Kategorie: Fokus

  • Die Jugend und das Internet, der Umgang mit der digitalen Realität

    Die Jugend und das Internet, der Umgang mit der digitalen Realität

    97 Prozent aller 12- bis 13-jährigen Jugendlichen in der Schweiz besitzen gemäss einer schweizweiten Erhebung zu Jugend, Aktivitäten und Medien (JAMES-Studie, 2018) ein Smartphone. Ab 14 Jahren sind es gar 99 Prozent. Smartphones haben in aller Regel Zugang zum Internet. Diese flächendeckende Verbreitung von Smartphones unter Jugendlichen stellt unsere Gesellschaft vor viele Herausforderungen in verschiedensten Bereichen. Die Jugend muss früh lernen, mit dieser Technologie und den daraus resultierenden Möglichkeiten verantwortungsbewusst und konstruktiv umzugehen. Der kompetente Umgang mit den digitalen Medien ist nun bereits in den Lehrplänen für Primarschulen in Fächern wie Informatik, Medienerziehung und Medienkompetenz integriert.

    Wie werden digitale Medien genutzt?

    Die JAMES-Studie beschäftigt sich intensiv mit dem Verhalten von Jugendlichen und ihren medialen und nonmedialen Freizeitbeschäftigungen. Die beliebteste Freizeitaktivität von Jugendlichen, wenn sie alleine sind, ist die Konsumation von audiovisuellen Medien wie Filmen, Serien, Fernsehen oder Streamingportalen wie zum Beispiel Netflix. Insbesondere die Nutzung von Streamingdiensten hat im Vergleich zu der letzten Studie von 2016 massiv zugelegt. Bei Freizeitaktivitäten gemeinsam mit Freund*innen werden sportliche Aktivitäten noch häufiger angegeben als digitale Medien.
    In Bezug auf die Internetnutzung wird unterschieden zwischen der Nutzung zur Informationsbeschaffung und der Nutzung zur Unterhaltung. Generell verbringen Jugendliche an Wochentagen satte zweieinhalb Stunden pro Tag im Internet. Am Wochenende sind es sogar vier Stunden. Dies sind jedoch nur die Medianwerte mit grosser Streuung, was bedeutet, dass viele Jugendliche entweder weniger oder sogar noch mehr Zeit im Internet verbringen. Zu Unterhaltungszwecken sind soziale Medien der klare Spitzenreiter. Während jedoch die Nutzung von Facebook unter Jugendlichen drastisch abgenommen hat, sind es vor allem Instagram und Snapchat, welche sich grosser Beliebtheit erfreuen.

    Was ist Medienkompetenz?

    Der Überbegriff dieses Fokusthemas ist Medienkompetenz, also der kompetente Umgang von Kindern und Jugendlichen mit digitalen Medien. Das Schulamt der Stadt Zürich hat im Zuge der Anpassung der Lehrpläne an die digitale Herausforderung ein über 50-seitiges Dossier zum Thema Medienkompetenz herausgegeben. Darin wird genau beschrieben, in welcher Form der Umgang mit Medien in das Schulsystem integriert werden sollte. Gemäss dem Dossier setzt sich Medienkompetenz aus drei Teilgebieten zusammen, welche eng miteinander verbunden sind: Medienwissen, Mediennutzung und Medienreflexion.
    Die Grundlage für den Umgang mit Medien bildet das Medienwissen. Hier geht es primär darum, Kindern und Jugendlichen erste Grundkenntnisse zur Medienwelt zu liefern sowie die richtige Handhabung von Geräten.
    Bei der Mediennutzung und Medienreflexion geht es einen Schritt weiter. Bei der Flut an Informationen, die uns täglich überströmt, kann man schnell den Überblick verlieren. Kinder lernen durch die Mediennutzung, dieses riesige Angebot angemessen zu verarbeiten und einzuordnen. Inhalte sollen auf ihren Wahrheitsgehalt oder Nutzen geprüft, verglichen und beurteilt werden. Es geht bei der Nutzung aber auch darum, den individuellen Umgang mit Medien zu erlernen. Genau wie Lesen, Schreiben und Rechnen, sollen Kinder in der Schule auch lernen, mit verschiedensten Medien umgehen zu können.
    Der letzte Bereich der Medienkompetenz ist die Reflexion. Hier geht es vor allem darum, dass reflektiert wird, welche Bedeutung und Auswirkung das Erstellen und Konsumieren von Medien auf das Individuum und die Gesellschaft haben kann. Kinder und Jugendliche sollen also beispielsweise lernen, was ein negativer Kommentar oder eine Beleidigung im Internet auslösen kann. Die Reflexion ist sehr wichtig für den kompetenten Umgang mit Medien, da man sich immer auch bewusst sein muss, was Medien auslösen können.

