Kategorie: Verkehr

  • Die Entwürfe für die ZVV-Fahrpläne 2027 und 2028 sind einsehbar

    Die Entwürfe für die ZVV-Fahrpläne 2027 und 2028 sind einsehbar

    Wie der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) in seiner Medienmitteilung vom 9. März erklärt, sind ab sofort die vom ZVV gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen, den Gemeinden und der Regionalen Verkehrskonferenz entwickelten Fahrplanentwürfe für die Jahre 2027 und 2028 öffentlich einsehbar.

    Insgesamt, so die Medienmitteilung, werden rund 230 Massnahmen kommuniziert – für Tram-, Bus-, S-Bahn-, Bergbahn- und Schiffslinien. Wer sich dafür interessiert, kann auf der Webseite des ZVV die Fahrpläne aller Linien mit den geplanten Änderungen nachverfolgen.

    Pläne für den Kreis 10

    Für Höngger Fahrgäste sind nicht viele Änderungen zu erwarten: Bei den Bus- und Tramlinien, die in Höngg verkehren, sind nur die Buslinien 80 und 69 von einem Fahrplanwechsel betroffen.

    So wird die Linie 80 ab Dezember 2027 gekürzt und in Zukunft während der gesamten Betriebszeit nur noch bis Triemliplatz statt wie bisher zeitweise bis zum Triemlispital verkehren. Zwischen Triemliplatz und Triemlispital wird neu dafür die Linie 33 verkehren – und dies während der gesamten Betriebszeit. Per Dezember 2026 wird die Haltestelle Triemli zudem in Triemliplatz umbenannt.

    Schon ab September 2026 sind Änderungen beim Fahrplan des 69ers geplant: Er soll in Zukunft morgens zu den Stosszeiten in beide Richtungen im Fünf-Minuten-Takt zwischen Milchbuck-Waidspital und ETH Hönggerberg verkehren. Abends dagegen wird der Takt auf 7,5-Minuten ausgedehnt.

    Diese Änderung gilt ab dem Beginn des Herbstsemesters, mit Ausnahme der Semesterferien. Durch den neuen Fahrplan sollen künftig die bis anhin ausgeführten Verdichtungsfahrten zu Stosszeiten entfallen.

    Von Dietikon nach Rümlang

    Besonders viele Änderungen betreffen laut der Medienmitteilung das Busnetz im Glatttal. Insgesamt sind 26 Massnahmen vorgesehen. Mehrere Buslinien erhalten dort neue Linienführungen, damit die Region noch besser erreichbar wird. Hinzu kommen unter anderem Taktverdichtungen, Schritte zur Optimierung der Anschlussqualität sowie Anpassungen zur Erhöhung der Betriebsstabilität.

    Ein wichtiger Bestandteil der Angebotsentwicklung ist die neue Tangentiallinie zwischen Dietikon, Regensdorf und Rümlang. Die Linie 430 schafft eine Verbindung zwischen dem Limmattal, Furttal und Glattal. Sie ersetzt die bisherige Linie 795.

    Bis Ende März offen für Änderungswünsche

    Die Fahrpläne liegen vom 9. bis zum 29. März öffentlich auf und können auf der Webseite des ZVV direkt eingesehen werden. Es gibt auch die Möglichkeit, Änderungswünsche einzureichen: Diese müssen bis zum 30. März schriftlich bei der Wohngemeinde – und nicht beim ZVV – beantragt werden.

  • VBZ-Schadenstatistik 2025: Zunahme um 10 Prozent

    VBZ-Schadenstatistik 2025: Zunahme um 10 Prozent

    Im Jahr 2025 kam es laut einer Medienmitteilung der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) mit insgesamt 1’911 Vorfällen zu einem Anstieg von rund 10 Prozent der Schadenereignissen. Dabei kam es zu 926 Kollisionen mit Fahrzeugen (davon 530 mit Personenwagen, 289 mit Nutzfahrzeugen und 64 mit Velo/Mofas/E-Trottinetts).

    Insgesamt gab es 687 Unfälle mit Körperverletzungen. Davon waren 345 Stoppunfälle, also Unfälle innerhalb der Fahrzeuge, die sich ereignen, weil das Fahrpersonal wegen eines anderen Verkehrsteilnehmenden einen Notstopp einleiten muss.

