Kategorie: Hochhäuser

  • Hochhäuser im Limmattal

    Hochhäuser im Limmattal

    Das Projekt um das neue Hardturmstadion, «Ensemble», mit seinen beiden Hochhausbauten, hat schon einiges zu reden gegeben. In Höngg hat sich nach Bekanntwerden des Projekts das «Komitee gegen den Höhenwahn» gebildet, das sich zwar für das Stadium, aber klar gegen die Hochhäuser ausspricht (siehe «Höngger» vom 26. Oktober 2017). Doch die beiden Türme sind nur eines der Projekte im Blickfeld von Höngg, die geplant oder bereits im Bau sind.

    Was ist ein Hochhaus und wo darf es stehen?

    «Hochhaus» mag als Begriff individuell verstanden werden. Offiziell aber definiert das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) alle Häuser ab einer Höhe von 25 Metern als Hochhaus. Das sind je nach Terrain sieben oder acht Stockwerke. Auch in Höngg stehen mehrere solcher Gebäude: vier im Gebiet Riedhof und das Pflegezentrum «Bombach» (Verweis auf Artikel «Als man in Höngg noch Hochhäuser baute»).
    Die mit dem kantonalen PBG kompatible Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (BZO) definiert, was wo gebaut werden darf. Sie regelt, wo welche Nutzung – zum Beispiel Wohnen oder Gewerbe – zulässig ist und wie eine Parzelle bebaut werden darf, also die Anzahl Stockwerke und die Ausnützung des Grundstücks. Die BZO definiert also die sogenannte «Regelbauweise». Doch keine Regel ohne Ausnahme: Möchte man von der Regelbauweise abweichen, also beispielsweise eben höher bauen als gemäss BZO erlaubt wäre, ist dies mit dem Mittel eines Gestaltungsplans möglich. Ein Gestaltungsplan erlaubt eine höhere Ausnützung, im Gegenzug muss das Projekt den politisch ausgehandelten Anforderungen eines «Mehrwerts» gerecht werden. Dazu hält das PBG fest, dass Hochhausprojekte «ortsbaulich einen Gewinn bringen» und «architektonisch besonders sorgfältig gestaltet» sein müssen. Was «ortsbaulich ein Gewinn» und was eine «besonders sorgfältige Gestaltung» sei, definiert das Gesetz jedoch nicht. Jeder Gestaltungsplan muss vom Gemeinderat bestätigt werden und unterliegt somit dem fakultativen Referendum. Wird ein solches ergriffen, wird an der Urne über das Bauvorhaben entschieden.

    Hochhausgebiete in Zürich

    Grundsätzlich kann, sofern ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt, überall ein Hochhaus erstellt werden. Doch Fabian Korn, Projektleiter Kommunikation beim Amt für Städtebau präzisiert: «Dies bedeutet aber nicht, dass ein solches Projekt auch überall bewilligt wird». Natürlich gäbe es auch Gebiete, die für den Hochhausbau weniger geeignet seien: «Beispielsweise Gebiete mit kleinteiligen Bebauungsstrukturen oder die Altstadt». 2001 führte die Stadt Zürich deshalb «Richtlinien für die Planung und Beurteilung von Hochhausprojekten» als Ergänzung der BZO ein und definierte darin drei Typen von Hochhausgebieten. In diesen Gebieten kann ein Hochhausprojekt auch ohne Gestaltungsplan realisiert werden, solange die für das Gebiet definierte Maximalhöhe (siehe Abbildung) und erhöhte Anforderungen eingehalten werden. So darf in den Gebieten der Klasse I und II maximal 80 Meter, in jenen der Stufe III 40 Meter hoch gebaut werden. Zudem formulieren die Richtlinien zu jedem Gebietstypen unterschiedliche «erhöhte Anforderungen» bezüglich städtebaulicher Einordnung, architektonischer Gestaltung, dem Bezug zum öffentlichen Raum und Nutzungskonzept, insbesondere im Erdgeschoss.

