Kategorie: Damals

  • Ein Volkshaus, das keines sein wollte

    Ein Volkshaus, das keines sein wollte

    Das Projekt warf Wellen bis in die katholischen Lande. «Volkshaus oder Kirchgemeindehaus?», fragten die «Fribourger Nachrichten»: «Ein seltsames Kirchgemeindehaus ist in einem sozialistischen Quartier von Grosszürich im Werden: Dieses Kirchgemeindehaus soll neben Versammlungssälen auch Turn- und Spielräume, Post- und Bankfiliale, Quartierbüro, Kindergarten, Kinderkrippe, öffentliche Badanstalt, alkoholfreie Wirtschaft und weiss der Himmel was noch enthalten!»

    Die Fribourger Katholiken hatten auch eine Erklärung: «Das Rätsel über diesen Bazarbau ist bald gelöst: Die Kirchgemeinde Wipkingen ist eine sozialistisch regierte Kirchgemeinde.»

    Was nicht ganz falsch war. Die Politik im Wipkingen der 1920er-Jahre war abgesteckt: Der Männerchor, die Vereine und die Gemeinnützige Gesellschaft Wipkingen (GGW) waren bürgerlich, die Kirchgemeinde war rot. Tonangebend in der Kirchgemeinde waren die Religiös-Sozialen, eine christlich-soziale Bewegung. Als Pfarrer amtete Ernst Altwegg. Die Religiös-Sozialen engagierten sich im Namen der Kirche auch politisch, was in Wipkingen Stirnrunzeln auslöste. «Richtlinien für eine Neugestaltung des gesellschaftlichen Lebens auf christlicher Grundlage», hiess eine schmale Schrift, welche die Kirchenpflege 1919 publizierte.

    Die Forderungen waren durchwegs auf der Linie der Religiös-Sozialen. Sie waren tief-rot: Abbau des herrschenden Wirtschaftssystems, Recht auf Arbeit und Arbeitspflicht für alle, Aufhebung jedwedes arbeitslosen Einkommens, Abschaffung des Militärs und vollständige Abrüstung, fortschreitende Kommunalisierung von Grund und Boden und Abschaffung des Kapitalzinses.

    Die Gemeinde soll zusammenfinden

    «Soll das Kirchgemeindehaus ein allgemeines Volkshaus sein?», fragte die «Neue Zürcher Zeitung» erstaunt. Die Pläne mit der Bank- und Postfiliale, dem Volksbad oder der alkoholfreien Wirtschaft entsprachen dem Ideal der Religiös-Sozialen, sie kamen aber nicht überall gut an. Pfarrer Altwegg bemühte sich, den Terminus «Volkshaus» zu streichen. Ihm oblag es, bei den Mitgliedern die Begeisterung zu wecken: «Unser zukünftiges Kirchgemeindehaus», so war der Vortrag betitelt, den Altwegg am 13. März 1927 in der Kirche Wipkingen hielt.

    Er beschrieb die Raumnot und den Wunsch der Gemeinde nach einem gemeinsamen Haus mit grossem Saal, Restaurant, Kinderlehrlokal, Pestalozzi-Stube inklusive Post und Bank. Altwegg umriss begeisternd den Bau, wie er aussehen solle, wo er zu stehen käme und wie die Gemeinde dort zusammenfände.

    Er verwies auf die anstehende Volksabstimmung: Jeder Mann müsse an die Urne gebracht werden, man müsse Freunde, Bekannte, Verwandte für ein Ja begeistern, und es müsse der Abstimmung auch eine lebhafte Agitation in den andern Stadtkreisen vorausgehen. «Wenn wir darin irgendetwas versäumen und in der Abstimmung unterliegen, dann ist die Hoffnung auf ein Kirchgemeindehaus auf Jahre begraben», schloss Altwegg seine fulminante Ansprache.

    Den Anfang hatte das Projekt fünf Jahre zuvor genommen: Die Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 5. November 1922, 10.15 Uhr, war so gut besucht wie nie. 262 Stimmberechtigte füllten die Kirche, die nicht stimmberechtigten Jung-Wipkinger besetzten die Empore, ein Orgelspiel eröffnete die Versammlung und der Männerchor gab ein kurzes Gesangsspiel. Als Gast war Stadtbaumeister Herter geladen. Wichtigste Traktanden waren der Bau des Kirchgemeindehauses, das Raumprogramm und die Wahl des Bauplatzes.

    Als Erstes stimmte man darüber ab, ob die Quartierbedürfnisse ins Raumprogramm aufgenommen werden sollten, was 243 Ja-Stimmen ohne Nein-Stimmen ergab, worauf Präsident Billeter dem anwesenden Stadtbaumeister Herter das Wort zur Standortfrage erteilte. Neun Bauplätze wurden der Kirchenpflege angeboten, wovon einzig die der Stadt Zürich gehörende Parzelle 1296 an der Röschibachstrasse oberhalb des Kehlhofs den Anforderungen genüge.

    Es folgte eine längere Erläuterung von Präsident Billeter zur Frage, ob der Kehlhof stehen gelassen werden könne und was mit der Krippe geschehen solle. Die GGW (der heutige Quartierverein) und der Frauenverein, der die Krippe leitete, waren skeptisch.

    Trickreicher Abstimmungskampf

    Der Streit um die Krippe zog sich über Jahre dahin. Als Standort für ein neues Kirchgemeindehaus käme exakt und ausschliesslich der Kehlhof zwischen Höngger- und Röschibachstrasse infrage, hatte Stadtbaumeister Herter geschrieben, was die Kirchgemeinde Wipkingen 1922 der GGW mitteilte.

    Es folgten jahrelange Rekurse, Einsprachen und Gutachten. Man hatte die kantonale Heimatschutzkommission angerufen, die feststellte, da «das geplante Kirchgemeindehaus ein wichtiges Gebäude sein wird, das ganz der Allgemeinheit dient, würde es sich unter keinen Umständen rechtfertigen lassen, das ästhetisch nicht wertvolle Gebäude (Kehlhof) stehen zu lassen».

    Es hiess ausdrücklich, dass der stolze Nussbaum stehen bleiben solle und der Kehlhof nach Möglichkeit ebenso. Der Stadtrat überliess der Kirchgemeinde den Bauplatz für 47 000 Franken. Um 12 Uhr 20 war die Sitzung beendet und das Projekt unter Dach. Dann ging es voran; mit seiner fulminanten Rede 1927 rief Pfarrer Altwegg die Stimmbürger an die Urne.

    Der Abstimmungskampf war professionell durchorganisiert: Mit «Vereine und Gesellschaften von Wipkingen» war ein Flugblatt unterzeichnet. Eine Steuererhöhung sei nicht nötig, da die Baukosten von 2,28 Millionen Franken durch sichere Zinseinnahmen und durch den städtischen Beitrag gedeckt seien. «Die Kirchensteuer muss nicht erhöht werden!», hiess es im Flugblatt.

    Es wurde gebaut. Am Samstag, 23. Januar 1932, war das neue Kirchgemeindehaus zur öffentlichen Besichtigung geöffnet und am Sonntag fand in der reformierten Kirche ein Festgottesdienst zur Einweihung statt. Der Kirchenchor sang, nicht der Männerchor.

    Überdimensioniert und unbeliebt

    Bald zeigte sich, dass das Haus zu gross geraten war. Es begann recht vielversprechend mit Anlässen, Gesangsauftritten des Männerchors und geselligen Veranstaltungen, aber die Vereine beklagten ihre Räumlichkeiten als unpraktisch, insbesondere der Samariterverein und die Betreiber des Krankenmobilienmagazins äusserten Unmut.

    Für den Konfirmandenunterricht gab es schlicht zu wenig Kinder, um die Unterweisungszimmer auch nur halb zu füllen. Die strikte Hausordnung trug ihren Teil dazu bei, dass das Haus nicht recht in Schwung kommen wollte.

    Die Verärgerung im Volk über die Nutzungsbestimmungen des Saals im Kirchgemeindehaus überdauerte die Jahrzehnte. Die Hausordnung erlaubte das Rauchen nur in den Sitzungszimmern. «Sämtliche Anlässe, Veranstaltungen sowie auch Proben usw. müssen abends, 10 Uhr, geschlossen werden», verlangte das Reglement.

    Die Vereine und insbesondere die GGW beklagten diese Betriebsordnung regelmässig; und irgendwann platzte der GGW der Kragen. Im Jahresbericht 1946 stand Klartext: «Diese beiden Bestimmungen verwehrten von allem Anfang an unseren Organisationen die Benützung der schönen und geräumigen Lokalitäten des Kirchgemeindehauses.»

    Die Kirchenpflege hatte sich komplett verrannt. Das gesamte Quartier, alle Parteien, alle Vereine, Männerchor, Baugenossenschaften und die GGW stemmten sich gegen die Kirchenpflege und verlangten eine realistische Hausordnung – ohne das geringste Einlenken. Das Alkoholverbot blieb aufrecht, weshalb es kaum gesellige Veranstaltungen im Saal gab. Nach einigen Tanzabenden des Arbeitervereins Satus und der Turnvereine blieb der Saal wieder unbenutzt.

    Die «Wipkingertagungen»

    Das Volkshaus, das keines sein wollte, mutierte dann zu einem Hort des Widerstandes. Karl Barth ist ein Kirchenvater des 20. Jahrhunderts. Die Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 veränderte sein Leben. Karl Barth verlor wegen seiner Schriften die Professur in Göttingen, und als er das Schweigen der Christen angesichts des Unrechtsregimes anprangerte, musste er 1935 in die Schweiz ziehen.

