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  • Die Vision «Inklusion»

    Die Vision «Inklusion»

    Integration bezeichnet die Eingliederung von Menschen in Systeme, die für die Allgemeinheit erstellt wurden. Dies im Gegensatz zur Separation, bei der spezielle Strukturen für eine Auswahl von Menschen geschaffen wurden. Integration ist nicht als Zustand, sondern als Prozess zu verstehen. Inklusion hingegen wird häufig als Vision definiert, in deren Richtung die Gesellschaft sich entwickeln soll. Die Gleichwertigkeit und die Unterschiedlichkeit der Menschen finden ihren Platz, die Vielfalt wird zur Normalität. Während bei Integration noch immer von zwei Gruppen gesprochen wird, den integrierten und den zu-integrierenden Menschen, stellt Inklusion den Zustand der Gesellschaft als eine durchmischte Masse dar. Das System hat sich dabei dem Individuum anzupassen und nicht umgekehrt.
    Zu den Definitionen finden sich jedoch meist unterschiedliche Auslegungen, auch länderspezifische Unterschiede gibt es. So verwendet die UN-Behindertenrechtskonvention im englischen und französischen Originaltext den Begriff «inclusion». In der offiziellen deutschen Version wird hingegen der Begriff «Integration» genutzt.

    Bildung für alle

    Die Überzeugung, dass Kinder mit einer Behinderung wenn möglich in Regelschulen gehen sollten, war lange nicht vorhanden. Bildung wurde Menschen mit geringer geistiger Behinderung erst 1960 im neu ausgeführten Invalidengesetz zugesprochen, in den 70er-Jahren dann auch Menschen mit schwerer geistiger Behinderung. Die Inklusion von behinderten Menschen wurde 2008 mit der Behindertenrechtskonvention offiziell festgehalten. Die inklusive Bildung wurde dabei besonders stark diskutiert. Die Vertragsstaaten garantieren «ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen». Der Normalfall soll sein, dass Kinder «nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden». Das allgemeine Bildungssystem soll demnach jeder Person zugänglich sein. Kinder mit und ohne Behinderung zusammen in einer Klasse zu lehren, sollte nicht mehr die Ausnahme bilden, sondern zum Normalfall werden. Diese Zielsetzungen sind umstritten und gehen einigen Kritiker*innen zu weit.
    Das Behindertengesetz hat die Ausgestaltung der Sonderschulung an die Kantone delegiert und verpflichtet sie, Kinder mit einer Behinderung wenn immer möglich in Regelklassen zu integrieren. Die Kantone setzen die gesetzlichen Vorgaben jedoch sehr unterschiedlich um, in vielen sind die Integrationsbemühungen verhalten. Ein positives Beispiel bildet der Kanton Luzern, der in diesem Bereich einen bedeutenden Systemwechsel vollzogen hat: Der Regierungsrat beschloss 2011 die Aufhebung von Kleinklassen und ordnete eine integrative Förderung der betroffenen Kinder in der Regelschule an. Benötigte Ressourcen für die integrative Förderung fliessen seither direkt an die Schulen. Ein Beispiel in die andere Richtung stellt der Kanton Basel-Land dar. Dort wird selbst über kleine Schritte heftig diskutiert, Basel-Land weist schweizweit die höchste Quote an separiert beschulten Kindern auf. Der unterschiedliche Entwicklungsstand in den Kantonen ist wohl die direkte Folge eines nur spärlich geführten öffentlichen und politischen Diskurses. So fehlt es beispielsweise an einer neuen gesetzlichen Zielvorgabe, welche die Verpflichtungen der Konventionen national und kantonal umsetzt.
    Ob und wie Inklusion an Schulen geschehen soll, spaltet die Gemüter. Gegner der vollständigen Inklusion argumentieren, dass die Anpassungen der heilpädagogischen Schulen an verschiedene Behinderungen in der Regelschule nicht geleistet werden können. Unkritische und konzeptlose Integration würde geistig behinderten Kindern in ihrer Entwicklung schaden, sie seien einer permanenten Überforderung ausgesetzt. Kinder wechseln oftmals nach einer Zeit in eine heilpädagogische Schule, dabei würden sie oft verstehen, dass es sich um eine «Herabstufung» handelt. Gleichzeitig machen Kinder mit schwächeren Leistungen in Regelklassen mehr Lernfortschritte als in Sonderklassen, dort würden sie sich vor allem mit anderen leistungsschwachen Kindern vergleichen und sich womöglich überschätzen.

    Mit Behinderung in die Berufswelt

    Während die Integration an Schulen die Verantwortung der Kantone ist, ist für die Berufsausbildung der Bund zuständig. Bis zum 20. Lebensjahr erhalten Jugendliche Unterstützung bei der Berufsbildung, sofern die Behinderung als «Behinderung» im Sinne der Invalidengesetzgebung anerkannt ist. Hier fallen Jugendliche, die nach Kriterien der IV keinen Anspruch auf Unterstützung bei der Berufsbildung haben oder später in die berufliche Ausbildung einsteigen, in eine Gesetzeslücke.
    Für die meisten Jugendlichen mit geistigen Behinderungen ist eine Berufslehre mit eidgenössischen Fähigkeitszeugnis nicht möglich. Eine Attestlehre ist für einzelne durchaus zu meistern. Die Mehrheit durchläuft jedoch IV-Anlehren oder eine Praktische Ausbildung nach INSOS, ohne eidgenössisch anerkanntes Abschlussdiplom. Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die geforderte Inklusion im Arbeitsmarkt schwer umsetzbar ist: Oft sind es Schwellenängste der Arbeitgeber*innen, die der Einstellung von Menschen mit Behinderungen im Weg stehen. Vielen behinderten Menschen fällt es schwer, sich vollständig im Arbeitsmarkt zu etablieren, sie sind beim Zugang zum Arbeitsmarkt oftmals Beschränkungen unterworfen. Laut Bundesamt für Statistik sind 2015 über 45 Prozent aller Menschen, die eine Invalidenrente beziehen, auf Ergänzungsleistungen angewiesen gewesen.
    In der Schule, bei der Ausbildung und im Arbeitsmarkt muss demnach noch viel geändert werden, was die Inklusion von Menschen mit einer Behinderung angeht. Was konkret getan werden soll und welches System am besten ist, wird immer noch diskutiert, was den Prozess verzögert. Meist fehlen die Ressourcen, um die Inklusion so zu gestalten, dass sie für alle Beteiligten eine Bereicherung ist. Das Ziel der Inklusion, Vielfältigkeit zum neuen «normal» zu machen, ist noch nicht erreicht.

    Diese Fokusreihe zum Thema «Menschen mit Behinderung» entstand mit freundlicher Unterstützung der Luise Beerli Stiftung. Die Stiftung unterstützt vorwiegend in der Stadt Zürich domizilierte Institutionen, die sich für betagte oder behinderte Menschen einsetzen. Sie hat keinen Einfluss auf Inhalt und Form der Artikel genommen.

