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  • Glossar – Die wichtigsten Begriffe zur Energie- und Klimapolitik

    CO2-Gesetz
    Revision des bestehenden Gesetzes zum Umgang mit CO2-Emissionen. Das Gesetz beinhaltet Lenkungsabgaben für Emissionen und eine Umverteilung der Zahlungen via Klimafonds und Krankenkassen. Eidgenössische Abstimmung erfolgt am 13. Juni.

    Endenergieverbrauch
    Nach Energieumwandlungs- und Übertragungsverlusten übrig gebliebener Teil der Primärenergie – also der Teil der Energie, der tatsächlich beim Endkonsumenten ankommt.

    Energiegesetz
    Kantonales Energiegesetz, vom Kantonsrat teilrevidiert. Die SVP hat das Referendum gegen das Gesetz angedroht, die Schlussabstimmung im Kantonsrat erfolgt in den nächsten Wochen.

    Energiestrategie 2050
    Bundesweites Massnahmenpaket zur Energiepolitik, beinhaltet Ausstieg aus der Atomenergie, Förderung erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz. Am 21.05.2017 in Abstimmung angenommen.

    Fossile Energieträger
    Fossile Energie, die aus Abbauprodukten von toten Organismen gewonnen wird. Dazu gehören Braunkohle, Steinkohle, Torf, Erdgas und Erdöl. Die Verbrennung dieser Energieträger setzt CO2 frei.

    Graue Emission
    Als «graue Energie» oder «graue Emission» werden indirekte Emissionen bezeichnet. Auf die Stadt Zürich bezogen bezeichnet dieser Ausdruck also all diejenigen Emissionen, die zwar durch Aktivitäten von Zürcher*innen ausgelöst werden, jedoch nicht auf Stadtgebiet anfallen.

    Kyoto-Protokoll
    Zusatzabkommen zur Klimakonvention von Rio aus dem Jahr 1992, mit dem global erstmals verbindliche Emissions-Reduktionsziele für Industriestaaten vereinbart wurden.

    Masterplan Energie
    Stadtzürcher energiepolitische Strategie, wird alle vier Jahre aktualisiert.

    Negative Emissionen
    Technologien, welche der Atmosphäre bereits vorhandenes CO2 entziehen und dauerhaft speichern. Methoden hierbei sind etwa Aufforstung von Wäldern, energetische Nutzung von Biomasse, Biokohle sowie technische Lösungen.

    Netto-Null-Emissionen
    Politisch vereinbartes Ziel, unter dem Strich keine Treibhausgase mehr zu produzieren. Noch vorhandene Restemissionen durch Massnahmen zur Aufnahme von CO2 (negative Emissionen) zu kompensieren.

    Paris-Abkommen
    Internationales Klimaschutzabkommen von Paris, von 195 Staaten im Dezember 2015 unterzeichnet. Folgekonferenz zu Kyoto, Ziel: Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnitttemperatur auf deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad über dem vorindustriellen Niveau.

    Primärenergie
    Direkt in der Natur vorkommende Energieträger wie Kohle, Erdöl, Erdgas, aber auch erneuerbare Energiequellen wie Wind und Sonne.

    Treibhausgase
    Gase, die Treibhauswirkung in der Atmosphäre hervorrufen. Dazu gehören hauptsächlich CO2, aber auch Methan, Lachgas und Fluorkohlenwasserstoff. Die Berechnung der Emissionen erfolgt meist in CO2-Äquivalenten.

    2000-Watt-Gesellschaft
    2008 für die Stadt Zürich beschlossenes Massnahmenpaket zur nachhaltigen Entwicklung. Ziel: Pro-Kopf-Verbrauch an CO2 beträgt pro Jahr nicht mehr als 2000 Watt Energie-Dauerleistung sowie Emissionen von maximal einer Tonne CO2.

     

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  • Pro und Contra CO2-Gesetz

    Im Herbst 2020 hat das Parlament das revidierte CO2-Gesetz verabschiedet. Ziel des neuen CO2-Gesetzes ist es, den Ausstoss an Kohlendioxid-Emissionen weiter zu senken, um die im Rahmen des Pariser Abkommens gesteckten Ziele einhalten zu können. Bis 2030 soll der Treibhausgas-Ausstoss der Schweiz gegenüber dem Wert von 1990 mindestens halbiert werden. Dabei soll nach dem Verursacherprinzip etwa die Abgabe auf Heizöl und Erdgas erhöht werden sowie der Benzinpreis steigen. Auch im Flugverkehr hat eine Annahme des Gesetzes Folgen: hier soll eine Flugticketabgabe etabliert werden. Für einen Kurzstreckenflug werden 30 Franken Abgabe fällig, bei mittleren oder langen Flügen bis zu 120 Franken. Der Bund erhebt die Abgabe bei den Fluggesellschaften.
    Bereits seit 2008 wird bundesweit eine CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe erhoben. Wer überdurchschnittlich viel CO2 produziert, zahlt mehr, andere weniger. Heute belaufen sich die Kosten der Abgabe auf 96 Franken pro Tonne CO2, könnten aber maximal auf 120 Franken erhöht werden, was bislang nicht nötig war. Mit dem revidierten Gesetz wird dieser Betrag erhöht, allerdings nur, wenn der Ausstoss nicht genügend stark sinkt. Neu beträgt die Abgabe maximal 210 Franken.

    Das Geld soll rückverteilt werden

    Die Einnahmen aus den CO2-Abgaben sollen zu einem Drittel in einen Klimafonds fliessen. Mit diesem sollen klimafreundliche Investitionen unterstützt werden, dazu gehören auch Sanierungen und Einbau von CO2-freien Heizungen oder Ladestationen für Elektroautos. Auch vom Klimawandel betroffene Regionen sollen aus diesem Topf Unterstützung zum Schutz vor Gefahren erhalten.
    Die restlichen zwei Drittel sollen an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückfliessen. Jede Person erhält via Krankenkasse denselben Betrag ausbezahlt, auch Kinder, unabhängig davon, wie viele fossile Brennstoffe sie verbraucht. Diese Rückvergütung existiert bereits heute: Im vergangenen Jahr erhielt jede Person so 87 Franken zurück. Neu können sich alle Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien lassen, sofern sie in klimafreundliche Massnahmen investieren.

    Pro und Contra

    Nicht alle sind mit den Forderungen des Gesetzes einverstanden. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen, weswegen es nun am 13. Juni bundesweit zur Abstimmung kommt. Zu den Gegnern gehören die Verbände Swissoil, Auto Schweiz und der ACS. Aus ihrer Sicht ist das Gesetz «teuer, nutzlos und ungerecht». Der «Höngger» hat sich auf beiden Seiten nach Argumenten umgehört.

     

  • Tödliche Eifersucht – Junger Mann erschoss Freundin

    Tödliche Eifersucht – Junger Mann erschoss Freundin

    Es sei ihm «eine Sicherung durchgebrannt», erklärte der junge Lastwagenchauffeur den Oberrichtern an seinem Prozess im Jahre 1997. Zwei Jahre vorher hatte der damals 27-Jährige seine 23-jährige Freundin, eine Serviertochter, mit einem Sturmgewehr aus nächster Nähe erschossen. Das Motiv war Eifersucht – der junge Mann hatte Angst, seine Freundin, die er als seine «Traumfrau» beschrieb, an einen Nebenbuhler zu verlieren.

