe mit eigener Produktion dar: Im Hofladen des Wein & Obsthaus Wegmann im Frankental werden viele Produkte aus eigenem Anbau angeboten. «Da unsere Anlagen alle in kurzer Distanz liegen, ernten wir die Früchte normalerweise nicht auf Vorrat, sondern holen bei Bedarf den nötigen Nachschub», sagt Zarina Wegmann. So kann sie selber regulieren, dass sie nicht zu viel Ware im Laden hat. Alles, was nach 16 Uhr dennoch zurückgeblieben ist, geht in den Eigengebrauch: Entweder die Angestellten nehmen es mit oder die Familie Wegmann verarbeitet es selber. Was nicht gleich verwendet werden kann, wird haltbar gemacht – auch dies ein Vorteil, wenn man eine Produktionsstätte ist. Früchte und Gemüse können eingefroren, zu Konfitüre, Chutney oder Pestos verarbeitet werden. «So unrealistisch es klingt: Bei uns entsteht kein Foodwaste», meint Zarina Wegmann, «alles wird irgendwie verwertet. Denn selbst das, was nicht mehr als Nahrungsmittel verwendet werden kann, landet als Kompost auf unseren Feldern und schliesst damit den Kreislauf».

    Lieber öfter einkaufen

    Ähnlich ist es bei Bravo Ravioli und Delikatessen in der Wartau: Gemüse und Früchte, die nicht verkauft werden, können zu Suppen, Saucen, Konfitüre und natürlich Ravioli verarbeitet werden. «Wenn wir sehen, dass ein Produkt bald abläuft, aber noch einwandfrei ist, verwenden wir es für das Tagesmenu, beziehungsweise für unser Catering», sagt Daniela Helbling Binkert. «Wir arbeiten nicht mit Preisreduktionen, lieber machen wir spontan einen guten Preis oder schenken etwas dazu, wenn jemand bei uns einkauft». So funktioniere das eigentlich ganz gut im Bravo. Sie sei auch deshalb ein grosser Fan von den Tiefkühl-Raviolis, die sind lange haltbar und kommen direkt gefroren ins Wasser. Neben der Kommunikation zwischen Verkauf und Produktion ist in einem solchen Betrieb natürlich auch der Einkauf sehr wichtig. Dreimal in der Woche bestellt Helbling Fleisch, zweimal Käse-, respektive Milchprodukte. Gemüse und Früchte kommen sogar jeden Tag. Lieber öfter bestellen als auf zu viel Ware sitzenbleiben, ist die Devise.

  • Im Müll statt im Magen

    Im Müll statt im Magen

    Die schlechte Nachricht zuerst: Es sind nicht die «anderen», sprich Detailhändler oder Bauern, die am meisten Nahrungsmittel verschwenden, es sind die Privathaushaltungen: 45 Prozent aller Lebensmittelabfälle werden von den Konsument*innen selbst verursacht. Das ist gleichzeitig aber auch die gute Nachricht. Denn sie bedeutet, dass endlich einmal «jeder einzelne etwas tun kann». Oder könnte.

    Obwohl das Thema Foodwaste schon seit einigen Jahren immer wieder in den Medien auftaucht, wurden bislang nur wenig Daten dazu erhoben. Laut foodwaste.ch landen in der Schweiz jährlich insgesamt rund 2,3 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Dies entspricht einem Drittel der gesamten Nahrungsmittel oder einer Ladung von 140’000 Lastwagen, die aneinander gereiht eine Kolonne von Zürich bis nach Madrid bilden würden. Während man bei Lebensmitteln, die bereits im Laufe des Produktionsverfahrens verloren gehen, von «Verlusten» spricht, bezeichnet «Lebensmittelverschwendung» die Produkte, die nicht verwertet werden, weil sie zu viel eingekauft oder falsch gelagert wurden, die Portion im Restaurant zu gross war oder wir auf etwas anderes Lust haben. Rüstabfälle, Knochen, Kaffeesatz oder nichtessbare Schalen gehören nicht dazu.

