Kategorie: Stadt

  • Zahlreiche Bäume vom Sturm beschädigt: Absperrungen unbedingt beachten

    Zahlreiche Bäume vom Sturm beschädigt: Absperrungen unbedingt beachten

    Der Sturm vom vergangenen Freitag hat Teile der Stadt Zürich hart getroffen. Zahlreiche Bäume sind umgestürzt oder durch abgebrochene Äste beschädigt worden. Seit Freitagabend stehen laut Medienmitteilung der Stadt Zürich Einsatzkräfte sowie spezialisierte Unternehmen im Einsatz, um umgestürzte Bäume zu entfernen und Gefahrenstellen zu sichern. Die Aufräumarbeiten dauern weiterhin an.

    Wie viele Bäume genau betroffen sind, wird derzeit noch ermittelt. Die Bevölkerung wird gebeten, abgesperrte Gebiete wegen Räumungs- und Sicherungsarbeiten nicht zu betreten. Grössere Absperrungen bestehen insbesondere beim Arboretum, wo der Baumbestand stark beschädigt wurde.

    Äste in Baumkronen könnten herabfallen

    In Baumkronen hängen teilweise noch ausgerissene oder angebrochene Äste, die unvermittelt herabfallen könnten. Baumkontroll-Teams von Grün Stadt Zürich überprüfen derzeit die Bäume im betroffenen Gebiet auf ihre Stand- und Bruchsicherheit. Die Untersuchungen werden zeigen, welche Bäume erhalten werden können und wo zusätzliche Sicherheitsmassnahmen notwendig sind.

    Es ist möglich, dass einzelne Bäume aus Sicherheitsgründen gefällt werden müssen.
    Die Arbeiten gestalten sich teilweise anspruchsvoll. Aus logistischen Gründen kommen gegebenenfalls auch Helikopter zum Einsatz, um beschädigte Bäume und Astmaterial abzutransportieren.

    Im Unterschied zu früheren Sturmereignissen, wie Sturm «Bernd» im Juli 2021, beschränkt sich gemäss Medienmitteilung das Schadensgebiet auf einen vergleichsweise kleinen Perimeter innerhalb des Stadtgebiets. Besonders betroffen sind Standorte rund um den Zürichsee, vor allem im Bereich des Arboretums.

    Die Bäume tragen zurzeit ihr volles Laubkleid. Dadurch waren die Kronen den starken Windböen besonders stark ausgesetzt. In der Folge wurden Bäume entwurzelt und Äste aus den Kronen gerissen.

    Quelle: Medienmitteilung Grün Stadt Zürich

  • 25 Jahre Schutz & Rettung Zürich

    25 Jahre Schutz & Rettung Zürich

    Es begann mit einer kleinen Verwaltungsreform, mit dem Ziel, alle Schutz- und Rettungsdienste der Stadt Zürich in einer Dienstabteilung zu bündeln. Nach der Gründung 2001 feiert die grösste zivile Rettungsorganisation der Schweiz nun 25 Jahre später ihr Jubiläum.

    Vieles hat sich in der Zwischenzeit verändert, doch der Auftrag blieb bestehen: «Wir schützen und retten Menschen, Tiere, Sachwerte und die Umwelt – rund um die Uhr.» Die Tätigkeiten der SRZ-Mitarbeitenden sind vielfältig, egal ob jemand Rettungseinsätze an vorderster Front bewältigt, die ICT-Infrastruktur betreut, Neubauten feuerpolizeilich kontrolliert oder Studierende ausbildet

    Publikumsanlass im Zürich HB

    Diese Vielfalt der Aufgaben lässt sich am 12. und 13. Juni 2026 in der Bahnhofshalle im Zürich HB erleben. Das Angebot reicht vom Probesitzen in Einsatzfahrzeugen, Stangenrutschen, Erinnerungsfotos in Uniform bis hin zu Führungen mit der Feuerpolizei. Der Zivilschutz betreibt die Feldküche und die Höhenretter demonstrieren Einsatzübungen am Hallendach.

  • Stadt eröffnet Treffpunkt für Frauen in anspruchsvollen Lebenssituationen

    Stadt eröffnet Treffpunkt für Frauen in anspruchsvollen Lebenssituationen

    An der Feldstrasse 114 eröffnet der Treffpunkt City des Sozialdepartements am Donnerstag, 18. Juni 2026, einen Treffpunkt für erwachsene Frauen und weiblich gelesene Personen, wie die Stadt mitteilt. Der niederschwellige Frauentreff richtet sich an Frauen in prekären Wohn- und Lebenssituationen; insbesondere an Frauen, die von Armut, Wohnungs- oder Obdachlosigkeit, psychischen Belastungen oder Sucht betroffen sind.

