Kategorie: Verkehr

  • Fahrplanänderung: Das müssen Sie im Kreis 10 beachten

    Fahrplanänderung: Das müssen Sie im Kreis 10 beachten

    Linie 13 wird zur 50

    Für ein Jahr – die Dauer der Baustelle am Bahnhofquai, das hindernisfrei ausgebaut wird (siehe unten) – wird die temporäre Linie 50 statt der 13 nach Höngg fahren. Diese verkehrt auf der Strecke Frankental – Sihlquai/HB – Auzelg. Der 13er fährt daher lediglich zwischen Albisgüetli und Bahnhofstrasse und wird ab der Bahnhofstrasse zur Nummer 4, die neu bis zur Rehalp fährt. Für Fahrgäste vom Albisgüetli nach Höngg bedeutet dies, dass sie dort umsteigen müssen.

    Linie 89 & Linie 78

    Der Bus der Linie 89 wird in seiner Routenführung verlängert und verkehrt dann ab Frankental bis nach Unterengstringen. Damit ersetzt er die bisherige Linie 304. Die Strecke Frankental – Heizenholz wird neu durch die Linie 78 bedient, die vom Dunkelhölzli via Bahnhof Altstetten bis zum Heizenholz verkehrt. In den Stosszeiten besteht auf dieser Linie neu alle 7,5 Minuten eine Verbindung, zudem wird der Betrieb in den Randzeiten erweitert: Neu wird der Abschnitt täglich bis etwa 00.30 Uhr (bisher 20.30 Uhr) sowie am Sonntagmorgen bereits ab 6.00 Uhr (bisher 7.45 Uhr) bedient.

    Neue Linie 44

    Die neue Buslinie 44 fährt zur Hauptverkehrszeit von der ETH Hönggerberg via Bahnhof Affoltern nach Reckenholz.

    Haltestelle Pflegezentrum Käferberg

    Diese Haltestelle heisst neu nur noch Käferberg.

    Tramhaltestelle «Bahnhofquai» wird barrierefrei

    Mit rund 44 000 Fahrgästen täglich gehört die Tramhaltestelle «Bahnhofquai» zu den wichtigsten ÖV-Knotenpunkten in der Stadt. Die heutige Anlage stammt aus den 1950er-Jahren und wird altersbedingt saniert und erweitert. Mit dem Ausbau verbessert die Stadt den Komfort und stellt die Barrierefreiheit sicher. Die Umsetzung erfolgt nach dem Projekt «EGENDER» von Joos & Mathys Architekten AG aus Zürich und Ferrari Gartmann AG aus Chur. Im Architekturwettbewerb überzeugte ihr Entwurf durch die transparente Gestaltung, die den historischen Kontext respektiert und zugleich modern wirkt.

    Anspruchsvolle Arbeiten im dichten Zentrum

    Aufgrund der speziellen Lage gestalten sich die Bauarbeiten besonders anspruchsvoll. Damit das Tram künftig stufenlos zugänglich ist, muss die Strasse auf der Seite des Hauptbahnhofs um 1,2 Meter näher an das Bahnhofsgebäude verschoben werden. Gleichzeitig muss während der Bauzeit die Zufahrt zur zentralen Anlieferung des Bahnhofs jederzeit gewährleistet bleiben. Weil die Haltestelle denkmalgeschützt ist und das «ShopVille» teilweise darunter liegt, ist zudem besonders vorsichtiges, aufwendiges Bauen nötig. Aus Sicherheitsgründen können die Arbeiten nur ohne Tramverkehr erfolgen.

    Bauablauf und Kosten

    Nach dem Fahrplancwechsel am 14. Dezember 2025 starten die Vorbereitungsarbeiten und die Fahrleitungen werden abgenommen, das Mobiliar ausgeräumt und die Bauwerke unterhalb der Haltestelle untersucht. Ab Mitte Januar 2026 beginnen die Abbruch- und Strassenbauarbeiten, im April und Mai folgen Gleisbauarbeiten. Ab Juni werden die Hochbauarbeiten an den Wartehallen ausgeführt.