    Nicht schön genug für ins Regal

    In der Landwirtschaft entstehen je nach Quelle 20 bis 27 Prozent aller Verluste. Grund dafür können Schädlinge, das Wetter oder auch technische Defekte sein. Einen grossen Teil macht hier die Ware aus, die aufgrund ihres Aussehens aussortiert wird, weil sie zu klein oder zu unförmig ist oder die falsche Farbe hat. Hier geben manche Grosshändler Gegensteuer, in dem sie auch diese Ware in ihr Sortiment aufnehmen und zu günstigeren Preisen verkaufen. 2015 hat Coop unter dem Label «Ünique» 690 Tonnen Gemüse und Früchte verkauft, die nicht der aktuellen Norm entsprechen, 2016 waren es bereits über 900 Tonnen. Im Vergleich zu den herkömmlichen Früchten und Gemüsen ist der Ünique-Anteil aber nur gering, da es nicht mehr normabweichende Produkte gäbe, meint Coop auf Anfrage. Auch Migros verkauft Über- und Untergrössen von Früchten und Gemüse unter dem Label M-Budget. Eine separate Linie wird nicht geführt. Dies auch darum, weil die Gefahr von zusätzlichem Foodwaste in der Wertschöpfungskette bestünde, so die Auskunft. Im schlimmsten Fall heisst das: Doppelte Lagerbestände, doppelte Fläche und mehr Restbestände am Abend.

    Gemäss foodwaste.ch gehen weitere 30 Prozent der Nahrungsmittel während der Verarbeitung verloren. Dies unter anderem, weil nicht alle Nebenprodukte wie Innereien, Molke oder Teigresten verarbeitet werden. Weitere vier bis fünf Prozent der Verluste entstehen schliesslich im Gross- und Detailhandel, wobei man hier bereits von Verschwendung spricht. Diese wird durch abgelaufene oder verdorbene Ware verursacht. Wie die Händler in Höngg mit dieser Thematik umgehen lesen Sie hier.

    Essen wegwerfen – wieso?

    Wie anfangs erwähnt ist der mit Abstand grösste Verursacher von Foodwaste der Privathaushalt. Wieso aber werfen wir im Schnitt täglich 320 Gramm geniessbare und gesundheitlich einwandfreie Lebensmittel weg? Ein Grund dafür sind die tiefen Preise: In der Schweiz liegt der Anteil des Haushalteinkommens, der für Lebensmittel ausgegeben wird, bei sieben Prozent. Im Vergleich dazu werden laut dem International Food Policy Research Institute in Entwicklungsländern rund 70 Prozent des Einkommens für Nahrung ausgegeben – und nur drei Prozent der Lebensmittel landen im Abfall. Dafür sind die Verluste in diesen Ländern bei der Ernte, der Lagerung und der Verarbeitung höher, weil Know-how und Technologien fehlen.

    Eine wichtige Rolle spielt auch die Haltbarkeit der Produkte, respektive deren Etikettierung. Während Produkte mit der «zu verbrauchen bis»-Bezeichnung aus gesundheitlichen Gründen nach Ablauf des Datums nicht mehr gegessen werden sollten – das trifft meist auf Fleisch oder Fisch zu – sind Nahrungsmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum oft lange darüber hinaus geniessbar. Hier kann man sich eigentlich auf die eigenen Sinne verlassen.

    Umweltbelastung und Geldverschwendung

    Die Bereitstellung der Nahrungsmittel für den Konsum in der Schweiz verursacht insgesamt 30 Prozent aller Umweltbelastungen. So werden für die Herstellung eines Kilos Käse 5’000 Liter Wasser benötigt, 85 Prozent davon sind Trinkwasser und Wasser für das Wachstum der Futtermittel für die Kuh. Jedes Lebensmittel braucht Ressourcen wie Ackerland, Wasser, fossile Energien und so weiter. «Gleichzeitig verknappt eine durch Verluste erhöhte Nachfrage das weltweite Angebot, während die Ernährungssicherheit vieler Menschen nicht garantiert ist», schreiben die Verantwortlichen bei foodwaste.ch. Nicht jeder lässt sich von moralisch-ethischen Argumenten dazu bewegen, sein Verhalten zu ändern. Nicht weil man nicht wollte, sondern weil es schwierig ist. Was allerdings bei vielen gut zu funktionieren scheint, ist der Weg über das Portemonnaie. Im Jahr gibt eine Person etwa 500 Franken für Nahrungsmittel aus, die sie am Ende nicht konsumiert.

