Kategorie: Energie

  • Strom aus Solarenergie – lohnt sich das?

    Strom aus Solarenergie – lohnt sich das?

    Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Solaranlage auf dem Dach zu installieren, muss zunächst einmal rechnen: Wie gross muss die Anlage sein, um genug Strom zu produzieren? Welche Kosten fallen für Anschaffung und Installation an? Und wieviel lässt sich bei der Stromrechnung durch die selbst produzierte Energie sparen? Eine äusserst komplexe Rechnung. Eine jüngst veröffentlichte Studie der ETH, die diese in Zusammenarbeit mit der Uni Bern durchgeführt hat, hat für 2067 Städte und Gemeinden in der Schweiz untersucht, unter welchen Bedingungen sich eine Anlage finanziell lohnt. Als Kriterium für Profitabilität galt dabei, «wenn der erwartete Gewinn über eine Lebensdauer von dreissig Jahren grösser als drei Prozent ist». Dabei berücksichtigten sie für jede Gemeinde neben den Anschaffungskosten und Förderungsbeiträgen die ertragsoptimierte Leistung der Anlage, die Höhe der Vergütung für den in das Netz eingespeisten Solarstrom, die Stromkosten, die durch den Eigenverbrauch des Solarstroms gespart werden, sowie Steuerregeln.

    Diese resultierende Profitabilität unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, ja sogar von Gemeinde zu Gemeinde erheblich, wie die Studie offenbart. Die Forscher*innen sprechen in ihrer Arbeit von einem «Flickenteppich» der Regulierungen. Während Steuerregeln und Subventionen kantonale und gemeindliche Unterschiede aufweisen, werden Stromkosten und Einspeisevergütungen von den Energieversorgungsunternehmen festgesetzt. Und davon gibt es hierzulande eine ganze Menge:  «Hier in der Schweiz haben wir die verrückte Situation, dass wir landesweit 630 verschiedene Energieversorgungsunternehmen haben. Und jedes Energieversorgungsunternehmen berechnet seine Tarife anders», erläutert ETH- Professor Tobias Schmidt, einer der Verfasser der Studie, die Ausgangslage.

    Lohnt sich eine Solaranlage in Zürich?

    In der Stadt Zürich, das ergaben die Recherchen der Wissenschaftler*innen, braucht es eine gewisse Portion Idealismus, um die Photovoltaik gegenüber anderen Energiequellen zu bevorzugen – zumindest für Einfamilienhausbesitzer ohne Wärmepumpe. Zwar sind die städtischen Subventionen ziemlich hoch und auch der kantonale Steuersatz ist vergleichsweise günstig, doch die Einspeisevergütung durch das Stromversorgungsunternehmen EWZ ist mit rund 8 Rappen pro Kilowattstunde (Daten aus dem Jahr 2022) im nationalen Vergleich niedrig, der Strompreis mit 26.4 Rappen dagegen eher hoch. «Für Einfamilienhausbesitzer ist die Installation einer Anlage daher in der Stadt nicht wirklich rentabel», erklärt Schmid. Oder, im Wortlaut der Studie: «2022 zahlte es sich für einen Besitzer oder eine Besitzerin eines Einfamilienhauses ohne Wärmepumpe nicht einmal aus, in eine relativ kleine Solaranlage mit 4 Kilowatt Leistung zu investieren.» Finanziell lohne sich eine Solaranlage demnach vor allem bei Mehrfamilienhäusern, insbesondere in Kombination mit einer Wärmepumpe. Denn rentabel sei eine Solaranlage in der Stadt bei den niedrigen Einspeisevergütungen eigentlich nur, wenn der Grossteil des produzierten Stroms auch selbst verbraucht werde. Und während bei einem Einfamilienhaus ohne Wärmepumpe der Eigenverbrauch des produzierten Stroms bei lediglich rund 15 Prozent liegt, ist der Anteil bei einem Mehrfamilienhaus mit Wärmepumpe mit rund 60 Prozent deutlich höher.

    Dachflächen werden nicht ausgenutzt

    Dieser Umstand führe, so Schmid, noch zu einer weiteren Problematik. Nämlich zu der ökonomisch völlig unsinnigen Entwicklung, dass es sich auch bei grösseren Dächern oftmals gar nicht lohne, die ganze Fläche mit PV-Modulen zu bestücken. Das sei nicht nur aus ökologischer Sicht ziemlich bedenklich, so Schmid. Denn einerseits würde damit vorhandenes Potenzial nicht genutzt. Und andererseits sei dieses Vorgehen auch in Bezug auf eine mögliche Erweiterung der Anlage nicht nachhaltig. Denn der Aufwand und die Investitionskosten für den Zubau an Modulen seien ungleich höher, als wenn direkt in eine grössere Anlage investiert würde.

    Höhere Einspeisevergütungen wären nötig

    Wie aber liesse sich die Situation nachhaltig verbessern? Schliesslich ist der Ausbau der Sonnenenergie eines der erklärten Ziele der Schweiz in Zusammenhang mit der Erreichung ihrer Klimaschutzvorgaben. Die Studienautor*innen schlagen vor, den Bau von Solaranlagen schweizweit von den Steuern zu befreien sowie Investitionen in Gebäude, die jünger als fünf Jahre sind, steuerlich absetzbar zu machen. Vor allem aber müssten diejenigen Netzbetreiber, deren Stromtarife und Vergütungen den Ausbau der Solarenergie unrentabel machen, ihre Preise anpassen. Hier könnte auch ein bundesweit garantierter Mindestpreis für die Vergütung helfen, den Hausbesitzer*innen eine gewisse Sicherheit zu geben. Bis anhin sind die Schwankungen sowohl bei Strompreisen als auch bei den Vergütungen so gross, dass auch eine Planung gar nicht wirklich möglich ist.
    Und schliesslich hätte jede*r einzelne noch die Möglichkeit, die Effizienz seiner/ihrer Anlage zu speichern: So könnten Einfamilienhausbesitzer*innen darüber nachdenken, nicht nur auf eine Wärmepumpe als Heizung umzusatteln, sondern auch in punkto Mobilität von Verbrennungsmotoren auf Elektroautos zu wechseln: «Sobald man sein eigenes Auto mit dem Strom vom Dach aufladen kann, sieht nämlich auch die Bilanz für Einfamilienhäuser wieder viel besser aus», erklärt Schmidt.

  • Stadt Zürich ruft mit Kampagne zum Energiesparen auf

    Stadt Zürich ruft mit Kampagne zum Energiesparen auf

    Seit September setzt die Stadt Zürich laufend Energiesparmassnahmen um und will damit mit gutem Beispiel vorangehen. Ausgehend von den städtischen Energiesparbemühungen motiviert nun eine Kampagne Bevölkerung, Unternehmen und Institution sowie die Mitarbeitenden, auch Energie zu sparen.

    Wie der Medienmitteilung der Stadt Zürich zu entnehmen ist, sensibilisieren in den kommenden zwei Wochen an rund 300 Plakatstellen in der Stadt Zürich, in Trams und Bussen der VBZ sowie in allen Kinos der Stadt verschiedene Kampagnensujets für das Thema Energiesparen im Haushalt und am Arbeitsplatz. Die Kampagne versteht sich als Ergänzung zur Energiesparkampagne des Bundes und überträgt die Sparappelle mit einem Augenzwinkern auf Zürcher Verhältnisse. Beispielsweise mit dem Slogan «Liebe Zürcher*innen, wir müssen nur einem richtig einheizen: dem Böögg. Die Stadt Zürich geht beim Energiesparen voran. Zum Beispiel mit der Reduktion der Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden.»

    Die Energiesparkampagne wird von einer Videobotschaft von Stadtpräsidentin Corine Mauch und Stadtrat Michael Baumer begleitet. «Die Energieversorgung der Stadt Zürich ist derzeit gewährleistet, und wir haben Vorbereitungen getroffen, um eine Mangellage möglichst zu vermeiden. Damit wir sicher durch den Winter kommen, können Unternehmen und Bevölkerung einen wichtigen Sparbeitrag leisten», erklärt Stadtrat Michael Baumer, Vorsteher der Industriellen Betriebe der Stadt Zürich.

    Städtische Sparmassnahmen zeigen Wirkung

    Mit den beschlossenen Energiesparmassnahmen kann die Stadt Zürich im kommenden Winterhalbjahr gemäss Schätzungen bis zu 4 500 000 kWh einsparen. Das entspricht dem durchschnittlichen Stromverbrauch von rund 5625 städtischen Haushalten für das nächste Halbjahr*. Dazu beitragen werden insbesondere die Senkung der Temperatur in VBZ-Trams, die Reduktion der Raumtemperatur in Verwaltungsgebäuden auf maximal 19 °C, die Abschaltung der Festbeleuchtung von historischen Bauten oder die Senkung der Temperatur in Hallenbädern.

