Kategorie: Apotheken

  • Neue Entscheidungshilfen in der Apotheke

    Neue Entscheidungshilfen in der Apotheke

    Bereits seit längerer Zeit bietet die Limmat Apotheke in der Wartau eine Impfberatung und einen Impfservice an. Seit Anfang letzten Jahres hat die Apotheke, die mittlerweile auch durch die Drogerieabteilung der ehemaligen Apotheke und Drogerie Hönggermarkt erweitert wurde, ihre Serviceleistungen um einige Angebote erweitert. So führt sie beispielsweise einen Allergie-Check durch, anhand dessen zehn häufige Allergene getestet werden können. Bei Verdacht auf eine Blasenentzündung kann aufgrund einer Checkliste eruiert werden, ob eine ärztliche Konsultation empfohlen ist, oder ob der zuständige Apotheker, in diesem Fall Dr. Moritz Jüttner, nach einem Urintest ein Antibiotikum verschreiben kann. Noch befindet sich das Beratungszimmer im hinteren Bereich der Limmat Apotheke im Umbruch, aber schon im Frühjahr sollen hier zwei Räume für die Konsultation mit Patienten zur Verfügung stehen. Wenn jemand schon eine längere Leidensgeschichte habe oder die Schmerzen gerade schlimmer geworden seien, könne man anhand solcher Abklärungen präziser entscheiden, ob für den Kundenin der Apotheke ein Therapieplan erstellt werden kann oder ob er sofort in den Notfall oder zum Hausarzt überwiesen werden muss, sagt Apotheker Jüttner im Gespräch.

    Rote Flaggen = sofort zum Arzt

    Für jeden Check existiert ein sogenannter Beratungsleitfaden, der auf Algorithmen basiert, die von Ärzten validiert wurden. Es gibt Ausschlusskriterien oder «Red Flags», die einen Test von vorneherein unnötig machen. Klagt beispielsweise ein Mann über schmerzhaftes Wasserlösen und Schmerzen in der Nieren- und Beckengegend, schickt Jüttner ihn gleich zum Arzt: «Blasenentzündungen sind bei Männern eher selten. Eine Überweisung an den Arzt für weiterführende Untersuchungen ist dadurch zwingend», sagt er. Beliebt ist die Überprüfung des Langzeitblutzuckers. Kunden, welche über typische Symptome für Diabetes wie häufiges Wasserlassen und ständigen Durst klagen, können so einfach eine Früherkennung von Diabetes durchführen um Folgeschäden zu verhinden. Bereits an Diabetes erkrankte Personen können mit der Messung ihrer Werte feststellen, ob ihre Therapie wirksam ist. Etwas komplexer ist die sogenannte CRP-Messung. Der CRP-Wert (Wert des C-reaktiven Proteins) gibt Auskunft darüber, ob eine Entzündung oder ein Infekt vorhanden ist und hilft bei der Unterscheidung zwischen bakteriellem oder viralem Auslöser. Geringe Aussage machen kann der Test aber zur genauen Ursache der Erkrankung. Jüttner zückt eine eingeschweisste Cartouche, die eine Art «Mini-Labor» enthält und nimmt eine geheftete Checkliste aus einem Ordner. «Dieser Beratungsleitfaden ist komplexer als bei den anderen Checks», sagt er.

    Unterscheidung viraler und bakterieller Infekt

    Je nachdem, welche Organe betroffen sind, spricht man zum Beispiel von Erkrankungen der oberen oder unteren Atemwege. Eine klassische Erkältung mit laufender Nase, leichten Schluck- und Halsschmerzen gehört zum Beispiel zu den oberen Atemwegen, während starker, länger andauernder Husten die unteren Atemwege betrifft. Nach dieser Vorabklärung geht der Apotheker nun Schritt für Schritt die Anamnese, also die Krankengeschichte des Patienten oder der Patientin durch und achtet auch hier stets auf die roten Flaggen. Hat jemand beispielsweise die erwähnten Erkältungssymptome, dazu aber starke Kopf- oder Ohrenschmerzen, die auch schon länger andauern, ist ein Arztbesuch angezeigt. Wurden alle Fragen durchgearbeitet und keine Ausschlusskriterien entdeckt, kann schliesslich der CRP-Bluttest gemacht werden. Dazu wird mit einer winzigen Nadel ein Stich in den Finger gemacht, und die Kanüle des «Mini-Labors» saugt den kleinen Tropfen Blut auf. Dann rattert das Gerät mit einem Geräusch, das wie eine Mischung aus Scanner und R2-D2 klingt, und wenig später ist der CRP Wert ermittelt. «Ist der Wert sehr hoch, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine bakterielle Erkrankung vor», erklärt Jüttner. «Dann schicken wir die Leute direkt zum Arzt». Früher war eine solche Diagnose schwieriger, man konnte nicht wissen, ob es sich um eine bakterielle Entzündung oder um einen Virus handelt, der nicht mit Antibiotika behandelbar ist. Trifft letzteres zu, kann eigentlich nur abgewartet werden, da hilft auch der Arzt nicht weiter, selbst wenn dieser natürlich noch andere Möglichkeiten der Abklärung habe. Dann schickt man den Patienten lieber nach Hause als ins Wartezimmer. Die Beratung kostet natürlich mehr Zeit, eine CRP-Messung kostet in der Limmat Apotheke 20 Franken pauschal und dauert 10 bis 15 Minuten. Bei gewissen Erkrankungen wie Sinuitis, Mittelohrentzündung oder Pharyngitis liegt es auch in der Kompetenz der Apotheker*innen, die entsprechenden Medikamente abzugeben. Wird der oder die Patient*in nach einem CRP-Test mit Medikamenten nach Hause geschickt, ruft der Apotheker der Limmat Apotheke nach zwei Tagen an, um nachzufragen, ob und wie der gesundheitliche Zustand sich verändert hat. Sind die Beschwerden noch immer nicht besser geworden, wird allenfalls ein zweiter Test durchgeführt oder gleich ein Arztbesuch empfohlen. Jüttner sieht diese Tests als klaren Mehrwert, den die Apotheken ihren Kund*innen bieten könnten. Besonders in der Grippe- und Erkältungsphase der kalten Monate würden diese Serviceleistung immer häufiger genutzt.

    Ein bislang wenig bekannter und deshalb selten genutzter Service der Apotheken ist der sogenannte Blisterservice: Patient*innen, die täglich zahlreiche Medikamente einnehmen müssen, erhalten Hilfe beim Einteilen der Pillen in Wochentage und Tageszeiten. «Gerade ältere Menschen mit vielen verschiedenen Medikamenten tun sich schwer damit, die Tabletten in der richtigen Dosierung zu sich zu nehmen, obwohl dies sehr wichtig wäre», meint Jüttner. Der Blisterservice kann von der Ärztin verschrieben werden und wird von der Krankenkasse vergütet. Dabei werden den Kund*innen von der Apotheke wöchentlich die Medikamente hygienisch verpackt in Beuteln übergeben. Jeder Beutel ist mit dem Inhalt und Einnahmezeitpunkt beschriftet. Tatsächlich beanspruchen aber nur die wenigsten diesen einfachen Service.

    Diese Serie wird finanziell durch die drei Höngger Rotpunkt Apotheken und Drogerien unterstützt.
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  • Vom Medikament zum Sondermüll

    Vom Medikament zum Sondermüll

    Ja, warum haben Medikamente eigentlich ein Ablaufdatum? «Super Frage», lacht Apotheker Moritz Jüttner in der Limmat Apotheke. Die Antwort enthält ähnlich viele Facetten wie ein Multivitaminpräparat Vitamine. Zum einen können sich Arzneiwirkstoffe ganz einfach mit der Zeit zersetzen. Dies kann durch Faktoren wie falsche Lagerung, wenn zum Beispiel Packungen UV-Strahlen oder Hitze ausgesetzt werden, noch beschleunigt werden. Swissmedic, die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte, machte deshalb 2001 zur Auflage, dass auf jeder Packung ein Verfalldatum angegeben werden muss. Und der Hersteller muss mittels Stabilitätsstudien nachweisen, dass der Wirkstoffgehalt innerhalb des Verfalldatums immer zwischen 90 und 110 Prozent des angegebenen Wertes beträgt. Bereits bei der Neuzulassung von Medikamenten müssen solche Studien eingereicht werden. Durchgeführt werden sie von der Pharmaindustrie selbst. Aber es gibt auch immer wieder unabhängige Studien. Zum Beispiel eine amerikanische aus dem Jahr 1986, welche Medikamente in Armeebeständen untersuchte. Und die zeigte Erstaunliches: Von den 122 geprüften Medikamenten waren 88 Prozent auch mehr als fünfeinhalb Jahre über das angegebene Verfalldatum hinaus noch immer genügend wirksam. Und eine weitere Studie wies bei 80 Prozent der Medikamente, die offiziell ihr Verfalldatum gar bis zu 40 Jahre überschritten hatten, noch immer eine genügende Wirkung nach.
    Doch aus solchen Studien zu schliessen, dass die Verfalldaten eher zu kurz angegeben werden, wäre heikel. Eine Diskussion darüber wird denn auch nicht geführt, zumindest öffentlich nicht. Ausser zum Beispiel damals im 2005, als die Schweiz angesichts der drohenden Vogelgrippe-Pandemie ein immenses Lager des teuren, vermeintlichen Wundermittels «Tamiflu» einkaufte, das dann letztlich nicht gebraucht wurde und entsorgt werden musste.

    Doch auch auf der Stufe der Endverbraucher*innen werden Verfalldaten nicht wirklich hinterfragt und so landen hierzulande jährlich Medikamente für 500 Millionen im Abfall. Nicht nur wegen abgelaufener Verfalldaten, sondern auch, weil sie zwar gekauft, aber schlicht nicht eingenommen wurden. Wie das? Man bekommt zum Beispiel ein Blutdruckmedikament verschrieben, bezieht eine Packung – oft auch gleich eine Monatsration – beginnt mit der Einnahme und dann wird festgestellt, dass es nicht wirkt oder nicht vertragen wird. Das Medikament wird gewechselt und der «Rest» des alten Medikamentes muss entsorgt werden. Oder jemand hat Magenbrennen, kauft sich selbst die Tabletten – die kleinste Packung enthält 30 Stück –, zwei werden gebraucht, der Rest landet im Medikamentenschrank zu Hause und wird eines Tages entsorgt.

