Autor: tka_admin

  • «… und schon zweimal unehelich geboren…»

    Steuerdaten waren, wie heute auch noch, so schon früher mehr oder weniger verlässliche Quellen, um zu erfahren, wie gut es den Bürgerinnen und Bürgern einer Gemeinde geht. Oder früher ging. So zeigt auch die «Ortsgeschichte Höngg» (OGH) anhand von Steuerdaten des Jahres 1467 auf, dass sich «in Höngg eine Beobachtung einer Oberschicht und einer deutlich abgesetzten Unterschicht» nicht nachweisen lässt. Doch «sicher gab es Arme und Reiche», so die OGH, «diese lebten aber offenbar nicht in klar geschiedenen Klassen». Die eigentliche Armenfürsorge war in jener Zeit eine Aufgabe der Kirche. Im frühen Mittelalter galt die Regel, dass ein Viertel der Einnahmen des Zehnten, welche an die Kirchgemeinde flossen, den Armen zu Gute kommen sollte. Doch erst die Reformation brachte im Zürcher Gebiet mit der Almosen-Ordnung von 1525 eine dauerhafte Regelung.

    Bettlerjagden und Bettlerfuhren

    Eine seltsame Art der «Fürsorge» waren die sogenannten «Bettlerjagden» oder «Bettlerfuhren». Um die Bettler loszuwerden, wurden diese kurzerhand eingesammelt und zur Gemeindegrenze geführt. Kranke, gehunfähige Bettler wurden in die Stadt ins Spital gefahren – wenigstens hätte man dies tun sollen, doch die Höngger beliessen es oft dabei, diese «Kunden» einfach an der Grenze zu Wipkingen abzuladen. Sollten doch die Nachbarn schauen. Die Höngger wurden für dieses Tun regelmässig verurteilt. So klagten 1626 die Wipkinger über das Tun der Höngger, und der Zürcher Rat gab ihnen Recht: die Höngger sollen ihre Bettler bis zum Spital führen und nicht in Wipkingen abladen. Das Urteil wurde 1694 bestätigt, was zeigt, dass die Höngger dem Urteil von 1626 wohl keine nachhaltige Beachtung geschenkt hatten.

    Parallelen zu heute

    In die andere Richtung, von der Stadt auf das Land, wurden Arme mit Brotlieferungen unterstützt. Erste Hinweise darauf gibt es gegen Ende des 16. Jahrhunderts und bis 1839. Das Almosenamt in Zürich unterstützte Bedürftige auf dem Land, also auch in Höngg, zudem mit Geld oder Winterkleidern. Für das Jahr 1590 sind in Höngg fünf Erwachsene und 23 Kinder vermerkt, die zu Brot kamen und «wenig später» 15 Erwachsene und über 30 Kinder. Der Rat von Zürich liess ihnen wöchentlich elf Viertel Brot liefern.

    Im Hungerjahr 1692 hatten die Pfarrer der Landschaft ihre «Sozialfälle» dem Zürcher Almosenamt zu melden. Der Höngger Pfarrer meldete 23 «Almosengenössige», sieben weitere, die nur Winterkleider bezogen und 14 Personen, «die sich nicht mehr durchbringen mögen». Zürich lieferte daraufhin wöchentlich 43 Brote für 21 Empfänger und zur Verteilung an sieben Empfänger monatlich 11 Pfund 5 Schilling Bargeld. An 21 Personen wurden 48 Paar Schuhe, 13 Paar Strümpfe und ein Unterrock verteilt.

    «gutmütig, leichtsinnig, ab 1875 Wittwer, gebrechlich, sank er mehr und mehr ins Trinken, und ward arbeitsunfähig»

    Interessant und mit deutlichen Parallelen zu heute noch armutsgefährdete Personengruppen ist, was über die Bezüger dieser Gaben vermerkt wurde: Elf Frauen, deren Männer «entlaufen» waren, zwei davon in ausländische Militärdienste. Ferner vier Ehepaare, neun Witwen, zwei Wittwer und je zwei alleinstehende Frauen und Männer. Und auch die Scham, Hilfe entgegen zu nehmen, war damals schon gegeben. Zumal zum Beispiel die Brote in der Kirche, öffentlich, abzuholen waren: 1804 wurde auch für einen Jakob Grossmann wöchentlich ein Brot zugeteilt, dann aber wieder abgeschrieben, weil er zu stolz gewesen sei, es abzuholen.

    Ab 1871 führte Pfarrer Weber einen «Armenrodel», ein Verzeichnis, das 16 und später bis zu 74 Personen auflistete. Dabei fügte er jedem Namen eine kurze Charakterisierung an. So über einen Kaminfeger, dass dieser «gutmütig, leichtsinnig, 1875 Wittwer, gebrechlich, sank er mehr und mehr ins Trinken, und ward arbeitsunfähig». Die OGH nennt auch ein Beispiel dafür, wie hart es bei der Armenpflege zugehen konnte: 1902 hatte «Jungfer» Elise Notz vor der Armenpflege zu erscheinen, wo man ihr vorwarf, einen leichtsinnigen Lebenswandel zu führen und schon zweimal unehelich geboren zu haben. So könne es nicht weitergehen, wurde befunden, und man steckte sie für drei Jahre in das «Asyl für gefallene Mädchen Refuge». Wie die OGH lakonisch vermerkt «mit durchschlagendem Erfolg», habe sie doch erst anderthalb Jahre nach ihrer Entlassung aus dem Asyl ihr drittes Kind zur Welt gebracht.

    Ein Brauch hielt sich bis heute

    Doch drehen wir das Rad der Geschichte zurück ins Jahr 1667. Damals wurde auf dem Land eingeführt, was in der Stadt schon seit 1525 Brauch war: Nach dem Gottesdienst wurden beim sogenannten «Säcklein-Aufheben» beim Kirchenausgang an einer Stange befestigte Beutel jedem hingehalten. Daraus entwickelte sich die heute noch übliche Kollekte. Für 1795 wurde festgehalten, dass zwei Drittel des «Säckli-Gutes» für «Tischgelder, Kleider-, Arzt und Leichenkosten», also Armenunterstützung, dienen solle. Der letzte Drittel ging mutmasslich ins Kirchengut.
    Seit mindestens 1769 führte der Pfarrer in Höngg eine Rechnung über das «Almosengut». Um 1799, mit Anfang der Revolution, setzte man einen Armenpfleger ein, doch bereits vier Jahre später übernahm der Pfarrer wieder dieses Amt.

    Von der Kirche zum Staat

    Nur langsam und über einen Zeitraum von fast 80 Jahren wurde die Armenfürsorge von der Kirche gelöst. 1831 übernahm wieder ein «Armenpfleger» der Gemeinde die Rechnungsführung, zuständig blieb aber der «Stillstand», eine Vorläuferbehörde der heutigen Kirchenpflege: Schon seit 1525 wurden in jeder Kirchgemeinde zwei bis vier Männer bestimmt, die nach der Predigt nicht gleich weggingen, sondern «stillstanden», daher der Name, um Verhandlungen zu führen, wobei es allerdings meistens um Sittenvergehen ging.
    Erst 1840, als sich die drei Gemeinden Höngg, Oberengstringen und Rütihof einen Dotationsvertrag aufsetzten und so das mit 16’932 Gulden dotierte Armengut äufneten, bekam der «Stillstand» einen festen Betrag, den er auch verwalten konnte. 1841 zählten 18 von etwas über 300 Höngger Haushaltungen als armengenössig. Doch Zinsen aus dem Armengut und «Säckli-Geld» reichten nicht aus und so erhob Höngg 1855 erstmals eine Steuer für das Armengut. So auch 1874, 1880 und dann, ab 1882, regelmässig.

    Beiträge reicher Bürger

    Es kam auch immer wieder vor, dass einzelne Bürger sich für die Armenpflege finanziell engagierten. Zum Beispiel Kaspar Appenzeller, der es vom armen Fischerknaben, aufgewachsen im Haus Am Wasser 87, in Seidenhandel und -fabrikation zum Millionär gebracht hatte. 1859 gingen die Geschäfte so gut, dass er beschloss, künftig zwei Drittel seines jährlichen Ertrags wohltätigen Zwecken zu widmen. Anlässlich der Hochzeit seiner ältesten Tochter begründete Appenzeller 1870 das «Spendgut», das vom Pfarrer verwaltet und nach eigenem Gutdünken eingesetzt werden konnte. 1874, allerdings in Brüttisellen, gründete er eine Erziehungsanstalt für Knaben, die sich mit der Fabrikation von Schuhen beschäftigte – daraus hervorgegangen ist später die Schuhfabrik Walder.