    *Zweizimmer-Haushalt mit Elektroherd, Halbjahresverbrauch 800 kWh gemäss der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom

    Energiekampagne Stadt Zürich

    Die Sujets der Sensibilisierungskampagne mit der Videobotschaft sowie die Übersicht zu den Energiesparmassnahmen der Stadt Zürich sind verfügbar unter stadt-zuerich.ch/energiesicherheit > Kampagne.

  • Alternative Mobilitätsformen denken

    Alternative Mobilitätsformen denken

    Die Bürgerlichen sagen es schon lange, nun ist es offiziell: Will die Stadt das Klimaziel Netto-Null erreichen, müssten die Fahrleistungen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) bis 2040 auf dem ganzen Stadtgebiet um 15 Prozent abnehmen. So steht es in der entsprechenden Weisung des Stadtrates. Die Mobilität verursacht rund 23 Prozent des stadtweiten CO2-Ausstosses. Um diese Emissionen von heute 0,66 auf 0,16 Tonnen pro Person und Jahr zu senken, muss der Verkehr «gezielt reduziert, verlagert und rasch elektrifiziert werden», schreibt der Stadtrat. Erreicht werden soll dies durch eine Zunahme der Verkehrsleistung des öffentlichen Verkehrs um rund 40 Prozent, bei gleichzeitiger Elektrifizierung mit Erneuerbaren Energien. Auch der Velo- und Fussverkehrs soll massiv gesteigert werden, ein Wunsch, den auch die Stimmbevölkerung am letzten Urnengang vom 13. Juni eindeutig bestärkte. Daneben setzt der Stadtrat für das Erreichen des Zieles Netto-Null bis 2040 auf neue Mobilitätsangebote, die Fahrzeuge gemeinsam nutzen und Fahrten bündeln. So testet die Stadt seit vergangenem Herbst das «On Demand»-Angebot «Pikmi»: Zwischen Altstetten und Albisrieden können Kleinbusse jeden Abend von 20 bis 1 Uhr über ein Smartphone gebucht werden. Die Fahrtwünsche mit ähnlichen Reisezielen werden vom System automatisch gebündelt («pooling») und im gleichen Fahrzeug zusammengefasst. Das System berechnet laufend die beste Linienführung für einen effizienten Fahrzeugeinsatz, um mit möglichst wenig Fahrzeugen möglichst viele Personen an ihr Ziel zu bringen. Gemeinsam mit dem Tiefbauamt (TAZ) und der Dienstabteilung Verkehr (DAV) haben die Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich (VBZ) mehrere Pilotversuche lanciert, darunter die Mobilitätsplattform «ZüriMobil». Ausserdem setzen sie auf neue Technologien wie künstliche Intelligenz oder automatisiertes Fahren, die dazu beitragen sollen, dass der Verkehrsfluss verbessert wird.
    Den grössten CO2-Ausstoss verursachen die Stadtzürcher*innen jedoch auch was die Mobilität betrifft ausserhalb der Stadtgrenzen. Diese indirekten Emissionen inklusive Flugverkehr machen 2,9 Tonnen CO2-eq pro Einwohner*in aus, also mehr als viermal so viel wie innerhalb der Stadt. Der Einfluss der Politik auf das Reiseverhalten der einzelnen Personen ist beschränkt. Mit der Sensibilisierungskampagne «Wir haben ein Klimaziel. Mehr Zürich – weniger CO2» möchte die Stadt die Menschen dazu animieren, im alltäglichen Leben ihren Beitrag für das gesetzte Klimaziel zu leisten. Zumindest die Stadtzürcher Bevölkerung, die das CO2-Gesetz mit 72 Prozent angenommen hat, sollte dafür bereit sein.
    Innerhalb ihres Handlungsspielraums als Arbeitgeberin hat die Stadt bereits erste Massnahmen getroffen. So schreibt das Personalreglement der Stadt Zürich vor, dass Flugreisen auf Kurz- und Mittelstrecken zu vermeiden sind. «Bis zu einer Reisezeit von sechs Stunden ist, wenn möglich, die Bahn zu benutzen. Für alle Flüge sind zudem die CO2-Emissionen mittels eines Klimatickets einer anerkannten Organisation zu kompensieren».

    Elektrifizierung 80er- und 69er-Bus bis 2025

    Bereits heute sind 80 Prozent der Trams und Trolleybusse in der Stadt Zürich elektrisch betrieben. Bis 2030 sollen gemäss Elektrobus-Strategie der VBZ 100 Prozent der Fahrzeugflotte mit erneuerbaren Energien fahren. Ein wesentlicher Bestandteil der VBZ-Strategie ist die Umstellung der Linien 69 und 80 auf Trolleybusbetrieb. Diese beiden frequenzstarken und topographisch anspruchsvollen Linien sollen auf Teilstrecken Fahrleitungsinfrastrukturen erhalten und zukünftig mit modernen Batterietrolleybussen betrieben werden. Während der Zürcher Regierungsrat seinen Kredit schon gesprochen hat, wird der Kantonsrat voraussichtlich 2022 über den kantonalen Staatsbeitrag für die Realisierung der beiden Vorhaben befinden. Der Bund hat im Herbst 2019 beschlossen, einen Anteil von 40 Prozent der Kosten zu übernehmen. Läuft alles nach Plan, könnten die Linie 69 Anfang 2024 und die Linie 80 Mitte 2025 auf Trolleybusbetrieb umgestellt werden. Mit den neuen Doppelgelenktrolleybussen können rund ein Drittel mehr Passagiere befördert werden. Voraussetzung dafür sind leistungsfähige Stromversorgungs- und Lade-Infrastrukturen, welche durch ein intelligentes Lade-Managementsystem und gegebenenfalls den Einsatz von Alt-Batterien als Pufferspeicher unterstützt werden.

    Energiegesetz kommt höchstwahrscheinlich vor das Volk

    Wie im Gebäudebereich, ist die Stadt auch im Verkehrsbereich in ihren Bemühungen stark von der Gesetzgebung auf bundes- und kantonaler Ebene abhängig. Am 13. Juni wurde allerdings das revidierte CO2-Gesetz abgelehnt. Ausserdem hat der Hauseigentümerverband 8000 Unterschriften für ein Referendum gegen das kantonale Energiegesetz eingereicht. Zwar läuft die Prüfung noch, es ist jedoch davon auszugehen, dass das Referendum zustande kommt. Dennoch bleibt auf städtischem Boden Handlungsspielraum, zum Beispiel durch verschiedene Strategien und insbesondere den kürzlich vom Gemeinderat angenommenen revidierten kommunalen Richtplan Verkehr. Doch auch hier gibt es Gegenwind: Die FDP hat ihre Parole für die voraussichtliche Abstimmung am 28. November bereits gefasst, sie sagt Nein zum Verkehrsrichtplan. Ähnliches dürfte von Seiten der SVP zu erwarten sein.

  • Klimaschutz auf dem Teller

    Klimaschutz auf dem Teller

    Es ist eine Binsenwahrheit: viele unserer momentanen Herausforderungen und Umweltprobleme liessen sich entscheidend verringern, wenn sich das individuelle Konsumverhalten ändern würde. Klimaschutz betrifft eben nicht nur die Energieversorgung, den Verkehr oder die Industrie, Emissionen entstehen vielmehr in grossem Ausmass auch in Zusammenhang mit all den ganz alltäglichen Kaufentscheidungen und Konsummustern.

    Konsum – was ist das?

    Was aber genau beinhaltet der Begriff Konsum? Grundsätzlich unterteilt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) den Konsum auf die verschiedenen Bereiche «Wohnen, private Mobilität, Ernährung, Konsumgüter und Dienstleistungen sowie öffentliche Dienste und Versicherungen». Das umschliesst also den individuellen Einkauf von Waren und Gütern ebenso wie die Wohnsituation und das Reise- und Freizeitverhalten.

    Wir verbrauchen weit mehr als eine Erde

    Wie gross die Menge der durch den Konsum verursachten Treibhausgasemissionen ist, ist nicht ganz einfach zu berechnen: Einerseits sind die individuellen Konsumentscheidungen schwieriger zu ermitteln als etwa der Stromverbrauch oder das Verkehrsaufkommen, andererseits kommt erschwerend hinzu, dass gerade bei den Konsumgütern ein Grossteil der Emissionen in die Kategorie «grauer Emissionen» fällt, also Emissionen von Gütern und Rohstoffen, die im Ausland produziert werden.
    Hochrechnungen des BAFU gehen jedoch davon aus, dass die Schweizer*innen pro Kopf und Jahr einen Treibhausgas-Ausstoss in der Grössenordnung von rund 13 Tonnen CO2- Äquivalenten verursachen (Zahlen aus dem Jahr 2018). Damit liegt die Schweiz mit ihrem «Treibhausgas-Fussabdruck» deutlich über dem Durchschnitt der EU mit rund 8.5 Tonnen pro Kopf und Jahr (vergleiche hierzu auch den Einführungsartikel zum Fokusthema vom 3. Juni).