     

  • Ein alter Musikgeschmack

    Ich hörte letzthin Radio. Die Musik, die lief, war wie immer so gar nicht meine. Der Radiosprecher brachte dann folgende These: Kinder würden immer das hören, was den Eltern nicht gefällt, um sich von ihnen abzugrenzen und gegen sie zu rebellieren. Auf den ersten Blick mag das sinnvoll klingen. Falls Sie schon etwas älter sind, erinnern Sie sich wohl, wie Sie, sehr zum Ärger Ihrer Eltern, Musiker wie Elvis Presley, der so unsittlich mit den Hüften schwang, vergötterten. Oder die Beatles, diese Jungs mit den langen Haaren, die blasphemische Aussagen wie «wir sind beliebter als Jesus» machten. Musik ist dann mehr als Musik, es geht auch um den Kleiderstil, um die Tanz-Art, um die Frisur.
    Heutzutage sieht das ganz anders aus. Klar, man ist wahrscheinlich nicht besonders happy, wenn die Tochter der grösste Justin-Bieber-Fan ist, aber man kann es wohl akzeptieren. Es gibt aber auch Beispiele, in denen das totale Gegenteil der Fall ist, wenn die Kinder wieder die Musik hören, die die Eltern lieben. Ja, ich bin so ein Fall: Mein Musikgeschmack ist eigentlich der eines alten Mannes, zumindest fühlte ich mich so, als ich an einem Konzert der Rolling Stones war, die (wohl zum letzten Mal) in Zürich auftraten. Der Altersdurchschnitt lag um die 60, sodass ich mich definitiv fehl am Platz fühlte. Ich konnte das Ganze dann trotzdem geniessen, auch wenn ich zwischen vielen alten Männern eingequetscht war. Den Musikgeschmack von einer 60-jährigen Person zu haben, hat auch noch andere Nachteile. Die meisten dieser Musiker*innen, wie Aretha Franklin, John Lennon, Lou Reed oder auch Kurt Cobain leben nicht mehr, oder machen keine Konzerte und keine neue Musik mehr; die Rolling Stones sind ein Einzelfall. Naja, auch Paul McCartney hat letzthin wieder ein neues Lied rausgebracht, aber das zählt nicht, weil es recht schlecht ist.
    Vorteile gibt es aber auch: Jetzt, wo ich einen Plattenspieler habe, muss ich nicht alle Platten neu kaufen, sondern kann einen Teil von meinen Eltern übernehmen. Und natürlich gibt es auch unglaublich viele tolle neue Bands, die sogar echte Instrumente benutzen, stellen Sie sich das mal vor! Arctic Monkeys, Cage the Elephant, Annenmaykantereit und Greta van Fleet sind da meine Tipps, falls Sie auch auf der Suche nach Bands sind, die richtige Musik machen und deren Mitglieder noch leben.

    Lina Gisler,
    Praktikantin

  • «Unter Sehenden fühle ich mich akzeptiert»

    «Unter Sehenden fühle ich mich akzeptiert»

    Als sie sechs Monate alt war, stellte man fest, dass ihr Sehnerv und die Netzhaut bei ihrer Geburt zerstört worden waren. Sie war vollblind. Mit drei Jahren wurde ihr und ihren Eltern eine heilpädagogische Betreuerin zur Seite gestellt, die ihnen innerhalb ihrer vier Wände beibrachte, wie sie den Alltag als Blinde bewältigen kann. Trotz ihrer Behinderung erlebte sie eine gute und freie erste Kindheit: Sie konnte einen öffentlichen Kindergarten besuchen und tollte in der Freizeit mit den sehenden Nachbarskindern und ihren beiden jüngeren Schwestern herum. Sie lernte Stelzenlaufen, Rollschuhlaufen und Velofahren, «alles, was die anderen auch machten». Bewegung, laufen, wandern, das sei schon immer «ihr Ding» gewesen, sagt Meier heute. Und das komme ihr heute sehr zu Gute, sie verfüge über einen guten Gleichgewichtssinn und sei auch beweglicher. Der Lehrer in ihrem Dorf wäre zu dieser Zeit wohl noch nicht bereit gewesen, ein Kind mit einer Behinderung einzugliedern, «das kannte man damals einfach noch nicht». Stattdessen kam Meier nach Zollikofen, Bern, in ein Wocheninternat der Stiftung für sehbehinderte und blinde Kinder. Aus heutiger Sicht findet sie es nicht gut, dass man die Kinder von den Sehenden getrennt unterrichtet hat, ihr gefällt die jetzige Lösung in den Schulen besser. Nach den in Bern zehn obligatorischen Schuljahren plus ein Jahr, das sie wiederholen musste, war die Zeit gekommen, in die Arbeitswelt einzusteigen. Blinden Menschen standen damals drei Berufe zur Auswahl: Telefonistin, Masseurin oder Klavierstimmerin. Eigentlich hätte sie lieber Pflegefachfrau gelernt, aber ihr war immer klar, dass dies nicht möglich sein würde. Also ging sie nach Basel in die Eingliederungsstelle für Sehbehinderte und liess sich zur Telefonistin ausbilden. «Der Stoff war derselbe, den auch die Sehenden vermittelt bekamen», erzählt Meier. «An einem Punkt waren wir den anderen aber voraus: Wir hatten das Zehnfinger-System bereits in der Oberstufe gelernt».

    Erste Berufserfahrung im freien Arbeitsmarkt

    Ihre erste Anstellung fand Meier bei der Schweizer Metallunion. Sie arbeitete am Empfang des Ausbildungszentrums für Metallbauzeichner, Schlosser und ähnliche Berufe, nahm dort Telefonanrufe entgegen, schrieb Protokolle, alles was dazu gehört. «Leider wurde die Stelle bald aufgelöst, dort hat es mir sehr gut gefallen». Danach fand sie keinen Job mehr und ging schliesslich in den zweiten Arbeitsmarkt, wo sie für eine Firma arbeitete, die Haushalts- und Körperpflegeprodukte herstellte. Ironischerweise kam sie dort fast an ihre Belastungsgrenze: Der Telefonverkauf und der damit einhergehende hohe Druck machten ihr zu schaffen. Aus Mangel an Angeboten blieb sie dennoch elf Jahre, bevor sie von ESPAS hörte und sich dort als Telefonistin bewarb. «Auf der Stellensuche fühlte ich mich schon manchmal diskriminiert», erzählt Meier rückblickend. Obwohl sie beispielsweise darauf hinwies, dass die IV die Kosten für die notwendigen Hilfsmittel am Arbeitsplatz übernimmt, hätten sie die Arbeitgeber nicht einmal zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Manche scheinen prinzipiell keine IV-Bezüger*innen anstellen zu wollen. «Man fühlt sich immer als Ausnahme, das ist kein gutes Gefühl. Wir können schliesslich auch nichts dafür, dass wir ein Handicap haben», meint sie.

    Der Arbeitsplatz bei der ESPAS wurde speziell für sie mit einem Sprachausgabesystem ausgestattet, inzwischen arbeiten noch weitere Menschen mit einer Sehbehinderung in der Abteilung. Man werde immer unterstützt, wenn ein Programm einmal nicht funktioniere. Etwas, das ihr ebenfalls gefällt: Am Telefon merkt man ihr nicht an, dass sie blind ist. Sie fürchtet, dass die Leute gar nicht mit ihr telefonieren würden, wenn sie wüssten, dass sie eine Behinderung hat. «Viele haben Hemmungen, und wissen einfach nicht, wie man mit Menschen mit einer Behinderung umgeht». Im Alltag äussere sich das darin, dass man im Zug auf die Frage «ist hier noch frei» nur Schweigen zur Antwort bekäme, oder dass ein Bus, der hinter einem anderen stehe, einfach vorbeifahre und nicht nochmals für die Blinde anhält. Da sei sie sich aber nicht zu schade, den Vorfall auch zu melden. «Im Grossen und Ganzen sind die Menschen aber nett», meint Meier. Selbstmitleid liegt ihr fern. Was ihr wichtig scheint, ist eine Sensibilisierung für Menschen mit Behinderungen. Sie gibt gerne Auskunft und kommt auch leicht mit anderen ins Gespräch. «Wenn man eine blinde Person am Strassenrand sieht, sollte man sie einfach ansprechen. Wenn sie keine Hilfe braucht, wird sie dies auch sagen», meint Meier. Was man aber auf keinen Fall tun sollte, ist jemanden ungefragt über eine Strasse zu zerren oder den Blindenhund streicheln. «Bitte immer nur die Person ansprechen, der Hund ist sonst abgelenkt».

