Kategorie: Ratgeber

  • Gesundheitsratgeber: Narben richtig pflegen

    Gesundheitsratgeber: Narben richtig pflegen

    Bereits die erste Wundversorgung beeinflusst die spätere Narbenbildung: Die Wunde sollte sauber, geschützt und mit einer passenden Wundauflage versorgt werden. Eine feuchte Wundheilung unterstützt die Regeneration der Haut und kann zu einem feineren Narbenbild beitragen.

    Sobald die Wunde geschlossen und die Hautoberfläche intakt ist, beginnt die eigentliche Narbenpflege. Regelmässiges Eincremen und eine sanfte Massage können helfen, das Gewebe geschmeidig zu halten und Verklebungen zu lösen. Wie intensiv massiert werden darf, hängt von Art, Alter und Lage der Narbe ab. Narben über Gelenken oder an stark bewegten Körperstellen benötigen besondere Aufmerksamkeit, damit die Beweglichkeit erhalten bleibt. Schmerzhafte, stark gerötete oder wulstige Narben sollten fachlich beurteilt werden.

    Verschiedene Formen

    Als bewährter Standard gelten medizinische Silikongele oder Silikonpflaster. Sie bilden eine schützende, feuchtigkeitserhaltende Schicht und können dazu beitragen, erhöhte, gerötete oder juckende Narben weicher und flacher werden zu lassen. Je nach Körperstelle und Hautempfindlichkeit eignen sich unterschiedliche Formen. Eine konsequente Anwendung über mehrere Wochen bis Monate ist meist erforderlich.

    Besonders wichtig ist der Sonnenschutz. Junges Narbengewebe reagiert empfindlich auf UV-Strahlung und kann sich dauerhaft dunkler verfärben. Die Narbe sollte deshalb konsequent mit Kleidung oder einem hohen Lichtschutzfaktor geschützt werden – auch an bewölkten Tagen und über viele Monate. Da jede Wunde und jede Narbe anders ist, lohnt sich eine individuelle Beratung. In der Apotheke kann geklärt werden, welche Wundauflage, Pflege oder Silikonform zur jeweiligen Situation passt und wann eine ärztliche Abklärung nötig ist.

    Gesundheitsratgeber
    Von Hulda Brem
    Apotheke zum Meierhof
    Limmattalstrasse 177
    apotheke-zum-meierhof.ch

  • Wenn Bellos Behandlung zu teuer wird

    Wenn Bellos Behandlung zu teuer wird

    Die Problematik ist Tierhalterinnen und -halter bekannt: Das geliebte Haustier wird krank oder ein Unfall macht eine Behandlung notwendig. Zur Sorge um den tierischen Freund gesellt sich in solchen Fällen schnell eine weitere dazu: die finanzielle. Denn eine Operation in einer Tierklinik oder eine längere Behandlung beim Tierarzt verursacht oft Kosten von mehreren tausend Franken. Wer nicht vorausschauend kalkuliert hat, kann durchaus in eine finanzielle Bredouille geraten.

    Jüngst wurde in den Medien der Fall eines Katers geschildert, dessen Besitzerin sich vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten musste. Ihr wurde Tierquälerei vorgeworfen, weil sie den Kater nach einer Erstbehandlung durch den Tierarzt aus Kostengründen zu Hause weiter gepflegt hat. Nach der Verschlechterung seines Zustands suchte die Tierhalterin offenbar den Tierarzt nicht mehr auf. Der Kater verstarb infolge seiner Erkrankung und die Tierarztpraxis zeigte die Besitzerin daraufhin an.

    Vom Gericht wurde sie schliesslich freigesprochen, weil ihr wohl nicht klar gewesen war, wie gravierend die Erkrankung ihres Katers gewesen war. So dramatisch enden muss es nicht immer, doch für viele Tierhalterinnen und -halter stellt sich im Verlauf einer Behandlung irgendwann die Frage, bis zu welchem Punkt es Sinn macht oder überhaupt möglich ist, die Behandlung zu finanzieren.

    Der «Höngger» hat bei Prof. Dr. med. vet. Jean-Michel Hatt, ärztlicher Direktor des Universitären Tierspitals Zürich, nachgefragt, wie oft eine solche Situation vorkommt und wie in solchen Fällen verfahren wird. Im geschilderten Fall hatte die Tierbesitzerin Probleme, die anstehenden Kosten zu bewältigen.

    Geschieht dies in der Praxis häufig?
    Jean-Michel Hatt: Es passiert zwar nicht häufig, kommt aber vor. In allen Tierarztpraxen, nicht nur bei uns am Tierspital, gibt es immer wieder schwierige Situationen, wenn es um Geld geht. Glücklicherweise sind sich die meisten Tierhaltenden aber bewusst, was es bedeutet, Verantwortung zu übernehmen und sind auch in der Lage, die Kosten zu bewältigen.

    Was passiert denn, wenn man für die Kosten der Behandlung nicht aufkommen kann?
    Das kommt immer sehr auf die Situation an. Man muss zum Beispiel bei einer anstehenden Behandlung differenzieren, wie notwendig und dringend sie ist.

