Kategorie: LEK

  • Ein LEK für alle Fälle, Teil 3

    Ein LEK für alle Fälle, Teil 3

    Was wäre die Stadt Zürich ohne die Diskussion um ihre Radwege? Natürlich darf deshalb auch der Bereich «Massnahmen Fuss- und Radwege» im LEK Hönggerberg-Affoltern nicht fehlen. Allerdings sind nur sechs Massnahmen im Bereich Hönggerberg vorgesehen, denn grundsätzlich sei das bestehende Wegenetz bis auf wenige Lücken vorhanden – es gehe darum, diese Lücken zu schliessen. Eine solche hat das LEK zwischen dem Rütihof und dem «Hölzli», dem Freibad «Zwischen den Hölzern» auf Oberengstringer Gemeindegebiet, erkannt. Im Rahmen des noch zu erstellenden Nutzungskonzeptes Frankenbühl soll die direkte Verbindung zwischen dem Zwischenhölzerweg und dem Engstringerweg ausgebaut werden.
    Ebenfalls ausgebaut werden soll der kleine, aber viel benutzte Trampelpfad, welcher bei der Unterführung der Emil-Klöti-Strasse zwischen ETH und Hönggerwald über ein Wiesenstück in ebendiesen Wald führt, «in Rücksprache mit dem Bewirtschafter und unter Berücksichtigung des Wildaustrittes», so das LEK. Weil hier aber auch eine Abhängigkeit zur Entwicklung der ETH Hönggerberg besteht, wird die Massnahme erst in zweiter Priorität angegangen. Bis dann bleibt es beim inoffiziellen Trampelpfad, der auch von Bikern genutzt wird. Generell erkennt das LEK, dass an der Emil-Klöti-Strasse ein sicherer und attraktiver Übergang fehle. Geplant, geschweige denn umgesetzt, wird auch hier erst etwas, wenn die Anforderungen aus den Erweiterungsplänen der ETH bekannt sind.

    Einwirken durch Beraten: ETH und andere Bauten

    Gerade die ETH Hönggerberg ist es, die mit ihrem laufenden Ausbau in Höngg immer wieder kritische Stimmen weckt. Nicht wegen dieser Stimmen, sondern weil die Stadt generell ein Auge darauf hat, sind im LEK auch Massnahmen in «landschaftssensiblen Baugebieten» festgehalten. In Höngg macht das LEK unter den wenigen verbliebenen Baugebieten sieben «landschaftssensible» aus. Sie liegen im Bereich des Siedlungsrandes oder grenzen an sogenannte Vernetzungskorridore, weshalb das LEK findet, dass neben den jeweiligen Nutzungsansprüchen auch die Eingliederung in die Landschaft als zentrales Thema zu behandeln sei. Besonders genannt wird unter anderem eben auch, dass «die in der offenen Landschaft liegende Bauzone der ETH Hönggerberg in ihrer Ausdehnung wo möglich zu reduzieren» sei. Hier, wie bei allen so definierten Gebieten, kommt dem LEK vor allem beratender Charakter zu. Es sei «mit qualitätsvollen, an den Ort angepassten Gebäudevolumen und einer hochwertigen Umgebungsgestaltung eine gute Eingliederung in die Landschaft anzustreben» und insbesondere seien «die Vernetzungsachsen Käferberg-Hönggerberg südlich und nördlich der ETH Hönggerberg sicherzustellen». Beratung erfuhr auch die bereits realisierte Wohnsiedlung «KraftWerk2» beim Heizenholz, als es darum ging, das Bauprojekt in die Landschaft einzugliedern und die Aussichtslage zu erhalten. Auch die Bauherrschaft der ehemaligen «Ringling»-Parzelle wird bei der Neuplanung auf die Anforderungen des LEK Rücksicht nehmen müssen. Selbiges gilt beispielsweise auch für den Fall, dass die freie Fläche oberhalb des Schulhauses Riedhof je überbaut wird.

    Erlebbare Landschaftsbilder

    Geplante oder realisierte Bauten wie die eben beschriebenen stechen in einer Landschaft zwangsläufig ins Auge. Doch auch um das Landschaftsbild generell aufzuwerten (L1) sind in Höngg sieben Massnahmen formuliert, welche die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der verschiedenen Landschaftsräume erhalten und stärken sollen. Hier geht es besonders um Aussichtslagen und sogenannte Sichtachsen: Sie sind es, welche es – oft unmerklich – ausmachen, wie man eine Landschaft überhaupt wahrnimmt. Und sie sollen nicht nur erhalten und betont werden, sondern auch das Landschaftsbild in seiner Umgebung aufwerten. Das Anlegen und Pflegen von Obstgärten, Baumreihen und Hecken wird mit den Sichtbeziehungen abgestimmt; auch das Entfernen von wenig genutzten Infrastrukturen kann von Bedeutung sein. Viele dieser Massnahmen vernetzen auch die Lebensräume der Tierwelt. Wie zum Beispiel die Pflanzung von Einzelbäumen in den «Kalchtaren». Das ist jene Wiese links der Rütihofstrasse, wo diese den Rütihof Richtung Oberengstringen verlässt. Hier sind die Massnahmen jedoch mit der Förderung von Glühwürmchen abzustimmen, für die ein offener, extensiv genutzter Wiesenstreifen entlang der Strasse wichtig ist.
    Was mit der «Betonung von Sichtachsen an Aussichtslagen» gemeint ist, zeigt sich exemplarisch im Bereich Breitenloo. Das ist jene Landwirtschaftsfläche, welche gleich hinter dem abgegrenzten Waldstück oberhalb des «Müseli» in der Waid liegt. Würden hier dauerhaft hohe Kulturen, zum Beispiel Obstbäume, gepflanzt, wäre es mit der Aussichtslage dahin – doch dies wird bereits in den Pachtverträgen verhindert.

