Kategorie: Denkmalpflege

  • Denkmalschutz stärkt die Beziehung zu einem Haus

    Denkmalschutz stärkt die Beziehung zu einem Haus

    Über den Höngger Architekten Marcel Knörr kursiert ein wohlmeinendes Gerücht: Lässt man sich von ihm ein altes Haus renovieren und in einer Mauer fehlt ein Stein, so lässt er nicht locker, bis er den genau passenden gefunden hat – wobei die Chance gut steht, dass er einen solchen bereits irgendwo eingelagert hat. Knörr schmunzelt, als ihn der «Höngger» an der Limmattalstrasse 209, dem denkmalgeschützten Haus, in dem er lebt und auch sein Architekturbüro hat, mit dem Gerücht konfrontiert.
    Seinem Ruf gerecht werdend hat Knörr schon diverse sensible Gebäude renoviert oder umgebaut und hatte dabei oft mit der Denkmalpflege zu tun. Persönlich machte er mehrheitlich gute Erfahrungen, «wahrscheinlich auch, weil ich sowas wie ‹vom Fach› bin», sagt er. Erste Erfahrungen sammelte er gleich nach dem Studium, bei Architekt Pit Wyss, der damals Präsident des kantonalen Heimatschutzes war. Wyss hatte den Auftrag, das Haus zum Kranz, in welches später das Ortsmuseum Höngg einziehen sollte, zu renovieren, Knörr amtete als Bauführer und hatte so erstmals Kontakt mit der Denkmalpflege. Später war Knörr von 2005 bis 2008 selber Präsident des kantonalen Heimatschutzes und vertiefte dort sein Wissen.

    Trotz Kompromissen bleiben Unstimmigkeiten

    Dass Denkmalschutz nur funktioniert, wenn Bauherrschaft, Architekt und Denkmalpflege zusammenarbeiten, betont auch Knörr. Man müsse immer Kompromisse finden. Da er aber schon in fast allen Zürcher Quartieren gearbeitet hat und für jedes Quartier ein anderer Denkmalpfleger – im Kreis 1 sogar mehrere – zuständig ist, stellt er auch fest, dass es strengere gibt und solche, bei denen mehr Handlungsspielraum besteht. Er nennt ein Beispiel, dass hier, um die Bauherrschaft zu schützen, etwas verfremdet ist: An einem geschützten Haus wurde die Fassade neu gestrichen und als die Arbeiten fast fertig waren, wollte man auch noch die hölzernen, grau gestrichenen Fensterläden neu streichen. Knörr hätte sie neu lieber in Grün gesehen und konnte dies auch gut begründen. Doch im Schutzvertrag hiess es klar, dass die Denkmalpflege hier mitzureden habe – entsprechend verlangte der Zuständige für das spontane Streichen der Läden eine zusätzliche Baueingabe. Das hätte aber bedeutet, dass das Gerüst mindestens weitere drei Monate hätte stehen bleiben müssen. Für die Bauherrschaft inakzeptabel, und so wurden die Läden eben wieder im gleichen Grau gestrichen wie vorher. «Das hat mich», erinnert sich Knörr, «doch etwas geärgert». In einem anderen Quartier mit einem anderen Denkmalpfleger hätte sich vielleicht eine unbürokratische Lösung finden lassen.
    Genau solche Geschichten sind es, welche das Bild, das Bauherrschaften von der Denkmalpflege haben, manchmal negativ prägen: Es werde für kleinste Details ein unverhältnismässiger bürokratischer Aufwand betrieben – mit entsprechenden finanziellen Folgen.
    Knörr kennt auch Beispiele von Konflikten unter den Behörden. Wie jenes einer minuziös restaurierten hölzernen Kassettendecke: Bei der Bauabnahme verlangte die Feuerpolizei dann, dass diese unter einer Gipsdecke zu verschwinden habe. Die Renovation war umsonst, die Kassettendecke nun unsichtbar. Das Beispiel zeigt, welche Gratwanderung Denkmalschutz sein kann.
    Stimmt es, dass, hätte es die Denkmalpflege schon zur Steinzeit gegeben, wir heute noch in Höhlen wohnen würden? Das stimme wohl, lacht Knörr, doch man habe zu allen Zeiten alte Gebäude renoviert und den neuen Bedürfnissen angepasst, das sei auch unter Denkmalschutz möglich. Selbst die Nutzung könne unter Umständen verändert werden, beispielsweise von einer Fabrik hin zu Wohnraum. Doch dabei kann es zu kuriosen Entscheiden der Denkmalschutzbehörde kommen, wenn zum Beispiel im Innern architektonische Elemente erhalten bleiben müssen, die auf die Vergangenheit des Hauses als Industriestandort hinweisen: «Das ist dann schwer erklärbar, weil etwas geschützt wird, das für die Allgemeinheit nicht sichtbar ist und die Hausbewohner stört». Anders sei das natürlich, wenn etwas von aussen sichtbar ist, wie etwa ein alter Hochkamin, betont Knörr.