    «1841 galten 18 von etwas über 300 Haushaltungen als armengenössig, 1955 erhob Höngg erstmals eine Steuer für das <Armengut>»

Auch das Pestalozzi-Denkmal an der Bahnhofstrasse wurde von Appenzeller gespendet – dies zwar kein direkter Beitrag an die Armen, doch eine Ehrung jenes Pädagogen und «Waisenvaters», der viel Zeit bei seinem Grossvater, Pfarrer zu Höngg, verbracht hatte. 1893 gründete der Höngger Posthalter Jakob Winkler den Armenverein, der um die 200 Mitglieder zählte und ähnlich wirkte wie das Spendgut. 1918 vermachte der in Höngg aufgewachsene und als Kaufmann in Alexandrien reich gewordene Jakob Albert Schmid-Wörner der Gemeinde Höngg 150’000 Franken, deren Ertrag für Alters- und Jugendfürsorge verwendet werden sollte – was bis heute in der Schmid-Wörner-Stiftung Höngg geschieht. Ein Artikel zu dieser Stiftung erscheint anlässlich deren 100-Jahr-Jubiläum im «Höngger» vom 14. Juni)

Von der Selbsthilfe zum Schrebergartenverein

1910 teilte sich in Höngg die Armenpflege auf: in die Kirchenpflege, die sich nicht mehr mit der Armenfragen beschäftigen musste, und in die Armenpflege der Gemeinde. Der erste Weltkrieg brachte der Armenpflege dann viele neue Aufgaben, da der «Lohnausgleich», die Hilfeleistung für Wehrmänner und ihre Familien, erst im zweiten Weltkrieg eingeführt wurde. So gab es von 1914 bis 1916 eine «Mietnotkommission», die bei Schwierigkeiten mit Vermietern verhandelte und sich um Zuschüsse von den Heimatgemeinden Bedürftiger bemühte. Diese Kommission ging später in die «Hilfsstelle» über, die aus eigenen Quellen Hilfe leistete und allgemein Unterstützung der Heimatgemeinden vermittelte.
Ferner wurden in den Kriegsjahren eine Suppenküche betrieben und die Gemeinde Höngg gab ab 1915, als Hilfe zur Selbsthilfe, Pflanzland für Gemüse in Pacht ab – 1919 ging daraus der «Verein für Familiengärten Höngg» hervor.

1927 wurde das neue Armengesetz eingeführt, das die Zuständigkeit vom Heimatort weg zum Wohnort der Bedürftigen verlegte. Höngg gab so 31 «Fälle» ab, also Höngger Bürgerinnen oder Bürger, die in anderen Gemeinden wohnten, die Armenunterstützung aber bislang von ihrer Heimatgemeinde bezogen hatten. Gleichzeitig musste Höngg aber auch 28 Personen übernehmen, die aus anderen Heimatgemeinden kommend hier wohnten und nun neu von Höngg versorgt werden mussten. Bereits sieben Jahre später, 1934, wurde Höngg von der Stadt Zürich eingemeindet – die Fürsorge ist seither Sache der städtischen Instanzen, wenn auch verschiedene Höngger Institutionen weiterhin engagiert sind.

Quelle
Ortsgeschichte Höngg, Georg Sibler, sowie in verschiedenen «Mitteilungen der Ortsgeschichtlichen Kommission des Verschönerungsvereins Höngg, erhältlich im Infozentrum des «Hönggers» am Meierhofplatz 2 oder im Ortsmuseum Höngg, Vogtsrain 2.

  • «Es darf nicht peinlich sein, um Hilfe zu fragen»

    «Es darf nicht peinlich sein, um Hilfe zu fragen»

    Wie im Artikel zur Geschichte der Armut in Höngg zu lesen war, ist die Fürsorge seit der Eingemeindung 1934 Sache der Stadt. Dennoch sind die Kirchgemeinden auch heute noch Anlaufstellen für Menschen in verschiedenen Notlagen. Das können sogenannte «Passanten» sein, die bereits beim Sozialamt gemeldet sind, Suchtkranke oder Obdachlose, die mit einer gewissen Regelmässigkeit beim Pfarrhaus anklopfen und um eine Spende bitten. «In diesen Fällen vergeben wir beispielweise Gutscheine von der Migros oder Coop», sagt Patricia Lieber, Sozialdiakonin und Integrationsbeauftrage der Katholischen Pfarrei Heilig Geist. Matthias Reuter, Pfarrer der Reformierten Kirche in Höngg, ergänzt: «Wenn es körperlich und psychisch möglich ist, kann jemand bei uns gewisse Arbeiten übernehmen und erhält dafür eine Entschädigung». Bei Anfragen von Personen aus anderen Quartieren, verweise man auf deren eigene Kirchgemeinde. Dies mag für die Betroffenen ärgerlich sein, bietet aber auch einen gewissen Schutz davor, ausgenutzt zu werden, sind sich die beiden Kirchenleute einig. Manchmal suchen die Menschen aber nicht nur Geld, sondern auch das Gespräch. Sich die Sorgen von der Seele zu reden, kann die Verzweiflung bereits etwas lindern.

    Ist der erste Schritt getan, kann die Hilfe beginnen

    Sowohl die katholische als auch die reformierte Kirchgemeinde unterstützt ihre Mitglieder, wenn sich diese beispielsweise eine Gemeindereise nicht leisten können oder das Geld nicht reicht, um die Kinder auf eine Konfirmations- oder Firmenreise zu schicken. Auf den jeweiligen Flyern wird jeweils auf diese Möglichkeit hingewiesen. «Die betroffenen Personen müssen allerdings die eigene Scham überwinden und von sich aus auf uns zu kommen. Von aussen ist für uns nicht immer sichtbar, wer von Existenznöten betroffen ist. Und proaktiv zu fragen, ob jemand Unterstützung braucht, ist auch heikel», meint Reuter. «Wir versuchen, den Menschen zu vermitteln, dass es ihnen nicht peinlich sein muss, wenn sie um Hilfe bitten müssen», sagt Lieber. «Ist der erste Schritt einmal getan, können wir sie weiter beraten, gemeinsam ein Budget erstellen oder andere Massnahmen treffen, um das Problem längerfristig zu entschärfen – wenn es geht».

    Bargeld gibt es eigentlich nie. Eher wird in Notfällen einmal eine Rechnung übernommen oder punktuell mit Sachspenden ausgeholfen, beispielsweise wenn das Geld für Wanderschuhe fehlt, die ein Kind für ein Lager benötigt. «Wir treffen zusammen mit den Hilfesuchenden vertragsartige Abmachungen, um eine nachhaltigere Verbesserung der Lage zu ermöglichen», erklärt die Sozialdiakonin. Manchmal sei eine punktuelle Hilfe aber nicht genug, bei langanhaltender Armut komme auch die Kirche an ihre Grenzen, «da bemühen wir uns aber, die betroffenen Personen an die richtigen Stellen in der Stadt zu vermitteln». Der Vorteil der Stadt im Gegensatz zu ländlichen Gebieten ist, dass es viele Anlaufstellen gibt, die Menschen in Notlagen unterstützen können, wie der reformierte kirchliche Sozialdienst oder das Café Yucca der Zürcher Stadtmission im Kreis 1.

    Anlässe ohne Konsumationszwang sind wichtig

    Eine Möglichkeit, um Menschen mit wenig Geld den Zugang zur Gesellschaft zu ermöglichen, ist bei der reformierten Kirche zum Beispiel das Kafi & Zyt. Es gibt keine Konsumationspflicht und der Kaffee kostet zwei Franken. In Oberengstringen veranstaltet die Reformierte Kirche einmal im Monat einen Spaghetti-Plausch, wo sich Erwachsene für fünf Franken und Kinder sogar gratis sattessen können, und auch in Wipkingen gibt es ähnliche Angebote.

    Die Katholische Kirche bietet kostenfreie Veranstaltungen an, unter anderem einen regelmässigen Spielnachmittag und den Suppenzmittag während der Fastenzeit. «Diese Angebote richten sich aber nicht explizit an Arme, sondern an alle», betont Patricia Lieber. «Es wäre kontraproduktiv, wenn man Einschränkungen machen, und so die ärmeren Menschen weiter isolieren würde». Ähnlich sieht es auch Matthias Reuter: Das «Mittagessen für Alle» sei, wie der Name schon sagt, für alle gedacht, wobei die Preise bewusst so gesetzt seien, dass sie auch für tiefere Einkommensschichten erschwinglich bleiben. «So muss sich niemand eine Blösse geben». Mit ihren niederschwelligen Angeboten haben die Kirchengemeinden in Höngg einen guten Weg gefunden, mit einem sensiblen Thema auch sensibel umzugehen.

     

    Weitere Artikel zum Thema «Armut»

  • Wenn 2247 Franken im Monat reichen müssen

    Wenn 2247 Franken im Monat reichen müssen

    Im April hat das Bundesamt für Statistik (BfS) die Armutsquoten in der Schweiz veröffentlicht. Laut seinen Erhebungen waren im Jahr 2016 7,5 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung in Privathaushalten von Einkommensarmut betroffen. Das sind rund 615‘000 Personen, die laut den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) unter dem Existenzminimum leben. Das BfS ermittelte für das Jahr 2016 eine Armutsgrenze von 2247 Franken pro Monat für eine Einzelperson und 3981 Franken für zwei Erwachsene und zwei Kinder unter 14 Jahren. Die durchschnittliche Armutsgrenze liegt gemäss SKOS bei 2600 Franken für eine Einzelperson. Abzüglich Miete und Krankenkassenprämie bleiben noch 986 Franken, für eine Familie mit zwei Kindern 2110 Franken. Davon müssen Essen, Kleider, Kommunikation, Mobilität, Gesundheitspflege, Bildung, Vereinsmitgliedschaften und Hobbies bezahlt werden.