    Wiederherstellen und vernetzen

    Geht es für den Menschen um visuell erfahrbare Achsen und Verbindungen, so geht es bei Tieren – und manchmal auch bei Menschen – um ganz physische Bedürfnisse. Um Verbindungsmöglichkeiten zwischen Lebensräumen, die durch Strassen voneinander getrennt sind. Solchen Orten wird im LEK unter dem Thema «Wiederherstellen Landschaftsverbindung» (L2) hohe Priorität eingeräumt, wenn es heisst, dass bei der Sanierung von stark befahrenen Hauptverkehrsstrassen generell zu prüfen sei, wie die Barrierewirkung für Mensch und Tier gemindert werden könnten.
    In Höngg wird dazu die Emil-Klöti-Strasse genannt. Das LEK formulierte 2011 noch, dass eine teilweise Überdeckung in Kombination mit einer Tieferlegung der Strasse und einer Spurreduktion zu prüfen sei, um so die Querungsmöglichkeiten für Wildtiere – und nebenbei für Fussgänger und Velofahrende – aufzuwerten. Unterdessen ist diese Idee in die dritte Priorität gerutscht. Auch hier wartet man auf die Anforderungen aus den Erweiterungsplänen der ETH.

    Ökologische Vernetzungen sind wichtig

    Doch ganz generell und in allen vom LEK erfassten Gebieten wird viel Wert auf die ökologische Vernetzung gelegt, zusammengefasst unter dem Titel «Verbessern der ökologischen Vernetzung» (N2). So soll sichergestellt werden, dass nicht nur kleinere Vernetzungen, sondern auch die grossräumigen Vernetzungsachsen zwischen den Landschaftsräumen Katzenseen-Katzenbach, Käferberg-Hönggerberg und Limmat über das Siedlungsgebiet hinweg aufgewertet oder wiederhergestellt werden. Für Tiere unüberwindbare Barrieren wie Strassen oder Zäune sollen auf diesen Achsen verhindert oder deren Auswirkungen gemindert werden. Punktuell seien «bauliche Massnahmen für die sichere Querung der Strassen zu prüfen». Das bedeutet, dass im Rahmen von Strassen- und Bauprojekten genau hingeschaut wird, was der Tierwelt zugutekommt. Zum Beispiel das Erstellen von Grünbrücken oder Kleintierdurchlässen.
    Aber auch andernorts tragen Hecken, Kleinstrukturen, Ackerrandstreifen und artenreiche Wiesen zur ökologischen Vernetzung bei – oder wie zum Beispiel im Rebberg Chillesteig bereits realisiert, auch Steininseln.
    Für viele Tier- und Pflanzenarten verlaufen solche Korridore entlang von Bächen und Flüssen. Auch diese sollen geschützt oder aufgewertet werden. In Höngg sollen an fünf Orten eingedolte Bäche geöffnet oder bereits offene ökologischer gestaltet werden. Das LEK benennt sie unter «Massnahmen Fliessgewässer» (N3). Besonders im Rütihof scheint es da noch viel Arbeit zu geben. Verschiedene Massnahmen sind für den Weidtobelbach, den Fürtli- und den Steinwiesbach vorgesehen. Allerdings verlaufen diese ganz oder teilweise über Privatgrund und die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer ist entscheidend.
    In der Dokumentation des Umsetzungsstandes zum LEK Hönggerberg-Affoltern sind ganz zuletzt einige Massnahmen aufgelistet, die bereits abgeschlossen wurden. Dazu gehören unter anderem die Sanierung eines Waldweges im Rütihof, die Aufwertung des Rebbergs Chillesteig oder die Förderung der Mehlschwalben, die in Zusammenarbeit mit dem Natur- und Vogelschutzverein Höngg realisiert wurde.