    Denkmalschutz macht ein Haus besonders

    Nebst dem Erhalt historischer Bauten, der Knörr selber sehr am Herzen liegt, ist es eine wichtige Funktion des Denkmalschutzes, den Hausbesitzern zu erklären, was und warum etwas an ihrem Haus besonders ist. Oft erlebe er, wie dann plötzlich eine schräge Wand oder ein anderes Detail neu gesehen werde und besondere Wertschätzung erfahre. Erklärend weist er auf eine Bruchsteinmauer in seinem Sitzungszimmer hin: «Das war einst eine Aussenmauer und seit ich das weiss, zeige ich sie besonders gerne in ihrem rohen Zustand. Es wäre schade gewesen, sie zu verputzen». Könne solches Verständnis gefördert werden, dann habe man die Hausbesitzer auf der Seite des Denkmalschutzes: «Die Beziehung zu einem Haus wird durch den Denkmalschutz gestärkt, zum Beispiel durch die Altersbestimmung, da ist man plötzlich wie ich stolz, als mir das dendrochronologische* Gutachten zeigte, dass die Deckenbalken meines Hauses im Jahr 1473 geschlagen wurden».

    Schützen oder nicht?

    Oft denken Hausbesitzer, deren Haus inventarisiert wird, es verlöre dabei an Wert, weil man «nichts mehr daran machen» könne, dabei sei beim richtigen Verständnis, sogar unter späterem völligem Schutz, eine Wertsteigerung möglich, weiss Knörr. Kraft seines Rufes ist er allerdings mehrheitlich für Bauherrschaften tätig, denen ihre inventarisierten Häuser mehr als blosses Investment bedeuten. Stehe dann ein Umbau an, sei eine Unterschutzstellung und damit ein detaillierter Schutzvertrag auch eine Frage des Abwägens, weiss Knörr: Mehr bauliche Freiheiten mit einem nur inventarisierten Haus gegen die finanzielle Unterstützung durch die Denkmalpflege bei einem geschützten? Dies könne schon einmal ein fünfstelliger Betrag im unteren Bereich sein – das sei natürlich auf die Totalkosten gesehen oft nicht viel, aber dennoch zu bedenken, so Knörr.
    Gefragt, was er in Höngg unter Denkmalschutz stellen würde, zögert Knörr. Es gebe zum Beispiel viele dieser «Crémeschnittenhäuser», wie er die Mehrfamilienhäuser aus den 1960ern nennt, die seien kaum besonders schützenswert. Unter Schutz stellen würde er dagegen das inventarisierte Ensemble der Häuser Limmattalstrasse 106 bis 116, gleich beim Schwert hangwärts. Ebenso alle Landsitze, die es noch gibt – dabei kommt er ins Sinnieren: «Der Landsitz Bombach, der dem Pflegeheim weichen musste, das wäre heute nicht mehr möglich». Das gelbe Haus Regensdorferstrasse 19, mit der Boutique Il Punto würde er aus städtebaulichen Gründen ebenfalls unter Schutz stellen.

    Ein kritischer Blick zurück

    Abschliessend wirft Knörr einen kritischen Blick zurück auf den Abriss der Handwerker- und Wohnhäuser, die einst im Höngger Dorfzentrum standen und dem «Hönggermarkt» weichen mussten. Er glaubt heute, etwas über 30 Jahre später, dass wohl einige der Häuser hätten erhalten werden können, trotz vernachlässigter Bausubstanz. Man hätte den alten Dorfkern nicht fast komplett abreissen und durch in Kubatur und Gestaltung sehr ähnliche Bauten – einem «potemkinsches Dorf», wie heute noch viele beklagen – ersetzen müssen.
    Der Unterschied alt zu neu ist auf der anderen Seite der Limmattalstrasse zu sehen: Die meisten der privaten Liegenschaften wurden damals abgerissen und neu aufgebaut, jene der Stadt renoviert. Dies, weil die Stadt als Eigentümerin der sogenannte «Selbstbindung» nach Paragraph 204 des Planungs- und Baugesetzes verpflichtet ist, der sie zur Schonung ihrer inventarisierten Gebäude anhält. Deshalb werden städtische Liegenschaften in der Regel nicht formell unter Denkmalschutz gestellt.

    * Dendrochronologie
    Jahrringforschung. Verfahren zur Bestimmung des Alters vorgeschichtlicher Funde mithilfe der Jahrringe mitgefundener Holzreste. Bei Balken wird beispielsweise eine Kernbohrung gemacht und ausgewertet.

    Alle Artikel unter www.hoengger.ch/fokusthemen/ «Denkmalpflege» und unter «Baugeschichte Höngg».
    Trotz mehrfachem Aufruf gelang es leider nicht, eine Bauherrschaft zu finden, die bereit war, über ihre Erfahrungen mit der Denkmalpflege zu berichten.

  • «Unter Denkmalschutz» ist kein Zufallsentscheid

    «Unter Denkmalschutz» ist kein Zufallsentscheid

    Ein Missverständnis sei gleich geklärt: Denkmalschutz ist nicht gleich Heimatschutz (siehe Infobox). Dieser Verwechslung unterlag – zugegeben – auch die Redaktion des «Hönggers» und verhaspelte sich manchmal in der Begriffswahl, als sie dieses Fokusthema zu bearbeiten begann. Doch das ist nur eines von diversen Missverständnissen – um nicht zu sagen «Vorurteilen» – welche sich um die Denkmalpflege ranken.
    Warum werden Gebäude überhaupt geschützt? Eine 2012 vom Amt für Städtebau herausgegebene Broschüre hält fest, dass Gebäude «Informationen speichern: Sie erinnern an die städtebauliche, politische, kulturelle, soziale oder wirtschaftliche Vergangenheit und prägen damit die Identität der Stadt und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner».
    Schön geschrieben, doch was bedeutet dies in der Praxis? Der «Höngger» traf sich mit Stefan Gasser, Bereichsleiter Archäologie und Denkmalpflege des Stadtzürcher Amtes für Städtebau, um diese Frage zu klären. Gasser zeigt sich als Mann, der seine Arbeit auch im Kontext zu übergeordneten Fragen sieht, wenn er sagt: «In einer Zeit, wo in Zürich so viel gebaut wird, müssen wir uns Gedanken machen, was die Identität von Zürich baulich ausmacht. Die Schonung des Kulturlandes und die Verdichtung in der Stadt sind sehr wichtig, das soll aber mit Sorgfalt und mit Weitblick gemacht werden».

    Gesetzlich geregelter Auftrag

    Das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) verpflichtet in Paragraph 203 die Stadt, ein Denkmalinventar zu führen, in dem alle Objekte bezeichnet werden, die möglicherweise schutzwürdig sind. «Schutzobjekte», heisst es dort, «sind Ortskerne, Quartiere, Strassen und Plätze, Gebäudegruppen, Gebäude und Teile sowie Zugehör von solchen, die als wichtige Zeugen einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder baukünstlerischen Epoche erhaltungswürdig sind oder die Landschaften oder Siedlungen wesentlich mitprägen, samt der für ihre Wirkung wesentlichen Umgebung».
    Kompliziert genug, was sich auch in der Auslegung dieses Gesetzestextes zeigt. «Bei einem neu erstellten Gebäude bildet man sich zwar schnell eine Meinung dazu, ob es einem gefällt oder nicht», so Gasser, «aber ob es ein wichtiger baulicher Zeuge ist, kann erst mit einer gewissen zeitlichen Distanz von mindestens einer Generation entschieden werden».
    Daher muss das Denkmalinventar regelmässig überarbeitet werden. Dabei schaut man die ganze Stadt an, nimmt dann aber nicht zwingend aus jedem Quartier etwas ins Inventar auf. Letztmals wurden vor sechs Jahren 81 jüngere Bauten, alle zwischen 1960 und 1980 erbaut, inventarisiert.
    Eine Inventarergänzung wird von der Fachstelle Inventarisation zuhanden des Gesamtstadtrates vorgeschlagen. Dieser entscheidet dann, ob ein Objekt in das Inventar kommt oder nicht. Dafür, erzählt Gasser, nehme sich der Stadtrat Zeit und schaue sich Objekte auch mal vor Ort an. Obwohl keine Pflicht besteht, ist die Stadt seit einiger Zeit dazu übergegangen, die Hauseigentümerschaft bereits über die Inventarisierung brieflich zu informieren.
    Dagegen Einsprache erheben können sie nicht, denn das Denkmalinventar ist nur für Behörden verbindlich und kann deshalb nicht angefochten werden. Und es hat für die Eigentümerschaft auch noch keine unmittelbare Rechtswirkung. Es bedeutet nur, dass bei geplanten baulichen Veränderungen – vom kleinen Eingriff bis hin zum Abriss – auch die Denkmalpflege vorgängig informiert werden muss.