  • Die zehn städtebaulichen Grundsätze zur Überbauung des «Grünwaldareals»

    Die zehn städtebaulichen Grundsätze zur Überbauung des «Grünwaldareals»

    «Identität»

    Die neue Überbauung fügt sich städtebaulich und stadträumlich sorgfältig in die bestehende Rütihofbebauung ein. Sie trägt dazu bei, dass die Identität und die Adressbildung des Quartiers gestärkt wird.
    «Eigentlich ist der Name ‹Grünwaldareal› falsch. Korrekt hiesse es an dieser Stelle ‹Grossried›, so heisst dieses Grundstück nämlich. ‹Grünwald›, das ist das Restaurant und seine Umgebung.»
    «Auch der ‹Ringling› wurde damals als ‹identitätsbildend› angekündigt.»

    «Bebauungsstruktur»

    Die Bebauungsstruktur soll offen und durchlässig gestaltet werden. Dies ermöglicht Durchblicke und Verbindungen ins Quartier. Entlang der lärmbelasteten Frankentaler- und Regensdorferstrasse soll die Bebauung so konzipiert werden, dass sie den Lärm so gut wie möglich abschirmt.
    «Der Lärm muss so gut wie möglich abgeschirmt werden. Es braucht Lärmschutzmassnahmen an der Strasse selbst, seien dies nun Erdwälle oder Lärmschutzwände.»

    «Gebäudehöhen»

    Die Gebäudehöhen sollen variieren, nicht alle gleich hoch sein und auf angrenzende Siedlungen Rücksicht nehmen. Die Gebäude weisen maximal sieben Vollgeschosse auf.
    «Vielleicht ist das ja naiv, aber warum nimmt man beim Streit um die Bruttogeschossflächen als Kompromiss den Mittelwert der tiefen Zahl des Quartierplans und des rechtlich höchstmöglichen?»

    «Aussenräume»

    Die Aussenräume sollen für Alt und Jung vielfältig nutzbar sein. Mit naturnahen Bereichen, die eher Ruhe versprechen, aber auch kleineren Plätzen soll die Qualität und die Vielfalt der gut durchgrünten Aussenräume im Rütihof ergänzt werden. «Man sollte unbedingt die Modelle der Kinder und Jugendlichen miteinbeziehen.»

    Bachöffnung

    Der Steinwiesbach soll offengelegt werden. Dabei wird die Gestaltung sorgfältig in die Gesamtkonzeption der Überbauung eingebunden. Die Bachöffnung wertet den öffentlichen Freiraum auf und bietet dem gesamten Rütihof einen Mehrwert.
    «Da gibt es eigentlich nichts zu diskutieren, denn das ist vom Gewässerschutzgesetz her vorgeschrieben.»

    Wegnetz

    Anknüpfend an bestehende Fusswegverbindungen benachbarter Siedlungen soll auf dem Areal ein feinmaschiges Fusswegnetz entstehen. Damit wird die Erschliessungsqualität für Fussgängerinnen und Fussgänger im Rütihof weiter ausgebaut.(Keine Voten)

    Verkehr

    Es wird autoarmes Wohnen angestrebt. Die Erschliessung der Tiefgarage soll über den nördlichen Bereich der Geeringstrasse erfolgen. Dadurch wird zusätzlicher Autoverkehr im Quartier verhindert. Die Bushaltestellen sollen in die Aussenraumkonzeption eingebunden werden. Sie sind gut auffindbar und sicher erreichbar.
    «Diese Erschliessung war auch für den ‹Ringling› geplant und wurde vom Baurekursgericht abgelehnt.»
    «Der Kreisel an der Frankentalerstrasse soll nach dem Stadtratsbeschluss im Oktober ausgeschrieben werden.»
    «Das Thema Verkehr sollte an einer separaten Veranstaltung mit dem Quartier diskutiert werden.»

    Begegnungsorte

    Es sollen neue Treffpunkte und publikumsorientierte Erdgeschoss-Nutzungen geschaffen werden, z.B. Gemeinschaftszentrum, Jugendtreff, Laden, Gastronomie. Die Angebote sollen für das ganze Quartier offen sein. Das bestehende Angebot soll ergänzt werden.