    Ist es vielleicht möglich, die Behandlung zu verschieben, gibt es eventuell alternative Vorgehensweisen, die weniger kostspielig sind?
    Im geschilderten Fall wurde der Kater früher aus der tierärztlichen Pflege nach Hause entlassen. Für die Besitzerin ergibt sich daraus ein grösserer Pflegeaufwand, die Kosten sinken aber. Wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist, kann auch die Entscheidung getroffen werden, auf den Eingriff ganz zu verzichten und stattdessen palliativ zu behandeln.

    Ist auch finanzielle Unterstützung möglich?
    Bei uns am Universitären Tierspital existiert die Möglichkeit, die Rechnung in Raten zu bezahlen. Vorstellbar ist auch, dass die Tierhaltenden darin unterstützt werden, Geld aufzutreiben, etwa durch ein Crowdfunding oder Ähnliches. Schliesslich ist es auch möglich, eine Verzichtserklärung für das Tier abzugeben. Dadurch geht das Tier in den Besitz eines Tierheims, einer anderen Institution oder einer Privatperson über.

    Angenommen, eine Katze wird angefahren und ins Tierspital gebracht. Wem sie gehört, ist nicht bekannt. Wie ist das Vorgehen in solchen Fällen?
    In solchen Notfällen sind die Besitzer*innen oft nicht ermittelbar, da die Tiere nicht gechipt sind. Das stellt uns Tierärzte zuweilen vor grosse Probleme. Zunächst haben wir den Auftrag, die Erstversorgung der Tiere durchzuführen, auch wenn nicht klar ist, ob später jemand dafür bezahlen wird. Das bedeutet, dass wir das Leiden der Tiere so gut wie möglich lindern, Schmerzmittel verabreichen, die tierischen Patienten soweit stabilisieren, dass entschieden werden kann, wie wir weiter verfahren. Dabei handeln wir nach internen Richtlinien, die festlegen, wie hoch die Kosten sein dürfen, die wir auf eigenes Risiko vom Tierspital her übernehmen. Sind die Besitzenden des Tieres nicht auffindbar, wird das Tier von uns gesund gepflegt und anschliessend vermittelt, in schweren Fällen muss das Tier zuweilen auch erlöst werden. Ist die Suche erfolgreich, können sich die Besitzenden, wie bereits erwähnt, dafür entscheiden, auf das Tier zu verzichten, wenn die Kosten nicht tragbar sind. Eine Euthanasie kommt auch dann nur in schweren Fällen infrage. Die Tierhaltenden haben eine rechtliche Verantwortung gegenüber ihrem Tier und müssen diese auch wahrnehmen.

    Wie sieht es aus mit Versicherungen für Haustiere, wird dieses Angebot von den Tierhaltenden wahrgenommen?
    Der Anteil versicherter Haustiere ist noch relativ gering, der Prozentsatz liegt bei Hunden und Katzen aktuell im tieferen zweistelligen Bereich. Die Tendenz ist allerdings steigend und wird in Zukunft sicherlich noch weiter zunehmen. Aus unserer Sicht ist eine solche Vorsorge mittels Versicherung sicher eine sinnvolle Investition. Alternativ gibt es die Möglichkeit, selber Geld für Eventualitäten auf die Seite zu legen, vielleicht jeden Monat einen gewissen Betrag auf einem Extrakonto zu deponieren. Auf jeden Fall ist es Teil einer verantwortungsvollen Tierhaltung, schon vor der Anschaffung eines Haustieres ein Budget zu erstellen, in dem auch Tierarztkosten enthalten sind.

  • Zeit für die Steuererklärung: Das sind die Tipps eines Experten

    Zeit für die Steuererklärung: Das sind die Tipps eines Experten

    Alle möglichen Abzüge ausschöpfen

    Berufskosten, Weiterbildung, Vorsorge (Säule 3a), Krankheits- und Behinderungskosten, Kinderbetreuung oder Spenden werden oft vergessen. Bei den Liegenschaftsunterhaltskosten kann insbesondere bei grösseren Renovationen eine Planung von Vorteil sein, um die Kosten auf verschiedene Steuerperioden zu verteilen. Betreffend Wegfall Eigenmietwert siehe unten.

    Belege sauber sorgfältig und korrekt zuordnen

    In der Regel werden nur belegte Kosten akzeptiert.

    Pauschalen mit effektiven Kosten vergleiche

    In vielen Bereichen (z. B. Berufsauslagen oder Unterhalt bei Immobilien) lohnt sich der Vergleich – effektive Kosten sind
    oft höher als die Pauschale.

    Ab dem Steuerjahr 2026

    Neu kann man ab 1. Januar 2026 rückwirkend Einzahlungen («Einkäufe») in die Säule 3a für verpasste Beiträge ab 2025 leisten. Das heisst:

    • Wenn man 2025 nicht oder nicht voll eingezahlt hat, kann man diese Lücke in den Folgejahren noch schliessen.
    • Die rückwirkenden Einkäufe dürfen zusätzlich zum regulären Maximalbetrag geleistet werden, sind steuerlich aber im Jahr der Einzahlung abzugsfähig.
    • Die Regelung gilt für Beschäftigte mit AHV-pflichtigem Einkommen in der Schweiz.
    • Einfach gesagt: Hat man im Jahr 2025 nicht komplett in die Säule 3a eingezahlt, kann man im 2026 zuerst den Maximalbetrag für 2026 einzahlen und danach für 2025 nachzahlen.

    Weitere Planung im Zusammenhang mit der Abschaffung des Eigenmietwertes (frühestens ab 2028)

    Prüfen, ob allfällige in Zukunft anfallende Unterhaltskosten in die Steuerperiode 2026 und 2027 vorgezogen werden sollen.

    Die Binder Treuhand AG

    Ein Beitrag von Daniel Binder, dipl. Wirtschaftsprüfer und dipl. Steuerexperte. 

    Binder Treuhand AG
    Limmattalstrasse 206
    8049 Zürich

    info@binder-treuhand.ch
    044 341 35 55

    Website 

  • Ratgeber: Brennende Augen im Winter?

    Ratgeber: Brennende Augen im Winter?

    Der Winter stellt nicht nur unser Immunsystem auf die Probe, sondern auch unsere Augen. Kalte Aussenluft, Wind und der häufige Wechsel zwischen draussen und beheizten Innenräumen können dazu führen, dass die Augen schneller austrocknen. Viele Menschen berichten in dieser Jahreszeit über Brennen, Rötungen, ein Fremdkörpergefühl oder müde, gereizte Augen – Beschwerden, die im Alltag oft unterschätzt werden.

    Nach Erkältungen können sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern Augenbeschwerden auftreten, die durch Viren verursacht werden. Gerötete, tränende oder irritierte Augen können Hinweise auf eine virale Beteiligung sein. Gerade im Winter, wenn Infekte häufiger auftreten, ist es wichtig, solche Veränderungen ernst zu nehmen und aufmerksam zu beobachten.

    Eine gezielte Unterstützung

    Ein weiterer Belastungsfaktor ist die trockene Heizungsluft. Sie begünstigt das rasche Verdunsten des schützenden Tränenfilms auf der Augenoberfläche. Besonders Menschen, die viel Zeit vor Bildschirmen verbringen oder Kontaktlinsen tragen, spüren diese Belastung deutlich. Eine gezielte Unterstützung mit geeigneten Augentropfen oder Tränenersatzmitteln kann helfen, die Augenoberfläche zu stabilisieren und Beschwerden zu lindern.

    Apotheken leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. Im Mittelpunkt steht dabei zunächst die individuelle Beratung. Je nach Bedarf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Augenpflege – etwa Präparate für den Tag oder die Nacht sowie verschiedene Darreichungsformen wie Tropfen, Gele oder Salben. Welche Variante geeignet ist, hängt von den jeweiligen Beschwerden und dem persönlichen Alltag ab.

    Ergänzend zur Beratung bieten einige Apotheken, darunter auch Rotpunkt-Apotheken, spezielle Augen-Checks an. Dabei werden die Augen genauer betrachtet, um mögliche Ursachen besser einzuordnen und passende Empfehlungen zu geben.

    Zum Wohlbefinden beitragen

    Der Beginn eines neuen Jahres bietet eine gute Gelegenheit, die eigene Gesundheit bewusster wahrzunehmen. Dazu gehört auch die Augengesundheit, die im Alltag leicht in den Hintergrund gerät. Wer wiederkehrende oder anhaltende Beschwerden bemerkt, sollte diese nicht allein der Jahreszeit zuschreiben, sondern gezielt angehen. Gut versorgte Augen tragen wesentlich zum Wohlbefinden bei – besonders in den dunklen Wintermonaten. Mit Aufmerksamkeit, fachlicher Beratung und passenden Massnahmen lassen sich viele Beschwerden lindern oder vermeiden.

    Gesundheitsratgeber

    Von Franziska Henzi-Landolt

    Im Brühl Rotpunkt Apotheke
    Zertifizierte Kinderapotheke
    Regensdorferstrasse 18

    044 342 42 12
    www.zuerigsund.ch

  • Cholesterin: Das müssen Sie wissen

    Cholesterin: Das müssen Sie wissen

    Ein Gastbeitrag der Herzpraxis Zürich-Höngg

    Ein erhöhtes Cholesterin ist für eine Vielzahl von Herz-Kreislauf-Problemen mitverantwortlich. Dabei kommt es zu Gefässablagerungen und Verengungen, welche die Blutversorgung beeinträchtigen. Das ist sowohl am Herzen möglich als auch bei jedem anderen Gefäss wie beispielsweise in den Beinen oder den Schlagadern fürs Gehirn. Es gibt familiär bedingte Cholesterinerhöhungen, die frühzeitig erkannt und behandelt werden sollten.

    Was genau ist Cholesterin?

    Cholesterin ist ein fettähnlicher Stoff, der für eine Vielzahl von Stoffwechselprozessen im Körper verwendet wird. So stellt es beispielsweise die Grundlage für manche Hormone dar, ist jedoch auch wichtig als Baustoff für die Zellen. Etwa 85 Prozent des im Blut zirkulierenden Cholesterins werden vom Menschen selbst hergestellt (von der Leber), zirka 15 Prozent werden mit der Nahrung aufgenommen. Wie hoch die Cholesterinwerte sind, hängt dabei zum grossen Teil auch von einer genetischen Veranlagung ab.

    Was ist «gutes» und «schlechtes» Cholesterin?

    Damit Cholesterin im Blut transportiert werden kann, braucht es Transportmoleküle. Dabei unterscheiden wir diese Transportmoleküle nach ihrer Grösse und Dichte. Das «schlechte» LDL-Cholesterin (low density Lipoprotein) besteht mehr aus Cholesterin als aus Eiweiss und hat die Neigung, sich in den Gefässen abzulagern, während das sogenannte «gute» Cholesterin (HDL, high density Lipoprotein) dabei hilft, Cholesterin aus den Gefässen abzutransportieren und zur Leber zurückzuführen. Eine Erhöhung des LDL-Cholesterins wird häufig durch eine ungesunde Ernährung oder durch Übergewicht begünstigt und kann im Langzeitverlauf das Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfall deutlich erhöhen.

    Was genau passiert in den Gefässen?

    Haben wir erhöhte Cholesterinwerte (LDL-Cholesterin), lagert sich das Cholesterin in der Gefässwand ab. Dann entstehen Entzündungsprozesse, die im weiteren Verlauf zu einer Verkalkung des Gefässes und damit unter Umständen zu einer relevanten Verengung des Gefässes führen. Passiert dies am Herzen, ist eine koronare Herzkrankheit die Folge, reisst eine solche Verengung akut ein (Plaqueruptur genannt) liegt ein Herzinfarkt vor. Ist ein solcher Schaden eingetreten, ist eine möglichst strenge Einstellung und optimale Senkung des Cholesterins empfohlen, um ein Fortschreiten dieser Ablagerungen zu vermeiden. Studien zeigen klar: Je niedriger der LDL-Wert, desto geringer das Risiko für weitere Herzprobleme.

    Was kann ich tun und welche Rolle spielt eine Diät?

    Wichtig ist, zu erkennen, ob man erhöhte Cholesterinwerte hat. Die Cholesterinwerte kann man problemlos beim Hausarzt oder auch in der Apotheke bestimmen lassen. Wie hoch das Cholesterin ist, ist noch nicht allein aussagekräftig, es ist auch immer eine Beurteilung des individuellen Risikos notwendig. Ein Patient, etwa mit Bluthochdruck und Diabetes, hat automatisch eine strengere Zielvorgabe und sollte ein niedrigeres Cholesterin anstreben, als wenn diese Risikofaktoren nicht vorliegen. Manchmal gibt es genetisch bedingte Cholesterinwerterhöhungen, dann empfehlen wir schon auch in jungen Jahren frühzeitig die Cholesterinwerte zu senken. Die Ernährung spielt insofern eine Rolle, als dass eine Gewichtsnormalisierung empfohlen ist sowie auch eine Anpassung des Lebensstils mit möglichst gesunden und wenig cholesterinreichen Lebensmitteln.

    Meiden sollte man rotes Fleisch, Butter, fettreiche Milchprodukte. Gleichzeitig sollte man mehr ungesättigte Fettsäuren essen (z.B. Olivenöl, Nüsse, Omega-3-Fettsäure-reiche Seefische). Fett ist nicht grundsätzlich ungesund, es müssen aber die richtigen Fette sein. Bei den Milchprodukten sollte man die fettärmeren Varianten wählen. Dabei sollte man jedoch auch auf den Konsum der Kohlenhydrate achten, langkettige Stärke wie etwa in Hülsenfrüchten (Kichererbsen, Bohnen, Linsen) sind sehr gesund, meiden sollte man zuckerhaltige Lebensmittel und auch weniger Obst konsumieren.

    Welche Rolle spielen Statine?

    Unter Statinen verstehen wir Medikamente, die helfen den Cholesterinspiegel zu senken. Meist sind diese effektiv und auch bei den allermeisten Menschen gut verträglich. Da 85 Prozent des Cholesterins von der Leber produziert werden, sind Diäten oft nicht ausreichend.

    Die allermeisten Menschen vertragen Statine sehr gut, manchmal treten jedoch Nebenwirkungen auf, dabei in erster Linie Muskelschmerzen. Zwischenzeitlich gibt es jedoch auch noch andere Medikamente, die man einsetzen kann, die weniger Nebenwirkungen verursachen.

    Fazit

    Die Bestimmung des Cholesterins ist wichtig für Ihre Gefässgesundheit. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin über Ihre Werte – oft lässt sich mit einfachen Massnahmen viel erreichen.

    Ein Beitrag von Herzpraxis Zürich-Höngg

    Dr. med. Cornelia Joha, Kardiologin
    Limmattalstrasse 177, 8049 Zürich

    044 525 09 09
    info@herzpraxishoengg.ch
    herzpraxishoengg.ch

  • Gesundheitsratgeber: Die Grippewelle steht kurz bevor

    Gesundheitsratgeber: Die Grippewelle steht kurz bevor

    In der Schweiz führen die Grippe und Komplikationen davon jährlich zu etwa 200 000 Arztkonsultationen, Tausenden Hospitalisationen und mehreren Hundert Todesfällen. Eine Grippeerkrankung wird durch Influenzaviren ausgelöst, welche die bekannten Krankheitssymptome wie Fieber, Schüttelfrost, Kopf-, Glieder- oder Halsschmerzen verursachen. Kritisch wird eine Grippe dann, wenn sich daraus schwerwiegende Komplikationen entwickeln wie Bronchitis, Lungenentzündung oder Herzmuskelentzündung.

    So funktioniert die Impfung

    «Die Impfung besteht aus inaktiven Virusbestandteilen, die das Immunsystem auf die Viren vorbereitet, sodass der Körper Antikörper bildet, die bei einer späteren Ansteckung helfen, eine Erkrankung rasch abzuwehren», so der Apotheker Moritz Jüttner. Für Patienten ab 65 Jahren stehen spezielle Impfstoffe zur Verfügung, die eine erhöhte Menge an Virusbestandteilen enthalten. Dies ist nötig, da das Immunsystem im Alter nicht mehr so gut auf eine Impfung reagiert wie bei jüngeren Menschen.

    Da sich Grippeviren stetig verändern, wird der Impfstoff mit vier verschiedenen Virusstämmen jährlich angepasst. Der Impfschutz hält mindestens vier bis sechs Monate, weshalb der optimale Zeitpunkt für die Impfung zwischen Mitte Oktober und Mitte Dezember liegt.

    Empfehlung des BAG

    Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt die Impfung besonders Menschen ab 65 Jahren, chronisch Kranken, Schwangeren, Säuglingen und Kleinkindern bis zwei Jahre sowie Personen, die regelmässig engen Kontakt zur Risikogruppe haben. Studien aus Australien haben gezeigt, dass fast 90 Prozent der Patientinnen und Patienten, die im Sommer 2025 mit einer Grippe im Spital behandelt werden mussten, nicht geimpft waren. Darum ist die Grippeimpfung jetzt besonders wichtig.

    Ein Artikel der Wartau Rotpunkt Apotheke in Höngg

    Gesundheitsratgeber: Ein Beitrag von Wartau Rotpunkt Apotheke AG

    Wartau Rotpunkt Apotheke AG
    Dr. Moritz Jüttner
    Limmattalstrasse 242, 8049 Zürich

    044 341 76 46
    wartauapotheke.ch

  • Erste Hilfe bei Kindern

    Erste Hilfe bei Kindern

    Unfälle und Notfälle passieren bei Kindern meist im und ums Haus – dort, wo sie sich sicher fühlen. Umso wichtiger ist es, im Ernstfall ruhig zu bleiben und zu wissen, was zu tun ist. Generell gilt für alle Notfälle: Ruhe bewahren, beim Kind bleiben und im Zweifel professionelle Hilfe holen. Zuerst ist es wichtig, die Atmung und das Bewusstsein des Kindes zu prüfen, unabhängig vom Alter. Nur wenn beides funktioniert bzw. vorhanden ist, folgen weitere Massnahmen. Bei Bewusstlosigkeit soll das Kind in die stabile Seitenlage gebracht werden und für den Wärmeerhalt gesorgt werden. Bei einem Atemstillstand muss der Notruf 144 gewählt und die Wiederbelebung eingeleitet werden.

    Weitere wichtige Hinweise

    Fieberkrämpfe treten meist bei Kindern zwischen sechs Monaten und fünf Jahren auf, dauern nur wenige Minuten und sind meist harmlos. Wichtig: Das Kind nicht schütteln, für Sicherheit sorgen und die Anfallsdauer messen. Pseudokrupp, eine unspezifische Entzündung der oberen Atemwege, betrifft vor allem Kleinkinder, zeigt sich durch bellenden Husten und Atemnot. Feuchte Luft und Ruhe helfen, bei anhaltender Atemnot ärztliche Hilfe holen. Bei Kindern ab fünf Jahren stehen oft Verletzungen, allergische Reaktionen oder psychische Belastungen im Vordergrund. Hier gilt: Wunden versorgen, bei schweren Verletzungen oder allergischem Schock sofort den Notruf wählen. Auch psychische Notfälle wie Panikattacken oder Überforderung sollten ernst genommen werden.

    Hausapotheke und Kurse

    Eine gut ausgestattete Kinderapotheke mit Thermometer, Verbandsmaterial und Desinfektionsmittel ist hilfreich. Medikamente sollten immer mit dem Kinderarzt abgesprochen werden. Die Samariter Zürich-Höngg bieten weiter regelmässig Kurse zu Notfällen bei Kindern an. So sind Sie im Ernstfall vorbereitet und können schnell und richtig helfen. Die Kurse «Notfälle bei Kindern 0–4 Jahre» mit Fokus auf Kleinkinder und «Notfälle bei Kindern 5–15 Jahre» für Eltern und Betreuungspersonen von Schulkindern sind auf der Website samariter-zuerich-hoengg.ch ausgeschrieben.