    Ab Herbst ersetzt die Stadt den Kiosk und stattet die Haltestelle mit Ticketautomaten, Sitzbänken und weiterem Mobiliar aus. Bis zur Wiederinbetriebnahme der Haltestelle Mitte Dezember 2026 werden letzte Fertigstellungsarbeiten ausgeführt. Die Gesamtkosten für die Sanierung (inklusive der bereits erfolgten Gleisbauarbeiten im Sommer 2025) belaufen sich auf 28,56 Millionen Franken.

    Einschränkungen für den öffentlichen Verkehr

    Mit dem Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2025 wird die Haltestelle bis zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2026 nicht bedient. Neben der Baustelle führt auch das neue Tramnetz Süd zu zahlreichen Streckenänderungen bei den Tramlinien. Den Fahrgästen wird empfohlen, für die Reiseplanung den online Fahrplan oder die ZVV-App zu benützen. 

    Verkehrsbeschränkungen für den Fuss-, Velo- und Autoverkehr

    Mit dem Fahrplanwechsel der VBZ und der gleichzeitigen Sperrung des Bahnhofquais für die Trams nimmt die Anzahl der Tramquerungen über die Bahnhof- und Walchebrücke deutlich zu. Um einen reibungslosen Verkehrsablauf zu gewährleisten, wird die Umleitung bereits ab dem 10. Dezember 2025 eingerichtet.

    Für Autos wird der Rechtsabbieger von der Bahnhofbrücke in den Bahnhofquai aufgehoben. Vom Seilergraben her in Richtung Chur, Luzern und Autobahnanschluss Westring kann die Baustelle via Rudolf-Brun-Brücke umfahren werden. Autofahrende mit dem Ziel Sihlquai und weiter zum Autobahnanschluss Westring werden via Central, Stampfenbach- und Walchestrasse umgeleitet. Auch in Richtung Höngg, Flughafen und Winterthur wird der Autoverkehr via Central, Stampfenbachstrasse und Neumühlequai geführt. Die Zufahrt zum Bahnhofplatz erfolgt via Stampfenbachstrasse, Stadtgraben, Central und Bahnhofbrücke.

    Für Velos wird ab dem 19. Januar 2026 die Unterführung Bahnhofquai stadteinwärts gesperrt. Vom Sihlquai her können Velofahrende den Stadttunnel nutzen. Aus den anderen Richtungen können sie dem oberen Bahnhofquai entlangfahren.

    Für Fussgänger*innen werden die Zugänge zur Tramhaltestelle Bahnhofquai gesperrt. Sie können die Unterführungen durch das «ShopVille» nutzen.

    Die Umleitungen sind vor Ort signalisiert.

    Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich

  • Stadtrat: Beschwerde gegen die «Mobilitätsinitiative»

    Stadtrat: Beschwerde gegen die «Mobilitätsinitiative»

    Der Stadtrat wird beim Bundesgericht Beschwerde gegen die vom Kantonsrat beschlossene Änderung des Strassengesetzes vom 31. März 2025 betreffend Volksinitiative «Gemeinsam vorwärtskommen auf Hauptverkehrsachsen – Ruhe im Quartier (Mobilitätsinitiative)» einreichen.

    Gemäss der Gesetzesrevision soll neu der Kanton zuständig für Geschwindigkeitsanordnungen auf Staatsstrassen und Strassen mit überkommunaler Bedeutung sein. Der entsprechende Entzug bestehender Rechte ist für die Städte Zürich und Winterthur ein Eingriff in die Gemeindeautonomie und erfordert gemäss Kantonsverfassung vorab ein qualifiziertes Anhörungsverfahren der Gemeinden und Städte des Kantons Zürich.

    Ein Widerspruch?

    Ein solches Verfahren hat indes nicht stattgefunden. Zudem würde mit den neuen Bestimmungen die vom Bundesrecht geforderte umfassende Interessenabwägung bei Geschwindigkeitsreduktionen verunmöglicht, da die Geschwindigkeit nur noch in Ausnahmefällen und über kurze Strecken herabgesetzt werden darf.

    Aus Sicht des Stadtrats widerspricht die Vorlage damit dem Bundesrecht, das eine Lärmsanierung von Strassen vorschreibt, wenn die Lärmschutzgrenzwerte überschritten sind.