    Das Baukollegium schaut hin

    Das städtische Hochbaudepartement begleitet die städtebauliche und architektonische Planung eines Hochhauses eng. Das beginnt bereits mit der Beurteilung des Standorts durch das Baukollegium. Dieses besteht aus vom Stadtrat für vier Jahre gewählten externen Fachleuten sowie Mitgliedern der Stadtverwaltung und nimmt, so informiert das Hochbaudepartement, «zu Bau- und Planungsvorhaben und zu städtebaulichen Konzepten sowie Leitbildern Stellung, wenn ihre Bedeutung es erfordert oder, wenn sie zu grundsätzlichen Fragen Anlass geben».
    Erst wenn das Baukollegium einen gewünschten Standort als geeignet einstuft, kann die Bauherrschaft die Planung fortführen. Über die Qualität der architektonischen Gestaltung wacht dann entweder das Baukollegium oder es wird ein Architektur-Wettbewerb ausgeschrieben.

    Richtlinien werden der Zeit angepasst

    Die Richtlinien für die Planung und Beurteilung von Hochhausprojekten stehen, wie das Amt für Städtebau wissen lässt, nun zur Überarbeitung an, denn die lange verpönten Hochhäuser haben besonders in Zürich wieder an Bedeutung gewonnen. Die Richtlinien sollen besonders auch im Hinblick auf die angestrebte Verdichtung und gestützt auf die Bevölkerungswachstumsprognosen angepasst werden: «Die Hochhausgebiete sowie deren Höhen werden überprüft und allenfalls angepasst», so Fabian Korn. Auch wie die Stadt den Begriff «ortsbaulicher Gewinn» definiere, gelte es zu überprüfen. «Kurzum ist das Ziel, die Hochhaus-Richtlinien an die Bedürfnisse unserer wachsenden Stadt anzupassen: städtebaulich, architektonisch und stadträumlich», so Korn.

    Tatsächlich geplant oder im Bau

    Buchstäblich aus Sicht von Höngg interessiert natürlich, was im Limmattal – zwischen Hauptbahnhof und der Stadtgrenze in Altstetten – nicht nur wie vorher beschrieben möglich wäre, sondern speziell, was bereits geplant oder im Bau ist.
    Entlang der Bahnlinie und darüber hinaus befinden sich zusammenhängende Gebiete der Stufe I und II, in denen eine Gesamthöhe bis zu 80 Meter ohne Gestaltungsplan möglich ist. Dort wurde das 80 Meter hohe Hochhaus des Areals «Westlink», gleich beim Vulkanplatz beim Bahnhof Altstetten, vor kurzem fertiggestellt. Fast fertig sind unweit des Bahnhofs Altstetten zudem die drei Wohntürme des Projekts «Vulcano» der Credit Suisse an der Vulkanstrasse mit ebenfalls je 80 Metern.
    An der Hohlstrasse wird momentan von den SBB der 70 Meter hohe «Letzi-Turm» realisiert. Auf der Website der SBB heisst es dazu aufschlussreich: «Dem Gebiet der SBB Werkstätten – von der Flurstrasse bis zur Duttweilerbrücke – steht in den nächsten Jahrzehnten ein intensiver, zukunftsweisender Transformationsprozess bevor. Dabei nimmt der «Letzi-Turm» in diesem übergeordneten Stadttransformationsprozess eine Pionierstellung ein». Wobei der singular benannte «Letzi-Turm» eigentlich zwei Wohnhochhäuser sind, die sich wiederum an der Gebäudehöhe des Projekts «Letzibach D» orientieren, welches die Stadt selbst an der Hohlstrasse plant: Rund 250 gemeinnützige Wohnungen sollen dort entstehen, teilweise in einem Hochhaus von 60 Metern Höhe. Zwischen Hohlstrasse und Albulastrasse überbaut zudem die Mobimo Management AG das Labitzke-Areal neu mit zwei Hochhäusern von 47 und 64 Metern. In Planung ist weiter ein Hochhaus mit 160 Wohnungen der Swiss Life an der Baslerstrasse, gegenüber dem Einkaufszentrum Letzipark. 25 Geschosse werden dort 76 Meter emporragen. Und natürlich das alles überragende Projekt «Ensemble» auf dem Hardturm-Areal mit seinen beiden 137 Meter hohen Türmen und dem Fussballstadion. Der Gestaltungsplan zum Projekt wird derzeit erarbeitet. Das Land gehört der Stadt und wird im Baurecht abgegeben. Weil zwei der drei Baufelder vom Finanz- in das Verwaltungsvermögen umgeteilt werden müssen, wird – die Zustimmung des Gemeinderates zum Baurecht und Übertrag sowie später zum Gestaltungsplan vorausgesetzt – voraussichtlich noch Ende dieses Jahres das Volk an der Urne mitreden dürfen. Ganz abgesehen davon, dass höchstwahrscheinlich das Referendum ergriffen werden wird. Mehr ist derzeit nicht bekannt. Ausser dass es zwar eine BZO, definierte Hochhausgebiete und Richtlinien gibt, die gerade überarbeitet werden – und eben das Mittel des Gestaltungsplans, mit dem theoretisch alles möglich ist.