    «Wir Jugendlichen brauchen einen Ort an dem wir uns treffen können. Und der soll, wegen dem Lärm, nicht in der Siedlung sein, sondern darf auch am Rande sein.»
    «ich setze mich für diesen Jugendtreff ein im Wissen, dass ich ihn selbst, als Jugendlicher, nicht mehr erleben werde, aber ich mache das für die uns nachfolgenden.»

    «Die bestehenden Begegnungsorte beim heutigen Coop und Umgebung sollte man aufwerten. Für neue besteht kein Bedarf.»

    «Ein Zentrum besteht ja nicht nur aus einem Laden, auch Räume, die man zum Beispiel mieten kann, dienen der Begegnung.»

    Wohnformen

    Die Überbauung soll sich durch vielfältige und durchmischte Wohnformen auszeichnen. Jung und Alt sollen sich begegnen. Es soll Platz haben für Familien, Wohngemeinschaften und Einzelpersonen. Der bestehende Kindergarten mit dazugehörigem Aussenraum soll an geeigneter Lage in die Wohnsiedlung integriert werden.
    «Das Quartier ist für uns Junge Heimat – macht bitte schnell vorwärts und baut günstige Wohnungen, damit wir auch als junge Erwachsene hier bleiben können.»

    Mitwirkung

    Eine Quartiervertretung soll in der Jury des Architekturwettbewerbs mitwirken. Das Quartier soll über die Resultate des Wettbewerbs in einer öffentlichen Veranstaltung informiert werden. Die Quartierbevölkerung soll in geeigneter Form über den gesamten Planungs- und Realisierungsprozess miteinbezogen werden.
    (siehe Haupttext «Drei Workshops und die Fragezeichen bleiben»)

  • Drei Workshops und die Fragezeichen bleiben

    Drei Workshops und die Fragezeichen bleiben

    An die hundert Personen waren zur Abschlussveranstaltung «Entwicklung des Grünwaldareals» in die Turnhalle des Schulhauses Riedhof gekommen, um zu erfahren, welche Ergebnisse die beiden vorgängigen Workshops gebracht hatten und wie es nun weiter gehen soll. Mit dabei auch wieder die beiden Stadträte André Odermatt und Daniel Leupi.

    Wann der Wettbewerb startet ist ungewiss

    Odermatt ergriff, als Vorsteher des Hochbaudepartements, das Wort zur Begrüssung und kam gleich zur Sache: Geplant sei ursprünglich ja gewesen, den Architekturwettbewerb gleich nach den Workshops aufzugleisen. Zwei Angelegenheiten machen dies nun aber fraglich. Zum einen ist dies das Strassenbauprojekt Geering-, Frankentaler-, Regensdorferstrasse, Stichwort Kreisel. Dieses wurde unterdessen vom Tiefbauamt angepasst und ist nun abgeschlossen, so dass es voraussichtlich diesen Oktober vom Stadtrat festgesetzt werden kann. Doch dagegen könnte natürlich rekurriert werden. Der zweite und bedeutend heiklere Punkt ist der hängige Rekurs gegen den Stadtratsentscheid zur Aufhebung des Quartierplans Rütihof, in dem es letztlich um die Frage geht, welche Buttogeschossfläche auf dem «Grünwaldareal» gebaut werden darf (siehe «Höngger» vom 29. März 2018). Wird dieser Rekurs bis vor Bundesgericht gezogen, so rechnet man mit einem Ergebnis nicht vor Herbst 2020.
    Doch was soll die Stadt nun tun? Den Wettbewerb bis zum Abschluss des Verfahrens verschieben und damit den möglichen Baubeginn entsprechend in die ungewisse Zukunft datieren? Oder soll sie den Wettbewerb ohne Rechtssicherheit ausschreiben? Auf das eigene Risiko hin, dass das Ergebnis eines Tages unbrauchbar sein wird?
    Stadtrat Daniel Leupi erläuterte, dass Anfang Juli ein Steuerungsausschuss diese Frage klären wird.