    Das Paar plante bereits seine Hochzeit

    Dabei begann die Liebesgeschichte der beiden sehr harmonisch. Das Paar lernte sich in der Stammkneipe des 27-Jährigen kennen, in welcher die Frau als Kellnerin arbeitete. Es war Liebe auf den ersten Blick – nur wenige Tage später zogen die beiden in die gemeinsame Wohnung Am Wasser. Die Verliebten schwebten im siebten Himmel. Sie planten, auf dem Säntis mit Trachtenkleidung und Musik zu heiraten und schon bald eine Familie zu gründen. Doch dazu sollte es nie kommen. Von ihren Freundinnen wegen ihrer Promiskuität als «Schmetterling» bezeichnet, begann die 23-Jährige mit einem Ex-Freund anzubandeln. Als ihr Freund ein Präservativ im Abfall fand, stellte er sie wütend zu Rede. Sie soll damals gesagt haben, sie schlafe mit wem sie wolle. Daraufhin verlor der junge Mann die Nerven, ging in den Keller, öffnete die Büchse mit Kriegsmunition und lud sein Sturmgewehr aus Armeezeiten. Als er kurz darauf seine Freundin friedlich im Bett schlafen sah, kam er zu Besinnung. Er rückte von seinem tödlichen Plan ab und versteckte die Waffe unter dem Bett.

    Erschossen aus nächster Nähe

    Am nächsten Morgen wollte sich der eifersüchtige junge Mann mit seiner Freundin versöhnen und verlangte von ihr einen Morgenkuss. Diese antwortete jedoch nur, er solle «verreisen» und erhob die Faust gegen ihn. In diesem Moment brannten bei dem Mann alle Sicherungen durch. Er griff zum Sturmgewehr und schoss ihr aus 50 Zentimeter Distanz eine Kugel in den Kopf. Um das Leiden der Sterbenden zu verkürzen, so der Angeklagte am Prozess, stach er ihr mit einem Messer noch zweimal in den Bauch: «Als sie stöhnte, gab ich ihr mit einem Küchenmesser den Gnadenstoss». Daraufhin habe er sich selbst töten wollen, stattdessen alarmierte er die Stadtpolizei über den Notruf 117: «Jetzt habe ich meine Freundin erschossen. Kommen Sie vorbei». Er liess sich von den ausgerückten Beamten ohne Gegenwehr verhaften.

    Staatsanwaltschaft forderte zwölf Jahre und Verwahrung

    Zwei Jahre später musste sich der Angeklagte der Justiz stellen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft forderte zwölf Jahre Zuchthaus. Die Tat sei in einem Zustand der Aufgewühltheit reflexartig passiert, von Mord könne man nicht reden. Der Staatsanwalt verlangte jedoch eine Verwahrung: «Vom Angeklagten geht eine grosse Gefahr für die Öffentlichkeit aus», begründete der Staatsanwalt die Massnahme. Der Lastwagenchauffeur hatte sich bereits in der Vergangenheit gewalttätig verhalten, als seine früheren Beziehungen in die Brüche gingen. Einmal habe er mit einem Sprengstoffattentat gedroht, ein anderes Mal sei es beinahe zu einem Selbstmordversuch in einem fahrenden Auto gekommen.

    Der Anwalt des Angeklagten erklärte, dass sich sein Klient in einem Abhängigkeitsverhältnis zu seiner Freundin befunden und unter grossen Verlustängsten gelitten habe. Sein Mandant habe panische Angst gehabt, die Freundin an einen anderen zu verlieren. Die Tat sei reflexartig passiert und nicht geplant gewesen. Ausserdem sei er mit seiner Eifersucht und der Trennung überfordert gewesen. Des Weiteren erklärte der Verteidiger, dass der Vater des Angeklagten ein gewalttätiger Alkoholiker gewesen sei, der ihn unterdrückt habe. Das Gericht verurteilte den Lastwagenchauffeur zu acht Jahren Zuchthaus wegen vorsätzlicher Tötung und Missbrauch von Armeematerial. Ausserdem musste er der Opferfamilie Schadensersatz und Genugtuung von 135’000 Franken bezahlen.

  • Gewerbe Wipkingen archiviert Dokumente

    Gewerbe Wipkingen archiviert Dokumente

    An der Abschluss-Generalversammlung des Gewerbe Wipkingen in der Lettenkirche im letzten Herbst hatten die anwesenden Mitglieder den Beschluss gefasst, die wichtigsten Unterlagen zu archivieren. Das Interimspräsidium, bestehend aus Martin Bürlimann und Barbara Schürz, hat Kontakt mit dem Stadtarchiv aufgenommen, ob Interesse besteht und welchen Teil der Unterlagen interessant für spätere Generationen sein könnten.
    Für Vereine besteht wie auch für Firmen eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren für Kassa, Revision und Jahresberichte. Diese Unterlagen sind bereits pflichtgemäss eingelagert.

    Ein klassischer Verein

    Das Gewerbe Wipkingen war nicht der erste Verein seiner Art. Der älteste Gewerbeverein ging auf die Initiative der Gemeinnützigen Gesellschaft Wipkingen zurück. Damals war Wipkingen noch eine eigenständige Gemeinde. Die GGW regte die Gründung eines Gewerbevereins an, welcher 1886 die Gewerbeschule eröffnete. Es gab einige Ausstellungen zu landwirtschaftlichen und gewerblichen Themen in Wipkingen. Wie lange der Gewerbeverein aktiv war, ist nicht mehr bekannt.
    1953 entstand die «Vereinigung der selbstständigen Handels- und Gewerbetreibenden von Wipkingen». Mitglieder waren vorab Handelsfirmen, Dienstleister, Handwerker und Fachgeschäfte. Sie nannte sich auch «Geschäftsleutevereinigung Wipkingen» oder meist einfach «Käferbergler». Erster Präsident der Geschäftsleutevereinigung war Bäckermeister Piller.
    Die Geschäftsleutevereinigung gründete eine Quartierzeitung, den «Käferberg». Diese Zeitung ging in die Hände der Lokalinfo über, die sie als «Käferberg/Affoltemer» mehrere Jahrzehnte als Quartierzeitung publizierte. Der Verleger benannte die Zeitung Anfang 2006 um in «Zürich Nord», da sie auch Quartiere aus diesem Gebiet abdeckt.
    Die Geschäftsleutevereinigung endete in den 1980er-Jahren mangels aktiver Mitglieder. Viele Kleinunternehmen vermissten eine Gewerbevereinigung im Quartier. Bei der Gründung des Gewerbe Wipkingen waren vom Vorläufer einige Mitglieder vertreten.
    Das Gewerbe Wipkingen, jener Verein, der letztes Jahr aufgelöst wurde, bestand seit 1993. Es war eine Vereinigung der Fachgeschäfte, Handwerker, Selbstständigen und Dienstleister im Quartier.

    Lokalgeschichtliche Dokumente

    Von den Vorgängervereinen «Geschäftsleutevereinigung» und vom 1886 gegründeten Gewerbeverein ist praktisch nichts erhalten geblieben. Aus lokalhistorischer Sicht ist dies bedauerlich, da diese Vereine eine gewisse gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung hatten. Welche Rolle die organisierten Unternehmer beispielsweise bei der Eingemeindung 1893 spielten, ist nicht mehr aus Quellen erster Hand recherchierbar.
    Vielleicht interessiert sich in vielen Jahren jemand für einen Verein, der als typisch für unsere Zeit steht. Entstehung, Aktivitäten und die Auflösung sind dann chronologisch einsehbar. Lange Zeit war Sepp Bamert Aktuar des Gewerbe Wipkingen. Die Unterlagen wurden sorgfältig gesammelt und im Lagerraum des Gewerbe Wipkingen an der Rousseaustrasse aufbewahrt, zusammen mit dem anderen Material. Insbesondere die Protokolle, Jahresberichte, Unterlagen von Aktivitäten, Fotos von Ausflügen und geselligen Anlässen sowie Kassa- und Revisionsberichte sind in mehreren Laufmetern Bundesordnern erhalten geblieben.
    Der Auflösungsvorstand hat sich beim Stadtarchiv erkundigt, welche Unterlagen aufbewahrungswürdig sind. Zusammen mit Kurt Gammeter werden diese Dokumente zusammengestellt und dem Stadtarchiv übergeben.

