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  • Was tun bei Hitze? Tipps und Unterstützung für heisse Tage

    Was tun bei Hitze? Tipps und Unterstützung für heisse Tage

    Die Klimaszenarien sind deutlich, schreibt die Stadt Zürich in einer Medienmitteilung: Wir alle müssen lernen, mit höheren Temperaturen umzugehen. Insbesondere für ältere Menschen, chronisch Kranke, Schwangere und Kleinkinder kann eine länger anhaltende Hitzeperiode zu gesundheitlichen Problemen führen.

    Der Körper versucht sich mit Schwitzen und Gefässerweiterung vor Überhitzung zu schützen, dies fordert ein belastetes Herz-Kreislaufsystem zusätzlich und macht anfälliger für Hitzestress. Erste Warnzeichen einer Überhitzung sind Kreislaufprobleme, Schwächegefühl, Müdigkeit und Unwohlsein. Einfache Grundregeln können helfen, die Hitze besser zu überstehen.

    Das Aerztefon, die medizinische Helpline im Kanton Zürich, steht allen bei gesundheitlichen Beschwerden oder Fragen zur Seite. Das Angebot ist kostenlos und an 365 Tagen, rund um die Uhr, erreichbar (T 0800 33 66 55). Zudem verstärkt die Stadt während der heissen Sommermonate ihre Bemühungen, Senior*innen vor den gesundheitlichen Auswirkungen der Hitze zu schützen.

    Für Stadtzürcher Senior*innen werden kostenlose Hausbesuche angeboten. Bei einem Hausbesuch können Schwierigkeiten im Umgang mit Hitze besprochen und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Das Aerztefon nimmt entsprechende Anfragen entgegen und leitet diese an die städtische Fachstelle Zürich im Alter weiter.

    Einfache Regeln für die heissen Tage

    Bei Hitzewellen ist es ratsam, frühzeitig Vorkehrungen zu treffen, für sich selbst und für betagte, alleinlebende Menschen. Angehörige oder Nachbarn können alleinlebende Senior*innen unterstützen, indem sie Betreuungsdienste organisieren, Nachbarschaftshilfe anbieten und eine Telefonliste mit Notnummern bereitstellen.

    Folgende Tipps helfen, Hitzetage besser zu meistern:

    Ausreichend und regelmässig trinken. Ideal sind Wasser, verdünnte Fruchtsäfte oder ungesüsster Tee. Alkoholhaltige Getränke meiden.

    Bei starkem Schwitzen auf eine ausreichende Versorgung mit Salz achten. Dazu empfiehlt sich beispielsweise das Trinken einer lauwarmen Bouillon.

    Sonnenschutz (Kleidung, Kopfbedeckung, Sonnencrème) und insbesondere in der Mittagszeit Aufenthalt im Schatten.

    Den Körper mit kühlen Duschen oder durch kalte Fuss- und Handbäder erfrischen.

    Räume nachts lüften (Durchzug vermeiden).

    Tagsüber die Fenster und Rollläden geschlossen halten.

    Den Körper schonen und Aktivitäten auf die kühleren Tageszeiten verschieben.

    Bei medizinischen Notfällen umgehend ein*e Ärzt*in verständigen. 

    Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich

  • Dargebotene Hand: Das Telefon klingelt alle 18 Minuten

    Dargebotene Hand: Das Telefon klingelt alle 18 Minuten

    Der Name «Die Dargebotene Hand», so geht die Legende, geht auf Migros-Gründer Gottlieb Duttweiler zurück. Er war einer der Financiers, die den Zürcher Pfarrer Kurt Scheitlin 1957 dabei unterstützte, die erste Telefonseelsorge der Schweiz zu gründen.

    Als es darum ging, einen Namen für das Angebot zu finden, soll er seine Hand ausgestreckt und gefragt haben: «Warum nennen wir es nicht die Dargebotene Hand»? International begann diese Form der Seelsorge jedoch in England. Dort war es der anglikanische Priester Chad Varah, der bereits 1954 angesichts steigender Suizidraten eine telefonische Beratung ins Leben rief: «Bevor Sie sich das Leben nehmen, rufen Sie mich an», lautete der Slogan, mit dem er für sein Angebot warb.