    Generell werden eher zu grosse Packungen abgegeben, denn die Pharmaindustrie produziert nur Packungsgrössen, welche für sie rentabel sind. Und sie hinkt damit manchmal auch den neusten Erkenntnissen hintennach: Wie bei den Antibiotika, bei denen die Einnahmedauer nach unten korrigiert wurde, weil man erkannte, dass es gar nicht nötig ist, sie länger einzunehmen. Die Packungen indes blieben gleich gross, der Abfall ist vorprogrammiert.

    Warum angebrochene Packungen Abfall sind

    Apotheken dürfen angebrochene Packungen nicht zurücknehmen, denn das Gesetz verbietet den Verkauf von Medikamenten, die nicht aus einer kontrollierten Lager- und Transportkette kommen. Von den Produktionshallen der chemischen Industrie über jedes Fahrzeug der Transportkette bis zu den Räumlichkeiten der Apotheke gelten strikte Temperatur und Luftfeuchtigkeitsvorschriften, rund um die Uhr müssen 18 bis 25 Grad eingehalten werden, denn die meisten Medikamente sind wärmeempfindlich. In Privathaushaltungen jedoch werden Medikamente oft falsch gelagert. Auf dem Fenstersims über der Heizung, im Spiegelschrank im Badezimmer oder in den Ferien im Auto an der prallen Sonne. «Durch Wärme kann sich der Wirkstoff rasch zersetzen und die Wirksamkeit wird reduziert», erklärt Jüttner. Auch die galenische Form kann durch falsche Lagerung Schaden nehmen, so können Zäpfchen zum Beispiel schmelzen, Pastillen bei Feuchtigkeit verklumpen oder die Emulsion einer Salbe zerfallen. Doch toxisch, also giftig, werden die meisten Medikamente durch den Alterungsprozess nicht, sie verlieren aber an Wirksamkeit. Beispielsweise Aspirin, das zerfällt in Essigsäure und Salicylsäure: riecht ein Aspirin also nach Essig, sollte man es nicht mehr schlucken.
    Wegen dieser Sicherheitsbedenken verbietet das Gesetz die Rücknahme und Weitergabe bereits verkaufter Medikamente. Selbst wenn man sie – wie immer wieder als Idee gehört – Hilfsbedürftigen im Ausland schenken würde, wäre dies fahrlässig. Überdies sind Medikamente in potenziellen Zielländern oft unter einem anderen Namen bekannt und die hiesigen Packungsbeilagen wegen der Sprache nutzlos. Das Beispiel des Tsunami in Thailand 2004 zeigt das Problem exemplarisch. Die NGO «Apotheker ohne Grenzen» untersuchte, wie viele der notfallmässig gespendeten Medikamente überhaupt noch brauchbar waren: 25 Prozent waren abgelaufen, 600 Tonnen mussten entsorgt werden, was Kosten von über 2,5 Millionen Euro verursachte. Man hätte dieses Geld also besser direkt in neue Medikamente investiert.

    Bedeutet «abgelaufen» automatisch «wegschmeissen»?

    «Sicherheitshalber ja, denn weder ich noch die Pharmaindustrie können sich darauf verlassen, dass abgelaufene Medikamente noch wirken», so Jüttner. Natürlich könne man denken, dass man beispielsweise eine Salbe oder ein Medikament auch über das Datum hinaus anwenden kann, vielleicht wirkt es dann einfach nicht oder höchstens durch einen Placebo-Effekt. Im schlimmsten Fall kann es jedoch schädlich sein: «Falls eine Salbe gegen Rückenschmerzen nicht hilft, ist das nicht so schlimm, wie wenn ein Antibiotikum gegen eine potenziell tödliche Infektion nicht wirkt», formuliert es Jüttner. Deshalb sollte man sich unbedingt in der Apotheke oder beim Arzt rückversichern.

    Medikamente sind immer Sonderabfall

    Medikamente sind Sonderabfall, sie dürfen keinesfalls im normalen Haushaltsabfall oder über die Kanalisation entsorgt werden. Der Grund ist einfach: «Im Kehrichtsack» bedeutet noch nicht, dass sie auch sicher in der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) eintreffen. Was, wenn ein Tier den bereitgestellten Sack aufreisst? Und in die Kanalisation gehören Medikamente nicht, weil sie selbst von unseren Hochleistungsklärwerken nicht restlos herausgefiltert werden können, was nicht nur für die Umwelt, sondern im Endeffekt auch für den Menschen zum Problem wird: Dann, wenn über das Trinkwasser beispielsweise Reststoffe von Hormonen oder Schwermetallen eingenommen werden oder weil sich in Organismen, die mit Antibiotika im Abwasser in Kontakt kamen, resistente Bakterienstämme bildeten und damit das Medikament selbst unwirksam machen. Unter Fachleuten sind Antibiotika-Resistenzen nicht nur ein Horrorszenarium, sondern bereits beängstigender Alltag.
    Korrekt entsorgt heisst: In den Apotheken oder Drogerien zurück- oder bei den Sonderabfallsammelstellen von Entsorgung und Recycling Zürich (erz) abgeben. 2018 sammelte allein die Limmat Apotheke 220 Kilo. Die im Untergeschoss sicher gelagerten Abfälle werden von der auf Sonderabfallentsorgung spezialisierten Firma EcoServe International AG abgeholt – zusammen mit den anderen 37 Tonnen im ganzen Kanton Zürich allein von dieser Firma eingesammelten Medikamenten. EcoServe ist indes nur ein Entsorgungsdienstleister, der eine abfall- und gefahrgutrechtliche Triage vornimmt und alles gesetzeskonform zu einem bewilligten Entsorgungsbetrieb transportiert. Im Kanton Zürich ist dies die Sonderabfallsammelstelle der KVA Hagenholz, wo die Medikamente endgültig verbrannt, oder wie es erz-gerecht heisst, «thermisch verwertet» werden.

    Im Kanton Zürich sind Apotheken und Drogerien verpflichtet, alle Medikamente aus Privathaushalten zurückzunehmen und korrekt zu entsorgen. Auch die Kehrichtverbrennungsanlage Hagenholz nimmt alle Sonderabfälle entgegen. Die nächste Sonderabfallsammlung des erz direkt in Höngg, an der Limmattalstrasse 227 beim Zwielplatz, ist erst wieder am Freitag, 4. September 2020.

    Diese Serie wird finanziell, ohne redaktionell eingeschränkt zu sein, durch die vier Höngger Rotpunkt Apotheken und Drogerien unterstützt. Alle Artikel online unter www.hoengger.ch/archiv/dossiers/ «Apotheken»

  • Wie behält man da bloss den Überblick?

    Wie behält man da bloss den Überblick?

    Jede Apotheke führt ein bestimmtes Sortiment, das auch durch die Art der Kundschaft sowie die Fachrichtungen der Ärzte im Einzugsgebiet beeinflusst wird. Die Apotheke Im Brühl zum Beispiel hat aktuell 5 735 unterschiedliche Arzneimittel an Lager, zum Zeitpunkt des Interviews mit Apothekerin und Geschäftsführerin Susanne Wolf waren das 48 640 Packungen. Und kontinuierlich kommen neue Pharma-Produkte dazu. Gefragt ist dann laufend aktualisiertes Wissen über Neu- und Weiterentwicklungen, das weiter reichen muss als bloss über Indikation und Wirkung der neuen Medikamente Bescheid zu wissen: Welche Unverträglichkeiten, Neben- oder Wechselwirkungen auftreten können, ist mindestens ebenso wichtig, um die Sicherheit der Kundschaft gewährleisten zu können.

    Gesetzliche Fortbildungspflicht

    «Als Apothekerin oder Apotheker», so erklärt Susanne Wolf, «hat man eine lebenslange Fortbildungspflicht, das ist im Gesetz so definiert». Sie spricht damit Artikel 40 des Medizinalberufegesetzes (MedBG) an, das auf Bundesebene die Grundsätze der Aus- und Weiterbildung im medizinischen Bereich ganz allgemein festhält. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Kantone. So ist in einem Leitfaden der kantonalen Heilmittelkontrolle Zürich für Apotheker*innen, auch für Teilzeitarbeitende, eine Mindestfortbildungspflicht von 80 Lektionen zu 45 Minuten pro Jahr definiert. 32 davon müssen im Kontaktstudium, also zum Beispiel in externen Schulungen, absolviert werden, der Rest darf im Selbststudium erfolgen. Dokumentiert werden müssen beide, damit die Einhaltung der Fortbildungspflicht jeweils bei der Erneuerung der Berufsausübungsbewilligung kontrolliert werden kann.

    Der «Newsletter» der Apotheken

    Kommt ein neues Produkt auf den Markt, so werden die Apotheken von Swissmedic informiert, der Schweizerischen Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte. Auch diverse Fachzeitschriften weisen auf neue Produkte hin. Es ist Pflicht der Apotheker*innen, sich dort zu informieren. «Und sollten wir trotz all unserer Neugier mal ein neues Produkt übersehen», ergänzt Wolf mit einem Lächeln, «dann kommt garantiert ein Vertreter der Pharmaindustrie vorbei, der es uns vorstellen will». Gerade bei neuen Generika sind es in der Regel die Pharmafirmen, welche direkt in der Apotheke die Produkte vorstellen.

    Wie unabhängig sind die Weiterbildungsangebote?

