Kategorie: Tatort Kreis 10

  • Im Auto mit zwei Kopfschüssen hingerichtet

    Im Auto mit zwei Kopfschüssen hingerichtet

    Es war am 21. Januar 1996 kurz vor 10 Uhr morgens, als Passanten im Grünwald auf dem Hönggerberg eine schreckliche Entdeckung machten: In einem parkierten Auto fanden sie die Leiche eines jungen Mannes, er war mit zwei gezielten Schüssen aus einer Armeepistole buchstäblich hingerichtet worden. Die Spaziergänger alarmierten die Polizei, welche auf Grund des Spurenbildes ein Selbstmord schnell ausschliessen konnten.

    Die ersten Ermittlungen wiesen auf ein Beziehungsdelikt hin, und die Polizei setzte eine Belohnung von 5000 Franken aus. Fünf Tage später konnte sie drei tatverdächtige Personen verhaften, eine Frau und zwei Männer. Eine 27-jährige Frau aus Portugal legte ein Geständnis ab. Dabei belastete sie ihren 38-jährigen portugiesischen Schwager schwer und sagte, dass dieser den Mann erschossen habe. Sie habe die Ermordung ihres Peinigers zusammen mit ihrem Schwager geplant. Der Grund: Das verheiratete Opfer soll die Portugiesin bedrängt, bedroht und regelmässig sexuell belästigt haben. Sogar mit dem Tod habe er ihr gedroht, solle sie sich ihm nicht fügen, sagte die Frau. Der Ehemann der geständigen Frau, der anfänglich ebenfalls als Tatverdächtiger galt und in Untersuchungshaft gesetzt wurde, wurde bald wieder entlassen, weil sich der Verdacht gegen ihn nicht erhärtet hatte.

    Die Frau sagte in der Untersuchung, sie habe dem Opfer gesagt, sie werde sich auf ein sexuelles Abenteuer mit ihm einlassen. Mit dem Auto fuhren die beiden morgens in die Nähe des Restaurants Grünwald. Unter dem Vorwand, ihre Blase zu erleichtern, stieg die Frau aus dem Auto aus, während sich der 26-jährige Mann bereits auszog. In diesem Moment soll sich der Schwager dem Auto genähert haben und ihn mit zwei Schüssen in den Kopf hingerichtet haben. Pistole und Munition hatte die Frau von einem früheren Arbeitskollegen erhalten.

    Kassationsgericht hob Urteil auf

    Am Prozess 1998 vor dem inzwischen abgeschafften Geschworenengericht wurde der portugiesische Bauarbeiter wegen vorsätzlicher Tötung zu zehn Jahren Zuchthaus, wie es damals hiess, verurteilt. Der Mann hatte die Tat immer bestritten. Die geständige Frau war im gleichen Jahr vom Obergericht wegen Totschlags rechtskräftig zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt worden.

    Der 29-jährige Schweizer, welcher die Armeepistole und Munition bereitgestellt hatte, wurden wegen eventualvorsätzlicher Gehilfenschaft zur vorsätzlichen Tötung belangt und zu drei Jahren verurteilt. Er war nach einigen widersprüchlichen Aussagen geständig und sagte aus, dass er der Frau, zu der er eine enge Beziehung pflegte, die Pistole gegeben habe. Auch bekräftigte er, dass er ihre Äusserungen bezüglich des geplanten Mordes nicht ernst genommen habe und verlangte wie der Hauptangeklagte einen Freispruch.

    Der Portugiese und der Waffenlieferant akzeptierten das Urteil nicht und gelangten an das damalige Kassationsgericht. An dieses oberste kantonale Gericht, das 2012 eingestellt wurde, konnten zivil- und strafrechtliche Entscheide weitergezogen werden, wenn die Parteien Verfahrensfehler rügen wollten. Das Gericht konnte das Urteil dann aufheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückweisen. Dies war beim Tötungsdelikt Grünwald der Fall. Anfangs 2000 hob das Kassationsgericht des Kantons Zürich den Schuldspruch gegen den Portugiesen und den Waffenlieferanten auf und wies die Fälle ans Geschworenengericht zurück. Im gleichen Sommer wurde der Prozess gegen die beiden Männer neu aufgerollt.

    Schweigen der Kronzeugin

    Was folgte, war eine Überraschung: Am 7 Juli 2000 sprachen die Geschworenen in neuer Besetzung den Portugiesen «in dubio pro reo» (im Zweifel für den Angeklagten) frei. Für die viereinhalb Jahre, die der Mann zwischen 1996 und 2000 im Gefängnis sass, erhielt er Schadenersatz und Genugtuung. Im Fall des Nebenangeklagten – des Waffenlieferanten – wurde die Anklage zwecks Ergänzung an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.

    Der Grund, warum das Gericht beim Hauptbeschuldigten nun plötzlich zu einem Freispruch kam, waren die Aussagen der Schwägerin, die beim Prozess eine Kronzeugin war. Sie hatte ihren Schwager am ersten Prozess noch der Tat beschuldigt, in der zweiten Verhandlung aber plötzlich jegliche Aussage verweigert. Dies war massgeblich entscheidend für den Freispruch des Portugiesen. «Sie verhinderte damit, dass sich das Gericht ein einheitliches und widerspruchsfreies Bild von ihr machen konnte», sagte der Vorsitzende damals. Nach Ansicht des Gerichts könnte auch eine Dritttäterschaft in Frage kommen – eine solche war im ersten geschworenengerichtlichen Prozess noch klar verneint worden.

    Ein Kapitalverbrechen, das ungelöst ist, hinterlässt immer ein ungutes Gefühl. Vor allem dann, wenn die Hinweise im ersten Prozess für eine Verurteilung reichten, es dann aber wegen der Aussageverweigerung der Kronzeugin zu einem Freispruch kam. Vermutlich wäre der Beschuldigte heute nicht so glimpflich davongekommen, hinterlässt doch fast jeder Täter seine DNA-Spuren. Die DNA-Analyse in der Kriminalistik steckte damals aber noch in den Kinderschuhen.

  • Aus Angst vor Dobermann in die Limmat gesprungen

    Aus Angst vor Dobermann in die Limmat gesprungen

    Ein herbstlicher Spaziergang wurde für eine 33-jährige Brasilianerin zum Verhängnis. Am 8. November 2000 überquerte die Passantin nichtsahnend den rund 50 Meter langen Hardeggsteg über die Limmat zwischen Höngg und Altstetten. Doch plötzlich kam ihr ein bellendes, nicht angeleintes Dobermann-Männchen entgegen. Seine Halterin war nirgends in Sicht, die Frau spazierte weit entfernt hinter ihrem frei herumlaufenden Hund.

    Das Tier, welches 70 Zentimeter gross und 40 Kilogramm schwer war, rannte mit hoher Geschwindigkeit auf die Fussgängerin zu und wirkte kampflustig. «Der Hund war extrem aggressiv. Auch mir wurde angst und bange», sagte später ein Zeuge vor Gericht aus. Kurz zuvor hatte der Dobermann schon einen Hundehalter attackiert, der sich aber wehren konnte. Panisch sah die 33-jährige ihre letzte Rettung in der Limmat. Ohne lange zu überlegen, sprang die Frau, die nur schlecht schwimmen konnte, über die Brücke in das knapp 13 Grad kalte Wasser und ertrank. Die 41-jährige Besitzerin des Dobermanns, die inzwischen bei Django angekommen war, entfernte sich vom Tatort, ohne dem Opfer zu helfen.

    Für den Ehemann des Opfers war der 8. November 2000 ein normaler Arbeitstag. Um neun Uhr morgens verabrede er sich noch per Telefon mit seiner Frau: die beiden wollten im Reisebüro ihre Flugtickets nach Brasilien abholen, es waren gemeinsame Ferien geplant. Doch seine Ehefrau tauchte nicht beim vereinbarten Treffpunkt auf. Verwundert holte der Gatte die Tickets selbst ab und ging nach Hause. Während er in der gemeinsamen Dreizimmerwohnung wartete, lag seine Ehefrau nur wenige hundert Meter entfernt tot in der Limmat.

    Am nächsten Tag, nach einer schlaflosen Nacht, gab der Ehemann auf dem Höngger Polizeiposten eine Vermisstenanzeige auf. Die Polizisten erinnerten sich an die Aussagen von Augenzeugen, dass eine Frau in die Limmat gesprungen sei. Ob seine Frau Angst vor Hunden habe, wurde er gefragt. Dem Ehemann schwante Schreckliches, er wusste, dass er seine Frau nicht mehr lebend sehen würde.
    Erst 72 Stunden nach dem Sprung wurde die Tote in der Limmat gefunden und geborgen. Ihr Mann musste seine Frau noch an der Fundstelle identifizieren. Er warf Rosen in die Limmat und legte einen Kranz am Tatort nieder. Er wolle seine Frau in Brasilien beerdigen, dies sei ihr letzter Wunsch gewesen. Die beiden hatten sich in den frühen 1990er-Jahren kennengelernt und wollten eine gemeinsame Zukunft aufbauen. Sie arbeitete als Kioskangestellte im ShopVille im Zürcher Hauptbahnhof, er als Servicetechniker.

    Halterin angeklagt

    Erst zwei Tage nach dem tragischen Unfall meldete sich die Hundehalterin auf einen Zeugenaufruf bei der Polizei und wurde angeklagt. Der Bezirksanwalt beantragte eine bedingte Gefängnisstrafe von neun Monaten. Die Frau sei ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und habe den Dobermann weder zurückgerufen noch angeleint. Zudem habe die Angeklagte sich entfernt, ohne sich um das Opfer zu kümmern.
    Am Prozess vor dem Zürcher Bezirksgericht hatten die Richter darüber zu entscheiden, ob die Halterin fahrlässig gehandelt habe und ob sie wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden musste. Der Richter wollte wissen, warum sie dem Opfer nicht geholfen habe. «Ich wollte ihr nicht noch mehr Angst mit Django machen», antwortete die Hundebesitzerin. Ausserdem sei sie der Ansicht gewesen, dass die Frau sich selbst aus dem Wasser zu helfen wusste.

    Der Verteidiger der Hundehalterin plädierte auf Freispruch. Der Sprung der Frau in die Limmat sei eine unvorhersehbare Fehlreaktion gewesen. Der Hund habe die 33-jährige Frau weder bedrängt noch verhindert, dass sie aus dem Wasser steigen konnte. «Django ist keine Bestie, sondern einfach ein grosser Hund.»

    Für das Gericht aber hätte die Hundebesitzerin der Brasilianerin helfen müssen. Nicht das Wegbringen ihres Dobermanns, sondern die Rettung des Opfers hätte Vorrang gehabt, sagte der Richter. Deswegen wurde die Hundehalterin wegen unterlassener Nothilfe zu einer bedingten Gefängnisstrafe von drei Monaten verurteilt. Für die fahrlässige Tötung wurde sie allerdings nicht belangt. Mit dem Nicht-Anleinen ihres Dobermanns hatte die Frau pflichtwidrig gehandelt, jedoch habe sie nicht voraussehen können, was passieren würde.

    Der Mann des Opfers sagte bereits im Vorfeld aus, dass wenn das Urteil milde ausfallen würde, er nicht in Rekurs gehen würde. Die Besitzerin sei genug gestraft, so der Hinterbliebene. Er würde weder Hass gegen die Frau noch gegen den Hund empfinden, sondern wolle einfach nur abschliessen mit der Geschichte, sagte er damals.

    Django musste ins Tierheim

    Der damals fünfeinhalb Jahre alte Dobermann Django kam nach seiner Attacke in ein Tierheim. Dort wurde das Verhalten Django von Experten der Stadtpolizei geprüft. Der Hund konnte beim so genannten Wesenstest nicht überzeugen, die Prüfung fiel schlecht aus: in einem neunseitigen Gutachten stand, dass Django und seine Halterin eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen würden. Der Wesensrichter gab der damals zuständigen Stadträtin Esther Maurer (SP) eine Empfehlung für eine Umplatzierung des Hundes. Dies wurde gemacht, Django kam zu einem neuen Besitzer, der schon einen anderen Hund hatte.

    Die Serie «Tatort Kreis 10» befasst sich mit Verbrechen oder Unfällen, die sich in Wipkingen und Höngg ereignet haben. Die Redaktion ist offen für Hinweise auf weitere Fälle im Kreis 10 aus der Bevölkerung auf redaktion@hoengger.ch

  • Waldweg «zu Ehren» eines berüchtigten Mörderduos

    Waldweg «zu Ehren» eines berüchtigten Mörderduos

    Wer durch den Hönggerberg spaziert, hat sich vielleicht auch schon über den Waldweg mit dem ungewöhnlichen Namen «Räuberweg» gewundert. Zur Namensgebung gibt es zwei Versionen, wie auf der informativen Webseite www.alt-zueri.ch zu lesen ist: Gemäss dem Buch «Die Strassennamen der Stadt Zürich» handelt es sich um einen freigewählten Namen. Eine andere Version vertritt dagegen der ehemalige Revierförster Hans Nikles im Tages-Anzeiger vom 17. Oktober 2009. Der Name nehme Bezug auf die beiden Schwerverbrecher Ernst Deubelbeiss und Kurt Schürmann. Als Stadtförster sei er wiederholt um Rat gefragt worden, wenn die städtische Strassenbenennungskommission einen Namen für einen Waldweg suchte. So auch Mitte der 90er-Jahre, als ein Strässchen zwischen der Sonderi- und der Martinsrütistrasse auf dem Hönggerberg einen Namen erhalten sollte. Nikles dachte nach und erinnerte sich, dass das berüchtigte Räuberduo Deubelbeiss/Schürmann dort einst ein Waffenlager angelegt hatte, vergraben im Boden in einem Ölfass. Also schlug er den Namen Räuberweg vor – mit Erfolg.

    Die beiden Schwerverbrecher waren im Sommer 1951 nur unweit des Räuberwegs in ein Munitionshäuschen der Armee eingebrochen und hatten dabei nebst 15 Maschinenpistolen rund 9600 Schuss Munition erbeutet. Das Munitionshäuschen an der Kreuzung Grünwaldstrasse/Rodungsweg, zwischen dem Friedhof Hönggerberg und dem gleichnamigen Restaurant, existiert nicht mehr. Es wurde vor Jahren abgerissen, nur noch eine kleine Waldlichtung mit wenigen Bäumen erinnert an den Ort.
    Zurück zur brutalen Tat: Für Armin Bannwart, Teilhaber der Bank Winterstein am Talacker in der Zürcher Innenstadt, war der 4. Dezember 1951 ein normaler Arbeitstag. Als der Bankier Feierabend machte und seinem Prokuristen Füllig den Tresorschlüssel übergab, ahnte er noch nicht, was ihn schon bald erwarten würde.

    Kurz nach Büroschluss fuhr er zur Therapie nach Wiedikon, da er unter Hüftschmerzen litt. Nach 19 Uhr verliess Bannwart das Haus seines Therapeuten und setzte sich in seinen Wagen, um sich auf den Nachhauseweg Richtung Zollikon zu machen. Der Bankier wurde von Frau und Kindern bereits zum Abendessen erwartet. Doch dazu sollte es nicht kommen: Vor seinem Haus warteten der damals 26-jährige Schürmann und der 30-jährige Deubelbeiss auf ihn. Wochenlang hatten sie die Tat geplant – an jenem Abend sollte ausgeführt werden.

    Prokurist schöpfte Verdacht

    Als Bannwart bereits in seine Garage einbiegen wollte, rannten die beiden Gangster auf den Wagen zu, rissen die Fahrertüre auf und bedrohten den Bankier mit einer Waffe. Ihr Opfer ergab sich schnell. Das Ganze dauerte nur wenige Augenblicke, dann fuhren Schürmann und Deubelbeiss mit dem Bankier davon. Die Ehefrau wusste zu diesem Zeitpunkt noch nichts von der Tragödie. Deubelbeiss und Schürmann wollten den Tresorschlüssel der Bank. Bannwart übergab den beiden seinen Schlüsselbund, doch der entscheidende Schlüssel fehlte, da diesen der Prokurist hatte. Schnell entschieden die Gangster, dass der Prokurist den Schlüssel bringen sollte. Bannwart zwangen sie, seine Ehefrau anzurufen und ihr zu sagen, dass er später käme. Danach musste der Bankier beim Prokuristen anrufen und bestellte ihn mit dem Schlüssel zur Bank. Doch dieser schöpfte Verdacht und informierte die Polizei. Deubelbeiss und Schürmann fuhren nun mit ihrem Opfer zur Bank, um dort den Tresor leer zu räumen.

    Von diesem Moment an ging alles schief: Die Tür zur Bank war versperrt, da es ein zweites Schloss gab, das die Gangster nicht gesehen hatten. Als der Prokurist eintraf, war dieser nicht allein, sondern in Begleitung eines Detektives. Die Entführer flohen mit Bannwart über Bremgarten AG bis ins Reppischtal. Zu diesem Zeitpunkt war der Bankier mit Ketten gefesselt und musste eine Augenbinde tragen. An einem verlassenen Ort hielten die beiden an und zwangen ihr Opfer auszusteigen. Dann schlug ihn Deubelbeiss mit seiner Waffe nieder, Bannwart kippte um, raffte sich mit letzter Kraft wieder auf und versuchte zu fliehen. Die Gangster holten ihn ein, der Bankier bettelte um sein Leben und bot ihnen Geld an. Doch die beiden machten kurzen Prozess und erschossen ihn. Die Leiche legten sie auf die hintere Sitzreihe des Wagens und fuhren mit hoher Geschwindigkeit über Birmensdorf nach Uitikon. Dort liessen sie das Auto mit der Leiche in einem Waldstück zurück. Zuvor nahm Deubelbeiss dem Toten noch das Portemonnaie mit 215 Franken Bargeld ab. Kurz darauf wurde der Wagen von der Kantonspolizei gefunden.

    Nach weiterem Raubversuch verhaftet

    Ein Jahr nach der gescheiterten Tat brachen Schürmann und Deubelbeiss in der Nacht auf den 25. Januar 1952 in die Post in Reinach im Kanton Aargau ein. Doch auch dieser Raub sollte wie schon der erste scheitern, denn ein Anwohner hörte Geräusche und rief die Polizei. Es kam zu einer heftigen Schiesserei, bei welcher die Gangster 108 Schüsse abfeuerten – mit den Waffen, die sie im Munitionshäuschen auf dem Hönggerberg gestohlen hatten. Danach flohen sie, doch am 11. Februar 1952 konnten sie schliesslich endlich verhaftet werden. Die Polizei rief die Bevölkerung damals mit Radiomeldungen zur Fahndung auf, was bei vielen starke Beunruhigung verursachte. Die Drohung «Wenn du nicht brav bist, kommt der Deubelbeiss», wurde sowohl von Eltern als auch von Lehrern benutzt.

    Am 18. Februar 1953 wurden Deubelbeiss und Schürmann wegen Mordes, Raubes und weiteren Straftaten zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe verurteilt. Schürmann wurde 1970 entlassen, Deubelbeiss hingegen kam erst am 1978 auf freien Fuss. Er starb 2005 mit 84 Jahren. Schürmann starb ein Jahr später als 81-Jähriger.

  • Ein Höngger-Mord erschütterte die Schweiz

    «È morta, è morta! Perché ha dovuto morire?» – Wieso nur musste sie sterben? Francescas Mutter ist aufgelöst, ihr Gesicht wie versteinert. Vater Antonio steht neben seiner weinenden Frau am Grab der toten Tochter. «Mia figlia, mia figlia», flüstert sie immer wieder. Ihr einziges Kind wurde von einem psychisch gestörten Rekruten brutal aus dem Leben gerissen. 800 Trauergäste sind zu Francescas Beerdigung auf den Friedhof Eichbühl in Altstetten erschienen. Kränze und Blumengebinde zieren ihre letzte Ruhestätte. Weisse Blumen, ein einfaches weisses Holzkreuz. Familie, Freunde, Bekannte – sie alle wollen Abschied nehmen von Francesca.

    Am 23. November 2007, um 22.20 Uhr nahm das kurze Leben der 16-Jährigen ein tragisches Ende. Die Lehrtochter mit italienischen Wurzeln wurde vom 21-jährigen Luis W. auf dem Hönggerberg erschossen. Francescas Freund Alex sass neben ihr auf der Bank, als sie von einer einzigen Kugel tödlich getroffen wurde. Jede Hilfe kam für sie zu spät, die Jugendliche starb noch am Tatort. Francesca absolvierte ihre Coiffeur-Lehre in Oerlikon, sie war im zweiten Lehrjahr. Die junge Frau wollte schon seit ihrer Kindheit Coiffeuse werden – sie liebte schöne Frisuren und Stylings. In ihrem Beruf war sie beliebt und erfolgreich, der Betrieb hielt grosse Stücke auf sie.

    Aggressiv und gewaltbereit

    Luis W.s Lebenslauf könnte nicht unterschiedlicher sein. Der gebürtige Chilene wurde von einem Schweizer Paar adoptiert und wuchs in einem gutbürgerlichen Elternhaus in der Gemeinde Islisberg im Kanton Aargau auf. Nachbarn beschrieben den jungen Mann als aggressiv und verhaltensauffällig. Er soll sich früher längere Zeit in der Zürcher Punkerszene am Stadelhoferplatz und am See aufgehalten haben. Er hatte keine Ausbildung absolviert und hielt sich mit Gelegenheitsjobs bei einer Sicherheitsfirma und in einem Callcenter über Wasser.

    Der 21-jährige hatte schon einiges auf dem Kerbholz – während des Weltwirtschaftsforums Ende Januar 2006 explodierte in Zürich ein Molotow-Cocktail im Eingangsbereich der Wirtschaftsförderung Osec an der Stampfenbachstrasse im Kreis 6. Luis W., ein militanter WEF-Gegner, war an dieser Aktion beteiligt. Nur durch Zufall kamen dabei keine Personen zu Schaden. In seiner Freizeit spielte der Soldat Computerspiele mit menschenverachtendem Inhalt. Die Polizei entdeckte in seiner Wohnung diverse Killer- und Kriegsspiele. Während der Rekrutenschule legte er eine Pause ein. Er war in der Artillerie- Rekrutenschule in Bière im Waadtland und die letzten fünf Wochen im Oberwallis. In der RS war der junge Mann jedoch nicht negativ aufgefallen.

    Zur falschen Zeit am falschen Ort

    Am 23. November 2007, jenem tragischen Tag, begann Francesca ihre Arbeit im Coiffeur-Salon morgens um neun. Sie füllte Shampoos und Conditioner auf, bereitete Handtücher vor, begrüsste Kunden, wusch Haare und schaute beim Schneiden und Föhnen zu. Mittags traf sie ihre Freunde, ass etwas Kleines, rauchte Zigaretten. Nach der Arbeit wollte Francesca eigentlich direkt nach Hause, doch ihr Freund Alex rief sie vorher noch an. Die beiden planten, noch auszugehen und verabredeten sich am kalten, regnerischen Novemberabend an der 80er-Haltestelle Hönggerberg und warteten auf den Bus.

    Luis W. befand sich an diesem Abend auf dem Rückweg vom Oberwallis nach Zürich. Gegen halb sieben stieg er in den Zug ein, die Reise nach Zürich dauerte zirka drei Stunden. Vom Hauptbahnhof aus nahm er das Tram Nummer 13 und stieg am Meierhofplatz auf den 80er-Bus Richtung Oerlikon um. Beim Hönggerberg stieg er aus und machte sich zu Fuss zu seinem Zimmer unweit der Bushaltestelle, wo er als Wochenendaufenthalter lebte. Dann geschah das Unfassbare. Er holte eine Gewehrpatrone, die er Wochen zuvor gestohlen hat, lud sein Sturmgewehr und ging zur 400 Meter entfernten grossen ETH-Hinweis-Tafel. Dort brachte er sich in Stellung und nahm sein Opfer ins Visier.

    Nur 80 Meter von Luis W. entfernt sassen Francesca und Alex an der Bushaltestelle. Die beiden waren glücklich, sie freuten sich auf die bevorstehende Geburtstagsparty von Francescas Vater. Dann drückte Luis W. ab. Ein einziger, präziser Schuss traf Francesca in den Oberkörper, sie starb nach wenigen Minuten. Ihr Freund schrie. Alles war voller Blut. Doch für das Mädchen kam jede Hilfe zu spät. Der Heckenschütze begab sich nach Hause, wo er die Waffe reinigte und seine Uniform auszog.

    Zwei Tage nach seiner Tat wurde Luis W. von der Polizei gefasst. Er war aufgefallen, weil er als Schaulustiger kurz nach der Tat zurück an den Tatort kam. Ein Motiv konnte der junge Mann weder in der Untersuchung noch vor Gericht nennen: «Ich weiss es nicht, ich kann es nicht erklären», antwortete er auf die Frage des Richters, warum er die grausame Tat begangen hatte. Das Obergericht verurteilte ihn im August 2009 wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren, aufgeschoben zugunsten einer stationären Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung. Das psychiatrische Gutachten attestierte dem Angeklagten eine schwere dissoziale und narzisstische Persönlichkeitsstörung. Luis W. muss eine langjährige Therapie machen. Der Gerichtspsychiater schätzte ihre Dauer auf acht bis zwölf Jahre.

    Politische Konsequenzen

    Der tragische Fall zog weitreichende politische Folgen nach sich. Er entfachte die Diskussionen über Waffengewalt und darüber, ob die Sicherheit im Militär ungenügend sei. Der tödliche Schuss gab der jahrelangen Diskussion um die Abgabe der Ordonnanzwaffe an Armeeangehörige und des Aufbewahrens zu Hause wieder Aufwind. Die Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» der damaligen SP-Nationalräte Chantal Galladé und Daniel Jositsch, welche die Aufbewahrung der Militärwaffe im Zeughaus zum Ziel hatte, bekam dadurch neuen Zuspruch. 2011 wurde sie jedoch mit einer knappen Mehrheit von 56.3 Prozent abgelehnt. Während linke Parteien wie die SP oder die Grünen die Initiative unterstützten, waren die bürgerlichen Parteien dagegen.

    Im Weiteren führte das Militär seit 2011 flächendeckende Sicherheitsprüfungen für alle angehenden Rekruten ein, so genannte Personensicherheitsprüfungen. Junge Schweizer, die wegen eines Verbrechens verurteilt wurden, sollen künftig keine Rekrutenschule mehr absolvieren. So wurden im Jahr 2018 knapp 400 Stellungspflichtige als zu gefährlich erachtet und vom Militärdienst ausgeschlossen.

    Die Serie «Tatort Kreis 10» befasst sich mit Verbrechen oder Unfällen, die sich in Wipkingen und Höngg ereignet haben. Die Redaktion ist offen für Hinweise auf weitere Fälle im Kreis 10 aus der Bevölkerung auf redaktion@hoengger.ch

  • Schuss aus dem Hinterhalt

    Schuss aus dem Hinterhalt

    Am Abend des 15.November 1996 kurz nach 21 Uhr fährt ein 34-jähriger Autofahrer mit seinem blauen Chrysler Neon von der Tièchestrasse in Wipkingen zum Bucheggplatz. Als er im Kreisel in die Hofwiesenstrasse stadteinwärts abbiegen will, fällt ein Schuss. Die Kugel durchschlägt Heckscheibe und Nackenstütze des Wagens und trifft den Lenker in den Hinterkopf. Der junge Mann sackt zusammen, sein Wagen prallt führerlos in einen Kandelaber. Sofort bringt die Ambulanz den Schwerverletzten ins Spital, wo er am nächsten Tag seinen schweren Hirnverletzungen erliegt.

    Beim Opfer handelte es sich um einen Informatiker. Der Mann lebte zusammen mit seiner Freundin in Hottingen. Der Schweizer arbeitete bei einer Grossbank und befand sich auf dem Heimweg. Er fuhr mit seinem Wagen von Neuaffoltern kommend durch die Emil-Klöti- und die Tièchestrasse Richtung Bucheggplatz.

    Die Spurensicherung ergab, dass der Täter aus der Tièchestrasse bei der Einmündung in den Verkehrskreisel geschossen haben muss. Als Tatwaffe wurde eine Faustfeuerwaffe vermutet, sie wurde nie gefunden. Der Schuss wurde etwa auf Achselhöhe einer stehenden Person abgegeben. Die Polizei konnte ausschliessen, dass aus einem der angrenzenden Häuser geschossen wurde.

    Obwohl die Polizei einen Zeugenaufruf machte, Dutzende von Wohnungen in der Umgebung aufsuchte und Flugblätter rund um den Bucheggplatz verteilte, erhielt sie keinen entscheidenden Tipp. Niemand hatte den Schützen oder eine verdächtige Person gesehen. Der Lenker, der dicht hinter dem Opfer auf der Tièchestrasse gefahren war und sich später als Zeuge meldete, hatte nichts Auffälliges bemerkt. Auf die Frage, ob jemand beobachtet hatte, dass aus einem anderen Fahrzeug auf den Chrysler geschossen wurde oder ob der Wagen schon zuvor bedrängt oder bedroht worden sei, erhielt die Polizei keine Antwort. Lediglich eine Person in der Nachbarschaft will zwei laute Knallgeräusche gehört haben, ob es sich dabei aber um den tödlichen Schuss handelte, ist ungewiss.

    Auch die hohe Belohnung führte zu keiner heissen Spur. Insgesamt wurden für die Aufklärung des Falles 40 000 Franken ausgesetzt. Neben der offiziellen Belohnung von 5 000 Franken hatten die Eltern des Opfers 30 000 Franken und der Arbeitgeber 5 000 Franken in Aussicht gestellt.

    Der Mord am Bucheggplatz ist einer der mysteriösesten Fälle der jüngeren Schweizer Kriminalgeschichte – wenn es denn ein Mord gewesen ist. Denn dass ein Schütze mit einem Revolver oder einer Pistole aus dieser Distanz und von hinten durch die Heckscheibe und Nackenstütze gezielt jemanden erschiessen kann, ist laut Experten fast nicht möglich. Der Täter hätte ein «Superschütze» sein müssen, sagte damals der Sachbearbeiter der Polizei zu den Medien.

    Warten auf «Kommissar Zufall»?

    Auch die Abklärungen im Umfeld des Opfers brachten nichts Verdächtiges zutage. Weder im privaten noch im beruflichen Umfeld des Mannes fanden die Ermittler Hinweise auf ein absichtliches Tötungsdelikt. Das Opfer hatte sich weder in dubiosen Kreisen aufgehalten, noch gab es Hinweise auf kriminelle Geschäfte wie Geldwäscherei oder Drogenhandel. Der Ort, der stark befahrene Bucheggplatz, sprach ebenfalls nicht für eine gezielte Tat. Deshalb tauchte die Vermutung auf, dass es ein Zufallsschuss gewesen sein könnte. Hatte ein Heckenschütze wahllos auf ein Auto geschossen oder hatte ein Unbekannter aus Übermut eine Kugel abgefeuert?

    2005 überprüfte die Polizei nach einem Hinweis eine Person – das Resultat war negativ. Die Person wurde nach der Befragung wieder entlassen. Zwei Jahre später geriet der Mord wieder in die Schlagzeilen, nachdem ein Unbekannter ein 16-jähriges Mädchen an der Bushaltestelle Hönggerberg erschossen hatte. Die Medien spekulierten, es könnte sich um den gleichen Heckenschützen gehandelt haben. Doch Fehlalarm. Einige Tage später konnte die Polizei den Schützen vom Hönggerberg verhaften. Es war ein 21-jähriger Rekrut, der mit seinem Sturmgewehr die junge Frau erschossen hatte.

    Auch heute, über 23 Jahre nach der Tat, gibt es keinen Hinweis auf ein Motiv. Vermutlich kann nur noch «Kommissar Zufall» das Verbrechen lösen. Der Fall gilt als sogenannter «cold case», als ungelöster Kriminalfall. Er wird als Mordfall behandelt, der Täter hatte besonders skrupellos und kaltblütig gehandelt. Weil alle Möglichkeiten bei der Fahndung ausgeschöpft wurden, landete der Fall im Fahndungsarchiv, das heisst die Polizei ermittelt nicht mehr aktiv.

    Verjährung in 30 Jahren

    Dass das Tötungsdelikt als Mordfall behandelt wird, ist wichtig wegen der Verjährungsfrist. Mord, der mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe geahndet wird, verjährt erst nach 30 Jahren. Bei vorsätzlicher Tötung dagegen beträgt die Verjährungsfrist 15 Jahre, was beim tödlichen Schuss am Bucheggplatz bereits am 15. November 2011 der Fall gewesen wäre.

    Dass ein Mordfall überhaupt verjährt, sorgt immer wieder für Diskussionen. Im Ständerat wurde momentan über eine Standesinitiative aus dem Kanton St. Gallen entschieden, mit der die Verjährungsfrist für Kapitalverbrechen wie Mord aufgehoben werden soll. Der Rat lehnte die Initiative jedoch knapp mit 20 zu 18 Stimmen ab – die Fronten verliefen quer durch die Parteien. Jetzt geht die Vorlage an den Nationalrat. Initiiert hat den Vorstoss der damalige St.Galler SVP-Kantonsrat Mike Egger, der für seine Partei seit März 2019 im Nationalrat sitzt. Für ihn ist unverständlich, dass es selbst bei schwersten Verbrechen ein «Recht auf Vergebung und Vergessen» geben soll.

    Die neue Serie «Tatort Kreis 10» befasst sich mit Verbrechen oder Unfällen, die sich in Wipkingen und Höngg ereignet haben. Die Redaktion ist offen für Hinweise auf weitere Fälle im Kreis 10 aus der Bevölkerung auf redaktion@hoengger.ch