    Seit mehr als zwei Jahren findet im Treffpunkt City ein wöchentlicher «Frauentag» statt. Die hohe Nachfrage und eine Evaluation des Angebots zeigen deutlich: Viele Frauen wünschen sich einen geschützten Rahmen, in dem sie zur Ruhe kommen, Vertrauen aufbauen und persönliche Themen ansprechen können, die in gemischtgeschlechtlichen Settings keinen Platz finden.

    Auch andere bereits existierende Angebote für Frauen in der Stadt Zürich werden gut genutzt. Ein permanenter Frauentreffpunkt als Angebotserweiteru

    Schutz, Stabilität und soziale Integration

    Mit dem Frauentreff steht neu ganzjährig von Donnerstag bis Samstag (ab September bis Sonntag) von 11.15–18.30 Uhr ein sicherer Ort für Frauen zur Verfügung, der Unterstützung sowie Raum für Begegnung, Beschäftigung und Teilnahme am sozialen Leben bietet.

    Zum Angebot gehören zudem günstige Verpflegung, Dusch- und Waschmöglichkeiten und ein Kleidertausch. Es stehen Zeitungen und Zeitschriften sowie ein Computerarbeitsplatz zur Verfügung und die Besucher*innen können an Aktivitäten, Ausflügen und Veranstaltungen teilnehmen. Der Konsum von Alkohol und Drogen ist nicht erlaubt.

    Fachpersonen beraten und unterstützen die Besucher*innen vor Ort. Die Kosten belaufen sich jährlich auf rund 557’000 Franken.

    Mit dem neuen Frauentreff ergänzt die Stadt Zürich die bestehenden Angebote und trägt zur sozialen Integration und zum Schutz von Frauen in herausfordernden Lebenssituationen bei.

    Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich

  • Grün holt Gold: Erneut Bestauszeichnung für Stadtgrün

    Grün holt Gold: Erneut Bestauszeichnung für Stadtgrün

    «Wer durch Zürich geht, sieht, wie sich die Stadt verändert», sagt Stadträtin Simone Brander, Vorsteherin des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements. «In allen Quartieren können die Menschen heute den Schatten neuer Bäume oder zusätzliche Grünräume geniessen. Vielerorts sind zudem entsiegelte Flächen entstanden, die die Hitze im Siedlungsraum reduzieren.»

    Die Auszeichnung ist laut Medienmitteilung der Stadt eine grosse Freude: «Dass wir durch diese Massnahmen nicht nur Lebensqualität, sondern auch Gold gewinnen, ist ein Ansporn und eine Auszeichnung für die Mitarbeitenden, die sich jeden Tag für unser Stadtgrün einsetzen.» Bei der Rezertifizierung erreichte Zürich 464 von 500 möglichen Punkten und bestätigte damit seine Spitzenposition.

    Verstärkte Massnahmen zur Klimaanpassung

    Seit der ersten Gold-Zertifizierung im Jahr 2021 hat die Stadt Zürich ihr Stadtgrün gezielt weiterentwickelt: Mit neuen Grün- und Freiräumen in dicht bebauten Quartieren und mit Massnahmen für die Biodiversität, die von der Planung über den Bau bis zum Unterhalt konsequent mitgedacht werden. In ihrem Auditbericht hebt auch «Grünstadt Schweiz» hervor, dass die Klimaanpassung in Zürich zunehmend standardisiert und verankert werde.

    Mit neuen Fachstellen und den Fachplanungen Stadtbäume und Stadtnatur kann die Stadt auf die Folgen der Klimaveränderung reagieren, die Biodiversität fördern und den langfristigen Erhalt ihrer Bäume sicherstellen. Politisch verankert ist das Ziel, 15 Prozent ökologisch wertvolle Flächen im Siedlungsgebiet zu schaffen.

    Öffentliche Grünflächen werden pestizidfrei bewirtschaftet und invasive Neophyten systematisch bekämpft. Mit dem Förderprogramm Stadtgrün unterstützt die Stadt mit Beratung und finanziellen Beiträgen seit 2024 auch Private und Unternehmen dabei, ihre Aussenräume ökologisch aufzuwerten.

    Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich

    Über das Label

    Das «Grünstadt Schweiz»-Label zeichnet Städte und Gemeinden aus, die ihre Grün- und Freiräume nachhaltig planen, gestalten und pflegen. Im Rahmen der Rezertifizierung im April 2026 überprüften vier Auditor*innen des Vereins 40 Massnahmen der Stadt Zürich. Die Auszeichnung nahmen Stadträtin Simone Brander und Christine Bräm, Direktorin von Grün Stadt Zürich, am 12. Juni 2026 entgegen. Überreicht wurde sie von Christoph Schärer, Vizepräsident der Vereinigung Schweizerischer Stadtgärtnereien und Gartenbauämter, im Auftrag von «Grünstadt Schweiz». 

  • Was tun bei Hitze? Tipps und Unterstützung für heisse Tage

    Was tun bei Hitze? Tipps und Unterstützung für heisse Tage

    Die Klimaszenarien sind deutlich, schreibt die Stadt Zürich in einer Medienmitteilung: Wir alle müssen lernen, mit höheren Temperaturen umzugehen. Insbesondere für ältere Menschen, chronisch Kranke, Schwangere und Kleinkinder kann eine länger anhaltende Hitzeperiode zu gesundheitlichen Problemen führen.

    Der Körper versucht sich mit Schwitzen und Gefässerweiterung vor Überhitzung zu schützen, dies fordert ein belastetes Herz-Kreislaufsystem zusätzlich und macht anfälliger für Hitzestress. Erste Warnzeichen einer Überhitzung sind Kreislaufprobleme, Schwächegefühl, Müdigkeit und Unwohlsein. Einfache Grundregeln können helfen, die Hitze besser zu überstehen.

    Das Aerztefon, die medizinische Helpline im Kanton Zürich, steht allen bei gesundheitlichen Beschwerden oder Fragen zur Seite. Das Angebot ist kostenlos und an 365 Tagen, rund um die Uhr, erreichbar (T 0800 33 66 55). Zudem verstärkt die Stadt während der heissen Sommermonate ihre Bemühungen, Senior*innen vor den gesundheitlichen Auswirkungen der Hitze zu schützen.

    Für Stadtzürcher Senior*innen werden kostenlose Hausbesuche angeboten. Bei einem Hausbesuch können Schwierigkeiten im Umgang mit Hitze besprochen und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Das Aerztefon nimmt entsprechende Anfragen entgegen und leitet diese an die städtische Fachstelle Zürich im Alter weiter.

    Einfache Regeln für die heissen Tage

    Bei Hitzewellen ist es ratsam, frühzeitig Vorkehrungen zu treffen, für sich selbst und für betagte, alleinlebende Menschen. Angehörige oder Nachbarn können alleinlebende Senior*innen unterstützen, indem sie Betreuungsdienste organisieren, Nachbarschaftshilfe anbieten und eine Telefonliste mit Notnummern bereitstellen.

    Folgende Tipps helfen, Hitzetage besser zu meistern:

    Ausreichend und regelmässig trinken. Ideal sind Wasser, verdünnte Fruchtsäfte oder ungesüsster Tee. Alkoholhaltige Getränke meiden.

    Bei starkem Schwitzen auf eine ausreichende Versorgung mit Salz achten. Dazu empfiehlt sich beispielsweise das Trinken einer lauwarmen Bouillon.

    Sonnenschutz (Kleidung, Kopfbedeckung, Sonnencrème) und insbesondere in der Mittagszeit Aufenthalt im Schatten.

    Den Körper mit kühlen Duschen oder durch kalte Fuss- und Handbäder erfrischen.

    Räume nachts lüften (Durchzug vermeiden).

    Tagsüber die Fenster und Rollläden geschlossen halten.

    Den Körper schonen und Aktivitäten auf die kühleren Tageszeiten verschieben.

    Bei medizinischen Notfällen umgehend ein*e Ärzt*in verständigen. 

    Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich

  • Bundesgericht heisst kommunale Mindestlöhne gut

    Bundesgericht heisst kommunale Mindestlöhne gut

    Am 18. Juni 2023 haben sich die Stimmberechtigten der Städte Zürich und Winterthur mit 69 respektive 65 Prozent Ja-Stimmen für kommunale Mindestlohn-Vorlagen ausgesprochen. Die Umsetzung dieser Volksentscheide wurde durch vom Verwaltungsgericht gutgeheissene Rekurse vorerst gestoppt. Der Gemeinderat hat den Entscheid des Verwaltungsgerichts im Dezember 2024 an das Bundesgericht weitergezogen.