    Ausblick

    In diesem Fokusthema untersucht der «Höngger» Fragestellungen rund um den Umgang, den Herausforderungen und Problemen, aber auch Chancen für Kinder und Jugendliche im Umgang mit der digitalen Welt. Ein spezielles Augenmerk wird auf das Schulhaus Lachenzelg gelegt. Auch dort ist der digitale Wandel in verschiedenen Formen präsent. Besonders in Schulen wird der Kontrast zwischen den Gefahren digitaler Medien und deren Chancen für das Bildungssystem sehr deutlich. Der Schulleiter des Schulhaus Lachenzelg liefert uns Einblicke in dieses interessante Spannungsfeld.
    Ein weiterer Fokus wird auf das Thema Cybermobbing gelegt. Cybermobbing ist eine der Schattenseiten der digitalen Medien und ist besonders bei Jugendlichen weit verbreitet. Gemäss der JAMES-Studie geben rund 23 Prozent aller Jugendlichen der Schweiz an, bereits erlebt zu haben, dass jemand sie im Internet «fertigmachen» wollte. Der «Höngger» hat sich mit Fachpersonen und Betroffenen gesprochen und das Thema unter die Lupe genommen.

  • «Unter Denkmalschutz» ist kein Zufallsentscheid

    «Unter Denkmalschutz» ist kein Zufallsentscheid

    Ein Missverständnis sei gleich geklärt: Denkmalschutz ist nicht gleich Heimatschutz (siehe Infobox). Dieser Verwechslung unterlag – zugegeben – auch die Redaktion des «Hönggers» und verhaspelte sich manchmal in der Begriffswahl, als sie dieses Fokusthema zu bearbeiten begann. Doch das ist nur eines von diversen Missverständnissen – um nicht zu sagen «Vorurteilen» – welche sich um die Denkmalpflege ranken.
    Warum werden Gebäude überhaupt geschützt? Eine 2012 vom Amt für Städtebau herausgegebene Broschüre hält fest, dass Gebäude «Informationen speichern: Sie erinnern an die städtebauliche, politische, kulturelle, soziale oder wirtschaftliche Vergangenheit und prägen damit die Identität der Stadt und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner».
    Schön geschrieben, doch was bedeutet dies in der Praxis? Der «Höngger» traf sich mit Stefan Gasser, Bereichsleiter Archäologie und Denkmalpflege des Stadtzürcher Amtes für Städtebau, um diese Frage zu klären. Gasser zeigt sich als Mann, der seine Arbeit auch im Kontext zu übergeordneten Fragen sieht, wenn er sagt: «In einer Zeit, wo in Zürich so viel gebaut wird, müssen wir uns Gedanken machen, was die Identität von Zürich baulich ausmacht. Die Schonung des Kulturlandes und die Verdichtung in der Stadt sind sehr wichtig, das soll aber mit Sorgfalt und mit Weitblick gemacht werden».

    Gesetzlich geregelter Auftrag

    Das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) verpflichtet in Paragraph 203 die Stadt, ein Denkmalinventar zu führen, in dem alle Objekte bezeichnet werden, die möglicherweise schutzwürdig sind. «Schutzobjekte», heisst es dort, «sind Ortskerne, Quartiere, Strassen und Plätze, Gebäudegruppen, Gebäude und Teile sowie Zugehör von solchen, die als wichtige Zeugen einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder baukünstlerischen Epoche erhaltungswürdig sind oder die Landschaften oder Siedlungen wesentlich mitprägen, samt der für ihre Wirkung wesentlichen Umgebung».
    Kompliziert genug, was sich auch in der Auslegung dieses Gesetzestextes zeigt. «Bei einem neu erstellten Gebäude bildet man sich zwar schnell eine Meinung dazu, ob es einem gefällt oder nicht», so Gasser, «aber ob es ein wichtiger baulicher Zeuge ist, kann erst mit einer gewissen zeitlichen Distanz von mindestens einer Generation entschieden werden».
    Daher muss das Denkmalinventar regelmässig überarbeitet werden. Dabei schaut man die ganze Stadt an, nimmt dann aber nicht zwingend aus jedem Quartier etwas ins Inventar auf. Letztmals wurden vor sechs Jahren 81 jüngere Bauten, alle zwischen 1960 und 1980 erbaut, inventarisiert.
    Eine Inventarergänzung wird von der Fachstelle Inventarisation zuhanden des Gesamtstadtrates vorgeschlagen. Dieser entscheidet dann, ob ein Objekt in das Inventar kommt oder nicht. Dafür, erzählt Gasser, nehme sich der Stadtrat Zeit und schaue sich Objekte auch mal vor Ort an. Obwohl keine Pflicht besteht, ist die Stadt seit einiger Zeit dazu übergegangen, die Hauseigentümerschaft bereits über die Inventarisierung brieflich zu informieren.
    Dagegen Einsprache erheben können sie nicht, denn das Denkmalinventar ist nur für Behörden verbindlich und kann deshalb nicht angefochten werden. Und es hat für die Eigentümerschaft auch noch keine unmittelbare Rechtswirkung. Es bedeutet nur, dass bei geplanten baulichen Veränderungen – vom kleinen Eingriff bis hin zum Abriss – auch die Denkmalpflege vorgängig informiert werden muss.