    Stadtarchiv ist öffentlich

    Das Stadtarchiv befindet sich am Neumarkt 4 im Haus zum untern Rech. Die Benutzung des Stadtarchivs ist kostenlos, im Moment allerdings stark eingeschränkt. Es gibt einen Lesesaal, der in normalen Zeiten frei zugänglich ist. Dort befindet sich eine Handbibliothek. Verschiedene Bücher über Wipkingen und die anderen Stadtquartiere sind einsehbar. Momentan ist der Lesesaal nur eingeschränkt geöffnet. Es besteht eine Anmeldepflicht. Wer spezielle Themen aus Wipkingen sucht, findet Rat und Hilfe beim Personal. Es gibt auch Einführungskurse und Merkblätter, wie man nach besonderen Themen sucht. Die gewünschten Akten – beispielsweise Unterlagen zum Männerchor Wipkingen oder zum Quartierverein – werden dann bereitgestellt und sind nach kurzer Wartefrist einsehbar.
    Viele Dokumente, Bilder und historische Unterlagen sind auch elektronisch abrufbar. Die Suche ist allerdings nicht ganz einfach; es empfiehlt sich, die Einführung genau zu lesen, damit die Suchergebnisse dem Gewünschten entsprechen.

    Eingesandt von Martin Bürlimann

  • Lautes Fest mit 15 Schüssen beendet

    Lautes Fest mit 15 Schüssen beendet

    In einer Aprilnacht im Jahr 1995 veranstaltete eine Gruppe von rund dreissig Jugendlichen auf einem Feuerplatz in der Nähe des Restaurants «Jägerhaus» während mehreren Stunden ein Fest. Es wurde gegrillt, getrunken und gelacht und aus einem Kassettengerät lief türkische Volksmusik und Techno. Doch nach Mitternacht wurde die Feststimmung jäh von mehreren Schüssen unterbrochen. Ein 14-jähriges Mädchen und ein 19-jähriger Bursche wurden am Bein, beziehungsweise am Rücken verletzt. Einige der Feiernden brachten die beiden ins nahe Waidspital, wo die nicht lebensgefährlich Verletzten behandelt wurden. Beim Schützen handelte es sich um den damals 63-jährigen Wirt des Restaurants «Jägerhaus». Er war geständig und gab an, er habe sich durch den Lärm gestört gefühlt. Darauf schoss er von der Terrasse aus sieben Mal in die Luft. Dann machte er eine Pause und gab nochmals acht Schüsse ab. Diesmal aber nicht mehr in die Luft, sondern in Richtung der 45 Meter entfernten Gruppe, die am Feuer sass.

    Drei Jahre später stand der Wirt vor dem damaligen Geschworenengericht, angeklagt wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Es sei ein grosser Lärm gewesen, sagte der Beizer, der das Restaurant elf Jahre lang geführt hatte. Selbst als er dann um 0.30 Uhr den feiernden Jugendlichen auf dem Festplatz hinter dem Haus den Strom abgeklemmt habe, sei es nicht ruhiger geworden. In seinem Zorn habe der Wirt ein Messer aus der Küche genommen und unbemerkt bei einem parkierten Auto den Pneu zerschnitten. Der Lärm blieb. Darauf sei er wutentbrannt in den oberen Stock des Restaurants gerannt und habe gedacht: «So, jetzt jag ich es paar Schüss i d‘ Luft.» 15 Schüsse später war das Magazin leer, und neben dem Grillfeuer lagen ein 14-jähriges Mädchen und ein 19-jähriger Mann verletzt am Boden. Das Mädchen wurde am Unterschenkel getroffen, den jungen Mann traf es knapp neben der Wirbelsäule. Wie später die Ärzte am Prozess sagten, hätten die beiden Jugendlichen keine dauerhaften schweren Schädigungen erlitten. Das Mädchen könne sich wieder normal bewegen, und auch der junge Mann ist voll arbeitsfähig. Allerdings musste er seinen angestammten Beruf als Bäcker aufgeben. Das Projektil in seinem Rücken hatte zwar die Wirbelsäule um knapp vier Zentimeter verfehlt, die Narbe schmerzt ihn aber noch heute, wenn er Lasten tragen sollte. Eine weitergehende Beeinträchtigung sei aber nicht zu befürchten.

    Es war nicht der erste Vorfall dieser Art. Immer wieder gab es auf dem Waidberg lärmige Feste. Der Wirt hatte bei Nachtruhestörungen schon früher hin und wieder seine Pistole eingesetzt, die er sich wegen der sogenannten Schlafzimmerräuber zugelegt hatte. So habe er beispielsweise zweimal in die Luft geschossen, als eine Tessinergruppe um zwei Uhr morgens lautstark «La Montanara» sang. Es sei dann blitzartig ruhig gewesen. Warum er denn jeweils bei solchem Lärm nicht die Polizei gerufen habe, wollte der Gerichtsvorsitzende wissen. «Auf diese Idee bin ich nie gekommen», sagte der Wirt, der sich selber als ungeduldig und aufbrausend beschrieb. Er hatte am Tag zuvor einen strengen Tag hinter sich gehabt. Nach nur drei Stunden Schlaf war er frühmorgens geweckt worden, weil ein Holzschopf neben dem Gasthaus brannte. Nach der Löschaktion musste er ein Festessen vorbereiten, und als er gegen Mitternacht endlich schlafen wollte, feierte eine Gruppe von Jugendliche am Lagerfeuer ein lautes Fest.

    Der Staatsanwalt hatte den Wirt ursprünglich wegen mehrfacher Körperverletzung angeklagt. Das akzeptierten die Anwälte der Opfer nicht, worauf der Staatsanwalt den Wirt auch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung anklagte. Er habe den Tod von Menschen zumindest in Kauf genommen. Dies bestritt der Wirt am Prozess: «Ich schoss nur in die Luft. Verletzen wollte ich niemanden, bloss die jungen Leute vertreiben.» Warum er bei der zweiten Salve aber seine Pistole gesenkt hatte, konnte er nicht sagen.

    Nach einem mehrjährigen juristischen Geplänkel – die Urteile des Geschworenengerichts wurden vom damaligen Kassationsgericht zweimal aufgehoben – wurde der Wirt im Mai 2001 rechtskräftig wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und Sachbeschädigung zu 27 Monaten Zuchthaus verurteilt. Der Staatsanwalt hatte immer argumentiert, dass der Wirt zwar eine schwere Körperverletzung in Kauf genommen habe, nicht aber die Tötung eines Menschen. Dem widersprach aber das Geschworenengericht auch im dritten Verfahren in der gleichen Sache. Jemand der schiesse, wisse, wohin er schiesse. Und wer mit einer grosskalibrigen Waffe aus 45 Metern auf eine Gruppe von 30 Personen schiesse, müsse damit rechnen, jemanden zu treffen. Es sei allgemein bekannt, dass jeder Treffer tödliche Verletzungen verursachen könne. Der Wirt habe deshalb auch mehrere Tötungen in Kauf genommen.

    Der Wirt sagte in seinem Schlusswort: «Ich werde nie mehr eine Waffe in die Hände nehmen. Es ist eine absolut irrsinnige Idee, damit irgendwelche Probleme zu lösen.» Nach seiner Tat hatte sich seine zweite Frau von ihm scheiden lassen. Der inzwischen pensionierte Wirt ist in den Kanton Tessin gezogen.

  • Mehr Schulen für den Waidberg

    Mehr Schulen für den Waidberg

    Die letzte Ausgabe des «Hönggers» beschäftigte sich im Rahmen der Fokusreihe «Schulraumplanung» mit der Geschichte der Höngger Schulhäuser, von den ersten dokumentierten Unterrichtsstunden im 16. Jahrhundert bis heute. Nun soll der Blick in die Zukunft erfolgen und die Pläne und Strategien des Schulamtes im Hinblick auf Bevölkerungswachstum und Platzbedarf in den Schulhäusern des Quartiers etwas näher beleuchtet werden.

