Kategorie: Ringling/Wohnen am Grünwald

  • IG Pro Rütihof reicht erneut Rekurs ein

    IG Pro Rütihof reicht erneut Rekurs ein

    Eins muss man der Interessensgemeinschaft Pro Rütihof lassen: Sie hat einen langen Atem. Zwölf Jahre sind vergangen, seit sie gegen das «Strassenbauprojekt Regensdorfer-/Frankentalerstrasse», das am 16. Mai 2008 erstmals öffentlich aufgelegt worden war, Einsprache erhob. Es folgte ein Marathon bis vor Bundesgericht, das den Einsprechenden schliesslich recht gab und die Streitsache an den Stadtrat zurückwies. Das Verwaltungsgericht verlangte in seinem Urteil von 2012, die Sicherheitslage für Fussgänger*innen und Velofahrer*innen zu prüfen sowie die Notwendigkeit einer Lichtsignalisierung beim Knoten Regensdorfer-/Frankentalerstrasse. In der Folge beauftragte der Stadtrat das externe Ingenieurbüro verkehrsteiner AG mit der Prüfung. 2014 kam dieses zum Schluss, dass das Strassenbauprojekt «den einschlägigen Normen und Regeln der Baukunde Rechnung trage». Dennoch empfahl es weitere Anpassungen, um die Sicherheit für die Fussgänger*innen zu erhöhen. 2016 äusserte das Amt für Verkehr des Kanton Zürichs noch zwei kleinere Begehren, die ebenfalls berücksichtigt wurden. Dann passierte zwei Jahre lang nichts. «Der zuständige Projektleiter konnte das Projekt nicht mehr weiterführen», heisst es beim Tiefbauamt auf Anfrage. Aufgrund des Fachkräftemangels in der Branche habe man einige Zeit keine Nachfolge finden können, welche das Projekt hätte vorantreiben können. 2018 wurde die IG Pro Rütihof zu einer Besprechung beim Tiefbauamt eingeladen, an der der Prüfungsbericht jedoch, gemäss Aussagen der IG Vertreter, nicht erwähnt worden sei. Eineinhalb Jahre später kam es schliesslich zum Stadtratsbeschluss.

    Vorwurf: Mangelnde Transparenz

    Wie die IG Pro Rütihof auf ihrer Webseite kommuniziert, hat sie gegen diesen halböffentlichen Stadtratsbeschluss vom 26. Februar beim Regierungsrat Rekurs eingelegt. Da es sich bei den Änderungen des betroffenen Strassenbauprojekts Regensdorfer-/Frankentalerstrasse nur um «untergeordnete Massnahmen» handle, sei eine erneute Planauflage nicht nötig, so der Stadtrat. Die Rekurrenten wenden ein, dass sich die Bevölkerungszahl und das Verkehrsaufkommen sowie die rechtlichen Grundlagen der damaligen Projektierung wesentlich geändert hätten und es angezeigt sei, das Projekt grundsätzlich zu überarbeiten. Neben inhaltlichen Punkten kritisiert sie die mangelnde Transparenz von Seiten der Stadt, denn das Protokoll wurde auf aus Persönlichkeitsschutzgründen nicht auf dessen Webseite publiziert. «Die Stadt hätte die Namen der Rekurrenten einfach schwärzen können, ein Vorgehen, das auch bei Gerichtsbeschlüssen üblich ist», meint Walter Giger, Mitglied der Interessensgemeinschaft.

    Projekt Grünwaldareal weiterhin on hold

    Ebenfalls hängig ist ein Rekursverfahren gegen die Aufhebung von Ausnützungszuteilungen im Quartierplan (Neuüberbauung Grünwaldareal). Die beiden Projekte sind zwar unabhängig voneinander und das Projekt Grünwald werde weiter vorangetrieben, auch wenn das Strassenbauprojekt behindert sei, so die Auskunft des Tiefbauamts. Die Stadt habe jedoch bereits vor zwei Jahren gemeinsam mit den Bauträgerinnen entschieden, dass der Architekturwettbewerb erst starten kann, wenn rechtskräftige Urteile sowohl fürs Strassenprojekt als auch für die Anpassungen im Quartierplan vorliegen. Momentan sieht es so aus, als könnte sich die endlose Geschichte noch um ein Kapitel verlängern.

    Alle Informationen zum Thema Neuüberbauung des Grünwaldareals (früher Ringling) unter www.hoengger.ch/dossiers

     

  • Eine unendliche Geschichte

    1989
    7. Februar, Stadträtin Ursula Koch lädt alle Interessierten zu einer Orientierungsversammlung «Offene Planung Rütihof».

    1999
    Die Stadt Zürich sucht im Rahmen des Legislaturziels «10’000 Wohnungen» nach gemeinnützigen Investoren, um das letzte freie grosse Grundstück (HG 7471) an der Ecke Frankentaler-/Regensdorferstrasse im Rütihof zu überbauen.

    2003
    Die Stadt Zürich als Eigentümerin sucht gemeinnützige Investoren, die das Areal überbauen und die Quartierwünsche realisieren.

    2004
    Oktober: Das Programm zum Studienauftrag (Architekturwettbewerb) «Wohnüberbauung Grünwald» wird aufgelegt. Am zweistufigen Wettbewerb nehmen zwölf Architekturbüros teil.

    2005
    April: Erste Stufe der öffentlichen Jurierung.
    November: Das Beurteilungsgremium liefert einen Bericht zum Wettbewerb ab. Gewonnen hat das Projekt «Ringling». Es folgt eine öffentliche Infoveranstaltung.

    2006
    Januar: Die IG Pro Rütihof schlägt der Stadt vor, die vier Wettbewerbsprojekte öffentlich zu diskutieren, wird aber abgewiesen.
    März: Präsentation überarbeiteter Vorschlag. Danach Informationsveranstaltung für den Vorstand des Quartiervereins, die benachbarten Baugenossenschaften und die Mitglieder des Gemeinderats.
    Mai: Nachdem sich an der GV des Quartiervereins eine Mehrheit der Stimmberechtigten gegen «Ringling» ausspricht, wird Jakob Maurer als Delegierter gewählt, um sich gegen das Projekt einzusetzen.
    Juni: Die Generalversammlung der Genossenschaft GBMZ sagt mit 108 zu 2 Stimmen Ja zum Projekt.
    September: Der Stiftungsrat der SAW genehmigt das Projekt.
    November: Generalversammlung der Baugenossenschaft Sonnengarten sagt Ja.

    2007
    Juli: Die Stadt Zürich schliesst die Baurechtsverträge ab.

    2008
    Januar: Der Gemeinderat stimmt den Baurechtsverträgen mit 69 zu 41 Stimmen zu.
    Dezember: Die IG pro Rütihof reicht gegen diese Baurechtsverträge beim Bezirksrat eine Gemeindebeschwerde ein.

    2009
    Januar: Das Baugespann für das erste Baugesuch wird aufgestellt und das Baugesuch eingereicht. Die Gemeindebeschwerde der IG pro Rütihof wird vom Bezirksrat abgelehnt.
    Juni: Die Bausektion des Stadtrats erteilt die Baubewilligung.
    Juli: Die IG erhebt Rekurs und Verbandsbeschwerde bei der Baurekurskommission 1 des Kantons Zürich.
    September: Das Verwaltungsgericht lehnt die Gemeindebeschwerde ebenfalls ab.

    2010
    Januar: Eine Web-Umfrage der IG wird vorzeitig vom Netz genommen: Die IG wirft Vertretern der SP vor, die Umfrage manipuliert zu haben.
    März: Die Einsprache gegen den Verkehrskreisel Frankentalerstrasse wird eingereicht.
    April: Das Verwaltungsgericht spricht der IG die Legitimation zur Einsprache gegen den Verkehrskreisel Frankentalerstrasse ab.
    Mai: In letzter Instanz weist auch das Bundesgericht die Beschwerde gegen die Erteilung der Baurechtsverträge ab.
    Juni: Die Baurekurskommission 1 hebt die Baubewilligung für den «Ringling» wegen mangelnder Erschliessung auf.
    September: Die Bauträgerschaft erhebt vor dem Verwaltungsgericht Beschwerde gegen die Aufhebung der Baubewilligung.
    Dezember: Das Bundesgericht korrigiert das Urteil des Verwaltungsgerichts und spricht der IG die Legitimation zur Einsprache gegen den Verkehrskreisel zu.

    2011
    Januar: Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich lehnt die Beschwerde der Bauträgerschaft gegen das Urteil der Baurekurskommission vom 23. Juni 2010 ab.
    Februar: Das Verwaltungsgericht hebt die Baubewilligung wegen mangelnder Verkehrssicherheit auf. Die Bauträgerschaft teilt mit, dass sie das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht anficht.
    Oktober: Der Stadtrat beantwortet eine Interpellation (Trevisan/Jäger) negativ, die gefordert hatte, unter Einbezug der Bevölkerung eine neue Lösung zu suchen und stellt sich weiter hinter das Projekt «Ringling».

    2012
    März: Erneut werden Baugespanne aufgestellt und ein neues Baugesuch (mit geänderter Verkehrsführung) eingereicht.
    April: Am 13. wird die Baueingabe «Ringling 2» eingereicht, am 19. weist das Verwaltungsgericht die Vorinstanzen an, die Unfallgefahr beim geplanten Kreisel an der Frankentalerstrasse erneut zu prüfen.

    2013
    Januar: Die Bausektion Zürich bewilligt die 2. Baueingabe.
    Februar: Die Gegnerschaft, vereint in der Interessengemeinschaft der Eigentümer (IGER), erhebt vor dem Baurekursgericht Beschwerde gegen die Baubewilligung.

    2014
    April: Das Baurekursgericht Zürich lehnt den Rekurs der IGER gegen die Baubewilligung ab. Die IGER kündet den Weiterzug ans Verwaltungsgericht an.

    2015
    April: Das Verwaltungsgericht lehnt die Beschwerde gegen die Baubewilligung ab.
    Juni: Die Gegnerschaft zieht das Urteil weiter vor Bundesgericht.

    2016
    August: Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gut, dem «Ringling» wird die Baugenehmigung endgültig verweigert.
    September: Die Bauträgerschaft kündet an, ein neues Projekt auszuarbeiten.

    2018
    Januar: Am 10. Januar kommt die Stadt zum Schluss, dass die 1975 im Quartierplan festgehaltenen Bruttogeschossflächen von 22’738 m2 heute nicht mehr rechtswirksam seien. Damit könnte die Bruttogeschossfläche auf dem letzten Baugrundstück massiv erhöht werden: Die geltende BZO würde über 50’000 m2 erlauben. Ernst Geering reicht gegen diesen Stadtratsbeschluss Rekurs ein.
    Am 29. Januar findet unter der Leitung der Stadt Zürich der erste von drei Workshops im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens statt. 120 Personen nehmen teil.
    Juli: Nach Abschluss der Workshops werden zehn städtebauliche Grundsätze festgehalten, die in das neue Projekt einfliessen sollen. Stadtrat und Bauherrschaft beschliessen, den Architekturwettbewerb erst dann neu zu starten, wenn die Einsprache gegen das Strassenprojekt Geering-, Frankentaler-, Regensdorferstrasse und das Rekursverfahren gegen die Aufhebung von Ausnützungszuteilungen im Quartierplan rechtsgültig abgeschlossen sind. Man ging davon aus, dass dies Ende 2019 beim Strassenprojekt und möglicherweise erst im Herbst 2020 im Rekursverfahren zum Quartierplan der Fall sein wird.

  • Grünwaldareal: Wettbewerb liegt auf Eis

    Grünwaldareal: Wettbewerb liegt auf Eis

    Das Mitwirkungsverfahren zur Erarbeitung von Grundsätzen für die Neuüberbauung des Grünwaldareals in Höngg ist im Juni abgeschlossen worden (der «Höngger berichtete»). Damit wurde Basis für den geplanten Architekturwettbewerb der drei Bauträgerinnen Baugenossenschaft Sonnengarten (BGS), Gemeinnützige Bau- und Mietergenossenschaft Zürich (GBMZ) und Stiftung Alterswohnungen (SAW) der Stadt Zürich geschaffen. Noch sind aber zwei Rechtsverfahren hängig: Die Einsprache gegen das Strassenprojekt Geering-, Frankentaler-, Regensdorferstrasse und das  Rekursverfahren gegen die Aufhebung von Ausnützungszuteilungen im Quartierplan.
    Stadtrat Daniel Leupi und Stadtrat André Odermatt haben nun gemeinsam mit den Bauträgerinnen entschieden, dass der Architekturwettbewerb erst starten kann, wenn rechtskräftige Urteile vorliegen: voraussichtlich Ende 2019 beim Strassenprojekt, möglicherweise erst im Herbst 2020 im Rekursverfahren zum Quartierplan.

  • Die zehn städtebaulichen Grundsätze zur Überbauung des «Grünwaldareals»

    Die zehn städtebaulichen Grundsätze zur Überbauung des «Grünwaldareals»

    «Identität»

    Die neue Überbauung fügt sich städtebaulich und stadträumlich sorgfältig in die bestehende Rütihofbebauung ein. Sie trägt dazu bei, dass die Identität und die Adressbildung des Quartiers gestärkt wird.
    «Eigentlich ist der Name ‹Grünwaldareal› falsch. Korrekt hiesse es an dieser Stelle ‹Grossried›, so heisst dieses Grundstück nämlich. ‹Grünwald›, das ist das Restaurant und seine Umgebung.»
    «Auch der ‹Ringling› wurde damals als ‹identitätsbildend› angekündigt.»

    «Bebauungsstruktur»

    Die Bebauungsstruktur soll offen und durchlässig gestaltet werden. Dies ermöglicht Durchblicke und Verbindungen ins Quartier. Entlang der lärmbelasteten Frankentaler- und Regensdorferstrasse soll die Bebauung so konzipiert werden, dass sie den Lärm so gut wie möglich abschirmt.
    «Der Lärm muss so gut wie möglich abgeschirmt werden. Es braucht Lärmschutzmassnahmen an der Strasse selbst, seien dies nun Erdwälle oder Lärmschutzwände.»

    «Gebäudehöhen»

    Die Gebäudehöhen sollen variieren, nicht alle gleich hoch sein und auf angrenzende Siedlungen Rücksicht nehmen. Die Gebäude weisen maximal sieben Vollgeschosse auf.
    «Vielleicht ist das ja naiv, aber warum nimmt man beim Streit um die Bruttogeschossflächen als Kompromiss den Mittelwert der tiefen Zahl des Quartierplans und des rechtlich höchstmöglichen?»

    «Aussenräume»

    Die Aussenräume sollen für Alt und Jung vielfältig nutzbar sein. Mit naturnahen Bereichen, die eher Ruhe versprechen, aber auch kleineren Plätzen soll die Qualität und die Vielfalt der gut durchgrünten Aussenräume im Rütihof ergänzt werden. «Man sollte unbedingt die Modelle der Kinder und Jugendlichen miteinbeziehen.»

    Bachöffnung

    Der Steinwiesbach soll offengelegt werden. Dabei wird die Gestaltung sorgfältig in die Gesamtkonzeption der Überbauung eingebunden. Die Bachöffnung wertet den öffentlichen Freiraum auf und bietet dem gesamten Rütihof einen Mehrwert.
    «Da gibt es eigentlich nichts zu diskutieren, denn das ist vom Gewässerschutzgesetz her vorgeschrieben.»

    Wegnetz

    Anknüpfend an bestehende Fusswegverbindungen benachbarter Siedlungen soll auf dem Areal ein feinmaschiges Fusswegnetz entstehen. Damit wird die Erschliessungsqualität für Fussgängerinnen und Fussgänger im Rütihof weiter ausgebaut.(Keine Voten)

    Verkehr

    Es wird autoarmes Wohnen angestrebt. Die Erschliessung der Tiefgarage soll über den nördlichen Bereich der Geeringstrasse erfolgen. Dadurch wird zusätzlicher Autoverkehr im Quartier verhindert. Die Bushaltestellen sollen in die Aussenraumkonzeption eingebunden werden. Sie sind gut auffindbar und sicher erreichbar.
    «Diese Erschliessung war auch für den ‹Ringling› geplant und wurde vom Baurekursgericht abgelehnt.»
    «Der Kreisel an der Frankentalerstrasse soll nach dem Stadtratsbeschluss im Oktober ausgeschrieben werden.»
    «Das Thema Verkehr sollte an einer separaten Veranstaltung mit dem Quartier diskutiert werden.»

    Begegnungsorte

    Es sollen neue Treffpunkte und publikumsorientierte Erdgeschoss-Nutzungen geschaffen werden, z.B. Gemeinschaftszentrum, Jugendtreff, Laden, Gastronomie. Die Angebote sollen für das ganze Quartier offen sein. Das bestehende Angebot soll ergänzt werden.

    «Wir Jugendlichen brauchen einen Ort an dem wir uns treffen können. Und der soll, wegen dem Lärm, nicht in der Siedlung sein, sondern darf auch am Rande sein.»
    «ich setze mich für diesen Jugendtreff ein im Wissen, dass ich ihn selbst, als Jugendlicher, nicht mehr erleben werde, aber ich mache das für die uns nachfolgenden.»

    «Die bestehenden Begegnungsorte beim heutigen Coop und Umgebung sollte man aufwerten. Für neue besteht kein Bedarf.»

    «Ein Zentrum besteht ja nicht nur aus einem Laden, auch Räume, die man zum Beispiel mieten kann, dienen der Begegnung.»

    Wohnformen

    Die Überbauung soll sich durch vielfältige und durchmischte Wohnformen auszeichnen. Jung und Alt sollen sich begegnen. Es soll Platz haben für Familien, Wohngemeinschaften und Einzelpersonen. Der bestehende Kindergarten mit dazugehörigem Aussenraum soll an geeigneter Lage in die Wohnsiedlung integriert werden.
    «Das Quartier ist für uns Junge Heimat – macht bitte schnell vorwärts und baut günstige Wohnungen, damit wir auch als junge Erwachsene hier bleiben können.»

    Mitwirkung

    Eine Quartiervertretung soll in der Jury des Architekturwettbewerbs mitwirken. Das Quartier soll über die Resultate des Wettbewerbs in einer öffentlichen Veranstaltung informiert werden. Die Quartierbevölkerung soll in geeigneter Form über den gesamten Planungs- und Realisierungsprozess miteinbezogen werden.
    (siehe Haupttext «Drei Workshops und die Fragezeichen bleiben»)

  • Drei Workshops und die Fragezeichen bleiben

    Drei Workshops und die Fragezeichen bleiben

    An die hundert Personen waren zur Abschlussveranstaltung «Entwicklung des Grünwaldareals» in die Turnhalle des Schulhauses Riedhof gekommen, um zu erfahren, welche Ergebnisse die beiden vorgängigen Workshops gebracht hatten und wie es nun weiter gehen soll. Mit dabei auch wieder die beiden Stadträte André Odermatt und Daniel Leupi.