    Beantwortete und offene Fragen

    Katrin Gügler, Direktorin des Amtes für Städtebau, lobte anschliessend in ihrem Rückblick die Arbeit aller Teilnehmer*innen als sehr engagiert. Und sie betonte, dass das Ergebnis dieser Arbeit, die zehn städtebaulichen Grundsätze, auf jeden Fall in das Wettbewerbsprogramm einfliessen werden, wann auch immer dieses lanciert werde. Gügler beantwortete auch noch die Frage aus dem letzten Workshop, wo denn die zu erwartenden Kinder zur Schule gehen sollen, schliesslich habe das Schulhaus Rütihof heute schon seine Kapazitätsgrenze erreicht. Dem sei nicht so, habe ihr das zuständige Amt versichert, und sollte es dereinst doch eng werden, so soll das Schulhaus Riedhof ausgebaut werden, um den Rütihof zu entlasten. Unmittelbar danach wurde Jean E. Bollier das Wort erteilt, der im Namen jener Gruppe sprach, die damals gegen den «Ringling» rekurriert hatte und die sich nun auch mit dem neuen Projekt und dem Vorgehen der Stadt kritisch auseinandersetzt. Man sei der Meinung, dass dieser dritte Workshop-Abend nicht der letzte sein könne, denn wegen des hängigen Rekurses gegen die Aufhebung des Quartierplans würden die Grundlagen für einen Wettbewerb absolut fehlen, so Bollier. Denn ob man nun mit einer Bruttogeschossfläche von knappen 23’000m2, wie der Quartierplan von 1975 vorsieht, 36’000m2 wie sie «Ringling II» vorsah oder gar mit über 50’000 m2 wie es die BZO erlauben würde plant, sei schliesslich ein erheblicher Unterschied. Die Arbeit sei deshalb noch nicht beendet, denn je nach Ergebnis des Rekurses würden sich die Vorgaben – und damit auch die überhaupt realisierbaren Wünsche und Ansprüche des Quartiers – erheblich ändern. Die Gruppe würde deshalb am liebsten beantragen, die ganze Geschichte bis zum Abschluss der Verfahren wegzuschliessen und dann, auf rechtssicherer Grundlage, wieder neu aufzunehmen. Das Votum erhielt Applaus, wurde aber unbeantwortet stehengelassen. Dafür wurden die zehn städtebaulichen Grundsätze, die allen Teilnehmer*innen vorgängig zugestellt worden waren, kurz vorgestellt und danach von den Anwesenden an den umliegenden Stellwänden abschliessend kritisch bewertet. Die dafür angebrachten Klebezettel zeigten gut auf, was als «passend» mit grünen und was als «zu modifizieren oder zu ergänzen» mit orangen Zetteln bewertet wurde.

    Ein Wettbewerb braucht viel Zeit

    Wann auch immer der Wettbewerb nun gestartet wird, von da an bis zum Abschluss dauert es ein weiteres ganzes bis anderthalb Jahre. Die erste Phase, die Erarbeitung des Wettbewerbprogramms, wird drei bis sechs Monate dauern. Der Entwurf des Programms wird im Quartier vorgestellt werden, danach wird er durch die Jury genehmigt. Es folgt die zweite Phase, die öffentliche Ausschreibung, in der sich die Architekturteams bewerben können. Die Jury wählt dann eine Anzahl geeigneter Bewerber aus und diese reichen ihre Projekte ein. Neun bis zwölf Monate sind für diese zweite Phase anberaumt. Danach nimmt die Jury die Beurteilung vor, stellt das Siegerprojekt im Quartier vor und erläutert ihren Entscheid.

    Wer ist in der Jury?

    Die Jury, bestimmt durch die Stadt und die Bauträger*innen, besteht aus zwei Gremien, die immer zusammen tagen. Zum einen ist dies das Fachpreisgericht, das sich aus je einer Vertreterin des Hochbauamtes und des Amts für Städtebau sowie fünf Architekt*innen plus einem Ersatz zusammensetzt. Alle Mitglieder sind bereits bestimmt. Ihre Aufgabe ist es, neutral die fachliche Qualität der Arbeiten zu beurteilen. Hinzu kommt das Sachpreisgericht, das sich aus den Bauträger*innen, dem Grundeigentümer – hier die Stadt Zürich – und bei diesem Projekt auch noch aus einer Soziologin und einer bis zwei Quartiervertreter*innen zusammensetzt.