    Er rief bereits 1938 zum bewaffneten Widerstand gegen die braune Diktatur auf und verlangte von der evangelischen Kirche klare Bekenntnisse gegen die Tyrannei. Im gleichen Jahr liess er sich in der Schweizer Armee zum Soldaten ausbilden. Seine Vorträge und Auftritte fanden starke Beachtung.

    Ein wichtiger Teil dieser Tätigkeiten fand im Kirchgemeindehaus Wipkingen statt. Diese hatten eine so starke Ausstrahlung, dass sie weithin «Wipkingertagungen» genannt wurden. Die Versammlungen in Wipkingen begründeten eine christliche Legitimation des bewaffneten Widerstandes, sie bezogen scharf Stellung gegen die bundesrätlichen Zensurmassnahmen und lehnten Rückschaffung von Flüchtlingen ab.

    Es ging um theologische und kirchliche Fragen; tatsächlich aber war das Kirchgemeindehaus Wipkingen in den Kriegsjahren ein Hort der geistigen Landesverteidigung.

    Artikel / Quellen:

    Martin Bürlimann, Kurt Gammeter: «Damals», Wibichinga Verlag, 2024.

    Ernst Altwegg, «Unser zukünftiges Kirchgemeindehaus», Vortrag vom 13. März 1927, in der reformierten Kirche Wipkingen.

    Ref. Kirchenpflege Wipkingen (Hrsg.): «Richtlinien für eine Neugestaltung des gesellschaftlichen Lebens auf christlicher Grundlage», Zürich-Wipkingen 1919. 

    Bildergalerie
    Zusammengestellt von Martin Bürlimann und Kurt Gammeter, Autoren von «Damals: Wipkingen – Ein Bilderbogen»

  • Der Wipkinger Schulhausbau

    Der Wipkinger Schulhausbau

    Die Wipkinger Lokalgeschichte ist ein Mosaikstein der Landesgeschichte. Der Lehrerwahl von 1821 ging eine heftige Auseinandersetzung voraus. Pfarrer Hans Georg Finsler verkündete von der Kanzel die ausgeschriebene Lehrerstelle, worauf zwei Bewerber in die engere Wahl kamen, Amman von Obermeilen und Johannes Weber von Ebertswil. Der Pfarrer schätzte Amman sehr, da er ein Kirchenmann war. Die Stillständer (der Vorläufer der Kirchenpflege) zogen Weber vor; als Grund gegen Amman konnten sie aber nicht ihre Meinung kundtun, er sei frömmlerisch, es hiess vielmehr, Amman verströme «einen unangenehmen Geruch aus dem Munde».

    Ammans Wahl war für Pfarrer Finsler beschlossene Sache, aber zwei Stillständer weibelten bei jedem Erziehungsrat persönlich für ihren Kandidaten. Sie traten dabei ausdrücklich als «Vertreter der ganzen Vorstehschaft und der Gemeinde» auf, was gelogen war. Wahrscheinlich durchschauten die Erziehungsräte das Manöver, aber die Wahl zwischen einem pfaffenhörigen Frömmler und einem modernen Erzieher fiel zugunsten der Moderne aus. Pfarrer Finsler akzeptierte die Wahl, aber er konnte sich nicht damit abfinden und gab sein Amt zwei Jahre später ausdrücklich wegen Lehrer Weber ab.

    Der 23-jährige Lehrer Weber legte sich ins Zeug. 98 Schüler drängten sich in der winzigen Schulstube im Gemeindehaus neben dem Scharfen Eck. Seine Schüler bestanden das erste Winterexamen mit Bravour. «Der Schulmeister hat in der kurzen Zeit seit seinem Amtsantritt schon Bedeutendes geleistet und es wurde freudige Hoffnung für die Zukunft ausgesprochen», schrieb der Stillstand in einem Schulprotokoll.

    Weitsichtiger Schulhausbau

    Weber empfahl ein Schulhaus zu bauen, damit man in Klassen und nach einem neuen Lehrplan unterrichten könnte. Für 170 Gulden kaufte der Gemeinderat Boden «vor dem Eingang des Dorfes rechts an der Landstrasse», wie die heutige Hönggerstrasse damals hiess. Zur Finanzierung verkaufte man das alte Schul- und Gemeindehaus, sammelte Spenden und ersann Geldquellen. 5650 Gulden sollte das neue Schulhaus kosten, offerierte der Wollishofer Baumeister Staub. Die Industriellen in den Landsitzen im Letten schenkten der Gemeinde 1797 Gulden in einer freiwilligen Steuer. Die Holzkorporation spendete eine Eiche vom Käferberg. Für den Aushub reichte es nicht mehr, dazu wurden die Wipkinger zum Frondienst aufgeboten.

    Bereits am 19. Mai 1824, einem Mittwoch, fand die Einweihung statt. An der Spitze seiner Schülerschar zog Lehrer Weber von der Schulstube ins neue Schulhaus, wo die Schüler mit Brot, Wurst und Wein verköstigt wurden. Zum Fest sang der neu gegründete Sängerverein, der spätere Männerchor Wipkingen. Zu Martini 1824 begann das neue Schuljahr im prächtigen Schulhaus; alle 98 Kinder erschienen zur Winterschule.

    Hart umkämpfter Lehrplan

    Wer bestimmt den Lehrplan? Die Kirche oder der Kanton? Um diese Frage drehte sich der Konflikt ab den 1820er-Jahren. Nach einem turbulenten Wahlkampf setzte 1833 das Volk in einer Abstimmung ein neues kantonales Sekundarschulgesetz durch. Die «Schulmeister» hiessen nun offiziell «Schullehrer», die Volksschule war obligatorisch, und der neue Stundenplan war Pflicht. Das neue Schulgesetz entmachtete den Stillstand. An seine Stelle trat erstmals eine Schulpflege aus gewählten Volksvertretern.

    Von den Kirchenvertretern gab es Widerstand, da ihnen die Obhut über die Kinder entgleiten würde und die Stoffpläne unerhört modern waren: Nebst Fächern wie Deutsch und Französisch gab es nun Zahlenlehre, Geografie, Geschichte und vaterländische Staatseinrichtung, weiter Naturkunde, Gesang, Zeichnen und Schönschreiben. Damit kamen die damals gelehrten Stoffe Bibelkunde und Katechismus arg ins Hintertreffen. Stossend für viele waren die «angemessenen Leibesübungen» für Knaben und Mädchen auf einer Wiese. An der frischen Luft sollte der Turnunterricht Gesundheit, Stärke und Geschmeidigkeit fördern; für Mädchen und Knaben gemeinsam.

    Prägende Persönlichkeit

    Weber leistete seinen Schuldienst im neuen Schulhaus 44 Jahre lang, von 1824 bis 1868. Seine Schule in Wipkingen war lange Zeit eine Musterschule im Bezirk. Lehrer Weber war streng und legte Wert auf Disziplin, Pünktlichkeit und Exaktheit. Er gründete im neuen Schulhaus eine private, freiwillige Schule. Sie stand den gescheitesten Schülern offen. Heute würde man dies Hochbegabtenförderung nennen: Weber unterrichtete in der Privatschule auch Salomon Rütschi, den späteren Gemeindeschreiber und Seidenfabrikanten. Lehrer Weber sang ersten Tenor im Männerchor, dem kulturellen Zentrum der Gemeinde und dem politischen Gegengewicht zur Kirche. Seine bedeutende Bibliothek stand der Bevölkerung offen.

    Er verurteilte die Kinderarbeit scharf und setzte die Schulpflicht durch. Er wurde eine dominierende Persönlichkeit im Dorf. Allerdings gebärdete sich Weber öfters «ungehörig gegenüber der Kirchenpflege und der Schulpflege» und man hörte Klagen wegen «überharter Züchtigung der Zöglinge». Es gab Auseinandersetzungen und offene Feindschaften, da Weber die neuen Lehrpläne rigoros umsetzte. Wegen ihm büsste der Dorfpolizist reihenweise Eltern, die ihre Kinder in die Felder und in die Fabrik schickten statt in seine Schule.

    Zum 50-Jahr-Dienstjubiläum Webers 1868 organisierte das Dorf eine Feier und würdigte das lange Wirken ihres Lehrers; im Bewusstsein, was er für Dorf und Vaterland geleistet hatte. Wenige Monate später ersuchte Weber um seinen vorzeitigen Ruhestand. Dieser wurde ihm gewährt. Kurz darauf, am 15. Juli 1869, starb er und wurde im Friedhof neben dem Kirchlein zur Ruhe gebettet. Abdankung und Grabrede hielt Pfarrer Dieter Georg Finsler, ein Sohn von Hans Georg Finsler.

    Deklassiert und abgebrochen

    Das Schulhaus an der alten Landstrasse diente in all den Jahren auch als Feuerwehrmagazin, Polizeiposten, Singlokal, Weinkeller, Gefängniszelle und Pfarrwohnung. 1851 pflanzte die Gemeinde zur Feier des 500-Jahr-Jubiläums des Beitritts des Kantons Zürich in die Eidgenossenschaft eine Linde vor dem Schulhaus. Das Gebäude hiess im Volksmund «Beim Lindebänkli».

