Kategorie: Steuern

  • Steuern im Quartier

    Steuern im Quartier

    Steuern zahlen bereitet wenig Freude. Das Ausfüllen der Steuererklärung noch weniger. Dennoch erfüllen die Steuern einen wichtigen Zweck in der Gesellschaft. Die Finanzierung von Infrastruktur und vielen öffentlichen Gütern wäre ohne die Steuerbeiträge nicht möglich. Gemäss Patrick Pons, Leiter Kommunikation Finanzdepartement, verfügt die Stadt Zürich aktuell über ein Budget von rund neun Milliarden Franken, wovon rund ein Drittel durch Steuereinnahmen von juristischen und natürlichen Personen sowie aus Grundstückgewinnen generiert werden. Wie wird dieses Geld auf die Stadt verteilt und wieviel davon erreicht schlussendlich das Quartier Höngg?

    Aufteilung nach Bedarf, nicht nach Quartier

    Braucht es einen Brunnen am Meierhofplatz oder eine neue Sitzbank auf dem Werdinseli? Entscheidungen wie diese und deren Finanzierung fallen in die Kompetenz der zuständigen Departemente. Es gibt keine genauen Richtlinien, welcher Anteil der Steuergelder jeweils in die verschiedenen Quartiere fliesst. Denn das Budget ist nach Bedarf und Dienstabteilungen aufgeteilt, nicht nach Quartieren oder Stadtteilen. Das Finanzdepartement der Stadt Zürich erstellt jedes Jahr basierend auf den Bedürfnissen der verschiedenen Departemente eine Budgetierung und einen Finanz- und Aufgabenplan (FAP), welcher vom Stadtrat abgesegnet wird. Dieser ist öffentlich zugänglich und kann in den Publikationen des Finanzdepartements abgerufen werden (siehe Infobox am Ende des Artikels). Der FAP ist jeweils eine Vorplanung für das aktuelle Jahr sowie die drei folgenden Jahre. Der FAP 2020 enthält also auch eine Planung für die Jahre 2021 bis 2023.

    Aufwand und Investitionen

    Die Ausgaben der Stadt Zürich werden in verschiedene Bereiche gegliedert. Einerseits sind darin Investitionsvorhaben enthalten, andererseits aber auch der allgemeine Aufwand. Letzterer setzt sich in erster Linie aus Personalkosten sowie Transfer- und Sachaufwänden zusammen. In der Investitionsrechnung liegt der Fokus auf Bauprojekten, Sanierungen und Instandhaltungen.
    Im Budget 2020 sind auf der Investitionsseite Nettoinvestitionen von 1,141 Milliarden Franken vorgesehen. Für die Planjahre 2021 bis 2023 sind jährliche Nettoinvestitionen in der Grössenordnung von 1,2 bis 1,4 Milliarden Franken geplant. Dies ist etwas mehr als in den Jahren 2017 bis 2020, da einige grössere Investitionen erwartet werden. In der aufgeführten Infografik ist dargestellt, für welche Projekte und Institutionen bis zum Planjahr 2023 die grössten Investitionskosten zu erwarten sind.
    Es wird ersichtlich, dass der Erwerb und die Erstellung von Liegenschaften mit 1,09 Milliarden Franken besonders stark ins Gewicht fällt. Eine für das Jahr 2022 geplante, gross angelegte Trambeschaffung der VBZ über 431 Millionen Franken ist der zweitgrösste investitionstechnisch geplante Kostenpunkt.

    Departementsverteilung

    Betrachtet man die gesamte Erfolgsrechnung inklusive der Aufwände, zeigt sich ein anderes Bild. In einer Aufgliederung auf die verschiedenen Departemente fällt als erstes auf, dass besonders das Schul- und Sportdepartement sowie das Sozialdepartement, welche in der zuvor gezeigten Investitionsgraphik kaum ins Gewicht fallen, einen Grossteil des Budgets ausmachen. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass der Bildungs- und Sozialbereich mit grossen Personal- und Sachkosten verbunden ist, jedoch aber mit verhältnismässig geringen Investitionskosten – es sei denn, dass grossflächige Schulhaussanierungen oder Ähnliches bevorstehen. Das Budget 2020 der Stadt Zürich weist bei einem Ertrag von 9,002 Milliarden Franken und einem Aufwand von 8,97 Milliarden Franken eine knapp positive Bilanz, mit einem Ertragsüberschuss von 32,2 Millionen Franken, aus.
    Bei der Aufgliederung auf die Departemente ist zu beachten, dass negative Zahlen die Einnahmen darstellen und positive Zahlen die Ausgaben. Deshalb hat auch das Finanzdepartement, welches die Steuereinnahmen generiert, eine derart hohe negative Zahl.