    Das Ringen wird fortdauern

    Geht man die Liste durch, so fällt auf, dass die Massnahmen, welche direkt dem Schutz von Tieren und Pflanzen dienen, die grosse Mehrheit ausmachen. Und wo immer möglich wurden sie bereits realisiert oder sind in Arbeit, was Flora und Fauna zu gönnen ist. Naturschutz geht schneller, anderes ist komplexer. Zwar führt das LEK alle Themen auf, auch komplizierte und heiklere, bei denen verschiedenste Ansprüche aufeinandertreffen. Deren Umsetzung wird dann auf die Ebene der Leitbilder und Nutzungskonzepte verschoben. Das ist formal korrekt, doch fragt es sich, ob nicht durch eine bereits klarere Definition innerhalb des LEK ein deutlicherer Rahmen für Wünsche und Ansprüche hätte formuliert werden müssen. Denn auf der Ebene der Leitbilder und Nutzungskonzepte wird erfahrungsgemäss mit harten Bandagen um Ansprüche, Pfründe und Besitzstandswahrung gefeilscht bis jener vielbeschworene helvetische Kompromiss gefunden ist, der oft genug niemanden richtig glücklich macht. Ob für diesen Kompromiss in durch die zunehmenden Nutzerzahlen enger werdenden Erholungsräumen jedoch Platz bleibt? Jedenfalls bleibt das Ringen um Räume wie die Allmend Hönggerberg bestimmt weiterhin so spannend, wie es seit jeher war, als sich der Name einbürgerte: «Allmend» bezeichnete ab dem 11. Jahrhundert jenes Grundeigentum einer Gemeinde, an dem alle Bürgerinnen und Bürgern dieser Gemeinde ein Nutzungsrecht haben.

    Im diesem Fokus bereits erschienen:
    31. August 2017: «Ein LEK für alle Fälle» (Teil 1)
    31. August: «Begehrte Höngger Allmend» (historische Betrachtung)
    14. September: «Ein LEK für alle Fälle» (Teil 2)

  • Ein LEK für alle Fälle, Teil 2

    Ein LEK für alle Fälle, Teil 2

    Fast 80 Projekte und Massnahmen wurden alleine für die Südflanke des LEK Hönggerberg-Affoltern, also den Raum Höngg, Hönggerberg und Käferberg, definiert. Von der Konzeptebene bis in die «Niederungen» der detailreichen Umsetzung. Wer sich in die Materie einarbeitet, fühlt sich bald wie ein hilfloses Insekt im Urwald. Und da man diesen ja nicht abholzen will, um dann auf Zeitungspapier im Detail über alles zu berichten, folgen hier zu den ausgesuchten Kapiteln jeweils nur Beispiele – was es besagtem «Insekt» natürlich nicht ersparte, sich durch alle Kapitel «durchzukrabbeln».

    Aus dem Blätterdach…

    Sozusagen im Dach des Urwalds angesiedelt sind die «Konzepte für Erholungslenkung und Landschaftsentwicklung». Vor dem Hintergrund des starken Bevölkerungswachstums in Zürich – Stichwort verdichtetes Bauen – und Höngg, zum Beispiel durch den Ausbau der ETH Hönggerberg oder die kommende Überbauung im Rütihof, ehemals «Ringling»-Areal, ist der steigende Nutzungsdruck auf die angrenzenden Landschaftsräume absehbar. Natur- und Kulturlandschaften werden vermehrt als Erholungsraum beansprucht. In einer vertieften Planung, aus der Leitbilder und Nutzungskonzepte abgeleitet und mit allen Beteiligten Nutzergruppen erarbeitet werden, sollen für die Gebiete innerhalb des LEK die künftige Landschaftsnutzung und -gestaltung definiert sowie daraus Massnahmen abgeleitet werden.

    … zu den Leitbildern

    Ein solches Leitbild entsteht gerade zur Allmend Hönggerberg. Allerdings ist dieses nur ein internes Arbeitspapier, das vorwiegend der koordinierten Planung innerhalb der involvierten Dienstabteilungen dient. Es wird also nicht vom Stadtrat festgesetzt und auch nicht publiziert – nur die bereits im Prozess involvierten Vereine werden informiert. Das LEK verlangt innerhalb dieses Leitbildes unter anderem Antworten auf die Frage, welche zweckgebundenen Erholungsflächen, zum Bespiel für Sport, in diesem Landschaftsraum verträglich sind. Insbesondere sei zu prüfen, wo «der Bedarf nach einem zusätzlichen Fussballplatz» abgedeckt werden könne. Multifunktionale Erholungsflächen seien zu ergänzen und «ein attraktives Wegenetz mit Aufenthaltsbereichen» anzubieten. Der Raum soll ein breit gefächertes Erholungsangebot aufweisen. Abgestimmt auf die Ziele des Leitbildes, wurde bereits ein Fussballplatz mit einem Kunstrasen versehen, um die Nutzungsintensität zu erhöhen, sodass die Erstellung eines weiteren Fussballfelds vermieden werden konnte. Ebenfalls im Rahmen des Leitbildprozesses hat sich Grün Stadt Zürich in der Jury des Wettbewerbs für das neue Garderoben- und Clubgebäude des SVH für eine landschaftsverträgliche Lösung eingesetzt.

    Später dann soll auch für die Allmend Käferberg ein Leitbild «für eine allmend- und parkartige Nutzung des Gebietes Käferberg Süd» erstellt werden. Doch dieses Leitbild ist abhängig von den Ausbauplänen der ETH und anderen Einzelmassnahmen, es soll aber «als einen der nächsten Schritte» angegangen werden. In zweiter und dritter Priorität sollen für das Gebiet nördliches Frankenbühl (beim Rütihof) sowie zum Raum Heizenholz ebenfalls Leitbilder und Konzepte entstehen.