  • Als man in Höngg noch in die Höhe baute

    Als man in Höngg noch in die Höhe baute

    Ende der 1950er Jahre lösten die Hochhausprojekte in Höngg grosse Diskussionen aus. Allen voran jene beiden Hochhäuser im «Riedhofpark», die noch heute die Silhouette von Höngg prägen. Und das Pflegezentrum Bombach, respektive die Alterssiedlung Bombach. Im «Höngger» vom 6. September 1957 wurde erstmals unter dem Titel «Neuzeitliche Überbauung» über ein grosses Bauvorhaben zwischen Regensdorferstrasse, Wildenweg und Riedhofstrasse, der «Gugolzwiese», wie sie damals auch genannt wurde, berichtet. Dort, wo heute die zwei Hochhäuser der Überbauung «Riedhofpark» stehen, beabsichtigte die Kilintra AG zusammen mit dem Höngger Baumeister Hans Welti, in fünf drei- bis fünfgeschossigen und einem zwölfgeschossigen Bau total 200 Wohnungen und ein grösseres Ladenlokal unterzubringen. Architekt Becherer plante «nach den neuen Erkenntnissen des Städtebaus» durch eine Differenzierung der Baukörper möglichst grosse Freiflächen zu schaffen und «den Wohnungsmietern ein Maximum an Aussicht und Besonnung» zu bieten. Rund neun Millionen waren als Bausumme veranschlagt.
    Zur gleichen Zeit wurde auch weiter unten, bei der Überbauung des «Bombachgutes», über Hochhäuser nachgedacht: Am 13. September 1957 wurde im «Höngger» eine Ausstellung der Entwürfe der Alterssiedlung und des Pflegeheims Bombach angekündigt, was in der Folgewoche erste Reaktionen aus Leserkreisen auslöste – in derselben Ausgabe, in der auch die amtliche Bauausschreibung für das Projekt «Riedhofpark» publiziert wurde.

    «Wie ein Faustschlag ins Gesicht»

    Nach dem Besuch der Ausstellung habe man feststellen müssen, heisst es in der unsignierten Reaktion vom 20. September 1957, dass jene Projekte, die auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen abstützten, bei der Expertenkommission wohl keinen Anklang gefunden hätten. Die massgebenden Funktionäre der Stadt hätten, mit Hinweis auf die bereits geplanten Hochhäuser im «Riedhofpark», offensichtlich schon im Voraus den Bau von Hochhäusern ins Auge gefasst. Jedenfalls würden für das Pflegeheim Bombach nur jene zwei Entwürfe weiterbearbeitet, die ebenfalls Hochhäuser vorsähen. Die einsendende Person holte aus: «In unserer ausgesprochen aufgelockerten Wohnlage wirken diese drei Bauklötze wie ein Faustschlag ins Gesicht. Nicht umsonst hat man vor zehn Jahren von den gleichen Baufunktionären, die heute auf Hochhäuser eingestellt sind, Überbauungsquoten vorgeschrieben, welche bereits für ein kleines Einfamilienhaus 2000 m2 Land erforderten. Diese Vorschriften wurden seinerzeit durch die Volksabstimmung bestätigt, gelten nun aber wohl nicht für die Verwaltung. Diese will nun allen, welche sich an die städtischen Vorschriften gehalten haben, Betonklötze vor die Nase stellen». Es sei an allen, gegen diese Bauweise in unserem Wohnquartier zu kämpfen, hiess es zum Schluss.
    Am deutlichsten und mit Namen signiert brach es aus Dr. Werner Kündig im selben «Höngger» heraus: «Soll das Quartier Höngg verschandelt werden? (…) Das ausgeschriebene Bau-Monstrum gehört an den Pranger. (…) Bekanntlich kostet ein Quadratmeter Bauland irgendwo in Höngg mindestens 100 Franken. Zufolge dieser Bodenspekulation kann eben nur mit einer höchst rücksichtslosen Ausbeutung der Baufläche eine ‹interessante› Geldanlage ermöglicht werden». In kritischen Betrachtungen fährt Kündig fort, bis er mit einem Aufruf an den QVH endet: «Wird man die Chance ergreifen und dafür einstehen, dass Höngg nicht verschandelt wird? Denn in diesen Dingen entscheidet nur Verantwortungsgefühl – und etwas persönlicher Mut». Der QVH reagierte und kündete für den 11. Oktober in der «Mühlehalde» eine öffentliche Informationsversammlung «über die neuen Bauprojekte in Höngg» an. Darüber berichtet wurde dann allerdings erst im Jahresbericht, im «Höngger» vom 2. und 9. Mai 1958, und dies sehr knapp: Stadtrat Dr. S. Widmer habe über «die Bauplanung in Höngg», Max Aeschlimann über die «Alterssiedlung Bombach» und Architekt O. Becherer über «den Riedhofpark» referiert, was eindringlich gezeigt habe, wie die Überbauung in Höngg mit Riesenschritten vorwärtsgehe und dabei nicht nur die private Unternehmerlust daran teilnehme, sondern auch die Stadt.