    Schulungen werden von verschiedenster Seite angeboten. Da sind einerseits die Pharmafirmen, welche ihre Produkte erklären. Solche Schulungen sind, wie in anderen Branchen auch, immer mit einer gewissen Vorsicht zu geniessen, denn letztlich haben alle Hersteller den eigenen Umsatz im Fokus. Wolf nimmt eine Einladung zur Hand, die auf dem Pausentisch der Apotheke liegt: «Hier wird zu einer Abendveranstaltung einer Kosmetikfirma geladen, die eine neue Sonnencrème vorstellt. Wer sich von uns dafür interessiert, kann da einfach hingehen». Ob man das Produkt dann einkaufe, stehe auf einem anderen Blatt.
    Unabhängiger – selbst wenn sich auch da die Pharmafirmen manchmal finanziell beteiligen – sind Schulungen, die von Berufsverbänden wie dem Schweizerischen Apothekerverband PharmaSuisse oder kantonalen Berufsverbänden angeboten werden. Doch dort, so Wolf, referieren unabhängige Apotheker*innen, Ärzt*innen oder Forscher*innen, die aus ihrem Fachbereich berichten, wie sie das selbst unlängst an einem sechstägigen Kurs zum Thema Interaktionen von Medikamenten erlebte.
    Auch betriebsintern finden Schulungen statt. Die Rotpunkt-Gruppe organisiert zum Beispiel fast monatlich Weiterbildungen, welche von allen Mitarbeiter*innen der ganzen Gruppe besucht werden können. «Diese Fortbildungen sind für Apothekerinnen und Apotheker wie auch für Pharmaassistentinnen und -assistenten konzipiert», erklärt Wolf. Letztlich sind in der Apotheke Im Brühl auch die hausinternen Fortbildungen tragend. Alle zwei bis drei Wochen sei eine Firma eingeladen, ein neues Produkt vorzustellen. «Man bildet sich ständig irgendwie weiter, jeden Tag, bereits wenn man sein eigenes Wissen im Gespräch mit anderen austauscht, ist das Weiterbildung». Und man hat nie Angst, etwas zu verpassen? Nein, beruhigt Wolf und spielt auf Ihre Neugier an: Sie brauche nur den Namen eines neuen Produktes zu hören und schon wolle sie mehr wissen. Hier wurde die gesetzlich verordnete «lebenslange Fortbildungspflicht» offensichtlich verinnerlicht.

    Auch im Selbsttest lernen

    Susanne Wolf hebt auch hervor, dass sie oft Produkte an sich selbst teste. Natürlich nimmt sie nicht wahllos Medikamente zu sich, ohne selbst eine medizinische Indikation zu haben. Kommt jedoch beispielsweise ein neues Magnesiumpräparat auf den Markt, so wolle sie doch wissen, wie das schmeckt, «sonst kann ich es ja nicht empfehlen», sagt sie. Oder ein Alternativprodukt für eine muskelschmerzlindernde Lotion, da müsse man sich die mal einreiben, fühlen und riechen, schliesslich sei die eigene Erfahrung ein tragender Bestandteil eines guten Kundengesprächs.

    Der «Faktor Mensch» bleibt

    Natürlich kommt, trotz der weltweiten Forschung, nicht täglich Neues auf den Markt. Doch zum Beispiel die Krebsforschung entdeckt derzeit immer wieder neue Wirkstoffe oder Kombinationen von Wirkstoffen. Auch wenn eine Apotheke diese Produkte noch nicht im Angebot führt, so muss das Personal doch darüber informiert sein, um beim Verkauf anderer Medikamente auf mögliche Wechselwirkungen oder Unverträglichkeiten hinweisen zu können. Was aber nur zuverlässig gemacht werden kann, wenn die Kundin oder der Kunde die Frage ehrlich beantwortet, ob er oder sie denn auch noch andere Medikamente einnehme? So ist es letztlich die Antwort auf diese Frage, der «Faktor Mensch», der entscheidet, wie umfassend die Beratung durch das Fachpersonal in der Apotheke ist, ganz egal, wie sehr sich dieses stetig weitergebildet hat.

    Diese Serie wird finanziell, ohne redaktionell eingeschränkt zu sein, durch die vier Höngger Rotpunkt Apotheken und Drogerien unterstützt. Alle Artikel online unter www.hoengger.ch/archiv/dossiers/ «Apotheken»

  • Zwei Fachgebiete, die sich sinnvoll ergänzen

    Zwei Fachgebiete, die sich sinnvoll ergänzen

    Erst vor Kurzem erhielt das Team der Limmat Apotheke in Höngg Zuwachs von vier Drogistinnen, die zuvor in der Hönggermarkt Apotheke & Drogerie angestellt gewesen waren, welche diesen Herbst ihren Betrieb einstellen musste. Obwohl es in Höngg noch eine reine Drogerie gibt – die Centrum Drogerie an der Regensdorferstrasse – liegt die Kombination Apotheke und Drogerie im Trend. Dies nicht nur, weil sie Sinn macht, sondern auch aus weniger erfreulichen Gründen: Viele Produkte, die früher nur oder vor allem in Drogerien erhältlich waren, werden heute von Grossisten oder im Onlinehandel angeboten. Der Druck auf den Detailhandel macht also auch vor dieser Branche nicht Halt. Doch was unterscheidet denn nun eigentlich Apotheken von Drogerien?

    Von der Babynahrung bis zum Schädlingsbekämpfer

    Zur Herkunft und Geschichte der Apotheken erschien in dieser Serie bereits ein ausführlicher Bericht (siehe «Höngger» vom 28. März). Zum Thema Drogerien hat das Internet hingegen ungewöhnlich wenig zu sagen. Immerhin ist auf Wikipedia nachzulesen, dass der Name «Drogerie» nicht etwa vom deutschen Wort «Droge» stammt, sondern sich vom niederländischen Wort «droog» ableitet, das «trocken» bedeutet und im Mittelalter für getrocknete Gewürze oder Heilmittel verwendet wurde. Damals existierten bereits Arzneimittelhandlungen und Apotheker, welchen der Verkauf von Heil- und Giftkräutern lange Zeit vorbehalten war. In Deutschland und Österreich wurde es den sogenannten Drogerien Ende des 19. Jahrhunderts gestattet, ebenfalls Kräuter als Arzneimittel zu verkaufen. In der Schweiz, so ist im Historischen Lexikon der Schweiz nachzulesen, erstarkten die Drogeriegeschäfte vor allem im 20 Jahrhundert. In einzelnen Kantonen legitimierte der Einigungsvertrag der Berufsgruppen mit der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel, der Vorgängerin der Swissmedic, ab 1948 den Verkauf klassierter Heilmittel. Drogisten fertigten auf Wunsch selber Zahncrème und -pulver, Putzmittel, Kräutermischungen und sogar Franzbranntwein an. Artikel der Körperhygiene und Präservative waren lange Zeit nur in diesen Geschäften zu finden. Mit dem Aufkommen der Fotografie erweiterten die Drogerien ihr Sortiment um Chemikalien, die zur Entwicklung der Bilder benötigt wurden. Zu Beginn der Automobilzeit sei sogar Treibstoff im Angebot gewesen, weiss Wikipedia. Heute sind viele dieser Produkte aus den Drogerien verschwunden. Das Angebot ist dennoch sehr breit geblieben, ein Umstand, der sich auch in der Ausbildung widerspiegelt: «Drogist*innen erhalten während ihrer vierjährigen Lehre Einblick in viele verschiedene Lebens- und Gesundheitsbereiche», erzählt Edith Zurfluh, ehemalige Drogistin der Hönggermarkt Apotheke & Drogerie und eine der vier neuen Angestellten der Limmat Apotheke. So werden sie in Naturheilkunde und Anatomie ausgebildet, setzen sich mit Gesundheits- und Ernährungsfragen, Schönheitspflege und Mutter-Kind-Thematiken auseinander. Ein Pflichtfach heisst «Haus und Garten»: Hier lernen die Auszubildenden alles über technische Utensilien, die in einer Drogerie eben auch angeboten werden, wie zum Beispiel Schädlingsbekämpfungsmittel. Da aber auch Heilmittel verkauft werden dürfen, sind die Auflagen, um eine Drogerie zu führen, in der Schweiz strenger als im Ausland. Nur wer nach der Ausbildung zum Drogist EFZ ein zweijähriges Studium zum Drogist HF abschliesst, darf ein eigenes Geschäft führen.

    Alternativen aufzeigen

    Der Schwerpunkt des Berufes liege klar auf der Beratung der Kund*innen, sagt Zurfluh. Dadurch, dass sowohl Ausbildung als auch Sortiment sehr breit seien, betrachte man ein Problem ganzheitlich und achte darauf, verschiedene Alternativen aufzuzeigen. «Wenn jemand eine Erkältung hat, können wir ihm oder ihr neben einem Nasenspray auch einen Inhalator oder verschiedene Tees und Ernährungsergänzungen anbieten, die die Krankheitssymptome ebenfalls mildern oder die Person bei der Selbstheilung unterstützen», erklärt die Drogistin. Was ganz klar den Apotheken vorbehalten sei, ist die Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten.

    Seit Januar 2019 werden die Heilmittel in der Schweiz in die Abgabekategorien A – Einmalige Abgabe auf ärztliche oder tierärztliche Verschreibung, B – Abgabe auf ärztliche oder tierärztliche Verschreibung; Apothekerinnen und Apotheker können bestimmte Arzneimittel der Abgabekategorie B ohne ärztliche Verschreibung abgeben, D – Abgabe nach Fachberatung durch medizinische Fachpersonen und E – Abgabe ohne Fachberatung eingeteilt. Die frühere Kategorie C wurde aufgelöst. Für die Drogerien bedeutet dies einerseits, dass sie auf Produkte zurückgreifen können, die früher den Apotheken vorbehalten waren, wie NeoCitran-Pulver und Zyrtec-Tabletten. Andererseits wurden rund 90 Produkte, darunter gewisse Bronchialpastillen, diverse Teesorten und Sportsalben, neu der Kategorie E zugeordnet und damit auch für den Grosshandel, also Migros und Coop, freigegeben.