    Die Nachfrage war auch in der Schweiz von Beginn an gross: Bereits in der ersten Nacht, so ist der Website zu entnehmen, nahmen die Zürcher Seelsorger 37 Anrufe entgegen. Von hier aus breitete sich die Idee schweizweit aus. Heute besteht der Verein aus zwölf unabhängigen Regionalstellen und einem zentralen Dachverband.

    Finanziert wird die Regionalstelle Zürich zu 42 Prozent durch die beiden Landeskirchen, 58 Prozent sind Spendeneinnahmen, Gelder von Stiftungen und weitere Zuwendungen.

    Für die Leitung ist ein zehnköpfiger Vorstand zuständig, an dessen Spitze sich eine Hönggerin befindet, genauer: eine Neu-Hönggerin. Barbara Schmid-Federer lebt seit Oktober letzten Jahres hier im Quartier. Und auch ihre Tätigkeit bei der Dargebotenen Hand ist noch relativ frisch: Vor rund einem Jahr hat sie das Amt der Präsidentin übernommen.

    Nur Freiwillige am Apparat

    Mit Vorstandstätigkeiten hat die ehemalige Nationalrätin bereits Erfahrung: So stand sie in der Vergangenheit schon namhaften Organisationen wie der Kinderhilfe Bethlehem, Pro Juventute oder das Schweizerische Rote Kreuz vor. Was für sie das Besondere sei an dem neuen Arbeitsfeld, wollte der «Höngger» von ihr wissen: «Was mich ausserordentlich beeindruckt, ist die hoch qualifizierte Ausbildung, welche die freiwilligen Mitarbeitenden hier erhalten. Das war für mich ein grosser Wow-Effekt, als ich die Organisation näher kennenlernte.»

    Die hohe Professionalität hat seinen guten Grund: Heute sind es keine Pfarrpersonen mehr, die an den Telefonleitungen beraten, sondern ausschliesslich Freiwillige. Das dafür notwendige Know-how wird ihnen – nach dem erfolgreichen Durchlaufen eines Bewerbungsverfahrens – in einer einjährigen Ausbildung vermittelt.

    124 Ehrenamtliche verzeichnet die Zürcher Sektion, etwa zwei Drittel davon sind Frauen. Mit ihrer Ausbildung verpflichten sie sich, jährlich mindestens 40 Einsätze zu leisten. Dabei gibt es viel zu tun: «Rund 100 Telefonate führen wir pro Tag, 28 000 pro Jahr», so Schmid-Federer. Das Telefon klingelt ungefähr alle 18 Minuten.

    Bei den Anrufen gehe es zu 99 Prozent um persönliche Probleme wie Alltagsbewältigung, körperliches Leiden, Einsamkeit oder Familienproblematik. Zugenommen habe das Thema «psychisches Leiden», das rund 45 Prozent aller Kontaktaufnahmen ausmache. In rund drei Fällen pro Tag ginge es, so die Präsidentin, konkret um die Suizidproblematik.

    Gerade hierbei zeige sich immer wieder die grosse Bedeutung des Angebots – auch als Ergänzung zu institutionellen Hilfsangeboten. Denn viele Betroffene seien misstrauisch gegenüber medizinischem Fachpersonal und staatlichen Institutionen. «Ein grosser Teil der Anrufenden wünscht sich explizit Freiwillige als Gesprächspartner», so Schmid-Federer. Wichtig sei zudem, dass die Gespräche anonym ablaufen. Das senke die Hemmschwelle, sich Hilfe zu suchen.

    Chats als neue Herausforderung

    Doch die Beratung findet längst nicht mehr nur am Telefon statt. Mittlerweile werden sowohl E-Mail-, als auch Chatberatungen angeboten. Insbesondere letztere erfahren eine grosse Nachfrage und haben sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. «Und hier», so Schmid-Federer, «stossen wir gerade an unsere Grenzen.»

    So fanden laut Jahresbericht im vergangenen Jahr 69 Prozent der Hilfesuchenden keinen freien Chatraum und erhielten die automatische Nachricht, dass sie es später noch einmal versuchen oder 143 anrufen sollen.

    Ebenfalls stark gestiegen ist die Nachfrage nach englischer Beratung, die seit 2023 angeboten wird. Mit «Heart2Heart» erreiche man Fremdsprachige, die oft weniger persönliche Kontakte in der Stadt haben und nicht wissen, an wen sie sich bei Problemen wenden sollen.

    In diesen Bereichen wird der Verein in Zukunft seine Kapazitäten ausbauen müssen. «Das», so Schmid-Federer, «betrachte ich als eine der grössten Herausforderungen momentan.» Und was sieht sie persönlich als ihre wichtigste Aufgabe an? «Ich bin, da kann ich mich nur wiederholen, wirklich nachhaltig beeindruckt von dem Enthusiasmus, mit dem die Beratenden an die Arbeit gehen. Davon möchte ich sehr gerne etwas an die Öffentlichkeit weitergeben.»

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    Leben in der digitalen Welt

  • Ein Schwerverletzter nach Brand in Höngg

    Ein Schwerverletzter nach Brand in Höngg

    Gegen 15.45 Uhr erhielt die Stadtpolizei Zürich via Schutz & Rettung Zürich die Meldung über einen Brand im Untergeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses an der Limmattalstrasse. Die «Höngger Zeitung» berichtete anhand von Zeugenaussagen. Nun liegt der Medienbericht der Stadtpolizei vor.

    Im Zuge der Löscharbeiten suchte die Feuerwehr die betroffene Liegenschaft unter Atemschutz nach verbliebenen Personen ab und traf auf einen 72-jährigen Hausbewohner, den sie umgehend retteten. Er wurde vor Ort durch einen Notarzt und den Rettungsdienst von Schutz & Rettung Zürich erstversorgt und anschliessend mit einer schweren Rauchgasvergiftung in ein Spital gebracht.

    Die Brandursache ist unklar

    Mit einem Löschangriff von innen konnte die Berufsfeuerwehr von Schutz & Rettung Zürich den Brand bekämpfen und das Gebäude anschliessend entrauchen.

    Die Brandursache ist derzeit noch unklar. Die weiteren Abklärungen werden durch die Stadtpolizei Zürich und Brandermittler der Kantonspolizei Zürich vorgenommen. Während der Löscharbeiten musste die Limmattalstrasse kurzzeitig gesperrt werden.

    Quelle: Medienmitteilung Stadtpolizei Zürich

  • Bundesgericht heisst kommunale Mindestlöhne gut

    Bundesgericht heisst kommunale Mindestlöhne gut

    Am 18. Juni 2023 haben sich die Stimmberechtigten der Städte Zürich und Winterthur mit 69 respektive 65 Prozent Ja-Stimmen für kommunale Mindestlohn-Vorlagen ausgesprochen. Die Umsetzung dieser Volksentscheide wurde durch vom Verwaltungsgericht gutgeheissene Rekurse vorerst gestoppt. Der Gemeinderat hat den Entscheid des Verwaltungsgerichts im Dezember 2024 an das Bundesgericht weitergezogen.

    Nun hält das Bundesgericht in seinem Urteil vom 12. Mai 2026 fest: Die Mindestlohnregelungen der Städte Zürich und Winterthur sind gültig. Die Entscheide des Verwaltungsgerichts verstossen gegen die Gemeindeautonomie. Die kommunalen Verordnungen zum Mindestlohn sind mit kantonalem Recht vereinbar.

    Der Stadtrat nimmt den Bundesgerichtsentscheid erfreut zur Kenntnis. «Das Bundesgericht bestätigt damit den Handlungsspielraum der Gemeinden und betont ihre Bedeutung, um zweckmässige Lösungen für anstehende Herausforderungen zu finden – gerade in der Sozialpolitik, in der Städte und Gemeinden oft am nächsten dran sind und viel Know-How aus der Praxis mitbringen», so Stadträtin Céline Widmer, Vorsteherin des Sozialdepartements.

    Sistierte Umsetzungsarbeiten werden wieder aufgenommen

    Nach dem Verwaltungsgerichtsentscheid und dessen Weiterzug an das Bundesgericht wurden die Arbeiten zur Umsetzung der Verordnung über den städtischen Mindestlohn bis zum Abschluss des Rechtsverfahrens sistiert. Diese Arbeiten werden nun wieder aufgenommen. Teil dieser Arbeiten ist auch der konkrete Zeitplan für die Einführung des städtischen Mindestlohns.

    Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich

  • Weiningen lädt zum Rebblüetefäscht ein

    Weiningen lädt zum Rebblüetefäscht ein

    Einst wurde der «Höngger» bis nach Weiningen ausgeliefert (siehe Artikel «100 Jahre Höngger Zeitung»), doch als das erste Räbblüetefäscht im Jahr 1995 von der dortigen Rebberggenossenschaft und mit Unterstützung von vielen Vereinen ins Leben gerufen wurde, war das nicht mehr der Fall. Dennoch halten gewisse Verbindungen zwischen Höngg und Weinigen an.

    Und während hier die Weinlese (Wümmet) gefeiert wird, ist es im Limmattal das Blühen der Trauben und somit die «Geburt der Beeren». So erfreut man sich bis heute im Kreis 10 am nahen Weininger Räbblüetefäscht, das heuer wieder Mitte Juni ausgetragen wird und vieles zu bieten.

    Das Programm im Überblick

    Das Fest ist ein Ort der Begegnung, des Austausches und der Geselligkeit, wie es auf der Website heisst. Es beginnt am Freitag, 19. Juni, mit der Eröffnung der Beizen, der populären Chilbi und den Weindegustationen. Bis 4 Uhr morgens wir gefeiert mit diversen Musik und an diversen Lokalitäten mitten in Weiningen.

    Samstags wird ab 10 Uhr der Dorfmarkt besucht: hausgemachte Spezialitäten, Kunsthandwerk und Frischprodukte stehen dort im Angebot. Ein vielfältiges Familienprogramm wie Ponyreiten oder Kasperlitheater steht ebenso auf dem Programm. Selbstverständlich sorgt auch der Abend wieder für Stimmung mit diversen Darbietungen von Akrobatik bis Live-Band.

    Der Sonntag beginnt mit einem Zmorge sowie mit einem ökumenischen Rebberg-Gottesdienst. Der anschliessende Frühschoppen darf auch nicht fehlen und nachmittags sorgt der VW Käferclub Limmattal für flotte Ansichten auf vier Rädern. Um nur einige Pragrammpunkte zu nennen.

    Räbblüetefäscht 2026

     

    Freitag bis Sonntag, 19.–21. Juni
    rebbluetefaescht.ch

  • Fussballfieber mit dem Martin Cup auf dem «Hönggi»

    Fussballfieber mit dem Martin Cup auf dem «Hönggi»

    Der Martin Cup hat in Höngg eine lange Tradition. Erstmals wurde das Turnier im August 1951 als Ernst-Martin-Cup durchgeführt. Seither gehört das Grümpelturnier, das vom Sportverein Höngg (SVH) ausgetragen wird, fest in den Quartierkalender.

    Für dieses Jahr hat sich das OK-Team einige Neuerungen ausgedacht. Eine der sichtbarsten Änderungen betrifft den Festplatz. Dieser befindet sich nicht mehr auf dem Sandplatz, sondern neu direkt vor dem Clubhaus des SVH. «So können wir die bestehende Infrastruktur des Vereins besser nutzen und rücken das Festgeschehen näher zusammen», erklärt OK-Mitglied Sina Saluz, die für Marketing und Sponsoring verantwortlich ist.

    Auf Bewährtes muss dennoch nicht verzichtet werden. Die beliebte Party am Freitagabend findet erneut statt. Daneben gibt
    es Grillspezialitäten, die traditionellen Brattaschen sowie das Torwandschiessen.

    Die Turniere

    Auf dem Rasen wartet ebenfalls eine Neuerung. Weil das Turnier der Vereine, Firmen und Beizen seit Jahren rasch ausgebucht ist, wird diese Kategorie neu sowohl am Freitagabend als auch am Samstag ausgetragen. Erstmals gibt es zudem eine reine Frauenkategorie.

    Weiterhin fester Bestandteil bleiben das Zunftturnier, die Männerkategorie sowie das Juniorinnenturnier des Fussballverbands Region Zürich (FVRZ).