    Nur der Beginn einer grosszügigen Planung

    Schneller reagierte die Bauherrschaft und liess im «Höngger» vom 4. Oktober 1957 einen Herrn «K» eine Replik an Dr. Werner Kündig verfassen. Er verweist darauf, dass man das Terrain leicht «mit den üblichen, zwei bis dreigeschossigen, schön säuberlich hinter und nebeneinander aufgereihten Bauten» hätte überstellen können. Ein solches Projekt «wäre aber ein weiteres Beispiel für eine überlebte Bauweise, mit der man sich in den letzten Jahrzehnten in der Stadt Zürich leider abfinden musste». «K» preist unter anderem, dass so nur 3900 m2 Land überbaut werden, anstatt 7600 m2 wie bei einer herkömmlichen Bauweise. «Zusammenfassend darf gesagt werden», schliesst er, «dass gegen ein fortschrittliches Bauvorhaben in einer Art und Weise Sturm gelaufen wird, wie es sich objektiv gesehen nicht rechtfertigen lässt». Am 4. Oktober 1957 schreibt dann Anwohner «F.D.», dass er das Projekt genau studiert und beim Architekten sogar die Gipsmodelle der ebenfalls geprüften Überbauung mit kleineren Häusern angeschaut habe. Das neue Projekt sei eindeutig besser: «Man ist vorbehaltlos überzeugt, dass eine Überbauung mit Grünflächen, Spazierwegen und Parks das Richtige ist und nimmt deshalb den Nachteil von mehrgeschossigen Bauten als das kleinere Übel in Kauf». Und er verweist überraschend auch auf weitere, bei Architekt Becherer gesehene Gipsmodell-Projekte, welche die Überbauung der weiter westwärts anschliessenden Grünflächen bis zum Riedhof als überbaut zeigen. Die Überbauung «Riedhofpark» sei nur «der Beginn einer grosszügigen Planung» und nun, es sei halt nicht jedermanns Sache, sich von alten Überlieferungen zu trennen und genügend Fantasie und Mut für das Neue aufzubringen, schloss «F.D.». Auch Karl Erb verfolgte die Diskussion und schrieb am 11. Oktober, dass im Artikel der Bauherrschaft einen Hinweis auf die Rentabilität vermisst habe: «Nimmt man den Artikel von ‹K› als bare Münze hin, so müsste man im Glauben verbleiben, dass bei der Ausarbeitung des Projekts nur ideale Ziele verfolgt wurden. Dabei soll doch für das Grundstück ein namhafter Betrag ausgelegt worden sein, der vermutlich auch die Gestaltung des Projekts bestimmt hat». Und wenn die Befürworter darauf pochen, mit einer überholten Bauweise Schluss machen zu wollen, dann antworte er: «Dass der Hönggerberg der richtige Platz für ein Hochhaus ist, wage ich ernsthaft zu bezweifeln. (…) Der Betonturm von Höngg wird als neues Wahrzeichen aus der Landschaft herausragen und wahrscheinlich auch bei sehr fortschrittlich gesinnten Bürgern kaum eitel Freude auslösen». In den folgenden Monaten blieb es im «Höngger» still. Ob es wohl auch im Quartier still geworden war?