    Schutzwürdig, schutzfähig und verhältnismässig?

    Erst bei einem konkreten Projekt wird dann geprüft, ob ein Objekt oder Teile davon unter Schutz gestellt werden sollen – oder auch, ob das Objekt aus dem Inventar entlassen werden kann. Beide Entscheide fällt letztlich der Stadtrat. Er lässt sich dabei auch von seiner Denkmalpflegekommission beraten. Diese setzt sich aus sechs stimmberechtigten, verwaltungsexternen Fachleuten und sechs Mitglieder der Verwaltung zusammen, die nur beratende Stimme haben. Präsident ist immer der Vorsteher des Hochbaudepartementes, derzeit André Odermatt, und die Geschäftsführung übt Martina Jenzer, Leiterin Inventarisation Denkmalpflege, aus.
    Das Gremium arbeitet nach klaren Kriterien, geleitet von drei Grundfragen: Ist ein Gebäude schutzwürdig, repräsentiert es also zum Beispiel einen bestimmten Baustil oder eine Zeitepoche? Zweitens wird angeschaut, ob ein Haus auch schutzfähig ist, also ob es baulich überhaupt noch in einem erhaltbaren Zustand ist und seine vorgesehene Nutzung auch für heutige Bedürfnisse erfüllen kann. Und letztlich muss auch noch die Verhältnismässigkeit einer Unterschutzstellung gegeben sein. Auf diesen drei Standbeinen nimmt der Stadtrat eine Güterabwägung vor, in der er alle öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander abwägen muss. Er muss also zum Beispiel sowohl auf die ökonomischen Interessen der Eigentümerschaft wie auch auf heute so wichtige ökologischen Anliegen Rücksicht nehmen.

    Entscheid und Rekursrecht

    Hat, was auch vorkommt, nicht schon die Hauseigentümerschaft den Wunsch nach einer Unterschutzstellung gestellt, entscheidet also der Stadtrat und nicht die Denkmalpflege, ob ein Objekt geschützt oder ob es aus dem Inventar entlassen wird. Beides muss amtlich publiziert werden, und ab diesem Moment haben die Hauseigentümerschaft und die Nachbarschaft ein Rekursrecht. Hinzu kommt im Kanton Zürich das Verbandsbeschwerderecht des Heimatschutzes, von dem dieser bei Inventarentlassungen nicht selten Gebrauch macht. Akzeptiert eine Partei den Entscheid des Baurekursgerichts nicht, so kann sie das Urteil ans Verwaltungsgericht und schliesslich ans Bundesgericht weiterziehen.