    Lieblingsfarbe: Blau

    In ihrer Freizeit unternimmt die sportliche Frau viel. Mit dem Lauftreff Limmattal trainiert sie seit vier Jahren, und hat bereits einen Halbmarathon um den Sarnersee bewältigt, von dem sie heute noch schwärmt: «Anfangs dachte ich, dass ich es nicht schaffen würde. Aber gleich nach dem Start waren die Glückshormone da, ich wurde vom Sog der anderen Läufer*innen mitgerissen und hielt bis zum Ziel durch». Ihr nächstes Ziel ist der Aargauer-Marathon im Jahr 2020. Auch bei einer Wandergruppe ist sie dabei. «Wir werden von Freiwilligen begleitet, die uns führen», erklärt sie. Auch beim Einkaufen brauche sie Sehende, da die Lebensmittel nicht immer am selben Ort stehen. Beim Kleiderkauf vertraut sie auch lieber auf eine Bekannte, die ihr die Kleider nach ihrem Wunsch auswählt. Wie aber weiss sie, welche Kleider sie am Morgen anzieht? «Ich habe alle meine Kleider nach Farben sortiert», erzählt sie, «ich habe gelernt, wie man Farben und Muster kombinieren kann und besitze deshalb nur Stücke in Rot, Blau, Schwarz, Weiss, vielleicht noch Türkis». Farben hätten sie schon immer interessiert, ihre Lieblingsfarbe sei Blau, aus welchen Gründen auch immer, lacht sie. Heute zum Beispiel trägt sie ein hellblaues Strickjäckchen. Wie kann man sich eine Vorstellung von «Farbe» machen, wenn man sie nie gesehen hat? «Wir suchen Vergleiche, zum Bespiel Rot wie Feuer, oder dass Schwarz dunkel ist und Weiss sehr hell». Es ist Meier wichtig, dass sie gut und gepflegt aussieht und sie ist auch dankbar, wenn man sie auf einen Fleck hinweist. «Ich will nicht, dass die Leute denken, ach, sie ist blind, darum ist sie so ungepflegt». Dass viele Sehenden alle Blinden in einen Topf werfen, nervt sie manchmal. «Wir sind verschiedene Persönlichkeiten, wir können verschiedene Dinge – und andere eben nicht».

    Kontakt zu Sehenden ist wichtig

    Seit sie 26 Jahre alt war, hat sie Hunde. Aktuell ist Visby ihre ständige Begleiterin. Mit ihr zusammen lernt sie die Wege, die sie gehen muss. Visby ist auf Meiers Hörzeichen angewiesen, das heisst, Meier muss immer wissen, wo sie sich gerade befindet. Vieles läuft dabei über die Akustik oder über Hinweise wie Bodenbeläge. Manche Wege, zum Beispiel entlang einer Häuserzeile, sind aber akustisch monoton, da sei sie auch schon einmal an einer Türe vorbeigelaufen, weil sie nicht eruieren konnte, auf welcher Höhe sie sich befindet. Der Hund ist in diesem Moment eine grosse Hilfe, «mit dem Stock war das schon eine andere Herausforderung». Bei Geburtsblinden ist die Landkarte im Kopf nicht ausgeprägt. «Wir kennen nur die Wege, die wir gelernt haben. Das ist erstens sehr aufwendig und zweitens ist dadurch unsere Mobilität sehr eingeschränkt», erklärt Meier. Es ist schwierig, sich als sehende Person in die Situation hineinzuversetzen. Ihr persönlich ist nun natürlich das Gehör sehr wichtig, einmal hätte sie es nach einem Konzert fast auch verloren. «Da hatte ich wirklich Glück, seither passe ich besser auf». Aber es muss halt schon ein bisschen «fetzen» für die unternehmungslustige Frau. Sie geht gerne an Konzerte, geniesst es unter den vielen Leuten zu sein, ein bisschen auszuflippen und zu tanzen. ABBA ist ihre Lieblingsgruppe, aber sie hört auch sonst gerne Rock und Pop. Ihr Freundeskreis ist gemischt, das ist ihr sehr wichtig. Nicht, dass sie sich nicht mit anderen Blinden unterhalten könnte, die Themen seien ja dieselben, aber unter Sehenden zu sein, sei für sie eine Bereicherung, sie fühle sich dann akzeptiert. Das grösste Kompliment sei, wenn man vergesse, dass sie blind ist und sie zum Beispiel irgendwo stehen lasse. Das sei schon vorgekommen, erzählt Meier lachend. Bei der ESPAS gefällt es ihr sehr gut, sie hofft, dass die Arbeitsbedingungen so bleiben, dass sie hier noch pensioniert wird. Dennoch, sie sehnt sich schon nach dem ersten Arbeitsmarkt. Gäbe es dort ein Angebot, das identisch wäre, mit sinnvoller Arbeit und guten Mitarbeiter*innen, dann würde sie dieses vorziehen.

    *Name der Redaktion bekannt

  • Peter Ruggle stellt aus

    Peter Ruggle stellt aus

    Das Bild leuchtet von Weitem. Es zeigt das alte Höngger Gesellenhaus am Meierhofplatz mit dem Restaurant Rebstock und der Metzgerei mit angrenzendem Schlachthaus, wie es anno 1950 einmal ausgesehen haben muss. Es ist Nacht oder Abend, denn aus den Fenstern und Türen scheint warmes Licht. Vor dem Gebäude hat sich eine grosse Pfütze gebildet und darin spiegelt sich die Zukunft: Die Fassade der Apotheke und des Kiosks, wie man sie heute am Meierhofplatz findet. Das alte Gebäude wurde 1959 abgerissen, just in dem Jahr, als der Urheber des Bildes geboren wurde: Peter Ruggle. Das «Rebstockbild – Die Geburt und der Tod» bildet das Ende seiner «Höngger Bilder»-Serie, welche ab dem 21. Mai im Rahmen von «Kunst beim Höngger» in den Redaktionsräumen des «Hönggers» zu sehen sein wird.

    Hommage an die Kunst und an Höngg

    Am 22. Mai 1979, pünktlich zu seinem 20. Geburtstag, durfte Peter Ruggle sein erstes Atelier im Dorfkern von Höngg beziehen. Damals hatte sich in den rund 22 alten Häusern ein Künstlerviertel etabliert. Musiker*innen, Maler*innen, Bildhauer*innen, sie alle konnten hier dank günstigem Wohnraum ihrem Werk nachgehen. Im Zuge der Festlegung der ersten Kernzone des Kantons Zürich wurden die Gebäude 1986 abgerissen, die Künstlerkommune verschwand. Die Geschichte und bauliche Entwicklung des Quartierzentrums begann Ruggle vermehrt zu interessieren, so dass er beschloss, das alte Höngg in den unterschiedlichen Stilrichtungen des 20. Jahrhunderts zu malen. Entstanden sind expressionistische, impressionistische, kubistische und naturrealistische Bilder mit Szenen aus dem «Dorf». Darin verarbeitete Ruggle, der mittlerweile in ein Atelier auf der Werdinsel gezogen ist, auch seine Erinnerungen an diese Zeit. In fast allen Bildern finden sich surrealistische Elemente. «Der Geist und die Fantasie lassen sich nicht einsperren. Diese Freiheit brauche ich und nehme ich mir».