    Höngger Projekte

    Im Finanz und Aufgabenplan der Stadt sind auch Projekte für Höngg enthalten. Ein sehr grosses Projekt aus dem Bereich des Schul- und Sportdepartements ist der erweiterte Ersatzneubau des Garderoben- und Clubgebäudes Hönggerberg für den SV Höngg. Die geschätzten Kosten für das Projekt auf dem «Hönggi» betragen rund 9,5 Millionen Franken.
    Ein weiteres Beispiel für ein Projekt in Höngg, das durch Steuergelder und die Stadt Zürich finanziert wird, ist die Sanierung des beliebten QuarTierhofs. Wie der Höngger im April letzten Jahres berichtete, soll der Umbau noch in diesem Jahr starten und zirka 2,8 Millionen Franken kosten. Geplant ist der Beginn der Bauarbeiten für den April.
    Alles in allem sei die aktuelle, finanzielle Situation der Stadt Zürich gemäss dem städtischen Finanz- und Aufgabenplan ziemlich sicher und stabil. Und damit dies auch in Zukunft so bleibt und auch im Quartier Höngg neue Projekte, Sanierungen und andere öffentliche Güter entstehen und zur Verfügung gestellt werden können, füllen alle pflichtbewusst und zuverlässig die Steuererklärung aus und tragen so einen Teil zum Ganzen bei.

    Finanz- und Aufgabenplan 2020-2023
    https://www.stadt-zuerich.ch/fd/de/index/finanzen/fap/fap-2020-2023.html

     

  • Steuern – historisch gewachsen

    Steuern – historisch gewachsen

    Die wahrscheinlich älteste Steuer ist der sogenannte Zehnt, welcher ursprünglich die Abgabe des zehnten Teils wirtschaftlicher Erträge und Einkünfte bezeichnete. Typisch war die Erbringung eines Zehnt an die zuständige Pfarrkirche, so zahlten Höngger Bauern und Gutbesitzer lange dem Fraumünster den sogenannten Kirchenzehnt, wenn auch nicht immer in Form von Geld, sondern auch als Naturalien wie Hühner oder Getreide. Zehntbezüger waren neben den religiösen Institutionen auch lokale Adlige und in den reformierten Gebieten nach der Verstaatlichung der Kirchengüter und Klöster schliesslich der Staat. «Durch die ab dem Spätmittelalter erfolgte weitgehende Ablösung der Zehnten im voralpinen und alpinen Raum war diese Abgabe jedoch nur noch im Mittelland bedeutsam», ist im Historischen Lexikon der Schweiz nachzulesen. In der Schweiz wurden direkte Steuern ab dem Spätmittelalter erhoben, dann aber wieder abgeschafft, weil die Einnahmen aus indirekten Steuern für die Deckung der öffentlichen Ausgaben ausreichten. Diese Abgaben wurden beispielsweise auf Handel und Konsum erhoben, möglicherweise ähnlich wie die heutige Mehrwertsteuer. Alkoholische Getränke wurden besonders hoch besteuert. Während anfänglich vor allem die Städte diese indirekten Steuern erhoben hatten, wurden sie zunehmend auch in ländlichen Gebieten eingeführt. Scheinbar waren vor allem die reichen Führungsschichten an dieser indirekten Besteuerung von Waren interessiert, weil dadurch die direkte Besteuerung ihres Vermögens niedriger ausfiel.