    Von der Baueingabe bis zur Bauabnahme

    Ist eine Liegenschaft im Inventar oder gar unter Schutz, müssen Umbaupläne im Rahmen des normalen Baubewilligungsverfahrens auch der Denkmalpflege vorgelegt werden. Ebenfalls, wenn das Objekt in einer Kernzone liegt (siehe Infobox). Stefan Gasser rät, dies möglichst frühzeitig, also vor der Baueingabe zu tun: «Bei uns arbeiten gut qualifizierte Fachleute, die für Inventar- und Schutzobjekte eine kostenlose Beratung mit wertvollen bautechnischen Tipps anbieten. Wenn alle Aspekte frühzeitig besprochen werden, gibt es fast immer eine gute Gesamtlösung, die für alle stimmt». Den Konsens betont Gasser immer wieder. Dieser werde auch unter den Zuständigen der Denkmalpflege gesucht: Für jeden Stadtkreis ist jemand zuständig, für den Kreis 1 mehrere, und damit man sich in grundsätzlichen Fragen nicht zu weit unterscheide, gelte das Vieraugenprinzip und man treffe sich regelmässig zu Fallbesprechungen.
    Bei einem Schutzobjekt überprüft die Denkmalpflege natürlich genau, ob der Schutzumfang eingehalten ist, von der Baueingabe bis zum Abschluss der Arbeiten.
    Bei einem Inventarobjekt dagegen prüft sie nur, ob die vorgesehene Baumassnahme den Denkmalwert allenfalls gefährdet. «Wenn das nicht der Fall ist», führt Gasser aus, «kann das Baugesuch direkt von der Bausektion bewilligt werden. Im Alltag ist dies weitaus der häufigste Fall. Nur wenn ein inventarisiertes Gebäude stark verändert oder sogar abgebrochen werden soll, braucht es eine formelle Schutzabklärung und einen Entscheid durch den Stadtrat».
    Doch die Denkmalpflege ist ja nicht die einzige involvierte Stelle in einem Baubewilligungsverfahren: Erst aus den Rückmeldungen aller Fachstellen, also auch der Feuerpolizei, des Umwelt- und Gesundheitsamtes sowie des Tiefbauamts erarbeitet das Amt für Baubewilligungen den Bauentscheid, der von der Bausektion, einer Delegation mit drei Stadträten, verfügt wird.

    Konfliktpotential unter Behörden

    Folglich kommt es, gerade bei denkmalgeschützten Bauten, manchmal zu Interessenskonflikten. Was zum Beispiel, wenn die geschützte alte Holztüre nicht heutigen Brandschutzvorschriften entspricht? «Wir pflegen im Baubewilligungsverfahren einen regelmässigen Austausch mit anderen Fachstellen», erläutert Gasser, «gerade bei Schutzobjekten ist es wichtig, dass spezifische Lösungen gefunden werden. Oft kann mit der Feuerpolizei eine massgeschneiderte Lösung gefunden werden. Selbstverständlich geht die Sicherheit der Menschen immer vor. Oder mit Umwelt- und Gesundheitsschutz (UGZ) muss eine Lösung gefunden werden, weil eine schöne Fassade nicht mit einer Aussenwärmedämmung eingekleidet werden kann. Dann wird allenfalls das Dach besser isoliert, um in der Gesamtrechnung die Ansprüche des UGZ zu erfüllen». Nur in seltenen Fällen, wenn auf Stufe der Fachstellen keine Einigung erzielt wird, müsse die Bausektion Widersprüche bereinigen.

    Und bezahlen muss….

    Renovationskosten an denkmalgeschützten Bauten oder Teilen davon sind nicht immer billig. Gerade für Private kann das unangenehme Folgen haben. Doch diese können Beiträge für Restaurierungsmassnahmen beantragen, was mitunter auch ein Grund sein kann, sein Haus überhaupt unter Schutz stellen zu lassen, denn diese Gelder können schon bei der Unterschutzstellung in einem verwaltungsrechtlichen Vertrag gesichert werden. Doch Gasser betont: «Denkmalpflegebeiträge gelten nicht als Entschädigung wegen einer Unterschutzstellung. Die Gerichte haben immer wieder gesagt, dass Eigentümerinnen und Eigentümer im Sinne des öffentlichen Interesses gewisse Einschränkungen in Kauf nehmen müssen. Erst bei einer sehr grossen Werteinbusse durch eine Unterschutzstellung, kann die Bauherrschaft eine Entschädigung von der öffentlichen Hand verlangen».
    Der Zürcher Denkmalpflege steht ein jährliches Globalbudget zur Verfügung, um sich an Renovationen zu beteiligen. Ein Anspruch auf Kostenbeteiligung besteht aber nicht, ausser es wurde bereits in einem verwaltungsrechtlichen Vertrag zugesichert. Ansonsten wird von Fall zu Fall entschieden, und Gasser erzählt das Beispiel eines Freskos, an dessen Renovation sich die Denkmalpflege beteiligte. Bis zu 50 Prozent können die Beiträge ausmachen, nicht an die Gesamtkosten, aber an einzelne Posten.

    Ein Lob an Höngger Bauherrschaften

    «Damit Häuser als Denkmäler eine Geschichte erzählen, müssen sie mit Sorgfalt umgebaut werden», lässt Gasser zum Schluss des Gesprächs seinen Gedanken freien Lauf. «Sie dürfen nicht ausgehöhlt werden und sie sollen möglichst in ihrer gesamten Struktur erhalten bleiben. Genauso wichtig ist aber auch, dass sie sinnvoll genutzt werden können. Häuser sind keine Museen, sondern müssen eine Nutzung haben. Nur so beleben sie ein Quartier und nur so kann der bauliche Unterhalt für die Zukunft gesichert werden. Das bedingt oft auch grosse Eingriffe in die Häuser. Wenn diese gut gemacht sind, können sie auch eine Bereicherung für das Baudenkmal sein. Höngg ist jedenfalls ein schönes, ehemaliges Weinbauerndorf mit vielen engagierten Bauherrschaften, die ganz selbstverständlich ihre historischen Häuser unterhalten und damit zum schönen Ortsbild beitragen».

    Das Inventar kann im Internet abgerufen werden: www.katasterauskunft.stadt-zuerich.ch
    Weitere Artikel zum Thema unter www.hoengger.ch / Archiv / Fokus / Baugeschichte Höngg

    Was ist was?
    Unter dem verkürzten Begriff «Denkmalpflege» werden jene staatlichen Fachstellen mit Gesetzesauftrag zusammengefasst, welche sich dem Erhalt und der Pflege historischer Gebäude, Siedlungen und Anlagen widmen. Bei der Stadt ist die städtische Denkmalpflege beim Amt für Städtebau im Hochbaudepartement angesiedelt. Sie führt das «Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung» und ist zuständig für die darin enthaltenen Bauten (ca. 7’000 Objekte auf Stadtgebiet). Sie berät und begleitet Bauwillige bei Inventarobjekten und Projekten in Kernzonen und wirkt beim Baubewilligungsverfahren mit.
    Die «Kantonale Denkmalpflege» ist zuständig für die überkommunalen Inventarobjekte (ca. 270 Objekte auf Stadtgebiet).
    Unter «Heimatschutz» sind die verschiedenen, privatrechtlich organisierten Vereine gemeint, die sich ebenfalls dem Erhalt und der Pflege verschiedenster historischer Kulturgüter widmen.
    Unter dem Dach des Schweizer Heimatschutz (SHS) sind 25 kantonale Sektionen organisiert. Eine davon ist der Zürcher Heimatschutz (ZVH) mit seinen beiden Untersektionen in den Städten Winterthur und Zürich. Im Kanton Zürich hat der Heimatschutz das Verbandsbeschwerderecht. Er kann also, wie aktuell im Fall der Siedlung Friesenberg, gegen die Neubaupläne Rekurs einlegen und bis vor Bundesgericht ziehen. Mit dem Verbandsbeschwerderecht auf kantonaler Ebene (nicht in jedem Kanton) und Bundesebene ist dem Heimatschutz ein wirksames Mittel gegeben, auf konkrete Bauvorhaben Einfluss zu nehmen.
    (Quelle: Zürcher Heimatschutz ZVH)

  • Höngg ist zu 2,34 Prozent denkmalgeschützt

    Höngg ist zu 2,34 Prozent denkmalgeschützt

    Das Haus des Ortsmuseums und die Post stehen unter Denkmalschutz: Zwei Meinungen, die in Höngg ebenso verbreitet wie falsch sind.
    Das Haus «Zum Kranz», am Vogtsrain 2, seit 1977 die Heimat des Ortsmuseums Höngg, wurde 1970 von der Stadt Zürich extra aufgekauft, um einem Enteignungsverfahren vorzugreifen, welches mit der damals geplanten Verbreiterung der Gsteigstrasse wohl unausweichlich gewesen wäre. Kurz gesagt: Die Stadt wollte das aus dem 16. Jahrhundert stammende Haus eigentlich zugunsten des Verkehrsflusses abreissen. Aus heutiger Sicht unglaublich. Erst als man sich das Haus in den folgenden Jahren näher anschaute, erkannte man dessen baugeschichtliche und historische Bedeutung, was es zu einem potentiellen Schutzobjekt machte. Die Bohlen-Ständerkonstruktion des früheren Bauernhauses konnte nach schriftlichen Quellen auf das Jahr 1506 datiert werden. Als das unsägliche Projekt der «neuen Gsteigstrasse» vom Tisch war, wurde das Haus renoviert und zum Ortsmuseum. Dennoch steht es bis heute nicht unter Denkmalschutz, sondern ist lediglich inventarisiert. Dies deshalb, weil die Stadt als Eigentümerin aufgrund der sogenannten «Selbstbindung» nach Paragraph 204 des Planungs- und Baugesetzes bereits verpflichtet ist, ihre inventarisierten Gebäude zu schonen und, wo das öffentliche Interesse überwiegt, ungeschmälert zu erhalten. Deshalb werden Bauten, die im Eigentum der Stadt sind in der Regel nicht formell unter Denkmalschutz gestellt.

    Wenn die Gerüchteküche brodelt

    Dies gilt auch für das Haus an der Regensdorferstrasse 19, wo im Erdgeschoss die Boutique «Il Punto» zu Hause ist. Es zählt zu den sogenannten Baumeisterhäusern und ist das letzte seiner Art an dieser Stelle, nachdem alle anderen, die sich bis gegen den Meierhofplatz hin hier einst aneinanderreihten, abgerissen wurden. Wer sich achtet, erkennt an den dreieckigen Dachaufbauten der Gebäude Regensdorferstrasse 13 bis 15 (CS, Bäckerei Steiner und «Marcello’s») eine Reminiszenz an diese verschwundenen Zeitzeugen. Jedenfalls erhielt die Boutique jeweils nur befristete Mietverträge und «im Dorf» kursierten Gerüchte, die Stadt wolle das Gebäude abreissen und zusammen mit den benachbarten Parzellen, die ebenfalls in ihrem Besitz sind, bis über die Ecke Wieslergasse und dem kleinen Haus Nummer 34 eine Grossüberbauung realisieren. Nur der Garagenbetrieb der Gebrüder Zwicky hätte noch gefehlt (und tut es bis heute), um eine gut bebaubare Parzelle zu haben. Als es die Stadt dann aber unterliess, nach dem Tod von Sattlermeister Pech dessen Grundstück an der Wieslergasse 26 zu erwerben, das ihren Besitz entscheidend ergänzt hätte, wurde es stiller um diese Gerüchte.
    Auf das letzte Haus seiner Art an der Regensdorferstrasse angesprochen, sagt Stefan Gasser, Bereichsleiter Archäologie und Denkmalpflege des Stadtzürcher Amtes für Städtebau, man habe das Haus bei der letzten Inventarergänzung, als es um die sogenannten Baumeisterhäuser ging, angeschaut, dann aber bewusst andere Beispiele für diese Architektur ausgewählt: «Es wurden Gebäude gewählt, die in einem stimmigen historischen Kontext stehen. Das Haus an der Regensdorferstrasse 19 wäre als Baudenkmal hier relativ einsam und deshalb aus denkmalpflegerischer Sicht gegenüber anderen Beispielen weniger interessant». Trotzdem, so fügt er an, wegen der Selbstbindung müsste die Schutzwürdigkeit vor einem Abbruch nochmals beurteilt werden. Dies hat einen Grund: Anfang 2014 wurde eines der letzten und gut erhaltenen Bahnwärterhäuschen auf Stadtzürcher Gebiet abgerissen. Nur beim Bahnhof Wipkingen stehen noch zwei solche. 1886 erbaut und im Besitz der Stadt Zürich hatte es der damalige Stadtrat versäumt, das kleine Haus an der ehemaligen Strecke der linksufrigen Zürichseebahn beim Ulmbergtunnel in das Inventar der Denkmalpflege aufzunehmen. Dieser Fehler führte zu einer Korrektur im Umgang mit städtischen Bauten: Seither muss bei allen Gebäuden im Besitz der Stadt, die abgebrochen werden sollen, routinemässig der Denkmalwert überprüft werden, auch bei Gebäuden, die gar nicht im Inventar aufgelistet sind.
    Doch von einem Abbruch an der Regensdorferstrasse 19 spricht derzeit wohl sowieso niemand, sonst wäre nicht neulich das Dach des Anbaus renoviert worden. Von einem Projekt auf diesem und den angrenzenden Grundstücken, so Gasser, sei ihm überdies nichts bekannt.
    Für Höngg, so die Meinung dieser Redaktion, rät es sich jedenfalls, das Haus im Auge zu behalten und die Bauausschreibungen gut zu beachten, denn es wäre schade, würde es eines Tages weichen müssen.

    Die Zeiten und die Prioritäten ändern sich

    Am Beispiel des Ortsmuseums und der Regensdorferstrasse 19 zeigt sich gut, wie Denkmalpflege auch immer im zeitlichen Kontext zu sehen und zu verstehen ist. Wie sieht dieser heute aus? Oder anders gefragt: Würden die beiden Häuser, die 1977 an der Ecke Riedhofstrasse/Wieslergasse abgerissen und durch einen Parkplatz und die Wertstoffsammelstelle des erz «ersetzt» wurden, heute auch noch weichen müssen, nur um, wie damals lediglich geplant, eine Verbreiterung der Riedhofstrasse zu ermöglichen?
    Das Prinzip, so Stefan Gasser, sei früher wie heute immer das Gleiche: Bei einem geplanten Abbruch muss der Stadtrat eine Güterabwägung vornehmen. Doch die Prioritäten ändern sich: «Zum Beispiel ist der Autoverkehr heute nicht mehr das einzige, alles dominierende planerische Thema. In gewissen Quartieren wird heute der Autoverkehr eher auf Tempo 30 beruhigt, so dass eine nicht zu breite Strasse auch Vorteile haben kann».
    Doch auch die fachliche Einschätzung der Denkmalpflege kann sich im Verlauf der Zeit ändern, so Gasser: «Die Denkmalpflege ist immer Teil der Gesellschaft und handelt, aus der Gegenwart heraus, nach bestem Wissen und Gewissen. So galten etwa noch vor 80 Jahren gründerzeitliche Gebäude, also zwischen 1870 und 1910 erstellte Bauten, meistens im Stil des Historismus, bei Architekturhistorikern als wertlose Massenware. Erst ab 1960 wurde der Wert dieser Häuser erkannt und die Denkmalpflege beklagte deren Ersatz durch moderne Neubauten».
    Gasser führt die Gebäude der «Modissa» und von «Bally» an der Bahnhofstrasse an, für welche Bauten des Historismus bedenkenlos abgerissen wurden. Und heute? Heute stehen die damaligen Neubauten selber im Denkmalinventar. Unabhängig von diesen Beispielen sagt Gasser selbst, dass es wichtig und oft anspruchsvoll sei, der Öffentlichkeit gegenüber zu erklären, warum etwas geschützt wird oder nicht.

    Und die «brutale» Post?

    Das Haus der Post, dieser markante Klotz, steht wie gesagt weder unter Denkmalschutz noch ist es in im Inventar aufgeführt. Es ist ein Vertreter des «Brutalismus», einem Architekturstil, der ab 1950 anzutreffen ist. Seit vor einigen Jahren die Aussenfassade isoliert wurde, ist der Bau aber nicht mehr auf den ersten Blick als jenem Stil zugehörig erkennbar, der Sichtbeton oft skulptural in Szene setzte. In Höngg ist dies an anderen Gebäuden, die inventarisiert sind, besser zu erkennen: Zum Beispiel an jenen neben und hinter dem Tramdepot Wartau. Oder die Gebäude an der Rebbergstrasse 41 a und b sowie Rebbergsteig 7 mit Baujahr 1963 bis 1965.

  • Aufruf Denkmalschutz

    Das nächste Fokus-Thema heisst «Denkmalschutz». Welche Gebäude in Höngg stehen im Inventar, welche unter Schutz oder welche und warum nicht?
    Der «Höngger» sucht Hausbesitzer*innen, welche uns über ihre Erfahrungen mit der Denkmalschutzpflege der Stadt Zürich, zum Beispiel im Zusammenhang mit Renovierungs- oder Umbauarbeiten, Erfahrungen gemacht haben. Bitte wenden Sie sich an redaktion@hoengger.ch oder Telefon 044 340 17 05.