    Arm trotz Arbeit

    Als armutsgefährdet gelten Personen, die weniger als 60 Prozent des medianen Einkommens verdienen. Neben der prekären finanziellen Situation, die dazu führt, dass eine unerwartete Zahnarztrechnung die betroffenen Personen bereits in eine Notlage bringt, sind sie auch dem Risiko des sozialen Ausschlusses ausgesetzt, weil sie an vielen Aktivitäten nicht teilnehmen können. Rechnet man diese Gruppe mit, so informiert Caritas Schweiz, sind rund 1,2 Millionen Menschen in der Schweiz armutsbetroffen oder -gefährdet. Zur Erinnerung: Zurzeit leben insgesamt 8,32 Millionen Menschen im Land. Darunter sind rund 140’000 sogenannte «Working Poors», die trotz Anstellung von mindestens 36 Stunden das Existenzminimum nicht erreichen. Es handelt sich dabei meist um Personen, die Teilzeit, saisonal oder befristet angestellt, selbstständigerwerbend oder in kleinen Betrieben tätig sind.
    Das Bundesamt für Statistik hat erstmals auch untersucht, wie lange einzelne Personen von Armut betroffen sind und erhob dafür während vier Jahren Daten. Zwischen 2013 und 2016 wurde jede achte Person mindestens in einem Jahr als arm bewertet, dies entspricht 12,3 Prozent. Die meisten Betroffenen gelangten aber rasch wieder über die Armutsgrenze. Während des gesamten Erhebungszeitraums von Armut betroffen waren gemäss BfS lediglich 0,9 Prozent der Stichprobe von 17’000 Menschen.

    Dunkelziffer beträgt 30 bis 50 Prozent

    Für den Kanton Zürich gibt es keine offizielle Armutsstatistik. 2016 bezogen aber 115’000 Personen (7,9 Prozent) Unterstützung in Form von Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen, Alimentenbevorschussung und Kleinkinderbetreuungsbeiträge. Die letzten Erhebungen für die Stadt Zürich sind aus dem Jahre 2015. Damals waren rund 20’000 Menschen bei der Sozialhilfe gemeldet, dies entspricht etwa fünf Prozent der Bevölkerung. Die grosse Mehrheit davon war alleinstehend oder alleinerziehend mit Kindern. Dazu kommen rund 15’500 Personen, die AHV-Zusatzleistungen beziehen mussten, um die minimalen Lebenserhaltungskosten decken zu können. Caritas schätzt die Dunkelziffer von Personen, die aus Scham, Stolz oder auch aus Angst, ihre Aufenthaltsgenehmigung zu gefährden, keine Sozialhilfe beanspruchen, auf 30 bis 50 Prozent. Manchmal wohl auch aus Unwissenheit: Das illustriert eine Geschichte, die sich unlängst im Infozentrum des «Höngger» zutrug: Im Gespräch erwähnte eine ältere Dame nebenbei, dass sie sehr auf ihre Ausgaben achten müsse, weil AHV und Pensionskasse sonst nicht reichen würden. Angesprochen, ob sie denn keine Ergänzungsleistungen beziehe, blickte sie nur fragend. Es zeigte sich, dass ihr nicht bewusst war, dass sie Hilfe beanspruchen konnte. Der «Höngger» gab ihr entsprechende Adressen und ein paar Wochen später bedankte sich die Dame: Hätte sie doch nur früher von diesen Leistungen gewusst und sie auch beansprucht, wie viel leichter wäre es ihr doch ergangen.

    Repräsentative Zahlen sind schwierig zu finden

    Der Tages-Anzeiger hat basierend auf die Zahlen der bei der Sozialhilfe gemeldeten Personen eine Infografik erstellt, aus der hervorgeht, dass 2015 in Höngg 461 Menschen oder 2,2 Prozent der Bevölkerung Sozialhilfe bezogen. Um die «relative Armut» zu ermitteln, die Menschen betrifft, die weniger als die Hälfte des durchschnittlichen Einkommens erhalten, wurden deshalb die Steuerdaten konsultiert. Daraus ergab sich, dass 2014 in Höngg 1863 Ledige und 366 Ehepaare in relativer Armut lebten. Diese Berechnungen sind nicht makellos, weil einerseits Konkubinate nicht als solche erfasst werden und freiwillig gewähltes geringes Einkommen, wie es Studierende oft haben, nicht als solches deklariert wird. Ausserdem sind die Zahlen der quellenbesteuerten Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung nicht in die Statistik eingeflossen. So zeigt sich in der Recherche zum Thema Armut Ähnliches, wie in der Realität: Man weiss, dass es sie gibt, doch sichtbar ist sie bei allen Zahlen irgendwie doch nicht. Als würden die Armutsbetroffenen Menschen, die oft aus Scham nie oder erst spät Hilfe beanspruchen, auch durch die Maschen der Statistiken und Erhebungen fallen. Hinzu kommen all jene, die zwar den Berechnungen der Ämter entsprechend als arm gelten, dies aber selbst nicht zwingend so wahrnehmen. Armut in der reichen Schweiz, in Höngg? Ein Thema mit vielen, oft gut maskierten Gesichtern.

  • Wer wird arm und warum?

    Wer wird arm und warum?

    Die «wer will, der kann»-Mentalität ist verbreitet, greift jedoch meist nur in sozialen Schichten, die ohnehin schon alles haben. Armut ist nämlich auch vererbbar: Kinder aus armen Verhältnissen haben schlechtere Startbedingungen und ein erhöhtes Risiko, auch im Erwachsenenalter arm zu bleiben. Zu diesem Schluss kam zuletzt eine Bertelsmann-Studie 2017.
    Doch wie wird man als Erwachsener plötzlich arm? Oft ist es eine Krankheit oder ein Unfall, der einen aus der Bahn wirft. Ein Jobwechsel oder -verlust kann der Beginn einer Armutsbetroffenheit sein, aber auch die Trennung von einem Ehepartner oder die Geburt eines Kindes. Letzteres liege auch daran, dass Kinder zu haben in der Schweiz immer noch weitgehend Privatsache sei, erklärt Anne-Käthi Thürer, Fachbereich Grundlagenforschung zum Thema Armut bei der Caritas Zürich. Die auswärtige Kinderbetreuung funktioniere je nach Wohnort besser oder weniger gut, dasselbe gelte für subventionierte Plätze. Eltern mit Anstellungen im Tieflohnsektor arbeiten oft in Schicht, das heisst sehr früh morgens, abends oder sogar nachts, nicht selten auch zwei Schichten pro Tag. Diese Zeiten würden von Kinderkrippen und Horten nicht abgedeckt. «Dort spielt das soziale Netzwerk eine wichtige Rolle, das heisst, ob es Verwandte oder Freunde gibt, die bei der Betreuung der Kinder mithelfen können», meint Thürer. Zu den besonders armutsgefährdeten Gruppen gehören Alleinerziehende, Unterhaltspflichtige, Familien mit mehr als drei Kindern, wenig qualifizierte Arbeitnehmende, Migrantinnen und Migranten sowie alleinstehende Personen.

    «Es geht um die Existenz»

    In der Abteilung Beratung der Caritas Zürich an der Beckenhofstrasse arbeitet Dejan Mikic. An vier halben Tagen in der Woche können die Leute telefonisch, schriftlich oder persönlich eine kostenlose Kurzberatung in Anspruch nehmen. Für das weiterführende Beratungsangebot kennt die Caritas klare Richtlinien. Es richtet sich grundsätzlich an Personen, die keine Sozialhilfe beziehen. Dennoch lässt man andere Hilfesuchende nicht im Regen stehen, sondern vermittelt sie an die entsprechenden Behörden, Organisationen oder eigene Fachbereiche weiter. «In den Gesprächen der Kurzberatung, die meist 15 bis 20 Minuten dauern, klären wir ab, aus welchem Grund sich die Person bei uns meldet und wie wir konkret behilflich sein können», erklärt Mikic. Rund ein Drittel (36% im 2017) der Kontaktaufnahmen in der Kurzberatung betreffen Schuldenfragen, bei einem Viertel (24% im 2017) der Anfragen geht es um ein zu geringes Einkommen. Weitere Themen sind Migration, Erwerbslosigkeit, Gesundheit, Bildung und Wohnen. Die meisten Menschen, die zu Caritas Zürich in die Beratung kommen, leben knapp über dem Existenzminimum. «Bei einem grossen Teil unserer Klienten geht es um existenzielle Ängste, die oft auch mit ihrer Migrationsgeschichte verbunden sind», erzählt Mikic. Im Alltag dieser Menschen drehe sich alles darum, sicher und unabhängig ihr Leben führen zu können, andere Themen wie Bildung und Gesundheit rückten in den Hintergrund. «In diesen Fällen prüfen wir, wie wir ihre gesamtfamiliäre Lage verbessern können».