    Ablehnung durch die Stadtzürcher Stimmbevölkerung

    Gegen den Beschluss des Kantonsrats wurden das Kantonsratsreferendum sowie das Gemeindereferendum von den Städten Zürich und Winterthur ergriffen, woraufhin die Vorlage am 30. November 2025 von der kantonalen Stimmbevölkerung mit einem Ja-Stimmenanteil von 56,77 Prozent angenommen wurde. Die Stimmbevölkerung der Stadt Zürich hat die Vorlage mit einem Nein-Anteil von 57,24 Prozent abgelehnt.

    Bereits 2021 hat die Stadt Zürich in einem vergleichbaren Fall Beschwerde erhoben und Recht erhalten. Das Bundesgericht hob 2022 den angefochtenen Beschluss zur Revision des Strassengesetzes auf und bestätigte, dass eine formelle Anhörung der Gemeinden bei sie betreffenden Gesetzesänderungen zwingend erforderlich sei.

    Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich

  • Fahrplanwechsel 2025: Alle Änderungen auf einen Blick

    Fahrplanwechsel 2025: Alle Änderungen auf einen Blick

    Abschied von der «13» und von der «89»: Der VBZ-Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2025 bringt generell historische Änderungen mit sich. Ganze 10 Tramlinien, 7 Buslinien und 24 Nachtnetzlinien erhalten Änderungen. Auch in Höngg gibt es Umstellungen.

    Alle Angebotsänderungen auf einen Blick

    Tramnetz Süd und Baustelle Bahnhofquai

    Linie 2: Schlieren, Geissweid via Bellevue nach Klusplatz
    Fährt ab Bellevue die Route der heutigen Linie 8

    Linie 4: Bahnhofstrasse/HB via Central – Bellevue nach Rehalp
    Fährt ab Bellevue über Balgrist die Route der heutigen Linie 11 nach Rehalp

    Linie 5: Laubegg – Paradeplatz – Bellevue – Bhf. Stadelhofen
    Ersetzt zwischen Stockerstrasse und Bürkliplatz die Linie 8

    Linie 6: Bahnhofplatz/HB nach Zoo
    Die Linie 6 fährt ab der Haltestelle Bahnhofplatz/HB statt Bahnhofstrasse/HB

    Linie 8: Hardturm via Bhf. Enge – Rentenanstalt nach Kirche Fluntern
    Sonntags: Weiter bis Zoo
    Ersetzt ab Bhf. Enge die Strecke der bisherigen Linie 5

    Linie 10: Bahnhofstrasse/HB nach Zürich Flughafen
    Die Linie 10 fährt ab der Haltestelle Bahnhofstrasse/HB statt Bahnhofplatz/HB

    Linie 11: Bahnhofstrasse/HB via Paradeplatz – Bellevue nach Bhf. Tiefenbrunnen
    Ersetzt ab Bellevue die bisherigen Linien 2 und 4

    Linie 15: Bahnhofstrasse/HB via Central Bellevue nach Bhf. Tiefenbrunnen
    Ersetzt ab Bellevue die bisherigen Linien 2 und 4

    Linie 17: Werdhölzli via Sihlquai/HB Stampfenbachplatz nach Bucheggplatz

    Tram-Bau-Linie 50: Frankental – Sihlquai/HB – Bucheggplatz – Bhf. Oerlikon – Auzelg
    Ersetzt nördlich des Hauptbahnhofs die Linien 13 und 11

    Tram-Bau-Linie 51: Bhf. Altstetten Nord – Sihlquai/HB – Milchbuck – Sternen Oerlikon
    – Seebach
    Ersetzt nördlich des Hauptbahnhofs die Linien 4 und 14

    Linienwechsel am Hauptbahnhof auf Grund der Baustelle Bahnhofquai

    Linie 4 (Rehalp – Central – Bahnhofstrasse/HB) wird an der Bahnhofstrasse zur Linie 13
    (Bahnhofstrasse/HB – Bhf. Enge – Albisgütli). Beide Linien verkehren in den Hauptverkehrszeiten im engeren Takt.

