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  • Die englische Verrücktheit

    In den letzten Monaten dachte ich mir beim Zeitunglesen oftmals: «Die spinnen, die Briten!» Tatsächlich habe ich diese Verrücktheit schon früher erlebt: Ich wohnte eine Zeit lang mit meiner Familie in London und da gab es einiges, was mir anders vorkam. Der Schulweg, zum Beispiel: So war es keinem Primarschulkind erlaubt, alleine zur Schule zu kommen oder von der Schule alleine nach Hause zu gehen. Sogar ein Junge aus meiner Klasse, der in der Strasse wohnte, an der sich die Schule befand, durfte die paar Schritte zur Schule nur unter höchst sicherer Begleitung seiner Mutter gehen. Zusätzlich gab es bei der Strasse, die zur Schule führt, eine «Lollipop-Lady». Ich war enttäuscht, als ich merkte, dass diese nicht für das Verteilen von Lollipops zuständig war, sondern sie führte die Schüler*innen sicher über die Strasse mit einem Schild, das die Form eines grossen Lollipops hatte. Die Namen meiner Mitschüler*innen: «Trinity», nach der heiligen Dreieinigkeit, «Gem», der Diamant, oder «Godsgift», das Gottesgeschenk – herrlich! Vergessen werde ich auch nie die Namen des Geschwisterpaares «Blue» und «Ocean».
    Und dann der Unterricht selber: Ein für mich besonders schwerer Teil waren die «Spelling-Tests», wobei man Worte, die mir wie zufällig zusammengewürfelte Buchstaben vorkamen, beispielsweise neighbour, buchstabieren musste. In Mathematik war man dann dafür nicht so streng, in der vierten Klasse waren wir gerade einmal beim Einmaleins. Dies bekam ich zu spüren, als ich zurück in die Schweiz kam: Während ich stolz war, sechs mal sieben im Kopf ausrechnen zu können, war das Thema der Schweizer*innen schon das schriftliche Dividieren… In Geschichte war das Thema «Henry the 8th» und seine zahlreichen Frauen das wohl Wichtigste. Es wurde erwartet, dass wir genauestens über jede Ehefrau (und deren Tode) Bescheid wussten.
    Als es einmal schneite, in England eine absolute Seltenheit, und sich meine Mutter lediglich Gedanken dazu machte, welche der aus der Schweiz mitgebrachten Schuhe für das Winterwetter taugten, kam der Anruf, dass die Schule wegen des Wetters geschlossen würde: Alle Schüler*innen hatten wegen der paar Schneeflocken sofort schulfrei! Und natürlich ist da diese unglaubliche Obsession mit der Queen of England, von der auch das neunjährige Ich bald angesteckt wurde. So kam es, dass ich und meine Freundin Zeichnungen bastelten, auf denen Kronen abgebildet waren, mit goldenem Stift und viel aufgeklebtem Glitzer, versteht sich. Diese Kunstwerke schickten wir mit einem Begleitbrief an die Queen herself. Und siehe da: Die Queen selber antwortete zwar nicht auf unsere Fanpost, jedoch eine «Lady-in-Waiting», eine ihrer Sekretärinnen. Diesen Brief habe ich heute noch, ein Beweisstück dafür, dass wir wohl alle irgendwo ein Stück englische Verrücktheit in uns tragen.

    Lina Gisler, Praktikantin

  • Sonnenklar

    Es war vor sieben Jahren, ich hatte drei Tage frei und absolut nichts vor. Das heisst was. Die Sonnenstrahlen des ersten richtigen Frühlingsmorgens des Jahres reckten sich gerade über das Dach des Nachbarhauses und ich sass am Frühstückstisch, den ersten Zeitungsbund neben mir. Absolute Idylle – nur eines störte: meine stumpfen Fensterscheiben. Vergeblich bemühte sich die Sonne, die beiden Dreckschichten zu durchdringen. Die CO2-schwarze aussen ebenso vergeblich wie die nikotingelbe innen. Was nützt mir ein knackiger Frühlingsmorgen, der nicht durch meine Fenster dringt? Also entschloss ich mich, zu Putzlappen und Fensterklar zu greifen und da ich, wie gesagt, nichts Wichtigeres vor hatte, putzte ich sie gleich alle, meine Fenster. Danach setzte ich mich wieder zu Kaffee und Frühstück, die Sonne schien nun hell und klar auf meinen zweiten Zeitungsbund. Und auf eine Staubschicht auf dem Küchenregal, die, ich hätte es beschwören können, vor einer Stunde noch nicht existierte. Also kurz den Staublappen geschwungen, aber vorsichtig, man will ja nichts aufwirbeln. Prima, wie das alte Holz wieder warm leuchtete – ungefähr so auffällig, wie der fettige Saucenstriemen an der Küchenwand. Ich mochte mich nicht erinnern, wann ich wem zuletzt eine derart fettige Sauce zugemutet hatte. Aber es gibt ja Scheuerpulver, was soll´s? Es soll jedenfalls nicht mit jenem Chromstahl in Berührung kommen, dessen Stumpfheit mir nun ebenfalls säuerlich anklagend ins Gesicht stach. Also nächster Griff in den Putzschrank. Den hätte ich unterdessen auch im Schlaf gefunden. Was erstaunt, denn noch vor knapp zwei Stunden hatte ich das Fensterklar im Keller gesucht.
    Nachdem auch sämtliche Pfannen, Geschirrschränke, Lampenschirme, Bilderrahmen und selbst die Lichtschalter von prähistorischem Schmutz befreit waren, unternahm ich noch eine Polarexpedition durch mein Eisfach und kratzte danach die kläglichen Überreste eines vergessenen Fertigmenüs aus dem Backofen. Das pelzige kleine Tier, das ich hinter dem Küchenschrank entdeckte, entpuppte sich nach vorsichtigem Anstupfen als Dörrpflaume, welche in vergessener Zeit einmal die lieblich bereitgelegte Beilage eines Kaninchenragouts hätte werden sollen. Dass der Übergang vom frisch gewienerten Küchenboden zum Wohnzimmer nun plötzlich wie die Grenze zwischen erster und dritter Welt daherkam, war natürlich nicht tolerierbar und eine UNO-Vollversammlung in meinem Hirn entschloss sich zu weiterem, entschlossenem Vorgehen.
    Und so ging dann meine Reise durch verschiedenste Ablagerungsschichten meines Lebens weiter. Dass ich dabei auf Zeitzeugen ganz sonderlicher Art stiess, liegt wohl in der Natur solcher Akte, und hätte ich Zeugen für meine Akribie gehabt, ich hätte mich problemlos um die Stelle als leitender Archäologe bewerben können. Eine solche war nämlich in der Zeitung inseriert, die ich in meinem Briefkasten – letzte Station meiner Putzwut – vorfand. Das Datum war um drei Tage gealtert. Um drei ursprünglich unverplante Freitage. Wen wundert´s, dass meine Fenster in den letzten sieben Jahren vergessen haben, wie sich Fensterklar anfühlt?

    Frank Frei

  • Impfen auf dem Weg zum Einkaufen

    Impfen auf dem Weg zum Einkaufen

    Ein englischer Landarzt war es, der 1796 entdeckte, dass Kinder, die er mit den ungefährlichen Kuhpocken geimpft hatte, gegen die echten, tödlichen Pocken geschützt waren. Seither haben Impfungen weltweit einen Siegeszug angetreten.
    Dank den Kampagnen der Weltgesundheitsorganisation WHO wurden die Pocken 1977 ausgerottet, und die Zahl der Poliofälle sank weltweit von 350’000 (1988) auf 22 Fälle. Geleugnet werden diese Impferfolge nur von wenigen, aber sehr sendungsbewussten Impfgegnern, welche behaupten, Impfungen können schwerwiegende Komplikationen verursachen. Sie berufen sich dabei auf Studien, die allerdings alle mehrfach widerlegt wurden. Natürlich behaupten die Impfgegner gerne, die WHO sei von der Pharmaindustrie gekauft – was nur schon wegen dem mit vier Prozent geringen Anteil der Impfpräparate am weltweiten Pharmaumsatz lächerlich ist.
    Doch die Kritiker scheinen Aufwind zu haben. Jedenfalls legen dies Zahlen nahe. Zum Beispiel zum Ausbruch von Masern, einer nicht ungefährlichen «Kinderkrankheit»: Nachdem sie in Amerika bereits als ausgerottet galten, sind sie unterdessen wieder eine Epidemie, und weltweit wird ein Anstieg von rund 30 Prozent festgestellt. Im Februar kam es auch in der Schweiz wieder zu einem Ausbruch, in Biel, an einer Rudolf Steiner Schule.
    Die WHO führt diesen Anstieg alleine auf das Verhalten der Impfgegner zurück und hat deutlich reagiert: Anfang Jahr erklärte sie Impfgegner zur globalen Bedrohung und stellt sie damit auf die gleiche Stufe wie beispielsweise HIV oder Ebola.