    Nun hält das Bundesgericht in seinem Urteil vom 12. Mai 2026 fest: Die Mindestlohnregelungen der Städte Zürich und Winterthur sind gültig. Die Entscheide des Verwaltungsgerichts verstossen gegen die Gemeindeautonomie. Die kommunalen Verordnungen zum Mindestlohn sind mit kantonalem Recht vereinbar.

    Der Stadtrat nimmt den Bundesgerichtsentscheid erfreut zur Kenntnis. «Das Bundesgericht bestätigt damit den Handlungsspielraum der Gemeinden und betont ihre Bedeutung, um zweckmässige Lösungen für anstehende Herausforderungen zu finden – gerade in der Sozialpolitik, in der Städte und Gemeinden oft am nächsten dran sind und viel Know-How aus der Praxis mitbringen», so Stadträtin Céline Widmer, Vorsteherin des Sozialdepartements.

    Sistierte Umsetzungsarbeiten werden wieder aufgenommen

    Nach dem Verwaltungsgerichtsentscheid und dessen Weiterzug an das Bundesgericht wurden die Arbeiten zur Umsetzung der Verordnung über den städtischen Mindestlohn bis zum Abschluss des Rechtsverfahrens sistiert. Diese Arbeiten werden nun wieder aufgenommen. Teil dieser Arbeiten ist auch der konkrete Zeitplan für die Einführung des städtischen Mindestlohns.

    Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich

  • Zwischen Selbstbestimmung und behördlichem Schutz

    Zwischen Selbstbestimmung und behördlichem Schutz

    Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Zürich hat den Auftrag, Kinder und Erwachsene zu schützen und zu unterstützen, wenn sie selbst oder ihre Familie dazu nicht oder nicht mehr ausreichend in der Lage sind. Bei den Erwachsenen steht vor allem die Altersgruppe der über 65-Jährigen im Fokus.

    50 Prozent der neu angeordneten Beistandschaften betreffen Menschen über 65. In der Altersgruppe der 76- bis 85-jährigen Personen werden am häufigsten Beistandschaften angeordnet. Überforderung, beginnende Demenz oder auch fehlende Erfahrung, weil sich immer der Partner oder die Ehegattin um die Administration gekümmert hat, können Unterstützung notwendig machen.

    Vorsorgeauftrag oder Vollmacht

    Die KESB kommt dabei erst in letzter Linie zum Zug. Eigene Vorsorge oder Unterstützung durch private oder öffentliche Dienste gehen vor. So braucht es keine Beistandschaft, wenn jemand für den Fall der Urteilsunfähigkeit einen Vorsorgeauftrag errichtet oder Vollmachten erteilt hat.

    In vielen Fällen kann so innerhalb der Familie oder auch im Bekanntenkreis eine geeignete Unterstützung eingerichtet werden. Auch private Angebote wie Pro Senectute vermögen viel zu leisten.

    Unterstützung durch Beistandschaften im Alter

    Wenn diese Möglichkeiten nicht genügen oder die betroffene Person nicht selbst vorgesorgt hat, kann die KESB eine Beistandschaft errichten. Die Beiständ*innen unterstützen die betroffenen Personen in verschiedenen Bereichen. Eine wichtige Aufgabe ist die Erledigung der administrativen Aufgaben sowie die Verwaltung von Einkommen und Vermögen.

    Dazu gehören die Geltendmachung von sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen, beispielsweise von Zusatzleistungen zur AHV, die Bezahlung der laufenden Rechnungen, das Erstellen eines Budgets, damit sich keine Schulden anhäufen und das Ausfüllen der Steuererklärung.

    Aber auch die Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Wohnform ist eine häufige Aufgabe. Hier stellt sich die Frage nach einem allfälligen Übertritt in eine Pflegeinstitution oder die Organisation einer Spitex, um das Wohnen zuhause weiterhin zu ermöglichen.

    Schliesslich gilt es auch die gesundheitliche Betreuung sicherzustellen und bei Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden, über medizinische Massnahmen zu befinden.

    Nicht immer einverstanden

    Meistens, aber nicht immer sind die betroffenen Personen mit einer Beistandschaft einverstanden. Wenn dies nicht gegeben ist, steht die KESB im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Schutzauftrag. In gewissen Fällen ist die Selbstbestimmung höher zu gewichten und daher auf eine Beistandschaft zu verzichten.

    Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn in einer konkreten Situation zwar Unterstützung sinnvoll wäre, die betroffene Person sich jedoch dagegen wehrt und die Grundbedürfnisse wie Wohnen und gesundheitliche Versorgung sichergestellt sind.