    Und wer vertritt «das Quartier»?

    Diese Quartiervertretung war an diesem Abend noch die einzige Vakanz in der Jury. Das Ziel sei es, so Städtebau-Direktorin Katrin Gügler, dass jemand aus dem Quartier in der Jury mitwirkt, der oder die im Quartier breit abgestützt und vernetzt ist und an allen drei Workshops teilgenommen hat. Wer dies sein soll, wird in Absprache mit dem Quartierverein Höngg (QVH) bestimmt werden – was insofern korrekt ist, dass aus Sicht der Stadtverwaltung die Quartiervereine die Ansprechpartner für Quartierfragen im Quartier sind. So hatte der QVH auch bereits eine Person für die Jury vorgeschlagen, diese wurde jedoch abgelehnt. Dies geschah, so erklärte Ursula Müller vom Hochbauamt auf eine entsprechende Frage eines Anwesenden hin, nicht auf einer rechtlichen Basis, sondern weil man Wert darauflege, dass niemand in der Jury Einsitz nehme, der oder die schon damals am Wettbewerb zum «Ringling» teilgenommen hatte. Was hier eben der Fall gewesen sei. Und sie betonte, dass die Stadt eine Mitgliedschaft im QVH nicht vorschreibe, um Jurymitglied zu werden. Im Saal wurden denn auch Stimmen laut, die bezweifelten, dass der QVH überhaupt legitimiert ist, Jurymitglieder vorzuschlagen, denn nicht «ganz Höngg» fühle sich vom Quartierverein vertreten, dessen politische Ausrichtung, so ein Votum, schon seit Generationen eindeutig bekannt sei. Was Alexander Jäger veranlasste, den guten Willen des QVH’s zu betonen, das ganze Quartier zu vertreten – er forderte den Vorredner direkt auf, beim QVH Mitglied zu werden und in der Jury teilzunehmen. Man müsse nicht Architekt sein, um diese Aufgabe wahrzunehmen. Worauf die Frage aufkam, warum man offenbar doch Mitglied des QVH’s sein müsse, um in die Jury zu kommen. Was Jäger damit erklärte, dass man bei einer solchen Anfrage seitens der Stadt eben die eigenen Mitglieder konsultiere, weil man von den anderen gar keine Adressen habe. Bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe war noch nicht bekannt, wer «das Quartier» in der Jury nun vertreten soll. (Die Anfrage dazu ging an Alexander Jäger raus.)

    Der Abend wurde mit der Versicherung durch Stadtrat Odermatt beschlossen, dass der Stadtrat das Projekt sehr eng begleiten werde, bis zum Schluss. Und nach verschiedentlich von allen Seiten geäusserten guten Wünschen und Anregungen für die Zukunft wurde auf eben diese bei einem Apéro angestossen.

    Die zehn städtebaulichen Grundsätze zur Überbauung des «Grünwaldareals» finden Sie hier.

     

  • Mitwirkungsverfahren Rütihof: Gastkommentar

    Gute Absichten und Allgemeinheiten reichen bei Weitem nicht. Das Verfahren endete damit. Werden Probleme nur gestreift, werden Grundsätze nicht konkretisiert und anschaulich dargestellt, so bleibt die Mitwirkung Stückwerk. Die Gefahr wichtiger Fehler zu Beginn nimmt zu. Im Frühjahr 2017 wurde bei der Stadt beantragt, die wichtigen Unterlagen zu erarbeiten und verständlich darzustellen. Das erfolgte nicht.
    Die Konsequenzen aus den Rechtsverfahren Ringling und Verkehrsprojekt Einfahrt wurden nicht dargelegt. Namentlich betreffen sie die Anforderungen an eine Arealüberbauung, wie die Einordnung in das Quartier und den Lärmschutz, sowie beim Verkehrsprojekt die Sicherheit. Die für rund 4’000 Einwohner sinnvollen Vorkehrungen für Läden, Dienste und Einrichtungen im Bestand und im Projekt Grünwaldareal wurden nicht systematisch untersucht. Dazu gehört der Rahmen für die Gestaltung der Achse Rütihofstrasse zusammen mit den bestehenden und beabsichtigten Plätzen. Die zulässige Ausnützung des Grünwaldareals für eine lockere, durchgrünte Überbauung mit ruhigen Wohnungen wurde nicht ermittelt; der Lärmschutz beeinflusst Lage und Höhe der Bauten sehr. Das mehr als zehn Jahre alte Verkehrsprojekt für die Zufahrt: Busstation Geeringstrasse auf die Frankentalerstrasse verschoben, die Einfahrt auf drei Spuren mit je drei Meter Breite zusammengepresst, wurde von der Mitwirkung ausgeschlossen. Befürchtet die Stadt die harsche Ablehnung? Will sie mit einem Beschluss im Oktober das Verkehrsprojekt durchsetzen, ohne auf die Meinungen der Einwohner zu achten? Dann folgt ein neuer Prozess. Trotz den Mängeln diskutierten die Teilnehmer lebhaft. Die Vertreter der Stadt wiesen zu Recht auf die rechtlichen Unsicherheiten hin. Sie versprachen ein fachkundiges, gründliches, offenes, die Kritik beachtendes Vorgehen. Hoffentlich trifft das ein. Ratsam bleibt die dauernde Achtsamkeit.