    Dass es sich bei der Zunahme der Stopp- sowie Ein- und Aussteigeunfälle um eine schweizweite Tendenz handelt, zeige laut der VBZ eine im Februar veröffentlichte Studie des Bundesamtes für Verkehr (BAV) zum Thema «Fahrgastereignisse im öffentlichen Verkehr».

    Böswillige Beschädigung

    Zugenommen hat auch die Anzahl der böswilligen Beschädigungen, und zwar von 89 auf 117 Ereignisse. Mit Bedauern nehmen die VBZ zur Kenntnis, dass es 2025 zu zwei Unfällen mit tödlichem Ausgang gekommen ist.

    Für die VBZ steht die Sicherheit an erster Stelle. Jeder Unfall wird genau untersucht und wo nötig werden entsprechende Massnahmen abgeleitet. Zudem werden die Fahrerinnen und Fahrer in jährlich wiederkehrenden Weiterbildungskursen zu den Themen Sicherheit und Aktuellem geschult.

    Mit Präventionskampagne auf das Tram aufmerksam machen

    Ein wichtiger Pfeiler ist zudem die Prävention. Der Verkehrsalltag wird zunehmend hektischer und verschiedene Mobilitätsformen teilen sich den begrenzten Verkehrsraum. Hinzu kommt, dass die Ablenkung durch Kopfhörer und Handy zunimmt. All das kann zu gefährlichen Situationen im Verkehr führen.

    Aus diesem Grund haben am 20. November 2025 die Verkehrsbetriebe Zürich, die Stadtpolizei Zürich und die Dienstabteilung Verkehr die städtische Sicherheitskampagne «Street Smart Zürich» lanciert. Ziel der dreijährigen Kampagne ist es, die Aufmerksamkeit für die Risiken und Gefahren im städtischen Verkehr zu erhöhen und für die gegenseitige Rücksichtnahme zu sensibilisieren.

    Im Fokus stehen Themen wie das «Vortrittsrecht des Trams», «Ablenkung» und «Toter Winkel». Seit 2013 führen die VBZ zudem die Präventionskampagne «sicher unterwegs» durch, die den Schwerpunkt auf die Reduktion von Stoppunfällen in den Fahrzeugen legt. Dies unter anderem mit zwei Sonderfahrzeugen sowie mit Sicherheitskursen für Senioren.

    Wie werden die Schadenereignisse erhoben?

    Alle Schadenereignisse, die versicherungstechnische, beziehungsweise haftpflichtrechtliche Folgen haben, werden von den VBZ nach verschiedenen Kategorien erfasst, ausgewertet und analysiert. Die Statistik bildet die gesamte VBZ-Transportleistung in Stadt und Region ab.

    Es handelt sich dabei um absolute Zahlen, ohne Bereinigung mit der erbrachten Fahrleistung (z.B. Zu- oder Abnahme der Kurskilometer), der Menge der beförderten Fahrgäste oder dem generellen Verkehrsaufkommen in der Stadt Zürich.

    Quelle: Medienmitteilung VBZ

  • Debatte um Mehrzweckstreifen in Wipkingen dauert an

    Auch 2025 hat der Mehrzweckstreifen den Quartierverein Wipkingen beschäftigt, wie dieser in einer Mitteilung schreibt. Trotz rechtlicher Einwände und wiederholter Interventionen sei weiterhin keine Veränderung in Sicht (wir berichteten).

    Der Quartierverein liess sich deshalb von einer auf Baufragen spezialisierten Anwaltskanzlei beraten. Diese komme zum Schluss, dass der Mehrzweckstreifen als «rechtswidrige Verkehrsanordnung» einzustufen sei, für die es in der Signalisationsverordnung keine Grundlage gebe.

    Auch die Versuchsdauer von inzwischen über vier Jahren überschreite laut Einschätzung des Quartiervereins die gesetzlich zulässige Frist für Testphasen von maximal einem Jahr deutlich.

    Begehren um Neubeurteilung

    Der Quartierverein habe daraufhin von der Stadt Zürich die Aufhebung des Mehrzweckstreifens und die Wiedereinführung von Fussgängerstreifen verlangt. Im Juni 2025 habe die Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass der Quartierverein beim Stadtrat ein Begehren um Neubeurteilung stellen könne. Dieses habe der Quartierverein anschliessend eingereicht – danach habe er lange nichts mehr gehört.

    Auf Nachfrage sei dem Quartierverein mitgeteilt worden, dass eine Behandlung des Anliegens durch den Stadtrat voraussichtlich erst im Sommer 2026 erfolgen werde. Für den Quartierverein heisst das: Die Stadt sitze das Problem aus.

  • Bei der Velovorzugsroute geht es nicht nur um Parkplätze

    Bei der Velovorzugsroute geht es nicht nur um Parkplätze

    Die Nötzlistrasse, benannt nach einem altansässigen Familiengeschlecht aus Höngg, wirkt wie eine gewöhnliche Strasse, weit oben im Quartier gelegen. Es gilt Tempo 30, sie ist nicht besonders lang und endet in einer Sackgasse. Gleichzeitig ist sie ein Stück Heimat, ein Lebensort für Familien, so etwas wie ein kleines Dorf. Das zeige sich besonders an freien Tagen ab dem Frühling, sagt ein Anwohner und Familienvater, der anonym bleiben möchte.

    Er weiss: Dann nämlich nehmen rund 30 Kinder die Strasse in Beschlag. Die Eltern würden dann auf Campingstühlen am Rand sitzen und beobachten, wie ihre Kinder Hockey spielen oder den Asphalt mit bunter Kreide bemalen. «Wegen der Sackgasse fährt hier selten ein Auto durch, und wenn, dann sehr vorsichtig», erzählt er.

    Die «neue» Velovorzugsroute

    Geht es nach der Stadt Zürich, soll die Nötzlistrasse aber bald ein Teilstück der geplanten 4,3 Kilometer langen Velovorzugsroute werden, die via Segantinistrasse über die Giacometti- und Appenzellerstrasse bis nach Wipkingen führt (der «Höngger» berichtete). Bislang richtete sich der Fokus vor allem auf das Gebiet bei der Appenzellerstrasse beziehungsweise auf eine Wiese. Das Strassenbauprojekt wurde Ende Januar ausgeschrieben.

    «Begegnungszone» ist gefährdet

    Der erste Antrag in der hier thematisierten Einwendung betrifft die «Gefährdung der Verkehrssicherheit». Darin wird dargelegt, dass die Nötzlistrasse faktisch zu einer Begegnungszone geworden sei.

    «Wir leben hier in einer Gemeinschaft, die meisten haben Kinder, und wir stehen in einem engen Austausch zueinander», sagt der Anwohner. Würde dieser Abschnitt zur Velovorzugsroute umfunktioniert, käme das aus seiner Sicht dem Ende der gelebten Begegnungszone gleich.

    In der Eingabe heisst es weiter, die Umwandlung impliziere «vortrittsberechtigten und schnellen Verkehr». Das sei in einer Wohnstrasse unvertretbar, zumal es um die Sicherheit gehe. «Das bereitet uns Sorgen um unsere Kinder», so der Anwohner. Und weiter: «Für uns ist es nicht sinnvoll, aus einer Sackgasse eine Durchgangsstrasse zu machen. Dann steht die Strasse für die Kinder nicht mehr zur Verfügung.»

    Zu steil für eine Veloroute?

    Die Einwendung verweist zudem auf den nahen Vogtsrain, von wo die Velovorzugsroute zur Nötzlistrasse führen würde. «Die Kombination aus steilem Gefälle (hohe Geschwindigkeiten bergab fahrender Velos, Sicherheitsrisiko bei schlechtem Wetter/Schnee) und Schulkindern zu Fuss widerspricht den Sicherheitszielen der Stadt», heisst es darin.

    Der Familienvater betont im Gespräch mit dem «Höngger», dass es nicht darum gehe, die städtischen Pläne zu sabotieren. Im Gegenteil: «Ich finde es gut, dass sich die Stadt für Velowege einsetzt. Auch wir sind Velofahrer. Aber ich weiss nicht, ob Velovorzugsrouten auf Kosten von familienfreundlichen Sackgassen das richtige Instrument sind», sagt er. Es müsse doch andere Möglichkeiten geben als solche Massnahmen.

    Viele alte Häuser

    Der geplante Parkplatzabbau an der Nötzlistrasse – elf sollen es sein –, wird in der Einwendung schliesslich an zweiter Stelle als «unverhältnismässig» bezeichnet. «Wir als Familie, so hoch oben in Höngg, sind froh, unser Auto nutzen zu können», sagt der Anwohner. Denn die Nötzlistrasse verfügt aufgrund des «alten Hausbestands» kaum über Tiefgaragen, wie es in der Einwendung heisst. Die Aufhebung der Parkplätze erschwere zudem die Versorgung durch Dienste wie Spitex, Handwerker oder Lieferanten, da Halteflächen fehlen würden.

    Weitere Punkte in der Einsprache betreffen planerische Mängel: Es wird argumentiert, Velofahrende würden «diesen steilen Umweg ohne direkte ETH-Anbindung meiden und weiterhin direktere Routen wählen». Zudem fehle ein «Nachweis des verkehrlichen Nutzens (Kosten-Nutzen-Verhältnis)».

    Im Zentrum stehen für den Anwohner und seine Mitstreiter jedoch die Auswirkungen auf die «Familienstrasse», wie die Nötzlistrasse auch genannt wird. «Meines Wissens kam niemand von der Stadt vorbei, um sich ein wirkliches Bild vom Leben hier an der Nötzlistrasse zu machen», sagt er.

    «Hätte man die Strasse an einem Sommerwochenende erlebt, hätte man vielleicht anders entschieden. Oder es wäre dann ein bewusster Entscheid gegen das Familienleben gewesen.»

    Verwandter Artikel

    Widerstand und Zustimmung 

  • Die Bauarbeiten an der Rötel- und Bucheggstrasse verlängern sich

    Die Bauarbeiten an der Rötel- und Bucheggstrasse verlängern sich

    Laut der Baustellen-Information des Tiefbauamts Stadt Zürich bleibt bei der Verlängerung das temporäre Verkehrsregime grundsätzlich bestehen: Die Rötelstrasse bleibt im Baustellenbereich für den motorisierten Durchgangsverkehr gesperrt.
    Ausgenommen sind der öffentliche Verkehr (VBZ) sowie der Veloverkehr.

    Für Anwohnende und Zubringer*innen ist die Zufahrt von Süden her ab der Rotbuchstrasse bis zu der Liegenschaft Rötelstrasse 126 gestattet. Die Ein- und Ausfahrten in die bzw. aus der Rosengartenstrasse sind je nach Bauphase
    unterschiedlich geregelt. Massgebend ist die örtliche Signalisation.

    Die Ein- und Ausfahrt zwischen der Rötelstrasse und dem Bucheggplatz ist – mit Ausnahme des öffentlichen Verkehrs und des Veloverkehrs – weiterhin nicht gestattet. Aufgrund der geringen Platzverhältnisse und der fehlenden Stauräume, insbesondere im Zusammenhang mit dem Busbetrieb, wird diese Fahrbeziehung wie geplant erst nach Abschluss der Bauarbeiten wieder geöffnet.

    Laut der erwähnten Baustellen-Information dauern die Arbeiten bis voraussichtlich September 2026.

    Quelle: Stadt Zürich/Baustellenliste

  • Einbahnregime an Riedhofstrasse wurde vorläufig aufgehoben

    Einbahnregime an Riedhofstrasse wurde vorläufig aufgehoben

    In der Riedhofstrasse wurde das Einbahnregime aufgehoben, wie verschiedene Stimmen aus der Leserschaft berichten. Offenbar ist dies seit Ende letzter Woche der Fall, so eine Leserin. Die Dienstabteilung Verkehr der Stadt Zürich bestätigt die Aufhebung.

    Demnach wurde die Verkehrsführung nur unzureichend eingehalten, heisst es auf Anfrage der «Höngger Zeitung». Definitiv sei der Entscheid jedoch nicht: Man beobachte die Situation laufend, weitere Massnahmen seien noch offen.

    Das Einbahnregime an der Riedhofstrasse schlug seit Ende letzten Jahres hohe Wellen im Quartier. Wegen Bauarbeiten in der Wieslergasse und in der Singlistrasse setzte die Stadt Zürich temporäre Verkehrsmassnahmen an der Riedhofstrasse um. Konkret wurde ab der Singlistrasse bis zum Haus Nr. 35 eine Einbahnstrasse eingeführt.

    Umgedrehte Schilder und eine Schranke

    Viele Anwohnende nahmen an, diese Regelung sei definitiv, weil eine feste Signalisation für das Einbahnregime eingerichtet wurde. Dieses war jedoch weiterhin temporär, wie die Stadt damals mitteilte. Die Massnahme wurde nötig, weil das frühere Schild von Unbekannten wiederholt umgedreht wurde.

    Im Januar wurde schliesslich das Einbahnregime bereits auf Höhe der Reinhold-Frei-Strasse mittels Schranke angekündigt – obwohl es erst rund 700 Meter weiter galt. Diese Schranke sorgte für zusätzlichen Ärger. Teilweise entstand der Eindruck, man könne auf der gesamten Riedhofstrasse nicht mehr in Richtung Zentrum Höngg fahren.

  • Die Haltestelle Zwielplatz wird umgebaut: Umleitungen im Sommer

    Die Haltestelle Zwielplatz wird umgebaut: Umleitungen im Sommer

    Das Tiefbauamt der Stadt Zürich plant gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben Zürich in den diesjährigen Sommerferien Bauarbeiten an der Limmattalstrasse. Das Bauprojekt umfasst die Umsetzung einer hindernisfrei nutzbaren Tram- und Bushaltestelle Zwielplatz (der «Höngger» berichtete).

    Die Bauarbeiten dauern rund drei Wochen und haben Auswirkungen auf den öffentlichen sowie den privaten Verkehr. Das Tram der Linie 50 verkehrt während dieser Zeit auf der gewohnten Strecke, die Haltestelle Zwielplatz wird jedoch nicht bedient.

    Der Haltestellenbereich an der Limmattalstrasse ist während der gesamten Bauzeit sowohl für den Busverkehr als auch für den privaten Verkehr gesperrt. Fussgängerinnen und Fussgänger können die Baustelle passieren.

    Busse werden umgeleitet

    Der Busverkehr sowie der private Verkehr werden über die Regensdorfer- und die Frankentalerstrasse in die Limmattalstrasse umgeleitet. Der Veloverkehr wird über den Hohenklingensteig geführt. Die Zugänglichkeit zu den angrenzenden Grundstücken bleibt bestehen, allenfalls mit gewissen Einschränkungen.

    Die betroffenen Gewerbetreibenden sollen rund zwei Wochen vor Baubeginn detailliert über die Bauarbeiten informiert werden, wie das Tiefbauamt schreibt.

    Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Baustelleninformationen elektronisch zu abonnieren. Über den Service «Bauprojektinformationen Tiefbau» auf der städtischen Website werden Benachrichtigungen versendet, sobald im Umkreis von 600 Metern eine entsprechende Baustelleninformation vorliegt.

  • Riedhofstrasse: Einbahnregime gilt erst ab der Singlistrasse

    Riedhofstrasse: Einbahnregime gilt erst ab der Singlistrasse

    Seit Ende letzter Woche steht auf der Riedhofstrasse bei der Schule auf Höhe der Reinhold-Frei-Strasse eine Schranke. Sie soll auf das Einbahnregime an der Riedhofstrasse auf Höhe der Singlistrasse aufmerksam machen (der «Höngger» berichtete).

    Die Schranke sorgt jedoch für Verwirrung, wie Reaktionen aus der Leserschaft zeigen. So wurde gefragt, weshalb man auf der Riedhofstrasse nicht mehr in Richtung Zentrum von Höngg fahren könne.

    Ab 700 Meter

    Die Schranke dient allerdings lediglich als Hinweis «ab 700 Meter». Die eigentliche Signalisation weise gemäss Dienstabteilung Verkehr auf eine Sackgasse ab Höhe Singlistrasse hin. Erst ab dort gilt der Einbahnverkehr auf der Riedhofstrasse.

  • ÖV-Ringsystem: Handlungsbedarf und prioritäre Ausbauprojekte

    ÖV-Ringsystem: Handlungsbedarf und prioritäre Ausbauprojekte

    Das geplante ÖV-Ringsystem markiert einen strategischen Wendepunkt, teilt die Stadt Zürich mit: Künftig sollen Fahrgäste vermehrt direkt zwischen den wachsenden Stadtzentren wie Altstetten, Oerlikon oder Affoltern unterwegs sein – ohne Umweg über den Hauptbahnhof oder die Bahnhofstrasse. Im Zentrum steht die schrittweise Ergänzung des heutigen, sternförmig verlaufenden Tramnetzes zu einem modularen Ringsystem mit innerem und äusserem Ring.

    Hohe Netzbelastung beim Bahnhofplatz, Bellevue, Stauffacher und der Quaibrücke

    2024 nutzten rund 300 Millionen Fahrgäste das Angebot der VBZ. Die Belastung auf den Hauptachsen der Innenstadt ist hoch. Über 70 000 Fahrgäste pro Werktag passieren den Bahnhofplatz, weitere Hotspots sind Bellevue, Stauffacher und die Quaibrücke. 

    Stadtrat Michael Baumer, Vorsteher des Departements der Industriellen Betriebe, betont laut der Medienmitteilung: «Der nun vorliegende Jahresbericht 2025 der Netzentwicklungsstrategie 2040 zeigt die Dringlichkeit des Ausbaus des öffentlichen Verkehrs in der Stadt Zürich auf. Das Ringsystem wird das Zentrum entlasten und das Wachstum im Norden und im Westen der Stadt abfedern. Ausserdem zeigt der Bericht, dass Eigentrasses essenziell sind, um einen qualitativ hochstehenden ÖV anzubieten.»

    Zuverlässigkeit und Abstellkapazität unter Druck

    Aktuelle Auswertungen zur Pünktlichkeit zeigen, dass rund 90 Prozent der Tramfahrten pünktlich verkehren. Gleichzeitig nimmt die Zuverlässigkeit auf einzelnen zentralen Abschnitten ab, insbesondere rund um den Hauptbahnhof und beim Bellevue. Bei Bus- und Trolleybuslinien ist die Streuung der Fahrzeiten deutlich höher. Diese Erkenntnisse unterstreichen den Bedarf an eigenen ÖV-Trassees, betrieblichen Optimierungen und neuen Netzelementen. 

    Für die wachsende Tram- und Busflotte zeigt der Bericht bei der längerfristigen Angebotsplanung bis 2050 die Abhängigkeit von neuen Abstell- und Unterhaltsanlagen auf: Ab 2035 übersteigt der Bedarf an Trams die heute vorhandenen Depotkapazitäten. Die Suche nach neuen Abstellflächen treiben die VBZ deshalb systematisch und prioritär voran.

    Tram Affoltern und Tramtangente Nord als Schlüsselprojekte

    Der Jahresbericht bestätigt den hohen Stellenwert des gemeinsam von Stadt, Kanton und Bund finanzierten Tram Affoltern. Im September 2025 hat der Stadtrat dem Gemeinderat einen Baukredit von 160 Millionen Franken beantragt. Als Nächstes steht der Baubeschluss durch den Gemeinderat an. Im Anschluss daran wird die Zürcher Stimmbevölkerung über den Baukredit entscheiden.

    Zusammen mit dem Tram Affoltern bildet die Tramtangente Nord eine leistungsfähige West-Ost-Verbindung von Affoltern via Oerlikon zum Bahnhof Stettbach. Sie ist Bestandteil des Agglomerationsprogramms der 5. Generation und ein wichtiges Element, um in den nördlichen Stadtteilen und der angrenzenden Agglomeration ein zuverlässiges ÖV-Angebot anzubieten. Mitte 2025 fiel der Variantenentscheid mit der Linienführung via Überlandstrasse. Bis 2027 werden mit zwei Vertiefungsstudien weitere Details bezüglich Strassenraumgestaltung geklärt. Damit der Bund sich finanziell beteiligt, muss das Vorprojekt bis Ende 2029 vorliegen.

    Rahmenkredit von 450 Millionen Franken

    Um den qualitativ hochstehenden ÖV schneller und effizienter am Bevölkerungswachstum auszurichten, beantragte der Stadtrat dem Gemeinderat im September 2025 zudem einen Rahmenkredit von 450 Millionen Franken, um zentrale Ausbauschritte der Netzentwicklungsstrategie in Altstetten und Albisrieden früher und unabhängiger vom Kanton umzusetzen. Im Anschluss an den Gemeinderatsentscheid wird die Zürcher Stimmbevölkerung über den Rahmenkredit entscheiden.

  • Velovorzugsroute nach Wipkingen: Strassenbauprojekt wird öffentlich aufgelegt

    Velovorzugsroute nach Wipkingen: Strassenbauprojekt wird öffentlich aufgelegt

    Es hätte ein schlichter Informationsanlass werden sollen, den das Tiefbauamt der Stadt Zürich im März 2025 im Saal des Tertianums Im Brühl in Höngg organisierte. Doch der Widerstand war gross (wir berichteten). Thema waren die baulichen Massnahmen am Appenzellerweg. Diese stehen im Zusammenhang mit einer geplanten Velovorzugsroute, die Höngg und Wipkingen verbinden soll.

    Die Umsetzung dieser Route ist erst für das Jahr 2030 vorgesehen – die Pläne für das kleine Teilstück Appenzellerweg/-strasse waren jedoch schon vor rund einem Jahr weit fortgeschritten. Dort soll ein neuer Abschnitt für den Velo- und Fussverkehr den Appenzellerweg mit dem Müseliweg verbinden.

    Die Mitarbeitenden des Tiefbauamts, des beteiligten Ingenieurbüros und der Dienstabteilung Verkehr, die damals über die konkreten Pläne informierten, mussten feststellen: Das Projekt wird von einem Grossteil der Anwesenden kritisch gesehen – um es vorsichtig zu formulieren.

    Strassenbauprojekt wird aufgelegt

    Am 21. Januar 2026 wurde das Vorhaben im«Tagblatt der Stadt Zürich» öffentlich aufgelegt. Konkret geht es um das «Strassenbauprojekt: Nötzli- und Giacomettistrasse, Müseliweg, Segantinistrasse bis Appenzellerstrasse». Details dazu siehe nächster Abschnitt.

    Die Redaktion der «Höngger Zeitung» erhielt seit der Ausschreibung im «Tagblatt der Stadt Zürich» bereits einige Zuschriften – und es zeichnet sich ab, dass neuer Widerstand nicht ausbleiben wird.

    Stossend sei etwa, dass alle Parkplätze an der Nötzlistrasse aufgehoben werden sollen, denn dort gebe es viele Altbauten. Die Anwohnerschaft werde daher kaum mehr einen Parkplatz finden. Ganz zu schweigen vom Gewerbe oder von der Spitex, die ebenfalls darauf angewiesen wären.

    Hinzu komme, dass die Nötzlistrasse auch eine Wohnstrasse (Tempo 30, Wohnquartier, aber normale Verkehrsregeln) ist: Was, wenn Velofahrende dort ohne Rücksicht durchfahren? Aus der Leserschaft wird zudem gemeldet, dass die Anbindung der Segantinistrasse zur ETH damit nicht gelöst werde – dem Hauptziel der meisten Velofahrenden. Niemand werde den Vogtsrain bis zur Nötzlistrasse hinauf- oder hinunterfahren und dann in die Gsteigstrasse einbiegen, um zur ETH zu gelangen.

    Verbreiterung bestehender Wege: die Details

    Das Projekt betrifft gemäss Auflage den Lückenschluss der Velovorzugsroute Höngg–Wipkingen im Abschnitt Appenzeller- und Müseliweg durch den Neubau des Wegabschnitts auf den Parzellen HG8252 und HG8259, die Umsetzung der kommunalen Fussverbindung (Lückenschluss im Abschnitt Appenzellerweg und Müseliweg), die Verbreiterung bestehender Wege und Strassenabschnitte zugunsten des Veloverkehrs im Bereich Vogtsrain, den Abbau von 11 Parkplätzen an der Nötzlistrasse, den Erhalt und Ersatz von Grünflächen im Bereich Vogtsrain, ökologische Ausgleichsmassnahmen in der Weidewiese (Parzelle HG8259), die Neupflanzung von drei Bäumen auf der Höhe Segantinistrasse Nr. 16 zur Hitzeminderung sowie als Kompensation für eine Baumrodung, die Anpassung und Erweiterung der öffentlichen Beleuchtung sowie diverse Werkleitungsarbeiten.

    Die detaillierten Projektunterlagen sind bei der Stadt Zürich ab dem 23. Januar unter www.stadt-zuerich.ch/planauflagen einzusehen. Die Planauflage dauert bis und mit Montag, 23. Februar 2026. Einwendungen gegen das Strassenbauprojekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost beim Tiefbauamt der Stadt Zürich eingereicht werden.