    Situation nachhaltig verbessern

    Ein wichtiger Punkt ist die Verbesserung der beruflichen Qualifikationen», meint Mikic. «Wir unterstützen beispielsweise Frauen, die eine SRK Pflegeausbildung machen möchten, um in Pflege- und Altersheimen arbeiten zu können». Manchmal sei es auch ein Teufelskreis: Denn gerade Menschen mit Migrationshintergrund, die noch nicht lange in der Schweiz leben, bemühen sich um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, damit sie nicht mehr von der Sozialhilfe abhängig sind. Doch mit den Jobs, die sie dann effektiv erhalten, generieren sie ein Einkommen, das zum Überleben nicht reicht. Am Ende landen viele dann trotz aller Bemühungen dennoch wieder bei der Sozialhilfe. Finanzielle Existenzsicherung in Notlagen ist Aufgabe des Staates. Solche Lücken zu füllen, das kann und will die Caritas Zürich nicht leisten. Stattdessen bietet sie Menschen, die knapp am Existenzminimum leben, Entlastung, indem sie beispielsweise im Rahmen von Themenpatenschaften die Kosten für Freizeit- und Förderangebote für Kinder übernimmt. Oder sie ermöglicht Erwachsenen Bildungsangebote wie Sprachkurse. Hierfür arbeitet sie auch eng mit verschiedenen Stiftungen und Fonds zusammen. «Bei unerwarteten extremen Engpässen leisten wir nach umfassender Abklärung natürlich punktuell finanzielle Hilfe», meint Mikic. «Aber längerfristig ist es in unserem Interesse, die Situation nachhaltig zu verbessern. Es geht ja auch um eine Befähigung der betroffenen Personen».

    Die Schere geht weiter auf

    Die Caritas engagiert sich auch politisch und organisiert einmal im Jahr ein Forum zum Thema Armut. Dazu erheben sie die Grundlagen zu den aktuellen sozialpolitischen Fragen im Kanton. «Die Themen Wohnen und Wohnkosten sind zum Beispiel sehr zentral, wenn es hierzulande um Armut geht», erzählt Thürer. «Ein Beispiel: Im Sommer wird die Stadt Zürich die Mietzinsrichtlinien für Sozialhilfebeziehende dem aktuellen Markt anpassen und die Obergrenze für die Wohnkosten erhöhen. Für die betroffenen Sozialhilfebeziehenden sind das gute Neuigkeiten, für unsere Klienten macht das insofern keinen Unterschied, da sie nicht bei der Sozialhilfe sind. Aber: Voraussichtlich werden viele Vermieter von sehr günstigem Wohnraum auf die Erhöhung reagieren und ihre Mieten entsprechend nach oben korrigieren. Dadurch wird es für Menschen, die ohne Sozialhilfe am Existenzminimum leben, noch schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden». Obwohl die Schweizer Armutszahlen in den letzten Jahren ungefähr gleichgeblieben sind, befürchtet die Fachfrau, dass die Schere in Zukunft noch weiter aufgehen wird. «Mit der Digitalisierung wird es immer schwieriger für Personen mit geringer oder fehlender Berufsausbildung, eine Anstellung zu finden. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt wird sich für sie deshalb vermutlich noch verschärfen».

  • «Das schlechte Gewissen ist ein ständiger Begleiter»

    «Das schlechte Gewissen ist ein ständiger Begleiter»

    So hatte sie sich das nicht vorgestellt. Das Kind war geplant, der Vater sollte die erste Zeit zu Hause bleiben, sie weiterhin 100 Prozent arbeiten. So hatten sie das abgemacht. Und sich darauf gefreut. Waren in eine grosse Wohnung in die Agglomeration gezogen. Schön sollte das werden. Ein gesunder Junge kam zur Welt. Doch dann wurde es dem Mann plötzlich zu viel. Nach wenigen Monaten packte er unvermittelt seine Sachen und verliess die junge Familie überfordert. Da stand sie nun. Alleine mit einem Kind und einer viel zu teuren Wohnung. Ihr Arbeitgeber sagte, 100 Prozent oder nichts. Sie fiel in ein Loch, wurde krank, musste auf ein Baby aufpassen, gleichzeitig die Arbeitslosigkeit aushalten und eine Trennung verarbeiten. «Die ersten drei Jahre waren wirklich schwierig». Alleinerziehend zu sein verlangte ihr alles ab. «Da bleibt nicht viel von den romantischen Vorstellungen übrig, die man davon hat, wie es ist, ein eigenes Kind zu haben», erzählt die gepflegte Frau, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Sie sitzt in ihrer kleinen Küche – erst vor kurzem konnten sie endlich in eine Genossenschaftswohnung im Kreis 10 umziehen, eine riesige Entlastung, nicht nur finanziell – mit ihrer weissen Bluse und den schwarzen Hosen sieht sie aus, als würde sie gleich zur Arbeit aufbrechen. Irgendwie schaffte sie es, eine 80 Prozent-Anstellung zu finden. Als sie vom Patenschaftsprojekt «mit mir» der Caritas Zürich hörte, war das ein Rettungsanker, nach dem sie ohne zu zögern griff. Die Organisation vermittelt Freiwillige an von Armut betroffene Familien. Ein- bis zweimal im Monat verbringen die sogenannten Patinnen und Paten einen halben oder ganzen Tag mit ihrem Patenkind. Sie unternehmen kleine Ausflüge, besuchen ein Museum, gehen spazieren, lesen Geschichten vor, solche Sachen. Anfangs waren es nur ein, zwei Stunden wöchentlich, in der eine Patin Zeit mit ihrem Sohn verbrachte, «doch das war bereits eine grosse Entlastung, eine kleine Pause, um Luft zu holen». Mittlerweile ist die Patin zu einer Bezugsperson ihres Jungen geworden.

    Filterkaffee und Brockenstube

    Inzwischen hat die Mutter auf 70 Prozent reduziert, dadurch hat sie weniger Geld zur Verfügung, als wenn sie Sozialhilfe beziehen würde. Zum Sozialamt will sie trotzdem nicht, denn: «meine Mutter hat ein Sparkonto für meinen Sohn eingerichtet. Dieses müsste ich bis auf einen Freibetrag aufbrauchen, wenn ich Sozialhilfe beantragen wollte». Ausserdem gefalle ihr der Gedanke nicht, von anderen abhängig zu sein. Lieber verzichtet sie auf neue Möbel und Kleider, «da ich ohnehin eine Brockenstuben-Liebhaberin bin, fällt mir das nicht besonders schwer», meint sie und lächelt. Ihr Sohn sei in einem Alter, in dem coole Schuhe und Kleider noch nicht so wichtig seien, daher störe ihn das auch nicht. Auch beim Kaffee macht sie Abstriche: «Ich trinke nur noch Filterkaffee. Das machen die Hipster heute ja auch», lacht sie. Manchmal aber fällt ihr der ständige Verzicht schwer. Dann besucht sie dennoch ein hübsches Bistro und trinkt eine Tasse «richtigen Kaffee», die dann eben fünf Franken kostet. «In solchen Momenten denke ich, ich arbeite doch, habe ich das nicht auch verdient? Aber das schlechte Gewissen bleibt halt immer». Trotzdem: Es gehe ihr gut, viel besser als früher. «Dank der KulturLegi der Caritas Zürich können wir auch am sozialen Leben teilnehmen», erzählt sie. «Am Dienstag haben mein Sohn und ich frei, dann gehen wir ins Museum oder ins Hallenbad. Der Junge liebt die Pestalozzi Bibliothek, dort dürfen wir für ihn gratis Bücher ausleihen». Manchmal fragt sie Freunde an, ob sie babysitten könnten, damit sie am Abend einen Gelegenheitsjob wahrnehmen kann. «Aber das geht natürlich nicht oft». Glücklicherweise kann sie ab und zu Nahrungsmittel von ihrem Arbeitgeber mit nach Hause nehmen. «Das hilft uns enorm», sagt die Mutter, «gesundes Essen ist mir sehr wichtig, dort möchte ich nicht sparen müssen. Lieber verzichte ich auf andere Dinge». Gerne würde sie wieder aufstocken bei der Arbeit, aber das sei bei ihrem Arbeitgeber nicht möglich. Manchmal beschleicht sie die Angst, dass sie zu denen gehören könnte, die mit 55 Jahren keinen Job mehr bekommen. «Ich habe die Matur, einen Lehrabschluss und eine weitere Schule abgeschlossen. Meine Ausbildung ist gut. Dennoch muss ich im Geschäft darum kämpfen, dass auch ich Weiterbildungen besuchen darf. Aber ich habe sie jetzt gekriegt, die Weiterbildung», fügt sie stolz an.

    Die anderen sind die Armen

    Ja, ihr Umfeld wisse schon, wie es ihr finanziell gehe, sagt sie. «Manche Leute wenden sich ab, weil ich halt nicht alles mitmachen kann. Aber das kommt sehr selten vor». Am schwierigsten sei eigentlich der Verzicht auf Ferien. Das letzte Mal waren sie vor anderthalb Jahren weg, ein unglaubliches Schnäppchen sei das gewesen: billiger Flug, Hotel für 20 Franken am Tag. Bezahlt mit dem 13. Monatslohn. «Eigentlich mag ich einfache Ferien, zelten in der Schweiz zum Beispiel. Aber das ist nicht unbedingt billiger als solche Pauschalangebote», sagt die Frau. Klar fragt sie sich manchmal, ob sie früher mehr hätte sparen sollen. Aber dieses Hadern bringt nichts. «Es könnte schlimmer sein», meint sie, «wir sind gesund. Mein Sohn ist intelligent und lustig. Ich bin spät Mutter geworden und habe das Leben davor in vollen Zügen genossen, viel erlebt, viel gesehen. Eigentlich vermisse ich nichts». Nein, sie fühle sich nicht am Rande der Gesellschaft. Obdachlose, Bettler oder Suchtkranke, das seien die wirklichen Armen.