    Verstehen, was ist

    Ruggle arbeitet akribisch. Der Autodidakt will verstehen, wie ein Bild funktioniert. Technisch, aber auch in der Wirkung. «Beim Betrachten eines Bildes wird etwas ausgelöst», meint er. Ob es einem gefällt oder nicht, es gibt immer eine Resonanz. Je nach Standort kann sich die Sichtweise verändern. «Das fasziniert mich, denn ich sehe es als Parallele zum Leben überhaupt», sagt Ruggle. Um besser zu werden, müsse er sich stets auch selber hinterfragen, sehen, was verändert werden muss, um weiterzukommen. Wenn es ihn packt, dann vertieft er sich völlig in sein Schaffen. «Es ist wie ein Rausch, aufgeben liegt nicht drin, auch wenn es immer Rückschläge gibt». Am Rebstock-Bild hat er 800 Stunden gearbeitet, Modelle gebaut, um den Lichteinfall richtig zu bestimmen, fotografiert und vieles ausprobiert, um die richtige Atmosphäre hinzukriegen. In seinen Bildern spiegeln sich die grossen Fragen, die Gedanken zur Welt und zum Menschsein, die den neugierigen Künstler auch im Leben umtreiben. Auf dem Bild «Zerfallende Erinnerung» zerbröckelt hinter dem davonfahrenden Tram die Strasse, «man kann nicht in die Vergangenheit zurück, es geht immer nur vorwärts, es bleibt einem eigentlich nur die Gegenwart», erklärt der Kunstmaler seine Idee.

    Musik als Ausgleich

    Was gibt es Gegenwärtigeres als die Musik? Sie ist Ruggles zweite Leidenschaft. In seinem Atelier gibt es unzählige Instrumente zu entdecken. Vor einem grossen Gong steht ein Monochord, ein Saiteninstrument, das aussieht wie eine Art Zither und unheimlich beruhigende Klänge produziert. Nicht zu übersehen ist die grosse «Perkussionsanlage», wobei der Name «Schlagzeug» nicht erfasst, welche Instrumente dort zu sehen sind: Indische Elefantenglöcklein in verschiedenen Grössen, etwas das aussieht wie der Panzer eines Gürteltiers, Guiro genannt, verschiedene Trommeln und Hi-hats. Auch das Musizieren hat sich Ruggle selber beigebracht. «Die Malerei ist manchmal ein einsames Handwerk», sagt Ruggle. «Das Musikmachen ist geselliger, manchmal veranstalten wir mit den anderen Musikern, die ebenfalls hier eingemietet sind, richtige Jam-Sessions». Mit der Vernissage am 21. Mai schliesst sich fast auf den Tag genau ein Kreis für Peter Ruggle: Vor 40 Jahren betrat er am 22. Mai sein erstes Atelier, und dieses Jahr feiert er an diesem Tag seinen 60. Geburtstag. Inzwischen ist er in der glücklichen Lage, als selbstständig erwerbender Allrounder und von seiner Kunst leben zu können.

    «Eine Bilderzeitreise durch das alte Höngg»
    Vernissage am Dienstag, 21. Mai, 17 bis 21 Uhr in Anwesenheit des Künstlers. Die Ausstellung des Höngger Künstlers Peter Ruggle dauert bis Mitte Oktober. Redaktionsräume des «Hönggers», Meierhofplatz 2, Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr.

  • Sinnvolle Arbeitsteilung

    Sinnvolle Arbeitsteilung

    Als «Wochenschieber» sind sie bekannt, in der Fachsprache heissen die Behältnisse, in welche Medikamente für eine ganze Woche vorgerichtet werden, Wochendosiersysteme. Genutzt werden sie vorwiegend in Alters- oder Pflegeheimen, aber auch von Privatpersonen, denen sie die regelmässige Einnahme erleichtern. In Heimen richtete früher meistens das Pflegepersonal der Nachtwache die Medikamente für den kommenden Tag, heute wird diese Arbeit vermehrt an Apotheken ausgelagert. Die Heime sparen sich die Arbeit, doch gleichzeitig wird die Sicherheit erhöht und der Medikamentenverbrauch sinkt.

    Gelegentlich Abfall – doch trotzdem günstiger

    In Höngg richtet zum Beispiel die Hönggermarkt Rotpunkt Apotheke und Drogerie die Wochendosiersysteme – hier heissen Sie «Wochenblister» – für und 60 Bewohner*innen des Alterswohnheims Riedhof, wo vor Ort nur noch ein kleines Sortiment an Reservemedikamenten an Lager ist, damit auch ausserhalb der Öffnungszeiten der Apotheke auf neue Situationen reagiert werden kann.
    In der Apotheke werden alle Medikamente gerichtet, die im von Montag bis Sonntag reichenden Wochendosiersystem Platz haben. Ausnahmen sind nur sehr grosse Tabletten sowie Medikamente in flüssiger Form oder Reservemedikamente, die erst im Riedhof dazu gereicht werden.
    Dreimal wöchentlich gehen bei der Apotheke per Mail die Bestellungen ein, von Dienstag bis Samstag werden sie bearbeitet und dann ausgeliefert. Damit Verordnungsänderungen nicht eintreffen, wenn ein Wochendosiersystem bereits fertig ist, bekommt die Apotheke gemeldet, wer wann im Riedhof Arztvisite hat. Trifft eine neue Verordnung erst nach Auslieferung des Wochenblisters ein, wird mit der zuständigen Pflegefachperson abgesprochen, ob die ganze Woche neu gerichtet werden soll oder nur die abgesetzten Medikamente entnommen beziehungsweise neu verordnete gerichtet werden.
    Bereits gerichtete abgesetzte Medikamente landen im Abfall, denn sobald eines nicht mehr in seinem Einzelblister ist, ist es nicht ewig haltbar. Zudem sind lose Tabletten oder Kapseln oft kaum voneinander zu unterscheiden. Trotz des Risikos, so manchmal Abfall zu produzieren, sinken die Kosten für die Medikation in jenen Institutionen, welche sich von den Apotheken die Wochendosiersysteme rüsten lassen, um bis zu 30 Prozent. Der Grund: Natürlich entscheidet letztlich der Arzt, doch die Apotheke prüft, wie sich die Medikamente vertragen, welchen Zweck eine Therapie verfolgt oder sie schlägt einen Wechsel zu günstigeren Generika vor.