    Das Schulhaus wurde später unter Denkmalschutz gestellt. Mitte der 1960er-Jahre fand ein Landabtausch statt, und das Grundstück ging in private Hände über. 1971 ging ein Baugesuch für ein Bürogebäude mit Ladenlokal und Garage für 30 Parkplätze ein. Der Denkmalschutz setzte sich für das alte Schulhaus ein. Es stand in der Liste der Kunstdenkmäler des Kantons Zürich als «Giebelbau mit Erd- und Obergeschoss» und einem «Vordach vor der Haustür der nördlichen Giebelseite, das abgewalmt ist und auf zwei glatten Säulen mit Wulst ruht».

    Als schützenswert galt auch das baumbestandene öffentliche Plätzchen mit Durchgangstreppen, eingefügt in den Spitzwinkel der beiden Strassen. Als man die Hönggerstrasse erneut als zu schmal taxierte, verschwand das Schulhaus plötzlich aus der Liste der schützenswerten Bauten. 1971 wurde es abgerissen, zum Bedauern vieler Wipkinger.

    Quellen

    Martin Bürlimann, Kurt Gammeter: «Damals», Wibichinga Verlag, 2023.
    Nachlass Jakob Frei, Stadtarchiv.
    Diverse Urkunden und Unterlagen aus dem Stadtarchiv Zürich.

  • Die Wipkinger Betteljagd

    Die Wipkinger Betteljagd

    Vier Jahre nach der Schlacht in Zürich, 1803, ist eine aus heutiger Sicht nur schwer verständliche Episode überliefert. In Wipkingen fand eine organisierte Betteljagd statt. «Verarmte Menschen, Verwahrloste, Kranke und Invalide hatten sich in unheimlicher Weise vermehrt», berichten alte Protokolle. Die kirchlichen Hilfswerke waren überfordert. Nebst Bettelei und Almosen kam es zu Diebstählen und Plünderungen von Vorratskammern. Die Betteljagden waren von alters her verbreitet. Man trieb das Gesindel zusammen und jagte es fort, möglichst weit weg. Im Ancien Régime, der Zeit vor dem napoleonischen Einmarsch, sind Betteljagden überliefert. Jene in Wipkingen war eine der letzten.

    Im Herbst 1803 waren 32 Mann aus der Bürgerschaft aufgeboten, «das Gesindel zusammenzutreiben, die Bettler in Gewahrsam zu nehmen». In einer eigens gebildeten Hauptwache sollten die Einlieferung und Arretierung der verhafteten Personen erfolgen. Pro Mann des Detachements gab es ein Mass Wein und ein halbes Brot, zudem zählte der Einsatz als Extra-Frondienst. Major Ruppert kommandierte das Ganze. Ihm unterstand der Hauptteil der Mannschaft im Zentrum. Gemeinderat Hausheer kommandierte den rechten Flügel und Präsident Laubi den linken Flügel des Aufgebots.

    Salomon Ruppert war Kirchengutsverwalter, Seckelmeister und «Adjunkt des löbl. Stadtquartiers». Er lebte von 1741 bis 1805 und war der Sohn von J.J. Ruppert, welcher 26 Jahre lang bis 1751 das Amt des Almosenpflegers bekleidet hatte. Sein Sohn Salomon war Major der Infanterie. 1779, im Alter von 38 Jahren, wurde er Untervogt in Wipkingen. Als Kirchengutsverwalter leitete er auch zwei Renovationen am Turm der alten Kirche. Als Infanterist tat er sich in Zürcher Diensten besonders hervor. Ihm wurden Aufgaben anvertraut, die ansonsten nur Stadtbürgern übertragen wurden. Seine guten Dienste in der Wipkinger Gemeindeverwaltung fiel den Stadtbehörden auf. Die Stadt Zürich schenkte ihm das Bürgerrecht, anschliessend war er in den Gerichtsbehörden tätig.

    Dieses rabiate Begebnis gegen die Bettler im Herbst 1803 blieb die einzige militärische Massnahme gegen Armut in Wipkingen. Über den Erfolg ist nichts bekannt, Verletzte oder Opfer gab es aber keine. Es war ein Relikt aus einer vergangenen Zeit.

    Salomon Ruppert war eine prägende Figur der Gemeinde. Im Jahr nach den Kriegswirren waren die Gemeindefinanzen arg aus dem Lot geraten. Im Rechnungsbericht des Jahres 1800 finden sich Einträge für verzinsliche Darlehen, «an einen guten Freund». Mit «Belohnung und Verköstigung» aus der Gemeindekasse bei Anlässen war man überaus spendabel und mehrere «besondere Dienstleistungen» waren grosszügig vergeben worden. Die Gemeinde setzte eine Rechnungsprüfungskommission unter Salomon Ruppert ein.

    Inzwischen war Ruppert zum Distriktsrichter ernannt worden. Seine Kommission hatte den Auftrag, eine strammere Ordnung in das Rechnungswesen zu bringen. Offenbar mit Erfolg, denn die Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 1803 verlas den von der Administrationskommission ausgearbeiteten Antrag und der vormalige Seckelmeister Wilpert Abegg dankte ab. An seiner statt wurde Kaspar Laubi gewählt.

    Beinahe wäre Major Ruppert in einem Strassennamen verewigt worden. Ein neu angelegter Weg in der Gegend in den Steimeren bei der heutigen Lehenstrasse musste benannt werden. Die Strassenbenennungskommission erwog auch den Namen Ruppertweg, entschied sich aber 1934 einstimmig, den Wipkinger Lokaldichter Brugger zu Ehren kommen zu lassen.

    Die alten Institutionen überdauerten

    Nur vier Jahre vor der Betteljagd war Zürich 1799 Schauplatz der napoleonischen Kriege. Französische, österreichische und russische Truppen bezogen Stellungen auf dem Käferberg (siehe «Wipkinger Zeitung» im September 2021).
    1802 marschierte nochmals eine Armee durch Wipkingen, diesmal die eigene. Die helvetischen Truppen erteilten ihrem General Andermatt den Befehl, in Zürich einzumarschieren. Der Stand Zürich hatte eine starke Abneigung gegen die helvetische Regierung. Diese war von Napoleon installiert worden.

    Als sich Zürich weigerte, helvetische Truppen einzuquartieren, stationierte General Andermatt am 13. September 1802 Kanonen auf dem Zürichberg und beschoss die Stadt einen Tag und eine Nacht lang. Es kam zu einer Konvention und Andermatt rückte ab, über Guggach und Waid nach Baden.

    Gewalttätige und kriegerische Ereignisse wie diese bleiben haften. Beinahe vergessen sind die demokratischen Institutionen in den Schweizer Gemeinden nach der Helvetik. So nennt man die Zeit der République Helvétique, jenem 1798 von Napoleon installierten zentralisierten Staatsgebilde beruhend auf den Idealen der Französischen Revolution. Der Widerstand war gross. Nach dem Abzug der napoleonischen Truppen erfolgten verschiedene Widerstandsphasen; die Geschichtsschreibung nennt sie Mediation, Restauration und Regeneration. Napoleon Bonaparte beantwortete den Widerstand nicht nur militärisch, sondern auch mit der Mediationsakte, einer Art Zwischenverfassung, die den Kantonen grosse Teile der Souveränität wieder zurückgab. Der Sturz Napoleons leitete die Restauration ein.

    Wipkingen, in dieser Zeit eine landwirtschaftlich geprägte Siedlung mit starker Industrie, blieb in den kriegerischen Zeiten widerspenstig. Eine ganze Reihe von alten demokratischen Institutionen, die es ausserhalb der Schweiz nirgends in Europa gab, zeugen davon.

    Abgestufte Niederlassungs- und Stimmrechte

    Am 24. März 1804 waren die Wipkinger Bürger zur Huldigung gegenüber der Obrigkeit nach Höngg einberufen. Nach Beendigung einer Gemeindeversammlung fand der Gemeindetrunk in Wipkingen statt. Vom Umtrunk waren die Beisässen (Niedergelassenen) entlassen. Diese hatten allerdings ein gewisses Stimmrecht in den Versammlungen, aber am Gemeindetrunk durften sie nicht teilnehmen.

    Die Niederlassungsfreiheit war gewährleistet, aber an harte Bedingungen geknüpft. Es gab «Hintersässen-Gelder», welche Zugezogene in die Gemeindekasse zu zahlen hatten. Für Eingeheiratete gab es den «Weiberkronen», eine Abgabe für zugezogene Ehepartner in der Höhe von 1 Krone.

    Auch das «Ansässengeld» war von der Gemeindeversammlung geregelt. Ansässen (Zugezogene) mit Grundeigentum mussten 10, ohne Grundeigentum 6 und Einzelpersonen 2 alte Franken bezahlen. Die Ansässen waren frondienstpflichtig, mussten aber keine Armensteuer bezahlen. Ein «Braut- und Bechergeld», also eine Einheiratungs-Gebühr, betrug für Kantonsbürger 10 alte Franken, für Schweizer Bürger 20 und für «Landesfremde» 40 alte Franken.

    Man war sparsam bis zur Knausrigkeit: 1828 schaffte die Gemeinde den Abendumtrunk bei Fronarbeiten ab. Alle Männer bis 60 Jahre waren Frondienstpflichtig; mit Ausnahme der «Tischgänger», die stattdessen pro Jahr 30 Heller zu zahlen hatten.

    Auch die Einbürgerungen erfolgten basisdemokratisch auf Gemeindeebene. Am 4. Oktober 1804 nahm Wipkingen Heinrich Schäppi in die Bürgerschaft auf. Seine Einkaufsgebühr betrug 200 Gulden, bezahlen musste er 175 Gulden, da sich Schäppi um die Gemeinde sehr verdient gemacht hatte. Er war schon längere Zeit in der Gemeinde tätig. Als Auswärtiger konnte er nicht mitwirken, daher zog man ihn als kundigen Ratgeber bei. Heinrich Schäppi wurde Gemeindeamman und später in den Regierungsrat des Kantons Zürich gewählt.