    Als Apotheke seien sie von dieser Umverteilung weniger betroffen gewesen, meint Dr. Moritz Jüttner, Apotheker und Geschäftsführer der Limmat Apotheke. Gravierender sei damals die politische Entscheidung gewesen, dass Ärzte selber Medikamente abgeben dürfen, allgemein bekannt als Selbstdispensation, meint Jüttner. Eine klassische Apotheke führt verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Angebot. In bestimmten Fällen darf sie nach einem Beratungsgespräch und der Dokumentation der Abgabe auch rezeptpflichtige Medikamente ohne vorhandenes Rezept abgeben. Nach einer dreijährigen Grundausbildung mit Bachelorabschluss an einer Universität, folgt ein 1,5 bis 2-jähriges Masterstudium in Pharmazie mit anschliessender eidgenössischer Prüfung zur eidg. dipl. Apothekerin beziehungsweise zum eidg. dipl. Apotheker. Im Rahmen dieses Masterstudiengangs wird ein Praktikum absolviert. Wer in die Industrie oder Forschung gehen möchte, muss sich nach dem Bachelor für einen entsprechend anderen Mastergang entscheiden. «In unserer Ausbildung steht klar das Arzneimittel im Mittelpunkt», erklärt Jüttner, der selber noch nach einem anderen System studiert hat. «Die Themen reichen von der Suche nach neuen Arzneistoffen, über die Aufnahme und den Transport im Körper, die Wirkungsweise bis zur Herstellung und Anwendung am Patienten». Heute sei es ausserdem möglich, in der Apotheke Messungen wie Bestimmungen von Entzündungswerten oder andere Analysen zu machen, um innert sehr kurzer Zeit festzustellen, wo das Problem liegen könnte. Auch andere Dienstleistungen wie Impfungen können von Apotheken angeboten werden. Damit leisten sie einen Beitrag zur Senkung der Gesundheitskosten und Entlastung der Hausärzte und Spitäler.

    Von Schönheitsprodukten und Haushaltshilfsmitteln hätten die Apotheker*innen hingegen weniger Ahnung, dies sei eben das Fachgebiet der Drogerien. Heute gebe es eigentlich sehr viele Schnittmengen zwischen Apotheken und Drogerien. Fühlten sich die studierten Pharmazeut*innen den Drogist*innen zu alten Zeiten vielleicht noch überlegen, begegne man sich heute zumindest in der Limmat Apotheke auf Augenhöhe und schätze die jeweils andere Berufsgruppe für ihre Fachkenntnisse, bestätigen sowohl Zurfluh als auch Jüttner. Obwohl die meisten Kund*innen durchaus wüssten, für welche Bedürfnisse sie sich an die Drogerie oder Apotheke wenden müssen, mache eine Kombination der beiden Branchen Sinn und werde sich wohl auch in Zukunft durchsetzen, meint Jüttner.

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  • Wo Medikamente noch in Höngg hergestellt werden

    Wo Medikamente noch in Höngg hergestellt werden

    Wenn Susanne Wolf, Geschäftsführerin der Apotheke Im Brühl, erzählt, was sie an der Herstellung von Medikamenten fasziniert, ist sie in ihrem Element. Die Apothekerin aus der Steiermark hat in ihrem Studium in Graz das Fach «Arzneistoffsynthese» noch studiert, unterdessen wird dies in Österreich nicht mehr gelehrt, während es in der Schweiz noch Bestandteil der Ausbildung ist. Wolf hat Arzneistoffe hergestellt, Tinkturen und allerlei Salben. «Und ich habe es geliebt», strahlt sie, die bedauert, dass diese Arbeit im heutigen Berufsbild der Apotheker*innen eher zu kurz kommt.

    Gegensteuer für Kinder

    Schon früher wurde auf ärztliche Anordnung ganz individuell Arzneimittel hergestellt, je nach Krankheit und Patient: Die sogenannte «Formula magistralis», die Magistralrezeptur, gibt es auch heute noch. Daneben spricht man von der «Formula officinalis», wenn nach einer offiziellen Formel des Arzneibuches nicht rezeptpflichtige Medikamente hergestellt werden. Am bekanntesten sind indes die Hausspezialitäten, welche die Apotheke nach eigenen Formeln anfertigen. Diese Präparate müssen von der Heilmittelkontrolle abgenommen werden. «Das lohnt sich nur, wenn man ein Steckenpferd hat, wie bei uns Medikamente für Kinder», so Wolf, «mein Ziel ist es, künftig in diesem Segment mehr solche Spezialitäten herzustellen».
    Schon immer werden direkt in Höngg Salben hergestellt. Speziell dann, wenn es keine Fertigprodukte mit den benötigten Wirkstoffen gibt. Häufiger jedoch sind es Salbenverdünnungen: «Eben gerade für Kinder», so Wolf, «da ist es oft ratsam, vorhandene Salben zu verdünnen, weil deren Wirkstoffe für die Anwendung bei Kindern zu hoch dosiert sind». Aber auch bei Erwachsenen Dermatologie-Patient*innen kann eine Verdünnung angezeigt sein. Genannt sei das Beispiel einer Salbe mit Capsaicin, einem Wirkstoff, welcher zur Desensibilisierung der Haut dient, zum Beispiel bei Nervenschmerzen: «Es gibt nur Pflaster mit diesem Wirkstoff, aber keine Créme, was oft besser wäre in der Anwendung. Wir nehmen die bestehende Salbe, mischen sie mit einer Salbengrundlage und füllen sie in neue Tuben ab». Generell sind alle Medikamente der Pharmaindustrie für einen Durchschnittspatienten – ja, in der Regel ist der Forschungsproband dort männlich – hergestellt, was dann natürlich nicht auf alle passt. Gut, wenn Apotheken wie die «Im Brühl», die sich auch auf Kinder spezialisiert hat, mit modernen Mitteln nach alter Berufstradition reagieren kann.

    Sicherheit in der Vielfalt

    Dabei ist Sicherheit ein grosses Thema, das mit viel Aufwand und Kosten verbunden ist: So wird jeder Wirkstoff, der vom Lieferanten bereits geprüft wurde, in der Apotheke erneut mit einem extra angeschafften Infrarot-Spektrometer untersucht, um sicher zu sein, dass, salopp gesagt, auch drinnen ist was draufsteht. «Speziell bei Arzneistoffen, die innerlich eingenommen werden, ist diese Kontrolle sehr wichtig, sonst kann es gefährlich werden», betont die Spezialistin.
    Auch Kapseln wurden früher mehr selbst hergestellt als heute. Dabei seien Kapseln perfekt, um besondere Vitaminmischungen herzustellen oder gegen Migräne ganz spezifisch Schmerzmittel zu mischen, die in dieser Kombination nicht als Fertigpräparate auf dem Markt sind. Meistens werden solche Rezepturen ärztlich verordnet, was auch mit der Kostenübernahme durch die Krankenkasse zusammenhängt. Kosten sind generell ein Aspekt, denn finanziell lohnt sich die Herstellung von individuellen Rezepturen kaum, wie Wolf sagt, im Wissen darum, dass die Kosten von zirka 25 Franken, welche zum Beispiel für die Herstellung einer Salbenmischung verrechnet werden, für die Kundschaft ein stolzer Betrag sind. Alltäglicher ist es indes, bestehende Pflegeprodukte, wie zum Beispiel rückfettende Salben, mit anderen Wirkstoffen wie Nachtkerzenöl noch zu verfeinern. Oder – nur um einige weitere Beispiele der Herstellung vor Ort zu nennen – Pulver wie spezielle Basenmischungen, Peroxid-Lösungen zur Desinfizierung der Mundhöhle, Tropfen auf Basis von eingekauften Urtinkturen oder Mundspüllösungen für Zahnärzte herzustellen. Und, was nur vordergründig einfach scheint, Arzneiteemischungen herzustellen: Auch wenn der Trend auf Konsumentenseite natürlich längst zu fertigen Beuteln geht, möchte doch ab und zu jemand eine spezielle Mischung, um sie selbst aufzubrühen.

    Es bleibt eine Leidenschaft

    So hat die Apotheke Im Brühl einen Grundstock an Substanzen immer an Lager, auch weil man hier ein Lehrbetrieb ist und den Auszubildenden das Wissen nicht nur weitergeben will, sondern auch muss: Der Praxisteil der Lehrabschlussprüfung wird von den Prüfungsexperten direkt in der Apotheke abgenommen, und ein Teil davon ist auch das Herstellen von Rezepturen.
    Doch leider seien Herstellungen vor Ort sehr selten, so Wolf, «das geht wöchentlich von gar keiner bis zehn Mal». Persönlich bedauert sie das sehr und sie will wie gesagt Gegensteuer geben. Andererseits sei man auch froh, müsse man gewisse Arbeiten nicht mehr selber machen. Zum Beispiel das Tablettenpressen: «Es ist gar nicht so einfach, Tabletten so zu pressen, das überall Menge und Form exakt stimmen», erinnert sich Wolf an eine gelernte, aber wohl nie wirklich geliebte Arbeit von früher. Trotzdem, sagt sie, sei für sie die Herstellung von Rezepturen eine Leidenschaft geblieben. Und es sei schade, dass das Arbeitsfeld der Apotheker*innen und auch die strengen Vorschriften sich so verändert haben, dass diese Arbeit heute seltener verlangt werde. «Dafür», so sinniert sie weiter, «haben sich andere spannende Arbeitsgebiete aufgetan, speziell im Bereich Beratung und Dienstleistungen: Wenn wir all unser Wissen über Medikamente und deren Interaktionen weitergeben können, so ist das ja auch sehr schön». Doch dann bricht gleich wieder die Leidenschaft durch: «Ringelblumensalbe, wo bitte bekommt man das noch?» – und dann schwärmt sie vom Herstellungsprozess, dem Duft der getrockneten Blüten, dem stundenlangen Kochen über dem Wasserbad – und man merkt, dass sie am liebsten gleich ins Labor im Untergeschoss der Apotheke Im Brühl abtauchen würde.

    Diese Serie wird finanziell, ohne redaktionell eingeschränkt zu sein, durch die Höngger Rotpunkt Apotheken und Drogerien unterstützt.
    Nächster Artikel am 24. Oktober, zum Unterschied von Apotheken und Drogerien. Alle Artikel online unter www.hoengger.ch/archiv/dossiers/ «Apotheken»

    Stichwort Rotpunkt
    Die Rotpunkt-Pharma AG wurde 2001 gegründet und hat heute 105 selbstständige Mitglieder in 15 Kantonen. Sie zeichnet sich nebst ihrem Kerngebiet auch durch ihr soziales Engagement aus: einen grossen Anteil der anfallenden Konfektionierungsarbeiten lässt sie von der Vebo Werkstatt Oensingen ausführen und hilft so mit, Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung zu sichern.
    Der Höngger Zünfter, Dr. Rudolf Andres, ist Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer der Rotpunkt-Pharma AG.