    Sechs Augen kontrollieren

    Das effektive Richten ist ein ausgeklügeltes System. Im Dossiers der Patient*innen, vom Altersheim Riedhof angeliefert, sind im Computer der Apotheke alle verordneten Medikamente erfasst. Auch jene, die nicht in die Wochenblister kommen. So kontrolliert die Apotheke gleichzeitig auch, ob nicht Mehrfachverordnungen vorliegen oder Medikamente zusammen abgegeben werden, die zu ungewünschten Interaktionen führen.
    In einem Raum im Untergeschoss des Hönggermarktes stehen Medikamentenschachteln bereit. Apothekerin Katharina Hermann legt sich einen der Wochenblister bereit. Es ist Einwegmaterial, bestehend aus einer Plastikform mit 28 Fächern, je sieben für die Einnahme morgens, mittags, abends und nachts. Dazu ein faltbarer Karton mit entsprechenden Öffnungen, auf der einen Seite jetzt noch mit einem Pergamentpapier verschlossen, auf der anderen eine Klebeschicht.
    Hermann setzt die Plastikform in den Karton ein, druckt die Personendaten von Frau Schweizer (Name geändert) aus und klebt sie auf den Karton. Dazu die Liste der ganzen Verordnungen. Die Medikamente sind aus Sicherheitsgründen mit einem kleinen Foto plus einer Beschreibung dokumentiert. Da heisst es dann beispielsweise «Aspirin Cardio 100 mg, Filmtablette, rund, weiss, 7 mm». Auch ein Foto von Frau Schweizer fehlt nicht, anhand dessen letztlich die Pflegeperson bei der Abgabe vor Ort sicher ist, dass sie die Medikamente auch der richtigen Person verabreicht.
    Apothekerin Hermann nimmt das erste Medikament aus dem Regal. Ein Aspirin Cardio 100 mg, einzunehmen jeden Morgen. Per Scanner liest Hermann den Strichcode der Packung ein. Nun würde, hätte sie sich im Medikament oder der Dosierung vergriffen, am Computer eine rote Fehlermeldung aufblinken. Nun aber blinkt es grün, zusammen mit der Aufforderung, das Verfallsdatum zu kontrollieren und zu bestätigen. Erst jetzt werden die Tabletten in jedes der sieben Morgen-Fächer gerichtet. Im Hintergrund rechnet der Computer jede einzelne Tablette ab, und sobald Frau Schweizer anzahlmässig eine ganze Packung aufgebraucht hat, wird ihr diese verrechnet. So geht das Tablette um Tablette und Kapsel weiter, bis alles bereit ist. Nun wird die Schutzfolie der Klebeseite am Karton abgezogen, der Karton zusammengefaltet und fertig ist das Wochendosiersystem.
    Im zweiten Arbeitsschritt kontrolliert eine andere Apothekerin vor der Auslieferung jeden Blister einzeln. Stimmen alle Medikamente und liegen sie auch im richtigen Tagesfach? Die letzte Kontrolle findet dann im Alterswohnheim Riedhof bei der Abgabe statt, wo Verordnungen und gerichtete Medikamente erneut durch dafür qualifiziertes Personal verglichen werden. So garantieren letztlich sechs Augen die richtige Medikation.

    Auch für Private

    Der Service der Apotheken kann auch von Privatpersonen genutzt werden. Die Krankenkassen übernehmen, sofern jemand mit der regelmässigen und korrekten Einnahme der Medikamente überfordert ist, auf ärztliche Verordnung die Kosten. Bedingung ist, dass eine Polymedikation vorliegt, das heisst, es müssen mehr als drei verschiedene Medikamente pro Woche eingenommen werden. Die Krankenkassen bezahlen nicht ohne Eigennutz, denn nicht oder falsch eingenommene Medikamente verursachen weit höhere Folgekosten.
    In den Altersheimen hingegen ist das Richten der Wochendosiersysteme immer in der Pflegepauschale enthalten. Entweder das Heim macht diese Arbeit selbst oder lagert sie gegen Entgelt an eine Apotheke aus, für die Bewohner*innen kostenmässig kein Unterschied.

    Diese Serie wird finanziell, ohne redaktionell eingeschränkt zu sein, durch die vier Höngger Rotpunkt Apotheken und Drogerien unterstützt.
    Nächster Artikel: 27. Juni, «Wundversorgung in Apotheken»
    Alle Artikel online unter www.hoengger.ch/archiv/dossiers/ «Apotheken»

  • Menschen mit Down-Syndrom «leiden» nicht

    Menschen mit Down-Syndrom «leiden» nicht

    Mittwoch ist traditionell Wähentag bei Familie Huber Haller in Höngg. Philemon ist gerade dabei, den Teig für zwei Bleche auf dem Stubentisch auszuwallen, sein Vater Stefan bringt verschiedene Früchte aus der Küche. «Meinst Du, der reicht für beide Wähen?», fragt er. Philemon hält kurz inne, begutachtet sein Werk mit prüfendem Blick und antwortet: «Ja, sicher».
    Sie seien sich recht ähnlich, meint Stefan. Vor allem das Zeichnen verbinde die beiden: Der Vater ist Grafiker und Comic-Zeichner, Philemon, der ältere von zwei Söhnen, hat vor ein paar Jahren damit begonnen, die Asterix- und Obelix-Bände abzuzeichnen. Band Fünf ist fast fertig, über 1700 Zeichnungen hat der bald 16-Jährige mittlerweile zusammen. Auch die Wände zeugen von seiner kreativen Ader: Sie sind mit Porträt-Zeichnungen seiner zahlreichen Stofftiere tapeziert. Jedes der Tiere hat einen eigenen Namen, ein Alter und ein Lieblingsessen. Jeden Tag dürfen zwei von ihnen Philemon in die Schule begleiten. Morgen sind es das Büsi und das Säuli.
    Während Philemon mit der Gabel sorgfältig ein Muster in den Teig sticht, erzählt Stefan, dass Philemon ins Lachenzelg zur Schule geht, früher ins Vogtsrain. Dass es an der Sekundarschule anfangs Probleme gab, weil der Junge Mädchen anfasste oder spukte. Dass es Reklamationen gab, weil die Leute nicht Bescheid wussten. Denn: Philemon hat das Down-Syndrom. Das bedeutet, dass das 21. Chromosom in seinen Zellen dreimal vorkommt, also einmal mehr als bei anderen Menschen. Daher kommt auch der Name «Trisomie 21». «Ich bekam ein <Fünf-Minuten-Fenster>, um Philemon an einem Berufswahlabend vorzustellen», erinnert sich Stefan. Das würde nie im Leben reichen, soviel war klar. Also schrieb und zeichnete er mit Philemons Hilfe einen Comic, in dem er Philemons «Anders-Sein» erklärte. Dass der Jugendliche manchmal mit sich selber spricht oder mit seinen Stofftieren, dass manche Dinge ihm schwerer fallen als anderen, oder dass er seine Begeisterung auch gerne offen zeigt. «Die Eltern und Mitschüler*innen haben diese Information sehr geschätzt», meint Stefan. Beim nächsten Mal würde er das von Anfang an so machen.

    Leidenschaftlicher Schauspieler

    In vielen Dingen unterscheidet sich Philemon aber gar nicht so sehr von anderen Jugendlichen: Er spielt gerne Fussball und liebt Musik. Wie die meisten in seinem Alter, will auch er «cool» sein und dazugehören, wobei das Markenbewusstsein bei ihm nicht vorhanden ist. Seine grosse Leidenschaft ist das Theaterspielen. Immer samstags reist er – mitterweile sogar unbegleitet – nach Oerlikon, wo Theaterpädagoge Urs Beeler die TheaterWerkstatt «machtheater» für Kinder und Jugendliche mit einer Beeinträchtigung leitet. Philemon steht schon auf der Bühne seit er neun ist und hat kaum je eine Probe verpasst. Im Juli wird das aktuelle Stück aufgeführt.

    Philemon geht gerne zur Schule, Mathe ist sein Lieblingsfach. Es gibt noch andere Kinder mit einer Beeinträchtigung im Lachenzelg, manchmal arbeiten sie zusammen in einer Kleingruppe, manchmal in der Klasse. Eine Heilpädagogin unterstützt sie jeweils im Unterricht. Mittwochs besucht der Jugendliche die Logopädie und das Sozialtraining an der Heilpädagogischen Schule in Wiedikon, dort lernt er einerseits, wie man richtig mit anderen Menschen umgeht und Konflikte austrägt, andererseits aber auch praktische Dinge wie Einkaufen. Im Sommer wird Philemon ans «15plus» wechseln, ein Anschlussprogramm der Fachschule Viventa. Darauf freut er sich, denn er kennt schon einige andere Jugendliche, die dort zur Schule gehen. Die Ausbildung ist sehr praxisbezogen und dauert zwei bis vier Jahre. Die Schüler*innen können an ein bis zwei Tagen in der Woche an verschiedenen Orten Schnuppern gehen. Was er einmal werden will, weiss Philemon noch nicht richtig. War es früher einmal Bäcker, könnte er sich heute für Comic-Zeichner begeistern. Seine Eltern liebäugeln mit einem Platz in der «Kunstfabrik Wetzikon», in welcher Menschen mit besonderen Bedürfnissen lernen und arbeiten können. «Wenn er in einer geschützten Werkstatt neun Franken in der Stunde verdient, könnte er stattdessen auch gleich auf Kunst setzen», überlegt Stefan. Gerade jetzt ist Philemon aber sehr beschäftigt damit, die Wähenbleche mit Früchten zu belegen. Er verteilt erst Himbeeren, dann Brombeeren und Aprikosen auf das kleinere Blech. «Lass noch etwas Platz für die Bananen und Kiwi», mahnt Stefan. «Und wo kommen jetzt die Zwetschgen hin?»

