Kategorie: Stadt

  • Mehr Fahrgäste sind in Zürich mit den ÖV unterwegs

    Mehr Fahrgäste sind in Zürich mit den ÖV unterwegs

    Die aktuellen Auswertungen zu den Fahrgastzahlen zeigen: In Stadt und Region nahmen die Fahrgastzahlen in allen Bereichen zu, wobei die Region ein stärkeres Wachstum als die Stadt verzeichnen konnte. Insgesamt bestätigt sich damit der anhaltende Aufwärtstrend im öffentlichen Verkehr, wie aus der Medienmitteilung hervor geht.

    Zunahme in allen städtischen Betriebsbereichen

    In der Stadt Zürich erhöhte sich gemäss Medienmitteilung die Nachfrage in allen Betriebsbereichen: Bus (+300’000 Einsteigende bzw. +0,7 Prozent), Tram (+3,62 Mio. Einsteigende bzw. +1,9 Prozent) und Trolleybus (+834’000 Einsteigende bzw. +1,7 Prozent). Besonders stark mit +1,4 Mio. Ein steigenden bzw. 68,6 Prozent legte die Tramlinie 15 zu, die 2025 erstmals wieder ohne betriebliche Einschränkungen verkehren konnte.

    Auch Angebotsverbesserungen wie die Einführung des Sonntagsfahrplans bei der Trolleybuslinie 83 (+116’500 Einsteigende bzw. 2,8 Prozent), Verlängerung der Buslinie 66 (+192’000 Einsteigende bzw. +21,3 Prozent) und die Inbetriebnahme des neuen Kinderspitals (Wachstum Linie 99 mit +53’000 Einsteigende bzw. 28,6 Prozent) führten zu mehr Einsteigerinnen und Einsteigern.

    Starkes Wachstum in der Region

    In der Region stiegen die Fahrgastzahlen um 3,5 Prozent (+784’500 Einsteigende) und da mit deutlicher als in der Stadt. Besonders markant waren die Zuwächse im Glattal und Limmattal mit je +4,1 Prozent (+205’000 Einsteigende bzw. +371’000 Einsteigende) sowie im Zimmerberg (+5,3 Prozent bzw. +247’000 Einsteigende), getrieben durch steigende Siedlungsdichte und neue Freizeitangebote. Im Gebiet Pfannenstiel zeigte sich ein leichter Rückgang um 1 Prozent (-38’800 Einsteigende).

    Quelle: Medienmitteilung VBZ

  • BZO-Revision soll die Weichen für Zürichs Zukunft stellen

    BZO-Revision soll die Weichen für Zürichs Zukunft stellen

    Die Bau- und Zonenordnung ist das zentrale Instrument, mit dem die Stadt Zürich ihre langfristige räumliche Entwicklung steuert. Sie ist grundeigentümerverbindlich und legt den Rahmen fest, um das Wachstum der Stadt zu lenken und die hohe Lebensqualität für alle Bewohner*innen zu sichern und weiter zu verbessern.

    Die Revision koordiniert eine Vielzahl von Anforderungen – von der Siedlungsentwicklung nach innen über die Hitzeminderung bis zum Ortsbildschutz – und schafft eine moderne, ausgewogene und verständliche Planungsgrundlage für die Zukunft.

    Die BZO-Revision setzt den behördenverbindlichen kommunalen Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen um, den die Zürcher Stimmbevölkerung 2021 mit 61,2 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen hat, und schafft die planerischen Voraussetzungen für eine massvolle bauliche Verdichtung an geeigneten Orten.

    Durch gezielte Aufzonungen und die Einführung neuer Zonentypen kann die Basis für den benötigten Wohnraum geschaffen werden, ohne wertvolle Grünflächen zu verlieren.

    Wachstum mit Qualität gestalten

    Diese Verdichtung ist mit dem wohnpolitischen Ziel verknüpft, einen gesetzlich verankerten Anteil an preisgünstigem Wohnraum zu sichern. Bei Aufzonungen werden 75 Prozent des zusätzlichen Volumens als preisgünstiger Wohnraum eingefordert.

    Ein weiteres Anliegen der Revision ist die Sicherung wichtiger Qualitäten des Zürcher Stadtbilds. Hierzu wird gestützt auf eine umfangreiche Interessenabwägung, unter anderem durch die Festlegung neuer Kern- und Quartiererhaltungszonen, gezielt auf das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) sowie das kantonale Ortsbildschutzinventar (KOBI) Rücksicht genommen. Zudem hat der Stadtrat gleichzeitig zur Revision eine umfassende Ergänzung der Denkmalinventare verabschiedet.