  • Letztlich zählt nur die Sicherheit

    Letztlich zählt nur die Sicherheit

    Wenn es um die Zusammenarbeit zwischen Apotheken und der Ärzteschaft geht, erinnert man sich in Zürich schnell mal an den Streit zwischen diesen beiden Playern des Gesundheitswesens, der sich lange Jahre um die Frage drehte, ob Medikamente nur in Apotheken oder auch in Arztpraxen abgegeben werden dürfen. Wer Medikamente verkaufen darf, ist kantonal geregelt. So ist, zum Teil mit Ausnahmen, in 17 Deutschschweizer Kantonen die sogenannte Selbstdispensation, also die Abgabe von Medikamenten direkt durch die Arztpraxis, erlaubt, während sie in der Westschweiz und im Tessin nicht bekannt ist.

    Auch im Kanton Zürich war die Selbstdispensation seit den 1950er-Jahren nicht gestattet, zumindest in den Städten Zürich und Winterthur nicht, um die dortigen Apotheken finanziell zu schonen. Im restlichen Kanton war sie indes unter gewissen Voraussetzungen – zum Beispiel einer Mindestdistanz zur nächsten Apotheke – erlaubt. Doch ab 2001 wurde mittels Volkinitiativen die Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug gefordert, denen das Volk allen zustimmte. Erst im dritten Anlauf und mit einer Gesetzesinitiative gelang der Durchbruch, und seit Mai 2012 ist die Selbstdispensation im ganzen Kanton erlaubt. Wurde alles anders? Begrenzt: Ende 2013 gaben erst rund 20 Prozent aller Ärzte in Zürich und Winterthur selber Medikamente ab, und auch wenn der Anteil seither weiter angestiegen ist, so geht man doch nicht davon aus, dass er das Prozent-Niveau des restlichen Kantonsgebiet erreichen wird. Ein Grund, warum Arztpraxen darauf verzichten, ist der zusätzliche Aufwand.

    Der damals heftig geführte Streit zwischen Ärzteschaft und Apotheken ist mittlerweile abgeflaut, auch wenn weiterhin auf beiden Seiten Studien und Publikationen kursieren, welche Nutzen oder Schaden der Selbstdispensation aufzuzeigen versuchen. Eine im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) im Sommer 2013 durchgeführte Studie kam indes zum Schluss, dass Selbstdispensationspatienten in der Regel zwar niedrigere Medikamentenausgaben verursachen und häufiger Generika verschrieben bekommen, dafür aber die Ausgaben für ärztliche Leistungen höher sind, was letztlich dazu führe, dass die Selbstdispensation kaum einen Einfluss zu Lasten der obligatorischen Leistungen der Krankenkassen und deren Prämien habe.

    Kritischer sind Bestellungen im Internet

    Gefragt, ob der damalige Zwist heute noch ein Thema sei, antwortet Apothekerin Katharina Hermann von der Rotpunkt Apotheke und Drogerie Hönggermarkt mit einem zögerlichen Ja, schränkt aber dieses noch ein: «Es kam nicht so schlimm, wie man damals befürchtete. In Höngg stellen die meisten Arztpraxen Rezepte aus und einige, die selber Medikamente abgeben, fragen ihre Patienten und Patientinnen, ob sie die Medikamente gleich mitnehmen oder lieber in der Apotheke beziehen wollen». Das findet Hermann fair und hofft, dass dies auch in Zukunft, wenn Praxen in jüngere Hände übergehen, so bleibt.
    Kritischer sieht die Apothekerin Medikamentenbezüge über das Internet, bei Online-Apotheken. Einige Krankenkassen fördern dies sogar über Prämienanreize. Gleich wie den Einkauf in nur einer bestimmten Apotheke. Nach Hermanns Einschätzung bewegen sich die Kassen damit in einem Graubereich, denn das Gesetz schreibe die freie Wahl der Medikamenten-Bezugsstelle ebenso vor wie die freie Arztwahl.
    Die Kundschaft jedenfalls, so sagt sie, bevorzuge oft die Apotheke, weil dort ein weiterer persönlicher Kontakt stattfinde und damit auch das «Vieraugenprinzip» wirke: Je mehr Personen sich mit einer Verordnung auseinandersetzen, desto höher die Chance, Fehler rechtzeitig zu entdecken.
    Im Alltag, so Hermann, frage sie mehrfach täglich irgendwo nach, ob eine Medikation korrekt sei.

    Erfahrung und Daten bringen Sicherheit

    Grossmehrheitlich, betont Hermann, laufe die Zusammenarbeit zwischen den Apotheken und den Arztpraxen, die Rezepte ausstellen, sehr gut. Bei Rezepten denkt man gerne mal an schwer entzifferbare Handschriften. Die Apothekerin schmunzelt: «Das ist weniger ein Thema als früher, da immer mehr Rezepte digital ausgedruckt werden». Sei etwas wirklich mal nicht lesbar, frage man eben nach. Nebst der Kundschaft, die mit den Rezepten direkt kommen, gelangen auch viele Rezepte per Mail oder Fax zur Apotheke. Auch jene, welche von den Kund*innen bei der Praxis bestellt werden, damit man die Medikamente dann nur in der Apotheke abzuholen oder sich liefern zu lassen braucht. «In Höngg sind wir zudem in einem Pilotprojekt, welches die Rezepte direkt aus dem Computersystem der Praxis in unseres übermittelt», erzählt Hermann. Das funktioniere gut, abgesehen von wenigen Kinderkrankheiten bei den Schnittstellen der Programme, und es vermindere potentielle Fehlerquellen. Daten über Kunden und Medikamente, ob nun so übermittelt oder sonst erfasst, müssen von den Apotheken während zehn Jahren gespeichert werden, um Rückfragen beantworten zu können. Doch sie sind nur lokal gespeichert, auch unter den vier Rotpunkt-Apotheken in Höngg hat man gegenseitig keinen Zugriff, übrigens auch nicht auf die Daten der Kundenkarten.
    Wird ein Rezept eingelöst, prüft ein Interaktionsprogramm im Datensystem automatisch bis auf ein Jahr zurück abgegebene Medikamente mit dem neuen: auf Unverträglichkeiten oder pharmazeutisch unerwünschte Interaktionen. Wird etwas entdeckt, zeigt es dies der Apotheke an. Doch unabhängig davon wirft auch die Apothekerin einen prüfenden Blick auf die Medikation: «Wir fragen im Gespräch auch immer nach andernorts bezogenen Medikamenten, die ja von keinem System erfasst werden. Stossen wir auf mögliche Unverträglichkeiten, schauen wir genauer hin». So gibt es beispielsweise Medikamente, die man nicht zeitgleich einnehmen soll: «Schilddrüsenhormone und Kalziumpräparate zum Beispiel: Sind beide am Morgen verordnet, so schieben wir, auch ohne Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt, das Kalziumpräparat auf den Mittag oder den Abend, das kann man auch dann einnehmen, wogegen das Schilddrüsenhormon eine halbe Stunde vor dem Frühstück eingenommen werden muss». Erkennt man in der Apotheke eine pharmakologische Wechselwirkung zweier Medikamente, so muss ein Anruf in die Praxis die Situation klären. Hermann nennt das Beispiel eines nur für ein paar Tage verordneten Antibiotikums, das sich nicht mit einer anderen Grundmedikation verträgt. So funktionieren gewisse Antibiotika etwa nicht mit Cholesterinsenkern, zum Beispiel Statin: «da muss man klären, ob nicht auch ein anderes Antibiotikum eingesetzt werden kann oder ob man, wenn der Krankheitserreger nur auf dieses bestimmte Antibiotikum reagiert, das Statin für die Dauer der Antibiose pausieren kann». Die Entscheidung liegt letztlich natürlich in ärztlicher Kompetenz, doch, so Hermann, um die Rückfrage und die gemeinsame Suche unter Fachpersonen nach einer Lösung seien die meisten Ärzt*innen froh.
    Sie persönlich findet es sehr bereichernd, wenn sie mit der Ärzteschaft zusammenarbeiten und das Potenzial des vereinten Fachwissens ausschöpfen kann – der Zwist von damals scheint zumindest in Höngg begraben.

  • Wenn Medikamente auf Reisen gehen

    Man macht Ferien in einem fremden Land und plötzlich sind die Kopfschmerzen da, aber die Tabletten sind zu Hause geblieben. In der Shopping Mall finden sich zwar 100er-Packungen mit Pillen, nur leider versteht man die Sprache nicht, in denen sie angeschrieben sind. «Wir empfehlen unseren Kund*innen, lieber zu viel als zu wenig mitzunehmen», sagt Angela Bär, eidg. dipl. Apothekerin, von der Apotheke zum Meierhof, «denn nicht immer befindet man sich in der Nähe einer Apotheke». Neben den üblichen Mitteln gegen Schmerzen, Übelkeit, Allergien und Durchfall gehören auch Verbandsmaterial und diverse Instrumente wie Pinzette oder Fiebermesser ins Gepäck. Besondere Aufmerksamkeit gebührt aber den täglich benötigten und möglicherweise rezeptpflichtigen Medikamenten.

    Einführungsbestimmungen variieren nach Land

    Wichtige Arzneimittel, die regelmässig eingenommen werden müssen, gehören unbedingt ins Handgepäck, am besten zusammen mit dem entsprechenden vom Arzt verordneten Rezept. Wenn der Koffer auf der Reise verloren geht, kann der Urlaub andernfalls unangenehm werden. Bei Medikamenten, die zu einer bestimmten Zeit eingenommen werden müssen, wie die Anti-Baby-Pille, gilt es, die Zeitverschiebung zu beachten. Bär empfiehlt, auch andere Medikamente am besten im Handgepäck zu führen, zu flüssigen Mitteln gibt es meist auch eine feste Alternative. Was am Zoll zu Problemen führen kann, sind sogenannte kontrollierte Substanzen. Das kann ein starkes Schlafmittel wie eine Benzodiazepin sein, oder Medikamente wie Ritalin, Valium, Anabolika, Methadon- oder Morphiumpräparate. Diese sind dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt und bedürfen innerhalb des Schengen-Raums einer offiziellen Bescheinigung durch die behandelnde Ärztin. Ausserhalb des Schengen-Raums empfiehlt die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte Swissmedic, sich direkt bei der konsularischen Vertretung des Ziellandes nach den dort geltenden Bestimmungen zu erkundigen, diese variieren nämlich von Land zu Land. Diese Abklärungen sollten frühzeitig getätigt werden, denn in manchen Destinationen muss erst eine Bewilligung für die Einführung eingeholt werden. Ohne eine solche einzureisen, kann in manchen Ländern zu hohen Haftstrafen – oder schlimmerem – führen. Also «better safe than sorry». Sofern die Mitnahme von Arzneimitteln mit kontrollierten Substanzen erlaubt ist, gilt in vielen Ländern eine Maximalmenge, die etwa einer 30-tägigen Behandlung entspricht. Wie hoch diese genau ist, bestimmt auch hier das Zielland. Nicht kontrollierte Substanzen kann man ohne Bescheinigung mitführen. Allerdings empfiehlt es sich auch hier nicht, übertrieben grosse Mengen Schmerzmittel einzupacken, wenn man sich am Zoll nicht ein paar unangenehmen Fragen stellen will. Es versteht sich von selbst, dass harte Drogen wie LSD, Heroin und Ecstasy zu keinem Zeitpunkt über die Grenze transportiert werden dürfen.

    Und nach der Ankunft?

    Als Apothekerin weiss Bär natürlich, welche Inhaltsstoffe welche Wirkung haben – einem Laien ist dies in der Regel unbekannt. Muss man dennoch einmal im Ausland auf die dortigen Medikamente zurückgreifen, empfiehlt sie deshalb, die Originalverpackung oder das Arztrezept in die Apotheke mitzunehmen, damit die Fachperson vor Ort einen passenden Ersatz finden kann. Ohnehin mache es Sinn, nicht nur die sogenannten Blister einzupacken, also die Behältnisse, in die die Tabletten eingeschweisst sind, sondern auch die Packungsbeilage oder eine Liste, wofür welches Präparat benötigt wird und wie die Dosierung ist. Da Medikamente wärme-, licht- und feuchtigkeitsempfindlich sind, müssen sie entsprechend geschützt werden. In heissen Ländern könnte eine Kühlbox nötig sein. Am besten lässt man die Medikamente im Hotelzimmer, aber nur wenn nötig im Kühlschrank – viele Medikamente bleiben auch bei leicht erhöhter Raumtemperatur über kürzere Zeit stabil.

    Mücken und die Sonne

    Was vor allem bei Reisen in heisse Länder nicht fehlen darf, sind Sonnen- und Mückenschutzmittel. Wie das Bundesamt für Gesundheit meldet, hat die Zahl der Dengue-Fieber-Fälle weltweit enorm zugenommen: «Wurde die Krankheit in den 1960er-Jahren nur bei 10‘000 bis 20‘000 Personen jährlich registriert, sind es momentan rund 50 bis 100 Millionen Fälle pro Jahr». Auch die geografische Ausbreitung hat sich vergrössert, so wurden in den USA, China und Japan Fälle gemeldet, und auch in Europa kam es bereits zu einzelnen Übertragungen, so in Kroatien, in Frankreich und auf Madeira. «Der grösste Teil der Erkrankungen wird unverändert in Mittel- und Südamerika, Zentralafrika, Südostasien und dem westlichen Pazifik verzeichnet», schreibt das Bundesamt. In den betroffenen Gebieten empfiehlt es sich, langärmelige, mit Insektiziden behandelte weite Kleider zu tragen, tagsüber und abends ein Mückenschutzmittel aufzutragen und unter einem Moskitonetz zu schlafen.

    Das Team in der Apotheke zum Meierhof ist speziell auf Sonnenschutz bei gesunder sowie besonders empfindlicher oder kranker Haut ausgebildet. «Wir beobachten, dass die meisten tendenziell viel zu wenig Crème auftragen», weiss Bär. Empfohlen ist eine Menge von 30 Milliliter pro Tag und Person, also mindestens 200 Milliliter in der Woche; wenn Nachcremen nötig ist, auch mehr. «Wer weniger grosszügig eincremt, verringert auch den Schutzfaktor». Besonders exponierte Stellen wie Ohren, Glatze, Lippen und Fussrücken nicht vergessen. Wichtig sei, dass auf der Flasche die beiden Zeichen UVB und UVA (in einem Kreis) angegeben seien. Der wirksamste Schutz seien weiterhin Hut und Kleidung sowie das Meiden der Sonne zwischen 11 und 15 Uhr. Bei gewissen Hautveränderungen neigt die Haut im Sonnenlicht zur sogenannten Hyperpigmentierung, der Bildung von braunen Flecken. In diesem Fall sollte direkte Sonnenexposition vermieden werden. Auch gewisse Medikamente wie gewisse Antibiotika, Aknemittel und einzelne Schmerzmittel, sowie Erkrankungen der inneren Organe, können die Haut empfindlicher machen. Bereits chronisch lichtgeschädigte Haut, leicht irritierbare Haut und frische Wunden oder Narben bedürfen einer besonderen Behandlung.

    Diese Serie wird finanziell, ohne redaktionell eingeschränkt zu sein, durch die vier Höngger Rotpunkt Apotheken und Drogerien unterstützt.
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  • Mehr als einfach «Pflaster drauf»

    Mehr als einfach «Pflaster drauf»

    Dass Apotheken längst mehr sind als blosse Verkaufsstellen für Medikamente, daran hat man sich gerne gewöhnt. Aber mit einer frischen Wunde in die Apotheke anstatt zum Arzt oder in die Notfallaufnahme zu gehen – wird das wirklich gemacht? In der Zürigsund Apotheke Im Brühl an der Regensdorferstrasse schmunzelt Apothekerin Susanne Wolf ob dieser Frage: «Ja, wir sind oft die erste Anlaufstation, gerade auch wenn mit Kindern etwas passiert ist: Dann stellt man fest, dass man kein Verbandsmaterial mehr hat und das Desinfektionsmittel leer oder abgelaufen ist – dann sind wir, als auf Kinder spezialisierte Apotheke, gerne zur Stelle und können von Montag bis Samstag beraten und die Erstversorgung anbieten».

    Ohne Wartezeit ins Behandlungszimmer

    Seit dem Umbau vor drei Jahren hat die Apotheke ein kleines, Diskretion bietendes Sprechzimmer, in dem immer alles bereitsteht, was für eine erste Wundversorgung nötig ist, vom Reinigungsmittel bis zum passenden Wundverband. Dort sitzen dann kleine und grosse Patient*innen mit Schürfungen, Schnitten, Verbrennungen und was einem sonst noch so alles geschehen kann.

    «Die theoretischen Grundsätze der Wundversorgung», erklärt Wolf, «lernen Pharma-Assistentinnen in der Ausbildung: Zwei unserer Mitarbeiterinnen haben aber auch die Weiterbildung zur Wundexpertin absolviert, die auch einen Praxisteil und viel Wissen über die neuesten Wundmaterialien beinhaltet».
    Auch ohne, dass diese Dienstleistung gross beworben würde, ist der Service offenbar bekannt. So kommen, zum Beispiel direkt vom nahen Spielplatz oder nach kleineren Verkehrs- oder Haushaltsunfällen, wöchentlich öfters Leute direkt in die Apotheke Im Brühl und zeigen ihre Verletzungen.
    Das geschulte Personal nimmt zuerst eine Triage vor, entscheidet also, ob sie wirklich die richtige Anlaufstelle sind. Susanne Wolf betont, dass sie und ihr Team in bestimmten Situationen gleich zum Arztbesuch raten: «Kommt zum Beispiel jemand mit einem Umlauf zu uns, gibt es gar keine Fragen, damit muss man zum Arzt». Auch bei zu tiefen oder zu langen Schnittwunden sowie bei schwereren Verbrennungen, oder wenn eine Heilung, zum Beispiel bei Gesichtsverletzungen, kosmetisch heikel sein könnte, wird an den Arzt oder den Notfall verwiesen. Ebenso bei Bisswunden: Da ist zwar die Erstversorgung, also Reinigung, Stoppen der Blutung und ein Erstverband möglich, spätestens, wenn aber nicht klar ist, ob der Schutz vor Wundstarrkrampf noch aktuell oder eine Tetanusimpfung nötig ist, wird an den Arzt verwiesen.

    Sicherheitskontrolle und Anamnese

    Liegt die Wundversorgung jedoch in ihrer Kompetenz, so sitzt man umgehend im Sprechzimmer und die Wundreinigung beginnt. Falls nötig wird auch eine kurze Anamnese erfasst und ein Wundversorgungs-Protokoll erstellt: Welcher Art ist die Wunde, wo ist sie lokalisiert, bestehen andere Leiden, welche die Wundheilung beeinträchtigen könnten, ist der Impfschutz noch aktuell oder werden Medikamente eingenommen, welche zum Beispiel die Blutgerinnung hemmen? Das Protokoll zeigt – wie eine zweite Sicherheitskontrolle – deutlich an, in welchem Fall man an die Arztpraxis verweisen muss. Kann indes direkt versorgt werden, werden die verwendeten Materialien protokolliert und die Verletzten instruiert, wie und wie oft sie den Verband zu Hause selber wechseln sollen. Natürlich darf man auch jederzeit zur Nachkontrolle wieder in die Apotheke kommen. Bei kleineren Wundversorgungen wird übrigens nur das Material verrechnet, erst bei mittleren oder grösseren Wunden kommen 10 bis 15 Franken dazu. Von den Krankenkassen wird indes nichts vergütet.
    Nicht behandelt werden in der Apotheke chronische Wunden. Für solche seien die beiden Wundexpertinnen zwar ausgebildet, so Wolf, doch bislang wird diese Dienstleistung nicht angeboten.
    Das Wundambulatorium der Spitex Höngg – das übrigens als erstes solches Zentrum einer Spitexorganisation von der Schweizerischen Gesellschaft für Wundbehandlung anerkannt wurde – bietet die Kontinuität, welche eine fachgerechte Versorgung solcher Wunden erfordert: Nach Terminvereinbarung, an sieben Tagen die Woche, von 7 bis 19 Uhr. Im Erstversorgungsangebot der Apotheken sieht die Spitex keine Konkurrenz, sondern eine gute Ergänzung: «Die Spitex ist immer interessiert an einer guten Zusammenarbeit mit allen Anlaufstellen und Versorgern, dies dient den Quartierbewohnern», schreibt das Wundambulatorium auf Anfrage.