    Gastkommentar von
    Prof. Dr. sc. tech. Jakob Maurer,
    Delegierter des Quartiervereins

  • Rezepte mit Resten

    Rezepte mit Resten

    Reste: Ratatouille oder Gemüse vom Grill

    Bruschetti

    (Alte) Brotscheiben* toasten oder in der Pfanne anrösten, mit einer Knoblauchzehe einreiben, kalte Gemüseresten (Peperoni, Zucchetti, Auberginen und vieles mehr) in Streifen, Würfel oder als Püree verarbeiten, auf den Brotscheiben verteilen, mit Rucola oder Zutaten nach Wahl garnieren – fertig.

    Pizzabaguette

    (Altes) Baguette oder Brotscheiben mit Gemüseresten, Mozzarella und weiteren Zutaten nach Wahl belegen, im Ofen backen bis der Mozzarella geschmolzen ist (zehn bis 15 Minuten bei 180°).

    Pizza

    Die Resten von Ratatouille oder Grillgemüse zusammen mit Mozzarella und weiteren Zutaten nach Wahl auf dem ausgewallten Pizzateig** verteilen, zirka 20 Minuten bei 180° im Ofen backen.

    Reste: Brot und reife Tomaten

    Italienischer Brotsalat

    Brotresten* in fonduegrosse Stücke würfeln, mit etwas Öl in einer Pfanne rösten und dann beiseitestellen. Tomaten grob würfeln, reichlich Kräuter nach Wahl (Ruccola, Basilikum, Oregano, Peterli), eine fein gehackte Knoblauchzehe sowie weitere Zutaten nach Lust und Verfügbarkeit daruntermischen. Olivenöl und Balsamico-Essig hinzufügen, mit Pfeffer und Salz würzen. Brotwürfel vor dem Servieren unter den Salat mischen. Je nachdem, wie hart das Brot ist, zum Aufweichen im Salat etwas ziehen lassen oder – damit es knusprig bleibt – erst kurz vor dem Servieren daruntermischen.

    Pa amb Tomàquet (katalanisches Tomatenbrot)

    Altes Brot in grosszügige Scheiben schneiden und beidseitig in der Pfanne anrösten. (Über-)reife Tomaten halbieren und auf den Brotscheiben zerreiben, bis nur noch die Haut der Tomate übrig ist – diese wird nicht verwendet. Mit Olivenöl beträufeln und mit Pfeffer und Salz würzen.

    * Nur einwandfreies, trockenes Brot verwenden.
    **Selbstgemachter Pizzateig für ein grosses, eckiges Blech: 350 Gramm Mehl und ein Teelöffel Salz in einer grossen Schüssel mischen, zehn Gramm Hefe in zwei Deziliter lauwarmem Wasser auflösen und zusammen mit zwei Esslöffel Olivenöl zum Mehl hinzugeben und leicht kneten, bis ein weicher, nicht klebender Teig entsteht. Eine Stunde bei Zimmertemperatur aufgehen lassen, mit genügend Mehl von Hand oder mit dem Nudelholz auf die gewünschte Form auswallen.