    Eine ganze Reihe von Zuzügern wurde 1835 ins Bürgerrecht aufgenommen, so beispielsweise der erste Rektor der Universität, Lorenz Oken, Namensgeber der Okenstrasse, wo damals sein Landsitz stand. Dem Naturforscher und Naturphilosoph schenkte die Gemeinde das Bürgerrecht. Anderen bedeutenden Gelehrten wie Karl Heinz Gräffe aus Braunschweig, Professor für höhere Mathematik, wurde das Bürgerrecht geschenkt. Die Industriellen Friedrich Kornetz, Tochtermann von J. Hofmeister im Letten, oder Heinrich Studer, ein feuriger Vertreter der Radikalen und weitere wurden als Verdankung der Leistung ins Bürgerrecht aufgenommen, so etwa auch Pfarrer Konrad Bleuler.

    Wesentlich ist der Umstand, dass die Gemeindeversammlung diese Kompetenz besass. Es gab auch abgelehnte Gesuche. In dieser Zeit, 1836, lebten in Wipkingen 959 Seelen, davon 462 in Wipkingen-Dorf und 163 im Letten.
    Es gab abgestufte Stimmrechte für Zugezogene, beispielsweise konnten auswärtige Grundbesitzer über Grundbesitz-Fragen und geplante Bauprojekte abstimmen. Auch Gegenleistung wurde verlangt: Gemäss einem Gemeindebeschluss vom 24. Oktober 1813 hatte jeder, der sich in die Gemeinde einkaufte, auf der Allmend einen Baum zu setzen.

    Das verlorene Frauenstimmrecht

    Viele Institutionen, insbesondere die Gemeindeautonomie und direktdemokratische Elemente auf Gemeinde- und Vereinsebenen, überdauerten die kriegerische Zeit. Eines ging komplett verloren: das Frauenstimmrecht. Wipkinger Frauen hatten Ende des 18. Jahrhunderts Stimmrecht in verschiedenen Vereinigungen und in der «Weibergemeinde». Frauen hatten Mitspracherechte und Entscheidungskompetenzen in der Krankenpflege oder auch in landwirtschaftlichen Gremien und Korporationen, wo Witwen das Stimmrecht der verstorbenen Männer ausüben konnten.

    Die Weibergemeinde von 1794 – also vor dem Einmarsch der napoleonischen Truppen – wählte Adelheid Burkhart zur Spett-Hebamme. Die Versammlung beschloss, der bisherigen Hebamme, die aus Altersgründen ihr Amt nicht mehr richtig ausführen konnte, eine Rente zu finanzieren. Alle Frauen, welche die Dienste der neuen Geburtshelferin in Anspruch nahmen, mussten der alten Hebamme eine Gebühr von 1 Gulden bezahlen.

    Zehn Jahre später, 1804, wollte die Weibergemeinde Adelheid Burkhart zur Gemeindehebamme wählen. Der Stillstand (der Vorläufer der Kirchenpflege) verhinderte diese Wahl durch das Frauengremium und begründete dies mit dem kuriosen Argument, eine Geburtshilfe sei als ein «Kunststück» zu betrachten, über welches die Weibergemeinde nicht befinden könne. Adelheid Burkhard wurde als Hebamme eingesetzt, aber die Versammlungsfreiheit und das Stimmrecht war für die Weibergemeinde verloren und die Institution wurde abgeschafft.

    Bürger, nicht Untertanen

    Die Schweiz war Anfang des 19. Jahrhunderts umgeben von Obrigkeitsstaaten. Preussen verlangte nach dem Sturz Napoleons den Anschluss der Schweiz. Ziel war ein Königreich Helvetien mit dem Grossherzog von Baden (DE) als Kronenträger. Eine andere Forderung hätte das Königshaus Württemberg zum Haupt der Schweizer Monarchie gemacht. Die regenerierten Kantone waren indes Kleinrepubliken mit ausgebauter Demokratie, Presse- und Redefreiheit. Es gab massive Spannungen; die Schweiz galt als Auffangbecken für Revolutionäre und Umstürzler. Fürst Metternich bezeichnete die Schweiz als «befestigte Kloake», die gesäubert werden solle.

    Gemeindeautonomie, eigenständige Festlegung der Steuern, Zahlung der Steuern an die eigene Gemeinde, direktdemokratische Elemente betreffend Sachfragen, Autonomie betreffend Einbürgerungen – solche Elemente gab es in den umliegenden Königs- und Kaiserreichen nicht. Die Einwohner Deutschlands hiessen offiziell «Untertanen». Davon waren die Bürgerinnen und Bürger Wipkingens weit entfernt.

    Die Beispiele sollen zeigen, dass die moderne Schweiz nicht 1848 in einer verfassunggebenden Versammlung aus dem Nichts entstanden ist, sondern dass hierzulande viele demokratische Institutionen aus der Vorzeit der europäischen Revolutionen die Wirren überstanden hatten und einen Nährboden für eine gedeihliche Entwicklung in sich trugen.

    Quellen

    Martin Bürlimann, Kurt Gammeter: «Damals», Wibichinga Verlag, 2023.

    Conrad Escher, Rudolf Wachter: Chronik der Gemeinde Wipkingen, Institut Orell Füssli, Zürich 1917.

    Diverse Literatur zur Helvetik, Mediation und Regeneration.

  • Die Bilderstürmer von Wipkingen

    Die Bilderstürmer von Wipkingen

    Die Geschichte des mittelalterlichen Weilers Wibichinga ist eng verknüpft mit dem Fraumünster. Die geschriebene Geschichte des Weilers beginnt im Jahr 881, als der deutsche Kaiser Karl der Dicke seinem Getreuen Wolfgrim den Weiler Wibichinga als Fraumünsterlehen zur Nutzniessung schenkte. Der Weiler selbst ist viel älter; bereits zur Römerzeit lebten hier Menschen. Bei der heutigen Lehenstrasse stand einst ein stolzer römischer Gutshof (siehe «Wipkinger Zeitung» Juni/2021).

    Der Name Wibichinga geht auf alemannische Siedler zurück, die im 3. Jahrhundert einwanderten. Siedler mit einem Anführer namens Wipko, Wibeko oder ähnlich, liessen sich hier nieder und gaben dem Dorf seinen Namen.

    Das Fraumünster wurde im Jahr 853 von Ludwig dem Deutschen, einem Enkel Karls des Grossen, gegründet und mit Schenkungen versehen. Der Getreue Wolfgrim, der Wibichinga als Lehen zur Nutzniessung erhielt, sollte es bei seinem Ableben wieder der Äbtissin im Fraumünster zurückgeben.

    Die Nachbarsgemeinde Höngg hatte seit Jahrhunderten eine eigene Kirche, aber diese gehörte nicht zum Grossmünster und Höngg war kein Lehen des Fraumünsters. Deshalb gingen die Wipkinger im frühen Mittelalter nicht in die Höngger Kirche zum Gottesdienst. In einer Urkunde aus dem Jahr 1270 ist erstmals ein Kirchlein in Wibichinga erwähnt.

    In der Urkunde wird die kleine Kapelle zu Wibichinga zusammen mit jenen in Albisrieden, Oerlikon, Schwamendingen und Zollikon genannt. Die Mutterkirche war das Grossmünster, da Wibichinga zum Pfarrsprengel des Grossmünsters gehörte. Einen Friedhof gab es nicht, die Toten wurden in der Stadt Zürich auf dem Totenacker neben dem Grossmünster bestattet. Zur Kirche gehörte ein «Widumgut», also ein Pfrundgut, das jährlich «vier Mütt Kernen Zins» abwarf, mit denen der Leutpriester bezahlt werden sollte.

    Wohlstand dank dem Fraumünster

    Aus dem 14. und 15. Jahrhundert existiert eine Vielzahl von Urkunden, die in Wipkingen Handel mit Weingärten und ganzen Höfen bezeugen. Unter der Obhut der Fraumünsterabtei herrschte im Dorf ein Unternehmergeist, der reiche Bürger anzog und Landleute zu Gutsbesitzern werden liess. Wipkingen entwickelte sich vom armen Bauerndorf zur reichen Vorortsgemeinde Zürichs.

    Die Äbtissinnen förderten Arbeit und Fleiss. Die kirchliche Seelsorge, stets vom Grossmünster besorgt, legte den geistigen Nährboden für den Wohlstand, der sich mit der Zeit ausbreitete. Im Zentrum des Dorfes lag die schlichte, kleine Kirche, von den Menschen geliebt und gepflegt. Sie taten sich zusammen und kauften eine Glocke für ihre Kirche.

    Im Jahr 1500 ertönte die Marienglocke im Dorf und rief weit ins Land hinaus. Ein lateinischer Spruch zierte das Marienglöcklein: «Ave.Maria.gracia.dominus.tecum.MCCCCC.» Unter Schirm und Schutz des Fraumünsters entwickelte sich der Weiler Wibichinga gedeihlich. Die Äbtissinnen sorgten sich um die Menschen in den Weilern, und unter benediktinischer Obhut blühten die Obstgärten, wurden Felder und Weiden gepflegt, Tiere gezüchtet und Wälder genutzt.

    Nie in der elfhundertjährigen Geschichte des Fraumünsters wurden die Höfe geplündert oder die Leibeigenen versklavt. Zinsen und Zehnten waren zwar hoch, aber immer zahlbar für die Leibeigenen, ohne dass sie wegen der Zinslast verarmten. Das Fraumünster selbst bot immer Schutz für die kleine Gemeinde und die Äbtissinnen missbrauchten ihre Macht nie.

    Die Reformation

    In den 1520er-Jahren nahmen die Wirrnisse ihren Lauf, die wir heute als Reformation bezeichnen. Die Reformation im Jahr 1524 trennte Kirche und Staat. Die göttlichen Gesetze und die weltlichen Gesetze galten nun als Zweierlei. Gesang und Orgel verschwanden, man entfernte alle Bilder in der Kirche und übertünchte die Wandmalereien. Dies galt im Grossmünster und bald auch in allen Kirchen der nahen Umgebung. Die Leutpriester verkündeten dies den Kirchgängern.

    Inmitten der Umwälzungen blühte Wipkingen, trotz der Unbill jener Zeit. So beurkundete die Äbtissin vom Fraumünster im Jahr 1522 den Verkauf eines Hofes an Hans Lavater, Bürger von Zürich für 547 Pfund und 9 Schillinge. Das Herrschaftsgut umfasste Hof, Schürtrotte und Reben am Käferberg, Weide mit Scheune sowie Holz und Holzrechte im Wald. Die Urkunde beweist, dass es damals prächtige Wipkinger Gehöfte gab, für welche reiche Bürger ganze Vermögen bezahlten. Auffallend häufig waren es Frauen, die mit Lehen oder Rebgütern handelten. Die Gemeinde zeigte sich erstarkt und selbstbewusst.

    Der Wipkinger Bildersturm

    Die Zürcher Chorherren wählten 1518 Ulrich Zwingli zum Leutpriester. Die Leutpriester besuchten die umliegenden Dörfer und predigten in den Kirchen. Auf seinen Wanderungen durch die Zürcher Landschaft kam Zwingli auch nach Wipkingen, wo er die Messe las und Kranke besuchte.

    Er zog die Kirchgänger in den Bann: Sehr wohl hörten sie seine Zweifel an der rechten Umsetzung der Lehre Jesu Christi durch die hohen Herren im Grossmünster. Zwingli sprach zu den Leuten, er wählte einen Psalm oder ein Gleichnis aus der Bibel und predigte in Mundart, damit die Kirchgänger darüber nachdenken sollten.

    In Höngg stahlen Unbekannte die Bilder aus der Kirche, und in der Kirche Stadelhofen sei ein Kruzifix am heiterhellen Tag umgeworfen worden, erzählte man im Dorf. Der Kirchenstreit wurde immer schärfer und handgreiflicher geführt. Im September 1523 taten sich drei Wipkinger, Grosshans Ruotsch, Thomann Scherer und Lienhart Baumgartner, zusammen, schlichen nächtens in das Kirchlein, rissen die Heiligenbilder von der Wand und warfen sie in den Fluss. Sie wollten die «Götzen zu Wipkingen aus dem Kilchli tuen».

    Am nächsten Morgen war der Schrecken im Dorf gross. Viele waren mit der Tat wohl einverstanden, auch wenn niemand dies zu sagen wagte. Büttel verhafteten die Frevler und sie kamen vor den Rat der Stadt. Die Kirchgenossen im Dorf stellten sich mutig auf ihre Seite.

    Eine eigens einberufene Gemeindeversammlung schützte die drei Bilderstürmer und man beauftragte einen Untervogt und einen zweiten Bürger, beim Rat in Zürich vorstellig zu werden. Im Namen der Kirchgemeinde bat der gesandte Wipkinger Untervogt um Verzeihung, mit der Begründung: «hätte vorher eine Gemeindeversammlung stattgefunden, so hätte man vielleicht beschlossen, die Bilder in ordentlicher Weise hinauszutun; denn man hätte es nicht ungern vollzogen, sofern es M. Herren vom Rat nicht widrig sein möchte», zitiert die Escher-Chronik die Fürbitte des Untervogts.

    Der Rat in Zürich erhörte die Fürbitte, zumal Ruotsch, Scherer und Baumgartner «weder ärgerliche Reden noch Schwüre geführt, ihr Unternehmen niemand zu Trotz oder Verachtung ausgeführt, sondern seien der besten Meinung gewesen, recht zu handeln». Sie schworen auch beim Verhör, dass sie die Bilder nicht zerschlagen hatten. Die Wipkinger Kirche war leer und die Reformation vollstreckt, gut ein halbes Jahr vor dem Bildersturm im Grossmünster.

    Das Kirchlein wird geschlossen

    Die letzte Fraumünster-Äbtissin, Katharina von Zimmern, hob im Zuge der Reformation 1524 den Konvent auf und übergab alle Rechte und Besitzungen dem Rat von Zürich. Dieser verfügte im selben Jahr, dass das kleine Kirchlein in Wipkingen geschlossen werden sollte. Es diente lediglich der Messe, und die Leutpriester konnten weder Predigt noch das neu eingeführte Abendmahl abhalten.

    Erst 1601, bei Anbeginn des neuen Jahrhunderts, wagten es die Wipkinger Gläubigen, mit untertänigster Bitte an die gnädigen Herren des Rats zu gelangen. Es möge der Gemeinde erlaubt werden, die alte Kapelle als neue Kirche herzustellen. Weiter möge die Obrigkeit einen Gemeindegottesdienst einrichten und einen Pfarrer bestellen. Der Rat bewilligte diesen Wunsch und die Chorherren im Grossmünster gaben ihren Segen für den Umbau.

    Im Zuge der Reformation erhielt der Pfarrsprengel auch die Erlaubnis für einen eigenen Friedhof. Bis 1541 bestatteten die Wipkinger ihre Verstorbenen in der Stadt Zürich auf dem Totenacker neben dem Grossmünster. Danach beerdigten sie die Verstorbenen beim «Spitalergarten», einem Platz neben der Predigerkirche. In Wipkingen lag der neue, eigene Friedhof von 1601 hinter dem Kirchlein, der dem Dorf abgewandten Seite. Er war mit einem Mäuerchen umfriedet. Der erste Wipkinger Pfarrer der Neuzeit, Hans Rudolf Leemann, hielt die Abdankungen und leitete die Begräbnisse.

    Superreiche in Wipkingen

    Einige Zeit nach der Reformation erlebten die Zürcher Vorortsgemeinden einen wirtschaftlichen Aufschwung. Wipkingen wurde begehrtes Ziel wohlhabender Bürger, die der Enge und dem Gestank der mittelalterlichen Stadt entfliehen wollten. Ab den 1580er-Jahren zogen vermehrt Auswärtige nach Wipkingen, was sich mit den Einzugsbriefen belegen lässt.

    Im Einzugsbrief stand, wie viel ein Bürger für die Niederlassung in Wipkingen zahlen musste. Damit verbunden war die Haushofgerechtigkeit, also Erlaubnis, einen Haushalt zu führen, die Dorfgerechtigkeit, also Stimmrecht, und das Recht auf «Holtz und Veld, Wunn und Weid», Weiderecht und Ernterecht. Der Einzugsbrief galt auch als Beitritt zur Korporation mit Nutzungsrechten an Allmend, Wasser und Wald.

    1590 betrug der Preis für den Einzugsbrief neun Gulden, was sehr teuer war: ein Pferd kostete drei Gulden. Die Stadt erhöhte den Preis für den Einzugsbrief bald auf 12 Gulden, für Auswärtige zusätzlich 24 Gulden. Bereits 1610 stieg der Preis auf 30 Gulden und für jene, die von ausserhalb der Eidgenossenschaft zuzogen auf 60 Gulden und nochmals 60 Gulden Schirmgeld. Dies zeigt, dass Wipkingen damals blühte. Hier liessen sich die Superreichen nieder.

    1634 fand in Wipkingen die erste Volkszählung statt. Pfarrer Hans Caspar Waser besuchte jedes Haus im Dorf und erfasste Vater, Mutter und ihre Kinder mit Namen und Alter. Die Zählung ergab 230 Seelen in der Gemeinde. Um diese Zeit tauchten auch neue Namen auf; nebst den Rütschis, Syfrigs, Okenfies oder Dietschis findet man in Urkunden Namen neuer Geschlechter, zum Beispiel den Besitzer der Weid, den Junker Blarer.

    Die ältesten Landsitze, die namentlich bekannt sind, entstanden in dieser Zeit, so der «Grenzstein» oder das «Sydefädeli». Wipkingen war ein Jahrhundert nach der Reformation eine stolze, reiche, freie Gemeinde.

    Quellen

    Conrad Escher, Rudolf Wachter: Chronik der Gemeinde Wipkingen, Orell Füssli, 1917.
    Archiv Jakob Frei (Stadtarchiv Zürich).
    Handschrift: Johann Jakob Wick: Sammlung von Nachrichten zur Zeitgeschichte aus den Jahren 1560 bis 1587.

  • Wipkingen zur Sonderbundszeit

    Wipkingen zur Sonderbundszeit

    Die Lehrerwahl von 1821

    Für die Kirche war die Sonntagsschule entscheidend. Der Pfarrer verkündete jeweils am Sonntag vor Martini, welche Kinder die Prüfung bestanden hatten. Das Examen bestand aus Bibelkunde, biblischen Geschichten, Katechismus und Gebeten. Wer die Prüfung bestand, musste nur die Repetierschule am Sonntag besuchen. Fürs Schwänzen gab es saftige Geldbussen. Vermehrt kamen die Ideen von Johann Heinrich Pestalozzi auf. Statt Unterricht nach Jahrgängen wollte man Schulklassen bilden, Stoffpläne modernisieren und vor allem in der Volksschule eine Schulpflicht für alle Kinder einführen.

