Beschwerde gegen «Ringling» erneut abgelehnt

Drei beteiligten Bauträgerinnen – die Stiftung für Alterswohnungen und die Genossenschaften GBMZ und Sonnengarten – dürfen mindestens für den Moment wieder aufatmen: «Wir freuen uns über den klaren Entscheid und hoffen, möglichst bald mit dem Bau der dringend benötigten Wohnungen und Quartiernutzungen beginnen zu können», schreiben sie in der gemeinsamen Medienmitteilung.

Bundesgericht anrufen oder nicht?

Die Beschwerdeführenden, die IG pro Rütihof – contra «Ringling» und die Interessengemeinschaft der Eigentümer (IGER) entschieden erst nach Redaktionsschluss, ob sie die Beschwerde ans Bundesgericht weiterziehen werden oder nicht.
«Es gilt zu prüfen», teilt IG-Pro-Rütihof Präsident Jean E. Bollier per Mail mit, «ob ein weiteres Verfahren vor dem Bundesgericht, das in der Hauptangelegenheit betreffend ‚Gestaltung‘ nur noch auf Willkür prüft und nur noch allfällige Verletzungen von Bundesrecht in der Sache Lärm, Gewässer und Quartierplanverfahren in seine Erwägungen ziehen wird, überhaupt Sinn macht und wie gross die Chancen zu gewinnen überhaupt wären.»
Die Gegner des «Ringling» führen insbesondere eine Verletzung des Paragraphen 71 des Planungs- und Baugesetzes, «Besonders gute Gestaltung für Arealüberbauungen» ins Feld. Dieser sei, so ihre Ansicht, beim Projekt «Ringling» weder berücksichtigt, geschweige denn erfüllt und noch von keiner Rekursinstanz angemessen geprüft und beurteilt worden.

Weiterziehen oder nicht?
Informationen zum Entscheid über den Weiterzug ans Bundesgericht voraussichtlich ab Donnerstag, 28. Mai auf www.höngger.ch.
Und im Archiv auf www.hoengger.ch unter Dossiers alle bislang seit 2009 erschienenen Artikel.
Informationen allgemein:
www.wohnen-am-gruenwald.ch
www.pro-ruetihof.ch