    Hier kann es vorkommen, dass Angehörige teilweise andere Erwartungen an die KESB haben und sich die Anordnung einer Beistandschaft gegen den Willen der betroffenen Personen wünschen.

    Konkrete Fallzahlen in der Stadt Zürich 2025

    Bei der Neuanordnung von Erwachsenenschutzmassnahmen ist im Jahr 2025 ein Rückgang zu verzeichnen (2024: 615; 2025: 592). Bei der Anordnung von Kindesschutzmassnahmen war 2025 dagegen ein deutlicher Anstieg festzustellen (2024: 358; 2025: 424)*.

    Die Anzahl von angeordneten Unterbringungen von Minderjährigen bewegt sich auf dem Niveau des Vorjahres: 2024 waren es 50, im Jahr 2025 deren 51 (*ohne UMA = unbegleitete minderjährige Asylsuchende).

    Unter Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums ist die Anordnung von Massnahmen in den letzten zehn Jahren sowohl bei den Erwachsenen als auch bei den Minderjährigen stabil. Aktuell sind es pro 10’000 Einwohner*innen 60,9 Massnahmen für Minderjährige und 16 Massnahmen für Erwachsene. 

  • Die Stadt Zürich erhöht Beiträge für PV-Anlagen

    Die Stadt Zürich erhöht Beiträge für PV-Anlagen

    Die Stadt Zürich unterstützt über das ewz nachhaltige Energieprojekte mit Fördergeldern, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Um den Anreiz für den Bau von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) und deren Wirtschaftlichkeit weiter zu erhöhen, werden die Förderbestimmungen des ewz angepasst: Der Grundbeitrag wird von 4400 auf 5000 Franken erhöht.

    Ergänzend werden die variablen Beträge pro Kilowattpeak (kWp) Leistung angehoben. Zusätzlich wird neu für alle bewilligungspflichtigen PV-Anlagen auf bestehenden Gebäuden ein pauschaler Beitrag von 3000 Franken ausgerichtet.

    Neu: Förderbeiträge für Batteriespeicher

    Weiter soll der Einsatz von Batteriespeichern gefördert werden. Dies soll dazu beitragen, bei bestehenden sowie neuen PV-Anlagen den Eigenverbrauch der selbst erzeugten Energie zu maximieren und damit die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen:

    Für eine Batteriespeicheranlage mit einer Speicherkapazität ab drei Kilowattstunden (kWh) wird ein Pauschalbetrag von 1000 Franken ausbezahlt.

    Zusätzlich 100 Franken pro kWh Speicherkapazität bis maximal 100 kWh.

    Werden für eine stationäre Batteriespeicheranlage gebrauchte Batteriezellen verwendet, wird der Förderbeitrag um weitere 100 Franken/kWh erhöht. Gefördert werden ausschliesslich stationäre Batteriespeicher, die mit einer PV-Anlage sowie einem Energiemanagementsystem kombiniert sind.

    Der Stadtrat beschliesst die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über gemeinwirtschaftliche Leistungen im Rahmen der klima- und energiepolitischen Ziele (AB VGL) in denen die Förderbestimmungen geregelt sind. Die teilrevidierten AB VGL treten per 1. August 2026 in Kraft und gelten für Fördergesuche, die ab diesem Zeitpunkt über die Förderplattform eingereicht werden.

    Mit dieser Anpassung setzt der Stadtrat ein klares Signal für den weiteren Ausbau der Solarenergie im Rahmen der städtischen PV-Strategie (STRB Nr. 3248/2025) und stärkt den Klimaschutz sowie die Investitionssicherheit gleichermassen.

  • Im Züri-Sack landen zu viele Lebensmittel und Wertstoffe

    Im Züri-Sack landen zu viele Lebensmittel und Wertstoffe

    Erstmals hat die Stadt Zürich analysiert, was Bevölkerung und Betriebe im Kehricht und Sperrgut entsorgen, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Dazu hat ein Team von Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) 832 Kehrichtsäcke und 367 Anlieferungen beim Recyclinghof untersucht.

    Die Analyse zeigt: Die Züri-Säcke von Haushalten sind zu 19,6 Prozent des Gewichts mit vermeidbaren Lebensmittelabfällen gefüllt. Pro Einwohner und Jahr werden somit 23,4 kg Lebensmittel im Kehricht entsorgt.