    Impfen in der Schweiz

    Wer in der Schweiz welche Heilmittel verkaufen oder verabreichen darf, ist in diversen Bundesgesetzen geregelt. Seit 1. Juli 2015 ist dort auch die Verabreichung von Impfstoffen in den Apotheken geregelt, die Umsetzung jedoch den Kantonen überlassen. Der Vollzug ist in den Kantonen auf unterschiedlichem Stand: Aktuell ist in 19 Kantonen die Impfung gesunder Personen über 16 Jahre mit bestimmten, rezeptfreien Wirkstoffen durch dafür ausgebildete Apotheker*innen erlaubt. Zürich setzte die Verordnung bereits per 1. September 2015 um. Seither darf in Apotheken gegen Grippe und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME, «Zeckenimpfung», siehe Infobox) geimpft werden, ebenso, nach erfolgter Erstimmunisierung durch den Arzt, die Hepatitis A-und B-Folgeimpfungen. «Grundsätzlich», so erklärt Moritz Jüttner, Apotheker der Limmat-Apotheke, «dürfen wir andere Immunisierungen nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder auf ärztliches Rezept in der Apotheke durchführen».

    Strenge Vorgaben, hinterherhinkende universitäre Ausbildung

    Allerdings sind die Apotheken an strenge Vorgaben gebunden. Diese reichen von Vorschriften über die Raumgestaltung und -ausstattung über Notfallequipment und -konzept bis zu Patientendokumentation und Haftpflichtversicherung – und natürlich den entsprechenden Ausbildungen: Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die Apotheker*in über eine genügende Aus- oder Weiterbildung verfügt. Und es besteht eine Fortbildungspflicht, man muss also beispielsweise stets auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand in Sachen Impfstoffe und Impfplan sein und auch alle zwei Jahre Weiterbildungen besuchen.
    Da die Ausbildung der Apotheker*innen noch nicht an allen Universitäten beziehungsweise an der ETH gleich angepasst wurde, müssen bis anhin Zusatzausbildungen absolviert werden. Konkret braucht es den Fähigkeitsausweis «Impfen und Blutentnahme FPH», der in drei Modulen vermittelt wird: dem BLS-AED Reanimationskurs, zwölf akademische Stunden «Impfungen» und 20 Stunden zu Injektions- und Blutentnahmetechniken.

    Unkompliziert und doch gewissenhaft

    Moritz Jüttner fand die Ausbildung zum Impfapotheker sehr fundiert: «Wir wurden in der Theorie vom früheren Leiter des Impfzentrums für Reisemedizin an der Universität Zürich geschult und in der Praxis von mit Injektionen und Blutentnahmen erfahrenen medizinischem Personal instruiert».
    Das Angebot der Apotheken stösst bei der Kundschaft auf positive Resonanz. Man schätze insbesondere, dass man sich ohne Voranmeldung über Impfungen beraten und gleich impfen lassen könne. Bei ihm, so Jüttner, sei es vor allem Stammkundschaft, die davon Gebrauch mache, die Laufkundschaft sei vielleicht einfach noch zu wenig über die Serviceleistungen informiert, mutmasst der Apotheker.
    Bevor Jüttner zum Stich ansetzt, ist es ihm wichtig, genau zu informieren: «In der Anamnese stellen wir sicher, dass der Kunde keine aktuellen Leiden hat oder Medikamente einnimmt, welche sich nicht mit der Impfung vertragen oder ob es bei früheren Impfungen zu Nebenwirkungen kam». Er verweise immer wieder impfwillige Kunden an den Arzt, zum Beispiel bei akuten oder chronischen Erkrankungen.
    Gesetzlich noch nicht geregelt ist die Übernahme der Kosten einer Impfung in den Apotheken durch die Krankenkassen, Jüttner sagt aber, dass viele Kassen den Preis für den Impfstoff, nicht aber für die Impfpauschale, die Leistung des Apothekers, übernehmen. Diese muss der Kunde selbst übernehmen.

    Die Ärzteschaft meldet Vorbehalte an

    Die Ärzteschaft hat gewisse Vorbehalte dem Thema «Impfen in Apotheken» gegenüber. Wie die FMH, die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, auf Anfrage schreibt, begrüsse man den einfachen Zugang zu Impfungen, denn die Erhöhung der Impfrate sei wichtig. «Speziell die Grippe-Impfung ist ideal, da jedes Jahr nur ein Impftermin wahrgenommen werden muss», so Dr. med. Carlos Quinto, Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, und er fügt nachdenklich an, dass es schwieriger werde, wenn mehrere Impftermine in definierten Zeitabständen zur Erreichung des Impfschutzes zuverlässig wahrgenommen werden müssen. Überdies fehle bislang die wissenschaftliche Evaluation, inwieweit das Impfen in den Apotheken die Impfrate tatsächlich erhöht.

    Wer sollte sich nicht in der Apotheke impfen lassen?

    Abgesehen von Kindern unter 16 Jahren sollten sich generell Personen, welche ein erhöhtes Risiko für Komplikationen haben, beim Arzt und nicht in der Apotheke impfen lassen, schreibt Quinto: «Dazu gehören Schwangere, alle Patient*innen mit bekannten Allergien, alle deren Abwehrsystem geschwächt ist oder die unter Behandlung mit Medikamenten stehen. Zum Beispiel für HIV, Tumorleiden oder entzündlichen Autoimmunkrankheiten, um nur ein paar Gruppen zu nennen». Ferner seien Personen, für welche bestimmte Impfungen nicht gemacht werden dürfen, von einer Impfung in der Apotheke abzuraten. Dazu gehören nebst Schwangeren auch Menschen mit chronischen Krankheiten oder sonst medizinisch komplexen Situationen. Wichtig sei auch, die Impfungen dem Hausarzt mitzuteilen, damit sie in der elektronischen Krankengeschichte nachgeführt werden kann, um doppelte oder unkoordinierte Impfungen zu vermeiden.

    Stichwort Zeckenimpfung
    Zecken sind Überträger der Lyme-Borreliose und der Zeckenenzephalitis, auch Frühsommer Meningoenzephalitis FSME genannt. Während die Borreliose durch ein Bakterium übertragen und mit Antibiotika behandelt werden kann, gibt es gegen die virusübertragene FSME keine Behandlung. Einziger Schutz gegen die Krankheit, die gravierende Folgen bis hin zum Tod haben kann, bietet die Zeckenimpfung.
    Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stuft, abgesehen von den Kantonen Genf und Tessin, die ganze Schweiz als Risikogebiet ein und empfiehlt allen Personen, die sich viel in der Natur aufhalten, die FSME-Impfung. Es braucht zwei Impfungen im Abstand von mindestens einem Monat. Mit der dritten Impfung nach einem Jahr kann ein Schutz für zehn Jahre erreicht werden.
    Ist der Impfschutz noch gegeben?
    Der Impfschutz aller Impfungen sollte regelmässig überprüft werden. Die Impfung gegen Diphterie, Tetanus und Keuchhusten sollten zum Beispiel mit 25 und 45 Jahren aufgefrischt und ab 65 Jahren alle zehn Jahre wiederholt werden. Damit man den Überblick nicht verliert, kann man sich auch in Apotheken einen elektronischen Impfpass erstellen lassen.

    Online zum Download:
    Schweizerischer Impfplan (BAG)
    Kinder impfen? Ja! Wieso? (BAG)

    Infobox zu jedem der 12 Artikel
    Dieser Artikel ist Teil einer Serie, die finanziell durch die vier Höngger Rotpunkt-Apotheken und Drogerien unterstützt wurde. Die Artikel wurden ohne redaktionelle Einschränkungen erstellt.
    Nächster Artikel: 16. Mai, «Wie die Apotheken die Dispenser der Heime bewirtschaften»
    Alle Artikel online unter www.hoengger.ch/archiv/dossiers/ «Apotheken»

Stichwort Rotpunkt
Die Rotpunkt-Pharma AG wurde 2001 gegründet und hat heute 105 selbstständige Mitglieder in 15 Kantonen. Sie zeichnet sich nebst ihrem Kerngebiet auch durch ihr soziales Engagement aus: Einen grossen Anteil der anfallenden Konfektionierungsarbeiten lässt sie von der Vebo-Werkstatt Oensingen ausführen und hilft so mit, Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung zu sichern.
Der Höngger Zünfter, Dr. Rudolf Andres, ist Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer der Rotpunkt-Pharma AG.

  • Denkmalschutz stärkt die Beziehung zu einem Haus

    Denkmalschutz stärkt die Beziehung zu einem Haus

    Über den Höngger Architekten Marcel Knörr kursiert ein wohlmeinendes Gerücht: Lässt man sich von ihm ein altes Haus renovieren und in einer Mauer fehlt ein Stein, so lässt er nicht locker, bis er den genau passenden gefunden hat – wobei die Chance gut steht, dass er einen solchen bereits irgendwo eingelagert hat. Knörr schmunzelt, als ihn der «Höngger» an der Limmattalstrasse 209, dem denkmalgeschützten Haus, in dem er lebt und auch sein Architekturbüro hat, mit dem Gerücht konfrontiert.
    Seinem Ruf gerecht werdend hat Knörr schon diverse sensible Gebäude renoviert oder umgebaut und hatte dabei oft mit der Denkmalpflege zu tun. Persönlich machte er mehrheitlich gute Erfahrungen, «wahrscheinlich auch, weil ich sowas wie ‹vom Fach› bin», sagt er. Erste Erfahrungen sammelte er gleich nach dem Studium, bei Architekt Pit Wyss, der damals Präsident des kantonalen Heimatschutzes war. Wyss hatte den Auftrag, das Haus zum Kranz, in welches später das Ortsmuseum Höngg einziehen sollte, zu renovieren, Knörr amtete als Bauführer und hatte so erstmals Kontakt mit der Denkmalpflege. Später war Knörr von 2005 bis 2008 selber Präsident des kantonalen Heimatschutzes und vertiefte dort sein Wissen.