    Was soll der Honig auf der Wunde?

    Doch nicht nur dort, sondern eben auch in der Apotheke weiss man, dass sich im breiten Feld der modernen Wundversorgung in den letzten Jahren viel geändert hat. Das beginnt bei der Desinfektion: Über die Klassiker wie Merfen ist man heute hinaus und verwendet zum Beispiel «Octenisept». Bei Bisswunden oder stark verunreinigten Wunden sind jedoch noch immer Mittel wie «Betadine» die erste Wahl. Nach der Reinigung, so war man früher überzeugt, müssten Wunden möglichst trocken gehalten werden – heute differenziert man mehr. So werden sehr nässende Wunden mit saugkräftigen Auflagen behandelt bis sie trockener sind und zu trockene werden mit Produkten wie «Varihesive» abgedeckt, einem wasserdichten hydrokolloid-Verband, der die Wunde feucht hält und mehrere Tage nicht gewechselt werden muss, sogar einer Dusche oder einem kurzen Bad hält er stand. Moderne Wundverbände sind sogar keimreduzierend: Solche Produkte enthalten Silberfäden, denn die antibakterielle des Edelmetalls ist erwiesen. Auch Wundgels hemmen Infektionen und unterstützen die Wundheilung. Die Palette der Wirkstoffe ist gross und beinhaltet zum Beispiel auch Produkte mit Honig: Die darin enthaltene Glucose fördert die Heilung – damit findet die moderne Wundversorgung übrigens wieder zurück zu altbekannten Mitteln.
    Was sie indes beim «Nähen» von Wunden nicht tut: Bei glatten Wundrändern, wie sie bei Schnitten entstehen, werden anstelle von Fäden oft sogenannte «Steristrips» verwendet, eigentliche Klebstreifen, welche die beiden Wundränder zusammenziehen, damit sie möglichst ohne Narben zu bilden zusammenfinden. Und wenn doch eine Narbe entsteht und man diese nicht als Erinnerung behalten will? Auch dafür weiss das Fachpersonal Rat, solange die Narbe noch einigermassen frisch ist. Es ist nicht von der Hand zu weisen – und das schreibt hier ein ehemaliger Krankenpfleger – moderne Wundversorgung ist tatsächlich mehr als einfach nur «Wunde reinigen, Pflaster drauf, fertig».

    Diese Serie wird finanziell, ohne redaktionell eingeschränkt zu sein, durch die vier Höngger Rotpunkt Apotheken und Drogerien unterstützt.
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  • Sinnvolle Arbeitsteilung

    Sinnvolle Arbeitsteilung

    Als «Wochenschieber» sind sie bekannt, in der Fachsprache heissen die Behältnisse, in welche Medikamente für eine ganze Woche vorgerichtet werden, Wochendosiersysteme. Genutzt werden sie vorwiegend in Alters- oder Pflegeheimen, aber auch von Privatpersonen, denen sie die regelmässige Einnahme erleichtern. In Heimen richtete früher meistens das Pflegepersonal der Nachtwache die Medikamente für den kommenden Tag, heute wird diese Arbeit vermehrt an Apotheken ausgelagert. Die Heime sparen sich die Arbeit, doch gleichzeitig wird die Sicherheit erhöht und der Medikamentenverbrauch sinkt.

    Gelegentlich Abfall – doch trotzdem günstiger

    In Höngg richtet zum Beispiel die Hönggermarkt Rotpunkt Apotheke und Drogerie die Wochendosiersysteme – hier heissen Sie «Wochenblister» – für und 60 Bewohner*innen des Alterswohnheims Riedhof, wo vor Ort nur noch ein kleines Sortiment an Reservemedikamenten an Lager ist, damit auch ausserhalb der Öffnungszeiten der Apotheke auf neue Situationen reagiert werden kann.
    In der Apotheke werden alle Medikamente gerichtet, die im von Montag bis Sonntag reichenden Wochendosiersystem Platz haben. Ausnahmen sind nur sehr grosse Tabletten sowie Medikamente in flüssiger Form oder Reservemedikamente, die erst im Riedhof dazu gereicht werden.
    Dreimal wöchentlich gehen bei der Apotheke per Mail die Bestellungen ein, von Dienstag bis Samstag werden sie bearbeitet und dann ausgeliefert. Damit Verordnungsänderungen nicht eintreffen, wenn ein Wochendosiersystem bereits fertig ist, bekommt die Apotheke gemeldet, wer wann im Riedhof Arztvisite hat. Trifft eine neue Verordnung erst nach Auslieferung des Wochenblisters ein, wird mit der zuständigen Pflegefachperson abgesprochen, ob die ganze Woche neu gerichtet werden soll oder nur die abgesetzten Medikamente entnommen beziehungsweise neu verordnete gerichtet werden.
    Bereits gerichtete abgesetzte Medikamente landen im Abfall, denn sobald eines nicht mehr in seinem Einzelblister ist, ist es nicht ewig haltbar. Zudem sind lose Tabletten oder Kapseln oft kaum voneinander zu unterscheiden. Trotz des Risikos, so manchmal Abfall zu produzieren, sinken die Kosten für die Medikation in jenen Institutionen, welche sich von den Apotheken die Wochendosiersysteme rüsten lassen, um bis zu 30 Prozent. Der Grund: Natürlich entscheidet letztlich der Arzt, doch die Apotheke prüft, wie sich die Medikamente vertragen, welchen Zweck eine Therapie verfolgt oder sie schlägt einen Wechsel zu günstigeren Generika vor.

    Sechs Augen kontrollieren

    Das effektive Richten ist ein ausgeklügeltes System. Im Dossiers der Patient*innen, vom Altersheim Riedhof angeliefert, sind im Computer der Apotheke alle verordneten Medikamente erfasst. Auch jene, die nicht in die Wochenblister kommen. So kontrolliert die Apotheke gleichzeitig auch, ob nicht Mehrfachverordnungen vorliegen oder Medikamente zusammen abgegeben werden, die zu ungewünschten Interaktionen führen.
    In einem Raum im Untergeschoss des Hönggermarktes stehen Medikamentenschachteln bereit. Apothekerin Katharina Hermann legt sich einen der Wochenblister bereit. Es ist Einwegmaterial, bestehend aus einer Plastikform mit 28 Fächern, je sieben für die Einnahme morgens, mittags, abends und nachts. Dazu ein faltbarer Karton mit entsprechenden Öffnungen, auf der einen Seite jetzt noch mit einem Pergamentpapier verschlossen, auf der anderen eine Klebeschicht.
    Hermann setzt die Plastikform in den Karton ein, druckt die Personendaten von Frau Schweizer (Name geändert) aus und klebt sie auf den Karton. Dazu die Liste der ganzen Verordnungen. Die Medikamente sind aus Sicherheitsgründen mit einem kleinen Foto plus einer Beschreibung dokumentiert. Da heisst es dann beispielsweise «Aspirin Cardio 100 mg, Filmtablette, rund, weiss, 7 mm». Auch ein Foto von Frau Schweizer fehlt nicht, anhand dessen letztlich die Pflegeperson bei der Abgabe vor Ort sicher ist, dass sie die Medikamente auch der richtigen Person verabreicht.
    Apothekerin Hermann nimmt das erste Medikament aus dem Regal. Ein Aspirin Cardio 100 mg, einzunehmen jeden Morgen. Per Scanner liest Hermann den Strichcode der Packung ein. Nun würde, hätte sie sich im Medikament oder der Dosierung vergriffen, am Computer eine rote Fehlermeldung aufblinken. Nun aber blinkt es grün, zusammen mit der Aufforderung, das Verfallsdatum zu kontrollieren und zu bestätigen. Erst jetzt werden die Tabletten in jedes der sieben Morgen-Fächer gerichtet. Im Hintergrund rechnet der Computer jede einzelne Tablette ab, und sobald Frau Schweizer anzahlmässig eine ganze Packung aufgebraucht hat, wird ihr diese verrechnet. So geht das Tablette um Tablette und Kapsel weiter, bis alles bereit ist. Nun wird die Schutzfolie der Klebeseite am Karton abgezogen, der Karton zusammengefaltet und fertig ist das Wochendosiersystem.
    Im zweiten Arbeitsschritt kontrolliert eine andere Apothekerin vor der Auslieferung jeden Blister einzeln. Stimmen alle Medikamente und liegen sie auch im richtigen Tagesfach? Die letzte Kontrolle findet dann im Alterswohnheim Riedhof bei der Abgabe statt, wo Verordnungen und gerichtete Medikamente erneut durch dafür qualifiziertes Personal verglichen werden. So garantieren letztlich sechs Augen die richtige Medikation.

    Auch für Private

    Der Service der Apotheken kann auch von Privatpersonen genutzt werden. Die Krankenkassen übernehmen, sofern jemand mit der regelmässigen und korrekten Einnahme der Medikamente überfordert ist, auf ärztliche Verordnung die Kosten. Bedingung ist, dass eine Polymedikation vorliegt, das heisst, es müssen mehr als drei verschiedene Medikamente pro Woche eingenommen werden. Die Krankenkassen bezahlen nicht ohne Eigennutz, denn nicht oder falsch eingenommene Medikamente verursachen weit höhere Folgekosten.
    In den Altersheimen hingegen ist das Richten der Wochendosiersysteme immer in der Pflegepauschale enthalten. Entweder das Heim macht diese Arbeit selbst oder lagert sie gegen Entgelt an eine Apotheke aus, für die Bewohner*innen kostenmässig kein Unterschied.