    Und für die Zukunft?

    Für ihren Sohn hofft sie, dass er jede Ausbildung machen kann, die er möchte. Vor Kurzem seien sie an der ETH vorbeigefahren und sie habe, nur halb im Scherz, zu ihm gesagt: «hier gehst du mal zur Schule». Dass Bildung sehr wichtig ist, hat sie am eigenen Leib erfahren. Das könne aber auch eine Lehre sein. Sie selber wünscht sich, zehn Prozent mehr arbeiten zu können, das alleine wäre eine grosse Entlastung, so müsste sie nicht jeden Monat das Konto überziehen. «Das Schlimmste haben wir überstanden, das waren die ersten drei Jahre. Heute haben wir Spass zusammen. Zürich hat viel zu bieten, wir wollen hierbleiben so lange es geht. Und wenn der Sommer kommt, ist es in der Stadt ja auch ein wenig wie in den Ferien».

  • Immer Monat übrig am Ende des Geldes

    Das Fokusthema dieser und der nächsten Ausgabe widmet sich dem Thema Armut. Armut? In der reichen Schweiz? In Höngg? Ja, auch wenn Armut in Höngg kaum sichtbar und statistisch eher eine Ausnahme ist, doch sie existiert.
    Monat am Ende des Geldes übrig zu haben ist etwas, das die grosse Mehrheit von uns nicht kennt. Oder nicht regelmässig. Was aber, wenn das ein Dauerzustand ist? Wann mussten Sie sich zum letzten Mal überlegen, ob sie eine bestimmte Ausgabe tätigen können oder nicht? Nein, ich meine nicht die Ferien auf den Malediven, das wäre ein Luxusproblem. Die Rede ist auch nicht von selbstgewählter Geldknappheit, weil man zum Beispiel auf eine grössere Investition hin spart oder sich aus ideologischen Gründen dem Konsum entzieht. Reale Armut hat andere Gesichter. Oder soll man Fratze sagen? Wie sie sich zeigt, wenn man abwägen muss, ob man nun eher mit ihrem Kind mal wieder in den Zoo will oder ob es diese Woche doch mal noch ein Stück Fleisch auf den Tisch geben soll? Oder ob man sich diesen einen Cafébesuch nun gönnen soll, auch wenn das Budget eigentlich laut «nein!» schreit? Was bedeutet es, in einem reichen Land arm zu sein? Wie fühlt sich das an, wenn ringsum der Luxus Urstände feiert und man selbst von den hintersten Rängen nur zuschauen kann, während man versucht, sich unsichtbar zu machen, weil die Scham zu gross ist? Ich weiss es nicht. Und mit mir die anderen rund 85 Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung auch nicht. Aber 615’000 wissen es dauerhaft und weitere 600’000 sind auf dem traurigen Weg dazu. Auch Menschen in Höngg. Sie wollen wir mit diesem Fokusthema ins Bewusstsein rücken. Auch weil mögliche Ursachen der Armut, so zeigt der Blick in die Höngger Vergangenheit, sich erschreckend wenig geändert haben: Wie früher, so sind auch heute oft Alleinerziehende, Alleinstehende und Kinder betroffen. Und auch wenn man heute nicht mehr in der Kirche anstehen muss, um ein Brot zu erhalten, sondern vom Sozialamt Unterstützung erhält, so überwiegt doch oft die Scham und man bezieht keine Hilfe. Bis es einfach nicht mehr anders geht.
    Ja, auch in Höngg gibt es Armutsbetroffene, mitten unter uns sind sie eine meist unsichtbare Realität. Ihnen gehören ein paar Seiten im «Höngger».

    Fredy Haffner
    Verlagsleiter «Höngger»

  • Hochhäuser im Limmattal

    Hochhäuser im Limmattal

    Das Projekt um das neue Hardturmstadion, «Ensemble», mit seinen beiden Hochhausbauten, hat schon einiges zu reden gegeben. In Höngg hat sich nach Bekanntwerden des Projekts das «Komitee gegen den Höhenwahn» gebildet, das sich zwar für das Stadium, aber klar gegen die Hochhäuser ausspricht (siehe «Höngger» vom 26. Oktober 2017). Doch die beiden Türme sind nur eines der Projekte im Blickfeld von Höngg, die geplant oder bereits im Bau sind.

    Was ist ein Hochhaus und wo darf es stehen?

    «Hochhaus» mag als Begriff individuell verstanden werden. Offiziell aber definiert das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) alle Häuser ab einer Höhe von 25 Metern als Hochhaus. Das sind je nach Terrain sieben oder acht Stockwerke. Auch in Höngg stehen mehrere solcher Gebäude: vier im Gebiet Riedhof und das Pflegezentrum «Bombach» (Verweis auf Artikel «Als man in Höngg noch Hochhäuser baute»).
    Die mit dem kantonalen PBG kompatible Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (BZO) definiert, was wo gebaut werden darf. Sie regelt, wo welche Nutzung – zum Beispiel Wohnen oder Gewerbe – zulässig ist und wie eine Parzelle bebaut werden darf, also die Anzahl Stockwerke und die Ausnützung des Grundstücks. Die BZO definiert also die sogenannte «Regelbauweise». Doch keine Regel ohne Ausnahme: Möchte man von der Regelbauweise abweichen, also beispielsweise eben höher bauen als gemäss BZO erlaubt wäre, ist dies mit dem Mittel eines Gestaltungsplans möglich. Ein Gestaltungsplan erlaubt eine höhere Ausnützung, im Gegenzug muss das Projekt den politisch ausgehandelten Anforderungen eines «Mehrwerts» gerecht werden. Dazu hält das PBG fest, dass Hochhausprojekte «ortsbaulich einen Gewinn bringen» und «architektonisch besonders sorgfältig gestaltet» sein müssen. Was «ortsbaulich ein Gewinn» und was eine «besonders sorgfältige Gestaltung» sei, definiert das Gesetz jedoch nicht. Jeder Gestaltungsplan muss vom Gemeinderat bestätigt werden und unterliegt somit dem fakultativen Referendum. Wird ein solches ergriffen, wird an der Urne über das Bauvorhaben entschieden.

    Hochhausgebiete in Zürich

    Grundsätzlich kann, sofern ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt, überall ein Hochhaus erstellt werden. Doch Fabian Korn, Projektleiter Kommunikation beim Amt für Städtebau präzisiert: «Dies bedeutet aber nicht, dass ein solches Projekt auch überall bewilligt wird». Natürlich gäbe es auch Gebiete, die für den Hochhausbau weniger geeignet seien: «Beispielsweise Gebiete mit kleinteiligen Bebauungsstrukturen oder die Altstadt». 2001 führte die Stadt Zürich deshalb «Richtlinien für die Planung und Beurteilung von Hochhausprojekten» als Ergänzung der BZO ein und definierte darin drei Typen von Hochhausgebieten. In diesen Gebieten kann ein Hochhausprojekt auch ohne Gestaltungsplan realisiert werden, solange die für das Gebiet definierte Maximalhöhe (siehe Abbildung) und erhöhte Anforderungen eingehalten werden. So darf in den Gebieten der Klasse I und II maximal 80 Meter, in jenen der Stufe III 40 Meter hoch gebaut werden. Zudem formulieren die Richtlinien zu jedem Gebietstypen unterschiedliche «erhöhte Anforderungen» bezüglich städtebaulicher Einordnung, architektonischer Gestaltung, dem Bezug zum öffentlichen Raum und Nutzungskonzept, insbesondere im Erdgeschoss.

    Das Baukollegium schaut hin

    Das städtische Hochbaudepartement begleitet die städtebauliche und architektonische Planung eines Hochhauses eng. Das beginnt bereits mit der Beurteilung des Standorts durch das Baukollegium. Dieses besteht aus vom Stadtrat für vier Jahre gewählten externen Fachleuten sowie Mitgliedern der Stadtverwaltung und nimmt, so informiert das Hochbaudepartement, «zu Bau- und Planungsvorhaben und zu städtebaulichen Konzepten sowie Leitbildern Stellung, wenn ihre Bedeutung es erfordert oder, wenn sie zu grundsätzlichen Fragen Anlass geben».
    Erst wenn das Baukollegium einen gewünschten Standort als geeignet einstuft, kann die Bauherrschaft die Planung fortführen. Über die Qualität der architektonischen Gestaltung wacht dann entweder das Baukollegium oder es wird ein Architektur-Wettbewerb ausgeschrieben.

    Richtlinien werden der Zeit angepasst

    Die Richtlinien für die Planung und Beurteilung von Hochhausprojekten stehen, wie das Amt für Städtebau wissen lässt, nun zur Überarbeitung an, denn die lange verpönten Hochhäuser haben besonders in Zürich wieder an Bedeutung gewonnen. Die Richtlinien sollen besonders auch im Hinblick auf die angestrebte Verdichtung und gestützt auf die Bevölkerungswachstumsprognosen angepasst werden: «Die Hochhausgebiete sowie deren Höhen werden überprüft und allenfalls angepasst», so Fabian Korn. Auch wie die Stadt den Begriff «ortsbaulicher Gewinn» definiere, gelte es zu überprüfen. «Kurzum ist das Ziel, die Hochhaus-Richtlinien an die Bedürfnisse unserer wachsenden Stadt anzupassen: städtebaulich, architektonisch und stadträumlich», so Korn.