    Trotz Kompromissen bleiben Unstimmigkeiten

    Dass Denkmalschutz nur funktioniert, wenn Bauherrschaft, Architekt und Denkmalpflege zusammenarbeiten, betont auch Knörr. Man müsse immer Kompromisse finden. Da er aber schon in fast allen Zürcher Quartieren gearbeitet hat und für jedes Quartier ein anderer Denkmalpfleger – im Kreis 1 sogar mehrere – zuständig ist, stellt er auch fest, dass es strengere gibt und solche, bei denen mehr Handlungsspielraum besteht. Er nennt ein Beispiel, dass hier, um die Bauherrschaft zu schützen, etwas verfremdet ist: An einem geschützten Haus wurde die Fassade neu gestrichen und als die Arbeiten fast fertig waren, wollte man auch noch die hölzernen, grau gestrichenen Fensterläden neu streichen. Knörr hätte sie neu lieber in Grün gesehen und konnte dies auch gut begründen. Doch im Schutzvertrag hiess es klar, dass die Denkmalpflege hier mitzureden habe – entsprechend verlangte der Zuständige für das spontane Streichen der Läden eine zusätzliche Baueingabe. Das hätte aber bedeutet, dass das Gerüst mindestens weitere drei Monate hätte stehen bleiben müssen. Für die Bauherrschaft inakzeptabel, und so wurden die Läden eben wieder im gleichen Grau gestrichen wie vorher. «Das hat mich», erinnert sich Knörr, «doch etwas geärgert». In einem anderen Quartier mit einem anderen Denkmalpfleger hätte sich vielleicht eine unbürokratische Lösung finden lassen.
    Genau solche Geschichten sind es, welche das Bild, das Bauherrschaften von der Denkmalpflege haben, manchmal negativ prägen: Es werde für kleinste Details ein unverhältnismässiger bürokratischer Aufwand betrieben – mit entsprechenden finanziellen Folgen.
    Knörr kennt auch Beispiele von Konflikten unter den Behörden. Wie jenes einer minuziös restaurierten hölzernen Kassettendecke: Bei der Bauabnahme verlangte die Feuerpolizei dann, dass diese unter einer Gipsdecke zu verschwinden habe. Die Renovation war umsonst, die Kassettendecke nun unsichtbar. Das Beispiel zeigt, welche Gratwanderung Denkmalschutz sein kann.
    Stimmt es, dass, hätte es die Denkmalpflege schon zur Steinzeit gegeben, wir heute noch in Höhlen wohnen würden? Das stimme wohl, lacht Knörr, doch man habe zu allen Zeiten alte Gebäude renoviert und den neuen Bedürfnissen angepasst, das sei auch unter Denkmalschutz möglich. Selbst die Nutzung könne unter Umständen verändert werden, beispielsweise von einer Fabrik hin zu Wohnraum. Doch dabei kann es zu kuriosen Entscheiden der Denkmalschutzbehörde kommen, wenn zum Beispiel im Innern architektonische Elemente erhalten bleiben müssen, die auf die Vergangenheit des Hauses als Industriestandort hinweisen: «Das ist dann schwer erklärbar, weil etwas geschützt wird, das für die Allgemeinheit nicht sichtbar ist und die Hausbewohner stört». Anders sei das natürlich, wenn etwas von aussen sichtbar ist, wie etwa ein alter Hochkamin, betont Knörr.

    Denkmalschutz macht ein Haus besonders

    Nebst dem Erhalt historischer Bauten, der Knörr selber sehr am Herzen liegt, ist es eine wichtige Funktion des Denkmalschutzes, den Hausbesitzern zu erklären, was und warum etwas an ihrem Haus besonders ist. Oft erlebe er, wie dann plötzlich eine schräge Wand oder ein anderes Detail neu gesehen werde und besondere Wertschätzung erfahre. Erklärend weist er auf eine Bruchsteinmauer in seinem Sitzungszimmer hin: «Das war einst eine Aussenmauer und seit ich das weiss, zeige ich sie besonders gerne in ihrem rohen Zustand. Es wäre schade gewesen, sie zu verputzen». Könne solches Verständnis gefördert werden, dann habe man die Hausbesitzer auf der Seite des Denkmalschutzes: «Die Beziehung zu einem Haus wird durch den Denkmalschutz gestärkt, zum Beispiel durch die Altersbestimmung, da ist man plötzlich wie ich stolz, als mir das dendrochronologische* Gutachten zeigte, dass die Deckenbalken meines Hauses im Jahr 1473 geschlagen wurden».

    Schützen oder nicht?

    Oft denken Hausbesitzer, deren Haus inventarisiert wird, es verlöre dabei an Wert, weil man «nichts mehr daran machen» könne, dabei sei beim richtigen Verständnis, sogar unter späterem völligem Schutz, eine Wertsteigerung möglich, weiss Knörr. Kraft seines Rufes ist er allerdings mehrheitlich für Bauherrschaften tätig, denen ihre inventarisierten Häuser mehr als blosses Investment bedeuten. Stehe dann ein Umbau an, sei eine Unterschutzstellung und damit ein detaillierter Schutzvertrag auch eine Frage des Abwägens, weiss Knörr: Mehr bauliche Freiheiten mit einem nur inventarisierten Haus gegen die finanzielle Unterstützung durch die Denkmalpflege bei einem geschützten? Dies könne schon einmal ein fünfstelliger Betrag im unteren Bereich sein – das sei natürlich auf die Totalkosten gesehen oft nicht viel, aber dennoch zu bedenken, so Knörr.
    Gefragt, was er in Höngg unter Denkmalschutz stellen würde, zögert Knörr. Es gebe zum Beispiel viele dieser «Crémeschnittenhäuser», wie er die Mehrfamilienhäuser aus den 1960ern nennt, die seien kaum besonders schützenswert. Unter Schutz stellen würde er dagegen das inventarisierte Ensemble der Häuser Limmattalstrasse 106 bis 116, gleich beim Schwert hangwärts. Ebenso alle Landsitze, die es noch gibt – dabei kommt er ins Sinnieren: «Der Landsitz Bombach, der dem Pflegeheim weichen musste, das wäre heute nicht mehr möglich». Das gelbe Haus Regensdorferstrasse 19, mit der Boutique Il Punto würde er aus städtebaulichen Gründen ebenfalls unter Schutz stellen.

    Ein kritischer Blick zurück

    Abschliessend wirft Knörr einen kritischen Blick zurück auf den Abriss der Handwerker- und Wohnhäuser, die einst im Höngger Dorfzentrum standen und dem «Hönggermarkt» weichen mussten. Er glaubt heute, etwas über 30 Jahre später, dass wohl einige der Häuser hätten erhalten werden können, trotz vernachlässigter Bausubstanz. Man hätte den alten Dorfkern nicht fast komplett abreissen und durch in Kubatur und Gestaltung sehr ähnliche Bauten – einem «potemkinsches Dorf», wie heute noch viele beklagen – ersetzen müssen.
    Der Unterschied alt zu neu ist auf der anderen Seite der Limmattalstrasse zu sehen: Die meisten der privaten Liegenschaften wurden damals abgerissen und neu aufgebaut, jene der Stadt renoviert. Dies, weil die Stadt als Eigentümerin der sogenannte «Selbstbindung» nach Paragraph 204 des Planungs- und Baugesetzes verpflichtet ist, der sie zur Schonung ihrer inventarisierten Gebäude anhält. Deshalb werden städtische Liegenschaften in der Regel nicht formell unter Denkmalschutz gestellt.

    * Dendrochronologie
    Jahrringforschung. Verfahren zur Bestimmung des Alters vorgeschichtlicher Funde mithilfe der Jahrringe mitgefundener Holzreste. Bei Balken wird beispielsweise eine Kernbohrung gemacht und ausgewertet.

    Alle Artikel unter www.hoengger.ch/fokusthemen/ «Denkmalpflege» und unter «Baugeschichte Höngg».
    Trotz mehrfachem Aufruf gelang es leider nicht, eine Bauherrschaft zu finden, die bereit war, über ihre Erfahrungen mit der Denkmalpflege zu berichten.