    Wann der Wettbewerb startet ist ungewiss

    Odermatt ergriff, als Vorsteher des Hochbaudepartements, das Wort zur Begrüssung und kam gleich zur Sache: Geplant sei ursprünglich ja gewesen, den Architekturwettbewerb gleich nach den Workshops aufzugleisen. Zwei Angelegenheiten machen dies nun aber fraglich. Zum einen ist dies das Strassenbauprojekt Geering-, Frankentaler-, Regensdorferstrasse, Stichwort Kreisel. Dieses wurde unterdessen vom Tiefbauamt angepasst und ist nun abgeschlossen, so dass es voraussichtlich diesen Oktober vom Stadtrat festgesetzt werden kann. Doch dagegen könnte natürlich rekurriert werden. Der zweite und bedeutend heiklere Punkt ist der hängige Rekurs gegen den Stadtratsentscheid zur Aufhebung des Quartierplans Rütihof, in dem es letztlich um die Frage geht, welche Buttogeschossfläche auf dem «Grünwaldareal» gebaut werden darf (siehe «Höngger» vom 29. März 2018). Wird dieser Rekurs bis vor Bundesgericht gezogen, so rechnet man mit einem Ergebnis nicht vor Herbst 2020.
    Doch was soll die Stadt nun tun? Den Wettbewerb bis zum Abschluss des Verfahrens verschieben und damit den möglichen Baubeginn entsprechend in die ungewisse Zukunft datieren? Oder soll sie den Wettbewerb ohne Rechtssicherheit ausschreiben? Auf das eigene Risiko hin, dass das Ergebnis eines Tages unbrauchbar sein wird?
    Stadtrat Daniel Leupi erläuterte, dass Anfang Juli ein Steuerungsausschuss diese Frage klären wird.

    Beantwortete und offene Fragen

    Katrin Gügler, Direktorin des Amtes für Städtebau, lobte anschliessend in ihrem Rückblick die Arbeit aller Teilnehmer*innen als sehr engagiert. Und sie betonte, dass das Ergebnis dieser Arbeit, die zehn städtebaulichen Grundsätze, auf jeden Fall in das Wettbewerbsprogramm einfliessen werden, wann auch immer dieses lanciert werde. Gügler beantwortete auch noch die Frage aus dem letzten Workshop, wo denn die zu erwartenden Kinder zur Schule gehen sollen, schliesslich habe das Schulhaus Rütihof heute schon seine Kapazitätsgrenze erreicht. Dem sei nicht so, habe ihr das zuständige Amt versichert, und sollte es dereinst doch eng werden, so soll das Schulhaus Riedhof ausgebaut werden, um den Rütihof zu entlasten. Unmittelbar danach wurde Jean E. Bollier das Wort erteilt, der im Namen jener Gruppe sprach, die damals gegen den «Ringling» rekurriert hatte und die sich nun auch mit dem neuen Projekt und dem Vorgehen der Stadt kritisch auseinandersetzt. Man sei der Meinung, dass dieser dritte Workshop-Abend nicht der letzte sein könne, denn wegen des hängigen Rekurses gegen die Aufhebung des Quartierplans würden die Grundlagen für einen Wettbewerb absolut fehlen, so Bollier. Denn ob man nun mit einer Bruttogeschossfläche von knappen 23’000m2, wie der Quartierplan von 1975 vorsieht, 36’000m2 wie sie «Ringling II» vorsah oder gar mit über 50’000 m2 wie es die BZO erlauben würde plant, sei schliesslich ein erheblicher Unterschied. Die Arbeit sei deshalb noch nicht beendet, denn je nach Ergebnis des Rekurses würden sich die Vorgaben – und damit auch die überhaupt realisierbaren Wünsche und Ansprüche des Quartiers – erheblich ändern. Die Gruppe würde deshalb am liebsten beantragen, die ganze Geschichte bis zum Abschluss der Verfahren wegzuschliessen und dann, auf rechtssicherer Grundlage, wieder neu aufzunehmen. Das Votum erhielt Applaus, wurde aber unbeantwortet stehengelassen. Dafür wurden die zehn städtebaulichen Grundsätze, die allen Teilnehmer*innen vorgängig zugestellt worden waren, kurz vorgestellt und danach von den Anwesenden an den umliegenden Stellwänden abschliessend kritisch bewertet. Die dafür angebrachten Klebezettel zeigten gut auf, was als «passend» mit grünen und was als «zu modifizieren oder zu ergänzen» mit orangen Zetteln bewertet wurde.

    Ein Wettbewerb braucht viel Zeit

    Wann auch immer der Wettbewerb nun gestartet wird, von da an bis zum Abschluss dauert es ein weiteres ganzes bis anderthalb Jahre. Die erste Phase, die Erarbeitung des Wettbewerbprogramms, wird drei bis sechs Monate dauern. Der Entwurf des Programms wird im Quartier vorgestellt werden, danach wird er durch die Jury genehmigt. Es folgt die zweite Phase, die öffentliche Ausschreibung, in der sich die Architekturteams bewerben können. Die Jury wählt dann eine Anzahl geeigneter Bewerber aus und diese reichen ihre Projekte ein. Neun bis zwölf Monate sind für diese zweite Phase anberaumt. Danach nimmt die Jury die Beurteilung vor, stellt das Siegerprojekt im Quartier vor und erläutert ihren Entscheid.

    Wer ist in der Jury?

    Die Jury, bestimmt durch die Stadt und die Bauträger*innen, besteht aus zwei Gremien, die immer zusammen tagen. Zum einen ist dies das Fachpreisgericht, das sich aus je einer Vertreterin des Hochbauamtes und des Amts für Städtebau sowie fünf Architekt*innen plus einem Ersatz zusammensetzt. Alle Mitglieder sind bereits bestimmt. Ihre Aufgabe ist es, neutral die fachliche Qualität der Arbeiten zu beurteilen. Hinzu kommt das Sachpreisgericht, das sich aus den Bauträger*innen, dem Grundeigentümer – hier die Stadt Zürich – und bei diesem Projekt auch noch aus einer Soziologin und einer bis zwei Quartiervertreter*innen zusammensetzt.

    Und wer vertritt «das Quartier»?