    Schutzwürdig, schutzfähig und verhältnismässig?

    Erst bei einem konkreten Projekt wird dann geprüft, ob ein Objekt oder Teile davon unter Schutz gestellt werden sollen – oder auch, ob das Objekt aus dem Inventar entlassen werden kann. Beide Entscheide fällt letztlich der Stadtrat. Er lässt sich dabei auch von seiner Denkmalpflegekommission beraten. Diese setzt sich aus sechs stimmberechtigten, verwaltungsexternen Fachleuten und sechs Mitglieder der Verwaltung zusammen, die nur beratende Stimme haben. Präsident ist immer der Vorsteher des Hochbaudepartementes, derzeit André Odermatt, und die Geschäftsführung übt Martina Jenzer, Leiterin Inventarisation Denkmalpflege, aus.
    Das Gremium arbeitet nach klaren Kriterien, geleitet von drei Grundfragen: Ist ein Gebäude schutzwürdig, repräsentiert es also zum Beispiel einen bestimmten Baustil oder eine Zeitepoche? Zweitens wird angeschaut, ob ein Haus auch schutzfähig ist, also ob es baulich überhaupt noch in einem erhaltbaren Zustand ist und seine vorgesehene Nutzung auch für heutige Bedürfnisse erfüllen kann. Und letztlich muss auch noch die Verhältnismässigkeit einer Unterschutzstellung gegeben sein. Auf diesen drei Standbeinen nimmt der Stadtrat eine Güterabwägung vor, in der er alle öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander abwägen muss. Er muss also zum Beispiel sowohl auf die ökonomischen Interessen der Eigentümerschaft wie auch auf heute so wichtige ökologischen Anliegen Rücksicht nehmen.

    Entscheid und Rekursrecht

    Hat, was auch vorkommt, nicht schon die Hauseigentümerschaft den Wunsch nach einer Unterschutzstellung gestellt, entscheidet also der Stadtrat und nicht die Denkmalpflege, ob ein Objekt geschützt oder ob es aus dem Inventar entlassen wird. Beides muss amtlich publiziert werden, und ab diesem Moment haben die Hauseigentümerschaft und die Nachbarschaft ein Rekursrecht. Hinzu kommt im Kanton Zürich das Verbandsbeschwerderecht des Heimatschutzes, von dem dieser bei Inventarentlassungen nicht selten Gebrauch macht. Akzeptiert eine Partei den Entscheid des Baurekursgerichts nicht, so kann sie das Urteil ans Verwaltungsgericht und schliesslich ans Bundesgericht weiterziehen.

    Von der Baueingabe bis zur Bauabnahme

    Ist eine Liegenschaft im Inventar oder gar unter Schutz, müssen Umbaupläne im Rahmen des normalen Baubewilligungsverfahrens auch der Denkmalpflege vorgelegt werden. Ebenfalls, wenn das Objekt in einer Kernzone liegt (siehe Infobox). Stefan Gasser rät, dies möglichst frühzeitig, also vor der Baueingabe zu tun: «Bei uns arbeiten gut qualifizierte Fachleute, die für Inventar- und Schutzobjekte eine kostenlose Beratung mit wertvollen bautechnischen Tipps anbieten. Wenn alle Aspekte frühzeitig besprochen werden, gibt es fast immer eine gute Gesamtlösung, die für alle stimmt». Den Konsens betont Gasser immer wieder. Dieser werde auch unter den Zuständigen der Denkmalpflege gesucht: Für jeden Stadtkreis ist jemand zuständig, für den Kreis 1 mehrere, und damit man sich in grundsätzlichen Fragen nicht zu weit unterscheide, gelte das Vieraugenprinzip und man treffe sich regelmässig zu Fallbesprechungen.
    Bei einem Schutzobjekt überprüft die Denkmalpflege natürlich genau, ob der Schutzumfang eingehalten ist, von der Baueingabe bis zum Abschluss der Arbeiten.
    Bei einem Inventarobjekt dagegen prüft sie nur, ob die vorgesehene Baumassnahme den Denkmalwert allenfalls gefährdet. «Wenn das nicht der Fall ist», führt Gasser aus, «kann das Baugesuch direkt von der Bausektion bewilligt werden. Im Alltag ist dies weitaus der häufigste Fall. Nur wenn ein inventarisiertes Gebäude stark verändert oder sogar abgebrochen werden soll, braucht es eine formelle Schutzabklärung und einen Entscheid durch den Stadtrat».
    Doch die Denkmalpflege ist ja nicht die einzige involvierte Stelle in einem Baubewilligungsverfahren: Erst aus den Rückmeldungen aller Fachstellen, also auch der Feuerpolizei, des Umwelt- und Gesundheitsamtes sowie des Tiefbauamts erarbeitet das Amt für Baubewilligungen den Bauentscheid, der von der Bausektion, einer Delegation mit drei Stadträten, verfügt wird.

    Konfliktpotential unter Behörden

    Folglich kommt es, gerade bei denkmalgeschützten Bauten, manchmal zu Interessenskonflikten. Was zum Beispiel, wenn die geschützte alte Holztüre nicht heutigen Brandschutzvorschriften entspricht? «Wir pflegen im Baubewilligungsverfahren einen regelmässigen Austausch mit anderen Fachstellen», erläutert Gasser, «gerade bei Schutzobjekten ist es wichtig, dass spezifische Lösungen gefunden werden. Oft kann mit der Feuerpolizei eine massgeschneiderte Lösung gefunden werden. Selbstverständlich geht die Sicherheit der Menschen immer vor. Oder mit Umwelt- und Gesundheitsschutz (UGZ) muss eine Lösung gefunden werden, weil eine schöne Fassade nicht mit einer Aussenwärmedämmung eingekleidet werden kann. Dann wird allenfalls das Dach besser isoliert, um in der Gesamtrechnung die Ansprüche des UGZ zu erfüllen». Nur in seltenen Fällen, wenn auf Stufe der Fachstellen keine Einigung erzielt wird, müsse die Bausektion Widersprüche bereinigen.

    Und bezahlen muss….

    Renovationskosten an denkmalgeschützten Bauten oder Teilen davon sind nicht immer billig. Gerade für Private kann das unangenehme Folgen haben. Doch diese können Beiträge für Restaurierungsmassnahmen beantragen, was mitunter auch ein Grund sein kann, sein Haus überhaupt unter Schutz stellen zu lassen, denn diese Gelder können schon bei der Unterschutzstellung in einem verwaltungsrechtlichen Vertrag gesichert werden. Doch Gasser betont: «Denkmalpflegebeiträge gelten nicht als Entschädigung wegen einer Unterschutzstellung. Die Gerichte haben immer wieder gesagt, dass Eigentümerinnen und Eigentümer im Sinne des öffentlichen Interesses gewisse Einschränkungen in Kauf nehmen müssen. Erst bei einer sehr grossen Werteinbusse durch eine Unterschutzstellung, kann die Bauherrschaft eine Entschädigung von der öffentlichen Hand verlangen».
    Der Zürcher Denkmalpflege steht ein jährliches Globalbudget zur Verfügung, um sich an Renovationen zu beteiligen. Ein Anspruch auf Kostenbeteiligung besteht aber nicht, ausser es wurde bereits in einem verwaltungsrechtlichen Vertrag zugesichert. Ansonsten wird von Fall zu Fall entschieden, und Gasser erzählt das Beispiel eines Freskos, an dessen Renovation sich die Denkmalpflege beteiligte. Bis zu 50 Prozent können die Beiträge ausmachen, nicht an die Gesamtkosten, aber an einzelne Posten.

    Ein Lob an Höngger Bauherrschaften

    «Damit Häuser als Denkmäler eine Geschichte erzählen, müssen sie mit Sorgfalt umgebaut werden», lässt Gasser zum Schluss des Gesprächs seinen Gedanken freien Lauf. «Sie dürfen nicht ausgehöhlt werden und sie sollen möglichst in ihrer gesamten Struktur erhalten bleiben. Genauso wichtig ist aber auch, dass sie sinnvoll genutzt werden können. Häuser sind keine Museen, sondern müssen eine Nutzung haben. Nur so beleben sie ein Quartier und nur so kann der bauliche Unterhalt für die Zukunft gesichert werden. Das bedingt oft auch grosse Eingriffe in die Häuser. Wenn diese gut gemacht sind, können sie auch eine Bereicherung für das Baudenkmal sein. Höngg ist jedenfalls ein schönes, ehemaliges Weinbauerndorf mit vielen engagierten Bauherrschaften, die ganz selbstverständlich ihre historischen Häuser unterhalten und damit zum schönen Ortsbild beitragen».

    Das Inventar kann im Internet abgerufen werden: www.katasterauskunft.stadt-zuerich.ch
    Weitere Artikel zum Thema unter www.hoengger.ch / Archiv / Fokus / Baugeschichte Höngg

    Was ist was?
    Unter dem verkürzten Begriff «Denkmalpflege» werden jene staatlichen Fachstellen mit Gesetzesauftrag zusammengefasst, welche sich dem Erhalt und der Pflege historischer Gebäude, Siedlungen und Anlagen widmen. Bei der Stadt ist die städtische Denkmalpflege beim Amt für Städtebau im Hochbaudepartement angesiedelt. Sie führt das «Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung» und ist zuständig für die darin enthaltenen Bauten (ca. 7’000 Objekte auf Stadtgebiet). Sie berät und begleitet Bauwillige bei Inventarobjekten und Projekten in Kernzonen und wirkt beim Baubewilligungsverfahren mit.
    Die «Kantonale Denkmalpflege» ist zuständig für die überkommunalen Inventarobjekte (ca. 270 Objekte auf Stadtgebiet).
    Unter «Heimatschutz» sind die verschiedenen, privatrechtlich organisierten Vereine gemeint, die sich ebenfalls dem Erhalt und der Pflege verschiedenster historischer Kulturgüter widmen.
    Unter dem Dach des Schweizer Heimatschutz (SHS) sind 25 kantonale Sektionen organisiert. Eine davon ist der Zürcher Heimatschutz (ZVH) mit seinen beiden Untersektionen in den Städten Winterthur und Zürich. Im Kanton Zürich hat der Heimatschutz das Verbandsbeschwerderecht. Er kann also, wie aktuell im Fall der Siedlung Friesenberg, gegen die Neubaupläne Rekurs einlegen und bis vor Bundesgericht ziehen. Mit dem Verbandsbeschwerderecht auf kantonaler Ebene (nicht in jedem Kanton) und Bundesebene ist dem Heimatschutz ein wirksames Mittel gegeben, auf konkrete Bauvorhaben Einfluss zu nehmen.
    (Quelle: Zürcher Heimatschutz ZVH)

  • Höngg ist zu 2,34 Prozent denkmalgeschützt

    Höngg ist zu 2,34 Prozent denkmalgeschützt

    Das Haus des Ortsmuseums und die Post stehen unter Denkmalschutz: Zwei Meinungen, die in Höngg ebenso verbreitet wie falsch sind.
    Das Haus «Zum Kranz», am Vogtsrain 2, seit 1977 die Heimat des Ortsmuseums Höngg, wurde 1970 von der Stadt Zürich extra aufgekauft, um einem Enteignungsverfahren vorzugreifen, welches mit der damals geplanten Verbreiterung der Gsteigstrasse wohl unausweichlich gewesen wäre. Kurz gesagt: Die Stadt wollte das aus dem 16. Jahrhundert stammende Haus eigentlich zugunsten des Verkehrsflusses abreissen. Aus heutiger Sicht unglaublich. Erst als man sich das Haus in den folgenden Jahren näher anschaute, erkannte man dessen baugeschichtliche und historische Bedeutung, was es zu einem potentiellen Schutzobjekt machte. Die Bohlen-Ständerkonstruktion des früheren Bauernhauses konnte nach schriftlichen Quellen auf das Jahr 1506 datiert werden. Als das unsägliche Projekt der «neuen Gsteigstrasse» vom Tisch war, wurde das Haus renoviert und zum Ortsmuseum. Dennoch steht es bis heute nicht unter Denkmalschutz, sondern ist lediglich inventarisiert. Dies deshalb, weil die Stadt als Eigentümerin aufgrund der sogenannten «Selbstbindung» nach Paragraph 204 des Planungs- und Baugesetzes bereits verpflichtet ist, ihre inventarisierten Gebäude zu schonen und, wo das öffentliche Interesse überwiegt, ungeschmälert zu erhalten. Deshalb werden Bauten, die im Eigentum der Stadt sind in der Regel nicht formell unter Denkmalschutz gestellt.

    Wenn die Gerüchteküche brodelt

    Dies gilt auch für das Haus an der Regensdorferstrasse 19, wo im Erdgeschoss die Boutique «Il Punto» zu Hause ist. Es zählt zu den sogenannten Baumeisterhäusern und ist das letzte seiner Art an dieser Stelle, nachdem alle anderen, die sich bis gegen den Meierhofplatz hin hier einst aneinanderreihten, abgerissen wurden. Wer sich achtet, erkennt an den dreieckigen Dachaufbauten der Gebäude Regensdorferstrasse 13 bis 15 (CS, Bäckerei Steiner und «Marcello’s») eine Reminiszenz an diese verschwundenen Zeitzeugen. Jedenfalls erhielt die Boutique jeweils nur befristete Mietverträge und «im Dorf» kursierten Gerüchte, die Stadt wolle das Gebäude abreissen und zusammen mit den benachbarten Parzellen, die ebenfalls in ihrem Besitz sind, bis über die Ecke Wieslergasse und dem kleinen Haus Nummer 34 eine Grossüberbauung realisieren. Nur der Garagenbetrieb der Gebrüder Zwicky hätte noch gefehlt (und tut es bis heute), um eine gut bebaubare Parzelle zu haben. Als es die Stadt dann aber unterliess, nach dem Tod von Sattlermeister Pech dessen Grundstück an der Wieslergasse 26 zu erwerben, das ihren Besitz entscheidend ergänzt hätte, wurde es stiller um diese Gerüchte.
    Auf das letzte Haus seiner Art an der Regensdorferstrasse angesprochen, sagt Stefan Gasser, Bereichsleiter Archäologie und Denkmalpflege des Stadtzürcher Amtes für Städtebau, man habe das Haus bei der letzten Inventarergänzung, als es um die sogenannten Baumeisterhäuser ging, angeschaut, dann aber bewusst andere Beispiele für diese Architektur ausgewählt: «Es wurden Gebäude gewählt, die in einem stimmigen historischen Kontext stehen. Das Haus an der Regensdorferstrasse 19 wäre als Baudenkmal hier relativ einsam und deshalb aus denkmalpflegerischer Sicht gegenüber anderen Beispielen weniger interessant». Trotzdem, so fügt er an, wegen der Selbstbindung müsste die Schutzwürdigkeit vor einem Abbruch nochmals beurteilt werden. Dies hat einen Grund: Anfang 2014 wurde eines der letzten und gut erhaltenen Bahnwärterhäuschen auf Stadtzürcher Gebiet abgerissen. Nur beim Bahnhof Wipkingen stehen noch zwei solche. 1886 erbaut und im Besitz der Stadt Zürich hatte es der damalige Stadtrat versäumt, das kleine Haus an der ehemaligen Strecke der linksufrigen Zürichseebahn beim Ulmbergtunnel in das Inventar der Denkmalpflege aufzunehmen. Dieser Fehler führte zu einer Korrektur im Umgang mit städtischen Bauten: Seither muss bei allen Gebäuden im Besitz der Stadt, die abgebrochen werden sollen, routinemässig der Denkmalwert überprüft werden, auch bei Gebäuden, die gar nicht im Inventar aufgelistet sind.
    Doch von einem Abbruch an der Regensdorferstrasse 19 spricht derzeit wohl sowieso niemand, sonst wäre nicht neulich das Dach des Anbaus renoviert worden. Von einem Projekt auf diesem und den angrenzenden Grundstücken, so Gasser, sei ihm überdies nichts bekannt.
    Für Höngg, so die Meinung dieser Redaktion, rät es sich jedenfalls, das Haus im Auge zu behalten und die Bauausschreibungen gut zu beachten, denn es wäre schade, würde es eines Tages weichen müssen.

    Die Zeiten und die Prioritäten ändern sich

    Am Beispiel des Ortsmuseums und der Regensdorferstrasse 19 zeigt sich gut, wie Denkmalpflege auch immer im zeitlichen Kontext zu sehen und zu verstehen ist. Wie sieht dieser heute aus? Oder anders gefragt: Würden die beiden Häuser, die 1977 an der Ecke Riedhofstrasse/Wieslergasse abgerissen und durch einen Parkplatz und die Wertstoffsammelstelle des erz «ersetzt» wurden, heute auch noch weichen müssen, nur um, wie damals lediglich geplant, eine Verbreiterung der Riedhofstrasse zu ermöglichen?
    Das Prinzip, so Stefan Gasser, sei früher wie heute immer das Gleiche: Bei einem geplanten Abbruch muss der Stadtrat eine Güterabwägung vornehmen. Doch die Prioritäten ändern sich: «Zum Beispiel ist der Autoverkehr heute nicht mehr das einzige, alles dominierende planerische Thema. In gewissen Quartieren wird heute der Autoverkehr eher auf Tempo 30 beruhigt, so dass eine nicht zu breite Strasse auch Vorteile haben kann».
    Doch auch die fachliche Einschätzung der Denkmalpflege kann sich im Verlauf der Zeit ändern, so Gasser: «Die Denkmalpflege ist immer Teil der Gesellschaft und handelt, aus der Gegenwart heraus, nach bestem Wissen und Gewissen. So galten etwa noch vor 80 Jahren gründerzeitliche Gebäude, also zwischen 1870 und 1910 erstellte Bauten, meistens im Stil des Historismus, bei Architekturhistorikern als wertlose Massenware. Erst ab 1960 wurde der Wert dieser Häuser erkannt und die Denkmalpflege beklagte deren Ersatz durch moderne Neubauten».
    Gasser führt die Gebäude der «Modissa» und von «Bally» an der Bahnhofstrasse an, für welche Bauten des Historismus bedenkenlos abgerissen wurden. Und heute? Heute stehen die damaligen Neubauten selber im Denkmalinventar. Unabhängig von diesen Beispielen sagt Gasser selbst, dass es wichtig und oft anspruchsvoll sei, der Öffentlichkeit gegenüber zu erklären, warum etwas geschützt wird oder nicht.

    Und die «brutale» Post?

    Das Haus der Post, dieser markante Klotz, steht wie gesagt weder unter Denkmalschutz noch ist es in im Inventar aufgeführt. Es ist ein Vertreter des «Brutalismus», einem Architekturstil, der ab 1950 anzutreffen ist. Seit vor einigen Jahren die Aussenfassade isoliert wurde, ist der Bau aber nicht mehr auf den ersten Blick als jenem Stil zugehörig erkennbar, der Sichtbeton oft skulptural in Szene setzte. In Höngg ist dies an anderen Gebäuden, die inventarisiert sind, besser zu erkennen: Zum Beispiel an jenen neben und hinter dem Tramdepot Wartau. Oder die Gebäude an der Rebbergstrasse 41 a und b sowie Rebbergsteig 7 mit Baujahr 1963 bis 1965.

  • «Ich bin sehr Höngg-patriotisch»

    «Ich bin sehr Höngg-patriotisch»

    Junge Gesichter aus Höngg
    Was wäre ein Fokusthema zum Thema Jugend, ohne Porträts von Jugendlichen aus Höngg?
    Um junge Menschen zu verstehen, herauszufinden, was sie denken, planen und sich wünschen, reicht es nicht, sich selber ein stereotypenreiches Bild der Jugend zusammenzustellen. Die verlässlichste Quelle sind die Jungen selber, denen der «Höngger» in diesem Fokusthema eine Stimme gibt. Einen Einblick in das Leben von drei jungen Menschen, welche Höngg ihr Zuhause nennen.

     

    «Ich habe kürzlich einen Test bezüglich meiner Studienrichtung gemacht und dieser empfiehlt mir Theologie – eher nicht», lacht Martin Faehnrich. Der 17-Jährige besucht das Gymnasium der Kantonsschule Zürich Nord, im mathematischen Profil. Mathematik zu studieren kommt für ihn, wie die Theologie, aber überhaupt nicht in Frage, dann lieber Geschichte oder Germanistik. Vielleicht wäre auch der Lehrerberuf etwas für ihn, meint er. Seit der vierten Klasse wohnt Martin im Rütihof und verbringt dort auch den grössten Teil seiner Freizeit. Denn wenn er nicht in der Schule oder zu Hause ist, ist er im Kasten. «Der Kasten ist unser Zufluchtsort. Oft sind auch ein paar ältere da, die einen Schlüssel haben und uns dann auch unter der Woche reinlassen. Denn der Kasten ist offiziell nur während den Angeboten der Jugendarbeit offen, die restliche Zeit über wird er von zwei jungen Erwachsenen selbstverwaltend genutzt.» Seit 2010 ist der blaue Container im Rütihof ganz den Jugendlichen gewidmet. Martin und seine Freunde sind besonders im Winter froh um dieses Angebot, denn in dieser Jahreszeit haben Jugendliche in Höngg sehr limitierte Möglichkeiten, sich ausserhalb ihres Daheims ins Warme zurückzuziehen. «Wir spielen manchmal UNO und einmal in der Woche treffen wir uns für eine Runde <Dungeons and Dragons>. Ein super Spiel», erzählt Martin. «Dungeons and Dragons» ist ein Pen- and Paper-Rollenspiel, in dem die Spieler verschiedene Fantasie-Charaktere einnehmen und gemeinsam durch Erzählen Abenteuer erleben. Am Freitag- oder Samstagabend geht es manchmal auch ins Stadtzentrum. «Meistens kaufen wir uns einfach Alkohol, hören gemeinsam Musik und geniessen im Sommer das Wetter am See. Für den Winter haben wir einen anderen Ort gefunden, eine windgeschützte Stelle in der Nähe einer Brücke. Diejenigen aus meinem Freundeskreis, die keine Lehre machen, haben kaum Geld, um in eine Bar zu gehen oder so. Höchstens ab und zu mal», so Martin, dem der See als Schüler ebenfalls besser ins Budget passt und der froh um offene Räume wie den Kasten ist.