    Abgesänge auf Verschwundenes – und auf die Rechtsgleichheit

    Erst am 24. Januar 1958, im Zusammenhang mit der Überbauung im Bombach, schreibt ein «R.W.»: «Manches Quartier hat sein Gesicht verändert, und doch hat man sich meistens bald an das Neue gewöhnt. Wer kann sich etwa noch an den Bäckerladen von Herrn Fasnacht beim «Central», an das kleine Häuschen der Familie Neidhart am Wettingertobel, an den Korbwarenladen von Herrn Duttweiler oder an die alten Bauernhäuser an der Regensdorferstrasse erinnern? Ist es schon so lange her, dass wir im «Central», im «Gsteig» oder im «Kempfhof» ein Bier getrunken haben? Bald wird man auch die Sägerei Mäntele bei der Wartau, das Imbisbühlgüetli, das Arzthaus an der Bäulistrasse, den «grauen Ackerstein» und anderes mehr vergessen haben! Und doch ist Höngg trotz diesen vielen Veränderungen ein schönes Quartier geblieben».
    In der Folgewoche entgegnet ein nur als «eingesandt» gekennzeichneter Beitrag, dass sich die Verantwortlichen einmal die Mühe machen sollten, «jetzt im Winter den Schattenwurf eines Hochhauses am Höngger Hang neutral abzuschätzen». Das Modellfoto der projektierten Alterssiedlung Bombach scheine nämlich den Schatten vom 21. Juni mittags zu zeigen. Und was die anderen, abgerissenen Bauten angehe, so hätten sich die Neubauten an diesen Stellen an alle Bauvorschriften gehalten und die Bauherrschaften hätten sich sogar noch weitere Einschränkungen gefallen lassen müssen: «So durfte zum Beispiel die Westporte (das Haus der heutigen Polizeiwache, Anm. d. Red.) nur mit drei, statt der projektierten vier Stockwerke gebaut werde. Es stellt sich nun die Frage, ob die zonengemässen Vorschriften nur für die Steuerzahler gelten, oder ob sich auch die Stadtverwaltung an die von ihr aufgestellte Bauordnung zu halten hat», schloss «R.W.»
    Ins gleiche Horn stiess ein anderer anonymer Einsender am darauffolgenden 7. Februar. «Noch vor nicht allzu langer Zeit hat man uns doziert, dass Hochhäuser in eine weite Ebene gehören. Gilt das nun plötzlich nicht mehr? Noch vor kaum zwei Jahren mussten sich private Bauherren minutiösen Kontrollen der Baupolizei unterziehen, die eifersüchtig darüber wachte, dass ja kein Zentimeter höher gebaut werde als vorgesehen und bewilligt. Heute kommt dieselbe Stadtverwaltung als Bauherrin und stellt in ein fast ausschliesslich mit ein- bis zweigeschossigen Häusern locker überbautes Quartier Hochhäuser vor die Nase der verdutzten Anwohner». Der Einsender bezieht sich auf die projektierte Alterssiedlung und das Pflegeheim Bombach und merkt an, dass das Projekt «Riedhofpark» ja auch noch im Stadium des Studiums sei. Und wie man höre, seien aus dem einen bereits zwei Hochhäuser geworden: «Diese Situation zeigt uns klar, wo hinaus die Entwicklung geht. In absehbarer Zeit werden wir einen ganzen Kranz solcher niedlichen Dinger um uns herum ‹bewundern› können». Dann kehrt wieder über Monate Ruhe ein, bis am 5. Dezember in einer Abwägung von Pro und Kontra ein «R» Stellung zu den Hochhäusern «Riedhofpark» bezieht: «Gut, es sollen einzelne Häuser etwas höher erstellt werden dürfen, aber Wolkenkratzer müssen es nicht sein, diese gehören nicht an die Peripherie der Stadt, wo eher eine aufgelockerte Überbauung am Platz ist». Bemängelt wird auch, dass vorher die Verkehrsverhältnisse abgeklärt werden müssten.

    Beim «Riedhofpark» erlaubt, gleich daneben nicht?

    Dann wurde es im «Höngger» wieder seltsam still, während sich Höngg in einem Baurausch befand: Neben zahlreichen anderen Bauten wurden Anfang der 1960er Jahre auch die Rebstock-Überbauung am Meierhofplatz und die neue Post eingeweiht. Und überall wurden alte Gebäude abgerissen und durch Neubauten ersetzt. Selbst das Ende von Häusern wie der «Mühlehalde» oder dem «alten Meierhof», beide schon damals im Besitz der Stadt, schien nur eine Frage der Zeit: Man ging davon aus, dass sie der Verbreiterung der Limmattalstrasse weichen müssten. Auch die beiden Hochhäuser im «Riedhofpark» waren unterdessen, 1964, im Rohbau fertig und das Schulhaus Riedhof eingeweiht. Und unmittelbar westlich davon waren weitere Hochhäuser ausgesteckt. Im Jahresbericht des QVH heisst es im «Höngger» vom 8. Mai 1964: «Die Schulhausanlage ist sicher sehr gut gelungen (…), was man nun aber gar nicht verstehen kann ist die Absicht gewisser Grundeigentümer, diese schöne Schulhausanlage durch Grossüberbauungen förmlich zu ersticken. Wir geben heute schon der Hoffnung Ausdruck, dass hier die Stadt Zürich ihr Veto einlegt. Es soll doch nicht so sein, dass man der Bevölkerung einerseits mitteilt, man könne die Schulhäuser nicht höher bauen, andererseits aber im gleichen Gebiet solche Hochbauten bewilligt».

    Im Westen wollte man noch mehr

    Irgendwann im Frühling 1964 wurden westlich des Schulhauses Riedhof weitere Bauprofile für Hochhäuser ausgesteckt. Am 20. Mai 1964 reichten Gemeinderat Hans Pfister und vier Mitunterzeichner dazu eine Interpellation ein: Schon die beiden Hochhäuser «Riedhofpark» seien hier ein Fremdkörper, deshalb wolle man vom Stadtrat wissen, ob für die ausgesteckten weiteren Hochbauten schon Zusicherungen gemacht worden seien und ob man sie an dieser Stelle aus städtebaulicher Sicht überhaupt verantworten könne? Kurz darauf hinterfragt ein «Schbg» im «Höngger» die Logik des Hochbauamtes, das alle Einsprachen gegen die beiden Hochhäuser «Riedhofpark» ignoriert und einen Präzedenzfall geschaffen habe, doch gleich daneben das Schulhaus Riedhof nur zweistöckig gebaut habe. Und nun stünden westlich davon bereits zwei Baugespanne für 13-stöckige Hochhäuser, was ihn zur Frage führte, ob es der Stadtrat gegenüber den Stimmbürgern verantworten könne, «seine Willkür nach Belieben walten zu lassen?».
    Derweil publizierte die NZZ am 16. Juni 1964 ein Loblied auf die Überbauung «Riedhofpark», was Dr. Werner Kündig im «Höngger» vom 19. Juni vermuten liess, das sei wohl nicht zuletzt mit dem Zweck geschehen, den Hönggern weitere Hochhausbauten schmackhaft zu machen, denn: «Es ist nun eine Tatsache, dass im Riedhofquartier der ‹Appetit› zum Bau weiterer Wohntürme mächtig angeregt wurde, städtebauliche Konsequenzen hin oder her».

    1964 kam das Nein

    Die «Entwarnung» folgt dann am 28. August 1964, als der «Höngger» kurz vermeldet, dass der Stadtrat die Interpellation vom 20. Mai beantwortet habe. Der Stadtrat schrieb: «Das Gebiet, in welchem die umstrittenen Hochhäuser projektiert wurden, liegt gemäss Zonenplan 1963 in der Wohnzone C. (…) Um eine aufgelockerte Überbauung zu erhalten, die zum Vorteil der näheren Umgebung gereicht, ist daher ein beträchtlicher Anteil hoher Gebäude notwendig. Für die angrenzende Schule und die künftige Kirche (die man damals dort vorsah, wo heute das Altersheim Riedhof steht. Anm. d. Red.) entstehen durch die differenzierte Bauweise eine willkommene Ausweitung der Grünflächen sowie grössere Gebäudeabstände. Grundsätzlich ist eine derartige Mischbebauung zu begrüssen. Dagegen sieht das eingereichte Projekt Hochhäuser vor, die infolge ihrer übermässigen Höhe städtebaulich unbefriedigend wirken, wie sich aus den ausgesteckten Profilen ergab. Die Baubewilligung wird daher nicht infrage kommen».