    Mehr Grün und Klimaanpassung für eine zukunftsfähige Stadt

    Eine qualitativ hochwertige Verdichtung muss die klimatischen Veränderungen konsequent antizipieren. Die BZO-Revision verankert darum neue und wirksame Vorgaben zur Klimaanpassung und Hitzeminderung in der Bauordnung.

    Unter anderem geschieht dies mit Vorgaben zur Begrünung der Umgebung (Einführung der sogenannten Grünflächenziffer), einer Pflicht für Baumpflanzungen sowie Massnahmen zum ökologischen Ausgleich – mit dem nötigen Spielraum für Bauprojekte.

    Zudem werden Flächen für neue öffentliche Freiräume planerisch gesichert. Die Massnahmen erhöhen die Aufenthaltsqualität und die Resilienz der Stadt gegenüber dem Klimawandel.

    Vorschriften harmonisieren und modernisieren

    Mit der vorliegenden BZO-Revision erfüllt die Stadt Zürich die kantonalen Vorgaben zur Harmonisierung der Baubegriffe. Zudem wird die BZO-Revision zum Anlass genommen, die seit 1992 bestehende Bauordnung, die durch zahlreiche Teilrevisionen zu einem komplexen Regelwerk geworden ist, einer formellen Revision zu unterziehen. Das Ergebnis ist eine moderne, gut lesbare und in sich schlüssige rechtliche Grundlage, die die Planungs- und Rechtssicherheit für alle Bauvorhaben erhöht.

    Sobald die BZO-Revision öffentlich aufgelegt wird, tritt gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz die sogenannte «negative Vorwirkung» ein. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt Baugesuche nur noch bewilligt werden, wenn sie nicht gegen die geplanten neuen Regeln verstossen.

    Die überarbeitete BZO liegt nun vom 18. März bis 1. Juni 2026 öffentlich auf. In dieser Zeit können sich die Bevölkerung, Parteien, Verbände und Interessengruppen zu den Inhalten äussern. Parallel zur öffentlichen Auflage wird der Entwurf dem Kanton Zürich zur Vorprüfung eingereicht.

    Nach Ablauf der Auflagefrist werden die Rückmeldungen von den zuständigen Fachstellen beurteilt und in einem Bericht zusammengefasst. Letztlich setzt der Gemeinderat die revidierte BZO fest.

    Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung
    Zürich West (für die Kreise 4, 5, 9 und 10)
    Mittwoch, 1. April 2026, 18.30–20.00 Uhr |
    Hotel Spirgarten
    Lindenplatz 5, 8048 Zürich
     

    Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich

  • Stadt Zürich unterstützt Caritas-Programm «Copilot Eltern & Schule»

    Stadt Zürich unterstützt Caritas-Programm «Copilot Eltern & Schule»

    Das Programm «Copilot Eltern & Schule» von Caritas Zürich umfasst die Angebote Mentoring und Infocafés und richtet sich an sozial benachteiligte Eltern von (Vor-) Schulkindern in der Stadt Zürich. Es unterstützt die Eltern bei Fragen rund um die Schule, die frühe Förderung und die Freizeitgestaltung.

    Ziel dabei ist es, die Eltern in ihrer Rolle zu stärken und ihnen Orientierung im Bildungssystem zu geben. So können sie die schulische Entwicklung ihrer Kinder besser und aktiv begleiten, wodurch sich die Bildungschancen der Kinder erhöht. Die Stadt Zürich unterstützt das Programm finanziell seit 2017 (Mentoring) und 2024 (Infocafé), wie sie in einer Medienmitteilung schreibt.

    Mentoring: Individuelle Begleitung durch Freiwillige

    Im Angebot Mentoring begleiten geschulte Freiwillige Eltern in der Regel während eines Jahres. Die Freiwilligen unterstützen die Eltern beim Verstehen von Schulkorrespondenz, bereiten sie auf Elterngespräche vor, helfen ihnen beim Ausfüllen von Formularen und vermitteln ihnen Kontakte zu Bildungs- und Freizeitangeboten. Die Arbeit ist ehrenamtlich und das Angebot ist für die Familien kostenlos.

    Infocafé mit neuem Regelbetrieb an vier Standorten

    Infocafés sind offene und niederschwellige Treffpunkte für Eltern. Dort erhalten sie Informationen, können Fragen stellen, Fachpersonen kennenlernen und sich mit anderen Eltern austauschen. Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich.

    Gleichzeitig bieten die Infocafés die Möglichkeit, Familien für das Mentoring zu gewinnen. Ab 2027 wird das Angebot an vier Standorten mitfinanziert und ein Infocafé-Team ist im Sommerhalbjahr auch ausserhalb der festen Standorte, etwa auf Schularealen, Spielplätzen oder in Gemeinschaftszentren präsent. So werden mehr Familien erreicht, insbesondere in Quartieren ohne eigenen Infocafé-Standort.

    Stärkung der elterlichen Bildungsbeteiligung

    Mit der Weiterführung und dem gezielten Ausbau von «Copilot Eltern & Schule» stärkt die Stadt Zürich die Bildungsbeteiligung von Eltern und fördert langfristig erfolgreiche Bildungsbiografien von Kindern.

    Um der gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden und den Ausbau des Angebots zu ermöglichen, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, das Programm «Copilot Eltern & Schule» des Verein Caritas Zürich von 2027 bis 2030 mit einem jährlichen Beitrag von 168’000 Franken zu unterstützen.

    Davon entfallen ein leistungsabhängiger Beitrag von 48’000 Franken auf das Angebot Mentoring und ein leistungsorientierter Beitrag von 120’000 Franken auf das Angebot Infocafé.

    Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich

  • Hochhäuser oder nicht, das ist hier die Frage

    Hochhäuser oder nicht, das ist hier die Frage

    Die Debatte über Hochhäuser in der Stadt Zürich dauert schon etwas länger an: Seit in den 1960er-Jahren die ersten höheren Häuser in der Stadt erstellt wurden, gibt es dazu politische Kontroversen.

    Die jüngste entspinnt sich an den Hochhausrichtlinien, die der Stadtrat im Rahmen der Teilrevision der Bauzonenordnung 2021/2022 aktualisiert und rund zwei Jahre später, nach der Überarbeitung der über 300 eingegangenen Einwendungen, an den Gemeinderat zur Überprüfung weitergeleitet hat (der «Höngger» berichtete).

    Überprüft hat sie der Gemeinderat nun – und ist zu einem vernichtenden Urteil gekommen: Einem Grossteil der neugestalteten Hochhausrichtlinien erteilte der Rat eine Abfuhr – linke Parteien und SVP waren sich für einmal einig. Dreieinhalb Stunden, so berichtet das online-Magazin tsüri, sei debattiert worden, 21 Änderungsanträge habe es dazu gegeben.

    Keine Hochhäuser in Altstetten

    Mit den Änderungsanträgen wurden unter anderem die geplanten Zonen in Altstetten und Zürich- Nord, in denen der Bau von 40 Meter hohen Häusern erlaubt sein sollte, laut tsüri «fast vollständig gestrichen». Gleichzeitig wurde das geplante 60-Meter-Gebiet für Schwamendingen auf 40 Meter reduziert, im Kreis 5 die 80-Meter-Zone ebenfalls auf 40 Meter halbiert.

    Zudem wurde entschieden, dass, wie der Tages Anzeiger berichtet, der Gemeinderat bereits bei Bauten ab 60 Metern Höhe ein Mitspracherecht erhält – und nicht erst bei Bauten ab 80 Metern Höhe, wie es ursprünglich vorgesehen war. Ausserdem soll künftig bei Hochhäusern, welche mittels Gestaltungsplan erstellt werden, die «gesamte Mehrausnützung mit preisgünstigem Wohnraum» belegt werden.

    Zwei Prozent der Bruttogeschossfläche soll ausserdem für Gemeinschaftsräume im Erdgeschoss zur Verfügung stehen.

    GLP und FDP sind nicht einverstanden

    Nicht nur Stadtrat und Hochbauamtvorsteher André Odermatt zeigte sich laut Tages Anzeiger unzufrieden mit der Entscheidung des Gemeinderats, auch die Vertreter*innen und FDP und GLP bekundeten ihren Unmut. Aus ihrer Sicht gehörten Hochhäuser zu einer sinnvollen Verdichtung innerhalb der Stadt.

    Die Schlussabstimmung über die bereinigte Vorlage wird, so der Anzeiger weiter, im Gemeinderat in etwa drei Wochen erfolgen. Weil SVP, SP, Grüne und AL gemeinsam die Mehrheit im Rat haben, wird diese Abstimmung jedoch wohl eine reine Formsache bleiben. FDP und GLP würden deshalb, so der Tages Anzeiger, ein Referendum in Erwägung ziehen. Dann müsste schlussendlich das Volk über die Richtlinien entscheiden.