    Ein Junge mit starkem Willen

    Als die Wähe schliesslich im Ofen ist, hat Philemon ganz kalte Hände von den gefrorenen Früchten. Vor dem Abendessen bleibt noch Zeit für mindestens eine Runde Schach mit seinen Stofftierfreunden. Eine kleine Klavieraufführung für den Besuch? Nein, leider nicht, vielleicht nach dem Essen. Philemon weiss ganz genau, was er will, oder eben nicht, und kann das meistens auch kommunizieren. «Er hat einen klaren Plan, wie sein Tag aussieht», erklärt Stefan. Wenn man etwas von ihm wolle, müsse man das bereits ein paar Tage vorher ankündigen, damit er sich entsprechend arrangieren könne. Inzwischen ist auch Serafin, Philemons jüngerer Bruder, vom Bogenschiessen nach Hause gekommen. Er wird bald 13 Jahre alt und besucht die Rudolf-Steiner-Schule. Der Junge wirkt recht erwachsen, wenn er über seinen Bruder spricht. Von seinem starken Durchsetzungswillen, der jetzt in der Pubertät noch ausgeprägter zu werden scheint. «Wenn er etwas machen soll, das er nicht machen will, funktionieren Druckmittel nicht, er weigert sich dann einfach». Es brauche Geduld und Zeit, aber von guten Argumenten seines Bruders lasse er sich manchmal schon überzeugen, sagt Stefan. Serafins Lehrer*innen attestieren dem Jugendlichen eine hohe Sozialkompetenz und er selber sagt, dass er durch Philemon gelernt habe, dass man Menschen nicht schlecht behandeln dürfe, nur, weil sie anders aussehen oder sich anders verhalten. So langsam wächst auch Philemons Selbstwahrnehmung. «Die Pubertät ist für sich selbst ja schon kompliziert genug. Wenn man zusätzlich feststellt, dass man anders ist, kann das schon negative Gefühle auslösen. Aber bis jetzt geht es ihm gut», meint Stefan.

    Alle Kinder können einem Sorgen machen

    Die Eltern haben angefangen, die beiden Jungs auch einmal alleine zu lassen am Abend. Dann übernimmt Serafin die Leitung und bereitet den Znacht vor, während Philemon den Tisch deckt. «Wir möchten sie langsam an die Selbstständigkeit heranführen», so der Vater. Wie alle Eltern, wünschen sich auch Philemons Eltern, dass ihr ältester Sohn einmal auf eigenen Füssen stehen, eine Arbeit und eine Wohnung haben kann. «Es wäre schön, wenn er beruflich etwas machen könnte, das ihm auch gefällt». Dasselbe gilt natürlich für Serafin, aber bei ihm geht es in diesem Fall einfach etwas leichter – was ja nicht zwangsläufig der Fall sein muss: Auch Kinder ohne Down-Syndrom können einem Sorgen bereiten. Man solle ohnehin nicht alle Menschen mit Trisomie 21 über einen Kamm scheren, meint Stefan. Genauso wie alle anderen haben auch sie ihre eigenen Charaktere, geformt durch Sozialisation und Gene. «Die Leute <leiden> auch nicht unter dem Syndrom. Wenn sie leiden, dann höchstens unter den Reaktionen oder Hindernissen, auf die sie treffen», ist er überzeugt.
    Draussen hat sich inzwischen ein kleiner Sturm zusammengebraut, es wird bald regnen. Zeit, den Tisch zu decken für den Znacht, die Wähe steht schon bereit.

    Weiter Informationen zu den erwähnten Institutionen:
    machTheater:
    www.machtheater.ch
    «15plusSHS» an der Fachschule Viventa:
    www.stadt-zuerich.ch/ssd/de/index/jugend-_und_erwachsenenbildung/15plusSHS.html
    Kunstfabrik Wetzikon: www.kunstfabrik-wetzikon.ch

  • Ein ewiger Kampf

    Ein ewiger Kampf

    In früheren Jahren gehörten Behinderungen zum Alltag vieler. Fehlende medizinische Versorgung oder mangelnde Ernährung hatten zur Folge, dass schwere Geburten, Krankheiten oder Unfälle oft zu bleibenden Schädigungen führten. Damals wurden behinderte Menschen entweder nach Art des Gebrechens mit zum Teil abwertenden Begriffen wie «Krüppel» oder «Narr» beschrieben, oder mit breiteren Begriffen wie «arm», «krank» oder «bedürftig». Gewisse Behinderungsarten wurden sogar mit dem Wirken teuflischer oder überirdischer Kräfte in Verbindung gebracht.

    Hofnarren und Bettler

    Im Mittelalter erstaunten Menschen mit einer Behinderung als armlose Schreiber, blinde Musiker oder taubstumme Maler mit ihren Fähigkeiten. Sie weckten dabei sowohl Aufsehen und Faszination als auch Ablehnung und Schrecken. Die im Mittelalter bereits verbreitete Arbeitsteilung ermöglichte diesen Menschen jedoch teilweise auch ein Auskommen in handwerklichen Berufen. Die Mehrheit war aber auf gesellschaftliche Unterstützung angewiesen. Dabei wies die Almosenlehre den behinderten Menschen, die in Städten damit teilweise zu einem Existenz-sichernden Einkommen gelangten, einen Platz in der Gesellschaft zu. Ein grösserer Teil der Menschen mit einer Behinderung war jedoch zu einem ehr- und rechtslosem Dasein gezwungen, zum Beispiel auf Jahrmärkten oder als Hofnarren.
    Ab dem 16. Jahrhundert versuchten die Behörden, das Betteln zu unterbinden. Dabei bemühten sie sich, auch behinderte Bettler*innen weg von der Strasse zu bringen. Diese wurden in Spitäler aufgenommen, waren auf die knappe Unterstützung der Gemeinden angewiesen oder zum Arbeiten angehalten. Da aber für viele Menschen mit Behinderung Betteln die einzige Überlebenschance war, waren die Bemühungen des Staates nicht besonders erfolgreich. Hinzu kam, dass es vielerorts üblich war, behinderten Menschen eine Ausnahmeerlaubnis zum Betteln zu geben. Im Gegensatz zu arbeitsfähigen Bettler*innen galten diese nämlich als «würdige Arme».
    Dabei war die Betreuung behinderter Menschen in erster Linie Sache ihrer Angehörigen. Das war natürlich nicht in allen Fällen möglich, dann galt die Regel, dass die Gemeinde Unterstützung leisten sollte. Diese Leistungen waren je nach Gemeinde sehr unterschiedlich und bestanden aus gelegentlichen Geldspenden, Austeilungen von Mahlzeiten und Lebensmittel oder aus der Gewährung von Spitalpfründen. Fremden Bettler*innen wurde nicht geholfen, vielmehr wurden sie vertrieben, da die Gemeinden nur ansässigen Bettler*innen zur Hilfe verpflichtet waren. Aber auch dieser Pflicht wurde teilweise nicht nachgegangen, wie das Beispiel von Höngg zeigt: Kranke, gehunfähige Bettler wurden nicht in die Stadt ins Spital gefahren, sondern diese «Kunden» wurden einfach an der Grenze zu Wipkingen abgeladen (siehe Höngger vom 31.05.2018).