    Zweimal Ja, für 1975 und 1985

    «Städtebaulich befriedigend» scheinen wenige Jahre später die Hochhäuser am Ende der Riedhofstrasse geraten zu sein: Gestützt auf die Bauordnung und das alte Baugesetz wurde 1972 als Teil einer Arealüberbauung das Hochhaus an der Riedhofstrasse 378 durch die damalige Bausektion II des Stadtrats bewilligt. Die kommunale Baubewilligung musste anschliessend vom Regierungsrat genehmigt werden, was unter Auflagen – so musste etwa ein Kinderspielplatz von genügender Grösse angelegt werden – 1973 geschah. 1975 stand der Bau. Zehn Jahre später erstellte die Gewerkschaftliche Wohn- und Baugenossenschaft (GEWOBAG) gleich daneben das bis heute letzte Hochhaus von Höngg.

    Und heute?

    Heute liegt Höngg nicht in einem der in Zürich festgelegten Hochhausgebiete. Entsprechend wären nach geltender BZO keine Hochhäuser mehr realisierbar – ausser man bediene sich des Mittels des Gestaltungsplanverfahrens.

  • Warum stösst sich da niemand?

    Nein, gegen Demokratie hat hier niemand etwas. Doch demokratisch wurde auch über das Swissmill-Silo entschieden. Auch dort kam ein Gestaltungsplan vors Volk und die Stimmberechtigten der ganzen Stadt, ob sie den Turm überhaupt je zu Gesicht bekommen würden oder nicht, durften mitentscheiden, ob er gebaut wird oder nicht. Das Ergebnis ist bekannt und steht seither als selbst von der NZZ am Sonntag mit «118 Meter Hässlichkeit» titulierter Betonklotz beim Escher-Wyss-Platz an der Limmat. Damit leben und ihn täglich betrachten, muss den Bau die unterlegene Minderheit aus Wipkingen (und Höngg) alleine. Jegliche Versuche, ihn wenigstens zu begrünen oder als Kletterwand nutzbar zu machen, sind bislang am Widerstand der Eigentümerschaft gescheitert.

    Ja, Demokratie in Ehren. Auch Verlieren zu können, gehört dazu. Doch verwunderlich und eigentlich stossend sollte sein, dass es zwar Bauordnungen und -gesetze aller Art gibt, diese aber mit jedem «Gestaltungsplan» oder dem Mittel der «Arealüberbauung» ausgehebelt werden können. Das öffnet für potente Bauherrschaften Tür und Tor und politisch wird sich dafür immer ein guter Grund finden, um die Projekte schönzureden, abzunicken und durchzuwinken. Argumente wie Wohnbau-, Wirtschafts-, Sport- oder Weiss-Gott-was-Förderung lassen sich rechts, links und auch in der politischen Mitte kreieren. Und dann braucht es Rekurse, Abstimmungen oder Gerichtsverfahren. Immerhin haben wir in der Schweiz diese rechtsstaatlichen Möglichkeiten. Doch es braucht Menschen, die das Geld und die Nerven aufbringen, um sie zu nutzen.

    Es sollte stossend sein, doch offenbar stösst es niemanden, dass hier, wie in einigen Kreisen gesagt wird, eine eigentliche Behördenwillkür herrscht. Soll es beruhigen, dass dem schon Mitte des letzten Jahrhunderts so war? Im Artikel «Wie die Hochhäuser nach Höngg kamen» ist das herauszulesen. Schon damals wurden bestehende Baugesetze für Grossprojekte ausgehebelt, während einfache Hausbesitzende um den Einbau jedes Dachfensters kämpfen mussten. Auch in diesem Jahrhundert ist das noch so, wie dieses Beispiel zeigt: Ein 1999 in Höngg bewilligtes Dachfenster war neun Jahre später, als im selben Dach ein weiteres Fenster geplant wurde, natürlich im Bauplan ersichtlich. Der Kreisarchitekt staunte das Fenster von 1999 an und meinte nur: «Das würde heute so nicht mehr bewilligt».
    Nein, beruhigend ist das nicht. Die Schlussfolgerung: Was bewilligt wird und was nicht, ist reine Glückssache und hängt vom Zeitpunkt ab. Oder doch nur von der Grössenordnung des Bauvolumens?

    Fredy Haffner
    Verlagsleiter Quartierzeitung Höngg GmbH