    Fast 20 Prozent mehr Schüler*innen

    Die Gesamtbevölkerung der Stadt Zürich steigt, nach einem zwischenzeitlichen Rückgang während der 60er bis in die 80er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts, seit den 1990ern wieder deutlich an. Eine Ausnahme macht den neuesten Daten der Bevölkerungsstatistik zufolge das Jahr 2020, was aber zumindest teilweise wohl auf die Pandemie zurückzuführen ist. Mit der Zunahme der Stadtbevölkerung nimmt auch die Anzahl der Schüler*innen in der Stadt zu: So geht das Schulamt in seinem jüngsten Bericht zur Schulraumplanung aus dem Jahr 2020 für das Jahr 2027/2028 insgesamt für die gesamte Stadt von einem Wachstum von rund 18 Prozent im Vergleich zum Ist-Zustand aus. Das bedeutet, dass bis 2028 zu den 33400 Kindern und Jugendlichen, die momentan auf Stadtgebiet eine öffentliche Schule oder einen Kindergarten besuchen, rund 6000 weitere dazukommen werden. Mit der Schulraumplanung steht die Schulbehörde daher vor der Aufgabe, anhand möglichst verlässlicher Prognosen genügend Schulhäuser, Klassenzimmer, Lehrpersonen und Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, um diesem Wachstum gerecht zu werden.

    Vielfältige Gründe für Wachstum

    Für den Anstieg, so das Schulamt in seinem Bericht, sind verschiedene Gründe verantwortlich: da ist zum einen die anhaltend hohe Zahl von Geburten, ein Trend, der sich, wenn auch in etwas abgeschwächter Form, nach Ansicht der Stadt weiter fortsetzen wird.
    Andererseits führen die Bautätigkeiten in den einzelnen Quartieren zu einer Zunahme der dortigen Wohnbevölkerung. In den letzten drei Jahren wurde besonders viel gebaut – so entstanden dem Bericht zufolge 2018 «in der Stadt 3360 neue Wohnungen. Das ist die intensivste Neubautätigkeit seit 1954.» Dazu kommt die zunehmende Verdichtung von Wohnraum. Damit verbunden ist ein positiver Wanderungssaldo, was bedeutet, dass deutlich mehr Personen in die Stadt ziehen als aus der Stadt ausziehen. Und auch die Verschiebung des Einschulungstermins in den Kindergarten spielt eine Rolle: weil schrittweise das Stichdatum für die Einschulung um mehrere Wochen verschoben wird, vergrössern sich die Klassengrössen bestimmter Jahrgänge. Zu guter Letzt führt zudem die integrative Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, die eine Integration der Kinder in die Regelklassen vorsieht, zu einer Vergrösserung der Regelklassen, einer intensiveren Nutzung von Therapie- und Gruppenräumen sowie dem Wunsch nach grösseren Klassenzimmern. 

    49 neue Schulklassen im Waidberg

    Auch für den Schulkreis Waidberg lässt sich dieser Wachstumstrend beobachten. Der Schulkreis umfasst die Quartiere Höngg, Wipkingen, Unter- und Oberstrass. 5800 Kinder und Jugendliche besuchen in den 15 Schulhäusern des Kreises die Primar- und Sekundarschule. Vergleicht man die Zuwachszahlen der sechs städtischen Schulkreise, gehört Waidberg momentan neben Letzi und Uto zu den drei am stärksten anwachsenden Kreisen. Hier rechnet die Stadt bis zum Schuljahr 2027/28 mit einer Zunahme von rund 930 Schüler*innen.  Das bedeutet, dass hier insgesamt rund 49 neue Schulklassen entstehen werden, für die Platz gefunden werden muss. Dabei sind es selbstredend nicht nur die Klassenzimmer, die Raumbedarf verursachen, sondern zudem die Betreuungsreinrichtungen wie Horte, Räumlichkeiten für Musikangebote, Sporteinrichtungen, Büro- und Verwaltungsräume sowie im Hinblick auf die Einführung der Tagesschule zusätzlich noch Küchen und Aufenthaltsräume, in denen die Schüler*innen ihr Mittagessen einnehmen können.

    Neue Schulhäuser im Riedhof und beim Waidspital

    Aufgrund dieser Entwicklungen sind in den nächsten Jahren im Schulkreis nicht nur weitere provisorische Ergänzungen durch die bekannten «Züri Modular –Pavillons», sondern zusätzlich mehrere Erweiterungs- und Neubauten von Schulhäusern in Planung.
    Bei den Primarschulhäusern in Höngg ist insbesondere im Schulhaus Riedhof der Platzbedarf zurzeit besonders gross. Um hier den Bedarf zu decken, so die Stadt, «steht die Erweiterung respektive der Bau einer weiteren Schulanlage neben dem Schulhaus Riedhof im Vordergrund.» Der Erweiterungsbau soll bis im Jahr 2027 bezugsbereit sein und Platz für zusätzliche zwölf bis 18 Klassen bieten. Eine gänzlich neue Schulanlage ist zudem auf dem Areal des Waispitals geplant, das Schulhaus «Höngg Ost». 18 Schulklassen sollen hier untergebracht werden können, der Bezug ist auf das Jahr 2029 geplant. Damit können die Häuser Bläsi und Vogtsrain sowie das Schulhaus Waidhalde entlastet werden.
    In Wipkingen kann der Platzbedarf «vorerst mit einem Provisorium auf der Lettenwiese gedeckt werden. Für das Wachstum im Letten ab 2024 bis zum Bezug eines neuen Schulhauses auf der Lettenwiese muss noch eine Strategie der Bedarfsdeckung entwickelt werden. Weitere Massnahmen sind in Prüfung.»
    In der Oberstufe wird die Anzahl der Schulklassen voraussichtlich im Zeitraum bis 2027/28 um rund acht bis zehn Klassen steigen. Um den Platzbedarf auf Sekundarschulniveau zu decken, sind Pavillons vorgesehen.

    Ausserschulische Betreuung

    Auch das Betreuungsangebot ausserhalb der Schulzeit, sprich die Anzahl der verfügbaren Hortplätze, wurde in den letzten Jahren kontinuierlich erweitert. Für den Schulkreis Waidberg gibt die Schulbehörde folgende Daten an: für die 5448 Schüler*innen inklusive Kindergartenkinder, die im Jahr 2020 hier zur Schule gingen, standen 2829 Hortplätze zur Verfügung, was einem Betreuungsschlüssel von 52 Prozent entspricht. Weil viele der Kinder den Hort lediglich Teilzeit besuchen, ist die Betreuungsquote de facto noch etwas höher. Auch in diesem Bereich wird ausgebaut – in Vorbereitung ist etwa bereits die Eröffnung eines weiteren Horts im ehemaligen Restaurant Rütihof, der 40 Kindern Platz bietet (der Höngger berichtete). Im Hinblick auf die Einführung der Tagesschule wird sich die Betreuung jedoch ohnehin entscheidend verändern.

    Tagesschulen

    Auf lange Sicht sollen die Zürcher Schulhäuser im Rahmen des Projekts «Tagesschule 25» zu Tagesschulen umstrukturiert werden. Das bedeutet, dass den Schüler*innen an den Tagen, an denen sie nachmittags die Schule besuchen, ein Betreuungs- und Mittagsangebot zur Verfügung gestellt wird. In einem Pilotprojekt haben zwischen 2015 und 2018 die ersten sechs Schulen mit dieser neuen Struktur gestartet, darunter etwa die Höngger Schule Am Wasser. Momentan läuft bereits die zweite Projektphase, in der insgesamt 30 Schulen zu Tagesschulen umgewandelt werden. Ab 2023 ist vorgesehen, die Struktur flächendeckend und etappenweise an allen Schulen einzuführen. In der ersten Etappe im Schuljahr 2023/24 sollen die Schulhäuser Rütihof und Lachenzelg umfunktioniert werden, Letten und Waidhalde 2026/27, Riedhof-Pünten, Bläsi und Vogtsrain sollen schliesslich in der letzten Projektetappe 2028/29 folgen. Bevor die Einführung der Tagesschulen definitiv erfolgen kann, ist jedoch noch die Zustimmung des Stimmvolks vonnöten. Hierzu ist im Mai 2022 eine Volksabstimmung geplant. Die zeitliche Umsetzung der Pläne ist demnach also unsicher, der Einstiegszeitpunkt der einzelnen Schulen in das Modell kann noch starke Veränderungen erfahren, wie Barbara Willimann, Leitung Schulraumplanung, dem Höngger auf Anfrage bestätigt.

  • Schulraum ist ein knappes Gut

    Schulraum ist ein knappes Gut

    In der Stadt Zürich allgemein und in Höngg im Besonderen wächst die Bevölkerung und mit ihr die Zahl der schulpflichtigen Kinder. So hat die Anzahl der Schüler*innen und Kindergartenkinder im Schulkreis Waidberg seit dem Schuljahr 2011/12 um 1376 Kinder und um 65 Klassen zugenommen. Es ist zu erwarten, dass mittelfristig 610 und langfristig nochmals 320 Kinder mehr die Schule und den Kindergarten besuchen werden. Voraussichtlich braucht es weitere 49 Schul- und Kindergartenklassen. So steht es im Papier «Schulraumplanung Stadt Zürich – Raumbedarfsstrategie Schulen», der Fachstelle für Schulraumplanung, das im Juli 2020 publiziert wurde. Die neue Fokusreihe befasst sich deshalb mit dem Thema der Schulraumplanung in den Quartieren Höngg und Wipkingen, die beide dem Schulkreis Waidberg angehören. Wie die meisten vergangenen Fokusreihen, beginnt auch diese mit einem kleinen Stück Geschichte aus dem Archiv der Höngger Quartierzeitung.

    Lange Zeit reichte ein einziges Schulhaus

    Einen ersten Hinweis auf schulische Aktivitäten in Höngg liefert nach Markus Eisenring (1945-2019), der sich vor sechs Jahren für diese Zeitung ausführlich mit der Geschichte der Schulen in Höngg auseinandergesetzt hat, ein Eintrag in der Kirchengutsrechnung aus dem Jahr 1579. Es handelt sich dabei um eine Lohnzahlung an Schulmeister Oth (Otto) Guldibeck in der Höhe von zwei Pfund für ein halbes Jahr Unterricht. Zusätzlich mussten die Schüler*innen jede Woche Schulgeld abliefern. So variierte der Lohn des Lehrers auch nach Jahreszeiten, denn im Sommer mussten viele Kinder im Elternbetrieb mitarbeiten und blieben deshalb der Schule fern. Im Winter hingegen unterrichtete Guldibeck an die 100 Schülerinnen und Schüler, schreibt Eisenring. Eine beachtliche Zahl, zählte Höngg im Jahr 1634 doch erst 629 Einwohner*innen. Zwingend wurde der Schulbesuch jedoch erst viel später, nämlich 1874, als die obligatorische, kostenlose Primarschule in der Bundesverfassung verankert wurde. Unterrichtet wurde vorerst im Haus des Schulmeisters, 1615 richtete die Gemeinde Höngg ein Schulzimmer im Gemeinde- und Gesellenhaus Rebstock beim Meierhofplatz ein. Irgendwie schienen Schule und Gesellenbetrieb aber nicht so richtig zusammenzupassen, weshalb man froh war, im Jahr 1643 das erste Höngger Schulhaus am Wettingertobel einrichten zu können, dort wo heute ein Kindergarten, eine Klasse der heilpädagogischen Schule, ein Hort sowie Räume für das Musikkonservatorium untergebracht sind. Im Unterricht ging es in erster Linie darum, Lesen und Schreiben zu lernen, rechnen konnten nur wenige. Während es bis 1750 vorrangig um kirchliche Erziehung ging, beeinflussten ab dem 19. Jahrhundert verstärkt Aufklärer wie Pestalozzi und Rousseau die Art und Weise, wie unterrichtet wurde.

    Reaktion auf rasantes Bevölkerungswachstum

    Das älteste Schulhaus nach dem Wettingertobel war das Bläsischulhaus B, welches 1883 eingeweiht wurde und vier Zimmer besass. Um 1900 lebten rund 3100 Personen in Höngg und Rütihof. 1907 wurde schliesslich das Bläsischulhaus A mit neun Zimmern und einer Turnhalle eröffnet. Bis das Bläsi B 1977 abgebrochen und 1978 das Hallenbad und eine Turnhalle eingeweiht wurden, war die Bevölkerung von Höngg auf über 17000 Personen gewachsen. 2013 bis 2015 wurde das Schulhaus gesamtsaniert.
    Nachdem die älteren Höngger Kinder jahrelang erst in Regensdorf und später in Oberengstringen in die Sekundarschule hatten gehen müssen, wurde ab 1871 im Wettingertobel die Sekundarschule Höngg-Oberengstringen eingerichtet. Später zog sie ins neu errichtete Bläsi A. Die Planung der heutigen Sekundarschule Lachenzelg begann bereits im Jahr 1933, wurde aber durch die Eingemeindung 1934 unterbrochen und erst 1943 wiederaufgenommen. 1953 konnte die Oberstufe schliesslich eröffnet und 1957 durch die Schulhäuser Imbisbühl und Pünten erweitert werden. Später wurden Lachenzelg und Imbisbühl zum Oberstufenzentrum umgebaut.
    1963 wurde das Riedhof-Schulhaus errichtet, welches wegen seiner Pavillonstruktur zum Anschauungsobjekt für Architekturstudenten aus der ganzen Welt wurde. 1973 folgten das Vogtsrain- und 1994 das Rütihofschulhaus. Letzteres war eine Antwort auf die rasante Entwicklung der letzten 40 Jahre im Satelliten-Dorf Rütihof: «Von rund 80 Personen in den 1970ern stieg die Einwohnerzahl des Rütihofs auf rund 4000 an – mit entsprechend vielen Kindern», schrieb Eisenring in einem seiner Texte.

    «Am Wasser» musste bereits erweitert werden

    Das jüngste Schulhaus Hönggs, «Am Wasser», stammt aus dem Jahr 2000. Es wurde als Teil eines grossen Bauprojekts im Verbund mit der ehemaligen «Seidenstoffweberei Höngg» geplant. Nach der Schliessung der Seidenstoffweberei hatte die Stadt das Areal 1942 gekauft und vermietete es an Gewerbetreibende. 1992 wurden grosse Teile der Anlage durch einen Brand zerstört, wodurch sich aber neue Möglichkeiten für das kurz zuvor unter Denkmalschutz gestellte Gebäude eröffneten. Da mittlerweile viele Familien an die Limmat gezogen waren, wuchs auch hier der Bedarf an Schulräumen, und so konnte im Jahr 2000 die Schule «Am Wasser» eröffnet werden und wenig später auch ein Kindergarten und ein Hort einziehen. Bereits 2004 mussten auf der anderen Seite der Limmat zwei Ersatz-Pavillons erstellt werden, 2007 wurde das Schulhaus «Am Wasser» im Obergeschoss erweitert.
    Wer genaueres zu diesen Schulhäusern nachlesen möchte, sei auf die Artikel aus dem Jahr 2015 verwiesen, Link in der Infobox. Im kommenden Teil der Fokusreihe Schulraumplanung wird es um die aktuellen Zahlen und die Prognosen für die kommenden Jahren gehen. So viel sei verraten: Mindestens ein neues Schulhaus im Schulkreis Waidberg ist in Planung.

     

    2015 erschien im «Höngger» eine Serie zu den Schulen in Höngg. Der 2019 verstorbene Autor Markus Eisenring erzählte die Geschichten der Schulhäuser in neun Teilen, nachzulesen unter www.hoengger.ch/dossiers. Dieser Artikel basiert auf seinen Berichten, wo auch weiterführende Literatur aufgelistet ist.

  • Letten: vom Drogensumpf zum Hotspot

    Letten: vom Drogensumpf zum Hotspot

    Wer heute an den Letten geht, besucht einen der beliebtesten Treffpunkte der Stadt Zürich. Vor allem in den Sommermonaten ist der Platz unterhalb der Kornhausbrücke an der Grenze zwischen Wipkingen und Unterstrass dicht besiedelt; viele junge Menschen treffen sich hier zum Volleyballspielen, zum Schwimmen, Skateboarden, Sonnenbaden. Doch der einstige Hotspot war vor mehr als 25 Jahren die grösste offene Drogenszene Europas. Hunderte Fixer bereiteten sich in Dreck und Armut ihre Spritzen zu, es tobten harte Dealerkriege. In den Hauseingängen an der Wasserwerkstrasse waren die herkömmlichen Lampen mit Blaulichtlampen ersetzt worden, damit die Süchtigen sich dort keinen «Schuss» mehr setzen konnten. Das spezielle Licht erschwerte den Einstich mit der Nadel in die Arme. Und auch die Nischen im Bereich der SBB-Tunnelausgänge beim Bahnhof Wipkingen wurden statt mit weissen Neon- mit Blaulichtlampen ausgerüstet.

    Kurz: der Letten war früher das komplette Gegenteil von heute, ein schmutziger, trostloser Ort, an dem viele Süchtige ihre letzte Ruhestätte fanden. Täglich patrouillierte die Polizei, und die Dealer lieferten sich ein Katz-und-Maus-Spiel mit ihr. Aber bevor die Szene an den Letten zog und sich somit auch im angrenzenden Quartier Wipkingen verbreitete, befand sie sich auf dem Platzspitz hinter dem Hauptbahnhof. Die Drogenabhängigen und Dealer blieben unter sich. Doch am 5. Februar 1992 wurde der Platzspitz in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von der Stadt dichtgemacht. Die Junkies mussten sich einen neuen Ort suchen, was zur Folge hatte, dass die Szene in die Kreise 5, 6 und 10 überschwappte. Die Quartiere verelendeten und der Staat verlor zeitweise die Kontrolle.

    Der Letten mutierte zu einer der brutalsten Fixerszenen in Europa. Es gab mehrere Morde unter den verschiedenen Dealerbanden, die Polizei erschien nur noch in kugelsicheren Westen auf dem Platz. Auch der damalige Zürcher SP-Stadtpräsident und Wipkinger Josef Estermann war schockiert von der dortigen Hoffnungslosigkeit und Gewalt. Jeden Tag spazierte er über die Kornhausbrücke und dachte sich: «Ich muss etwas dagegen tun».

    Lettenschliessung drei Jahre später

    Am 14. Februar 1995 war es soweit, die Anwohner*innen konnten endlich aufatmen: der Letten wurde von der Polizei offiziell geschlossen und abgeriegelt. Wer aus der Stadt selbst kam, wurde einer Behandlungsstation zugeteilt, wer von ausserhalb anreiste, wurde in seine Heimatgemeinde zurückgebracht. Zahlreiche lokale und internationale Journalist*innen und Medienschaffende strömten nach Zürich, um den historischen Moment mit der Kamera festzuhalten.

    Die Polizei verstärkte die Präsenz, gut 3000 Dealer wurden verhaftet. Provisorisch errichtete man sogar ein Notgefängnis in der Zivilschutzanlage Waid, um die Kriminellen unterzubringen. Der ehemalige Bahnhof Letten an der Wasserwerkstrasse glich damals einer Geisterstadt – die Junkies waren zwar verschwunden, übrig blieben jedoch Gestank, Dreck und Ratten. Eine 20 Zentimeter dicke Schicht Dreck bedeckte die Gleise. Doch bis zur Schliessung war es ein langer Weg und Kampf, so Estermann. Denn erst als die Lage eskaliert war und der Letten ein immer schlimmerer Ort wurde, konnten der Bund und andere Kantone hinzugezogen und der Platz definitiv geschlossen werden. «Wir mussten das Verständnis für die Stadt Zürich stärken, dass sie das Problem nicht alleine lösen kann», berichtete Estermann in einem Interview mit SRF.

    Das damalige Konzept des Zürcher Stadtrates konnte die Drogenproblematik nachhaltig bekämpfen: Prävention, Repression, Schadensminderung und Therapie haben sich bis heute bewährt. Die damaligen Junkies sind mehrheitlich verschwunden, die Szene existiert nur noch in kleinem Rahmen. Vereinzelt sieht man noch Süchtige am Limmatplatz oder am Stauffacher. Für Estermann war die Lettenräumung ein grosser Erfolg, der Auswirkungen weit über Zürich hinaus hatte.

    Pfarrer Ernst Sieber, der im Mai 2018 verstarb, kümmerte sich damals um die Junkies am Letten. Sieber hatte im März 1989 das Kleinspital «Sune-Egge» an der Konradstrasse im Kreis 5 eröffnet, das sich vor allem an Akutkranke aus der Drogen- und ¬Obdachlosenszene richtete. Dort behandelte er auch Aidspatienten im Endstadium und bot ihnen Betreuung und Unterschlupf. Später gründete er mit Unterstützung der damaligen Zürcher Sozialvorsteherin Emilie Lieberherr das «Letten-Dörfli», eine provisorische Container-Siedlung für Obdachlose am Letten. Die von ihm ins Leben gerufene Stiftung «Sozialwerke Ernst Sieber» war bereits zu dieser Zeit eine bedeutende Hilfsorganisation und hatte zwölf Einrichtungen. Ein Vierteljahrhundert später konnte die Stadt Zürich eine positive Bilanz ihrer Drogenpolitik der frühen 90er-Jahre ziehen. «Es gibt keine kollektive Verwahrlosung mehr, weniger Fixer, weniger Beschaffungskriminalität, weniger Obdachlose und weniger Drogentote»», sagte Michael Herzig, der damalige Drogenbeauftragte der Stadt Zürich in einem Interview. Junkies können legal Methadon beziehen, es gibt zahlreiche Anlaufstellen für Süchtige. In einer Volksabstimmung vom 2. Dezember 1990 hatten die Zürcher Stimmberechtigten für eine niederschwellige Methadonabgabe sowie für sieben Kontakt- und Anlaufstellen gestimmt.

    Nirgends mehr sehe man Menschen, die sich öffentlich einen Schuss setzen. Herzig: «Die Szene ist Geschichte». Auch wenn es heutzutage nach wie vor Heroinabhängige gibt, sei die Situation unter Kontrolle.

  • Kontrolle aus der Luft

    LED-Feuerwerk am Zürifäscht, Desinfektion ganzer Strassenzüge gegen das Coronavirus in China, Steuerung des Einsatzes von Düngemitteln in der Landwirtschaft, Landvermessung zur Kartographierung aus der Luft – die Aufgabenbereiche, in denen Drohnen eingesetzt werden können, sind schier endlos. Auch im privaten Bereich wächst die Zahl der Nutzer*innen – als Hobby, für Filmaufnahmen oder zur Überwachung ansonsten nicht gut zugänglicher Bereiche. Laut Informationen von Swissinfo gehen in der Schweiz jedes Jahr rund 20 000 Drohnen über den Ladentisch, über 100 000 sind im Luftraum bereits unterwegs. Der Marktführer im Bereich privater Drohnen, die chinesische Firma DJI, verkauft nach Angaben von Prof. Roland Siegwart, Director Autonomous Systems Lab, weltweit über eine Million Drohnen pro Jahr. Auch in Höngg gehören die surrenden Flugobjekte mittlerweile zum Alltagsbild. Doch mit den Möglichkeiten steigt gleichzeitig die Gefahr unerwünschter Folgen. Und weil in nahezu jeder Drohne eine Kamera installiert ist, ist auch bei diesen Flugobjekten das Thema Datenschutz und Überwachung relevant.

    Flüge bislang ohne Bewilligung und Registrierung möglich

    Grundsätzlich kann sich jede*r für schon relativ wenig Geld eine Drohne kaufen. Selbst für Kinder sind bereits günstige Modelle erhältlich, die mit Kamera ausgerüstet durch die Nachbarschaft fliegen können. Rechtlich sind die Drohnen hier in der Schweiz den Modellflugzeugen gleichgestellt und unterstehen damit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt. Solange eine Drohne weniger als 30 Kilogramm wiegt, bedarf es keiner Bewilligung, sie zu erwerben und zu fliegen. Dennoch haben sich die Piloten laut BAZL beim Flug an gewisse Regeln zu halten: der oder die Drohnenpilot*in muss Sichtkontakt zum Fluggerät gewährleisten. An Flugplätze darf eine Drohne nicht näher als fünf Kilometer heranfliegen. Zu Menschenansammlungen, per Definition des BAZL «Versammlungen von Menschen mit mehr als 24 Personen», muss die Drohne einen Mindestabstand von 100 Metern einhalten – ausgenommen sind hierbei ganz kleine Flugobjekte, die weniger als 500 Gramm wiegen. Die Flughöhe der Drohne sollte nicht mehr als 150 Meter betragen, andernfalls wäre eine Bewilligung notwendig. Auch in Naturschutzgebieten ist das «Flugrecht» eingeschränkt. Wer auf Nummer sicher gehen und unliebsame Überraschungen bei Übertreten von Flugverboten vermeiden möchte, kann sich auf Flugzonenkarten und entsprechenden Apps darüber informieren, wo es Einschränkungen gibt.  
    Darüber hinaus gelten hier wie bei der statischen privaten Videoüberwachung die gleichen Grundsätze: die Privatsphäre der anderen ist zu respektieren. Über Nachbars Garten oder entlang von Gebäuden mit Fenstern darf eine Drohne mit installierter Kamera nur mit dem Einverständnis aller auf dem Grundstück anwesenden Personen fliegen – selbst dann, wenn die Aufnahmen weder gespeichert noch veröffentlicht werden.

     

    Beitritt zum EU-Recht

    In Kürze wird sich die Rechtslage voraussichtlich noch einmal entscheidend verändern. In der EU gilt ab 1. Januar 2021 ein einheitliches Drohnenrecht, welches die Schweiz im Rahmen der Bilateralen Abkommen eigentlich übernehmen müsste. Doch National- und Ständerat forderten eine Herauslösung des Modellflugs aus dem Gesetz, so dass die Regulierung vorläufig nicht übernommen werden kann und Neuverhandlungen mit der EU erforderlich sind. Sollte das Gesetz in Kraft treten, wären neu Drohnen ab einem Gewicht von 25 Kilogramm – statt wie bisher 30 – bewilligungspflichtig. Ausserdem – und das ist ein entscheidender Punkt – würden dann alle, auch die kleinen Drohnen, registriert werden müssen.

     

    Drohnen im professionellen Gebrauch

    Natürlich werden Drohnen nicht nur durch Private genutzt. Wichtig sind zivil genutzte Drohnen – auf die militärische Nutzung soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden – momentan vor allem in der Landwirtschaft, wo sie nicht nur zur Überwachung und zum Monitoring von Feldern dienen, sondern zudem zunehmend gezielte Aufgaben übernehmen können – etwa durch punktgenauen Einsatz von Spritz- und Düngemitteln. Zur Suche von Verschütteten und Verschollen nutzt die REGA bereits jetzt Drohnen, und auch die Polizei bedient sich der intelligenten Technologie in zunehmendem Masse und für unterschiedliche Zwecke. So wurden aktuell etwa nach Angaben des «Tagesspiegels» in Deutschland in manchen Städten Drohnen eingesetzt, um die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus durchzusetzen und während des Lockdowns die Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen, zu Hause zu bleiben. In Zürich waren derartige Einsätze bis anhin kein Thema, doch auch hier verfügt die Stadtpolizei über mehrere Drohnen, wie  in einer E-Mail an den «Höngger» mitgeteilt wird: «Die Stadtpolizei Zürich ist im Besitz von mehreren Drohnen, bzw. Multikoptern. Diese nehmen infolge des stetigen technischen Fortschritts bezüglich Fotoqualität und Vermessungsmöglichkeiten durch Fotografie als ergänzendes Einsatzmittel einen stark wachsenden Stellenwert ein. Zunächst wurden sie nur vom Unfalltechnischen Dienst der Stadtpolizei Zürich im Zusammenhang mit Tatbestandsaufnahmen bei Unfällen, oder im Bereich von Crowd Management eingesetzt. Derzeit laufen auch Pilotversuche in anderen Bereichen, wie zum Beispiel bei der Interventionseinheit, im Zusammenhang mit der Abwehr von unmittelbar drohenden Gefahren für Menschen oder zur Aufklärung und Erkundung und allfällig zur Beweissicherung in Strafverfahren.»

    Technologie «made in Zurich»

    Der Einsatz dieser Flugkörper wird in den nächsten Jahren mit Sicherheit stetig zunehmen – sowohl im privaten als auch im professionellen Bereich. Und ein nicht unbedeutender Teil der wissenschaftlichen Forschung dazu geschieht direkt hier in Zürich: In Bezug auf die Entwicklung von Drohnen und deren Einzelkomponenten gehören die Schweiz und insbesondere die ETH Zürich gemeinsam mit der ETH Lausanne nämlich zur Weltspitze. Prof. Roland Siegwart, Director Autonomous Systems Lab, forscht seit über 20 Jahren zum Thema. Wurden damals für die zivile Nutzung noch die kleinen Drohnen entwickelt, die Fotos schiessen konnten, forsche die ETH heute, so Siegwart, bereits an Flugkörpern, die autonom ihre Umgebung wahrnehmen, sich orientieren und selbstständig Hindernissen ausweichen können. Die neueste Generation könne zudem ihre Umgebung nicht nur wahrnehmen, sondern auch mit ihr interagieren – etwa an Gebäude direkt heranfliegen und sie berühren. Das wird vor allem in Bezug auf Wartungs- und Reparaturarbeiten in grossen Höhen oder an schlecht zugänglichen Orten in Zukunft von grossem Interesse sein. Über 20 Startups sind bis jetzt aus den Forschungsarbeiten an der ETH hervorgegangen, Tendenz steigend.

    Unbeobachtet beobachten?

    Doch die technologische Entwicklung ist nicht ganz ungefährlich. Neben all den Vorteilen, die die Fluggeräte mit sich bringen, können sie auch eine verstärkte und noch diskretere Kontrolle und Überwachung bedeuten – von öffentlicher wie von privater Seite. Vor allem die private Nutzung der Flugkörper ist bis anhin in der Schweiz noch kaum überschaubar. Wie gross die Anzahl Drohnen ist, die unsere Siedlungen überfliegen, darüber fehlt momentan jegliche Kontrolle. Eine Übersicht darüber, wer als Privatperson Dinge filmt, die eigentlich unter den Datenschutz fallen und die Privatsphäre verletzen, ist daher kaum möglich. So ist es schwierig, sich dagegen zu wehren, wenn man den Eindruck hat, der Nachbar spioniere mit der Drohne im Garten herum. Da kommt es schon mal zu Selbstjustiz: in Deutschland wurde etwa 2018 in einem Rechtsstreit einem Betroffenen recht gegeben, der zu radikalen Mitteln gegriffen hatte und die Drohne mit einem Luftgewehr vom Himmel geholt hatte, wie der MDR Sachsen berichtet. Das Gericht sah diese Massnahme als angemessen an, um die eigene Privatsphäre zu schützen. Auch in der Industrie können Drohnen durchaus zu unlauteren Zwecken verwendet werden: unbemerkt können sie sich auf Firmengeländen Überblick über die Konkurrenz verschaffen und Industriespionage betreiben.

    Regulierung und Anti-Drohnen-Technologie

    Eine Regulierung, wie sie die EU-Verordnung bringen würde, ist daher aus Sicht von Siegwart dringend notwendig. Mit einer Registrierungspflicht liesse sich wenigstens nach Zwischenfällen mit Drohnen – etwa, wenn Drohnen in den Luftraum des Flughafens eindringen und den Luftverkehr gefährden – ermitteln, wer der Eigentümer ist. Für den Forschungsstandort Schweiz sei es, so Siegwart, wichtig, die unbemannten Flugobjekte durch Regulierungen richtig in den Flugraum zu integrieren, um die Möglichkeiten der Technik optimal nutzen zu können. An einer weiteren Möglichkeit, sich unliebsamer Drohnenbesuche zu erwehren, arbeitet das Team von Siegwart momentan gerade: an der ETH wird nicht nur an der Entwicklung von Drohnen, sondern auch an einer Technologie zu ihrer Abwehr geforscht.

     

  • Vorsicht, Kamera!

    Vorsicht, Kamera!

    Die technischen Möglichkeiten zur Überwachung von Innen- und Aussenräumen mittels Videokameras oder Drohnen wurden in den letzten Jahren stark verbessert und ausgebaut. Videokameras, die via App mit dem Handy verbunden werden können und somit eine bequeme und ständige Überwachung ermöglichen, sind mittlerweile schon für wenig Geld erschwinglich. Auch Privatpersonen nutzen daher die Technologie zunehmend, um ihr Hab und Gut zu schützen und ihr Sicherheitsbedürfnis befriedigen zu können – ein Thema, das gerade in der dunklen Jahreszeit besonders aktuell ist. Wie der «Beobachter» in einem Artikel zum Thema schätzt, gibt es schweizweit bereits weit mehr als eine halbe Million privat installierter Kameras. Doch was sind eigentlich die rechtlichen Grundlagen für diese private Überwachung? Der «Höngger» hat einige Informationen zusammengetragen.

    Prinzipien der Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit

    Bruno Etter, Kreischef 10 der Stadtpolizei, bestätigt auf Anfrage, dass auch in Höngg sehr häufig nachgefragt werde, ob es erlaubt sei, Videokameras auf Privatgrund aufzustellen. Die Antwort ist eindeutig: Grundsätzlich ist es gestattet, es muss aber deklariert werden, etwa durch den Hinweis «Verkaufslokal ist videoüberwacht» oder durch einen Aufkleber, auf dem eine Videokamera abgebildet ist. Selbst in den eigenen vier Wänden müssen alle, die die Wohnung betreten, darüber informiert werden, dass sie gefilmt werden. Gemäss Informationen der Website des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) hat die Videoüberwachung entsprechend dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) zudem stets den Prinzipien der Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit zu genügen. Mit Videoaufnahmen, auf denen die betroffenen Personen zu erkennen sind, wird massiv in das Grundrecht auf persönliche Freiheit und in die Privatsphäre der betroffenen Personen eingegriffen. Dieser Eingriff muss daher entweder mit der Zustimmung der Betroffenen erfolgen oder «durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse beziehungsweise ein Gesetz gerechtfertigt werden», so die Informationen des EDÖB. Der Schutz des Eigentums vor Diebstahl etwa kann als ein solches überwiegendes Interesse angesehen werden und rechtfertigt deshalb die Videokameras – wenn, so das Prinzip der Verhältnismässigkeit, andere, mildere Massnahmen nicht den gewünschten Zweck erreichen. Eine breitflächige Überwachung ist nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit nicht zulässig, der überwachte Bereich muss sich auf bestimmte neuralgische Punkte beschränken. Videokameras in Umkleidekabinen oder Toiletten sind ebenfalls unverhältnismässig, hier wiegt das Recht auf Privatsphäre mehr.

    Aufnahmen nur für Schutzzwecke und nur im Bedarfsfall verwenden

    Wer als Privatperson eine Kamera auf seinem Gelände aufstellt, darf damit nur den eigenen Bereich abdecken. Filmaufnahmen dürfen also nicht das Nachbargrundstück mit aufnehmen – es sei denn, der Nachbar hat seine Zustimmung dazu gegeben. Auch öffentlicher Raum darf von Privatpersonen nicht überwacht werden, in Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.
    In Mehrfamilienhäusern müssen bei gemeinsam genutztem Raum alle dort wohnhaften Parteien ihr Einverständnis gegeben haben, damit eine Kamera installiert werden kann – etwa, wenn die Garage oder das Treppenhaus überwacht werden sollen. Es darf ausserdem bei Aufnahmen öffentlich zugänglicher Bereiche – beispielsweise bei den Briefkästen oder Türklingeln – nicht erkennbar sein, wer welche Wohnung betritt. Auch die Installation von Kameraattrappen kann übrigens bereits eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen. Selbst nur das Gefühl, beobachtet zu werden, kann einen Verlust von Freiheit und Unbeschwertheit bedeuten und ist daher ein Eingriff in die persönlichen Rechte.
    Die aufgenommenen Bilder dürfen ausschliesslich für den Schutz von Personen und Sachen verwendet werden, andere Zwecke sind nicht zulässig. Die Daten müssen vor unbefugten Zugriffen geschützt und nur einer begrenzten Anzahl Personen zugänglich sein, zudem dürfen die Aufnahmen, die beispielsweise zur Verhinderung von Sachbeschädigung gemacht werden, nur dann eingesehen werden, wenn tatsächlich eine derartige Straftat stattgefunden hat. In der Regel müssen die Daten innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden.

    Aufklärung von Straftaten mittels Videoaufnahmen

    Wenn eine Straftat begangen worden ist und die Videoaufnahmen zur Aufklärung dieser beitragen können, können sie an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden. Wie Etter berichtet, werden Videoaufnahmen durch die Polizei häufig bei Vermögensdelikten verwendet. Diesen Frühling konnte etwa in einem Geschäft in Höngg ein Täter des Diebstahls überführt werden, der mehrmals in Folge Gegenstände aus dem Laden entwendet hatte, was jeweils erst bemerkt wurde, nachdem er das Lokal verlassen hatte. Auf den Videoaufnahmen war die Tat eindeutig zu erkennen, so dass er verhaftet werden konnte, als er das Geschäft zum wiederholten Mal betrat.
    Gemäss den Informationen des Datenschutzbeauftragten muss «die konkret verfolgte Straftat dabei jedoch eine gewisse Schwere aufweisen, damit sich die Herausgabe von Videobildern rechtfertigt. Während zum Beispiel Delikte gegen Leib und Leben genügend schwer wiegen, ist diese Voraussetzung bei Bagatelldelikten wie Littering, kleineren Sachbeschädigungen oder Taschendiebstählen mit geringem Schaden in der Regel nicht gegeben.» Die Entscheidung darüber, ob eine Überwachung im Einzelfall zulässig ist oder nicht, ist nicht immer eindeutig und gibt oft Anlass zu Diskussionen.

    Private Überwachung mal anders

    Manchmal geht Überwachung jedoch auch ohne die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen: So manch ein*e Hundebesitzer*in nutzt die moderne Technik, um alltäglichen Vandalismus in den eigenen Räumen besser überwachen zu können – mit Videokameras lassen sich die eigenen Vierbeiner dabei beobachten, was sie zu Hause in Abwesenheit ihrer Herrchen oder Frauchen so alles anstellen. Bellt der Hund, klingelt beim Besitzer das Handy, sieht er gelangweilt aus, kann per Knopfdruck auf die App durch die Videokamera dem Hund ein Leckerli gegeben werden. Und wenn der Hund dann seinerseits durch seine Anwesenheit das Grundstück vor Einbrechern schützt, erübrigt sich damit gleich auch die weitere Überwachung des Privateigentums.
    Foto: Die Kamera ist schon leicht in die Jahre gekommen, doch das Thema ist topaktuell: auch Privatpersonen setzen immer mehr auf Videoüberwachung, um ihr Eigentum zu schützen.

    Quellen
    Beobachter, Patrick Staub, aktualisiert 5.3.2019. «Sie werden gerade gefilmt».
    Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, Merkblatt «Videoüberwachung durch private Personen».
    HEV Hinterthurgau, «Darf ich meine Mieter und Nachbarn überwachen?».
    HEV Zürich: Der Zürcher Hauseigentümer. Schwerpunkt: Sicherheit.