    Linie 6 (Zoo – Bahnhofplatz/HB) wird am Bahnhofplatz zur Linie 14 (Bahnhofplatz/HB – Stauffacher – Triemli)

    Linie 11 (Bahnhof Tiefenbrunnen – Paradeplatz – Bahnhofstrasse/HB) wird an der Bahnhofstrasse zur Linie 15 (Bahnhofstrasse/HB – Central – Bhf. Tiefenbrunnen)

    Busnetz Zürich West

    Die Linien 89, 78 und 45 (bisher 35) werden verlängert und einzelne Teilstrecken getauscht:

    Linie 89 fährt neu nach Unterengstringen (Ersatz Linie 304)
    Linie 78 fährt neu nach Heizenholz
    Linie 45 neu nach Werdhölzli

    Weitere Anpassungen in der Stadt Zürich

    Neue Linie 44 zur Hauptverkehrszeit (ETH Hönggerberg via Bhf. Affoltern nach Reckenholz)

    Nachtnetz

    Schliessung von Lücken im Netz: Zum Beispiel am Zürichberg mit der neuen Linie N33 oder vom Bellevue Richtung Bhf. Enge (N5) und Stauffacher (N9)

    Längere Betriebszeiten: zusätzliche Fahrten nach 4 Uhr auf diversen Nachtlinien

    Linienführungen und -Nummern werden ans neue Tagnetz angepasst.

    N10 fährt neu immer zum Flughafen

    Ausblick Fahrplanwechsel Dezember 2026

    Nach Abschluss der Baustelle Bahnhofquai im Dezember 2026 wird das Tramnetz Süd vollumfänglich eingeführt:

    Die Linie 4 fährt wieder bis Bhf. Altstetten Nord, die Linie 13 bis Frankental.

    Die Linie 5 wird nach Rehalp verlängert und fährt zusätzlich in der Hauptverkehrszeit
    nach Albisgütli.

    Die Linie 11 verkehrt erneut bis Auzelg, die Linie 14 bis Seebach.

    Die Linie 17 fährt in der Hauptverkehrszeit auf der Strecke Werdhölzli – Bahnhofquai/HB – Paradeplatz – Bhf. Selnau – Stauffacher – Bhf. Wiedikon.

    Die Tram-Bau-Linien 50 und 51 werden eingestellt.

    Die Linienwechsel rund um den Hauptbahnhof werden aufgehoben.

    Quelle: Medienmitteilung VBZ

    Weitere Informationen

     Website der VBZ: fahrplanwechsel.vbz.ch

  • Tempo 30 auf der Rosengartenbrücke

    Tempo 30 auf der Rosengartenbrücke

    Im Amtsblatt der Stadt Zürich vom 12. November ist die Rosengartenbrücke sowohl unter den Strassenbauprojekten als auch bei den Verkehrsvorschriften aufgeführt. Gemäss der Planauflage zum Strassenbauprojekt werde die Lärmgrenzwerte im Abschnitt Nordstrasse (Höhe Lehensteig) bis Nordstrasse (Höhe Röschibachsteig) überschritten.

    Das städtische Gesamtkonzept «Strassenlärmsanierung 3. Etappe» sieht deshalb für diesen Strassenabschnitt die Einführung von Tempo 30 vor. Sollten die Lärmgrenzwerte trotz Tempo 30 künftig weiterhin dauerhaft überschritten bleiben, wird eine Herabsetzung der genehmigten Sanierungserleichterungen beantragt.

    Der aufgelegte Bericht zeigt zudem, welche Gebäude weiterhin von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind und welche neu unter den Grenzwerten liegen. Die Einführung von Tempo 30 erfolgt durch reine Signalisations- und Markierungsanpassungen; bauliche Massnahmen sind nicht vorgesehen.

    In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls am 12. November eine permanente Verkehrsvorschrift ausgeschrieben. Diese sieht vor, dass die bestehende Zone «Röschibach», in der die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer beschränkt ist, um den Abschnitt Rosengartenbrücke erweitert wird.

    Gegen diese Verfügung (Verkehrsvorschrift) kann innert 30 Tagen – also bis Mitte Dezember – beim Stadtrat Zürich schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Strassenbauprojekt selbst ist bis Montag, 15. Dezember, öffentlich einsehbar. Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Tiefbauamt der Stadt Zürich Einsprache erhoben werden.

    Quelle: Städtisches Amtsblatt

  • Verkehrsbeschränkung Hardturmrampe

    Verkehrsbeschränkung Hardturmrampe

    Der Autoverkehr wird via Rosengartenstrasse, Wipkingerplatz, Wipkingerbrücke, Escher-Wyss-Platz und Hardturmstrasse umgeleitet.

    Die Umleitung für Lastwagen und Cars erfolgt über die Hardbrücke, Rampe Hardplatz, Hohlstrasse und Duttweilerbrücke.