    Das Aufkommen fördernder Institutionen

    Mit der Aufklärung kam der Glaube an die Bildungsfähigkeit des Individuums auf, was die Wahrnehmung behinderter Menschen beeinflusste und zur Entstehung der Heilpädagogik führte. Bereits im 17. Jahrhundert entstand die Idee, Taubstumme zu fördern, in Tat umgesetzt wurde dies in der Schweiz jedoch erst 1777 mit der Gründung einer Taubstummenanstalt in Schlieren. Durch privat und religiös motivierte Initiative wurden Anfang des 19. Jahrhunderts weitere Institutionen zur Förderung behinderter Kinder eröffnet. Darunter waren Anstalten für Sinnes-behinderte Kinder, wie 1809 die Blindenschule in Zürich, später für geistig behinderte Kinder, wie 1849 eine Anstalt für kretine Kinder bei Interlaken, und noch später auch für körperlich behinderte Kinder, wie 1864 das Mathilde Escher-Heim, ebenfalls in Zürich. Es kamen immer mehr Fördermassnahmen auf, beispielsweise das Unterrichten von Braille-Schrift oder der Laut- und Gebärdensprache. 1874 folgte die Aufnahme der allgemeinen Schulpflicht in die Bundesverfassung mit einer Einführung von Hilfsklassen und Sonderschulen.

    Das Erkämpfen der Invalidenversicherung

    Mit der Industrialisierung kamen neue Behinderungsursachen, unter anderem wegen Kinderarbeit, schlechten Arbeitsbedingungen und Unfällen in den Fabriken. Durch die Arbeiterbewegungen konnten die Arbeitsbedingungen verbessert werden, die Haftpflicht der Unternehmen blieb jedoch begrenzt. Erst mit der Unfallversicherung 1918 wurden solche Menschen entschädigt. Die Reichweite dieser Versicherung blieb beschränkt, nur ein Teil der Beschäftigten war versichert. Zusätzlich waren Frauen und Menschen mit Geburtsgebrechen davon ausgeschlossen. 1919 wurde im Parlament die Einführung der Invalidenversicherung (IV) mit einem negativen Ausgang diskutiert, worauf verschiedene in der Behindertenfürsorge tätige Gruppen und Vereine gegründet wurden. Der Dachverband «Vereinigung für Anormale», später Pro Infirmis, leistete vielen behinderten Menschen bis zur Einführung der IV vor allem finanzielle Hilfe. Die IV wurde erst 1959 eingeführt, nach langer Vorgeschichte und auf Druck von Behindertenorganisationen. Diese Versicherung schliesst auch Personen mit einer geistigen Beeinträchtigung und Geburtsgebrechen mit ein. Die bescheidenen Leistungen der IV wurden in Folge wiederholt ausgebaut.

    Eugenische Zwangssterilisation

    Nach 1900 kamen im Umgang mit behinderten Menschen jedoch neue Ängste auf. Entdeckungen und Annahmen der Erbforschung führten dazu, dass sie als «minderwertig» tituliert wurden. Innerhalb der Psychiatrie und Heilpädagogik kamen Bestrebungen zur Verhütung «erbkranken Nachwuchses» auf, was konkret Massnahmen wie Heiratsverbote und Sterilisationen zur Folge hatte. Das eugenische Paradigma besagte, dass der Prozentsatz an geisteskranken Menschen ohne diese Massnahmen zunehmen würde. An einer Jahresversammlung der Schweizer «Irrenärzte» 1905 wurde gemeinsam beschlossen, die Unfruchtbarmachung der «Irren» sei wünschenswert und bedürfe einer gesetzlichen Regelung. Es kam schlussendlich nur in Waadt zu einer solchen Regelung, die Sterilisationen wurden dennoch in allen psychischen Kliniken durchgeführt. Anfangs des 20. Jahrhunderts wurden in der Schweiz deshalb zahlreiche geistig behinderte Menschen, meist Frauen, zwangssterilisiert. Das für diese Sterilisationen juristisch erforderliche Einverständnis verschafften sich die Behörden mitunter durch Überredung oder Erpressung. Fürsorgeempfänger*innen wurde beispielsweise mit dem Verlust der Unterstützung gedroht, anderen mit einer Anstaltsverwahrung. 1922 forderte Alfred Hauswirth in einer Motion im Grossen Rat des Kantons Bern sogar die Tötung von Menschen mit einer Behinderung, was weder in der Presse noch im Rat einen allgemeinen Sturm der Entrüstung auslöste. Auch nach dem zweiten Weltkrieg wurden solche Sterilisationen noch ausgeführt. Bald darauf führten jedoch Fälle in der psychiatrischen Klinik St. Urban zu einer öffentlichen Debatte: Dabei wurden Personen, die von Ärzten als «normal intelligent» eingestuft worden waren und sich ausdrücklich gegen eine Sterilisation ausgesprochen hatten, sterilisiert. Dies löste heftige Diskussionen aus. Die Praktiken wurden in der Schweiz 1980 vollständig eingestellt. Erst 2000 erklärte der Nationalrat diese Vorgänge als rechtswidrig, darauf wurde den Opfern das Recht auf Entschädigung zugesprochen.

    Gleiche Rechte für behinderte Menschen

    Demnach blieb nicht nur die Sozialpolitik, sondern auch die IV lange Zeit Angelegenheit von Verwaltungsbeamten, Juristen, Ärzten und Versicherungsmathematikern, die Betroffenen selber hatten wenig zu sagen. Im Anschluss an die 68-er Jahre stellte eine jüngere Generation von engagierten Menschen mit Behinderung die Definitionsmacht der Behörden jedoch zunehmend in Frage. Auf öffentlichen Druck dieser Bewegungen hin wurde 1995 eine parlamentarische Initiative eingereicht, die ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot und ein Gleichstellungsgebot für behinderte Menschen forderte. Unzufrieden mit den Ergebnissen der parlamentarischen Beratungen lancierten die Behindertenbewegungen 1998 die Volksinitiative «Gleiche Rechte für Behinderte». Parallel dazu war die Reform der Bundesverfassung im Gang und dank des öffentlichen Drucks zusammen mit der drohenden Initiative flossen wesentliche Teile der Initiative in die neue Verfassung ein. Dank weiterem Engagement der Behindertenorganisationen konnte 2004 das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) durchgesetzt werden. Dieses Gesetz fordert den Zugang zu öffentlichen Bauten, zum öffentlichen Verkehr und zu Verwaltungsdienstleistungen. Zusätzlich stellt es die Förderung der Integration und Autonomie ins Zentrum.
    2014 ratifizierten beide Parlamentskammern die UNO-Behindertenrechtskonvention. Dies war für Behindertenorganisationen nochmals ein Meilenstein, da diese UNO-Konvention 2006 verabschiedet worden war und lange für die Unterzeichnung dieses Menschenrechtsabkommens gekämpft werden musste. Mit einem Beitritt zu diesem Übereinkommen verpflichtete sich die Schweiz, die Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit einer Behinderung konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierung zu schützen und ihre Inklusion und Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern. Der Nationalrat beschloss 2019 trotzdem eine Kürzung der Elternzulage, das heisst, Zusatzbeiträge für IV-Rentner mit Elternpflichten sollen von 30 auf 40 Prozent sinken. Diese Ereignisse zeigen: Die Diskussion um die Rechte von behinderten Menschen ist noch nicht beendet.