    Volg gleich Kaff

    Martin bezeichnet sich selbst als «Höngg-patriotisch». Er ist sehr oft im Quartier und wohnt auch gerne hier. Auf der einen Seite mag er die Läden und das Städtische, das Höngg mit dem Meierhofplatz seiner Meinung nach hat. «Es ist nicht so, als gäbe es hier einen Volg, der einen gleich als Kaff abstempelt.» Seine Kleidung besorgt er sich allerdings im Letzipark oder in Altstetten. Auf der anderen Seite mag er den Wald, in den man sich im Sommer zurückziehen kann, die Fussballplätze bei den Schulhäusern und den Fakt, dass Höngg quasi ein Berg ist. Laut seiner Einschätzung gibt es in Höngg schon vieles, im Rütihof allerdings fehle einiges. Er fände es zum Beispiel angenehm, wenn ein Denner in das Lokal des ehemaligen Beck Keller einziehen würde, seine Freunde dagegen wünschen sich dort eine Shisha Bar. Das Angebot für Junge im Quartier sei begrenzt, in Jugendräumen wie dem Kasten sieht Martin jedoch eine super Möglichkeit. Andere Jugendangebote nutze er nicht und würde sich wahrscheinlich auch gar nicht dafür anmelden. Ab und zu informiere er sich darüber, was sonst noch so läuft, mehr als Kindergartenaktivitäten seien ihm allerdings bisher noch nie aufgefallen.

    Auch Drogen sind ein Thema

    «Wie fast jeder Höngger, habe auch ich früher etwa ein halbes Jahr lang beim SV Höngg gespielt. Heute treffe ich mich manchmal einfach noch mit Freunden, um ein wenig zu spielen.» Aktiv trainiert Martin zurzeit im Kraftraum der Schule und würde sehr gerne in naher Zukunft einen Kampfsport ausprobieren. Klavier spielen lernen steht ebenfalls auf seiner Liste. Neu hinzugekommen ist die Aufgabe, YouTube-Videos hochzuladen. «Ich habe gegen einen Freund eine Game-Wette verloren und nun nehme ich einfach meine eigenen Spiele auf und stelle sie ins Netz.» Gamen sei schon noch ein Thema in seinem Leben, aber längst nicht mehr so zentral wie vor ein, zwei Jahren. Heute gehe er lieber in den Kasten, um seine Kollegen zu treffen, wenn er an einem Abend Zeit habe. In den sozialen Medien hingegen ist er relativ aktiv, auf Instagram mag er Memes, WhatsApp hat sowieso jeder. «Wir haben einen Chat, in dem rund 18 Jungs aus Höngg drin sind. Dort diskutieren wir manchmal über die verschiedensten Dinge, ein aktuelles Gesprächsthema ist zum Beispiel das Militär, weil das langsam für alle aktuell wird», erzählt Martin. Mit seinen Freunden spricht er über beinahe alles. Auch Drogen sind ein Thema, denn die bravsten Kids seien auch sie nicht. Dafür anscheinend super, wenn es um Teamwork geht: «Ich bin auf Snapchat geradezu süchtig nach «Streaks». Die bekommt man, wenn man innerhalb von 24 Stunden mit einer Person einen Snap hin und her schickt. Mit Mauro, einem Kollegen habe ich bereits etwa 170.»

  • Aufruf der Redaktion

    Thema «Armut in Höngg»: Wir suchen Personen, welche als Einzelperson oder als Familie mit sehr knappem Budget durchkommen müssen. Was bedeutet dies im Alltag? Wo spürt man die Einschränkungen besonders? Wie geht man als Erwachsene mit der Situation um? Und Kinder? Wo spüren sie es, wenn Geld nicht einfach vorhanden ist und wie reagieren sie?

    Thema «Expats in Höngg»: Wer ist bereit, über seine Zeit und seine Erlebnisse als Expat, also als von einem ausländischen Unternehmen in die Schweiz entsandte Fachkraft, in Höngg zu erzählen? Wie ist das, wenn man nur für eine begrenzte Zeit hier lebt? Integriert man sich in Höngg trotzdem oder ist man daran gar nicht interessiert? Wie wird man von Hönggerinnen und Hönggern im näheren Umfeld aufgenommen? Wie ist es, hier zu leben im Wissen, dass man in einiger Zeit wieder an den nächsten Ort zieht?
    Wenn Sie sich selbst von einem dieser Themen angesprochen fühlen, oder wenn Sie jemanden kennen, auf den oder die diese Fragen passen, so melden Sie sich bitte möglichst umgehend für beide Themen bei Patricia Senn oder Fredy Haffner unter Telefon 044 340 17 05 oder per Mail unter redaktion@hoengger.ch