    Tatsächlich geplant oder im Bau

    Buchstäblich aus Sicht von Höngg interessiert natürlich, was im Limmattal – zwischen Hauptbahnhof und der Stadtgrenze in Altstetten – nicht nur wie vorher beschrieben möglich wäre, sondern speziell, was bereits geplant oder im Bau ist.
    Entlang der Bahnlinie und darüber hinaus befinden sich zusammenhängende Gebiete der Stufe I und II, in denen eine Gesamthöhe bis zu 80 Meter ohne Gestaltungsplan möglich ist. Dort wurde das 80 Meter hohe Hochhaus des Areals «Westlink», gleich beim Vulkanplatz beim Bahnhof Altstetten, vor kurzem fertiggestellt. Fast fertig sind unweit des Bahnhofs Altstetten zudem die drei Wohntürme des Projekts «Vulcano» der Credit Suisse an der Vulkanstrasse mit ebenfalls je 80 Metern.
    An der Hohlstrasse wird momentan von den SBB der 70 Meter hohe «Letzi-Turm» realisiert. Auf der Website der SBB heisst es dazu aufschlussreich: «Dem Gebiet der SBB Werkstätten – von der Flurstrasse bis zur Duttweilerbrücke – steht in den nächsten Jahrzehnten ein intensiver, zukunftsweisender Transformationsprozess bevor. Dabei nimmt der «Letzi-Turm» in diesem übergeordneten Stadttransformationsprozess eine Pionierstellung ein». Wobei der singular benannte «Letzi-Turm» eigentlich zwei Wohnhochhäuser sind, die sich wiederum an der Gebäudehöhe des Projekts «Letzibach D» orientieren, welches die Stadt selbst an der Hohlstrasse plant: Rund 250 gemeinnützige Wohnungen sollen dort entstehen, teilweise in einem Hochhaus von 60 Metern Höhe. Zwischen Hohlstrasse und Albulastrasse überbaut zudem die Mobimo Management AG das Labitzke-Areal neu mit zwei Hochhäusern von 47 und 64 Metern. In Planung ist weiter ein Hochhaus mit 160 Wohnungen der Swiss Life an der Baslerstrasse, gegenüber dem Einkaufszentrum Letzipark. 25 Geschosse werden dort 76 Meter emporragen. Und natürlich das alles überragende Projekt «Ensemble» auf dem Hardturm-Areal mit seinen beiden 137 Meter hohen Türmen und dem Fussballstadion. Der Gestaltungsplan zum Projekt wird derzeit erarbeitet. Das Land gehört der Stadt und wird im Baurecht abgegeben. Weil zwei der drei Baufelder vom Finanz- in das Verwaltungsvermögen umgeteilt werden müssen, wird – die Zustimmung des Gemeinderates zum Baurecht und Übertrag sowie später zum Gestaltungsplan vorausgesetzt – voraussichtlich noch Ende dieses Jahres das Volk an der Urne mitreden dürfen. Ganz abgesehen davon, dass höchstwahrscheinlich das Referendum ergriffen werden wird. Mehr ist derzeit nicht bekannt. Ausser dass es zwar eine BZO, definierte Hochhausgebiete und Richtlinien gibt, die gerade überarbeitet werden – und eben das Mittel des Gestaltungsplans, mit dem theoretisch alles möglich ist.

  • Als man in Höngg noch in die Höhe baute

    Als man in Höngg noch in die Höhe baute

    Ende der 1950er Jahre lösten die Hochhausprojekte in Höngg grosse Diskussionen aus. Allen voran jene beiden Hochhäuser im «Riedhofpark», die noch heute die Silhouette von Höngg prägen. Und das Pflegezentrum Bombach, respektive die Alterssiedlung Bombach. Im «Höngger» vom 6. September 1957 wurde erstmals unter dem Titel «Neuzeitliche Überbauung» über ein grosses Bauvorhaben zwischen Regensdorferstrasse, Wildenweg und Riedhofstrasse, der «Gugolzwiese», wie sie damals auch genannt wurde, berichtet. Dort, wo heute die zwei Hochhäuser der Überbauung «Riedhofpark» stehen, beabsichtigte die Kilintra AG zusammen mit dem Höngger Baumeister Hans Welti, in fünf drei- bis fünfgeschossigen und einem zwölfgeschossigen Bau total 200 Wohnungen und ein grösseres Ladenlokal unterzubringen. Architekt Becherer plante «nach den neuen Erkenntnissen des Städtebaus» durch eine Differenzierung der Baukörper möglichst grosse Freiflächen zu schaffen und «den Wohnungsmietern ein Maximum an Aussicht und Besonnung» zu bieten. Rund neun Millionen waren als Bausumme veranschlagt.
    Zur gleichen Zeit wurde auch weiter unten, bei der Überbauung des «Bombachgutes», über Hochhäuser nachgedacht: Am 13. September 1957 wurde im «Höngger» eine Ausstellung der Entwürfe der Alterssiedlung und des Pflegeheims Bombach angekündigt, was in der Folgewoche erste Reaktionen aus Leserkreisen auslöste – in derselben Ausgabe, in der auch die amtliche Bauausschreibung für das Projekt «Riedhofpark» publiziert wurde.

    «Wie ein Faustschlag ins Gesicht»

    Nach dem Besuch der Ausstellung habe man feststellen müssen, heisst es in der unsignierten Reaktion vom 20. September 1957, dass jene Projekte, die auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen abstützten, bei der Expertenkommission wohl keinen Anklang gefunden hätten. Die massgebenden Funktionäre der Stadt hätten, mit Hinweis auf die bereits geplanten Hochhäuser im «Riedhofpark», offensichtlich schon im Voraus den Bau von Hochhäusern ins Auge gefasst. Jedenfalls würden für das Pflegeheim Bombach nur jene zwei Entwürfe weiterbearbeitet, die ebenfalls Hochhäuser vorsähen. Die einsendende Person holte aus: «In unserer ausgesprochen aufgelockerten Wohnlage wirken diese drei Bauklötze wie ein Faustschlag ins Gesicht. Nicht umsonst hat man vor zehn Jahren von den gleichen Baufunktionären, die heute auf Hochhäuser eingestellt sind, Überbauungsquoten vorgeschrieben, welche bereits für ein kleines Einfamilienhaus 2000 m2 Land erforderten. Diese Vorschriften wurden seinerzeit durch die Volksabstimmung bestätigt, gelten nun aber wohl nicht für die Verwaltung. Diese will nun allen, welche sich an die städtischen Vorschriften gehalten haben, Betonklötze vor die Nase stellen». Es sei an allen, gegen diese Bauweise in unserem Wohnquartier zu kämpfen, hiess es zum Schluss.
    Am deutlichsten und mit Namen signiert brach es aus Dr. Werner Kündig im selben «Höngger» heraus: «Soll das Quartier Höngg verschandelt werden? (…) Das ausgeschriebene Bau-Monstrum gehört an den Pranger. (…) Bekanntlich kostet ein Quadratmeter Bauland irgendwo in Höngg mindestens 100 Franken. Zufolge dieser Bodenspekulation kann eben nur mit einer höchst rücksichtslosen Ausbeutung der Baufläche eine ‹interessante› Geldanlage ermöglicht werden». In kritischen Betrachtungen fährt Kündig fort, bis er mit einem Aufruf an den QVH endet: «Wird man die Chance ergreifen und dafür einstehen, dass Höngg nicht verschandelt wird? Denn in diesen Dingen entscheidet nur Verantwortungsgefühl – und etwas persönlicher Mut». Der QVH reagierte und kündete für den 11. Oktober in der «Mühlehalde» eine öffentliche Informationsversammlung «über die neuen Bauprojekte in Höngg» an. Darüber berichtet wurde dann allerdings erst im Jahresbericht, im «Höngger» vom 2. und 9. Mai 1958, und dies sehr knapp: Stadtrat Dr. S. Widmer habe über «die Bauplanung in Höngg», Max Aeschlimann über die «Alterssiedlung Bombach» und Architekt O. Becherer über «den Riedhofpark» referiert, was eindringlich gezeigt habe, wie die Überbauung in Höngg mit Riesenschritten vorwärtsgehe und dabei nicht nur die private Unternehmerlust daran teilnehme, sondern auch die Stadt.