    Eingesandt von Barbara Bisko vom Samariterverein Zürich-Höngg

    Das pädiatrische Dreieck

    Das «pädiatrische Dreieck» hilft, den Zustand eines Kindes in einer Notfall-Situation nach drei Punkten einzuschätzen: Atmung/Atemarbeit – Hautfarbe – äusseres Erscheinungsbild. Man merke: Sind alle drei Seiten unauffällig, ist das Kind wahrscheinlich stabil. Ist eine Seite auffällig, besteht ein Problem. Sind zwei oder drei Seiten auffällig, handelt es sich um einen akuten Notfall.

  • «Stärker denn je»: 25 Jahre im Einsatz für die Tiere

    «Stärker denn je»: 25 Jahre im Einsatz für die Tiere

    Vor 25 Jahren gründete Susy Utzinger eine kleine private Initiative, um notleidenden Tieren zu helfen. Heute zählt die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST) zu den anerkannten Kräften im internationalen Tierschutz, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Unter dem Jubiläumsmotto «Stärker denn je» zieht die Stiftung Bilanz und richtet den Blick zugleich nach vorn.

    Ein Kernstück der internationalen Arbeit ist das SUST-Shelter im rumänischen Galați. Seit zehn Jahren bietet das Tierheim herrenlosen Hunden und Katzen Schutz und vermittelt sie an neue Lebensplätze. Die Einrichtung gilt als Referenzprojekt für nachhaltige Tierschutzarbeit vor Ort.

    Parallel betreibt die Stiftung sieben sogenannte Orphan Animal Hospitals in Ägypten, dem Libanon, Peru und Rumänien. Dort erhalten verletzte oder ausgesetzte Tiere medizinische Versorgung und Pflege.

    Sozialarbeit für Tiere

    In der Schweiz hat die SUST vor zehn Jahren die Sozialarbeit für Tiere aufgebaut. Es sei laut Medientext eine Brücke zwischen Mensch und Tier, wenn beide in Not sind.

    Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vermeidung von Tierleid durch Kastrationsprojekte: Seit 2012 wurden mehr als 150’000 Tiere kastriert. Damit will die Stiftung das Problem unerwünschten Nachwuchses direkt an der Wurzel anpacken.

    «Ich hätte mir vor 25 Jahren nie träumen lassen, wie viel wir gemeinsam bewegen können», sagt Gründerin und Geschäftsleiterin Susy Utzinger gemäss der Medienmitteilung. Und: «Wenn Herz, Verstand und Hartnäckigkeit zusammenkommen, ist echter Wandel möglich.»

    Der Blick nach vorne

    Am 7. September richtet die Stiftung anlässlich des Jubiläums einen Tierschutzmarkt in der Haupthalle des Zürcher Hauptbahnhofs aus. Mehr als 20 Schweizer Organisationen beteiligen sich, rund 30 Marktstände geben Einblick in den Alltag des professionellen Tierschutzes und zeigen, wie die Menschen selbst aktiv werden können.

    Zudem startet die Stiftung im Jubiläumsjahr einen Podcast zum Buch «Heimatlos», in dem Susy Utzinger mit Gästen aus Politik, Journalismus, Tierschutz und Kultur über Erlebnisse, Herausforderungen und Zukunftsfragen spricht.

    Quelle: Medienmitteilung SUST

  • Bluthochdruck – eine stille Volkskrankheit

    Bluthochdruck – eine stille Volkskrankheit

    Warum ist Bluthochdruck gefährlich?

    Das Heimtückische: Bluthochdruck verursacht oft keine Beschwerden. Viele Betroffene wissen somit nicht, dass sie darunter leiden oder haben Symptome, bei denen man nicht an erhöhten Blutdruck denkt. So können unspezifische Beschwerden wie «sturmer Kopf», Schwindel, aber auch ein allgemeines Krankheitsgefühl Zeichen eines erhöhten Blutdrucks sein. Unbehandelt führt Bluthochdruck zu einer Schädigung aller Gefässe und kann zu Herzinfarkt, Augenschäden, Schlaganfall und auch Demenz führen.

    Was ist Bluthochdruck genau?

    Beim Blutdruck bestimmen wir zwei Werte: Der obere (systolische) Wert kommt durch das Zusammenziehen des Herzens zustande, wenn das Herz das Blut in den Körper pumpt. Der untere Wert gibt den Druck in den Gefässen an, wenn das Herz sich entspannt. Ein optimaler Blutdruck liegt bei <120/70 mmHg, von einem Bluthochdruck spricht man bei mehrfachen Messungen >140/90 mmHg.

    Wie misst man den Blutdruck?

    Der Blutdruck unterliegt Schwankungen. Sowohl Tagesschwankungen als auch Anpassungen bei körperlicher Belastung. Beim Sport z. B. darf der Blutdruck ansteigen. Blutdruckmessungen sollten in einer ruhigen Umgebung sowie bei körperlicher und emotionaler Entspannung erfolgen. Dabei ist eine Messung in sitzender Position auf einem Stuhl mit Rückenlehne und auf dem Tisch abgelegtem Arm empfohlen. Die Beine sollten nicht übereinandergeschlagen sein.

    Was führt zu Bluthochdruck?

    Bei den meisten Menschen liegt eine primäre arterielle Hypertonie vor; oft sind es dabei gleichzeitig mehrere Faktoren wie Alter, Veranlagung, Rauchen, mangelnde Bewegung, ungesunde Ernährung mit zu viel Salz, manche Medikamente (z.B. Schmerzmittel), Stress oder nächtliche Atemaussetzer. Seltener sind spezifische Ursachen wie Störungen im Hormonhaushalt oder Verengung der Nierenarterien. Manchmal ist der Blutdruck in der Praxis zu hoch, weil man aufgeregt ist (Weisskittelhypertonie), aber es gibt auch das umgekehrte Phänomen, dass der Blutdruck in der Praxis gut, aber zu Hause zu hoch ist (maskierte Hypertonie). Deswegen sind Messungen zu Hause wichtig.

    Was kann man tun? 

    Ein gesunder Lebensstil hilft! Eine Anpassung des Lebensstils ist die Basis der Blutdruckbehandlung und kann dazu führen, dass man vielleicht kein oder eine niedrigere Dosis eines Medikaments braucht. Regelmässige körperliche Bewegung, ausgewogene Ernährung mit weniger Salz, wenig Alkohol und Nikotinstop sind gute erste Schritte. Bei Übergewicht kann eine Gewichtsreduktion von 5 kg den Blutdruck um bis zu 10 mmHg senken. Wichtig ist auch Stressabbau und ein gesunder Schlaf. Frühzeitig erkannt ist Blutdruck gut behandelbar – damit das Herz gesund bleibt.

    Herzpraxis Zürich Höngg

    Dr. med. Cornelia Joha,
    Fachärztin Kardiologie und Allgemeine Innere Medizin,
    Kontakt über info@herzpraxishoengg.ch

  • Die Vorsorge für den Ernstfall

    Die Vorsorge für den Ernstfall

    Es gibt Situationen im Leben, vor denen sich wohl alle fürchten. Dazu gehört das Szenario, aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls urteilsunfähig zu werden und auf die Unterstützung, Pflege und auch die Entscheidungen des Umfelds, von Angehörigen, der Ärzteschaft und Pflegeverantwortlichen angewiesen zu sein.

    Wie kann man sich sicher sein, dass diese im eigenen Interesse entscheiden? Wie lässt sich verhindern, dass medizinische Massnahmen getroffen werden, die man selbst ablehnen würde? Oder drastischer formuliert: Wer entscheidet für Betroffene, wie lange deren Leben noch lebenswert ist, wenn dramatische Schicksalsschläge eintreten?

    Für viele sind diese Vorstellungen zwar furchteinflössend, liegen aber noch in weiter Ferne. Gerne werden die Sorgen ignoriert und die Beschäftigung damit auf später verschoben, bedeutet sie doch auch eine explizite Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit und dem Tod. Gleichzeitig haben die meisten Menschen jedoch klare Vorstellungen davon, welche Massnahmen sie für sich am Lebensende befürworten oder ablehnen würden.

    Konkrete Wünsche festlegen

    Damit aber diese Vorstellungen und Wünsche im Falle einer Urteilsunfähigkeit auch tatsächlich vom Fachpersonal berücksichtigt werden können, müssen sie schriftlich festgehalten werden – und dies bereits vor dem Eintritt einer Urteilsunfähigkeit. Auch den Angehörigen erleichtert es den Umgang mit bestimmten Situationen, wenn schriftliche Wünsche formuliert sind. Für diesen Zweck ist es möglich, eine Patientenverfügung aufzusetzen. Sie dient als Instrument, welches die medizinischen Fragen im Interesse der betroffenen Person regelt.

    Konkret beinhaltet die Verfügung mehrere Punkte: So wird hier zunächst festgehalten, wer nach dem Gesetz und dem Willen der verfassenden Person vertretungsberechtigt wird. Auch die grundsätzlichen Einstellungen zum Leben und zum Tod werden thematisiert. Schliesslich werden die konkreten Behandlungsziele und medizinischen Massnahmen betrachtet: Die verfügende Person entscheidet, in welchen Situationen – wenn überhaupt – bei ihr eine Reanimation durchgeführt werden soll und erklärt, in welchem Rahmen lebenserhaltende oder lebensverlängernde Massnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen.

    Und wenn es keine Verfügung gibt?

    Die Patientenverfügung tritt dann in Kraft, wenn die Urteilsunfähigkeit vorübergehend oder dauerhaft eingetreten ist und medizinische Massnahmen unternommen werden müssen. Für die Feststellung der Urteilsunfähigkeit ist ein Arzt zuständig.
    Falls keine explizite Verfügung vorhanden ist, kommt das Erwachsenenschutzrecht (Artikel 378, ZGB) zum Tragen.

    Dieses bestimmt der Reihe nach Personengruppen, welche Entscheidungsgewalt erhalten: Beistände, falls diese ein Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen haben, Ehepartnerinnen, eingetragene Partnerinnen, Konkubinatspartnerinnen, Personen, die im selben Haushalt wohnen, Nachkommen, Eltern und Geschwister. Alle jedoch nur, wenn sie sich «regelmässig und persönlich kümmern und Beistand leisten». Ist von diesen Personengruppen niemand verfügbar oder bereit zu entscheiden, handelt das medizinische Personal «gemäss dem mutmasslichen Patientenwillen».

    Vielzahl von Anbietern

    Wer sich mit einer Verfügung absichern möchte, findet im Internet eine Vielzahl an Vorlagen und Dokumenten von den unterschiedlichsten Organisationen. So bieten etwa Pro Senectute, das Rote Kreuz, Exit, aber auch der Dachverband der Ärzteschaft FMH jeweils eigene Verfügungen an. Spezifischere Verfügungen, die sich auch auf konkrete Krankheiten beziehen, bieten Organisationen wie die Krebsliga oder Alzheimer Schweiz an.

    Grundsätzlich gibt es in der Schweiz, wie eine Studie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaft festhält, anders als in den Nachbarländern Österreich und Deutschland, kein standardisiertes Formular, sondern jeder Anbieter verfügt über ein eigenes. Deswegen unterscheiden sich die verschiedenen Verfügungen auch in ihrer Ausführlichkeit und der Detailliertheit der Angaben, welche die Menschen bezüglich ihres Willens machen können.

    Ergänzt werden können die Verfügungen zudem durch Aussagen zu gewünschten Organspenden, zu Autopsie nach dem Tod oder zu Bestattung. Allgemein wird empfohlen, die Verfügung alle zwei Jahre anhand der aktuellen Vorstellungen und Wünsche zu aktualisieren und zu erneuern.

    Auch für finanzielle Fragen kann vorgesorgt werden

    Neben den medizinischen Fragen müssen im Falle einer Urteilsunfähigkeit natürlich noch eine Vielzahl weiterer Entscheidungen delegiert werden. Für finanzielle, persönliche und rechtliche Vertretung kann mit einem sogenannten Vorsorgeauftrag Abhilfe geschaffen werden. Hier wird genau geregelt, wer im Interesse der betroffenen Person handeln darf. Dabei kann es sich sowohl um eine natürliche Person als auch eine juristische Person, wie etwa eine Institution, handeln.

    Wie die Patientenverfügung tritt auch der Vorsorgeauftrag bei Urteilsunfähigkeit des Betroffenen in Kraft, allerdings nur, wenn er, ähnlich wie ein Testament, von Anfang bis Ende handgeschrieben oder notariell beurkundet und durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) validiert wurde. Liegt kein Vorsorgeauftrag vor, sind lediglich Ehepartnerinnen oder eingetragene Partner*innen entscheidungsbevollmächtigt. Dies gilt jedoch nur für Alltagsgeschäfte. In allen anderen Fällen bestimmt die Behörde die Beistandschaft für den urteilsunfähig gewordenen Menschen.

    Wer setzt eine Verfügung auf – und wer nicht?

    Das Ziel der beiden Vorsorgeinstrumente Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag ist die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts in der Schweiz. Mit dem im Januar 2013 in Kraft getretenen neuen Erwachsenenschutzgesetz wurde dieses auch gesetzlich verankert.

    Und dennoch ist die Vorsorge noch lange nicht für alle ein Thema: Wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Pro Senectute aus dem Jahr 2022 ergab, liegt der Anteil der Bevölkerung, der eine Patientenverfügung verfasst hat, bei 24 Prozent der rund 1200 befragten Personen, 18 Prozent waren im Besitz eines Vorsorgeauftrags.

    Dabei sind nicht nur in den verschiedenen Altersgruppen Unterschiede auszumachen – bei den über 65-Jährigen liegt der Anteil derjenigen, die eine Patientenverfügung aufweisen können, bei 53 Prozent – sondern auch regionale: In der Deutschschweiz sind die Vorsorgeinstrumente offensichtlich besser bekannt als in der Westschweiz und im Tessin.

    Wie setze ich eine Patientenverfügung auf?

    Hubert Kausch, Verantwortlicher für Patientenver­fügungen beim Schweizerischen Roten Kreuz Kanton Zürich, beantwortet praktische Fragen.

    Hier gehts zum Artikel.

    Im Fokus: Wertvolle Jahre

    Der «Höngger» veröffentlicht in diesem Jahr erneut die Reihe «Wertvolle Jahre», die sich der Lebensrealität von betagten Menschen widmet

    Diese Artikel entstehen mit freundlicher Unterstützung der Luise Beerli Stiftung, die sich für solche Menschen stark macht.