    Kurze Zeit galt gleiches Recht für alle

    Das Schweizerische Steuersystem ist historisch gewachsen und zeichnet sich dadurch aus, dass auf drei Ebenen Steuern erhoben werden: Auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Wie für die föderalistische Staatsstruktur typisch, besitzt jeder der 26 Kantone sein eigenes Steuergesetz. Sofern sie nicht gegen die Bundesverfassung verstossen und Gelder erheben wollen, die dem Bund vorbehalten und deshalb verboten sind, sind die Kantone frei in dessen Gestaltung. Und auch die rund 2600 Gemeinden dürfen – im Rahmen der ihnen vom Kanton erteilten Ermächtigung – Steuern erheben. Den Gemeinden kommt eine grosse Bedeutung zu, da sie für ganz konkrete Aufgaben wie Abfallentsorgung, Primarschulwesen und die Sozialfürsorge zuständig sind. Das war aber nicht immer so: In der Zeit der Helvetischen Republik zwischen 1798 und 1848 galt eine zentralistische Steuergesetzgebung, die bisher einzige ihrer Art. Ein System aus direkten und indirekten Steuern ersetzte die Vielzahl von bestehenden Feudalabgaben. Besteuert wurden Vermögen und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuersubjekts, aber nicht der Grundbesitz. Das Einkommen wurde jedoch nicht besteuert. Bis 1804 wurden insgesamt vier Kriegssteuern eingeführt, was aber immer noch nicht reichte, um die öffentlichen Ausgaben zu decken, was auch damit zusammenhing, dass «der Vollzug nur mangelhaft funktionierte», so der Autor des Historischen Lexikons. In der Mediationszeit zwischen 1803 und 1813 entwickelte sich die Schweiz von der Helvetischen Republik zur föderalistischen Schweizer Genossenschaft und kehrte zur kantonalen Steuerhoheit zurück und führte auch einen Teil der abgeschafften Feudalabgaben wieder ein. Die Einnahmen des Bundes stammten während der Mediation vor allem aus den kantonalen Finanzkontingenten sowie aus Importzöllen. Auch die Bundesverfassung von 1848 beliess das Recht zur Besteuerung der Bürger bei den Kantonen, übertrug dem Bund aber neben dem Post- und dem Pulverregal die Zolleinnahmen. Das bedeutete für die Kantone weniger Einnahmen aus der indirekten Besteuerung, worauf sie sich vermehrt auf die direkten Steuern konzentrierten. In der Folge erhöhte sich deren Anteil an den gesamten Steuererträgen der Kantone von 1856 bis 1886 von 30 auf fast 50 Prozent. Ausserdem gelangte die Besteuerung des Vermögens in den Fokus: Anfang des 20. Jahrhunderts besteuerten die Kantone Schwyz, Nidwalden, Glarus, Appenzell Innerrhoden und Genf nur das Vermögen, nicht aber das Einkommen.

    Der Bund generiert um 1900 erstmals höhere Einnahmen

    Ab 1878 bezog der Bund mit der – zuvor zweimal abgelehnten – Militärpflichtersatzabgabe auch erstmals eine direkte Steuer, die Hälfte davon ging aber weiterhin an die Kantone. Haupteinnahmequelle des Bundes blieben die Zölle. Diese machten bis zum Ersten Weltkrieg etwas über 80 Prozent der Bundeseinnahmen aus. Um 1900 überstiegen die Gesamteinnahmen des Bundes erstmals jene der Kantone. Im Vergleich mit anderen europäischen Staaten lag die Steuerlast pro Kopf in der Schweiz jedoch weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt. 1918 wurde ein Initiative der Sozialdemokratischen Partei für eine direkte Bundessteuer knapp und 1922 diejenige für die einmalige Vermögensabgabe massiv abgelehnt. Zwischen den beiden Weltkriegen musste der Bund neue Verbrauchssteuern auf Tabak und Getränke, insbesondere Bier, erheben und führte eine sogenannte «Krisenabgabe» ein, die 1940 von einer progressiven, direkten Einkommens- und Vermögenssteuer, die Wehrsteuer, abgelöst wurde.

    Die Steuereinnahmen des Bundes stiegen im Laufe der Zeit immer weiter an «2000 erhielt der Bund fast die Hälfte aller Steuereinnahmen, die Kantone 30 Prozent und die Gemeinden 25 Prozent. Die bedeutendste Neuerung im schweizerischen Steuersystem nach dem Zweiten Weltkrieg war die Ablösung der Wust durch die Mehrwertsteuer (MWSt.) 1995». Diese war zuvor dreimal an der Urne gescheitert. Ähnlich erging es auch anderen Vorstössen: Die Steueramnestievorlage wurde 1964 erst abgelehnt und 1968 dann schliesslich doch angenommen. Sie sollte dem Kampf gegen Steuerhinterziehung dienen. 1971 wurde der Ausgleich der kalten Progression in die Verfassung aufgenommen. Eine Initiative, die eine Energiebesteuerung zur Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung verlangte, wurde 2001 ebenso abgelehnt wie die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer. Das Schweizerische Steuersystem blieb aber weiterhin föderalistisch und die Unterschiede zwischen den Kantonen vergrösserten sich zusehends: so betrug beispielsweise die Steuerbelastung im Kanton Zug lediglich einen Drittel derjenigen in den Kantonen Jura, Uri oder Obwalden. Diese Entwicklung sowie die zunehmende Komplexität des Steuerrechts führten gemäss Historischem Lexikon der Schweiz unter anderem zur Einrichtung und zum Ausbau des Finanzausgleichs.