    Nur der Beginn einer grosszügigen Planung

    Schneller reagierte die Bauherrschaft und liess im «Höngger» vom 4. Oktober 1957 einen Herrn «K» eine Replik an Dr. Werner Kündig verfassen. Er verweist darauf, dass man das Terrain leicht «mit den üblichen, zwei bis dreigeschossigen, schön säuberlich hinter und nebeneinander aufgereihten Bauten» hätte überstellen können. Ein solches Projekt «wäre aber ein weiteres Beispiel für eine überlebte Bauweise, mit der man sich in den letzten Jahrzehnten in der Stadt Zürich leider abfinden musste». «K» preist unter anderem, dass so nur 3900 m2 Land überbaut werden, anstatt 7600 m2 wie bei einer herkömmlichen Bauweise. «Zusammenfassend darf gesagt werden», schliesst er, «dass gegen ein fortschrittliches Bauvorhaben in einer Art und Weise Sturm gelaufen wird, wie es sich objektiv gesehen nicht rechtfertigen lässt». Am 4. Oktober 1957 schreibt dann Anwohner «F.D.», dass er das Projekt genau studiert und beim Architekten sogar die Gipsmodelle der ebenfalls geprüften Überbauung mit kleineren Häusern angeschaut habe. Das neue Projekt sei eindeutig besser: «Man ist vorbehaltlos überzeugt, dass eine Überbauung mit Grünflächen, Spazierwegen und Parks das Richtige ist und nimmt deshalb den Nachteil von mehrgeschossigen Bauten als das kleinere Übel in Kauf». Und er verweist überraschend auch auf weitere, bei Architekt Becherer gesehene Gipsmodell-Projekte, welche die Überbauung der weiter westwärts anschliessenden Grünflächen bis zum Riedhof als überbaut zeigen. Die Überbauung «Riedhofpark» sei nur «der Beginn einer grosszügigen Planung» und nun, es sei halt nicht jedermanns Sache, sich von alten Überlieferungen zu trennen und genügend Fantasie und Mut für das Neue aufzubringen, schloss «F.D.». Auch Karl Erb verfolgte die Diskussion und schrieb am 11. Oktober, dass im Artikel der Bauherrschaft einen Hinweis auf die Rentabilität vermisst habe: «Nimmt man den Artikel von ‹K› als bare Münze hin, so müsste man im Glauben verbleiben, dass bei der Ausarbeitung des Projekts nur ideale Ziele verfolgt wurden. Dabei soll doch für das Grundstück ein namhafter Betrag ausgelegt worden sein, der vermutlich auch die Gestaltung des Projekts bestimmt hat». Und wenn die Befürworter darauf pochen, mit einer überholten Bauweise Schluss machen zu wollen, dann antworte er: «Dass der Hönggerberg der richtige Platz für ein Hochhaus ist, wage ich ernsthaft zu bezweifeln. (…) Der Betonturm von Höngg wird als neues Wahrzeichen aus der Landschaft herausragen und wahrscheinlich auch bei sehr fortschrittlich gesinnten Bürgern kaum eitel Freude auslösen». In den folgenden Monaten blieb es im «Höngger» still. Ob es wohl auch im Quartier still geworden war?

    Abgesänge auf Verschwundenes – und auf die Rechtsgleichheit

    Erst am 24. Januar 1958, im Zusammenhang mit der Überbauung im Bombach, schreibt ein «R.W.»: «Manches Quartier hat sein Gesicht verändert, und doch hat man sich meistens bald an das Neue gewöhnt. Wer kann sich etwa noch an den Bäckerladen von Herrn Fasnacht beim «Central», an das kleine Häuschen der Familie Neidhart am Wettingertobel, an den Korbwarenladen von Herrn Duttweiler oder an die alten Bauernhäuser an der Regensdorferstrasse erinnern? Ist es schon so lange her, dass wir im «Central», im «Gsteig» oder im «Kempfhof» ein Bier getrunken haben? Bald wird man auch die Sägerei Mäntele bei der Wartau, das Imbisbühlgüetli, das Arzthaus an der Bäulistrasse, den «grauen Ackerstein» und anderes mehr vergessen haben! Und doch ist Höngg trotz diesen vielen Veränderungen ein schönes Quartier geblieben».
    In der Folgewoche entgegnet ein nur als «eingesandt» gekennzeichneter Beitrag, dass sich die Verantwortlichen einmal die Mühe machen sollten, «jetzt im Winter den Schattenwurf eines Hochhauses am Höngger Hang neutral abzuschätzen». Das Modellfoto der projektierten Alterssiedlung Bombach scheine nämlich den Schatten vom 21. Juni mittags zu zeigen. Und was die anderen, abgerissenen Bauten angehe, so hätten sich die Neubauten an diesen Stellen an alle Bauvorschriften gehalten und die Bauherrschaften hätten sich sogar noch weitere Einschränkungen gefallen lassen müssen: «So durfte zum Beispiel die Westporte (das Haus der heutigen Polizeiwache, Anm. d. Red.) nur mit drei, statt der projektierten vier Stockwerke gebaut werde. Es stellt sich nun die Frage, ob die zonengemässen Vorschriften nur für die Steuerzahler gelten, oder ob sich auch die Stadtverwaltung an die von ihr aufgestellte Bauordnung zu halten hat», schloss «R.W.»
    Ins gleiche Horn stiess ein anderer anonymer Einsender am darauffolgenden 7. Februar. «Noch vor nicht allzu langer Zeit hat man uns doziert, dass Hochhäuser in eine weite Ebene gehören. Gilt das nun plötzlich nicht mehr? Noch vor kaum zwei Jahren mussten sich private Bauherren minutiösen Kontrollen der Baupolizei unterziehen, die eifersüchtig darüber wachte, dass ja kein Zentimeter höher gebaut werde als vorgesehen und bewilligt. Heute kommt dieselbe Stadtverwaltung als Bauherrin und stellt in ein fast ausschliesslich mit ein- bis zweigeschossigen Häusern locker überbautes Quartier Hochhäuser vor die Nase der verdutzten Anwohner». Der Einsender bezieht sich auf die projektierte Alterssiedlung und das Pflegeheim Bombach und merkt an, dass das Projekt «Riedhofpark» ja auch noch im Stadium des Studiums sei. Und wie man höre, seien aus dem einen bereits zwei Hochhäuser geworden: «Diese Situation zeigt uns klar, wo hinaus die Entwicklung geht. In absehbarer Zeit werden wir einen ganzen Kranz solcher niedlichen Dinger um uns herum ‹bewundern› können». Dann kehrt wieder über Monate Ruhe ein, bis am 5. Dezember in einer Abwägung von Pro und Kontra ein «R» Stellung zu den Hochhäusern «Riedhofpark» bezieht: «Gut, es sollen einzelne Häuser etwas höher erstellt werden dürfen, aber Wolkenkratzer müssen es nicht sein, diese gehören nicht an die Peripherie der Stadt, wo eher eine aufgelockerte Überbauung am Platz ist». Bemängelt wird auch, dass vorher die Verkehrsverhältnisse abgeklärt werden müssten.

    Beim «Riedhofpark» erlaubt, gleich daneben nicht?

    Dann wurde es im «Höngger» wieder seltsam still, während sich Höngg in einem Baurausch befand: Neben zahlreichen anderen Bauten wurden Anfang der 1960er Jahre auch die Rebstock-Überbauung am Meierhofplatz und die neue Post eingeweiht. Und überall wurden alte Gebäude abgerissen und durch Neubauten ersetzt. Selbst das Ende von Häusern wie der «Mühlehalde» oder dem «alten Meierhof», beide schon damals im Besitz der Stadt, schien nur eine Frage der Zeit: Man ging davon aus, dass sie der Verbreiterung der Limmattalstrasse weichen müssten. Auch die beiden Hochhäuser im «Riedhofpark» waren unterdessen, 1964, im Rohbau fertig und das Schulhaus Riedhof eingeweiht. Und unmittelbar westlich davon waren weitere Hochhäuser ausgesteckt. Im Jahresbericht des QVH heisst es im «Höngger» vom 8. Mai 1964: «Die Schulhausanlage ist sicher sehr gut gelungen (…), was man nun aber gar nicht verstehen kann ist die Absicht gewisser Grundeigentümer, diese schöne Schulhausanlage durch Grossüberbauungen förmlich zu ersticken. Wir geben heute schon der Hoffnung Ausdruck, dass hier die Stadt Zürich ihr Veto einlegt. Es soll doch nicht so sein, dass man der Bevölkerung einerseits mitteilt, man könne die Schulhäuser nicht höher bauen, andererseits aber im gleichen Gebiet solche Hochbauten bewilligt».

    Im Westen wollte man noch mehr

    Irgendwann im Frühling 1964 wurden westlich des Schulhauses Riedhof weitere Bauprofile für Hochhäuser ausgesteckt. Am 20. Mai 1964 reichten Gemeinderat Hans Pfister und vier Mitunterzeichner dazu eine Interpellation ein: Schon die beiden Hochhäuser «Riedhofpark» seien hier ein Fremdkörper, deshalb wolle man vom Stadtrat wissen, ob für die ausgesteckten weiteren Hochbauten schon Zusicherungen gemacht worden seien und ob man sie an dieser Stelle aus städtebaulicher Sicht überhaupt verantworten könne? Kurz darauf hinterfragt ein «Schbg» im «Höngger» die Logik des Hochbauamtes, das alle Einsprachen gegen die beiden Hochhäuser «Riedhofpark» ignoriert und einen Präzedenzfall geschaffen habe, doch gleich daneben das Schulhaus Riedhof nur zweistöckig gebaut habe. Und nun stünden westlich davon bereits zwei Baugespanne für 13-stöckige Hochhäuser, was ihn zur Frage führte, ob es der Stadtrat gegenüber den Stimmbürgern verantworten könne, «seine Willkür nach Belieben walten zu lassen?».
    Derweil publizierte die NZZ am 16. Juni 1964 ein Loblied auf die Überbauung «Riedhofpark», was Dr. Werner Kündig im «Höngger» vom 19. Juni vermuten liess, das sei wohl nicht zuletzt mit dem Zweck geschehen, den Hönggern weitere Hochhausbauten schmackhaft zu machen, denn: «Es ist nun eine Tatsache, dass im Riedhofquartier der ‹Appetit› zum Bau weiterer Wohntürme mächtig angeregt wurde, städtebauliche Konsequenzen hin oder her».