    Was essen wir?

    Wie die Stadt Zürich in ihrem «Masterplan Umwelt» erklärt, ist es innerhalb des Problemfelds Konsum die Ernährung, welche am meisten Umweltschäden verursacht: «Mit unserer Ernährungsweise in der Stadt Zürich verursachen wir rund 30 Prozent aller Umweltbelastungen – durch den Verbrauch von grauer Energie, Treibhausgasemissionen, intensive Bodennutzung – und damit mehr als im Bereich Wohnen mit 17 Prozent oder der Mobilität mit 9 Prozent.» In Bezug auf die Treibhausgase, so die Informationen der Stadt weiter, liege der Anteil der durch die Ernährung verursachten Emissionen bei rund 20 Prozent. Diese entstehen in der Landwirtschaft beim Anbau von pflanzlichen Produkten, bei der Produktion von tierischen Lebensmitteln, durch den Einsatz von Maschinen und Düngemitteln, bei der Lagerung sowie beim Transport.

    Tierische Produkte

    Am meisten Emissionen verursacht dabei aber die Nutztierhaltung: laut Angaben von Agroscope ist die Nutztierhaltung in der Schweiz insgesamt für ungefähr 13 Prozent der gesamthaft ausgestossenen Treibhausgase verantwortlich; rund 80 Prozent der Lachgas- und 83 Prozent der Methanemissionen hierzulande stammen aus der Landwirtschaft. Klimapolitisch relevant sind dabei nicht nur die hohen Ausstösse an Emissionen, die durch die Nutztiere direkt verursacht werden, sondern auch das Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag bei der Fleischproduktion: um ein Kilo Fleisch zu produzieren sind laut dem Interessensverband «swissveg» je nach Getreidesorte sieben bis 16 Kg Getreide nötig. 80 Prozent aller landwirtschaftlichen Flächen weltweit werden für die Produktion von tierischen Erzeugnissen eingesetzt, rund ein Drittel der weltweiten Anbauflächen dient alleine der Futtermittelproduktion für die Tierzucht.
    Nach Meinung von Experten stellt somit die Reduktion der Tierbestände eine der wichtigsten Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft dar. In einer Studie von ewz zur 2000 Watt-Gesellschaft aus dem Jahr 2012 etwa kommen die Autor*innen zum Schluss, dass alleine durch eine deutliche Reduktion des Fleischkonsums bis zu 13 Prozent der Umweltbelastungen eingespart werden könnten. Davon ist die Schweiz momentan allerdings noch ziemlich weit entfernt:  Gemäss «swissveg» verzichten zurzeit lediglich drei Prozent der Schweizer Bevölkerung ganz auf tierische Produkte, elf Prozent ernähren sich vegetarisch. Seit 2010 ist der Fleischkonsum hierzulande zwar um sieben Prozent zurückgegangen, im Schnitt verspeisen die Schweizer*innen im Jahr aber immer noch gut 50 Kilogramm Fleisch pro Kopf.

    Politische Regulatorien

    Um den Individualkonsum klimafreundlicher zu gestalten und den eigenen Klimazielen, sei es auf Bundes-, Kantons- oder Stadtebene, gerecht zu werden, versucht daher auch die Politik, das Thema Ernährung aufzugreifen.  
    Auf internationaler Ebene haben sich etwa die Mitgliedsstaaten der UNO 2015 mit der Agenda 2030 dazu verpflichtet, 17 Ziele nachhaltiger Entwicklung zu verfolgen, die bis 2030 erreicht werden sollen. Neben den hochgesteckten Zielen, Armut und Hunger weltweit zu beenden, ist einer der erklärten Inhalte der Agenda auch die Förderung von nachhaltiger Produktion und Konsum. Auch auf nationaler Ebene verfolgt die Schweiz die «Strategie zur nachhaltigen Entwicklung», welche am 23. Juni 2021 gemeinsam mit dem dazugehörigen «Aktionsplan 2021 bis 2023» vom Bundesrat verabschiedet wurde.  
    In der Stadt Zürich hat sich im November 2017 die Mehrheit der Zürcher Stimmbevölkerung für die «Förderung einer umweltschonenden Ernährung» ausgesprochen. Damit soll das Ziel der 2000 Watt-Gesellschaft um die Bemühungen um eine umweltschonende Ernährung ergänzt werden, basierend auf dem «Milan Urban Food Policy Pact», einem internationalen Abkommen von weltweit über 100 Städten. Zudem gehört das Thema «Ernährung» neben «Stadtklima» sowie «Siedlung und Mobilität» zu den drei Schwerpunkten der städtischen Umwelt- und Klimapolitik, wie es im «Masterplan Umwelt», dem Steuerungsinstrument des Stadtrats für die städtische Umweltpolitik, vorgegeben wird.

    Vorbild und Information

    Die Zürcher Politik in diesem Bereich zielt einerseits darauf hin, in städtischen Betrieben eine Vorbildfunktion in punkto Ernährung und Nachhaltigkeit einzunehmen. Die Produktion von Speisen und das Angebot öffentlicher Kantinen soll so möglichst ausgewogen, saisonal und umweltfreundlich gestaltet, das Fleischangebot reduziert werden. Die Stadt bemüht sich weiter darum, Lebensmittelverluste zu verringern und unterstützt die regionale Produktion und Verteilung, wobei sie mit externen Partner*innen kooperiert. Andererseits wird mittels Informationskampagnen versucht, die Bevölkerung aufzuklären und zu einem nachhaltigen Lebensstil zu animieren:  «Potenziale hat die Stadt bei ihren Ernährungsangeboten und der Verminderung von Lebensmittelabfällen in den städtischen Betrieben wie Schulen, Spitäler sowie Alters- und Pflegezentren. Mit gezielten Aktivitäten so z.B. Informationen und Kooperationen kann die Stadt sowohl Kundinnen und Kunden, Teile der Bevölkerung als auch nicht-städtische Betriebe zu einer umweltfreundlichen Ernährung ermuntern», so der Wortlaut des Masterplans. Auch in der schulischen Bildung steht Nachhaltigkeit auf dem Lehrplan: sie ist im Lehrplan 21 der Volksschule ebenso verankert wie in den Berufslehren, die im Zusammenhang mit der Wertschöpfungskette von Lebensmitteln stehen.
    Mit dem Projekt «Zürich isst» wird darüber hinaus das städtische Ernährungssystem genauer analysiert und das Verbesserungspotenzial insbesondere in Bezug auf den Konsum regionaler Produkte aufgezeigt. Daraus sollen Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Die Projektphase dauerte von Ende 2019 bis Mitte 2021, die Ergebnisse werden in Bälde publiziert werden.

    Eigenverantwortung und Ethik

    Das konkrete politische Ziel der Stadt lautet unter anderem, in den städtischen Verpflegungsbetrieben die Umweltbelastung bis zum Jahr 2030 gegenüber 2020 um 30 Prozent zu senken, vermeidbare Lebensmittelverluste auf weniger als zehn Prozent der Produktionsmenge zu beschränken und den Anteil nachhaltiger Produkte auf mindestens 50 Prozent zu erhöhen. In Bezug auf das individuelle Konsumverhalten erweist es sich insgesamt jedoch als besonders herausfordernd, nachhaltiges Verhalten durch konkrete Gesetze, Verbote, Regulierungen und Massnahmen zu steuern. Schliesslich geht es bei diesem Thema doch viel stärker noch als in anderen Bereichen darum, die individuelle Verantwortung wahrzunehmen. Das führt zu ganz grundlegenden Fragen, die weniger politisch, als vielmehr ethisch beantwortet werden müssen: wieviel kann und muss jede*r einzelne dazu beitragen, dass die Emissionen nicht weiter steigen? Worauf lässt sich verzichten und inwiefern können Konsumgewohnheiten geändert werden?

  • Energie aus dem Fluss

    Energie aus dem Fluss

    Um das Thema Wasserkraft kommt die Fokusreihe Energie nicht herum, schliesslich stellt sie in der Schweiz die wichtigste Stromquelle dar. Momentan (Stand 31.12.2019) besteht der Wasserkraftwerkpark der Schweiz nach Informationen des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen aus 674 Grosskraftwerken (Anlagen mit einer Generatorleistung von über 10 MW), mit welchen pro Jahr durchschnittlich rund 36 567 Gigawattstunden Strom produziert werden.  Dazu kommen noch einmal rund 1000 Kleinkraftwerke. Wie bereits im Artikel über die Solarenergie in der letzten Ausgabe dargelegt, werden rund 2/3 der Strommenge schweizweit durch Wasserkraft produziert, für den Strommix in Zürich beträgt der Anteil der Wasserkraft gar 85,7 Prozent, wie Jens Harenberg, Leiter der ewz-Kraftwerke an der Limmat, im Gespräch mit dem «Höngger» erklärt. «Man kann also durchaus sagen, dass die Wasserkraft das Rückgrat unserer Stromversorgung darstellt», führt Harenberg aus.

    Strom für die Stadt

    Dabei ist die Wasserkraft auch eine der ältesten gebräuchlichen Energiequellen: Seit dem Jahr 1892 wird Zürich durch das städtische Unternehmen ewz mit Strom versorgt. Das erste Kraftwerk, das der Bevölkerung Strom lieferte, war das Wasserkraftwerk am Letten. Mit dem hier generierten Strom wurde die Beleuchtung der Stadt elektrifiziert. Nur wenige Jahre später, im Jahr 1898, entstand auch in Höngg, auf der Werdinsel, ein Wasserkraftwerk. Dies befand sich allerdings zunächst in Privatbesitz und gehörte zur «Werdmühle». Tagsüber wurde die Mühle mit dem Strom angetrieben, nachts, wenn die Mühle ruhte, wurde das umliegende Quartier mit Strom versorgt. 1974 schliesslich, nach der Stilllegung der Mühle, wurde das Werk an die Stadt Zürich veräussert. Heute produziert es, so Harenberg, mit einer Leistung von 1,2 MW etwa 8,9 GWh elektrische Energie pro Jahr. «Das entspricht in etwa der Menge, die 2200 Haushalte verbrauchen», erklärt er. Waren es zu Beginn drei Turbinen, die je einen Generator betrieben, wird der Strom heute nur noch mit einer grossen Turbine erzeugt, welche einen Generator antreibt.

    Wachsender Bedarf

    Neben den Kraftwerken Letten und Höngg wird an der Limmat auch in Wettingen Strom produziert. Doch mit der Produktion an der Limmat allein kann die städtische Nachfrage nach Strom natürlich schon längst nicht mehr gedeckt werden. Daher begann das Stromunternehmen, auch ausserhalb des Kantons Strom für die Stadt zu produzieren. Insbesondere in Graubünden wurden grosse Stauseen errichtet, mit denen Speicherkraftwerke betrieben werden können. Für den Transport des hier generierten Stroms wurde eigens eine Leitung bis nach Zürich verlegt. Mittlerweile bezieht ewz Strom hauptsächlich aus den eigenen Kraftwerken in Mittelbünden und im Bergell. In Graubünden, genauer in Sils, steht auch die Zentrale von ewz, von der aus alle Produktionsanlagen, darunter das Höngger Werk, kontrolliert werden.

    Ökologie und Naturschutz

    Im Vergleich mit anderen erneuerbaren Energieträgern, so Harenberg, habe die Wasserkraft den Vorteil, dass sie wenig tageszeitlichen Schwankungen unterworfen sei. Zudem sei sie eine sehr effiziente Energieform: «Der Wirkungsgrad der Wasserkraft liegt bei rund 90 Prozent», erklärt Harenberg. Mit diesem Ausdruck wird der Anteil der zugeführten Energie bezeichnet, die in nutzbringende Energie umgewandelt werden kann. Zum Vergleich: Energie aus Gaskraft kommt auf einen Wirkungsgrad von rund 50 bis 60 Prozent.
    Doch wie jede Technologie hat auch diese ihre Kehrseiten. Nicht nur der Bau von Stauseen, Wehren und Kraftwerken stellt eine Belastung für die Natur dar, auch der Betrieb führt aufgrund der reduzierten Wassermengen im Fliessgewässer, der Zerschneidung von Lebensräumen und der Veränderung der Fliessdynamik zu folgenreichen Veränderungen der Ökosysteme, wie Naturschutzverbände wie «pro natura» beklagen.

    Restwassermenge als wichtige Grösse

    Eine wichtige Grösse im Zusammenhang mit dem Naturschutz ist dabei die sogenannte «Restwassermenge». Das ist der Anteil des Wassers, der nicht durch das Kraftwerk läuft, sondern daran vorbeigeleitet wird, um die natürliche Struktur des Flusses zu erhalten. Wie gross die Restwassermenge im Verhältnis zur verwendeten Menge mindestens sein muss, wird kantonal in der Wasserrechtskonzession festgelegt. «Hier in Höngg laufen immer mindestens 20 000 Liter Wasser pro Sekunde durch den Limmatarm, maximal 50 000 Liter pro Sekunde dürfen durch den Kanal geleitet und turbiniert werden», so Harenberg. Damit sollen Fliessgeschwindigkeit und die natürliche Fauna und Flora der Limmat erhalten bleiben. Die Regulation der Wassermenge erfolgt über das Wehr. Für die rund um das Kraftwerk lebenden Fische ist zudem die Fischtreppe von Bedeutung, die Mitte der 80er-Jahre erbaut wurde. Mittels dieser Treppe soll den Fischen, die zum Laichen flussaufwärts schwimmen, der Aufstieg ermöglicht werden.
    Dank dieser Massnahmen hat das Höngger Kraftwerk das Zertifikat «naturmade star» erhalten, ein Zertifikat, das vom Verein für umweltgerechte Energie vergeben wird. Neben Restwassermenge und Fischtreppe sind auch Beitragszahlungen an einen Fonds, der die Renaturierung von Gewässern und die Aufwertung von seltenen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere unterstützt, eine Bedingung für das Zertifikat. «Pro Kilowattstunde Strom, die wir hier in Höngg produzieren», erklärt Harenberg, «geben wir einen Rappen in diesen Naturschutzfonds.»

    Dem Verbrauch mit erneuerbaren Energien gerecht werden

    In den kommenden Jahren wird die Bedeutung der Wasserkraft für die inländische Stromerzeugung weiter zunehmen. Zwar sinkt nach Angaben des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen aufgrund von Effizienzsteigerungen und Einsparungen der Pro-Kopf-Verbrauch in der Schweiz seit Anfang der 2000er-Jahre, doch im Zusammenhang mit der Abkehr von fossilen Energieträgern und der zunehmenden Elektrifizierung in den Sektoren Verkehr und Wärme dürfte in Zukunft gleichzeitig auch der Strombedarf ansteigen. Im Hinblick auf die Klimaziele ist demzufolge ein starker Ausbau an erneuerbaren Energielieferanten notwendig. Erst vor wenigen Tagen verabschiedete der Bundesrat seine Vorlage für das «Bundesgesetz über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien». Damit will er «den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken, insbesondere auch für den Winter», so der Wortlaut der Vorlage.

    Welches Potenzial bietet die Wasserkraft?

    In punkto Wasserkraft ist in der Energiestrategie 2050 laut Informationen des Bundesamtes für Energie vorgesehen, dass mit Erneuerungen, Um- und Neubauten von Kraftwerken die durchschnittliche jährliche Stromproduktion bis zum Jahr 2035 auf 37 400 Gigawattstunden (GWh) und bis 2050 auf 38 600 GWh erhöht wird. In diesem Zusammenhang hat auch das ewz im vergangenen Jahr ein weiteres Kraftwerk in Graubünden erstellt sowie zwei Dotierungskraftwerke, welche die nicht turbinierte Restwassermenge für die Stromerzeugung nutzbar machen können.
    Generell ist jedoch nach Angaben von VSE die Kapazität zum Ausbau der Technologie schweizweit ziemlich ausgeschöpft: «Das technische Wasserkraftpotenzial (…) bezeichnet die Energiemenge, die unter Berücksichtigung von technischen Belangen tatsächlich nutzbar ist. In der Schweiz wird dieses auf circa 40 TWh geschätzt, ist aber bereits zu 90 bis 95 % realisiert.» Gerade der Bau grosser Kraftwerke und Staudämme ist im dichten Netz an Produktionsanlagen in den Alpen kaum mehr möglich – nicht nur aus technischen, sondern auch aus ökologischen Gründen. Insbesondere in Bezug auf den Ausbau an kleineren Kraftwerken spielen auch die politischen Rahmenbedingungen und die Förder- und Vergütungsmassanahmen im Spannungsfeld zwischen Gewässerschutz und Stromproduktion eine gewichtige Rolle.
    Die Zukunft der Wasserkraft ist daher ein Thema, das kontrovers diskutiert wird. Ob der Bund das Ausbauziel bis zum Jahr 2050 überhaupt wird erreichen können, ist unsicher, wie eine Studie des Bundesamtes für Energie aus dem Jahr 2019 belegt: «Der in der Botschaft zur Energiestrategie 2050 postulierte Aus-, bzw. Zubau bei der Wasserkraft bis 2050 bleibt aufgrund der vorliegenden Analyse unklar.»

  • Strom vom Dach

    Strom vom Dach

    Mit ihren Energie- und Klimastrategien haben sich Bund, Kanton und Stadt dem Ziel verschrieben, die Energieversorgung bis spätestens 2050 (schweizweit) oder bereits 2040 (auf Stadtebene) klimaneutral zu gestalten. Für die Energieversorgung bedeutet die damit zusammenhängende «Energiewende», also die Abkehr von fossiler Energie gemeinsam mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Kernkraft nicht nur eine Reduktion des Gesamtverbrauchs, sondern auch einen deutlichen Ausbau der erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Wind, Wasser, Biogas und Erdwärme sowohl bei der Wärmeerzeugung als auch im Sektor der Mobilität und bei der Stromerzeugung.

    Woher stammt unser Strom?

    Während beim Gesamtenergieverbrauch der Schweiz die Fossilen nach wie vor zwei Drittel des Gesamtkonsums ausmachen, haben die Erneuerbaren im Hinblick auf die Stromproduktion in der Schweiz insgesamt bereits jetzt einen hohen Anteil an der gesamten produzierten Energiemenge. Wie das Bundesamt für Energie mitteilt, stammte der Strom in der Schweiz im Jahr 2019 zum überwiegenden Teil, nämlich rund 75 Prozent, aus erneuerbaren Energien. Den Löwenanteil machte hierbei mit 66 Prozent allerdings die Wasserkraft aus, auf die «neuen» Erneuerbaren wie Wind und Photovoltaik, Biomasse und Kleinwasserkraftwerke entfielen dagegen insgesamt nur rund 8,4 Prozent des produzierten Stroms. 19 Prozent stammten aus Kernkraftwerken.

    Strommix in Zürich zu 100 Prozent erneuerbar

    Die Zusammensetzung des Stroms, der für die Stadt Zürich produziert wird, deckt sich nicht ganz mit den Daten der Schweiz. Hier stammt der Strom, so die Daten, die ewz zur Verfügung stellt, insgesamt zu knapp 95 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen. Wie in der Gesamtschweiz ist es auch in Zürich die Wasserkraft, die den Grossteil der Strommenge liefert, wogegen der Anteil der Sonnenenergie lediglich 0,6 Prozent beträgt. Die Kernkraft ihrerseits macht beim ewz heute zwar nach eigenen Angaben noch einen Anteil von 4,4 Prozent an der Gesamtstrommenge aus, ist allerdings nicht im Produktemix für die Privathaushalte in Zürich enthalten. «Diese Menge ging 2019 ausschliesslich an Geschäftskunden im freien Markt (Verbrauch von 100 000 Kilowattstunden pro Jahr und mehr), 2020 haben auch Geschäftskunden nur noch ökologischen Strom bezogen. Der Anteil Kernenergie wurde im Energiehandel abgesetzt», erklärt Thöme Jeiziner, Mediensprecher des ewz, in einem Gespräch mit dem «Höngger». Der Strommix, der hier in der Stadt an die Privathaushalte geliefert wird, bestehe also, so Jeiziner, seit 2015 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien. Die Kund*innen können dabei zwischen drei verschiedenen Stromprodukten wählen, welche sich in der Zusammensetzung und Herkunft des Stroms unterscheiden. 5,8 Prozent des Stromverbrauchs der Stadt wird nach Angaben des ewz auf Stadtgebiet produziert. Energie liefern hier die Wasserkraftwerke Höngg und Letten, diverse Solaranlagen sowie die Kehrichtverbrennungsanlagen. Nicht eingerechnet sind in diese Zahl Photovoltaikanlagen, deren Strom im Eigenverbrauch verwendet wird, also nicht durchs Netz geleitet wird. Strom für Zürich liefern auch die eigenen sowie die Partnerkraftwerke des ewz in Graubünden und im Berner Oberland. Schliesslich wird etwas mehr als ein Drittel des hier verbrauchten Stroms aus dem Ausland importiert – hauptsächlich Windstrom aus Deutschland, Frankreich, Schweden und Norwegen.

    Photovoltaik noch stark ausbaufähig

    Mit diesen Zahlen schneidet die Schweiz, was die Produktion von Wind- und Sonnenstrom angeht, im internationalen Vergleich schlecht ab. Wie eine Studie der Schweizerischen Energiestiftung belegt, stellte die Schweiz im Jahr 2018 von allen in der Studie untersuchten Ländern europaweit das Schlusslicht dar, zählt man die pro Einwohner*in produzierte Menge an Strom aus Wind- und Sonnenenergie zusammen. In punkto Photovoltaik ist die Produktion insbesondere in Deutschland und Italien sehr viel weiter ausgebaut. In einer eigenen Studie zur Bedeutung der Sonnenenergie kommt der WWF daher zum Schluss, dass die Photovoltaik in der Schweiz noch ein grosses Potenzial hat, das es auszuschöpfen gilt. Seinen Berechnungen zufolge könnte sich die Menge des produzierten Stroms aus Photovoltaik-Anlagen hierzulande bis zum Jahr 2035 um mehr als den Faktor zehn vergrössern. Auch der Verband «Swissolar» ist überzeugt, dass der Ausstieg aus der Atomenergie und der Verzicht auf fossile Energien nur durch einen «massiven Ausbau» von Photovoltaikzellen erreicht werden kann.

    Ausbau der Solarmodule auf den Dächern

    Wie aber sieht es in Stadt und Kanton Zürich mit dem Ausbau der Sonnenenergie aus? In ihrem Klimaziel «Netto-Null 2040» hat die Stadt Zürich unter anderem das Ziel formuliert, mit energieeffizienten Gebäuden den Treibhausgasausstoss zu reduzieren. Im öffentlichen Bereich werden daher Photovoltaikanlagen dort installiert, wo es möglich ist: «Bei Gebäuden im Besitz der Stadt macht es am ehesten Sinn, bei anstehenden Sanierungen oder Umbauten darauf zu achten, Solarmodule auf den Dächern zu installieren – zumindest bei jenen Gebäuden, die nicht im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder erfasst sind oder aus statischen Gründen nicht geeignet sind», erklärt Jeiziner.

    Förderinstrumente für Eigentümer*innen

    Viel freie Dach- und Fassadenfläche bestehe darüber hinaus bei den Liegenschaften im Privatbesitz, ergänzt Iris Hassenpflug, Projektleiterin Realisierung beim «ewz». Mit der Energiestrategie 2050 hat der Bund in diesem Zusammenhang die Vergütungen für Solarmodule angepasst: so sind seit 2018 mehrere Förderinstrumente für PV-Anlagen, bestehend aus Einmal- sowie Einspeisevergütungen, vorgesehen. Auf kantonaler Ebene sieht die neugestaltete Revision des Energiegesetzes für Neubauten die Verpflichtung vor, einen Teil des von ihnen benötigten Stroms selbst zu produzieren – mittels einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder in der Fassade. Ob die Revision des Energiegesetzes allerdings tatsächlich umgesetzt oder ob die SVP das Referendum dagegen ergreift, entscheidet sich erst in den kommenden Tagen. Auf Stadtebene schliesslich werden auch im Rahmen der 2000 Watt-Gesellschaft vom ewz Förderbeiträge und Leistungen im Bereich erneuerbarer Energien geleistet.

    Gemeinschaftsprojekt «solarzüri»

    Wer kein eigenes Dach zur Verfügung hat, kann sich zudem im Rahmen des Beteiligungsmodells an den öffentlichen Solaranlagen, beispielsweise auf Schulhausdächern beteiligen. Unter dem Titel «ewz.solarzüri» bietet das Unternehmen einzelne Quadratmeter einer Photovoltaikanlage zum Kauf an. Ein Quadratmeter einer solchen Solaranlage kostet in Zürich einmalig 250 Franken und berechtigt zum Bezug von 80 kWh pro Jahr für die Dauer von 20 Jahren. Mit dem Verkauf der Quadratmeter wird die Anlage vorfinanziert, sobald 80 Prozent der verfügbaren Einheiten verkauft sind, kann mit der Installation der Anlage begonnen werden. 20 dieser Anlagen sind in Zürich bereits realisiert, vier neue finanziert und zwei in der Vermarktung. «Wir sind begeistert vom Echo, dass dieses Beteiligungsmodell bei der Bevölkerung ausgelöst hat», schwärmt Hassenpflug, die Projektleiterin. «Innerhalb von fünf Wochen konnten wir 4000 Quadratmeter auf Zürcher Dächern verkaufen. Von den gemeinschaftlich finanzierten Anlagen sind praktisch alle bereits ausverkauft, momentan sind nur noch auf der Sportanlage Sihlhölzli freie Quadratmeter erhältlich.» Finanziell liegt der Preis für eine Kilowattstunde bei diesem Modell umgerechnet bei rund 15,6 Rappen. Für 80 kWh käme es dadurch, so Hassenpflug, für die Kund*innen gegenüber dem Naturstrom zu einem Aufpreis zwischen drei und fünf Franken. 

    Auch in Höngg Gemeinschaftsprojekte

    Auch in Höngg sind mittlerweile einige der gemeinschaftlich finanzierten Solaranlagen realisiert oder in Vorbereitung. So wurden etwa das Schulhaus Lachenzelg sowie das Clubhaus des SV Höngg mit Solarmodulen bestückt. «Schulhäuser eignen sich für solche Gemeinschaftsprojekte besonders gut», erklärt Hassenpflug, «da sie in den 13 Wochen Ferien pro Jahr keinen Strom verbrauchen. Das macht sie für unser Projekt umso interessanter.» Ebenfalls fertig installiert ist die Anlage auf dem Dach des Schulhauses Rütihof: Weil im Jahr 2020 eine Sanierung des Flachdaches notwendig wurde, musste die hier bereits seit den 90er-Jahren bestehende Photovoltaik-Anlage demontiert werden. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ersetzte das ewz die alte Anlage durch ein moderneres Modell, das nun einerseits Strom für die Schule, andererseits für ihre «Eigentümer*innen» aus dem Quartier liefert. «Mit den Solarzellen auf dem Dach kann die Schule rund 30 Prozent ihres Eigenbedarfs an Strom decken», so Hassenpflug bei einer Besichtigung der Anlage direkt vor Ort. «Dieser fliesst mittels eines Wechselrichters direkt in die Steckdosen des Schulhauses, muss also nicht den Umweg über das Netz nehmen. Das ist nicht nur effizienter, sondern auch günstiger, weil keine Netzgebühren anfallen.» Für das Beteiligungsmodell wird der Strom in das Netz eingespeist und den Besitzer*innen mit der Stromrechnung gutgeschrieben.

    Wie geht es weiter?

    Für die nahe Zukunft sind bereits weitere derartige Anlagen geplant. So sollen im Rahmen von «solarzüri» im Sommer auf den Schulhäusern Falletsche und im Herbst Kolbenacker und Rebhügel gebaut werden. Für die Sportanlage Sihlhölzli stehen weitere Module zum Verkauf. Auch für eine Fachklinik in Wipkingen stellt das Energieunternehmen eine Anlage in Aussicht. Der Ausbau des Beteiligungsmodells ist jedoch insofern etwas beschränkt, als mit der Planung und Finanzierung einige Zeit verstreicht, bis die Anlage dann tatsächlich Strom liefern kann. «Es macht keinen Sinn, jetzt schon die Installation von Anlagen zu planen und durch die Bevölkerung finanzieren zu lassen, wenn der Aufbau erst in drei oder vier Jahren erfolgen kann. Da wird es schwierig, den Kund*innen zu vermitteln, dass sie ihre Rechnung für den Quadratmeter erst in zwei, drei Jahren erhalten», gibt Hassenpflug zu bedenken. Weitaus grösseres Potenzial liegt demnach in den Dächern und Fassaden, die im Privatbesitz sind. Inwiefern hier die Eigentümer*innen bereit sind, in eine Anlage zu investieren oder bei Neubauten direkt Solarzellen in den Bau zu integrieren, hängt allerdings nicht zuletzt von den politischen Entscheidungen ab, die in den nächsten Wochen und Monaten anstehen. Im günstigsten Fall wäre dann, so Jeiziner und Hassenpflug, in der Stadt Zürich statt des momentanen 0,6 Prozent- Anteils an der Gesamtstrommenge «ohne weiteres und ohne allzu grosse Anstrengungen ein Ausbau auf bis zu 17 Prozent Solarstrom möglich.»

     

  • Stadt hält an Netto-Null bis 2040 fest

    Stadt hält an Netto-Null bis 2040 fest

    In den vergangenen 30 Jahren sind die direkten Treibhausgas­emissionen in der Stadt Zürich um rund 25 Prozent gesunken. Seit 2008 ist in der Gemeindeord­nung das Ziel verankert, den CO2- Ausstoss pro Person und Jahr bis 2050 auf eine Tonne zu reduzie­ren. Mit dem Ausbau der Fern­wärme und der Energieverbun­de, Investitionen in erneuerba­re Energien, der Umstellung der städtischen Fahrzeugflotte auf al­ternative Antriebe und dem Bau energiegerechter, städtischer Bau­ten konnten bereits einige Mass­nahmen umgesetzt werden. Diese reichen jedoch nicht aus, um das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkom­mens zu erreichen. Das neue Kli­maschutzziel Netto-Null bis 2040, welches der Zürcher Stadtrat En­de April kommuniziert und dem Gemeinderat vorgelegt hat, will die in der Stadt produzierten CO2- Emissionen in den kommenden 20  Jahren um 90 Prozent gegenüber 1990 auf maximal 0,4 Tonnen pro Einwohner*in und Jahr senken. Die Stadtverwaltung soll diesen Wert sogar schon 2035 erreichen. Der unvermeidbare verbleiben­de Ausstoss soll durch negati­ve Emissionen ausgeglichen wer­den. Das grösste Potenzial sieht die Stadt hier in der technischen Abscheidung und der geologi­schen Speicherung der CO2-Emis­sionen, die bei der Abfallverwer­tung entstehen. Bis 2030 soll als Zwischenziel eine Reduktion von mindestens 50 Prozent erreicht werden.

    Der grösste Ausstoss wird ausserhalb verursacht

    Die direkten Emissionen machen jedoch nur einen Viertel der Ge­samtemissionen aus. Der Rest sind die sogenannten indirekten Emissionen, die durch Stadtzür­cher Aktivitäten ausserhalb der Stadtgrenzen verursacht werden, also durch Reisen inklusive Flug­verkehr, die Herstellung und Lo­gistik aller in Zürich konsumierter Produkte und Dienstleistungen, die Energie-Vorketten. Diese indi­rekten Emissionen haben in den letzten 30 Jahren von 9,2 auf 9,9 Tonnen pro Kopf und Jahr zuge­nommen, weshalb sich die gesam­ten Treibhausgasemissionen in dieser Zeit lediglich um eine Ton­ne von 14 auf 13 Tonnen reduziert haben. Der Stadtrat will den Wert der indirekten Treibhausgasemis­sionen gegenüber 1990 bis 2040 um 30 Prozent senken, respektive bis 2035 für die Stadtverwaltung. Doch die Einflussmöglichkeiten sind hier beschränkt. Potenzial sieht der Stadtrat in der Entwick­lung neuer Technologien und in der Sensibilisierung der Bevölke­rung in den Bereichen Ernährung, Mobilität und Wohnen. Hier müs­sen jedoch noch Massnahmenplä­ne ausgearbeitet werden, wie die­ses Ziel genau zu erreichen ist. «Die Massnahmen sollen so aus­gestaltet werden, dass sich für die lokale Wirtschaft neue Mög­lichkeiten ergeben und negative Effekte minimiert werden», ver­spricht der Stadtrat in seiner Wei­sung an den Gemeinderat.

    Bundes- und Kantonsgesetz bilden Grundlage

    Die Herausforderung der Klimast­rategie der Stadt Zürich ist, dass sie von der kantonalen und bun­desweiten Gesetzgebung abhän­gig ist. So wurde das revidier­te CO2-Gesetz am vergangenen Sonntag von der Stimmbevölke­rung abgelehnt. Ausstehend ist die Entscheidung bezüglich das revidierte kantonale Energiege­setz. Hier läuft die Referendums­frist am 23. Juni ab. Der Hausei­gentümerverband (HEV) und die SVP sind daran, Unterschriften zu sammeln. Kommt das Referen­dum zustande, muss auch das re­vidierte Energiegesetz vor das Volk. Mehr zu den Argumenten der HEV im Artikel zu den Mass­nahmen im Gebäudebereich.

    «Eine verpasste Chance für den Klimaschutz»

    Der grösste Teil dieses Textes war bereits geschrieben, als das Abstimmungsresultat vom 13. Ju­ni feststand. Plötzlich stand die Frage im Raum, ob die im Artikel erwähnten Ziele überhaupt noch Gültigkeit haben würden. Wür­den die Pläne der Stadt nun zu­nichtegemacht? Der «Höngger» fragte beim zuständigen Departe­ment nach und erhielt umgehend eine Antwort von Stadtrat Andre­as Hauri: «Als Vorsteher des Um­welt- und Gesundheitsdeparte­ments bedauere ich den gestri­gen Entscheid natürlich sehr. Das Nein ist eine verpasste Chance für den Klimaschutz. Die Zeit drängt. Das CO2-Gesetz hätte uns einen wichtigen gesetzlichen Rahmen gegeben und vor allem die Trans­formation im Gebäude und Ver­kehrsbereich vorangetrieben. Nun müssen wir nach vorne schauen». Die städtische Stimmbevölkerung habe dem revidierten CO2-Gesetz mit über 70 Prozent zugestimmt. Dieses Resultat bestärke Hau­ri darin, dass die Stadt mit Net­to-Null bis 2040 das richtige Ziel gesetzt habe, sie halte daran fest und werde innerhalb ihres Hand­lungsspielraums den Klimaschutz konsequent und mit hohem Tem­po weiter vorantrieben. Hauri er­warte zudem auch vom Bund, dass er rasch alternative Lösun­gen erarbeite und die Städte ange­messen eingebunden würden.

  • Von Atomkraftwerk bis Windenergie

    Von Atomkraftwerk bis Windenergie

    Die Versorgung mit Energie gehört weltweit zu den zentralen Themen der heutigen Zeit. Der global kontinuierlich wachsende Energieverbrauch, die Gewinnung und der Zugang zu Primärenergie (siehe Glossar), die Endlichkeit der fossilen Brennstoffe und die durch die Emissionen entstehenden Auswirkungen auf das Klima sind Probleme, mit denen sich Energiepolitik sowohl im nationalen, als auch im internationalen Kontext auseinandersetzen muss. Der folgende Einführungstext soll einen Kurzabriss über die Probleme und die politischen Antworten liefern, die sowohl bundesweit, als auch in Zürich darauf gegeben werden – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

     Hoher Energieverbrauch aus fossilen Quellen

    Im internationalen Vergleich gehört die Schweiz zu den Ländern, die einen überdurchschnittlich hohen Pro-Kopf-Energieverbrauch aufweisen. Während global gesehen der durchschnittliche Bruttoenergieverbrauch nach Angaben von «Energie Schweiz» 2012 bei rund 22 000 Kilowattstunden (kWh) pro Kopf und Jahr lag, beträgt er in der Schweiz 37 500 kWh. Auch die anderen europäischen Industrienationen weisen ähnlich hohe Zahlen auf. «Der Kontinent mit dem höchsten Pro-Kopf-Verbrauch ist Nordamerika mit rund 80 000 kWh pro Kopf und Jahr. Das ist rund zehnmal mehr als Afrika», so die Angaben von «Energie Schweiz» weiter. Zum Vergleich: Mit einer Kilowattstunde Strom lässt sich etwa ein Waschgang mit der Waschmaschine machen oder rund 50 Stunden aktiv am Laptop arbeiten.
    Zwei Drittel der hierzulande konsumierten Energie stammen dabei aus fossilen Energieträgern wie Treibstoffe, Erdöl oder Erdgas, die importiert werden, ein Drittel wird durch Elektrizität und erneuerbare Energien gedeckt. Dabei machen die erneuerbaren Energien zurzeit nach Informationen des Bundesamtes für Energie aus dem Jahr 2017 nur rund 20 Prozent des Endenergieverbrauchs aus. Betrachtet man den Verbrauch aufgeschlüsselt auf die Sektoren, fällt der Löwenanteil des Verbrauchs mit 38 Prozent auf den Verkehr. An zweiter Stelle liegen die privaten Haushalte, welche 27 Prozent des Gesamtverbrauchs für sich beanspruchen, gefolgt von Industrie und Dienstleistungssektoren.

     Emissionen weit über der Belastbarkeitsgrenze

    In Bezug auf die durch den Verbrauch an fossilen Brennstoffen entstehenden Emissionen beziffert das Bundesamt für Umwelt (BAFU) den Treibhausgasausstoss pro Kopf für das Jahr 2019 auf 5,5 Tonnen CO2-Äquivalente (siehe Glossar) pro Jahr, davon 4,4 Tonnen CO2. Dazu kommen noch die in dieser Berechnung nicht einbezogenen «indirekten Emissionen», die durch Importgüter aus dem Ausland entstehen. Für das Jahr 2015 gibt das BAFU somit eine Gesamtzahl von 14 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Kopf und Jahr an. «Damit», so das BAFU, «liegt der Treibhausgas-Fussabdruck der Schweiz deutlich über dem weltweiten Durchschnitt von knapp 6 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Kopf.»

    Energiepolitik – im Spannungsfeld zwischen Konsumenten, Produzenten und politischen Rahmenbedingungen

    Die Aufgabe der Energiepolitik ist daher nicht nur, die Energieversorgung innerhalb der Schweiz zu gewährleisten, regulieren und reglementieren, sondern vielmehr auch, eine generelle Richtung festzulegen, in die sich Bund, Kantone und Städte in Zukunft im Hinblick auf ihre Energieversorgung bewegen. Die Stichworte Emissionssenkungen, Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind nicht zuletzt aufgrund der Klimabewegung in jüngster Zeit wieder stärker ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Sowohl auf internationaler, als auch auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene wurde in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Gesetzen und Regulierungen aufgesetzt, die eine Energiewende hervorrufen und die Folgen des Klimawandels aufhalten sollen – ein nicht ganz einfach zu durchschauender Flickenteppich der Gesetzgebung, mit ganz unterschiedlichen Verbindlichkeiten und Reichweiten.
    Auf Zürcher Stadtgebiet wird das energiepolitische Vorgehen unter dem Titel «Masterplan Energie 2020» zusammengefasst. Diese Zusammenfassung der politischen Strategien und Massnahmen wird alle vier Jahre aktualisiert. Der Masterplan umfasst zur Hauptsache die folgenden fünf Handlungsbereiche: Siedlungen, Energieversorgung, Gebäude, Mobilität und Konsum. Auf sie soll in den folgenden Ausgaben spezifischer eingegangen werden.

    Die städtischen Klimaziele

    In punkto Klimaschutz hat sich die Stadt Zürich politisch bereits 2008 in einer Volksabstimmung dem Ziel der 2000 Watt-Gesellschaft verschrieben und diese in der Gemeindeordnung verankert. Bis spätestens 2050, so der damalige Wortlaut der Zielsetzung, sollte der Pro-Kopf-Energieverbrauch dementsprechend auf 2000 Watt sowie die dadurch verursachten Treibhausgasemissionen auf eine Tonne reduziert werden.
    Mit ihrem neuen Klimaziel, das vom Stadtrat im April dieses Jahres beschlossen wurde, geht die Stadt mittlerweile noch einen entscheidenden Schritt weiter: «Netto-Null», also Klimaneutralität in Bezug auf die CO2-Emissionen soll auf Stadtgebiet bereits bis zum Jahr 2040 erreicht werden, in der Stadtverwaltung selbst bis 2035. Bis 2030 ist eine Reduktion von mindestens 50 Prozent gegenüber 1990 vorgesehen. Zudem hat der Stadtrat, wie das Gesundheits- und Umweltdepartement Ende April in einer Medienmitteilung schreibt, «erstmals auch ein Reduktionsziel für indirekte Treibhausgasemissionen [beschlossen]: 30 Prozent gegenüber 1990 pro Person und Jahr bis 2040. Die Stadtverwaltung soll auch hier schneller sein: Sie reduziert ihre indirekten Emissionen um 30 Prozent bis 2035.»
    Gegenüber den schon budgetierten Investitionskosten von 430 Millionen Franken, die die 2000 Watt-Gesellschaft verursachen würde, stiegen die Investitionskosten zur Erreichung des neuen Klimaziels um rund 90 Millionen auf 520 Millionen Franken jährlich, wie Stadtrat Andreas Hauri in einer Podiumsdiskussion zum neuen Klimaziel bestätigte. Dies sind die geschätzten Kosten für die notwendigen Sanierungen von Gebäuden, den Ausbau der thermischen Netze, Photovoltaik, Ersatz von Heizungen und verkehrspolitische Massnahmen. Der Entscheid des Stadtrats geht nun noch zur Vernehmlassung vor den Gemeinderat.

    Umstrittenes Energiegesetz im Kanton

    Auch auf den der Stadt übergeordneten Ebenen sind in jüngster Zeit neue Energiegesetze erarbeitet worden. So wurde das kantonale Energiegesetz vom Kantonsrat erst vor wenigen Wochen revidiert. Insbesondere in Bezug auf die Wärmeversorgung von Gebäuden enthält das Gesetz gegenüber seinem Vorgänger einige entscheidende Neuerungen: Nach der Revision dürfen Heizungen in Neubauten nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, zudem sollen Heizung und Warmwasser teilweise mittels erneuerbarer Energien selbst produziert werden. Uneinig waren sich die Parteien im Rat bei der Gestaltung des Gesetzes jedoch in Bezug auf den Umgang mit älteren Öl- und Gasheizungen: auch sie sollen in Zukunft nicht mehr durch fossil betriebene ersetzt werden dürfen – ein Passus, welchen die SVP aus dem Gesetz streichen möchte. Sie droht nun, das Referendum dagegen zu ergreifen. Kommt es so weit, wird das Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.

    Weg von der Kernenergie als Strategie des Bundes

    Auf Bundesebene verfolgt die Schweiz aktuell die «Energiestrategie 2050», die das Stimmvolk im Mai 2017 in einer Abstimmung angenommen hat. Damit wurde die zuvor bestehende «Energiestrategie 2007» revidiert. Bedeutendster Teil der Überarbeitung der Strategie ist der geplante, schrittweise Ausstieg aus der Atomenergie, welcher unter anderem als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 von Bundesrat und Parlament beschlossen wurde. Der Bau neuer Kernkraftwerke wird darin verboten, die bestehenden Kraftwerke sollen nach dem Erreichen ihrer maximalen Lebensdauer vom Netz genommen werden. Weitere Eckpunkte der Strategie sind der Ausbau der erneuerbaren Energien wie Erdwärme, Biomasse, Wind- und Sonnenenergie sowie die Steigerung der Energieeffizienz und Senkung des Energieverbrauchs. Durch Prämien, Förderbeiträge und Steueranreize für erneuerbare Energien sollen einerseits Anreize geschaffen werden, auf fossile Brennstoffe zu verzichten, andererseits werden die Abgaben auf Emissionen verschärft.
    Klimapolitisch hat sich die Schweiz mit der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens dazu verpflichtet, ihren Treibhausgasausstoss bis 2030 um die Hälfte gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Zudem hat der Bundesrat im August 2019 entschieden, bis im Jahr 2050 in der gesamten Schweiz klimaneutral zu produzieren.
    Im Zusammenhang mit der Klimapolitik des Bundes ist auch die Revision des CO2-Gesetzes von grosser Bedeutung, die am 13. Juni zur Abstimmung kommt. Ausführlichere Informationen zu diesem Gesetz siehe auch den Artikel «pro und contra CO2-Gesetz» in dieser Ausgabe.

    Noch ein weiter Weg bis ans Ziel

    Ob die Schweiz und auch die Stadt Zürich ihre selbst auferlegten Ziele zum Klimaschutz erreichen wird, ist momentan noch fraglich. Zwar konnten Energieverbrauch und Emissionen in den vergangenen Jahren bereits gesenkt werden, doch bis zu einer wie von Bund und Stadt vorgesehenen, klimaneutralen Lebensweise, sei es 2040 oder 2050, ist es noch ein weiter Weg. Eine weitere Verlagerung zu den erneuerbaren Energien, eine Steigerung der Energieeffizienz sowie vor allem eine drastische Reduktion der Emissionen sind wichtig, sollen die Ziele von Paris weiterhin realistisch bleiben. In den kommenden Schwerpunktartikeln wird sich der «Höngger» damit auseinandersetzen, wie diese Massnahmen konkret aussehen sollen und können.

     

  • Glossar – Die wichtigsten Begriffe zur Energie- und Klimapolitik

    CO2-Gesetz
    Revision des bestehenden Gesetzes zum Umgang mit CO2-Emissionen. Das Gesetz beinhaltet Lenkungsabgaben für Emissionen und eine Umverteilung der Zahlungen via Klimafonds und Krankenkassen. Eidgenössische Abstimmung erfolgt am 13. Juni.

    Endenergieverbrauch
    Nach Energieumwandlungs- und Übertragungsverlusten übrig gebliebener Teil der Primärenergie – also der Teil der Energie, der tatsächlich beim Endkonsumenten ankommt.

    Energiegesetz
    Kantonales Energiegesetz, vom Kantonsrat teilrevidiert. Die SVP hat das Referendum gegen das Gesetz angedroht, die Schlussabstimmung im Kantonsrat erfolgt in den nächsten Wochen.

    Energiestrategie 2050
    Bundesweites Massnahmenpaket zur Energiepolitik, beinhaltet Ausstieg aus der Atomenergie, Förderung erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz. Am 21.05.2017 in Abstimmung angenommen.

    Fossile Energieträger
    Fossile Energie, die aus Abbauprodukten von toten Organismen gewonnen wird. Dazu gehören Braunkohle, Steinkohle, Torf, Erdgas und Erdöl. Die Verbrennung dieser Energieträger setzt CO2 frei.

    Graue Emission
    Als «graue Energie» oder «graue Emission» werden indirekte Emissionen bezeichnet. Auf die Stadt Zürich bezogen bezeichnet dieser Ausdruck also all diejenigen Emissionen, die zwar durch Aktivitäten von Zürcher*innen ausgelöst werden, jedoch nicht auf Stadtgebiet anfallen.

    Kyoto-Protokoll
    Zusatzabkommen zur Klimakonvention von Rio aus dem Jahr 1992, mit dem global erstmals verbindliche Emissions-Reduktionsziele für Industriestaaten vereinbart wurden.

    Masterplan Energie
    Stadtzürcher energiepolitische Strategie, wird alle vier Jahre aktualisiert.

    Negative Emissionen
    Technologien, welche der Atmosphäre bereits vorhandenes CO2 entziehen und dauerhaft speichern. Methoden hierbei sind etwa Aufforstung von Wäldern, energetische Nutzung von Biomasse, Biokohle sowie technische Lösungen.

    Netto-Null-Emissionen
    Politisch vereinbartes Ziel, unter dem Strich keine Treibhausgase mehr zu produzieren. Noch vorhandene Restemissionen durch Massnahmen zur Aufnahme von CO2 (negative Emissionen) zu kompensieren.

    Paris-Abkommen
    Internationales Klimaschutzabkommen von Paris, von 195 Staaten im Dezember 2015 unterzeichnet. Folgekonferenz zu Kyoto, Ziel: Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnitttemperatur auf deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad über dem vorindustriellen Niveau.

    Primärenergie
    Direkt in der Natur vorkommende Energieträger wie Kohle, Erdöl, Erdgas, aber auch erneuerbare Energiequellen wie Wind und Sonne.

    Treibhausgase
    Gase, die Treibhauswirkung in der Atmosphäre hervorrufen. Dazu gehören hauptsächlich CO2, aber auch Methan, Lachgas und Fluorkohlenwasserstoff. Die Berechnung der Emissionen erfolgt meist in CO2-Äquivalenten.

    2000-Watt-Gesellschaft
    2008 für die Stadt Zürich beschlossenes Massnahmenpaket zur nachhaltigen Entwicklung. Ziel: Pro-Kopf-Verbrauch an CO2 beträgt pro Jahr nicht mehr als 2000 Watt Energie-Dauerleistung sowie Emissionen von maximal einer Tonne CO2.

     

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  • Pro und Contra CO2-Gesetz

    Im Herbst 2020 hat das Parlament das revidierte CO2-Gesetz verabschiedet. Ziel des neuen CO2-Gesetzes ist es, den Ausstoss an Kohlendioxid-Emissionen weiter zu senken, um die im Rahmen des Pariser Abkommens gesteckten Ziele einhalten zu können. Bis 2030 soll der Treibhausgas-Ausstoss der Schweiz gegenüber dem Wert von 1990 mindestens halbiert werden. Dabei soll nach dem Verursacherprinzip etwa die Abgabe auf Heizöl und Erdgas erhöht werden sowie der Benzinpreis steigen. Auch im Flugverkehr hat eine Annahme des Gesetzes Folgen: hier soll eine Flugticketabgabe etabliert werden. Für einen Kurzstreckenflug werden 30 Franken Abgabe fällig, bei mittleren oder langen Flügen bis zu 120 Franken. Der Bund erhebt die Abgabe bei den Fluggesellschaften.
    Bereits seit 2008 wird bundesweit eine CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe erhoben. Wer überdurchschnittlich viel CO2 produziert, zahlt mehr, andere weniger. Heute belaufen sich die Kosten der Abgabe auf 96 Franken pro Tonne CO2, könnten aber maximal auf 120 Franken erhöht werden, was bislang nicht nötig war. Mit dem revidierten Gesetz wird dieser Betrag erhöht, allerdings nur, wenn der Ausstoss nicht genügend stark sinkt. Neu beträgt die Abgabe maximal 210 Franken.

    Das Geld soll rückverteilt werden

    Die Einnahmen aus den CO2-Abgaben sollen zu einem Drittel in einen Klimafonds fliessen. Mit diesem sollen klimafreundliche Investitionen unterstützt werden, dazu gehören auch Sanierungen und Einbau von CO2-freien Heizungen oder Ladestationen für Elektroautos. Auch vom Klimawandel betroffene Regionen sollen aus diesem Topf Unterstützung zum Schutz vor Gefahren erhalten.
    Die restlichen zwei Drittel sollen an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückfliessen. Jede Person erhält via Krankenkasse denselben Betrag ausbezahlt, auch Kinder, unabhängig davon, wie viele fossile Brennstoffe sie verbraucht. Diese Rückvergütung existiert bereits heute: Im vergangenen Jahr erhielt jede Person so 87 Franken zurück. Neu können sich alle Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien lassen, sofern sie in klimafreundliche Massnahmen investieren.

    Pro und Contra

    Nicht alle sind mit den Forderungen des Gesetzes einverstanden. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen, weswegen es nun am 13. Juni bundesweit zur Abstimmung kommt. Zu den Gegnern gehören die Verbände Swissoil, Auto Schweiz und der ACS. Aus ihrer Sicht ist das Gesetz «teuer, nutzlos und ungerecht». Der «Höngger» hat sich auf beiden Seiten nach Argumenten umgehört.