    Die Kirchenvertreter waren deswegen nicht glücklich; ihnen würde die Obhut über die Kinder entgleiten. Insbesondere kämen die Fächer Bibelkunde und Katechismus ins Hintertreffen. Der kirchliche Widerstand gegen Pestalozzis Ideen war subtil, aber hart. Lehrerseminare gab es damals nicht. Die Lehrer hiessen offiziell Schulmeister, angesprochen wurden sie mit «Herr Lehrer». Sie waren sehr unterschiedlich befähigt. Eine regelrechte Landplage waren gewalttätige Schulmeister, welche die Kinder prügelten und demütigten. Als der Dorflehrer Heinrich Siegfried einmal mehr ohne ersichtlichen Grund eine Schülerin mit dem Stab so hart geschlagen hatte, dass der Stab zerbrach und die Schülerin zum Doktor musste, setzte ihn der Erziehungsrat ab.

    Pfarrer Hans Georg Finsler verkündete 1821 von der Kanzel herab, dass ein neuer Schulmeister gesucht werde. Drei Wipkinger Bürger meldeten sich, zwei zogen nach Kritik des Stillstandes (der Vorläufer der Kirchenpflege) ihre Bewerbung zurück. Ein Dritter bestand die Aufnahmeprüfung, wurde aber vom Erziehungsrat wegen seines jugendlichen Alters von 17 Jahren als nicht wählbar erklärt. Der Stillstand schrieb die Stelle erneut in den Zeitungen aus. Auf die Annoncen in der «Zürcherischen Freitagszeitung» und dem «Zürcherischen Wochenblatt» meldeten sich drei Personen. Zwei Bewerber kamen in die engere Wahl, Amman von Obermeilen und Johannes Weber von Ebertswil.

    Pfarrer Finsler schätzte Bewerber Amman sehr, da er ausgesprochen religiös war. Die meisten Stillständer zogen Weber vor; als Argument gegen Amman konnten sie natürlich nicht ihre Meinung kundtun, er sei frömmlerisch, es hiess vielmehr, Amman verströme «einen unangenehmen Geruch aus dem Munde».

    Ammans Wahl war für Finsler beschlossene Sache, aber zwei Stillständer weibelten bei jedem Erziehungsrat persönlich für ihren Kandidaten. Sie traten dabei ausdrücklich als «Vertreter der ganzen Vorstehschaft und der Gemeinde» auf, was gelogen war. Wahrscheinlich durchschauten die Erziehungsräte das Manöver, aber die Wahl zwischen einem pfaffenhörigen Frömmler und einem modernen Erzieher fiel zugunsten der Moderne aus. Pfarrer Finsler akzeptierte die Wahl, aber er konnte sich nicht damit abfinden und trat nur zwei Jahre später ausdrücklich wegen Lehrer Weber vom Amt zurück.

    Der 23-jährige Weber legte sich ins Zeug. Seine Schüler*innen bestanden das erste Winterexamen mit Bravour. «Der Schulmeister hat in der kurzen Zeit seit seinem Amtsantritt schon Bedeutendes geleistet und es wurde freudige Hoffnung für die Zukunft ausgesprochen», schrieb der Stillstand in einem Schulprotokoll.

    Im Jahr 1831 trat nach einer Volksabstimmung die neue kantonale Verfassung in Kraft. Zürich mutierte zum souveränen Stand der Eidgenossenschaft. Liberale Kräfte forcierten die Bildung, sie stärkten die Volksschulen und gründeten ein Lehrerseminar. Bald gab es neue Schulbücher mit weltlichem statt religiösem Lernstoff. In kirchlichen Kreisen und in der Landbevölkerung wuchs der Widerstand.

    Lehrer Kottinger und der Bildungszwist

    Woher er kam, wusste keiner so recht. Man munkelte, er sei ein entlaufener Mönch. Er passte nicht so recht in die kleine Zürcher Vorortsgemeinde. Mit seinem Rigorismus passte er aber in den herrschenden Kulturkampf, insbesondere in die Revolution im zürcherischen Schulwesen in den 1830er-Jahren. Nach heftigem Widerstand und einem turbulenten Wahlkampf setzte 1833 das Volk in einer Abstimmung ein neues Sekundarschulgesetz durch. Das neue Schulgesetz entmachtete den Stillstand. An seine Stelle trat erstmals eine Schulpflege aus gewählten Volksvertretern. Die «Schulmeister» hiessen nun offiziell «Schullehrer», die Volksschule war obligatorisch, und ein neuer Stundenplan war Pflicht.

    Die Gemeinde wählte Markus Kottinger, aus Uster zugezogen, zum ersten Sekundarlehrer. Er hatte sich auf eine Annonce in der «Zürcherischen Freitagszeitung» vom 13. März 1837 gemeldet. Die Annonce zeigt, welch tiefgreifenden Wandel das Land in den 16 Jahren seit der Wahl Webers durchgemacht hatte. Nicht mehr Schulmeister, sondern Lehrer wurden gesucht für das geplante Sekundarschulhaus im Röthel: «…ein Lehrer und eine Lehrerin», welche «die Lehrfächer … die in §. 4. des Gesetzes betreffend die höheren Volksschulen» umsetzen sollten.

    Die Lehrerin hatte ein Mindestpensum von acht Stunden garantiert bei einem Lohn von 240 Franken. Das Wichtigste: Die Bewerbungen gingen nicht mehr zuhanden des Pfarrers wie 1821, sondern an den Präsidenten der Sekundarschulpflege, Regierungsrat Schäppi. Es mag als Detail erscheinen, aber es ist das Ergebnis eines epochalen Kulturkampfes: Die Politik entschied neu über Schule und Schulstoff, nicht mehr die Kirche.

    Kottinger setzte das neue Gesetz in tiefster Überzeugung und voller Energie um. In der Sekundarschule richtete er Blockzeiten ein. 1837 unterrichtete Lehrer Kottinger 21 Knaben und 11 Mädchen. Nebst herkömmlichen Fächern wie Religion, Deutsch und Französisch gab es nun Zahlenlehre, Arithmetik und Geometrie, Geografie, Geschichte und vaterländische Staatseinrichtung, Naturkunde mit besonderer Rücksicht auf Landwirtschaft und Gewerbe, Gesang, Zeichnen und Schönschreiben. Unerhört für viele waren die «angemessenen Leibesübungen» für Knaben und Mädchen auf der Wiese hinter dem Schulhaus an der Röthelstrasse. An der frischen Luft sollte der Turnunterricht Gesundheit, Stärke und Geschmeidigkeit fördern; Mädchen und Knaben gemeinsam.

    1853, viele Jahre nach dem Sonderbundskrieg, nahm Kottinger eines Tages Ferien und ward nie wieder gesehen – mitsamt Familie war er nach Amerika ausgewandert. Hundert Jahre später finden sich Spuren über ihn. Im August 1934 schrieb die NZZ ein Porträt zur 100-Jahr-Feier der Sekundarschule Uster. Sie war aus der Ustertagbewegung herausgewachsen: «Als erster Lehrer war der ehemalige katholische Geistliche Kottinger, ein Flüchtling aus Mähren, gewählt worden».

    Offenbar ging es nicht lange gut, denn «bald kam aber eine Gegenströmung auf, der Lehrer fand den Kontakt mit Pflege und Gemeinde nicht und wurde 1837 erster Lehrer der Sekundarschule Wipkingen». In einem anderen Bericht hiess es, «der erste Lehrer, Kottinger, soll ursprünglich Mönch gewesen sein und wanderte später nach Amerika aus».

    In der Chronik der Stadt Zürich vom Juni 1903 steht ein Hinweis, wie Kottinger seine neue Heimat fand. In einer Auflistung zur Vergabe des Landrechts – eine Art Aufenthaltsbewilligung mit reduziertem Stimm- und Wahlrecht –, ist auch der Sekundarlehrer vermerkt: «Hermann Maurus Kottinger, Urbau-Mähren, Sünikon-Uster, Skdrlehrer, Ldr. geschenkt 1834.» Offenbar stammte er ursprünglich aus Vrbovec, deutsch Urbau, einer kleinen Gemeinde in Tschechien. In Urbau gab es einst das Kloster Bruck, welches bereits 1784 aufgelöst wurde.

    Sein Geburtsjahr war 1803, als entlaufener Mönch aus einem Kloster kommt er nicht infrage. Dem Ustemer Sekundarlehrer wurde das Landrecht geschenkt, drei Jahre bevor er die Stelle in Wipkingen antrat. In Wipkingen erhielt er dann die Bürgerrechte.

    Die Klosteraufhebungen

    Was einen Krieg auslöst, ist nicht immer die Ursache dafür. Die Klosteraufhebungen im Aargau führten letzlich zum Sonderbundskrieg. Die Ursachen dafür lagen aber tiefer. Es ging um den Gesellschaftsvertrag. Was gilt; Völkerrecht oder Naturrecht? Wer hat das letzte Wort? Wer entscheidet? Der Souverän? Das Parlament? Der Papst? König? Gott?
    Es ging in der Eidgenossenschaft um dieselbe Frage wie bei der Lehrerwahl in Wipkingen. Man wollte das Verhältnis von Kirche und Staat neu regeln.

    Die Kirche, insbesondere die katholischen Kantone, wollten ihre Macht nicht hergeben. Weite Teile des privaten Lebens waren mit Kirchengesetz geregelt, von Feiertagen, Essensgewohnheiten über Ehegesetze bis zu Schulpflichten und Lehrplänen. Anfang der 1830er-Jahre spitzte sich der Konflikt zu. Der liberale Kanton Luzern verlangte eine Konferenz und lud einige Kantone nach Baden ein.

    An der Konferenz 1834 beschlossen die anwesenden Kantone Besteuerung der Klöster, zivilgesetzliche Zulassung konfessionell gemischter Ehen, Beschränkung der arbeitsfreien kirchlichen Feiertage, Unabhängigkeit vom Papst sowie staatliche Kontrolle über die Kirchen und Priesterseminare. Diese «Badener Artikel» – ohne Tagsatzungsbeschluss oder Rechtsgrundlage – lösten geharnischte Reaktionen aus bei katholischen Kantonen. Der Papst verurteilte sie in einer Enzyklika scharf. Frankreich und Österreich verlangten die Rücknahme der Artikel und drohten mit militärischen Mitteln, wenn die Klöster besteuert oder gar aufgehoben werden.

    Die Klosteraufhebung entgegen den Kantonsverfassungen von 1815 waren für die europäischen Mächte ein klarer Casus Belli. Volksabstimmungen dazu waren selbstverständlich verboten und wurden auch von der Entente den eidgenössischen Kantonen untersagt. Die Aargauer Regierung ging forsch vor. Sie stellte die Klöster 1835 unter staatliche Verwaltung und schloss mehrere Klosterschulen.

    Im Januar 1841 forderte der Seminardirektor Keller im Aargauer Grossen Rat die Schliessung sämtlicher Klöster. Bei der Abstimmung wurde nachgeholfen. Der Sitzungstermin war so knapp angesetzt, dass die katholischen Volksvertreter aus dem Freiamt gar nicht teilnehmen konnten. Der Rat foutierte sich um Einsprachen und Beschwerden und setzte den offensichtlich rechtsmissbräuchlichen Beschluss um. Zwei Bernische Regimenter wurden aufgeboten. Nonnen und Mönche erhielten eine Frist von 48 Stunden, ihr Kloster zu verlassen. Alles wurde konfisziert, aber nichts zerstört.

    Was in Wipkingen mit der Wahl der Lehrer Weber und Kottinger im Kleinen passierte, geschah im Land im Grossen. Der Klosterschliessungsbeschluss verstiess gegen Gepflogenheiten, gegen alle Regeln und auch gegen die Verfassung von 1815. Die katholischen Kantone waren komplett schockiert, ebenso der Papst und die europäischen Mächte, die eine sofortige Wiederherstellung verlangten.

    Fabrikant Studer und der Straussenhandel

    Der Letten war in den 1830er-Jahren ländlich geprägt mit Weiden, Feldern und Baumgärten. Nebst den Höfen und Wohnhäusern standen hier auch die stattlichen Landsitze. Kaufmann Kahlbaum wohnte hier, Seidenfabrikant Cornetz, Professor Wyss und Fabrikant Studer. Die Nummer 82a (heutige Wasserwerkstrasse 141) war ein Wohnhaus, 82b eine Kattundruckerei. Bei Nummer 83a (Wasserwerkstrasse 142) handelt es sich um die Fabrikantenvilla. Die Fabrikgebäude befanden sich auf dem Areal des heutigen Flussbades Unterer Letten.

    Das Studersche Fabriketablissement färbte und bedruckte Stoffe. Studer war einer der mehreren äusserst erfolgreichen Wipkinger Industriellen (siehe «Wipkinger Zeitung», Ausgabe 3/2017). Die Fabrikanten handelten mit Baumwolle, färbten Tücher und Stoffe und produzierten edle Indienne-Ware. Studer war in der Gemeinde Wipkingen politisch engagiert, zudem Kantonsrat. «Der Vater namentlich war feurig, stark radikal, doch dabei ehrenhaft; zur Zeit des Straußenhandels war er ein begeisterter Anhänger der Straußenpartei», schrieb Conrad Escher in der Wipkinger Chronik über ihn.

    Sein Sohn, ebenfalls Heinrich getauft, war später Regierungsrat, erster Kantonalbankpräsident und Nordostbahndirektionspräsident. Fabrikant Studer war eine treibende Kraft im «Straussenhandel» und begeisterter Verfechter der «Straussenpartei». Der deutsche Theologe David Friedrich Strauss wurde an die Universität berufen. Strauss war Reformtheologe aus Tübingen, er sollte als Professor für Dogmatik und Kirchengeschichte auch die Kirche erneuern.

    Er veröffentlichte eine Schrift «Das Leben Jesu». Darin beschrieb er die Wunder Jesu als Mythen. Dies rief heftigsten Protest hervor aus kirchlichen und konservativen Kreisen, insbesondere bei der Landbevölkerung. Es gab Aufstände und ein Gegenkomitee setze durch, dass Strauss noch vor Antritt des Lehrstuhls in den Ruhestand treten musste.

    Fabrikant Studer und der Lehrer Kottinger vertraten die Professur vehement. Kottinger verfasste 1839 eine Schrift «Doktor Strauss und seine Lehre», in der er das Leben und die Lehre des Reformtheologen erörterte auf Basis der liberalen Verfassung von 1831, welche Glaubensfreiheit, Volkssouveränität und Säkularisierung des Bildungswesens vertrat.

    Die Schrift des Sekundarlehrers war auch in Wipkingen ein Skandal, auch wenn er viel Rückhalt in Teilen der Bevölkerung hatte, insbesondere von Fabrikanten wie Heinrich Studer. Die Opposition nahm in der Landbevölkerung Fahrt auf. Der Glaubenskampf endete schliesslich in einem Aufstand des Landvolkes und ging als «Züriputsch» von 1839 in die Geschichte ein.

    Am 6. September 1839, einem Freitag, trafen die über 2000 Bewaffneten in Zürich ein. Sie kamen bis Oberstrass. Es gab 14 Tote bei den Unruhen. Der Aufstand richtete sich gegen Leute wie Studer und Kottinger, die den Ketzer Strauss als Theologieprofessor ernennen wollten. Bemerkenswert ist die Reaktion von Heinrich Studer auf den bewaffneten Aufstand, der leicht in einen flächendeckenden Bürgerkrieg hätte ausufern können. Am folgenden Montag, dem September, tagte der Grosse Rath (heutiger Kantonsrat) um halb zehn Uhr im Grossmünster. Die Sitzung verlief tumultuös. Heinrich Studer, überall als «feurig, stark radikal» bezeichnet, blieb besonnen.

    Sein Antrag lautete: Es sei «eine Amnestie über alles Vorgefallene auszusprechen, die vorörtlichen Geschäfte an die Tagsatzung überzutragen», weiter «aus der Mitte des Gr. Rathes eine Commission zu ernennen mit Vollmacht» und anschliessend «in allen politischen Gemeinden abstimmen zu lassen, ob der jetzige Gr. Rath abtreten und von einem neuen die Behörden erneuert werden sollen». Das Wichtigste an seinem besonnenen Antrag war, ausdrücklich keine eidgenössischen Truppen aufzubieten. Es wäre ein Leichtes gewesen, den Aufstand mit Truppen niederzuschlagen. Dazu kam es nicht, der Staatsrat beschloss die Selbstauflösung und setzte Neuwahlen an. Es blieb unruhig, aber weitgehend gewaltlos. Erst 1845 kamen wieder liberale Mehrheiten an die Macht.

    Schütze, frei, bewaffnet

    Die Schützentradition wurde hochgehalten. Die meisten erwachsenen Männer waren Mitglied in einem Schiessverein. Fabrikant Studer muss ein guter Schütze gewesen sein, am Eidgenössischen Schützenfest vom 4. Juli 1844 in Basel belegte Studer den 3. Rang und wurde mit einem Gemälde im Wert von 1400 Franken geehrt. Für selbiges wurde ihm aus Paris 6000 Franken geboten.

    Er verkaufte es nicht und schenkte es später der Allgemeinheit. «Wir wissen nun gewiss, dass Hr. Kantonsrath Studer in Wipkingen das schöne Oelgemälde (Schlacht bei St. Jakob) zur nächsten Kunstausstellung im Hochschulgebäude hier darleihen wird», schrieb eine Zeitung später.

    Studer starb im Dezember 1853, erst 60 Jahre alt. Nur acht Tage zuvor war sein Sohn verstorben. Sein neues Amt als Verwalter des Kantonsspitals konnte er nur noch kurze Zeit ausüben. «Der rechtschaffene Mann, der hienieden keine Ruhe finden konnte, möge nun im Jenseits den ewigen Frieden finden», hiess es in einem Nachruf.

    Revolutionär Knoch und die Radikal-Liberalen

    In den schwierigen Zeiten entwickelte sich die Gemeinde trotz aller Unbill erstaunlich. Die «Zürcherische Freitagszeitung» annoncierte im Mai 1837 «den Verkauf aus freier Hand»: «Der Gütergewerb zum Neuhaus in Wipkingen, bestehend aus einem doppelten Wohngebäude, Scheune, Trotte und einem Waschhaus, dabei ein laufender und ein Sodbrunnen, ferner 16 Juch. Land um das Haus herum, dann zwei Juch. Holz und Boden und einen Anteil an der Corporations-Waldung»; dies alles «in der frohmüthigsten Lage». Ein prächtiger Hof im Herzen Wipkingens.