    Quelle: Das Schweizerische Steuersystem, Schweizerische Steuerkonferenz (Hrsg.), Eidg. Steuerverwaltung.
    Historisches Lexikon der Schweiz

     

  • Wohin die Steuern fliessen

    Wohin die Steuern fliessen

    Wenn Anfang Jahr die Steuererklärung ins Haus flattert und wenig später bereits die provisorische Rechnung für das laufende Jahr, fühlt die eine oder der andere manchmal schon einen gewissen Widerstand in sich aufkeimen. So viel Geld, meist mehr als ein Monatslohn, soll einfach abgedrückt werden? Vielleicht fällt es leichter, den «Zehnten» zu überweisen, wenn man weiss, wofür das Geld überhaupt eingesetzt wird.
    Vor rund einem Jahr hat das Schweizer Radio und Fernsehen auf ihrer Online-Plattform ein interaktives Tool aufgeschaltet, mit dem man auf spielerische Weise berechnen kann, wie viel Steuern man zahlt und wo diese Gelder hinfliessen. Ganz exakt ist diese Wissenschaft nicht, denn sie basiert auf dem Bruttoeinkommen, und jede Person macht andere Abzüge geltend, wodurch sich das steuerbare Einkommen erheblich unterscheiden kann. Aber lustig ist es allemal und so hat der «Höngger» zwei Situationen durchgespielt.

    Steuern in Bern deutlich höher

    Gemäss Amt für Statistik betrug der Median bei den steuerbaren Einkommen in Höngg im Jahr 2015 für eine unverheiratete Person 47’200 Franken. Der Median der verheirateten Paare lag bei 94’850 Franken. Beim Median handelt es sich nicht um den Durchschnitt, sondern um die Zahl, die von allen erhobenen Werten genau in der Mitte liegt. Oder anders gesagt: 50 Prozent der Bevölkerung hatten ein höheres steuerbares Einkommen und 50 Prozent ein tieferes. Nun sagt das steuerbare Einkommen nicht viel aus über das Bruttoeinkommen, das dahintersteckt, denn die Abzüge können, wie erwähnt, sehr individuell ausfallen. Bekanntlich werden in der Schweiz in jedem Kanton unterschiedlich hohe Steuern erhoben, und auch der Zivilstand und die Anzahl Kinder beeinflusst, wie hoch die Steuerbelastung ist. Für die Beispiele in diesem Artikel wurden einerseits sämtliche Abzüge berücksichtigt, die ohne Nachweis vorgenommen werden können, und andererseits der nachweispflichtige Abzug für Versicherungsbeiträge. Das heisst, beim Einzelhaushalt wurde durch Addition der Sozialabgaben (AHV/IV/EO, Pensionskasse, ALV), der Abzüge für Berufsauslagen (mindestens 2000 Franken) und der Abzüge für Beträge an die Personenversicherung sowie Zinsen von Sparkapitalien ein theoretisches Bruttoeinkommen eruiert. Beim Beispiel des verheirateten Paares mit zwei Kindern wurden ausserdem Kinderzulagen in der Höhe von 18000 Franken berücksichtigt. So ergab sich für eine ledige Person ein Bruttoeinkommen von 58863 Franken, während ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern über 138158 Franken Haushaltseinkommen verfügte. Wie viel Steuern für diese beiden unterschiedlichen Lebensmodelle anfallen und wie sie sich auf die verschiedenen Bereiche verteilen, ist der nachfolgenden Grafik zu entnehmen. Mit dem Tool des SRF lassen sich auch Gemeinden miteinander vergleichen. Im Vergleich mit der Hauptstadt der Schweiz kommen die Steuerzahler*innen in Zürich um einiges besser weg, zumindest in diesem Lohnsegment: Während die Steuerbelastung auf ein Bruttoeinkommen von 60000 Franken für einen Single in Zürich bei 7,63 Prozent liegt (darin enthalten sind Kantons- und Gemeindesteuern sowie die Kirchensteuer), müssen die Stadtberner*innen 12,61 Prozent ihres Gehalts abgeben.

    Andere Gemeinden im Vergleich

    Eine ledige Person ohne Kinder mit einem Bruttoeinkommen von 60000 Franken, zahlt in Zug am wenigsten Steuern, nämlich 2535 Franken, im Vergleich dazu liegen die Steuern für Personen, die in Zürich angemeldet sind bei 4808 Franken. Den grössten Betrag holt sich der Fiskus in der Stadt Neuenburg: Satte 8591 Franken zahlt der oder die Steuerzahler*in an die Seegemeinde.