  • Löölizüügs

    Neulich in einem Open-Space-Workplace. Ich musste mich in so einen «trendy» Raum verziehen, weil ich anderswo keine Ruhe fand. Dort allerdings auch nicht, denn am Tisch gegenüber von mir arbeitete so ein Typ. Hoch konzentriert, und der hatte, im Gegensatz zu mir, sein Umfeld komplett ausgeblendet. Dies nicht wissend hatte ich begrüssend meinen Namen genannt und er mürrisch «Mike» geknurrt. Dann schwiegen wir. Bis er plötzlich laut «Jetzt haut’s mer dänn aber dä Nuggi use!» schnaubte. Ich schaute ihn an und fragte mich wo? Denn im Mund hatte er keinen. Dann war wieder Ruhe – bis zu diesem vorwurfsvollen «Warum machsch du das jetzt nöd?». Vorsichtig hob ich den Kopf, doch Mike schaute nicht mich an, sondern seinen Bildschirm, in den er nun ein «Woher söll ich DAS denn jetz wüsse?» murmelte. Er tippte irgend etwas ein und liess sein für ihn nicht existentes Umfeld dann wissen «Also da isch es nöd». Weiteres Getippe, stummes Warten und dann laut: «lies doch eifach mis Mail, du Lööli!». Das war aber glaub nicht das, was er dem Lööli gleich schrieb, denn einen Schluck Kaffee später kombinierte ich, dass Mike versucht hatte, etwas in eine Eingabemaske der Webseite des Löölis einzugeben. Und das klappte eben nicht. Klar, Löölis machen eben Lööliseiten. Worauf Mike dem Support-Lööli eben ein fragendes Mail gesandt hatte und nun eine Antwort las. «Guet dänn machemer das halt au no», murmelte er verzweifelnd, tippte, fluchte, zückte seine Kreditkarte und… «Was!? ‹Nöd korräkt oder abglaufe›, gaht’s no!». Ich duckte mich instinktiv, was hinter einem iPad-Mini gar nicht so einfach ist. «Blaas mer doch, du (hier wurden Adjektive zensuriert) Tubel, dänn gani ebe doch is Gschäft», manifestierte sich Mikes Nuggi-Rausgedönnere, er schlug seinen Laptop zu und stampfte aus dem Open-Space.
    Ich blieb geduldig sitzen und verschob meinen nächsten Termin, damit ich die nächste Stunde sicher nicht Tramfahren muss. Denn bei meinem Glück wäre ich dem Mike dort wieder begegnet. Man kennt sie ja, diese potent bedrohlichen Typen, die sich in leeren öffentlichen Verkehrsmitteln neben einem setzen und dann lautstark wirres Zeugs absondern, über «Tuble», den FCZ, die «Manager», die versteckten Medikamente in der Gassenküche und wir, ihre Sitznachbarn, seien bestimmt darin verwickelt und sollen uns doch weiss Gott was alles. Derweil wir uns mit Liftfahrerblick versuchen unsichtbar zu machen und sieben Haltestellen zu früh aussteigen. Nun aber würde irgend ein ahnungsloser öV-Fahrgast Mikes Gebrabbel mitanhören müssen, über diesen Internet-Lööli und seinen Vetter im Geschäft danach, der sich mit ihm verschworen hatte und die Kreditkarte auch nicht akzeptieren wollte. Steig sofort aus, lieber öV-Benutzer, denn ich kann dir nicht sagen, wie lange Mike sein Löölizüügs nur verbal durchzieht.

    So von Löu zu Löu
    Frank Frei

  • Aus alt mach trendy!

    Ich betrachtete kürzlich einen Artikel über die häufigsten Vornamen der Neugeborenen 2017 – und musste stutzen. Auf dem vierten Platz war tatsächlich mein Name! Der Vorname Lina konnte sich demzufolge gegen Julias, Saras oder Lauras behaupten. Als ich auf die Welt kam, sah das noch sehr anders aus. Ich lernte in meinen achtzehn Jahren gerade einmal eine Lina kennen, die in einem ähnlichen Alter wie ich war. Die restlichen Linas waren Grossmütter oder Urgrossmütter. Der Lina-Trend blüht also nach mehreren Jahrzehnten wieder auf. Für mich heisst das: Mit 25 habe ich eine Horde achtjähriger Namensgenossinnen. Allgemein habe ich das Gefühl, eine Menge alter Trends scheinen sich wieder neu in unserer Gesellschaft zu etablieren. Leute in meinem Alter kaufen sich jetzt wieder Plattenspieler und hören Bob Dylan oder The Beatles. Vor diesem Trend, muss ich eingestehen, bin auch ich nicht ganz verschont geblieben. Aber es ist nicht nur die Musik, in der Mode wird das Alte ebenfalls wieder aufgegriffen. Man könnte meinen, gewisse Leute bedienen sich am Kleiderschrank der Eltern: Schlaghosen, Plateauschuhe, Bomberjacken und Birkenstock-Sandalen sind jetzt wieder «in».
    In der Politik gibt es dieses Phänomen natürlich auch. Toni Bortoluzzi, der gerade als neuer Vize-Präsident der SVP Zürich gewählt wurde, greift zum Beispiel ganz gerne auf alte Ansichtsweisen zurück. Der ehemalige Nationalrat bezeichnete Homosexuelle in einem Interview als «Fehlgeleitete» mit «unnatürlichem Verhalten». Oder er findet, dass kleine Kinder ausschliesslich zu Hause betreut werden sollten. Seine Erklärung ist zwar nicht retro, dafür umso absurder: In der Krippe sinke der IQ eines Kindes. Es gibt aber ebenfalls positive Comebacks, wie das Einstehen für Klimaschutz. Ereignisse wie der Öl-Schock der 70er-Jahre, der saure Regen, der Chemieunfall von Schweizerhalle oder die Atomkatastrophe von Tschernobyl und Fukushima haben immer wieder zu öffentlichen Protesten und Demonstrationen geführt. Dazwischen wurde es ruhiger um die Themen, mit den Klimastreiks kommt nun eine neue grüne Welle.
    Das Wiederaufgreifen von alten Trends gibt es schon lange, die Renaissance bediente sich ja beispielsweise auch ganz ungeniert an früheren Trends – sie könnte eigentlich als erste grosse «Retro-Welle» bezeichnet werden. Solche Wellen wird es wohl immer geben, und man kann sie nie wirklich voraussagen. Wer weiss: Vielleicht rennen in ein paar Jahren plötzlich ganz viele kleine Rosmaries, Ursulas und Hans-Uelis herum!

    Lina Gisler, Praktikantin beim «Höngger»

  • Vom Offizin zur Apotheke

    Vom Offizin zur Apotheke

    Der Begriff «Apotheke» leitet sich vom griechisch-lateinischen «apotheca» ab, dem Wort für «Lager» oder «Magazin». Die Geschichte der Apotheker ist eng mit jener der Pharmazie, also mit der Wissenschaft der Herstellung von Heilmitteln, verbunden. In alten Kulturen lag das Wissen um die heilende Wirkung von Pflanzen und anderen Ingredienzien in den Händen von Schamanen und Kräuterfrauen, später in jenen von Mönchen und Nonnen: Bereits der um 820 entstandene Klosterplan von St. Gallen sah einen Arbeitsort für den Klosterapotheker vor, das «armarium pigmentorum». Ab dem frühen Hochmittelalter, also ab Mitte des 11. Jahrhunderts, ist in Europa bezeugt, dass auch Ärzte sich mit diesem Teilgebiet der Heilkunde befassten, wie das historische Lexikon der Schweiz berichtet (siehe Infobox «Quellen»). In anderen Teilen der Welt war man indes viel weiter, und so gelangten ab dem 11. Jahrhundert, speziell aus dem arabischen Raum, neue Rezepturen nach Europa.
    1241 erliess Kaiser Friedrich II. eine Medizinalordnung, welche die Kontrolle der Apotheker durch die Obrigkeit verfügte, sie zur Führung eines Arzneibuches und einer Gebührenordnung verpflichtete und erstmals die Tätigkeiten von Ärzten und Apothekern trennte.
    Auch in der Schweiz, wo in Genf und Basel um 1270 erste Apotheken dokumentiert sind, zeigte dieser Erlass Wirkung. Zwischen 1309 und 1321 wurde in Basel – man ist versucht zu sagen «wo denn sonst» – der Basler Apotheker-Eid verfasst. Andere Städte folgten innert Kürze mit ähnlichen Regelungen, welche feste Medikamentenpreise vorschrieben, die Ausbildung reglementierten, Formelsammlungen sowie die Inspektion der Offizien – wie ab dem späten Mittelalter Werkstätten bezeichnet wurden, die hochwertige Waren produzierten – vorschrieben.

    Apotheker waren einflussreich

    Apotheker waren in Zünften organisiert, in Zürich ab 1336 und bis gegen Ende des 15. Jahrhunderts in der Safranzunft. Somit bestimmte das Zunftwesen die Ausbildung: Das hiess in der Regel eine drei- oder mehrjährige Lehrzeit, anschliessend Gesellenjahre – allenfalls auf Wanderung – und zum Schluss das Meisterstück und die Prüfung. Doch bei den Apothekern erteilte erst die Obrigkeit die Zulassung zur Berufsausübung. So war dazumal der Apotheker in erster Linie reiner Handwerker, wie Dr. Ursula Hirter-Trüb, Präsidentin der Schweizerischen Gesellschaft für die Geschichte der Pharmazie (SGGP) dem «Höngger» berichtet: «Er stellte nur Arzneimittel her, ohne wie heute Kundschaft zu beraten. Er musste sich um die Rohstoffe kümmern und war gemäss der geltenden ‹Pharmacopoe›, dem Arzneimittelbuch, verpflichtet, die Rohstoffe vorrätig zu haben, was zu jener Zeit kostspielig war». So hätten die Apotheker die Kräuter auch selber im Garten gezogen und auf dem Estrichboden getrocknet, oder sie zählten auf vertrauenswürdige Kräuterlieferanten, «Kräuterweiber», und kauften, was ihnen fliegende Händler an exotischen Kräuter anboten.
    Zu Beginn sei die Kundschaft nur durch Guckfenster bedient worden, so Hirter-Trüb, erst mit der Zeit habe sich der Innenraum der Apotheke zur Offizin entwickelt, wo die Kunden auf ihre Arznei warteten. Meistens war das ganze Apothekerhaus genutzt: Im kühlen Keller wurden die Tinkturen und Essenzen gelagert, im ersten Stock lebte die Familie, im zweiten Stock waren Kräuterkammer und das Glas- und Rohstofflager, der Estrich diente zum Trocknen der Kräuter. Das dabei gesammelte Wissen fasste zum Beispiel der Zürcher Hannes Minner im 15. Jahrhundert im ältesten bekannten Werk über Heilpflanzen in der Schweiz zusammen. Doch nicht nur wissenschaftlich waren die Apotheker jener Zeit sehr einflussreich: Die Familie Schwarzmurer, die 1350 die erste Apotheke Zürichs gründete, betrieb einen regen transalpinen Grosshandel mit verschiedensten Produkten, was sie auch gesellschaftlich und politisch sehr einflussreich machte.

    Vom Handwerk zur universitären Disziplin

    Ab der Renaissance, also im 15. und 16. Jahrhundert, kam Bewegung in die Arzneimittellandschaft, und die Apotheken festigten ihren Stand weiter: Neue Heilpflanzen aus Amerika wurden eingeführt, die ganze Botanik wurde erneuert, Herbarien entstanden und neue, von den Theorien des Paracelsus beeinflusste spagyrische Medikamente kamen zum Einsatz. Später dann, während der Aufklärung, wurde Nützliches von Unnützem getrennt und zwei Arzneibücher erschienen: 1771 die Basler «Pharmacopoea Helvetica», sie wurde vor allem vom Berner Arzt Albrecht von Haller zusammengestellt. Sie wurde nie als offizielle Pharmacopoe anerkannt, aber ist ein Zeitzeugnis der Medizin jener Zeit. 1780 folgte ihr die «Pharmacopoea Genevensis». Dies zeigt, wie damals Apotheken auch wissenschaftliche Bildungsstätten waren und Forschung betrieben. Erst ab 1797 übernahmen auch in der Schweiz nach und nach Hochschulen diese Funktionen. Als die Wissenschaften im 19. Jahrhundert mehr und mehr unterteilt wurden, wurde 1843 auch der Schweizerische Apothekerverein gegründet. Erst jetzt waren die Apotheker von den Zünften unabhängig. Auch die Pharmazie war nun Teil der universitären Ausbildungen, bis 1877 allerdings nur als Ergänzung zur handwerklichen Ausbildung ausgerichtete Vorlesungen in Botanik, Chemie und Arzneikunde. Erst später schrieb das Bundesgesetz eine akademische Ausbildung vor. Ab Ende des 19. Jahrhunderts hielten synthetische Medikamente Einzug, die chemische Industrie florierte und die Fertigarzneimittel ersetzten nach und nach die in den Offizinen der Apotheken hergestellten Medikamente – der Beruf des Apothekers wandelte sich mehr und mehr vom Hersteller zum wissenschaftlich ausgebildeten Berater. 1865 erschien die «Pharmacopoea Helvetica», das dannzumal hier massgebende Arzneibuch. Seit 1964 beteiligt sich die Schweiz an der Bearbeitung der «Pharmacopoea Europea». Beide Arzneibücher werden laufend überarbeitet und immer die neuste Ausgabe ist in der Schweiz gültig.

    Die Situation «auf dem Land»

    Allgemein war im Spätmittelalter und weit darüber hinaus die Zahl der Apotheken nirgends obrigkeitlich beschränkt. Auf dem Lande wurde die Tätigkeit des Apothekers indes, ausser in Klosterapotheken, kaum ausgeübt. Später wurde in gewissen Städten die Zahl der Apotheken limitiert, so durften um 1860 in Basel nur deren acht betrieben werden. Die Gewerbe- und Handelsfreiheit kam erst um 1880 auf. «Durch die Limitation kam eine Apotheke nur in neue Hände, wenn diese verkauft wurde oder eine Wittfrau eines Apothekers wieder einen Apotheker heiratete», berichtet Hirter-Trüb. Und was heute noch zu Diskussionen führt – dazu mehr in einem der Folgeartikel – war schon früher nicht unproblematisch: Die schweizerische Eigenart, in vielen Kantonen die Selbstdispensation der Ärzte zuzulassen. «Für Apotheker», so Hirter-Trüb, «war es nicht attraktiv, in ländlichen Gegenden eine Apotheke zu gründen». Wie gelesen unterstand der Apotheker seit dem 15. Jahrhundert vielen qualitativen Regularien, welche kostspielig waren. Man denke nur an den gesetzlich vorgeschriebenen Vorratszwang: Teure Ware musste hergestellt werden, wurde dann aber nicht verschrieben und vergammelte. Versicherungen gab es dafür keine. Vielleicht war da das Betreiben einer Drogerie eine Alternative, mutmasst Hirter-Trüb: «Was hatte eine Drogerie vor 150 Jahren im Sortiment? Neben Kräutern auch Tinkturen, Elixiere und Salben, Seifen, Spirituosen, Tabak, Kosmetika, Lampenöl, Leim, viele technische Stoffe, die es heute gar nicht mehr gibt und welche der Apotheker selten vertrieb. Kräuter waren in ländlichen Gegenden bestimmt auch ein Thema, obwohl dort die Familien noch wussten, wie man sich in Krankheiten behalf, weil das die einzig bezahlbare Möglichkeit war – Ärzte wie Apotheker waren teuer».

    In Höngg von einer zu deren vier

    In der 1918 erschienenen «Geschichte der zürcherischen Pharmazie» von Emil Eidenbenz, in der er unter anderem die Eröffnungen der «Landapotheken» kurz nach der Jahrhundertwende beschreibt, ist keine Apotheke in Höngg erfasst. Man kann also daraus schliessen, dass es in Höngg damals noch keine Apotheke gab. Was es jedoch gab, waren zwei Drogerien: Die ältere Dorfbach-Drogerie von Alfred Kunz, heute im Hönggermarkt, und die Moosweg-Drogerie von Thomas Müller an der Zürcherstrasse 82, der heutigen Limmattalstrasse 124. «Moosweg» hiess bis zur Eingemeindung 1934 der heutige Schwertweg, der gleich neben dem Haus vorbeiführt. Beide Drogerien waren übrigens Inserenten im ersten Erscheinungsjahr des «Hönggers», der damals noch «Korrespondenzblatt» hiess.
    Wann genau die Drogerie auch zur Apotheke wurde, ist zunächst unklar. Anhand der Inserate im «Höngger» ist dies aber spätestens ab Dezember 1930 der Fall. 1932 kaufte der Apotheker Heinrich Briner das Haus der Erbengemeinschaft Müller ab und führte es als Drogerie und Apotheke. Sein Sohn Felix erinnert sich: «Das Ladenlokal war in zwei Hälften getrennt, jeder mit eigener Ladentüre, um den Unterschied der beiden Geschäftszweige anzudeuten». Die Trennung wurde bei einem Umbau 1947 aufgehoben und auf den Verkauf von typischen Drogerieartikeln wurde verzichtet, beide Schaufensterseiten trugen fortan den Schriftzug «Apotheke Höngg».
    40 Jahre führte Heinrich Briner die Apotheke. 1972, mit 69, fand er es an der Zeit, die Leitung abzugeben. Sein Sohn Felix hatte indes bereits in Basels pharmazeutischen Industrie Fuss gefasst, und so beschloss der Familienrat den Verkauf. «Am 15. Mai 1972 übernahm Dr. Elisabeth Schaerer, die langjährige Chef-Apothekerin des Waidspitals, die Apotheke Höngg», so verabschiedete sich Briner per Inserat im «Höngger». 1984 verkaufte Schaerer ihrerseits an Beatrice Jaeggi-Geel, diese zog 1992 – die Lage nahe der Haltestelle «Schwert» an der Limmattalstrasse war etwas ins Abseits geraten – an den Meierhofplatz. 2015 verkaufte sie ihr Geschäft an die Rotpunkt-Gruppe, und diese fusionierte die Apotheke mit der Drogerie Parfümerie Hönggermarkt an deren Standort.

    Limmat Apotheke

    Die Limmat-Apotheke an er Limmattalstrasse 242 wurde 1956 von der Apothekerin Marianne Felber gegründet. Das Gebiet rund um die Wartau war damals ein «neues Aussenquartier der Stadt». 1981 erfolgte die Übernahme durch Christine Demièrre, wie ihre Vorgängerin in einem Inserat im «Höngger» bekanntgab. Unterstrichen wurde der Wandel durch einen kompletten Umbau. 2001 konnte das angrenzende Ladenlokal dazu gemietet werden. Im Jahr 2009 wurde die Limmat-Apotheke Mitglied der Rotpunkt-Gruppe, und 2016 verkaufte Christine Demièrre ihre Apotheke an Moritz Jüttner.

    Apotheke zum Meierhof

    1957 wurde mit der Planung des Neubaus Rebstock am Meierhofplatz begonnen, für den dann das altehrwürdige Restaurant Rebstock und seine Nebengebäude weichen mussten. Am 12. Juli 1962 wurde der Neubau eröffnet, ein «Einkaufszentrum» mit Kino – und Karl Vogel eröffnete seine Apotheke zum Meierhof, der damals zweiten überhaupt in Höngg. Zehn Jahre später übernahm sein Sohn Urs das Geschäft und dieser wiederum verkaufte es per 1. März 2003 an Rolf Graf. Seit August 2010 gehört die Apotheke ebenfalls zur Rotpunkt-Gruppe.

    Apotheke Im Brühl

    Als letzte kam im April 1990 die Apotheke Im Brühl dazu, als Gerald Welbergen sein Geschäft, von der Konkurrenz wegen der damals noch nicht so prominenten Lage mit Skepsis beobachtet, neu eröffnete. Welbergen hatte das Potential dieser Lage aber richtig erkannt. Anfang 2000 wurde bereits modernisiert und 2016 gleich nochmals. Im Jahr zuvor war Welbergen in Pension gegangen und hatte die Apotheke an die Rotpunkt-Gruppe verkauft. Geschäftsführerin ist seither Susanne Wolf, die nach dem Studium in Graz aus der Steiermark nach Höngg kam.

    Stichwort Rotpunkt
    Die Rotpunkt-Pharma AG wurde 2001 gegründet und hat heute 105 selbstständige Mitglieder in 15 Kantonen. Sie zeichnet sich nebst ihrem Kerngebiet auch durch ihr soziales Engagement aus: einen grossen Anteil der anfallenden Konfektionierungsarbeiten lässt sie von der Vebo Werkstatt Oensingen ausführen und hilft so mit, Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung zu sichern.
    Der Höngger Zünfter, Dr. Rudolf Andres, ist Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer der Rotpunkt-Pharma AG.

    Quellen:
    Historisches Lexikon der Schweiz, www.hls-dhs-dss.ch, «Apotheker» von Hans-Rudolf Fehlmann und «Pharmazie» von François Ledermann.
    Dr. Ursula Hirter-Trüb, Präsidentin der Schweizerischen Gesellschaft für die Geschichte der Pharmazie (SGGP).
    Felix Briner, Reinach
    Wikipedia

    Dieser Artikel ist Teil einer Serie, die finanziell durch die vier Höngger Rotpunkt-Apotheken und Drogerien unterstützt wurde. Die Artikel wurden ohne redaktionelle Einschränkungen erstellt.
    Nächster Artikel: 11. April, «Impfen: Was, wann und wo?»

  • «Unter Denkmalschutz» ist kein Zufallsentscheid

    «Unter Denkmalschutz» ist kein Zufallsentscheid

    Ein Missverständnis sei gleich geklärt: Denkmalschutz ist nicht gleich Heimatschutz (siehe Infobox). Dieser Verwechslung unterlag – zugegeben – auch die Redaktion des «Hönggers» und verhaspelte sich manchmal in der Begriffswahl, als sie dieses Fokusthema zu bearbeiten begann. Doch das ist nur eines von diversen Missverständnissen – um nicht zu sagen «Vorurteilen» – welche sich um die Denkmalpflege ranken.
    Warum werden Gebäude überhaupt geschützt? Eine 2012 vom Amt für Städtebau herausgegebene Broschüre hält fest, dass Gebäude «Informationen speichern: Sie erinnern an die städtebauliche, politische, kulturelle, soziale oder wirtschaftliche Vergangenheit und prägen damit die Identität der Stadt und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner».
    Schön geschrieben, doch was bedeutet dies in der Praxis? Der «Höngger» traf sich mit Stefan Gasser, Bereichsleiter Archäologie und Denkmalpflege des Stadtzürcher Amtes für Städtebau, um diese Frage zu klären. Gasser zeigt sich als Mann, der seine Arbeit auch im Kontext zu übergeordneten Fragen sieht, wenn er sagt: «In einer Zeit, wo in Zürich so viel gebaut wird, müssen wir uns Gedanken machen, was die Identität von Zürich baulich ausmacht. Die Schonung des Kulturlandes und die Verdichtung in der Stadt sind sehr wichtig, das soll aber mit Sorgfalt und mit Weitblick gemacht werden».

    Gesetzlich geregelter Auftrag

    Das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) verpflichtet in Paragraph 203 die Stadt, ein Denkmalinventar zu führen, in dem alle Objekte bezeichnet werden, die möglicherweise schutzwürdig sind. «Schutzobjekte», heisst es dort, «sind Ortskerne, Quartiere, Strassen und Plätze, Gebäudegruppen, Gebäude und Teile sowie Zugehör von solchen, die als wichtige Zeugen einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder baukünstlerischen Epoche erhaltungswürdig sind oder die Landschaften oder Siedlungen wesentlich mitprägen, samt der für ihre Wirkung wesentlichen Umgebung».
    Kompliziert genug, was sich auch in der Auslegung dieses Gesetzestextes zeigt. «Bei einem neu erstellten Gebäude bildet man sich zwar schnell eine Meinung dazu, ob es einem gefällt oder nicht», so Gasser, «aber ob es ein wichtiger baulicher Zeuge ist, kann erst mit einer gewissen zeitlichen Distanz von mindestens einer Generation entschieden werden».
    Daher muss das Denkmalinventar regelmässig überarbeitet werden. Dabei schaut man die ganze Stadt an, nimmt dann aber nicht zwingend aus jedem Quartier etwas ins Inventar auf. Letztmals wurden vor sechs Jahren 81 jüngere Bauten, alle zwischen 1960 und 1980 erbaut, inventarisiert.
    Eine Inventarergänzung wird von der Fachstelle Inventarisation zuhanden des Gesamtstadtrates vorgeschlagen. Dieser entscheidet dann, ob ein Objekt in das Inventar kommt oder nicht. Dafür, erzählt Gasser, nehme sich der Stadtrat Zeit und schaue sich Objekte auch mal vor Ort an. Obwohl keine Pflicht besteht, ist die Stadt seit einiger Zeit dazu übergegangen, die Hauseigentümerschaft bereits über die Inventarisierung brieflich zu informieren.
    Dagegen Einsprache erheben können sie nicht, denn das Denkmalinventar ist nur für Behörden verbindlich und kann deshalb nicht angefochten werden. Und es hat für die Eigentümerschaft auch noch keine unmittelbare Rechtswirkung. Es bedeutet nur, dass bei geplanten baulichen Veränderungen – vom kleinen Eingriff bis hin zum Abriss – auch die Denkmalpflege vorgängig informiert werden muss.

    Schutzwürdig, schutzfähig und verhältnismässig?

    Erst bei einem konkreten Projekt wird dann geprüft, ob ein Objekt oder Teile davon unter Schutz gestellt werden sollen – oder auch, ob das Objekt aus dem Inventar entlassen werden kann. Beide Entscheide fällt letztlich der Stadtrat. Er lässt sich dabei auch von seiner Denkmalpflegekommission beraten. Diese setzt sich aus sechs stimmberechtigten, verwaltungsexternen Fachleuten und sechs Mitglieder der Verwaltung zusammen, die nur beratende Stimme haben. Präsident ist immer der Vorsteher des Hochbaudepartementes, derzeit André Odermatt, und die Geschäftsführung übt Martina Jenzer, Leiterin Inventarisation Denkmalpflege, aus.
    Das Gremium arbeitet nach klaren Kriterien, geleitet von drei Grundfragen: Ist ein Gebäude schutzwürdig, repräsentiert es also zum Beispiel einen bestimmten Baustil oder eine Zeitepoche? Zweitens wird angeschaut, ob ein Haus auch schutzfähig ist, also ob es baulich überhaupt noch in einem erhaltbaren Zustand ist und seine vorgesehene Nutzung auch für heutige Bedürfnisse erfüllen kann. Und letztlich muss auch noch die Verhältnismässigkeit einer Unterschutzstellung gegeben sein. Auf diesen drei Standbeinen nimmt der Stadtrat eine Güterabwägung vor, in der er alle öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander abwägen muss. Er muss also zum Beispiel sowohl auf die ökonomischen Interessen der Eigentümerschaft wie auch auf heute so wichtige ökologischen Anliegen Rücksicht nehmen.

    Entscheid und Rekursrecht

    Hat, was auch vorkommt, nicht schon die Hauseigentümerschaft den Wunsch nach einer Unterschutzstellung gestellt, entscheidet also der Stadtrat und nicht die Denkmalpflege, ob ein Objekt geschützt oder ob es aus dem Inventar entlassen wird. Beides muss amtlich publiziert werden, und ab diesem Moment haben die Hauseigentümerschaft und die Nachbarschaft ein Rekursrecht. Hinzu kommt im Kanton Zürich das Verbandsbeschwerderecht des Heimatschutzes, von dem dieser bei Inventarentlassungen nicht selten Gebrauch macht. Akzeptiert eine Partei den Entscheid des Baurekursgerichts nicht, so kann sie das Urteil ans Verwaltungsgericht und schliesslich ans Bundesgericht weiterziehen.

    Von der Baueingabe bis zur Bauabnahme

    Ist eine Liegenschaft im Inventar oder gar unter Schutz, müssen Umbaupläne im Rahmen des normalen Baubewilligungsverfahrens auch der Denkmalpflege vorgelegt werden. Ebenfalls, wenn das Objekt in einer Kernzone liegt (siehe Infobox). Stefan Gasser rät, dies möglichst frühzeitig, also vor der Baueingabe zu tun: «Bei uns arbeiten gut qualifizierte Fachleute, die für Inventar- und Schutzobjekte eine kostenlose Beratung mit wertvollen bautechnischen Tipps anbieten. Wenn alle Aspekte frühzeitig besprochen werden, gibt es fast immer eine gute Gesamtlösung, die für alle stimmt». Den Konsens betont Gasser immer wieder. Dieser werde auch unter den Zuständigen der Denkmalpflege gesucht: Für jeden Stadtkreis ist jemand zuständig, für den Kreis 1 mehrere, und damit man sich in grundsätzlichen Fragen nicht zu weit unterscheide, gelte das Vieraugenprinzip und man treffe sich regelmässig zu Fallbesprechungen.
    Bei einem Schutzobjekt überprüft die Denkmalpflege natürlich genau, ob der Schutzumfang eingehalten ist, von der Baueingabe bis zum Abschluss der Arbeiten.
    Bei einem Inventarobjekt dagegen prüft sie nur, ob die vorgesehene Baumassnahme den Denkmalwert allenfalls gefährdet. «Wenn das nicht der Fall ist», führt Gasser aus, «kann das Baugesuch direkt von der Bausektion bewilligt werden. Im Alltag ist dies weitaus der häufigste Fall. Nur wenn ein inventarisiertes Gebäude stark verändert oder sogar abgebrochen werden soll, braucht es eine formelle Schutzabklärung und einen Entscheid durch den Stadtrat».
    Doch die Denkmalpflege ist ja nicht die einzige involvierte Stelle in einem Baubewilligungsverfahren: Erst aus den Rückmeldungen aller Fachstellen, also auch der Feuerpolizei, des Umwelt- und Gesundheitsamtes sowie des Tiefbauamts erarbeitet das Amt für Baubewilligungen den Bauentscheid, der von der Bausektion, einer Delegation mit drei Stadträten, verfügt wird.

    Konfliktpotential unter Behörden

    Folglich kommt es, gerade bei denkmalgeschützten Bauten, manchmal zu Interessenskonflikten. Was zum Beispiel, wenn die geschützte alte Holztüre nicht heutigen Brandschutzvorschriften entspricht? «Wir pflegen im Baubewilligungsverfahren einen regelmässigen Austausch mit anderen Fachstellen», erläutert Gasser, «gerade bei Schutzobjekten ist es wichtig, dass spezifische Lösungen gefunden werden. Oft kann mit der Feuerpolizei eine massgeschneiderte Lösung gefunden werden. Selbstverständlich geht die Sicherheit der Menschen immer vor. Oder mit Umwelt- und Gesundheitsschutz (UGZ) muss eine Lösung gefunden werden, weil eine schöne Fassade nicht mit einer Aussenwärmedämmung eingekleidet werden kann. Dann wird allenfalls das Dach besser isoliert, um in der Gesamtrechnung die Ansprüche des UGZ zu erfüllen». Nur in seltenen Fällen, wenn auf Stufe der Fachstellen keine Einigung erzielt wird, müsse die Bausektion Widersprüche bereinigen.

    Und bezahlen muss….

    Renovationskosten an denkmalgeschützten Bauten oder Teilen davon sind nicht immer billig. Gerade für Private kann das unangenehme Folgen haben. Doch diese können Beiträge für Restaurierungsmassnahmen beantragen, was mitunter auch ein Grund sein kann, sein Haus überhaupt unter Schutz stellen zu lassen, denn diese Gelder können schon bei der Unterschutzstellung in einem verwaltungsrechtlichen Vertrag gesichert werden. Doch Gasser betont: «Denkmalpflegebeiträge gelten nicht als Entschädigung wegen einer Unterschutzstellung. Die Gerichte haben immer wieder gesagt, dass Eigentümerinnen und Eigentümer im Sinne des öffentlichen Interesses gewisse Einschränkungen in Kauf nehmen müssen. Erst bei einer sehr grossen Werteinbusse durch eine Unterschutzstellung, kann die Bauherrschaft eine Entschädigung von der öffentlichen Hand verlangen».
    Der Zürcher Denkmalpflege steht ein jährliches Globalbudget zur Verfügung, um sich an Renovationen zu beteiligen. Ein Anspruch auf Kostenbeteiligung besteht aber nicht, ausser es wurde bereits in einem verwaltungsrechtlichen Vertrag zugesichert. Ansonsten wird von Fall zu Fall entschieden, und Gasser erzählt das Beispiel eines Freskos, an dessen Renovation sich die Denkmalpflege beteiligte. Bis zu 50 Prozent können die Beiträge ausmachen, nicht an die Gesamtkosten, aber an einzelne Posten.

    Ein Lob an Höngger Bauherrschaften

    «Damit Häuser als Denkmäler eine Geschichte erzählen, müssen sie mit Sorgfalt umgebaut werden», lässt Gasser zum Schluss des Gesprächs seinen Gedanken freien Lauf. «Sie dürfen nicht ausgehöhlt werden und sie sollen möglichst in ihrer gesamten Struktur erhalten bleiben. Genauso wichtig ist aber auch, dass sie sinnvoll genutzt werden können. Häuser sind keine Museen, sondern müssen eine Nutzung haben. Nur so beleben sie ein Quartier und nur so kann der bauliche Unterhalt für die Zukunft gesichert werden. Das bedingt oft auch grosse Eingriffe in die Häuser. Wenn diese gut gemacht sind, können sie auch eine Bereicherung für das Baudenkmal sein. Höngg ist jedenfalls ein schönes, ehemaliges Weinbauerndorf mit vielen engagierten Bauherrschaften, die ganz selbstverständlich ihre historischen Häuser unterhalten und damit zum schönen Ortsbild beitragen».

    Das Inventar kann im Internet abgerufen werden: www.katasterauskunft.stadt-zuerich.ch
    Weitere Artikel zum Thema unter www.hoengger.ch / Archiv / Fokus / Baugeschichte Höngg

    Was ist was?
    Unter dem verkürzten Begriff «Denkmalpflege» werden jene staatlichen Fachstellen mit Gesetzesauftrag zusammengefasst, welche sich dem Erhalt und der Pflege historischer Gebäude, Siedlungen und Anlagen widmen. Bei der Stadt ist die städtische Denkmalpflege beim Amt für Städtebau im Hochbaudepartement angesiedelt. Sie führt das «Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung» und ist zuständig für die darin enthaltenen Bauten (ca. 7’000 Objekte auf Stadtgebiet). Sie berät und begleitet Bauwillige bei Inventarobjekten und Projekten in Kernzonen und wirkt beim Baubewilligungsverfahren mit.
    Die «Kantonale Denkmalpflege» ist zuständig für die überkommunalen Inventarobjekte (ca. 270 Objekte auf Stadtgebiet).
    Unter «Heimatschutz» sind die verschiedenen, privatrechtlich organisierten Vereine gemeint, die sich ebenfalls dem Erhalt und der Pflege verschiedenster historischer Kulturgüter widmen.
    Unter dem Dach des Schweizer Heimatschutz (SHS) sind 25 kantonale Sektionen organisiert. Eine davon ist der Zürcher Heimatschutz (ZVH) mit seinen beiden Untersektionen in den Städten Winterthur und Zürich. Im Kanton Zürich hat der Heimatschutz das Verbandsbeschwerderecht. Er kann also, wie aktuell im Fall der Siedlung Friesenberg, gegen die Neubaupläne Rekurs einlegen und bis vor Bundesgericht ziehen. Mit dem Verbandsbeschwerderecht auf kantonaler Ebene (nicht in jedem Kanton) und Bundesebene ist dem Heimatschutz ein wirksames Mittel gegeben, auf konkrete Bauvorhaben Einfluss zu nehmen.
    (Quelle: Zürcher Heimatschutz ZVH)

  • Verhältnisloser Sex

    Liebe Drehbuchautoren, Regisseure und Produzenten, ihr müsst mir da mal was erklären. Ja, ihr Männer der Filmbranche, denn es sind wohl vorwiegend ihr, die das regelmässig verbockt. Also die Frage: Warum gewichtet ihr die täglichen Bedürfnisse der Menschen in euren Filmen und Serien dermassen abseits jeglicher Realität? Also mal unter uns: Warum sind eure Protagonist*innen häufiger beim Sex zu sehen als beim Einkaufen, Kochen, Putzen, Waschen oder auf dem Klo sitzend? In Spitalserien schläft sich die ganze Ärzteschaft durch alle Wäschekammern, doch aufs Klo müssen die nie und selbst im langweiligsten Krimi werden stundenlang Körpersäfte ausgetauscht, aber für kleine Jungs muss nie einer. Warum eigentlich nicht? Weil er Angst davor hat, sich der unangenehmen Wahrheit einer leeren Klopapierrolle zu stellen? Vielleicht müssen die ja echt nie aufs Klo, da mit Kathetern und künstlichen Darmausgängen ausgestattet. Doch auch die müssten ja mal geleert werden. Sorry, falsch, denn getrunken oder gegessen wird in euren Filmen ja auch kaum je. Das reale Leben ist nicht so. Vielleicht früher mal, in Harvey Weinsteins Welt, aber wie man weiss, auch dort nicht allseits freiwillig. Jede Galaxus-Werbung ist mit «Du hast das Leben, wir die Produkte» realistischer als eure Filme – ihr könntet werben mit «Du hast die Realität, wir keine Ahnung davon» (© Frank Frei).
    Natürlich, ich bin ja nicht doof. Und prüde übrigens auch nicht. «Sex sells», das war schon immer so, sonst wären wir ausgestorben. Und es ist mir auch völlig klar, dass die grosse Filmindustrie die Realität auch nicht abbilden muss, weil die grosse Masse der Konsument*innen die gar nicht auf der Leinwand sehen will, denn dreidimensional im täglichen Leben ist sie deprimierend genug. Realität überlässt man lieber diesen Freaks, diesen Dokumentarfilmern und ihrem Publikum, diesen Arthouse-Kinogängern in ihren Birkenstock-Latschen.
    Trotzdem bleibe ich dabei: Wenn ich Sexszenen sehen will, zieh ich mir notfalls einen Porno rein. In allen anderen Filmen aber wünsche ich mir, wenn schon Sex, dann in einem realistischen Verhältnis zum Rest, der das Leben einen Menschen ausmacht. Einkaufen, Kochen, Putzen, Waschen oder auf dem Klo sitzen…

    Es grüsst, via Handy, ja von wo wohl?
    Frank Frei

  • Höngg ist zu 2,34 Prozent denkmalgeschützt

    Höngg ist zu 2,34 Prozent denkmalgeschützt

    Das Haus des Ortsmuseums und die Post stehen unter Denkmalschutz: Zwei Meinungen, die in Höngg ebenso verbreitet wie falsch sind.
    Das Haus «Zum Kranz», am Vogtsrain 2, seit 1977 die Heimat des Ortsmuseums Höngg, wurde 1970 von der Stadt Zürich extra aufgekauft, um einem Enteignungsverfahren vorzugreifen, welches mit der damals geplanten Verbreiterung der Gsteigstrasse wohl unausweichlich gewesen wäre. Kurz gesagt: Die Stadt wollte das aus dem 16. Jahrhundert stammende Haus eigentlich zugunsten des Verkehrsflusses abreissen. Aus heutiger Sicht unglaublich. Erst als man sich das Haus in den folgenden Jahren näher anschaute, erkannte man dessen baugeschichtliche und historische Bedeutung, was es zu einem potentiellen Schutzobjekt machte. Die Bohlen-Ständerkonstruktion des früheren Bauernhauses konnte nach schriftlichen Quellen auf das Jahr 1506 datiert werden. Als das unsägliche Projekt der «neuen Gsteigstrasse» vom Tisch war, wurde das Haus renoviert und zum Ortsmuseum. Dennoch steht es bis heute nicht unter Denkmalschutz, sondern ist lediglich inventarisiert. Dies deshalb, weil die Stadt als Eigentümerin aufgrund der sogenannten «Selbstbindung» nach Paragraph 204 des Planungs- und Baugesetzes bereits verpflichtet ist, ihre inventarisierten Gebäude zu schonen und, wo das öffentliche Interesse überwiegt, ungeschmälert zu erhalten. Deshalb werden Bauten, die im Eigentum der Stadt sind in der Regel nicht formell unter Denkmalschutz gestellt.

    Wenn die Gerüchteküche brodelt

    Dies gilt auch für das Haus an der Regensdorferstrasse 19, wo im Erdgeschoss die Boutique «Il Punto» zu Hause ist. Es zählt zu den sogenannten Baumeisterhäusern und ist das letzte seiner Art an dieser Stelle, nachdem alle anderen, die sich bis gegen den Meierhofplatz hin hier einst aneinanderreihten, abgerissen wurden. Wer sich achtet, erkennt an den dreieckigen Dachaufbauten der Gebäude Regensdorferstrasse 13 bis 15 (CS, Bäckerei Steiner und «Marcello’s») eine Reminiszenz an diese verschwundenen Zeitzeugen. Jedenfalls erhielt die Boutique jeweils nur befristete Mietverträge und «im Dorf» kursierten Gerüchte, die Stadt wolle das Gebäude abreissen und zusammen mit den benachbarten Parzellen, die ebenfalls in ihrem Besitz sind, bis über die Ecke Wieslergasse und dem kleinen Haus Nummer 34 eine Grossüberbauung realisieren. Nur der Garagenbetrieb der Gebrüder Zwicky hätte noch gefehlt (und tut es bis heute), um eine gut bebaubare Parzelle zu haben. Als es die Stadt dann aber unterliess, nach dem Tod von Sattlermeister Pech dessen Grundstück an der Wieslergasse 26 zu erwerben, das ihren Besitz entscheidend ergänzt hätte, wurde es stiller um diese Gerüchte.
    Auf das letzte Haus seiner Art an der Regensdorferstrasse angesprochen, sagt Stefan Gasser, Bereichsleiter Archäologie und Denkmalpflege des Stadtzürcher Amtes für Städtebau, man habe das Haus bei der letzten Inventarergänzung, als es um die sogenannten Baumeisterhäuser ging, angeschaut, dann aber bewusst andere Beispiele für diese Architektur ausgewählt: «Es wurden Gebäude gewählt, die in einem stimmigen historischen Kontext stehen. Das Haus an der Regensdorferstrasse 19 wäre als Baudenkmal hier relativ einsam und deshalb aus denkmalpflegerischer Sicht gegenüber anderen Beispielen weniger interessant». Trotzdem, so fügt er an, wegen der Selbstbindung müsste die Schutzwürdigkeit vor einem Abbruch nochmals beurteilt werden. Dies hat einen Grund: Anfang 2014 wurde eines der letzten und gut erhaltenen Bahnwärterhäuschen auf Stadtzürcher Gebiet abgerissen. Nur beim Bahnhof Wipkingen stehen noch zwei solche. 1886 erbaut und im Besitz der Stadt Zürich hatte es der damalige Stadtrat versäumt, das kleine Haus an der ehemaligen Strecke der linksufrigen Zürichseebahn beim Ulmbergtunnel in das Inventar der Denkmalpflege aufzunehmen. Dieser Fehler führte zu einer Korrektur im Umgang mit städtischen Bauten: Seither muss bei allen Gebäuden im Besitz der Stadt, die abgebrochen werden sollen, routinemässig der Denkmalwert überprüft werden, auch bei Gebäuden, die gar nicht im Inventar aufgelistet sind.
    Doch von einem Abbruch an der Regensdorferstrasse 19 spricht derzeit wohl sowieso niemand, sonst wäre nicht neulich das Dach des Anbaus renoviert worden. Von einem Projekt auf diesem und den angrenzenden Grundstücken, so Gasser, sei ihm überdies nichts bekannt.
    Für Höngg, so die Meinung dieser Redaktion, rät es sich jedenfalls, das Haus im Auge zu behalten und die Bauausschreibungen gut zu beachten, denn es wäre schade, würde es eines Tages weichen müssen.

    Die Zeiten und die Prioritäten ändern sich

    Am Beispiel des Ortsmuseums und der Regensdorferstrasse 19 zeigt sich gut, wie Denkmalpflege auch immer im zeitlichen Kontext zu sehen und zu verstehen ist. Wie sieht dieser heute aus? Oder anders gefragt: Würden die beiden Häuser, die 1977 an der Ecke Riedhofstrasse/Wieslergasse abgerissen und durch einen Parkplatz und die Wertstoffsammelstelle des erz «ersetzt» wurden, heute auch noch weichen müssen, nur um, wie damals lediglich geplant, eine Verbreiterung der Riedhofstrasse zu ermöglichen?
    Das Prinzip, so Stefan Gasser, sei früher wie heute immer das Gleiche: Bei einem geplanten Abbruch muss der Stadtrat eine Güterabwägung vornehmen. Doch die Prioritäten ändern sich: «Zum Beispiel ist der Autoverkehr heute nicht mehr das einzige, alles dominierende planerische Thema. In gewissen Quartieren wird heute der Autoverkehr eher auf Tempo 30 beruhigt, so dass eine nicht zu breite Strasse auch Vorteile haben kann».
    Doch auch die fachliche Einschätzung der Denkmalpflege kann sich im Verlauf der Zeit ändern, so Gasser: «Die Denkmalpflege ist immer Teil der Gesellschaft und handelt, aus der Gegenwart heraus, nach bestem Wissen und Gewissen. So galten etwa noch vor 80 Jahren gründerzeitliche Gebäude, also zwischen 1870 und 1910 erstellte Bauten, meistens im Stil des Historismus, bei Architekturhistorikern als wertlose Massenware. Erst ab 1960 wurde der Wert dieser Häuser erkannt und die Denkmalpflege beklagte deren Ersatz durch moderne Neubauten».
    Gasser führt die Gebäude der «Modissa» und von «Bally» an der Bahnhofstrasse an, für welche Bauten des Historismus bedenkenlos abgerissen wurden. Und heute? Heute stehen die damaligen Neubauten selber im Denkmalinventar. Unabhängig von diesen Beispielen sagt Gasser selbst, dass es wichtig und oft anspruchsvoll sei, der Öffentlichkeit gegenüber zu erklären, warum etwas geschützt wird oder nicht.

    Und die «brutale» Post?

    Das Haus der Post, dieser markante Klotz, steht wie gesagt weder unter Denkmalschutz noch ist es in im Inventar aufgeführt. Es ist ein Vertreter des «Brutalismus», einem Architekturstil, der ab 1950 anzutreffen ist. Seit vor einigen Jahren die Aussenfassade isoliert wurde, ist der Bau aber nicht mehr auf den ersten Blick als jenem Stil zugehörig erkennbar, der Sichtbeton oft skulptural in Szene setzte. In Höngg ist dies an anderen Gebäuden, die inventarisiert sind, besser zu erkennen: Zum Beispiel an jenen neben und hinter dem Tramdepot Wartau. Oder die Gebäude an der Rebbergstrasse 41 a und b sowie Rebbergsteig 7 mit Baujahr 1963 bis 1965.