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  • Impfen auf dem Weg zum Einkaufen

    Impfen auf dem Weg zum Einkaufen

    Ein englischer Landarzt war es, der 1796 entdeckte, dass Kinder, die er mit den ungefährlichen Kuhpocken geimpft hatte, gegen die echten, tödlichen Pocken geschützt waren. Seither haben Impfungen weltweit einen Siegeszug angetreten.
    Dank den Kampagnen der Weltgesundheitsorganisation WHO wurden die Pocken 1977 ausgerottet, und die Zahl der Poliofälle sank weltweit von 350’000 (1988) auf 22 Fälle. Geleugnet werden diese Impferfolge nur von wenigen, aber sehr sendungsbewussten Impfgegnern, welche behaupten, Impfungen können schwerwiegende Komplikationen verursachen. Sie berufen sich dabei auf Studien, die allerdings alle mehrfach widerlegt wurden. Natürlich behaupten die Impfgegner gerne, die WHO sei von der Pharmaindustrie gekauft – was nur schon wegen dem mit vier Prozent geringen Anteil der Impfpräparate am weltweiten Pharmaumsatz lächerlich ist.
    Doch die Kritiker scheinen Aufwind zu haben. Jedenfalls legen dies Zahlen nahe. Zum Beispiel zum Ausbruch von Masern, einer nicht ungefährlichen «Kinderkrankheit»: Nachdem sie in Amerika bereits als ausgerottet galten, sind sie unterdessen wieder eine Epidemie, und weltweit wird ein Anstieg von rund 30 Prozent festgestellt. Im Februar kam es auch in der Schweiz wieder zu einem Ausbruch, in Biel, an einer Rudolf Steiner Schule.
    Die WHO führt diesen Anstieg alleine auf das Verhalten der Impfgegner zurück und hat deutlich reagiert: Anfang Jahr erklärte sie Impfgegner zur globalen Bedrohung und stellt sie damit auf die gleiche Stufe wie beispielsweise HIV oder Ebola.

    Impfen in der Schweiz

    Wer in der Schweiz welche Heilmittel verkaufen oder verabreichen darf, ist in diversen Bundesgesetzen geregelt. Seit 1. Juli 2015 ist dort auch die Verabreichung von Impfstoffen in den Apotheken geregelt, die Umsetzung jedoch den Kantonen überlassen. Der Vollzug ist in den Kantonen auf unterschiedlichem Stand: Aktuell ist in 19 Kantonen die Impfung gesunder Personen über 16 Jahre mit bestimmten, rezeptfreien Wirkstoffen durch dafür ausgebildete Apotheker*innen erlaubt. Zürich setzte die Verordnung bereits per 1. September 2015 um. Seither darf in Apotheken gegen Grippe und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME, «Zeckenimpfung», siehe Infobox) geimpft werden, ebenso, nach erfolgter Erstimmunisierung durch den Arzt, die Hepatitis A-und B-Folgeimpfungen. «Grundsätzlich», so erklärt Moritz Jüttner, Apotheker der Limmat-Apotheke, «dürfen wir andere Immunisierungen nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder auf ärztliches Rezept in der Apotheke durchführen».

    Strenge Vorgaben, hinterherhinkende universitäre Ausbildung

    Allerdings sind die Apotheken an strenge Vorgaben gebunden. Diese reichen von Vorschriften über die Raumgestaltung und -ausstattung über Notfallequipment und -konzept bis zu Patientendokumentation und Haftpflichtversicherung – und natürlich den entsprechenden Ausbildungen: Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die Apotheker*in über eine genügende Aus- oder Weiterbildung verfügt. Und es besteht eine Fortbildungspflicht, man muss also beispielsweise stets auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand in Sachen Impfstoffe und Impfplan sein und auch alle zwei Jahre Weiterbildungen besuchen.
    Da die Ausbildung der Apotheker*innen noch nicht an allen Universitäten beziehungsweise an der ETH gleich angepasst wurde, müssen bis anhin Zusatzausbildungen absolviert werden. Konkret braucht es den Fähigkeitsausweis «Impfen und Blutentnahme FPH», der in drei Modulen vermittelt wird: dem BLS-AED Reanimationskurs, zwölf akademische Stunden «Impfungen» und 20 Stunden zu Injektions- und Blutentnahmetechniken.

    Unkompliziert und doch gewissenhaft

    Moritz Jüttner fand die Ausbildung zum Impfapotheker sehr fundiert: «Wir wurden in der Theorie vom früheren Leiter des Impfzentrums für Reisemedizin an der Universität Zürich geschult und in der Praxis von mit Injektionen und Blutentnahmen erfahrenen medizinischem Personal instruiert».
    Das Angebot der Apotheken stösst bei der Kundschaft auf positive Resonanz. Man schätze insbesondere, dass man sich ohne Voranmeldung über Impfungen beraten und gleich impfen lassen könne. Bei ihm, so Jüttner, sei es vor allem Stammkundschaft, die davon Gebrauch mache, die Laufkundschaft sei vielleicht einfach noch zu wenig über die Serviceleistungen informiert, mutmasst der Apotheker.
    Bevor Jüttner zum Stich ansetzt, ist es ihm wichtig, genau zu informieren: «In der Anamnese stellen wir sicher, dass der Kunde keine aktuellen Leiden hat oder Medikamente einnimmt, welche sich nicht mit der Impfung vertragen oder ob es bei früheren Impfungen zu Nebenwirkungen kam». Er verweise immer wieder impfwillige Kunden an den Arzt, zum Beispiel bei akuten oder chronischen Erkrankungen.
    Gesetzlich noch nicht geregelt ist die Übernahme der Kosten einer Impfung in den Apotheken durch die Krankenkassen, Jüttner sagt aber, dass viele Kassen den Preis für den Impfstoff, nicht aber für die Impfpauschale, die Leistung des Apothekers, übernehmen. Diese muss der Kunde selbst übernehmen.

    Die Ärzteschaft meldet Vorbehalte an

    Die Ärzteschaft hat gewisse Vorbehalte dem Thema «Impfen in Apotheken» gegenüber. Wie die FMH, die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, auf Anfrage schreibt, begrüsse man den einfachen Zugang zu Impfungen, denn die Erhöhung der Impfrate sei wichtig. «Speziell die Grippe-Impfung ist ideal, da jedes Jahr nur ein Impftermin wahrgenommen werden muss», so Dr. med. Carlos Quinto, Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, und er fügt nachdenklich an, dass es schwieriger werde, wenn mehrere Impftermine in definierten Zeitabständen zur Erreichung des Impfschutzes zuverlässig wahrgenommen werden müssen. Überdies fehle bislang die wissenschaftliche Evaluation, inwieweit das Impfen in den Apotheken die Impfrate tatsächlich erhöht.

    Wer sollte sich nicht in der Apotheke impfen lassen?

    Abgesehen von Kindern unter 16 Jahren sollten sich generell Personen, welche ein erhöhtes Risiko für Komplikationen haben, beim Arzt und nicht in der Apotheke impfen lassen, schreibt Quinto: «Dazu gehören Schwangere, alle Patient*innen mit bekannten Allergien, alle deren Abwehrsystem geschwächt ist oder die unter Behandlung mit Medikamenten stehen. Zum Beispiel für HIV, Tumorleiden oder entzündlichen Autoimmunkrankheiten, um nur ein paar Gruppen zu nennen». Ferner seien Personen, für welche bestimmte Impfungen nicht gemacht werden dürfen, von einer Impfung in der Apotheke abzuraten. Dazu gehören nebst Schwangeren auch Menschen mit chronischen Krankheiten oder sonst medizinisch komplexen Situationen. Wichtig sei auch, die Impfungen dem Hausarzt mitzuteilen, damit sie in der elektronischen Krankengeschichte nachgeführt werden kann, um doppelte oder unkoordinierte Impfungen zu vermeiden.

    Stichwort Zeckenimpfung
    Zecken sind Überträger der Lyme-Borreliose und der Zeckenenzephalitis, auch Frühsommer Meningoenzephalitis FSME genannt. Während die Borreliose durch ein Bakterium übertragen und mit Antibiotika behandelt werden kann, gibt es gegen die virusübertragene FSME keine Behandlung. Einziger Schutz gegen die Krankheit, die gravierende Folgen bis hin zum Tod haben kann, bietet die Zeckenimpfung.
    Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stuft, abgesehen von den Kantonen Genf und Tessin, die ganze Schweiz als Risikogebiet ein und empfiehlt allen Personen, die sich viel in der Natur aufhalten, die FSME-Impfung. Es braucht zwei Impfungen im Abstand von mindestens einem Monat. Mit der dritten Impfung nach einem Jahr kann ein Schutz für zehn Jahre erreicht werden.
    Ist der Impfschutz noch gegeben?
    Der Impfschutz aller Impfungen sollte regelmässig überprüft werden. Die Impfung gegen Diphterie, Tetanus und Keuchhusten sollten zum Beispiel mit 25 und 45 Jahren aufgefrischt und ab 65 Jahren alle zehn Jahre wiederholt werden. Damit man den Überblick nicht verliert, kann man sich auch in Apotheken einen elektronischen Impfpass erstellen lassen.

    Online zum Download:
    Schweizerischer Impfplan (BAG)
    Kinder impfen? Ja! Wieso? (BAG)

    Infobox zu jedem der 12 Artikel
    Dieser Artikel ist Teil einer Serie, die finanziell durch die vier Höngger Rotpunkt-Apotheken und Drogerien unterstützt wurde. Die Artikel wurden ohne redaktionelle Einschränkungen erstellt.
    Nächster Artikel: 16. Mai, «Wie die Apotheken die Dispenser der Heime bewirtschaften»
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Stichwort Rotpunkt
Die Rotpunkt-Pharma AG wurde 2001 gegründet und hat heute 105 selbstständige Mitglieder in 15 Kantonen. Sie zeichnet sich nebst ihrem Kerngebiet auch durch ihr soziales Engagement aus: Einen grossen Anteil der anfallenden Konfektionierungsarbeiten lässt sie von der Vebo-Werkstatt Oensingen ausführen und hilft so mit, Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung zu sichern.
Der Höngger Zünfter, Dr. Rudolf Andres, ist Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer der Rotpunkt-Pharma AG.