    Diese Quartiervertretung war an diesem Abend noch die einzige Vakanz in der Jury. Das Ziel sei es, so Städtebau-Direktorin Katrin Gügler, dass jemand aus dem Quartier in der Jury mitwirkt, der oder die im Quartier breit abgestützt und vernetzt ist und an allen drei Workshops teilgenommen hat. Wer dies sein soll, wird in Absprache mit dem Quartierverein Höngg (QVH) bestimmt werden – was insofern korrekt ist, dass aus Sicht der Stadtverwaltung die Quartiervereine die Ansprechpartner für Quartierfragen im Quartier sind. So hatte der QVH auch bereits eine Person für die Jury vorgeschlagen, diese wurde jedoch abgelehnt. Dies geschah, so erklärte Ursula Müller vom Hochbauamt auf eine entsprechende Frage eines Anwesenden hin, nicht auf einer rechtlichen Basis, sondern weil man Wert darauflege, dass niemand in der Jury Einsitz nehme, der oder die schon damals am Wettbewerb zum «Ringling» teilgenommen hatte. Was hier eben der Fall gewesen sei. Und sie betonte, dass die Stadt eine Mitgliedschaft im QVH nicht vorschreibe, um Jurymitglied zu werden. Im Saal wurden denn auch Stimmen laut, die bezweifelten, dass der QVH überhaupt legitimiert ist, Jurymitglieder vorzuschlagen, denn nicht «ganz Höngg» fühle sich vom Quartierverein vertreten, dessen politische Ausrichtung, so ein Votum, schon seit Generationen eindeutig bekannt sei. Was Alexander Jäger veranlasste, den guten Willen des QVH’s zu betonen, das ganze Quartier zu vertreten – er forderte den Vorredner direkt auf, beim QVH Mitglied zu werden und in der Jury teilzunehmen. Man müsse nicht Architekt sein, um diese Aufgabe wahrzunehmen. Worauf die Frage aufkam, warum man offenbar doch Mitglied des QVH’s sein müsse, um in die Jury zu kommen. Was Jäger damit erklärte, dass man bei einer solchen Anfrage seitens der Stadt eben die eigenen Mitglieder konsultiere, weil man von den anderen gar keine Adressen habe. Bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe war noch nicht bekannt, wer «das Quartier» in der Jury nun vertreten soll. (Die Anfrage dazu ging an Alexander Jäger raus.)

    Der Abend wurde mit der Versicherung durch Stadtrat Odermatt beschlossen, dass der Stadtrat das Projekt sehr eng begleiten werde, bis zum Schluss. Und nach verschiedentlich von allen Seiten geäusserten guten Wünschen und Anregungen für die Zukunft wurde auf eben diese bei einem Apéro angestossen.

    Die zehn städtebaulichen Grundsätze zur Überbauung des «Grünwaldareals» finden Sie hier.

     

  • Mitwirkungsverfahren Rütihof: Gastkommentar

    Gute Absichten und Allgemeinheiten reichen bei Weitem nicht. Das Verfahren endete damit. Werden Probleme nur gestreift, werden Grundsätze nicht konkretisiert und anschaulich dargestellt, so bleibt die Mitwirkung Stückwerk. Die Gefahr wichtiger Fehler zu Beginn nimmt zu. Im Frühjahr 2017 wurde bei der Stadt beantragt, die wichtigen Unterlagen zu erarbeiten und verständlich darzustellen. Das erfolgte nicht.
    Die Konsequenzen aus den Rechtsverfahren Ringling und Verkehrsprojekt Einfahrt wurden nicht dargelegt. Namentlich betreffen sie die Anforderungen an eine Arealüberbauung, wie die Einordnung in das Quartier und den Lärmschutz, sowie beim Verkehrsprojekt die Sicherheit. Die für rund 4’000 Einwohner sinnvollen Vorkehrungen für Läden, Dienste und Einrichtungen im Bestand und im Projekt Grünwaldareal wurden nicht systematisch untersucht. Dazu gehört der Rahmen für die Gestaltung der Achse Rütihofstrasse zusammen mit den bestehenden und beabsichtigten Plätzen. Die zulässige Ausnützung des Grünwaldareals für eine lockere, durchgrünte Überbauung mit ruhigen Wohnungen wurde nicht ermittelt; der Lärmschutz beeinflusst Lage und Höhe der Bauten sehr. Das mehr als zehn Jahre alte Verkehrsprojekt für die Zufahrt: Busstation Geeringstrasse auf die Frankentalerstrasse verschoben, die Einfahrt auf drei Spuren mit je drei Meter Breite zusammengepresst, wurde von der Mitwirkung ausgeschlossen. Befürchtet die Stadt die harsche Ablehnung? Will sie mit einem Beschluss im Oktober das Verkehrsprojekt durchsetzen, ohne auf die Meinungen der Einwohner zu achten? Dann folgt ein neuer Prozess. Trotz den Mängeln diskutierten die Teilnehmer lebhaft. Die Vertreter der Stadt wiesen zu Recht auf die rechtlichen Unsicherheiten hin. Sie versprachen ein fachkundiges, gründliches, offenes, die Kritik beachtendes Vorgehen. Hoffentlich trifft das ein. Ratsam bleibt die dauernde Achtsamkeit.

    Gastkommentar von
    Prof. Dr. sc. tech. Jakob Maurer,
    Delegierter des Quartiervereins

  • Zweiter Workshop Grünwald

    Eingangs der Veranstaltung wurde seitens des Hochbauamtes kurz informiert, dass die Planung des Verkehrskreisels an der Frankentalerstrasse, Einmündung Geeringstrasse, tatsächlich wie im «Höngger» berichtet, noch nicht abgeschlossen sei, da man neu einen Veloweg auf der Frankentalerstrasse einplanen müsse. Und dass die Stadt zum Rekurs, der gegen die Aufhebung des Quartierplans Rütihof eingegangen sei, keine Stellung beziehe, da es sich um ein laufendes Rechtsmittelverfahren handle. Auf den nun laufenden Mitwirkungsprozess habe der Rekurs jedoch keinen Einfluss.
    Einen solchen wird der Ausgang des Verfahrens, das mit ziemlicher Sicherheit von der einen oder anderen Partei bis vor Bundesgericht gezogen werden wird, jedoch auf den geplanten Projektwettbewerb haben, denn es ist ein Unterschied, ob mit rund einem Drittel mehr oder weniger Bruttoschossfläche geplant werden kann. Offen ist derzeit, ob die drei Bauträger das Urteil abwarten werden, um den Wettbewerb auszuschreiben: Theoretisch könnten sie diesen auch schon vorher lancieren, auf das Risiko hin, dass er, sollte das Urteil die Bruttogeschossfläche verändern, neu aufgelegt werden müsste – bliebe die Fläche gleich, wären sie hingegen schneller bereit für die Baueingabe.