    Abfall und Hunde betreffen alle Gebiete

    Innerhalb solcher Leitbilder werden auch unter dem Kapitel «Massnahmen Gesamtraum» Themen konkretisiert, welche das ganze LEK übergreifend betreffen: Abfall-Entsorgung, Parkierungsmöglichkeiten oder die zu verbessernde Erreichbarkeit zu Fuss oder mit dem Velo. Nicht zuletzt soll mit dem gesamtstädtischen «Hundeprojekt» dafür gesorgt werden, dass eine «verantwortungsvolle Hundehaltung» gefördert und «Konflikte mit anderen Nutzergruppen sowie Störungen von empfindlichen Wildlebensräumen» vermindert werden: Angestrebt wird gemäss LEK «unter anderem ein Zonenplan für Hundehaltende, der die hundefreundlichen Zonen sowie die Zonen mit Leinengebot und mit Hundeverbot zeigt». Doch hier präzisiert Jürgen Faiss, verantwortlicher Projektleiter Freiraumplanung bei Grün Stadt Zürich, die damalige Ausgangslage: «Im Bereich Allmend Höngg wird es die hier erwähnten Restriktionen nicht geben, es gilt das kantonale Hundegesetz, das seit Januar 2010 in Kraft ist und die Hundehaltung regelt. Konkret: Auf Spiel- und Sportfeldern dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.

    Themenrouten für ein Miteinander

    Mitunter auch um ein friedliches Miteinander auf «engem» Raum zu fördern, sind über den Hönggerberg zwei Themenrouten geplant. Einerseits die «Waldroute Käferberg-Hönggerberg», welche als informativer Weg im Schatten der Wälder vom Bucheggplatz über den Käferberg, Hönggerberg und weiter Richtung Gubrist führen soll. Angedacht ist, dass dieser Weg die «historische Entwicklung des Erholungswaldes» aufzeigen soll. Als wichtige Grundlage dafür wird derzeit das Archiv des Verschönerungsvereins Höngg (VVH) aufgearbeitet. In Betracht gezogen wird auch eine Panoramaroute Käferberg-Hönggerberg, als Verbindung vom Bucheggplatz über den Hönggerberg zum Rütihof, wie es heisst: «durch Kleingärten, Landwirtschaftsland und Obstgärten, zwischen Siedlung und Wald sowie mit Ausblick auf die Alpen». Sie führt über bereits bestehende Wege und Strassen wie zum Beispiel der Kappenbühlstrasse.

    Entlang dieser Wege sind in Höngg auch zwei sogenannte «zweckgebundene Erholungsflächen» dargestellt. Eine davon ist der Friedhof Hönggerberg, an dessen unterem Rand entlang die Panoramaroute Käferberg-Hönggerberg hätte führen sollen, wo heute der schmale Ruggernweg verläuft. Um den Weg zu verbreitern, war vorgesehen, den Zaun zum Friedhof zu entfernen oder an den oberen Böschungsrand zu versetzen. Mit Entfernen wird nichts, denn sonst, so die Erkenntnis, hätten auch die Wildschweine freie Bahn in den Friedhof und eine Versetzung geht auch nicht, weil dort bereits Familiengräber angrenzen. Die Idee ist nun, den Panoramaweg direkt durch den Friedhof zu führen, was zum Vorteil hätte, dass von dort auch die Aussicht besser ist als vom Ruggernweg aus.
    Die zweite solche Erholungsfläche ist das Areal des früheren Waidbad, hinter dem heutigen Restaurant Tessin Grotto (ehemals «Jägerhaus»), wo nebst der bestehenden Spiel- und Freizeitinfrastruktur «bei Bedarf Erholungsinfrastrukturen» geschaffen werden könnten. Die Planung wird Teil des Leitbilds Allmend Käferberg sein.

    Landschaften erleben

    Gleich an zehn Orten sind auf Höngger Gebiet Massnahmen in «landschaftlich geprägten Aufenthaltsbereichen» vorgesehen. Diese Erholungsflächen sollen sich gut in die Landschaft eingliedern, öffentlich zugänglich sein und je nach Bedarf Sitzgelegenheiten, Feuerstellen sowie Spiel- und Liegewiesen bieten. Einheimische Pflanzenarten und natürliche Baumaterialen, die auch als «Strukturen für kreatives Kinderspiel» dienen können, sollen zur Anwendung kommen. Der Bereich Oberleewiesen, so heissen Wiese und Waldrand hinter dem Restaurant Grünwald, ist zum Beispiel als solches Gebiet vorgesehen. Dort könnte gemäss LEK die Waldbewirtschaftung auf die Ansprüche der Erholungssuchenden abgestimmt werden und neue Infrastruktur wie Sitzgelegenheiten, Feuerstellen oder «Strukturen für kreative Kinderspiele» realisiert werden. Dies in Abstimmung mit dem Kanton, dem der angrenzende Wald gehört – der Verschönerungsverein Höngg kümmert sich bereits um die Feuerstellen und Sitzbänke (siehe «Höngger» vom 17. August, «Dumpfer Vandalismus»). Konkretisiert werden soll die Idee im Zusammenhang mit dem Nutzungskonzept Heizenholz.