    Der Grund für die Verkehrsbehinderungen sind Gleisbauarbeiten.

    Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich

  • «Skandalöse Prioritätensetzung des Stadtrates»

    «Skandalöse Prioritätensetzung des Stadtrates»

    Im Gebiet um den Hauptbahnhof treffen die vielfältigen Mobilitätsbedürfnisse einer wachsenden Bevölkerung und die Anforderungen an eine nachhaltige Stadtentwicklung aufeinander, wie die Stadt letzte Woche mitteilte. Mit dem sogenannten Weissbuch «Stadtraum Hauptbahnhof 2050» zeigt die Stadt auf, wie das Zentrum von Zürich für die künftigen Anforderungen vorbereitet werden soll.

    Der Schlüssel liege in der Organisation des Verkehrs. Um das künftige Verkehrsaufkommen vor dem Hintergrund des Klimaziels Netto-Null bis 2040 bewältigen zu können, wird dem ÖV sowie dem Velo- und Fussverkehr im besagten Weissbuch Priorität eingeräumt.

    Der Hauptbahnhof und die Parkhäuser bleiben für den motorisierten Individualverkehr erreichbar und die Feinerschliessung für Anlieferung, Taxis, Vorfahrten (Kiss & Ride), Schutz & Rettung usw. gewährleistet. Die Planungen sehen vor, den stadtquerenden motorisierten Individualverkehr weitgehend auf die Autobahn zu verlagern und den städtischen Binnenverkehr zu kanalisieren.

    Die Kritik der IG Westangente Plus

    Das Vorhaben stösst auf Kritik bei der IG Westangente Plus, die in einer Medienmitteulung mit dem Titel «Skandalöse Prioritätensetzung des Stadtrates» schreibt: «Ein Teil des verdrängten Innenstadtverkehrs soll nun gemäss Weissbuch HB/Central auf der Buchegg- und Rosengartenstrasse kanalisiert werden.»

    Gleichzeitig zeigt sich die IG enttäuscht: «Obwohl eine breit abgestützte dringliche Motion des Gemeinderats 2020 einen Dialogprozess zur Erarbeitung von Entlastungsmassnahmen im Hinblick auf die 2028 vorgesehene Eröffnung der ausgebauten Nordumfahrung verlangte, liegt heute praktisch nichts vor», so der Wortlaut in der Medienmitteilung.

    Der Bericht des Stadtrates zeige vielmehr auf, dass der verlangte Dialogprozess erst jetzt gestartet werden solle, zeitlich und inhaltlich mit offenem Ausgang.

    Die IG erinnert daran, dass die Buchegg- und Rosengartenstrasse 40 Jahre nach Inkrafttreten von USG und LSV immer noch nicht lärmsaniert sei. Verantwortlich dafür sei die Stadt Zürich.

    Weiter seien die Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte (IGW) an der Westtangente massiv. Tausende von Anwohnende seien davon betroffen. Die Lebensqualität sei entlang der ganzen Achse und deren Umfeld massiv eingeschränkt.

    Eine Sanierung der Westtangente sei ferner nur möglich mit einer Massnahmenkombination (Verkehrsverlagerung, Verlangsamung, lärmarme Beläge, Umgestaltung).

    Keine Verdrängung des Verkehrs auf die Westangente

    Für die IG Westtangente Plus ist die Prioritätensetzung des Stadtrates ein Skandal, wie sie schreibt: Während der Abbau der gesundheitsgefährdenden Belastungen entlang der dicht bewohnten Westtangente trotz gesetzlicher Fristen und deren Umgestaltung auf die lange Bank geschoben werde, geniesse die Aufwertung des Innenstadtbereichs HB/Central so hohe Priorität, dass dafür sogar die zusätzliche Belastung der Westtangente in Kauf genommen werde.

    Die IG lehnt daher den Dialogprozess zur Westtangente im vorgesehenen Rahmen ab. Als erste Priorität fordert sie die Erarbeitung und Auflage von kapazitätsbeschränkenden Bauprojekten entlang der Westtangente.

    Zum Zweiten solle der Dialogprozess zeitlich limitiert werden. Zum Dritten sei die Masterplanung HB/Central so anzupassen, dass keine Verdrängung des Verkehrs auf die Westtangente stattfindet.