    Heterogene Wünsche und Ansprüche

    Doch an diesem zweiten Workshop ging es nicht um solche Fragen, sondern um die Vertiefung von sechs im ersten Workshop formulierte Thesen. Dazu hatten die Planer die Baustrukturen im Rütihof analysiert und die drei vorherrschenden Bauformen – Zeilenbau, Hofbau und Punktbau – auf das freie Areal adaptiert. Die Teilnehmenden waren nun gefordert, die drei Varianten, die, was immer wieder erklärt werden musste nur als konzeptuelle Ausgangslagen dienten, auf ihre Kompatibilität mit den sechs Thesen zu prüfen und diese zu verfeinern. Die Ergebnisse des Abends zeigten ein sehr heterogenes Bild. Nur einige Beispiele: Während die einen um ihre persönliche Aussicht bangten, zogen die anderen sogar den Bau eines Hochhauses in Betracht. War ein Dorfplatz für die einen wichtig, mahnten die anderen, es habe ja bereits Dorfplätze im Rütihof. Diese wollten neue Begegnungszonen und jene fürchteten deren Auswirkungen. Hier mass man der Bachöffnung zentrale Bedeutung zu, dort fand man, der Bach habe sich nach den Bauten zu richten und nicht umgekehrt. Die einen wollen den Grünraum aktiv gestalten, die anderen fanden das absurd, da man ja im Rütihof von Grünräumen umgeben sei. Soll das Wegnetz offen für alle sein oder doch eher nur für die neuen Bewohner? Oder welche Bedeutung misst man dem Lärmschutz gegen die Regensdorferstrasse hin zu? So liesse sich die Aufzählung fortführen. Aber das ist normal, denn genau dafür sind solche Prozesse geschaffen. Mitte Juni wird der dritte und letzte Workshop stattfinden, im «Höngger» wird rechtzeitig über ein Inserat dazu eingeladen.

  • Einsprache im Rütihof

    Der «Quartierplan Nr. 458, Rütihof» wurde damals vom «Grundeigentümer-Verein Rütihof-Zürich» ausgearbeitet und am 11. Juni 1975 vom Zürcher Stadtrat, mit einem Vorbehalt bezüglich künftiger Bauordnungen, festgesetzt. Im diesem Quartierplan wurde auch die Bruttogeschossfläche des ganzen Bebauungsgebietes Rütihof, insgesamt 267’500 Quadratmeter, geregelt und die Ausnutzung auf die einzelnen Grundstücke verteilt.
    Nun, da die Überbauung des letzten grossen Areales (Kataster HG7471), dort, wo der «Ringling» hätte gebaut werden sollen, ansteht, klärte die Stadt «ergänzend zum Mitwirkungsverfahren» ab, wie es im Protokoll des Stadtrates vom 10. Januar heisst, inwiefern die 1975 im Quartierplan festgehaltenen Bruttogeschossflächen heute noch rechtswirksam seien. Sie sind es nicht mehr, kam die Stadt, die brisanterweise über eine der drei Bauträgerinnen des Projekts – die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich – selbst am Bauprojekt beteiligt ist, zum Schluss. Die zulässige Ausnutzung einer Parzelle werde heute im Planungs- und Baugesetz (PBG) geregelt, das erst nach dem Quartierplan 458 in Kraft trat. Da das PBG dem Quartierplan rechtlich vorgehe, sei die im Quartierplan festgesetzte maximale Bruttogeschossfläche von maximal 22’738 Quadratmetern für das Areal HG7471 nicht mehr geltend. Das habe auch das Verwaltungsgericht 2014 festgehalten, nennt der Stadtratsbeschluss.
    Vor diesem Hintergrund beschloss der Stadtrat, die «öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung betreffend Ausnutzung», die er 1975 selbst festgesetzt hatte, ersatzlos aufzuheben. Der restliche Beschluss von damals bleibe aber gültig.
    Geht man davon aus, dass nun die bereits für «Ringling II» vorgesehene Bruttogeschossfläche realisiert werden dürfte, so wären das 36’155 Quadratmeter, also die Hälfte mehr als dem Areal im Quartierplan damals zugeteilt worden war.

    Es geht auch um die Rechtsgleichheit

    Gegen den Beschluss des Stadtrates hat nun Ernst Geering, Grundeigentümer im Rütihof, Rekurs eingereicht. Vertreten wird er durch die Kanzlei Voser Rechtsanwälte, die seinerzeit den «Ringling» zu Fall gebracht hatte. Der Quartierplan sei, heisst es im Rekurs, auch heute noch rechtsgültig. Es gäbe «keine Änderung des übergeordneten Rechts, welche etwas an der Ausnützungsregelung verändern würde. Es ist auch heute noch zulässig, in einem Quartierplan die Ausnützung zu regeln», dass der Quartierplan Rütihof auf der Parzelle HG7471 eine kleinere Ausnützung festlege als die Bau- und Zonenordnung (BZO) heute erlaube, mache den Quartierplan nicht rechtswidrig. Es bestehe somit kein Grund, die Regelung abzuändern, auch wenn sich übergeordnetes Recht geändert hätte. Überdies gehe es auch um Rechtsgleichheit, denn der Quartierplan von 1975 sei von den Zürcher Baubehörden für die Bewilligung von Neubauten auch noch angewendet worden, nachdem das neue PBG längst in Kraft war. Im Rekurs werden dafür Beispiele genannt. Ferner sei zu bedenken, dass auch die Verteilung der Erschliessungskosten eines Baugebietes an die Bruttogeschossflächen gekoppelt sind: Je höher die Ausnutzung, desto höher der an die Erschliessungskosten zu leistende Betrag. Erschlossen ist das Baugebiet indes längst, abgerechnet anhand der alten, «tiefen» Bruttogeschossflächen – würden diese nun für die letzte Parzelle erhöht, müssten auch die Erschliessungskosten nachträglich angepasst werden.
    Der Stadt, so weiss der «Höngger» aus anderer Quelle, sei schon vor Jahren geraten worden, das im kantonalen Planungs- und Baugesetz festgelegte Verfahren für die Revision eines Quartierplans einzuleiten, sofern sie die Nutzungsbeschränkung auf dem Grünwaldareal aufheben wolle. Geschehen ist das nicht, was das Vertrauen der Grundeigentümer im Rütihof in die Behörden nicht gerade fördert. Dass der Quartierplan von damals, ein sehr umfassendes Vertragswerk, das zahlreiche, miteinander verbundene Regeln festlegte, nun einfach ausgehebelt werden soll, damit die Stadt auf ihrem Grundstück mehr bauen darf, stösst sauer auf: Die Vermutung steht im Raum, dass nur die anderen, grossen Grundstücke von der Möglichkeit der Arealüberbauungen profitieren könnten.

    Welchen Einfluss das nun eingeleitete Rekursverfahren auf die weitere Planung der Überbauung Grünwaldareal hat, insbesondere auch den zeitlichen Verlauf, ist unklar.

  • Doch noch nicht bewilligt

    Doch noch nicht bewilligt

    Am ersten Workshop «Mitwirkung Entwicklung Grünwaldareal» vom 29. Januar («Höngger» vom 8. Februar), wo es darum ging, was nun auf dem ehemaligen «Ringling»-Areal gebaut werden soll, wurde auf einer der Stellwände auch der Plan des vorgesehenen Verkehrskreisels an der Frankentalerstrasse, bei der Einmündung der Geeringstrasse, präsentiert. Das Rekursverfahren sei abgeschlossen und 2019 solle mit dem Bau begonnen werden, wurde dazu von einem Mitarbeiter des Tiefbauamtes erklärt. Jakob Maurer, Delegierter des Quartiervereins Höngg, schaute sich die ausgehängten Pläne genau an und bezweifelte daraufhin in einem Leserbrief im «Höngger» vehement, dass die Stadt überhaupt berechtigt sei, das Projekt ohne neue Ausschreibung zu realisieren, da die nun gezeigten Pläne, abgesehen von geringen Änderungen, jenen entsprächen, die bereits 2010 aufgelegt und vom Verwaltungsgericht 2012 an den Regierungsrat zurückgewiesen worden waren. Gleichzeitig interessierte es den «Höngger», ob im Zusammenhang mit diesem Bauprojekt, das auch an der Einmündung der Frankentaler- in die Regensdorferstrasse Veränderungen zeitigen würde, nicht auch das LEK konsultiert worden sei. Dort heisst es, dass in einem dieser Einmündung nahen Bereich, dem Waldabschnitt Richtung Regensdorf, langfristig eine teilweise Tieferlegung zu prüfen sei, um die Querung für das Wild sicherer zu gestalten. Angefragt, ob sich bei der Planung des aktuellen Bauvorhabens nicht die Gelegenheit geboten hätte, das Projekt im Sinne des LEK auszuweiten, antwortete Evelyne Richiger, Leiterin Kommunikation beim Tiefbauamt der Stadt Zürich: «Das Projekt Regensdorfer-/Frankentalerstrasse ist noch nicht abgeschlossen und weder vom Stadtrat festgesetzt noch vom Regierungsrat bewilligt». Und die eigentlich gestellte Frage? Eine teilweise Tieferlegung der Regensdorferstrasse wurde aktuell nicht geprüft, hingegen soll eine Baumallee in diesem Bereich der Regensdorferstrasse gemäss Alleenkonzept und LEK umgesetzt werden.

     

  • Neubeginn nach 29 Jahren

    Neubeginn nach 29 Jahren

    29 Jahre, nachdem sich «ganz Rütihof» zum ersten Mal versammelt hatte, um die Bedürfnisse und Wünsche zu bündeln, die bei der Überbauung der letzten grossen Bauparzelle im Rütihof berücksichtigt werden sollten, versammelte man sich nun wieder, um bei Null zu beginnen. Was damals in der «offenen Planung Rütihof» ausgearbeitet wurde, floss später in den Architekturwettbewerb ein, der das Projekt «Ringling» hervorbrachte, das nach langem Kampf 2016 vor Bundesgericht scheiterte. Nun soll es ein neues richten, denn dass die Parzelle in der Ecke Frankentaler-, Regensdorferstrasse und Im oberen Boden überbaut wird, das ist so ziemlich das einzige, worin sich alle Betroffenen und Beteiligten einig sind. Mit dieser stillschweigenden Grundsatzeinigung versammelten sich am Montag, 29. Januar, rund 120 Personen in der Turnhalle des Schulhauses Rütihof und sassen an 21 Tischen zusammen. «Wohl einige tausend Jahre Rütihof-Erfahrung» seien hier zusammengekommen, würdigte die Moderatorin des Abends das Engagement der Gekommenen. Mit an den Tischen sassen Vertreter der drei Bauträgerinnen – die Baugenossenschaft Sonnengarten (BGS), die Gemeinnützige Bau- und Mietergenossenschaft Zürich (GBMZ) und die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich (SAW) – die Liegenschaftenverwaltung Stadt Zürich als Eigentümerin und zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Ämter. Und, was bislang nicht üblich war: Auch die Planer waren anwesend. Auch sie sollen von Beginn weg mitbekommen, was sich die Bevölkerung wünscht, damit dies dann auch besser in die Planung miteinfliesst.

    Ein Mehrgenerationen-Projekt

    Ein Generationenprojekt sei das, sagte Stadtrat André Odermatt in seiner Begrüssungsrede. Damit untertrieb er eher noch, denn von 1989 bis zum frühestmöglichen Start der Realisierung ab 2023 gerechnet wären es dann bereits zwei Generationen, die für die Zukunft planen und bauen. Ja, es brauche manchmal Umwege, um zur besten Lösung zu kommen, doch ab jetzt solle man nicht zurückschauen, sondern alles neu denken, motivierte der Magistrat, denn anders als damals beim ersten Mitwirkungsverfahren gehe es heute nicht nur um Wünsche, sondern auch darum, wie das neue Projekt aussehen und sich einfügen solle. Mit den drei anberaumten Workshops werde nun die Grundlage für den Architekturwettbewerb geschaffen. Beim Wettbewerb selbst soll das Quartier dann miteinbezogen werden. Wie das genau geschehen soll, ist noch offen. Finanzvorsteher Stadtrat Daniel Leupi war in seiner Funktion als Eigentümervertreter der Stadt Zürich anwesend. Er erläuterte einführend kurz, warum die Stadt die Parzelle als ideal zur Überbauung betrachtet – was ja grundsätzlich auch von niemandem bezweifelt wird. Und er skizierte auch den noch langen Weg und somit indirekt auch mögliche Stolpersteine: So liegen zwar der Projektierungskredit und der Architekturwettbewerb in der Finanzkompetenz des Stadtrates, über Kredite für das Vorprojekt oder den Projektierungskredit wird dann aber der Gemeinderat zu entscheiden haben, und auch Baurechtsverträge sowie ein allfälliger Gestaltungsplan müssen vom Parlament abgesegnet werden. Als Abschluss der einstündigen Einführung stellte die Direktorin des Amtes für Städtebau, Katrin Gügler, noch den Gesamtprozess vor (Zeitplan siehe Infobox). Bereits vorgängig war eine Spurgruppe am Werk, die Empfehlungen definiert hatte. So sei etwa eine hohe städtebauliche und freiraumgestalterische Qualität anzustreben, um eine gute Einbindung in das bestehende Quartier zu erreichen. Ein feinmaschiges Fusswegnetz, eine schonende Erschliessung durch den Autoverkehr, die Sicherung der Quartierversorgung und ein Kindergarten gehöre ebenso dazu wie die Offenlegung des Steinwiesbächleins, wurde weiter empfohlen. Nach dieser Vorarbeit sollten nun noch die Anliegen und Bedürfnisse aus dem Quartier direkt abgeholt und wichtige Themen für die Arealentwicklung und Empfehlungen für den Prozess definiert werden. Daraus erstellt das Planerteam erste Konzeptskizzen, welche am Vertiefungsworkshop vom 9. April präsentiert, von den Teilnehmenden bewertet und daraus abzuleitende Themenschwerpunkte und Fragestellungen erarbeitet werden. Worauf es gilt, städtebauliche Grundsätze abzuleiten, welche ihrerseits am Ergebnisworkshop vom 14. Juni vorgestellt, bewertet und als Empfehlungen an die Verantwortlichen weitergeleitet werden, die sich dann an die Auswertung des Mitwirkungsverfahrens machen. Die im Mitwirkungsverfahren gemeinsam erarbeiteten Grundsätze sollen ins Programm des anschliessenden Architekturwettbewerbs einfliessen.

    Diskutieren, skizzieren, schreiben, bewegen

    Das Moderatorenteam vom Beratungsunternehmen «frischer wind» – ein zufälligerweise sinniger Name für das, was im Rütihof gesucht wird – führte gekonnt durch den Abend. An jedem der 21 Tische sass ein «Gastgeber», jemand aus dem Planungsteam, der Bauherrschaft oder einem der involvierten Ämter. Sie blieben jeweils am Tisch sitzen, während alle anderen nach jeder Themenrunde den Platz neu frei wählen mussten. In der ersten der je 30 Minuten dauernden Runden wurden Klärungsfragen gestellt und festgehalten, was am geplanten Prozess gefällt und was weniger. Schon da wurden die auf den Tischen liegenden Papiere bunt mit vielen Stichwörtern beschrieben. Dann ging es auf in die zweite Runde, und auf dem Weg zum neuen Tisch konnte man sich an einem der Buffets am Turnhallenrand mit Sandwiches und Getränken versorgen. Am neuen Tisch wurde man vom Gasgebenden empfangen und informiert, was die Runde vorher festgehalten hatte. Nun hiess es, dies mit konkreten Anliegen und Wünschen zur geplanten Arealentwicklung Grünwald zu ergänzen. Erneut ging es lebhaft zu und her und auf dem Papier wurde es bunter und bunter. Schon wieder waren 30 Minuten vorbei und der letzte Gruppenwechsel mischte alle Anwesenden wieder neu. Diese hatten nun die Aufgabe, Empfehlungen zu formulieren, die dann abschliessend von jeweils einer die Tischrunde vertretenden Person vorgestellt und auf Zetteln festgehalten an die grosse Präsentationswand gepinnt wurden. Das Moderatorenteam sortierte sie thematisch und so war letztlich leicht ersichtlich, was man sich anhand dieses Abends im Rütihof wünscht:
    Eine offene, durchlässige Bebauung, verschiedene Wohnformen, öffentlich nutzbare Erdgeschosse, Grüne Aussenräume, mehrere Treffpunkte für verschiedene Bedürfnisse, Versammlungslokale, Kleingewerbe und Läden, ein Restaurant, Spielplätze, eine vernünftige Verkehrserschliessung und vor allem möge man die heutige Dichte und Struktur beibehalten, das Neue mit dem bestehenden gut vernetzen und: die Resultate des Mitwirkungsprozesses auch wirklich berücksichtigen. Der Workshop-Abend hatte viel erreicht – am greifbarsten war, als er kurz nach 22 Uhr pünktlich beendet wurde, dass man miteinander gesprochen hatte, auch mit Menschen, die man zuvor vielleicht nur flüchtig oder gar nicht gekannt hatte. Durchlässig eben, wie das, was man sich vom neuen Grünwaldareal erhofft. Und bis dann eines Tages die Baumaschinen auffahren, wird der Raum genutzt wie bisher: durch den Kindergarten, den «Kasten», die Landwirtschaft und die Recyclingstelle von erz.

    Weitere Workshops sind für Montag, 9. April und Donnerstag, 14. Juni, jeweils von 19 bis 22 Uhr, geplant. Eine Anmeldung wird erforderlich sein an: brigitte.bolliger.hbd@zuerich.ch oder telefonisch 044 412 29 28. Info unter www.stadt-zuerich.ch/gruenwald

    Voraussichtliche Zeitachse
    Mitwirkungsprozess bis Mitte 2018
    Wettbewerb abgeschlossen Mitte 2019
    Projektierung bis Mitte 2021
    Baubewilligung und Ausführungsplanung bis Ende 2022
    Realisierung 2023 bis 2024

    Info zum Strassenbauprojekt
    Das Rekursverfahren zum Strassenprojekt Frankentaler/Regensdorferstrasse ist abgeschlossen und das Bauprojekt wird voraussichtlich ab 2019 vom Tiefbauamt realisiert werden: Auf der Frankentalerstrasse wird eingangs Geeringstrasse ein grosser Kreisel realisiert, und die Spurführung in die Regensdorferstrasse wird entflechtet. Die Bushaltestelle in der Geeringstrasse wird in die Rütihofstrasse verlegt, und an der Frankentalerstrasse entsteht eine zusätzliche Bushaltestelle, die das Gebiet Naglerwiesenstrasse besser mit dem ÖV erschliesst.