  • Jede fünfte Person hat eine Behinderung

    Das Behindertengleichstellungsgesetz definiert «Menschen mit Behinderung» als Personen «die ein dauerhaftes Gesundheitsproblem haben und die bei Tätigkeiten des normalen Alltagslebens (stark oder etwas) eingeschränkt sind». Von den 1,8 Millionen Menschen, die 2017 als Menschen mit Behinderung erfasst wurden, sind 470’000 stark beeinträchtigt. Im Alter steigt das Risiko einer Behinderung: Zwischen 16 und 24 Jahren sind neun Prozent davon betroffen, während es in der Altersklasse von 45 bis 64 Jahren 60 Prozent sind. Allgemein kann man sagen, dass die Frauen etwas öfter betroffen sind, wobei der Unterschied bei stark eingeschränkten Personen kleiner ist. Bei Kindern ist die Zahl schwer abzuschätzen, das BFS ermittelte im Jahr 2012, «dass rund 20’000 Kinder mit schweren Behinderungen und weitere rund 130’000 mit einer leichten Behinderung konfrontiert waren».

    In den kommenden Ausgaben wird sich der «Höngger» vertieft mit dieser Thematik auseinandersetzen. In Höngg selber gibt es Institutionen wie die Espas und das Wohnzentrum Frankental, die in unterschiedlicher Form tätig sind. Im Zentrum sollen aber vor allem betroffene Menschen stehen, weshalb besonders viel Wert auf Porträts gelegt wird. Wie und wo leben und arbeiten Menschen mit Behinderung, was wünschen sie sich von ihren Mitmenschen, inwiefern fühlen sie sich integriert? Eine wichtige, wenn auch vermeintlich banale Erkenntnis aus den vielen geführten Gesprächen: Es gibt ihn nicht, «den» Menschen mit Behinderung. Jeder ist individuell, mit seinem eigenen Charakter und seinen Bedürfnissen, etwas, das Nicht-Behinderte ganz selbstverständlich für sich in Anspruch nehmen. «Das ist ja klar», denkt man sich, ertappt sich dann aber nicht selten dabei, dass man Angehörige einer Gruppe aus Ignoranz vorschnell über einen Kamm schert. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich bezüglich Gleichstellung von Menschen mit Behinderung einiges getan. Den Anfang des Fokusthemas macht deshalb, neben einem ersten Porträt, ein historischer Rückblick.

    Quelle: Bundesamt für Statistik

  • Conscious Collection

    H&M war eigentlich nie wirklich ein Laden, der mich ansprach. T-Shirts mit Aufdrucken wie «Donut talk to me» oder «show more love» schreckten mich ab. Vieles ist zwar billig, aber die Qualität ist dementsprechend auch schlechter. Trotzdem blieb mein Blick letztens an einer H&M-Werbung hängen: «H&M Conscious Collection» stand da, vor einem Bild mit einer Frau in einer Hose mit Blumenmuster, im Hintergrund eine Wiese mit Bäumen. Nicht schlecht, dachte ich. Denn Textilien sind oftmals eine grosse Belastung für die Umwelt, ich bin immer auf der Suche nach Kleidern, die nachhaltig und trotzdem noch schön sind. Doch dann stach mir der Preis dieser «nachhaltigen» Hose ins Auge: 19.95 Franken. Mit «conscious», bewusst, muss wohl bewusst billig gemeint sein. Eine Hose kann unmöglich nachhaltig und fair sein und gleichzeitig ein solches Preisschild haben! Durch einen anerkannten Standard zertifiziert sind die Kleider nicht. Diese Rechnung geht genauso wenig auf, wie wenn Petra Gössi die FDP plötzlich zu einer klimafreundlichen Partei machen will.
    Ich finde Secondhand-Läden eine gute Alternative, und da heutzutage die Kleider von gestern trendy sind (siehe meine Kolumne vom 11. April), kann man sich in solcher Kleidung auch auf die Strasse trauen. Natürlich sind es auch andere Bereiche, wo der eigene Konsum klimafreundlicher gestaltet werden kann. So etwa beim Essen: Im Laufe des letzten Jahres habe ich zum Beispiel meinen Fleischkonsum auf Null reduziert. Aber wie bei den Kleidern ist es auch beim Essen nicht ganz einfach, gute und nachhaltige Alternativen zu finden. So ist der Anbau von Palmöl für die weiträumige Abholzung in vielen Ländern verantwortlich. Ich suchte in der Migros also nach Keksen ohne Palmöl, doch es gelang mir schlichtweg nicht, eine Packung zu finden, bei der hinten nicht «enthält pflanzliche Öle (Palm-…)» stand. Und natürlich kann man auch an die Klimastreiks gehen. So kann man nicht nur auf individueller, sondern auch auf politischer und gesellschaftlicher Ebene etwas verändern. Wobei es den Streikenden ja angeblich nicht um den Klimawandel geht, sondern nur darum, «die Schule zu schwänzen…» Der nächste Klimastreik findet am 24. Mai statt.

    Lina Gisler,
    Praktikantin beim «Höngger»

  • «Mundtot»? Ich? Vonwegen!

    Was glaubt die Redaktion dieser Zeitung eigentlich? Ein Frank Frei könne man einfach so zum Schweigen bringen, den Mund verbieten, wegzensurieren und schnöde einer Extra-Ausgabe opfern? Nicht mit mir – dachte ich, und versuchte, diese Zeilen doch noch in die Sonderausgabe letzter Woche zu drücken. Doch weder der Layouter noch die Druckerei liessen sich bestechen, um die Redaktion zu umgehen.
    Diese Woche aber habe ich wieder freie Hand. Und die setze ich ein, schliesslich geht es um meine Existenz! Nein, ich liege Ihnen nicht mit der öden Leier von der Arbeitsplatzsicherung in den Ohren, die jeweils bei Volksabstimmungen als peinlicher Argumentekiller dient, damit man sich nicht mit unbequemen Themen wie beispielsweise Waffenexporten beschäftigen muss. Mir geht es nicht ums Geld und auch nicht um Arbeit. Es geht um meine EXISTENZ!!!!! Nebenbei bemerkt: Diese Grossbuchstaben gehen hier nur durch, weil sie für die Sonderausgabe vorgesehen waren, in der alle Regeln über die Reling der stilistischen Vorgaben geworfen wurden. Im Normalfall lässt die Redaktion so viele GROSSBUCHSTABEN und Ausrufezeichen NIE und NIMMER durch!!!
    Wo war ich? Ach ja, bei der Existenz. Also DER (!) Existenz. Verstehen Sie? Wenn das so weitergeht im Lokalmedienmarkt, dann ist ein Wesen wie ich bald TOT. Weg vom Fenster, ausgelöscht, eingedampft, gebündelt am Strassenrand. Sowas wie mich gibt es nur hier, Schwarz auf Weiss und bildlich sogar in Farbe. Oder glauben Sie, ich solle mich einfach so ins digitale Netz der Einsen und Nullen verkrümeln, wo irgend so ein algorithmischer Guugel entscheidet, ob Sie mich finden oder nicht und wenn ja, wie lange noch? Ich bitte Sie, da kann ich mich ja gleich selbst wegzensurieren und ans virtuelle Seil der Web-Decke knüpfen. Nennen Sie es meinetwegen altmodisch, voll das Retro-Ding, aber ohne Zeitung kein Frank Frei. Sie hat mich zum Leben erweckt und hier bleibe ich. Und ich mache das weiterhin, der Unabhängigkeit und Anonymität zuliebe, GRATIS. Für diese Zeitung und Sie, meine treuen «Follower», meine «Likers», meine «Sternchenverteiler», meine «Haters» und «Lovers». Das ist meine Existenz.

    Mit der Lizenz zum Erröten

    Frank Frei