    Nicht mehr durchgeführt wird die Kategorie für verkleidete Teams. «In den vergangenen Jahren gingen die Anmeldungen kontinuierlich zurück», sagt Saluz. Trotz der Änderungen bleibe der Charakter des Martin Cups derselbe.

    Der Anlass lebt von vielen Freiwilligen aus den Reihen des SV Höngg. «Der Martin Cup ist für viele auch ein Klassentreffen», sagt Saluz. Genau diese Mischung aus Fussball und Begegnungen macht den Reiz des Höngger «Grümpis» aus.

    Der Martin Cup

    Freitag, 26. Juni, ab 17.15 Uhr
    Samstag, 27. Juni, ab 10 Uhr
    Sonntag, 28. Juni, ab 8.30 Uhr
    Zum Programm: martincup.ch

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    Der Martin Cup im Freudentaumel

  • Höngg: Mehrere Einsatzkräfte wegen Rauchentwicklung vor Ort

    Höngg: Mehrere Einsatzkräfte wegen Rauchentwicklung vor Ort

    «Es hat sehr seltsam gerochen, und aus einem Kellerfenster trat dunkler Rauch aus», berichtet ein Augenzeuge gegenüber der «Höngger Zeitung». Er war am Nachmittag an der Limmattalstrasse unterwegs und bemerkte die Rauchentwicklung beim Gebäude der ehemaligen Post, in dem sich heute unter anderem der Kinder-Secondhandladen Pimpinelli befindet.

    Daraufhin informierte er eine Mitarbeiterin des Geschäfts. Gemeinsam überprüften sie die Situation vor Ort. Zunächst sei die Rauchentwicklung nur schwach gewesen, habe dann jedoch wieder eingesetzt und zunehmend stärker gewirkt.

    Da die Ursache unklar blieb, wurden die Einsatzkräfte alarmiert. Gemäss dem Augenzeugen trafen zunächst zwei Rettungswagen ein. Anschliessend rückten mehrere Polizeipatrouillen mit Blaulicht an und sperrten den Bereich ab.

    Eine weitere Augenzeugin berichtet gegenüber dem «Höngger», dass ein beissender Geruch in der Luft lag. Ausserdem habe sie schwarzen Rauch über der Strasse gesehen.

    Weshalb es zu der Rauchentwicklung kam, war zunächst nicht bekannt. Die Einsatzkräfte forderten Anwesende schliesslich auf, den Bereich zu verlassen. Weitere Informationen folgen, sobald sie vorliegen.

  • Zwischen Selbstbestimmung und behördlichem Schutz

    Zwischen Selbstbestimmung und behördlichem Schutz

    Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Zürich hat den Auftrag, Kinder und Erwachsene zu schützen und zu unterstützen, wenn sie selbst oder ihre Familie dazu nicht oder nicht mehr ausreichend in der Lage sind. Bei den Erwachsenen steht vor allem die Altersgruppe der über 65-Jährigen im Fokus.

    50 Prozent der neu angeordneten Beistandschaften betreffen Menschen über 65. In der Altersgruppe der 76- bis 85-jährigen Personen werden am häufigsten Beistandschaften angeordnet. Überforderung, beginnende Demenz oder auch fehlende Erfahrung, weil sich immer der Partner oder die Ehegattin um die Administration gekümmert hat, können Unterstützung notwendig machen.

    Vorsorgeauftrag oder Vollmacht

    Die KESB kommt dabei erst in letzter Linie zum Zug. Eigene Vorsorge oder Unterstützung durch private oder öffentliche Dienste gehen vor. So braucht es keine Beistandschaft, wenn jemand für den Fall der Urteilsunfähigkeit einen Vorsorgeauftrag errichtet oder Vollmachten erteilt hat.

    In vielen Fällen kann so innerhalb der Familie oder auch im Bekanntenkreis eine geeignete Unterstützung eingerichtet werden. Auch private Angebote wie Pro Senectute vermögen viel zu leisten.

    Unterstützung durch Beistandschaften im Alter

    Wenn diese Möglichkeiten nicht genügen oder die betroffene Person nicht selbst vorgesorgt hat, kann die KESB eine Beistandschaft errichten. Die Beiständ*innen unterstützen die betroffenen Personen in verschiedenen Bereichen. Eine wichtige Aufgabe ist die Erledigung der administrativen Aufgaben sowie die Verwaltung von Einkommen und Vermögen.

    Dazu gehören die Geltendmachung von sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen, beispielsweise von Zusatzleistungen zur AHV, die Bezahlung der laufenden Rechnungen, das Erstellen eines Budgets, damit sich keine Schulden anhäufen und das Ausfüllen der Steuererklärung.

    Aber auch die Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Wohnform ist eine häufige Aufgabe. Hier stellt sich die Frage nach einem allfälligen Übertritt in eine Pflegeinstitution oder die Organisation einer Spitex, um das Wohnen zuhause weiterhin zu ermöglichen.

    Schliesslich gilt es auch die gesundheitliche Betreuung sicherzustellen und bei Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden, über medizinische Massnahmen zu befinden.

    Nicht immer einverstanden

    Meistens, aber nicht immer sind die betroffenen Personen mit einer Beistandschaft einverstanden. Wenn dies nicht gegeben ist, steht die KESB im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Schutzauftrag. In gewissen Fällen ist die Selbstbestimmung höher zu gewichten und daher auf eine Beistandschaft zu verzichten.

    Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn in einer konkreten Situation zwar Unterstützung sinnvoll wäre, die betroffene Person sich jedoch dagegen wehrt und die Grundbedürfnisse wie Wohnen und gesundheitliche Versorgung sichergestellt sind.

    Hier kann es vorkommen, dass Angehörige teilweise andere Erwartungen an die KESB haben und sich die Anordnung einer Beistandschaft gegen den Willen der betroffenen Personen wünschen.

    Konkrete Fallzahlen in der Stadt Zürich 2025

    Bei der Neuanordnung von Erwachsenenschutzmassnahmen ist im Jahr 2025 ein Rückgang zu verzeichnen (2024: 615; 2025: 592). Bei der Anordnung von Kindesschutzmassnahmen war 2025 dagegen ein deutlicher Anstieg festzustellen (2024: 358; 2025: 424)*.

    Die Anzahl von angeordneten Unterbringungen von Minderjährigen bewegt sich auf dem Niveau des Vorjahres: 2024 waren es 50, im Jahr 2025 deren 51 (*ohne UMA = unbegleitete minderjährige Asylsuchende).

    Unter Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums ist die Anordnung von Massnahmen in den letzten zehn Jahren sowohl bei den Erwachsenen als auch bei den Minderjährigen stabil. Aktuell sind es pro 10’000 Einwohner*innen 60,9 Massnahmen für Minderjährige und 16 Massnahmen für Erwachsene. 

  • Abstimmungen vom 14. Juni: Das sind die Resultate aus dem Kreis 10

    Abstimmungen vom 14. Juni: Das sind die Resultate aus dem Kreis 10

    Die eidgenössischen Vorlagen

    «Keine 10-Millionen-Schweiz» (Nachhaltigkeitsinitiative)

    Diese Vorlage der SVP wurde schweizweit mit 54,79 Prozent abgelehnt. Der Kanton Zürich sagte mit 60,03 Prozent Nein, die Stadt Zürich mit 75,86 Prozent. Im Kreis 10 lag der Nein-Anteil bei 78,98 Prozent.

    Änderung des Zivildienstgesetzes

    Die Vorlage wurde schweizweit mit 52,46 Prozent angenommen. Der Kanton Zürich lehnte sie hingegen mit 50,19 Prozent Nein-Stimmen knapp ab. Auch die Stadt Zürich sagte mit 64,75 Prozent Nein. Im Kreis 10 betrug der Nein-Anteil 66,59 Prozent.

    Die kantonalen Vorlagen

    Änderung der Verfassung des Kantons Zürich (Vertretung von Kantonsratsmitgliedern)

    Der Kanton nahm die Vorlage mit 64,09 Prozent Ja-Stimmen an. Auch die Stadt Zürich stimmte mit 74,89 Prozent deutlich zu. Im Kreis 10 lag der Ja-Anteil bei 76,15 Prozent.

    «Wohneigentum wieder ermöglichen» (Wohneigentums-Initiative)

    Im Kanton Zürich wurde die Vorlage mit 74,86 Prozent Nein-Stimmen verworfen. In der Stadt Zürich lehnten 81,84 Prozent die Initiative ab, im Kreis 10 waren es 83,36 Prozent.

    A: Volksinitiative für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen (Wohnungsinitiative) / B: Gegenvorschlag des Kantonsrates

    Die Vorlage A wurde im Kanton mit 59,67 Prozent abgelehnt. Anders die Stadt Zürich: Dort sagten 55,85 Prozent Ja zur Initiative. In Höngg und Wipkingen lag der Ja-Anteil bei 57,87 Prozent.

    Der Gegenvorschlag (Vorlage B) wurde im Kanton mit 57,85 Prozent angenommen. Die Stadt Zürich lehnte ihn hingegen mit 50,86 Prozent Nein-Stimmen ab. Auch im Kreis 10 überwogen die Nein-Stimmen mit 52,37 Prozent.

    Die Stichfrage ist nicht massgebend.

    A: Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen schützen. Leerkündigungen stoppen» (Wohnschutz-Initiative) / B: Gegenvorschlag des Kantonsrates

    Der Kanton sagte mit 57,28 Prozent Nein zur Vorlage A. Auch hier zeigte sich die Stadt Zürich anderer Meinung: 58,24 Prozent stimmten der Initiative zu, im Kreis 10 waren es 59,99 Prozent.

    Die Vorlage B wurde im Kanton mit 54,32 Prozent angenommen. Die Stadt Zürich lehnte sie mit 54,31 Prozent Nein-Stimmen ab, im Kreis 10 lag der Nein-Anteil bei 55,36 Prozent.

    Die Stichfrage ist nicht massgebend.

    «Stopp Prämien-Schock: Für eine automatische Entlastung bei den Krankenkassenprämien»

    Die Vorlage wurde im Kanton mit 53,15 Prozent angenommen. In der Stadt Zürich zeigte sich die Stimmbevölkerung erneut anderer Meinung: 55,64 Prozent sagten Nein, in Höngg und Wipkingen waren es 58,68 Prozent.

    Die städtischen Vorlagen

    «ewz-Bonus für alle – 80 Millionen Franken Volksdividende»

    Die Stadt Zürich verwarf die Vorlage mit 72,26 Prozent Nein-Stimmen. Im Kreis 10 lag der Nein-Anteil bei 73,86 Prozent.

    «Parkplatz-Kompromiss JA»

    In der Stadt sprachen sich 59,25 Prozent gegen die Vorlage aus. Im Kreis 10 waren es 61,31 Prozent.

    Festlegung der Taxen in den Gesundheitszentren für das Alter, Änderung der Verordnung über städtische Einrichtungen für ältere unterstützungsbedürftige oder pflegebedürftige Personen

    Die Vorlage wurde in der Stadt mit 52,69 Prozent angenommen. Im Kreis 10 sagten 53,43 Prozent Ja.

    Neuerlass der Verordnung über die Umsetzung von § 49b Planungs- und Baugesetz

    In der Stadt sagten 57,14 Prozent Ja zur Vorlage. Im Kreis 10 lag der Ja-Anteil bei 58,61 Prozent.

    Rahmenkredit von 2,26 Milliarden Franken für thermische Netze

    Die Vorlage wurde in der Stadt mit deutlichen 80,70 Prozent angenommen. Im Kreis 10 waren es sogar 82,11 Prozent Ja-Stimmen.

    Tram Affoltern, Ausgaben von 159,1 Millionen Franken

    Affoltern darf sich auf das Tram freuen: In der Stadt sagten 68,02 Prozent Ja. In Höngg und Wipkingen lag der Ja-Anteil bei 67,53 Prozent.

    Neubau Recyclingzentrum Juch-Areal, Ausgaben von 33,1 Millionen Franken

    Stolze 86,84 Prozent der Stimmberechtigten in der Stadt Zürich sagten Ja zur Vorlage. Im Kreis 10 waren es 87,98 Prozent.

    Rahmenkredit von 69 Millionen Franken für ökologische Ersatzmassnahmen im Stadtzürcher Seebecken

    Die Stadt nahm die Vorlage mit 65,84 Prozent an. Im Kreis 10 lag der Ja-Anteil bei 67,76 Prozent.