    Die Stadt sensibilisiert darum mit Aktivitäten gegen Food-Waste verschiedene Zielgruppen, beispielsweise mit Aktionen in den Schulen, Food-Waste-Monitoring in den städtischen Verpflegungsbetrieben oder indem sie Projekte wie den jährlichen Foodsave-Day oder Angebote wie Madame Frigo finanziell unterstützt. Auch der Bund hat Lebensmittelverluste landesweit als Problem erkannt und einen Aktionsplan beschlossen.

    Wertstoffe im Abfall, intakte Gegenstände im Sperrgut

    Unter den Abfallarten mit den höchsten Anteilen im Hauskehricht sind auch etliche Wertstoffe, die recycelt werden könnten. Die grössten Anteile nehmen dabei biogene Abfälle (z. B. Rüstabfälle mit 12,1 %), Kunststoffverpackungen und Getränkekartons (12,1 %), Karton (4,9 %), Papier (4,5 %) und Glas (3,9 %) ein.

    Im Kehricht von Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen steht Papier mit einem Anteil von total 24,1 Prozent, an erster Stelle wovon 7,6 Prozent als verwertbar kategorisiert wurden. Die Anteile der übrigen Abfallarten sind weitgehend gleich wie im Hauskehricht.

    Gemessen am Gewicht werden im Recyclinghof vor allem Möbel entsorgt. Gemessen an der Anzahl Gegenstände liegen Haushalts- und Gebrauchsgegenstände auf dem ersten Platz.

    Ein hoher Anteil von 68,1 Prozent der Objekte dieser beiden Kategorien ist dabei noch funktionstüchtig, 3,3 Prozent sind reparierbar und 28,6 Prozent defekt.

    Städtische Angebote für mehr Recycling und Kreislaufwirtschaft

    Um die Recyclingquote zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern, erweitert und optimiert ERZ das Angebot laufend: Der Mobile Recyclinghof wird bis Ende 2026 auf 32 Standorte ausgebaut und die Bioabfallsammlung erweitert. Bereits eingeführt sind Recyclingbehälter auf öffentlichem Grund und eine wöchentliche Kartonsammlung.

    Die Stadt hat sich ausserdem dem nationalen Recyclingsystem «RecyPac» für Kunststoffe und Getränkekartons angeschlossen und richtet aktuell die Textilverwertung neu aus.

    Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft bietet ERZ an den bedienten Entsorgungsstellen Tauschmöglichkeiten an, führt Bring- und Holtage mit den Quartierorganisationen durch und betreibt seit Herbst 2025 das beliebte Bring- und Holangebot im «Josy».

    Das geplante Recyclingzentrum Juch-Areal ist ebenfalls auf Kreislaufwirtschaft ausgerichtet. Im Sommer 2026 startet zudem das Pilotprojekt Reparaturförderung.  

    «Abfall ist klimarelevant»

    Stadträtin Simone Brander betont die Bedeutung des Abfalls für die Klimapolitik: «Netto-Null 2040 verlangt eine Reduktion der indirekten Treibhausgasemissionen der Stadt Zürich um 30 Prozent gegenüber 1990.»

    Um dieses Ziel zu erreichen, brauche es unter anderem weitere Anstrengungen zur Abfallreduktion. Mittelfristig setze die Stadt darum auf eine Erhöhung der Recyclingquote von heute 46 Prozent auf über 50 Prozent.

    Damit sei es aber nicht getan: «Recycling ist gut und wichtig, der Königsweg ist aber die Kreislaufwirtschaft», sagt Simone Brander und verweist auf die Strategie Circular Zürich, mit der langfristig eine Reduktion der Gesamtabfallmenge angestrebt wird.

    «Die Abfallanalyse zeigt, wo die Potenziale liegen. Diese Potenziale müssen wir nun gemeinsam weiter ausschöpfen», sagt Stadträtin Simone Brander.

  • Eishockey-WM: Freinacht, wenn die Schweiz den WM-Titel holt

    Eishockey-WM: Freinacht, wenn die Schweiz den WM-Titel holt

    Gestern hat sich das Eishockey-Nationalteam der Männer für das Halbfinale von morgen qualifiziert. Wenn die Sieges-Serie der Schweizer weitergeht und die Mannschaft am Sonntagabend den Weltmeister-Titel holt, gewährt Karin Rykart, Vorsteherin des Sicherheitsdepartements, auf Stadtgebiet im Innern von Gastwirtschaftsbetrieben eine Freinacht. Für Gartenrestaurants und Boulevard-Cafés gelten die normalen Öffnungszeiten.

    Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich