Kategorie: Tatort Kreis 10

  • Brandstifter von der Waid muss ins Gefängnis

    Brandstifter von der Waid muss ins Gefängnis

    Am 31. Januar 2019 drang die Polizei in die Wohnung eines Schweizer Anarchisten in der Stadt Zürich ein und nahm den damals 31-Jährigen fest.
    Dem Mann aus der linksextremen Szene wurden Brandstiftungen in Hinwil und Zürich vorgeworfen. So soll er beim Brandanschlag auf Armeefahrzeuge in der Logistikbasis in Hinwil im September 2015 involviert gewesen sein. Dabei brannten neun Militärwagen aus und weitere Fahrzeuge wurden beschädigt. Es entstand ein Sachschaden von 110 000 Franken.
    Im Weiteren wurde ihm vorgeworfen, im Juli 2016 auf dem Waidberg bei der Notfunkanlage der Stadtpolizei Zürich Feuer gelegt zu haben. Die Anlage kommt zum Einsatz, wenn der normale Polizeifunk ausfällt. Zusammen mit einem Komplizen drangen die beiden auf das mit einem Zaun abgeriegelte Areal ein. Durch das Feuer entstand ein Schaden von rund 120 000 Franken, die Notfunkanlage war für mehrere Tage nicht betriebsbereit.   

    Verräterische DNA-Spuren

    Dass die Polizei den verhafteten Anarchisten überhaupt mit den Brandanschlägen in Verbindung bringen konnten, verdankte sie seinen DNA-Spuren in einem ganz anderen Zusammenhang. Der Mann war in einer anarchistischen Bibliothek im Kreis 4 tätig. Dort soll er Plakate, die zu Gewalt aufriefen, aufgehängt oder zumindest geduldet haben. Die Behörden stellten dabei seine DNA sicher, die mit jener bei den beiden Brandanschlägen übereinstimmte. So wurde die DNA des Beschuldigten an einem Mountainbike, an Schutzkleidung, Handschuhen und einem Seitenschneider gefunden. Zudem blieb auch ein Rucksack liegen, in dem ein Reisepass und die DNA eines mutmasslichen Mittäters sichergestellt werden konnten. Dieser namentlich bekannte Verdächtige ist seither auf der Flucht.
    Das Bezirksgericht Hinwil verurteilte den Mann im Januar 2020 wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Vom Vorwurf der mehrfachen öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit wurde der Anarchist mangels Beweisen freigesprochen. Auf den fragwürdigen Plakaten fand man keine DNA von ihm. Der Beschuldigte verweigerte am Prozess jegliche Aussage.

    Urteil vom Obergericht bestätigt

    Der Staatsanwalt hatte am Prozess gesagt, dass die Gesinnung des Beschuldigten durch Radikalität und Gewaltbereitschaft gekennzeichnet sei. So erwähnte er ein Gespräch auf Radio LoRa, wo er unter anderem erzählt habe, wie er es liebe, «Pflastersteine gegen Bullen zu schmeissen». Sein Verteidiger dagegen hatte einen Freispruch verlangt. Die DNA-Spuren seien einzig Indizien, keine Beweise. Alles sei möglich, sagte er. Das Urteil ist inzwischen vom Zürcher Obergericht bestätigt worden, der Mann muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis sowie Schadenersatz zahlen.
    Im Vorfeld des Prozesses veröffentlichte ein Online-Portal aus der linksextremen Szene eine Mitteilung, in der sie sich vom Beschuldigten distanzierten: «Wir als bisherige Soligruppe beenden hiermit öffentlich unsere solidarische und unterstützende Tätigkeit für den Gefangenen», hiess es in der Stellungnahme. Der Grund:  Der Mann habe in einer schriftlichen Erklärung zuhanden des Staatsanwaltes Aussagen gemacht, die gegen den noch auf der Flucht befindlichen «Gefährten» im Fall des Brandanschlages auf der Waid verwendet werden könnten und diesen belasten würden. Der Beschuldigte hat diese schriftliche Erklärung allerdings kurz vor Prozessbeginn wieder vollständig zurückgezogen. Welche Erklärungen der Mann gemacht hat, wurde am Prozess in Hinwil aufs Tapet gebracht. So hatte der Beschuldigte in seiner Schlusserklärung beim Staatsanwalt behauptet, beim Waidberg zwei Leute getroffen und ihnen nur geholfen zu haben, eine Leiter zu tragen und ein Velo zu schieben. Laut Anklageschrift überwand der Beschuldigte aber selber zuerst einen ersten Drahtzaun mit einer Leiter und durchtrennte dann einen weiteren mit einem Seitenschneider.

    Weitere Sabotageakte

    Die beiden Vorfälle waren Teil einer Serie von Brandstiftungen, vermutlich aus der linksextremen Szene. Unter anderem gab es Sabotageakte auf das türkische Konsulat in Zürich und auf Autos der städtischen Graffiti-Stelle. 2017 wurde auf der Baustelle des Polizei- und Justizzentrums (PJZ) im Kreis 4 Feuer gelegt, das auf eine benachbarte Trafoanlage übergriff und zu einem Stromausfall und mehreren Explosionen führten. Auch die Brandstiftung 2016 in einem SBB-Kabelkanal wird dieser Szene zugeschrieben. Damals wurde der Bahnverkehr in Zürich während Stunden lahmgelegt.

     

    Die Serie «Tatort Kreis 10» befasst sich mit Verbrechen oder Unfällen, die sich in Wipkingen und Höngg ereignet haben. Sie endet vorläufig mit dieser Episode. Die Redaktion ist offen für Hinweise auf weitere Fälle im Kreis 10 aus der Bevölkerung auf redaktion@hoengger.ch.

  • Tödliche Eifersucht – Junger Mann erschoss Freundin

    Tödliche Eifersucht – Junger Mann erschoss Freundin

    Es sei ihm «eine Sicherung durchgebrannt», erklärte der junge Lastwagenchauffeur den Oberrichtern an seinem Prozess im Jahre 1997. Zwei Jahre vorher hatte der damals 27-Jährige seine 23-jährige Freundin, eine Serviertochter, mit einem Sturmgewehr aus nächster Nähe erschossen. Das Motiv war Eifersucht – der junge Mann hatte Angst, seine Freundin, die er als seine «Traumfrau» beschrieb, an einen Nebenbuhler zu verlieren.

    Das Paar plante bereits seine Hochzeit

    Dabei begann die Liebesgeschichte der beiden sehr harmonisch. Das Paar lernte sich in der Stammkneipe des 27-Jährigen kennen, in welcher die Frau als Kellnerin arbeitete. Es war Liebe auf den ersten Blick – nur wenige Tage später zogen die beiden in die gemeinsame Wohnung Am Wasser. Die Verliebten schwebten im siebten Himmel. Sie planten, auf dem Säntis mit Trachtenkleidung und Musik zu heiraten und schon bald eine Familie zu gründen. Doch dazu sollte es nie kommen. Von ihren Freundinnen wegen ihrer Promiskuität als «Schmetterling» bezeichnet, begann die 23-Jährige mit einem Ex-Freund anzubandeln. Als ihr Freund ein Präservativ im Abfall fand, stellte er sie wütend zu Rede. Sie soll damals gesagt haben, sie schlafe mit wem sie wolle. Daraufhin verlor der junge Mann die Nerven, ging in den Keller, öffnete die Büchse mit Kriegsmunition und lud sein Sturmgewehr aus Armeezeiten. Als er kurz darauf seine Freundin friedlich im Bett schlafen sah, kam er zu Besinnung. Er rückte von seinem tödlichen Plan ab und versteckte die Waffe unter dem Bett.

    Erschossen aus nächster Nähe

    Am nächsten Morgen wollte sich der eifersüchtige junge Mann mit seiner Freundin versöhnen und verlangte von ihr einen Morgenkuss. Diese antwortete jedoch nur, er solle «verreisen» und erhob die Faust gegen ihn. In diesem Moment brannten bei dem Mann alle Sicherungen durch. Er griff zum Sturmgewehr und schoss ihr aus 50 Zentimeter Distanz eine Kugel in den Kopf. Um das Leiden der Sterbenden zu verkürzen, so der Angeklagte am Prozess, stach er ihr mit einem Messer noch zweimal in den Bauch: «Als sie stöhnte, gab ich ihr mit einem Küchenmesser den Gnadenstoss». Daraufhin habe er sich selbst töten wollen, stattdessen alarmierte er die Stadtpolizei über den Notruf 117: «Jetzt habe ich meine Freundin erschossen. Kommen Sie vorbei». Er liess sich von den ausgerückten Beamten ohne Gegenwehr verhaften.

    Staatsanwaltschaft forderte zwölf Jahre und Verwahrung

    Zwei Jahre später musste sich der Angeklagte der Justiz stellen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft forderte zwölf Jahre Zuchthaus. Die Tat sei in einem Zustand der Aufgewühltheit reflexartig passiert, von Mord könne man nicht reden. Der Staatsanwalt verlangte jedoch eine Verwahrung: «Vom Angeklagten geht eine grosse Gefahr für die Öffentlichkeit aus», begründete der Staatsanwalt die Massnahme. Der Lastwagenchauffeur hatte sich bereits in der Vergangenheit gewalttätig verhalten, als seine früheren Beziehungen in die Brüche gingen. Einmal habe er mit einem Sprengstoffattentat gedroht, ein anderes Mal sei es beinahe zu einem Selbstmordversuch in einem fahrenden Auto gekommen.

    Der Anwalt des Angeklagten erklärte, dass sich sein Klient in einem Abhängigkeitsverhältnis zu seiner Freundin befunden und unter grossen Verlustängsten gelitten habe. Sein Mandant habe panische Angst gehabt, die Freundin an einen anderen zu verlieren. Die Tat sei reflexartig passiert und nicht geplant gewesen. Ausserdem sei er mit seiner Eifersucht und der Trennung überfordert gewesen. Des Weiteren erklärte der Verteidiger, dass der Vater des Angeklagten ein gewalttätiger Alkoholiker gewesen sei, der ihn unterdrückt habe. Das Gericht verurteilte den Lastwagenchauffeur zu acht Jahren Zuchthaus wegen vorsätzlicher Tötung und Missbrauch von Armeematerial. Ausserdem musste er der Opferfamilie Schadensersatz und Genugtuung von 135’000 Franken bezahlen.

  • Lautes Fest mit 15 Schüssen beendet

    Lautes Fest mit 15 Schüssen beendet

    In einer Aprilnacht im Jahr 1995 veranstaltete eine Gruppe von rund dreissig Jugendlichen auf einem Feuerplatz in der Nähe des Restaurants «Jägerhaus» während mehreren Stunden ein Fest. Es wurde gegrillt, getrunken und gelacht und aus einem Kassettengerät lief türkische Volksmusik und Techno. Doch nach Mitternacht wurde die Feststimmung jäh von mehreren Schüssen unterbrochen. Ein 14-jähriges Mädchen und ein 19-jähriger Bursche wurden am Bein, beziehungsweise am Rücken verletzt. Einige der Feiernden brachten die beiden ins nahe Waidspital, wo die nicht lebensgefährlich Verletzten behandelt wurden. Beim Schützen handelte es sich um den damals 63-jährigen Wirt des Restaurants «Jägerhaus». Er war geständig und gab an, er habe sich durch den Lärm gestört gefühlt. Darauf schoss er von der Terrasse aus sieben Mal in die Luft. Dann machte er eine Pause und gab nochmals acht Schüsse ab. Diesmal aber nicht mehr in die Luft, sondern in Richtung der 45 Meter entfernten Gruppe, die am Feuer sass.

    Drei Jahre später stand der Wirt vor dem damaligen Geschworenengericht, angeklagt wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Es sei ein grosser Lärm gewesen, sagte der Beizer, der das Restaurant elf Jahre lang geführt hatte. Selbst als er dann um 0.30 Uhr den feiernden Jugendlichen auf dem Festplatz hinter dem Haus den Strom abgeklemmt habe, sei es nicht ruhiger geworden. In seinem Zorn habe der Wirt ein Messer aus der Küche genommen und unbemerkt bei einem parkierten Auto den Pneu zerschnitten. Der Lärm blieb. Darauf sei er wutentbrannt in den oberen Stock des Restaurants gerannt und habe gedacht: «So, jetzt jag ich es paar Schüss i d‘ Luft.» 15 Schüsse später war das Magazin leer, und neben dem Grillfeuer lagen ein 14-jähriges Mädchen und ein 19-jähriger Mann verletzt am Boden. Das Mädchen wurde am Unterschenkel getroffen, den jungen Mann traf es knapp neben der Wirbelsäule. Wie später die Ärzte am Prozess sagten, hätten die beiden Jugendlichen keine dauerhaften schweren Schädigungen erlitten. Das Mädchen könne sich wieder normal bewegen, und auch der junge Mann ist voll arbeitsfähig. Allerdings musste er seinen angestammten Beruf als Bäcker aufgeben. Das Projektil in seinem Rücken hatte zwar die Wirbelsäule um knapp vier Zentimeter verfehlt, die Narbe schmerzt ihn aber noch heute, wenn er Lasten tragen sollte. Eine weitergehende Beeinträchtigung sei aber nicht zu befürchten.

    Es war nicht der erste Vorfall dieser Art. Immer wieder gab es auf dem Waidberg lärmige Feste. Der Wirt hatte bei Nachtruhestörungen schon früher hin und wieder seine Pistole eingesetzt, die er sich wegen der sogenannten Schlafzimmerräuber zugelegt hatte. So habe er beispielsweise zweimal in die Luft geschossen, als eine Tessinergruppe um zwei Uhr morgens lautstark «La Montanara» sang. Es sei dann blitzartig ruhig gewesen. Warum er denn jeweils bei solchem Lärm nicht die Polizei gerufen habe, wollte der Gerichtsvorsitzende wissen. «Auf diese Idee bin ich nie gekommen», sagte der Wirt, der sich selber als ungeduldig und aufbrausend beschrieb. Er hatte am Tag zuvor einen strengen Tag hinter sich gehabt. Nach nur drei Stunden Schlaf war er frühmorgens geweckt worden, weil ein Holzschopf neben dem Gasthaus brannte. Nach der Löschaktion musste er ein Festessen vorbereiten, und als er gegen Mitternacht endlich schlafen wollte, feierte eine Gruppe von Jugendliche am Lagerfeuer ein lautes Fest.

    Der Staatsanwalt hatte den Wirt ursprünglich wegen mehrfacher Körperverletzung angeklagt. Das akzeptierten die Anwälte der Opfer nicht, worauf der Staatsanwalt den Wirt auch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung anklagte. Er habe den Tod von Menschen zumindest in Kauf genommen. Dies bestritt der Wirt am Prozess: «Ich schoss nur in die Luft. Verletzen wollte ich niemanden, bloss die jungen Leute vertreiben.» Warum er bei der zweiten Salve aber seine Pistole gesenkt hatte, konnte er nicht sagen.

    Nach einem mehrjährigen juristischen Geplänkel – die Urteile des Geschworenengerichts wurden vom damaligen Kassationsgericht zweimal aufgehoben – wurde der Wirt im Mai 2001 rechtskräftig wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und Sachbeschädigung zu 27 Monaten Zuchthaus verurteilt. Der Staatsanwalt hatte immer argumentiert, dass der Wirt zwar eine schwere Körperverletzung in Kauf genommen habe, nicht aber die Tötung eines Menschen. Dem widersprach aber das Geschworenengericht auch im dritten Verfahren in der gleichen Sache. Jemand der schiesse, wisse, wohin er schiesse. Und wer mit einer grosskalibrigen Waffe aus 45 Metern auf eine Gruppe von 30 Personen schiesse, müsse damit rechnen, jemanden zu treffen. Es sei allgemein bekannt, dass jeder Treffer tödliche Verletzungen verursachen könne. Der Wirt habe deshalb auch mehrere Tötungen in Kauf genommen.

    Der Wirt sagte in seinem Schlusswort: «Ich werde nie mehr eine Waffe in die Hände nehmen. Es ist eine absolut irrsinnige Idee, damit irgendwelche Probleme zu lösen.» Nach seiner Tat hatte sich seine zweite Frau von ihm scheiden lassen. Der inzwischen pensionierte Wirt ist in den Kanton Tessin gezogen.

  • Letten: vom Drogensumpf zum Hotspot

    Letten: vom Drogensumpf zum Hotspot

    Wer heute an den Letten geht, besucht einen der beliebtesten Treffpunkte der Stadt Zürich. Vor allem in den Sommermonaten ist der Platz unterhalb der Kornhausbrücke an der Grenze zwischen Wipkingen und Unterstrass dicht besiedelt; viele junge Menschen treffen sich hier zum Volleyballspielen, zum Schwimmen, Skateboarden, Sonnenbaden. Doch der einstige Hotspot war vor mehr als 25 Jahren die grösste offene Drogenszene Europas. Hunderte Fixer bereiteten sich in Dreck und Armut ihre Spritzen zu, es tobten harte Dealerkriege. In den Hauseingängen an der Wasserwerkstrasse waren die herkömmlichen Lampen mit Blaulichtlampen ersetzt worden, damit die Süchtigen sich dort keinen «Schuss» mehr setzen konnten. Das spezielle Licht erschwerte den Einstich mit der Nadel in die Arme. Und auch die Nischen im Bereich der SBB-Tunnelausgänge beim Bahnhof Wipkingen wurden statt mit weissen Neon- mit Blaulichtlampen ausgerüstet.

    Kurz: der Letten war früher das komplette Gegenteil von heute, ein schmutziger, trostloser Ort, an dem viele Süchtige ihre letzte Ruhestätte fanden. Täglich patrouillierte die Polizei, und die Dealer lieferten sich ein Katz-und-Maus-Spiel mit ihr. Aber bevor die Szene an den Letten zog und sich somit auch im angrenzenden Quartier Wipkingen verbreitete, befand sie sich auf dem Platzspitz hinter dem Hauptbahnhof. Die Drogenabhängigen und Dealer blieben unter sich. Doch am 5. Februar 1992 wurde der Platzspitz in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von der Stadt dichtgemacht. Die Junkies mussten sich einen neuen Ort suchen, was zur Folge hatte, dass die Szene in die Kreise 5, 6 und 10 überschwappte. Die Quartiere verelendeten und der Staat verlor zeitweise die Kontrolle.

    Der Letten mutierte zu einer der brutalsten Fixerszenen in Europa. Es gab mehrere Morde unter den verschiedenen Dealerbanden, die Polizei erschien nur noch in kugelsicheren Westen auf dem Platz. Auch der damalige Zürcher SP-Stadtpräsident und Wipkinger Josef Estermann war schockiert von der dortigen Hoffnungslosigkeit und Gewalt. Jeden Tag spazierte er über die Kornhausbrücke und dachte sich: «Ich muss etwas dagegen tun».

    Lettenschliessung drei Jahre später

    Am 14. Februar 1995 war es soweit, die Anwohner*innen konnten endlich aufatmen: der Letten wurde von der Polizei offiziell geschlossen und abgeriegelt. Wer aus der Stadt selbst kam, wurde einer Behandlungsstation zugeteilt, wer von ausserhalb anreiste, wurde in seine Heimatgemeinde zurückgebracht. Zahlreiche lokale und internationale Journalist*innen und Medienschaffende strömten nach Zürich, um den historischen Moment mit der Kamera festzuhalten.

    Die Polizei verstärkte die Präsenz, gut 3000 Dealer wurden verhaftet. Provisorisch errichtete man sogar ein Notgefängnis in der Zivilschutzanlage Waid, um die Kriminellen unterzubringen. Der ehemalige Bahnhof Letten an der Wasserwerkstrasse glich damals einer Geisterstadt – die Junkies waren zwar verschwunden, übrig blieben jedoch Gestank, Dreck und Ratten. Eine 20 Zentimeter dicke Schicht Dreck bedeckte die Gleise. Doch bis zur Schliessung war es ein langer Weg und Kampf, so Estermann. Denn erst als die Lage eskaliert war und der Letten ein immer schlimmerer Ort wurde, konnten der Bund und andere Kantone hinzugezogen und der Platz definitiv geschlossen werden. «Wir mussten das Verständnis für die Stadt Zürich stärken, dass sie das Problem nicht alleine lösen kann», berichtete Estermann in einem Interview mit SRF.

    Das damalige Konzept des Zürcher Stadtrates konnte die Drogenproblematik nachhaltig bekämpfen: Prävention, Repression, Schadensminderung und Therapie haben sich bis heute bewährt. Die damaligen Junkies sind mehrheitlich verschwunden, die Szene existiert nur noch in kleinem Rahmen. Vereinzelt sieht man noch Süchtige am Limmatplatz oder am Stauffacher. Für Estermann war die Lettenräumung ein grosser Erfolg, der Auswirkungen weit über Zürich hinaus hatte.

    Pfarrer Ernst Sieber, der im Mai 2018 verstarb, kümmerte sich damals um die Junkies am Letten. Sieber hatte im März 1989 das Kleinspital «Sune-Egge» an der Konradstrasse im Kreis 5 eröffnet, das sich vor allem an Akutkranke aus der Drogen- und ¬Obdachlosenszene richtete. Dort behandelte er auch Aidspatienten im Endstadium und bot ihnen Betreuung und Unterschlupf. Später gründete er mit Unterstützung der damaligen Zürcher Sozialvorsteherin Emilie Lieberherr das «Letten-Dörfli», eine provisorische Container-Siedlung für Obdachlose am Letten. Die von ihm ins Leben gerufene Stiftung «Sozialwerke Ernst Sieber» war bereits zu dieser Zeit eine bedeutende Hilfsorganisation und hatte zwölf Einrichtungen. Ein Vierteljahrhundert später konnte die Stadt Zürich eine positive Bilanz ihrer Drogenpolitik der frühen 90er-Jahre ziehen. «Es gibt keine kollektive Verwahrlosung mehr, weniger Fixer, weniger Beschaffungskriminalität, weniger Obdachlose und weniger Drogentote»», sagte Michael Herzig, der damalige Drogenbeauftragte der Stadt Zürich in einem Interview. Junkies können legal Methadon beziehen, es gibt zahlreiche Anlaufstellen für Süchtige. In einer Volksabstimmung vom 2. Dezember 1990 hatten die Zürcher Stimmberechtigten für eine niederschwellige Methadonabgabe sowie für sieben Kontakt- und Anlaufstellen gestimmt.

    Nirgends mehr sehe man Menschen, die sich öffentlich einen Schuss setzen. Herzig: «Die Szene ist Geschichte». Auch wenn es heutzutage nach wie vor Heroinabhängige gibt, sei die Situation unter Kontrolle.

  • Vater tötete Tochter mit einer Axt

    Vater tötete Tochter mit einer Axt

    Swera hatte einen christlichen Freund, hatte sich geschminkt und westlich gekleidet und war ein selbständiges junges Mädchen – doch das passte nicht in das konservative Weltbild ihres muslimischen Vaters. Mit mindestens 19 Beilhieben erschlug der Vater am 10. Mai 2010 seine 16-jährige Tochter in einer Genossenschaftswohnung im Rütihof. Denn Swera plante auszuziehen, was zu einem heftigen Streit führte. Noch während sie ihre Sachen packte, schlug der Vater mit der Axt auf sie ein: Zwölfmal mit der Schneide, siebenmal mit dem stumpfen Hinterteil. Die junge Frau verstarb allerdings erst nach einigen Minuten. Am gleichen Tag hatten die Eltern ihre Tochter auf der Uraniawache der Stadtpolizei abgeholt, weil sie dort wegen eines geringfügigen Ladendieb-stahls festgehalten wurde. Das Mädchen hatte zusammen mit einer Freundin ein Päckchen Zigaretten mitgehen lassen und wurde dabei erwischt. Laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft lehnte die Tochter aber den Kontakt mit der Mutter ab, sodass der Vater mit ihr getrennt in die Wohnung nach Höngg fuhr. Dort wies die Tochter die Mutter erneut zurück. Auf Anraten des Mannes verliess die Ehefrau mit den beiden anderen Kindern die Wohnung und fuhr in die Stadt.

    Es begann nun ein langer Streit zwischen dem Vater und dem Mädchen, wobei die 16-Jährige den Vater heftig beleidigte und ihre Sachen packte und zum Freund ziehen wollte. Als sie im Keller war, um ein Paar Schuhe zu holen, holte der Vater vom Balkon ein Beil, das dort schon seit vielen Jahren deponiert war und versteckte es im Elternschlafzimmer. Als Swera, die inzwischen wieder in der Wohnung war, kniend Gegenstände in einer Kommode im Elternschlafzimmer suchte, schlug der Vater mit grosser Wucht auf ihren Hinterkopf. Nach der Tat platzierte der Vater das Beil sorgfältig auf dem Gesäss der Tochter, wusch sich die Hände, verliess die Wohnung, rief seine Frau an und sagte ihr, dass er die Tochter umgebracht habe. Eine Viertelstunde später informierte er die Polizei, welche ihn an der Regensdorferstrasse unweit der Wohnung verhaften konnte.

    Vater war schon länger polizeibekannt

    In der Genossenschaftswohnung in Höngg lebten Vater, Mutter sowie ein Knabe und drei Mädchen. Die sechsköpfige Familie galt in der Nachbarschaft als freundlich und nett. Doch gab es in der pakistanischen Familie immer wieder Streit, wie Nachbarn sagten. Auch den Behörden war der Vater bekannt. «Wir haben etliche Male bei der Polizei angerufen. Swera hat erklärt, dass sie geschlagen wird, weil sie ausgerissen ist und dass sie Angst hat», berichtete ihr Freund. Schon im Jahr 2007 machte die Schule für alle drei Kinder eine Gefährdungsmeldung, weil sie blaue Flecken im Gesicht hatten. Als Hilfe erhielt die Familie einen Erziehungsbeistand sowie einen Familienbegleiter muslimischer Herkunft, der zwei- bis dreimal pro Woche Kontakt aufnahm. Solche Beistandschaften werden angeordnet, wenn Verdacht besteht, das Wohl des Kindes könnte gefährdet sein. Die Familie stand der Massnahme positiv gegenüber und arbeitete mit dem Begleiter einen Plan aus, den alle Familienmitglieder unterschrieben. Direkte Anzeichen für eine akute Gefährdung der Tochter habe es nie gegeben, sagte damals ein Vertreter der Sozialen Dienste. Bereits drei Wochen vor dem Mord hatte der Vater versucht, seine Tochter umzubringen, weil sie Marihuana geraucht haben sollte. Laut der Anklageschrift hatte er seine Tochter geschlagen, in die Badewanne gezerrt, diese volllaufen lassen und dann einen Föhn in die Wanne geworfen. Swera konnte sich wehren und überlebte den Anschlag. In durchnässten Kleidern floh das verängstigte Mädchen zu einer Freundin.

    Dreizehneinhalb Jahre Haft wegen Mordes

    Im April 2012 verurteilte das Zürcher Bezirksgericht den Vater zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren wegen Mordes. Der Staatsanwalt hatte in der Tat einen Ehrenmord gesehen und wegen Mordes und versuchter vorsätzlicher Tötung eine Strafe von 20 Jahren gefordert. Der Verteidiger sprach lediglich von Totschlag und forderte viereinhalb Jahre. Es sei eine Tat im Affekt gewesen. Für seinen Mandanten habe die Tochter mit ihrem Verhalten seine Ehre und diejenige der Familie in Pakistan beschmutzt. Das Obergericht senkte das Urteil auf dreizehneinhalb Jahre Gefängnis, bestätigte die Tat jedoch als Mord. Der Grund für die Strafsenkung: «Schwerwiegend verminderte Schuldfähigkeit». Das Obergericht verneinte in seinem Urteil einen Ehrenmord oder kulturelle Besonderheiten. «Wer seit 25 Jahren in der Schweiz lebt, kann sich nicht mehr auf die kulturellen Eigenheiten seiner Heimat berufen», sagte der Richter.

    Bundesgericht bestätigte Mordvorwurf

    Der Pakistani zog daraufhin das Urteil vor das Bundesgericht mit der Be-gründung, dass er unter grosser psychischer Belastung und heftiger Gemütsbewegung gehandelt habe und plädierte auf Totschlag. Das oberste Gericht wies den Antrag jedoch ab und bestätigte das Urteil des Oberge-richts. Der Vater sei heimtückisch und kaltblütig vorgegangen, das Tatmotiv zudem krass egoistisch gewesen. In der Anklageschrift war die Rede von einem richtiggehenden Abschlachten und einem Massaker.
    Laut dem Urteil seien die Beleidigungen «Schwein» und «Arschloch» der Tochter gegen den Vater sowie die Ankündigung, auf den Strich gehen zu wollen, kränkend und nicht dem üblichen Umgangston in einer Familie ent-sprechend gewesen. Jedoch sei dies eine Eskalation eines mehrjährigen Konflikts in der Familie gewesen. Der Vater habe das Leben seiner 16-jährigen Tochter ausgelöscht, weil ihre Ansichten und Zukunftspläne nicht seinen moralisch-muslimischen Wertvorstellungen entsprachen. Der Mann habe den grausamen Mord kaltblütig geplant und ihn auf hinterhältige und ausserordentlich grausame Art durchgeführt. Mit der Tat habe er erreichen wollen, dass endlich wieder Ruhe einkehrte.

     

  • War in Höngg ein Hundehasser unterwegs?

    War in Höngg ein Hundehasser unterwegs?

    Für Hundebesitzer war es ein Albtraum: Bei der Stadtpolizei Zürich gingen im Februar 2010 sieben Anzeigen wegen vergifteter Hunde ein, drei der Tiere starben an Nierenversagen. Hatte jemand Wursträdchen mit Frostschutzmittel versehen, um Hunde zu töten? Betroffen von den Vergiftungen waren diverse Hundearten – vom Pudel bis zum Golden Retriever. Ihre Besitzer*innen hatten die Tiere im Gebiet Hönggerberg–Rütihof–Friedhof-Oberengstringen ausgeführt. Daher drängte sich der schreckliche Verdacht auf, dass zwischen Höngg und Oberengstringen ein Hundehasser sein Unwesen treiben könnte. Die Gerüchteküche brodelte. Eine Hundehalterin machte sich Gedanken, ob ein Zusammenhang zwischen den mysteriösen Hundeerkrankungen und der aufgeregten Debatte um die schweizweite Einführung eines Tieranwalts bestehen könnte.
    Unter den vergifteten Vierbeinern litt auch der Hund des Blickredaktors Peter Padrutt schwer an einem Nierenversagen, aber er überlebte. Im Blick veröffentlichte der Hundebesitzer damals rührende Worte:
    «Ach Timo, was warst du für ein selbstbewusster, starker Hund. So wie du letzten Donnerstag noch durch den Schnee getollt bist, hätte keiner geglaubt, dass du schon zehn Jahre alt bist. Du warst ein Hund wie Labrador Marley aus der Kino-Komödie. Ein Hund mit Flausen im Kopf [… ]. Letzte Woche hast du nach einem Spaziergang in Zürich-Höngg plötzlich erbrochen. Du hast mal wieder was zusammengefressen. Ja, deine Lieblingsbeschäftigung wurde dir zum Verhängnis. In der Nacht auf Samstag bist du unruhig durchs Haus gelaufen, wolltest raus. Vermutlich hattest du fürchterliche Schmerzen. Dann bist du apathisch in der Kälte gestanden und hast gezittert.»
    Der Fall erinnerte an ähnliche Ereignisse: 2002 waren in Zürich-Affoltern vergiftete Fleischstückchen verstreut worden. Anfang 2007 starben in Bettwiesen TG zwei Pudel, nachdem sie unbekannte Happen von der Strasse gefressen hatten. Im Dezember 2007 verendeten in der Region Härkingen in Solothurn zwei Hunde: Sie hatten vergiftete Wurststückchen gefressen. Kurze Zeit später wurden im bernischen Oberaargau vergiftete Würste gefunden. Und 2009 verfütterten Unbekannte im Kanton Solothurn vergiftetes Fleisch an Hunde – ein Tier verendete.

    Hunde frassen Traubentrester

    Nachdem Abklärungen der Polizei gezeigt hatten, dass mindestens drei Hunde fast am selben Ort auf einem Feld nahe des Rütihofs etwas verzehrt hatten, wurden Ermittlungen eingeleitet. Die Untersuchungen brachten Erstaunliches zutage: Es trieb kein Hundehasser sein Unwesen und die vergifteten Hunde hatten keine mit Frostschutzmittel präparierte Cervelat-Rädchen gefressen, sondern Traubentrester. Just an dieser Wiese, wo die Hunde etwas verzehrt hatten, lag auch eine Anhäufung von Naturdünger, in der sich eine grössere Menge von Traubentrester befand. Der Trester war vom städtischen Gutshof Juchhof als Dünger ausgebracht worden. Traubentrester ist Abfall, der beim Pressen entsteht und zu drei Vierteln aus Schalen und einem Viertel aus Kernen besteht. Das Düngen mit dem nährstoffreichen Trester wurde schweiz- und europaweit praktiziert.
    Vom Mist und vom Trester wurden Proben sichergestellt und vom wissenschaftlichen Dienst der Stadtpolizei Zürich untersucht.
    Gleichzeitig fanden in der Tiermedizin in Bern eine Autopsie und Abklärungen statt. Dabei fand man jedoch keinerlei toxischen Stoffe. Die Polizei wies die Hundesbesitzer an, ihre Tiere zu beobachten, auch wenn diese ohne Leine herumliefen. Bei ungewöhnlichen Symptomen wie Erbrechen, Durchfall, Krämpfe oder Zittern, sollten sich die Hundebesitzer an einen Tierarzt wenden und diesem eine Probe des Erbrochenen mitbringen.
    Was genau zum Tod führte, fanden die Veterinäre jedoch nicht heraus. Der Verzehr von Traubentrester könne bei Hunden aber zu Nierenproblemen bis hin zu Nierenversagen führen. Rehe hingegen werden mit dem als wertvoll angesehenen Trester gefüttert. Auch in der Nahrungsmittelergänzung für Menschen findet er Verwendung.
    Wegen der vergifteten Hunde unterbrach die damalige Zürcher Stadträtin Ruth Genner (Grüne) sogar ihre Graubünden-Ferien und reagierte mit einer Medienorientierung. Dies hatte zur Folge, dass der stadteigene Gutsbetrieb Juchhof, der seinen mit Trester versetzten Dünger in Höngg verteilt hatte, nicht mehr ausbringen durfte. Anderen Landwirtschaftsbetrieben wurde ebenfalls nahegelegt, auf diesen Dünger zu verzichten. Ausserdem hatte Grün Stadt Zürich Warnschilder mit Hinweisen für Hundebesitzer im betroffenen Gebiet angebracht und die Stadt Zürich gab ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag. 

    Was tun, wenn ein Hund etwas Vergiftetes frisst?

     Bei Verdacht auf Vergiftung sollten Hundebesitzer so schnell wie möglich einen Tierarzt oder eine Tierklinik aufsuchen. Denn oftmals sind Hundehalter selber nicht in der Lage, genau zu definieren, was der Hund gefressen haben könnte. Folgende Angaben sollte man für den Tierarztbesuch so genau wie möglich zusammentragen: was wurde gefressen, wieviel wurde davon gefressen und vor allem, wie lange ist es her? Allfällige Essensreste sollte man ebenfalls mitbringen. Zu den häufigen Symptomen einer Vergiftung gehören nebst Übelkeit und Durchfall auch starkes Speicheln, ein schwankender Gang, Atemstillstand und Krämpfe. Ausserdem ist es wichtig, kein Erbrechen auszulösen, da sonst der vergiftete Mageninhalt wieder nach oben gelangt. Zu den häufigsten Vergiftungen bei Hunden und Katzen gehören unter anderem: Ratten- und Mäusegift, Frostschutzmittel, Giftpflanzen sowie Insektizide und Medikamente.

    Die Serie «Tatort Kreis 10» befasst sich mit Verbrechen oder Unfällen, die sich in Wipkingen und Höngg ereignet haben. Die Redaktion ist offen für Hinweise auf weitere Fälle im Kreis 10 aus der Bevölkerung auf redaktion@hoengger.ch

  • «Russenhöhle» gefunden

    «Russenhöhle» gefunden

    In der Rubrik «Tatort Kreis 10» wurde im letzten «Höngger» vom 1. Oktober nach der Russenhöhle im Gubristgebiet gesucht. Beschrieben wurde der ehemalige Pfadfinder, Walter Sommerhalder, der damals mit elf Jahren die Höhle zum ersten Mal betreten hat und viele Jahrzehnte später mit seiner Tochter wieder danach suchte. Sommerhalder und viele andere Neugierige können jetzt aufatmen, denn der aufmerksame und waldkundige Leser, Jürg Robustelli, hat uns den Ort verraten und uns die eindrücklichen Fotos zur Verfügung gestellt. Die «Russenhöhle», die anfangs kriechend und kurz danach stehend begehbar ist, führt zirka 50 Meter in den Berg hinein. Der Eingang befindet sich direkt am Waldrand, links des Regensdorferwegs. Der Regensdorferweg bildet die Verlängerung der Ankenhofstrasse, welche die Sonnenbergstrasse oberhalb des Sonnenberggutes kreuzt oder einfacher gesagt, die Verbindung zwischen dem Sonnenberggut in Oberengstringen und dem Rütihof ist.

  • Als Kanonenkugeln über Höngg und Wipkingen flogen

    Als Kanonenkugeln über Höngg und Wipkingen flogen

    Die beiden Schlachten um Zürich spielten sich 1799 während des zweiten Koalitionskrieges ab. Rund 90 000 Soldaten aus Frankreich, Österreich und Russland waren in Zürich stationiert und zogen die Bevölkerung in Mitleidenschaft. Bei der ersten Schlacht um Zürich zwischen dem 2. und 6. Juni 1799 war vor allem das Gebiet Käferberg-Milchbuck-Zürichberg-Adlisberg betroffen. Die Schlacht endete mit einem Sieg der österreichisch-russischen Koalitionstruppen. Knapp vier Monate später wendete sich das Blatt bei der zweiten Schlacht um Zürich. Am 25. September 1799 konnten die Truppen des französischen Generals Masséna bei Unterengstringen die Limmat überqueren und über Engstringen und Höngg gegen Zürich vorrücken. Die österreichischen und russischen Armeen wurden geschlagen und zogen sich aus der Schweiz zurück, die damit wieder unter die Kontrolle der Franzosen kam. Die Namen Dietikon und Zürich sind im Triumphbogen in Paris eingemeisselt – neben über 130 weiteren Schlachten, welche Napoleons Armeen gewonnen haben. Als dritter Schweizer Ort ist übrigens auch Mutta Thal (so geschrieben) verzeichnet; bei Muotatal im Kanton Schwyz erlitt der russische General Suworow nach einer verunglückten Alpenüberquerung sein grosses Debakel.

    Auf dem Müseli auf der Waid, wo heutzutage im Winter die Kinder schlitteln, lag damals eine Kanonenstellung der russischen Armee. Auch ein Waldweg im Hönggerberg mit dem harmlos klingenden Namen «Russenbrünnelistrasse» erinnert an die damalige Besatzung. Die heutige Wieslergasse, eine kleine Strasse zwischen der Limmattal- und der Regendorferstrasse nahe des Zwielplatzes, nannte die Bevölkerung zu jener Zeit «Russengasse», weil die russischen Soldaten am 25. und 26. September 1799 an diesem Ort stationiert waren.

    Im Jahr 1801 wurden die Kriegsschäden durch die kantonalen Behörden beziffert: Über 3 000 Franken entstanden durch Schäden an Häusern, Scheunen und zwei Trotten durch Beschiessungen. Des Weiteren kam es zu Verlusten von über 20 000 Franken wegen Plünderungen sowie von über 30 000 Franken wegen «Waldschändung durch Verhau», so beschreibt es der ehemalige Höngger Notar Georg Sibler in seinem Buch «Ortsgeschichte Höngg» von 1998. 

    «Russenhöhle» im Gubrist 

    Auch im Gubrist, einem 615 Meter hohem Hügel zwischen Oberengstringen und Regensdorf, erinnert die sogenannte «Russenhöhle» an Kriegszeiten. Die Höhle sei länglich und führe etwa 30 bis 50 Meter in den Berg hinein. Auf einer arenaartigen Wölbung des Bodens soll sich der Höhleneingang auf der linken Seite des Weges befinden. «Man musste durch den sehr schmalen Eingang kriechen, konnte dann aber sofort aufrecht stehen. Der Boden war teilweise feucht», erzählte der ehemalige Pfadfinder Walter Sommerhalder in der «Schweiz am Wochenende». Er hatte die Höhle mit elf Jahren zum ersten Mal betreten und versucht seither, sie wiederzufinden. Die Russen hätten dank der Höhle schnell von der einen auf die andere Seite des Berges fliehen können. Am Gestein könne man noch die Spuren von Spitzhacken sehen, mit denen die Höhle von russischen Soldaten gegraben wurde, weiss Sommerhalder. «Sie sollen sich so 1799 vor den napoleonischen Truppen des Generals Masséna, die ja bekanntlich bei Dietikon die Limmat überschritten haben, versteckt haben», so Sommerhalder weiter. 

    Viele Jahrzehnte später ist die Höhle jedoch zugedeckt und unauffindbar für Sommerhalder, der sich gemeinsam mit seiner Tochter Andrea auf die Suche nach dem geheimnisvollen Ort machte. Mehrere Stunden verbrachten die beiden im Wald des Gubrists – ohne Erfolg. Doch der ehemalige Pfadfinder denkt nicht ans Aufgeben. «Ich werde weitersuchen. Vielleicht kann mir der Förster oder ein Historiker helfen. Ich möchte die Höhle unbedingt wiederfinden», erklärt Walter Sommerhalder. Die Russenhöhle sei für ihn ein Mysterium, das er auf jeden Fall noch einmal sehen müsse. 

    Russen waren auch in Weiningen

    Nicht nur im Kreis 10, sondern auch in Weiningen im Limmattal, das für seinen Weinbau bekannt ist, waren die Russen stationiert und versuchten die Überquerung der Limmat durch die Franzosen zu verhindern. Diese hatten schon seit Wochen Boote von verschiedenen Gewässern herbeigeschafft. Am Morgen des 25. September um 4.45 Uhr überquerten die ersten Franzosen den Fluss und schon zwei Stunden später erreichte die französischen Vorhuten das Kloster Fahr und plünderten es.

    Dieses Ereignis hinterliess bei der Bevölkerung seine Spuren. So finden sich in Erzählungen diverse Anekdoten aus jener Zeit, als sich Russen und Franzosen im Limmattal aufhielten. 1915 berichtete der Weininger Sekundarlehrer Oskar Lüssi in seinem Buch «Aus schwerer Zeit», dass die russischen Soldaten im Wald bei Weiningen ihr Lager aufgeschlagen hätten. «Sie fällten Bäume bis zur Brusthöhe; offenbar in der Absicht, einen besseren Überblick über das Gelände und ein freies Schussfeld zu haben, ohne selbst bemerkt zu werden», schrieb Lüssi in seinem Buch. Weininger Frauen hätten den Soldaten ihr Mittagessen gebracht, generell konnte sich die lokale Bevölkerung nicht stark beklagen. Die Jungfrauen hätten jedoch während dieser Zeit Hausarrest gehabt. Die Russen hätten die Weininger sogar in ihren Häusern besucht und sollen einige Backöfen beansprucht haben.

  • Der Bombenleger von Höngg

    Der Bombenleger von Höngg

    Die Wohnsiedlungen rund um die Riedhofstrasse gelten als ruhig, familienfreundlich und sicher. Niemand würde dort das organisierte Verbrechen oder gar einen Autobombenanschlag vermuten. Doch im Dezember 2006 kam es um ein Haar zu einem tödlichen Attentat auf einem Parkplatz an der Reinhold-Frei-Strasse. Ein 32-jähriger Bosnier hätte mit 429 Gramm Sprengstoff, wie er in der serbischen Armee verwendet wird, einen Serben in dessen Mercedes töten sollen.

    Das später vom Wissenschaftlichen Forschungsdienst der Stadtpolizei Zürich, heute Forensisches Institut Zürich, erstellte Gutachten hielt fest, dass die Bombe funktionstüchtig gewesen sei. Die Explosion wäre «für Personen auf dem Führer- und Beifahrersitz kaum überlebbar gewesen». Personen auf den Hintersitzen und auch solche im Umkreis von 3,5 Metern um das Fahrzeug hätten mit «tödlichen Verletzungen beziehungsweise mit irreversiblen Körperschäden» rechnen müssen, heisst es im Gutachten weiter.

    In der Nacht vom 16. auf den 17. Dezember 2006 montierte der Bosnier die Sprengvorrichtung unter den Mercedes, den Sprengstoff hatte er von seinem Auftraggeber erhalten. Nachdem er gesehen hatte, dass jemand in den Mercedes gestiegen war, verliess er den Tatort in seinem Auto und soll wenige Minuten später versucht haben, die Bombe per Handy zur Detonation zu bringen, was allerdings misslang. Er habe dabei «in Kauf genommen, weitere Personen wie Mitfahrer, Fussgänger sowie andere Verkehrsteilnehmer zu töten», schrieb die Bundesanwaltschaft in der Anklageschrift. Dem widersprach der Bombenleger vor Gericht. Er habe Gewissensbisse bekommen und im letzten Moment entschieden, die Bombe nicht explodieren zu lassen: «Ich kann niemanden umbringen», sagte er.

    Das Bundesstrafgericht in Bellinzona, wo sich der Mann im Jahr 2010 verantworten musste, vertrat dieselbe Ansicht wie die Bundesanwaltschaft. Der Bosnier habe zwar Skrupel bekommen und die Bombe nicht explodieren lassen. Doch sie sei scharf gewesen und hätte durchaus auch aus einem anderen Grund hochgehen können. Weil er Leib und Leben anderer Menschen gefährdet hatte, wurde er zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann war nach dem versuchten Anschlag nach Serbien geflohen. Im Dezember 2008 war er in die Schweiz zurückgekehrt und hatte sich den Behörden gestellt.

    «Werkzeug» eines Auftragsmordes

    Doch wie kam es überhaupt zu dieser Situation und was hatte die organisierte Kriminalität in Serbien damit zu tun? Laut dem Bombenleger war das geplante Attentat die Folge einer langjährigen Familienfehde gewesen. Der Bosnier selbst bezeichnete sich als «Werkzeug» einer kriminellen Organisation in Serbien, die auch mit wichtigen Personen aus Politik und Militär in Kontakt gewesen sein soll. Ausserdem sagte er aus, dass er selbst getötet worden wäre, hätte er den Auftrag abgelehnt. Der Auftraggeber sei ein 56-jähriger Serbe gewesen, der beim Prozess jedoch abwesend war, da er in seinem Heimatland wegen Drogenhandels in Untersuchungshaft sass. Vor dem Auftraggeber hätten viele Leute Angst, nicht nur in Serbien, auch in der Schweiz. Der Mann sei ein ranghohes Mitglied einer kriminellen Organisation, die sich bis in politische und militärische Kreise erstrecke.

    «Er kann über Leben und Tod entscheiden», sagte der 32-jährige Bosnier und befürchtete: «Nun ist mein Todesurteil gesprochen». Die Aufgabe habe er sowohl aus Angst als auch aus Respekt angenommen. Mitglied der kriminellen Organisation sei er nicht gewesen, er habe lediglich «Befehle ausgeführt», so der Beschuldigte. Für die Zündung der Bombe hätte er eine gute Anstellung am Flughafen in Belgrad bekommen. Auch für die Zeit nach der Gerichtsverhandlung fürchtete der Beschuldigte um sein Leben. Seine Geständnisse würden gewissen Leuten in Serbien nicht gefallen. «Ich fühle mich nicht einmal im Gefängnis sicher«, sagte er.

    Grund für den Mordversuch war die Annahme des Auftraggebers, dass der Mann, dem der Anschlag galt, 1998 seinen Cousin ermordet habe. Dieser kam bei einer Schiesserei in Amsterdam ums Leben. Der Besitzer des Mercedes, der mit der Bombe hätte getötet werden sollen, sagte in der Gerichtsverhandlung, dass er den Cousin nicht umgebracht habe; der Auftraggeber irre sich. Er beteuerte auch, dass er nach wie vor um sein Leben fürchte, auch weil serbische Medien seinen Namen veröffentlicht hatten. Der 36-jährige Serbe hatte den Plastiksack mit der Bombe unter seinem Mercedes auf einem Parkplatz der Reinhold-Frei-Strasse selbst entdeckt und die Polizei alarmiert. Die ausgerückte Patrouille forderte Verstärkung an, um die Örtlichkeit aus Sicherheitsgründen grossräumig abzusperren. Rund 150 Anwohner wurden evakuiert und der Sprengkörper entschärft.

    Aus Medienberichten wurde bekannt, dass es sich beim Mercedes-Besitzer um einen in Dietikon lebenden Serben handelte. Er hatte in Höngg eine Kroatin besucht, mit der er in Regensdorf ein Restaurant geführt hatte. Das Lokal war 2006 in Konkurs gegangen und das Wirtepaar hatte einen Schuldenberg hinterlassen.

    Angeklagter Gehilfe freigesprochen

    Der Bombenleger soll noch einen Gehilfen gehabt haben, auch dieser stammte aus Bosnien-Herzegowina und war wegen anderer Delikte bereits mehrfach vorbestraft. Er soll die mit Funkzünder versehene Bombe konstruiert haben. Der 29-jährige Hilfsarbeiter sagte aus, dass er in die Sache hineingezogen worden sei und mit der Organisation nichts zu tun gehabt hätte. Seine DNA wurde in Form von Schweiss auf Innenteilen des Handys gefunden, das die Bombe hätte hochgehen lassen sollen. Dies reichte aber nicht aus, um zweifelsfrei beweisen zu können, dass die DNA beim Anlöten von Drähten dorthin gelangt sei, sagten die Richter. Der Angeklagte wurde vom Vorwurf der Gehilfenschaft zwar freigesprochen, musste aber trotzdem für 14 Monate ins Gefängnis, da er mehrfach betrunken Auto gefahren war und Polizisten verletzt hatte.

  • Wer hat Hans Ulrich Lenzlinger ermordet?

    Wer hat Hans Ulrich Lenzlinger ermordet?

    Hans Ulrich Lenzlinger war eine schillernde und exzentrische Figur im biederen Höngg der 70er-Jahre: Der Selfmademan war Teil der Zürcher Unterwelt, hatte exotische Tiere, unter anderem einen zahmen Gepard in seinem Garten, liebte Waffen und war mit einer Miss-Schweiz-Kandidatin verheiratet.

    Lenzlinger wurde 1929 in Uster als Sohn einer Bauerntochter und eines Innenarchitekten geboren. Schon als junger Mann galt er als Frauenheld und Lebemann. Freunde beschrieben ihn als «netten, charmanten und liebenswerten Kerl», doch Hans Ulrich hatte auch eine andere Seite – seinen Widersachern gegenüber konnte er aggressiv und aufbrausend sein. Er liebte es auch, zu provozieren und zu pöbeln.

    Mit seiner Mutter hatte Lenzlinger bis zu seinem Tod im Alter von 49 Jahren ein inniges Verhältnis. Seine Mutter lebte mit ihm in seinem stattlichen Haus an der Ackersteinstrasse in Höngg. Lenzlinger war ein klassischer Selfmademan. Bereits im Alter von 31 Jahren gründete er eine Chinchilla-Zucht und verkaufte die exotischen Tiere zu überhöhten Preisen. Mit seiner halb so alten Ehefrau, Bernadette, betrieb Lenzlinger im Keller seines Hauses ein florierendes Bordell, welches er «Salon Procot» nannte und als Massagesalon tarnte. Doch nur sechs Monate nach der Eröffnung schloss die Polizei das Etablissement. 1972 wurden er und seine Ehefrau wegen Kuppelei verurteilt.

    Staatsfeind und Fluchthelfer

    Berühmt und berüchtigt wurde Lenzlinger aber als Fluchthelfer, der Menschen aus der damaligen kommunistischen DDR von Schleusern in den Westen bringen liess. Über die Zahl gehen die Meinungen auseinander. Wie der Fluchthelfer in den Medien behauptete, habe er in den siebziger Jahren insgesamt über 700 Personen in den Westen geschleust, die Stasi sprach jedoch von 122. Dieser Meinung waren auch die Behörden in der Schweiz.

    Dem Ministerium für Staatssicherheit in der DDR, der Stasi, war der Zürcher Fluchthelfer natürlich ein Dorn im Auge. Er galt als Staatsfeind. Deshalb setzte die Stasi ein Heer von Spitzeln auf Lenzlinger, seine Ehefrau Bernadette und die Mitarbeiter seiner Fluchthelferfirma Aramco an; insgesamt waren es gegen 50. In den Stasi-Akten mit dem Namen «Leopard» dokumentierten sogenannte IM (Informelle Mitarbeiter) alles genauestens, was sie über den Fluchthelfer erfahren konnten. In 37 Bänden wird auf über zehntausend Seiten über Lenzlingers Schleusertätigkeit berichtet.

    Furcht vor einem Anschlag schien Lenzlinger dabei keine zu haben. In Zeitungen warb er offiziell für die Dienste seiner Firma und auch im Fernsehen zeigte er sich. Auf die Frage, ob er Angst um seine Sicherheit habe, sagte der Fluchthelfer: «Nein, das habe ich nicht. Ich bin auch nicht mehr der Jüngste, habe ein schönes Leben gehabt, und jeder muss irgendwann mal unter irgendwelchen Umständen gehen». Voller Stolz zeigte Lenzlinger auch der Zürcher Stadtpolizei seine Fluchtwagen und beschrieb, wie er die Schleusungen vor allem aus dem damaligen Westberlin von deutschen Mitarbeitern durchführen liess.

    Am 5. Februar 1979 nahm das Leben von Hans Ulrich Lenzlinger ein jähes Ende. Von fünf Kugeln durchlöchert in einer Blutlache lag der ehemalige Fluchthelfer rücklings neben seinem Schreibtisch auf dem Boden. Morgens um acht Uhr hatte Lenzlingers Freundin das Haus verlassen, um neun Uhr kam sein Geschäftsführer. Der Mord, welche die Schweiz erschütterte, muss also in diesem Zeitfenster stattgefunden haben. Wahrscheinlich hatte Lenzlinger seinen Mörder persönlich gekannt, denn es deutete nichts auf einen Einbruch oder Überfall hin. Auch Kampfspuren gab es keine. Somit muss Lenzlinger den Täter in sein Haus gelassen haben.

    Seine Ex-Freundin, Doris, wusste, dass sich Lenzlinger verfolgt gefühlt habe. «In den letzten zwei, drei Wochen vor seinem Tod hatte er immer eine Pistole auf dem Nachttisch neben seinem Bett», sagte sie.

    Verschiedene Mordtheorien

    Über Lenzlingers Ermordung kursieren diverse Theorien. Für einige war klar: Es war die Stasi, die den ehemaligen Staatsfeind beseitigt hatte. Der deutschen Zeitschrift «Quick» wurden 1979 mehrere anonyme Briefe zugespielt, die darauf hindeuteten, dass sowohl die Stasi, als auch frühere Mitarbeiter Lenzlingers hinter der Tat steckten. In den offiziellen Stasiakten war jedoch kein Hinweis auf einen Mord zu finden.

    Andere wiederum glaubten an ein Beziehungsdelikt aus Lenzlinger privatem Umfeld, so auch der damalige zuständige Bezirksanwalt. Man habe intensiv ermittelt, über 150 Personen näher überprüft, die Protokolle hätten Dutzende von Ordnern gefüllt. Doch nichts deutete auf die Stasi hin. Er glaubte, dass der Geschäftsführer von Lenzlingers Firma Aramco der Täter war, beweisen konnte man diesem aber nichts. Aktenkundig war, dass Lenzlinger und der Geschäftsführer zum Zeitpunkt der Ermordung zerstritten waren, dieser soll hinter Lenzlingers Rücken «krumme Geschäfte» getätigt haben. Eine dritte Theorie ist, dass eine seiner vielen Frauengeschichten ein Motiv für den Mord gewesen sein könnte, sei es ein gehörnter Ehemann oder eine hintergangene Geliebte.

    Wer Hans Ulrich Lenzlinger getötet hatte, ist bis heute unbekannt. Der Mord war 2009 nach 30 Jahren verjährt; der Täter kann nicht mehr gerichtlich belangt werden. So kann nur noch Kommissar Zufall oder eine späte Gewissensnot auf dem Sterbebett den Fall «Leopard» lösen.