    «Die Schweiz, diese befestigte Kloake»

    Aufstände und Unruhen tobten in Europa. Revolutionen und Niederschlagungen wechselten sich ab. Es war eine gewalttätige Zeit. Viele flüchteten in die Schweiz, Tausende aus Frankreich und Deutschland. Es waren Revolutionäre, abgesetzte Professoren, desertierte Soldaten, aber auch Vagabunden und Abenteurer aller Couleur. Im Gefolge tauchten Spitzel, Spione und Überwacher auf aus Preussen und Österreich. Es gab einen Befehl vom österreichischen Staatskanzler Fürst Metternich an die Schweiz, die «schlimmsten Köpfe» auszuweisen, so etwa Wilhelm Snell, radikal-liberaler Revolutionär und Naturrechtler und erster Rektor der Universität Bern. Die Schweizer Behörden ignorierten den Befehl.

    Den Grossmächten war die Schweiz verhasst und unheimlich zugleich. Der revolutionäre Geist breitete sich aus. Die Kaiser, Könige, Fürsten, Bischöfe und Adlige, allesamt Herrscher von Gottes Gnaden, wurden nervös. Die Grossmächte blickten auf die Schweiz. Metternich diagnostizierte die Schweiz als gefährliches soziales und politisches Laboratorium mit hohem Ansteckungspotenzial. Ebenso war die Sorge gross wegen der Schweiz als Fluchtort und Auffangbecken für Revolutionäre. Sein Ziel war die Säuberung der «befestigten Kloake Schweiz».

    Einer der vielen Flüchtlinge war Philipp Knoch, der im «Neuhaus» wohnte. Er war ein eingewanderter Revolutionsflüchtling aus Hirschberg an der Saale, Thüringen. In den schwierigen Zeiten war er eingewandert, da er als Anhänger der freiheitlichen Bestrebungen seiner Heimat als Radikal-Liberaler galt und verfolgt wurde.

    Er sei «in Untersuchung gezogen», also in Thüringen in Haft genommen worden. In Wipkingen war er weiterhin aktiv als Radikal-Liberaler, auch wenn er kein öffentliches Amt inne hatte. «Allerlei bedeutende Männer, meistens Gesinnungsgenossen aus der 1848er-Zeit, die in Zürich eine Heimat gefunden hatten, verkehrten in dem allseits gastfreundlichen Hause», schrieb Conrad Escher in der Wipkinger Chronik über Knoch. Unter anderen war Professor Zeuner oft zu Gast bei ihm. Nach dem Professor für Mechanik und theoretische Maschinenlehre am Polytechnikum ist die Zeunerstrasse benannt.

    Auf seinem Hof Neuhaus experimentierte Knoch, offenbar mit Erfolg, an Maschinen, neuen landwirtschaftlichen Techniken, an Düngemitteln und Pflanzenzucht. Sein Sohn wurde später Pfarrer in Uster. Knoch war Gründungsmitglied der GGW, der Gemeinnützigen Gesellschaft Wipkingen, dem heutigen Quartierverein. Diese ehrte in einem Jahresbericht den einstigen Revolutionär in den höchsten Tönen: «Seit der Gründung unserer Gesellschaft hat er daselbst angehört.»
    An den Sitzungen habe er selten gefehlt. Reden habe man ihn wenig gehört. «Aber umso mehr war er ein Mann der Tat. Der Mann einer tief humanen Gesinnung, wie sie das Ideal unserer Gesellschaft ist», hiess es im Nachruf. 1878 schenkten seine Erben der Gemeinde Wipkingen nach seinem Tod 1000 Franken für verschiedene Anstalten.

    Wirt Mahler und die Befreiung aus dem Kesselturm

    Joh. Jakob Mahler, gelernter Spenglermeister, kaufte 1846 das Waidgut. Mit Wirt Mahler begann die Glanzzeit des Waidguts als Aussichtsplatz und Vergnügungsort. Wie aufgeheizt die allgemeine Volksstimmung und wie tief der Jesuitenhass ging, zeigte ein Volksfest am 29. August 1847 auf der Waid, wenige Wochen vor dem Sonderbundskrieg. Beim «Sängerfest der Vereine des Limmatthals» fanden sich über 200 Sänger zum gesanglichen Wettbewerb ein, bei «vollkommen befriedigendem Resultat».

    Man erhob sich zum Toast auf den Sängervater Nägeli. Anschliessend erhob sich ein Lehrer aus Albisrieden zum politischen Parteitoast; unter grossem Beifall «trug er seine Weisheit zum Besten, dass ohne Vertreibung der Jesuiten und Auflösung des Sonderbundes kein Friede möglich sei».

    Die Klosterschliessungen hatten zu Opposition der katholischen Kantone gegen die Säkularisierung des Staatenbundes geführt. Die politische Reaktion der innerschweizer Kantone war heftig. In Luzern und in Freiburg wollten die Jesuiten die Klosterschliessungen nicht hinnehmen. Die Jesuiten in Luzern restaurierten ihre Klöster wieder und setzten Geistliche der «Gesellschaft Jesu» als Lehrkräfte in den Schulen ein. Sieben Kantone beschlossen den Austritt aus der Eidgenossenschaft, falls die Aargauer Klöster nicht wieder hergestellt würden. Sie sondierten gar bei den europäischen Grossmächten Frankreich und Österreich zwecks militärischer Unterstützung.

    Dies war der Auslöser der berühmten Freischarenzüge. Liberale Hitzköpfe marschierten als bewaffnete Miliz Richtung Luzern. Es verlief chaotisch, nach kleinen Gefechten im Dezember 1844 bei Emmenbrücke fiel der Freischarenzug auseinander und die unorganisierten Milizen zogen heimwärts.

    Im Kanton Luzern brach fast ein Bürgerkrieg aus; der Hass gegen die Jesuiten stieg ins Unermessliche. Es gab Anti-Jesuiten-Vereine, Petitionen, Demonstrationen und lokale Unruhen. Am 31. März 1845 sammelten sich erneut 3500 Milizionäre, darunter der Dichter Gottfried Keller, der spätere Bundesrat Ochsenbein als militärischen Führer und der Luzerner Regierungsrat Jakob Robert Steiger. Sie marschierten bewaffnet gegen Luzern. Auch dieser Feldzug scheiterte. Die luzernischen Truppen verhafteten eine der führenden Figuren, Jakob Robert Steiger, und verurteilten ihn zu Tod durch Erschiessen. Die Todesstrafe wurde umgewandelt in lebenslängliche Galeerenstrafe.

    Ein Schelmenstück erster Klasse

    Steiger lag im Luzerner Kesselturm in Ketten. In Zürich war die Wut grenzenlos. Wirt Gross vom Café Littéraire, der als Leutnant beim zweiten Freischarenzug am Gefecht bei Luzern teilgenommen hatte, beschloss mit Kameraden, Steiger zu befreien. Er kontaktierte die Ehefrau Steigers, die weit fortgeschrittene Pläne mit Verbündeten hatte. Die Legende geht so: «Zwei Tage später erhielt Gross von der Frau Steiger einen Brief, in welchem sie bat, er möge noch einmal kommen und 6000 bis 8000 Franken mitbringen». Da Gross nur 2000 Franken hatte, bat er den zufällig neben ihm sitzenden Gast, Mahler von der Waid, um Unterstützung.

    Nach einigen Bedenken «kehrte Mahler in aller Eile nach Hause zurück und brachte Gross die 6000 Franken». Dieser bestellte sofort zwei Fuhrwerke und fuhr ohne Halt nach Luzern. Die Wachen wurden bestochen, Steiger befreit; und dieser kehrte triumphal nach Zürich zurück.

    Historisch gesichert ist, dass die drei namentlich bekannten Wächter im Kesselturm für Steigers Flucht insgesamt 10 000 Franken erhielten (rund 700 000 Franken in heutigem Geld) und Luzern natürlich fluchtartig verliessen. Einer der Organisatoren der spektakulären Flucht, der spätere Bundesrat Ochsenbein, bestätigte die Befreiung aus dem Kesselturm in einem Brief, «…die Summe wurde uns aus Geldern, die in allen Kantonen flossen, ersetzt».

    Die Befreiung war ein Schenkelklopfer und erheiterte die liberalen Kantone aufs Äusserste, so wie sie den Sonderbund desavouiert hatte. Nach dem Sonderbundskrieg kehrte Steiger nach Luzern zurück und wurde Mitglied der verfassungsgebenden Kommission. Die besiegten Kantone wurden nicht gedemütigt, es gab keine Exzesse, weder Brandschatzungen noch Plünderungen. Der politische Ausgleich gelang und machte den Weg frei zur modernsten, liberalen Verfassung in Europa.

    Was auch immer Dichtung und Wahrheit sein mag an der Anekdote der Finanzierung – sie machte damals die Runde und der erzliberale Wirt Mahler von der Waid durfte sie noch manche Male an manchem Sängerfest auf der Waid erzählen.

    Quellen

    Die Kolumnen der «Wipkinger Zeitung» sind als Buch erschienen:
    Martin Bürlimann, Kurt Gammeter: «Damals – Wipkingen, ein Bilderbogen», Wibichinga Verlag, 2023.

    Markus Kottinger: «Doktor Strauss und seine Lehre», 1839.

    Albert Heer: «Der Sonderbund», Verlag von Ed. Schäubli, Zürich 1913.

    Rolf Holenstein: «Stunde Null», Echtzeit, 2018.

    Nachlass Jakob Frei, Stadtarchiv.

    Angaben zu den Häusern von Staschia Moser, Baugeschichtliches Archiv BAZ.