    Rahmenkredit von 40 Millionen Franken für den Jugendwohnkredit

    Die Vorlage wurde mit 79,65 Prozent angenommen. Im Kreis 10 sagten 81,44 Prozent Ja.

    Neubau Schulanlage Höckler, Ausgaben von 141 Millionen Franken

    In der Stadt sagten 55,65 Prozent Ja zur Vorlage. Im Kreis 10 lag der Ja-Anteil bei 57,70 Prozent.

    Ersatzneubau Schulanlage Utogrund und Instandsetzung Sportanlage, Ausgaben von 138 Millionen Franken

    Die Vorlage wurde in der Stadt mit 78,32 Prozent angenommen. Auch in Höngg und Wipkingen fiel das Resultat mit 79,30 Prozent deutlich aus.

    Verlängerung der Zwischennutzung des Areals Zentralwäscherei, Ausgaben von 7,98 Millionen Franken

    Diese Vorlage wurde in der Stadt mit 70,88 Prozent angenommen. Im Kreis 10 sagten 73,66 Prozent Ja.

    Übertrag des städtischen Grundstücks am Heidi-Abel-Weg vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen, Objektkredit von 20,96 Millionen Franken

    Diese Vorlage wurde mit hohen 89,45 Prozent angenommen. Auch in Höngg und Wipkingen fand sie mit 91,59 Prozent deutliche Zustimmung.

    Quelle: Kanton Zürich

  • Cevi Züri 10: Auf den Spuren von «Prison Break»

    Cevi Züri 10: Auf den Spuren von «Prison Break»

    Die Teilnehmenden der Gruppe Cirrus des Cevi Züri 10 eröffnen im kommenden Herbst eine neue Stufe und werden in den nächsten Jahren selbst Pfingstlager organisieren. Deshalb stand Ende Mai ein besonderes Lager auf dem Programm. Daher ging es Ende Mai auf ein «Abschieds-Pfingstlager».

    Die Gruppe startete das Lager damit, dass sie den Bruder von Michael Scofield aus dem Gefängnis retten mussten. Er war unschuldig und wurde trotzdem bestraft. Dafür liess sich die Gruppe gefangen nehmen, um ihren Plan innerhalb der Polizei selbst auszuführen, was ohne Mühe gelang.


    Der Versuch, zu Fischen am Greifensee bei bestem Wetter. (Foto: zvg)

    Um danach versteckt zu bleiben, bauten die Teilnehmenden Schlafplätze im Wald und besorgten ihr eigenes Abendessen. Dafür gingen sie an den Greifensee und zum Fischen. Weil kein Fisch anbiss, bot ihnen ein netter Mann Würste und Grillgemüse an, sodass die Gruppe trotzdem ein leckeres Abendessen über dem Feuer geniessen konnten.

    Wieder hinter Gittern

    Nach einer etwas kalten Nacht im Wald wurden die Teilnehmenden am Morgen von der Polizei geweckt. Es stellte sich heraus, dass der nette Mann vom letzten Abend ein Informant der Polizei war: Die Gruppe landete erneut hinter Gittern. Als erste Strafe mussten die Gefangenen für die Wärter ein Tiramisu zubereiten.


    Die Gruppe Cirrus bereitet in der Küche ihr eigenes Tiramisu zu. (Foto: zvg)

    Im Materiallager entdeckten sie dabei Seile, die Michael geschickt in seine Ausbruchspläne einbezog. Gemeinsam entwickelte die Gruppe einen Fluchtplan. Nach dem Mittagessen erhielten alle Zeit, das geschützte Areal zu erkunden. Michael stahl die Seile und gemeinsam mit der Gruppe baute er eine Seilbahn über die Schlucht aus dem Gefängnisareal.

    Nach dem erfolgreichen Ausbruch verbrachten die Teilnehmenden eine letzte Nacht bei befreundeten Gastgebern. Am nächsten Morgen konnten sie entspannt die Heimreise antreten. Damit endete das letzte Pfingstlager der Gruppe Cirrus mit einem gelungenen Happy End.          

    Eingesandt vom CEVI Zürich 10