    1964 kam das Nein

    Die «Entwarnung» folgt dann am 28. August 1964, als der «Höngger» kurz vermeldet, dass der Stadtrat die Interpellation vom 20. Mai beantwortet habe. Der Stadtrat schrieb: «Das Gebiet, in welchem die umstrittenen Hochhäuser projektiert wurden, liegt gemäss Zonenplan 1963 in der Wohnzone C. (…) Um eine aufgelockerte Überbauung zu erhalten, die zum Vorteil der näheren Umgebung gereicht, ist daher ein beträchtlicher Anteil hoher Gebäude notwendig. Für die angrenzende Schule und die künftige Kirche (die man damals dort vorsah, wo heute das Altersheim Riedhof steht. Anm. d. Red.) entstehen durch die differenzierte Bauweise eine willkommene Ausweitung der Grünflächen sowie grössere Gebäudeabstände. Grundsätzlich ist eine derartige Mischbebauung zu begrüssen. Dagegen sieht das eingereichte Projekt Hochhäuser vor, die infolge ihrer übermässigen Höhe städtebaulich unbefriedigend wirken, wie sich aus den ausgesteckten Profilen ergab. Die Baubewilligung wird daher nicht infrage kommen».

    Zweimal Ja, für 1975 und 1985

    «Städtebaulich befriedigend» scheinen wenige Jahre später die Hochhäuser am Ende der Riedhofstrasse geraten zu sein: Gestützt auf die Bauordnung und das alte Baugesetz wurde 1972 als Teil einer Arealüberbauung das Hochhaus an der Riedhofstrasse 378 durch die damalige Bausektion II des Stadtrats bewilligt. Die kommunale Baubewilligung musste anschliessend vom Regierungsrat genehmigt werden, was unter Auflagen – so musste etwa ein Kinderspielplatz von genügender Grösse angelegt werden – 1973 geschah. 1975 stand der Bau. Zehn Jahre später erstellte die Gewerkschaftliche Wohn- und Baugenossenschaft (GEWOBAG) gleich daneben das bis heute letzte Hochhaus von Höngg.

    Und heute?

    Heute liegt Höngg nicht in einem der in Zürich festgelegten Hochhausgebiete. Entsprechend wären nach geltender BZO keine Hochhäuser mehr realisierbar – ausser man bediene sich des Mittels des Gestaltungsplanverfahrens.

  • Warum stösst sich da niemand?

    Nein, gegen Demokratie hat hier niemand etwas. Doch demokratisch wurde auch über das Swissmill-Silo entschieden. Auch dort kam ein Gestaltungsplan vors Volk und die Stimmberechtigten der ganzen Stadt, ob sie den Turm überhaupt je zu Gesicht bekommen würden oder nicht, durften mitentscheiden, ob er gebaut wird oder nicht. Das Ergebnis ist bekannt und steht seither als selbst von der NZZ am Sonntag mit «118 Meter Hässlichkeit» titulierter Betonklotz beim Escher-Wyss-Platz an der Limmat. Damit leben und ihn täglich betrachten, muss den Bau die unterlegene Minderheit aus Wipkingen (und Höngg) alleine. Jegliche Versuche, ihn wenigstens zu begrünen oder als Kletterwand nutzbar zu machen, sind bislang am Widerstand der Eigentümerschaft gescheitert.

    Ja, Demokratie in Ehren. Auch Verlieren zu können, gehört dazu. Doch verwunderlich und eigentlich stossend sollte sein, dass es zwar Bauordnungen und -gesetze aller Art gibt, diese aber mit jedem «Gestaltungsplan» oder dem Mittel der «Arealüberbauung» ausgehebelt werden können. Das öffnet für potente Bauherrschaften Tür und Tor und politisch wird sich dafür immer ein guter Grund finden, um die Projekte schönzureden, abzunicken und durchzuwinken. Argumente wie Wohnbau-, Wirtschafts-, Sport- oder Weiss-Gott-was-Förderung lassen sich rechts, links und auch in der politischen Mitte kreieren. Und dann braucht es Rekurse, Abstimmungen oder Gerichtsverfahren. Immerhin haben wir in der Schweiz diese rechtsstaatlichen Möglichkeiten. Doch es braucht Menschen, die das Geld und die Nerven aufbringen, um sie zu nutzen.

    Es sollte stossend sein, doch offenbar stösst es niemanden, dass hier, wie in einigen Kreisen gesagt wird, eine eigentliche Behördenwillkür herrscht. Soll es beruhigen, dass dem schon Mitte des letzten Jahrhunderts so war? Im Artikel «Wie die Hochhäuser nach Höngg kamen» ist das herauszulesen. Schon damals wurden bestehende Baugesetze für Grossprojekte ausgehebelt, während einfache Hausbesitzende um den Einbau jedes Dachfensters kämpfen mussten. Auch in diesem Jahrhundert ist das noch so, wie dieses Beispiel zeigt: Ein 1999 in Höngg bewilligtes Dachfenster war neun Jahre später, als im selben Dach ein weiteres Fenster geplant wurde, natürlich im Bauplan ersichtlich. Der Kreisarchitekt staunte das Fenster von 1999 an und meinte nur: «Das würde heute so nicht mehr bewilligt».
    Nein, beruhigend ist das nicht. Die Schlussfolgerung: Was bewilligt wird und was nicht, ist reine Glückssache und hängt vom Zeitpunkt ab. Oder doch nur von der Grössenordnung des Bauvolumens?

    Fredy Haffner
    Verlagsleiter Quartierzeitung Höngg GmbH

  • Zweiter Workshop Grünwald

    Eingangs der Veranstaltung wurde seitens des Hochbauamtes kurz informiert, dass die Planung des Verkehrskreisels an der Frankentalerstrasse, Einmündung Geeringstrasse, tatsächlich wie im «Höngger» berichtet, noch nicht abgeschlossen sei, da man neu einen Veloweg auf der Frankentalerstrasse einplanen müsse. Und dass die Stadt zum Rekurs, der gegen die Aufhebung des Quartierplans Rütihof eingegangen sei, keine Stellung beziehe, da es sich um ein laufendes Rechtsmittelverfahren handle. Auf den nun laufenden Mitwirkungsprozess habe der Rekurs jedoch keinen Einfluss.
    Einen solchen wird der Ausgang des Verfahrens, das mit ziemlicher Sicherheit von der einen oder anderen Partei bis vor Bundesgericht gezogen werden wird, jedoch auf den geplanten Projektwettbewerb haben, denn es ist ein Unterschied, ob mit rund einem Drittel mehr oder weniger Bruttoschossfläche geplant werden kann. Offen ist derzeit, ob die drei Bauträger das Urteil abwarten werden, um den Wettbewerb auszuschreiben: Theoretisch könnten sie diesen auch schon vorher lancieren, auf das Risiko hin, dass er, sollte das Urteil die Bruttogeschossfläche verändern, neu aufgelegt werden müsste – bliebe die Fläche gleich, wären sie hingegen schneller bereit für die Baueingabe.

    Heterogene Wünsche und Ansprüche

    Doch an diesem zweiten Workshop ging es nicht um solche Fragen, sondern um die Vertiefung von sechs im ersten Workshop formulierte Thesen. Dazu hatten die Planer die Baustrukturen im Rütihof analysiert und die drei vorherrschenden Bauformen – Zeilenbau, Hofbau und Punktbau – auf das freie Areal adaptiert. Die Teilnehmenden waren nun gefordert, die drei Varianten, die, was immer wieder erklärt werden musste nur als konzeptuelle Ausgangslagen dienten, auf ihre Kompatibilität mit den sechs Thesen zu prüfen und diese zu verfeinern. Die Ergebnisse des Abends zeigten ein sehr heterogenes Bild. Nur einige Beispiele: Während die einen um ihre persönliche Aussicht bangten, zogen die anderen sogar den Bau eines Hochhauses in Betracht. War ein Dorfplatz für die einen wichtig, mahnten die anderen, es habe ja bereits Dorfplätze im Rütihof. Diese wollten neue Begegnungszonen und jene fürchteten deren Auswirkungen. Hier mass man der Bachöffnung zentrale Bedeutung zu, dort fand man, der Bach habe sich nach den Bauten zu richten und nicht umgekehrt. Die einen wollen den Grünraum aktiv gestalten, die anderen fanden das absurd, da man ja im Rütihof von Grünräumen umgeben sei. Soll das Wegnetz offen für alle sein oder doch eher nur für die neuen Bewohner? Oder welche Bedeutung misst man dem Lärmschutz gegen die Regensdorferstrasse hin zu? So liesse sich die Aufzählung fortführen. Aber das ist normal, denn genau dafür sind solche Prozesse geschaffen. Mitte Juni wird der dritte und letzte Workshop stattfinden, im «Höngger» wird rechtzeitig über ein Inserat dazu eingeladen.