    Interessant dürfte die Ausgestaltung des «Aufenthaltsbereich Huberwiesen» werden. So wird das Gebiet entlang dem Waldrand hinter dem Schützenhaus Hönggerberg, Teile des angrenzenden Waldes und die Wiese hinter dem 300-Meter-Zielhang genannt. Das LEK sieht dort noch eine «potenzielle Fläche für zusätzliche kleinere Aufenthaltsbereiche» und will das Gebiet zu Gunsten der Erholungsnutzung – unter Berücksichtigung des Wildaustrittes – aufwerten.
    Unterdessen heisst es seitens GSZ, dass die Aufwertung des Waldrandes als «ökologisch und gestalterisch aufwertende Massnahme» in Abstimmung mit dem Betriebsplan und der Eichenförderung des Kantons Zürich angedacht und keine Erholungsinfrastruktur geplant sei. Der Schiessbetrieb werde «mittelfristig bestehen bleiben».

    Auch zu erwähnen ist die «Waldfläche Frankenbühl», das ist der Wald oberhalb des Rebbergs des Obsthauses Wegmann, wo das LEK «Potenzial für kleinere Aufenthaltsbereiche» sieht. Allerdings ist dies ein Privatwald, das LEK hat hier keine rechtlich bindende Wirkung. Selbiges gilt für die Waldfläche «Giblen», die kleine Waldfläche unterhalb der Giblenstrasse.

    Pflanzen und Tiere gehen vor – oder über ein Dach?

    15 und damit am meisten Massnahmen sind im Bereich «Lebensräume für Tiere und Pflanzen» vorgesehen, wurden bereits umgesetzt oder werden im Rahmen normaler Pflegearbeiten laufend realisiert. Grundsätzlich sollen unter diesem Oberbegriff «vorhandene wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen erhalten und bei Bedarf gezielt aufgewertet werden». Herausgegriffen sei hier der «Obstgarten Notzenschürli» am Ruggernweg, der vom Natur- und Vogelschutzverein Höngg (NVV) bewirtschaftet wird. Dort sollten – und werden dank dem NVV auch – die ökologisch wertvollen Kleinstrukturen erhalten bleiben und absterbende Bäume ersetzt werden. Im Fokus hat das LEK auch den Holderbach, der in seinem Tobel aus dem Hönggerwald nach Affoltern fliesst. Der «weitgehend unverbaute Holderbach» sei in seiner Eigenart und Naturnähe zu erhalten. Gezielte Massnahmen für das Naturerlebnis seien zwar denkbar, sagt das LEK, «jedoch mit grosser Zurückhaltung bezüglich weiterer Erholungsinfrastrukturen». Fraglich mag sein, wie lange dieses bei Pfadis, Familien und Bikern beliebte Gebiet dem Nutzungsdruck standhalten kann.

    Interessant klingt, was das LEK zum Thema «Wildwechsel Regensdorferstrasse» festhält: die Querung für das Wild sei sicherer zu gestalten. Herkömmlich beispielsweise durch die Entfernung von Sträuchern oder die Installation eines Warnsystems. Es sei aber auch die Kombination mit einem sicheren Übergang für Fussgänger und Velofahrer zu prüfen und, dies aber nur langfristig, ob ein Teil der Strasse überdeckt werden könnte. Damals dachte man noch, dies alles im Zusammenhang mit dem Bauprojekt «Ringling» und den damit zusammenhängenden Strassenbaumassnahmen vorzubereiten. Weil das Bundesgericht die Baubewilligung für die geplante Siedlung aufgehoben hat, existiert dafür momentan kein konkreter Zeitplan mehr.

    Um ökologische Vernetzung, Fuss- und Radwege und vieles mehr geht es im letzten Teil dieses Fokus-Themas im «Höngger» vom 12. Oktober.

    Im Fokus bereits erschienen:
    31. August 2017: «Ein LEK für alle Fälle» (Teil 1)
    31. August: «Begehrte Höngger Allmend» (historische Betrachtung)

     

  • Ein LEK für alle Fälle

    Ein LEK für alle Fälle

    Freiräume sind begehrte Räume. Das wusste schon Stadtpräsident Emil Klöti, als er sich in seinen Amtsjahren bis 1942 unter anderem für die Erschaffung des heute als «Grüngürtel» bekannten Raumes rund um Zürich einsetzte. Jener Zone also, die bis heute die Stadt davon abhält, sich grenzenlos auszudehnen und Naturräume zu überbauen, sondern diese gezielt zu erhalten. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie des Schicksals, dass mit der Verbindungsstrasse vom Bucheggplatz zur ETH Hönggerberg und weiter Richtung Affoltern ausgerechnet eine jener Strasse nach ihm benannt wurde, die ein solches Gebiet nachhaltig – zumindest bis heute – durchtrennt. Emil Klöti erkannte also schon damals den Wert solcher Freihaltegebiete. Und auch Nutzungskonflikte in solchen Freiräumen waren und sind seit jeher vorgezeichnet, und zunehmender Nutzungsdruck war schon im letzten Jahrhundert ein Thema.

    Vom Grünbuch zum LEK

    Grün Stadt Zürich (GSZ) legte im «Grünbuch der Stadt Zürich» bereits 2006 fest, mit welchen heutigen Strategien und Zielen sich Zürich «Grün» entwickeln soll. Die Landschaftsentwicklungskonzepte (LEK), von denen Zürich zwei fertiggestellt hat, basieren auf diesem «Grünbuch» und berücksichtigen Vorgaben von Bund und Kanton. Mit der LEK-Strategie soll, kurz zusammengefasst, in Gebieten ausserhalb des überbauten Raumes die nachhaltige Landschaftsentwicklung unter Berücksichtigung der verschiedensten Ansprüche sichergestellt werden. Ein LEK ist ein partizipatives Verfahren, die Nutzergruppen werden also bei der Erarbeitung miteinbezogen. So geschehen auch in Höngg und Affoltern, wo bis zu 140 Personen damals an mehreren Workshops teilnahmen. Sie haben damit, um es mit den Worten der Verantwortlichen zu sagen, «das Grundmuster eines Bildes, das sich über die Jahre weiterentwickeln wird» geschaffen. Oder anders gesagt, sind die im LEK formulierten Ziele wie die Kettfäden eines Webstuhls, welche in diesem Gewebe die Schussfäden, also die Massnahmen, zusammenhalten, um das angestrebte Bild, das LEK, zu realisieren.
    Alles was im LEK Hönggerberg-Affoltern formuliert ist, beruht also auf dem Planungsstand und Annahmen aus dem Jahr 2006. «Das LEK», so sagt Jürgen Faiss, der Projektleiter Freiraumplanung bei Grün Stadt Zürich, «ist kein Projekt mit einem Anfang und einem klar definierten Ende, sondern dynamisch». Es zeigt nur eine grundsätzliche Richtung auf und wird laufend aktualisiert. So sind seit 2006 weitere planerische Aufgaben hinzugekommen, es haben sich neue Abhängigkeiten – zum Beispiel im Zusammenhang mit Bauprojekten – oder auch neue Erkenntnisse ergeben, die sich im LEK niederschlagen. Als amüsantes Beispiel für letzteres sei hier vorweggenommen, dass man beabsichtigte, den Zaun unterhalb des Friedhofes Hönggerberg zu entfernen: Die seit 2006 stark angestiegene Wildschweinpopulation würde sich darüber heute sehr freuen und so arbeitet man nun an einer neuen Lösung für das «Problem», welches sich dort im Zusammenhang mit einer geplanten Panoramaroute stellte. Mehr dazu im nächsten «Höngger».

    Umfassend und behördenverbindlich

    Solche und weitere Projekte und Massnahmen definiert das LEK. Nach Prioritäten geordnet erfolgt deren Umsetzung etappenweise. Sinnvollerweise im Zusammenhang mit anderen geplanten Projekten, was aber auch bedeutet, dass sich die Prioritäten ändern können. Integriert in ein LEK werden auch der Waldentwicklungsplan (WEP) und die Vernetzungsprojekte (VNP), welche in landwirtschaftlichen genutzten Zonen die für die ökologische Vernetzung nötige Flächen bestimmen, also dafür sorgen, dass für Tier- und Pflanzenwelt Lebensräume und Korridore zwischen diesen gesichert werden. Mit der Verabschiedung durch den Stadtrat im Juli 2011 wurde das LEK Hönggerberg-Affoltern behördenverbindlich. Für Privateigentümer im betroffenen Gebiet ist die Umsetzung freiwillig. Der Planungshorizont eines LEK liegt im Schnitt bei zehn Jahren, viele Massnahmen sind aber noch längerfristiger angelegt. Der Stand der Umsetzung wird dem Steuerungsausschuss von GSZ jährlich berichtet. In diesem LEK wurden 160 Massnahmen definiert, davon betreffen an die 80 direkt Höngger Gebiet. Den Überblick und damit die Umsetzungskontrolle zu behalten, ist Aufgabe von Grün Stadt Zürich. Der «Höngger» hat sich – wie immer mit Fokus auf Höngg – durch eine Dokumentation des Umsetzungsstandes gelesen. Selbst für den ortskundigen Eingeborenen eine aufschlussreiche Reise entlang alter Flurnamen. Die Ergebnisse erscheinen in den Ausgaben vom 14. September.

    Infobox
    Das 140 Seiten starke LEK Hönggerberg-Affoltern ist unter www.stadt-zuerich.ch, Suchbegriff «LEK Hönggerberg» auch als PDF verfügbar.

  • Begehrte Höngger Allmend

    Die Allmend Hönggerberg erstreckt sich vom Waldrand hinter dem 300-Meter-Zielhang des Schiessstandes zur Kappenbühlstrasse und in östlicher Richtung bis zur Höhe Gsteigstrasse. Heute finden der Turnverein, die Schiessplatzgenossenschaft, zwei Fussballfelder des SVH, der Findlingspark und Familiengärten auf dieser Fläche Platz. Wie in allen Erholungsgebieten rund um die Stadt beanspruchen auch Sportler, Spaziergänger und Hundehalter diesen Raum. Wahrscheinlich entstanden die Allmenden der Stadt bereits zu der Zeit der ersten Besiedlungen. Sie waren jeweils im gemeinsamen Besitz der Gemeinde und wurden entsprechend gemeinschaftlich genutzt und bewirtschaftet. Bis 1933 vergantete auch die damals noch selbständige Gemeinde Höngg jährlich das Heu und Gras dieser Fläche, so ist es in der Ortsgeschichte Höngg nachzulesen. Mit der Bauzonenordnung (BZO) von 1946 führte die Stadt die sogenannte Grünzone oder Freihaltungszone ein. Davor gab es, abgesehen von Wald und Gewässern, keine Zonen, auf denen nicht grundsätzlich hätte gebaut werden können. Angesichts der hohen Bautätigkeit in der Stadt wollte man sicherstellen, dass manche Flächen frei bleiben würden. Bei den Landbesitzern regte sich starker Widerstand, es ging bis vor das Bundesgericht, welches die Grünzonen als nicht gesetzeskonform bewertete. Erst musste das Kantonale Baugesetz geändert werden. In «Gerechter – Die Entwicklung der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich» ist dazu zu lesen: «Mit Freihaltezonen sollten das Orts- und Landschaftsbild oder Aussichtslagen geschützt werden; gleichzeitig dienten sie der Gliederung grösserer zusammenhängender Siedlungsgebiete und als Erholungsräume für die Bevölkerung. In der Freihaltezone waren nur Bauten zulässig, die für deren Bewirtschaftung nötig waren und sich mit dem angestrebten Zonenzweck vertrugen. Dabei dachte man – ausser an landwirtschaftliche Gebäude – vor allem an kleine Sportplatzbauten und an Häuschen in Schrebergärten». Erst 1969 konnten Freihaltezonen, die eigentlich bereits seit 1946 vorgesehen waren, in der BZO rechtlich umgesetzt werden. Für bestimmte Bereiche – wie den Hönggerberg, die Altstadt und die Bahnhofstrasse – wurden anfangs der 1960er Jahre Spezialbauordnungen erlassen.

    «Olympikon» auf dem Hönggerberg

    Bereits im Juni 1963 wurde eine neue Bauzonenordnung verabschiedet. Diese spiegelte den Bau-Grössenwahn der späten 50er und frühen 60er Jahre. Selbst die Stadt schreibt im oben erwähnten Bericht, dass die BZO 63 «aus heutiger Sicht zu grosse Kapazitäten und Ausnützungsreserven in den Bauzonen [schuf], ohne deren Sinn zu hinterfragen». Mit dieser Einsicht im Hinterkopf lässt sich vielleicht verstehen, wie es zu der Idee kommen konnte, auf der Allmend Höngg ein riesiges Sportzentrum entstehen zu lassen. Kurz zuvor hatte die Stadt das sogenannte «Raumprogramm» genehmigt: Nicht weniger als sieben Spielplätze für Fuss- und Handball, ein Leichtathletikplatz mit 400-Meter-Rundbahn, eine Schulspielwiese und Hockeyplatz, ein Hartplatz mit Beleuchtung, der im Winter als Eisbahn benützt werden kann, vier bis sechs Tennisplätze, eine Kunsteis- und Rollschuhbahn und 300 unterirdische Parkplätze waren angedacht – kurz: Magglingen hätte alt ausgesehen daneben. Der Stadtrat begründete die Idee damit, dass eine Kunsteisbahn auf dem Hönggerberg, aufgrund der gewachsenen Bevölkerung in den Quartieren Höngg, Altstetten, Wipkingen und Affoltern einem Bedürfnis entspräche. Just in dieser Zeit rückte allerdings die Zentrumsplanung Höngg stärker in den Vordergrund, sodass das Thema höchstens noch als Randnotiz in den Medien auftauchte. Erst mit dem Beginn des Ausbaus der Emil-Klöti-Strasse 1971 rückte der Hönggerberg schliesslich wieder ins Blickfeld und damit auch das geplante Sportzentrum.

    Weise Voraussicht des Verschönerungsvereins

    Aus heutiger Sicht, da der Naherholungsraum immer stärker unter Druck gerät, kann man froh sein, bewies der inzwischen verstorbene, ehemalige Präsident des Verschönerungsvereins Höngg, Peter Trautvetter, Weitsicht. Er setzte sich vehement gegen das geplante Grossprojekt auf dem Hönggerberg ein. Unter dem Titel «Kampf um den Hönggerberg» publizierte der Vorstand des Vereins im Jahr 1971 mehrere Artikel im «Höngger» und machte sich für die Erhaltung des Hönggerbergs stark. Er appellierte nicht gegen die Sportanlage, sondern für eine «passive Erholung»: «(…) das Spazieren, das Sitzen auf einer Bank, das Betrachten der Natur». Entschleunigung war scheinbar schon damals ein Thema. Ein solches Erholungsgebiet müsse schön sein und leicht zu erreichen, der Hönggerberg erfülle eben diese Eigenschaften. Innert weniger Tage sammelte er 350 Unterschriften und zahlreiche Wortmeldungen aus der Bevölkerung. Im Rahmen der Zürcherischen Umweltschutzwoche liess der Verschönerungsverein den Artikel sämtlichen Stadträten und dem Stadtpräsidenten zukommen, doch nur Stadtrat Baur reagierte. Aus noch unerfindlichen Gründen verschwand dieses Thema jedoch plötzlich aus dem öffentlichen Blick, bis Redaktionsschluss konnte nicht herausgefunden werden, wie und wann die Stadt entschlossen hatte, die Idee eines Sportzentrums auf dem Hönggerberg fallen zu lassen. Gemäss Auskünften des Hochbaudepartements ging dieses Projekt nie über die Vorprojektphase hinaus.

    Nichts gegen die Grasshoppers, aber …

    Als Ende der 90er Jahre die Fussballer des GC Zürichs nach neuen Trainingsplätzen suchten, kam das Areal «Im Grund» auf dem Hönggerberg in den Fokus der Stadt. Das ist das Gebiet zwischen Turnplatz, Waldrand und Emil-Klöti-Strasse. Die Bau- und Zonenordnung 1998 hatte diese Ebene in die Erholungszone Zone E1 eingeteilt, welche auch Sportanlagen inklusive Garderoben und Verpflegungsstätten erlaubt. Geplant waren rund fünf Fussballfelder mit Flutlichtanlagen, Ballfangeinrichtungen und Garderoben. Die Vereine Hönggs, ein grosser Teil der Bevölkerung und Politiker von links bis rechts wehrten sich daraufhin so entschieden gegen die Idee, dem GC das Baurecht auf dem Höngger Berg abzutreten, dass die Neue Zürcher Zeitung das Verhalten der Höngger mit der Abwehrtaktik «Catenaccio» verglich: «Beim Catenaccio zieht sich die ganze Mannschaft vor dem Strafraum zusammen und verteidigt mit vereinten Kräften». In einem Leserbrief schrieb Trautvetter: «Nichts gegen den GC, aber Fussball spielen kann man auch anderswo». In einem offenen Schreiben im «Höngger» vom 30. April 1998 forderte der damalige Gemeinderat und Architekt Marcel Knörr die Bevölkerung auf, sich am Mitwirkungsverfahren der Stadt zu beteiligen und – seinem Beispiel folgend – der Stadt zu schreiben, dass das Gebiet «Im Grund» in eine Freihaltezone A (Allmend) eingeteilt werden solle. Knörr erinnert sich noch gut an eine «Kontradiktorische» Veranstaltung in der Mülihalde. Nationalrat Ueli Bremi moderierte die Diskussion, Ernst Cincera vertrat die Höngger Politik und der GC war durch Heinz Spross und Erich Vogel vertreten. Die Tendenzen im Saal seien sehr schnell klar gewesen, und bei einer Abstimmung unter den Anwesenden stimmte eine deutliche Mehrheit gegen die geplanten Plätze – darunter auch bekennende Fussballfans, erzählt Knörr. Der Natur- und Vogelschutzverein (NVV) hatte ebenfalls einen Antrag auf Umzonung eingereicht mit der Argumentation, dass das Gebiet zusammen mit dem angrenzenden Wald und den bestehenden Obstgärten eine Einheit bilde, die insbesondere für die Tierwelt von grosser Bedeutung sei. Peter Trautvetter fand klare Worte, als er darauf aufmerksam machte, dass mit dem Bau dieser Sportplätze das Problem der mangelnden Fussballfelder in der Stadt nicht gelöst sei, denn diese kämen nicht der Öffentlichkeit zugute, sondern dürfen lediglich vom GC genutzt werden. Am Ende gingen 180 Schreiben mit rund 1000 Unterschriften beim Hochbaudepartement ein. Noch bevor es jedoch zu einer Abstimmung kommen konnte, lenkte die Stadt ein und liess von der Idee eines GC Campus auf dem Hönggerberg ab. Die Grasshoppers fanden stattdessen in Niederhasli ein Zuhause für ihr Trainings- und Ausbildungszentrum und konnten 2005 dort einziehen. Heute befindet sich an diesem Ort auch das Internat des GC Nachwuchs sowie die Geschäftsstelle der Neuen Grasshopper Fussball AG. In der neuen, revidierten Bauzonenordnung, die demnächst aufgelegt werden soll, ist das Gebiet «Im Grund» neu der Freihaltungszone zugeordnet und nicht mehr nur Erholungszone. Bis auf das Gebiet um den Schiessplatz und die Familiengärten ist auch die restliche Höngger Allmend der Freihaltungszone zugewiesen. Doch auch in diesen Räumen steht das Rad der Zeit nicht still – dass es sich nicht ziellos dreht, dafür soll das LEK Hönggerberg-Affoltern Leitplanken setzen. 

    Quellen:
    Sibler, Georg: Ortsgeschichte Höngg. Hrsg. Ortsgeschichtliche Kommission des Verschönerungsvereins, 1998.
    Höngger Zeitungsarchiv. NZZ Archiv.
    Amt für Städtebau der Stadt Zürich. «Gerechter. Die Entwicklung der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich.